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Öffentliche Ausschreibungen

Titel : DEU-Mainz - Deutschland Scanning Aktendigitalisierung und -vernichtung am Standort München
Dokument-Nr. ( ID / ND ) : 2025080700442146482 / 517887-2025
Veröffentlicht :
07.08.2025
Anforderung der Unterlagen bis :
28.08.2025
Angebotsabgabe bis :
05.09.2025
Dokumententyp : Ausschreibung
Produkt-Codes :
79999100 - Scanning
90000000 - Abwasser- und Abfallbeseitigungs-, Reinigungs- und Umweltschutzdienste
DEU-Mainz: Deutschland Scanning Aktendigitalisierung und -vernichtung
am Standort München

2025/S 150/2025 517887

Deutschland Scanning Aktendigitalisierung und -vernichtung am Standort München
OJ S 150/2025 07/08/2025
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Dienstleistungen

1. Beschaffer

1.1. Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Berufsgenossenschaft Holz und Metall
E-Mail: vergabestelle@bghm.de
Rechtsform des Erwerbers: Von einer zentralen Regierungsbehörde kontrollierte Einrichtung
des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Sozialwesen

2. Verfahren

2.1. Verfahren
Titel: Aktendigitalisierung und -vernichtung am Standort München
Beschreibung: Für den Bereich der Hauptabteilung Beitrag und Finanzen (HBF) sollen nun am
Standort München und am Standort Erfurt die noch vorhandenen Altakten in den Jahren 2025
und 2026 unter Berücksichtigung der datenschutzrechtlichen Vorschriften digitalisiert und
vernichtet werden.
Kennung des Verfahrens: d125c335-6c31-495c-b28a-d2b4b28e1d85
Interne Kennung: 2025-023-EU-HBF
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein

2.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 79999100 Scanning
Zusätzliche Einstufung (cpv): 90000000 Abwasser- und Abfallbeseitigungs-, Reinigungs- und
Umweltschutzdienste

2.1.2. Erfüllungsort
Postanschrift: Isaac-Fulda-Allee 18
Stadt: Mainz
Postleitzahl: 55124
Land, Gliederung (NUTS): Mainz, Kreisfreie Stadt (DEB35)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Die Leistung ist erbracht, wenn die digitalisierten Akten im System
der Auftraggeberin importiert sind, deshalb ist der Erfüllungsort Mainz.

2.1.4. Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Bekanntmachungs-ID: CXW8YYDYT4HUEQ8W Besondere
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Datenschutzkonzept (Dokument 03,
Leistungsverzeichnis, Punkt 5) wesentliche Anforderungen: Für die Verarbeitung von
Adressdaten ist der Datenschutz einzuhalten. Hierzu ist ein Datenschutzkonzept einzureichen,
welches vor Zuschlagsentscheidung geprüft wird Hierbei sollte der Bieter konkret auf die
angebotenen Verfahren, Schnittstellen und die einzelnen Datenverarbeitungsschritte

eingehen. Dies beinhaltet, wie folgende Anforderungen und Maßnahmen gewährleistet
werden: die Zugangskontrolle, die Datenträger-/ Speicherkontrolle, die Benutzerkontrolle, die
Zugriffskontrolle, die Übertragungs- /Transportkontrolle, die Eingabekontrolle, die
Zuverlässigkeit und Wiederherstellbarkeit der Systeme, die Datenintegrität, die
Auftragskontrolle, die Verfügbarkeit der Daten, die Datentrennung, die Datenlöschung.
Entsprechende bereits vorhandene Nachweise, Zertifizierungen und Dokumentationen zu
technischen und organisatorischen Maßnahmen, die der Bieter für die hier ausgeschriebene
Leistung gewährleistet, sind in der Dokumentation beizufügen. Vor Vertragsschluss wird mit
dem / den für den Zuschlag vorgesehenen Bieter / Bietern ein Termin zur Überprüfung der
eingereichten Unterlagen vereinbart. Sollte sich im Rahmen dieser Vorabkontrolle
herausstellen, dass die erforderlichen datenschutzrechtlichen Anforderungen nicht erfüllt
werden, kann der Zuschlag nicht an diesen Bieter erfolgen. In diesem Fall wird dasselbe
Verfahren mit dem zweitplatzierten Bieter des jeweiligen Loses durchgeführt. Nach
Zuschlagserteilung wird mit dem Bestbieter ein Vertrag und ein Vertrag zur
Auftragsdatenverarbeitung geschlossen (beide Verträge in den Angebotsunterlagen
enthalten). Anzeigepflicht bei Auftragsverarbeitung durch Dritte Eine Auftragsverarbeitung von
Sozialdaten ist von der Auftraggeberin gemäß § 80 Abs. 1 SGB X bei deren Aufsichtsbehörde
rechtzeitig vor Auftragserteilung anzuzeigen. Der Aufsichtsbehörde ist Gelegenheit zu geben,
noch vor Auftragserteilung die mitgeteilten Angaben zu prüfen und durch Beratung oder auf
andere Weise tätig zu werden, um eine spätere Beanstandung zu vermeiden.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -

2.1.6. Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten
Verpflichtungen: Sofern geforderte nationale Eignungsunterlagen, s. einzureichende
Unterlagen, nicht vorgelegt werden erfolgt ein Ausschluss
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Das bietende Unternehmen darf nicht wegen
Bildung einer kriminellen Vereinigung verurteilt oder mit einer rechtskräftig festgesetzten
Geldbuße (§ 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten) belegt worden sein, auch nicht im
Ausland. Verstöße von leitenden Personen werden dem bietenden Unternehmen zugerechnet.
Eigenerklärung über Dokument 06_Eignungskriterien
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: Das
bietende Unternehmen darf nicht wegen Bildung einer terroristischen Vereinigung verurteilt
oder mit einer rechtskräftig festgesetzten Geldbuße (§ 30 des Gesetzes über
Ordnungswidrigkeiten) belegt worden sein, auch nicht im Ausland. Verstöße von leitenden
Personen werden dem bietenden Unternehmen zugerechnet. Eigenerklärung über Dokument
06_Eignungskriterien
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Das bietende Unternehmen darf nicht wegen
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung verurteilt oder mit einer rechtskräftig festgesetzten
Geldbuße (§ 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten) belegt worden sein. Verstöße von
leitenden Personen werden dem bietenden Unternehmen zugerechnet.
Betrug: Das bietende Unternehmen darf nicht wegen Betruges oder Subventionsbetruges
verurteilt oder mit einer rechtskräftig festgesetzten Geldbuße (§ 30 des Gesetzes über
Ordnungswidrigkeiten) belegt worden sein. Verstöße von leitenden Personen werden dem
bietenden Unternehmen zugerechnet.
Korruption: Das bietende Unternehmen darf nicht wegen Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung
und Bestechung verurteilt oder mit einer rechtskräftig festgesetzten Geldbuße (§ 30 des

Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten) belegt worden sein. Verstöße von leitenden Personen
werden dem bietenden Unternehmen zugerechnet.
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Das bietende Unternehmen darf
nicht wegen Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung verurteilt
oder mit einer rechtskräftig festgesetzten Geldbuße (§ 30 des Gesetzes über
Ordnungswidrigkeiten) belegt worden sein. Verstöße von leitenden Personen werden dem
bietenden Unternehmen zugerechnet.
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern: Das bietende Unternehmen darf
nicht wegen Verstoßes zur Verpflichtung von Zahlungen von Sozialversicherungsbeiträgen
verurteilt oder mit einer rechtskräftig festgesetzten Geldbuße (§ 30 des Gesetzes über
Ordnungswidrigkeiten) belegt worden sein, sofern kein entsprechender Nachweis vorliegt,
dass die Zahlungen geleistet sind oder werden. Verstöße von leitenden Personen werden dem
bietenden Unternehmen zugerechnet.
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen: Das
bietende Unternehmen darf nicht wegen Verstoßes zur Verpflichtung von Zahlungen von
Sozialversicherungsbeiträgen verurteilt oder mit einer rechtskräftig festgesetzten Geldbuße (§
30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten) belegt worden sein, sofern kein entsprechender
Nachweis vorliegt, dass die Zahlungen geleistet sind oder werden. Verstöße von leitenden
Personen werden dem bietenden Unternehmen zugerechnet.
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Das bietende Unternehmen darf nicht
wegen des Verstoßes von umweltrechtlichen Verpflichtungen verurteilt oder mit einer
rechtskräftig festgesetzten Geldbuße (§ 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten) belegt
worden sein. Verstöße von leitenden Personen werden dem bietenden Unternehmen
zugerechnet.
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Das bietende Unternehmen darf nicht wegen
des Verstoßes von sozialrechtlichen Verpflichtungen verurteilt oder mit einer rechtskräftig
festgesetzten Geldbuße (§ 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten) belegt worden sein.
Verstöße von leitenden Personen werden dem bietenden Unternehmen zugerechnet.
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Das bietende Unternehmen darf nicht wegen
des Verstoßes von arbeitsrechtlichen Verpflichtungen verurteilt oder mit einer rechtskräftig
festgesetzten Geldbuße (§ 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten) belegt worden sein.
Verstöße von leitenden Personen werden dem bietenden Unternehmen zugerechnet.
Zahlungsunfähigkeit: Das bietende Unternehmen darf nicht zahlungsunfähig sein.
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Über das bietende
Unternehmen darf kein Insolvenzverfahren beantragt oder eröffnet worden sein.
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Das bietende Unternehmen darf seine berufliche
Tätigkeit nicht eingestellt haben oder dies beabsichtigen.
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Über das
bietende Unternehmen darf kein einem Insolvenzverfahren gleichartiges Verfahren beantragt
oder eröffnet worden sein.
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten: Das bietende Unternehmen darf nachweislich
keine schwere Verfehlung begangen haben. Verstöße von leitenden Personen werden dem
bietenden Unternehmen zugerechnet.
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Das
bietende Unternehmen darf mit anderen Unternehmen keine Vereinbarungen getroffen haben,
welche dem Wettbewerb verhindern, einschränken oder verfälschen. Verstöße von leitenden
Personen werden dem bietenden Unternehmen zugerechnet.
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Es darf kein
Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens, der die Unparteilichkeit und
Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung

des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger
einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann, bestehen.
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Es darf keine
Wettbewerbsverzerrung daraus resultieren, dass das Unternehmen bereits in der Vorbereitung
des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch
andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann.
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Das bietende
Unternehmen darf bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder
Konzessionsvertrages diesen nicht fortlaufend mangelhaft erfüllt haben, welches in eine
vorzeitige Beendigung, Schadenersatz oder vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat. Verstöße
von leitenden Personen werden dem bietenden Unternehmen zugerechnet
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen
Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.:
Das bietende Unternehmen darf in Bezug auf Ausschlussgründe und Eignung keine
Täuschung begangen, Auskünfte zurückgehalten oder Nachweise nicht übermittelt haben.
Das bietende Unternehmen darf die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers
nicht unzulässig beeinflusst haben (Bsp.: durch Übermittlung fahrlässig oder vorsätzliche
irreführende Informationen) oder Vorteile am Vergabeverfahren erlangt haben durch
vertrauliche Informationen. Verstöße von leitenden Personen werden dem bietenden
Unternehmen zugerechnet.

5. Los

5.1. Los: LOT-0001
Titel: Digitalisierung und Vernichtung von Betriebsakten
Beschreibung: Gegenstand der Maßnahme ist die Digitalisierung und Vernichtung von
Mitglieds- und Beitragsakten in Papierform (Altakten) der Auftraggeberin. Als Ausgangsdaten
ist von folgenden Angaben auszugehen: - Akten in der Aktei am Standort München
Papierakten ca. 900 laufende Meter, dies entspricht geschätzt 60.000 Akten. - Akten im Keller
am Standort München Papierakten ca. 1.000 laufende Meter (inkl. 167 Kartons), dies
entspricht geschätzt 120.000 Akten. - Akten im Keller am Standort Erfurt Papierakten ca. 250
Kartons, ca. 140 laufende Meter, dies entspricht geschätzt 9.000 Akten. Der Auftrag wird als
Gesamtauftrag an einen Auftragnehmer vergeben. Es soll ein Vertrag mit einer Gesamtlaufzeit
mit ca. 16 Monaten geschlossen werden. Als Vertrags- und Leistungsbeginn ist das Datum der
Zuschlagsmitteilung vorgesehen, voraussichtlich ab dem 01.09.2025. Der Vertrag endet zum
31.12.2026, spätestens wenn die Digitalisierung und Vernichtung der Akten abgeschlossen ist.
Das Gesamtvolumen beträgt ca. 1.500.000,00 EUR netto für die gesamte Vertragslaufzeit.
Interne Kennung: 1

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 79999100 Scanning
Zusätzliche Einstufung (cpv): 90000000
Abwasser- und Abfallbeseitigungs-, Reinigungs- und Umweltschutzdienste

5.1.2. Erfüllungsort
Postanschrift: Isaac-Fulda-Allee 18
Stadt: Mainz
Postleitzahl: 55124
Land, Gliederung (NUTS): Mainz, Kreisfreie Stadt (DEB35)

Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Die Leistung ist erbracht, wenn die digitalisierten Akten im System
der Auftraggeberin importiert sind, deshalb ist der Erfüllungsort Mainz.

5.1.3. Geschätzte Dauer
Laufzeit: 16 Monate

5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:other-sme# Einreichung eines
Datenschutzkonzeptes: Da es sich bei der ausgeschriebenen Leistung - Digitalisierung und
anschließende Vernichtung von Altakten der Hauptabteilung Beitrag und Finanzen am
Standort München und Erfurt - um eine Verarbeitung von Sozialdaten im Auftrag handelt, wird
mit dem Auftragnehmer eine Vereinbarung über eine Auftragsverarbeitung nach Maßgabe des
Art. 28 DSGVO i. V. m. § 80 SGB X abgeschlossen. Im Rahmen der vorgesehenen
Auftragsverarbeitung erhält der Auftragnehmer Zugang zu Sozialdaten und sonstigen
personenbezogenen Daten. Es besteht ein normales Risiko für die Rechte und Freiheiten
natürlicher Personen. Die Auftraggeberin erwartet im Rahmen der Angebotsabgabe eine
präzise Darstellung, wel-che geeigneten technischen und organisatorischen Maßnahmen der
Bieter im Rahmen der Auftragsverarbeitung gewährleistet, um ein dem Risiko angemessenes
Schutzniveau sicher-zustellen. Hierbei sollte der Bieter konkret auf die angebotenen
Verfahren, Schnittstellen und die einzelnen Datenverarbeitungsschritte eingehen. Dies
beinhaltet, wie folgende Anforderungen und Maßnahmen gewährleistet werden: die
Zugangskontrolle, die Datenträger-/ Speicherkontrolle, die Benutzerkontrolle, die
Zugriffskontrolle, die Übertragungs- /Transportkontrolle, die Eingabekontrolle, die
Zuverlässigkeit und Wiederherstellbarkeit der Systeme, die Datenintegrität, die
Auftragskontrolle, die Verfügbarkeit der Daten, die Datentrennung, die Datenlöschung.
Entsprechende bereits vorhandene Nachweise, Zertifizierungen und Dokumentationen zu
technischen und organisatorischen Maßnahmen, die der Bieter für die hier ausgeschriebene
Leistung gewährleistet, sind in der Dokumentation beizufügen. Zwischen Abschluss des
Ausschreibungsverfahrens und einer beabsichtigten Auftragsvergabe wird mit dem Bieter
ggfls. ein Termin zur Überprüfung der technischen und organisatorischen Maßnahmen vor Ort
vereinbart. Sollte sich im Rahmen dieser Überprüfung ergeben, dass die erforderlichen
datenschutzrechtlichen Anforderungen nicht erfüllt werden, kann der Zuschlag nicht an diesen
Bieter erfolgen. In diesem Fall wird dasselbe Verfahren mit dem zweitplatzierten Bieter
durchgeführt. Eine Vereinbarung der abzuschließenden Auftragsverarbeitungsvereinbarung ist
in Anlage 1 zum Vertrag beigefügt. Anzeigepflicht bei Auftragsverarbeitung durch Dritte: Eine
Auftragsverarbeitung von Sozialdaten ist von der Auftraggeberin gemäß § 80 Abs. 1 SGB X
bei deren Aufsichtsbehörde rechtzeitig vor Auftragserteilung anzuzeigen. Der
Aufsichtsbehörde ist Gelegenheit zu geben, noch vor Auftragserteilung die mitgeteilten
Angaben zu prüfen und durch Beratung oder auf andere Weise tätig zu werden, um eine
spätere Beanstandung zu vermeiden.

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt

Beschreibung: fachgerechte Entsorgung des Verpackungsmaterials (Kartons/Behälter)
Zertifizierungen (Bsp. EMAS) Vernichtung Papierakten
Konzept zur Verringerung der Umweltauswirkungen: Der Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft
, Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung, Die nachhaltige Nutzung und
Schutz von Wasser- und Meeresressourcen

5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Sicherheit bei der Verarbeitung, Speicherung und Übermittlung von klassifizierten
Informationen
Beschreibung: Dokument 07_Eignung - Präqualifikation (Mit dem Angebot; Mittels
Dritterklärung): Informationen zur Präqualifikation

Kriterium: Allgemeiner Jahresumsatz
Beschreibung: Dokument 07_Eignung - Umsatzzahlen (Mit dem Angebot; Mittels
Eigenerklärung): Umsatzzahlen der letzten 3 Geschäftsjahre

Kriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Beschreibung: Dokument 07_Eignung - Haftpflicht (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):
Betriebshaftpflichtversicherung

Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung: Dokument 07_Eigung - Referenzen (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):
Der Bieter hat von mindestens drei verschiedenen Referenzgebern jeweils eine nachprüfbare
Referenz der letzten drei Geschäftsjahre vorzulegen. Die Referenzen müssen erkennen
lassen, dass der Bieter in der Lage ist, vergleichbare Aufgabenstellungen zu leisten. Sind nicht
alle geforderten Angaben enthalten, kann die Referenz nicht zur Feststellung der Eignung
herangezogen werden.

Kriterium: Eintragung in das Handelsregister
Beschreibung: Dokument 05_Angebotsformblatt - HRA-/HRB-Nummer+ UST-ID (Mit dem
Angebot; Mittels Eigenerklärung): Mitteilung der HRA-/HRB-Nummer mit Angabe des
Registergerichts und zusätzlich die UST-ID-Nummer bei entsprechender Firmierung. Hinweis:
Unternehmen, die weder im Berufs- noch Handelsregister noch einem anderen Register
geführt werden, legen eine Kopie der Gewerbeanmeldung der zuständigen Stelle des Landes,
in dem sie ansässig sind oder einen anderen einen anderen geeigneten Zulassungsnachweis
vor, der einen Aufschluss über die Art der beruflichen Tätigkeit zulässt.

Kriterium: Zertifikate von unabhängigen Stellen über Qualitätssicherungsstandards
Beschreibung: Qualitätssicherungskonzept nach DIN EN ISO 9001 oder vergleichbar (Mit dem
Angebot; Mittels Dritterklärung): Nachweis der Einrichtung eines Qualitätssicherungskonzeptes

Kriterium: Zertifikate von unabhängigen Stellen über Umweltmanagementsysteme oder -
standards
Beschreibung: Nachweis einer Implementierung eines Umweltmanagementsystems (Mit dem
Angebot; Mittels Dritterklärung): Eine Zertifizierung nach EMAS oder vergleichbar ist
ausreichend. Vergleichbar sind Zertifizierungen nach DIN EN ISO 14001 oder DIN EN 50001
oder vergleichbar.

5.1.11. Auftragsunterlagen

Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 28/08/2025 23:59:59 (UTC+2)
Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.dtvp.de/Satellite/notice
/CXW8YYDYT4HUEQ8W/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXW8YYDYT4HUEQ8W

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXW8YYDYT4HUEQ8W
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 05/09/2025 10:00:00 (UTC+2) Osteuropäische Zeit,
Mitteleuropäische Sommerzeit
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 21 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Nachweis Betriebshaftpflichtversicherung, Formblatt
Ansprechperson (Dokument 10) Verpflichtungserklärung des Eignungsleihers (Dokument 08a)
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 05/09/2025 10:15:00 (UTC+2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
Sommerzeit
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Einzureichende Unterlagen: - Dokument
06_Formblatt Eignungserklärung / Dokument 06a_Formblatt Eignungserklärung
Unterauftragnehmer bei Eignungsleihe ( mittels Eigenerklärung vorzulegen):
Ausschlussgründe nach § 123 oder 124 GWB - Dokument 07_Eignung - Russlandverordnung
( mittels Eigenerklärung vorzulegen): Erklärung gem. Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833
/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April
2022 i - Datenschutzkonzept ( mittels Eigenerklärung vorzulegen): Konzept zur Sicherstellung
zur a.) Verarbeitung von Sozialdaten ist ein Datenschutzkonzept notwendig. b.) Vernichtung
von Unterlagen, welche Sozialdaten enthalten. - Zertifikat Entsorgungsfachbetrieb ( mittels
Dritterklärung vorzulegen): Zertifikat Entsorgungsfachbetrieb nach § 56 KrWG - Zertifikat
Fachbetrieb für Akten- und Datenträgervernichtung ( mittels Dritterklärung vorzulegen):
Nachweis einer entsprechenden Zertifizierung nach DSGVO, BDSG, DIN 66399 oder
gleichwertig
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Finanzielle Vereinbarung: Vertrag, VOL/B

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:

Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Bundeskartellamt - Vergabekammern des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: Angaben zu den Fristen für die Einlegung von
Rechtsbehelfen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder
erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber der
Auftraggeberin gerügt werden, ansonsten ist der Antrag unzulässig. Sind mehr als 15
Kalendertage nach der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,
vergangen, ist ein Antrag ebenfalls unzulässig (§ 160 Abs. 3 GWB). Angaben zu den Fristen
des offenen Verfahrens § 20 VgV (1) Bei der Festlegung der Fristen für den Eingang der
Angebote und der Teilnahmeanträge nach den §§ 15 bis 19 ist die Komplexität der Leistung
und die Zeit für die Ausarbeitung der Angebote angemessen zu berücksichtigen. § 38 Absatz
3 (Vorinformation) bleibt unberührt. § 15 VgV (2) Die Frist für den Eingang der Angebote
(Angebotsfrist) beträgt mindestens 35 Tage, gerechnet ab dem Tag nach der Absendung der
Auftragsbekanntmachung. (4) Der öffentliche Auftraggeber kann die Frist gemäß Absatz 2 um
fünf Tage verkürzen, wenn er die elektronische Übermittlung der Angebote akzeptiert. § 62
VgV Unterrichtung der Bewerber und Bieter (1) Unbeschadet des § 134 des Gesetzes gegen
Wettbewerbsbeschränkungen teilt der öffentliche Auftraggeber jedem Bewerber und jedem
Bieter unverzüglich seine Entscheidungen über den Abschluss einer Rahmenvereinbarung,
die Zuschlagserteilung oder die Zulassung zur Teilnahme an einem dynamischen
Beschaffungssystem mit. (2) Der öffentliche Auftraggeber unterrichtet auf Verlangen des
Bewerbers oder Bieters unverzüglich, spätestens innerhalb von 15 Tagen nach Eingang des
Antrags in Textform, 1. jeden nicht erfolgreichen Bewerber über die Gründe für die Ablehnung
seines Teilnahmeantrags, 2. jeden nicht erfolgreichen Bieter über die Gründe für die
Ablehnung seines Angebots, 3. jeden Bieter über die Merkmale und Vorteile des erfolgreichen
Angebots sowie den Namen des erfolgreichen Bieters, und 4. jeden Bieter über den Verlauf
und die Fortschritte der Verhandlungen und des wettbewerblichen Dialogs mit den Bietern.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt:
Berufsgenossenschaft Holz und Metall
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt:
Bundeskartellamt - Vergabekammern des Bundes
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Berufsgenossenschaft Holz und Metall

8. Organisationen

8.1. ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Berufsgenossenschaft Holz und Metall
Registrierungsnummer: 993-8003410200-62
Postanschrift: Isaac-Fulda-Allee 18
Stadt: Mainz
Postleitzahl: 55124
Land, Gliederung (NUTS): Mainz, Kreisfreie Stadt (DEB35)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Vergabestelle

E-Mail: vergabestelle@bghm.de
Telefon: +49 61318020
Fax: +49 613180220800
Internetadresse: https://www.bghm.de
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt

8.1. ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Bundeskartellamt - Vergabekammern des Bundes
Registrierungsnummer: t:022894490
Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Straße 16
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53113
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Kontaktperson: vk@bundeskartellamt.bund.de
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de
Telefon: +49 22894990
Fax: +49 2289499163
Internetadresse: https://www.bundeskartellamt.de/
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt

8.1. ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des
Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
E-Mail: noreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender

Informationen zur Bekanntmachung

Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 660c4cbe-b425-4f9d-8013-06678f8d6ef0 - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 05/08/2025 16:03:52 (UTC+2) Osteuropäische
Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
ABl. S Nummer der Ausgabe: 150/2025

Datum der Veröffentlichung: 07/08/2025

Referenzen:
https://www.bghm.de
https://www.bundeskartellamt.de/
https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXW8YYDYT4HUEQ8W
https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXW8YYDYT4HUEQ8W/documents
http://icc-hofmann.net/NewsTicker/202508/ausschreibung-517887-2025-DEU.txt

 
 
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