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Öffentliche Ausschreibungen

Titel : DEU-Oberursel - Deutschland Landschaftsgärtnerische Arbeiten Neubau Klinik Hohe Mark, 3. Bauabschnitt, Gewerk: Außenanlagen
Dokument-Nr. ( ID / ND ) : 2025070300560554753 / 432582-2025
Veröffentlicht :
03.07.2025
Anforderung der Unterlagen bis :
23.07.2025
Angebotsabgabe bis :
01.08.2025
Dokumententyp : Ausschreibung
Produkt-Codes :
45112700 - Landschaftsgärtnerische Arbeiten
45112720 - Landschaftsgärtnerische Bauleistungen für Sport- und Freizeitanlagen
DEU-Oberursel: Deutschland Landschaftsgärtnerische Arbeiten Neubau
Klinik Hohe Mark, 3. Bauabschnitt, Gewerk: Außenanlagen

2025/S 125/2025 432582

Deutschland Landschaftsgärtnerische Arbeiten Neubau Klinik Hohe Mark, 3. Bauabschnitt,
Gewerk: Außenanlagen
OJ S 125/2025 03/07/2025
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Bauleistung

1. Beschaffer

1.1. Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: DGD Klinik Hohe Mark gGmbH
E-Mail: vongehlen@knh-frankfurt.de
Rechtsform des Erwerbers: Öffentliches Unternehmen
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Gesundheit

2. Verfahren

2.1. Verfahren
Titel: Neubau Klinik Hohe Mark, 3. Bauabschnitt, Gewerk: Außenanlagen
Beschreibung: Errichtung eines Neubaus in der Klinik Hohe Mark, 3. Bauabschnitt (BA) zum
Haus Sonne: Gewerk Außenanlagen: Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Erbringung
von Bauleistungen in Bezug auf die Außenanlagen.
Kennung des Verfahrens: 9100462c-0d42-4c40-909c-f4ee9aac7595
Interne Kennung: 2025_01
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein

2.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Bauleistung
Haupteinstufung (cpv): 45112700 Landschaftsgärtnerische Arbeiten
Zusätzliche Einstufung (cpv): 45112720 Landschaftsgärtnerische Bauleistungen für Sport- und
Freizeitanlagen

2.1.2. Erfüllungsort
Postanschrift: Friedländerstr. 2
Stadt: Oberursel
Postleitzahl: 61440
Land, Gliederung (NUTS): Hochtaunuskreis (DE718)
Land: Deutschland

2.1.4. Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Bekanntmachungs-ID: CXP4Y4953SY 1. Sämtliche Nachweise
sind in deutscher Sprache (oder bei Nichtnachweisen in deutscher Sprache mit beglaubigter
Übersetzung in die deutsche Sprache) mit dem Angebot einzureichen. 2. Allgemeiner Hinweis
zum Einsatz von Nachunternehmern: Werden für wesentliche Hauptleistungen
Nachunternehmer eingesetzt, ist die Eignung auch für diese nachzuweisen, d.h. es sind für
jeden Nachunternehmer mit dem Angebot dieser Bekanntmachung genannten Erklärungen
und Nachweise in Bezug auf die Eignung ebenfalls einzureichen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

vob-a-eu -

2.1.6. Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten
Verpflichtungen:

5. Los

5.1. Los: LOT-0001
Titel: Neubau Klinik Hohe Mark, 3. Bauabschnitt, Gewerk: Außenanlagen
Beschreibung: Bei der Klinik Hohe Mark am Standort Oberursel handelt es sich um ein
Krankenhaus für Psychiatrie, Psychotherapie, Psychosomatik und Suchtmedizin, die über die
Zufahrtsstraße Friedländerstraße in Oberursel zu erreichen ist. Auf dem Gelände des
Klinikums ist der 3. BA und die Erweiterung, der Neubau des Hauses Sonne , geplant, der
derzeit errichtet wird. Der Neubau liegt in abfallender Hanglage, wobei das Gebäude mit dem
Gelände abgestuft wird. Das Gebäude ist in eine Böschung eingelassen und verfügt über
einen Geschoss-versprung. Hier werden Räume für Gruppentherapie, ambulante
Behandlungen und Patientenzimmer mit Blick in den Wald oder Parkartige Umgebung des
Klinikgeländes errichtet. Die Neugestaltung der umgebenden Freianlagen ist Bestandteil
dieser als Außenan-lagen betitelten Ausschreibung. Das Befahren des Geländes mit
Fahrzeugen und Maschinen auf Baustraßen ist möglich. Die Anlieferung auf dem Gelände
mittels Sattelzug ist nur bis zur Einfahrt über die Friedländerstraße möglich. Sattelzüge haben
nur eine sehr begrenzte Wendemöglichkeit. Aus diesem Grund müssen sie eine Strecke von
ungefähr 200 Metern rückwärts zurücklegen, um in eine andere Richtung zu fahren. Das
zusätzliche Aufnehmen und Ver-fahren der Materialien auf dem Gelände von der Lagerfläche
zum Einbauort bis ca. 300 m Entfernung ist in die Einheitspreise einzukal-kulieren. Die Wahl
der Transportmittel und Maschinen erfolgt nach Ermessen des Auftragnehmers. Im
nordöstlichen Bereich der Baustelle steht eine allgemeine Lagerfläche von ca. 240 m² zur
Verfügung. Da die Fläche gemeinsam mit anderen Gewerken genutzt wird, ist eine Lieferung
von Materialien im Baufortschritt einzuplanen. Ein Zwischenlagern an anderer Stelle ist nicht
möglich. Der 1.BA: Nordost - Nordwest im Bereich der Stützwand, Wartungswege und
Hangsicherung, sowie andere kleinteilige Bereiche sind nur mit kleinen Fahrzeugen und
Geräten andienbar. Entsprechende Mehrauf-wendungen sind in die Einheitspreise
einzukalkulieren und/oder in den vorgesehen Zulagepositionen zu berücksichtigen. Das
Lagern oder das Einrichten einer Baustelleneinrichtung auf dem bereits fertiggestellten
Bereich ist unter Verwendung von Schutzlagen möglich. Das Befahren von
Baumwurzelbereichen und unbefestigten Flächen ist verboten, bzw. nur nach Rücksprache zu
adäquaten Schutzmaßnahmen auszuführen. Um den Neubau herum ist eine eigene Zufahrt
bzw. Baustraße zu errichten. Aufgrund des Höhenver-sprungs des Neubaus ist eine
Baustellenrampe mit einem Höhen-unterschied von 3 m auf 20 m Länge und einer Steigung
von ca. 15 % zu errichten bzw. zu ergänzen. Die Andienung des Baufeldes Neubau für andere
Gewerke ist bis zur Fertigstellung des Gebäudes im 2. Quartal 2026 zu gewährleisten.
Zufahrten, Baustraßen und Baustel-leneinrichtungsflächen werden teilweise gemeinschaftlich
genutzt.
Interne Kennung: 2025_01

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Bauleistung
Haupteinstufung (cpv): 45112700 Landschaftsgärtnerische Arbeiten

Zusätzliche Einstufung (cpv): 45112720

Landschaftsgärtnerische Bauleistungen für Sport- und Freizeitanlagen

5.1.2. Erfüllungsort
Postanschrift: Friedländerstr. 2
Stadt: Oberursel
Postleitzahl: 61440
Land, Gliederung (NUTS): Hochtaunuskreis (DE718)
Land: Deutschland

5.1.3. Geschätzte Dauer
Andere Laufzeit: Unbegrenzt

5.1.6. Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Spezifischer Jahresumsatz
Beschreibung: Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung für die zu
vergebende Leistung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von
Bauunternehmen e.V. (Präqualifikations-verzeichnis) und ggf. ergänzt durch geforderte
auftragsspezifische Einzelnachweise. Bei Einsatz von anderen Unternehmen ist auf
gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung
für die Präqualifikation erfüllen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische
Einzelnachweise. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der
Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot - Entweder die ausgefüllte
Eigenerklärung zur Eignung , ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische
Einzelnachweise - oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) vorzulegen. Bei
Einsatz von anderen Unternehmen gemäß Nummer 7 sind auf gesondertes Verlangen die
Eigenerklärungen auch für diese abzugeben, ggf. ergänzt durch geforderte
auftragsspezifische Einzelnachweise. Sind die anderen Unternehmen präqualifiziert, reicht die
Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von
Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden, ggf. ergänzt durch
geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Gelangt das Angebot in die engere Wahl,
sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten anderen Unternehmen) auf gesondertes
Verlangen durch Vorlage der in der Eigenerklärungen zur Eignung bzw. in der EEE
genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in
deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in deutsche Sprache beizufügen. Im
Rahmen der Eigenerklärung zur Eignung sind folgende Angaben zu machen: 1. Umsatz
Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er
Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung
vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen
ausgeführten Leistungen.

Kriterium: Eintragung in ein relevantes Berufsregister
Beschreibung: 2. Eintragung in das Berufsregister des Sitzes/Wohnsitzes. Der Bieter hat zu
erklären, dass er in den letzten drei Geschäftsjahren vergleichbare Leistungen ausgeführt hat;
ihm die für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen;
er seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur
gesetzlichen Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen,
ordnungsgemäß erfüllt hat und er Mitglied der Berufsgenossenschaft ist.

Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung: 3. Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation Der Bieter hat zu erklären,
dass ein Insolvenzverfahren oder ein ver-gleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder
beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt
wurde und sich sein Unternehmen nicht in Liquidation befindet oder ein Insolvenzplan
rechtskräftig bestätigt wurde, auf Verlangen wird er ihn vorlegen.

Kriterium: Allgemeiner Jahresumsatz
Beschreibung: 4. Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die
die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt. Der Bieter hat zu erklären, dass keine Person,
deren Verhalten meinem/unserem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder
gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 OWiG festgesetzt worden ist wegen einer
Straftat nach: 1. § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des
Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafge-setzbuchs
(Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland), 2. § 89c des Strafgesetzbuchs
(Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der
Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen
Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat
nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen, 3. § 261 des
Strafgesetzbuchs (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögens-werte), 4.
§ 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der
Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in
ihrem Auftrag verwaltet werden, 5. § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit
sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet,
die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, 6. § 299 des
Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäft-lichen Verkehr), 7. § 108e des
Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern), 8. den §§ 333 und
334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung
mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete), 9. Artikel 2 §
2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer
Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsver-kehr) oder 10. den §§ 232
und 233 des Strafgesetzbuchs (Menschen-handel) oder § 233a des Strafgesetzbuchs
(Förderung des Menschenhandels). Einer Verurteilung oder der Festsetzung einer Geldbuße
im oben genannten Sinne stehen eine Verurteilung oder die Festsetzung einer Geldbuße nach
den vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich. Der Bieter hat ferner zu erklären,
dass 1. das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht gegen geltende
umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat/habe, 2. das
Unternehmen nicht zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens kein
Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die
Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das
Unternehmen nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat,

3. das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit keine eine schwere Verfehlung
begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird, 4. das
Unternehmen keine Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen hat, die eine
Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken,
5. kein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die
Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei
der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere,
weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann, 6. keine
Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung
des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch
andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann, 7. das Unternehmen
keine wesentliche Anforderung bei der Aus-führung eines früheren öffentlichen Auftrags oder
Konzessions-vertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer
vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt
hat, 8. das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien keine
schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der
Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, oder 9. das Unternehmen a) nicht
versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise
zu beeinflussen, b) nicht versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es
unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) weder fahrlässig noch
vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des
öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche
Informationen zu übermitteln. Sofern ein Ausschlussgrund nach §§ 123, 124 GWB vorliegt, hat
der Bieter zu erklären, dass 1. für jeden durch eine Straftat oder ein Fehlverhalten
verursachten Schaden einen Ausgleich gezahlt oder sich zur Zahlung eines Ausgleichs
verpflichtet hat, 2. die Tatsachen und Umstände, die mit der Straftat oder dem Fehlverhalten
und dem dadurch verursachten Schaden in Zusammenhang stehen, durch eine aktive
Zusammenarbeit mit den Ermittlungsbehörden und dem öffentlichen Auftraggeber umfassend
geklärt hat, und 3. konkrete technische, organisatorische und personelle Maßnahmen ergriffen
hat, die geeignet sind, weitere Straftaten oder weiteres Fehlverhalten zu vermeiden. Ab einer
Auftragssumme von 30.000 EUR netto wird der Auftraggeber für den Bieter, auf dessen
Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gem.
§ 150a GewO beim Bundesamt für Justiz anfordern. Der Bieter hat ferner zu erklären, dass 1.
das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht gegen geltende umwelt-,
sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat/habe,

Kriterium: Versorgungssicherheit
Beschreibung: 2. das Unternehmen nicht zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des
Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder
eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden
ist, sich das Unternehmen nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit
eingestellt hat, 3. das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit keine eine schwere
Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird, 4.
das Unternehmen keine Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen hat, die eine
Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken,
5. kein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabever-fahrens besteht, der die
Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei
der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere,
weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann, 6. keine
Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung

des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch
andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann, 7. das Unternehmen
keine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder
Konzessionsver-trags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer
vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt
hat, 8. das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungs-kriterien keine
schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der
Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, oder 9. das Unternehmen a) nicht
versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise
zu beeinflussen, b) nicht versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es
unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) weder fahrlässig noch
vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des
öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche
Informationen zu übermitteln. Sofern ein Ausschlussgrund nach §§ 123, 124 GWB vorliegt, hat
der Bieter zu erklären, dass 1. für jeden durch eine Straftat oder ein Fehlverhalten
verursachten Schaden einen Ausgleich gezahlt oder sich zur Zahlung eines Ausgleichs
verpflichtet hat, 2. die Tatsachen und Umstände, die mit der Straftat oder dem Fehlverhalten
und dem dadurch verursachten Schaden in Zusammenhang stehen, durch eine aktive
Zusammenarbeit mit den Ermittlungsbehörden und dem öffentlichen Auftraggeber umfassend
geklärt hat, und 3. konkrete technische, organisatorische und personelle Maßnahmen ergriffen
hat, die geeignet sind, weitere Straftaten oder weiteres Fehlverhalten zu vermeiden. Ab einer
Auftragssumme von 30.000 EUR netto wird der Auftraggeber für den Bieter, auf dessen
Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gem.
§ 150a GewO beim Bundesamt für Justiz anfordern.

Kriterium: Referenzen zu bestimmten Arbeiten
Beschreibung: 4. In besonderen Ausnahmefällen, in denen dies durch den Gegenstand des
Auftrags gerechtfertigt ist, sowie in begründeten Einzelfällen können Eignungsnachweise der
Bewerberin oder des Bewerbers und der Bieterin oder des Bieters gefordert werden. 5. Falls
mein/unser Angebot/Teilnahmeantrag in die engere Wahl kommt, werde ich/werden wir,
soweit dies besonders angefordert wird, Nachweise zur Eignung vorlegen. Dies können
insbesondere folgende Nachweise sein: - eine Bestätigung eines vereidigten
Wirtschaftsprüfers/Steuerbe-raters oder entsprechend testierte Jahresabschlüsse oder
entsprechend testierte Gewinn- und Verlustrechnungen, - für 3 Referenzen je eine
Referenzbescheinigung mit mindestens folgenden Angaben: - Ansprechpartner, Art der
ausgeführten Leistung; Auftragssumme, Ausführungszeitraum, stichwortartige Benennung des
mit eigenem Personal ausgeführten maßgeblichen Leistungsum-fanges einschließlich der
Angabe der ausgeführten Mengen; Zahl der hierfür durchschnittlich eingesetzten
Arbeitnehmer, stichwortartige Beschreibung der besonderen technischen und
gerätespezifischen Anforderungen bzw. (bei Komplettleistung) Kurzbeschreibung der
Baumaßnahme einschließlich eventueller Besonderheiten der Ausführung; Angabe zur Art der
Baumaßnahme (Neubau, Umbau, Denkmal), Angabe zur vertraglichen Bindung
(Hauptauftragnehmer, ARGE-Partner, Nachunternehmer), ggf. Angabe der Gewerke, die mit
eigenem Leitungspersonal koordiniert wurden, Bestätigung des Auftraggebers über die
vertragsgemäße Ausführung der Leistung,

Kriterium: Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Beschreibung: die Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren
jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte gegliedert nach Lohngruppen mit extra
ausgewiesenem Leitungspersonal angeben,

Kriterium: Eintragung in ein relevantes Berufsregister
Beschreibung: Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug, Eintragung in der Handwerksrolle
oder bei der Industrie- und Handelskammer

Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung: Eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, eine
Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes sowie eine Freistellungsbescheinigung
nach § 48b EStG vorlegen oder - eine qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der
Berufsgenossen-schaft des für mich zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der
Lohnsummen. Bewerber und Bieter, die zu den auferlegten Verpflichtungen nachweislich eine
falsche Erklärung abgegeben oder einen unzutreffenden Nachweis vorgelegt haben oder
haben vorlegen lassen, können gemäß § 17 HTVG wegen mangelnder Zuverlässigkeit
ausgeschlossen und in ein Informationsverzeichnis eingetragen werden.

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 23/07/2025 23:59:59 (UTC+2)
Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y4953SY
/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y4953SY

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y4953SY
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 01/08/2025 12:00:00 (UTC+2) Osteuropäische Zeit,
Mitteleuropäische Sommerzeit
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 60 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Möglichkeit der Nachforderung von Unterlagen und das hierbei
ggf. auszuübende Ermessen des Auftraggebers bestimmen sich nach § 16a VOB/A-EU.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 01/08/2025 12:15:00 (UTC+2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
Sommerzeit
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Landes Hessen
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor
der Vergabekammer des Landes Hessen richtet sich unter anderem nach der Regelung des §
160 GWB. Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren
nur auf Antrag ein. Gemäß § 160 Abs. 2 GWB ist antragsbefugt jedes Unternehmen, das ein
Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97
Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist
darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften
ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB ist ein
Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß
gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber
dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat. Der Ablauf der
Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt hiervon unberührt. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB ist ein
Nachprüfungsan-trag unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die bereits
aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt wurden. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag
unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevor-schriften, die erst in den Vergabeunterlagen
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Ange-
botsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB ist
ein Nachprüfungsantrag schließlich unzu-lässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach
Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen
sind.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: DGD
Klinik Hohe Mark gGmbH
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: DGD Klinik Hohe Mark gGmbH

8. Organisationen

8.1. ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: DGD Klinik Hohe Mark gGmbH
Registrierungsnummer: Amtsgericht Bad Homburg HRB 16054
Postanschrift: Friedländerstr. 2
Stadt: Oberursel
Postleitzahl: 61440
Land, Gliederung (NUTS): Hochtaunuskreis (DE718)
Land: Deutschland
Kontaktperson: KNH Rechtsanwälte Hochstadt und Partner PartGmbB
E-Mail: vongehlen@knh-frankfurt.de
Telefon: +49 69 90556990
Internetadresse: https://www.hohemark.de/
Profil des Erwerbers: https://knh-rechtsanwaelte.de/

Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt

8.1. ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Hessen
Registrierungsnummer: 06151 12-6603
Postanschrift: Wilhelminenstraße 1-3
Stadt: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land, Gliederung (NUTS): Darmstadt, Kreisfreie Stadt (DE711)
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer@rpda.hessen.de
Telefon: +49 6151 12-6603
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle

8.1. ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des
Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
E-Mail: noreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender

Informationen zur Bekanntmachung

Kennung/Fassung der Bekanntmachung: ac5f0e1a-64ca-47d5-b241-073d9bbfa10b - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 01/07/2025 21:02:43 (UTC+2) Osteuropäische
Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
ABl. S Nummer der Ausgabe: 125/2025
Datum der Veröffentlichung: 03/07/2025

Referenzen:
https://knh-rechtsanwaelte.de/
https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y4953SY
https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y4953SY/documents
https://www.hohemark.de/
http://icc-hofmann.net/NewsTicker/202507/ausschreibung-432582-2025-DEU.txt

 
 
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