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Ausschreibung: Deutschland  Elektronische Anzeigen  ÜSTRA AG -regiobus GmbH - Herstellung und Betrieb einer Gesamtlösung für Fahrgastinformationsanlagen auf Basis von eInk-Anzeiger-Technik als Software as a Service (SaaS) (Kopie) - DEU-Hannover
Elektronische Anzeigen
Softwarepaket und Informationssysteme
Informationssysteme und Server
Informationssysteme
Passagierinformationssystem
Dokument Nr...: 405768-2025 (ID: 2025062500401727904)
Veröffentlicht: 25.06.2025
*
  DEU-Hannover: Deutschland  Elektronische Anzeigen  ÜSTRA AG -regiobus
GmbH - Herstellung und Betrieb einer Gesamtlösung für
Fahrgastinformationsanlagen auf Basis von eInk-Anzeiger-Technik als Software as
a Service (SaaS) (Kopie)
   2025/S 119/2025 405768
   Deutschland  Elektronische Anzeigen  ÜSTRA AG - regiobus GmbH - Herstellung und Betrieb
   einer Gesamtlösung für Fahrgastinformationsanlagen auf Basis von eInk-Anzeiger-Technik als
   Software as a Service (SaaS) (Kopie)
   OJ S 119/2025 25/06/2025
   Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung  Standardregelung
   Lieferungen
   1. Beschaffer
       1.1. Beschaffer
            Offizielle Bezeichnung: ÜSTRA Hannoversche Verkehrsbetriebe Aktiengesellschaft
	    E-Mail: vergabestelle@bbt-kanzlei.de
            Rechtsform des Erwerbers: Öffentliches Unternehmen
            Tätigkeit des Auftraggebers: Städtische Eisenbahn-, Straßenbahn-, Oberleitungsbus- oder
	    Busdienste
   2. Verfahren
       2.1. Verfahren
            Titel: ÜSTRA AG - regiobus GmbH - Herstellung und Betrieb einer Gesamtlösung für
	    Fahrgastinformationsanlagen auf Basis von eInk-Anzeiger-Technik als Software as a Service
	    (SaaS) (Kopie)
            Beschreibung: Die ÜSTRA Hannoversche Verkehrsbetriebe Aktiengesellschaft (ÜSTRA) ist
            ein börsennotiertes Verkehrsunternehmen und betreibt mit ihren Stadtbussen und
	    Stadtbahnen das Liniennetz in der Landeshauptstadt Hannover sowie den umliegenden
            Städten und Gemeinden der Region Hannover. Als Mobilitätsdienstleisterin mit bis 2019
            durchschnittlich 170 Millionen Fahrgästen im Jahr ist sie im GVH ein Partner für den
            Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV). Mit ihren Bahnen und Bussen fahren in der Regel
            mehr als 470.000 Menschen täglich. Mit über 40 Millionen Wagenkilometern pro Jahr (Bahn
            und Bus) und mehr als 2.300 Beschäftigten befördert die ÜSTRA die Menschen in Hannover
            und ihre Gäste tagsüber im 10-Minuten-Takt. Die ÜSTRA ist Betreiberin Kritischer Infrastruktur
            (KRITIS). Sie ist damit das Rückgrat einer effizienten und klimaschonenden öffentlichen
            Mobilität der Landeshauptstadt Hannover. Die regiobus Hannover GmbH (regiobus) ist ein
            Nahverkehrsunternehmen in der und für die Region Hannover. Gemeinsam mit anderen
            Verkehrsunternehmen betreibt die regiobus Hannover GmbH den öffentlichen
            Personennahverkehr im Verkehrsverbund  Großraum-Verkehr Hannover  (GVH). Die regiobus
            Hannover GmbH wurde 1998 gegründet und entstand aus der Verschmelzung von drei
	    Verkehrsunternehmen und einer Servicegesellschaft. Die regiobus Hannover GmbH verteilt
            sich auf sechs Standorte mit der Verwaltung in Hannover sowie den Betriebshöfen in
	    Burgdorf, Mellendorf, Neustadt am Rbge., Wunstorf und Eldagsen. Aktuell nutzen 27,3
            Millionen Fahrgäste die umfassenden Angebote des Unternehmens - von dem regulären
            Linienverkehr bis hin zu Ruftaxi oder Fahrradbus auf über 120 Linien. Das Unternehmen
            beschäftigt rund 800 Mitarbeiter. Mit fast 400 im Linienverkehr eingesetzten Fahrzeugen
            (davon 260 eigene) werden jährlich ca. 28 Mio. Fahrgäste befördert. Bereits seit April 2024 tritt
            die regiobus unter der Marke ÜSTRA in Erscheinung und ist seit Januar 2025 in einen
            Gemeinschaftsbetrieb mit dieser tätig, um Ressourcen effizienter zu nutzen und Synergien zu
            maximieren. Die regiobus und ÜSTRA beabsichtigen, über das Förderprogramm
	     Digitalisierung kommunaler Verkehrssysteme  des BMDV 214 sog. ePaper-Displays zu
	      beschaffen und damit die haltestellengebundene dynamische Fahrgastinformation -
              insbesondere bzgl. Echtzeitdaten und Störinformationen - deutlich zu verbessern. Die
              Projektpartner erwarten davon eine Attraktivitätssteigerung des öffentlichen
	      Personennahverkehrs und damit auch einen Beitrag zur Verschiebung des Modal-Split zu
              Lasten des motorisierten Individualverkehrs mit entsprechender CO2 Reduktion. Der über das
              Förderprogramm geplante Einsatz von ePaper-Anzeigern ergänzt das bestehende Anzeiger-
              Portfolio konzeptionell und flächendeckender in großer Stückzahl und verbessert die
              Fahrgastinformation erheblich. Insbesondere im ländlichen Raum sind derzeit nur wenige
              Haltestellen mit digitalen Anzeigern (überwiegend LED-Buszielanzeiger, s.o.) ausgerüstet. Es
	      wird beabsichtigt ePaper-Displays in verschiedenen Formaten und Montagearten zu
              beschaffen. Diese sollen zur Datenversorgung mittels SIM-Karte über Mobilfunk in die
              bestehenden technischen Hintergrundsysteme für die aufgeführten Anzeigertypen
              eingebunden werden. Bislang analoge und somit gedruckte Vitrinen-Inhalte können mit
	      ePaper zentraler digital gesteuert und damit die Informationen vor Ort kurzfristig aktueller
	      gestaltet werden als bislang. Viele bisher analoge Prozesse werden damit durch
              Digitalisierung gestrafft und optimiert. Zum Unterschied zur bisherigen stationären DFI, ist die
              Darstellungsvielfalt von ePaper zudem höher als z.B. über eine kurze Textzeile in Laufschrift
	      der klassischen DFI (LED-Technik) der Buszielanzeiger. Der Fokus liegt auf
	      Haltestellenstandorten der Umlandkommunen. Die Kategorisierung erfolgt nach
	      Einsteigerzahlen pro Richtungshaltestelle, dort verkehrender Linien und netzstrategischer
              Bedeutung. Der Auftrag umfasst zunächst die Lieferung, Montag und Inbetriebnahme von ca.
              207 13-Zoll-Anzeiger und von ca. 30 32-Zoll-Anzeiger in E-Ink-Technik für die
              Fahrgastinformation, als auch die Bereitstellung eines adäquaten Fahrgastinformationssystem
              in Form einer Software as a Service Lösung. Ggf. sollen Bestandsgeräte des Auftraggebers
              ebenfalls, wenn technisch möglich, in den Betrieb aufgenommen werden. Perspektivisch
              sollen während der Laufzeit des Vertrages, unter Voraussetzung der Annahme der Leistung
              durch die NutzerInnen, möglichst viele Bus-Haltestellen der Auftraggeber mit E-Ink Anzeiger
              ausgestattet werden. Die maximale Obergrenze beträgt jedoch 450 13-Zoll-Anzeiger und 75
	      32-Zoll-Anzeiger, hiervon ausgenommen sind etwaige Nachbestellungen aufgrund des
              Ausfalls eines Anzeigers. Es handelt sich um eine Auftragsvergabe der ÜSTRA und der
              regiobus im Rahmen eines Fördermittelprojekt der Digitalisierung kommunaler
              Verkehrssysteme des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV). Der
              Auftraggeber hat im Vorfeld dieses Vergabeverfahrens eine förmliche Markterkundung gemäß
              § 26 SektVO durchgeführt. Die Markterkundung wurde über das Deutsche Vergabeportal am
              24.03.2025 EU-weit veröffentlicht. Die Veröffentlichung erfolgte im ABl. S Nummer 58/2025,
	      mit der Nummer 186871-2025. Interessierte Unternehmen hatten Gelegenheit bis 04.04.2025
              die gestellten Fragen zu beantworten. Nach Eingang der ersten Rückmeldung durch
              interessierte Unternehmen, hat der Auftraggeber die Frist für den Eingang der Antworten auf
              Bitte mit Veröffentlichung vom 04.04.2025, im ABl. S Nr. 67/2025 auf den 17.04.2025
              verlängert. Insgesamt haben sich 8 Unternehmen an der Markterkundung mit einer
              Rückmeldung beteiligt. Die ÜSTRA Hannoversche Verkehrsbetriebe Aktiengesellschaft, Am
	      Hohen Ufer 6, 30159 Hannover handelt in diesem Verfahren als zentrale Beschaffungsstelle
              gemäß § 120 Abs. 4 GWB für die regiobus Hannover GmbH, Georgstraße 54, 30159
	      Hannover.
	      Kennung des Verfahrens: bc8a9faa-cc1f-4d55-bdbf-57f1610e870b
	      Vorherige Bekanntmachung: 348340-2025
	      Interne Kennung: 201-2025 (CXP4Y6J5XUY) (2)
	      Verfahrensart: Offenes Verfahren
	      Das Verfahren wird beschleunigt: nein
	      Zentrale Elemente des Verfahrens: Die Vergabe der ausgeschriebenen Leistung erfolgt im
              Rahmen eines offenen Verfahrens gemäß den Vorschriften des 4. Teils des Gesetzes gegen
              Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und § 13 Abs. 1 SektVO i. V. m. § 14 SektVO. Das
              offene Verfahren ist ein Verfahren, in dem der öffentliche Auftraggeber eine unbeschränkte
              Anzahl von Unternehmen öffentlich zur Abgabe von Angeboten auffordert. Die Bieter, die
	      form- und fristgerecht ein wertbares Angebot abgegeben haben, werden im vorliegenden
	      Verfahren zudem aufgefordert, sich und ihr Angebot vor dem Auftraggeber im Rahmen einer
              Präsentation vorzustellen und an einer Bemusterung (in Form einer wertenden Teststellung)
              teilzunehmen. Der Auftraggeber behält sich vor, nur den Bestbietenden zur Präsentation und
              Bemusterung einzuladen, die Präsentationen als Videokonferenz durchzuführen oder
              vollständig auf die Durchführung von Präsentationen oder der Bemusterung zu verzichten und
	      auf Grundlage der eingereichten Angebote eine Vergabeentscheidung zu treffen, sofern
	      rechnerisch die weiteren Bieter keine Chance auf den Zuschlag haben. Eine Bemusterung
              wird in mit allen Bietern durchgeführt, die rechnerisch eine Zuschlagschance haben. Auf der
	      Grundlage der eingereichten Angebote und der Ergebnisse der Bemusterungen wird eine
	      Rangfolge der Bieter nach den Vergabekriterien unter XVIII der Vergabeunterlagen gebildet.
	      Der Auftraggeber wird dem Bieter, dessen Angebot nach den Vergabekriterien als
	      wirtschaftlichstes ermittelt wurde, den Zuschlag erteilen.
     2.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Lieferungen
	    Haupteinstufung (cpv): 31711200 Elektronische Anzeigen
            Zusätzliche Einstufung (cpv): 48000000 Softwarepaket und Informationssysteme, 48800000
	    Informationssysteme und Server, 48810000 Informationssysteme, 48813000
	    Passagierinformationssystem
     2.1.2. Erfüllungsort
	    Postanschrift: Am Hohen Ufer 6
	    Stadt: Hannover
	    Postleitzahl: 30159
	    Land, Gliederung (NUTS): Region Hannover (DE929)
	    Land: Deutschland
            Zusätzliche Informationen: Die Leistungserbringung erfolgt innerhalb der Region Hannover an
	    verschiedenen Haltepunkten der Auftraggeber.
     2.1.4. Allgemeine Informationen
            Zusätzliche Informationen: Bekanntmachungs-ID: CXP4Y6J5XUY Das Angebotsschreiben
            nebst Anlagen ist spätestens zu dem unter  Schlusstermin für den Eingang der Angebote
            festgelegten Termin einzureichen. Die Vergabeunterlagen stehen für einen uneingeschränkten
            und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.dtvp.de
            /Center. Bieter haben die Vergabeunterlagen unverzüglich auf Vollständigkeit der Unterlagen
            sowie auf Unklarheiten zu überprüfen. Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des
            Bieters Unklarheiten, so hat er unverzüglich und vor Abgabe des Angebots darauf
	    hinzuweisen. Die Bieter werden aufgefordert, im Interesse einer schnellen Beseitigung von
            Unklarheiten, frühzeitig und vorab ihre Fragen zu übermitteln. Es wird ausdrücklich darauf
            hingewiesen, dass die Kommunikation in diesem Vergabeverfahren über das elektronische
	    Vergabeportal  Deutsches Vergabeportal  (https://www.dtvp.de/Center) erfolgt. Bieter haben
            Verstöße gegen Vergabevorschriften zu rügen. Es gelten die Bestimmungen in § 160 Abs. 3
            GWB. Soweit der Rüge nicht abgeholfen wird, sind die Bieter insbesondere verpflichtet,
            innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen Nachprüfungsantrag bei
            der zuständigen Vergabekammer einzureichen. Ansonsten ist der Antrag gemäß § 160 Abs. 3
              GWB unzulässig. Der Bieter oder im Falle einer Angebotsabgabe als Bietergemeinschaft
              /Arbeitsgemeinschaft diexder bevollmächtigte Vertreterxin hat mit der Abgabe des Angebots zu
              erklären, - dass ihrxihm bewusst ist, dass eine wissentlich falsche Erklärung im Angebot
              einschließlich aller Anlagen den Ausschluss von diesem und weiteren Vergabeverfahren zur
              Folge haben kann; - dass siexer sich damit einverstanden erklärt, dass durch den
              Auftraggeber zur Überprüfung der Angaben unter Wahrung der Vertraulichkeit gegebenenfalls
              weitere/ergänzende Angaben/Unterlagen angefordert werden können; - dass siexer bestätigt,
              dass siexer die Unterlagen zum Vergabeverfahren einer vollständigen Überprüfung
              unterzogen hat und das Vorhaben sowie die für das Verfahren geltenden Bedingungen mit der
              für das Angebot erforderlichen Genauigkeit beurteilen kann und sich mit den aufgestellten
              Verfahrensregeln ausdrücklich einverstanden erklärt. Hinweis: Für die Nachweise in diesem
              Verfahren sind zunächst formlose Eigenerklärungen ausreichend, soweit nicht anderweitig
              angegeben. Die Auftragserteilung kann von der Vorlage weiterer Nachweise abhängig
              gemacht werden. In den beigefügten Vordrucken sind die entsprechenden Erklärungen
	      enthalten. Bei Bietergemeinschaften / Arbeitsgemeinschaften sind die entsprechenden
              Erklärungen durch jedes Mitglied der Bietergemeinschaft beizubringen.
	      Rechtsgrundlage:
	      Richtlinie 2014/25/EU
	      sektvo -
     2.1.6. Ausschlussgründe
            Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung, Auftragsunterlagen
            Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten
            Verpflichtungen: § 123 GWB: (1) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu
	    jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon
	    haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist,
            rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 OWiG
            rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: 1. § 129 StGB (Bildung
            krimineller Vereinigungen), § 129a StGB (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b
            StGB (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland), 2. § 89c StGB
	    (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der
	    Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen
	    Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat
            nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 StGB zu begehen, 3. § 261 StGB (Geldwäsche), 4. § 263
            StGB (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder
            gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet
            werden, 5. § 264 StGB (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der
            Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in
            ihrem Auftrag verwaltet werden, 6. § 299 StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im
            geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im
            Gesundheitswesen), 7. § 108e StGB (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern)
            oder § 108f StGB (unzulässige Interessenwahrnehmung), 8. den §§ 333 und 334 StGB
            (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a StGB
            (Ausländische und internationale Bedienstete), 9. Artikel 2 § 2 IntBestG (Bestechung
            ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder
            10. den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a StGB (Menschenhandel,
	    Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter
            Ausnutzung einer Freiheitsberaubung). (4) Öffentliche Auftraggeber schließen ein
	    Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem
	    Vergabeverfahren aus, wenn 1.das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von
              Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies
              durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung
              festgestellt wurde oder 2. die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die
              Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können Satz 1 ist nicht
	      anzuwenden, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist,
              dass es die Zahlung vorgenommen oder sich zur Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge
              zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichtet hat. §
              124 GWB (1) Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der
              Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der
              Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn 1. das Unternehmen bei der
              Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder
              arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat, 2. das Unternehmen zahlungsunfähig ist,
              über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares
              Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels
	      Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet
              oder seine Tätigkeit eingestellt hat, 3. das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit
              nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des
              Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 GWB ist entsprechend anzuwenden, 4.
              der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das
	      Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen
              aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des
              Wettbewerbs bezwecken oder bewirken, 5. ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des
              Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den
              öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens
              beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht
	      wirksam beseitigt werden kann, 6. eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das
	      Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese
              Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt
              werden kann, 7. das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines
              früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd
              mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu
              einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat, 8. das Unternehmen in Bezug auf
              Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder
              Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu
              übermitteln, oder 9.das Unternehmen a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des
              öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche
              Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen
              könnte, oder c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die
              Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder
              versucht hat, solche Informationen zu übermitteln. (2) § 21 AEntG, § 98c AufenthG, § 19
              MiLoG, § 21 SchwarzArbG und § 22 LkSG vom 16. Juli 2021 (BGBl. I S. 2959) bleiben
              unberührt. Auf §§ 125, 126 GWB wird hingewiesen.
   5. Los
       5.1. Los: LOT-0001
            Titel: ÜSTRA AG - regiobus GmbH - Herstellung und Betrieb einer Gesamtlösung für
	    Fahrgastinformationsanlagen auf Basis von eInk-Anzeiger-Technik als Software as a Service
	    (SaaS) (Kopie)
	      Beschreibung: Gegenstand dieses Auftrags ist: a. der Abschluss einer Teil-
	      Rahmenvereinbarung, die die Bedingungen und das Verfahren zum Abschluss von
              Einzelaufträgen über Liefer- und Montageleistungen von e-Ink-Anzeigern festlegt UND die
              Lieferung von eInk-Anzeigern, in verschiedenen Größen, Ausführungen und Montagearten b.
              Montage der gelieferten Anzeiger und Übernahme der vorbeugenden Maßnahmen und
              Störungsbeseitigung (Systemservice) dieser Anzeiger, c. die Bereitstellung und der Betrieb
	      eines Fahrgastinformationssystem (FIS) auf Basis eines Software as a Service Modells
	      (SaaS) und Anbindung an die Datenschnittstellen des Auftraggebers, d. die Integration der
	      Anzeiger in ein Fahrgastinformations-Gesamtsystem und Herstellung der Betriebsbereitschaft
              des Fahrgastinformations-Gesamtsystem unter Zusicherung einer Gesamtverfügbarkeit, e.
              Erbringung von Supportleistungen f. die vollständige Dokumentation sämtlicher Leistungen g.
              die Übernahme von Einweisungen und Schulungen h. das Projektmanagement zur Einfügung
              der angebotenen Lösung beim Auftraggeber durch den Auftragnehmer, (2) Die vollständige
	      Lieferung, Montage und Integration der Anzeiger sowie die Bereitstellung des Cloudservice
              muss spätestens bis zum 30.06.2026 abgeschlossen sein. Diese Ausführungsfrist ist
              Vertragsstrafen relevant, siehe auch Nr. 8 des Teil-Vertrag über die Erstellung eines
              Gesamtsystems, mit Teil-Rahmenvereinbarung für e-Ink-Anzeiger. (3) Die Leistungen bilden
              eine sachliche, wirtschaftliche und rechtliche Einheit. Für den Auftraggeber ist von
	      vertragswesentlicher Bedeutung, dass der Auftragnehmer die in diesem Vertrag vereinbarte
              Funktionalität des Gesamtsystems herstellt und alle dafür erforderlichen Schritte vornimmt.
              Die vollständige Lieferung, Montage und Integration der Anzeiger sowie die Bereitstellung des
              Cloudservice muss spätestens bis zum 30.06.2026 abgeschlossen sein. Diese
              Ausführungsfrist ist Vertragsstrafen relevant.
	      Interne Kennung: 201-2025 (CXP4Y6J5XUY) (2)
     5.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Lieferungen
	    Haupteinstufung (cpv): 31711200 Elektronische Anzeigen
            Zusätzliche Einstufung (cpv): 48000000 Softwarepaket und Informationssysteme, 48800000
	    Informationssysteme und Server, 48810000 Informationssysteme, 48813000
	    Passagierinformationssystem
	    Optionen:
            Beschreibung der Optionen: Der Auftragnehmer hat die Leistungen während der Laufzeit der
            Teil-Verträge / Teil-Rahmenvereinbarung nach den bei Abruf der Einzelaufträge geltenden
	    anerkannten Regeln der Technik zu erbringen. Sollten durch den aktuellen Stand der Technik
            Leistungsvarianten möglich sein, z.B. verbesserte e-Ink-Anzeiger-Technik oder z.B. Änderung
            in der mobilen Datenübertragung durch technische Innovationen oder anderer Nachfolger der
	    vorhandenen Funkstandards (z.B. 6G - als Nachfolger des 5G-Standards) oder andere
            Batterietechniken verfügbar werden etc. oder durch gesetzliche oder organisatorische
            Anforderungen Änderungen bei der Leistungsausführung eintreten, so hat der Auftragnehmer
            diese dem Auftraggeber ebenfalls anzubieten. Soweit möglich, steht dem Auftraggeber in
            diesem Fall ein Wahlrecht zu, welche Leistungsvarianten im Rahmen etwaiger Einzelaufträge
            oder durch Anpassung von Teil- oder Gesamtleistungen ausgeführt werden sollen. Hierdurch
	    entstehende Mehrkosten sind vom Auftraggeber zu tragen. Der Auftragnehmer wird dies nicht
	    unbillig verweigern.
     5.1.2. Erfüllungsort
	    Postanschrift: Am Hohen Ufer 6
	    Stadt: Hannover
	    Postleitzahl: 30159
	      Land, Gliederung (NUTS): Region Hannover (DE929)
	      Land: Deutschland
              Zusätzliche Informationen: Die Leistungserbringung erfolgt innerhalb der Region Hannover an
	      verschiedenen Haltepunkten der Auftraggeber.
     5.1.3. Geschätzte Dauer
	    Laufzeit: 5 Jahre
     5.1.4. Verlängerung
            Maximale Verlängerungen: 5
            Weitere Informationen zur Verlängerung: Der Auftraggeber hat das Recht den Vertrag
            mehrmals um 12 bzw. 24 Monate zu verlängern.
     5.1.6. Allgemeine Informationen
            Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
	    Personals sind anzugeben: Noch nicht bekannt
	    Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
            Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
            Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
            Informationen über frühere Bekanntmachungen:
	    Kennung der vorherigen Bekanntmachung: 348340-2025
            Zusätzliche Informationen: Wiederaufnahme des Vergabeverfahrens gemäß SektVO in einem
	    neuen Projektraum Das vorliegende Vergabeverfahren wird in einem neuen Projektraum des
            Deutschen Vergabeportals (DTVP) fortgeführt. Hintergrund ist, dass im ursprünglichen
            Projektraum eine technische Übernahme der Verlängerung der Angebotsfrist nicht erfolgt ist.
	    Die Angebotsfrist endete somit am 23.06.2025, ohne dass Angebote eingereicht wurden. Eine
            nachträgliche technische Verlängerung der Angebotsfrist war nicht mehr möglich. Um ein
            ordnungsgemäßes, transparentes und diskriminierungsfreies Verfahren nach den Maßgaben
	    der Sektorenverordnung (SektVO) sicherzustellen, hat der Auftraggeber entschieden, das
            Verfahren in den Zustand vor der Angebotsabgabe zurückzuversetzen. Umsetzung der
            Rückversetzung Für die Rückversetzung wurde ein neuer Projektraum eingerichtet. Die
	    Inhalte des Verfahrens im neuen Projektraum entsprechen dem Stand der Vergabeunterlagen
            vom 23.06.2025. Es wurden lediglich folgende Änderungen vorgenommen: - Aufforderung zur
            Angebotsabgabe: Aufnahme eines Hinweises auf die Rückversetzung sowie Verweis auf das
            vorherige Verfahren. - Anlage A - Angebotsschreiben: Ergänzung eines gleichlautenden
	    Hinweises. Inhaltlich und leistungstechnisch bleibt das Verfahren identisch. Auf die
            ursprüngliche EU-Bekanntmachung: - Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung:
            323238-2025, ABl. S - Nummer der Ausgabe: 96/2025, Datum der Veröffentlichung: 20/05
            /2025 UND - Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 348340-2025, ABl. S - Nummer
            der Ausgabe: 103/2025, Datum der Veröffentlichung: 30/05/2025 wird im neuen Verfahren
            ausdrücklich referenziert. Kommunikation mit interessierten Unternehmen: Alle Unternehmen,
            die im vorherigen Projektraum Zugang hatten, werden über die Rückversetzung informiert und
            in den neuen Projektraum eingeladen. Nach Veröffentlichung der neuen EU-Bekanntmachung
            erfolgt außerdem ein zusätzlicher Hinweis im alten Projektraum.
     5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
	    Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     5.1.9. Eignungskriterien
	    Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
	    Kriterium: Anteil der Unterauftragsvergabe
	      Beschreibung: 1.1 Angabe des Bieters (Einzelbieter) mit Namen, Anschrift, Ansprechpartner
	      mit Telefon-/Faxnummer und E-Mail-Adresse. 1.2 Im Falle der Angebotsabgabe als
              Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft, Angabe sämtlicher Mitglieder der Bietergemeinschaft
	      /Arbeitsgemeinschaft mit Namen, Anschrift, Ansprechpartner mit Telefon-/Faxnummer und E-
	      Mail-Adresse. 1.3 Im Falle der Angebotsabgabe als Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft
              ist mit dem Angebot eine von sämtlichen Mitgliedern unterzeichnete
              Bietergemeinschaftserklärung vorzulegen, a) in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im
              Auftragsfall erklärt wird, b) in der alle Mitglieder aufgeführt sind und in der diexder für die
              Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreterxin bezeichnet ist, c) dass diexder
              bevollmächtigte Vertreterxin die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich
	      vertritt, d) dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften. 1.4 Im Falle der Einbindung von
              Nachunternehmern ist eine Erklärung zum vorgesehenen Nachunternehmereinsatz und zu Art
	      und Umfang der Teilleistungen vorzulegen. 1.5 Im Falle einer Eignungsleihe ist eine
              Verpflichtungserklärung der Unternehmen, deren Kapazitäten für den Nachweis der Eignung
              in Anspruch genommen werden, vorzulegen, in der das Unternehmen erklärt, dem Bieter im
              Auftragsfall die erforderlichen Mittel bzw. Leistungen zur Verfügung zu stellen.
              Kriterium: Durchschnittliche jährliche Belegschaft
              Beschreibung: 3.2 Anzahl der in den letzten drei Geschäftsjahren (2022, 2023, 2024)
	      jahresdurchschnittlich im auftragsrelevanten Bereich (Bereitstellung und Betrieb von
              Fahrgastinformationssystemen) beschäftigten Personen, gegliedert nach: a) Geschäftsführung
	      / Inhaber b) Softwareentwicklung c) Cloud Architektur d) Montage / Systemservice - Vor-Ort e)
              Sonstige Beschäftigte Hinweis: Bei Bietergemeinschaften/Arbeitsgemeinschaften ist die
              Personalübersicht für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft einzeln und
              für die Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft insgesamt darzustellen.
	      Kriterium: Referenzen zu bestimmten Arbeiten
	      Beschreibung: 3.3 Erfahrungsnachweis des Bewerbers in Form der Benennung von
	      Referenzprojekten innerhalb der letzten 3 Jahre (ab 01.01.2022), welche im Hinblick auf die
	      Anforderungen an das vorliegende Projekt vergleichbar sind. Es sind mindestens 2
              Referenzprojekte zu benennen, um die Mindestanforderungen zu erfüllen. Vergleichbar sind
	      Projekte: Bei denen der Auftragnehmer a. ein Fahrgastinformationssystem in Form einer
              Software as a Service Lösung bereitgestellt hat (UND - kumulativ) b. Mindestens 50
	      batteriebetriebene Anzeiger von ihm geliefert und montiert wurden (UND - kumulativ) c. die
	      Anzeiger des lit. b) in das vom Bieter bereitgestellte Fahrgastinformationssystem des lit. a)
	      betriebsbereit integriert wurden. Im Rahmen der Benennung der Referenzprojekte sind
              darüber hinaus folgende Angaben notwendig: - Auftraggeber (Anschrift, Ansprechpartner,
	      Telefonnummer, E-Mail) - Kurze Beschreibung der Leistung / des Projekts - Konkret
	      erbrachter Leistungsgegenstand / Anteil an der Gesamtleistung - Auftragswert in EUR (netto) -
	      Leistungszeitraum (Beauftragung / Beginn / Abschluss / ggf. Abnahme) - Referenzschreiben
              des Auftraggebers mit Angaben zur Einhaltung der Qualitäts-, Zeit- und Kostenvorstellungen
	      des Auftraggebers (nicht zwingend)
	      Kriterium: Allgemeiner Jahresumsatz
              Beschreibung: 2.2 Erklärung über den Gesamtumsatz des Bieters in den letzten drei
              abgeschlossenen Geschäftsjahren (2022, 2023, 2024 (ggf. noch vorläufig)). Hinweis: Bei
              Bietergemeinschaften/Arbeitsgemeinschaften ist der Gesamtumsatz für jedes Mitglied der
              Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft einzeln und für die Bietergemeinschaft
	      /Arbeitsgemeinschaft insgesamt darzustellen.
	      Kriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
              Beschreibung: 2.1 Erklärung über das Bestehen einer Haftpflichtversicherung oder Abschluss
	      einer entsprechenden Haftpflichtversicherung im Auftragsfall mit mindestens folgenden
              Deckungssummen: - 1,5 Mio. EUR für Personenschäden, - 1,0 Mio. EUR für Sach- und
              Vermögensschäden. Die Ersatzleistung der Versicherung muss mindestens das Zweifache
	      der o. g. Deckungssummen pro Jahr betragen. Bei einer Bietergemeinschaft
              /Arbeitsgemeinschaft muss der Versicherungsschutz für alle Mitglieder in voller Höhe
              bestehen. Hinweis: Es sind formlose Eigenerklärungen ausreichend. In den beigefügten
              Vordrucken sind die entsprechenden Erklärungen enthalten. Bei Bietergemeinschaften /
              Arbeitsgemeinschaften sind die entsprechenden Erklärungen durch jedes Mitglied der
	      Bietergemeinschaft beizubringen.
    5.1.10. Zuschlagskriterien
	    Kriterium:
            Art: Qualität
	    Bezeichnung: Leistungspunkte
	    Beschreibung: Die Angebote werden nach der Einfachen Richtwertmethode bewertet. Bei der
            Einfachen Richtwertmethode wird das Verhältnis von Preis und Leistung als Quotient zu einer
	    Kennzahl  Z  errechnet: Z = L (Leistung) / P (Gesamtangebotspreis als Wertungspreis) Der
	    Gesamtangebotspreis ergibt sich aus dem Preisblatt (Anlage 5) und die Leistungspunkte aus
	    dem Leistungsverzeichnis (Anlage 2) des Bieters und der Bemusterung.
	    Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
            Zuschlagskriterium  Zahl: 50,00
	    Kriterium:
	    Art: Preis
	    Bezeichnung: Wertungspreis
	    Beschreibung: Die Angebote werden nach der Einfachen Richtwertmethode bewertet. Bei der
            Einfachen Richtwertmethode wird das Verhältnis von Preis und Leistung als Quotient zu einer
	    Kennzahl  Z  errechnet: Z = L (Leistung) / P (Gesamtangebotspreis als Wertungspreis) Der
	    Gesamtangebotspreis ergibt sich aus dem Preisblatt (Anlage 5) und die Leistungspunkte aus
	    dem Leistungsverzeichnis (Anlage 2) des Bieters und der Bemusterung.
	    Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
            Zuschlagskriterium  Zahl: 50,00
    5.1.11. Auftragsunterlagen
            Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
            Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 07/07/2025 23:59:59 (UTC+2)
            Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
	    Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6J5XUY
	    /documents
	    Ad-hoc-Kommunikationskanal:
	    URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6J5XUY
    5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
            Bedingungen für die Einreichung:
	    Elektronische Einreichung: Erforderlich
            Adresse für die Einreichung: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6J5XUY
            Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
            Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
            Varianten: Nicht zulässig
            Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
              Frist für den Eingang der Angebote: 07/07/2025 11:00:00 (UTC+2) Osteuropäische Zeit,
              Mitteleuropäische Sommerzeit
              Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 3 Monate
              Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
              Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
	      nachgereicht werden.
              Zusätzliche Informationen: Es gilt die Regelung des § 51 SektVO: (1) Die Angebote werden
              geprüft und gewertet, bevor der Zuschlag erteilt wird. (2) Der Auftraggeber kann den Bewerber
              oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung
              auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen,
              insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise,
              nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige
              leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Der Auftraggeber ist
	      berechtigt, in der Auftragsbekanntmachung oder den Vergabeunterlagen festzulegen, dass er
	      keine Unterlagen nachfordern wird. (3) Die Nachforderung von leistungsbezogenen
	      Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien
              betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um
              unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern
              oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb beeinträchtigen. (4) Die Unterlagen sind
	      vom Bewerber oder Bieter nach Aufforderung durch den Auftraggeber innerhalb einer von
	      diesem festzulegenden angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen. (5)
	      Die Entscheidung zur und das Ergebnis der Nachforderung sind zu dokumentieren.
              Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
              Eröffnungsdatum: 07/07/2025 11:01:00 (UTC+2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
	      Sommerzeit
              Ort: Die Öffnung der Angebote erfolgt elektronisch durch mindestens 2 Vertreter des
              öffentlichen Auftraggebers.
              Zusätzliche Informationen: Es sind keine Bewerber zugelassen.
	      Auftragsbedingungen:
              Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
              Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Noch nicht bekannt
              Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: - Erklärung zur deutschen Sprache in Wort und
              Schrift (durch Abgabe des Teilnahmeantrags oder Angebots) - Erklärung zu Russland-
              Sanktionen gemäß Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des
	      Art. 1 Ziff. 15 der Verordnung (EU) 2022/1269 des Rates vom 21. Juli 2022.
              Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
              Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
	      Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
	      Finanzielle Vereinbarung: keine
    5.1.15. Techniken
	    Rahmenvereinbarung:
	    Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
            Höchstzahl der Teilnehmer: 1
            Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
	    Kein dynamisches Beschaffungssystem
	    Elektronische Auktion: nein
    5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
              Überprüfungsstelle: Vergabekammer Niedersachsen beim Niedersächsischen Ministerium für
	      Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
              Informationen über die Überprüfungsfristen: Bewerber/Bieter haben Verstöße gegen
              Vergabevorschriften unter Beachtung der Regelungen in § 160 Abs. 3 GWB zu rügen. Ein
              Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den
              geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
              Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
              zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.
              Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
              spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
              zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
              Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
              zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
              gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
              einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
              Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: ÜSTRA
	      Hannoversche Verkehrsbetriebe Aktiengesellschaft
              Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: ÜSTRA Hannoversche Verkehrsbetriebe
	      Aktiengesellschaft
   8. Organisationen
       8.1. ORG-0001
            Offizielle Bezeichnung: ÜSTRA Hannoversche Verkehrsbetriebe Aktiengesellschaft
	    Registrierungsnummer: DE811116176
	    Postanschrift: Am Hohen Ufer 6
	    Stadt: Hannover
	    Postleitzahl: 30159
	    Land, Gliederung (NUTS): Region Hannover (DE929)
	    Land: Deutschland
	    E-Mail: vergabestelle@bbt-kanzlei.de
	    Telefon: 05112200740
	    Internetadresse: https://www.uestra.de/
	    Rollen dieser Organisation:
	    Beschaffer
            Zentrale Beschaffungsstelle, die öffentliche Aufträge oder Rahmenvereinbarungen im
            Zusammenhang mit für andere Beschaffer bestimmten Bauleistungen, Lieferungen oder
            Dienstleistungen vergibt/abschließt
            Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
            Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
       8.1. ORG-0002
            Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Niedersachsen beim Niedersächsischen Ministerium
            für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
	    Registrierungsnummer: keine Angabe
	    Postanschrift: Auf der Hude 2
            Stadt: Lüneburg
	    Postleitzahl: 21339
            Land, Gliederung (NUTS): Lüneburg, Landkreis (DE935)
	    Land: Deutschland
	      E-Mail: vergabekammer@mw.niedersachsen.de
	      Telefon: +49 4131-153306
	      Fax: +49 4131-152943
	      Rollen dieser Organisation:
              Überprüfungsstelle
       8.1. ORG-0003
            Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des
	    Beschaffungsamts des BMI)
	    Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
	    Stadt: Bonn
	    Postleitzahl: 53119
	    Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
	    Land: Deutschland
	    E-Mail: noreply.esender_hub@bescha.bund.de
	    Telefon: +49228996100
	    Rollen dieser Organisation:
	    TED eSender
   Informationen zur Bekanntmachung
	      Kennung/Fassung der Bekanntmachung: d6ec7d84-c9c8-4066-9a35-befb17244ab7 - 01
	      Formulartyp: Wettbewerb
              Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung  Standardregelung
	      Unterart der Bekanntmachung: 17
              Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 24/06/2025 12:05:28 (UTC+2) Osteuropäische
              Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
              Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
              ABl. S  Nummer der Ausgabe: 119/2025
              Datum der Veröffentlichung: 25/06/2025
Referenzen:
https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6J5XUY
https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6J5XUY/documents
https://www.uestra.de/
http://icc-hofmann.net/NewsTicker/202506/ausschreibung-405768-2025-DEU.txt
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             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
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