Titel :
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DEU-Essen - Deutschland Allgemeine und berufliche Bildung Praxisjahr u19
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Dokument-Nr. ( ID / ND ) :
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2025060205351274508 / 353867-2025
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Veröffentlicht :
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02.06.2025
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Anforderung der Unterlagen bis :
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31.12.2025
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Angebotsabgabe bis :
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01.07.2025
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Dokumententyp :
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Ausschreibung
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Produkt-Codes :
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80000000 - Allgemeine und berufliche Bildung
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DEU-Essen: Deutschland Allgemeine und berufliche Bildung Praxisjahr u19
2025/S 104/2025 353867
Deutschland Allgemeine und berufliche Bildung Praxisjahr u19
OJ S 104/2025 02/06/2025
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Dienstleistungen
1. Beschaffer
1.1. Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Stadt Essen - JobCenter Essen
E-Mail: planung-und-vergabe@jobcenter.essen.de
Rechtsform des Erwerbers: Von einer lokalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung
des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1. Verfahren
Titel: Praxisjahr u19
Beschreibung: Das JobCenter Essen beabsichtigt ab dem 01.09.2025 die Maßnahme
Praxisjahr u19 öffentlich zu vergeben. Gegenstand der Maßnahme gemäß § 16 SGB II i. V.
m. § 45 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 ist die Heranführung an den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt sowie
Feststellung, Verringerung oder Beseitigung von Vermittlungshemmnissen. Dabei geht es um
die Durchführung niedrigschwelliger Angebote im Vorfeld von Ausbildung, Qualifizierung und
Beschäftigung für Jugendliche und junge Erwachsene, mit vielfältigen und schwerwiegenden
Hemmnissen (multiple Problemlagen), die deshalb für eine erfolgreiche Qualifizierung auch im
Rahmen berufsvorbereitender Bildungsmaßnahmen (§ 51 SGB III) noch nicht in Betracht
kommen, um diese für eine berufliche Qualifizierung zu motivieren und schrittweise
heranzuführen. Im Rahmen der Maßnahme sollen diese jungen Menschen für eine berufliche
Qualifizierung motiviert u.a. durch das pädagogische Prinzip des produktionsorientierten
Ansatzes, und schrittweise an den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt herangeführt werden. Des
Weiteren sollen die Teilnehmenden die Möglichkeit erhalten, mittels Besuches einer
Berufsschule ihren Hauptschulabschluss nach Klasse 9 zu erlangen. Die Maßnahme ist
aufgeteilt in die Mitarbeit in ausgewählten Produktionsbereichen an drei Tagen und an zwei
Tagen Berufsschulunterricht. Dabei stehen die Berufsorientierung und eine Qualifizierung im
Vordergrund. Des Weiteren ist der Erwerb des Hauptschulabschlusses ein Ziel der
Maßnahme. Das Praxisjahr u19 soll die Jugendlichen schrittweise an das Ziel einer Integration
in den Arbeitsmarkt heranführen und dies so praxisnah wie möglich. Die Teilnehmerplatzzahl
sind 40. Allerdings gibt es einen Sockelbetrag für die Mindestteilnehmerplätze in Höhe von 20,
diese werden fest vergütet auch bei Belegung von unter 20 Plätzen. Ab dem 20ten Platz
werden nur die belegten Plätze bezahlt. Der Teilnehmerplatz wird für den vollen Monat
gezahlt, auch wenn der Teilnehmende nur an einem Tag in diesem Monat anwesend war.
Aufgrund der vorläufigen Haushaltsführung des Bundes gemäß Artikel 111 GG und der damit
verbundenen Regelung, dass im Jahr 2026 keine Verpflichtungsermächtigungen eingegangen
werden dürfen, darf der Vertrag nur bis zum 31.12.2025 geschlossen werden. Daher wird der
Vertrag mit einer Laufzeit vom 01.09.2025 bis 31.12.2025 ausgeschrieben, mit dem Vorbehalt,
dass sobald der Haushalt beschlossen wurde, die Maßnahme auf die 12 Monate, also um den
Zeitraum vom 01.01.2026 bis 31.08.2026 verlängert werden kann. Dies ist keine
Optionsziehung sondern eine Verlängerung des bestehenden Vertrages auf die nötige
Laufzeit. Es werden dabei keine Kostensteigerungen berücksichtigt. Das Los- und Preisblatt
ist dementsprechend angepasst. Zur Zielgruppe des Praxisjahres gehören junge Menschen
mit fehlender Ausbildungsreife/ Berufseignung und multiplen Problemlagen, die für ein
Standardangebot der Berufsvorbereitung (z.B. berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen,
Einstiegsqualifizierung) nicht in Frage kommen, aber eine erkennbare Arbeits- und
Lernbereitschaft zeigen. Bei Eintritt in die Maßnahme haben sie ihre Vollzeitschulpflicht erfüllt
und in der Regel das 19. Lebensjahr noch nicht erreicht. Auch jugendliche Geflüchtete können
bei Vorliegen ausreichender allgemeiner deutscher Sprachkenntnisse - i.d.R. Sprachniveau
B1 - zugewiesen werden. In der Regel wurde zuvor ein Integrationskurs des Bundesamtes für
Migration und Flüchtlinge (BAMF) absolviert, der mit einer Sprachprüfung über das
Sprachniveau B1 nach dem europäischen Referenzrahmen abschließt. Für die Teilnehmer
darf die Maßnahme die Zielrichtung und Intention von berufsvorbereitenden
Bildungsmaßnahmen (BvB) nicht ersetzen. Diesem Personenkreis ist ein frühestmöglicher
Übergang in eine berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme zu ermöglichen.
Kennung des Verfahrens: 03cbcb4f-11b0-4fdc-8dbd-8a62a2579561
Interne Kennung: 34348/FB56/07-2025
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 80000000 Allgemeine und berufliche Bildung
2.1.2. Erfüllungsort
Stadt: Essen, Ruhr
Land, Gliederung (NUTS): Essen, Kreisfreie Stadt (DEA13)
Land: Deutschland
2.1.4. Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Bekanntmachungs-ID: CXS0YH6YTEK7B6AP Die gesamte
Kommunikation erfolgt über den Vergabemarktplatz Metropole Ruhr. Zur Teilnahme ist
dringend erforderlich, dass Einsicht in die dortigen Unterlagen genommen wird. Die kostenlose
Registrierung zur Teilnahme wird empfohlen, da dann auch Nachrichten an die Vergabestelle
gesendet werden können sowie automatisch über Änderungen bzw. Nachrichten der
Vergabestelle informiert wird.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.6. Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung
Verstoß gegen Verpflichtungen, die auf rein nationalen Ausschlussgründen beruhen:
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung:
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten:
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung:
Betrugsbekämpfung:
Korruption:
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels:
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern:
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen:
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen:
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen:
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen:
Zahlungsunfähigkeit:
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter:
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit:
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften:
Schweres berufliches Fehlverhalten:
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs:
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren:
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens:
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen:
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen
Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.:
5. Los
5.1. Los: LOT-0001
Titel: Praxisjahr u19
Beschreibung: Das Praxisjahr u 19 verfolgt das Ziel, Jugendliche schrittweise an den Arbeits-/
Ausbildungsmarkt heranzuführen, im Idealfall über die Herstellung der Ausbildungsreife und
die anschließende Aufnahme einer Berufsausbildung. Es ist immer an der jeweiligen Person
und ihrem Entwicklungsstand ausgerichtet; es ist flexibel gestaltet und gewährleistet durch die
Produktorientierung und durch die Zusammenarbeit mit Betrieben der Wirtschaft eine
betriebsnahe Qualifizierung. Zu den wichtigsten Aufgaben gehört es, - den Teilnehmenden die
Möglichkeit zu geben, ihre Fähigkeiten, Fertigkeiten und Interessen hinsichtlich einer
möglichen Berufswahl zu überprüfen und zu bewerten, sich dadurch im Spektrum geeigneter
Berufe zu orientieren und eine Berufswahlentscheidung zu treffen, - den Teilnehmenden die
erforderlichen Kenntnisse und Fertigkeiten für die Aufnahme einer beruflichen Erstausbildung
(ggf. auch durch den Erwerb eines Hauptschulabschlusses) oder - sofern dies (noch) nicht
möglich ist - für die Aufnahme einer Beschäftigung zu vermitteln und - die Teilnehmenden
möglichst nachhaltig in den Ausbildungs- und/oder Arbeitsmarkt einzugliedern. Das Praxisjahr
u19 wird in betriebsähnlichen Strukturen durchgeführt. Es zielt im Rahmen seiner
pädagogischen Methode auf marktorientierte Produktion bzw. Dienstleistung im
Kundenauftrag ab, um hierauf aufbauend Lernprozesse zu initiieren. Arbeiten und Lernen
findet inhaltlich zusammenhängend und pädagogisch gestaltet statt. Die pädagogisch und
beruflich strukturierten Werkstätten und Dienstleistungsbereiche bilden das didaktische
Zentrum der Maßnahmen und werden von Ausbildern geleitet. Arbeiten und Lernen soll als
ganzheitliches Prinzip im Arbeitsalltag unter Einbeziehung von kognitivem, emotionalem und
sozialem Lernen gefördert werden. Dabei sollen Theorie und Praxis sinnvoll vereint werden.
Die Vermittlung allgemeinbildender Inhalte ist mit der Vermittlung fachpraktischer und
fachtheoretischer Inhalte zu verbinden. Die Festlegung eines angemessenen Preises für ein
Produkt oder eine Dienstleistung unterstreicht den Realitätscharakter der Tätigkeit und wirkt
motivationsfördernd. Die Erzielung von Gewinnen ist jedoch nicht Ziel der marktnahen
Tätigkeiten in der Maßnahme. Die Maßnahme soll dabei folgende Inhalte abdecken: -
Mitarbeit im ausgewählten Produktionsbereich - Betriebliche Praktika - Zwei Tage
Berufsschulunterricht - Möglichkeit des Nachholens eines Schulabschlusses (je nach
Einstiegsdatum) - Unterstützung in der beruflichen Orientierung und Ausbildungsplatzsuche -
Erlernen beruflicher Grundfertigkeiten - Kompetenzfeststellung Innerhalb der Maßnahme wird
ein breit gefächertes Angebot vorgehalten, das sich an den individuellen Fähigkeiten und
Fertigkeiten, dem aktuellen Leistungsstand der jungen Menschen und dem Bedarf des
regionalen Ausbildungs- und Arbeitsmarktes orientiert. Ein kontinuierliches Coaching soll
sicherstellen, dass die individuelle Qualifizierungs- und Förderplanung umgesetzt wird und das
vereinbarte Entwicklungsziel erreicht wird.
Interne Kennung: 34348/FB56/07-2025
5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 80000000 Allgemeine und berufliche Bildung
5.1.2. Erfüllungsort
Stadt: Essen, Ruhr
Land, Gliederung (NUTS): Essen, Kreisfreie Stadt (DEA13)
Land: Deutschland
5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/09/2025
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2025
5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie
hier beschrieben: Der Vertrag enthält die Option zur zweimaligen Vertragsverlängerung, sowie
eine Option zur 30% Aufstockung, aber auch eine Reduzierung des Vertrages um 20% bei
Vertragsverlängerung.
5.1.6. Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:selbst#, #Besonders auch geeignet
für:other-sme# Die individuelle Teilnahmedauer wird vom Bedarfsträger festgelegt. Sie beträgt
in der Regel bis zu zwölf Monate. Um einen laufenden Maßnahme-Einstig zu gewährleisten
sowie den individuellen Förderbedarfen der Jugendlichen zu entsprechen, kann die
Zuweisungsdauer nach Maßgabe der zuweisenden Stelle verkürzt oder verlängert werden.
Die Notwendigkeit einer vorgesehenen Verlängerung der ursprünglichen Zuweisungsdauer
/Teilnahmedauer ist vom Auftragnehmer gegenüber dem jeweiligen Bedarfsträger zu
begründen sowie vom Bedarfsträger in jedem Einzelfall zu genehmigen. Die
Gesamtförderdauer von 18 Monaten soll nicht überschritten werden. Eine vorzeitige
Beendigung durch den möglichst frühzeitigen Übergang in weiterführende
Qualifizierungsangebote oder zur Aufnahme einer Ausbildung ist anzustreben. Die
Wochenstundenzahl beträgt grundsätzlich einschließlich eines ggf. vorgeschriebenen
Berufsschulunterrichtes 39 Zeitstunden ohne Pausen und orientiert sich grundsätzlich an der
individuellen Leistungsfähigkeit und dem individuellen Entwicklungspotential der Teilnehmer.
Sollte aus Gründen, die in der Person des Teilnehmers liegen, eine geringere
Wochenstundenzahl erforderlich sein, um das Maßnahmeziel zu erreichen, kann eine
geringere Wochenstundenzahl in Absprache mit dem Bedarfsträger vereinbart werden, welche
15 Stunden pro Woche nicht unterschreiten sollte. Der Auftragnehmer hat darauf hinzuwirken,
dass eine sukzessive Steigerung der wöchentlichen Teilnahmedauer bis zur Vollzeitteilnahme
erfolgt. Die Schutzbestimmungen für Jugendliche, z. B. Jugendarbeitsschut Eine wesentliche
Voraussetzung für den Erfolg dieser Maßnahme ist fachlich qualifiziertes und geeignetes
Personal. Der Personaleinsatz muss quantitativ und qualitativ den Anforderungen der
Leistungsbeschreibung entsprechen. Die Arbeitsbedingungen des Personals unterliegen den
arbeitsrechtlichen Anforderungen. Der Auftraggeber behält sich vor, während der
Vertragslaufzeit ohne Vorankündigung jederzeit die Einhaltung der Anforderungen zu
überprüfen und die Einsicht in Arbeitsverträge, Qualifikationsnachweise und Zeugnisse
vorzunehmen. Bei der Auswahl des Personals sollte insbesondere auf personelle und soziale
Kompetenzen (z.B. Motivationsfähigkeit, Kontaktfreude, Kreativität und Teamfähigkeit etc.)
geachtet werden. Da sich unter den zuzuweisenden Teilnehmern um Jugendliche handelt,
muss die persönliche Eignung des Auftragnehmers und seiner mit der Maßnahme betrauten
Mitarbeiter im Sinne des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) vorliegen. Persönlich nicht geeignet
ist insbesondere, wer wiederholt oder schwer gegen das BBiG oder die aufgrund des
Gesetzes erlassenen Vorschriften und Bestimmungen verstoßen hat. Durch die Abgabe des
Angebotes wird seitens des Bieters zugesichert, dass die Eignung im Sinne des BBiG bei ihm
und seinen mit der Maßnahme betrauten Mitarbeitern vorliegt. In der Maßnahme dürfen nur
solche Personen zum Einsatz kommen, die nicht rechtskräftig wegen einer Straftat nach den
§§ 174 bis 180 oder 182 des Strafgesetzbuchs verurteilt worden sind. Zu diesem Zweck hat
der Auftragnehmer sich vor Einsatz in der Maßnahme von allen in der Maßnahme
eingesetzten /Mitarbeitern ein Führungszeugnis nach § 30 Absatz 1 des
Bundeszentralregistergesetzes vorlegen zu lassen. Dieses darf zum Zeitpunkt der
Tätigkeitsaufnahme für den Auftraggeber nicht älter sein als drei Monate. Während der
Tätigkeit der Mitarbeiter für den Auftraggeber hat der Auftragnehmer sich alle drei Jahre ein
aktuelles Führungszeugnis vorlegen zu lassen. Die Einsichtnahme ist -mit Einwilligung der
Mitarbeiter nach Art. 6 und 7 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) - vom Auftragnehmer
mit den Angaben zum Mitarbeiter, dem Datum der Einsichtnahme, dem Ausstellungszeitpunkt
des Führungszeugnisses und der Feststellung zum Nichtvorliegen der o. g. Straftaten zu
dokumentieren und auf Verlangen dem Auftraggeber vorzulegen. Für die Einholung der
Einwilligung der Mitarbeiter hat der Auftragnehmer zu sorgen. Alle in der Maßnahme
eingesetzten Mitarbeiter, die nach dem 31.12.1970 geboren wurden, müssen über einen
Nachweis ihrer Masernschutzimpfung oder -immunität verfügen. Auf Verlangen ist dieser dem
JobCenter Essen vorzulegen. Für die Einholung der Einwilligung der Mitarbeiter hat der
Auftragnehmer zu sorgen. Da es sich unter den zuzuweisenden Teilnehmern um Jugendliche
handelt, muss die persönliche Eignung des Auftragnehmers und seiner mit der Maßnahme
betrauten Mitarbeiter im Sinne des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) vorliegen. Persönlich nicht
geeignet ist insbesondere, wer wiederholt oder schwer gegen das BBiG oder die aufgrund des
Gesetzes erlassenen Vorschriften und Bestimmungen verstoßen hat. Durch die Abgabe des
Angebotes wird seitens des Bieters zugesichert, dass die Eignung im Sinne des BBiG bei ihm
und seinen mit der Maßnahme betrauten Mitarbeitern vorliegt. Zum Einsatz kommen 2
Sozialpädagogen, 4 Ausbilder/Anleiter sowie 0,75 Dozenten/Lehrkräfte zum Einsatz. Der
Personalschlüssel beträgt: - Sozialpädagogen : Teilnehmer 1:20 - Ausbilder/Anleiter :
Teilnehmer 1:10 - Dozent/Lehrkraft : Teilnehmer 1:53 Aufgaben des Personals Das Personal
sieht sich nicht nur als Vertreter ihrer jeweiligen Profession, sondern arbeitet interdisziplinär in
einem Team zusammen. Hierzu gehört insbesondere der gegenseitige Informationsaustausch
mit dem Ziel, gemeinsam und transparent an der individuellen Entwicklung der Teilnehmer zu
arbeiten. Das pädagogische Handeln des Personals ist geprägt durch Respekt gegenüber den
Teilnehmern und ihrem individuellen Lebensentwurf. Die Aufgabenschwerpunkte des in der
Maßnahme einzusetzenden Personals lassen sich wie folgt zuordnen: Ausbilder Zentraler
Ansprechpartner des Teilnehmers ist der Ausbilder. Zu dessen Aufgaben gehören
insbesondere die fachliche Anleitung der Teilnehmer und die Mitarbeit im Berufsfeld. Lehrkraft
Die Lehrkraft unterstützt den Ausbilder insbesondere bei der Vermittlung von Inhalten aus dem
allgemeinen Grundlagenbereich sowie der Sprachförderung und bereitet die Teilnehmer auf
den nachträglichen Erwerb des Hauptschul- oder vergleichbaren Schulabschlusses vor.
Sozialpädagoge Der Sozialpädagoge übernimmt sozialpädagogische Aufgaben in enger
Abstimmung mit den übrigen in der Berufsvorbereitung eingesetzten Mitarbeitern.
Insbesondere die nachstehend beschriebenen Aufgaben - kontinuierliches Coaching der
Teilnehmer, bei Einwilligung des Teilnehmers, um sicherzustellen, dass das vereinbarte
Entwicklungsziel erreicht wird, - das Zusammenwirken der verschiedenen Akteure im
Maßnahmeverlauf sicherstellen, - Zielvereinbarungen (in enger Kooperation zwischen
Sozialpädagogen und Ausbilder) mit den Teilnehmenden treffen sowie die
Entwicklungsfortschritte kontrollieren und dokumentieren, - das Erstellen und Fortschreiben
der Qualifizierungs- und Förderplanung in Absprache mit den Teilnehmenden und den übrigen
in der Maßnahme eingesetzten Mitarbeitern, - Erstellung der Teilnehmerberichte und
Abstimmung der Inhalte mit dem Teilnehmer, - Abstimmungen zum Teilnehmer mit der
zuständigen Integrationsfachkraft des Bedarfsträgers, - Akquirieren von Praktikums-,
Ausbildungs- und Arbeitsstellen, - die schnelle und passgenaue Zusammenführung der
Teilnehmer mit Praktikums-, Ausbildungs- und Arbeitsstellen sowie die Bewerbungsbegleitung
im Bedarfsfall. Zusätzlich muss das eingesetzte Personal über Gesprächsführungs- und
Beratungskompetenz sowie Erfahrung im Konfliktmanagement mit der Zielgruppe verfügen.
Für das gesamte Personal gilt: Umfassende Kenntnisse in MS-Office Anwendungen (Word,
Excel, Outlook) sowie umfassende Kenntnisse in IT-Anwendungen (Textverarbeitung,
Tabellenkalkulation, E-Mail-Programme) werden vorausgesetzt. Darüber hinaus müssen
Internetkenntnisse und Kenntnisse im Umgang mit der JOBBÖRSE der BA und anderer
Stellenportale sowie einschlägige Erfahrungen im Bewerbungsmanagement und dem
Erstellen von Bewerbungsunterlagen vorhanden sein. Das Personal muss die Fähigkeit
besitzen, Teilnehmerinnen bei der Anwendung der verschiedenen Suchwege und im Umgang
mit den zu Verfügung stehenden Medien zu unterstützen. Der Auftragnehmer hat
sicherzustellen, dass das eingesetzte Personal über den für die Durchführung der Maßnahme
erforderlichen aktuellen fachlichen und pädagogischen Wissensstand verfügt. Fachlich
geeignet ist, wer über einen einschlägigen anerkannten Berufs- oder Studienabschluss und
über eine mindestens dreijährige Erfahrung mit der Zielgruppe verfügt. Pädagogisch geeignet
ist, wer über - die Meisterprüfung, die Ausbildereignungsprüfung (AdA), pädagogische
Ergänzungsstudiengänge oder vergleichbare Zusatzqualifikationen und - Berufserfahrung in
der Ausbildung oder Weiterbildung verfügt. Dem Grundsatz der Kontinuität des Personals ist
durch mindestens 70 % fest angestellte Arbeitnehmer für die Vertragslaufzeit Rechnung zu
tragen.
5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung: Referenzen (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):
5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 23/06/2025 23:59:59 (UTC+2)
Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.vergabe.metropoleruhr.de/VMPSatellite
/notice/CXS0YH6YTEK7B6AP/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
URL: https://www.vergabe.metropoleruhr.de/VMPSatellite/notice/CXS0YH6YTEK7B6AP
5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.vergabe.metropoleruhr.de/VMPSatellite/notice
/CXS0YH6YTEK7B6AP
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 01/07/2025 10:00:00 (UTC+2) Osteuropäische Zeit,
Mitteleuropäische Sommerzeit
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 42 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Werden nachgefordert wenn dies rechtlich möglich ist.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 01/07/2025 10:05:00 (UTC+2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
Sommerzeit
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Für einen Zuschlag kommen nur fachkundige
und leistungsfähige (geeignete) Bieter in Frage, die nicht nach den §§ 123 oder 124 GWB
ausgeschlossen worden sind. Zur Beurteilung der Eignung und zur Prüfung des
Nichtvorliegens von Ausschlussgründen sind vom Bieter in den Dateien D.2, D.2.1, D.2.2, D.3,
D.4 und D.5 Angaben und Erklärungen zu machen und mit dem Angebot abzugeben. Hierzu
gehört auch die Berücksichtigung der Vorgaben des Tariftreue- und Vergabegesetzes
Nordrhein-Westfalen (TVgG- NRW, aktueller Stand). Hierzu ist gesondert der Vordruck T.1
zwingend mit dem Angebot abzugeben. Weiterhin sind vom Bieter: - die Kalkulation der
Maßnahmekosten gem. Vordruck K.1 (ggfls. getrennt bei Bietergemeinschaften) -
Trägerzulassung nach AZAV vorzulegen. Für den Vordruck R.1 ergeben sich gesonderte
Regelungen aus Teil B.1.5. der Leistungsbeschreibung.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Rheinland c/o Bezirksregierung
Informationen über die Überprüfungsfristen: Einlegung von Rechtsbehelfen: Das
Rechtsbehelfsinstrument des Nachprüfungsantrages ist insbesondere nur dann zulässig,
wenn die Fristen des § 160 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB) gewahrt
werden. Insoweit gilt, dass ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist, soweit 1. der Antragsteller
den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist
von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt
unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist
zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht
spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 134 Abs. 1 S. 2 GWB
bleibt unberührt. Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn die Auftraggeberin gemäß § 135 Absatz 1
Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt
der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt
sich eine Auftraggeberin über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg,
indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige
Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat,
ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt
werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der
Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch die öffentliche Auftraggeberin über den
Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend
gemacht worden ist. Hat die Auftraggeberin die Auftragsvergabe im Amtsblatt der
Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung
der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Stadt
Essen - JobCenter Essen
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Stadt Essen - JobCenter Essen
8. Organisationen
8.1. ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Stadt Essen - JobCenter Essen
Registrierungsnummer: 05113-31001-15
Postanschrift: Ruhrallee 175
Stadt: Essen
Postleitzahl: 45136
Land, Gliederung (NUTS): Essen, Kreisfreie Stadt (DEA13)
Land: Deutschland
E-Mail: planung-und-vergabe@jobcenter.essen.de
Telefon: 000
Internetadresse: https://www.essen.de/
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
8.1. ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Rheinland c/o Bezirksregierung
Registrierungsnummer: 05315-03002-81
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Stadt: Köln
Postleitzahl: 50667
Land, Gliederung (NUTS): Köln, Kreisfreie Stadt (DEA23)
Land: Deutschland
E-Mail: VKRheinland@bezreg-koeln.nrw.de
Telefon: 000
Internetadresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1. ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des
Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
E-Mail: noreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: a3996c13-5936-462d-972d-7360cc00a41e - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 30/05/2025 07:26:58 (UTC+2) Osteuropäische
Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
ABl. S Nummer der Ausgabe: 104/2025
Datum der Veröffentlichung: 02/06/2025
Referenzen:
https://www.bezreg-koeln.nrw.de/
https://www.essen.de/
https://www.vergabe.metropoleruhr.de/VMPSatellite/notice/CXS0YH6YTEK7B6AP
https://www.vergabe.metropoleruhr.de/VMPSatellite/notice/CXS0YH6YTEK7B6AP/documents
http://icc-hofmann.net/NewsTicker/202506/ausschreibung-353867-2025-DEU.txt
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