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Ausschreibung: Deutschland  Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen  Verwertung von Bioabfall und grasigem/krautigem Grünabfall - DEU-Bruchsal
Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
Beseitigung und Behandlung von Siedlungsabfällen
Dokument Nr...: 312204-2025 (ID: 2025051500395431581)
Veröffentlicht: 15.05.2025
*
  DEU-Bruchsal: Deutschland  Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs-
und anderen Abfällen  Verwertung von Bioabfall und grasigem/krautigem
Grünabfall
   2025/S 93/2025 312204
   Deutschland  Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen 
   Verwertung von Bioabfall und grasigem/krautigem Grünabfall
   OJ S 93/2025 15/05/2025
   Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung  Standardregelung
   Dienstleistungen
   1. Beschaffer
       1.1. Beschaffer
	    Offizielle Bezeichnung: Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Karlsruhe
	    E-Mail: ausschreibungen@awb.landratsamt-karlsruhe.de
            Rechtsform des Erwerbers: Lokale Gebietskörperschaft
            Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
   2. Verfahren
       2.1. Verfahren
            Titel: Verwertung von Bioabfall und grasigem/krautigem Grünabfall
            Beschreibung: Verwertung von Bioabfall und grasigem/krautigem Grünabfall
	    Kennung des Verfahrens: 992ee0ba-52ea-49cf-8c96-b896d0da284a
	    Interne Kennung: AWLK-2025-0002
	    Verfahrensart: Offenes Verfahren
	    Das Verfahren wird beschleunigt: nein
     2.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Dienstleistungen
	    Haupteinstufung (cpv): 90500000 Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und
            anderen Abfällen
            Zusätzliche Einstufung (cpv): 90510000 Beseitigung und Behandlung von Siedlungsabfällen
     2.1.2. Erfüllungsort
	    Stadt: Landkreis Karlsruhe
	    Postleitzahl: 76133
	    Land, Gliederung (NUTS): Karlsruhe, Landkreis (DE123)
	    Land: Deutschland
     2.1.4. Allgemeine Informationen
	    Rechtsgrundlage:
	    Richtlinie 2014/24/EU
	    vgv -
     2.1.5. Bedingungen für die Auftragsvergabe
            Bedingungen für die Einreichung:
            Höchstzahl der Lose, für die ein Bieter Angebote einreichen kann: 4
	    Auftragsbedingungen:
            Höchstzahl der Lose, für die Aufträge an einen Bieter vergeben werden können: 4
     2.1.6. Ausschlussgründe
            Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Zwingende
            bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
              Korruption: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
              Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe
              nach §§ 123 bis 126 GWB
	      Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs:
              Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
              Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative
              Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
              Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe
              nach §§ 123 bis 126 GWB
              Betrugsbekämpfung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
	      Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Zwingende bzw. fakultative
              Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
              Zahlungsunfähigkeit: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
              Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative
              Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
              Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Zwingende bzw. fakultative
              Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
	      Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen
              Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.:
              Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
	      Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Zwingende bzw.
              fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
	      Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Zwingende
              bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
              Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit: Zwingende bzw. fakultative
              Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
	      Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Zwingende
              bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
              Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative
              Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
              Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach
              §§ 123 bis 126 GWB
              Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§
	      123 bis 126 GWBv
              Entrichtung von Steuern: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126
	      GWB
              Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten:
              Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
              Rein innerstaatliche Ausschlussgründe: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach
              §§ 123 bis 126 GWB
   5. Los
       5.1. Los: LOT-0001
            Titel: Bioabfallverwertung im nördlichen Kreisgebiet
            Beschreibung: Verwertung des im nördlichen Kreisgebiet erfassten Bioabfalls in einer
            Vergärungsanlage mit Kaskadennutzung
	    Interne Kennung: LOT-0001
     5.1.1. Zweck
	      Art des Auftrags: Dienstleistungen
	      Haupteinstufung (cpv): 90500000
              Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
              Zusätzliche Einstufung (cpv): 90510000 Beseitigung und Behandlung von Siedlungsabfällen
	      Optionen:
              Beschreibung der Optionen: 1. Verlängerungsoption (einseitig für den Auftraggeber): Falls der
              Auftraggeber nicht bis zum 31.12.2035 kündigt, verlängert sich der Vertrag automatisch bis
              31.12.2038. 2. Verlängerungsoption (einseitig für den Auftraggeber): Falls der Auftraggeber
              nicht bis zum 31.12.2037 kündigt, verlängert sich der Vertrag automatisch bis 31.12.2040.
     5.1.2. Erfüllungsort
	    Stadt: Landkreis Karlsruhe
	    Postleitzahl: 76133
	    Land, Gliederung (NUTS): Karlsruhe, Landkreis (DE123)
	    Land: Deutschland
     5.1.3. Geschätzte Dauer
	    Datum des Beginns: 01/01/2029
	    Enddatum der Laufzeit: 31/12/2036
     5.1.6. Allgemeine Informationen
	    Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
            Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
	    Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
	    Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
            Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
            Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
            Zusätzliche Informationen: Für Bietergemeinschaften gilt: Auf Verlangen der Vergabestelle ist
            eine von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft unterzeichnete Erklärung folgenden Inhalts
	    einzureichen: (1) plausible Darstellung der Aufgabenteilung innerhalb der Bietergemeinschaft,
            (2) Benennung des bevollmächtigten Vertreters der Bietergemeinschaft, (3) Erklärung, dass
            dieser Vertreter die Mitglieder der Bietergemeinschaft während des gesamten Verfahrens
            rechtsverbindlich vertritt, (4) Erklärung, dass der bevollmächtigte Vertreter berechtigt ist, mit
            uneingeschränkter Wirkung für jedes Mitglied Zahlungen anzunehmen, (5) Erklärung, dass
	    alle Mitglieder der Bietergemeinschaft im Vergabeverfahren sowie im Auftragsfall
	    gesamtschuldnerisch haften. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die seinem Angebot zugrunde
            liegende Kalkulation (Urkalkulation) dem Auftraggeber separat spätestens 7 Kalendertage
	    nach Ablauf der Angebotsfrist in schriftlicher Form (in Papierform) in einem versiegelten
            Umschlag einzureichen. Sofern ein Bieter im Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche
            und finanzielle Leistungsfähigkeit nach Ziffer 5.1.9 ganz oder teilweise die Kapazitäten
	    anderer Unternehmen in Anspruch nimmt (Eignungsleihe), haftet/haften diese(s) Unternehmen
            im Auftragsfalle gemeinsam neben dem Bieter für die Auftragsausführung. Unter der in Ziffer
	    5.1.11 angegebenen Internetadresse werden auch Antworten auf Bieterfragen sowie
            aktualisierte oder weitere Informationen und Unterlagen zu dem Verfahren zur Verfügung
            gestellt. Interessenten an dem Verfahren müssen sicherstellen, dass sie regelmäßig und
	    insbesondere unmittelbar vor Abgabe ihres Angebots sowie vor Ablauf der Angebotsfrist
            prüfen, ob seitens der Vergabestelle zusätzliche Informationen oder Unterlagen zur Verfügung
            gestellt wurden, welche für die Abgabe des Angebots zu beachten sind.
     5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
	      Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     5.1.9. Eignungskriterien
	    Kriterium:
            Art: Eignung zur Berufsausübung
            Beschreibung: Eintragung in das Handelsregister 1) Vorbemerkung: Die Eignung ist für jedes
	    Mitglied einer Bietergemeinschaft gesondert nachzuweisen. Soweit nachfolgend nichts
	    Abweichendes geregelt wird, sind daher alle Eignungsnachweise von jedem Mitglied einer
	    Bietergemeinschaft vorzulegen. Ein Bieter kann sich zum Nachweis seiner Eignung auf
            andere Unternehmen stützen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und
            diesem Unternehmen bestehenden Verbindungen (Eignungsleihe). Diese Möglichkeit besteht
            unabhängig von der Rechtsnatur der zwischen dem Bieter und den anderen Unternehmen
	    bestehenden Verbindungen. In diesem Fall ist auf Verlangen der Vergabestelle nachzuweisen,
            dass dem Bieter die erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem
            beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens vorgelegt
            wird. Ein Bieter kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche
            Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV
            oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen nur dann in
            Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt
            werden (§ 47 Abs. 1 S. 3 VgV). Die Unternehmen, auf die sich ein Bieter zum Nachweis seiner
            Eignung stützt, müssen die Eignung nach Ziffer 5.1.9 dieser Bekanntmachung hinsichtlich
            derjenigen Eignungskriterien erfüllen, zu deren Nachweis sich der Bieter auf die Eignung des
            Unternehmens stützt. Zudem sind auf Verlangen der Vergabestelle für dieses Unternehmen
            die Erklärungen über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB
            vorzulegen. Vorstehende Ausführungen gelten für die Nachweise nach Ziffer 5.1.9
            entsprechend. Die von den Bietern geforderten Nachweise der technischen Leistungsfähigkeit
            nach Ziffer 5.1.9 werden nicht als Nachweis der beruflichen Leistungsfähigkeit gefordert. Für
            den Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit ist somit auch eine sog.  Know-how-Leihe
            möglich. 2) Vorzulegende Nachweise, Erklärungen und Dokumente: Mit dem Angebot sind
            folgende Unterlagen in Bezug auf Ausschlussgründe einzureichen: - Eigenerklärung über das
            Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 GWB, - Eigenerklärung über das
            Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 124 GWB, - Eigenerklärung gemäß § 19 Abs. 3
            Mindestlohngesetz (MiLoG), - Eigenerklärung über die Erfüllung der gewerberechtlichen
            Voraussetzungen und Eintragung im Berufs- oder Handelsregister - Eigenerklärung zu Artikel
	    5k der Verordnung (EU) 2022/576. Auf Verlangen der Vergabestelle sind folgende Unterlagen
	    einzureichen: - Unbedenklichkeitsbescheinigungen des Finanzamtes, mindestens eines
            Sozialversicherungsträgers sowie der Berufsgenossenschaft, - die polizeilichen
            Führungszeugnisse aller Geschäftsführer/Vorstände (falls kein Geschäftsführer/Vorstand
            bestellt ist, aller Inhaber) sowie den Auszug aus dem Gewerbezentralregister für das
	    Unternehmen, - die Gewerbeanmeldung.
	      Kriterium:
              Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
              Beschreibung: Mit dem Angebot einzureichen: - Eigenerklärung der Umsatzangaben,
              Gesamtumsatz und Umsatz der ausgeschriebenen Leistung - Eigenerklärung zum Vorliegen
	      einer Betriebshaftpflichtversicherung, einer Umwelthaftpflichtversicherung sowie
              UMweltschadenversicherung Möglicherweise geforderte Mindeststandards: - Eigenerklärung
              über Umsatzangaben, Gesamtumsatz und Umsatz der ausgeschriebenen Leistung, getrennt
              nach Eigen- und Fremdleistung für die Jahre 2022, 2023, 2024 (ggf. vorläufig), -
              Eigenerklärung zum Vorliegen einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer
              Deckungssumme von mindestens 5,0 Mio. Euro je Schadensfall für Personen- und
              Sachschäden und 0,5 Mio. Euro für Vermögensschäden jeweils pro Einzelfall bzw.
              Eigenerklärung, eine solche im Auftragsfalle abzuschließen, - Eigenerklärung zum Vorliegen
	      einer Umwelthaftpflichtversicherung mit einerDeckungssumme von mindestens 5,0 Mio. Euro
              pauschal für Personen- und Sachschäden sowie 0,5 Mio. Euro für Vermögensschäden je
              Versicherungsfall bzw. Eigenerklärung, eine solche im Auftragsfalle abzuschließen, -
              Eigenerklärung zum Vorliegen einer Umweltschadensversicherung mit einer Deckungssumme
              von mindestens 2,5 Mio. Euro für versicherte Kosten bzw. Eigenerklärung, eine solche im
              Auftragsfalle abzuschließen. Auf Verlangen der Vergabestelle sind innerhalb einer gesetzten
              Frist folgende Unterlagen einzureichen: - der jüngste bestätigte Jahresabschlussbericht bzw.
              die Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung der Jahre 2022, 2023, 2024 (ggfs. vorläufig),
              falls Veröffentlichungen nach dem Gesellschaftsrecht des Staates, in dem das Unternehmen
              ansässig ist, vorgeschrieben sind, - Nachweis einer abgeschlossenen Betriebs-,
	      Umwelthaftpflichtversicherung und Umweltschadensversicherung mit den jeweils geforderten
              Deckungssummen oder die Erklärung(en) eines Versicherers, im Auftragsfalle einen
              entsprechenden Versicherungsschutz in der geforderten Höhe zu stellen, - Bestätigung von
              einem in der Europäischen Union zugelassenen Kreditinstitut oder Kreditversicherer, dass die
              geforderte Bürgschaft je Los übernommen wird.
	      Kriterium:
              Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
              Beschreibung: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen - Eigenerklärung über eine
              Referenz / über die vorgesehene Verfahrenstechnik (je Los): Los 1 und Los 2: -
              Eigenerklärung, dass mittels der vorgesehenen Verfahrenstechnik eine Verwertung von
              Bioabfällen aus der haushaltsnahen kommunalen Einsammlung mit einer Gesamtmenge von
              10.000 Mg Bioabfall über einen zusammenhängenden Zeitraumvon mindestens 6 Monaten in
              den zurückliegenden 36 Monaten im Regelbetrieb erfolgte. Los 3 und Los 4: - Eigenerklärung,
	      dass mittels der der vorgesehenen Verfahrenstechnik eine Verwertung von grasig/ krautigen
              Grünabfällen mit einer Gesamtmenge von 10.000 Mg grasigen/krautigen Grünabfällen in den
              zurückliegenden 36 Monaten im Regelbetrieb erfolgte. Die geforderten Referenzen können
	      auch durch Referenzen des Herstellers der vorgesehenen Verfahrenstechnik erbracht werden.
	      Auf Verlangen der Vergabestelle sind innerhalb einer gesetzten Frist folgende Unterlagen
              bzw. Erklärungen einzureichen: - Bestätigung des/der Anlagenhersteller(s) Maßnahmen zur
              Sicherstellung der Qualität - Nachweis über einen Ausfallverbund. Ungeachtet der zulässigen
              übergangsweisen Absteuerung von Bioabfällen in eine Kompostierungsanlage hat der
              nachzuweisende Ausfallverbund für die Verwertung von Bioabfällen (Los 1 und Los 2)
	      zwingend mindestens auch eine Anlage mit Kaskadennutzung zu umfassen. Auf Verlangen
              der Vergabestelle sind innerhalb einer gesetzten Frist eine unterzeichnete Bestätigung der
              Anlagenbetreiber einzureichen: - dass in der genehmigten Anlage eine Verwertung der Abfälle
              während des Ausfalls der Anlage des Bieters technisch möglich und zulässig ist, - dass dem
              Bieter die Möglichkeit zur Verwertung sofort nach Ausfall der vom Bieter vorgesehenen
              Anlage, im geforderten Umfang zur Verfügung steht und die Anlage für diese Abfäle genutzt
	      werden kann.
    5.1.10. Zuschlagskriterien
	    Kriterium:
            Art: Qualität
            Bezeichnung: Umweltverträglichkeit der Transporte
            Beschreibung: Bewertet werden die Entfernungen für Primär- und ggfs. erforderlichen
            Sekundärtransporte zwischen den Städten und Gemeinden bzw. Sammelstellen im
	      Sammelgebiet und der/den vom Bieter angebotenen Verwertungsanlage(n) bzw.
              Übergabestelle(n). Diese Darstellung stellt die Gewichtung der Zuschlagskriterien dar. Die
	      Bewertung der Zuschlagskriterien erfolgt anhand von Bewertungspunkten und kann Ziffer 4.2
	      des Verfahrensleitfaden entnommen werden.
	      Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
              Zuschlagskriterium  Zahl: 10,00
	      Kriterium:
              Art: Qualität
	      Bezeichnung: Energieeffizienz der Verwertungsanlage
              Beschreibung: Bewertet wird das Verhältnis von produzierter Energie und zugeführter Energie
	      jeweils bezogen auf die Masse an Inputmaterial innerhalb der der/den vom Bieter
	      angebotenen Anlage(n). Diese Darstellung stellt die Gewichtung der Zuschlagskriterien dar.
	      Die Bewertung der Zuschlagskriterien erfolgt anhand von Bewertungspunkten und kann Ziffer
	      4.2 des Verfahrensleitfaden entnommen werden.
	      Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
              Zuschlagskriterium  Zahl: 20,00
	      Kriterium:
	      Art: Preis
	      Bezeichnung: Preis
              Beschreibung: Bewertung erfolgt anhand des Vergleichs der über die gesamte
	      Vertragslaufzeit ermittelten (angebotenen) Entgelte (Entscheidungsbarwert, bezogen auf den
	      01.01.2029). Diese Darstellung stellt die Gewichtung der Zuschlagskriterien dar. Die
	      Bewertung der Zuschlagskriterien erfolgt anhand von Bewertungspunkten und kann Ziffer 4.2
	      des Verfahrensleitfaden entnommen werden.
	      Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
              Zuschlagskriterium  Zahl: 70,00
    5.1.11. Auftragsunterlagen
            Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
	    Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.vergabe24.de/vergabeunterlagen/54321-
	    Tender-19685cdb105-744db46f9b8cf750
    5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
            Bedingungen für die Einreichung:
            Elektronische Einreichung: Zulässig
            Adresse für die Einreichung: https://www.vergabe24.de
            Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
            Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
            Varianten: Nicht zulässig
            Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
            Frist für den Eingang der Angebote: 25/06/2025 11:00:00 (UTC+2) Eastern European Time,
	    Central European Summer Time
            Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 4 Monate
            Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
            Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
	    nachgereicht werden.
            Zusätzliche Informationen: Die Vergabestelle behält sich vor, die Bieter im Rahmen des
            vergaberechtlich Zulässigen aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte
            unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben,
            Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu
              korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen
              oder zu vervollständigen. Ein Anspruch der Bieter hierauf besteht nicht.
              Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
              Eröffnungsdatum: 25/06/2025 11:00:00 (UTC+2) Eastern European Time, Central European
	      Summer Time
	      Auftragsbedingungen:
              Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
              Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
              Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Der Auftragnehmer verpflichtet sich mit dem
	      Angebot, die Forderungen des Landestariftreue- und Mindestlohngesetzes (LTMG)
	      einzuhalten. Auf Verlangen der Vergabestelle ist innerhalb einer gesetzten Frist eine
              unterzeichnete Ausfertigung der Verpflichtungserklärung nachzureichen. Zur Absicherung der
              Erfüllung der Leistungen hat der Auftragnehmer 18 Monate vor Leistungsbeginn eine
              Bürgschaft je Los von einem in der Europäischen Gemeinschaft zugelassenen Kreditinstitut
	      oder Kreditversicherer zu stellen. Die Vergabestelle weist daraufhin, dass die
              leistungsgegenständlichen Abfälle gemäß Abfallwirtschaftsplan Baden-Württemberg
	      (Fortschreibung 2024) vom 15. Oktober 2024 nicht der Autarkieregelung unterliegen. Auf die
              Ausführungen im Verfahrensleitfaden hinsichtlich der  Autarkieverordnung  sowie hinsichtlich
              einer  Grenzüberschreitenden Abfallverbringung  wird verwiesen.
              Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
              Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
	      Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
    5.1.15. Techniken
	    Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
            Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
	    Kein dynamisches Beschaffungssystem
	    Elektronische Auktion: nein
    5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
            Überprüfungsstelle: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium
	    Karlsruhe
            Informationen über die Überprüfungsfristen: Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen
            Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren
            wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein
            Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein
            Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen
            Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht.
	    Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der
	    Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist
            unzulässig, soweit 1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
            Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem
            Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; 2. Verstöße
	    gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
            spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
            zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
            Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
            zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
            gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
            einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Hinsichtlich der Information nicht
              berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter
              deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem
              Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine
              Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die
              Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag
	      darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber
              geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese
	      Frist 10 Kalendertage.
              Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt:
	      Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Karlsruhe
              Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises
	      Karlsruhe
              TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
	      des BMI)
       5.1. Los: LOT-0002
            Titel: Bioabfallverwertung im südlichen Kreisgebiet
            Beschreibung: Verwertung des im südlichen Kreisgebiet erfassten Bioabfalls in einer
            Vergärungsanlage mit Kaskadennutzung
	    Interne Kennung: LOT-0002
     5.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Dienstleistungen
	    Haupteinstufung (cpv): 90500000
            Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
            Zusätzliche Einstufung (cpv): 90510000 Beseitigung und Behandlung von Siedlungsabfällen
	    Optionen:
            Beschreibung der Optionen: 1. Verlängerungsoption (einseitig für den Auftraggeber): Falls der
            Auftraggeber nicht bis zum 31.12.2035 kündigt, verlängert sich der Vertrag automatisch bis
            31.12.2038. 2. Verlängerungsoption (einseitig für den Auftraggeber): Falls der Auftraggeber
            nicht bis zum 31.12.2037 kündigt, verlängert sich der Vertrag automatisch bis 31.12.2040.
     5.1.2. Erfüllungsort
	    Stadt: Landkreis Karlsruhe
	    Postleitzahl: 76133
	    Land, Gliederung (NUTS): Karlsruhe, Landkreis (DE123)
	    Land: Deutschland
     5.1.3. Geschätzte Dauer
	    Datum des Beginns: 01/01/2029
	    Enddatum der Laufzeit: 31/12/2036
     5.1.6. Allgemeine Informationen
	    Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
            Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
	    Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
	    Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
            Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
            Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
            Zusätzliche Informationen: Für Bietergemeinschaften gilt: Auf Verlangen der Vergabestelle ist
            eine von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft unterzeichnete Erklärung folgenden Inhalts
	      einzureichen: (1) plausible Darstellung der Aufgabenteilung innerhalb der Bietergemeinschaft,
              (2) Benennung des bevollmächtigten Vertreters der Bietergemeinschaft, (3) Erklärung, dass
              dieser Vertreter die Mitglieder der Bietergemeinschaft während des gesamten Verfahrens
              rechtsverbindlich vertritt, (4) Erklärung, dass der bevollmächtigte Vertreter berechtigt ist, mit
              uneingeschränkter Wirkung für jedes Mitglied Zahlungen anzunehmen, (5) Erklärung, dass
	      alle Mitglieder der Bietergemeinschaft im Vergabeverfahren sowie im Auftragsfall
	      gesamtschuldnerisch haften. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die seinem Angebot zugrunde
              liegende Kalkulation (Urkalkulation) dem Auftraggeber separat spätestens 7 Kalendertage
	      nach Ablauf der Angebotsfrist in schriftlicher Form (in Papierform) in einem versiegelten
              Umschlag einzureichen. Sofern ein Bieter im Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche
              und finanzielle Leistungsfähigkeit nach Ziffer 5.1.9 ganz oder teilweise die Kapazitäten
	      anderer Unternehmen in Anspruch nimmt (Eignungsleihe), haftet/haften diese(s) Unternehmen
              im Auftragsfalle gemeinsam neben dem Bieter für die Auftragsausführung. Unter der in Ziffer
	      5.1.11 angegebenen Internetadresse werden auch Antworten auf Bieterfragen sowie
              aktualisierte oder weitere Informationen und Unterlagen zu dem Verfahren zur Verfügung
              gestellt. Interessenten an dem Verfahren müssen sicherstellen, dass sie regelmäßig und
	      insbesondere unmittelbar vor Abgabe ihres Angebots sowie vor Ablauf der Angebotsfrist
              prüfen, ob seitens der Vergabestelle zusätzliche Informationen oder Unterlagen zur Verfügung
              gestellt wurden, welche für die Abgabe des Angebots zu beachten sind.
     5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
	    Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     5.1.9. Eignungskriterien
	    Kriterium:
            Art: Eignung zur Berufsausübung
            Beschreibung: Eintragung in das Handelsregister 1) Vorbemerkung: Die Eignung ist für jedes
	    Mitglied einer Bietergemeinschaft gesondert nachzuweisen. Soweit nachfolgend nichts
	    Abweichendes geregelt wird, sind daher alle Eignungsnachweise von jedem Mitglied einer
	    Bietergemeinschaft vorzulegen. Ein Bieter kann sich zum Nachweis seiner Eignung auf
            andere Unternehmen stützen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und
            diesem Unternehmen bestehenden Verbindungen (Eignungsleihe). Diese Möglichkeit besteht
            unabhängig von der Rechtsnatur der zwischen dem Bieter und den anderen Unternehmen
	    bestehenden Verbindungen. In diesem Fall ist auf Verlangen der Vergabestelle nachzuweisen,
            dass dem Bieter die erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem
            beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens vorgelegt
            wird. Ein Bieter kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche
            Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV
            oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen nur dann in
            Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt
            werden (§ 47 Abs. 1 S. 3 VgV). Die Unternehmen, auf die sich ein Bieter zum Nachweis seiner
            Eignung stützt, müssen die Eignung nach Ziffer 5.1.9 dieser Bekanntmachung hinsichtlich
            derjenigen Eignungskriterien erfüllen, zu deren Nachweis sich der Bieter auf die Eignung des
            Unternehmens stützt. Zudem sind auf Verlangen der Vergabestelle für dieses Unternehmen
            die Erklärungen über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB
            vorzulegen. Vorstehende Ausführungen gelten für die Nachweise nach Ziffer 5.1.9
            entsprechend. Die von den Bietern geforderten Nachweise der technischen Leistungsfähigkeit
            nach Ziffer 5.1.9 werden nicht als Nachweis der beruflichen Leistungsfähigkeit gefordert. Für
            den Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit ist somit auch eine sog.  Know-how-Leihe
            möglich. 2) Vorzulegende Nachweise, Erklärungen und Dokumente: Mit dem Angebot sind
              folgende Unterlagen in Bezug auf Ausschlussgründe einzureichen: - Eigenerklärung über das
              Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 GWB, - Eigenerklärung über das
              Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 124 GWB, - Eigenerklärung gemäß § 19 Abs. 3
              Mindestlohngesetz (MiLoG), - Eigenerklärung über die Erfüllung der gewerberechtlichen
              Voraussetzungen und Eintragung im Berufs- oder Handelsregister - Eigenerklärung zu Artikel
	      5k der Verordnung (EU) 2022/576. Auf Verlangen der Vergabestelle sind folgende Unterlagen
	      einzureichen: - Unbedenklichkeitsbescheinigungen des Finanzamtes, mindestens eines
              Sozialversicherungsträgers sowie der Berufsgenossenschaft, - die polizeilichen
              Führungszeugnisse aller Geschäftsführer/Vorstände (falls kein Geschäftsführer/Vorstand
              bestellt ist, aller Inhaber) sowie den Auszug aus dem Gewerbezentralregister für das
	      Unternehmen, - die Gewerbeanmeldung.
	      Kriterium:
              Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
              Beschreibung: Mit dem Angebot einzureichen: - Eigenerklärung der Umsatzangaben,
              Gesamtumsatz und Umsatz der ausgeschriebenen Leistung - Eigenerklärung zum Vorliegen
	      einer Betriebshaftpflichtversicherung, einer Umwelthaftpflichtversicherung sowie
              UMweltschadenversicherung Möglicherweise geforderte Mindeststandards: - Eigenerklärung
              über Umsatzangaben, Gesamtumsatz und Umsatz der ausgeschriebenen Leistung, getrennt
              nach Eigen- und Fremdleistung für die Jahre 2022, 2023, 2024 (ggf. vorläufig), -
              Eigenerklärung zum Vorliegen einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer
              Deckungssumme von mindestens 5,0 Mio. Euro je Schadensfall für Personen- und
              Sachschäden und 0,5 Mio. Euro für Vermögensschäden jeweils pro Einzelfall bzw.
              Eigenerklärung, eine solche im Auftragsfalle abzuschließen, - Eigenerklärung zum Vorliegen
	      einer Umwelthaftpflichtversicherung mit einerDeckungssumme von mindestens 5,0 Mio. Euro
              pauschal für Personen- und Sachschäden sowie 0,5 Mio. Euro für Vermögensschäden je
              Versicherungsfall bzw. Eigenerklärung, eine solche im Auftragsfalle abzuschließen, -
              Eigenerklärung zum Vorliegen einer Umweltschadensversicherung mit einer Deckungssumme
              von mindestens 2,5 Mio. Euro für versicherte Kosten bzw. Eigenerklärung, eine solche im
              Auftragsfalle abzuschließen. Auf Verlangen der Vergabestelle sind innerhalb einer gesetzten
              Frist folgende Unterlagen einzureichen: - der jüngste bestätigte Jahresabschlussbericht bzw.
              die Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung der Jahre 2022, 2023, 2024 (ggfs. vorläufig),
              falls Veröffentlichungen nach dem Gesellschaftsrecht des Staates, in dem das Unternehmen
              ansässig ist, vorgeschrieben sind, - Nachweis einer abgeschlossenen Betriebs-,
	      Umwelthaftpflichtversicherung und Umweltschadensversicherung mit den jeweils geforderten
              Deckungssummen oder die Erklärung(en) eines Versicherers, im Auftragsfalle einen
              entsprechenden Versicherungsschutz in der geforderten Höhe zu stellen, - Bestätigung von
              einem in der Europäischen Union zugelassenen Kreditinstitut oder Kreditversicherer, dass die
              geforderte Bürgschaft je Los übernommen wird.
	      Kriterium:
              Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
              Beschreibung: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen - Eigenerklärung über eine
              Referenz / über die vorgesehene Verfahrenstechnik (je Los): Los 1 und Los 2: -
              Eigenerklärung, dass mittels der vorgesehenen Verfahrenstechnik eine Verwertung von
              Bioabfällen aus der haushaltsnahen kommunalen Einsammlung mit einer Gesamtmenge von
              10.000 Mg Bioabfall über einen zusammenhängenden Zeitraumvon mindestens 6 Monaten in
              den zurückliegenden 36 Monaten im Regelbetrieb erfolgte. Los 3 und Los 4: - Eigenerklärung,
	      dass mittels der der vorgesehenen Verfahrenstechnik eine Verwertung von grasig/ krautigen
              Grünabfällen mit einer Gesamtmenge von 10.000 Mg grasigen/krautigen Grünabfällen in den
              zurückliegenden 36 Monaten im Regelbetrieb erfolgte. Die geforderten Referenzen können
	      auch durch Referenzen des Herstellers der vorgesehenen Verfahrenstechnik erbracht werden.
	      Auf Verlangen der Vergabestelle sind innerhalb einer gesetzten Frist folgende Unterlagen
              bzw. Erklärungen einzureichen: - Bestätigung des/der Anlagenhersteller(s) Maßnahmen zur
              Sicherstellung der Qualität - Nachweis über einen Ausfallverbund. Ungeachtet der zulässigen
              übergangsweisen Absteuerung von Bioabfällen in eine Kompostierungsanlage hat der
              nachzuweisende Ausfallverbund für die Verwertung von Bioabfällen (Los 1 und Los 2)
	      zwingend mindestens auch eine Anlage mit Kaskadennutzung zu umfassen. Auf Verlangen
              der Vergabestelle sind innerhalb einer gesetzten Frist eine unterzeichnete Bestätigung der
              Anlagenbetreiber einzureichen: - dass in der genehmigten Anlage eine Verwertung der Abfälle
              während des Ausfalls der Anlage des Bieters technisch möglich und zulässig ist, - dass dem
              Bieter die Möglichkeit zur Verwertung sofort nach Ausfall der vom Bieter vorgesehenen
              Anlage, im geforderten Umfang zur Verfügung steht und die Anlage für diese Abfäle genutzt
	      werden kann.
    5.1.10. Zuschlagskriterien
	    Kriterium:
            Art: Qualität
            Bezeichnung: Umweltverträglichkeit der Transporte
            Beschreibung: Bewertet werden die Entfernungen für Primär- und ggfs. erforderlichen
            Sekundärtransporte zwischen den Städten und Gemeinden bzw. Sammelstellen im
	    Sammelgebiet und der/den vom Bieter angebotenen Verwertungsanlage(n) bzw.
            Übergabestelle(n). Diese Darstellung stellt die Gewichtung der Zuschlagskriterien dar. Die
	    Bewertung der Zuschlagskriterien erfolgt anhand von Bewertungspunkten und kann Ziffer 4.2
	    des Verfahrensleitfaden entnommen werden.
	    Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
            Zuschlagskriterium  Zahl: 10,00
	    Kriterium:
            Art: Qualität
	    Bezeichnung: Energieeffizienz der Verwertungsanlage
            Beschreibung: Bewertet wird das Verhältnis von produzierter Energie und zugeführter Energie
	    jeweils bezogen auf die Masse an Inputmaterial innerhalb der der/den vom Bieter
	    angebotenen Anlage(n). Diese Darstellung stellt die Gewichtung der Zuschlagskriterien dar.
	    Die Bewertung der Zuschlagskriterien erfolgt anhand von Bewertungspunkten und kann Ziffer
	    4.2 des Verfahrensleitfaden entnommen werden.
	    Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
            Zuschlagskriterium  Zahl: 20,00
	    Kriterium:
	    Art: Preis
	    Bezeichnung: Preis
            Beschreibung: Bewertung erfolgt anhand des Vergleichs der über die gesamte
	    Vertragslaufzeit ermittelten (angebotenen) Entgelte (Entscheidungsbarwert, bezogen auf den
	    01.01.2029). Diese Darstellung stellt die Gewichtung der Zuschlagskriterien dar. Die
	    Bewertung der Zuschlagskriterien erfolgt anhand von Bewertungspunkten und kann Ziffer 4.2
	    des Verfahrensleitfaden entnommen werden.
	    Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
            Zuschlagskriterium  Zahl: 70,00
    5.1.11. Auftragsunterlagen
            Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
	      Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.vergabe24.de/vergabeunterlagen/54321-
	      Tender-19685cdb105-744db46f9b8cf750
    5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
            Bedingungen für die Einreichung:
            Elektronische Einreichung: Zulässig
            Adresse für die Einreichung: https://www.vergabe24.de
            Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
            Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
            Varianten: Nicht zulässig
            Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
            Frist für den Eingang der Angebote: 25/06/2025 11:00:00 (UTC+2) Eastern European Time,
	    Central European Summer Time
            Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 4 Monate
            Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
            Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
	    nachgereicht werden.
            Zusätzliche Informationen: Die Vergabestelle behält sich vor, die Bieter im Rahmen des
            vergaberechtlich Zulässigen aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte
            unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben,
            Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu
            korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen
            oder zu vervollständigen. Ein Anspruch der Bieter hierauf besteht nicht.
            Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
            Eröffnungsdatum: 25/06/2025 11:00:00 (UTC+2) Eastern European Time, Central European
	    Summer Time
	    Auftragsbedingungen:
            Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
            Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
            Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Der Auftragnehmer verpflichtet sich mit dem
	    Angebot, die Forderungen des Landestariftreue- und Mindestlohngesetzes (LTMG)
	    einzuhalten. Auf Verlangen der Vergabestelle ist innerhalb einer gesetzten Frist eine
            unterzeichnete Ausfertigung der Verpflichtungserklärung nachzureichen. Zur Absicherung der
            Erfüllung der Leistungen hat der Auftragnehmer 18 Monate vor Leistungsbeginn eine
            Bürgschaft je Los von einem in der Europäischen Gemeinschaft zugelassenen Kreditinstitut
	    oder Kreditversicherer zu stellen. Die Vergabestelle weist daraufhin, dass die
            leistungsgegenständlichen Abfälle gemäß Abfallwirtschaftsplan Baden-Württemberg
	    (Fortschreibung 2024) vom 15. Oktober 2024 nicht der Autarkieregelung unterliegen. Auf die
            Ausführungen im Verfahrensleitfaden hinsichtlich der  Autarkieverordnung  sowie hinsichtlich
            einer  Grenzüberschreitenden Abfallverbringung  wird verwiesen.
            Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
            Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
	    Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
    5.1.15. Techniken
	    Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
            Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
	    Kein dynamisches Beschaffungssystem
	    Elektronische Auktion: nein
    5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
            Überprüfungsstelle: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium
	    Karlsruhe
            Informationen über die Überprüfungsfristen: Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen
            Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren
            wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein
            Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein
            Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen
            Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht.
	    Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der
	    Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist
            unzulässig, soweit 1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
            Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem
            Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; 2. Verstöße
	    gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
            spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
            zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
            Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
            zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
            gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
            einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Hinsichtlich der Information nicht
            berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter
            deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem
            Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine
            Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die
            Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag
	    darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber
            geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese
	    Frist 10 Kalendertage.
            Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt:
	    Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Karlsruhe
            Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises
	    Karlsruhe
            TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
	    des BMI)
       5.1. Los: LOT-0003
            Titel: Grünabfallverwertung im nördlichen Kreisgebiet
            Beschreibung: Verwertung des im nördlichen Kreisgebiet erfassten grasigen/krautigen
            Grünabfalls
	    Interne Kennung: LOT-0003
     5.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Dienstleistungen
	    Haupteinstufung (cpv): 90500000
            Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
            Zusätzliche Einstufung (cpv): 90510000 Beseitigung und Behandlung von Siedlungsabfällen
	    Optionen:
            Beschreibung der Optionen: 1. Verlängerungsoption (einseitig für den Auftraggeber): Falls der
            Auftraggeber nicht bis zum 31.12.2035 kündigt, verlängert sich der Vertrag automatisch bis
              31.12.2038. 2. Verlängerungsoption (einseitig für den Auftraggeber): Falls der Auftraggeber
              nicht bis zum 31.12.2037 kündigt, verlängert sich der Vertrag automatisch bis 31.12.2040.
     5.1.2. Erfüllungsort
	    Stadt: KarlsruheLandkreis Karlsruhe
	    Postleitzahl: 76133
	    Land, Gliederung (NUTS): Karlsruhe, Landkreis (DE123)
	    Land: Deutschland
     5.1.3. Geschätzte Dauer
	    Datum des Beginns: 01/01/2029
	    Enddatum der Laufzeit: 31/12/2036
     5.1.6. Allgemeine Informationen
	    Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
            Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
	    Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
	    Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
            Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
            Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
            Zusätzliche Informationen: Für Bietergemeinschaften gilt: Auf Verlangen der Vergabestelle ist
            eine von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft unterzeichnete Erklärung folgenden Inhalts
	    einzureichen: (1) plausible Darstellung der Aufgabenteilung innerhalb der Bietergemeinschaft,
            (2) Benennung des bevollmächtigten Vertreters der Bietergemeinschaft, (3) Erklärung, dass
            dieser Vertreter die Mitglieder der Bietergemeinschaft während des gesamten Verfahrens
            rechtsverbindlich vertritt, (4) Erklärung, dass der bevollmächtigte Vertreter berechtigt ist, mit
            uneingeschränkter Wirkung für jedes Mitglied Zahlungen anzunehmen, (5) Erklärung, dass
	    alle Mitglieder der Bietergemeinschaft im Vergabeverfahren sowie im Auftragsfall
	    gesamtschuldnerisch haften. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die seinem Angebot zugrunde
            liegende Kalkulation (Urkalkulation) dem Auftraggeber separat spätestens 7 Kalendertage
	    nach Ablauf der Angebotsfrist in schriftlicher Form (in Papierform) in einem versiegelten
            Umschlag einzureichen. Sofern ein Bieter im Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche
            und finanzielle Leistungsfähigkeit nach Ziffer 5.1.9 ganz oder teilweise die Kapazitäten
	    anderer Unternehmen in Anspruch nimmt (Eignungsleihe), haftet/haften diese(s) Unternehmen
            im Auftragsfalle gemeinsam neben dem Bieter für die Auftragsausführung. Unter der in Ziffer
	    5.1.11 angegebenen Internetadresse werden auch Antworten auf Bieterfragen sowie
            aktualisierte oder weitere Informationen und Unterlagen zu dem Verfahren zur Verfügung
            gestellt. Interessenten an dem Verfahren müssen sicherstellen, dass sie regelmäßig und
	    insbesondere unmittelbar vor Abgabe ihres Angebots sowie vor Ablauf der Angebotsfrist
            prüfen, ob seitens der Vergabestelle zusätzliche Informationen oder Unterlagen zur Verfügung
            gestellt wurden, welche für die Abgabe des Angebots zu beachten sind.
     5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
	    Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     5.1.9. Eignungskriterien
	    Kriterium:
            Art: Eignung zur Berufsausübung
            Beschreibung: Eintragung in das Handelsregister 1) Vorbemerkung: Die Eignung ist für jedes
	    Mitglied einer Bietergemeinschaft gesondert nachzuweisen. Soweit nachfolgend nichts
	    Abweichendes geregelt wird, sind daher alle Eignungsnachweise von jedem Mitglied einer
	      Bietergemeinschaft vorzulegen. Ein Bieter kann sich zum Nachweis seiner Eignung auf
              andere Unternehmen stützen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und
              diesem Unternehmen bestehenden Verbindungen (Eignungsleihe). Diese Möglichkeit besteht
              unabhängig von der Rechtsnatur der zwischen dem Bieter und den anderen Unternehmen
	      bestehenden Verbindungen. In diesem Fall ist auf Verlangen der Vergabestelle nachzuweisen,
              dass dem Bieter die erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem
              beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens vorgelegt
              wird. Ein Bieter kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche
              Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV
              oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen nur dann in
              Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt
              werden (§ 47 Abs. 1 S. 3 VgV). Die Unternehmen, auf die sich ein Bieter zum Nachweis seiner
              Eignung stützt, müssen die Eignung nach Ziffer 5.1.9 dieser Bekanntmachung hinsichtlich
              derjenigen Eignungskriterien erfüllen, zu deren Nachweis sich der Bieter auf die Eignung des
              Unternehmens stützt. Zudem sind auf Verlangen der Vergabestelle für dieses Unternehmen
              die Erklärungen über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB
              vorzulegen. Vorstehende Ausführungen gelten für die Nachweise nach Ziffer 5.1.9
              entsprechend. Die von den Bietern geforderten Nachweise der technischen Leistungsfähigkeit
              nach Ziffer 5.1.9 werden nicht als Nachweis der beruflichen Leistungsfähigkeit gefordert. Für
              den Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit ist somit auch eine sog.  Know-how-Leihe
              möglich. 2) Vorzulegende Nachweise, Erklärungen und Dokumente: Mit dem Angebot sind
              folgende Unterlagen in Bezug auf Ausschlussgründe einzureichen: - Eigenerklärung über das
              Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 GWB, - Eigenerklärung über das
              Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 124 GWB, - Eigenerklärung gemäß § 19 Abs. 3
              Mindestlohngesetz (MiLoG), - Eigenerklärung über die Erfüllung der gewerberechtlichen
              Voraussetzungen und Eintragung im Berufs- oder Handelsregister - Eigenerklärung zu Artikel
	      5k der Verordnung (EU) 2022/576. Auf Verlangen der Vergabestelle sind folgende Unterlagen
	      einzureichen: - Unbedenklichkeitsbescheinigungen des Finanzamtes, mindestens eines
              Sozialversicherungsträgers sowie der Berufsgenossenschaft, - die polizeilichen
              Führungszeugnisse aller Geschäftsführer/Vorstände (falls kein Geschäftsführer/Vorstand
              bestellt ist, aller Inhaber) sowie den Auszug aus dem Gewerbezentralregister für das
	      Unternehmen, - die Gewerbeanmeldung.
	      Kriterium:
              Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
              Beschreibung: Mit dem Angebot einzureichen: - Eigenerklärung der Umsatzangaben,
              Gesamtumsatz und Umsatz der ausgeschriebenen Leistung - Eigenerklärung zum Vorliegen
	      einer Betriebshaftpflichtversicherung, einer Umwelthaftpflichtversicherung sowie
              UMweltschadenversicherung Möglicherweise geforderte Mindeststandards: - Eigenerklärung
              über Umsatzangaben, Gesamtumsatz und Umsatz der ausgeschriebenen Leistung, getrennt
              nach Eigen- und Fremdleistung für die Jahre 2022, 2023, 2024 (ggf. vorläufig), -
              Eigenerklärung zum Vorliegen einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer
              Deckungssumme von mindestens 5,0 Mio. Euro je Schadensfall für Personen- und
              Sachschäden und 0,5 Mio. Euro für Vermögensschäden jeweils pro Einzelfall bzw.
              Eigenerklärung, eine solche im Auftragsfalle abzuschließen, - Eigenerklärung zum Vorliegen
	      einer Umwelthaftpflichtversicherung mit einerDeckungssumme von mindestens 5,0 Mio. Euro
              pauschal für Personen- und Sachschäden sowie 0,5 Mio. Euro für Vermögensschäden je
              Versicherungsfall bzw. Eigenerklärung, eine solche im Auftragsfalle abzuschließen, -
              Eigenerklärung zum Vorliegen einer Umweltschadensversicherung mit einer Deckungssumme
              von mindestens 2,5 Mio. Euro für versicherte Kosten bzw. Eigenerklärung, eine solche im
              Auftragsfalle abzuschließen. Auf Verlangen der Vergabestelle sind innerhalb einer gesetzten
              Frist folgende Unterlagen einzureichen: - der jüngste bestätigte Jahresabschlussbericht bzw.
              die Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung der Jahre 2022, 2023, 2024 (ggfs. vorläufig),
              falls Veröffentlichungen nach dem Gesellschaftsrecht des Staates, in dem das Unternehmen
              ansässig ist, vorgeschrieben sind, - Nachweis einer abgeschlossenen Betriebs-,
	      Umwelthaftpflichtversicherung und Umweltschadensversicherung mit den jeweils geforderten
              Deckungssummen oder die Erklärung(en) eines Versicherers, im Auftragsfalle einen
              entsprechenden Versicherungsschutz in der geforderten Höhe zu stellen, - Bestätigung von
              einem in der Europäischen Union zugelassenen Kreditinstitut oder Kreditversicherer, dass die
              geforderte Bürgschaft je Los übernommen wird.
	      Kriterium:
              Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
              Beschreibung: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen - Eigenerklärung über eine
              Referenz / über die vorgesehene Verfahrenstechnik (je Los): Los 1 und Los 2: -
              Eigenerklärung, dass mittels der vorgesehenen Verfahrenstechnik eine Verwertung von
              Bioabfällen aus der haushaltsnahen kommunalen Einsammlung mit einer Gesamtmenge von
              10.000 Mg Bioabfall über einen zusammenhängenden Zeitraumvon mindestens 6 Monaten in
              den zurückliegenden 36 Monaten im Regelbetrieb erfolgte. Los 3 und Los 4: - Eigenerklärung,
	      dass mittels der der vorgesehenen Verfahrenstechnik eine Verwertung von grasig/ krautigen
              Grünabfällen mit einer Gesamtmenge von 10.000 Mg grasigen/krautigen Grünabfällen in den
              zurückliegenden 36 Monaten im Regelbetrieb erfolgte. Die geforderten Referenzen können
	      auch durch Referenzen des Herstellers der vorgesehenen Verfahrenstechnik erbracht werden.
	      Auf Verlangen der Vergabestelle sind innerhalb einer gesetzten Frist folgende Unterlagen
              bzw. Erklärungen einzureichen: - Bestätigung des/der Anlagenhersteller(s) Maßnahmen zur
              Sicherstellung der Qualität - Nachweis über einen Ausfallverbund. Ungeachtet der zulässigen
              übergangsweisen Absteuerung von Bioabfällen in eine Kompostierungsanlage hat der
              nachzuweisende Ausfallverbund für die Verwertung von Bioabfällen (Los 1 und Los 2)
	      zwingend mindestens auch eine Anlage mit Kaskadennutzung zu umfassen. Auf Verlangen
              der Vergabestelle sind innerhalb einer gesetzten Frist eine unterzeichnete Bestätigung der
              Anlagenbetreiber einzureichen: - dass in der genehmigten Anlage eine Verwertung der Abfälle
              während des Ausfalls der Anlage des Bieters technisch möglich und zulässig ist, - dass dem
              Bieter die Möglichkeit zur Verwertung sofort nach Ausfall der vom Bieter vorgesehenen
              Anlage, im geforderten Umfang zur Verfügung steht und die Anlage für diese Abfäle genutzt
	      werden kann.
    5.1.10. Zuschlagskriterien
	    Kriterium:
            Art: Qualität
            Bezeichnung: Umweltverträglichkeit der Transporte
            Beschreibung: Bewertet werden die Entfernungen für Primär- und ggfs. erforderlichen
            Sekundärtransporte zwischen den Städten und Gemeinden bzw. Sammelstellen im
	    Sammelgebiet und der/den vom Bieter angebotenen Verwertungsanlage(n) bzw.
            Übergabestelle(n). Diese Darstellung stellt die Gewichtung der Zuschlagskriterien dar. Die
	    Bewertung der Zuschlagskriterien erfolgt anhand von Bewertungspunkten und kann Ziffer 4.2
	    des Verfahrensleitfaden entnommen werden.
	    Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
            Zuschlagskriterium  Zahl: 10,00
	    Kriterium:
            Art: Qualität
	      Bezeichnung: Energieeffizienz der Verwertungsanlage
              Beschreibung: Bewertet wird das Verhältnis von produzierter Energie und zugeführter Energie
	      jeweils bezogen auf die Masse an Inputmaterial innerhalb der der/den vom Bieter
	      angebotenen Anlage(n). Diese Darstellung stellt die Gewichtung der Zuschlagskriterien dar.
	      Die Bewertung der Zuschlagskriterien erfolgt anhand von Bewertungspunkten und kann Ziffer
	      4.2 des Verfahrensleitfaden entnommen werden.
	      Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
              Zuschlagskriterium  Zahl: 20,00
	      Kriterium:
	      Art: Preis
	      Bezeichnung: Preis
              Beschreibung: Bewertung erfolgt anhand des Vergleichs der über die gesamte
	      Vertragslaufzeit ermittelten (angebotenen) Entgelte (Entscheidungsbarwert, bezogen auf den
	      01.01.2029). Diese Darstellung stellt die Gewichtung der Zuschlagskriterien dar. Die
	      Bewertung der Zuschlagskriterien erfolgt anhand von Bewertungspunkten und kann Ziffer 4.2
	      des Verfahrensleitfaden entnommen werden.
	      Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
              Zuschlagskriterium  Zahl: 70,00
    5.1.11. Auftragsunterlagen
            Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
	    Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.vergabe24.de/vergabeunterlagen/54321-
	    Tender-19685cdb105-744db46f9b8cf750
    5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
            Bedingungen für die Einreichung:
            Elektronische Einreichung: Zulässig
            Adresse für die Einreichung: https://www.vergabe24.de
            Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
            Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
            Varianten: Nicht zulässig
            Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
            Frist für den Eingang der Angebote: 25/06/2025 11:00:00 (UTC+2) Eastern European Time,
	    Central European Summer Time
            Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 4 Monate
            Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
            Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
	    nachgereicht werden.
            Zusätzliche Informationen: Die Vergabestelle behält sich vor, die Bieter im Rahmen des
            vergaberechtlich Zulässigen aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte
            unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben,
            Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu
            korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen
            oder zu vervollständigen. Ein Anspruch der Bieter hierauf besteht nicht.
            Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
            Eröffnungsdatum: 25/06/2025 11:00:00 (UTC+2) Eastern European Time, Central European
	    Summer Time
	    Auftragsbedingungen:
            Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
            Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
              Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Der Auftragnehmer verpflichtet sich mit dem
	      Angebot, die Forderungen des Landestariftreue- und Mindestlohngesetzes (LTMG)
	      einzuhalten. Auf Verlangen der Vergabestelle ist innerhalb einer gesetzten Frist eine
              unterzeichnete Ausfertigung der Verpflichtungserklärung nachzureichen. Zur Absicherung der
              Erfüllung der Leistungen hat der Auftragnehmer 18 Monate vor Leistungsbeginn eine
              Bürgschaft je Los von einem in der Europäischen Gemeinschaft zugelassenen Kreditinstitut
	      oder Kreditversicherer zu stellen. Die Vergabestelle weist daraufhin, dass die
              leistungsgegenständlichen Abfälle gemäß Abfallwirtschaftsplan Baden-Württemberg
	      (Fortschreibung 2024) vom 15. Oktober 2024 nicht der Autarkieregelung unterliegen. Auf die
              Ausführungen im Verfahrensleitfaden hinsichtlich der  Autarkieverordnung  sowie hinsichtlich
              einer  Grenzüberschreitenden Abfallverbringung  wird verwiesen.
              Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
              Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
	      Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
    5.1.15. Techniken
	    Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
            Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
	    Kein dynamisches Beschaffungssystem
	    Elektronische Auktion: nein
    5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
            Überprüfungsstelle: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium
	    Karlsruhe
            Informationen über die Überprüfungsfristen: Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen
            Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren
            wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein
            Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein
            Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen
            Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht.
	    Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der
	    Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist
            unzulässig, soweit 1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
            Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem
            Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; 2. Verstöße
	    gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
            spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
            zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
            Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
            zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
            gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
            einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Hinsichtlich der Information nicht
            berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter
            deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem
            Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine
            Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die
            Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag
	    darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber
            geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese
	    Frist 10 Kalendertage.
              Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt:
	      Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Karlsruhe
              Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises
	      Karlsruhe
              TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
	      des BMI)
       5.1. Los: LOT-0004
            Titel: Grünabfallverwertung im südlichen Kreisgebiet
            Beschreibung: Verwertung des im südlichen Kreisgebiet erfassten grasigen/krautigen
            Grünabfalls
	    Interne Kennung: LOT-0004
     5.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Dienstleistungen
	    Haupteinstufung (cpv): 90500000
            Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
            Zusätzliche Einstufung (cpv): 90510000 Beseitigung und Behandlung von Siedlungsabfällen
	    Optionen:
            Beschreibung der Optionen: 1. Verlängerungsoption (einseitig für den Auftraggeber): Falls der
            Auftraggeber nicht bis zum 31.12.2035 kündigt, verlängert sich der Vertrag automatisch bis
            31.12.2038. 2. Verlängerungsoption (einseitig für den Auftraggeber): Falls der Auftraggeber
            nicht bis zum 31.12.2037 kündigt, verlängert sich der Vertrag automatisch bis 31.12.2040.
     5.1.2. Erfüllungsort
	    Stadt: Landkreis Karlsruhe
	    Postleitzahl: 76133
	    Land, Gliederung (NUTS): Karlsruhe, Landkreis (DE123)
	    Land: Deutschland
     5.1.3. Geschätzte Dauer
	    Datum des Beginns: 01/01/2029
	    Enddatum der Laufzeit: 31/12/2036
     5.1.6. Allgemeine Informationen
	    Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
            Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
	    Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
	    Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
            Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
            Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
            Zusätzliche Informationen: Für Bietergemeinschaften gilt: Auf Verlangen der Vergabestelle ist
            eine von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft unterzeichnete Erklärung folgenden Inhalts
	    einzureichen: (1) plausible Darstellung der Aufgabenteilung innerhalb der Bietergemeinschaft,
            (2) Benennung des bevollmächtigten Vertreters der Bietergemeinschaft, (3) Erklärung, dass
            dieser Vertreter die Mitglieder der Bietergemeinschaft während des gesamten Verfahrens
            rechtsverbindlich vertritt, (4) Erklärung, dass der bevollmächtigte Vertreter berechtigt ist, mit
            uneingeschränkter Wirkung für jedes Mitglied Zahlungen anzunehmen, (5) Erklärung, dass
	    alle Mitglieder der Bietergemeinschaft im Vergabeverfahren sowie im Auftragsfall
	    gesamtschuldnerisch haften. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die seinem Angebot zugrunde
            liegende Kalkulation (Urkalkulation) dem Auftraggeber separat spätestens 7 Kalendertage
	      nach Ablauf der Angebotsfrist in schriftlicher Form (in Papierform) in einem versiegelten
              Umschlag einzureichen. Sofern ein Bieter im Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche
              und finanzielle Leistungsfähigkeit nach Ziffer 5.1.9 ganz oder teilweise die Kapazitäten
	      anderer Unternehmen in Anspruch nimmt (Eignungsleihe), haftet/haften diese(s) Unternehmen
              im Auftragsfalle gemeinsam neben dem Bieter für die Auftragsausführung. Unter der in Ziffer
	      5.1.11 angegebenen Internetadresse werden auch Antworten auf Bieterfragen sowie
              aktualisierte oder weitere Informationen und Unterlagen zu dem Verfahren zur Verfügung
              gestellt. Interessenten an dem Verfahren müssen sicherstellen, dass sie regelmäßig und
	      insbesondere unmittelbar vor Abgabe ihres Angebots sowie vor Ablauf der Angebotsfrist
              prüfen, ob seitens der Vergabestelle zusätzliche Informationen oder Unterlagen zur Verfügung
              gestellt wurden, welche für die Abgabe des Angebots zu beachten sind.
     5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
	    Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     5.1.9. Eignungskriterien
	    Kriterium:
            Art: Eignung zur Berufsausübung
            Beschreibung: Eintragung in das Handelsregister 1) Vorbemerkung: Die Eignung ist für jedes
	    Mitglied einer Bietergemeinschaft gesondert nachzuweisen. Soweit nachfolgend nichts
	    Abweichendes geregelt wird, sind daher alle Eignungsnachweise von jedem Mitglied einer
	    Bietergemeinschaft vorzulegen. Ein Bieter kann sich zum Nachweis seiner Eignung auf
            andere Unternehmen stützen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und
            diesem Unternehmen bestehenden Verbindungen (Eignungsleihe). Diese Möglichkeit besteht
            unabhängig von der Rechtsnatur der zwischen dem Bieter und den anderen Unternehmen
	    bestehenden Verbindungen. In diesem Fall ist auf Verlangen der Vergabestelle nachzuweisen,
            dass dem Bieter die erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem
            beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens vorgelegt
            wird. Ein Bieter kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche
            Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV
            oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen nur dann in
            Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt
            werden (§ 47 Abs. 1 S. 3 VgV). Die Unternehmen, auf die sich ein Bieter zum Nachweis seiner
            Eignung stützt, müssen die Eignung nach Ziffer 5.1.9 dieser Bekanntmachung hinsichtlich
            derjenigen Eignungskriterien erfüllen, zu deren Nachweis sich der Bieter auf die Eignung des
            Unternehmens stützt. Zudem sind auf Verlangen der Vergabestelle für dieses Unternehmen
            die Erklärungen über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB
            vorzulegen. Vorstehende Ausführungen gelten für die Nachweise nach Ziffer 5.1.9
            entsprechend. Die von den Bietern geforderten Nachweise der technischen Leistungsfähigkeit
            nach Ziffer 5.1.9 werden nicht als Nachweis der beruflichen Leistungsfähigkeit gefordert. Für
            den Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit ist somit auch eine sog.  Know-how-Leihe
            möglich. 2) Vorzulegende Nachweise, Erklärungen und Dokumente: Mit dem Angebot sind
            folgende Unterlagen in Bezug auf Ausschlussgründe einzureichen: - Eigenerklärung über das
            Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 GWB, - Eigenerklärung über das
            Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 124 GWB, - Eigenerklärung gemäß § 19 Abs. 3
            Mindestlohngesetz (MiLoG), - Eigenerklärung über die Erfüllung der gewerberechtlichen
            Voraussetzungen und Eintragung im Berufs- oder Handelsregister - Eigenerklärung zu Artikel
	    5k der Verordnung (EU) 2022/576. Auf Verlangen der Vergabestelle sind folgende Unterlagen
	    einzureichen: - Unbedenklichkeitsbescheinigungen des Finanzamtes, mindestens eines
            Sozialversicherungsträgers sowie der Berufsgenossenschaft, - die polizeilichen
              Führungszeugnisse aller Geschäftsführer/Vorstände (falls kein Geschäftsführer/Vorstand
              bestellt ist, aller Inhaber) sowie den Auszug aus dem Gewerbezentralregister für das
	      Unternehmen, - die Gewerbeanmeldung.
	      Kriterium:
              Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
              Beschreibung: Mit dem Angebot einzureichen: - Eigenerklärung der Umsatzangaben,
              Gesamtumsatz und Umsatz der ausgeschriebenen Leistung - Eigenerklärung zum Vorliegen
	      einer Betriebshaftpflichtversicherung, einer Umwelthaftpflichtversicherung sowie
              UMweltschadenversicherung Möglicherweise geforderte Mindeststandards: - Eigenerklärung
              über Umsatzangaben, Gesamtumsatz und Umsatz der ausgeschriebenen Leistung, getrennt
              nach Eigen- und Fremdleistung für die Jahre 2022, 2023, 2024 (ggf. vorläufig), -
              Eigenerklärung zum Vorliegen einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer
              Deckungssumme von mindestens 5,0 Mio. Euro je Schadensfall für Personen- und
              Sachschäden und 0,5 Mio. Euro für Vermögensschäden jeweils pro Einzelfall bzw.
              Eigenerklärung, eine solche im Auftragsfalle abzuschließen, - Eigenerklärung zum Vorliegen
	      einer Umwelthaftpflichtversicherung mit einerDeckungssumme von mindestens 5,0 Mio. Euro
              pauschal für Personen- und Sachschäden sowie 0,5 Mio. Euro für Vermögensschäden je
              Versicherungsfall bzw. Eigenerklärung, eine solche im Auftragsfalle abzuschließen, -
              Eigenerklärung zum Vorliegen einer Umweltschadensversicherung mit einer Deckungssumme
              von mindestens 2,5 Mio. Euro für versicherte Kosten bzw. Eigenerklärung, eine solche im
              Auftragsfalle abzuschließen. Auf Verlangen der Vergabestelle sind innerhalb einer gesetzten
              Frist folgende Unterlagen einzureichen: - der jüngste bestätigte Jahresabschlussbericht bzw.
              die Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung der Jahre 2022, 2023, 2024 (ggfs. vorläufig),
              falls Veröffentlichungen nach dem Gesellschaftsrecht des Staates, in dem das Unternehmen
              ansässig ist, vorgeschrieben sind, - Nachweis einer abgeschlossenen Betriebs-,
	      Umwelthaftpflichtversicherung und Umweltschadensversicherung mit den jeweils geforderten
              Deckungssummen oder die Erklärung(en) eines Versicherers, im Auftragsfalle einen
              entsprechenden Versicherungsschutz in der geforderten Höhe zu stellen, - Bestätigung von
              einem in der Europäischen Union zugelassenen Kreditinstitut oder Kreditversicherer, dass die
              geforderte Bürgschaft je Los übernommen wird.
	      Kriterium:
              Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
              Beschreibung: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen - Eigenerklärung über eine
              Referenz / über die vorgesehene Verfahrenstechnik (je Los): Los 1 und Los 2: -
              Eigenerklärung, dass mittels der vorgesehenen Verfahrenstechnik eine Verwertung von
              Bioabfällen aus der haushaltsnahen kommunalen Einsammlung mit einer Gesamtmenge von
              10.000 Mg Bioabfall über einen zusammenhängenden Zeitraumvon mindestens 6 Monaten in
              den zurückliegenden 36 Monaten im Regelbetrieb erfolgte. Los 3 und Los 4: - Eigenerklärung,
	      dass mittels der der vorgesehenen Verfahrenstechnik eine Verwertung von grasig/ krautigen
              Grünabfällen mit einer Gesamtmenge von 10.000 Mg grasigen/krautigen Grünabfällen in den
              zurückliegenden 36 Monaten im Regelbetrieb erfolgte. Die geforderten Referenzen können
	      auch durch Referenzen des Herstellers der vorgesehenen Verfahrenstechnik erbracht werden.
	      Auf Verlangen der Vergabestelle sind innerhalb einer gesetzten Frist folgende Unterlagen
              bzw. Erklärungen einzureichen: - Bestätigung des/der Anlagenhersteller(s) Maßnahmen zur
              Sicherstellung der Qualität - Nachweis über einen Ausfallverbund. Ungeachtet der zulässigen
              übergangsweisen Absteuerung von Bioabfällen in eine Kompostierungsanlage hat der
              nachzuweisende Ausfallverbund für die Verwertung von Bioabfällen (Los 1 und Los 2)
	      zwingend mindestens auch eine Anlage mit Kaskadennutzung zu umfassen. Auf Verlangen
              der Vergabestelle sind innerhalb einer gesetzten Frist eine unterzeichnete Bestätigung der
              Anlagenbetreiber einzureichen: - dass in der genehmigten Anlage eine Verwertung der Abfälle
              während des Ausfalls der Anlage des Bieters technisch möglich und zulässig ist, - dass dem
              Bieter die Möglichkeit zur Verwertung sofort nach Ausfall der vom Bieter vorgesehenen
              Anlage, im geforderten Umfang zur Verfügung steht und die Anlage für diese Abfäle genutzt
	      werden kann.
    5.1.10. Zuschlagskriterien
	    Kriterium:
            Art: Qualität
            Bezeichnung: Umweltverträglichkeit der Transporte
            Beschreibung: Bewertet werden die Entfernungen für Primär- und ggfs. erforderlichen
            Sekundärtransporte zwischen den Städten und Gemeinden bzw. Sammelstellen im
	    Sammelgebiet und der/den vom Bieter angebotenen Verwertungsanlage(n) bzw.
            Übergabestelle(n). Diese Darstellung stellt die Gewichtung der Zuschlagskriterien dar. Die
	    Bewertung der Zuschlagskriterien erfolgt anhand von Bewertungspunkten und kann Ziffer 4.2
	    des Verfahrensleitfaden entnommen werden.
	    Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
            Zuschlagskriterium  Zahl: 10,00
	    Kriterium:
            Art: Qualität
	    Bezeichnung: Energieeffizienz der Verwertungsanlage
            Beschreibung: Bewertet wird das Verhältnis von produzierter Energie und zugeführter Energie
	    jeweils bezogen auf die Masse an Inputmaterial innerhalb der der/den vom Bieter
	    angebotenen Anlage(n). Diese Darstellung stellt die Gewichtung der Zuschlagskriterien dar.
	    Die Bewertung der Zuschlagskriterien erfolgt anhand von Bewertungspunkten und kann Ziffer
	    4.2 des Verfahrensleitfaden entnommen werden.
	    Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
            Zuschlagskriterium  Zahl: 20,00
	    Kriterium:
	    Art: Preis
	    Bezeichnung: Preis
            Beschreibung: Bewertung erfolgt anhand des Vergleichs der über die gesamte
	    Vertragslaufzeit ermittelten (angebotenen) Entgelte (Entscheidungsbarwert, bezogen auf den
	    01.01.2029). Diese Darstellung stellt die Gewichtung der Zuschlagskriterien dar. Die
	    Bewertung der Zuschlagskriterien erfolgt anhand von Bewertungspunkten und kann Ziffer 4.2
	    des Verfahrensleitfaden entnommen werden.
	    Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
            Zuschlagskriterium  Zahl: 70,00
    5.1.11. Auftragsunterlagen
            Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
	    Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.vergabe24.de/vergabeunterlagen/54321-
	    Tender-19685cdb105-744db46f9b8cf750
    5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
            Bedingungen für die Einreichung:
            Elektronische Einreichung: Zulässig
            Adresse für die Einreichung: https://www.vergabe24.de
            Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
            Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
              Varianten: Nicht zulässig
              Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
              Frist für den Eingang der Angebote: 25/06/2025 11:00:00 (UTC+2) Eastern European Time,
	      Central European Summer Time
              Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 4 Monate
              Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
              Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
	      nachgereicht werden.
              Zusätzliche Informationen: Die Vergabestelle behält sich vor, die Bieter im Rahmen des
              vergaberechtlich Zulässigen aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte
              unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben,
              Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu
              korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen
              oder zu vervollständigen. Ein Anspruch der Bieter hierauf besteht nicht.
              Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
              Eröffnungsdatum: 25/06/2025 11:00:00 (UTC+2) Eastern European Time, Central European
	      Summer Time
	      Auftragsbedingungen:
              Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
              Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
              Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Der Auftragnehmer verpflichtet sich mit dem
	      Angebot, die Forderungen des Landestariftreue- und Mindestlohngesetzes (LTMG)
	      einzuhalten. Auf Verlangen der Vergabestelle ist innerhalb einer gesetzten Frist eine
              unterzeichnete Ausfertigung der Verpflichtungserklärung nachzureichen. Zur Absicherung der
              Erfüllung der Leistungen hat der Auftragnehmer 18 Monate vor Leistungsbeginn eine
              Bürgschaft je Los von einem in der Europäischen Gemeinschaft zugelassenen Kreditinstitut
	      oder Kreditversicherer zu stellen. Die Vergabestelle weist daraufhin, dass die
              leistungsgegenständlichen Abfälle gemäß Abfallwirtschaftsplan Baden-Württemberg
	      (Fortschreibung 2024) vom 15. Oktober 2024 nicht der Autarkieregelung unterliegen. Auf die
              Ausführungen im Verfahrensleitfaden hinsichtlich der  Autarkieverordnung  sowie hinsichtlich
              einer  Grenzüberschreitenden Abfallverbringung  wird verwiesen.
              Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
              Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
	      Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
    5.1.15. Techniken
	    Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
            Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
	    Kein dynamisches Beschaffungssystem
	    Elektronische Auktion: nein
    5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
            Überprüfungsstelle: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium
	    Karlsruhe
            Informationen über die Überprüfungsfristen: Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen
            Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren
            wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein
            Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein
            Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen
            Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht.
	      Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der
	      Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist
              unzulässig, soweit 1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
              Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem
              Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; 2. Verstöße
	      gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
              spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
              zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
              Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
              zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
              gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
              einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Hinsichtlich der Information nicht
              berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter
              deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem
              Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine
              Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die
              Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag
	      darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber
              geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese
	      Frist 10 Kalendertage.
              Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt:
	      Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Karlsruhe
              Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises
	      Karlsruhe
              TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
	      des BMI)
   8. Organisationen
       8.1. ORG-7001
	    Offizielle Bezeichnung: Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Karlsruhe
	    Registrierungsnummer: keine Angabe
	    Postanschrift: Werner-von-Siemens-Str. 2-6
	    Stadt: Bruchsal
	    Postleitzahl: 76646
	    Land, Gliederung (NUTS): Karlsruhe, Landkreis (DE123)
	    Land: Deutschland
	    Kontaktperson: Sekretariat
	    E-Mail: ausschreibungen@awb.landratsamt-karlsruhe.de
	    Telefon: +49 725198206408
	    Fax: +49 725198205110
	    Internetadresse: https://www.awb-landkreis-karlsruhe.de
	    Rollen dieser Organisation:
	    Beschaffer
            Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
            Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
       8.1. ORG-7004
            Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium
	    Karlsruhe
	      Registrierungsnummer: keine Angabe
	      Postanschrift: Durlacher Allee 100
	      Stadt: Karlsruhe
	      Postleitzahl: 76137
	      Land, Gliederung (NUTS): Karlsruhe, Landkreis (DE123)
	      Land: Deutschland
	      E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de
	      Telefon: +49 7219268730
	      Rollen dieser Organisation:
              Überprüfungsstelle
       8.1. ORG-7005
            Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des
	    Beschaffungsamts des BMI)
	    Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
	    Stadt: Bonn
	    Postleitzahl: 53119
	    Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
	    Land: Deutschland
	    E-Mail: noreply.esender_hub@bescha.bund.de
	    Telefon: +49228996100
	    Rollen dieser Organisation:
	    TED eSender
   Informationen zur Bekanntmachung
	      Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 445126ec-73d7-4fa8-a145-5074e26e3d08 - 01
	      Formulartyp: Wettbewerb
              Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung  Standardregelung
	      Unterart der Bekanntmachung: 16
              Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 14/05/2025 11:30:13 (UTC+2) Eastern
	      European Time, Central European Summer Time
              Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
              ABl. S  Nummer der Ausgabe: 93/2025
              Datum der Veröffentlichung: 15/05/2025
Referenzen:
https://www.awb-landkreis-karlsruhe.de
https://www.vergabe24.de
https://www.vergabe24.de/vergabeunterlagen/54321-Tender-19685cdb105-744db46f9b8cf750
http://icc-hofmann.net/NewsTicker/202505/ausschreibung-312204-2025-DEU.txt
--------------------------------------------------------------------------------
             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
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