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Ausschreibung: Deutschland  Arzneimittel  GWQ -Ausschreibung Carglumsäure - DEU-Düsseldorf
Arzneimittel
Dokument Nr...: 294247-2025 (ID: 2025050701045313470)
Veröffentlicht: 07.05.2025
*
  DEU-Düsseldorf: Deutschland  Arzneimittel  GWQ -Ausschreibung
Carglumsäure
   2025/S 88/2025 294247
   Deutschland  Arzneimittel  GWQ - Ausschreibung Carglumsäure
   OJ S 88/2025 07/05/2025
   Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung  Standardregelung
   Lieferungen
   1. Beschaffer
       1.1. Beschaffer
	    Offizielle Bezeichnung: GWQ ServicePlus AG
	    E-Mail: bieteranfrage@gwq-serviceplus.de
            Rechtsform des Erwerbers: Von einer zentralen Regierungsbehörde kontrollierte Einrichtung
            des öffentlichen Rechts
            Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Gesundheit
   2. Verfahren
       2.1. Verfahren
            Titel: GWQ - Ausschreibung Carglumsäure
	    Beschreibung: Es ist beabsichtigt, mit pharmazeutischen Unternehmen wirkstoffselektive
            Rabattvereinbarungen im Sinne des § 130a Abs. 8 SGB V über die Lieferung von
            Fertigarzneimitteln gemäß den in elektronischer Form zur Verfügung stehenden
            Vergabeunterlagen zu schließen. Die Vergabe ist in ein wirkstoffbezogenes Fachlos unterteilt.
            Hinsichtlich der Einzelheiten wird auf die Vertragsbedingungen und die Preisblätter zu den
	    einzelnen Fachlosen als Bestandteil der Vergabeunterlagen verwiesen.
	    Kennung des Verfahrens: 65892ea8-87fb-4e4e-a28b-7136c865e081
            Interne Kennung: Carglumsäure 200 mg
	    Verfahrensart: Offenes Verfahren
	    Das Verfahren wird beschleunigt: nein
     2.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Lieferungen
	    Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
     2.1.2. Erfüllungsort
	    Land: Deutschland
	    Ort im betreffenden Land
     2.1.4. Allgemeine Informationen
            Zusätzliche Informationen: Bekanntmachungs-ID: CXP4YRZ5NG9
	    Rechtsgrundlage:
	    Richtlinie 2014/24/EU
	    vgv -
     2.1.6. Ausschlussgründe
            Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung
            Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: § 123 Abs. 1 Nr. 2 und 3 GWB
            Betrugsbekämpfung: § 123 Abs. 1 Nr. 4 und 5 GWB
            Korruption: § 123 Abs. 1 Nr. 6, 7, 8, 9 GWB
            Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: § 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB
   5. Los
       5.1. Los: LOT-0001
            Titel: Carglumsäure
            Beschreibung: Abschluss eines Generikarabattvertrags für den o. g. Wirkstoff. Es wird eine
	    Rahmenvereinbarung mit drei pharmazeutischen Unternehmen mit Kaskadenprinzip
	    geschlossen (Hauptversorger / Ersatzversorger). Details dazu sowie zu den teilnehmenden
	    Krankenkassen und den Vertragslaufzeiten entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen.
	    Interne Kennung: 001
     5.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Lieferungen
	    Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
     5.1.2. Erfüllungsort
	    Land: Deutschland
	    Ort im betreffenden Land
     5.1.3. Geschätzte Dauer
	    Datum des Beginns: 01/07/2025
	    Enddatum der Laufzeit: 30/06/2027
     5.1.4. Verlängerung
            Maximale Verlängerungen: 1
            Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie
            hier beschrieben: Vertragsverlängerung gemäß den Vergabeunterlagen bis zu 6 Monate
            möglich
     5.1.6. Allgemeine Informationen
	    Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
            Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
            Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
            Zusätzliche Informationen: Teilnehmende Krankenkassen: Audi BKK BAHN-BKK Bertelsmann
	    BKK bkk melitta hmr BIG direkt gesund BKK Akzo Nobel Bayern BKK Deutsche Bank AG BKK
            Diakonie BKK DürkoppAdler BKK Faber-Castell & Partner Betriebskrankenkasse firmus BKK
	    Freudenberg BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER BKK Groz-Beckert Mobil Krankenkasse
	    Betriebskrankenkasse der MTU Friedrichshafen GmbH BKK Schwarzwald-Baar-Heuberg BKK
	    Voralb HellerIndexLeuze BMW BKK Mercedes-Benz BKK BERGISCHE KRANKENKASSE
	    Heimat BKK IKK Brandenburg und Berlin IKK gesund plus IKK - Die Innovationskasse IKK
            Südwest Koenig & Bauer BKK Krones BKK Merck BKK Salus BKK SBK Siemens-
            Betriebskrankenkasse SECURVITA Krankenkasse SKD BKK Südzucker BKK vivida bkk
	    VIACTIV Krankenkasse
     5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
	    Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     5.1.9. Eignungskriterien
	    Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
	    Kriterium: Eintragung in das Handelsregister
            Beschreibung: - Auszug aus dem Handelsregister nicht älter als der 01.01.2025. Ausländische
            Bieter haben die entsprechenden Registerauszüge, Nachweise und Bescheinigungen
            entsprechend den Vorgaben desjenigen Staates vorzulegen, in dem sie ansässig sind, sowie
              eine Übersetzung dieser Unterlagen in die deutsche Sprache. - Eigenerklärung, - im Falle
              einer Bietergemeinschaft: Bietergemeinschaftserklärung, - Erklärung zur
              Konzernverbundenheit - Übersicht Wirkstofflieferanten Die Mitglieder der Bietergemeinschaft
              /Arbeitsgemeinschaft haften gesamtschuldnerisch für die Erfüllung des Vertrages.
    5.1.10. Zuschlagskriterien
	    Kriterium:
	    Art: Preis
	    Bezeichnung: -
            Beschreibung: Gemäß §43 UVgO erfolgt der Zuschlag gemäß Abs. (1) auf das
	    wirtschaftlichste Angebot: 1) Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. (2)
	    Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots erfolgt auf der Grundlage des besten Preis-
            Leistungs-Verhältnisses. Neben dem Preis oder den Kosten werden auch die Verfügbarkeit
	    von Kundendienst und technischer Hilfe sowie Lieferbedingungen wie Liefertermin,
            Lieferverfahren sowie Liefer- oder Ausführungsfristen in Betracht gezogen.
	    Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Rangfolge
            Zuschlagskriterium  Zahl: 1,00
    5.1.11. Auftragsunterlagen
            Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
            Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 30/05/2025 23:59:59 (UTC+2) Eastern
	    European Time, Central European Summer Time
	    Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRZ5NG9
	    /documents
	    Ad-hoc-Kommunikationskanal:
	    URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRZ5NG9
    5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
            Bedingungen für die Einreichung:
	    Elektronische Einreichung: Erforderlich
            Adresse für die Einreichung: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRZ5NG9
            Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
            Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
            Varianten: Nicht zulässig
            Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
            Frist für den Eingang der Angebote: 06/06/2025 18:00:00 (UTC+2) Eastern European Time,
	    Central European Summer Time
            Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 8 Monate
            Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
            Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
	    nachgereicht werden.
            Zusätzliche Informationen: keine
            Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
            Eröffnungsdatum: 09/06/2025 08:00:00 (UTC+2) Eastern European Time, Central European
	    Summer Time
	    Auftragsbedingungen:
            Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
            Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Noch nicht bekannt
            Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Der Bieter muss ein pharmazeutisches
            Unternehmen im Sinne des § 4 Abs. 18 AMG oder eine Bietergemeinschaft pharmazeutischer
              Unternehmer sein. Der Bieter bestätigt mit Abgabe seines Angebots, dass er seinen Sitz im
              Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in
              einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den europäischen Wirtschaftsraum im
              Sinne des § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG hat.
	      Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
              Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
	      Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
              Finanzielle Vereinbarung: Folgende Unterlagen können nachgefordert werden: Nachweis über
              die arzneimittelrechtlichen Zulassungen für die Arzneimittel gemäß Preisblatt. Der Nachweis
              kann durch Vorlage eines Auszuges aus dem kostenlosen öffentlichen Teil der AMIce
              Datenbank erbracht werden. Im Fall der Nachforderung sind von ausländischen Bietern die
              entsprechenden Registerauszüge, Nachweise und Bescheinigungen entsprechend den
              Vorgaben desjenigen Staates vorzulegen, in dem sie ansässig sind. Darüber hinaus ist eine
              beglaubigte Übersetzung der Nachweise in deutscher Sprache einzureichen
    5.1.15. Techniken
	    Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
            Höchstzahl der teilnehmenden Personen: 3
            Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
	    Kein dynamisches Beschaffungssystem
	    Elektronische Auktion: nein
    5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
            Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
            Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung
            von Rechtsbehelfen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen §
            134 GWB Informations- und Wartepflicht.  (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren
            Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen
            Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung
            ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in
            Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die
            Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die
	    Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15
	    Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die
            Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10
	    Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den
	    Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es
            nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren
            ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist...  § 135 GWB
            Unwirksamkeit.  (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche
            Auftraggeber: 1) gegen § 134 verstoßen hat...  § 160 GWB Einleitung, Antrag. (1) Die
            Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist
            jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat
            und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von
	    Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die
	    behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen
            droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten
            Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
            gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der
            Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften,
              die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
              Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
              Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
              Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis Zum Ablauf der Frist zur Bewerbung
              oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15
              Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
	      wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
              des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.  § 168
	      GWB Entscheidung der Vergabekammer.  (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der
              Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine
              Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu
              verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die
              Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann
	      nicht aufgehoben werden... .
              Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: GWQ
	      ServicePlus AG
              Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: GWQ ServicePlus AG
   8. Organisationen
       8.1. ORG-0001
	    Offizielle Bezeichnung: GWQ ServicePlus AG
	    Registrierungsnummer: DE 258895210
            Postanschrift: Ria-Thiele-Straße 2a
            Stadt: Düsseldorf
	    Postleitzahl: 40549
            Land, Gliederung (NUTS): Düsseldorf, Kreisfreie Stadt (DEA11)
	    Land: Deutschland
	    E-Mail: bieteranfrage@gwq-serviceplus.de
	    Telefon: 0211-758498-0
	    Rollen dieser Organisation:
	    Beschaffer
            Zentrale Beschaffungsstelle, die öffentliche Aufträge oder Rahmenvereinbarungen im
            Zusammenhang mit für andere Beschaffer bestimmten Bauleistungen, Lieferungen oder
            Dienstleistungen vergibt/abschließt
            Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
            Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
       8.1. ORG-0002
	    Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
	    Registrierungsnummer: t:022894990
	    Postanschrift: Bundeskanzlerplatz 2
	    Stadt: Bonn
	    Postleitzahl: 53113
	    Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
	    Land: Deutschland
	    E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de
	    Telefon: 02284990
	    Rollen dieser Organisation:
            Überprüfungsstelle
       8.1. ORG-0003
            Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des
	    Beschaffungsamts des BMI)
	    Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
	    Stadt: Bonn
	    Postleitzahl: 53119
	    Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
	    Land: Deutschland
	    E-Mail: noreply.esender_hub@bescha.bund.de
	    Telefon: +49228996100
	    Rollen dieser Organisation:
	    TED eSender
   Informationen zur Bekanntmachung
	      Kennung/Fassung der Bekanntmachung: afafecfe-0362-4789-b267-6fa570ee3396 - 01
	      Formulartyp: Wettbewerb
              Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung  Standardregelung
	      Unterart der Bekanntmachung: 16
              Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 06/05/2025 08:48:59 (UTC+2) Eastern
	      European Time, Central European Summer Time
              Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
              ABl. S  Nummer der Ausgabe: 88/2025
              Datum der Veröffentlichung: 07/05/2025
Referenzen:
https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRZ5NG9
https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRZ5NG9/documents
http://icc-hofmann.net/NewsTicker/202505/ausschreibung-294247-2025-DEU.txt
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             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
 Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de
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