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Ausschreibung: Deutschland  Reinigung von Schulen  Unterhalts- und Glasreinigung für die Philipp Neri Schule in Rosenheim - DEU-Rosenheim
Reinigung von Schulen
Dokument Nr...: 293661-2025 (ID: 2025050700573112717)
Veröffentlicht: 07.05.2025
*
  DEU-Rosenheim: Deutschland  Reinigung von Schulen  Unterhalts- und
Glasreinigung für die Philipp Neri Schule in Rosenheim
   2025/S 88/2025 293661
   Deutschland  Reinigung von Schulen  Unterhalts- und Glasreinigung für die Philipp Neri
   Schule in Rosenheim
   OJ S 88/2025 07/05/2025
   Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung  Standardregelung
   Dienstleistungen
   1. Beschaffer
       1.1. Beschaffer
            Offizielle Bezeichnung: Caritasverband der Erzdiözese München und Freising e.V. - Philipp
	    Neri Schule
	    E-Mail: info@moeller-rae.de
            Rechtsform des Erwerbers: Von einer lokalen Gebietskörperschaft kontrolliertes öffentliches
	    Unternehmen
            Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Bildung
   2. Verfahren
       2.1. Verfahren
            Titel: Unterhalts- und Glasreinigung für die Philipp Neri Schule in Rosenheim
            Beschreibung: Gebäudereinigung der Philipp Neri Schule in 83022 Rosenheim.
	    Kennung des Verfahrens: a3adcb6f-64a0-4152-a6d5-a3337737aa42
	    Interne Kennung: 452/25
	    Verfahrensart: Offenes Verfahren
	    Das Verfahren wird beschleunigt: nein
     2.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Dienstleistungen
	    Haupteinstufung (cpv): 90919300 Reinigung von Schulen
     2.1.2. Erfüllungsort
	    Postanschrift: Philipp Neri Schule, Ebersbergerstr. 32b
	    Stadt: Rosenheim
	    Postleitzahl: 83022
	    Land, Gliederung (NUTS): Rosenheim, Kreisfreie Stadt (DE213)
	    Land: Deutschland
     2.1.4. Allgemeine Informationen
            Zusätzliche Informationen: Bekanntmachungs-ID: CXS0Y60YTBZSQ4XQ Die
	    Wertungsmethode je Los ergibt sich aus der Vergabeunterlage A.
	    Rechtsgrundlage:
	    Richtlinie 2014/24/EU
	    vgv -
     2.1.5. Bedingungen für die Auftragsvergabe
            Bedingungen für die Einreichung:
            Höchstzahl der Lose, für die ein Bieter Angebote einreichen kann: 2
	    Auftragsbedingungen:
            Höchstzahl der Lose, für die Aufträge an einen Bieter vergeben werden können: 2
     2.1.6. Ausschlussgründe
            Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung
            Verstoß gegen Verpflichtungen, die auf rein nationalen Ausschlussgründen beruhen: Es
            handelt sich um die nachfolgend genannten Ausschlussgründe nach dem GWB.
            Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: § 123 Abs. 1 Nr. 1GWB lautet: Öffentliche
            Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der
	    Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach
            Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtkräftig verurteilt oder gegen das
            Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtkräftig
            festgesetzt worden ist wegen Straftat nach § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller
            Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder §
	    129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland).
            Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: §
            123 Abs. 1 Nr. 1 lautet: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem
	    Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben,
	    dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist,
            rechtkräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetztes
            über Ordnungswidrigkeiten rechtkräftig festgesetzt worden ist wegen Straftat nach § 129 des
            Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129 a des Strafgesetzbuchs (Bildung
            terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische
	    Vereinigungen im Ausland)
            Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: § 123 Abs. 1 GWB lautet: Öffentliche Auftraggeber
            schießen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme
	    aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem
            Unternehmen zuzurechnen ist, rechtkräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine
            Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtkräftig festgesetzt worden
            ist wegen Straftat nach Nr. 3 § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche) Nr. 2 § 89c des
	    Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat
	    oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzielle Mittel in Kenntnis dessen, dass dies
	    finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen,
            eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nr. 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen.
            Betrugsbekämpfung: § 123 Abs. 1 GWB lautet: Öffentliche Auftraggeber schießen ein
	    Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie
	    Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen
            zuzurechnen ist, rechtkräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30
            des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtkräftig festgesetzt worden ist wegen Straftat
            nach Nr. 4 § 263 des Strafgesetzbuchs (betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt
            der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder
            in ihrem Auftrag verwaltet werden Nr. 5 § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug),
            soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte
            richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden.
            Korruption: § 123 Abs. 1 GWB lautet: Öffentliche Auftraggeber schießen ein Unternehmen zu
	    jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon
	    haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist,
            rechtkräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes
            über Ordnungswidrigkeiten rechtkräftig festgesetzt worden ist wegen Straftat nach Nr.6 § 299
            des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299 a
	    und 299 b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen) Nr.7
            § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) Nr.8 den
            §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in
              Verbindung mit § 355a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete)
              Nr.9 Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung
              ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr)
              Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: § 123 Abs. 1 GWB lautet: Öffentliche
              Auftraggeber schießen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der
	      Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach
              Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtkräftig verurteilt oder gegen das
              Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtkräftig
              festgesetzt worden ist wegen Straftat nach Nr. 10 den §§ 232,232a, Absatz 1 bis 5, den §§
	      232b bis 233a des Strafgesetzbuchs (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit,
	      Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung und Ausnutzung einer Freiheitsberaubung)
              Verstoß gegen die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern: § 123 Abs. 4 Satz 1 GWB lautet:
              Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des
	      Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn Nr. 1 das Unternehmen seinen
              Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung
              nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige
              Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder Nr. 2 die öffentlichen Auftraggeber auf
	      sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen
              können.
              Verstoß gegen die Verpflichtung zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen: § 123 Abs. 4
              Satz 1 GWB lautet: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt
	      des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn Nr. 1 das Unternehmen seinen
              Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung
              nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige
              Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder Nr. 2 die öffentlichen Auftraggeber auf
	      sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen
              können.
              Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB lautet: Öffentliche
              Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein
	      Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem
              Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher
              Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen
              verstoßen hat.
              Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB lautet: Öffentliche
              Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein
	      Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem
              Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher
              Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen
              verstoßen hat.
              Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: § 124 Abs. 1Nr. 1 GWB lautet: Öffentliche
              Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein
	      Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem
              Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher
              Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen
              verstoßen hat.
              Zahlungsunfähigkeit: § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB lautet: Öffentliche Auftraggeber können unter
              Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem
	      Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren
              ausschließen, wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des
	      Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt ist, die
              Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das
              Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat.
              Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB
              lautet: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der
              Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der
              Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen
              zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren beantragt
              oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt
              worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit
	      eingestellt ist.
              Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB lautet: Öffentliche
              Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein
	      Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem
              Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das
              Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die
              Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das
              Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt ist.
              Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: § 124 Abs.
              1 Nr. 2 GWB lautet: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes
              der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der
              Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen
              zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren beantragt
              oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt
              worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit
	      eingestellt ist.
              Schweres berufliches Fehlverhalten: § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB lautet: Öffentliche Auftraggeber
              können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu
	      jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren
              ausschließen, wenn das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine
              schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt
              wird; § 123 Abs. 3 ist entsprechend anzuwenden;
              Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: § 124
              Abs. 1 Nr. 4 GWB lautet: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des
              Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des
              Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn der
              öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das
	      Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen hat oder Verhaltensweisen
              aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des
	      Wettbewerbs bezwecken oder bewirken.
              Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: § 124 Abs. 1 Nr. 5
              GWB lautet: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der
              Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der
              Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn ein Interessenkonflikt bei der
              Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit
              einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des
              Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende
              Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann.
              Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: § 124 Abs. 1
              Nr. 6 GWB lautet: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes
              der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der
              Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn eine Wettbewerbsverletzung
	      daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens
	      einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch anderer, weniger
              einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann.
              Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: § 124 Abs. 1
              Nr. 7 GWB lautet: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes
              der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der
              Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen eine
              wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder
              Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauern mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer
              vorzeitgien Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt
	      hat.
	      Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen
              Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.:
              § 124 Abs. 1 Nr. 8 GWB lautet: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des
              Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des
              Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das
              Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende
              Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die
              erforderlichen Nachweise zu übermitteln. § 124 Abs. 1 Nr. 9 GWB lautet: Öffentliche
              Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein
	      Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem
              Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen a) versucht hat, die
              Entscheidungsfindung des öffentliches Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen,
              b) versucht hat, vertrauliche Information zu erhalten, durch die es unzulässig Vorteile beim
              Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende
              Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung der öffentlichen Auftraggebers
              erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln.
   5. Los
       5.1. Los: LOT-0001
	    Titel: Unterhaltsreinigung sowie Ferienreinigung und Reinigungsarbeiten auf Regie
            Beschreibung: Art und Inhalt der Reinigungsleistungen ergeben sich sämtlich aus den
            beigefügten Vergabe- und Vertragsunterlagen.
	    Interne Kennung: 1
     5.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Dienstleistungen
	    Haupteinstufung (cpv): 90919300 Reinigung von Schulen
	    Optionen:
	    Beschreibung der Optionen: Optionaler Abruf der Ferienreinigung sowie von
	    Reinigungsarbeiten auf Regie durch den Auftraggeber im Rahmen der Unterhaltsreinigung.
     5.1.2. Erfüllungsort
	    Postanschrift: Philipp Neri Schule, Ebersbergerstr. 32b
	    Stadt: Rosenheim
	    Postleitzahl: 83022
	    Land, Gliederung (NUTS): Rosenheim, Kreisfreie Stadt (DE213)
	    Land: Deutschland
     5.1.3. Geschätzte Dauer
	    Datum des Beginns: 01/09/2025
	    Enddatum der Laufzeit: 31/08/2028
     5.1.4. Verlängerung
            Maximale Verlängerungen: 1
            Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie
            hier beschrieben: Je Los besteht für den Auftraggeber eine einseitige Verlängerungsoption
            des Vertrages um je ein weiteres Schuljahr. Näheres hierzu ergibt sich jeweils aus dem
	    Unterhalts- bzw. Glasreinigungsvertrag.
     5.1.6. Allgemeine Informationen
            Es handelt sich um die Vergabe wiederkehrender Aufträge
            Beschreibung: Je nach Ausüben der Vertragsverlängerungsoption durch den Auftraggeber
            erfolgen möglicherweise Auftragsbekanntmachungen für zukünftig erforderlich werdende
            Aufträge.
            Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
	    Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
	    Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
            Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
            Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
            Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:selbst# Die Vergabe- und
            Vertragsunterlagen werden ausschließlich in elektronischer Form bereitgestellt. Sie sind unter
            dem in der Auftragsbekanntmachung aufgeführten Link abrufbar. Dort stehen sämtliche
	    Vergabe- und Vertragsunterlagen je Los in elektronischer Form unentgeltlich,
            uneingeschränkt, vollständig und direkt zum Download für den Bieter zur Verfügung. Die
            Abgabe der Angebote erfolgt elektronisch, d.h. in Textform gemäß § 126 b BGB oder
	    elektronisch mit qualifizierter Signatur oder elektronisch mit fortgeschrittener elektronischer
            Signatur mithilfe elektronischer Mittel (vgl. § 53 Abs. 1 VgV) über die eingesetzte
            Vergabeplattform https://www.dtvp.de/ . Die Übermittlung und Abgabe von Angeboten auf
            anderem Wege und in anderer Form, z.B. Übermittlung der Angebote an die Kontaktstelle auf
            postalischem Weg in Papierform oder auf Datenträger, per einfacher E-Mail oder per Telefax
            ist nicht zulässig. Für die Erstellung und elektronische Abgabe von elektronischen Angeboten
	    ist eine kostenlose Registrierung auf https://www.dtvp.de/) erforderlich. Bieter haben bei der
	    elektronischen Abwicklung der Vergabe die Anforderungen der Plattform an die bieterseitigen
	    erforderlichen technischen Voraussetzungen zu beachten. Insbesondere haben Bieter
	    sicherzustellen, dass das abgegebene Angebot dem jeweiligen Bieter zweifelsfrei zugeordnet
            werden kann. Eine unzweifelhafte Zuordnung ist z.B. nicht möglich, wenn die Angebotsabgabe
            nicht über das Bieterkonto des Bieters sondern über das Bieterkonto eines Dritten (z.B.
	    Muttergesellschaft / Konzernmutter) erfolgt. Ohne Angabe einer E-Mail-Adresse ist eine
            Registrierung als Bieter nicht möglich. Der Bieter hat im eigenen Interesse den E-Mail-Eingang
            regelmäßig daraufhin zu überprüfen, ob Mitteilungen der Kontaktstelle vorliegen, da es sich
	    hierbei auch um fristgebundene Nachrichten handeln kann. Abwesenheitsnotizen des Bieters
            werden von der Kontaktstelle nicht berücksichtigt. Der Bieter hat außerdem sicherzustellen,
            dass sein Bieterkonto nur von denjenigen Personen seines Geschäftsbetriebs genutzt werden
	    kann, die die Befugnis dazu haben (Sicherung der Zugangsdaten etc.). Mit Registrierung auf
            dem Vergabeportal werden die Bieter automatisch per E-Mail über Fristverlängerungen,
            Änderungen der Vergabe- und Vertragsunterlagen, Bieterfragen etc. der jeweiligen Vergabe
	    informiert. Sollten sich Bieter erst kurz vor Ablauf der Angebotsfrist auf der Plattform
            registrieren, müssen sie sich bis dahin stets eigenverantwortlich über den aktuellen Stand des
              Verfahrens informieren. Bieterfragen sind vorrangig über die eingesetzte Plattform zu stellen.
              Der oben genannte Auftraggeber hat die Kanzlei Möller Rechtsanwälte PartG mbB,
              Mühlbachbogen 1a, 83022 Rosenheim, mit der gesamten Abwicklung dieses Verfahrens von
              dem Zeitpunkt der Veröffentlichung bis zur Zuschlagserteilung beauftragt. Die Kanzlei Möller
              Rechtsanwälte PartG mbB vertritt den Auftraggeber in Bezug auf alle rechtserheblichen
              Maßnahmen, die im Rahmen dieses Vergabeverfahrens getroffen werden. Die Kanzlei ist in
              diesem Sinne alleinige Kontaktstelle gegenüber den Bietern. Eine direkte Kontaktaufnahme
	      des Bieters zu dem unter Ziffer 1.1 angegebenen Auftraggeber, sei es schriftlicher,
              telefonischer oder sonstiger Art hat unter allen Umständen zu unterbleiben und kann zum
              Ausschluss des Bieters vom Verfahren führen.
     5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
	    Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     5.1.9. Eignungskriterien
	    Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
	    Kriterium: Eintragung in das Handelsregister
	    Beschreibung: Formblatt B 1 Anschreiben des Bieters (Mit dem Angebot; Mittels
            Eigenerklärung):
	      Kriterium: Eintragung in das Handelsregister
              Beschreibung: Formblatt B 2 Eigenerklärung des Bieters (Mit dem Angebot; Mittels
              Eigenerklärung):
	      Kriterium: Eintragung in das Handelsregister
              Beschreibung: Formblatt B4 Eigenerklärung zur Eignung (Mit dem Angebot; Mittels
              Eigenerklärung):
	      Kriterium: Durchschnittlicher Jahresumsatz
              Beschreibung: Formblatt B8 Eigenerklärung über den Gesamtumsatz sowie den mit der
              Durchführung von Unterhalts- bzw. Glasreinigung erzielten Umsatz (Mit dem Angebot; Mittels
              Eigenerklärung):
	      Kriterium: Eintragung in das Handelsregister
              Beschreibung: Formblatt B3 Erklärung einer Bietergemeinschaft sowie gesamtschuldnerischer
              Haftung (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):
	      Kriterium: Eintragung in das Handelsregister
              Beschreibung: Formblatt B5 Eigenerklärung über das Einhalten tariflicher Regelungen (Mit
              dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):
              Kriterium: Durchschnittliche jährliche Belegschaft
              Beschreibung: Formblatt B9 Eigenerklärung zur Gesamtzahl des Personals (Mit dem Angebot;
              Mittels Eigenerklärung):
	      Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
              Beschreibung: Formblatt B10 Referenzabfrage (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):
	      Kriterium: Anteil der Unterauftragsvergabe
              Beschreibung: Formblatt B11 Erklärung über den Einsatz von Nachunternehmen (Mit dem
              Angebot; Mittels Eigenerklärung):
    5.1.11. Auftragsunterlagen
            Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
            Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 28/05/2025 23:59:59 (UTC+2) Eastern
	    European Time, Central European Summer Time
	    Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.dtvp.de/Satellite/notice
	    /CXS0Y60YTBZSQ4XQ/documents
	    Ad-hoc-Kommunikationskanal:
	    URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXS0Y60YTBZSQ4XQ
    5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
            Bedingungen für die Einreichung:
	    Elektronische Einreichung: Erforderlich
            Adresse für die Einreichung: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXS0Y60YTBZSQ4XQ
            Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
            Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
            Varianten: Nicht zulässig
            Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
            Frist für den Eingang der Angebote: 10/06/2025 08:59:00 (UTC+2) Eastern European Time,
	    Central European Summer Time
            Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 52 Tage
            Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
            Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
	    nachgereicht werden.
            Zusätzliche Informationen: § 56 Abs. 3 VgV lautet:  Die Nachforderung von
	    leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand
            der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es
	    sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht
            verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen.  Bitte
            beachten Sie, dass bei diesem Verfahren bezüglich Los 1 neben dem Preis ein weiteres
            Zuschlagskriterium besteht (Zuschlagskriterium  Qualität ), siehe Vergabeunterlage A Ziffer
            5.2. Wertungserhebliche Unterlagen können gem. § 56 Abs. 3 VgV nicht nachgefordert
            werden. Alle leistungsbezogenen Angaben des Bieters müssen daher mit Angebotsabgabe
	    vorliegen.
            Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
            Eröffnungsdatum: 10/06/2025 09:00:00 (UTC+2) Eastern European Time, Central European
	    Summer Time
	    Auftragsbedingungen:
            Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
            Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
            Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Sämtliche Bedingungen ergeben sich aus den
            beigefügten Vergabe- und Vertragsunterlagen-
            Elektronische Rechnungsstellung: Nicht zulässig
            Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
	    Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
    5.1.15. Techniken
	    Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
              Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
	      Kein dynamisches Beschaffungssystem
	      Elektronische Auktion: nein
    5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
            Überprüfungsstelle: Regierung von Oberbayern
            Informationen über die Überprüfungsfristen: Bieter können insbesondere für den Fall, dass
            einer berechtigten Rüge nicht abgeholfen wird, bei der Vergabekammer Südbayern einen
            Nachprüfungsantrag stellen, § 160 GWB. Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller
            den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
            Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
            zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt
            (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB) 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der
            Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung
            benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
            gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB) 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in
            den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur
            Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160
	    Abs. 3 Nr. 3 GWB) 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
            Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 130 Abs. 3 Nr. 4 GWB)
            Die Unwirksamkeit eines Vertrages nach § 135 Abs.1 Nr.1 GWB kann gemäß § 135 Abs. 2
            GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30
	    Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den
            öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs
            Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Darüber hinaus endet die Frist zur
            Geltendmachung der Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 Nr. 1 GWB 30 Kalendertage nach
            Veröffentlichung der Bekanntmachung über den vergebenen Auftrag.
            Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt:
            Caritasverband der Erzdiözese München und Freising e.V. - Philipp Neri Schule
            Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Caritasverband der Erzdiözese München
	    und Freising e.V. - Philipp Neri Schule
       5.1. Los: LOT-0002
	    Titel: Glasreinigung
            Beschreibung: Art und Inhalt der Reinigungsleistungen ergeben sich sämtlich aus den
            beigefügten Vergabe- und Vertragsunterlagen.
	    Interne Kennung: 2
     5.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Dienstleistungen
	    Haupteinstufung (cpv): 90919300 Reinigung von Schulen
	    Optionen:
	    Beschreibung der Optionen: Optionaler Abruf der Ferienreinigung sowie von
	    Reinigungsarbeiten auf Regie durch den Auftraggeber im Rahmen der Unterhaltsreinigung.
     5.1.2. Erfüllungsort
	    Postanschrift: Philipp Neri Schule, Ebersbergerstr. 32b
	    Stadt: Rosenheim
	    Postleitzahl: 83022
	    Land, Gliederung (NUTS): Rosenheim, Kreisfreie Stadt (DE213)
	      Land: Deutschland
     5.1.3. Geschätzte Dauer
	    Datum des Beginns: 01/09/2025
	    Enddatum der Laufzeit: 31/08/2028
     5.1.4. Verlängerung
            Maximale Verlängerungen: 1
            Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie
            hier beschrieben: Je Los besteht für den Auftraggeber eine einseitige Verlängerungsoption
            des Vertrages um je ein weiteres Schuljahr. Näheres hierzu ergibt sich jeweils aus dem
	    Unterhalts- bzw. Glasreinigungsvertrag.
     5.1.6. Allgemeine Informationen
            Es handelt sich um die Vergabe wiederkehrender Aufträge
            Beschreibung: Je nach Ausüben der Vertragsverlängerungsoption durch den Auftraggeber
            erfolgen möglicherweise Auftragsbekanntmachungen für zukünftig erforderlich werdende
            Aufträge.
            Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
	    Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
	    Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
            Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
            Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
            Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:selbst# Die Vergabe- und
            Vertragsunterlagen werden ausschließlich in elektronischer Form bereitgestellt. Sie sind unter
            dem in der Auftragsbekanntmachung aufgeführten Link abrufbar. Dort stehen sämtliche
	    Vergabe- und Vertragsunterlagen je Los in elektronischer Form unentgeltlich,
            uneingeschränkt, vollständig und direkt zum Download für den Bieter zur Verfügung. Die
            Abgabe der Angebote erfolgt elektronisch, d.h. in Textform gemäß § 126 b BGB oder
	    elektronisch mit qualifizierter Signatur oder elektronisch mit fortgeschrittener elektronischer
            Signatur mithilfe elektronischer Mittel (vgl. § 53 Abs. 1 VgV) über die eingesetzte
            Vergabeplattform https://www.dtvp.de/ . Die Übermittlung und Abgabe von Angeboten auf
            anderem Wege und in anderer Form, z.B. Übermittlung der Angebote an die Kontaktstelle auf
            postalischem Weg in Papierform oder auf Datenträger, per einfacher E-Mail oder per Telefax
            ist nicht zulässig. Für die Erstellung und elektronische Abgabe von elektronischen Angeboten
	    ist eine kostenlose Registrierung auf https://www.dtvp.de/) erforderlich. Bieter haben bei der
	    elektronischen Abwicklung der Vergabe die Anforderungen der Plattform an die bieterseitigen
	    erforderlichen technischen Voraussetzungen zu beachten. Insbesondere haben Bieter
	    sicherzustellen, dass das abgegebene Angebot dem jeweiligen Bieter zweifelsfrei zugeordnet
            werden kann. Eine unzweifelhafte Zuordnung ist z.B. nicht möglich, wenn die Angebotsabgabe
            nicht über das Bieterkonto des Bieters sondern über das Bieterkonto eines Dritten (z.B.
	    Muttergesellschaft / Konzernmutter) erfolgt. Ohne Angabe einer E-Mail-Adresse ist eine
            Registrierung als Bieter nicht möglich. Der Bieter hat im eigenen Interesse den E-Mail-Eingang
            regelmäßig daraufhin zu überprüfen, ob Mitteilungen der Kontaktstelle vorliegen, da es sich
	    hierbei auch um fristgebundene Nachrichten handeln kann. Abwesenheitsnotizen des Bieters
            werden von der Kontaktstelle nicht berücksichtigt. Der Bieter hat außerdem sicherzustellen,
            dass sein Bieterkonto nur von denjenigen Personen seines Geschäftsbetriebs genutzt werden
	    kann, die die Befugnis dazu haben (Sicherung der Zugangsdaten etc.). Mit Registrierung auf
            dem Vergabeportal werden die Bieter automatisch per E-Mail über Fristverlängerungen,
            Änderungen der Vergabe- und Vertragsunterlagen, Bieterfragen etc. der jeweiligen Vergabe
	      informiert. Sollten sich Bieter erst kurz vor Ablauf der Angebotsfrist auf der Plattform
              registrieren, müssen sie sich bis dahin stets eigenverantwortlich über den aktuellen Stand des
              Verfahrens informieren. Bieterfragen sind vorrangig über die eingesetzte Plattform zu stellen.
              Der oben genannte Auftraggeber hat die Kanzlei Möller Rechtsanwälte PartG mbB,
              Mühlbachbogen 1a, 83022 Rosenheim, mit der gesamten Abwicklung dieses Verfahrens von
              dem Zeitpunkt der Veröffentlichung bis zur Zuschlagserteilung beauftragt. Die Kanzlei Möller
              Rechtsanwälte PartG mbB vertritt den Auftraggeber in Bezug auf alle rechtserheblichen
              Maßnahmen, die im Rahmen dieses Vergabeverfahrens getroffen werden. Die Kanzlei ist in
              diesem Sinne alleinige Kontaktstelle gegenüber den Bietern. Eine direkte Kontaktaufnahme
	      des Bieters zu dem unter Ziffer 1.1 angegebenen Auftraggeber, sei es schriftlicher,
              telefonischer oder sonstiger Art hat unter allen Umständen zu unterbleiben und kann zum
              Ausschluss des Bieters vom Verfahren führen.
     5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
	    Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     5.1.9. Eignungskriterien
	    Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
	    Kriterium: Eintragung in das Handelsregister
	    Beschreibung: Formblatt B 1 Anschreiben des Bieters (Mit dem Angebot; Mittels
            Eigenerklärung):
	      Kriterium: Eintragung in das Handelsregister
              Beschreibung: Formblatt B 2 Eigenerklärung des Bieters (Mit dem Angebot; Mittels
              Eigenerklärung):
	      Kriterium: Eintragung in das Handelsregister
              Beschreibung: Formblatt B4 Eigenerklärung zur Eignung (Mit dem Angebot; Mittels
              Eigenerklärung):
	      Kriterium: Durchschnittlicher Jahresumsatz
              Beschreibung: Formblatt B8 Eigenerklärung über den Gesamtumsatz sowie den mit der
              Durchführung von Unterhalts- bzw. Glasreinigung erzielten Umsatz (Mit dem Angebot; Mittels
              Eigenerklärung):
	      Kriterium: Eintragung in das Handelsregister
              Beschreibung: Formblatt B3 Erklärung einer Bietergemeinschaft sowie gesamtschuldnerischer
              Haftung (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):
	      Kriterium: Eintragung in das Handelsregister
              Beschreibung: Formblatt B5 Eigenerklärung über das Einhalten tariflicher Regelungen (Mit
              dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):
              Kriterium: Durchschnittliche jährliche Belegschaft
              Beschreibung: Formblatt B9 Eigenerklärung zur Gesamtzahl des Personals (Mit dem Angebot;
              Mittels Eigenerklärung):
	      Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
              Beschreibung: Formblatt B10 Referenzabfrage (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):
	      Kriterium: Anteil der Unterauftragsvergabe
              Beschreibung: Formblatt B11 Erklärung über den Einsatz von Nachunternehmen (Mit dem
              Angebot; Mittels Eigenerklärung):
    5.1.11. Auftragsunterlagen
            Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
            Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 28/05/2025 23:59:59 (UTC+2) Eastern
	    European Time, Central European Summer Time
	    Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.dtvp.de/Satellite/notice
	    /CXS0Y60YTBZSQ4XQ/documents
	    Ad-hoc-Kommunikationskanal:
	    URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXS0Y60YTBZSQ4XQ
    5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
            Bedingungen für die Einreichung:
	    Elektronische Einreichung: Erforderlich
            Adresse für die Einreichung: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXS0Y60YTBZSQ4XQ
            Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
            Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
            Varianten: Nicht zulässig
            Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
            Frist für den Eingang der Angebote: 10/06/2025 08:59:00 (UTC+2) Eastern European Time,
	    Central European Summer Time
            Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 52 Tage
            Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
            Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
	    nachgereicht werden.
            Zusätzliche Informationen: § 56 Abs. 3 VgV lautet:  Die Nachforderung von
	    leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand
            der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es
	    sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht
            verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen.  Bitte
            beachten Sie, dass bei diesem Verfahren bezüglich Los 1 neben dem Preis ein weiteres
            Zuschlagskriterium besteht (Zuschlagskriterium  Qualität ), siehe Vergabeunterlage A Ziffer
            5.2. Wertungserhebliche Unterlagen können gem. § 56 Abs. 3 VgV nicht nachgefordert
            werden. Alle leistungsbezogenen Angaben des Bieters müssen daher mit Angebotsabgabe
	    vorliegen.
            Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
            Eröffnungsdatum: 10/06/2025 09:00:00 (UTC+2) Eastern European Time, Central European
	    Summer Time
	    Auftragsbedingungen:
            Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
            Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
            Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Sämtliche Bedingungen ergeben sich aus den
            beigefügten Vergabe- und Vertragsunterlagen-
            Elektronische Rechnungsstellung: Nicht zulässig
            Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
	    Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
    5.1.15. Techniken
	      Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
              Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
	      Kein dynamisches Beschaffungssystem
	      Elektronische Auktion: nein
    5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
            Überprüfungsstelle: Regierung von Oberbayern
            Informationen über die Überprüfungsfristen: Bieter können insbesondere für den Fall, dass
            einer berechtigten Rüge nicht abgeholfen wird, bei der Vergabekammer Südbayern einen
            Nachprüfungsantrag stellen, § 160 GWB. Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller
            den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
            Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
            zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt
            (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB) 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der
            Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung
            benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
            gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB) 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in
            den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur
            Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160
	    Abs. 3 Nr. 3 GWB) 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
            Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 130 Abs. 3 Nr. 4 GWB)
            Die Unwirksamkeit eines Vertrages nach § 135 Abs.1 Nr.1 GWB kann gemäß § 135 Abs. 2
            GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30
	    Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den
            öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs
            Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Darüber hinaus endet die Frist zur
            Geltendmachung der Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 Nr. 1 GWB 30 Kalendertage nach
            Veröffentlichung der Bekanntmachung über den vergebenen Auftrag.
            Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt:
            Caritasverband der Erzdiözese München und Freising e.V. - Philipp Neri Schule
            Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Caritasverband der Erzdiözese München
	    und Freising e.V. - Philipp Neri Schule
   8. Organisationen
       8.1. ORG-0001
            Offizielle Bezeichnung: Caritasverband der Erzdiözese München und Freising e.V. - Philipp
	    Neri Schule
	    Registrierungsnummer: DE129522447
	    Postanschrift: Ebersbergerstr. 32b
	    Stadt: Rosenheim
	    Postleitzahl: 83022
	    Land, Gliederung (NUTS): Rosenheim, Kreisfreie Stadt (DE213)
	    Land: Deutschland
            Kontaktperson: Möller Rechtsanwälte PartG mbB, Mühlbachbogen 1a, 83022 Rosenheim
	    E-Mail: info@moeller-rae.de
	    Telefon: +49 803140824211
	    Fax: +49 803140824290
	    Rollen dieser Organisation:
	      Beschaffer
              Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
              Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
       8.1. ORG-0002
	    Offizielle Bezeichnung: Regierung von Oberbayern
	    Registrierungsnummer: DE811335517
            Postanschrift: Vergabekammer Südbayern
            Stadt: München
	    Postleitzahl: 80534
            Land, Gliederung (NUTS): München, Kreisfreie Stadt (DE212)
	    Land: Deutschland
	    E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de
	    Telefon: +49 8921762411
	    Fax: +49 8921762847
	    Internetadresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/behoerde/mittelinstanz
	    /vergabekammer/
	    Rollen dieser Organisation:
            Überprüfungsstelle
       8.1. ORG-0003
            Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des
	    Beschaffungsamts des BMI)
	    Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
	    Stadt: Bonn
	    Postleitzahl: 53119
	    Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
	    Land: Deutschland
	    E-Mail: noreply.esender_hub@bescha.bund.de
	    Telefon: +49228996100
	    Rollen dieser Organisation:
	    TED eSender
   Informationen zur Bekanntmachung
	      Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 6bd156bf-93cd-4c68-8c48-ec964e82b358 - 01
	      Formulartyp: Wettbewerb
              Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung  Standardregelung
	      Unterart der Bekanntmachung: 16
              Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 06/05/2025 14:45:59 (UTC+2) Eastern
	      European Time, Central European Summer Time
              Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
              ABl. S  Nummer der Ausgabe: 88/2025
              Datum der Veröffentlichung: 07/05/2025
Referenzen:
https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXS0Y60YTBZSQ4XQ
https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXS0Y60YTBZSQ4XQ/documents
https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/behoerde/mittelinstanz/vergabekammer/
http://icc-hofmann.net/NewsTicker/202505/ausschreibung-293661-2025-DEU.txt
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             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
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