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Ausschreibung: Deutschland  Datenverarbeitungsgeräte (Hardware)  2025-0315 Lieferung von Access Points, Switches und Support auf Abruf - DEU-Duisburg
Datenverarbeitungsgeräte (Hardware)
Dokument Nr...: 292481-2025 (ID: 2025050700461611544)
Veröffentlicht: 07.05.2025
*
  DEU-Duisburg: Deutschland  Datenverarbeitungsgeräte (Hardware) 
2025-0315 Lieferung von Access Points, Switches und Support auf Abruf
   2025/S 88/2025 292481
   Deutschland  Datenverarbeitungsgeräte (Hardware)  2025-0315 Lieferung von Access Points,
   Switches und Support auf Abruf
   OJ S 88/2025 07/05/2025
   Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung  Standardregelung
   Lieferungen
   1. Beschaffer
       1.1. Beschaffer
            Offizielle Bezeichnung: Wirtschaftsbetriebe Duisburg - AöR
	    E-Mail: p.kallies@wb-duisburg.de
            Rechtsform des Erwerbers: Von einer lokalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung
            des öffentlichen Rechts
            Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
   2. Verfahren
       2.1. Verfahren
	    Titel: 2025-0315 Lieferung von Access Points, Switches und Support auf Abruf
            Beschreibung: Lieferung von Access Points, Switches und Support auf Abruf über einen
	    Zeitraum von 12 Monaten
	    Kennung des Verfahrens: f427f335-37a8-4830-9ba6-94ebc2af91e5
	    Interne Kennung: 2025-0315
	    Verfahrensart: Offenes Verfahren
	    Das Verfahren wird beschleunigt: nein
     2.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Lieferungen
            Haupteinstufung (cpv): 30210000 Datenverarbeitungsgeräte (Hardware)
     2.1.2. Erfüllungsort
	    Postanschrift: Schifferstr. 190
	    Stadt: Duisburg
	    Postleitzahl: 47059
	    Land, Gliederung (NUTS): Duisburg, Kreisfreie Stadt (DEA12)
	    Land: Deutschland
     2.1.4. Allgemeine Informationen
            Zusätzliche Informationen: Bekanntmachungs-ID: CXS0YRTYTB94ZDHG Die
            Vergabeunterlagen werden ausschließlich elektronisch auf dem Vergabemarktplatz Metropole
            Ruhr unter https://www.vergabe.metropoleruhr.de zur Verfügung gestellt. Die Beantwortung
            von Fragen zum Verfahren sowie sämtliche Kommunikation zwischen den Beteiligten und der
            Vergabestelle erfolgt ausschließlich über das oben genannte Vergabeportal. Beteiligte sind
            daher im eigenen Interesse gehalten, die dort für diese eingerichteten Postfächer regelmäßig
	    auf neue Informationen der Vergabestelle zu kontrollieren.
	    Rechtsgrundlage:
	    Richtlinie 2014/24/EU
	    vgv -
     2.1.6. Ausschlussgründe
              Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung
              Verstoß gegen Verpflichtungen, die auf rein nationalen Ausschlussgründen beruhen: Bieter
	      deren Firmensitz sich nicht in Deutschland oder einem anderen EU-Mitgliedsstaat, sondern in
              einem Drittstaat befindet, werden gemäß Urteil C-652/22 vom 22.10.2024 des EuGH
              (Europäischer Gerichtshof) vom Verfahren ausgeschlossen, falls der Drittstaat nicht zu den
              Unterzeichnern des GPA-Beschaffungsübereinkommens (Government Procurement
              Agreement) gehört und kein Freihandelsabkommen zwischen der EU oder der Bundesrepublik
              Deutschland mit dem Drittstaat existiert, weil für Bieter aus diesen Staaten die
	      vergabechtlichen Bestimmungen der EU keine Anwendung finden. Bieter mit Eintragungen
              wegen schwerwiegender Wettbewerbsverstöße im Wettbewerbsregister der Bundesrepublik
	      Deutschland werden vom Verfahren ausgeschlossen. Bei Eintragungen wegen leichter
              Wettbewerbsverstöße behält sich der Auftraggeber im Rahmen seines Ermessensspielraums
	      vor, den Bieter trotz der Eintragung zum Verfahren zuzulassen.
              Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Bieter die in den vergangenen 5 Jahren nach §
	      129 StGB (Strafgesetzbuch) wegen der Bildung einer krimineller Vereinigungen in
              Deutschland oder wegen § 129b StGB wegen der Bildung einer kriminellen Vereinigungen im
              Ausland rechtskräftig verurteilt wurden und die nicht zweifelsfrei belegen können, dass sie
              allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB uneingeschränkt
              nachgekommen sind, werden gem. § 123 Abs. (1) Nr. 1 GWB aufgrund mangelnder Eignung,
	      resultierend aus fehlender Gesetzestreue, vom Verfahren ausgeschlossen.
              Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten:
              Bieter die in den vergangenen 5 Jahren nach § 129a StGB (Strafgesetzbuch) wegen der
              Bildung einer terroristischer Vereinigungen in Deutschland oder nach § 129b StGB wegen der
	      Bildung einer terroristischen Vereinigungen im Ausland verurteilt wurden und die nicht
              zweifelsfrei belegen können, dass sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs.
              (1) GWB uneingeschränkt nachgekommen sind, werden gem. § 123 Abs. (1) Nr. 1 GWB
	      aufgrund mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender Gesetzestreue vom Verfahren
	      ausgeschlossen.
              Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Bieter die in den letzten 5 Jahren nach § 89c StGB
	      (Strafgesetzbuch) wegen Terrorismusfinanzierung oder wegen der Teilnahme an einer
	      solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis
	      dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder
              verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz Nummer 2 StGB zu begehen oder die
              nach § 261 StGB wegen Geldwäsche, Verschleierung unrechtmäßig erlangter
              Vermögenswerte rechtskräftig verurteilt wurden und die nicht zweifelsfrei belegen können,
              dass sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB uneingeschränkt
              nachgekommen sind, werden in Bezug auf die Terrorismusfinanzierung gem. § 123 Abs. (1)
              Nr. 2 GWB und in Bezug auf die Geldwäsche gem. § 123 Abs. (1) Nr. (3) GWB, aufgrund
	      mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender Gesetzestreue, vom Verfahren
	      ausgeschlossen.
              Betrugsbekämpfung: Bieter die in den letzten 5 Jahren nach § 263 StGB (Strafgesetzbuch)
              wegen Betrugs, soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen
              Gemeinschaften oder gegen Haushalte richtet, die von den Europäischen Gemeinschaften
              oder in deren Auftrag verwaltet werden oder nach § 264 StGB wegen Subventionsbetrugs,
              soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Gemeinschaften oder gegen
              Haushalte richtet, die von den Europäischen Gemeinschaften oder in deren Auftrag verwaltet
              werden, rechtskräftig verurteilt wurden und die nicht zweifelsfrei belegen können, dass sie
              allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB uneingeschränkt
              nachgekommen sind, werden in Bezug auf Betrug gem. § 123 Abs. (1) Nr. 4 GWB und in
              Bezug auf Subventionsbetrug gem. § 123 Abs. (1) Nr. 5 GWB, aufgrund mangelnder Eignung,
	      resultierend aus fehlender Gesetzestreue, vom Verfahren ausgeschlossen.
              Korruption: Bieter die in den vergangenen 5 Jahren nach § 299 des StGB (Strafgesetzbuch)
              wegen Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr oder nach §108e StGB
              wegen Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern oder nach §§ 333 und 334 StGB
              wegen Vorteilsgewährung und Bestechung, jeweils auch in Verbindung mit § 335a StGB
              (Ausländische und internationale Bedienstete) und Artikel 2 § 1 des EU-Gesetzes zur
              Bekämpfung internationaler Bestechung sowie Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung
              internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit
              internationalem Geschäftsverkehr) rechtskräftig verurteilt wurden und die nicht zweifelsfrei
              belegen können, dass sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB
              (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen) uneingeschränkt nachgekommen sind, werden
              gem. § 123 Abs. (1) Nr. 6 - 9 GWB aufgrund mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender
	      Gesetzestreue vom Verfahren ausgeschlossen.
	      Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Bieter die in den letzten 5 Jahren
              nach § 232 StGB (Strafgesetzbuch) oder nach §233 StGB wegen Menschenhandels oder
              Förderung des Menschenhandels oder Zwangsprostitution oder Zwangsarbeit oder
              Ausbeutung der Arbeitskraft rechtskräftig verurteilt wurden und die nicht zweifelsfrei belegen
              können, dass sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB
              uneingeschränkt nachgekommen sind, werden gem. § 123 Abs. (1) Nr. 10 GWB aufgrund
	      mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender Gesetzestreue, vom Verfahren
	      ausgeschlossen.
              Verstoß gegen die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern: Bieter bei denen in den letzten 5
              Jahren durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung
	      festgestellt wurde, dass sie ihren Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben
              nicht nachgekommen sind und die nicht zweifelsfrei belegen können, dass sie allen
              Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB uneingeschränkt nachgekommen
              sind, werden gem. § 123 Abs. (4) Nr. 1 GWB wegen mangelnder Eignung, resultierend aus
	      fehlender Gesetzestreue vom Verfahren ausgeschlossen.
              Verstoß gegen die Verpflichtung zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen: Bieter bei
              denen in den letzten 5 Jahren durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige
	      Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde, dass sie ihren Verpflichtungen zur Zahlung von
              Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen sind und die nicht zweifelsfrei belegen
              können, dass sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB
              uneingeschränkt nachgekommen sind, werden gem. § 123 Abs. (4) Nr. 1 GWB wegen
	      mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender Gesetzestreue vom Verfahren
	      ausgeschlossen.
              Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Bieter die in den letzten 3 Jahren wegen
              schwerer Verstöße gegen umweltrechtliche Bestimmungen rechtskräftig verurteilt wurden oder
              für die ein Bußgeld nach § 24 Abs. (2) LkSG (Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz der
              Bundesrepublik Deutschland) verhängt wurde und die nicht zweifelsfrei belegen können, dass
              sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB uneingeschränkt
              nachgekommen sind, werden gem. § 124 Abs. (1) Nr. 1 GWB aufgrund mangelnder Eignung,
              resutlierend aus fehlender Gesetzestreue und Zuverlässigkeit, vom Verfahren ausgeschlossen.
              Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Bieter bei denen in den letzten 3 Jahren
              durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung
              festgestellt wurde, dass sie ihre sozialrechtlichen Verpflichtungen nicht erfüllt haben und die
              nicht zweifelsfrei belegen können, dass sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125
              Abs. (1) GWB uneingeschränkt nachgekommen sind, werden aufgrund mangelnder Eignung,
              resultierend aus fehlender Gesetzestreue und / oder Zuverlässigkeit gem. § 124 Abs. (1) Nr. 1
	      GWB von der Wertung ausgeschlossen.
              Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Bieter die in den letzten 3 Jahren wegen
              Verstößen gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen rechtskräftig verurteilt oder mit einem
              Bußgeld vom mehr als 2.500,- EUR belegt wurden und die nicht zweifelsfrei belegen können,
              dass sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB uneingeschränkt
              nachgekommen sind, werden gem. § 124 Abs. (1) Nr. 1 GWB wegen mangelnder Eignung,
	      resultierend aus fehlender Gesetzestreue vom Verfahren ausgeschlossen.
              Zahlungsunfähigkeit: Bieter die nach gesicherten Erkenntnissen des Auftraggebers
              zahlungsunfähig sind, werden gem. § 124 Abs. (1) Nr. 2 GWB aufgrund mangelnder Eignung
              resultierend aus fehlender finanzieller Leistungsfähigkeit, vom Verfahren ausgeschlossen,
              sofern sie keinen vom Auftraggeber akzeptierten Eignungsverleiher benennen können, der
	      ihnen im Rahmen einer gesamtschuldnerischen Haftung zur erforderlichen finanziellen
              Leistungsfähigkeit verhilft.
              Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Bieter über deren Vermögen
              ein Insolvenzverfahren beantragt oder eröffnet oder die Eröffnung eines solchen Verfahrens
              mangels Masse abgelehnt worden ist, werden gem. § 124 Abs. (1) Nr. 2 GWB aufgrund
              mangelnder Eignung resultierend aus fehlender finanzieller Leistungsfähigkeit, vom Verfahren
	      ausgeschlossen, sofern sie keinen vom Auftraggeber akzeptierten Eignungsverleiher
              benennen können, der ihnen im Rahmen einer gesamtschuldnerischen Haftung zur
              erforderlichen finanziellen Leistungsfähigkeit verhilft.
              Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Bieter die ihre unternehmerische bzw. berufliche
              Tätigkeit in den letzten 3 Jahren nachweislich eingestellt haben, werden gem. § 124 Abs. (1)
              Nr. 2 GWB aufgrund mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender Leistungsfähigkeit und
              Zuverlässigkeit, vom Verfahren ausgeschlossen.
              Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Bieter die
              in den letzten 3 Jahren ein insolvenzähnliches Verfahren (z. B. Schutzschirmverfahren,
              außergerichtlicher Vergleich mit Gläubigern) durchlaufen oder eingeleitet haben, werden gem.
              § 124 Abs. (1) Nr. 2 GWB aufgrund mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender
              finanzieller Leistungsfähigkeit vom Verfahren ausgeschlossen, sofern sie keinen vom
              Auftraggeber akzeptierten Eignungsverleiher benennen können, der ihnen im Rahmen einer
              gesamtschuldnerischen Haftung die erforderliche finanzielle Leistungsfähigkeit verschafft.
	      Schweres berufliches Fehlverhalten: Bieter die in den letzten 3 Jahren im Rahmen ihrer
              beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen haben und die nicht
              zweifelsfrei belegen können, dass sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs.
              (1) GWB uneingeschränkt nachgekommen sind, werden gem. § 124 Abs. (1) Nr. 3 GWB
	      aufgrund mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender Gesetzestreue oder fehlender
              Zuverlässigkeit, vom Verfahren ausgeschlossen.
	      Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Bieter
              deren Beteiligung an wettbewerbsbeschränkenden Absprachen in den letzten 3 Jahren durch
              die Europäische Kommission, den Europäischen Gerichtshof, ein anderes ordentliches Gericht
              oder das Bundeskartellamt festgestellt wurde oder über deren Beteiligung an einer
              wettbewerbsbeschränkenden Absprache dem / der AG hinreichend gesicherte Erkenntnisse
              vorliegen und die nicht zweifelsfrei belegen können, dass sie allen Maßnahmen zur
              Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB uneingeschränkt nachgekommen sind, werden
              gem. § 124 Abs. (1) Nr. 4 GWB aufgrund mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender
	      Gesetzestreue, vom Verfahren ausgeschlossen.
	      Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Bieter bei denen ein
              Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die
              Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den Auftraggeber tätigen Person bei der
              Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der sich durch andere
              Maßnahmen nicht beseitigen lässt, werden gem. § 124 Abs. (1) Nr. 5 GWB vom Verfahren
              ausgeschlossen, sofern sie nicht nachweisen können, dass der Interessenkonflikt nicht bzw.
	      nicht mehr existiert..
	      Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Bieter bei
	      denen eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die
	      Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und bei denen sich diese
              Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere Maßnahmen beseitigen lässt, werden gem. § 124
              Abs. (1) Nr. 6 GWB vom Verfahren ausgeschlossen, sofern sie nicht nachweisen können,
              dass die Wettbewerbsverzerrung nicht bzw. nicht mehr besteht oder Maßnahmen benennen
              können, durch die sich die Wettbewerbsverzerrung wirksam beheben lässt.
	      Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Bieter die in
              den letzten 3 Jahren eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren
              öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt
	      haben, mit der Folge einer vorzeitigen Vertragsbeendigung durch den Auftraggeber,
	      Schadensersatz zugunsten des Auftraggebers oder einer vergleichbaren Rechtsfolge und die
              nicht zweifelsfrei belegen können, dass sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125
              Abs. (1) GWB uneingeschränkt nachgekommen sind, werden gem. § 124 Abs. (1) Nr. 7 GWB
	      aufgrund mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender Fachkunde oder fehlender
              Leistungsfähigkeit oder fehlender Zuverlässigkeit, vom Verfahren ausgeschlossen.
	      Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen
              Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.:
              Bieter die in diesem Vergabeverfahren eine schwerwiegende Täuschung begangen oder
              Auskünfte zurückgehalten haben oder nicht in der Lage sind die erforderlichen Nachweise zu
              übermitteln oder versucht haben die Entscheidungsfindung des Auftraggebers in unzulässiger
	      Weise zu beeinflussen oder versucht haben vertrauliche Informationen zu erhalten, um
              unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren zu erlangen oder fahrlässig oder vorsätzlich
              irreführende Informationen übermittelt haben, die die Vergabeentscheidung erheblich
              beeinflussen könnten, oder versucht haben, solche Informationen zu übermitteln und die nicht
              zweifelsfrei belegen können, dass sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs.
              (1) GWB uneingeschränkt nachgekommen sind, werden in Bezug auf Täuschung gem. § 124
              Abs. (1) Nr. 8 GWB und in Bezug auf Beeinflussung und irreführende Informationen gem. §
	      124 Abs. (1) Nr. 9 GWB, wegen mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender
              Gesetzestreue und fehlender Zuverlässigkeit vom Verfahren ausgeschlossen.
   5. Los
       5.1. Los: LOT-0001
	    Titel: 2025-0315 Lieferung von Access Points, Switches und Support auf Abruf
            Beschreibung: Lieferung von Access Points, Switches und Support auf Abruf über einen
            Zeitraum von 12 Monaten unter Einbezug der im Leistungsverzeichnis aufgeführten Produkte.
	    Interne Kennung: 2025-0315
     5.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Lieferungen
            Haupteinstufung (cpv): 30210000 Datenverarbeitungsgeräte (Hardware)
     5.1.2. Erfüllungsort
	    Postanschrift: Schifferstr. 190
	    Stadt: Duisburg
	      Postleitzahl: 47059
	      Land, Gliederung (NUTS): Duisburg, Kreisfreie Stadt (DEA12)
	      Land: Deutschland
     5.1.3. Geschätzte Dauer
	    Laufzeit: 12 Monate
     5.1.6. Allgemeine Informationen
            Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
	    Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
	    Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
            Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
            Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
            Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:selbst#
     5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
	    Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     5.1.9. Eignungskriterien
	    Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
	    Kriterium: Versorgungssicherheit
	    Beschreibung: Der / Die Bieterxin /-gemeinschaft hat zur Beurteilung seiner / ihrer
            persönlichen Eignung zusammen mit dem Angebot, spätestens aber 6 Kalendertage nach
            besonderer Aufforderung durch den / die Auftraggeberxin, die nachfolgend aufgeführten
            Eigenerklärungen abzugeben: 1. Eigenerklärung der Bieterxin / jedes Mitglieds einer
            Bieterxinnengemeinschaft zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen - siehe Anlage 3,
            Formblatt F5 (Teil 1 von 2) 2. Eigenerklärung des / der Bieterxin / des Mitglieds der BG zum
            Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG)-
            siehe Anlage 3, Formblatt F5 (Teil 2 von 2) 3. Eigenerklärung der Bieterxin / jedes Mitglieds
            einer Bieterxinnengemeinschaft zur illegalen Beschäftigung von Arbeitskräften - siehe Anlage
            3, Formblatt F6 - (oder Präqualifikation oder EEEx) 4. Eigenerklärung der Bieterxin /-
            gemeinschaft zur gewerberechtlichen Anmeldung gemäß Gewerbeordnung und die
	    Eintragung in die Handwerksrolle, das Berufsregister oder das Register der Industrie- und
	    Handelskammer oder einer vergleichbaren Bescheinigung eines anderen Staates in dem der /
	    die Bieterxin /-gemeinschaftseinen / ihren Firmensitz hat - siehe Anlage 3, Formblatt F11 -
            (oder Präqualifikation oder EEEx) 5. Eigenerklärung des / der Bieterxin / BG zur Umsetzung
	    von Artikel 5k Abs. 3 der EU-Verordnung 2022/576 vom 08.04.2022 - siehe Anlage 3,
            Formblatt F13 6. Eigenerklärung der Bieterxin / BG zur Selbstreinigung - siehe Anlage 4 - 7.
            Nach den Bestimmungen des § 6 Abs. 1 WRegG (Wettbewerbsregistergesetz) sind öffentliche
	    Auftraggeberxinnen seit dem 01.06.2022, vor der Erteilung eines Zuschlags in einem
            Verfahren über die Vergabe eines öffentlichen Auftrags mit einem geschätzten Netto-
	    Auftragswert ab 30.000 Euro (ohne Umsatzsteuer) verpflichtet, vor der Auftragsvergabe eine
	    Abfrage beim Wettbewerbsregister des Bundeskartellamtes zu dem / der Bieterxin / BG
            durchzuführen, der / die den Zuschlag erhalten soll. Sollte zu dem / der Bieterxin / BG
            aufgrund eines wettbewerbsrechtlichen Verstoßes ein Eintrag im Wettbewerbsregister
            vorliegen, wird der / die AG den Inhalt der Eintragung prüfen, den Auftrag in der Regel aber
	    wegen mangelnder Rechtschaffenheit und daraus resultierender, fehlender Eignung in Bezug
            auf die Zuverlässigkeit nicht an den / die betreffende Bieterxin / BG erteilen, sondern sofern
	    vorhanden und nicht ebenfalls mit einem Eintrag im Wettbewerbsregister behaftet, an das in
            der Bieterxinnenrangfolge nächstplatzierte Unternehmen des Vergabeverfahrens. Sollte es
	    keine weiteren Bieterxinnen / BG ohne Eintrag im Wettbewerbsregister geben, wird der / die
              AG in der Regel die Aufhebung des Vergabeverfahrens gemäß § 63 Abs. (1) Nr. 4 VgV
              einleiten. Die mit  (oder Präqualifikation oder EEE)  gekennzeichneten Eigenerklärungen zur
              Eignung können wahlweise durch das Ausfüllen der entsprechenden, in der Anlage 3
              enthaltenen Formblätter F2 - F7 und F10 - F11 oder gem. § 50 Abs. (1) VgV in Form des
              Standardformulars für die  Einheitliche Europäische Eigenerklärung  oder gem. § 122 Abs. (3)
              GWB und § 50 Abs. (3) Satz 1 VgV 17 auf dem Wege der Präqualifikation über ein für den /
              die AG kostenfrei zugängliches Datenbanksystem beigebracht werden. Im Fall der
              Präqualifikation müssen die Präqualifikationsunterlagen die entsprechenden Daten vollständig
              enthalten und dürfen die von der Präqualifikationsstelle festgelegte Gültigkeitsdauer nicht
              überschritten haben. Die Präqualifikationsstelle und die im Präqualifikationsverzeichnis
              eingetragene Nummer müssen in der Anlage 1 (Allgemeine Unternehmensdaten) angegeben
              werden. Wird das Präqualifikationsverfahren für den Eignungsnachweis genutzt, müssen die
              entsprechenden Formblätter F2 - F7 und F10 - F11 in der Anlage 3, die durch die
              Präqualifikationsunterlagen ersetzt werden, nicht ausgefüllt werden. Das gilt gleichermaßen
              für die Formblätter die gemäß Punkt 5.0 von Bieterxinnengemeinschaften und ihren einzelnen
              Mitgliedern einzureichen sind. Geforderte Eignungsnachweise, die nicht vollumfänglich von
              den Unterlagen im Präqualifikationsregister abgedeckt werden, sind in jedem Fall von jedexr
              Bieterxin / BG einzureichen. Die Formblätter F1 (Referenzliste) und F12 - F13 sowie die
              Anlage 4 (Selbstreinigung) sind ebenfalls von allen Bieterxinnen / BG auszufüllen. Das gleiche
              gilt im Fall der Angebotsabgabe durch eine Bieterxinnengemeinschaft für das Formblatt F9
	      und im Fall der Eignungsleihe und / oder der beabsichtigten Einbindung von
              Unterauftragnehmerxinnen für die Formblätter F8 (Teil 1) und F8 (Teil 2). Da die darin
              enthaltenen Angaben und Erklärungen in der Regel von den Präqualifikationsunterlagen und
              der  EEE  nicht abgedeckt werden, ist der Ersatz der Formblätter F1 und F12 - F13 sowie der
              Formblätter F8 - F9 und Anlage 4 nicht zugelassen. Der / die AG wird gemäß § 56 Abs. (2) S.1
              VgV fehlende und unvollständige Nachweise oder Erklärungen zur Eignung von dem / der
              Bieterxin / BG nachfordern, sofern sie keine nachträgliche Anreicherung des Angebotsinhaltes
	      darstellen. Jeder / Jede Bieterxin / BG ist aber im eigenen Interesse gehalten, von vornherein
              ein vollständiges Angebot mit allen geforderten Nachweisen und Erklärungen einzureichen um
              einem Ausschluss vorzubeugen. Der / die AG behält sich das Recht vor im Vorfeld der
              Zuschlagserteilung von dem / der potentiellen AN entsprechende Erläuterungen, Nachweise
              oder Bescheinigungen zu den abgegebenen Eigenerklärungen oder der eingereichten EEE
              oder den Unterlagen im Präqualifikationsregister anzufordern, sofern er / sie das zur
              ordnungsgemäßen Durchführung des Vergabeverfahrens für erforderlich erachtet. Kopien von
	      den Nachweisen bzw. Bescheinigungen werden anerkannt, sofern sie keinen Anlass zu
              Zweifeln an der Übereinstimmung mit dem Original geben. xEEE = Einheitliche Europäische
              Eigenerklärung - Eignung zur Berufsausübung
	      Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
	      Beschreibung: Der / Die Bieterxin /-gemeinschaft hat zur Beurteilung seiner / ihrer
              wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit zusammen mit dem Angebot, spätestens
	      aber 6 Kalendertage nach besonderer Aufforderung durch den / die Auftraggeberxin, die
              nachfolgend aufgeführten Eigenerklärungen abzugeben: 1. Eigenerklärung des / der Bieterxin /
	      BG zum Gesamtumsatz des Unternehmens sowie dem Umsatz bzgl. der besonderen
	      Leistungsart die Gegenstand der Vergabe ist, bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen
              Geschäftsjahre - siehe Anlage 3, Formblatt F2 - (oder Präqualifikation oder EEEx) 2.
              Eigenerklärung des / der Bieterxin / BG zur Anzahl der jahresdurchschnittlich beschäftigten
              Arbeitskräfte, mit gesondert ausgewiesenem, technischen Personal, in den letzten 3
              abgeschlossenen Geschäftsjahren - siehe Anlage 3, Formblatt F3 - (oder Präqualifikation oder
              EEEx) 3. Eigenerklärung des / der Bieterxin / BG zum Bestehen einer
              Betriebshaftpflichtversicherung für die Ausführung der ausgeschriebenen Leistung, mit
	      Benennung des / der Versicherungsgeberxin und der maximalen Deckungssumme, die jeweils
              min. 2.000.000,- Euro für Personen- 1.000.000,- Euro für Sach- sowie min. 100.000,- Euro für
              Vermögensschäden für jeden Versicherungs- / Schadensfall betragen muss - siehe Anlage 3,
              Formblatt F7 - (oder Präqualifikation oder EEEx oder Kopie einer entsprechenden
              Versicherungspolice bzw. Bestätigung der Versicherung) 4. Eigenerklärung des / der Bieterxin
	      / des Mitglieds der BG zur Einhaltung der Bestimmungen des Mindestlohngesetzes (MiLoG) -
              siehe Anlage 3, Formblatt F10 (oder Präqualifikation oder EEEx) 5. Eigenerklärung des / der
	      Bieterxin / BG zu Insolvenzverfahren und Liquidation - siehe Anlage 3, Formblatt F12 - 6. Nur
              auf besondere Anforderung der Autraggeberxin ist darüber hinaus eine aktuelle Auskunft der
              Geschäftsbank der Bieterxin /-gemeinschaft einzureichen. Die mit  (oder Präqualifikation oder
              EEE)  gekennzeichneten Eigenerklärungen zur Eignung können wahlweise durch das
              Ausfüllen der entsprechenden, in der Anlage 3 enthaltenen Formblätter F2 - F7 und F10 - F11
              oder gem. § 50 Abs. (1) VgV in Form des Standardformulars für die  Einheitliche Europäische
              Eigenerklärung  oder gem. § 122 Abs. (3) GWB und § 50 Abs. (3) Satz 1 VgV 17 auf dem
              Wege der Präqualifikation über ein für den / die AG kostenfrei zugängliches Datenbanksystem
              beigebracht werden. Im Fall der Präqualifikation müssen die Präqualifikationsunterlagen die
              entsprechenden Daten vollständig enthalten und dürfen die von der Präqualifikationsstelle
              festgelegte Gültigkeitsdauer nicht überschritten haben. Die Präqualifikationsstelle und die im
              Präqualifikationsverzeichnis eingetragene Nummer müssen in der Anlage 1 (Allgemeine
              Unternehmensdaten) angegeben werden. Wird das Präqualifikationsverfahren für den
              Eignungsnachweis genutzt, müssen die entsprechenden Formblätter F2 - F7 und F10 - F11 in
              der Anlage 3, die durch die Präqualifikationsunterlagen ersetzt werden, nicht ausgefüllt
              werden. Das gilt gleichermaßen für die Formblätter die gemäß Punkt 5.0 von
	      Bieterxinnengemeinschaften und ihren einzelnen Mitgliedern einzureichen sind. Geforderte
              Eignungsnachweise, die nicht vollumfänglich von den Unterlagen im Präqualifikationsregister
              abgedeckt werden, sind in jedem Fall von jedexr Bieterxin / BG einzureichen. Die Formblätter
	      F1 (Referenzliste) und F12 - F13 sowie die Anlage 4 (Selbstreinigung) sind ebenfalls von allen
              Bieterxinnen / BG auszufüllen. Das gleiche gilt im Fall der Angebotsabgabe durch eine
              Bieterxinnengemeinschaft für das Formblatt F9 und im Fall der Eignungsleihe und / oder der
              beabsichtigten Einbindung von Unterauftragnehmerxinnen für die Formblätter F8 (Teil 1) und
              F8 (Teil 2). Da die darin enthaltenen Angaben und Erklärungen in der Regel von den
              Präqualifikationsunterlagen und der  EEE  nicht abgedeckt werden, ist der Ersatz der
              Formblätter F1 und F12 - F13 sowie der Formblätter F8 - F9 und Anlage 4 nicht zugelassen.
              Der / die AG wird gemäß § 56 Abs. (2) S.1 VgV fehlende und unvollständige Nachweise oder
              Erklärungen zur Eignung von dem / der Bieterxin / BG nachfordern, sofern sie keine
              nachträgliche Anreicherung des Angebotsinhaltes darstellen. Jeder / Jede Bieterxin / BG ist
              aber im eigenen Interesse gehalten, von vornherein ein vollständiges Angebot mit allen
              geforderten Nachweisen und Erklärungen einzureichen um einem Ausschluss vorzubeugen.
              Der / die AG behält sich das Recht vor im Vorfeld der Zuschlagserteilung von dem / der
              potentiellen AN entsprechende Erläuterungen, Nachweise oder Bescheinigungen zu den
              abgegebenen Eigenerklärungen oder der eingereichten EEE oder den Unterlagen im
              Präqualifikationsregister anzufordern, sofern er / sie das zur ordnungsgemäßen Durchführung
              des Vergabeverfahrens für erforderlich erachtet. Kopien von den Nachweisen bzw.
	      Bescheinigungen werden anerkannt, sofern sie keinen Anlass zu Zweifeln an der
              Übereinstimmung mit dem Original geben. xEEE = Einheitliche Europäische Eigenerklärung -
              Wirtschaftliche und finanzielle Leistunsgfähigkeit
	      Kriterium: Versorgungssicherheit
	      Beschreibung: Der / Die Bieterxin /-gemeinschaft hat zur Beurteilung seiner / ihrer technischen
              und beruflichen Leistungsfähigkeit zusammen mit dem Angebot, spätestens aber 6
	      Kalendertage nach besonderer Aufforderung durch den / die Auftraggeberxin, die nachfolgend
              aufgeführten Eigenerklärungen abzugeben: 1. Eigenerklärung des / der Bieterxin / BG zu
              mindestens 3 in den letzten 5 abgeschlossenen Geschäftsjahren erbrachten, vergleichbaren
	      Leistungen mit Angaben zum Auftragswert, Leistungszeitraum, Auftraggeberxin und dem / der
	      Ansprechpartnerxin bei dem / der Referenzgeberxin mit dessen / deren Kontaktdaten.
              (Referenzliste) - siehe Anlage 3, Formblatt F1 2. Eigenerklärung des / der Bieterxin / BG zur
              Anzahl der jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, mit gesondert ausgewiesenem,
              technischen Personal, in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren - siehe Anlage 3,
              Formblatt F3 - (oder Präqualifikation oder EEEx) Die mit  (oder Präqualifikation oder EEE)
              gekennzeichneten Eigenerklärungen zur Eignung können wahlweise durch das Ausfüllen der
              entsprechenden, in der Anlage 3 enthaltenen Formblätter F2 - F7 und F10 - F11 oder gem. §
              50 Abs. (1) VgV in Form des Standardformulars für die  Einheitliche Europäische
              Eigenerklärung  oder gem. § 122 Abs. (3) GWB und § 50 Abs. (3) Satz 1 VgV 17 auf dem
              Wege der Präqualifikation über ein für den / die AG kostenfrei zugängliches Datenbanksystem
              beigebracht werden. Im Fall der Präqualifikation müssen die Präqualifikationsunterlagen die
              entsprechenden Daten vollständig enthalten und dürfen die von der Präqualifikationsstelle
              festgelegte Gültigkeitsdauer nicht überschritten haben. Die Präqualifikationsstelle und die im
              Präqualifikationsverzeichnis eingetragene Nummer müssen in der Anlage 1 (Allgemeine
              Unternehmensdaten) angegeben werden. Wird das Präqualifikationsverfahren für den
              Eignungsnachweis genutzt, müssen die entsprechenden Formblätter F2 - F7 und F10 - F11 in
              der Anlage 3, die durch die Präqualifikationsunterlagen ersetzt werden, nicht ausgefüllt
              werden. Das gilt gleichermaßen für die Formblätter die gemäß Punkt 5.0 von
	      Bieterxinnengemeinschaften und ihren einzelnen Mitgliedern einzureichen sind. Geforderte
              Eignungsnachweise, die nicht vollumfänglich von den Unterlagen im Präqualifikationsregister
              abgedeckt werden, sind in jedem Fall von jedexr Bieterxin / BG einzureichen. Die Formblätter
	      F1 (Referenzliste) und F12 - F13 sowie die Anlage 4 (Selbstreinigung) sind ebenfalls von allen
              Bieterxinnen / BG auszufüllen. Das gleiche gilt im Fall der Angebotsabgabe durch eine
              Bieterxinnengemeinschaft für das Formblatt F9 und im Fall der Eignungsleihe und / oder der
              beabsichtigten Einbindung von Unterauftragnehmerxinnen für die Formblätter F8 (Teil 1) und
              F8 (Teil 2). Da die darin enthaltenen Angaben und Erklärungen in der Regel von den
              Präqualifikationsunterlagen und der  EEE  nicht abgedeckt werden, ist der Ersatz der
              Formblätter F1 und F12 - F13 sowie der Formblätter F8 - F9 und Anlage 4 nicht zugelassen.
              Der / die AG wird gemäß § 56 Abs. (2) S.1 VgV fehlende und unvollständige Nachweise oder
              Erklärungen zur Eignung von dem / der Bieterxin / BG nachfordern, sofern sie keine
              nachträgliche Anreicherung des Angebotsinhaltes darstellen. Jeder / Jede Bieterxin / BG ist
              aber im eigenen Interesse gehalten, von vornherein ein vollständiges Angebot mit allen
              geforderten Nachweisen und Erklärungen einzureichen um einem Ausschluss vorzubeugen.
              Der / die AG behält sich das Recht vor im Vorfeld der Zuschlagserteilung von dem / der
              potentiellen AN entsprechende Erläuterungen, Nachweise oder Bescheinigungen zu den
              abgegebenen Eigenerklärungen oder der eingereichten EEE oder den Unterlagen im
              Präqualifikationsregister anzufordern, sofern er / sie das zur ordnungsgemäßen Durchführung
              des Vergabeverfahrens für erforderlich erachtet. Kopien von den Nachweisen bzw.
	      Bescheinigungen werden anerkannt, sofern sie keinen Anlass zu Zweifeln an der
              Übereinstimmung mit dem Original geben. xEEE = Einheitliche Europäische Eigenerklärung -
              Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
    5.1.11. Auftragsunterlagen
            Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
              Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 30/05/2025 23:59:59 (UTC+2) Eastern
	      European Time, Central European Summer Time
	      Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.vergabe.metropoleruhr.de/VMPSatellite
	      /notice/CXS0YRTYTB94ZDHG/documents
	      Ad-hoc-Kommunikationskanal:
	      URL: https://www.vergabe.metropoleruhr.de/VMPSatellite/notice/CXS0YRTYTB94ZDHG
    5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
            Bedingungen für die Einreichung:
	    Elektronische Einreichung: Erforderlich
            Adresse für die Einreichung: https://www.vergabe.metropoleruhr.de/VMPSatellite/notice
	    /CXS0YRTYTB94ZDHG
            Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
            Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
            Varianten: Nicht zulässig
            Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
            Frist für den Eingang der Angebote: 06/06/2025 10:00:00 (UTC+2) Eastern European Time,
	    Central European Summer Time
            Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 49 Tage
            Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
            Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
	    nachgereicht werden.
            Zusätzliche Informationen: Geforderte Erklärungen und Nachweise sind dem Angebot
            beizufügen. Der / die AG wird fehlende, unvollständige oder fehlerhafte
            unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben,
            Bescheinigungen oder sonstige Nachweise zur Einreichung, Vervollständigung oder Korrektur
            nachfordern. Auch fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen können auf
            gesonderte Anforderung des / der AG nachgereicht oder vervollständigt werden, sofern es
	    sich dabei nicht um erhebliche, die Rangfolge der Angebote beeinflussende Preise oder
            bewertungsrelevante Daten handelt, deren Nachforderung gemäß § 56 Abs. (3) VgV nicht
            zulässig ist. Der / die AG setzt grundsätzliche eine Frist zur Einreichung fehlender Unterlagen
	    von 6 Kalendertagen (inkl. Sonntage und gesetzliche Feiertage). Die Frist beginnt am Tag
            nach der Absendung der Aufforderung durch den / die AG. Werden die Erklärungen und / oder
            Nachweise nicht innerhalb der Frist vorgelegt, wird das Angebot gem. § 57 Abs. (1) Nr. 2 VgV
	    von der Wertung ausgeschlossen.
            Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
            Eröffnungsdatum: 06/06/2025 10:00:00 (UTC+2) Eastern European Time, Central European
	    Summer Time
	    Auftragsbedingungen:
            Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
            Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
            Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Einhaltung der Bestimmungen des
	    Mindestlohngesetzes (MiLoG)
	    Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
            Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
	    Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
	    Finanzielle Vereinbarung: Die Zahlung erfolgt, sofern vertraglich keine anderen Regelungen
            vereinbart werden, innerhalb von 14 Tagen nach ordnungsgemäßer Lieferung und Eingang
            einer prüffähigen Rechnung mit Abzug von 3 % Skonto oder innerhalb von 30 Tagen netto
            nach ordnungsgemäßer Lieferung und Eingang einer prüffähigen Rechnung ohne Abzug.
	      Anderslautende Zahlungsbedingungen, mit Ausnahme des fest vorgegebenen Netto-
              Zahlungsziels ohne Skontoabzug von 30 Tagen, können aber angeboten werden und sind in
	      der Anlage 2 - Checkliste - unter dem Punkt  Zahlungsbedingungen	anzugeben. Der
              gewährte Skontonachlass fließt über den Bewertungspreis in die Angebotsbewertung ein. Die
              vertraglich vereinbarte Skontofrist verlängert sich bei nicht ordnungsgemäßer Lieferung und /
              oder dem Ausbleiben einer prüffähigen Rechnung automatisch um den Zeitraum bis zur
              endgültigen Abnahme der mangelfreien Leistung und / oder der Vorlage einer korrekt
	      ausgestellten Rechnung bei dem / der AG.
    5.1.15. Techniken
	    Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
            Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
	    Kein dynamisches Beschaffungssystem
	    Elektronische Auktion: nein
    5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
            Überprüfungsstelle: Vergabekammer Rheinland
            Informationen über die Überprüfungsfristen: Form der Angebote Zu dieser Ausschreibung
            werden ausschließlich digitale Angebote über die Vergabeplattform  Metropole Ruhr
            zugelassen. Die digitalen Angebote sind ohne händische Unterschrift und Firmenstempel
            gültig wie auch rechtsverbindlich. Das gilt auch für alle zusammen mit dem Angebot
	    eingereichten Anlagen. Unterschriften sind im gesamten Angebot nicht erforderlich. Auch
            elektronische oder qualifizierte Signaturen werden nicht gefordert. Die Textform nach § 126b
            BGB ist ausreichend. Allerdings muss die Person des / der Erklärenden benannt werden.
            Hierfür sind die Kontaktdaten in der Anlage 1 (Allgemeine Unternehmensdaten) unter Ziffer
            1.2 anzugeben. Kommunikation und Rückfragen Zulässige Fragen oder sonstige Anliegen das
	    Vergabeverfahren bzw. die Vergabeunterlagen betreffend sind im Sinne eines fairen,
            transparenten und diskriminierungsfreien Wettbewerbs ausschließlich über die
	    Vergabeplattform  Metropole Ruhr  an den / die AG zu richten. Hierzu ist im Gegensatz zum
	    Abruf der Vergabeunterlagen eine Registrierung des / der Interessentxin auf der
            Vergabeplattform erforderlich. Auskünfte auf anderen Kommunikationswegen (z. B. telefonisch
            oder E-Mail) werden nicht erteilt. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der / die AG,
            während der laufenden Angebotsphase, Fragen und sonstige Anliegen, nicht nur für den / die
            Fragestellerxin, sondern für alle zum Vergabeverfahren registrierten Unternehmen einsehbar
	    beantwortet. Dabei wird das auskunftsersuchende Unternehmen, ebenso wie die / die
            Fragestellerxin, aus Datenschutzgründen aber selbstverständlich nicht namentlich genannt.
            Auch eventuell notwendige, ergänzende Informationen oder Änderungen zum laufenden
            Vergabeverfahren werden von dem / der AG allen registrierten Firmen zeitgleich über die
	    Vergabeplattform  Metropole Ruhr  bekannt gegeben. Rechtsbehelf Das
            Rechtsbehelfsinstrument des Nachprüfungsantrags ist insbesondere nur dann zulässig, wenn
            die Fristen des § 160 Abs. 3 GWB gewahrt werden. Auf die Rügepflicht des / der
            Antragstellerxin und die für die Einlegung von Rechtsbehelfen geltenden Fristen in § 160 Abs.
            3 GWB wird hingewiesen. Insoweit gilt, dass ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist, soweit: 1)
            Der / Die Antragstellerxin den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor
            Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem / der Auftraggeberxin nicht
            innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat (vgl. § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB); der
            Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen
            Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
            zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem
            / der Auftraggeberxin gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
              Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur
              Angebotsabgabe gegenüber dem / der Auftraggeberxin gerügt werden, 4) Mehr als 15
              Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des / der Auftraggeberxin, einer Rüge nicht
              abhelfen zu wollen, vergangen sind (vgl. § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). § 134 Abs. 1 S. 2 GWB
              bleibt unberührt.
              Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt:
              Wirtschaftsbetriebe Duisburg - AöR
              Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Stadt Duisburg - Submissionsstelle
   8. Organisationen
       8.1. ORG-0001
            Offizielle Bezeichnung: Wirtschaftsbetriebe Duisburg - AöR
	    Registrierungsnummer: DE252359155
	    Postanschrift: Schifferstr. 190
	    Stadt: Duisburg
	    Postleitzahl: 47059
	    Land, Gliederung (NUTS): Duisburg, Kreisfreie Stadt (DEA12)
	    Land: Deutschland
	    E-Mail: p.kallies@wb-duisburg.de
	    Telefon: +49 203283-3469
	    Fax: +49 203283-2883
	    Internetadresse: https://www.wb-duisburg.de
	    Rollen dieser Organisation:
	    Beschaffer
            Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
       8.1. ORG-0002
	    Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Rheinland
	    Registrierungsnummer: 05315-03002-81
            Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
            Stadt: Köln
	    Postleitzahl: 50667
            Land, Gliederung (NUTS): Köln, Kreisfreie Stadt (DEA23)
	    Land: Deutschland
	    E-Mail: VKRheinland@bezreg-koeln.nrw.de
	    Telefon: +49 2211473045
	    Fax: +49 2211472889
	    Internetadresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/themen/wirtschaft-und-kultur
	    /vergabekammer-rheinland
	    Rollen dieser Organisation:
            Überprüfungsstelle
       8.1. ORG-0003
	    Offizielle Bezeichnung: Stadt Duisburg - Submissionsstelle
	    Registrierungsnummer: 05112-31001-91
            Postanschrift: Friedrich-Wilhelm-Straße 96 (15. Etage)
	    Stadt: Duisburg
	    Postleitzahl: 47051
	    Land, Gliederung (NUTS): Duisburg, Kreisfreie Stadt (DEA12)
	      Land: Deutschland
	      Kontaktperson: Zi. 1507 - 1510
	      E-Mail: submissionsstelle@stadt-duisburg.de
	      Telefon: +49 203283986469
	      Internetadresse: https://www.duisburg.de
	      Rollen dieser Organisation:
              Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
       8.1. ORG-0004
            Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des
	    Beschaffungsamts des BMI)
	    Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
	    Stadt: Bonn
	    Postleitzahl: 53119
	    Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
	    Land: Deutschland
	    E-Mail: noreply.esender_hub@bescha.bund.de
	    Telefon: +49228996100
	    Rollen dieser Organisation:
	    TED eSender
   Informationen zur Bekanntmachung
	      Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 2caee5e7-c6df-487f-b580-591ef906aa6d - 01
	      Formulartyp: Wettbewerb
              Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung  Standardregelung
	      Unterart der Bekanntmachung: 16
              Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 06/05/2025 07:46:01 (UTC+2) Eastern
	      European Time, Central European Summer Time
              Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
              ABl. S  Nummer der Ausgabe: 88/2025
              Datum der Veröffentlichung: 07/05/2025
Referenzen:
https://www.bezreg-koeln.nrw.de/themen/wirtschaft-und-kultur/vergabekammer-rheinland
https://www.duisburg.de
https://www.vergabe.metropoleruhr.de/VMPSatellite/notice/CXS0YRTYTB94ZDHG
https://www.vergabe.metropoleruhr.de/VMPSatellite/notice/CXS0YRTYTB94ZDHG/documents
https://www.wb-duisburg.de
http://icc-hofmann.net/NewsTicker/202505/ausschreibung-292481-2025-DEU.txt
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       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
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