Öffentliche Ausschreibungen icc hofmann - Ingenieurbüro für technische Informatik
Am Stockborn 16, 60439 Frankfurt/M, FRG
Tel.: +49 6082-910101 Fax.: +49 6082-910200
E-Mail: info@icc-hofmann.net
Öffentliche Ausschreibungen

(1) Searching for "2025050700371910556" in Archived Documents Library (TED-ADL)


Ausschreibung: Deutschland  Spezielle Telefonnetzdienste für Geschäftsanwendungen  Call Center Reha 2025- 37 - DEU-Hamburg
Spezielle Telefonnetzdienste für Geschäftsanwendungen
Dokument Nr...: 291385-2025 (ID: 2025050700371910556)
Veröffentlicht: 07.05.2025
*
  DEU-Hamburg: Deutschland  Spezielle Telefonnetzdienste für
Geschäftsanwendungen  Call Center Reha 2025- 37
   2025/S 88/2025 291385
   Deutschland  Spezielle Telefonnetzdienste für Geschäftsanwendungen  Call Center Reha 2025-
   37
   OJ S 88/2025 07/05/2025
   Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung  Standardregelung
   Dienstleistungen
   1. Beschaffer
       1.1. Beschaffer
            Offizielle Bezeichnung: Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege
	    (BGW)
	    E-Mail: vergabestelle@bgw-online.de
            Rechtsform des Erwerbers: Von einer zentralen Regierungsbehörde kontrollierte Einrichtung
            des öffentlichen Rechts
            Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
   2. Verfahren
       2.1. Verfahren
	    Titel: Call Center Reha 2025-37
            Beschreibung: Maßgebliche Anrufer/-innen sind Versicherte, Unternehmer/-innen und
            Beschäftigte der BGW-Mitgliedsbetriebe. A.) Der Ablauf Call Centers gestaltet sich wie folgt:
	    1) Entgegennahme des Telefonats. 2) ggf. Entgegennahme der Beschwerde und Beruhigen
            von aufgebrachten Anrufenden nach allgemeingültigenden Kommunikations- und
	    Deeskalationsregeln. 3) Aufnahme und fachliches Sortieren des Anliegens/der Fragen.
            Fachfremde Anliegen, z. B. Fragen zum Beitrag oder zur Prävention erkennen und auf andere
            Kontaktmöglichkeiten verweisen (z. B. weitere Durchwahl- bzw. Servicenummern der BGW).
            4) Durchführen der allgemeinen Auskunft durch bedarfsgerechte Beantwortung und
            ausreichende Information nach allgemeingültigen Kommunikationsregeln. 5) ggf. Weiterleiten
            darüber hinausgehender und tiefgreifenderer Anliegen bzw. Fragen (inkl. Betriebs- und
            personenbezogener Daten) an die Auftraggeberin. Das Call Center ist für die Anrufer/-innen
	    montags bis donnerstags von 07:30 bis 16.00 Uhr und freitags 07:30-14:00 erreichbar. Die
	    eingehenden Anrufe sind in dieser Zeit nach dem vorgenannten telefonischen
	    Fachberatungsablauf entgegenzunehmen und telefonisch zu beraten bzw. zu bearbeiten.
            Stark frequentierte Zeiten, wie während der Mittagszeit 12.00 bis 13.30 Uhr sowie bei
            gesonderten Aktionen werden abgedeckt bzw. zusätzlich unterstützt. Außerhalb der
	    vorgenannten Zeiten ist in jedem Fall eine mit der Auftraggeberin abgestimmte Bandansage
            einzusetzen und zu schalten. B.) Für Das Call Center und dessen Schnittstellen zur
            Auftraggeberin sind durch den/die Auftragnehmer/-in regelmäßig (IT-)Technische
	    Anpassungen vorzunehmen.
	    Kennung des Verfahrens: c8bac13b-76e2-4b33-9388-6dc3ab716844
	    Verfahrensart: Offenes Verfahren
	    Das Verfahren wird beschleunigt: nein
     2.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Dienstleistungen
            Haupteinstufung (cpv): 64214000 Spezielle Telefonnetzdienste für Geschäftsanwendungen
     2.1.2. Erfüllungsort
	      Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
	      Land: Deutschland
     2.1.4. Allgemeine Informationen
	    Rechtsgrundlage:
	    Richtlinie 2014/24/EU
	    vgv -
     2.1.6. Ausschlussgründe
            Quellen der Ausschlussgründe: Auftragsunterlagen
   5. Los
       5.1. Los: LOT-0001
	    Titel: Call Center Reha
            Beschreibung: Maßgebliche Anrufer/-innen sind Versicherte, Unternehmer/-innen und
            Beschäftigte der BGW-Mitgliedsbetriebe. A.) Der Ablauf Call Centers gestaltet sich wie folgt:
	    1) Entgegennahme des Telefonats. 2) ggf. Entgegennahme der Beschwerde und Beruhigen
            von aufgebrachten Anrufenden nach allgemeingültigenden Kommunikations- und
	    Deeskalationsregeln. 3) Aufnahme und fachliches Sortieren des Anliegens/der Fragen.
            Fachfremde Anliegen, z. B. Fragen zum Beitrag oder zur Prävention erkennen und auf andere
            Kontaktmöglichkeiten verweisen (z. B. weitere Durchwahl- bzw. Servicenummern der BGW).
            4) Durchführen der allgemeinen Auskunft durch bedarfsgerechte Beantwortung und
            ausreichende Information nach allgemeingültigen Kommunikationsregeln. 5) ggf. Weiterleiten
            darüber hinausgehender und tiefgreifenderer Anliegen bzw. Fragen (inkl. Betriebs- und
            personenbezogener Daten) an die Auftraggeberin. Das Call Center ist für die Anrufer/-innen
	    montags bis donnerstags von 07:30 bis 16.00 Uhr und freitags 07:30-14:00 erreichbar. Die
	    eingehenden Anrufe sind in dieser Zeit nach dem vorgenannten telefonischen
	    Fachberatungsablauf entgegenzunehmen und telefonisch zu beraten bzw. zu bearbeiten.
            Stark frequentierte Zeiten, wie während der Mittagszeit 12.00 bis 13.30 Uhr sowie bei
            gesonderten Aktionen werden abgedeckt bzw. zusätzlich unterstützt. Außerhalb der
	    vorgenannten Zeiten ist in jedem Fall eine mit der Auftraggeberin abgestimmte Bandansage
            einzusetzen und zu schalten. B.) Für Das Call Center und dessen Schnittstellen zur
            Auftraggeberin sind durch den/die Auftragnehmer/-in regelmäßig (IT-)Technische
	    Anpassungen vorzunehmen.
	    Interne Kennung: 2025-37
     5.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Dienstleistungen
            Haupteinstufung (cpv): 64214000 Spezielle Telefonnetzdienste für Geschäftsanwendungen
     5.1.2. Erfüllungsort
	    Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
	    Land: Deutschland
     5.1.3. Geschätzte Dauer
	    Andere Laufzeit: Unbekannt
     5.1.6. Allgemeine Informationen
	    Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
	    Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
              Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
              Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
     5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
	    Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     5.1.9. Eignungskriterien
	    Quellen der Auswahlkriterien: Auftragsunterlagen
    5.1.10. Zuschlagskriterien
	    Kriterium:
	    Art: Preis
	    Kriterium:
            Art: Qualität
    5.1.11. Auftragsunterlagen
            Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
	    Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.subreport.de/E66673477
    5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
            Bedingungen für die Einreichung:
	    Elektronische Einreichung: Erforderlich
            Adresse für die Einreichung: https://www.subreport.de/E66673477
            Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
            Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
            Varianten: Nicht zulässig
            Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
            Frist für den Eingang der Angebote: 05/06/2025 12:00:00 (UTC+2) Eastern European Time,
	    Central European Summer Time
            Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 57 Tage
            Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
            Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
	    nachgereicht werden.
            Zusätzliche Informationen: Die Auftraggeberin behält sich vor, auf eine Nachforderung gemäß
            § 56 Abs. 2 VgV zu verzichten.
            Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
            Eröffnungsdatum: 05/06/2025 12:00:00 (UTC+2) Eastern European Time, Central European
	    Summer Time
	    Auftragsbedingungen:
            Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
            Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
            Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
            Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
	    Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
    5.1.15. Techniken
	    Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
            Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
	    Kein dynamisches Beschaffungssystem
	    Elektronische Auktion: nein
    5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
	      Schlichtungsstelle: Vergabekammer des Bundes Bundeskartellamt
              Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes Bundeskartellamt
              Informationen über die Überprüfungsfristen: Für die Einlegung von Rechtsbehelfen besteht
              eine Antragsfrist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Nichtabhilfemitteilung (siehe § 160
	      Abs. 3 Nr. 4 GWB). Bitte beachten Sie ferner neben den Warte- und Informationspflichten
              insbesondere auch die Vorschriften über das Verfahren vor den Vergabekammern aus dem
              Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB): 1. Informations- und Wartepflichten (§
              134 GWB) (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt
              werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden
              soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den
              frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt
              auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur
              Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die
	      betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der
	      Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg
              oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag
	      nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim
              betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. 2. Unwirksamkeitsfolgen (§ 135 GWB) (1)
              Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: -
              gegen § 134 GWB verstoßen hat oder - den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer
              Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies
              aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren
	      festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach (1) kann nur festgestellt werden, wenn sie
              im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der
              betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des
              Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist.
              Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt
	      gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach
              Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen
              Union. 3. Einleitung, Antragsfrist (§ 160 GWB) Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit:
              - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen
              des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist
              von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt
              unberührt; - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
              erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist
              zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; -
              Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht
              spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
              Auftraggeber gerügt werden; - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
              Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
              Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt:
	      Vergabekammer des Bundes Bundeskartellamt
   8. Organisationen
       8.1. ORG-0001
            Offizielle Bezeichnung: Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege
	    (BGW)
	    Registrierungsnummer: Leitweg-ID 993-8002510900-04
	    Postanschrift: Pappelallee 33/35/37
	      Stadt: Hamburg
	      Postleitzahl: 22089
	      Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
	      Land: Deutschland
	      E-Mail: vergabestelle@bgw-online.de
	      Telefon: 040202071537
	      Internetadresse: http://www.bgw-online.de
	      Rollen dieser Organisation:
	      Beschaffer
              Zentrale Beschaffungsstelle, die öffentliche Aufträge oder Rahmenvereinbarungen im
              Zusammenhang mit für andere Beschaffer bestimmten Bauleistungen, Lieferungen oder
              Dienstleistungen vergibt/abschließt
       8.1. ORG-0002
	    Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes Bundeskartellamt
	    Registrierungsnummer: 991-02380-92
            Postanschrift: Villemombler Straße 76
	    Stadt: Bonn
	    Postleitzahl: 53123
	    Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
	    Land: Deutschland
	    E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de
	    Telefon: +4922894990
	    Rollen dieser Organisation:
            Überprüfungsstelle
            Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
	    Schlichtungsstelle
       8.1. ORG-0003
            Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des
	    Beschaffungsamts des BMI)
	    Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
	    Stadt: Bonn
	    Postleitzahl: 53119
	    Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
	    Land: Deutschland
	    E-Mail: noreply.esender_hub@bescha.bund.de
	    Telefon: +49228996100
	    Rollen dieser Organisation:
	    TED eSender
   Informationen zur Bekanntmachung
	      Kennung/Fassung der Bekanntmachung: b43a92d0-bb4b-4050-b462-ba393361edcb - 01
	      Formulartyp: Wettbewerb
              Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung  Standardregelung
	      Unterart der Bekanntmachung: 16
              Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 05/05/2025 11:08:48 (UTC+2) Eastern
	      European Time, Central European Summer Time
              Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
              ABl. S  Nummer der Ausgabe: 88/2025
              Datum der Veröffentlichung: 07/05/2025
Referenzen:
https://www.subreport.de/E66673477
http://www.bgw-online.de
http://icc-hofmann.net/NewsTicker/202505/ausschreibung-291385-2025-DEU.txt
--------------------------------------------------------------------------------
             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
 Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de
Ausschreibung ausschreibung Ausschreibungen Ingenieure Öffentliche Ausschreibungen Datenbank Öffentliche Ausschreibungen Architekten Öffentliche Ausschreibungen Bau