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Ausschreibung: Deutschland  Laborgeräte, optische Geräte und Präzisionsgeräte (außer Gläser)  Automatische Multi-omics Plattform zur Analyse von Gewebeschnitten - DEU-Greifswald
Laborgeräte, optische Geräte und Präzisionsgeräte (außer Gläser)
Dokument Nr...: 291443-2025 (ID: 2025050700360210417)
Veröffentlicht: 07.05.2025
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  DEU-Greifswald: Deutschland  Laborgeräte, optische Geräte und
Präzisionsgeräte (außer Gläser)  Automatische Multi-omics Plattform zur
Analyse von Gewebeschnitten
   2025/S 88/2025 291443
   Deutschland  Laborgeräte, optische Geräte und Präzisionsgeräte (außer Gläser)  Automatische
   Multi-omics Plattform zur Analyse von Gewebeschnitten
   OJ S 88/2025 07/05/2025
   Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung  Standardregelung - Änderungsbekanntmachung
   Lieferungen
   1. Beschaffer
       1.1. Beschaffer
            Offizielle Bezeichnung: Universitätsmedizin Greifswald KöR
	    E-Mail: martin.gruel@med.uni-greifswald.de
            Rechtsform des Erwerbers: Von einer regionalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung
            des öffentlichen Rechts
            Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Gesundheit
   2. Verfahren
       2.1. Verfahren
	    Titel: Automatische Multi-omics Plattform zur Analyse von Gewebeschnitten
            Beschreibung: Beschaffung einer Multi-omics-Plattform für eine automatisierte serielle
            Immunfluoreszenzfärbung verschiedener Marker (>100), deren räumliche Detektion sowie
	    deren Quantifizierung auf Gewebeschnitten.
	    Kennung des Verfahrens: 88f157c5-e60b-442a-9a6c-6de2b912f010
	    Interne Kennung: #5291-431141-2
	    Verfahrensart: Offenes Verfahren
	    Das Verfahren wird beschleunigt: nein
     2.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Lieferungen
            Haupteinstufung (cpv): 38000000 Laborgeräte, optische Geräte und Präzisionsgeräte (außer
            Gläser)
     2.1.2. Erfüllungsort
            Postanschrift: Fleischmannstraße 8
	    Stadt: Greifswald
	    Postleitzahl: 17489
	    Land, Gliederung (NUTS): Vorpommern-Greifswald (DE80N)
	    Land: Deutschland
     2.1.4. Allgemeine Informationen
            Zusätzliche Informationen: Bekanntmachungs-ID: CXS0YH5YT4YHVJ1B Zusätzlich zu den
	    Preisangaben im Vergabemanagementsystem sind den abzugebenden Unterlagen alle
            Datenblätter der im Umfang des Angebots enthaltenen Artikel und Leistungen beizufügen.
            Bitte beachten Sie die beigefügte Anlage  Fragebogen zur Leistungsbewertung . Alle
            geforderten Informationen müssen vollständig im Dokument angegeben werden. Bei
            Rückfragen bitten wir Sie, die Vergabestelle vor Ablauf der Abgabefrist zu kontaktieren.
            Verwenden Sie hierfür ausschließlich die Kommunikationsfunktion des Vergabeportals.
            Zusätzlich zu den Preisangaben im Vergabemanagementsystem ist den abzugebenden
            Unterlagen ein dezidiertes Angebot beizufügen.
	      Rechtsgrundlage:
	      Richtlinie 2014/24/EU
	      vgv -
     2.1.6. Ausschlussgründe
            Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung
            Verstoß gegen Verpflichtungen, die auf rein nationalen Ausschlussgründen beruhen: § 48
            Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen (6)Werden Urkunden
            oder Bescheinigungen nach den Absätzen 4 und 5 von dem Herkunftsland oder dem
	    Niederlassungsstaat des Bewerbers oder Bieters nicht ausgestellt oder werden darin nicht alle
            Ausschlussgründe nach § 123 Absatz 1 bis 4 sowie § 124 Absatz 1 Nummer 2 des Gesetzes
            gegen Wettbewerbsbeschränkungen erwähnt, so können sie durch eine Versicherung an
	    Eides statt ersetzt werden. In den Staaten, in denen es keine Versicherung an Eides statt gibt,
            darf die Versicherung an Eides statt durch eine förmliche Erklärung ersetzt werden, die ein
            Vertreter des betreffenden Unternehmens vor einer zuständigen Gerichts- oder
            Verwaltungsbehörde, einem Notar oder einer dazu bevollmächtigten Berufs- oder
	    Handelsorganisation des Herkunftslands oder des Niederlassungsstaats des Bewerbers oder
	    Bieters abgibt.
	    Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Ein Ausschlussgrund aufgrund der Bildung einer
            kriminellen Vereinigung ist in § 123 Abs. 1 Nr. 3 GWB geregelt. Dieser Paragraf besagt, dass
	    ein Bewerber oder Bieter von einem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden muss, wenn
            er an einer kriminellen Vereinigung beteiligt ist oder eine solche gegründet hat.
            Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: §
            123 GWB (1) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des
	    Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine
            Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig
            verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über
            Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: 1. § 129
            des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs
            (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und
	    terroristische Vereinigungen im Ausland).
            Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Nach § 123 Abs. (1) Nr. 2. GWB muss ein
            Unternehmen von einem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn es Geldwäsche
            betreibt oder Terrorismusfinanzierung unterstützt. Dieser Ausschlussgrund gilt auch dann,
	    wenn das Unternehmen strafrechtlich verurteilt wurde oder gegen die entsprechenden
            Bestimmungen verstößt, die sich auf Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung beziehen.
            Betrugsbekämpfung: Der Ausschlussgrund bei Betrug oder Subventionsbetrug ist in § 123
	    Abs. 1 Nr. 6 GWB geregelt. Laut dieser Vorschrift muss ein Unternehmen von einem
	    Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn es wegen Betrugs oder Subventionsbetrugs
            rechtskräftig verurteilt wurde. Dies umfasst insbesondere: Betrug, der im Zusammenhang mit
            der Vergabe oder Durchführung öffentlicher Aufträge oder bei der Verwendung öffentlicher
	    Mittel begangen wurde. Subventionsbetrug, bei dem das Unternehmen unrichtige Angaben
            macht, um unrechtmäßig öffentliche Gelder oder Subventionen zu erhalten.
            Korruption: § 123 GWB Zwingende Ausschlussgründe, (1) Öffentliche Auftraggeber schließen
	    ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn
	    sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem
            Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine
            Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt
              worden ist wegen einer Straftat nach: 6. § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und
              Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs
	      (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen)
	      Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Der Ausschlussgrund aufgrund von
              Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung ist in § 123 Abs. 1 Nr.
	      10 GWB geregelt. Nach dieser Vorschrift muss ein Unternehmen von einem Vergabeverfahren
	      ausgeschlossen werden, wenn es in Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder
              Ausbeutung verwickelt ist oder dies gefördert hat. Das umfasst insbesondere auch Fälle, in
              denen das Unternehmen rechtskräftig verurteilt wurde.
              Verstoß gegen die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern: § 123 GWB Zwingende
              Ausschlussgründe (4) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem
	      Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn
	      1. das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder
              Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige
              Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde.
              Verstoß gegen die Verpflichtung zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen: § 123 GWB
              Zwingende Ausschlussgründe (4) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu
	      jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus,
	      wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder
              Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige
              Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde.
              Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: § 124 GWB Fakultative Ausschlussgründe
              (1) Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der
              Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der
              Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn 1.das Unternehmen bei der
              Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder
              arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat.
              Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: § 124 GWB Fakultative Ausschlussgründe (1)
              Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der
              Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der
              Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn 1. das Unternehmen bei der
              Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder
              arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat.
              Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Ein Ausschlussgrund aufgrund von
              Verstößen gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, wie sie in § 21 des Gesetzes zur
              Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung (SchwarzArbG), § 21 des
              Arbeitnehmerentsendegesetzes (AEntG), § 19 des Mindestlohngesetzes (MiLoG), § 98c des
              Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) sowie § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG)
	      geregelt sind, kann ebenfalls ein Ausschlussgrund in einem Vergabeverfahren darstellen. Dies
	      gilt insbesondere, wenn ein Unternehmen wiederholt gegen diese arbeitsrechtlichen
              Verpflichtungen verstößt. Ein solcher Ausschluss dient dem Ziel, sicherzustellen, dass nur
	      Unternehmen, die arbeitsrechtliche Standards einhalten und keine illegalen Praktiken
              betreiben, an öffentlichen Ausschreibungen teilnehmen.
              Zahlungsunfähigkeit: § 124 GWB Fakultative Ausschlussgründe 1) Öffentliche Auftraggeber
              können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu
	      jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren
              ausschließen, wenn 2. das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des
	      Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder
              eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden
              ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit
	      eingestellt hat.
              Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Ein Ausschlussgrund
              aufgrund von Insolvenz ist in § 124 Abs. 1 Nr. 2 des Gesetzes gegen
              Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) geregelt. Öffentliche Auftraggeber können unter
              Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem
	      Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren
              ausschließen, wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des
	      Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder
              eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden
              ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit
	      eingestellt hat.
              Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: § 124 GWB Fakultative Ausschlussgründe (1)
              Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der
              Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der
              Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn 2.das Unternehmen
              zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein
              vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen
	      Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der
              Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat.
              Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Ein
              Ausschlussgrund aufgrund von Insolvenz ist in § 124 Abs. 1 Nr. 2 des Gesetzes gegen
              Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) geregelt. Öffentliche Auftraggeber können unter
              Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem
	      Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren
              ausschließen, wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des
	      Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder
              eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden
              ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit
	      eingestellt hat.
              Schweres berufliches Fehlverhalten: § 124 GWB Fakultative Ausschlussgründe (1) Öffentliche
              Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein
	      Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem
              Vergabeverfahren ausschließen, wenn 3. das Unternehmen im Rahmen der beruflichen
              Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des
              Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 ist entsprechend anzuwenden.
	      Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Ein
              Ausschlussgrund aufgrund wettbewerbsbeschränkender Vereinbarungen ist in § 124 Abs. 1
              Nr. 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) geregelt. Demnach muss ein
	      Bewerber oder Bieter von einem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn er
              wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen getroffen hat, die den Wettbewerb erheblich
              beeinträchtigen. Solche Vereinbarungen können zum Beispiel Kartelle oder Absprachen zur
              Preisgestaltung oder zur Aufteilung von Märkten gehören, die die Transparenz und Fairness
              des Vergabeverfahrens gefährden. Die Regelung dient dem Schutz des Wettbewerbs und soll
              verhindern, dass Unternehmen durch unzulässige Absprachen den Markt manipulieren und
              dadurch den Wettbewerb und die Vergabe von Aufträgen verzerren.
              Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: § 124 GWB
              Fakultative Ausschlussgründe (1) Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des
              Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des
              Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn 5. ein
              Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die
              Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei
              der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere,
              weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann.
              Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: § 124 GWB
              Fakultative Ausschlussgründe (1) Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des
              Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des
              Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn 6.
	      eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die
	      Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung
              nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann.
              Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: § 124 GWB
              Fakultative Ausschlussgründe (1) Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des
              Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des
              Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn 7. das
              Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen
              Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies
	      zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge
              geführt hat.
	      Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen
              Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.:
              § 123 GWB Zwingende Ausschlussgründe (1) Öffentliche Auftraggeber schließen ein
	      Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie
	      Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen
              zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach §
              30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer
              Straftat nach: 7. § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von
              Mandatsträgern).
   5. Los
       5.1. Los: LOT-0001
	    Titel: Automatische Multi-omics Plattform zur Analyse von Gewebeschnitten
	    Beschreibung: Multi-omics-Plattform inkl. Lieferung, Installation, Einrichtung, Soft- und
	    Hardware
	    Interne Kennung: #5291-431141-2
     5.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Lieferungen
	    Haupteinstufung (cpv): 38000000
            Laborgeräte, optische Geräte und Präzisionsgeräte (außer Gläser)
     5.1.2. Erfüllungsort
            Postanschrift: Fleischmannstraße 8
	    Stadt: Greifswald
	    Postleitzahl: 17489
	    Land, Gliederung (NUTS): Vorpommern-Greifswald (DE80N)
	    Land: Deutschland
     5.1.3. Geschätzte Dauer
	    Andere Laufzeit: Unbekannt
     5.1.6. Allgemeine Informationen
            Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
	    Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
	    Auftragsvergabeprojekt ganz oder teilweise aus EU-Mitteln finanziert
            Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
            Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
            Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:other-sme#
     5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
	    Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt
	    Beschreibung: - Zertifikate nach ISO 14001 und 14067 werden abgefragt
	    Konzept zur Verringerung der Umweltauswirkungen: Klimaschutz
     5.1.9. Eignungskriterien
	    Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
	    Kriterium: Eintragung in ein relevantes Berufsregister
            Beschreibung: Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung (VgV) (Mit dem Angebot; Mittels
            Eigenerklärung): Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung § 44 VgV: -Eintragung in die
	    Berufsgenossenschaft (Nennung Bezeichnung und Mitgliedsnummer) oder Eintragung in das
	    Handelsregister (Nennung Nummer und Amtsgericht) oder Eintragung in die Handwerksrolle
            oder Eintragung in einem sonstigen Berufsregister -Eigenerklärung Präqualifizierung (falls
            vorhanden) -Eigenerklärung Beachtung ILO Kernarbeitsnormen
              Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
              Beschreibung: Eigenerklärung Qualitätsmanagement (VgV) (Mit dem Angebot; Mittels
              Eigenerklärung): Technische und berufliche Leistungsfähigkeit § 46 VgV: Eigenerklärung
              Qualitätsmanagement
	      Kriterium: Anteil der Unterauftragsvergabe
              Beschreibung: Eigenerklärung Unteraufträge (VgV) (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):
              Technische und berufliche Leistungsfähigkeit § 46 VgV: - Eigenerklärung Unteraufträge -
              Eigenerklärung Eignungsleihe - Eigenerklärung Bietergemeinschaften -Eigenerklärung
	      verbundene Unternehmen
	      Kriterium: Allgemeiner Jahresumsatz
              Beschreibung: Eigenerklärung zum Umsatz (VgV) (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):
              Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit § 45 VgV: - Eigenerklärung zum Umsatz:
              Gesamtumsatz der letzten 3 Geschäftsjahre sowie zusätzlich den Umsatz der letzten 3
              Geschäftsjahre in dem Tätigkeitsbereich des konkreten Auftrags, der Gegenstand dieser
	      Vergabe ist
	      Kriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
              Beschreibung: Eigenerklärung zur Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung (VgV) (Mit dem
              Angebot; Mittels Eigenerklärung): Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit § 45 VgV: -
              Eigenerklärung zur Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung mit den Deckungssummen von 5,0
              Mio. EUR für Sach- und Personenschäden, sowie eine Deckungssumme von 100.000 EUR für
              Vermögensschäden je Versicherungsjahr und je Schadensfall bei doppelter Maximierung. Für
              den Fall, dass der Bieter/Bewerber nicht über eine Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung mit
              den geforderten Mindestdeckungssummen verfügt, verpflichtet er sich, im Auftragsfall eine
              Betriebs-/ Berufshaftpflichtversicherung mit den zuvor geforderten Deckungssummen für
              Personen- und Sachschäden sowie für Vermögensschäden je Versicherungsjahr und je
              Schadensfall bei jeweils doppelter Maximierung abzuschließen bzw. die Deckungssummen
              der bestehenden Versicherung entsprechend zu erhöhen.
              Kriterium: Durchschnittliche jährliche Belegschaft
              Beschreibung: Personalstärke Belegschaft (VgV) (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): -
              Technische und berufliche Leistungsfähigkeit § 46 VgV: - Personalstärke: durchschnittliche
              jährliche Anzahl an Beschäftigten insgesamt der letzten 3 Geschäftsjahre umgerechnet auf
              Vollzeitkräfte; Anzahl der Mitarbeiter in für den Ausschreibungsgegenstand relevanten
              Geschäftsfeldern in den letzten 3 Geschäftsjahren umgerechnet auf Vollzeitkräfte -
              Eigenerklärung KMU
    5.1.10. Zuschlagskriterien
	    Kriterium:
	    Art: Preis
	    Bezeichnung: Preis
            Beschreibung: Preiskriterium für  Gewichtete Richtwertmethode - Medianmethode
	    Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
            Zuschlagskriterium  Zahl: 30,00
	    Kriterium:
            Art: Qualität
	    Bezeichnung: Bewertungskriterien
	    Beschreibung: Bewertungskriterien
	    Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
            Zuschlagskriterium  Zahl: 70,00
	    Kriterium:
            Art: Qualität
	    Bezeichnung: Bildgebende Plattform
	    Beschreibung: Bildgebende Plattform
	    Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
            Zuschlagskriterium  Zahl: 0,00
	    Kriterium:
            Art: Qualität
	    Bezeichnung: allgemeine Leistungskriterien
	    Beschreibung: allgemeine Leistungskriterien
	    Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
            Zuschlagskriterium  Zahl: 0,00
	    Kriterium:
            Art: Qualität
	    Bezeichnung: weitere Leistungskriterien
	    Beschreibung: weitere Leistungskriterien
	    Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
            Zuschlagskriterium  Zahl: 0,00
    5.1.11. Auftragsunterlagen
            Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
            Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 02/05/2025 23:59:59 (UTC+2) Eastern
	    European Time, Central European Summer Time
	      Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.dtvp.de/Satellite/notice
	      /CXS0YH5YT4YHVJ1B/documents
	      Ad-hoc-Kommunikationskanal:
	      URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXS0YH5YT4YHVJ1B
    5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
            Bedingungen für die Einreichung:
	    Elektronische Einreichung: Erforderlich
            Adresse für die Einreichung: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXS0YH5YT4YHVJ1B
            Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
            Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
            Varianten: Nicht zulässig
            Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
            Frist für den Eingang der Angebote: 16/05/2025 11:00:00 (UTC+2) Eastern European Time,
	    Central European Summer Time
            Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 53 Tage
            Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
            Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
	    nachgereicht werden.
            Zusätzliche Informationen: § 56 VgV 1) Die Interessensbestätigungen, Teilnahmeanträge und
            Angebote sind auf Vollständigkeit und fachliche Richtigkeit, Angebote zudem auf rechnerische
            Richtigkeit zu prüfen. (2) Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter
            Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende,
            unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere
            Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu
            vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene
            Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Der öffentliche Auftraggeber ist
	    berechtigt, in der Auftragsbekanntmachung oder den Vergabeunterlagen festzulegen, dass er
	    keine Unterlagen nachfordern wird. (3) Die Nachforderung von leistungsbezogenen
	    Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien
            betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um
            unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern
            oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen. (4) Die Unterlagen
            sind vom Bewerber oder Bieter nach Aufforderung durch den öffentlichen Auftraggeber
	    innerhalb einer von diesem festzulegenden angemessenen, nach dem Kalender bestimmten
	    Frist vorzulegen. (5) Die Entscheidung zur und das Ergebnis der Nachforderung sind zu
	    dokumentieren.
            Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
            Eröffnungsdatum: 16/05/2025 11:00:00 (UTC+2) Eastern European Time, Central European
	    Summer Time
	    Auftragsbedingungen:
            Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
            Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
            Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: - Eigenerklärung Russlandsanktionen -
            Vereinbarung mit Lieferanten nach § 6 LkSG
	    Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
            Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
	    Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
    5.1.15. Techniken
	      Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
              Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
	      Kein dynamisches Beschaffungssystem
	      Elektronische Auktion: nein
    5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
            Schlichtungsstelle: Geschäftsstelle der Vergabekammern beim Ministerium für Wirtschaft,
	    Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern
            Überprüfungsstelle: Geschäftsstelle der Vergabekammern beim Ministerium für Wirtschaft,
	    Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern
            Informationen über die Überprüfungsfristen: Vergabeverstöße sind unverzüglich, spätestens
            innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnis, zu rügen (§ 160 Abs. 3 GWB). Mängel in
            Bekanntmachung oder Vergabeunterlagen bis Angebotsfrist. Nach Rügeablehnung kann
            binnen 15 Tagen ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer gestellt werden. Bei
            Vertragsunwirksamkeit: Antrag binnen 30 Tagen nach Mitteilung über Vertragsschluss, sonst
            binnen 6 Monaten. Fristversäumnis führt zum Rechtsverlust.
            Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt:
            Universitätsmedizin Greifswald KöR
            Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Universitätsmedizin Greifswald KöR
   8. Organisationen
       8.1. ORG-0001
            Offizielle Bezeichnung: Universitätsmedizin Greifswald KöR
	    Registrierungsnummer: 13-X19111018-22
            Postanschrift: Fleischmannstraße 8
	    Stadt: Greifswald
	    Postleitzahl: 17489
	    Land, Gliederung (NUTS): Vorpommern-Greifswald (DE80N)
	    Land: Deutschland
	    E-Mail: martin.gruel@med.uni-greifswald.de
	    Telefon: +49 3834860
	    Fax: +49 3834865202
	    Internetadresse: https://www.medizin.uni-greifswald.de
	    Rollen dieser Organisation:
	    Beschaffer
            Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
            Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
       8.1. ORG-0002
            Offizielle Bezeichnung: Geschäftsstelle der Vergabekammern beim Ministerium für Wirtschaft,
	    Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern
	    Registrierungsnummer: VKMV-13-L50010000000-78
	    Postanschrift: Johannes-Stelling-Str. 14
	    Stadt: Schwerin
	    Postleitzahl: 19053
	    Land, Gliederung (NUTS): Schwerin, Kreisfreie Stadt (DE804)
	    Land: Deutschland
	    E-Mail: vergabekammer@wm.mv-regierung.de
	      Telefon: +49 385588-15164
	      Fax: +49 385588-485-5817
	      Internetadresse: http://www.regierung-mv.de
	      Rollen dieser Organisation:
              Überprüfungsstelle
	      Schlichtungsstelle
       8.1. ORG-0003
            Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des
	    Beschaffungsamts des BMI)
	    Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
	    Stadt: Bonn
	    Postleitzahl: 53119
	    Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
	    Land: Deutschland
	    E-Mail: noreply.esender_hub@bescha.bund.de
	    Telefon: +49228996100
	    Rollen dieser Organisation:
	    TED eSender
   10. Änderung
              Fassung der zu ändernden vorigen Bekanntmachung: 2f95a9b8-9d2b-42f7-b77b-
	      6a9fc3824125-01
              Hauptgrund für die Änderung: Korrektur  Beschaffer
      10.1. Änderung
	    Abschnittskennung: PROCEDURE
            Beschreibung der Änderungen: Punkt 7 der Leistungskriterien war eine Dopplung mit Punkt 5
            der Leistungskriterien. Punkt 6 der Leistungskriterien wurden ebenfalls gelöscht, da für diese
	    Ausschreibung nicht relevant.
            Änderung der Auftragsunterlagen am: 06/05/2025
   Informationen zur Bekanntmachung
	      Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 2d08367e-8172-40ee-9edb-4b30e7d0592a - 01
	      Formulartyp: Wettbewerb
              Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung  Standardregelung
	      Unterart der Bekanntmachung: 16
              Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 06/05/2025 14:35:34 (UTC+2) Eastern
	      European Time, Central European Summer Time
              Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
              ABl. S  Nummer der Ausgabe: 88/2025
              Datum der Veröffentlichung: 07/05/2025
Referenzen:
https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXS0YH5YT4YHVJ1B
https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXS0YH5YT4YHVJ1B/documents
https://www.medizin.uni-greifswald.de
http://www.regierung-mv.de
http://icc-hofmann.net/NewsTicker/202505/ausschreibung-291443-2025-DEU.txt
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             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
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