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Ausschreibung: Deutschland  Softwarepaket für Vernetzung, Internet und Intranet  Rahmenvereinbarung über Lizenzen für eine IAM-Plattform - DEU-Hannover
Softwarepaket für Vernetzung, Internet und Intranet
Dokument Nr...: 290418-2025 (ID: 2025050602251309290)
Veröffentlicht: 06.05.2025
*
  DEU-Hannover: Deutschland  Softwarepaket für Vernetzung, Internet und
Intranet  Rahmenvereinbarung über Lizenzen für eine IAM-Plattform
   2025/S 87/2025 290418
   Deutschland  Softwarepaket für Vernetzung, Internet und Intranet  Rahmenvereinbarung über
   Lizenzen für eine IAM-Plattform
   OJ S 87/2025 06/05/2025
   Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung  Standardregelung
   Lieferungen
   1. Beschaffer
       1.1. Beschaffer
	    Offizielle Bezeichnung: Land Niedersachsen vertreten durch IT.Niedersachsen FG 24 -
	    Zentrale Vergabestelle IT
	    E-Mail: mattis.tafel@it.niedersachsen.de
            Rechtsform des Erwerbers: Regionale Gebietskörperschaft
            Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
   2. Verfahren
       2.1. Verfahren
            Titel: Rahmenvereinbarung über Lizenzen für eine IAM-Plattform
            Beschreibung: Gegenstand der Auftrag ist eine Rahmenvereinbarung über Lizenzen für eine
            IAM Plattform sowie dazugehörige Dienstleistungen.
	    Kennung des Verfahrens: cd457e3d-39e1-4772-a418-3650d2f63bdf
	    Interne Kennung: 24/274
	    Verfahrensart: Offenes Verfahren
	    Das Verfahren wird beschleunigt: nein
     2.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Lieferungen
            Haupteinstufung (cpv): 48200000 Softwarepaket für Vernetzung, Internet und Intranet
     2.1.2. Erfüllungsort
	    Beliebiger Ort
     2.1.4. Allgemeine Informationen
            Zusätzliche Informationen: Bekanntmachungs-ID: CXS0Y51Y174Y6DRU
	    Rechtsgrundlage:
	    Richtlinie 2014/24/EU
	    vgv -
     2.1.6. Ausschlussgründe
            Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften:
            Ausgeschlossen wird ein Unternehmen, welches zahlungsunfähig sind, über das Vermögen
	    des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder
            eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden
            ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit
            eingestellt hat (siehe  A23_Anlage_III_Eigenerklärung_Ausschlussgründe_EU_ITN_08_2024 ).
            Korruption: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des
	    Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine
            Person, deren Verhalten nach §123 Absatz 3 GWB, dem Unternehmen zuzurechnen ist,
            rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes
              über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: §
              299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§
	      299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im
              Gesundheitswesen), § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von
              Mandatsträgern) oder § 108f des Strafgesetzbuchs (unzulässige Interessenwahrnehmung),
              den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch
              in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale
              Bedienstete), Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung
              (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem
              Geschäftsverkehr) (siehe
               A23_Anlage_III_Eigenerklärung_Ausschlussgründe_EU_ITN_08_2024 ).
              Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Öffentliche Auftraggeber schließen ein
	      Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie
              Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach §123 Absatz 3 GWB, dem
              Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine
              Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt
              worden ist wegen einer Straftat nach: § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller
              Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder §
	      129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland) (siehe
               A23_Anlage_III_Eigenerklärung_Ausschlussgründe_EU_ITN_08_2024 ).
	      Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs:
              Ausgeschlossen wird ein Unternehmen, bei dem öffentliche Auftraggeber über hinreichende
              Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen
	      Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine
              Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken
              (siehe  A23_Anlage_III_Eigenerklärung_Ausschlussgründe_EU_ITN_08_2024 ).
              Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Ausgeschlossen wird ein Unternehmen,
              welches bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-,
              sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat (siehe
               A23_Anlage_III_Eigenerklärung_Ausschlussgründe_EU_ITN_08_2024 ).
              Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Öffentliche Auftraggeber schließen ein
	      Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie
              Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach §123 Absatz 3 GWB, dem
              Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine
              Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt
              worden ist wegen einer Straftat nach: § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung)
	      oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder
	      Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder
              teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz
              2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen, § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche)
              (siehe  A23_Anlage_III_Eigenerklärung_Ausschlussgründe_EU_ITN_08_2024 ).
              Betrugsbekämpfung: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt
	      des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine
              Person, deren Verhalten nach §123 Absatz 3 GWB, dem Unternehmen zuzurechnen ist,
              rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes
              über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: §
	      263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der
              Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in
              ihrem Auftrag verwaltet werden, § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich
              die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die
              von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, (siehe
               A23_Anlage_III_Eigenerklärung_Ausschlussgründe_EU_ITN_08_2024  ).
              Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Öffentliche Auftraggeber schließen
	      ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn
              sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach §123 Absatz 3 GWB, dem
              Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine
              Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt
              worden ist wegen einer Straftat nach: den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a
	      des Strafgesetzbuches (Menschen-handel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der
	      Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung) (siehe
               A23_Anlage_III_Eigenerklärung_Ausschlussgründe_EU_ITN_08_2024 ).
              Zahlungsunfähigkeit: Ausgeschlossen wird ein Unternehmen, welches zahlungsunfähig sind,
              über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares
              Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels
	      Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet
              oder seine Tätigkeit eingestellt hat (siehe
               A23_Anlage_III_Eigenerklärung_Ausschlussgründe_EU_ITN_08_2024 ).
              Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Ausgeschlossen wird ein Unternehmen,
              welches seinen Pflichten zur Zahlung des Mindestlohns gemäß § 22 des Mindestlohngesetzes
	      (MiLoG) vom 11. August 2014 (BGBl. I S. 1348), in der jeweils geltenden Fassung, nicht
	      nachkommt. (siehe
               A25_Anlage_V_Eigenerklärung_Tariftreue_und_Mindestlohn_ITN_07_2024  ).
              Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Ausgeschlossen wird ein
              Unternehmen, welches zahlungsunfähig sind, über das Vermögen des Unternehmens ein
              Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die
              Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das
              Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat (siehe
               A23_Anlage_III_Eigenerklärung_Ausschlussgründe_EU_ITN_08_2024 ).
	      Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen
              Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.:
              Ausgeschlossen wird ein Unternehmen, welches in Bezug auf Ausschlussgründe oder
              Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten
              hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, oder versucht hat,
              die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu
              beeinflussen, versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige
              Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder fahrlässig oder vorsätzlich irreführende
              Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers
              erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln (siehe
               A23_Anlage_III_Eigenerklärung_Ausschlussgründe_EU_ITN_08_2024 ).
	      Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Ausgeschlossen wird
              ein Unternehmen, bei dem ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens
              besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber
              tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der
              durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann
              (siehe  A23_Anlage_III_Eigenerklärung_Ausschlussgründe_EU_ITN_08_2024 ) .
	      Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens:
	      Ausgeschlossen wird ein Unternehmen, bei dem eine Wettbewerbsverzerrung daraus
	      resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens
	      einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger
              einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann (siehe
               A23_Anlage_III_Eigenerklärung_Ausschlussgründe_EU_ITN_08_2024 ).
              Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit: Ausgeschlossen wird ein
              Unternehmen, welches Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine
              schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt
              wird (siehe  A23_Anlage_III_Eigenerklärung_Ausschlussgründe_EU_ITN_08_2024  ).
	      Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen:
	      Ausgeschlossen wird ein Unternehmen, welches eine wesentliche Anforderung bei der
              Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder
              fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vor-zeitigen Beendigung, zu
              Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat (siehe
               A23_Anlage_III_Eigenerklärung_Ausschlussgründe_EU_ITN_08_2024  ).
              Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Ausgeschlossen wird ein Unternehmen,
              welches bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-,
              sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat (siehe
               A23_Anlage_III_Eigenerklärung_Ausschlussgründe_EU_ITN_08_2024 ).
              Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge: Ausgeschlossen wird ein Unternehmen, welches
              seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur
              Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder
              bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde (siehe
               A23_Anlage_III_Eigenerklärung_Ausschlussgründe_EU_ITN_08_2024 ).
              Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Ausgeschlossen wird ein Unternehmen, welches
              zahlungsunfähig sind, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein
              vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen
	      Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der
              Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat (siehe
               A23_Anlage_III_Eigenerklärung_Ausschlussgründe_EU_ITN_08_2024 ).
	      Entrichtung von Steuern: Ausgeschlossen wird ein Unternehmen, welches seinen
              Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung
              nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige
	      Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde (siehe
               A23_Anlage_III_Eigenerklärung_Ausschlussgründe_EU_ITN_08_2024 ).
              Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten:
              Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des
	      Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine
              Person, deren Verhalten nach §123 Absatz 3 GWB, dem Unternehmen zuzurechnen ist,
              rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes
              über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: §
              129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs
              (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und
	      terroristische Vereinigungen im Ausland) (siehe
               A23_Anlage_III_Eigenerklärung_Ausschlussgründe_EU_ITN_08_2024  ).
   5. Los
       5.1. Los: LOT-0001
            Titel: Rahmenvereinbarung über Lizenzen für eine IAM-Plattform
            Beschreibung: Gegenstand der Auftrag ist eine Rahmenvereinbarung über Lizenzen für eine
            IAM Plattform sowie dazugehörige Dienstleistungen.
	      Interne Kennung: 24/274
     5.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Lieferungen
            Haupteinstufung (cpv): 48200000 Softwarepaket für Vernetzung, Internet und Intranet
     5.1.2. Erfüllungsort
	    Beliebiger Ort
     5.1.3. Geschätzte Dauer
	    Laufzeit: 24 Monate
     5.1.4. Verlängerung
            Maximale Verlängerungen: 2
            Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie
            hier beschrieben: Eine Vertragsverlängerung um jeweils 12 Monate ist möglich.
     5.1.6. Allgemeine Informationen
            Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
	    Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
	    Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
            Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
            Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
            Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:other-sme#
     5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
            Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Erfüllung sozialer Zielsetzungen
            Beschreibung: Verwendung der ITK-Verpflichtungserklärung
            Gefördertes soziales Ziel: Sonstiges
     5.1.9. Eignungskriterien
	    Kriterium:
            Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
            Bezeichnung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
            Beschreibung: 1.1 Sie bestätigen, mindestens drei (3) Projekte bei deutschsprachigen
            Auftraggebern durchgeführt zu haben, bei denen der Gegenstand der Vergabe hinsichtlich des
            Liefergegenstands und des Lieferumfangs vergleichbar ist. Die Referenzprojekte müssen
            abgeschlossen sein oder eine Laufzeit von 2 Jahren bereits überschritten haben. Sie erklären
	    sich mit der Angebotsabgabe bereit, auf Anforderung der Vergabestelle, entsprechende
	    detaillierte Angaben zu den drei gefor-derten Referenzen zu machen. Insbesondere sind dies
            für die drei Referenzen folgende Angaben: Referenzprojektname, Auftraggeber,
	    Ansprechpartner, Ihr Beitrag zum Projekterfolg, Leistungszeitraum, Auftragsvolumen,
	    angefallene Perso-nentage, Ihre Projektinhalte und Projektleistungen. Der Ansprechpartner
            muss diese Angaben bestätigen können und be-fugt sein, zur Qualität der Auftragserfüllung
            Angaben zu machen. Vergleichbar ist ein Projekt, welches in der öffentlichen Verwaltung o-der
            in Großunternehmen realisiert wurde. Der Auftragswert muss mindestens 1.500.000 EUR
            netto betragen. Hierbei handelt es sich um ein Ausschlusskriterium. 1.3: Sie bestätigen, dass
	    das in das Projekt zu entsendende Personal, ab Start des Projektes, im nachfolgend
            definierten Umfang zur Verfügung steht: x 2x IT-Projektleiter (Hauptverantwortung und
	    Stellvertretung), x 2x IT-Consultants (Hauptverantwortung und Stellvertretung), x 2x IT-
	    Architekten (Hauptverantwortung und Stellvertretung). Hierbei handelt es sich um ein
	    Ausschlusskriterium.
    5.1.11. Auftragsunterlagen
            Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
            Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 30/05/2025 23:59:59 (UTC+2) Eastern
	    European Time, Central European Summer Time
	    Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice
	    /CXS0Y51Y174Y6DRU/documents
	    Ad-hoc-Kommunikationskanal:
	    URL: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXS0Y51Y174Y6DRU
    5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
            Bedingungen für die Einreichung:
	    Elektronische Einreichung: Erforderlich
            Adresse für die Einreichung: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice
	    /CXS0Y51Y174Y6DRU
            Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
            Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
            Varianten: Nicht zulässig
            Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
            Frist für den Eingang der Angebote: 16/06/2025 11:00:00 (UTC+2) Eastern European Time,
	    Central European Summer Time
            Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 67 Tage
            Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
            Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
	    nachgereicht werden.
            Zusätzliche Informationen: - Ob eine Nachforderung erfolgt, wird im Einzelfall im Rahmen der
            Ermessensausübung entschieden.
            Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
            Eröffnungsdatum: 16/06/2025 11:00:00 (UTC+2) Eastern European Time, Central European
	    Summer Time
	    Auftragsbedingungen:
            Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
            Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
            Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: 1.2: Sie bestätigen, in das Projekt
            ausschließlich Personal zu entsenden, welches über deutsche Sprachkenntnisse - auf dem
            Niveau von B2 (oder höher) in Wort und Schrift - verfügt. Hierbei handelt es sich um ein
	    Ausschlusskriterium.
	    Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
            Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
	    Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
    5.1.15. Techniken
	    Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
            Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
	    Kein dynamisches Beschaffungssystem
	    Elektronische Auktion: nein
    5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
            Überprüfungsstelle: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft,
	    Verkehr, Bauen und Digitalisierung
              Informationen über die Überprüfungsfristen: Unternehmen haben einen Anspruch auf
              Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren
              gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber. Sieht sich ein am Auftrag interessiertes
	      Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt,
              ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu
              rügen (§160 Abs. 3 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen - GWB). Teilt der
              Auftraggeber dem Unternehmen mit, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann von dem
              Unternehmen ein Antrag auf Nachprüfung gestellt werden. Ein Antrag auf Nachprüfung ist
              gem. § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit: - der Antragsteller den geltend gemachten
              Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und
              gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat;
              die Frist nach §134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die
              aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
              Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
              Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
              Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung
              oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15
              Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
              wollen, vergangen sind. Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden
              sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15
	      Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen
              werden. Bei Übermittlung auf elektronischem Weg oder per Fax beträgt diese Frist 10
	      Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den
	      Auftraggeber.
              Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Land
	      Niedersachsen vertreten durch IT.Niedersachsen FG 24 - Zentrale Vergabestelle IT
              Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Land Niedersachsen vertreten durch IT.
	      Niedersachsen FG 24 - Zentrale Vergabestelle IT
              TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
	      des BMI)
   8. Organisationen
       8.1. ORG-0001
	    Offizielle Bezeichnung: Land Niedersachsen vertreten durch IT.Niedersachsen FG 24 -
	    Zentrale Vergabestelle IT
	    Registrierungsnummer: 000
            Postanschrift: Göttinger Chaussee 259
	    Stadt: Hannover
	    Postleitzahl: 30459
	    Land, Gliederung (NUTS): Region Hannover (DE929)
	    Land: Deutschland
	    E-Mail: mattis.tafel@it.niedersachsen.de
	    Telefon: +49 511 120-27212
	    Internetadresse: https://vergabe.niedersachsen.de
	    Rollen dieser Organisation:
	    Beschaffer
              Zentrale Beschaffungsstelle, die öffentliche Aufträge oder Rahmenvereinbarungen im
              Zusammenhang mit für andere Beschaffer bestimmten Bauleistungen, Lieferungen oder
              Dienstleistungen vergibt/abschließt
              Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
              Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
       8.1. ORG-0002
            Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft,
	    Verkehr, Bauen und Digitalisierung
	    Registrierungsnummer: t:04131153308
	    Postanschrift: Auf der Hude 2
            Stadt: Lüneburg
	    Postleitzahl: 21339
            Land, Gliederung (NUTS): Lüneburg, Landkreis (DE935)
	    Land: Deutschland
	    E-Mail: vergabekammer@mw.niedersachsen.de
	    Telefon: +49 4131153308
	    Rollen dieser Organisation:
            Überprüfungsstelle
       8.1. ORG-0003
            Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des
	    Beschaffungsamts des BMI)
	    Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
	    Stadt: Bonn
	    Postleitzahl: 53119
	    Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
	    Land: Deutschland
	    E-Mail: noreply.esender_hub@bescha.bund.de
	    Telefon: +49228996100
	    Rollen dieser Organisation:
	    TED eSender
   Informationen zur Bekanntmachung
	      Kennung/Fassung der Bekanntmachung: f40b0212-e9f9-4c95-90e1-c1cdd4dfc15c - 01
	      Formulartyp: Wettbewerb
              Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung  Standardregelung
	      Unterart der Bekanntmachung: 16
              Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 05/05/2025 12:18:49 (UTC+2) Eastern
	      European Time, Central European Summer Time
              Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
              ABl. S  Nummer der Ausgabe: 87/2025
              Datum der Veröffentlichung: 06/05/2025
Referenzen:
https://vergabe.niedersachsen.de
https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXS0Y51Y174Y6DRU
https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXS0Y51Y174Y6DRU/documents
http://icc-hofmann.net/NewsTicker/202505/ausschreibung-290418-2025-DEU.txt
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             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
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