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Ausschreibung: Verkehrs- und Freianlagenplanung - DEU-Oranienburg
Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
Dienstleistungen von Ingenieurbüros
Planungsleistungen im Bauwesen
Dokument Nr...: 288922-2025 (ID: 2025050602113407912)
Veröffentlicht: 06.05.2025
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  DEU-Oranienburg: Deutschland  Dienstleistungen von Architektur- und
Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen  Neubau Rettungswache
Schönfließ: Verkehrs- und Freianlagenplanung
   2025/S 87/2025 288922
   Deutschland  Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene
   Leistungen  Neubau Rettungswache Schönfließ: Verkehrs- und Freianlagenplanung
   OJ S 87/2025 06/05/2025
   Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung  Standardregelung
   Dienstleistungen
   1. Beschaffer
      1.1. Beschaffer
	   Offizielle Bezeichnung: Landkreis Oberhavel
	   E-Mail: vergabestelle@oberhavel.de
           Rechtsform des Erwerbers: Lokale Gebietskörperschaft
           Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
   2. Verfahren
      2.1. Verfahren
           Titel: Neubau Rettungswache Schönfließ: Verkehrs- und Freianlagenplanung
           Beschreibung: Die Kreisverwaltung des Landkreises Oberhavel, als Träger des
	   bodengebundenen Rettungsdienstes, beabsichtigt den klimagerechten Neubau einer
	   Rettungswache.
	   Kennung des Verfahrens: 8cdffc1f-48bd-4449-bc86-a40b8655abcd
	   Interne Kennung: RWSB.01.734.02.OV011.25
	   Verfahrensart: Offenes Verfahren
	   Das Verfahren wird beschleunigt: nein
     2.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Dienstleistungen
            Haupteinstufung (cpv): 71240000 Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie
	    planungsbezogene Leistungen
            Zusätzliche Einstufung (cpv): 71300000 Dienstleistungen von Ingenieurbüros, 71320000
	    Planungsleistungen im Bauwesen
     2.1.2. Erfüllungsort
	    Postanschrift: Bergfelder Chaussee 11
            Stadt: Mühlenbecker Land
	    Postleitzahl: 16567
	    Land, Gliederung (NUTS): Oberhavel (DE40A)
	    Land: Deutschland
     2.1.4. Allgemeine Informationen
            Zusätzliche Informationen: Bekanntmachungs-ID: CXP9YB5HHGG
	    Rechtsgrundlage:
	    Richtlinie 2014/24/EU
	    vgv -
     2.1.6. Ausschlussgründe
            Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung, Auftragsunterlagen
            Verstoß gegen Verpflichtungen, die auf rein nationalen Ausschlussgründen beruhen: Siehe
            sämtliche Ausschlussgründe nach den §§ 123, 124 GWB.
              Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Siehe § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB: Öffentliche
              Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der
	      Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten dem
              Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine
              Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt
              worden ist wegen einer Straftat nach § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller
              Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder §
              129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland) nach §
              129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs
              (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und
	      terroristische Vereinigungen im Ausland).
              Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten:
              Siehe § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem
	      Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben,
              dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt
              oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über
              Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 129 des
              Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung
              terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische
              Vereinigungen im Ausland) nach § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller
              Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder §
	      129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland).
              Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Siehe § 123 Abs. 1 Nr. 2 und 3 GWB: Öffentliche
              Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der
	      Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten dem
              Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine
              Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt
              worden ist wegen einer Straftat nach § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung)
	      oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder
	      Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder
              teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz
              2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen und wegen einer Straftat nach § 261 des
              Strafgesetzbuchs (Geldwäsche).
              Betrugsbekämpfung: Siehe § 123 Abs. 1 Nr. 4 und 5 GWB: Öffentliche Auftraggeber schließen
	      ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn
	      sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen
              zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach §
              30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer
              Straftat nach § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den
              Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen
              Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden und wegen einer Straftat nach § 264 des
	      Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der
              Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in
	      ihrem Auftrag verwaltet werden.
              Korruption: Siehe § 123 Abs. 1 Nr. 6 GWB: Öffentliche Auftraggeber schließen ein
	      Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie
	      Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen
              ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des
              Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat
              nach § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen
              Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im
	      Gesundheitswesen).
              Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Siehe § 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB:
              Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des
	      Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine
              Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder
              gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten
              rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach den §§ 232, 232a Absatz 1 bis
              5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution,
	      Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer
	      Freiheitsberaubung).
              Verstoß gegen die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern: Siehe § 123 Abs. 4 Nr. 1 GWB:
              Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des
	      Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn das
              Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur
              Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder
              bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde.
              Verstoß gegen die Verpflichtung zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen: Siehe § 123
              Abs. 4 Nr. 1 GWB: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt
	      des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn das
              Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur
              Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder
              bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde.
              Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Siehe § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB: Öffentliche
              Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein
	      Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem
              Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher
              Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen
              verstoßen hat.
              Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Siehe § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB: Öffentliche
              Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein
	      Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem
              Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher
              Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen
              verstoßen hat.
              Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Siehe § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB: Öffentliche
              Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein
	      Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem
              Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher
              Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen
              verstoßen hat.
              Zahlungsunfähigkeit: Siehe § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter
              Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem
	      Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren
              ausschließen, wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des
	      Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder
              eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden
              ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit
	      eingestellt hat.
              Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Siehe § 124 Abs. 1 Nr. 2
              GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der
              Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der
              Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen
              zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein
              vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen
	      Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der
              Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat.
              Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Siehe § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB: Öffentliche
              Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein
	      Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem
              Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das
              Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren
              beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse
	      abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine
              Tätigkeit eingestellt hat.
              Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Siehe §
              124 Abs. 1 Nr. 2 GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des
              Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des
              Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das
              Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein
              Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die
              Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das
              Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat.
              Schweres berufliches Fehlverhalten: Siehe § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB: Öffentliche Auftraggeber
              können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu
	      jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren
              ausschließen, wenn das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine
              schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt
	      wird.
	      Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Siehe
              § 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des
              Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des
              Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn der
              öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das
	      Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen
              aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des
	      Wettbewerbs bezwecken oder bewirken.
              Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Siehe § 124 Abs. 1
              Nr. 5 GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der
              Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der
              Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn ein Interessenkonflikt bei der
              Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit
              einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des
              Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende
              Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann.
              Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Siehe § 124
              Abs. 1 Nr. 6 GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes
              der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der
              Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn eine Wettbewerbsverzerrung
	      daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens
	      einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger
              einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann.
              Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Siehe § 124
              Abs. 1 Nr. 7 GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes
              der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der
              Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen eine
              wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder
              Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer
              vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt
	      hat.
	      Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen
              Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.:
              Siehe § 124 Abs. 1 Nr. 8 und 9 GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung
              des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des
              Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das
              Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende
              Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die
              erforderlichen Nachweise zu übermitteln, oder wenn das Unternehmen a) versucht hat, die
              Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen,
              b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim
              Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende
              Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers
              erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln.
   5. Los
      5.1. Los: LOT-0001
           Titel: Neubau Rettungswache Schönfließ: Verkehrs- und Freianlagenplanung
           Beschreibung: Der Standort für den Neubau der Rettungswache befindet sich in der
           Gemeinde Mühlenbecker Land, Ortsteil Schönfließ, Bergfelder Chaussee 11. Das Gebäude
	   der Rettungswache ist entsprechend den Anforderungen aus dem Klimaschutzkonzept des
           Landkreises Oberhavel für Neubauten, mit dem Ziel der DGNB-Zertifizierung in  Silber  zu
           planen und zu errichten. In diesem Sinne sind die baulichen Maßnahmen nachhaltig und
           ökonomisch (wirtschaftlich) zu planen. Eingriffe in das ökologische System sind mit der
           Planung entsprechend zu minimieren sowie soziokulturelle Aspekte zu berücksichtigen und
           umzusetzen. Das Gebäude muss in der ganzheitlichen Betrachtung Prozess- und technische
           Qualitäten erfüllen, die einen störungsfreien und über den gesamten Lebenszyklus optimierten
           Betrieb ermöglichen. Der Auftraggeber fordert über den gesamten Planungsprozess und in
           allen Teilplanungsbereichen, die Berücksichtigung und den Einsatz nachhaltiger Roh- und
           Baustoffe. Es sind nur technisch notwendige Anlagen zu planen. Die Gebäudeautomation ist
           auf ein notwendiges Maß zu beschränken. Für die verkehrstechnische Erschließung des
           Grundstücks und seiner Ausfahrt auf die Bergfelder Chaussee liegt die Grundlagenermittlung
           und die Vorplanung vor. Die Planung soll auf dieser Basis fortgeführt werden. Die Freianlagen
	   sind entsprechend der Vorgaben aus dem Bebauungsplan zu errichten und in die
           Flächenbilanz der möglichen Bebauung einzubeziehen. Grundsätzlich gilt auch hier im
           Rahmen der Nachhaltigkeit den Pflege- und Unterhaltungsaufwand der Grünflächen zu
	   minimieren und die Ausgestaltung mit Pflanzungen der Umgebung anzupassen. Die
           Versiegelung der Flächen ist auf ein Minimum zu beschränken.
	   Interne Kennung: RWSB.01.734.02.OV011.25
     5.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Dienstleistungen
	    Haupteinstufung (cpv): 71240000
            Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
            Zusätzliche Einstufung (cpv): 71300000 Dienstleistungen von Ingenieurbüros, 71320000
	    Planungsleistungen im Bauwesen
     5.1.2. Erfüllungsort
	    Postanschrift: Bergfelder Chaussee 11
            Stadt: Mühlenbecker Land
	    Postleitzahl: 16567
	    Land, Gliederung (NUTS): Oberhavel (DE40A)
	    Land: Deutschland
     5.1.3. Geschätzte Dauer
	    Datum des Beginns: 16/07/2025
	    Enddatum der Laufzeit: 28/05/2027
     5.1.6. Allgemeine Informationen
            Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
            Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
	    Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
            Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
            Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
            Zusätzliche Informationen: 1. Bindefristende: 15.07.2025 2. Hinweis zu bietereigenen AGB:
            Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) des Bieters dürfen dem Angebot weder beigefügt
	    werden noch darf sich darauf bezogen werden. Der Einbezug von eigenen AGB des Bieters
            führt zum Angebotsausschluss.
     5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
            Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Erfüllung sozialer Zielsetzungen
	    Beschreibung: Brandenburgisches Vergabegesetz (BbgVergG): Der Bieter verpflichtet sich mit
	    Angebotsabgabe zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem BbgVergG. Bestehen
	    keine anderen Mindestentgelt-Regelungen z. B. nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz oder
	    liegt das danach zu zahlende Arbeitsentgelt unter dem Mindestarbeitsentgelt je Stunde auf
            Grundlage des § 6 Absatz 2 BbgVergG von zzt. 13,00 Euro brutto, so wird allen bei der
            Ausführung der Leistungen Beschäftigten für den Einsatz im Rahmen dieses Auftrages
	    mindestens ein Bruttoentgelt von 13,00 Euro gerechnet auf die Arbeitsstunde bezahlt. Das
            Mindestentgelt entspricht dabei dem regelmäßig gezahlten Grundentgelt für eine Zeitstunde,
            ohne Sonderzahlungen, Zulagen oder Zuschlägen.
            Gefördertes soziales Ziel: Sonstiges
     5.1.9. Eignungskriterien
	    Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
	    Kriterium: Eintragung in ein relevantes Berufsregister
            Beschreibung: Mittels dem Formular 4.0  Eigenerklärung zur Eignung  der Vergabeunterlagen
            werden folgende Angaben gefordert: - Eigenerklärung, dass (eine) (projekt-)verantwortliche
            Person(en) des Unternehmens zur Führung der Berufsbezeichnung  Ingenieur  bzw.
             Landschaftsarchitekt  befugt ist/sind und das Unternehmen befähigt ist/sind, die
            ausgeschriebenen Leistungen auszuüben. - Nachweis über die Berechtigung zur Führung der
              Berufsbezeichnung  Ingenieur  gemäß § 75 Abs. 1 Vergabeordnung (VgV) bzw. für juristische
              Personen nach § 75 Abs. 3 VgV ist mit dem Angebot vorzulegen Die Angaben sind von jedem
              Mitglied einer Bietergemeinschaft gesondert zu erklären / erbringen. Unternehmen, die
              außerhalb der Landesgrenzen der Bundesrepublik Deutschland ihren Geschäftssitz haben,
              geben die o. g. Erklärungen nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem das
              Unternehmen ansässig ist, ab.
	      Kriterium: Allgemeiner Jahresumsatz
              Beschreibung: Mittels dem Formular 4.0  Eigenerklärung zur Eignung  der Vergabeunterlagen
	      werden folgende Angaben gefordert: - Angaben zum Umsatz: Gesamtnettoumsatz des
              Unternehmens der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre. Der Gesamtumsatz darf
              hierbei 100.000,00 EUR netto je abgeschlossenes Geschäftsjahr nicht unterschreiten. Bei
	      einer Bietergemeinschaft sind die Angaben von den Mitgliedern insgesamt zu erbringen, d.h.
	      ein Mitglied der Bietergemeinschaft kann die Defizite eines anderen Mitglieds ausgleichen. Auf
              gesondertes Verlangen der Vergabestelle/des Auftraggebers sind zur Bestätigung einzelner
              Erklärungen Nachweise vorzulegen. Unternehmen, die außerhalb der Landesgrenzen der
              Bundesrepublik Deutschland ihren Geschäftssitz haben, geben die o.g. Erklärungen nach
              Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, ab.
              Kriterium: Durchschnittliche jährliche Belegschaft
              Beschreibung: Mittels dem Formular 4.0  Eigenerklärung zur Eignung  der Vergabeunterlagen
              werden folgende Angaben gefordert: - Angabe und Erklärung der in den letzten drei (3)
              Kalenderjahren durchschnittlich Beschäftigten und Führungskräfte im Unternehmen. Auf
              gesondertes Verlangen der Vergabestelle/des Auftraggebers sind zur Bestätigung einzelner
              Erklärungen Nachweise vorzulegen. Bei Bietergemeinschaften sind diese Nachweise von
              jedem Mitglied zu erbringen. Unternehmen, die außerhalb der Landesgrenzen der
              Bundesrepublik Deutschland ihren Geschäftssitz haben, geben die o.g. Erklärungen nach
              Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, ab.
	      Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
              Beschreibung: Es gilt der maßgebliche Artikel 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates
              vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive
              Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine
	      destabilisieren. Auftragsvergaben an russische Personen / Unternehmen im Sinne der
	      Vorschrift sind verboten sowie auch eine Beteiligung solcher Unternehmen am Auftrag als
	      Unterauftragnehmer, Lieferanten oder im Zusammenhang mit der Erbringung des
	      Eignungsnachweises (soweit auf diese mehr als 10% des Auftragswertes entfallen). Mit
              Angebotsabgabe ist daher eine Eigenerklärung bzgl. der o.g. Verordnung abzugeben. Diese
	      ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
	      Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
              Beschreibung: Mittels dem Formular 4.0  Eigenerklärung zur Eignung  der Vergabeunterlagen
              werden folgende Angaben gefordert: - Erklärung und Angaben zu Leistungen, die mit der zu
	      vergebenden Leistung vergleichbar sind. Es sind mindestens zwei (2) vergleichbare
              Referenzen für die Verkehrsplanung und mindestens zwei (2) vergleichbare für die
	      Freianlagenplanung nachzuweisen. Dabei sind mindestens folgende Anforderungen zu
              erfüllen: - Jede Referenz muss nach dem 01.01.2020 ausgeführt worden sein. - Bei jeder
              Referenz müssen mindestens die Leistungsphasen 1 - 8 abgeschlossen sein. - Mindestens
              eine (1) Referenz für Verkehrsplanung und mindestens eine (1) Referenz für
	      Freianlagenplanung muss eine Neuanlage sein. - Hinsichtlich Art und Umfang der Leistungen
	      mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sein. Zum Nachweis der o.g.
	      Mindestanforderungen sind mit dem Angebot mittels Formular 4.5 (Unternehmensreferenzen)
	      folgende Angaben zu erbringen: - Projektbezeichnung, - Projektbeschreibung (Kurzform), -
              Beschreibung der Leistung (Komplexität/Anforderungsgrad, Besonderheiten), - Name und
	      Anschrift Auftraggeber, - Ansprechpartner beim Auftraggeber mit Kontaktdaten, -
              Ausführungszeitraum, - Angabe zu den abgeschlossenen Leistungsphasen im Projekt jeweils
              für die Verkehrs- und Freianlagenplanung. Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle/des
              Auftraggebers sind zur Bestätigung Nachweise vorzulegen. Diese sind von den Mitgliedern
	      einer Bietergemeinschaft insgesamt zu erbringen, d.h. ein Mitglied kann die Defizite eines
              anderen Mitglieds ausgleichen. Unternehmen, die außerhalb der Landesgrenzen der
              Bundesrepublik Deutschland ihren Geschäftssitz haben, geben die o.g. Erklärungen nach
              Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, ab.
	      Kriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
              Beschreibung: Mittels dem Formular 4.0  Eigenerklärung zur Eignung  der Vergabeunterlagen
              werden folgende Angaben gefordert: - Erklärung und Nachweis über das Bestehen einer
              Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung von 1.500.000 EUR für Personenschäden und 300.000
              EUR für sonstige Schäden (zweifach maximiert) oder eine Erklärung, dass eine Berufs-
	      /Betriebshaftpflichtversicherung mit den genannten Deckungssummen abgeschlossen und ein
              entsprechender Versicherungsnachweis spätestens vor Zuschlagserteilung vorgelegt wird.
              Mindestbedingung: Vorlage Eigenerklärung und Versicherungsbescheinigung in Kopie mit
              folgenden (Mindest-)Deckungssummen je Versicherungsfall: Personenschäden: 1.500.000
              EUR Sonstige Schäden: 300.000 EUR oder: Erklärung, dass eine Berufs-
	      /Betriebshaftpflichtversicherung mit den vorgenannten Deckungssummen im Fall der
	      Zuschlagserteilung abgeschlossen und ein entsprechender Versicherungsnachweis
              spätestens vor Zuschlagserteilung vorgelegt wird. Die Angaben sind von jedem Mitglied einer
              Bietergemeinschaft gesondert zu erklären / erbringen. Ein aktueller Nachweis des
              Haftpflichtversicherers über das Bestehen einer Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung in der
              geforderten Höhe (zum Zeitpunkt der Vorlage nicht älter als 6 Monate) ist spätestens vor
              Zuschlagserteilung vorzulegen. Unternehmen, die außerhalb der Landesgrenzen der
              Bundesrepublik Deutschland ihren Geschäftssitz haben, geben die o. g. Erklärungen nach
              Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, ab.
              Kriterium: Werkzeuge, Anlagen oder technische Ausrüstung
              Beschreibung: Mittels dem Formular 4.0  Eigenerklärung zur Eignung  der Vergabeunterlagen
              werden folgende Angaben gefordert: - Erklärung zur technischen Ausstattung mit einer
	      geeigneten CAD-Software und ggf. zu einer vorhandenen Schnittstelle zur CAD-Software des
	      Auftraggebers (AutoCAD oder Sprit CAD) Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle/des
              Auftraggebers sind zur Bestätigung Nachweise vorzulegen. Diese sind von den Mitgliedern
	      einer Bietergemeinschaft insgesamt zu erbringen, d.h. ein Mitglied kann die Defizite eines
              anderen Mitglieds ausgleichen. Unternehmen, die außerhalb der Landesgrenzen der
              Bundesrepublik Deutschland ihren Geschäftssitz haben, geben die o.g. Erklärungen nach
              Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, ab.
    5.1.10. Zuschlagskriterien
	    Kriterium:
	    Art: Preis
	    Bezeichnung: Preis
            Beschreibung: Herangezogen für die Preisbewertung werden die vom Bieter in den
            Preisblättern für die Verkehrs- und Freianlagenplanung angebotenen Honorarsätze,
              Stundensätze sowie die angebo- tenen Gesamtwertungssummen in Euro unter
              Berücksichtigung einer ggf. zu entrichtenden Umsatzsteuer sowie eines ggf. gewährten
              Nachlasses ohne Bedingungen, wie sie sich nach erfolgter Preisprüfung durch den
              Auftraggeber darstellt. Mit dem Angebot sind die Preisblätter vollständig ausgefüllt
	      einzureichen. Angebote mit einer	0,00 EUR  Preisangabe bei den anzugebenden
              Stundensätzen werden wegen offenkundiger Unterschreitung des Vergabemindestlohnes als
              unzulässig bewertet wird. Sollten Bieter für verschiedenen Personenkategorien einheitliche
              Stundensätze kalkuliert haben, ist der betreffende Stundensatz unter allen hiervon betroffenen
	      Personenkategorien auszuweisen. Die zur Berechnung der Wertungspreise angegebenen
              Berechnungsparameter (z.B. Prozentsätze zur Bewertung der einzelnen Teilleistungen,
              Zuschläge u.s.w.) werden vertragsgegenständlich! Es werden im Rahmen der Preisbewertung
              nur die verbliebenen wertbaren Angebote berücksichtigt, d. h. Angebote, die die verbindlichen
              Vorgaben aus den Vergabeunterlagen erfüllen. Das Kriterium Preis unterteilt sich in 2
              Wertungskriterien wie folgt: I. Preisbewertung zu Honorar, Nebenkosten und Zuschlägen
              Anhand der angebotenen Parameter zur Honorarberechnung des Bieters sind gemäß
              Preisblatt nach den Ermittlungsgrundsätzen der HOAI Angebotspreise zu a. den jeweiligen
              Honoraren für die Grundleistungen der Leistungsphasen 1-9, b. Nebenkosten, c. ggf.
              gewährte Nachlässe bzw. geltend gemachte Zuschläge, d. Gesamtpreis (netto), e.
              Umsatzsteuer, f. Gesamtangebotssumme (brutto) = Wertungspreis anzugeben. Die Höhe der
              anrechenbaren Kosten ist in den Preisblättern aufgeführt. Die Ermittlung der
              Bewertungspunkte für das Kriterium P.I (Preis- Honorarsätze, Nebenkosten und
              Honorarzuschläge) erfolgt nach folgendem Schlüssel: - 148 Punkte erhält das Angebot mit
              dem niedrigsten Wertungspreis. - 0 Punkte erhält ein fiktives Angebot mit dem 2-fachen des
              niedrigsten Preises. - Alle Angebote mit darüber liegendem Wertungspreis erhalten ebenfalls 0
              Punkte. - Die Punkteermittlung für Angebote mit dazwischenliegenden Wertungspreisen
              erfolgt über eine lineare Interpolation mit bis zu zwei Stellen nach dem Komma.
	      (Berechnungsformel: [(2xPreisBest - PreisAngebot)/PreisBest)] x 148 Punkte) II.
              Preisbewertung Stundensätze Anhand des Angebots des Bieters gemäß Preisblatt werden die
              angebotenen Stundensätze zu a. projektbearbeitender Person, b. Mitarbeiter nach folgendem
              Schlüssel bewertet: - 26 Punkte erhält das Angebot mit dem niedrigsten Stundensatz für die
              projektbearbeitende Person. - 26 Punkte erhält das Angebot mit dem niedrigsten Stundensatz
              für Mitarbeiter. - 0 Punkte erhält ein fiktives Angebot mit dem 2-fachen des jeweiligen
              niedrigsten Preises. - Alle Angebote mit jeweils darüber liegendem Stundensatz erhalten
              ebenfalls 0 Punkte. - Die Punkteermittlung für Angebote mit dazwischenliegenden
              Stundensätzen erfolgt über eine lineare Interpolation mit bis zu zwei Stellen nach dem
	      Komma. (Berechnungsformel: [(2xPreisBest - PreisAngebot)/PreisBest )] x 26) Die
              errechneten Wertungspunkte werden kaufmännisch auf zwei Nachkommastellen gerundet.
              Für das Zuschlagskriterium  Preis  können insgesamt maximal 200 Punkte erreicht werden.
              Die Punkte gehen in die Gesamtwertung ein. Nähere Angaben vgl. Verfahrensbedingungen
              unter Punkt 4 Prüfung und Wertung der Angebote sowie Vergabeunterlagen.
	      Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
              Zuschlagskriterium  Zahl: 50,00
	      Kriterium:
              Art: Qualität
              Bezeichnung: Qualität
              Beschreibung: Bei der Wertung der Qualität/Leistung übt der Auftraggeber seinen
	      Beurteilungsspielraum aus und nimmt eine entsprechende Bewertung der eingereichten
	      Unterlagen (vgl. oben Punkt 3.4; Qualifikationsnachweise und Referenzen) vor. Die Angebote
              werden durch ein Gremium des Auftraggebers, bestehend aus zwei (2) Prüfern, beurteilt.
              Diese prüfen und bewerten jedes Angebot unabhängig voneinander. Sie vergeben für jedes
              Angebot ihre Punkte pro Wertungskriterium nach folgenden Maßgaben: Kriterium Q
              Bewertung der Qualität und Erfahrung des mit der Auftragsdurchführung betrauten Person 1.
	      Anhand der eingereichten Unterlagen des Bieters zur Qualifikation, des beruflichen
              Werdegangs und einschlägigen Berufserfahrung (z.B. Kurzvita/tabellarischer Lebenslauf,
              Nachweise) bewerten die Prüfer des Auftraggebers die durch einschlägige berufliche
              Ausbildung, Tätigkeiten und ggf. durchlaufene Fort-/Weiterbildungen nachgewiesenen
	      fachlichen Kompetenzen und beruflichen Erfahrungen der angebotenen projektbearbeitenden
              Personen. Maßgeblich für die abgestufte Bewertung ist Umfang, Vielseitigkeit,
	      Qualifikationsniveau und Dauer der nachgewiesenen fachlichen Kompetenzen und beruflichen
	      Erfahrungen. Bewertet wird dabei, inwieweit anhand der nachgewiesenen fachlichen
	      Kompetenzen und beruflichen Erfahrungen eine fachkundige, effiziente, qualitativ hochwertige
              und zielorientierte Durchführung der Leistungen des AG erwartet werden kann. 2. Anhand der
              eingereichten zwei (2) vergleichbaren persönlichen Referenzen bewerten die Prüfer des
              Auftraggebers Umfang und Qualität der nachgewiesenen spezifischen Erfahrungen des
	      angebotenen Verkehrs- bzw. Freianlagenplaners bei der Planung vergleichbarer Projekte.
              Maßgeblich für die abgestufte Bewertung ist der Grad der Vergleichbarkeit der eingereichten
	      Referenzen mit der ausgeschriebenen Leistung, insbesondere im Hinblick auf: erbrachten
              Leistungsinhalt (Art und Größe, Komplexität), Schwierigkeitsgrad und Vielfalt der planerischen
	      Anforderungen sowie die Nachvollziehbarkeit der Referenz. Positiv bewertet wird dabei, wenn
	      anhand der angegebenen Referenz/en eine fachkundige, effiziente, qualitativ hochwertige und
              zielorientierte Durchführung der Leistungen des AG erwartet werden kann. Des Weiteren wird
              positiv bewertet, wenn aus der Referenz hervorgeht, dass mehrere Baumaßnahmen
              gleichzeitig betreut wurden. Es gilt der unten dargestellte Bewertungsschlüssel zu dem
              Kriterium Q. Die erreichten Punkte gem. Bewertungsschlüssel werden mit dem
              ausgewiesenen Gewichtungsfaktor multipliziert. Bewertungsschlüssel zu dem Kriterium Q: Für
	      die Bewertung zum Zuschlagskriterium Q erfolgt die Punkteverteilung analog dem
              Schulnotensystem. Die Punktevergabe reicht hierbei von 10 Punkten für hervorragende bis zu
              0 Punkten für unzureichende Darstellungen/Aussagen zum jeweiligen Thema. 10 =
	      hervorragende Aussagen/Darstellung, 9 = sehr gute Aussagen / Darstellung, 7 = gute
              Aussagen / Darstellung, 4 = mäßige bis durchschnittlich gute Aussagen / Darstellung, 1 =
	      mangelhafte Aussagen / Darstellung, 0 = unzureichende Aussagen / Darstellung. Aus den
              Punkten pro Wertungskriterium der zwei (2) Prüfer wird der Punktemittelwert (=arithmetisches
	      Mittel) des jeweiligen Wertungskriteriums errechnet. Dieser wird bis auf zwei (2)
	      Nachkommastellen berechnet. Die Punktemittelwerte werden addiert, die Summe geht in die
              Gesamtwertung ein. Es können für die Qualitätsbewertung insgesamt maximal 200
              Bewertungspunkte erreicht werden. Nähere Angaben vgl. Verfahrensbedingungen unter Punkt
              4 Prüfung und Wertung der Angebote sowie Vergabeunterlagen.
	      Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
              Zuschlagskriterium  Zahl: 50,00
    5.1.11. Auftragsunterlagen
            Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
            Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 26/05/2025 23:59:59 (UTC+2) Eastern
	    European Time, Central European Summer Time
	    Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabemarktplatz.brandenburg.de
	    /VMPSatellite/notice/CXP9YB5HHGG/documents
	    Ad-hoc-Kommunikationskanal:
	    URL: https://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPSatellite/notice/CXP9YB5HHGG
    5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
              Bedingungen für die Einreichung:
	      Elektronische Einreichung: Erforderlich
              Adresse für die Einreichung: https://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPSatellite/notice
	      /CXP9YB5HHGG
              Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
              Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
              Varianten: Nicht zulässig
              Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
              Frist für den Eingang der Angebote: 04/06/2025 08:00:00 (UTC+2) Eastern European Time,
	      Central European Summer Time
              Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 42 Tage
              Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
              Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
	      nachgereicht werden.
              Zusätzliche Informationen: Nachforderung erfolgt gemäß § 56 VgV.
              Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
              Eröffnungsdatum: 04/06/2025 08:00:00 (UTC+2) Eastern European Time, Central European
	      Summer Time
              Zusätzliche Informationen: keine Teilnahme von Bietern (vgl. § 55 Abs. 2 Satz 2 VgV)
	      Auftragsbedingungen:
              Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
              Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
              Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: 1. Geschäftssprache: Deutsch, 2. Das
	      Brandenburgische Vergabegesetz (BbgVergG) findet Anwendung: Der Bieter verpflichtet sich
	      mit Angebotsabgabe zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem BbgVergG.
	      Bestehen keine anderen Mindestentgelt-Regelungen z. B. nach dem Arbeitnehmer-
	      Entsendegesetz oder liegt das danach zu zahlende Arbeitsentgelt unter dem
              Mindestarbeitsentgelt je Stunde auf Grundlage des § 6 Absatz 2 BbgVergG von zzt. 13,00
              Euro brutto, so wird allen bei der Ausführung der Leistungen Beschäftigten für den Einsatz im
	      Rahmen dieses Auftrages mindestens ein Bruttoentgelt von 13,00 Euro gerechnet auf die
              Arbeitsstunde bezahlt. Das Mindestentgelt entspricht dabei dem regelmäßig gezahlten
              Grundentgelt für eine Zeitstunde, ohne Sonderzahlungen, Zulagen oder Zuschlägen.
	      Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
              Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
	      Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
              Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Die
              Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot eine Erklärung aller Mitglieder in Textform
              abzugeben, - in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist, - in der
              alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigte
              Vertreter bezeichnet ist, - dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem
	      Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, - dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
    5.1.15. Techniken
	    Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
            Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
	    Kein dynamisches Beschaffungssystem
	    Elektronische Auktion: nein
    5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
              Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für
	      Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz
              Informationen über die Überprüfungsfristen: Auf das Vergabeverfahren findet das Gesetz
              gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der Fassung der Bekanntmachung vom
	      26.06.2013 (BGBl. I, S. 1750, 3245), das zuletzt durch Artikel 25 des Gesetzes vom 15. Juli
              2024 (BGBl. 2024 I Nr. 236) geändert worden ist, Anwendung. § 160 GWB lautet
              auszugsweise:  (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
              (...) (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß
              gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber
              dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf
              der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die
              aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
              Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
              Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
              Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung
              oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15
              Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
              wollen, vergangen sind. (...) Demzufolge ist ein Antrag an die o. g. Nachprüfungsstelle
              (Vergabekammer) insbesondere unzulässig, sofern ein Verstoß gegen Vergabevorschriften
              nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen bei der Vergabestelle gerügt wird (§ 160 Abs.
	      3 Nr. 1 GWB) und nicht innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der
              Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, ein Nachprüfungsantrag gestellt wurde.
	      Die Vergabestelle weist darauf hin, dass der Bieter wegen des Akteneinsichtsrechts aller
              Beteiligten eines Nachprüfungsverfahrens nach § 165 Abs. 1 GWB damit rechnen muss, dass
	      sein Angebot von den Beteiligten bei der Vergabekammer eingesehen wird. Daher liegt es im
              Interesse des Bieters, schon in seinen Angebotsunterlagen auf wichtige Gründe nach § 165
              Abs. 3 GWB für eine Versagung der Akteneinsicht hinzuweisen und betroffene Angebotsteile
	      kenntlich zu machen (Geheimnisse, insbesondere Fabrikats-, Betriebs- oder
              Geschäftsgeheimnisse). Zur Durchsetzung seiner Rechte muss sich der Bieter an die
              Vergabekammer wenden. Die Vergabestelle weist schließlich darauf hin, dass das Verfahren
              vor der Vergabekammer für die unterlegene Partei kostenpflichtig ist.
              Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Landkreis
	      Oberhavel
              Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Landkreis Oberhavel
   8. Organisationen
      8.1. ORG-0001
	   Offizielle Bezeichnung: Landkreis Oberhavel
	   Registrierungsnummer: 12-12992262160023-68
	   Postanschrift: Adolf-Dechert-Str. 1
	   Stadt: Oranienburg
	   Postleitzahl: 16515
	   Land, Gliederung (NUTS): Oberhavel (DE40A)
	   Land: Deutschland
	   Kontaktperson: Leitungsstab, StB Zentrale Vergabestelle
	   E-Mail: vergabestelle@oberhavel.de
	   Telefon: +49 3301601-3500
	   Fax: +49 3301601-3519
	      Internetadresse: https://www.oberhavel.de
	      Rollen dieser Organisation:
	      Beschaffer
              Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
              Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
      8.1. ORG-0003
           Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für
	   Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz
	   Registrierungsnummer: t:03318661719
	   Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107
	   Stadt: Potsdam
	   Postleitzahl: 14473
	   Land, Gliederung (NUTS): Potsdam, Kreisfreie Stadt (DE404)
	   Land: Deutschland
	   E-Mail: vergabekammer@mwaek.brandenburg
	   Telefon: +49 3318661719
	   Fax: +49 3318661652
	   Rollen dieser Organisation:
           Überprüfungsstelle
      8.1. ORG-0004
           Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des
	   Beschaffungsamts des BMI)
	   Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
	   Stadt: Bonn
	   Postleitzahl: 53119
	   Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
	   Land: Deutschland
	   E-Mail: noreply.esender_hub@bescha.bund.de
	   Telefon: +49228996100
	   Rollen dieser Organisation:
	   TED eSender
   Informationen zur Bekanntmachung
	      Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 7dc84295-61c4-4d50-a58e-5455b80763ce - 01
	      Formulartyp: Wettbewerb
              Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung  Standardregelung
	      Unterart der Bekanntmachung: 16
              Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 02/05/2025 15:10:10 (UTC+2) Eastern
	      European Time, Central European Summer Time
              Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
              ABl. S  Nummer der Ausgabe: 87/2025
              Datum der Veröffentlichung: 06/05/2025
Referenzen:
https://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPSatellite/notice/CXP9YB5HHGG
https://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPSatellite/notice/CXP9YB5HHGG/documents
https://www.oberhavel.de
http://icc-hofmann.net/NewsTicker/202505/ausschreibung-288922-2025-DEU.txt
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                The Federal Office of Foreign Trade Information
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