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Ausschreibung: BB1 und Prozessluftversorgung BB2 - DEU-Landshut
Abwasserpumpen
Abwasserleitungen
Bauarbeiten für Rohrleitungen
Dokument Nr...: 288543-2025 (ID: 2025050602084407617)
Veröffentlicht: 06.05.2025
*
  DEU-Landshut: Deutschland  Bauarbeiten für Rohrleitungen  Umbau
Klärwerk Landshut zur einstufigen Belebungsanlage mit Kaskadendenitrifikation:
BB1 und Prozessluftversorgung BB2
   2025/S 87/2025 288543
   Deutschland  Bauarbeiten für Rohrleitungen  Umbau Klärwerk Landshut zur einstufigen
   Belebungsanlage mit Kaskadendenitrifikation: BB1 und Prozessluftversorgung BB2
   OJ S 87/2025 06/05/2025
   Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung  Standardregelung
   Bauleistung
   1. Beschaffer
       1.1. Beschaffer
	    Offizielle Bezeichnung: Stadtwerke Landshut
	    E-Mail: vergabestelle@stadtwerke-landshut.de
            Rechtsform des Erwerbers: Von einer regionalen Gebietskörperschaft kontrolliertes
            öffentliches Unternehmen
            Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
   2. Verfahren
       2.1. Verfahren
            Titel: Umbau Klärwerk Landshut zur einstufigen Belebungsanlage mit Kaskadendenitrifikation:
	    BB1 und Prozessluftversorgung BB2
	    Beschreibung: Lieferung und Installation von Anlagen und Armaturen zur
            Prozessluftversorgung, Belüftung und Pumpentechnik, Rohrleitungsbau
	    Kennung des Verfahrens: 1644d360-85ec-401e-9e0d-230ae1a501c5
	    Interne Kennung: 2025-022-BL
	    Verfahrensart: Offenes Verfahren
	    Das Verfahren wird beschleunigt: nein
     2.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Bauleistung
            Haupteinstufung (cpv): 45231100 Bauarbeiten für Rohrleitungen
            Zusätzliche Einstufung (cpv): 42122220 Abwasserpumpen, 44163111 Abwasserleitungen
     2.1.2. Erfüllungsort
	    Postanschrift: Stadtwerke Landshut Dirnau 2
	    Stadt: Landshut
	    Postleitzahl: 84036
	    Land, Gliederung (NUTS): Landshut, Kreisfreie Stadt (DE221)
	    Land: Deutschland
     2.1.4. Allgemeine Informationen
	    Rechtsgrundlage:
	    Richtlinie 2014/24/EU
	    vob-a-eu -
     2.1.6. Ausschlussgründe
            Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung
            Korruption: Der öffentliche Auftraggeber schließt ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des
	    Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn er Kenntnis davon hat, dass eine Person,
            deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das
            Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten
              rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 299 StGB (Bestechlichkeit und
              Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b StGB (Bestechlichkeit und
              Bestechung im Gesundheitswesen) oder nach § 108e StGB (Bestechlichkeit und Bestechung
              von Mandatsträgern) oder nach den §§ 333 und 334 StGB (Vorteilsgewährung und
              Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a StGB (Ausländische und internationale
              Bedienstete), oder nach Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler
              Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem
              Geschäftsverkehr).
              Betrugsbekämpfung: Der öffentliche Auftraggeber schließt ein Unternehmen zu jedem
	      Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn er Kenntnis davon hat, dass
              eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder
              gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten
              rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach §§ 263 (Betrug) oder 264 StGB
	      (Subventionsbetrug).
              Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Der öffentliche Auftraggeber schließt ein
	      Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn er
	      Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist,
              rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes
              über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach §
              129 StGB (Bildung krimineller Vereinigungen) oder § 129b StGB (kriminelle und terroristische
	      Vereinigungen im Ausland).
              Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Der öffentliche Auftraggeber schließt ein
	      Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn er
	      Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist,
              rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes
              über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach §
              261 StGB (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte) oder nach
              § 89c StGB (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder
	      wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese
	      finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen,
              eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 StGB zu begehen
              Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Der öffentliche Auftraggeber
              kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu
	      jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren
              ausschließen, wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des
	      Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder
              eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden
              ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit
	      eingestellt hat.
              Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Der öffentliche
              Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein
	      Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem
              Vergabeverfahren ausschließen, wenn ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des
              Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den
              öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens
              beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht
	      wirksam beseitigt werden kann.
	      Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Der
              öffentliche Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der
              Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der
              Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen eine
              wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags erheblich
              oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu
              Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat.
              Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Der öffentliche Auftraggeber schließt
	      ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn er
	      Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist,
              rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes
              über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach den
              §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a StGB (Menschenhandel,
	      Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter
	      Ausnutzung einer Freiheitsberaubung).
              Schweres berufliches Fehlverhalten: Der öffentliche Auftraggeber kann unter Berücksichtigung
              des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des
              Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das
              Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung
              begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird.
	      Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen
              Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.:
              Der öffentliche Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der
              Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der
              Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen 1. versucht hat,
              die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu
              beeinflussen, 2. versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige
              Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder 3. fahrlässig oder vorsätzlich
              irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen
              Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten oder versucht hat, solche Informationen zu
              übermitteln.
              Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Der öffentliche Auftraggeber kann unter
              Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem
	      Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren
              ausschließen, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich
              gegen geltende arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat.
              Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Der öffentliche Auftraggeber kann unter
              Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem
	      Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren
              ausschließen, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich
              gegen geltende sozialrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat.
              Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Der öffentliche Auftraggeber kann unter
              Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem
	      Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren
              ausschließen, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich
              gegen geltende umweltrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat.
              Verstoß gegen die Verpflichtung zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen: Der
              öffentliche Auftraggeber schließt ein Unternehmen von der Teilnahme an einem
	      Vergabeverfahren aus, wenn 1. das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von
              Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies
              durch eine rechtskräftige Gerichtsoder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt
              wurde, oder 2. der öffentliche Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer
	      Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen kann
	      Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Der
              öffentliche Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der
              Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der
              Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn der öffentliche Auftraggeber über
              hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen
	      Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine
              Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken.
              Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Der öffentliche
              Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein
	      Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem
              Vergabeverfahren ausschließen, wenn eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass
	      das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und
              diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen
	      beseitigt werden kann.
   5. Los
       5.1. Los: LOT-0000
            Titel: Umbau Klärwerk Landshut zur einstufigen Belebungsanlage mit Kaskadendenitrifikation:
	    BB1 und Prozessluftversorgung BB2
	    Beschreibung: Lieferung und Installation von Anlagen und Armaturen zur
            Prozessluftversorgung, Belüftung und Pumpentechnik, Rohrleitungsbau
	    Interne Kennung: 2025-022-BL
     5.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Bauleistung
            Haupteinstufung (cpv): 45231100 Bauarbeiten für Rohrleitungen
            Zusätzliche Einstufung (cpv): 44163111 Abwasserleitungen, 42122220 Abwasserpumpen
     5.1.2. Erfüllungsort
	    Stadt: Landshut
	    Postleitzahl: 84028
	    Land, Gliederung (NUTS): Landshut, Kreisfreie Stadt (DE221)
	    Land: Deutschland
     5.1.3. Geschätzte Dauer
	    Datum des Beginns: 01/01/2026
	    Enddatum der Laufzeit: 31/05/2027
     5.1.6. Allgemeine Informationen
	    Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
            Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
	    Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
	    Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
            Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
            Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
     5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
	    Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     5.1.9. Eignungskriterien
	      Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
	      Kriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
	      Beschreibung: Bestehen einer Berufs oder Betriebshaftpflichtversicherung ist bei einem in der
              Europäischen Union zugelassenen Haftpflichtversicherer für Personenschäden sowie für
              Sach- und Vermögensschäden mit den Deckungssummen je Schadensfall von jeweils
              mindestens: Personenschäden: 2.500.000 EUR; Sach- und Vermögensschäden: 2.500.000
              EUR. Der vorgenannte Versicherungsschutz muss mindestens für die Dauer des
              verfahrensgegenständlichen Auftrags bestehen. Die Maximierung der Schadensregulierung
	      muss innerhalb Deutschlands im Jahr mindestens das 2fache der geforderten
	      Deckungssummen betragen. Im Falle einer Bewerbergemeinschaft ist von jedem Mitglied der
              Bewerbergemeinschaft eine entsprechende Erklärung über das Bestehen einer Versicherung
	      zu den o. g. Bedingungen vorzulegen. Der Nachweis ist mit dem Angebot vorzulegen.
	      Kriterium: Eintragung in ein relevantes Berufsregister
              Beschreibung: Mit dem Angebot ist ein aktueller Nachweis über die Gewerbeanmeldung, ein
	      Handelsregisterauszug sowie die Eintragung in eine Handwerksrolle oder bei der Industrie und
	      Handelskammer vorzulegen.
    5.1.10. Zuschlagskriterien
	    Kriterium:
	    Art: Preis
	    Bezeichnung: Preis in Euro
	    Beschreibung: Preis in Euro
	    Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
            Zuschlagskriterium  Zahl: 100,00
    5.1.11. Auftragsunterlagen
            Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
            Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 27/05/2025 12:00:00 (UTC+2) Eastern
	    European Time, Central European Summer Time
	    Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.meinauftrag.rib.de/public
	    /DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/1/tenderId/279717
	    Ad-hoc-Kommunikationskanal:
	    Name: https://www.meinauftrag.rib.de
	    URL: https://www.meinauftrag.rib.de
    5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
            Bedingungen für die Einreichung:
	    Elektronische Einreichung: Erforderlich
            Adresse für die Einreichung: https://www.meinauftrag.rib.de
            Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
            Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
            Varianten: Nicht zulässig
            Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
            Beschreibung der finanziellen Sicherheit: Vertragserfüllungssicherheit iHv 5 % der
            Auftragssumme (inkl. Umsatzsteuer, ohne Nachträge); Mängelansprüchesicherheit iHv 3 %
            der Summe der Abschlagszahlungen zum Zeitpunkt der Abnahme (vorläufige
	    Abrechnungssumme)
            Frist für den Eingang der Angebote: 04/06/2025 10:00:00 (UTC+2) Eastern European Time,
	    Central European Summer Time
            Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 60 Tage
              Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
              Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
	      nachgereicht werden.
              Zusätzliche Informationen: Die Nachforderung richtet sich nach § 16a EU VOB/A.
              Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
              Eröffnungsdatum: 04/06/2025 10:01:00 (UTC+2) Eastern European Time, Central European
	      Summer Time
	      Auftragsbedingungen:
              Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
              Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
              Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
              Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
	      Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
    5.1.15. Techniken
	    Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
            Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
	    Kein dynamisches Beschaffungssystem
	    Elektronische Auktion: nein
    5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
            Schlichtungsstelle: Vergabekammer Südbayern bei der Regierung von Oberbayern
            Überprüfungsstelle: Vergabekammer Südbayern bei der Regierung von Oberbayern
            Informationen über die Überprüfungsfristen: Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig (§ 160
            Abs. 3 GWB), soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
            Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem
            Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; 2. Verstöße gegen
            Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
	    zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur
            Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 3. Verstöße gegen
            Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
            zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
            gerügt werden; 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
            einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
            Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt:
	    Stadtwerke Landshut
	    Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt: Stadtwerke
	    Landshut
            Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt:
            Vergabekammer Südbayern bei der Regierung von Oberbayern
   8. Organisationen
       8.1. ORG-0001
	    Offizielle Bezeichnung: Stadtwerke Landshut
	    Registrierungsnummer: 0
            Abteilung: Abwasser/Klärwerk
            Postanschrift: Christoph-Dorner-Straße 9
	    Stadt: Landshut
	    Postleitzahl: 84028
	      Land, Gliederung (NUTS): Landshut, Kreisfreie Stadt (DE221)
	      Land: Deutschland
	      Kontaktperson: Stadtwerke Landshut Vergabestelle
	      E-Mail: vergabestelle@stadtwerke-landshut.de
	      Telefon: +49 871 1436-2013
	      Internetadresse: www.stadtwerke-landshut.de
	      Rollen dieser Organisation:
	      Beschaffer
              Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
	      Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt
       8.1. ORG-0002
            Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Südbayern bei der Regierung von Oberbayern
	    Registrierungsnummer: 0000
            Postanschrift: Maximilianstraße 39
            Stadt: München
	    Postleitzahl: 80538
            Land, Gliederung (NUTS): München, Kreisfreie Stadt (DE212)
	    Land: Deutschland
	    E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de
	    Telefon: +49 8921762411
	    Fax: +49 8921762847
	    Rollen dieser Organisation:
            Überprüfungsstelle
            Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
	    Schlichtungsstelle
       8.1. ORG-0003
            Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des
	    Beschaffungsamts des BMI)
	    Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
	    Stadt: Bonn
	    Postleitzahl: 53119
	    Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
	    Land: Deutschland
	    E-Mail: noreply.esender_hub@bescha.bund.de
	    Telefon: +49228996100
	    Rollen dieser Organisation:
	    TED eSender
   Informationen zur Bekanntmachung
	      Kennung/Fassung der Bekanntmachung: e3a45438-d949-4e77-9756-872c2ae9ccd9 - 01
	      Formulartyp: Wettbewerb
              Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung  Standardregelung
	      Unterart der Bekanntmachung: 16
              Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 30/04/2025 16:30:00 (UTC+2) Eastern
	      European Time, Central European Summer Time
              Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
              ABl. S  Nummer der Ausgabe: 87/2025
              Datum der Veröffentlichung: 06/05/2025
Referenzen:
https://www.meinauftrag.rib.de
https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/1/tenderId/279717
http://icc-hofmann.net/NewsTicker/202505/ausschreibung-288543-2025-DEU.txt
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