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Ausschreibung: Deutschland  Personensonderbeförderung (Straße)  Leistungen des freigestellten Schülerverkehrs im Kreis Steinburg - DEU-Itzehoe
Personensonderbeförderung (Straße)
Dokument Nr...: 286709-2025 (ID: 2025050500474105633)
Veröffentlicht: 05.05.2025
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  DEU-Itzehoe: Deutschland  Personensonderbeförderung (Straße) 
Leistungen des freigestellten Schülerverkehrs im Kreis Steinburg
   2025/S 86/2025 286709
   Deutschland  Personensonderbeförderung (Straße)  Leistungen des freigestellten
   Schülerverkehrs im Kreis Steinburg
   OJ S 86/2025 05/05/2025
   Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung  Standardregelung - Änderungsbekanntmachung
   Dienstleistungen
   1. Beschaffer
       1.1. Beschaffer
	    Offizielle Bezeichnung: Kreis Steinburg
	    E-Mail: meinert@steinburg.de
            Rechtsform des Erwerbers: Lokale Gebietskörperschaft
            Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
   2. Verfahren
       2.1. Verfahren
            Titel: Leistungen des freigestellten Schülerverkehrs im Kreis Steinburg
            Beschreibung: (Gegenstand der Ausschreibung sind Leistungen der Personenbeförderung im
            freigestellten Schülerverkehr im Kreis Steinburg zur Steinburg-Schule (einschließlich
            Außenstellen) und zurück. Der dem Angebot zu Grunde liegende Leistungsumfang der
	    ausgeschriebenen Verkehre ergibt sich aus den VVergabeunterlagen. Diese enthalten die
	    Angaben zu den anzufahrenden Ein- und Ausstiegsorten (d. h. Wohn- bzw. Schulstandorte
            der zu befördernden Schüler). Insgesamt umfasst der Leistungsumfang die Beförderung von
            derzeit 169 Schülern.
	    Kennung des Verfahrens: f10e6ef9-24ab-47b8-b510-57ec02b8b599
	    Verfahrensart: Offenes Verfahren
	    Das Verfahren wird beschleunigt: nein
     2.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Dienstleistungen
            Haupteinstufung (cpv): 60130000 Personensonderbeförderung (Straße)
     2.1.2. Erfüllungsort
	    Land, Gliederung (NUTS): Steinburg (DEF0E)
	    Land: Deutschland
     2.1.4. Allgemeine Informationen
	    Rechtsgrundlage:
	    Richtlinie 2014/24/EU
	    vgv -
     2.1.6. Ausschlussgründe
            Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung
            Schweres berufliches Fehlverhalten: Der Nachweis über das Nichtvorliegen von
            Ausschlussgründen nach den §§ 123 und 124 GWB erfolgt durch eine Erklärung des Bieters,
            dass zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe 1) keine Person, deren Verhalten ihm als für die
            Leitung des Unternehmens verantwortlich Handelnder nach § 123 Abs. 3 GWB zuzurechnen
            ist, wegen einer Straftat nach den in § 123 Abs. 1 GWB genannten strafrechtlichen
	    Vorschriften oder vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten in den letzten 5 Jahren vor
              Angebotsabgabe rechtskräftig verurteilt worden ist und dass gegen ihn in diesem Zeitraum
              auch keine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten wegen einer
	      derartigen Straftat festgesetzt worden ist; 2) der Bieter seiner Verpflichtung zur Zahlung von
              Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung stets ordnungsgemäß
	      nachgekommen ist und Gegenteiliges in den letzten 5 Jahren vor Angebotsabgabe weder
              durch eine rechtskräftige Gerichts- noch durch eine bestandskräftige
              Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde; 3) der Bieter bei der Ausführung öffentlicher
              Aufträge die geltenden umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtlichen Verpflichtungen beachtet und
              in den letzten 3 Jahren vor Angebotsabgabe keinerlei diesbezüglichen Verstöße begangen
              hat; 4) der Bieter nicht zahlungsunfähig ist und über das Vermögen des Bieters weder ein
              Insolvenzverfahren noch ein vergleichbares gesetzliches Verfahren beantragt oder eröffnet
              wurde oder die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist
              sowie dass derartige Umstände auch in den letzten 3 Jahren vor Angebotsabgabe nicht
	      vorgelegen haben; 5) der Bieter sich nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine
              Tätigkeit eingestellt hat sowie dass derartige Umstände auch in den letzten 3 Jahren vor
	      Angebotsabgabe nicht vorgelegen haben; 6) weder der Bieter noch eine Person, deren
              Verhalten ihm als für die Leitung des Unternehmens verantwortlich Handelnder nach § 123
              Abs. 3 GWB zuzurechnen ist, im Rahmen der beruflichen Tätigkeit in den letzten 3 Jahren vor
              Angebotsabgabe eine schwere und die Integrität des Bieters infrage stellende Verfehlung
	      begangen hat; 7) der Bieter in den letzten 3 Jahren vor Angebotsabgabe keine
	      Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen hat, die eine Verhinderung,
              Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken, 8) dass nach
              Kenntnis des Bieters kein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens
              besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber
              tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte, 9) dass
              der Bieter in den letzten 3 Jahren vor Angebotsabgabe bei der Ausführung eines früheren
              öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags keine wesentlichen Anforderungen erheblich
              oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und/oder dass dies nicht zu einer vorzeitigen
              Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat; 10) der
              Bieter nicht wegen eines Verstoßes nach § 21 Mindestlohngesetz (MiLoG) oder § 23
              Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) mit einer Geldbuße von wenigstens 2 500 EUR belegt
              worden ist; 11) weder der Bieter noch eine Person, deren Verhalten ihm als für die Leitung des
              Unternehmens verantwortlich Handelnder nach § 123 Abs. 3 GWB oder als nach Satzung
	      oder Gesetz Vertretungsberechtigter zuzurechnen ist, in den letzten 5 Jahren vor
              Angebotsabgabe nach § 404 Abs. 2 Nr. 3 Drittes Buch Sozialgesetzbuch mit einer Geldbuße
              von wenigstens 2 500 EUR belegt oder nach den §§ 10, 10a oder 11 des
              Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes zu einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder
              einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen rechtskräftig verurteilt worden ist. 12) der Bieter
              über wirtschaftliche Mittel in einem solchen Umfang verfügt, dass diese zur Erfüllung seiner
	      laufenden finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus dem hiesigen Auftrag
              ausreichen werden und dass der Bieter dies im Falle einer eventuell in der Phase der Prüfung
	      und Wertung der Angebote erfolgenden entsprechenden Anforderung des Auftraggebers
              durch Einreichung entsprechender Unterlagen im Sinne der Absätze 4 und 5 des § 45 VgV
              unverzüglich nachweisen kann; 13) der Bieter in den letzten drei Jahren vor Angebotsabgabe
              nicht wegen eines rechtskräftig festgestellten Verstoßes nach § 24 Abs. 1 LkSG mit einer
              Geldbuße nach Maßgabe von § 22 Absatz 2 LkSG belegt worden ist. Der Bieter hat zudem
              eine Eigenerklärung in Hinblick auf Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in
              der zum Zeitpunkt des Endes der Angebotsfrist geltenden Fassung über restriktive
              Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine
	      destabilisieren abzugeben.
   5. Los
       5.1. Los: LOT-0001
            Titel: Leistungen des freigestellten Schülerverkehrs im Kreis Steinburg
            Beschreibung: (Gegenstand der Ausschreibung sind Leistungen der Personenbeförderung im
            freigestellten Schülerverkehr im Kreis Steinburg zur Steinburg-Schule (einschließlich
            Außenstellen) und zurück. Der dem Angebot zu Grunde liegende Leistungsumfang der
	    ausgeschriebenen Verkehre ergibt sich aus den VVergabeunterlagen. Diese enthalten die
	    Angaben zu den anzufahrenden Ein- und Ausstiegsorten (d. h. Wohn- bzw. Schulstandorte
            der zu befördernden Schüler). Insgesamt umfasst der Leistungsumfang die Beförderung von
            derzeit 169 Schülern. Die Pflicht zur Erbringung der Verkehrsleistungen beginnt am
	    08.09.2025 und endet zum Ende des Schuljahres 2032/33.
            Interne Kennung: Leistungen des freigestellten Schülerverkehrs im Kreis Steinburg
     5.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Dienstleistungen
            Haupteinstufung (cpv): 60130000 Personensonderbeförderung (Straße)
     5.1.2. Erfüllungsort
	    Land, Gliederung (NUTS): Steinburg (DEF0E)
	    Land: Deutschland
     5.1.3. Geschätzte Dauer
	    Andere Laufzeit: Unbekannt
     5.1.6. Allgemeine Informationen
	    Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
	    Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
            Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
            Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
     5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
	    Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
            Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des
            Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge 
	    CVD))
            Die Rechtsgrundlage für CVD, um den anzuwendenden Typ von Vergabeverfahren
            festzulegen: Dienstleistungen der Personenbeförderung auf der Straße
     5.1.9. Eignungskriterien
	    Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
	    Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
            Beschreibung: 1)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Der Bieter hat durch eine
            Eigenerklärung zu erklären, dass er über wirtschaftliche Mittel im einem solchen Umfang
            verfügt, dass diese zur Erfüllung seiner laufenden finanziellen Verpflichtungen unter
	    Einschluss derjenigen aus dem hiesigen Auftrag ausreichen werden und dass der Bieter dies
            im Falle einer eventuell in der Phase der Prüfung und Wertung der Angebote erfolgenden
	    entsprechenden Anforderung des Auftraggebers durch Einreichung entsprechender
            Unterlagen im Sinne der Absätze 4 und 5 des § 45 VgV unverzüglich nachweisen kann. Die
            wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit ist als gewährleistet anzusehen, wenn nach
            der Einschätzung des Auftraggebers anzunehmen ist, dass der Bieter seine laufenden
              finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus dem hiesigen Auftrag erfüllen
              wird. 2) Sonstiges: Bieter können sich nach Maßgabe des § 47 Abs. 1 VgV zum Nachweis
	      ihrer wirtschaftlichen und finanziellen sowie ihrer technischen und beruflichen
              Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten Dritter berufen. Hierzu haben sie nachzuweisen, dass
              die entsprechenden Kapazitäten dem Bieter während der gesamten Vertragslaufzeit
              tatsächlich und unwiderruflich zur Verfügung stehen. Soweit sich Bieter im Hinblick auf die
              erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit oder die einschlägige berufliche Erfahrung auf
              Kapazitäten Dritter berufen, ist das Personal des Dritten, das das über die mit den für diesen
              vorzulegenden Referenzen erlangte Erfahrung verfügt, bei der hiesigen Leistung einzusetzen.
              Näheres regeln die Vergabeunterlagen. Hat der Bieter sich zum Beleg seiner wirtschaftlichen
              und finanziellen oder seiner technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf diejenige eines
              Dritten berufen, überprüft der Auftraggeber im Rahmen der Eignungsprüfung, ob die
              Unternehmen, deren Kapazitäten der Bieter in Anspruch nehmen will, die entsprechenden
              Eignungskriterien erfüllen und ob Ausschlussgründe für diese Unternehmen vorliegen. Die
              entsprechenden Nachweise und Erklärungen nach den Abschnitten 2.1.4.  Ausschlussgründe:
              Schwere Verfehlung  und  Technische und berufliche Leistungsfähigkeit  sind dem Angebot in
              diesem Fall auch für den jeweiligen Dritten beizufügen. Erfüllt ein Unternehmen das
	      entsprechende Eignungskriterium nicht oder liegen zwingende oder fakultative
              Ausschlussgründe im Sinne der §§ 123 und 124 GWB für dieses Unternehmen vor, hat der
              Bieter dieses Unternehmen innerhalb einer ihm hierfür vom Auftraggeber zu setzenden Frist
              zu ersetzen. Bei Angeboten von Bietergemeinschaften müssen die für die Prüfung der
              Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen erforderlichen Unterlagen nach dem
              Abschnitt  2.1.6 Ausschlussgründe: Schwere Verfehlung  für jedes sowie die entsprechenden
              Unterlagen nach dem Abschnitt  Technische und berufliche Leistungsfähigkeit  (Referenzen)
              für mindestens ein Mitglied der Bietergemeinschaft vorgelegt werden. Soweit nicht für alle
	      Mitglieder der Bietergemeinschaft die nachzuweisenden Referenzen vorgelegt werden, hat die
	      Bietergemeinschaft bei der hiesigen Leistung das Personal der die Referenzen vorlegenden
              Mitglieder der Bietergemeinschaft einzusetzen, das über die mit den vorgelegten Referenzen
              erlangte Erfahrung verfügt. Näheres regeln die Vergabeunterlagen. Der Bieter hat bei der
              Angebotsabgabe eine Erklärung zum bei Angebotsabgabe vorgesehenen Einsatz von
              Nachunternehmern für Fahrbetriebsleistungen abzugeben. Beabsichtigt der Bieter bereits bei
              Angebotsabgabe die Übertragung von Fahrbetriebsleistungen auf konkret benannte
              Nachunternehmer, sind die Nachweise und Erklärungen nach dem Abschnitt  2.1.6
              Ausschlussgründe: Schwere Verfehlung  auch für die bei Angebotsabgabe vorgesehenen
              Nachunternehmer zu erbringen. Als vorläufigen Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens
              von Ausschlussgründen akzeptiert der Auftraggeber die Vorlage einer Einheitlichen
              Europäischen Eigenerklärung nach § 50 VgV; Näheres regeln die Vergabeunterlagen.
	      Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
              Beschreibung: 1) Technische und berufliche Leistungsfähigkeit: Der Nachweis erfolgt durch
              die Vorlage von Referenzen des Bieters über vom Bieter in den letzten 3 Jahren erbrachte
              Personenbeförderungsleistungen. Der Bieter gilt als technisch und beruflich leistungsfähig,
              wenn anzunehmen ist, dass er über die speziellen Sachkenntnisse und Erfahrungen verfügt,
              die zur Durchführung der hiesigen Leistungen erforderlich sind und wenn zudem davon
              ausgegangen werden kann, dass er die Geschäfte eines Verkehrsunternehmens unter
              Beachtung der für die Personenbeförderung geltenden Vorschriften führen sowie die
              Allgemeinheit beim Betrieb vor Schäden und Gefahren bewahren wird und auch die sonstigen
              für ihn einschlägigen Rechtsvorschriften beachtet. 2) Sonstiges: Bieter können sich nach
              Maßgabe des § 47 Abs. 1 VgV zum Nachweis ihrer wirtschaftlichen und finanziellen sowie
              ihrer technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten Dritter berufen.
              Hierzu haben sie nachzuweisen, dass die entsprechenden Kapazitäten dem Bieter während
              der gesamten Vertragslaufzeit tatsächlich und unwiderruflich zur Verfügung stehen. Soweit
              sich Bieter im Hinblick auf die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit oder die einschlägige
              berufliche Erfahrung auf Kapazitäten Dritter berufen, ist das Personal des Dritten, das das
              über die mit den für diesen vorzulegenden Referenzen erlangte Erfahrung verfügt, bei der
              hiesigen Leistung einzusetzen. Näheres regeln die Vergabeunterlagen. Hat der Bieter sich
	      zum Beleg seiner wirtschaftlichen und finanziellen oder seiner technischen und beruflichen
              Leistungsfähigkeit auf diejenige eines Dritten berufen, überprüft der Auftraggeber im Rahmen
              der Eignungsprüfung, ob die Unternehmen, deren Kapazitäten der Bieter in Anspruch nehmen
              will, die entsprechenden Eignungskriterien erfüllen und ob Ausschlussgründe für diese
              Unternehmen vorliegen. Die entsprechenden Nachweise und Erklärungen nach den
              Abschnitten 2.1.4.  Ausschlussgründe: Schwere Verfehlung  und  Technische und berufliche
              Leistungsfähigkeit  sind dem Angebot in diesem Fall auch für den jeweiligen Dritten
              beizufügen. Erfüllt ein Unternehmen das entsprechende Eignungskriterium nicht oder liegen
              zwingende oder fakultative Ausschlussgründe im Sinne der §§ 123 und 124 GWB für dieses
              Unternehmen vor, hat der Bieter dieses Unternehmen innerhalb einer ihm hierfür vom
	      Auftraggeber zu setzenden Frist zu ersetzen. Bei Angeboten von Bietergemeinschaften
              müssen die für die Prüfung der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen
              erforderlichen Unterlagen nach dem Abschnitt  2.1.6 Ausschlussgründe: Schwere Verfehlung
              für jedes sowie die entsprechenden Unterlagen nach dem Abschnitt  Technische und
              berufliche Leistungsfähigkeit  (Referenzen) für mindestens ein Mitglied der Bietergemeinschaft
              vorgelegt werden. Soweit nicht für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft die
	      nachzuweisenden Referenzen vorgelegt werden, hat die Bietergemeinschaft bei der hiesigen
	      Leistung das Personal der die Referenzen vorlegenden Mitglieder der Bietergemeinschaft
              einzusetzen, das über die mit den vorgelegten Referenzen erlangte Erfahrung verfügt.
              Näheres regeln die Vergabeunterlagen. Der Bieter hat bei der Angebotsabgabe eine Erklärung
              zum bei Angebotsabgabe vorgesehenen Einsatz von Nachunternehmern für
	      Fahrbetriebsleistungen abzugeben. Beabsichtigt der Bieter bereits bei Angebotsabgabe die
              Übertragung von Fahrbetriebsleistungen auf konkret benannte Nachunternehmer, sind die
              Nachweise und Erklärungen nach dem Abschnitt  2.1.6 Ausschlussgründe: Schwere
              Verfehlung  auch für die bei Angebotsabgabe vorgesehenen Nachunternehmer zu erbringen.
              Als vorläufigen Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert
              der Auftraggeber die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung nach § 50 VgV;
              Näheres regeln die Vergabeunterlagen.
    5.1.10. Zuschlagskriterien
	    Kriterium:
	    Art: Preis
    5.1.11. Auftragsunterlagen
            Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
	    Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.subreport.de/E41229959
    5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
            Bedingungen für die Einreichung:
	    Elektronische Einreichung: Erforderlich
            Adresse für die Einreichung: https://www.subreport.de/E41229959
            Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
            Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
            Varianten: Nicht zulässig
            Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
              Frist für den Eingang der Angebote: 08/05/2025 12:00:00 (UTC+2) Eastern European Time,
	      Central European Summer Time
              Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 46 Tage
              Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
              Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
	      nachgereicht werden.
              Zusätzliche Informationen: Auf § 56 VgV wird hingewiesen.
              Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
              Eröffnungsdatum: 08/05/2025 12:00:00 (UTC+2) Eastern European Time, Central European
	      Summer Time
	      Auftragsbedingungen:
              Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
              Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
              Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
              Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
	      Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
    5.1.15. Techniken
	    Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
            Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
	    Kein dynamisches Beschaffungssystem
	    Elektronische Auktion: nein
    5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
            Überprüfungsstelle: Vergabekammer Schleswig-Holstein beim Ministerium für Wirtschaft,
	    Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus
            Informationen über die Überprüfungsfristen: Vorschriften über die Einlegung von
            Rechtsbehelfen finden sich in den §§ 155 ff. GWB (Gesetz gegen
            Wettbewerbsbeschränkungen). Der Auftraggeber weist ausdrücklich darauf hin, dass im Fall
            der Nichtabhilfe einer von einem Bieter erhobenen Rüge ein entsprechender bei der unter
            5.1.16. genannten Vergabekammer eingereichter Nachprüfungsantrag unzulässig ist, wenn
            mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht
            abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
   8. Organisationen
       8.1. ORG-0001
	    Offizielle Bezeichnung: Kreis Steinburg
	    Registrierungsnummer: Kreis Stienburg
            Abteilung: Amt für Kommunalaufsicht, Schulen und Kultur
	    Postanschrift: Viktoriastr. 16-18
	    Stadt: Itzehoe
	    Postleitzahl: 25524
	    Land, Gliederung (NUTS): Steinburg (DEF0E)
	    Land: Deutschland
	    E-Mail: meinert@steinburg.de
	    Telefon: +49 482169322
	    Fax: +49 4821699322
	    Internetadresse: https://www.steinburg.de/startseite.html
	    Rollen dieser Organisation:
	      Beschaffer
       8.1. ORG-0002
            Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Schleswig-Holstein beim Ministerium für Wirtschaft,
	    Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus
	    Registrierungsnummer: Vergabekammer Schleswig-Holstein
            Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
	    Stadt: Kiel
	    Postleitzahl: 24105
	    Land, Gliederung (NUTS): Kiel, Kreisfreie Stadt (DEF02)
	    Land: Deutschland
	    E-Mail: vergabekammer@wimi.landsh.de
	    Telefon: +49 4319884542
	    Fax: +49 4319884702
	    Rollen dieser Organisation:
            Überprüfungsstelle
       8.1. ORG-0003
            Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des
	    Beschaffungsamts des BMI)
	    Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
	    Stadt: Bonn
	    Postleitzahl: 53119
	    Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
	    Land: Deutschland
	    E-Mail: noreply.esender_hub@bescha.bund.de
	    Telefon: +49228996100
	    Rollen dieser Organisation:
	    TED eSender
   10. Änderung
              Fassung der zu ändernden vorigen Bekanntmachung: dddc9141-9433-42f8-a15b-
	      3b849d7c769e-01
              Hauptgrund für die Änderung: Aktualisierte Informationen
              Beschreibung: Verlängerung der Angebotsfrist. Hinweis: Aufgrund der technischen Vorgaben
	      des Vergabeportals/ des Amtsblatts mussten die Eignungskriterien neu eingegeben werden.
              Die Struktur hat sich dabei geringfügig verändert. Es ist jedoch klarzustellen, dasss mit dieser
              Änderungsbekanntmachung keine inhatlichen Änderungen der vorgegeeben Eignungskriterien
	      vorgenommen werden!
   Informationen zur Bekanntmachung
	      Kennung/Fassung der Bekanntmachung: ae9f646c-f225-48d9-aeda-38e1209a334e - 01
	      Formulartyp: Wettbewerb
              Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung  Standardregelung
	      Unterart der Bekanntmachung: 16
              Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 02/05/2025 11:46:14 (UTC+2) Eastern
	      European Time, Central European Summer Time
              Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
              ABl. S  Nummer der Ausgabe: 86/2025
              Datum der Veröffentlichung: 05/05/2025
Referenzen:
https://www.steinburg.de/startseite.html
https://www.subreport.de/E41229959
http://icc-hofmann.net/NewsTicker/202505/ausschreibung-286709-2025-DEU.txt
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             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
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