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Öffentliche Ausschreibungen

Titel : DEU-Landshut - Deutschland Busse für den öffentlichen Verkehr Einkauf von Niederfuhr-Linienomnibussen
Dokument-Nr. ( ID / ND ) : 2025042201541678280 / 260057-2025
Veröffentlicht :
22.04.2025
Anforderung der Unterlagen bis :
31.12.2026
Angebotsabgabe bis :
26.05.2025
Dokumententyp : Ausschreibung
Produkt-Codes :
34121100 - Busse für den öffentlichen Verkehr
34121200 - Gelenkbusse
DEU-Landshut: Deutschland Busse für den öffentlichen Verkehr Einkauf
von Niederfuhr-Linienomnibussen

2025/S 78/2025 260057

Deutschland Busse für den öffentlichen Verkehr Einkauf von Niederfuhr-Linienomnibussen
OJ S 78/2025 22/04/2025
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Lieferungen

1. Beschaffer

1.1. Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Stadtwerke Landshut
E-Mail: Vergabestelle@stadtwerke-landshut.de
Rechtsform des Erwerbers: Öffentliches Unternehmen
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Wirtschaftliche Angelegenheiten

2. Verfahren

2.1. Verfahren
Titel: Einkauf von Niederfuhr-Linienomnibussen
Beschreibung: Beschaffung von Linienbussen 2025 für den öffentlichen Nahverkehr in
Landshut
Kennung des Verfahrens: e71d2eed-7387-4d39-91e6-2c73bee210fd
Interne Kennung: 2025-015-LL
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein

2.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 34121100 Busse für den öffentlichen Verkehr

2.1.2. Erfüllungsort
Stadt: Landshut
Postleitzahl: 84036
Land, Gliederung (NUTS): Landshut, Landkreis (DE227)
Land: Deutschland

2.1.4. Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Biter können Angebote auf 1 oder mehrer Lose abgeben. Der
Zuschlag ist allerdings nur auf maximal 1 Los möglich. Ausnahme von der
Zuschlagsbeschränkung: Wenn insgesamt nur ein (= der gleiche) Bieter je ein Angebot auf
beide Lose abgegeben hat, kann dieser Bieter ausnahmsweise den Zuschlag auf beide Lose
erhalten.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
sektvo -

2.1.5. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Höchstzahl der Lose, für die ein Bieter Angebote einreichen kann: 2
Auftragsbedingungen:
Höchstzahl der Lose, für die Aufträge an einen Bieter vergeben werden können: 1

2.1.6. Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung
Korruption: Der öffentliche Auftraggeber schließt ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des
Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn er Kenntnis davon hat, dass eine Person,
deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das
Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten
rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 299 StGB (Bestechlichkeit und
Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b StGB (Bestechlichkeit und
Bestechung im Gesundheitswesen) oder nach § 108e StGB (Bestechlichkeit und Bestechung
von Mandatsträgern) oder nach den §§ 333 und 334 StGB (Vorteilsgewährung und
Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a StGB (Ausländische und internationale
Bedienstete), oder nach Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler
Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem
Geschäftsverkehr).
Betrugsbekämpfung: Der öffentliche Auftraggeber schließt ein Unternehmen zu jedem
Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn er Kenntnis davon hat, dass
eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder
gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten
rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach §§ 263 (Betrug) oder 264 StGB
(Subventionsbetrug).
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Der öffentliche Auftraggeber schließt ein
Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn er
Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist,
rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes
über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach §
129 StGB (Bildung krimineller Vereinigungen) oder § 129b StGB (kriminelle und terroristische
Vereinigungen im Ausland).
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: Der
öffentliche Auftraggeber schließt ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens
von der Teilnahme aus, wenn er Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten dem
Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine
Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt
worden ist wegen einer Straftat nach § 129a StGB (Bildung krimineller Vereinigungen) oder §
129b StGB (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland).
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Der öffentliche Auftraggeber schließt ein
Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn er
Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist,
rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes
über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach §
261 StGB (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte) oder nach
§ 89c StGB (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder
wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese
finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen,
eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 StGB zu begehen.
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Der öffentliche Auftraggeber schließt
ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn er
Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist,
rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes
über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach den
§§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a StGB (Menschenhandel,

Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter
Ausnutzung einer Freiheitsberaubung).
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen: Der
öffentliche Auftraggeber schließt ein Unternehmen von der Teilnahme an einem
Vergabeverfahren aus, wenn 1. das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von
Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies
durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung
festgestellt wurde, oder 2. der öffentliche Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die
Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen kann.
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Der öffentliche Auftraggeber
kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu
jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren
ausschließen, wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des
Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder
eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden
ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit
eingestellt hat.
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Der öffentliche
Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein
Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem
Vergabeverfahren ausschließen, wenn ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des
Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den
öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens
beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht
wirksam beseitigt werden kann.
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Der
öffentliche Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der
Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der
Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen eine
wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags erheblich
oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu
Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat.
Schweres berufliches Fehlverhalten: Der öffentliche Auftraggeber kann unter Berücksichtigung
des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des
Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das
Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung
begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird.
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen
Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.:
Der öffentliche Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der
Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der
Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn der öffentliche Auftraggeber über
hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen
Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine
Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken.
Der öffentliche Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der
Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der
Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen 1. versucht hat,
die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu
beeinflussen, 2. versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige

Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder 3. fahrlässig oder vorsätzlich
irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen
Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten oder versucht hat, solche Informationen zu
übermitteln.
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Der öffentliche Auftraggeber kann unter
Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem
Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren
ausschließen, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich
gegen geltende arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat.
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Der öffentliche Auftraggeber kann unter
Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem
Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren
ausschließen, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich
gegen geltende sozialrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat.
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Der öffentliche Auftraggeber kann unter
Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem
Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren
ausschließen, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich
gegen geltende umweltrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat.
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Der öffentliche
Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein
Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem
Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher
Aufträge nachweislich gegen geltende sozialrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat.

5. Los

5.1. Los: LOT-0001
Titel: 2 Gelenkbusse
Beschreibung: Beschaffung von Linienbussen 2025 für den öffentlichen Nahverkehr in
Landshut
Interne Kennung: 1

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 34121200 Gelenkbusse

5.1.2. Erfüllungsort
Stadt: Landshut
Postleitzahl: 84036
Land, Gliederung (NUTS): Landshut, Landkreis (DE227)
Land: Deutschland

5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/09/2025
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2026

5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja

Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Beschreibung: Eigenerklärung über das Bestehen einer Berufs- oder
Betriebshaftpflichtversicherung bei einem in der Europäischen Union zugelassenen
Haftpflichtversicherer für Personenschäden sowie für Sach- und Vermögensschäden mit den
Deckungssummen je Schadensfall von jeweils mindestens: - Personenschäden: 2.500.000
EUR; - Sach- und Vermögensschäden: 2.500.000 EUR. Der vorgenannte
Versicherungsschutz muss mindestens für die Dauer des verfahrensgegenständlichen
Auftrags bestehen. Die Maximierung der Schadensregulierung muss innerhalb Deutschlands
im Jahr mindestens das 2-fache der geforderten Deckungssummen betragen. Im Falle einer
Bewerbergemeinschaft ist von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft eine entsprechende
Erklärung über das Bestehen einer Versicherung zu den o. g. Bedingungen vorzulegen. Die
Eigenerklärung ist mit dem Angebot gem. FB Eigenerklärung zur Eignung abzugeben.

5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis in Euro
Beschreibung: Kaufpreis abzgl. Restwertgarantie nach 10 Jahren - Gewichtung 35 % -
Bewertung mit 0-10 Punkten Berechnung der Punkte: Summe Niedrigster Angebotspreis /
Summe Angebotspreis Anbieter x maximaler Punktzahl
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium Zahl: 35,00
Kriterium:
Art: Kosten
Bezeichnung: Kosten in Euro
Beschreibung: Kraftstoffverbrauch nach Sort 2 - Gewichtung 30 % - Bewertung mit 0-10
Punkten Berechnung der Punkte: Niedrigster Verbrauch / Verbrauch Anbieter x maximaler
Punktzahl
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium Zahl: 30,00
Kriterium:
Art: Kosten
Bezeichnung: Kosten in Euro
Beschreibung: Energiekosten nach GPP - Gewichtung 20 % - Bewertung mit 0-10 Punkten
Die GPP Berechnung wird anhand der vom Bieter mitgelieferten Aufstellung über
Energiekosten für den Gesamtlebenszyklus nach SORT 2 bewertet. Die Energie- und
Umweltauswirkungen sind gemäß Richtlinie (EU) 2019/1161 darzustellen. Diese müssen
Energieverbrauch, CO2 Emissionen, Emissionen von Stickoxiden (NOx), Nichtmethan-
Kohlenwasserstoffen (NMHC) und Partikeln (PM). Die in den UITP Tender Structure Papers
dokumentierte und zwischen UITP und ACEA abgestimmte Vorgehensweise muss
Anwendung finden. Eine Laufleistung von 500.000 km sowie Energiekosten in Höhe von 1,00
sind über einen Zeitraum von 10 Jahren anzusetzen. Zusätzlich sind obige Faktoren in

Gramm pro Personenkilometer bei einer Besetzung von 50 % der max. Fahrgastkapazität des
Fahrzeuges anzugeben. Berechnung der Punkte: Niedrigste GPP Energiekosten / GPP
Energiekosten Anbieter x maximaler Punktzahl
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium Zahl: 20,00
Kriterium:
Art: Kosten
Bezeichnung: Kosten in Euro
Beschreibung: Wartungskosten - Gewichtung 15 % - Bewertung mit 0-10 Punkten Eine
Bewertung der Wartungskosten erfolgt anhand der von den Bietern anzugebenden
Wartungskosten über die Gesamtdauer der Einsatzzeit. (Jährliche Kostenaufstellung
basierend auf einem Wartungsvertrag des Fahrzeugherstellers, über die Laufzeit von 10
Jahren). Berechnung der Punkte: Niedrigste Wartungskosten über Laufzeit 10 Jahre /
Wartungskosten Anbieter Laufzeit 10 Jahre x maximaler Punktzahl
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium Zahl: 15,00

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 19/05/2025 10:00:00 (UTC+2) Eastern
European Time, Central European Summer Time
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.meinauftrag.rib.de/public
/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/1/tenderId/277982
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
Name: https://www.meinauftrag.rib.de
URL: https://www.meinauftrag.rib.de

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.meinauftrag.rib.de
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Beschreibung der finanziellen Sicherheit: Absicherung der vertragsgemäßen Ausführung und
Durchsetzung von Mängelansprüchen durch Bürgschaft eines in der Europäischen Union oder
in einem Staat, der Vertragspartei des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraums
oder Mitglied des WTO-Dienstleistungsübereinkommens (GATS) ist, zugelassenen
Kreditinstituts oder -versicherers in Höhe von 5% der Brutto-Auftragssumme.
Frist für den Eingang der Angebote: 26/05/2025 10:00:00 (UTC+2) Eastern European Time,
Central European Summer Time
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 84 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Nachforderung richtet sich nach § 51 Abs. 2 - 5 SektVO.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 26/05/2025 10:01:00 (UTC+2) Eastern European Time, Central European
Summer Time

Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Stadtwerke Landshut - Vergabekammer Südbayern
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 Abs. 3 GWB: Der Nachprüfungsantrag ist
unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem
Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der
Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die
aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung
oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15
Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

5.1. Los: LOT-0002
Titel: 3 Solobusse
Beschreibung: Beschaffung von Linienbussen 2025 für den öffentlichen Nahverkehr in
Landshut
Interne Kennung: 2

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 34121100 Busse für den öffentlichen Verkehr

5.1.2. Erfüllungsort
Postanschrift: Christoph-Dorner-Straße 9
Stadt: Landshut
Postleitzahl: 84036
Land, Gliederung (NUTS): Landshut, Landkreis (DE227)
Land: Deutschland

5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/09/2025
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2026

5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.

Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Beschreibung: Eigenerklärung über das Bestehen einer Berufs- oder
Betriebshaftpflichtversicherung bei einem in der Europäischen Union zugelassenen
Haftpflichtversicherer für Personenschäden sowie für Sach- und Vermögensschäden mit den
Deckungssummen je Schadensfall von jeweils mindestens: - Personenschäden: 2.500.000
EUR; - Sach- und Vermögensschäden: 2.500.000 EUR. Der vorgenannte
Versicherungsschutz muss mindestens für die Dauer des verfahrensgegenständlichen
Auftrags bestehen. Die Maximierung der Schadensregulierung muss innerhalb Deutschlands
im Jahr mindestens das 2-fache der geforderten Deckungssummen betragen. Im Falle einer
Bewerbergemeinschaft ist von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft eine entsprechende
Erklärung über das Bestehen einer Versicherung zu den o. g. Bedingungen vorzulegen. Die
Eigenerklärung ist mit dem Angebot gem. FB Eigenerklärung zur Eignung abzugeben.

5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis in Euro
Beschreibung: Kaufpreis abzgl. Restwertgarantie nach 10 Jahren - Gewichtung 35 % -
Bewertung mit 0-10 Punkten Berechnung der Punkte: Summe Niedrigster Angebotspreis /
Summe Angebotspreis Anbieter x maximaler Punktzahl
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium Zahl: 35,00
Kriterium:
Art: Kosten
Bezeichnung: Kosten in Euro
Beschreibung: Kraftstoffverbrauch nach Sort 2 - Gewichtung 30 % - Bewertung mit 0-10
Punkten Berechnung der Punkte: Niedrigster Verbrauch / Verbrauch Anbieter x maximaler
Punktzahl
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium Zahl: 30,00
Kriterium:
Art: Kosten
Bezeichnung: Kosten in Euro
Beschreibung: Energiekosten nach GPP - Gewichtung 20 % - Bewertung mit 0-10 Punkten
Die GPP Berechnung wird anhand der vom Bieter mitgelieferten Aufstellung über
Energiekosten für den Gesamtlebenszyklus nach SORT 2 bewertet. Die Energie- und
Umweltauswirkungen sind gemäß Richtlinie (EU) 2019/1161 darzustellen. Diese müssen
Energieverbrauch, CO2 Emissionen, Emissionen von Stickoxiden (NOx), Nichtmethan-
Kohlenwasserstoffen (NMHC) und Partikeln (PM). Die in den UITP Tender Structure Papers
dokumentierte und zwischen UITP und ACEA abgestimmte Vorgehensweise muss
Anwendung finden. Eine Laufleistung von 500.000 km sowie Energiekosten in Höhe von 1,00
sind über einen Zeitraum von 10 Jahren anzusetzen. Zusätzlich sind obige Faktoren in

Gramm pro Personenkilometer bei einer Besetzung von 50 % der max. Fahrgastkapazität des
Fahrzeuges anzugeben. Berechnung der Punkte: Niedrigste GPP Energiekosten / GPP
Energiekosten Anbieter x maximaler Punktzahl
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium Zahl: 20,00
Kriterium:
Art: Kosten
Bezeichnung: Kosten in EUR
Beschreibung: Wartungskosten - Gewichtung 15 % - Bewertung mit 0-10 Punkten Eine
Bewertung der Wartungskosten erfolgt anhand der von den Bietern anzugebenden
Wartungskosten über die Gesamtdauer der Einsatzzeit. (Jährliche Kostenaufstellung
basierend auf einem Wartungsvertrag des Fahrzeugherstellers, über die Laufzeit von 10
Jahren). Berechnung der Punkte: Niedrigste Wartungskosten über Laufzeit 10 Jahre /
Wartungskosten Anbieter Laufzeit 10 Jahre x maximaler Punktzahl
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium Zahl: 15,00

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 19/05/2025 10:00:00 (UTC+2) Eastern
European Time, Central European Summer Time
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.meinauftrag.rib.de/public
/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/1/tenderId/277982
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
Name: https://www.meinauftrag.rib.de
URL: https://www.meinauftrag.rib.de

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.meinauftrag.rib.de
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Beschreibung der finanziellen Sicherheit: Absicherung der vertragsgemäßen Ausführung und
Durchsetzung von Mängelansprüchen durch Bürgschaft eines in der Europäischen Union oder
in einem Staat, der Vertragspartei des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraums
oder Mitglied des WTO-Dienstleistungsübereinkommens (GATS) ist, zugelassenen
Kreditinstituts oder -versicherers in Höhe von 5% der Brutto-Auftragssumme.
Frist für den Eingang der Angebote: 26/05/2025 10:00:00 (UTC+2) Eastern European Time,
Central European Summer Time
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 84 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Nachforderung richtet sich nach § 51 Abs. 2-5 SektVO.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 26/05/2025 10:01:00 (UTC+2) Eastern European Time, Central European
Summer Time

Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Stadtwerke Landshut - Vergabekammer Südbayern
Informationen über die Überprüfungsfristen: Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig (§ 160
Abs. 3 GWB), soweit: . 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem
Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; . 2. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; . 3. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden; . 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Stadtwerke Landshut
Organisation, die Angebote bearbeitet: Stadtwerke Landshut

8. Organisationen

8.1. ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Stadtwerke Landshut
Registrierungsnummer: DE128969415
Stadt: Landshut
Postleitzahl: 84028
Land, Gliederung (NUTS): Landshut, Kreisfreie Stadt (DE221)
Land: Deutschland
E-Mail: Vergabestelle@stadtwerke-landshut.de
Telefon: 087114362019
Sonstige Kontaktpersonen:
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Südbayern
Abteilung: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de
Stadt: Landshut
Postleitzahl: 80534
Land, Gliederung (NUTS): München, Kreisfreie Stadt (DE212)
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer

Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
Organisation, die Angebote bearbeitet
Überprüfungsstelle

8.1. ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des
Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
E-Mail: noreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender

Informationen zur Bekanntmachung

Kennung/Fassung der Bekanntmachung: f020a594-e938-4574-ae40-55dc338ed87d - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 17/04/2025 15:07:00 (UTC+2) Eastern
European Time, Central European Summer Time
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
ABl. S Nummer der Ausgabe: 78/2025
Datum der Veröffentlichung: 22/04/2025

Referenzen:
https://www.meinauftrag.rib.de
https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/1/tenderId/277982
http://icc-hofmann.net/NewsTicker/202504/ausschreibung-260057-2025-DEU.txt

 
 
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