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Öffentliche Ausschreibungen

Titel : DEU-Münster - Deutschland Öffentlicher Verkehr (Straße) Vergabe von Busverkehrsleistungen im Stadtverkehr Rheine als Nachunternehmer der Regionalverkehr Münsterland GmbH
Dokument-Nr. ( ID / ND ) : 2025041801570174282 / 257957-2025
Veröffentlicht :
18.04.2025
Anforderung der Unterlagen bis :
31.12.2035
Angebotsabgabe bis :
05.05.2025
Dokumententyp : Ausschreibung
Produkt-Codes :
60112000 - Öffentlicher Verkehr (Straße)
DEU-Münster: Deutschland Öffentlicher Verkehr (Straße) Vergabe von
Busverkehrsleistungen im Stadtverkehr Rheine als Nachunternehmer der
Regionalverkehr Münsterland GmbH

2025/S 77/2025 257957

Deutschland Öffentlicher Verkehr (Straße) Vergabe von Busverkehrsleistungen im
Stadtverkehr Rheine als Nachunternehmer der Regionalverkehr Münsterland GmbH
OJ S 77/2025 18/04/2025
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung - Änderungsbekanntmachung
Dienstleistungen

1. Beschaffer

1.1. Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Regionalverkehr Münsterland GmbH
E-Mail: info@rvm-online.de
Tätigkeit des Auftraggebers: Städtische Eisenbahn-, Straßenbahn-, Oberleitungsbus- oder
Busdienste

2. Verfahren

2.1. Verfahren
Titel: Vergabe von Busverkehrsleistungen im Stadtverkehr Rheine als Nachunternehmer der
Regionalverkehr Münsterland GmbH
Beschreibung: Gegenstand der zu vergebenden Aufträge/Lose ist die Erbringung von
Verkehrsleistungen ab dem 1.1.2026 mit Bussen als Nachunternehmer der Regionalverkehr
Münsterland GmbH im Stadtverkehr Rheine.
Kennung des Verfahrens: 983cfdfd-5f10-482b-9833-74f5ef3d6e2c
Verfahrensart: Offenes Verfahren

2.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60112000 Öffentlicher Verkehr (Straße)

2.1.2. Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Steinfurt (DEA37)
Land: Deutschland

2.1.4. Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU
sektvo -

5. Los

5.1. Los: LOT-0001
Titel: Vergabe von Busverkehrsleistungen im Stadtverkehr Rheine als Nachunternehmer der
Regionalverkehr Münsterland GmbH
Beschreibung: Gegenstand des zu vergebenden Auftrags ist die Erbringung von
Verkehrsleistungen mit Bussen als Nachunternehmer der Regionalverkehr Münsterland GmbH
im Stadtverkehr Rheine auf den Umläufen 3001101, 3001102, 3001103, 3001104,
(Grundlastumläufe) sowie 3001105, 3001106, 3001107, 3001108 und 3001109
(Spitzenumläufe). Näheres hierzu regeln die Vergabeunterlagen.
Interne Kennung: E81653188

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60112000 Öffentlicher Verkehr (Straße)
Optionen:
Beschreibung der Optionen: 1. Die Fortschreibung und Modifikation des Verkehrsangebotes
durch entsprechende Leistungsänderungen obliegt der RVM. Sie kann quantitative
Leistungsänderungen im Umfang von jährlich jeweils bis zu +/- 20 % des Ausgangswerts der
Gesamtkilometer/Jahr verlangen. In qualitativer Hinsicht kann insbesondere verlangt werden,
dass die auf den vertragsgegenständlichen Linien nach der Leistungsbeschreibung
einzusetzenden Fahrzeuge mit weiteren Ausstattungsmerkmalen aus- bzw. nachgerüstet
werden. 2. Die RVM besitzt eine zweimalige einseitige Verlängerungsoption für jeweils weitere
zwölf Monate über den 31.12.2035 hinaus. Bei voller Inanspruchnahme dieser
Verlängerungsoption endet der Betrieb des Stadtverkehrs Rheine am 31.12.2037.Näheres
hierzu regeln die Vergabeunterlagen.

5.1.2. Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Steinfurt (DEA37)
Land: Deutschland

5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/01/2026
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2035
Laufzeit: 10 Jahre

5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2

5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des
Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge
CVD))
Die Rechtsgrundlage für CVD, um den anzuwendenden Typ von Vergabeverfahren
festzulegen: Dienstleistungen der Personenbeförderung auf der Straße

5.1.9. Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Nachweis der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister
Beschreibung: Nachweis der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe
der Rechtsvorschriften des Landes, in dem der Bieter ansässig ist, sofern der Bieter in das
Berufs- oder Handelsregister eingetragen ist. Ausreichend ist ein Ausdruck aus dem
elektronischen Informations- und Kommunikationssystem, über das die Daten aus den
Handelsregistern abrufbar sind. Die RVM behält sich vor, einen Ausdruck über die Eintragung
in das Berufs- und Handelsregister aus dem elektronischen Informations- und
Kommunikationssystem anstelle einer Nachforderung nach § 51 Abs. 2 Satz 1 SektVO

eigenständig anzufordern. Für den Fall der Nichteintragung erfolgt der Nachweis durch die
Vorlage einer Gewerbeanmeldung oder -ummeldung (für ausländische Bieter: oder
vergleichbar). Der Nachweis soll bei juristischen Personen mindestens die
vertretungsberechtigten Personen ausweisen. Die RVM behält sich, neben der Nachforderung
von Unterlagen, eigene Ermittlungen vor, wenn die Vertretungsberechtigung nicht aus
öffentlichen Registern (z.B. Handelsregister) ersichtlich ist. Der Nachweis darf zum Zeitpunkt
des Ablaufs der Angebotsfrist nicht älter als 3 Monate sein. Gewerbeanmeldungen oder -
ummeldungen dürfen älter sein, hier ist der jeweils aktuellste Stand einzureichen.

Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: 1. Eigendarstellung des Unternehmens und der Unternehmensorganisation
Beschreibung: Eigendarstellung des Unternehmens und der Unternehmensorganisation
(Hauptsitz, ggf. Niederlassungen, Struktur, hierarchischer Aufbau). Darzustellen sind
insbesondere der Bus- bzw. Fahrzeugbestand (aktuelle Flottenstruktur, Alter und
Ausstattungsmerkmale) und die Personalstärke. Für die Unternehmensdarstellung ist Anlage
B.2. (Unternehmensdarstellung Formularvorlage 2) zu verwenden.

Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: 2. Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den
Umsatz aus Verkehrsleistungen im ÖPNV
Beschreibung: Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den Umsatz
aus Verkehrsleistungen im ÖPNV (Linienverkehr gem. §§ 42 und 43 PBefG mit
Kraftomnibussen), jeweils bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre. Sofern ein Unternehmen
noch nicht so lange auf dem Markt tätig ist, hat es die Erklärung jeweils nur bezogen auf die
bislang abgeschlossenen Geschäftsjahre abzugeben. Sofern der Bieter noch keine drei Jahre
am Markt tätig ist, gibt er für die fehlenden Jahre Planzahlen über die zu erwartenden
Umsätze für die kommenden Jahre an. Insgesamt sind drei Geschäftsjahre anzugeben. Auf
Anforderung durch die RVM wird der Bieter die Planzahlen durch Vorlage einer
Unternehmensplanung plausibilisieren. Für die Eigenerklärung über den Gesamtumsatz ist
Anlage B.3. (Erklärung zur Eignung und zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
Formularvorlage 3) zu verwenden.

Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: 3. Eigenerklärung über ausreichend verfügbare Finanzmittel
Beschreibung: Eigenerklärung des Bieters darüber, dass ausreichend verfügbare Finanzmittel
vorhanden sind, um die gegebenenfalls mit diesem Auftrag verbundenen Anschaffungen für
Fahrzeuge, Anlagen und Ausrüstungen fristgerecht zu tätigen und die ggf. geforderten
Sicherheiten zu leisten sowie den laufenden Betrieb aufrecht zu erhalten sowie dass die
Finanzmittel auftragsbezogen zur Verfügung stehen und nicht vorrangig durch andere Rechte
belastet sind und dass er sich nicht im Insolvenzverfahren oder in Liquidation befindet. Der
Bieter erklärt ferner, dass er dies im Falle einer eventuell in der Wertungsphase erfolgenden
Anforderung durch die RVM über die Einreichung entsprechender Unterlagen gemäß § 45
Abs. 4 und Abs. 5 VgV analog unverzüglich nachweisen kann. Für die Eigenerklärung ist
Anlage B.3. (Erklärung zur Eignung und zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
Formularvorlage 3) zu verwenden.

Kriterium:

Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: 1. Angabe von mindestens einer mit der Ausschreibung vergleichbaren
erbrachten Leistungen der Personenbeförderung mit Kraftomnibussen
Beschreibung: Angabe von mindestens einer mit der Ausschreibung vergleichbaren,
gegenwärtigen oder innerhalb der letzten 3 Jahre vor Ablauf der Angebotsfrist (Kalenderjahre
2024, 2023, 2022) oder Fahrplanjahre ab dem 01.01.2022 vor Ablauf der Angebotsfrist
erbrachten Leistungen der Personenbeförderung mit Kraftomnibussen. Die Referenz(en) muss
/müssen zum Nachweis der Vergleichbarkeit mindestens folgende Angaben enthalten:
Darstellung, ob die Verkehrsleistung im Linienverkehr als Genehmigungsinhaber oder
Betriebsführer oder als Subunternehmer für einen Genehmigungsinhaber (Linienverkehr gem.
§ 42 PBefG) erbracht wurde. Verkehrsleistungen gemäß §§ 42a, 43 49 PBefG werden nicht
berücksichtigt. Die Darstellung der Referenz(en) hat folgende Angaben zu enthalten: 1. Name
und Adresse des Auftraggebers bzw. bei eigenwirtschaftlichen Verkehrsleistungen Nennung
der zuständigen Genehmigungsbehörde, der Linie(n)/Linienbündel sowie das jeweilige Gebiet
der Leistungserbringung (Landkreis oder sonstiger Aufgabenträger). 2. Leistungsumfang:
Anzahl und Bauart der eingesetzten Fahrzeuge, 3. Leistungsmenge: jährliches
Auftragsvolumen nach Fahrplankilometer, 4. Zeitraum der abgeschlossenen Referenzleistung.
5. Bei der Angabe des/der Auftraggeber sollen die Ansprechpartner mit Kontaktdaten
(Funktion, Telefonnummer oder E-Mail-Adresse) angegeben werden. Der Referenzverkehr
muss folgende Mindestkriterien erfüllen: 1. Leistungsmenge: mindestens 300.000
Fahrplankilometer/Jahr, 2. Durchführung dieses Referenzverkehrs vom Bieter über
mindestens 3 abgeschlossene Jahre zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist (d. h. drei
Jahre lang durchgängig/ohne Unterbrechung erfolgte Verkehrserbringung; bei gegenwärtig
erbrachten Verkehren gilt als spätestmöglicher Abschluss der Zeitpunkt des Ablaufs der
Angebotsfrist). Für die Darstellung der Referenzen ist Anlage B.4. (Darstellung von
Referenzverkehren Stadtverkehr Formularvorlage 4) zu verwenden. Bieter, die Angebote für
beide Lose abgeben, müssen insgesamt nur eine Referenz, die die vorstehenden (Mindest-)
Anforderungen erfüllt, einreichen.

Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: 2. Fachliche Eignung für den Personenkraftverkehr mit Kraftomnibussen
Beschreibung: Der Bieter weist seine fachliche Eignung für den Personenkraftverkehr mit
Kraftomnibussen (nicht: Verkehr mit Taxen und Mietwagen). i.S.d. Art. 3 Abs. 1 lit. d) VO (EG)
Nr. 1071/2009 sowie § 13 Abs. 1 Nr. 3 PBefG i.V.m. § 3 Abs. 1 PBZugV durch Kenntnisse, die
zur ordnungsgemäßen Führung eines Straßenpersonenverkehrsunternehmens erforderlich
sind, und zwar auf den jeweiligen Sachgebieten, die im Anhang I Teil I der VO (EG) Nr. 1071
/2009 in der jeweils geltenden Fassung aufgeführt sind, nach. Der Bieter erbringt den
Nachweis seiner fachlichen Eignung jeweils in nicht beglaubigter Kopie (Scan) wahlweise 1.
durch Vorlage einer Bescheinigung der zuständigen IHK über die fachliche Eignung gem. §§
3, 4, 6, 7 PBZugV (§ 3 Fachliche Eignung, § 4 Fachkundeprüfung, § 6 Gleichwertige
Abschlussprüfungen, § 7 Anerkennung leitender Tätigkeit). Die IHK stellt die Bescheinigung
nach dem Muster des Anhangs III der VO 1071/2009 in der jeweils geltenden Fassung aus
(Art. 21 VO 1071/2009 ); ausländische Bieter legen eine entsprechende Bescheinigung in
deutscher Übersetzung vor. Der Nachweis der fachlichen Eignung muss vom Bieter selbst
oder einer zur Führung der Geschäfte bestellten Person erbracht werden. Für den Fall einer
Eignungsleihe kann der Nachweis durch ein anderes Unternehmen erbracht werden, wenn
dies die Leistung erbringt, für die der Nachweis benötigt wird (vgl. § 47 Abs. 1 Satz 3 SektVO).

oder 2. durch Vorlage einer gültigen Genehmigungsurkunde für den Linienverkehr mit
Kraftomnibussen gemäß § 42 PBefG; oder 3. durch Vorlage einer gültigen
Genehmigungsurkunde für den Gelegenheitsverkehr mit Kraftomnibussen gemäß § 46 PBefG.

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.subreport.de/E81653188

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.subreport.de/E81653188
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 05/05/2025 12:00:00 (UTC+2) Eastern European Time,
Central European Summer Time
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die RVM kann den Bieter nach § 51 Abs. 2 SektVO auffordern,
fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere
Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise nachzureichen, zu
vervollständigen, zu korrigieren oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene
Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Im Übrigen wird die RVM nach § 51 Abs.
3 bis Abs. 5 SektVO verfahren.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 05/05/2025 12:00:00 (UTC+2) Eastern European Time, Central European
Summer Time
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Da dieser Auftrag Nachunternehmerleistungen
im Bereich des öffentlichen Personenverkehrs auf Straße und Schiene im Sinne des §§ 1 Abs.
3 Satz 1 i.V.m. § 2 Abs. 2 TVgG-NRW umfasst, muss der Auftragnehmer seinen Beschäftigten
(ohne Auszubildende) bei der Ausführung dieses Auftrags wenigstens das in NRW für diese
Leistung in einem einschlägigen und repräsentativen mit einer tariffähigen Gewerkschaft
vereinbarten Tarifvertrag vorgesehene Entgelt nach den tarifvertraglich festgelegten
Modalitäten zahlen und während der Ausführungslaufzeit Änderungen nachvollziehen (vgl. § 2
Abs. 2 TVgG-NRW). Daher werden die BVB-NRW (Anlage A.1.5.) Bestandteil der
abzuschließenden Verträge. Es gelten die in der RepTVVO aufgeführten Tarifverträge als
repräsentativ. Der jeweils aktuelle Stand der repräsentativen Tarifverträge kann über das
Tarifregister NRW über den nachfolgenden Link eingesehen werden: https://www.tarifregister.
nrw.de/tarifinformationen/Repraesentative-Tarifvertraege-im-OePNV
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Finanzielle Vereinbarung: Hierzu wird auf die Vergabeunterlagen verwiesen. Obwohl in dem
Feld BT-743 (Elektronische Rechnungslegung) erforderlich eingetragen ist, ist dies NICHT
erforderlich , sondern stattdessen ist die elektronische Rechnung zulässig .

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Westfalen
Informationen über die Überprüfungsfristen: Für die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens
vor der Vergabekammer gelten u.a. die §§ 160 ff. GWB. Auf die Rügepflichten des Bieters
nach § 160 Abs. 3 GWB wird ausdrücklich hingewiesen. Außerdem weist die RVM auf die
Rechtsbehelfsfrist des § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB hin. Danach ist ein Antrag auf
Nachprüfung unzulässig, soweit nach Eingang der Mitteilung der RVM, einer Rüge nicht
abhelfen zu wollen, mehr als 15 Kalendertage vergangen sind. §§ 160, 161 GWB lautet
wörtlich: § 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren
nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem
öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97
Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen,
dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein
Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der
Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf
Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1
Satz 2 bleibt unberührt. § 161 Form, Inhalt (1) Der Antrag ist schriftlich bei der
Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes
Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder
Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten
im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu benennen. (2) Die Begründung muss die
Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit
Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie
darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die
sonstigen Beteiligten benennen.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt:
Regionalverkehr Münsterland GmbH
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
des BMI)

5.1. Los: LOT-0002
Titel: Vergabe von Busverkehrsleistungen im Stadtverkehr Rheine als Nachunternehmer der
Regionalverkehr Münsterland GmbH
Beschreibung: Gegenstand des zu vergebenden Auftrags ist die Erbringung von
Verkehrsleistungen mit Bussen als Nachunternehmer der Regionalverkehr Münsterland GmbH

im Stadtverkehr Rheine auf den Umläufen 3001201, 3001202, 3001203, 3001204, 3001205,
3001206 (Grundlastumläufe) sowie 3001207, 3001208, 3001209, 3001210 und 3001211
(Spitzenumläufe). Näheres hierzu regeln die Vergabeunterlagen.
Interne Kennung: E81653188

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60112000 Öffentlicher Verkehr (Straße)
Optionen:
Beschreibung der Optionen: 1. Die Fortschreibung und Modifikation des Verkehrsangebotes
durch entsprechende Leistungsänderungen obliegt der RVM. Sie kann quantitative
Leistungsänderungen im Umfang von jährlich jeweils bis zu +/- 20 % des Ausgangswerts der
Gesamtkilometer/Jahr verlangen. In qualitativer Hinsicht kann insbesondere verlangt werden,
dass die auf den vertragsgegenständlichen Linien nach der Leistungsbeschreibung
einzusetzenden Fahrzeuge mit weiteren Ausstattungsmerkmalen aus- bzw. nachgerüstet
werden. 2. Die RVM besitzt eine zweimalige einseitige Verlängerungsoption für jeweils weitere
zwölf Monate über den 31.12.2035 hinaus. Bei voller Inanspruchnahme dieser
Verlängerungsoption endet der Betrieb des Stadtverkehrs Rheine am 31.12.2037.Näheres
hierzu regeln die Vergabeunterlagen.

5.1.2. Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Steinfurt (DEA37)
Land: Deutschland

5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/01/2026
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2035
Laufzeit: 10 Jahre

5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2

5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des
Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge
CVD))
Die Rechtsgrundlage für CVD, um den anzuwendenden Typ von Vergabeverfahren
festzulegen: Dienstleistungen der Personenbeförderung auf der Straße

5.1.9. Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Nachweis der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister
Beschreibung: Nachweis der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe
der Rechtsvorschriften des Landes, in dem der Bieter ansässig ist, sofern der Bieter in das
Berufs- oder Handelsregister eingetragen ist. Ausreichend ist ein Ausdruck aus dem

elektronischen Informations- und Kommunikationssystem, über das die Daten aus den
Handelsregistern abrufbar sind. Die RVM behält sich vor, einen Ausdruck über die Eintragung
in das Berufs- und Handelsregister aus dem elektronischen Informations- und
Kommunikationssystem anstelle einer Nachforderung nach § 51 Abs. 2 Satz 1 SektVO
eigenständig anzufordern. Für den Fall der Nichteintragung erfolgt der Nachweis durch die
Vorlage einer Gewerbeanmeldung oder -ummeldung (für ausländische Bieter: oder
vergleichbar). Der Nachweis soll bei juristischen Personen mindestens die
vertretungsberechtigten Personen ausweisen. Die RVM behält sich, neben der Nachforderung
von Unterlagen, eigene Ermittlungen vor, wenn die Vertretungsberechtigung nicht aus
öffentlichen Registern (z.B. Handelsregister) ersichtlich ist. Der Nachweis darf zum Zeitpunkt
des Ablaufs der Angebotsfrist nicht älter als 3 Monate sein. Gewerbeanmeldungen oder -
ummeldungen dürfen älter sein, hier ist der jeweils aktuellste Stand einzureichen.

Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: 1. Eigendarstellung des Unternehmens und der Unternehmensorganisation
Beschreibung: Eigendarstellung des Unternehmens und der Unternehmensorganisation
(Hauptsitz, ggf. Niederlassungen, Struktur, hierarchischer Aufbau). Darzustellen sind
insbesondere der Bus- bzw. Fahrzeugbestand (aktuelle Flottenstruktur, Alter und
Ausstattungsmerkmale) und die Personalstärke. Für die Unternehmensdarstellung ist Anlage
B.2. (Unternehmensdarstellung Formularvorlage 2) zu verwenden.

Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: 2. Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den
Umsatz aus Verkehrsleistungen im ÖPNV
Beschreibung: Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den Umsatz
aus Verkehrsleistungen im ÖPNV (Linienverkehr gem. §§ 42 und 43 PBefG mit
Kraftomnibussen), jeweils bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre. Sofern ein Unternehmen
noch nicht so lange auf dem Markt tätig ist, hat es die Erklärung jeweils nur bezogen auf die
bislang abgeschlossenen Geschäftsjahre abzugeben. Sofern der Bieter noch keine drei Jahre
am Markt tätig ist, gibt er für die fehlenden Jahre Planzahlen über die zu erwartenden
Umsätze für die kommenden Jahre an. Insgesamt sind drei Geschäftsjahre anzugeben. Auf
Anforderung durch die RVM wird der Bieter die Planzahlen durch Vorlage einer
Unternehmensplanung plausibilisieren. Für die Eigenerklärung über den Gesamtumsatz ist
Anlage B.3. (Erklärung zur Eignung und zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
Formularvorlage 3) zu verwenden.

Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: 3. Eigenerklärung über ausreichend verfügbare Finanzmittel
Beschreibung: Eigenerklärung des Bieters darüber, dass ausreichend verfügbare Finanzmittel
vorhanden sind, um die gegebenenfalls mit diesem Auftrag verbundenen Anschaffungen für
Fahrzeuge, Anlagen und Ausrüstungen fristgerecht zu tätigen und die ggf. geforderten
Sicherheiten zu leisten sowie den laufenden Betrieb aufrecht zu erhalten sowie dass die
Finanzmittel auftragsbezogen zur Verfügung stehen und nicht vorrangig durch andere Rechte
belastet sind und dass er sich nicht im Insolvenzverfahren oder in Liquidation befindet. Der
Bieter erklärt ferner, dass er dies im Falle einer eventuell in der Wertungsphase erfolgenden
Anforderung durch die RVM über die Einreichung entsprechender Unterlagen gemäß § 45
Abs. 4 und Abs. 5 VgV analog unverzüglich nachweisen kann. Für die Eigenerklärung ist

Anlage B.3. (Erklärung zur Eignung und zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
Formularvorlage 3) zu verwenden.

Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: 1. Angabe von mindestens einer mit der Ausschreibung vergleichbaren
erbrachten Leistungen der Personenbeförderung mit Kraftomnibussen
Beschreibung: Angabe von mindestens einer mit der Ausschreibung vergleichbaren,
gegenwärtigen oder innerhalb der letzten 3 Jahre vor Ablauf der Angebotsfrist (Kalenderjahre
2024, 2023, 2022) oder Fahrplanjahre ab dem 01.01.2022 vor Ablauf der Angebotsfrist
erbrachten Leistungen der Personenbeförderung mit Kraftomnibussen. Die Referenz(en) muss
/müssen zum Nachweis der Vergleichbarkeit mindestens folgende Angaben enthalten:
Darstellung, ob die Verkehrsleistung im Linienverkehr als Genehmigungsinhaber oder
Betriebsführer oder als Subunternehmer für einen Genehmigungsinhaber (Linienverkehr gem.
§ 42 PBefG) erbracht wurde. Verkehrsleistungen gemäß §§ 42a, 43 49 PBefG werden nicht
berücksichtigt. Die Darstellung der Referenz(en) hat folgende Angaben zu enthalten: 1. Name
und Adresse des Auftraggebers bzw. bei eigenwirtschaftlichen Verkehrsleistungen Nennung
der zuständigen Genehmigungsbehörde, der Linie(n)/Linienbündel sowie das jeweilige Gebiet
der Leistungserbringung (Landkreis oder sonstiger Aufgabenträger). 2. Leistungsumfang:
Anzahl und Bauart der eingesetzten Fahrzeuge, 3. Leistungsmenge: jährliches
Auftragsvolumen nach Fahrplankilometer, 4. Zeitraum der abgeschlossenen Referenzleistung.
5. Bei der Angabe des/der Auftraggeber sollen die Ansprechpartner mit Kontaktdaten
(Funktion, Telefonnummer oder E-Mail-Adresse) angegeben werden. Der Referenzverkehr
muss folgende Mindestkriterien erfüllen: 1. Leistungsmenge: mindestens 300.000
Fahrplankilometer/Jahr, 2. Durchführung dieses Referenzverkehrs vom Bieter über
mindestens 3 abgeschlossene Jahre zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist (d. h. drei
Jahre lang durchgängig/ohne Unterbrechung erfolgte Verkehrserbringung; bei gegenwärtig
erbrachten Verkehren gilt als spätestmöglicher Abschluss der Zeitpunkt des Ablaufs der
Angebotsfrist). Für die Darstellung der Referenzen ist Anlage B.4. (Darstellung von
Referenzverkehren Stadtverkehr Formularvorlage 4) zu verwenden. Bieter, die Angebote für
beide Lose abgeben, müssen insgesamt nur eine Referenz, die die vorstehenden (Mindest-)
Anforderungen erfüllt, einreichen.

Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: 2. Fachliche Eignung für den Personenkraftverkehr mit Kraftomnibussen
Beschreibung: Der Bieter weist seine fachliche Eignung für den Personenkraftverkehr mit
Kraftomnibussen (nicht: Verkehr mit Taxen und Mietwagen). i.S.d. Art. 3 Abs. 1 lit. d) VO (EG)
Nr. 1071/2009 sowie § 13 Abs. 1 Nr. 3 PBefG i.V.m. § 3 Abs. 1 PBZugV durch Kenntnisse, die
zur ordnungsgemäßen Führung eines Straßenpersonenverkehrsunternehmens erforderlich
sind, und zwar auf den jeweiligen Sachgebieten, die im Anhang I Teil I der VO (EG) Nr. 1071
/2009 in der jeweils geltenden Fassung aufgeführt sind, nach. Der Bieter erbringt den
Nachweis seiner fachlichen Eignung jeweils in nicht beglaubigter Kopie (Scan) wahlweise 1.
durch Vorlage einer Bescheinigung der zuständigen IHK über die fachliche Eignung gem. §§
3, 4, 6, 7 PBZugV (§ 3 Fachliche Eignung, § 4 Fachkundeprüfung, § 6 Gleichwertige
Abschlussprüfungen, § 7 Anerkennung leitender Tätigkeit). Die IHK stellt die Bescheinigung
nach dem Muster des Anhangs III der VO 1071/2009 in der jeweils geltenden Fassung aus
(Art. 21 VO 1071/2009 ); ausländische Bieter legen eine entsprechende Bescheinigung in
deutscher Übersetzung vor. Der Nachweis der fachlichen Eignung muss vom Bieter selbst
oder einer zur Führung der Geschäfte bestellten Person erbracht werden. Für den Fall einer

Eignungsleihe kann der Nachweis durch ein anderes Unternehmen erbracht werden, wenn
dies die Leistung erbringt, für die der Nachweis benötigt wird (vgl. § 47 Abs. 1 Satz 3 SektVO).
oder 2. durch Vorlage einer gültigen Genehmigungsurkunde für den Linienverkehr mit
Kraftomnibussen gemäß § 42 PBefG; oder 3. durch Vorlage einer gültigen
Genehmigungsurkunde für den Gelegenheitsverkehr mit Kraftomnibussen gemäß § 46 PBefG.

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.subreport.de/E81653188

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.subreport.de/E81653188
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 05/05/2025 12:00:00 (UTC+1) Central European Time,
Western European Summer Time
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die RVM kann den Bieter nach § 51 Abs. 2 SektVO auffordern,
fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere
Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise nachzureichen, zu
vervollständigen, zu korrigieren oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene
Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Im Übrigen wird die RVM nach § 51 Abs.
3 bis Abs. 5 SektVO verfahren.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 05/05/2025 12:00:00 (UTC+1) Central European Time, Western European
Summer Time
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Da dieser Auftrag Nachunternehmerleistungen
im Bereich des öffentlichen Personenverkehrs auf Straße und Schiene im Sinne des §§ 1 Abs.
3 Satz 1 i.V.m. § 2 Abs. 2 TVgG-NRW umfasst, muss der Auftragnehmer seinen Beschäftigten
(ohne Auszubildende) bei der Ausführung dieses Auftrags wenigstens das in NRW für diese
Leistung in einem einschlägigen und repräsentativen mit einer tariffähigen Gewerkschaft
vereinbarten Tarifvertrag vorgesehene Entgelt nach den tarifvertraglich festgelegten
Modalitäten zahlen und während der Ausführungslaufzeit Änderungen nachvollziehen (vgl. § 2
Abs. 2 TVgG-NRW). Daher werden die BVB-NRW (Anlage A.1.5.) Bestandteil der
abzuschließenden Verträge. Es gelten die in der RepTVVO aufgeführten Tarifverträge als
repräsentativ. Der jeweils aktuelle Stand der repräsentativen Tarifverträge kann über das
Tarifregister NRW über den nachfolgenden Link eingesehen werden: https://www.tarifregister.
nrw.de/tarifinformationen/Repraesentative-Tarifvertraege-im-OePNV
Finanzielle Vereinbarung: Hierzu wird auf die Vergabeunterlagen verwiesen. Obwohl in dem
Feld BT-743 (Elektronische Rechnungslegung) erforderlich eingetragen ist, ist dies NICHT
erforderlich , sondern stattdessen ist die elektronische Rechnung zulässig .

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Westfalen
Informationen über die Überprüfungsfristen: Für die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens
vor der Vergabekammer gelten u.a. die §§ 160 ff. GWB. Auf die Rügepflichten des Bieters
nach § 160 Abs. 3 GWB wird ausdrücklich hingewiesen. Außerdem weist die RVM auf die
Rechtsbehelfsfrist des § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB hin. Danach ist ein Antrag auf
Nachprüfung unzulässig, soweit nach Eingang der Mitteilung der RVM, einer Rüge nicht
abhelfen zu wollen, mehr als 15 Kalendertage vergangen sind. §§ 160, 161 GWB lautet
wörtlich: § 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren
nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem
öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97
Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen,
dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein
Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der
Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf
Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1
Satz 2 bleibt unberührt. § 161 Form, Inhalt (1) Der Antrag ist schriftlich bei der
Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes
Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder
Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten
im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu benennen. (2) Die Begründung muss die
Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit
Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie
darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die
sonstigen Beteiligten benennen.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt:
Regionalverkehr Münsterland GmbH
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
des BMI)

8. Organisationen

8.1. ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Regionalverkehr Münsterland GmbH
Registrierungsnummer: HRB: 1489

Postanschrift: Krögerweg 11
Stadt: Münster
Postleitzahl: 48155
Land, Gliederung (NUTS): Münster, Kreisfreie Stadt (DEA33)
Land: Deutschland
E-Mail: info@rvm-online.de
Telefon: +4925919390
Internetadresse: https://www.rvm-online.de
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt

8.1. ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Westfalen
Registrierungsnummer: 05515-03004-07
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Stadt: Münster
Postleitzahl: 48147
Land, Gliederung (NUTS): Münster, Kreisfreie Stadt (DEA33)
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer@bezreg-muenster.nrw.de
Telefon: +49 2514111691
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle

8.1. ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des
Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
E-Mail: noreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender

10. Änderung

Fassung der zu ändernden vorigen Bekanntmachung: 7bff3765-1401-4e59-83dc-
8b20d7deaacd-01

Hauptgrund für die Änderung: Korrektur Veröffentlichung

Beschreibung: Die Frist für den Eingang der Angebote wurde in beiden Losen angepasst.
Zudem wurden die Angaben zur Laufzeit (ohne Anpassung in den Vergabeunterlagen) in
beiden Losen klarstellend ergänzt.

10.1. Änderung
Abschnittskennung: LOT-0001

Beschreibung der Änderungen: Die Frist für den Eingang der Angebote wurde verlängert.
Zudem wurden die Angaben zur Laufzeit (ohne Anpassung in den Vergabeunterlagen)
klarstellend ergänzt.
Änderung der Auftragsunterlagen am: 15/04/2025

10.1. Änderung
Abschnittskennung: LOT-0002
Beschreibung der Änderungen: Die Frist für den Eingang der Angebote wurde verlängert.
Zudem wurden die Angaben zur Laufzeit (ohne Anpassung in den Vergabeunterlagen)
klarstellend ergänzt.
Änderung der Auftragsunterlagen am: 15/04/2025

Informationen zur Bekanntmachung

Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 47e3445c-bf9c-4616-8c91-fa007ec88fba - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 17
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 16/04/2025 11:31:49 (UTC+2) Eastern
European Time, Central European Summer Time
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
ABl. S Nummer der Ausgabe: 77/2025
Datum der Veröffentlichung: 18/04/2025

Referenzen:
https://www.rvm-online.de
https://www.subreport.de/E81653188
http://icc-hofmann.net/NewsTicker/202504/ausschreibung-257957-2025-DEU.txt

 
 
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