Titel :
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DEU-Berlin - Deutschland Softwarepaket und Informationssysteme Atlassian-Lizenzen, ECA-2025-045
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Dokument-Nr. ( ID / ND ) :
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2025041801483773579 / 257112-2025
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Veröffentlicht :
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18.04.2025
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Anforderung der Unterlagen bis :
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12.05.2025
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Angebotsabgabe bis :
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23.05.2025
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Dokumententyp :
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Ausschreibung
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Produkt-Codes :
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48000000 - Softwarepaket und Informationssysteme
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DEU-Berlin: Deutschland Softwarepaket und Informationssysteme
Atlassian-Lizenzen, ECA-2025-045
2025/S 77/2025 257112
Deutschland Softwarepaket und Informationssysteme Atlassian-Lizenzen, ECA-2025-045
OJ S 77/2025 18/04/2025
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Lieferungen
1. Beschaffer
1.1. Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Bundesdruckerei GmbH
E-Mail: vergabestelle@bdr.de
Rechtsform des Erwerbers: Öffentliches Unternehmen
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Wirtschaftliche Angelegenheiten
2. Verfahren
2.1. Verfahren
Titel: Atlassian-Lizenzen, ECA-2025-045
Beschreibung: Gegenstand des Vertrages ist die zeitlich befristete Überlassung von
Standardsoftware des Herstellers Atlassian sowie sämtlicher über den Marketplace von
Atlassian verfügbaren Leistungen (z.B. Add-ons) zur Nutzung durch den Auftraggeber und den
verbundenen Unternehmen sowie die Erbringung der zugehörigen Pflege- und
Supportleistungen. Nähere Informationen zum Leistungsgegenstand können dem den
Vergabeunterlagen beigefügten Vertrag nebst Leistungsbeschreibung und Preisblatt (Anlagen
1 und 11) entnommen werden.
Kennung des Verfahrens: a3e9dbcd-2722-4556-b9d6-4c5b282ba6e8
Interne Kennung: ECA-2025-045
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 48000000 Softwarepaket und Informationssysteme
2.1.2. Erfüllungsort
Postanschrift: Kommandantenstraße 18
Stadt: Berlin
Postleitzahl: 10969
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Nachfolgende Bestimmungen gelten, sofern die jeweiligen
Tatbestandsvoraussetzungen bei Vertragsschluss vorliegen oder während der Laufzeit des
Vertrages eintreten könnten. Sofern der Auftragnehmer Zugriff auf interne Systeme des
Auftraggebers erhalten soll, wird folgendes vereinbart: Im Rahmen der Leistungserbringung
dürfen durch den Auftragnehmer grundsätzlich weder technisches Equipment des
Auftraggebers ins Ausland mitgeführt noch von dort auf die Systeme des Auftraggebers
zugegriffen werden. Im Ausnahmefall kann die Mitnahme in und der Zugriff aus einem
anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union durch die Exportkontrollabteilung des
Auftraggebers geprüft und in Textform freigegeben werden. Sofern der Auftragnehmer SaaS-
Leistungen anbietet, wird folgendes vereinbart: Die Serverstandorte der Cloud sind in der BR
Deutschland. Dem Auftraggeber muss möglich sein, den Nutzerzugriff auf die
vertragsgegenständliche Softwarelösung aus bestimmten Ländern und Regionen technisch zu
erschweren bzw. zu unterbinden (bspw. anhand der IP-Adresse des Nutzers). Sofern Software
von einem nicht bestimmten Nutzerkreis von Personen außerhalb des Auftraggebers genutzt
werden soll, wird folgende Vereinbarungen getroffen: Soweit der Auftragnehmer dem
Auftraggeber ein örtlich unbeschränktes Nutzungsrecht einräumen soll, gilt diese Anforderung
nur, soweit anwendbares Exportkontroll- und Sanktionsrecht nicht entgegensteht. Im Falle von
Beistellungen des Auftraggebers gilt folgendes: Eine Verwendung der vom Auftraggeber
beigestellten Materialien durch den Auftragnehmer oder ggf. deren Unterauftragnehmer im
Ausland (EU und Nicht-EU) ist nur mit vorheriger Prüfung der Exportkontrollabteilung des
Auftraggebers und deren Freigabe in Textform zulässig. Bei der Vergabe öffentlicher Aufträge
gilt in Bezug auf Art. 5k Abs. 1 Verordnung (EU) 833/2014 folgendes: Der Auftragnehmer wird
den Auftraggeber unverzüglich informieren, sollte er zu einem Zeitpunkt nach Vertragsschluss
dem Personenkreis unterfallen, demgegenüber die Vertragserfüllung nach Artikel 5k Absatz 1
der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der zu diesem Zeitpunkt geltenden Fassung untersagt ist.
2.1.3. Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 5 500 000,00 EUR
Höchstwert der Rahmenvereinbarung: 6 000 000,00 EUR
2.1.4. Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Bekanntmachungs-ID: CXP4YVW5AZ1 Die Angebote sind
grundsätzlich ausschließlich elektronisch in Textform über das Online-Vergabeportal DTVP
einzureichen. Die Vergabeunterlagen werden kostenfrei ausschließlich über den oben
genannten Link zur Verfügung gestellt. Für den Abruf der Unterlagen ist keine Registrierung
notwendig; eine solche wird aber insbesondere im Hinblick auf die Versendung zusätzlicher
Bewerberinformationen dringend empfohlen. Bitte beachten Sie, dass eine Registrierung
jedoch keine vollumfängliche Gewähr für eine durchgängige Benachrichtigung bei neuen
Informationen bieten kann. Die Bieter werden daher gebeten, den Posteingang des Online-
Vergabeportals DTVP eigenständig in regelmäßigen Abständen auf etwaige Änderungen oder
neue Informationen zum Vergabeverfahren zu prüfen. Für die Abgabe eines Angebotes ist
eine Registrierung zwingend. Diese ist kostenfrei.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.6. Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung, Auftragsunterlagen
Verstoß gegen Verpflichtungen, die auf rein nationalen Ausschlussgründen beruhen:
Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Zwingende bzw.
fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Hierzu legen die Bieter mit dem
Angebot a) das vollständig ausgefüllte Formblatt Eigenerklärung zu Ausschlussgründen und
b) das vollständig ausgefüllte Formblatt Bieterselbstauskunft unter zwingenden Angaben
insbesondere zu Unternehmenssitz, Steuernummer und Umsatz-Steuer-Ident-Nummer,
gesetzliche Vertreter, Gesellschafter und Höhe der Gesellschafteranteile, wirtschaftlich
Berechtigte und Konzernstruktur vor. Stellt der Auftraggeber das Vorliegen zwingender
Ausschlussgründe fest, wird der betroffene Bieter vom Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Stellt der Auftraggeber das Vorliegen fakultativer Ausschlussgründe fest, wird der
Auftraggeber unter Berücksichtigung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes über den
Ausschluss des bietenden Unternehmens entscheiden. Der Auftraggeber ist außerdem
verpflichtet, vor der Erteilung des Zuschlags abzufragen, ob im Wettbewerbsregister
Eintragungen zu demjenigen Bieter vorliegen, an den der Auftrag vergeben werden soll, um zu
prüfen, inwiefern für diesen Bieter Gründe für den Ausschluss vom Vergabeverfahren
bestehen. Der Auftraggeber wird deshalb hinsichtlich desjenigen Bieters, dessen Angebot für
die Zuschlagserteilung vorgesehen ist, einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister abfordern.
Hierbei handelt es sich mithin nicht um einen durch die Bieter einzureichenden Nachweis.
Ebenso behält sich der Auftraggeber vor, hinsichtlich desjenigen Bieters, dessen Angebot für
die Zuschlagserteilung vorgesehen ist, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gemäß
§ 150a GewO abzufordern und zu prüfen, inwiefern Gründe zum Ausschluss des Bieters
vorliegen. Diese Nachweise sind nicht durch die Bieter vorzulegen.
5. Los
5.1. Los: LOT-0001
Titel: Atlassian-Lizenzen, ECA-2025-045
Beschreibung: Gegenstand des Vertrages ist die zeitlich befristete Überlassung von
Standardsoftware des Herstellers Atlassian sowie sämtlicher über den Marketplace von
Atlassian verfügbaren Leistungen (z.B. Add-ons) zur Nutzung durch den Auftraggeber und den
verbundenen Unternehmen sowie die Erbringung der zugehörigen Pflege- und
Supportleistungen. Nähere Informationen zum Leistungsgegenstand können dem den
Vergabeunterlagen beigefügten Vertrag nebst Leistungsbeschreibung und Preisblatt (Anlagen
1 und 11) entnommen werden. Die Beauftragung zur Überlassung der unter diesem Vertrag
erbrachten Leistungen erfolgt grundsätzlich durch die Bundesdruckerei GmbH. Neben der
Bundesdruckerei GmbH kann der Abruf in Ausnahmefällen auch durch sekundäre
Auftraggeber erfolgen. Diese umfassen die mit der Bundesdruckerei Gruppe GmbH
beziehungsweise deren Tochterunternehmen gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen
Unternehmen ( sekundäre Auftraggeber ) und solche Unternehmen, die aus diesen
Unternehmen hervorgehen. Nach aktuellem Stand kommen als sekundäre Auftraggeber
neben der Bundesdruckerei GmbH damit folgende Unternehmen in Betracht: D-Trust GmbH,
genua GmbH, iNCO Sp. z o.o., Xecuro GmbH, Maurer Electronics GmbH, Maurer Electronics
Split d. o.o. Unter dem Vorbehalt der Zustimmung durch den Auftragnehmer können als
sekundäre Auftraggeber auch sämtliche, zu einem späteren Zeitpunkt hinzutretende nach § 15
ff. AktG verbundene Unternehmen gelten.
Interne Kennung: ECA-2025-045
5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 48000000 Softwarepaket und Informationssysteme
5.1.2. Erfüllungsort
Postanschrift: Kommandantenstraße 18
Stadt: Berlin
Postleitzahl: 10969
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Nachfolgende Bestimmungen gelten, sofern die jeweiligen
Tatbestandsvoraussetzungen bei Vertragsschluss vorliegen oder während der Laufzeit des
Vertrages eintreten könnten. Sofern der Auftragnehmer Zugriff auf interne Systeme des
Auftraggebers erhalten soll, wird folgendes vereinbart: Im Rahmen der Leistungserbringung
dürfen durch den Auftragnehmer grundsätzlich weder technisches Equipment des
Auftraggebers ins Ausland mitgeführt noch von dort auf die Systeme des Auftraggebers
zugegriffen werden. Im Ausnahmefall kann die Mitnahme in und der Zugriff aus einem
anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union durch die Exportkontrollabteilung des
Auftraggebers geprüft und in Textform freigegeben werden. Sofern der Auftragnehmer SaaS-
Leistungen anbietet, wird folgendes vereinbart: Die Serverstandorte der Cloud sind in der BR
Deutschland. Dem Auftraggeber muss möglich sein, den Nutzerzugriff auf die
vertragsgegenständliche Softwarelösung aus bestimmten Ländern und Regionen technisch zu
erschweren bzw. zu unterbinden (bspw. anhand der IP-Adresse des Nutzers). Sofern Software
von einem nicht bestimmten Nutzerkreis von Personen außerhalb des Auftraggebers genutzt
werden soll, wird folgende Vereinbarungen getroffen: Soweit der Auftragnehmer dem
Auftraggeber ein örtlich unbeschränktes Nutzungsrecht einräumen soll, gilt diese Anforderung
nur, soweit anwendbares Exportkontroll- und Sanktionsrecht nicht entgegensteht. Im Falle von
Beistellungen des Auftraggebers gilt folgendes: Eine Verwendung der vom Auftraggeber
beigestellten Materialien durch den Auftragnehmer oder ggf. deren Unterauftragnehmer im
Ausland (EU und Nicht-EU) ist nur mit vorheriger Prüfung der Exportkontrollabteilung des
Auftraggebers und deren Freigabe in Textform zulässig. Bei der Vergabe öffentlicher Aufträge
gilt in Bezug auf Art. 5k Abs. 1 Verordnung (EU) 833/2014 folgendes: Der Auftragnehmer wird
den Auftraggeber unverzüglich informieren, sollte er zu einem Zeitpunkt nach Vertragsschluss
dem Personenkreis unterfallen, demgegenüber die Vertragserfüllung nach Artikel 5k Absatz 1
der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der zu diesem Zeitpunkt geltenden Fassung untersagt ist.
5.1.3. Geschätzte Dauer
Laufzeit: 2 Jahre
5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie
hier beschrieben: Die Vertragslaufzeit beginnt mit Zuschlagserteilung und endet nach Ablauf
von 2 (zwei) Jahren. Die Vertragslaufzeit verlängert sich jeweils automatisch um 1 (ein)
weiteres Jahr, sofern nicht der Auftraggeber der Vertragsverlängerung mit einer Frist von 6
(sechs) Monaten zum Ablauf des laufenden Vertragsjahres widerspricht. Eine solche
Verlängerung der Vertragslaufzeit erfolgt höchstens 2 (zwei) Mal, das heißt, eine
Vertragsverlängerung über eine Gesamtlaufzeit von 4 (vier) Jahren hinaus erfolgt nicht.
5.1.6. Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: Das maximale Auftragsvolumen des Rahmenvertrages beträgt
6.000.000 EUR; bei Erreichen dieses Höchstwertes endet der Vertrag automatisch. Für den
Auftraggeber besteht eine Abnahmeverpflichtung aus diesem Rahmenvertrag in Höhe von
800.000 Euro. (Mindestabnahmeverpflichtung).
5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Eintragung in das Handelsregister
Beschreibung: Auszug aus dem Handelsregister, der den zum Zeitpunkt der Angebotsfrist
aktuellen Stand wiedergibt und nicht älter als drei Monate (bezogen auf den Zeitpunkt der
Angebotsfrist) ist.
Kriterium: Durchschnittlicher Jahresumsatz
Beschreibung: Ausgefüllte Bieterselbstauskunft , unter zwingenden Angaben zum Netto-
Gesamtumsatz (in EUR) der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre. Sollte das
Unternehmen noch keine drei Jahre bestehen, sind die geforderten Angaben seit
Unternehmensgründung zu tätigen.
Kriterium: Spezifischer durchschnittlicher Jahresumsatz
Beschreibung: Ausgefüllte Bieterselbstauskunft , unter zwingenden Angaben zum Netto-
Gesamtumsatz (in EUR) hinsichtlich mit zum Leistungsgegenstand vergleichbaren Leistungen
der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre. Sollte das Unternehmen noch keine drei
Jahre bestehen, sind die geforderten Angaben seit Unternehmensgründung zu tätigen. Als
vergleichbar gelten erfolgreich erbrachte Leistungen, die in Umfang, Art und
Schwierigkeitsgrad den in der Leistungsbeschreibung dargestellten Leistungen entsprechen
und die Überlassung von Atlassian-Lizenzen darstellen.
Kriterium: Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Beschreibung: Ausgefüllte Bieterselbstauskunft , unter zwingenden Angaben insbesondere
zu a) Gesamtanzahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jeweils
durchschnittlich im Unternehmen des Bewerbers / Bieters beschäftigten Arbeitnehmer; b)
Anzahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jeweils durchschnittlich im
Unternehmen des Bewerbers / Bieters beschäftigten Arbeitnehmer, welche zum
ausgeschriebenen Leistungsgegenstand vergleichbare Leistungen erbringen. Als vergleichbar
gelten erfolgreich erbrachte Leistungen, die in Umfang, Art und Schwierigkeitsgrad den in der
Leistungsbeschreibung dargestellten Leistungen entsprechen und die Überlassung von
Atlassian-Lizenzen darstellen. Sollte das Unternehmen noch keine drei Jahre bestehen, sind
die geforderten Angaben seit Unternehmensgründung zu tätigen.
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung: Nachweis gemäß Referenzerklärung von mind. einem (1) Referenzprojekt
aus den letzten drei (3) Jahren ausgehend vom Zeitpunkt der Angebotsfrist , welches mit den
zu vergebenden Leistungen vergleichbar ist, unter Angabe: der Bezeichnung und
Beschreibung der erbrachten Leistung(en) (Aufgabenstellung, Leistungsinhalte und
Tätigkeiten); des Auftraggebers der Referenz (nebst den geforderten Angaben im Dokument
Formblatt Referenzerklärung ); des ungefähren Auftragsvolumens (Umsatz); des
Leistungszeitraums und des Leistungserbringers. Als vergleichbar gelten erfolgreich erbrachte
Leistungen, die in Umfang, Art und Schwierigkeitsgrad den in der Leistungsbeschreibung
dargestellten Leistungen entsprechen und die Überlassung von Atlassian-Lizenzen darstellen.
Erfüllt eine Referenz die vorbenannten Mindestvorgaben nicht, scheidet diese Referenz aus
der Wertung aus. Unterschreitet die von einem Bieter vorgelegte Anzahl an Referenzen die
Mindestvorgabe von einer (1) Referenz, wird das betroffene Angebot vom weiteren
Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung: Eigenerklärung gem. Ziffer 6 der Bieterselbstauskunft über die Partner-
Autorisierung des Herstellers Atlassian im Atlassian Solution Partners Program. Der
Partnerstatus muss mindestens dem Level Gold-Partner entsprechen (mithin Gold-Status
oder Platinum-Status). Eine Nichterfüllung dieser Mindestvorgabe führt zum Ausschluss des
Angebotes.
5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Angebotswertungspreis
Beschreibung: Angebotswertungspreis
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium Zahl: 100,00
5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 12/05/2025 23:59:59 (UTC+2) Eastern
European Time, Central European Summer Time
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YVW5AZ1
/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YVW5AZ1
5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YVW5AZ1
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 23/05/2025 10:00:00 (UTC+2) Eastern European Time,
Central European Summer Time
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 2 Monate
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Der Auftraggeber behält sich vor, bis zum Ablauf einer von ihm
gesetzten angemessenen Nachfrist Erklärungen und Nachweise nachzufordern.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 23/05/2025 10:01:00 (UTC+2) Eastern European Time, Central European
Summer Time
Ort: 10969 Berlin
Zusätzliche Informationen: Bieter sind gemäß § 55 VgV Abs. 2 S. 2 VgV zur Öffnung der
Angebote nicht zugelassen.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Die Bieter verpflichten sich, die
Vergabeunterlagen und alle Informationen, die ihnen im Rahmen des Vergabeverfahrens über
die Verhältnisse des Auftraggebers bekannt werden, vertraulich zu behandeln und Dritten
nicht zugänglich zu machen. Die den Unterlagen beiliegende Vereinbarung zur Verarbeitung
personenbezogener Daten (AVV) gilt mit Angebotsabgabe als vollumfänglich akzeptiert. Zur
Prüfung des Nichtvorliegens eines Russland-Bezugs wird von dem Bieter, dessen Angebot für
den Zuschlag vorgesehen ist, die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen eines Russland-Bezugs
(Formblatt) gefordert. Diese Eigenerklärung kann bereits mit dem Angebot eingereicht werden.
Wird das Vorliegen eines Russland-Bezugs i.S.d. Art. 5k) Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 833
/2014 festgestellt, wird der Zuschlag auf das betroffene Angebot nicht erteilt. Der
Auftragnehmer versichert, dass er bei Ausführung der unter diesem Vertrag geschuldeten
Tätigkeiten die geltenden Exportkontroll- und Zollbestimmungen beachtet.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der teilnehmenden Personen: 1
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 Abs. 3 GWB: Der Antrag ist unzulässig,
soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor
Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht
innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz
2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist
zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3)
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht
spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 135 Abs. 1 und 2
GWB: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche
Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige
Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat,
ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem
Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur
festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach
der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über
den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss
geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der
Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der
Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der
Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt:
Bundesdruckerei GmbH
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Bundesdruckerei GmbH
8. Organisationen
8.1. ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Bundesdruckerei GmbH
Registrierungsnummer: 992-80152-82
Postanschrift: Kommandantenstraße 18
Stadt: Berlin
Postleitzahl: 10969
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
Kontaktperson: FP ECA - Office for EU-Contract awarding (Vergabestelle)
E-Mail: vergabestelle@bdr.de
Telefon: +49 302598-0
Fax: +49 302598-6074
Internetadresse: http://www.bundesdruckerei.de/
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
8.1. ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt
Registrierungsnummer: keine Angabe
Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Str. 16
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53113
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de
Telefon: +49 22894990
Fax: +49 2289499163
Internetadresse: https://www.bundeskartellamt.de/
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1. ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des
Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
E-Mail: noreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 49b72ae6-096f-4e83-bde5-aa5d1e72c4ee - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 17/04/2025 10:28:33 (UTC+2) Eastern
European Time, Central European Summer Time
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
ABl. S Nummer der Ausgabe: 77/2025
Datum der Veröffentlichung: 18/04/2025
Referenzen:
https://www.bundeskartellamt.de/
https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YVW5AZ1
https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YVW5AZ1/documents
http://www.bundesdruckerei.de/
http://icc-hofmann.net/NewsTicker/202504/ausschreibung-257112-2025-DEU.txt
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