Titel :
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DEU-Göppingen - Deutschland Öffentlicher Verkehr (Straße) Vergabe von Personenbeförderungsleistungen im Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen im Landkreis Göppingen; Linienbündel 6 Mittleres Filstal
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Dokument-Nr. ( ID / ND ) :
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2025033101420019723 / 205043-2025
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Veröffentlicht :
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31.03.2025
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Anforderung der Unterlagen bis :
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31.12.2033
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Angebotsabgabe bis :
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12.05.2025
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Dokumententyp :
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Ausschreibung
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Produkt-Codes :
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60112000 - Öffentlicher Verkehr (Straße)
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DEU-Göppingen: Deutschland Öffentlicher Verkehr (Straße) Vergabe von
Personenbeförderungsleistungen im Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen im
Landkreis Göppingen; Linienbündel 6 Mittleres Filstal
2025/S 63/2025 205043
Deutschland Öffentlicher Verkehr (Straße) Vergabe von Personenbeförderungsleistungen im
Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen im Landkreis Göppingen; Linienbündel 6 Mittleres Filstal
OJ S 63/2025 31/03/2025
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Dienstleistungen
1. Beschaffer
1.1. Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Landratsamt Göppingen Amt für Mobilität und Verkehrsinfrastruktur
E-Mail: oepnv@lkgp.de
Rechtsform des Erwerbers: Lokale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1. Verfahren
Titel: Vergabe von Personenbeförderungsleistungen im Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen im
Landkreis Göppingen; Linienbündel 6 Mittleres Filstal
Beschreibung: Das Linienbündel ist wie folgt zu beschreiben: Linie 940 Göppingen ZOB
Eislingen Schlossplatz/Bahnhof Linie 941 Göppingen Eislingen Salach Eislingen
Ottenbach Linie 941A Eislingen Salach Eislingen Ottenbach Linie 942 Göppingen ZOB
Eislingen Zeisigweg Der Auftragnehmer hat den vorgegebenen Fahrplan zu erfüllen; dieser ist
in Anhang LB.1 beigefügt. In Anhang LB.2 und Anhang LB.3 finden sich die zugehörigen
Planungshilfen. Für die nur an Schultagen und außerhalb der Taktfahrten vorgesehen B-
Standardbus-Fahrten gelten die Regeln für Fahrzeuge der Kategorie B ohne
Einschränkungen. Das Linien- und Fahrplankonzept aller Linien ist ab diesem Zeitpunkt unter
Einhaltung der übrigen sich aus dem Nahverkehrsplan ergebenden Anforderungen an die
geänderten Abfahrts- und Ankunftszeiten der Bahnen erneut anzupassen.
Kennung des Verfahrens: 266b94bd-fcd8-4ad7-87cd-903306b0e8ae
Interne Kennung: 2025 GP06
Verfahrensart: Offenes Verfahren
2.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60112000 Öffentlicher Verkehr (Straße)
2.1.2. Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Göppingen (DE114)
Land: Deutschland
2.1.4. Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.6. Ausschlussgründe
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs:
Angebote von Bietern und Bietergemeinschaften, die sich im Zusammenhang mit diesem
Vergabeverfahren an einer unzulässigen Wettbewerbsbeschränkung beteiligen, werden
ausgeschlossen. Bietergemeinschaften von gleichartigen (= auf demselben Markt tätigen)
Unternehmen können gegen das Kartellverbot in § 1 GWB und Art. 101 AEUV verstoßen,
wenn sie eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken
oder bewirken (OLG Düsseldorf, 01.07.2015, VIIVerg 17/15; OLG Düsseldorf, 08.06.2016,
VIIVerg 3/16). Bietergemeinschaften gleichartiger Unternehmen sind regelmäßig zulässig
(wettbewerbsunschädlich), wenn 1. jedenfalls eines von zwei Unternehmen (Klarstellung: OLG
Düsseldorf, 17.01.2018, VII-Verg 39/17, Rn. 69) sich nicht mit einem eigenständigen Angebot,
z.B. aufgrund betrieblicher und geschäftlicher Verhältnisse (z.B. Kapazitäten, technische
Einrichtungen und/oder fachliche Kenntnisse), beteiligen kann und erst der Zusammenschluss
zu einer Bietergemeinschaft sie in die Lage versetzt, sich an der Ausschreibung mit
Erfolgsaussichten zu beteiligen (Fallgruppe 1) oder 2. die Unternehmen für sich genommen
zwar leistungsfähig sind, jedoch insb. Kapazitäten aufgrund anderweitiger Bindung aktuell
nicht einsetzbar sind (Fallgruppe 2) oder 3. die beteiligten Unternehmen für sich genommen
leistungsfähig sind, aber im Rahmen einer wirtschaftlich zweckmäßigen und kaufmännisch
vernünftigen Entscheidung erst der Zusammenschluss ein erfolgversprechendes Angebot
ermöglicht (Fallgruppe 3). Mit der Abgabe des Angebotes ist im Falle einer Bietergemeinschaft
gleichartiger Unternehmen darzulegen, dass und weshalb die Bietergemeinschaft zulässig ist.
Dazu ist das Formblatt der Anlage 2 (Formblatt Bietergemeinschaft ) zu verwenden. Ferner
müssen Angebote von Bietern, die sowohl ein eigenes Angebot einreichen als auch gemäß
einem anderen Angebot als Unterauftragnehmer eingesetzt werden sollen, wegen Verstoßes
gegen den Geheimwettbewerb ausgeschlossen werden, soweit Tatsachen vorliegen, die nach
Art und Umfang des Unterauftragnehmereinsatzes sowie mit Rücksicht auf die
Begleitumstände eine Kenntnis von dem zu derselben Ausschreibung abgegebenen
Konkurrenzangebot annehmen lassen.
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit: Zum Beleg des Nichtvorliegens von
zwingenden Ausschlussgründen sind einzureichen: 1. Mit Anlage 2_Vordrucke für Erklärungen
im Vergabeverfahren unter E.I.1. eine Erklärung zu den zwingenden Ausschlussgründen nach
§ 123 GWB. 2. Verpflichtungserklärung zum Mindestentgelt nach LTMG (Anlage
02_Vordrucke für Erklärungen im Vergabeverfahren, unter F.) unter Berücksichtigung der
Besonderen Vertragsbedingungen und Hinweise. 3. Mit Anlage 2_Vordrucke für Erklärungen
im Vergabeverfahren unter E.IX. eine Erklärung zu Art. 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014.
Zum Beleg des Nichtvorliegens von fakultativen Ausschlussgründen sind einzureichen: 1. Mit
Anlage 2_Vordrucke für Erklärungen im Vergabeverfahren unter E.I.2. eine Erklärung zu den
fakultativen Ausschlussgründen nach § 124 GWB, 2. Mit Anlage 02_Vordrucke für
Erklärungen im Vergabeverfahren unter E.III. eine Eigenerklärung, dass die
Ausschlussvoraussetzungen des § 19 Abs. 1 MiLoG nicht vorliegen. 3. Mit Anlage
02_Vordrucke für Erklärungen im Vergabeverfahren unter E.IV. eine Eigenerklärung, dass die
Ausschlussvoraussetzungen des § 21 Abs. 1 S. 1 AEntG nicht vorliegen, 4. Mit Anlage
2_Vordrucke für Erklärungen im Vergabeverfahren unter E.V. eine Eigenerklärung, dass die
Ausschlussvoraussetzungen des § 98c Abs. 1 S. 1 AufenthG nicht vorliegen, 5. Mit Anlage
2_Vordrucke für Erklärungen im Vergabeverfahren unter E. VI. eine Eigenerklärung, dass die
Ausschlussvoraussetzungen des § 21 Abs. 1 S. 1 oder 2 SchwarzArbG nicht vorliegen, 6. Mit
Anlage 2_Vordrucke für Erklärungen im Vergabeverfahren unter E.VII. eine Eigenerklärung,
dass die Ausschlussvoraussetzungen nach § 22 LkSG nicht vorliegen. Von einem Ausschluss
nach § 123 oder § 124 GWB wird im Falle einer nachgewiesenen Selbstreinigung abgesehen.
Auf §§ 125 f. GWB wird hingewiesen. Angaben zu Selbstreinigungsmaßnahmen sind mit
Anlage 2_Vordrucke für Erklärungen im Vergabeverfahren unter E.II. und E.VIII. vorzulegen.
5. Los
5.1. Los: LOT-0001
Titel: Vergabe von Personenbeförderungsleistungen im Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen im
Landkreis Göppingen; Linienbündel 6 Mittleres Filstal
Beschreibung: Das Linienbündel ist wie folgt zu beschreiben: Linie 940 Göppingen ZOB
Eislingen Schlossplatz/Bahnhof Linie 941 Göppingen Eislingen Salach Eislingen
Ottenbach Linie 941A Eislingen Salach Eislingen Ottenbach Linie 942 Göppingen ZOB
Eislingen Zeisigweg Der Auftragnehmer hat den vorgegebenen Fahrplan zu erfüllen; dieser ist
in Anhang LB.1 beigefügt. In Anhang LB.2 und Anhang LB.3 finden sich die zugehörigen
Planungshilfen. Für die nur an Schultagen und außerhalb der Taktfahrten vorgesehen B-
Standardbus-Fahrten gelten die Regeln für Fahrzeuge der Kategorie B ohne
Einschränkungen. Das Linien- und Fahrplankonzept aller Linien ist ab diesem Zeitpunkt unter
Einhaltung der übrigen sich aus dem Nahverkehrsplan ergebenden Anforderungen an die
geänderten Abfahrts- und Ankunftszeiten der Bahnen erneut anzupassen.
Interne Kennung: 2025 GP06
5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60112000 Öffentlicher Verkehr (Straße)
5.1.2. Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Göppingen (DE114)
Land: Deutschland
5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/12/2025
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2033
5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für: mittlere Unternehmen#
5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des
Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge
CVD))
Die Rechtsgrundlage für CVD, um den anzuwendenden Typ von Vergabeverfahren
festzulegen: Dienstleistungen der Personenbeförderung auf der Straße
5.1.9. Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Zur Beurteilung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit des
Bieters hat dieser folgende, aktuelle Unterlagen vorzulegen: 1. Angabe der Gesamtumsätze
der letzten drei Geschäftsjahre. 2. Bestätigung über das Bestehen einer
Betriebshaftpflichtversicherung.
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Zur Beurteilung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit sind vom
Bieter vorzulegen: 1. Unternehmensbeschreibung mit den wichtigsten Kennzahlen (Anzahl der
Mitarbeiter, Standorte, Aufgabenschwerpunkte). Die Angaben sind auf dem Vordruck der
Anlage 2 ( Eigenerklärung zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit ) einzutragen.
2. Es werden drei mit der Leistung vergleichbare Referenzen (ÖPNV-Verkehre mit Bussen)
der letzten drei Jahre (ab dem Datum der Versendung der Auftragsbekanntmachung) mit
Angabe der Auftraggeber (Aufgabenträger mit bezeichnetem Ansprechpartner sowie dessen
Telefonnummer oder E-Mail-Anschrift) und Inhalte gefordert (Mindestanforderung).
Anonymisierte und / oder unvollständige Angaben zum Referenzgeber sind nicht zulässig.
Nicht vollständige Referenzangaben werden nicht berücksichtigt. Nachforderungen, die
unvollständige oder unerfüllte Angaben zu einer Referenz betreffen würden, finden nicht statt.
Referenzangaben müssen zum Zwecke des gebotenen Nachweises der geforderten
Mindestbedingungen hinreichend aussagekräftig sein. Die Referenzen sind auf dem Vordruck
der Anlage 2 ( Eigenerklärung zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit )
anzugeben. Der Auftraggeber ist berechtigt, die angegebenen Referenzen selbst auf
Richtigkeit zu überprüfen und bei den entsprechenden Ansprechpartnern Informationen über
das Referenzprojekt einzuholen. Sollten sich dabei Tatsachen ergeben, die den Bieter als
nicht geeignet darstellen, kann er vom weiteren Verfahren aufgrund mangelnder Eignung gem.
§ 124 Abs. 1 Nr. 8 GWB ausgeschlossen werden. 3. Die Benennung eines für die
Durchführung der Verkehre im gegenständlichen Linienbündel verantwortlichen
Ansprechpartners sowie die Benennung der für die Projektleitung verantwortlichen Person.
Die Benennungen haben auf dem Vordruck der Anlage 2 ( Eigenerklärung zur technischen
und beruflichen Leistungsfähigkeit ) zu erfolgen. 4. Der Bieter hat eine Erklärung darüber
abzugeben, dass ein namentlich zu benennender Betriebsleiter nach BOKraft über
ausreichende Kapazitäten für die Betreuung der gegenständlichen Verkehrsleistungen verfügt.
Die Erklärung muss umfassen, für wie viele Verkehre/Linienbündel/Netze/Fahrplankilometer
der Betriebsleiter nach BO-Kraft zuständig ist. Die Eigenerklärung ist auf dem Vordruck der
Anlage 2 ( Eigenerklärung zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit ) anzugeben. 5.
Der Bieter hat eine Erklärung darüber abzugeben, dass ein namentlich zu benennender
Verkehrsplaner zur Verfügung steht und über ausreichende Kapazitäten für die Betreuung der
gegenständlichen Verkehrsleistungen verfügt; ausreichende Kapazitäten sind vorhanden,
wenn der Verkehrsplaner Verkehre mit nicht mehr als 3 Mio. Fahrplankilometer betreut. Die
Erklärung muss umfassen, für wie viele Verkehre/Linienbündel/Netze/Fahrplankilometer der
Verkehrsplaner zuständig ist. Die Eigenerklärung ist auf dem Vordruck der Anlage 2
( Eigenerklärung zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit ) anzugeben.
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: Soweit ihr Beruf erlaubnispflichtig ist, müssen Bieter je nach den
Rechtsvorschriften des Staats, in dem sie niedergelassen sind, entweder die Eintragung in
einem Berufs- oder Handelsregister dieses Staats nachweisen oder auf andere Weise die
erlaubte Berufsausübung nachweisen (bei Bietergemeinschaften vorzulegen für jedes
Mitglied). Für die Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind die jeweiligen Berufsoder
Handelsregister und die Bescheinigungen oder Erklärungen über die Berufsausübung in
Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26.
Februar 2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/18
/EG (ABl. L 94 vom 28. März 2014, S. 65) aufgeführt. Der Nachweis der erlaubten
Berufsausübung muss, sofern erforderlich, im Rahmen des Angebotes als Scan der
Originalurkunde oder Datei vorgelegt werden. § 50 VgV bleibt unberührt.
Kriterium:
Art: Sonstiges
Beschreibung: Gemäß § 47 VgV kann der Bieter sich fehlende Eignung durch eine
Eignungsleihe beschaffen. Beabsichtigt der Bieter zum Nachweis seiner Eignung (Befähigung
und Erlaubnis zur Berufsausübung, Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit,
technische und berufliche Leistungsfähigkeit) (auch) die Kapazitäten eines
Unterauftragnehmers oder anderer Unternehmen im Hinblick auf die erforderliche
wirtschaftliche und/oder finanzielle sowie die technische und/oder berufliche Leistungsfähigkeit
in Anspruch zu nehmen (Eignungsleihe nach § 47 VgV), muss er bereits mit dem Angebot
nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieses Unternehmens
tatsächlich zur Verfügung stehen werden. Zur Nachweisführung kann die Vorlage in Anlage 2
Formblatt Verpflichtungserklärung verwendet werden. Die Möglichkeit der Nachweisführung
ist nicht auf Anlage 2 Formblatt Verpflichtungserklärung beschränkt. Nimmt ein Bieter die
Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und
/oder finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, wird eine gemeinsame Haftung des Bieters
und des anderen Unternehmens entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe verlangt, § 47
Abs. 3 VgV. Der Auftraggeber behält sich die Anforderung einer gesonderten
Haftungserklärung vor. Weiterhin hat sich das eignungsleihende Unternehmen zu den
Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB, § 19 Abs. 1 MiLoG, § 21 Abs. 1 AEntG, § 21
Abs. 1 S. 1 oder 2 SchwarzArbG, § 98c Abs. 1 AufenthG, § 22 LkSG und Artikel 5k der
Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der in der jeweils gültigen Fassung zu erklären. Dazu ist mit
dem Angebot vom Unterauftragnehmer Anlage 2 Erklärungen zu Ausschlussgründen
vorzulegen. Sofern ein eignungsleihendes Unternehmen das entsprechende
Eignungskriterium nicht erfüllt oder bei ihm zwingende Ausschlussgründe nach § 123 GWB
oder Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der jeweils gültigen Fassung vorliegen,
so muss das eignungsleihende Unternehmen durch den Bieter ersetzt werden, § 47 Abs. 2 S.
3 VgV. Sollten hingegen fakultative Ausschlussgründe nach § 124 GWB oder nach § 19 Abs.
1 MiLoG, § 21 Abs. 1AEntG, § 21 Abs. 1 S. 1 oder 2 SchwarzArbG, § 98c Abs. 1 AufenthG
und § 22 LkSG vorliegen, behält sich der Auftraggeber vor, dass der Unterauftragnehmer
durch den Bieter innerhalb einer zu setzenden Frist ersetzt wird. Der Nachweis der
Eignungsleihe ist auch dann zu erbringen, wenn es sich bei den anderen Unternehmen um
rechtlich selbständige konzernverbundene Unternehmen handelt. Für sämtliche erbrachten
Leistungen - insbesondere auch für die von Unterauftragnehmern ausgeführten - trägt der
Auftragnehmer die Verantwortung.
5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Beschreibung: Der Wertungspreis geht mit 70 % in die Wertung ein, d.h. es sind max. 70
Wertungspunkte erzielbar. Der Wertungspreis setzt sich zusammen aus dem Preis der
Grundleistung und dem Preis für Zubestellungen. Das Zubestellszenario dient dazu,
Zubestellungen werden auch in den Wertungspreis eingerechnet. Das Volumen, mit dem
Preise in die Wertung einbezogen werden, ist dem Zubestellszenario zu entnehmen. Die
Preisbewertung erfolgt wie folgt: Es wird der Durchschnitt aller angebotenen Wertungspreise
(Preis der Grundleistung und Preis für Zubestellungen) ermittelt (Durchschnittspreis). Ein
fiktives Angebot mit diesem Durchschnittspreis erhält die halbe Punktzahl (35 Punkte). 0
Punkte erhält ein fiktives Angebot mit dem 1,3-fachen des Durchschnittspreises. Die volle
Punktzahl (70 Punkte) erhält ein fiktives Angebot mit dem 0,7- fachen des
Durchschnittspreises. Alle Angebote mit darüber oder darunter liegenden Wertungspreisen
erhalten ebenfalls 0 bzw. alle Punkte. Für die dazwischen liegenden Wertungspreise erfolgt
die Ermittlung der Punktzahl über eine lineare Interpolation kaufmännisch gerundet auf eine
volle Punktzahl.
Kriterium:
Art: Qualität
Beschreibung: Die Qualität geht mit 30 % in die Wertung ein, d.h. es sind max. 30
Wertungspunkte erzielbar. Vom Bieter können mit seinem Angebot die in der
Leistungsbeschreibung aufgeführten drei Konzepte zur Qualität (Fahrzeugkonzept,
Personalkonzept und Qualitätskonzept) eingereicht werden. Die mit der Verwirklichung der
Konzepte verbundenen Kosten sind in den Wertungspreis einzukalkulieren. Reicht ein Bieter
kein Konzept ein, erhält er hierfür 0 Punkte. Für die Qualitätsbewertung der Konzepte werden
in Summe bis zu 30 Wertungspunkte vergeben. Diese verteilen sich wie folgt: Konzept 1:
Fahrzeugkonzept (10 Punkte), Konzept 2: Personalkonzept (10 Punkte), Konzept 3:
Qualitätskonzept (10 Punkte). Die Konzepte werden anhand von Wertungspunkten
entsprechend der Anlage 6_Bewertungsmatrix bewertet, d.h. aus den Darlegungen in den
Konzepten wird ermittelt, was die angebotenen Leistungen voneinander unterscheidet. Im
Rahmen der Bestbieterermittlung erfolgt eine Bewertung, ob durch das angebotene Konzept
das festgelegte Ziel sehr gut (10 Punkte), gut (6 Punkte), befriedigend (3 Punkte), ausreichend
(2 Punkte) oder mangelhaft (1 Punkt) erreicht wird; enthält ein Konzept keine oder keine
inhaltlich plausible Darstellung, oder fehlt das Konzept gänzlich, ist es ungenügend und es
werden dafür 0 Punkte vergeben. Der Bieter hat seine Konzepte nach den in den
Bewerbungsbedingungen vorgegebenen Anforderungen und den in der
Leistungsbeschreibung angegebenen Zielen klar und eindeutig zu gliedern. Mit den
Konzepten ist darzustellen, wie der Bieter im Auftragsfall die Leistungen konkret innerhalb des
generellen Leistungsrahmens und der vorgegebenen Leistungsinhalte erbringen wird. Der
Bieter hat also mit seinen Konzepten die angebotenen Mehrqualitäten gegenüber dem
Grundangebot zu konkretisieren, die unter anderem die inhaltlichen Anforderungen definieren,
die der künftige Auftragnehmer bei seiner Leistungserbringung jedenfalls und zwingend zu
erfüllen hat. Dabei werden ausschließlich solche Angaben im Konzept bewertet, die nicht
bereits in den Ausschreibungsunterlagen enthalten sind. Darüber hinaus dürfen die Angaben
in den Konzepten den Festlegungen in den Ausschreibungsunterlagen nicht widersprechen.
Hinsichtlich der formellen Vorgaben der Konzepte und der Folgen bei Nichteinhaltung, sowie
der Bewertungsstufen wird auf Ziff. III.4. b) der Bewerbungsbedingungen und auf die
Bewertungsmatrix verwiesen. Die Konzepte sind auf jeweils eigener, bearbeitbarer Unterlage
des Bieters dem Angebot beizufügen. Die drei Konzepte werden Vertragsbestandteil. Näheres
regeln die Vergabeunterlagen.
5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 02/05/2025 12:00:00 (UTC+1)
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.subreport.de/E99887393
5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.subreport.de/E99887393
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 12/05/2025 12:00:00 (UTC+2)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 2 Monate
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Auf § 56 VgV wird hingewiesen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 12/05/2025 12:00:00 (UTC+2)
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Schlichtungsstelle: Vergabekammer Baden-Württemberg
Überprüfungsstelle: Landratsamt Göppingen Amt für Mobilität und Verkehrsinfrastruktur
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt:
Landratsamt Göppingen Amt für Mobilität und Verkehrsinfrastruktur
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Landratsamt Göppingen Amt für Mobilität
und Verkehrsinfrastruktur
Organisation, die Angebote bearbeitet: Landratsamt Göppingen Amt für Mobilität und
Verkehrsinfrastruktur
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
des BMI)
8. Organisationen
8.1. ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Landratsamt Göppingen Amt für Mobilität und Verkehrsinfrastruktur
Registrierungsnummer: Leitweg-ID 08117-A3057-55
Abteilung: Amt für Mobilität und Verkehrsinfrastruktur
Postanschrift: Lorcher Str. 6
Stadt: Göppingen
Postleitzahl: 73033
Land, Gliederung (NUTS): Göppingen (DE114)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Amt für Mobilität und Verkehrsinfrastruktur
E-Mail: oepnv@lkgp.de
Telefon: +49 7161 202 5501
Internetadresse: https://www.landkreis-goeppingen.de
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Zentrale Beschaffungsstelle, die öffentliche Aufträge oder Rahmenvereinbarungen im
Zusammenhang mit für andere Beschaffer bestimmten Bauleistungen, Lieferungen oder
Dienstleistungen vergibt/abschließt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
Organisation, die Angebote bearbeitet
Überprüfungsstelle
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
8.1. ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden-Württemberg
Registrierungsnummer: DE811469974
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Stadt: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land, Gliederung (NUTS): Karlsruhe, Stadtkreis (DE122)
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de
Telefon: +49 7219268730
Rollen dieser Organisation:
Schlichtungsstelle
8.1. ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des
Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
E-Mail: noreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 523c4d9a-e518-430a-a721-1fd58538e0ce - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 28/03/2025 13:15:21 (UTC+1)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
ABl. S Nummer der Ausgabe: 63/2025
Datum der Veröffentlichung: 31/03/2025
Referenzen:
https://www.landkreis-goeppingen.de
https://www.subreport.de/E99887393
http://icc-hofmann.net/NewsTicker/202503/ausschreibung-205043-2025-DEU.txt
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