Titel :
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DEU-Kempten (Allgäu) - Betrieb E-Scooter-Verleihsystem
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Dokument-Nr. ( ID / ND ) :
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2025020612440995366 / 950991-2025
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Veröffentlicht :
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06.02.2025
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Anforderung der Unterlagen bis :
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28.03.2025
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Angebotsabgabe bis :
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28.03.2025
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Dokumententyp :
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Ausschreibung
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Vertragstyp :
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Dienstleistungsauftrag
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Verfahrensart :
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Offenes Verfahren
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Unterteilung des Auftrags :
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Gesamtangebot
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Zuschlagkriterien :
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Wirtschaftlichstes Angebot
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Produkt-Codes :
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60100000 - Straßentransport/-beförderung
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Betrieb E-Scooter-Verleihsystem
L 121
(Bekanntmachung Öffentliche Ausschreibung)
1a Stelle, die zur Angebotsabgabe auffordert, den Zuschlag erteilt und bei der die Angebote einzureichen sind:
Name Stadt Kempten (Allgäu) - Zentrale Vergabestelle
Straße Kronenstraße 8
PLZ, Ort 87435 Kempten (Allgäu)
Telefon +49 8312525-6023 oder - 6024
Fax +49 8312525-6015
E-Mail vergabestelle@kempten.de
Internet www.staatsanzeiger-eservices.de
2 Verfahrensart Öffentliche Ausschreibung, UVgO
Vergabenummer 004/25
3 Form, in der Angebote einzureichen sind
elektronisch in Textform
elektronisch mit fortgeschrittener/m Signatur/Siegel
5 Art der Leistung
Ausführung von Lieferleistungen
Ausführung von Dienstleistungen
Ort der Leistung
Stadt Kempten (Allgäu)
elektronisch mit qualifizierter/m Signatur/Siegel
1b Abweichend von 1a
Stelle(n), die den Zuschlag erteilt/erteilen:
schriftlich
4 Die zur Verschlüsselung verwendeten Algorithmen entsprechen dem Signaturgesetz, der Signaturverordnung und der Richtlinie
für Kryptographische Verfahren des BSI.
Umfang der Leistung, ggf. aufgeteilt in Lose
Die Stadt Kempten (Allgäu) schreibt eine Exklusivlizenz für den Betrieb eines E-Scooter-Verleihsystems aus, gültig ab dem 1.
April 2025. Die Genehmigung umfasst das gesamte Stadtgebiet und ist auf zwei Jahre befristet, mit der Option einer
zweijährigen Verlängerung. Maximal 150 Fahrzeuge dürfen gleichzeitig im öffentlichen Raum verfügbar sein, mindestens 75
sind
vorgeschrieben. Der Betrieb läuft jährlich vom 1. April bis 30. November; bei Wintereinbruch müssen die Scooter entfernt
werden. Pro Scooter erhebt die Stadt Kempten (Allgäu) eine monatliche Gebühr von 15 Euro, die auf Basis der gemeldeten
Durchschnittszahl abgerechnet wird. Der Betreiber erhält eine Sondernutzungserlaubnis.
Wichtiger Hinweis:
Es handelt sich um die Vergabe einer Dienstleistungskonzession, deren Auftragswert nicht den Schwellenwert nach 106 GWB
i.V.m. der Verordnung v. 18.12.2017 (EU) 2017/2366 zur Änderung der Richtlinie 2014/23/EU erreicht. Das Gesetz gegen
Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) bzw. die Konzessionsvergabeverordnung (KonzVgV) sowie die
Unterschwellenvergabeverordnung (UVgO) finden keine Anwendung. Die Angabe der Verfahrensart unter Ziffer 2 dieser
Bekanntmachung ist daher lediglich so zu verstehen, dass das Auswahlverfahren von den Vorgaben des Standardformblattes
her am ehesten mit der öffentlichen Ausschreibung nach UVgO zu vergleichen ist.
VHL Bayern Stand November 2020 1 von 3
Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich in elektronischer Form auf der Vergabeplattform
zum Download bereitgestellt.
www.staatsanzeiger-eservices.de
Vergabe einer Sondernutzungserlaubnis zum Betrieb eines E-Scooter-Verleihsystems
zum Download bereitgestellt.
L 121
(Bekanntmachung Öffentliche Ausschreibung)
keine
Sicherheit für die Vertragserfüllung in Höhe von 5 v.H. der Auftragssumme
Sicherheit für die Erfüllung sämtlicher Verpflichtungen des Auftragnehmers aus dem Vertrag ist in
Zahlungsbedingungen gemäß VOL/B
9 Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich in elektronischer Form auf der Vergabeplattform
10 Ablauf der Angebotsfrist am 28.02.2025 um 10:00 Uhr
Ablauf der Bindefrist am 31.03.2025
11 Sicherheiten
12 Zahlungsbedingungen
Es wird eine Sondernutzungsgebühr von 15 pro Scooter und Monat erhoben. Der Betreiber meldet bis zum 15. des Folgemonats
die durchschnittliche Anzahl der Scooter die im Stadtgebiet im Betrieb waren. Die Stadt Kempten (Allgäu) erlässt daraufhin
einen
Gebührenbescheid [Anzahl E-Scooter]x[15 EUR]=[Sondernutzgebühr je Monat].
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Darüber hinaus hat der Bieter zum Nachweis seiner Eignung folgende weitere Unterlagen mit dem Angebot vorzulegen:
und liegt den Vergabeunterlagen bei.
Beurteilung der Eignung
Der Nachweis der Eignung kann durch den Eintrag in die Liste des Amtliches Verzeichnisses präqualifizierter Unternehmen für
den Liefer- und Dienstleistungsbereich (AVPQ) erfolgen.
Höhe von v.H. der Auftragssumme (inkl. Umsatzsteuer, ohne Nachträge) zu leisten, sofern die
Auftragssumme mindestens 50.000,- ohne Umsatzsteuer beträgt.
8 Ausführungsfrist
01.04.2025 für 2 Jahre und Option auf Verlängerung für weitere 2 Jahre
6 Aufteilung in Lose nein
ja, Angebote sind möglich nur für ein Los
für ein Los oder mehrere Lose
nur für alle Lose (alle Lose müssen angeboten werden)
7 Nebenangebote zugelassen nicht zugelassen
(Art und Umfang der Lose siehe Nummer 5)
Höchstzahl der Lose, für die ein Bieter den Zuschlag erhalten kann:
Nachweis Betrieb eines E-Scooter-Verleihs in mindestens drei Städten zwischen 50.000 und 100.000 Einwohnern.
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Alternativ kann der Nachweis der Eignung über die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) oder
das ausgefüllte Formblatt L124 Eigenerklärung zur Eignung mit dem Angebot erbracht werden.
Das Formblatt Eigenerklärung zur Eignung ist erhältlich unter https://www.staatsanzeiger-eservices.de/sol-service.html
www.staatsanzeiger-eservices.de
https://www.staatsanzeiger-eservices.de/nJs/NatBekVuFind?z_paramI=307276
L 121
(Bekanntmachung Öffentliche Ausschreibung)
14 Zuschlagskriterien siehe Vergabeunterlagen
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Source: 4 https://service.bund.de/IMPORTE/Ausschreibungen/baysol/2025/02/307276.html
Data Acquisition via: p8000000
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