Titel :
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DEU-München - Deutschland Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen Leistungen der Objektplanung Gebäude und Innenräume für die Generalsanierung / Modernisierung der Studierendenwohnanlage, Giggenhauser Straße 27-33, 85354 Freising (Wohnanlage Freising IV (WAF IV)
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Dokument-Nr. ( ID / ND ) :
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2024112201425918896 / 713838-2024
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Veröffentlicht :
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22.11.2024
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Anforderung der Unterlagen bis :
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31.03.2028
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Angebotsabgabe bis :
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06.12.2024
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Dokumententyp :
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Ausschreibung
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Produkt-Codes :
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71000000 - Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
71240000 - Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
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DEU-München: Deutschland Dienstleistungen von Architektur- und
Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen Leistungen der
Objektplanung Gebäude und Innenräume für die Generalsanierung /
Modernisierung der Studierendenwohnanlage, Giggenhauser Straße 27-33, 85354
Freising (Wohnanlage Freising IV (WAF IV)
2024/S 228/2024 713838
Deutschland Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene
Leistungen Leistungen der Objektplanung Gebäude und Innenräume für die Generalsanierung /
Modernisierung der Studierendenwohnanlage, Giggenhauser Straße 27-33, 85354 Freising
(Wohnanlage Freising IV (WAF IV)
OJ S 228/2024 22/11/2024
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Dienstleistungen
1. Beschaffer
1.1. Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Studierendenwerk München Oberbayern AöR
E-Mail: vergabestelle@stwm.de
Rechtsform des Erwerbers:
Von einer regionalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Wohnungswesen und kommunale Einrichtungen
2. Verfahren
2.1. Verfahren
Titel: Leistungen der Objektplanung Gebäude und Innenräume für die Generalsanierung /
Modernisierung der Studierendenwohnanlage, Giggenhauser Straße 27-33, 85354 Freising
(Wohnanlage Freising IV (WAF IV)
Beschreibung: Architekten- und Ingenieurleistungen für die Generalsanierung /
Modernisierung der Studierendenwohnanlage, Giggenhauser Straße 27-33, 85354 Freising
(Wohnanlage Freising IV (kurz WAF IV)), Objektplanung - Gebäude und Innenräume - LPH 6
bis 9 - stufenweise.
Kennung des Verfahrens: 8ad300f4-b855-4658-a37f-0391edac0b9f
Interne Kennung: StwM_WAF IV_EU-061_24
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: ja
Begründung des beschleunigten Verfahrens: Die Leistungen der Objektplanung Gebäude und
Innenräume (LPH 6 bis 9) werden im Wege des beschleunigten offenen Verfahrens beschafft,
weil dringliche Gründe vorliegen: Der Beschaffungsbedarf muss kurzfristig gedeckt werden,
weil das vorangegangene erste offene Verfahren zur Beschaffung der Leistungen der
Objektplanung Gebäude und Innenräume - LPH 6 bis 9 (Vergabenummer: StwM_WAF IV_EU-
042_24) gescheitert ist. Der Aufraggeber hat das Vergabeverfahren aufgehoben, weil kein
Angebot eingegangen ist, das den Bedingungen des Vergabeverfahrens entsprach. Der
Beschaffungsbedarf besteht weiterhin. Der Auftraggeber hat einen Teil der Bedingungen des
Vergabeverfahrens aktualisiert zur Erzielung eines größtmöglichen Wettbewerbs. Die
Ausführung der Leistungen der Objektplanung Gebäude und Innenräume (LPH 6 bis 9) ist
nach aktuellem Zeitplan dringlich, weil ein Planungsteam von anderen Fachleuten bis zur LPH
9 bereits beauftragt wurde und seine Planung weiter macht. Eine Verzögerung in
Beauftragung des Architekten kann für den Bauherren eine Verzögerung im Terminplan
bedeuten, weil ohne Architekten einen Planungstop gemacht werden muss und mit evtl.
geltend gemachten Ansprüchen anderen Planungsteam gegenüber Bauherren verbunden sein
könnte. Eine weitere Verzögerung würde daher auch den weiteren Ablauf des Projekts
gefährden.
2.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71240000
Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
Zusätzliche Einstufung (cpv): 71000000
Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
2.1.2. Erfüllungsort
Postanschrift: Giggenhauser Straße 27-33
Stadt: Freising
Postleitzahl: 85354
Land, Gliederung (NUTS): München, Kreisfreie Stadt (DE212)
Land: Deutschland
2.1.3. Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 502 000,00 EUR
2.1.4. Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Bekanntmachungs-ID: CXP4Y1A5DU0 1. Unterauftragnehmer /
Nachunternehmer Der Bieter / die Bietergemeinschaft hat bei Angebotsabgabe die Teile des
Auftrags, die er / sie im Wege der Unterauftragsvergabe an Dritte zu vergeben beabsichtigt, zu
benennen. Der Bieter / das vertretungsberechtigte Mitglied der Bietergemeinschaft hat in
diesem Fall die Anlage 303 Unterauftragsvergabe vollständig auszufüllen und als Bestandteil
des Angebots einzureichen. Vor Zuschlagserteilung kann der öffentliche Auftraggeber von den
Bietern / den Bietergemeinschaften, deren Angebote in die engere Wahl kommen, verlangen,
die Unterauftragnehmer zu benennen und nachzuweisen, dass ihnen die erforderlichen Mittel
dieser Unterauftragnehmer zur Verfügung stehen (vgl. § 36 Abs. 1 Satz 2 VgV). 2.
Datenschutz 2.1 Zwecke und Rechtsgrundlage der Verarbeitung personenbezogener Daten
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt zur Durchführung von Vergabeverfahren,
insbesondere - zum Bereitstellen von Vergabeunterlagen; - zur Beantwortung von
Bieterfragen; - zur Abfrage und Überprüfung des Vorliegens von Ausschlussgründen; - zur
Abfrage und Überprüfung der Eignung, Fachkunde und Leistungsfähigkeit; - zum Erfüllen
vergaberechtlicher Transparenzverpflichtungen; - zur Aufnahme und Pflege der Bieterkartei
(Fachabteilung); - zu Dokumentationszwecken; - zur Durchführung in der Vertrags- bzw.
Bestellabwicklung; - zu Kommunikationszwecken. Die Datenerhebung ist notwendig zur
Durchführung des Vergabeverfahrens sowie für die Abwicklung des Vertragsverhältnisses.
Ihre Daten werden auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. b und lit. c DSGVO erhoben. 2.2
Empfänger oder Kategorien von Empfängern von personenbezogenen Daten Ihre
personenbezogenen Daten werden - soweit dies erforderlich ist - weitergegeben an - das
Bundesamt für Justiz zur Einholung von Gewerbezentralregister-Auskünften gem. § 150a
Gewerbeordnung - Referenzgeber zur Überprüfung von Referenzen - beauftragte externe
Dienstleister (z. B. Projektsteuerer, Planungs- bzw. Ingenieurbüros,
Ausschreibungsdienstleister, u. ä.) - Teilnehmer von Vergabeverfahren zur Information über
die Vergabeentscheidung im Rahmen der gesetzlichen Verpflichtungen - die Fachabteilung
zur Prüfung der eingegangenen Angebote und Erteilung des Zuschlags - an die zuständige
Nachprüfungsstelle, Vergabekammer bzw. Rechtsanwälte/ Gerichte im Falle von
Rechtsstreitigkeiten Es ist nicht geplant, Ihre personenbezogenen Daten an ein Drittland/eine
internationale Organisation zu übermitteln. Weitere Informationen ergeben sich aus der
Anlage 900 Vergabeleitfaden , Kapitel 6.5.3.1. 3. Keine Abweichung von der jeweils aktuell
gültigen VOB/B Zum 01.01.2018 sind die Regelungen zum neuen Bauvertragsrecht im
Bürgerlichen Gesetzbuch (§§ 650 a-v BGB) in Kraft getreten. Das Regelwerk der VOB/B ist -
auch unter Geltung des neuen Bauvertragsrechts - nach den Vorschriften des BGB weiterhin
privilegiert. Dies bedeutet, dass die Regelungen der VOB/B wirksam bleiben, auch wenn
einzelne Paragrafen der VOB/B vom gesetzlichen Leitbild des BGB erheblich abweichen.
Diese Privilegierung greift allerdings nur dann, wenn die VOB/B von den Parteien als
Ganzes in den Vertrag einbezogen wird. Nach der hierzu ergangenen Rechtsprechung führt
jegliche Abweichung von den Regelungen der VOB/B - unabhängig von ihrem Gewicht - zu
einem Verlust der Privilegierung. Die VOB/B ist dann also nicht mehr als Ganzes
einbezogen, was in der Folge zur Unwirksamkeit einzelner Klauseln im betreffenden
Bauvertrag führen kann. Zur Sicherstellung der Privilegierung der VOB/B in den Bauverträgen
ist deshalb bereits bei der Erstellung der Leistungsverzeichnisse auf die VOB/B-Konformität
auch in der Leistungsbeschreibung zu achten. Außerdem ist bei der Aufnahme von Weiteren
Besonderen Vertragsbedingungen sowie bei Hinweisen zur Leistungsbeschreibung oder der
Verwendung von Freitexten bei der Leistungsbeschreibung darauf zu achten, dass keine VOB
/B-widrigen (und damit privilegierungsschädlichen) Klauseln aufgenommen werden. Als VOB
/B-widrig gelten insbesondere: - Regelungen, die den Regelungen der VOB/B widersprechen -
Ergänzungen von Regelungen, die bereits in der VOB/B enthalten sind, es sei denn die VOB
/B sieht eine Ergänzung oder Auslegung ausdrücklich vor. Selbst, wenn die VOB/B keine
Regelungen trifft, können Ergänzungen VOB/B-widrig sein. Hiernach ist der Auftragnehmer
verpflichtet, VOB/B-widrige Bauvertragsgestaltungen im Rahmen der von ihm zu erbringenden
Leistungen zu vermeiden und zu überprüfen, dass die anderen Planer (Architekten /
Ingenieure) nicht hiergegen verstoßen. Um die Privilegierung der VOB/B nicht zu gefährden,
hat der Auftragnehmer die oben dargestellten Anforderungen, insbesondere an die
Ausgestaltung der Weiteren Besonderen Vertragsbedingungen und an die Erstellung der
Leistungsverzeichnisse, durchgehend zu beachten.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.6. Ausschlussgründe
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Öffentliche
Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein
Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem
Vergabeverfahren ausschließen, wenn - über das Vermögen des Unternehmens ein der
Insolvenz vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist oder die Eröffnung
eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist (§ 124 Abs. 1 Nr. 2 Var. 3, 4
GWB).
Korruption: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des
Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine
Person, deren Verhalten nach § 123 Abs. 3 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist,
rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes
über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach - §
299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§
299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen)
(§ 123 Abs. 1 Nr. 6 GWB), - § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung
von Mandatsträgern) oder § 108f des Strafgesetzbuchs (unzulässige
Interessenwahrnehmung) (§ 123 Abs. 1 Nr. 7 GWB), - den §§ 333 und 334 des
Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a
des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete) (§ 123 Abs. 1 Nr. 8
GWB), - Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung
ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) (§ 123
Abs. 1 Nr. 9 GWB).
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Öffentliche Auftraggeber schließen ein
Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie
Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach § 123 Abs. 3 GWB dem
Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine
Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt
worden ist wegen einer Straftat nach - § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller
Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische
Vereinigungen im Ausland) (§ 123 Abs. 1 Nr. 1 Var. 1, 3 GWB).
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs:
Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der
Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der
Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn - der öffentliche Auftraggeber
über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen
Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat,
die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder
bewirken (§ 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB).
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Öffentliche Auftraggeber können unter
Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem
Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren
ausschließen, wenn - das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich
gegen geltende umweltrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat (§ 124 Abs. 1 Nr. 1 Var. 1
GWB).
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Öffentliche Auftraggeber schließen ein
Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie
Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach § 123 Abs. 3 GWB dem
Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine
Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt
worden ist wegen einer Straftat nach - § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche) (§ 123 Abs.
1 Nr. 3 GWB), und - § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der
Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller
Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet
werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Abs. 2 Nr. 2 des Strafgesetzbuchs
zu begehen (§ 123 Abs. 1 Nr. 2 GWB).
Betrugsbekämpfung: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt
des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine
Person, deren Verhalten nach § 123 Abs. 3 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist,
rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes
über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach - §
263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der
Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in
ihrem Auftrag verwaltet werden (§ 123 Abs. 1 Nr. 4 GWB), und - § 264 des Strafgesetzbuchs
(Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union
oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet
werden (§ 123 Abs. 1 Nr. 5 GWB).
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Öffentliche Auftraggeber schließen
ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn
sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach § 123 Abs. 3 GWB dem
Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine
Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt
worden ist wegen einer Straftat nach - den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a
des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der
Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung) (§ 123 Abs. 1 Nr. 10
GWB).
Zahlungsunfähigkeit: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des
Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des
Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn - das
Unternehmen zahlungsunfähig ist (§ 124 Abs. 1 Nr. 2 Var. 1 GWB).
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Öffentliche Auftraggeber können unter
Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem
Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren
ausschließen, wenn - das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich
gegen geltende arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat (§ 124 Abs. 1 Nr. 1 Var. 3
GWB).
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Öffentliche Auftraggeber
können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu
jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren
ausschließen, wenn - über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren
beantragt oder eröffnet worden ist (§ 124 Abs. 1 Nr. 2 Var. 2 GWB).
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen
Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.:
Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der
Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der
Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn - das Unternehmen in Bezug auf
Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder
Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu
übermitteln (§ 124 Abs. 1 Nr. 8 GWB), oder - das Unternehmen o versucht hat, die
Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen,
o versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim
Vergabeverfahren erlangen könnte, oder o fahrlässig oder vorsätzlich irreführende
Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers
erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln (§ 124
Abs. 1 Nr. 9 GWB).
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Öffentliche
Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein
Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem
Vergabeverfahren ausschließen, wenn - ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des
Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den
öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens
beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht
wirksam beseitigt werden kann (§ 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB).
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Öffentliche
Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein
Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem
Vergabeverfahren ausschließen, wenn - eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass
das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und
diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen
beseitigt werden kann (§ 124 Abs. 1 Nr. 6 GWB).
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit: Öffentliche Auftraggeber können
unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem
Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren
ausschließen, wenn - das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich
eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage
gestellt wird; § 123 Absatz 3 ist entsprechend anzuwenden (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB).
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Öffentliche
Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein
Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem
Vergabeverfahren ausschließen, wenn - das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei
der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder
fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu
Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat (§ 124 Abs. 1 Nr. 7
GWB).
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Öffentliche Auftraggeber können unter
Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem
Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren
ausschließen, wenn - das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich
gegen geltende sozialrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat (§ 124 Abs. 1 Nr. 1 Var. 2
GWB).
Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge: Öffentliche Auftraggeber schließen ein
Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem
Vergabeverfahren aus, wenn - (1.) das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von
Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige
Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder - (2.) die
öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung
nach Nummer 1 nachweisen können (§ 123 Abs. 4 Nr. 1 Alt. 3, Nr. 2 GWB).
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Öffentliche Auftraggeber können unter
Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem
Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren
ausschließen, wenn - sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine
Tätigkeit eingestellt hat (§ 124 Abs. 1 Nr. 2 Var. 5, 6 GWB).
Entrichtung von Steuern: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem
Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn -
(1.) das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben nicht
nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige
Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder - (2.) die öffentlichen Auftraggeber auf
sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen
können (§ 123 Abs. 4 Nr. 1 Alt. 1, 2, Nr. 2 GWB).
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten:
Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des
Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine
Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig
verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über
Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach - § 129a
des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) (§ 123 Abs. 1 Nr. 1 Var. 2 GWB).
5. Los
5.1. Los: LOT-0001
Titel: Leistungen der Objektplanung Gebäude und Innenräume für die Generalsanierung /
Modernisierung der Studierendenwohnanlage, Giggenhauser Straße 27-33, 85354 Freising
(Wohnanlage Freising IV (WAF IV)
Beschreibung: Die Studierendenwohnanlage (auch gesamte Anlage genannt) besteht aus
drei freistehenden jeweils 5-geschossigen Häusern: Doppelhaus 1 (Hausnummer 31-33),
Häuser 2 und 3 (Hausnummer 29, 27); wobei die Häuser 2 und 3 (Grundrissabmessung ca.
37x15 m) baugleich sind; Doppelhaus 1 (Grundrissabmessung ca. 51x15 m) unterscheidet
sich von den beiden Häusern 2 und 3 in der Länge. Diese drei Wohngebäude wurden in
Massivbauweise errichtet. Unter jedem Haus befindet sich ein Parkdeck auf der
Straßenebene. Die Häuser 2 und 3 besitzen jeweils ein Treppenhaus, das Haus 1 besitzt zwei
Treppenhäuser, die vom Erdgeschoss bis ins Dachgeschoss führen. Die Außenwände sind
massive Stahlbetonwände mit Wärmedämmverbundsystem, das Steildach ist auch gedämmt.
Nach der Bayerischen Bauordnung (BayBO), in der Fassung der Bekanntmachung von 2007
sind diese Gebäude nach Art. 2 Absatz 3 BayBO Gebäude der Gebäudeklasse 4, mit einem
nachfolgenden Tatbestand: ein Wohnheim als sonstige Einrichtung zur Unterbringung von
Personen (Art. 2 Absatz 4 Nummer 11 BayBO). Allgemeine Projektdaten der gesamten
Wohnanlage WAF IV (diese Daten stammen teilweise aus Bewilligungsverfahren und müssen
im Laufe der Planung/Bestandsaufnahme eigenverantwortlich geprüft werden): -
Grundstückgesamtfläche von ca. 7.400 m²; - Grundstückfläche überbaut: ca. 2.800 m²; -
Geförderter Wohnraum gesamt gerundet: ca. 19.150,00 m³; - Gesamtwohnfläche: ca.
5.100,00 m², - Geschossfläche: ca. 11.666 m²; - Parkgeschoss mit 116 Garagen gerundet:
5.960,00 m³; 18 nicht überdachten Stellplätze; - je Haus: 3 Vollgeschosse, Dachgeschoss,
Parkdeck, kein Kellergeschoss; - 236 + 3 geförderte Wohnplätze, die vom EG bis DG verteilt
sind; - 232 Einzelzimmer, mit 13 m² Wohnfläche; - WG-Formen: 1-Z. Apartment, 2-er, 6-er, 8-
er Wohngemeinschaften; - in allen Häuser sind im Dachgeschoss die Gemeinschafts-räume
vorhanden; - hohe Grundwasserstände, Anstieg bis zur natürlichen Geländeoberkante
möglich; - Überschwemmungsgebiet von Moosach / Damfänger- Graben; - + 00 = 448,50 m ü.
NN; - OKFFB/ EG = + 1,40 m; - HHW = 447,50 m ü. NN; - Wohnanlage liegt in der Nähe vom
Flughafen München. Objektplanungsleistungen Gebäude und Innenräume Gegenstand dieses
Vergabeverfahrens sind die Architektenleistungen nach Honorar-abschnitt 1 - Gebäude und
Innenräume, § 34 Leistungsbild Gebäude und Innenräume, Leistungsphasen 6-9. Die
Beauftragung innerhalb der Planungsphase erfolgt nach § 33 und § 34 der HOAI stufenweise.
Die Leistungen der Objektplanung für Gebäude und Innenräume nach §§ 33 ff. der HOAI 2021
für die Leistungsphasen (LPH) 1 - 5 wurden bereits im Rahmen eines Vergabeverfahrens
ausgeschrieben und vergeben. Der Auftragnehmer hat keinen Rechtsanspruch auf die
Beauftragung einzelner oder gar aller Stufen. Die Maßnahme unterliegt der Förderung durch
das Bayerische Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr.
Interne Kennung: StwM_WAF IV_EU-061_24
5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71240000
Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
Zusätzliche Einstufung (cpv): 71000000
Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Ja, unter Beachtung von § 132 GWB.
5.1.2. Erfüllungsort
Postanschrift: Giggenhauser Straße 27-33
Stadt: Freising
Postleitzahl: 85354
Land, Gliederung (NUTS): München, Kreisfreie Stadt (DE212)
Land: Deutschland
5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 03/01/2025
Enddatum der Laufzeit: 31/03/2028
5.1.4. Verlängerung
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie
hier beschrieben: 1. Zur Laufzeit des Vertrags Der Vertrag beginnt mit der tatsächlichen
Zuschlagserteilung. Das angegebene Ende des Vertrags stellt den Zeitpunkt der Fertigstellung
und Bezugsfähigkeit des letzten Gebäudeteils (von insgesamt drei) (inklusive
Mangelbeseitigung der bei Abnahme festgestellten Mängel) gemäß § 8.1 des Vertrags
(Anlage 906) dar; die Vertragsfristen ergeben sich ausschließlich aus der Anlage 906, dort § 8.
2. Stufenweise Beauftragung Die Architekten- und Fachplanungsleistungen werden unterteilt
nach - Grundleistungen; - fest definierten Besonderen Leistungen und - (optionalen) weiteren
Besonderen Leistungen beauftragt. Die Beauftragung der Leistungen erfolgt stufenweise. Fest
definierte (optionale und nicht optionale) Besondere Leistungen im Sinne der HOAI werden
entsprechend des Vertragsentwurfs und des Leistungs- und Vergütungskatalogs als
Teilpauschalhonorar oder nach Aufwand vergütet. Optional angebotene Leistungen werden
nur vergütet, soweit diese abgerufen werden. 3. (Optionale) weitere Besondere Leistungen
Soweit (optionale) weitere Besondere Leistungen anfallen, werden diese nach Aufwand mit
den nachfolgenden Stundensätzen vergütet: - Geschäftsführer, Gesellschafter, Partner,
Projektleiter, stellvertretender Projektleiter 121,- EUR (netto) - Qualifizierter Mitarbeiter
(Architekt oder Ingenieur) 86,- EUR (netto) - Sonstige Mitarbeiter oder technische Zeichner: 64,
- EUR (netto)
5.1.6. Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:freelance#
5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Erfüllung sozialer Zielsetzungen
Gefördertes soziales Ziel: Zugang für alle
5.1.9. Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Bietergemeinschaften
Beschreibung: Im Falle der Bildung einer Bietergemeinschaft, hat diese mit dem Angebot eine
von dem vertretungsberechtigten Mitglied der Bietergemeinschaft (1. Mitglied der
Bietergemeinschaft) unterzeichnete Erklärung abzugeben, - in der alle Mitglieder aufgeführt
sind und der für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrags
vertretungsberechtigte Mitglied der Bietergemeinschaft bezeichnet ist, - dass das
vertretungsberechtigte Mitglied der Bietergemeinschaft gegenüber dem Auftraggeber
rechtsverbindlich vertritt, - in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft aus allen Mitgliedern
im Auftragsfall erklärt ist, und - dass alle Mitglieder der Bietergemeinschaft und (im
Auftragsfall) der Arbeitsgemeinschaft als Gesamtschuldner haften. Die rechtlichen
Anforderungen an die Bildung von Bietergemeinschaften sind einzuhalten. Außerdem hat die
Bietergemeinschaft die Rechtsform anzugeben, die sie für die Erfüllung des Auftrags
annehmen wird. Die Bietergemeinschaft hat für diese Erklärung die Anlage 212
Bietergemeinschaft zu verwenden. Die Anlage ist von dem vertretungsberechtigten Mitglied
der Bietergemeinschaft als Bestandteil des Angebots ausgefüllt einzureichen.
Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Ausschlussgründe
Beschreibung: Zwingende Ausschlussgründe im Sinne des § 123 GWB Eigenerklärung (im
Sinne des § 123 GWB), dass keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen
ist, rechtskräftig verurteilt, oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des
Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist, jeweils wegen einer
Straftat nach: - § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des
Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs
(Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland), - § 89c des Strafgesetzbuchs
(Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der
Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen
Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat
nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen, - § 261 des
Strafgesetzbuchs (Geldwäsche), - § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die
Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von
der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, - § 264 des Strafgesetzbuchs
(Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union
oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet
werden, - § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen
Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im
Gesundheitswesen), - § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von
Mandatsträgern) oder § 108f des Strafgesetzbuchs (unzulässige Interessenwahrnehmung), -
den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch
in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale
Bedienstete), - Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung
(Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem
Geschäftsverkehr) oder - den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des
Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der
Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung). Zahlung von Steuern,
Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung Eigenerklärung, dass das Unternehmen
seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben sowie der Beiträge zur
Sozialversicherung nachgekommen ist (§ 123 Abs. 4 GWB). Fakultative Ausschlussgründe
des § 124 GWB Eigenerklärung (gemäß § 124 GWB), dass - weder das Unternehmen noch
eine Person, deren Ver-halten dem Unternehmen zuzurechnen ist, bei der Ausführung
öffentlicher Aufträge gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen
verstoßen hat, - das Unternehmen nicht zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des
Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder
eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse nicht abgelehnt
worden ist, und sich das Unternehmen nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine
Tätigkeit eingestellt hat, - weder das Unternehmen noch eine Person, deren Verhalten dem
Unternehmen zuzurechnen ist, im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine
schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt
wird, - weder das Unternehmen noch eine Person, deren Ver-halten dem Unternehmen
zuzurechnen ist, Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen oder Ver-haltensweisen
aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des
Wettbewerbs bezwecken oder bewirken, - das Unternehmen nicht eine wesentliche
Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder
Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer
vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt
hat, - weder das Unternehmen noch eine Person, deren Ver-halten dem Unternehmen
zuzurechnen ist, in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwer-
wiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zu-rückgehalten hat oder nicht in der Lage ist,
die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, - weder das Unternehmen noch eine Person,
deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, o versucht hat, die Entscheidungsfindung
des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, o versucht hat,
vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim
Vergabeverfahren erlangen könnte, oder o fahrlässig oder vorsätzlich irreführende
Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers
erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln. Falls
eine oder mehrere der oben aufgeführten Ausschluss-gründe grundsätzlich erfüllt sind, hat
das Unternehmen diejenigen Ausschlussgründe konkret zu benennen und außerdem Gründe
darzulegen (wie beispielsweise Darlegung einer abgegebenen Verpflichtung zur Nachzahlung
der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis-
und Strafzuschlägen oder Darlegung von Selbstreinigungsmaßnahmen gemäß § 125 GWB),
warum er dennoch als geeignet anzusehen ist Der Bieter, jedes Mitglied der
Bietergemeinschaft und jeder eignungsverleihende Unterauftragnehmer hat für diese
Erklärung die Anlage 201 Ausschlussgründe zu verwenden. Der Bieter / das
vertretungsberechtigte Mitglied der Bietergemeinschaft hat diese Anlage(n) ausgefüllt als
Bestandteil des Angebots einzureichen.
Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Eignungsleihe
Beschreibung: Beabsichtigt der Bieter / die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die
erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit oder
Fachkunde die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender
Unterauftragnehmer) in Anspruch zu nehmen, muss der Bieter / die Bietergemeinschaft in
dem Angebot Art und Umfang der Inanspruchnahme angeben, diese anderen Unternehmen
(eignungsverleihender Unterauftragnehmer) benennen und nachweisen, dass ihm / ihr die für
den Auftrag erforderlichen Mittel dieser Unternehmen tatsächlich zur Verfügung stehen
werden, indem er beispielsweise eine entsprechende vergaberechtliche
Verpflichtungserklärung [Anlage 214] dieser anderen Unternehmen (eignungsverleihender
Unterauftragnehmer) im Sinne des § 47 VgV vorlegt. Unter andere Unternehmen sind alle
Unternehmen zu verstehen, die mit dem Bieter rechtlich nicht identisch sind. Das betrifft auch
konzernverbundene Unternehmen. Zum gleichen Zeitpunkt hat der Bieter / die
Bietergemeinschaft die in diesen Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen
(Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Beleg der
Erfüllung der entsprechenden Eignungskriterien, hinsichtlich derer die Inanspruchnahme der
Kapazitäten der anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) erfolgt, für
diese anderen Unternehmen, sowie für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen bezogen
auf diese anderen Unternehmen, vorzulegen. Ein Bieter / eine Bietergemeinschaft kann im
Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs-
und Befähigungsnachweise nach § 47 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung die
Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) nur dann in
Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt
werden. Nimmt ein Bieter / eine Bietergemeinschaft die Kapazitäten eines anderen
Unternehmens (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Hinblick auf die erforderliche
wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist dies nur zulässig, soweit
mit dem Angebot eine gemeinsame Haftung des Bieters / der Bietergemeinschaft und des
anderen Unternehmens für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der
Eignungsleihe erklärt wird. Der Bieter / das vertretungsberechtigte Mitglied der
Bietergemeinschaft hat die Anlage 204 Eignungsleihe auszufüllen, soweit eine
Eignungsleihe in Anspruch genommen wird, und diese Anlage ausgefüllt als Bestandteil des
Angebots einzureichen. In diesem Fall hat der Bieter / das vertretungsberechtigte Mitglied der
Bietergemeinschaft mit dem Angebot ferner einen Nachweis einzureichen, aus dem
hervorgeht, dass dem Bieter / der Bietergemeinschaft die für den Auftrag erforderlichen Mittel
dieser Unternehmen tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine
entsprechende vergaberechtliche Verpflichtungserklärung [Anlage 214] dieser anderen
Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Sinne des § 47 VgV mit dem
Angebot vorlegt.
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Beschreibung: Der öffentliche Auftraggeber kann auf gesondertes Verlangen verlangen, dass
Bieter je nach den Rechtsvorschriften des Staats, in dem sie niedergelassen sind, entweder
die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister dieses Staats nachweisen oder auf
andere Weise die erlaubte Berufsausübung nachweisen. Der Nachweis darf am Tag des
Ablaufs der Angebotsfrist nicht älter als sechs (6) Monate sein. Für die Mitgliedstaaten der
Europäischen Union sind die jeweiligen Berufs- oder Handelsregister in Anhang XI der
Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014
über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/18/EG (ABl. L 94
vom 28.03.2014, S. 65) aufgeführt, § 44 Abs. 1 Satz 2 VgV. Bei Bietergemeinschaften ist ein
entsprechender Nachweis für jedes ihrer Mitglieder einzureichen. Bei eignungsverleihenden
Unterauftragnehmern ist ein entsprechender Nachweis für jeden eignungsverleihenden
Unterauftragnehmer einzureichen. Der Bieter, jedes Mitglied der Bietergemeinschaft und jeder
eignungsverleihende Unterauftragnehmer hat diesen Nachweis vorzulegen. Der Bieter / das
vertretungsberechtigte Mitglied der Bietergemeinschaft hat diese(n) Nachweis(e) als
Bestandteil des Angebots einzureichen.
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Jahresumsatz (Gesamtumsatz)
Beschreibung: Der Bieter / die Bietergemeinschaft erklärt, dass das Unternehmen des Bieters
/ der Bietergemeinschaft - in jedem der letzten drei (3) Kalenderjahre (2021, 2022 und 2023) je
einen Jahresumsatz (gesamt) in Höhe von mindestens 500.000,- EUR (netto) pro
Kalenderjahr erwirtschaftet hat. Die Bieter / die Bietergemeinschaften, vertreten durch das in
der Anlage 212 benannte vertretungsberechtigte Mitglied der Bietergemeinschaft, weisen auf
gesondertes Verlangen des Auftraggebers mittels Beleg (Fremderklärung) des Steuerberaters
oder des Wirtschaftsprüfers über den Gesamtumsatz für die letzten drei (3) Geschäftsjahre
ihre Angaben entsprechend nach, sofern entsprechende Angaben verfügbar sind. Sofern
entsprechende Angaben verfügbar sind meint, dass Betriebswirtschaftliche Auswertungen
(BWA) von dem Steuerberater oder dem Wirtschaftsprüfer für die letzten drei (3)
Geschäftsjahre vorzulegen sind, soweit diese vorliegen. Liegt für ein (1) Geschäftsjahr die
BWA noch nicht vor, sind die BWA für ein solches Geschäftsjahr wenigstens anteilig
vorzulegen, soweit sie vorliegen und vorliegen müssen. Der Steuerberater oder der
Wirtschaftsprüfer des Bieters / der Bietergemeinschaft hat dem Auftraggeber in diesem Fall
außerdem mitzuteilen, inwiefern BWA fehlen, warum diese fehlen und wann mit ihrem Erhalt
zu rechnen ist. Etwaige dann noch ausstehende BWA sind von dem Bieter / der
Bietergemeinschaft, vertreten durch das in der Anlage 212 benannte vertretungsberechtigte
Mitglied der Bietergemeinschaft, dem Auftraggeber unaufgefordert während des
Vergabeverfahrens über die Kommunikationsfunktion der E-Vergabeplattform jeweils zu
übermitteln, sobald und soweit diese vorliegen. Dies gilt nur, wenn der Auftraggeber auf
gesondertes Verlangen die Fremderklärung bei dem Bieter / der Bietergemeinschaft
angefordert hat. Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber in diesem Fall unaufgefordert
etwaige noch ausstehende BWA nach der Erteilung des Zuschlags vorzulegen, sobald und
soweit diese vorliegen. Der Auftraggeber ist berechtigt, den Auftragnehmer außerordentlich zu
kündigen, wenn er feststellt, dass der Auftragnehmer als Bieter / Bietergemeinschaft nicht die
Mindestanforderungen an die Eignung erfüllt hat. Bei Bietergemeinschaften ist der
Jahresumsatz (gesamt) der letzten drei (3) Kalenderjahre (2021, 2022 und 2023) der
Mitglieder der Bietergemeinschaft zu addieren; bei Bietergemeinschaften ist die jeweilige
Summe des Gesamtumsatzes maßgeblich für die Einhaltung der vorgenannten
Mindestanforderungen. Der Bieter / das vertretungsberechtigte Mitglied der
Bietergemeinschaft und soweit relevant der eignungsverleihende Unterauftragnehmer hat für
diese Erklärung die Anlage 208 Jahresumsatz zu verwenden und diese Anlage ausgefüllt als
Bestandteil des Angebots einzureichen.
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Unternehmensbezogene Referenzprojekte
Beschreibung: 1. Der Bieter / die Bietergemeinschaft hat mindestens zwei (2) geeignete
unternehmensbezogene Referenzprojekte über früher ausgeführte Objektplanungsleistungen
Gebäude und Innenräume eines Gebäudes der Gebäudeklasse 4 oder höher, LPH 6 bis 8,
einzureichen. [Die unternehmensbezogenen Referenzprojekte dürfen dabei mit den
persönlichen Referenzprojekten des Projektteams übereinstimmen.] Der Bieter hat je
unternehmensbezogenem Referenzprojekt in Form einer Liste Folgendes anzugeben: - Name
des Referenznehmers (Name des Unternehmens, welches den Referenzauftrag ausgeführt
hat); - Projektbezeichnung der früher ausgeführte Dienstleistung Objektplanungsleistungen
Gebäude und Innenräume eines Gebäudes der Gebäudeklasse 4 oder höher, LPH 6 bis 8; -
Rolle des Referenznehmers in dem unternehmensbezogenen Referenzprojekt (ausführender
Auftragnehmer; ausführendes Mitglied der Arbeitsgemeinschaft; ausführender
Unterauftragnehmer); - Auftragswert (vereinnahmte Vergütung - EUR (netto)) des
Referenznehmers in dem unternehmensbezogenen Referenzprojekt für die von dem
Referenznehmer erbrachten Dienstleistung Objektplanungsleistungen Gebäude und
Innenräume, LPH 6 bis 8, von mindestens 200.000,- EUR (netto); - Erbringungszeitraum
(Beginn der Leistungsphase 6 nicht vor dem 01.01.2018 und Abschluss der Leistungsphase 8
spätestens zum Ablauf der Angebotsfrist in dem hier gegenständlichen Vergabeverfahren),
jeweils unter Angabe eines Datums (TT.MM.JJJJ); die Leistungsphase 8 gilt in dem
gegenständlichen Vergabeverfahren mit der Bauabnahme als abgeschlossen. Anzugeben ist
das Anfangs-Datum (TT.MM.JJJJ) der Leistungsphase 6 und das Datum (TT.MM.JJJJ) der
Bauabnahme. - Öffentlicher oder privater Empfänger (Auftraggeber) unter Angabe des
Namens des Auftraggebers. Je unternehmensbezogenem Referenzprojekt sind zwei (2)
zusätzliche Projektblätter (also maximal zwei (2) DIN-A4-Seiten), die Fotos sowie eine
Darstellung des Referenzprojektes beinhalten, gestattet. Diese Projektblätter sind rein
informatorischer Natur. Sie werden bei der Prüfung der unternehmensbezogenen
Referenzprojekte nicht berücksichtigt. Sollten an anderer Stelle oder darüber hinaus
unternehmensbezogene Referenzprojekte benannt werden (zum Beispiel auch in allgemeinen
Broschüren, Referenzlisten oder Ähnlichem), werden diese nicht berücksichtigt. Um einen
ausreichenden Wettbewerb sicherzustellen, wird darauf hingewiesen, dass der
Bemessungszeitraum mehr als drei (3) Jahre zurückliegen kann; weil der Zeitraum vom
01.01.2018 bis zum Ablauf der Angebotsfrist mehr als 36 Monate und 0 Tage beträgt (vgl. §
46 Abs. 3 Nr. 1 VgV). Dadurch soll ein ausreichender Wettbewerb sichergestellt werden. Kann
ein Bieter / eine Bietergemeinschaft nicht mindestens zwei (2) unternehmensbezogene
Referenzprojekte angeben, die alle aufgestellten Anforderungen erfüllen, führt das zum
Ausschluss des Angebots. Bei Bietergemeinschaften sind in Summe mindestens zwei (2)
geeignete unternehmensbezogene Referenzprojekte anzugeben, die in Summe alle
aufgestellten Anforderungen erfüllen; außerdem muss klar erkennbar sein, welche Leistungen
in welchem unternehmensbezogenen Referenzprojekt welches Mitglied der
Bietergemeinschaft erbracht hat. Ausschließlich diejenigen unternehmensbezogenen
Referenzprojekte der Mitglieder der Bietergemeinschaft, die die Mindestanforderungen
erfüllen, werden der Bietergemeinschaft zugerechnet. 2. Ordnungsgemäße Informationen Eine
Übermittlung fahrlässig oder vorsätzlich irreführender Informationen kann ausweislich § 124
Abs. 1 Nr. 9 lit. c) des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) zum Ausschluss
von Vergabeverfahren durch öffentliche Auftraggeber führen. 3. Hinweis Die vorstehenden
Anforderungen sind Mindestanforderungen an die unternehmensbezogenen Referenzprojekte.
Der Bieter, die Mitglieder der Bietergemeinschaft und soweit relevant der eignungsverleihende
Unterauftragnehmer hat / haben für diese Erklärung die Anlage 206 Unternehmensbezogene
Referenzprojekte zu verwenden. Der Bieter / das vertretungsberechtigte Mitglied der
Bietergemeinschaft hat diese Anlage ausgefüllt als Bestandteil des Angebots einzureichen.
5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Persönliche Erfahrung des Projektteams
Beschreibung: Die Beschreibung des Kriteriums sowie deren Gewichtung ergeben sich aus
der Anlage 900 Vergabeleitfaden , Kapitel 6.2.4. Die Information zu der Bewertungsmethode
ergeben sich aus der Anlage 900 Vergabeleitfaden , Kapitel 6.2.5.
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 30
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Verfügbarkeitskonzept
Beschreibung: Die Beschreibung des Kriteriums sowie deren Gewichtung ergeben sich aus
der Anlage 900 Vergabeleitfaden , Kapitel 6.2.4. Die Information zu der Bewertungsmethode
ergeben sich aus der Anlage 900 Vergabeleitfaden , Kapitel 6.2.5.
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 20
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Kalkulatorischer Angebotspreis (brutto)
Beschreibung: Die Beschreibung des Kriteriums sowie deren Gewichtung ergeben sich aus
der Anlage 900 Vergabeleitfaden , Kapitel 6.2.4. Die Information zu der Bewertungsmethode
ergeben sich aus der Anlage 900 Vergabeleitfaden , Kapitel 6.2.5.
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 50
5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 29/11/2024 00:00:00 (UTC+1)
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y1A5DU0
/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
Name: In der Anlage 101 finden die Bieter / die Bietergemeinschaften notwendige
Informationen zur Nutzung der E-Vergabeplattform Deutsches Vergabeportal DTVP.
Insbesondere weisen wir darauf hin, dass Erklärungen in den Bieterbereich der E-
Vergabeplattform eingestellt werden. Dieser Bieterbereich wird für die Zustellung
rechtserheblicher Erklärungen genutzt.
URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y1A5DU0
5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y1A5DU0
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 06/12/2024 10:00:00 (UTC+1)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 60 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Mit dem zuvor stehenden Satz Nach Ermessen des Käufers
können einige fehlende Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden ist gemeint,
dass der Auftraggeber bestimmte fehlende Bieterunterlagen (gemeint sind auch bestimmte
fehlende Bewerberunterlagen) nicht nachfordern wird, wenn diese mit dem Teilnahmeantrag
bzw. mit dem jeweiligen Angebot gefordert worden sind und fehlen. Und zwar inhaltlich
fehlerhafte (unternehmensbezogene als auch leistungsbezogene) Unterlagen sowie fehlende /
unvollständige leistungsbezogene Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der
Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, werden nicht nachgefordert. Dies bedeutet
auch: Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die
Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist
ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche
Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die
Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen (§ 56 Abs. 3 VgV). Die
Unterlagen sind von dem Bieter / von dem vertretungsberechtigten Mitglied der
Bietergemeinschaft nach Aufforderung durch den öffentlichen Auftraggeber innerhalb einer
von diesem festzulegenden angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen
(§ 56 Abs. 4 VgV).
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 06/12/2024 10:00:00 (UTC+1)
Ort: Auf der E-Vergabeplattform (DTVP).
Zusätzliche Informationen: Die Öffnung der Angebote wird von mindestens zwei (2) Vertretern
des öffentlichen Auftraggebers gemeinsam an einem Termin unverzüglich nach Ablauf der
Angebotsfrist durchgeführt. Bieter / Bietergemeinschaften sind bei der Öffnung der Angebote
nicht zugelassen (§ 55 Abs. 2 VgV).
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Erklärung Bezug Russland Entsprechend der
Verordnung (EU) 2022/576 dürfen öffentliche Aufträge und Konzessionen nach dem 9. April
2022 nicht an Personen oder Unternehmen vergeben werden, die einen Bezug zu Russland
im Sinne der Vorschrift aufweisen. Dies umfasst sowohl unmittelbar als Bieter oder
Auftragnehmer auftretende Personen oder Unternehmen als auch mittelbar, mit mehr als zehn
Prozent, gemessen am Auftragswert, beteiligte Unterauftragnehmer, Lieferanten oder
Eignungsverleiher.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein
Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß
gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber
dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf
der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die
aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung
oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15
Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind. § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung
der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB
bleibt unberührt. Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren
Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen
Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung
ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in
Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die
Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die
Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Gemäß § 134 Abs. 2 GWB
darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder
elektronisch über die E-Vergabeplattform) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen
werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den
Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es
nicht an. Gemäß § 135 Abs. 1 GWB ist ein öffentlicher Auftrag von Anfang an unwirksam,
wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 GWB verstoßen hat oder 2.den Auftrag
ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union
vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem
Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Gemäß § 135 Abs. 2 GWB kann die
Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im
Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen
Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags,
jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat
der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht,
endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach
Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen
Union.
5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt:
Studierendenwerk München Oberbayern AöR
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
des BMI)
8. Organisationen
8.1. ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Studierendenwerk München Oberbayern AöR
Registrierungsnummer: 09-9115114-11
Postanschrift: Leopoldstraße 15
Stadt: München
Postleitzahl: 80802
Land, Gliederung (NUTS): München, Kreisfreie Stadt (DE212)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Vergabestelle
E-Mail: vergabestelle@stwm.de
Telefon: +49 8938196-1738
Fax: +49 8938196-1714
Internetadresse: https://www.studierendenwerk-muenchen-oberbayern.de/ausschreibungen
Profil des Erwerbers: https://www.studierendenwerk-muenchen-oberbayern.de
/ausschreibungen
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1. ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern
Registrierungsnummer: DE 811335517
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Stadt: München
Postleitzahl: 80538
Land, Gliederung (NUTS): München, Kreisfreie Stadt (DE212)
Land: Deutschland
E-Mail: Vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de
Telefon: +49 8921762411
Fax: +49 8921762847
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1. ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des
Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
E-Mail: noreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1. Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 621d09a4-0b78-4008-95a4-2e1da2b9e17b - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 20/11/2024 17:07:41 (UTC+1)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2. Informationen zur Veröffentlichung
ABl. S Nummer der Ausgabe: 228/2024
Datum der Veröffentlichung: 22/11/2024
Referenzen:
https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y1A5DU0
https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y1A5DU0/documents
https://www.studierendenwerk-muenchen-oberbayern.de/ausschreibungen
http://icc-hofmann.net/NewsTicker/202411/ausschreibung-713838-2024-DEU.txt
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