Titel :
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DEU-Frankfurt - Deutschland Überwachungsdienste SIPO/SAKRA Leistungen für Bohrprogramm Strecke 5400 Neu-Ulm bis Bf. Kempten Los 1,2,3 und 4
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Dokument-Nr. ( ID / ND ) :
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2024112201422618865 / 713665-2024
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Veröffentlicht :
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22.11.2024
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Anforderung der Unterlagen bis :
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27.02.2026
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Angebotsabgabe bis :
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19.12.2024
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Dokumententyp :
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Ausschreibung
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Produkt-Codes :
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79714000 - Überwachungsdienste
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DEU-Frankfurt: Deutschland Überwachungsdienste SIPO/SAKRA Leistungen
für Bohrprogramm Strecke 5400 Neu-Ulm bis Bf. Kempten Los 1,2,3 und 4
2024/S 228/2024 713665
Deutschland Überwachungsdienste SIPO/SAKRA Leistungen für Bohrprogramm Strecke
5400 Neu-Ulm bis Bf. Kempten Los 1,2,3 und 4
OJ S 228/2024 22/11/2024
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung - Änderungsbekanntmachung
Dienstleistungen
1. Beschaffer
1.1. Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: DB InfraGO AG Geschäftsbereich Fahrweg (Bukr 16)
E-Mail: Ulrike.Schindler@deutschebahn.com
Tätigkeit des Auftraggebers: Eisenbahndienste
2. Verfahren
2.1. Verfahren
Titel: SIPO/SAKRA Leistungen für Bohrprogramm Strecke 5400 Neu-Ulm bis Bf. Kempten Los
1,2,3 und 4
Beschreibung: Begleitung Bohrprogramm, Kampfmittelerkundung, Vermessung und
Begehung. - Los 1: Strecke 5400 km 1,5 (Bf Kempten) bis km 36,900 - Los 2: Stecke 5400 km
36,900 bis km 58,600 (Netzbezirksgrenze) - Los 3: Strecke 5400 km 58,600
(Netzbezirksgrenze) bis km 72,800 - Los 4: Strecke 5400 km 72,800 bis km 83,700
Kennung des Verfahrens: a3072bc4-92ea-403a-9cf4-6e33ddf99891
Interne Kennung: 24FEI77353
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
Zentrale Elemente des Verfahrens: Wir weisen darauf hin, dass die VO (EU) 2022/576 zur
Änderung der VO (EU) Nr. 833/2014 Anwendung findet und Unternehmen, die den
Sanktionsmaßnahmen in Art. 5k der VO (EU) 2022/576 unterfallen, aus dem
Vergabeverfahren ausgeschlossen werden. Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem
Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter
Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens sechs Tage
vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich
ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb
von weniger als sechs Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung
der Teilnahmeanträge zu beantworten. ///// Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung
von Rechtsbehelfen: Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht
mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Der Zuschlag
darf erst 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per
Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der
Vergabeentscheidung per Post erteilt werden (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines
Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße
innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. soweit die Vergabeverstöße aus der
Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind bis zum Ablauf der
Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein
Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang
der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160
Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen
verwiesen. ///// Die Zahlungsbedingungen gelten gemäß Vergabeunterlagen. ///// Der
Auftraggeber behält sich die Anwendung von §§ 123, 124 GWB vor. ///// Form der geforderten
Erklärungen/Nachweise: Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen,
ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert. Es werden nur die geforderten
Erklärungen/Nachweise für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüberhinausgehende
Unterlagen sind nicht erwünscht. ///// Die Abgabe von Nebenangeboten
/Änderungsvorschlägen sind nur in Verbindung mit einem Hauptangebot zugelassen. /////
2.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 79714000 Überwachungsdienste
2.1.2. Erfüllungsort
Stadt: Kempten
Postleitzahl: 87435
Land, Gliederung (NUTS): Kempten (Allgäu), Kreisfreie Stadt (DE273)
Land: Deutschland
2.1.4. Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Form der geforderten Erklärungen/Nachweise: Alle geforderten
Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird
nicht akzeptiert. Es werden nur die geforderten Erklärungen/Nachweise für die Bieterauswahl
berücksichtigt. Darüberhinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht. ///// Erklärung, ob und
inwieweit mit dem/den vom AG beauftragten Ingenieurbüro(s) Verbunden¬heit
(gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG / verwandtschaftliche Beziehungen
zwischen Organen des Bieters und Organen des Ingenieurbüros) oder wirtschaftliche
Abhängigkeit besteht. Bei Bietergemeinschaften gilt, dass jedes einzelne Mitglied eine
entsprechende Erklärung abzugeben hat. ///// Beauftragte(s) Ingenieurbüro(s): 1. DB
Engineering & Consulting GmbH 2. Höcker Projekt DB 3. Schüßler Plan digital ///// Der
Auftraggeber behält sich vor, Angebote von Bietern auszuschließen, die unter Mitwirkung
eines vom Auftraggeber beauftragten Ingenieurbüros erstellt wurden. Gleiches gilt, wenn
zwischen Bieter und beauftragtem Ingenieurbüro eine gesellschaftsrechtliche
/verwandtschaftliche Verbundenheit oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht. ///// Erklärung,
ob und inwieweit wir mit anderen Sicherungsunternehmen verbunden sind
(gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG / verwandtschaftliche Beziehungen
zwischen geschäftsführenden Organen) oder eine wirtschaftliche Abhängigkeit besteht. Bei
Bietergemeinschaften gilt, dass jedes einzelne Mitglied eine entsprechende Erklärung
abzugeben hat. ///// Erklärung, dass der Bewerber/Bieter den DB-Verhaltenskodex für
Geschäftspartner (https://www.deutschebahn.com/de/konzern/konzernprofil/compliance
/geschaeftspartner/verhaltenskodex-1191674) oder die BME-Verhaltensrichtlinie (https://www.
bme.de/initiativen/compliance/bme-compliance-initiative/) oder einen eigenen
Verhaltenskodex, der im Wesentlichen vergleichbare Prinzipien verbindlich für ihn festlegt,
einhalten wird. ///// Erklärung, dass der Bewerber/Bieter nicht durch die Deutsche Bahn AG
wegen Verfehlungen gesperrt und vom Wettbewerb ausgeschlossen worden ist. ///// Erklärung
über Verfehlungen, die die Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB).
///// Erklärung, ob a) eine Person, deren Verhalten gemäß § 123 Abs. 3 GWB dem
Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig wegen eines der in § 123 Abs. 1 bis 10 GWB
genannten Tatbestände verurteilt ist oder b) eine Geldbuße im Sinne des § 30 OWiG gegen
das Unternehmen wegen einer der in § 123 Abs. 1 Nr. 1 bis 10 GWB genannten Tatbestände
rechtskräftig festgesetzt wurde. ///// Erklärung, dass kein Insolvenzverfahren oder
Liquidationsverfahren anhängig ist. ///// Erklärung über mögliche Eintragungen im
Gewerbezentralregister. ///// Erklärung, dass das Unternehmen sein Gewerbe ordnungsgemäß
angemeldet hat und sofern nach Maßgabe der Vorschriften des HGB eintragungspflichtig
im Handelsregister eingetragen ist. ///// Erklärung zur Kartellrechtlichen Compliance- und
Korruptionsprävention. ///// Erklärung, dass das Unternehmen bei der Ausführung eines
früheren Auftrags bei der Deutschen Bahn AG oder einem mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG
verbundenen Unternehmen keine wesentliche Anforderung erheblich oder fortdauernd
mangelhaft erfüllt hat. ///// Erklärung, dass das Unternehmen zu keinem Zeitpunkt in einem
Vergabeverfahren der Deutschen Bahn AG oder eines mit ihr gemäß §§ 15 f. AktG
verbundenen Unternehmens a) versucht hat, die Entscheidungsfindung in unzulässiger Weise
zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es
unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte oder c) irreführende
Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung beeinflussen konnte bzw. dies
versucht hat ///// Erklärung über die Einhaltung von Sanktionen und Embargos: a) Erklärung,
dass nach bestem Wissen und Gewissen und unter Anwendung der erforderlichen Sorgfalt
entsprechend der national geltenden Rechtsakte das Unternehmen auf keiner Sanktionsliste
aufgrund einer EU-Verordnung oder aufgrund sonstiger anwendbarer nationaler, europäischer
oder EU-Embargo- und Außenwirtschaftsvorschriften geführt wird und keinen sonstigen
wirtschaftlichen Sanktionsmaßnahmen unterliegt. Erklärung unter Beachtung der EU-Blocking
Verordnung, dass das Unternehmen auf keiner US-amerikanischen oder britischen
Sanktionsliste geführt wird oder sonstigen US-amerikanischen oder britischen wirtschaftlichen
Sanktionsmaßnahmen unterliegt. Erklärung, dass das Unternehmen nicht unmittelbar oder
mittelbar im mehrheitlichen Eigentum einer natürlichen oder juristischen Person steht, die auf
einer der genannten Sanktionslisten geführt wird oder die sonstigen wirtschaftlichen
Sanktionsmaßnahmen unterliegt. ///// b) Erklärung, dass der Auftrag ohne Verwendung von
Gütern oder Dienstleistungen, welche nach den aktuellen Sanktionen, insbesondere nach den
Finanzsanktionen, Embargomaßnahmen und Außenwirtschaftsvorschriften der Europäischen
Union und ihrer Mitgliedstaaten, der Vereinten Nationen, der USA, des Vereinigten
Königreichs sowie der Schweiz, sanktioniert sind, zu erfüllen. c) Erklärung - dass es sich um
keine russischen Staatsangehörigen und keine in Russland niedergelassene natürliche
Person handelt bzw. das Unternehmen keine in Russland niedergelassene juristische Person,
Organisation oder Einrichtung ist, - dass eine unter Anstrich 1 fallende natürliche oder
juristische Person, Organisation oder Einrichtung weder unmittelbar noch mittelbar mehr als
50 Prozent der Anteile am Unternehmen hält, - dass das Unternehmen weder im Namen noch
auf Anweisung einer unter Anstrich 1 fallenden natürlichen oder juristischen Person,
Organisation oder Einrichtung handele bzw. handelt. d) Erklärung, dass natürliche oder
juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen im Sinne von lit. b zu nicht mehr als
zehn Prozent am zu vergebenen Auftrag beteiligt sein werden, sei es als Unterauftragnehmer,
Lieferanten oder als Unternehmen im Rahmen einer Eignungsleihe gemäß § 47 SektVO. /////
Bei angebotenen Leistungen für Bahnübergangsposten wird bestätigt, dass die eingesetzten
Personale über gültige Befähigungen verfügen.///// Für die geforderten Leistungen ist eine
Präqualifikation für die Warengruppe Sicherungsleistungen (mit Einstufung in die
Verzeichnisse I, II oder III bezüglich der personellen und technischen Leistungsfähigkeit) der
Deutsche Bahn AG zwingend (siehe die Bekanntmachung zum PQ-System im Amtsblatt der
EU 2023/S 122-386832 vom 28.06.2023). Der Bewerber/Bieter oder im Fall der Beteiligung
einer Bewerber-/Bietergemeinschaft sämtliche Bewerber-/ Bietergemeinschaftspartner
haben zwingend eine entsprechende Erklärung zu der jeweils geforderten und gültigen
Präqualifikation im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum
Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag abzugeben. Gültige PQ-Nachweise mit
analoger Bezeichnung der vorstehenden Warengruppe aus vorangegangenen PQ-Verfahren
werden ebenfalls anerkannt. Zusätzliche Unterlagen sind nicht erwünscht. ///// Die
Präqualifikation ist zugleich Anforderung an die Eignung. HINWEIS: Ohne eine gültige
Präqualifikation ist eine Realisierung nicht möglich! /////
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU
sektvo -
2.1.5. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Höchstzahl der Lose, für die ein Bieter Angebote einreichen kann: 4
Auftragsbedingungen:
Höchstzahl der Lose, für die Aufträge an einen Bieter vergeben werden können: 4
2.1.6. Ausschlussgründe
Rein innerstaatliche Ausschlussgründe: Gemäß §§ 123, 124 GWB, § 42 Abs. 1 UVgO bzw. §
16 VOB/A
5. Los
5.1. Los: LOT-0001
Titel: Los 1: Strecke 5400 km 1,5 (Bf Kempten) bis km 36,900
Beschreibung: Sipo/Sakra Sicherungsleistung für Bohrleistungen
Interne Kennung: ed35a40f-7cb5-4eff-ab78-f276b41c84bf
5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 79714000 Überwachungsdienste
5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 15/02/2025
Enddatum der Laufzeit: 27/02/2026
5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 0
5.1.6. Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Zusätzliche Informationen: Form der geforderten Erklärungen/Nachweise: Alle geforderten
Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird
nicht akzeptiert. Es werden nur die geforderten Erklärungen/Nachweise für die Bieterauswahl
berücksichtigt. Darüberhinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht. ///// Erklärung, ob und
inwieweit mit dem/den vom AG beauftragten Ingenieurbüro(s) Verbundenheit
(gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG / verwandtschaftliche Beziehungen
zwischen Organen des Bieters und Organen des Ingenieurbüros) oder wirtschaftliche
Abhängigkeit besteht. Bei Bietergemeinschaften gilt, dass jedes einzelne Mitglied eine
entsprechende Erklärung abzugeben hat. ///// Beauftragte(s) Ingenieurbüro(s): 1. DB
Engineering & Consulting GmbH 2. Höcker Projekt DB 3. Schüßler Plan digital ///// Der
Auftraggeber behält sich vor, Angebote von Bietern auszuschließen, die unter Mitwirkung
eines vom Auftraggeber beauftragten Ingenieurbüros erstellt wurden. Gleiches gilt, wenn
zwischen Bieter und beauftragtem Ingenieurbüro eine gesellschaftsrechtliche
/verwandtschaftliche Verbundenheit oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht. ///// Erklärung,
ob und inwieweit wir mit anderen Sicherungsunternehmen verbunden sind
(gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG / verwandtschaftliche Beziehungen
zwischen geschäftsführenden Organen) oder eine wirtschaftliche Abhängigkeit besteht. Bei
Bietergemeinschaften gilt, dass jedes einzelne Mitglied eine entsprechende Erklärung
abzugeben hat. ///// Erklärung, dass der Bewerber/Bieter den DB-Verhaltenskodex für
Geschäftspartner (https://www.deutschebahn.com/de/konzern/konzernprofil/compliance
/geschaeftspartner/verhaltenskodex-1191674) oder die BME-Verhaltensrichtlinie (https://www.
bme.de/initiativen/compliance/bme-compliance-initiative/) oder einen eigenen
Verhaltenskodex, der im Wesentlichen vergleichbare Prinzipien verbindlich für ihn festlegt,
einhalten wird. ///// Erklärung, dass der Bewerber/Bieter nicht durch die Deutsche Bahn AG
wegen Verfehlungen gesperrt und vom Wettbewerb ausgeschlossen worden ist. ///// Erklärung
über Verfehlungen, die die Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB).
///// Erklärung, ob a) eine Person, deren Verhalten gemäß § 123 Abs. 3 GWB dem
Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig wegen eines der in § 123 Abs. 1 bis 10 GWB
genannten Tatbestände verurteilt ist oder b) eine Geldbuße im Sinne des § 30 OWiG gegen
das Unternehmen wegen einer der in § 123 Abs. 1 Nr. 1 bis 10 GWB genannten Tatbestände
rechtskräftig festgesetzt wurde. ///// Erklärung, dass kein Insolvenzverfahren oder
Liquidationsverfahren anhängig ist. ///// Erklärung über mögliche Eintragungen im
Gewerbezentralregister. ///// Erklärung, dass das Unternehmen sein Gewerbe ordnungsgemäß
angemeldet hat und sofern nach Maßgabe der Vorschriften des HGB eintragungspflichtig
im Handelsregister eingetragen ist. ///// Erklärung zur Kartellrechtlichen Compliance- und
Korruptionsprävention. ///// Erklärung, dass das Unternehmen bei der Ausführung eines
früheren Auftrags bei der Deutschen Bahn AG oder einem mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG
verbundenen Unternehmen keine wesentliche Anforderung erheblich oder fortdauernd
mangelhaft erfüllt hat. ///// Erklärung, dass das Unternehmen zu keinem Zeitpunkt in einem
Vergabeverfahren der Deutschen Bahn AG oder eines mit ihr gemäß §§ 15 f. AktG
verbundenen Unternehmens a) versucht hat, die Entscheidungsfindung in unzulässiger Weise
zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es
unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte oder c) irreführende
Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung beeinflussen konnte bzw. dies
versucht hat ///// Erklärung über die Einhaltung von Sanktionen und Embargos: a) Erklärung,
dass nach bestem Wissen und Gewissen und unter Anwendung der erforderlichen Sorgfalt
entsprechend der national geltenden Rechtsakte das Unternehmen auf keiner Sanktionsliste
aufgrund einer EU-Verordnung oder aufgrund sonstiger anwendbarer nationaler, europäischer
oder EU-Embargo- und Außenwirtschaftsvorschriften geführt wird und keinen sonstigen
wirtschaftlichen Sanktionsmaßnahmen unterliegt. Erklärung unter Beachtung der EU-Blocking
Verordnung, dass das Unternehmen auf keiner US-amerikanischen oder britischen
Sanktionsliste geführt wird oder sonstigen US-amerikanischen oder britischen wirtschaftlichen
Sanktionsmaßnahmen unterliegt. Erklärung, dass das Unternehmen nicht unmittelbar oder
mittelbar im mehrheitlichen Eigentum einer natürlichen oder juristischen Person steht, die auf
einer der genannten Sanktionslisten geführt wird oder die sonstigen wirtschaftlichen
Sanktionsmaßnahmen unterliegt. ///// b) Erklärung, dass der Auftrag ohne Verwendung von
Gütern oder Dienstleistungen, welche nach den aktuellen Sanktionen, insbesondere nach den
Finanzsanktionen, Embargomaßnahmen und Außenwirtschaftsvorschriften der Europäischen
Union und ihrer Mitgliedstaaten, der Vereinten Nationen, der USA, des Vereinigten
Königreichs sowie der Schweiz, sanktioniert sind, zu erfüllen. c) Erklärung - dass es sich um
keine russischen Staatsangehörigen und keine in Russland niedergelassene natürliche
Person handelt bzw. das Unternehmen keine in Russland niedergelassene juristische Person,
Organisation oder Einrichtung ist, - dass eine unter Anstrich 1 fallende natürliche oder
juristische Person, Organisation oder Einrichtung weder unmittelbar noch mittelbar mehr als
50 Prozent der Anteile am Unternehmen hält, - dass das Unternehmen weder im Namen noch
auf Anweisung einer unter Anstrich 1 fallenden natürlichen oder juristischen Person,
Organisation oder Einrichtung handele bzw. handelt. d) Erklärung, dass natürliche oder
juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen im Sinne von lit. b zu nicht mehr als
zehn Prozent am zu vergebenen Auftrag beteiligt sein werden, sei es als Unterauftragnehmer,
Lieferanten oder als Unternehmen im Rahmen einer Eignungsleihe gemäß § 47 SektVO. /////
Bei angebotenen Leistungen für Bahnübergangsposten wird bestätigt, dass die eingesetzten
Personale über gültige Befähigungen verfügen.///// Für die geforderten Leistungen ist eine
Präqualifikation für die Warengruppe Sicherungsleistungen (mit Einstufung in die
Verzeichnisse I, II oder III bezüglich der personellen und technischen Leistungsfähigkeit) der
Deutsche Bahn AG zwingend (siehe die Bekanntmachung zum PQ-System im Amtsblatt der
EU 2023/S 122-386832 vom 28.06.2023). Der Bewerber/Bieter oder im Fall der Beteiligung
einer Bewerber-/Bietergemeinschaft sämtliche Bewerber-/ Bietergemeinschaftspartner
haben zwingend eine entsprechende Erklärung zu der jeweils geforderten und gültigen
Präqualifikation im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum
Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag abzugeben. Gültige PQ-Nachweise mit
analoger Bezeichnung der vorstehenden Warengruppe aus vorangegangenen PQ-Verfahren
werden ebenfalls anerkannt. Zusätzliche Unterlagen sind nicht erwünscht. ///// Die
Präqualifikation ist zugleich Anforderung an die Eignung. HINWEIS: Ohne eine gültige
Präqualifikation ist eine Realisierung nicht möglich! /////
5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9. Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: Der Nachweis über die im folgenden aufgeführten Eignungsanforderungen wird
durch das Vorhandensein einer Präqualifikation bei der Deutschen Bahn AG, den Eintrag in
die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V.
(Präqualifikationsverzeichnis) / PQ-VOB oder vorläufig mit einer Eigenerklärung über die
Erfüllung der Eignungsanforderungen erbracht. Im letzten Fall sind auf gesondertes Verlangen
der Vergabestelle die Nachweise zu den einzelnen Anforderungen innerhalb von 6
Kalendertagen vorzulegen. Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle ist ein Nachweis
über das Vorhandensein einer PQ-VOB innerhalb von 6 Kalendertagen vorzulegen. Es ist zu
beachten, dass zwingend eine Präqualifikation der Deutschen Bahn AG erforderlich sein kann,
falls dies dort ausdrücklich erwähnt ist. Eine dementsprechende Erklärung ist im Offenen
Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem
Teilnahmeantrag abzugeben. Zusätzliche Unterlagen sind nicht erwünscht. Erklärung über
seine Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft. Bieter ohne Sitz in der Bundesrepublik
Deutschland haben eine entsprechende Erklärung über die Mitgliedschaft bei dem für sie
zuständigen Versicherungsträger abzugeben. Erklärung über die Eintragung in die
Handwerksrolle, das Berufsregister oder das Register der Industrie- und Handelskammer
seines Sitzes oder Wohnsitzes.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Der Nachweis über die im folgenden aufgeführten Eignungsanforderungen wird
durch das Vorhandensein einer Präqualifikation bei der Deutschen Bahn AG, den Eintrag in
die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V.
(Präqualifikationsverzeichnis) / PQ-VOB oder vorläufig mit einer Eigenerklärung über die
Erfüllung der Eignungsanforderungen erbracht. Im letzten Fall sind auf gesondertes Verlangen
der Vergabestelle die Nachweise zu den einzelnen Anforderungen innerhalb von
6Kalendertagenvorzulegen. Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle ist ein Nachweis
über das Vorhandensein einer PQ-VOB innerhalb von 6Kalendertagen vorzulegen Erklärung
über die beabsichtigte Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen - Erklärung, dass der
Bewerber/Bieter nicht durch die Deutsche Bahn AG wegen Verfehlungen gesperrt und vom
Wettbewerb ausgeschlossen worden ist. - Erklärung über Verfehlungen, die die
Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt(§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB). - Erklärung zur
Kartellrechtlichen Compliance- und Korruptionsprävention - Erklärung, dass bei der
Ausführung eines früheren Auftrags bei der Deutsche Bahn AG oder einem mit ihr gemäß §§
15 ff. AktG verbundenen Unternehmen keine wesentliche Anforderung erheblich oder
fortdauernd mangelhaft erfüllt hat. - Erklärung über mögliche Eintragungen im
Gewerbezentralregister - Erklärung, dass das Unternehmen zu keinem Zeitpunkt in einem
Vergabeverfahren der Deutsche Bahn AG oder eines mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG
verbundenen Unternehmens a) versucht hat, die Entscheidungsfindung in unzulässiger Weise
zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es
unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) irreführende
Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung beeinflussen konnte bzw. dies
versucht hat. - Erklärung, dass der Bewerber/Bieter den DB Verhaltenskodex für
Geschäftspartner https://www.deutschebahn.com/de/konzern/konzernprofil/compliance
/geschaeftspartner/verhaltenskodex-119167 4 ) oder die BME-Verhaltensrichtlinie (
https://www.bme.de/initiativen/compliance/bme-compliance-initiative/ ) oder einen eigenen
Verhaltenskodex, der im Wesentlichen vergleichbare Prinzipien verbindlich für ihn festlegt,
einhalten wird. Der Nachweis über die im folgenden aufgeführten Eignungsanforderungen wird
durch das Vorhandensein einer Präqualifikation bei der Deutschen Bahn AG, den Eintrag in
die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V.
(Präqualifikationsverzeichnis) / PQ-VOB oder vorläufig mit einer Eigenerklärung über die
Erfüllung der Eignungsanforderungen erbracht. Im letzten Fall sind auf gesondertes Verlangen
der Vergabestelle die Nachweise zu den einzelnen Anforderungen innerhalb von 6
Kalendertagen vorzulegen. Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle ist ein Nachweis
über das Vorhandensein einer PQ-VOB innerhalb von 6 Kalendertagen vorzulegen. Es ist zu
beachten, dass zwingend eine Präqualifikation der Deutschen Bahn AG erforderlich ist. Eine
dementsprechende Erklärung ist im Offenen Verfahren mit dem Angebot abzugeben.
Zusätzliche Unterlagen sind nicht erwünscht. - Erklärungen zur Einhaltung gesetzlicher
Verpflichtungen, insbesondere der Pflicht zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie zur
Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung (Renten-, Kranken-, Pflege-, Unfall-
und Arbeitslosenversicherung), sowie Verpflichtungen z. 8. gern. den in § 21 Arbeitnehmer-
Entsendegesetz (AentG), § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz, § 21
Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz genannten
Vorschriften. - Erklärung, dass kein Insolvenzverfahren oder Liquidationsverfahren anhängig
ist. - Erklärung, dass das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe im Sinne von §§ 123 f.
GWB oder Eignungskriterien im Sinne von § 122 GWB keine Täuschung begangen und auch
keine Auskünfte zurückgehalten hat und dass das Unternehmen stets in der Lage war,
geforderte Nachweise in Bezug auf die §§ 122 bis 124 GWB zu übermitteln.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Der Nachweis über die im folgenden aufgeführten Eignungsanforderungen wird
durch das Vorhandensein einer Präqualifikation bei der Deutschen Bahn AG, den Eintrag in
die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V.
(Präqualifikationsverzeichnis) / PQ-VOB oder vorläufig mit einer Eigenerklärung über die
Erfüllung der Eignungsanforderungen erbracht. Im letzten Fall sind auf gesondertes Verlangen
der Vergabestelle die Nachweise zu den einzelnen Anforderungen innerhalb von
6Kalendertagenvorzulegen. Es ist zu beachten, dass zwingend eine Präqualifikation der
Deutschen Bahn AG erforderlich ist. Eine dementsprechende Erklärung ist im Offenen
Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem
Teilnahmeantrag abzugeben. Zusätzliche Unterlagen sind nicht erwünscht.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Preis
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 100
5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 12/12/2024 12:00:00 (UTC+1)
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://bieterportal.noncd.db.de/evergabe.bieter/api
/external/deeplink/subproject/a1b4c257-8a33-4631-94da-12fd9cd4518c
5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://bieterportal.noncd.db.de/evergabe.bieter/api/external
/deeplink/subproject/a1b4c257-8a33-4631-94da-12fd9cd4518c
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 19/12/2024 10:00:00 (UTC+1)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 50 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Gemäß § 51 Abs. 2 SektVO, § 16a Abs. 1 VOB/A-EU. Mögliche
Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 19/12/2024 10:00:00 (UTC+1)
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Entfällt
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform:
Gesamtschuldnerische Haftung aller Gemeinschaftsmitglieder
Finanzielle Vereinbarung: Die Zahlungsbedingungen gelten gemäß Vergabeunterlagen.
Informationen über die Überprüfungsfristen: Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden
ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1
GWB). Der Zuschlag darf erst 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der
Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der
Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post erteilt werden (§ 134 Abs. 2 GWB). Die
Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten
Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. soweit die
Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind bis
zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3
GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage
nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,
vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2
GWB genannten Fristen verwiesen.
5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: DB
InfraGO AG Geschäftsbereich Fahrweg (Bukr 16)
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
des BMI)
5.1. Los: LOT-0002
Titel: Los 2:Strecke 5400 km 36,900 bis km 58,600 (Netzbezirksgrenze)
Beschreibung: Sipo/Sakra Sicherungsleistung für Bohrleistung
Interne Kennung: 61d018b4-9663-4b99-b59a-b96e3389c04b
5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 79714000 Überwachungsdienste
5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 15/02/2025
Enddatum der Laufzeit: 27/02/2026
5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 0
5.1.6. Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Zusätzliche Informationen: Form der geforderten Erklärungen/Nachweise: Alle geforderten
Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird
nicht akzeptiert. Es werden nur die geforderten Erklärungen/Nachweise für die Bieterauswahl
berücksichtigt. Darüberhinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht. ///// Erklärung, ob und
inwieweit mit dem/den vom AG beauftragten Ingenieurbüro(s) Verbundenheit
(gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG / verwandtschaftliche Beziehungen
zwischen Organen des Bieters und Organen des Ingenieurbüros) oder wirtschaftliche
Abhängigkeit besteht. Bei Bietergemeinschaften gilt, dass jedes einzelne Mitglied eine
entsprechende Erklärung abzugeben hat. ///// Beauftragte(s) Ingenieurbüro(s): 1. DB
Engineering & Consulting GmbH 2. Höcker Projekt DB 3. Schüßler Plan digital ///// Der
Auftraggeber behält sich vor, Angebote von Bietern auszuschließen, die unter Mitwirkung
eines vom Auftraggeber beauftragten Ingenieurbüros erstellt wurden. Gleiches gilt, wenn
zwischen Bieter und beauftragtem Ingenieurbüro eine gesellschaftsrechtliche
/verwandtschaftliche Verbundenheit oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht. ///// Erklärung,
ob und inwieweit wir mit anderen Sicherungsunternehmen verbunden sind
(gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG / verwandtschaftliche Beziehungen
zwischen geschäftsführenden Organen) oder eine wirtschaftliche Abhängigkeit besteht. Bei
Bietergemeinschaften gilt, dass jedes einzelne Mitglied eine entsprechende Erklärung
abzugeben hat. ///// Erklärung, dass der Bewerber/Bieter den DB-Verhaltenskodex für
Geschäftspartner (https://www.deutschebahn.com/de/konzern/konzernprofil/compliance
/geschaeftspartner/verhaltenskodex-1191674) oder die BME-Verhaltensrichtlinie (https://www.
bme.de/initiativen/compliance/bme-compliance-initiative/) oder einen eigenen
Verhaltenskodex, der im Wesentlichen vergleichbare Prinzipien verbindlich für ihn festlegt,
einhalten wird. ///// Erklärung, dass der Bewerber/Bieter nicht durch die Deutsche Bahn AG
wegen Verfehlungen gesperrt und vom Wettbewerb ausgeschlossen worden ist. ///// Erklärung
über Verfehlungen, die die Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB).
///// Erklärung, ob a) eine Person, deren Verhalten gemäß § 123 Abs. 3 GWB dem
Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig wegen eines der in § 123 Abs. 1 bis 10 GWB
genannten Tatbestände verurteilt ist oder b) eine Geldbuße im Sinne des § 30 OWiG gegen
das Unternehmen wegen einer der in § 123 Abs. 1 Nr. 1 bis 10 GWB genannten Tatbestände
rechtskräftig festgesetzt wurde. ///// Erklärung, dass kein Insolvenzverfahren oder
Liquidationsverfahren anhängig ist. ///// Erklärung über mögliche Eintragungen im
Gewerbezentralregister. ///// Erklärung, dass das Unternehmen sein Gewerbe ordnungsgemäß
angemeldet hat und sofern nach Maßgabe der Vorschriften des HGB eintragungspflichtig
im Handelsregister eingetragen ist. ///// Erklärung zur Kartellrechtlichen Compliance- und
Korruptionsprävention. ///// Erklärung, dass das Unternehmen bei der Ausführung eines
früheren Auftrags bei der Deutschen Bahn AG oder einem mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG
verbundenen Unternehmen keine wesentliche Anforderung erheblich oder fortdauernd
mangelhaft erfüllt hat. ///// Erklärung, dass das Unternehmen zu keinem Zeitpunkt in einem
Vergabeverfahren der Deutschen Bahn AG oder eines mit ihr gemäß §§ 15 f. AktG
verbundenen Unternehmens a) versucht hat, die Entscheidungsfindung in unzulässiger Weise
zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es
unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte oder c) irreführende
Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung beeinflussen konnte bzw. dies
versucht hat ///// Erklärung über die Einhaltung von Sanktionen und Embargos: a) Erklärung,
dass nach bestem Wissen und Gewissen und unter Anwendung der erforderlichen Sorgfalt
entsprechend der national geltenden Rechtsakte das Unternehmen auf keiner Sanktionsliste
aufgrund einer EU-Verordnung oder aufgrund sonstiger anwendbarer nationaler, europäischer
oder EU-Embargo- und Außenwirtschaftsvorschriften geführt wird und keinen sonstigen
wirtschaftlichen Sanktionsmaßnahmen unterliegt. Erklärung unter Beachtung der EU-Blocking
Verordnung, dass das Unternehmen auf keiner US-amerikanischen oder britischen
Sanktionsliste geführt wird oder sonstigen US-amerikanischen oder britischen wirtschaftlichen
Sanktionsmaßnahmen unterliegt. Erklärung, dass das Unternehmen nicht unmittelbar oder
mittelbar im mehrheitlichen Eigentum einer natürlichen oder juristischen Person steht, die auf
einer der genannten Sanktionslisten geführt wird oder die sonstigen wirtschaftlichen
Sanktionsmaßnahmen unterliegt. ///// b) Erklärung, dass der Auftrag ohne Verwendung von
Gütern oder Dienstleistungen, welche nach den aktuellen Sanktionen, insbesondere nach den
Finanzsanktionen, Embargomaßnahmen und Außenwirtschaftsvorschriften der Europäischen
Union und ihrer Mitgliedstaaten, der Vereinten Nationen, der USA, des Vereinigten
Königreichs sowie der Schweiz, sanktioniert sind, zu erfüllen. c) Erklärung - dass es sich um
keine russischen Staatsangehörigen und keine in Russland niedergelassene natürliche
Person handelt bzw. das Unternehmen keine in Russland niedergelassene juristische Person,
Organisation oder Einrichtung ist, - dass eine unter Anstrich 1 fallende natürliche oder
juristische Person, Organisation oder Einrichtung weder unmittelbar noch mittelbar mehr als
50 Prozent der Anteile am Unternehmen hält, - dass das Unternehmen weder im Namen noch
auf Anweisung einer unter Anstrich 1 fallenden natürlichen oder juristischen Person,
Organisation oder Einrichtung handele bzw. handelt. d) Erklärung, dass natürliche oder
juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen im Sinne von lit. b zu nicht mehr als
zehn Prozent am zu vergebenen Auftrag beteiligt sein werden, sei es als Unterauftragnehmer,
Lieferanten oder als Unternehmen im Rahmen einer Eignungsleihe gemäß § 47 SektVO. /////
Bei angebotenen Leistungen für Bahnübergangsposten wird bestätigt, dass die eingesetzten
Personale über gültige Befähigungen verfügen.///// Für die geforderten Leistungen ist eine
Präqualifikation für die Warengruppe Sicherungsleistungen (mit Einstufung in die
Verzeichnisse I, II oder III bezüglich der personellen und technischen Leistungsfähigkeit) der
Deutsche Bahn AG zwingend (siehe die Bekanntmachung zum PQ-System im Amtsblatt der
EU 2023/S 122-386832 vom 28.06.2023). Der Bewerber/Bieter oder im Fall der Beteiligung
einer Bewerber-/Bietergemeinschaft sämtliche Bewerber-/ Bietergemeinschaftspartner
haben zwingend eine entsprechende Erklärung zu der jeweils geforderten und gültigen
Präqualifikation im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum
Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag abzugeben. Gültige PQ-Nachweise mit
analoger Bezeichnung der vorstehenden Warengruppe aus vorangegangenen PQ-Verfahren
werden ebenfalls anerkannt. Zusätzliche Unterlagen sind nicht erwünscht. ///// Die
Präqualifikation ist zugleich Anforderung an die Eignung. HINWEIS: Ohne eine gültige
Präqualifikation ist eine Realisierung nicht möglich! /////
5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9. Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: Der Nachweis über die im folgenden aufgeführten Eignungsanforderungen wird
durch das Vorhandensein einer Präqualifikation bei der Deutschen Bahn AG, den Eintrag in
die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V.
(Präqualifikationsverzeichnis) / PQ-VOB oder vorläufig mit einer Eigenerklärung über die
Erfüllung der Eignungsanforderungen erbracht. Im letzten Fall sind auf gesondertes Verlangen
der Vergabestelle die Nachweise zu den einzelnen Anforderungen innerhalb von 6
Kalendertagen vorzulegen. Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle ist ein Nachweis
über das Vorhandensein einer PQ-VOB innerhalb von 6 Kalendertagen vorzulegen. Es ist zu
beachten, dass zwingend eine Präqualifikation der Deutschen Bahn AG erforderlich sein kann,
falls dies dort ausdrücklich erwähnt ist. Eine dementsprechende Erklärung ist im Offenen
Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem
Teilnahmeantrag abzugeben. Zusätzliche Unterlagen sind nicht erwünscht. Erklärung über
seine Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft. Bieter ohne Sitz in der Bundesrepublik
Deutschland haben eine entsprechende Erklärung über die Mitgliedschaft bei dem für sie
zuständigen Versicherungsträger abzugeben. Erklärung über die Eintragung in die
Handwerksrolle, das Berufsregister oder das Register der Industrie- und Handelskammer
seines Sitzes oder Wohnsitzes.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Der Nachweis über die im folgenden aufgeführten Eignungsanforderungen wird
durch das Vorhandensein einer Präqualifikation bei der Deutschen Bahn AG, den Eintrag in
die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V.
(Präqualifikationsverzeichnis) / PQ-VOB oder vorläufig mit einer Eigenerklärung über die
Erfüllung der Eignungsanforderungen erbracht. Im letzten Fall sind auf gesondertes Verlangen
der Vergabestelle die Nachweise zu den einzelnen Anforderungen innerhalb von
6Kalendertagenvorzulegen. Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle ist ein Nachweis
über das Vorhandensein einer PQ-VOB innerhalb von 6Kalendertagen vorzulegen Erklärung
über die beabsichtigte Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen - Erklärung, dass der
Bewerber/Bieter nicht durch die Deutsche Bahn AG wegen Verfehlungen gesperrt und vom
Wettbewerb ausgeschlossen worden ist. - Erklärung über Verfehlungen, die die
Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt(§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB). - Erklärung zur
Kartellrechtlichen Compliance- und Korruptionsprävention - Erklärung, dass bei der
Ausführung eines früheren Auftrags bei der Deutsche Bahn AG oder einem mit ihr gemäß §§
15 ff. AktG verbundenen Unternehmen keine wesentliche Anforderung erheblich oder
fortdauernd mangelhaft erfüllt hat. - Erklärung über mögliche Eintragungen im
Gewerbezentralregister - Erklärung, dass das Unternehmen zu keinem Zeitpunkt in einem
Vergabeverfahren der Deutsche Bahn AG oder eines mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG
verbundenen Unternehmens a) versucht hat, die Entscheidungsfindung in unzulässiger Weise
zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es
unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) irreführende
Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung beeinflussen konnte bzw. dies
versucht hat. - Erklärung, dass der Bewerber/Bieter den DB Verhaltenskodex für
Geschäftspartner https://www.deutschebahn.com/de/konzern/konzernprofil/compliance
/geschaeftspartner/verhaltenskodex-119167 4 ) oder die BME-Verhaltensrichtlinie (
https://www.bme.de/initiativen/compliance/bme-compliance-initiative/ ) oder einen eigenen
Verhaltenskodex, der im Wesentlichen vergleichbare Prinzipien verbindlich für ihn festlegt,
einhalten wird. Der Nachweis über die im folgenden aufgeführten Eignungsanforderungen wird
durch das Vorhandensein einer Präqualifikation bei der Deutschen Bahn AG, den Eintrag in
die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V.
(Präqualifikationsverzeichnis) / PQ-VOB oder vorläufig mit einer Eigenerklärung über die
Erfüllung der Eignungsanforderungen erbracht. Im letzten Fall sind auf gesondertes Verlangen
der Vergabestelle die Nachweise zu den einzelnen Anforderungen innerhalb von 6
Kalendertagen vorzulegen. Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle ist ein Nachweis
über das Vorhandensein einer PQ-VOB innerhalb von 6 Kalendertagen vorzulegen. Es ist zu
beachten, dass zwingend eine Präqualifikation der Deutschen Bahn AG erforderlich ist. Eine
dementsprechende Erklärung ist im Offenen Verfahren mit dem Angebot abzugeben.
Zusätzliche Unterlagen sind nicht erwünscht. - Erklärungen zur Einhaltung gesetzlicher
Verpflichtungen, insbesondere der Pflicht zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie zur
Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung (Renten-, Kranken-, Pflege-, Unfall-
und Arbeitslosenversicherung), sowie Verpflichtungen z. 8. gern. den in § 21 Arbeitnehmer-
Entsendegesetz (AentG), § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz, § 21
Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz genannten
Vorschriften. - Erklärung, dass kein Insolvenzverfahren oder Liquidationsverfahren anhängig
ist. - Erklärung, dass das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe im Sinne von §§ 123 f.
GWB oder Eignungskriterien im Sinne von § 122 GWB keine Täuschung begangen und auch
keine Auskünfte zurückgehalten hat und dass das Unternehmen stets in der Lage war,
geforderte Nachweise in Bezug auf die §§ 122 bis 124 GWB zu übermitteln.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Der Nachweis über die im folgenden aufgeführten Eignungsanforderungen wird
durch das Vorhandensein einer Präqualifikation bei der Deutschen Bahn AG, den Eintrag in
die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V.
(Präqualifikationsverzeichnis) / PQ-VOB oder vorläufig mit einer Eigenerklärung über die
Erfüllung der Eignungsanforderungen erbracht. Im letzten Fall sind auf gesondertes Verlangen
der Vergabestelle die Nachweise zu den einzelnen Anforderungen innerhalb von
6Kalendertagenvorzulegen. Es ist zu beachten, dass zwingend eine Präqualifikation der
Deutschen Bahn AG erforderlich ist. Eine dementsprechende Erklärung ist im Offenen
Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem
Teilnahmeantrag abzugeben. Zusätzliche Unterlagen sind nicht erwünscht.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Preis
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 100
5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 12/12/2024 12:00:00 (UTC+1)
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://bieterportal.noncd.db.de/evergabe.bieter/api
/external/deeplink/subproject/a1b4c257-8a33-4631-94da-12fd9cd4518c
5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://bieterportal.noncd.db.de/evergabe.bieter/api/external
/deeplink/subproject/a1b4c257-8a33-4631-94da-12fd9cd4518c
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 19/12/2024 10:00:00 (UTC+1)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 50 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Gemäß § 51 Abs. 2 SektVO, § 16a Abs. 1 VOB/A-EU. Mögliche
Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 19/12/2024 10:00:00 (UTC+1)
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Entfällt
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform:
Gesamtschuldnerische Haftung aller Gemeinschaftsmitglieder
Finanzielle Vereinbarung: Die Zahlungsbedingungen gelten gemäß Vergabeunterlagen.
Informationen über die Überprüfungsfristen: Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden
ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1
GWB). Der Zuschlag darf erst 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der
Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der
Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post erteilt werden (§ 134 Abs. 2 GWB). Die
Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten
Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. soweit die
Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind bis
zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3
GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage
nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,
vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2
GWB genannten Fristen verwiesen.
5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: DB
InfraGO AG Geschäftsbereich Fahrweg (Bukr 16)
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
des BMI)
5.1. Los: LOT-0003
Titel: Los 3: Strecke 5400 km 58,600 (Netzbezirksgrenze) bis km 72,800
Beschreibung: Sipo/Sakra Sicherungsleistung für Bohrleistung
Interne Kennung: db96560b-4885-4d8f-9bf3-30783fe355ae
5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 79714000 Überwachungsdienste
5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 15/02/2025
Enddatum der Laufzeit: 27/02/2026
5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 0
5.1.6. Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Zusätzliche Informationen: Form der geforderten Erklärungen/Nachweise: Alle geforderten
Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird
nicht akzeptiert. Es werden nur die geforderten Erklärungen/Nachweise für die Bieterauswahl
berücksichtigt. Darüberhinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht. ///// Erklärung, ob und
inwieweit mit dem/den vom AG beauftragten Ingenieurbüro(s) Verbundenheit
(gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG / verwandtschaftliche Beziehungen
zwischen Organen des Bieters und Organen des Ingenieurbüros) oder wirtschaftliche
Abhängigkeit besteht. Bei Bietergemeinschaften gilt, dass jedes einzelne Mitglied eine
entsprechende Erklärung abzugeben hat. ///// Beauftragte(s) Ingenieurbüro(s): 1. DB
Engineering & Consulting GmbH 2. Höcker Projekt DB 3. Schüßler Plan digital ///// Der
Auftraggeber behält sich vor, Angebote von Bietern auszuschließen, die unter Mitwirkung
eines vom Auftraggeber beauftragten Ingenieurbüros erstellt wurden. Gleiches gilt, wenn
zwischen Bieter und beauftragtem Ingenieurbüro eine gesellschaftsrechtliche
/verwandtschaftliche Verbundenheit oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht. ///// Erklärung,
ob und inwieweit wir mit anderen Sicherungsunternehmen verbunden sind
(gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG / verwandtschaftliche Beziehungen
zwischen geschäftsführenden Organen) oder eine wirtschaftliche Abhängigkeit besteht. Bei
Bietergemeinschaften gilt, dass jedes einzelne Mitglied eine entsprechende Erklärung
abzugeben hat. ///// Erklärung, dass der Bewerber/Bieter den DB-Verhaltenskodex für
Geschäftspartner (https://www.deutschebahn.com/de/konzern/konzernprofil/compliance
/geschaeftspartner/verhaltenskodex-1191674) oder die BME-Verhaltensrichtlinie (https://www.
bme.de/initiativen/compliance/bme-compliance-initiative/) oder einen eigenen
Verhaltenskodex, der im Wesentlichen vergleichbare Prinzipien verbindlich für ihn festlegt,
einhalten wird. ///// Erklärung, dass der Bewerber/Bieter nicht durch die Deutsche Bahn AG
wegen Verfehlungen gesperrt und vom Wettbewerb ausgeschlossen worden ist. ///// Erklärung
über Verfehlungen, die die Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB).
///// Erklärung, ob a) eine Person, deren Verhalten gemäß § 123 Abs. 3 GWB dem
Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig wegen eines der in § 123 Abs. 1 bis 10 GWB
genannten Tatbestände verurteilt ist oder b) eine Geldbuße im Sinne des § 30 OWiG gegen
das Unternehmen wegen einer der in § 123 Abs. 1 Nr. 1 bis 10 GWB genannten Tatbestände
rechtskräftig festgesetzt wurde. ///// Erklärung, dass kein Insolvenzverfahren oder
Liquidationsverfahren anhängig ist. ///// Erklärung über mögliche Eintragungen im
Gewerbezentralregister. ///// Erklärung, dass das Unternehmen sein Gewerbe ordnungsgemäß
angemeldet hat und sofern nach Maßgabe der Vorschriften des HGB eintragungspflichtig
im Handelsregister eingetragen ist. ///// Erklärung zur Kartellrechtlichen Compliance- und
Korruptionsprävention. ///// Erklärung, dass das Unternehmen bei der Ausführung eines
früheren Auftrags bei der Deutschen Bahn AG oder einem mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG
verbundenen Unternehmen keine wesentliche Anforderung erheblich oder fortdauernd
mangelhaft erfüllt hat. ///// Erklärung, dass das Unternehmen zu keinem Zeitpunkt in einem
Vergabeverfahren der Deutschen Bahn AG oder eines mit ihr gemäß §§ 15 f. AktG
verbundenen Unternehmens a) versucht hat, die Entscheidungsfindung in unzulässiger Weise
zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es
unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte oder c) irreführende
Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung beeinflussen konnte bzw. dies
versucht hat ///// Erklärung über die Einhaltung von Sanktionen und Embargos: a) Erklärung,
dass nach bestem Wissen und Gewissen und unter Anwendung der erforderlichen Sorgfalt
entsprechend der national geltenden Rechtsakte das Unternehmen auf keiner Sanktionsliste
aufgrund einer EU-Verordnung oder aufgrund sonstiger anwendbarer nationaler, europäischer
oder EU-Embargo- und Außenwirtschaftsvorschriften geführt wird und keinen sonstigen
wirtschaftlichen Sanktionsmaßnahmen unterliegt. Erklärung unter Beachtung der EU-Blocking
Verordnung, dass das Unternehmen auf keiner US-amerikanischen oder britischen
Sanktionsliste geführt wird oder sonstigen US-amerikanischen oder britischen wirtschaftlichen
Sanktionsmaßnahmen unterliegt. Erklärung, dass das Unternehmen nicht unmittelbar oder
mittelbar im mehrheitlichen Eigentum einer natürlichen oder juristischen Person steht, die auf
einer der genannten Sanktionslisten geführt wird oder die sonstigen wirtschaftlichen
Sanktionsmaßnahmen unterliegt. ///// b) Erklärung, dass der Auftrag ohne Verwendung von
Gütern oder Dienstleistungen, welche nach den aktuellen Sanktionen, insbesondere nach den
Finanzsanktionen, Embargomaßnahmen und Außenwirtschaftsvorschriften der Europäischen
Union und ihrer Mitgliedstaaten, der Vereinten Nationen, der USA, des Vereinigten
Königreichs sowie der Schweiz, sanktioniert sind, zu erfüllen. c) Erklärung - dass es sich um
keine russischen Staatsangehörigen und keine in Russland niedergelassene natürliche
Person handelt bzw. das Unternehmen keine in Russland niedergelassene juristische Person,
Organisation oder Einrichtung ist, - dass eine unter Anstrich 1 fallende natürliche oder
juristische Person, Organisation oder Einrichtung weder unmittelbar noch mittelbar mehr als
50 Prozent der Anteile am Unternehmen hält, - dass das Unternehmen weder im Namen noch
auf Anweisung einer unter Anstrich 1 fallenden natürlichen oder juristischen Person,
Organisation oder Einrichtung handele bzw. handelt. d) Erklärung, dass natürliche oder
juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen im Sinne von lit. b zu nicht mehr als
zehn Prozent am zu vergebenen Auftrag beteiligt sein werden, sei es als Unterauftragnehmer,
Lieferanten oder als Unternehmen im Rahmen einer Eignungsleihe gemäß § 47 SektVO. /////
Bei angebotenen Leistungen für Bahnübergangsposten wird bestätigt, dass die eingesetzten
Personale über gültige Befähigungen verfügen.///// Für die geforderten Leistungen ist eine
Präqualifikation für die Warengruppe Sicherungsleistungen (mit Einstufung in die
Verzeichnisse I, II oder III bezüglich der personellen und technischen Leistungsfähigkeit) der
Deutsche Bahn AG zwingend (siehe die Bekanntmachung zum PQ-System im Amtsblatt der
EU 2023/S 122-386832 vom 28.06.2023). Der Bewerber/Bieter oder im Fall der Beteiligung
einer Bewerber-/Bietergemeinschaft sämtliche Bewerber-/ Bietergemeinschaftspartner
haben zwingend eine entsprechende Erklärung zu der jeweils geforderten und gültigen
Präqualifikation im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum
Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag abzugeben. Gültige PQ-Nachweise mit
analoger Bezeichnung der vorstehenden Warengruppe aus vorangegangenen PQ-Verfahren
werden ebenfalls anerkannt. Zusätzliche Unterlagen sind nicht erwünscht. ///// Die
Präqualifikation ist zugleich Anforderung an die Eignung. HINWEIS: Ohne eine gültige
Präqualifikation ist eine Realisierung nicht möglich! /////
5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9. Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: Der Nachweis über die im folgenden aufgeführten Eignungsanforderungen wird
durch das Vorhandensein einer Präqualifikation bei der Deutschen Bahn AG, den Eintrag in
die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V.
(Präqualifikationsverzeichnis) / PQ-VOB oder vorläufig mit einer Eigenerklärung über die
Erfüllung der Eignungsanforderungen erbracht. Im letzten Fall sind auf gesondertes Verlangen
der Vergabestelle die Nachweise zu den einzelnen Anforderungen innerhalb von 6
Kalendertagen vorzulegen. Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle ist ein Nachweis
über das Vorhandensein einer PQ-VOB innerhalb von 6 Kalendertagen vorzulegen. Es ist zu
beachten, dass zwingend eine Präqualifikation der Deutschen Bahn AG erforderlich sein kann,
falls dies dort ausdrücklich erwähnt ist. Eine dementsprechende Erklärung ist im Offenen
Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem
Teilnahmeantrag abzugeben. Zusätzliche Unterlagen sind nicht erwünscht. Erklärung über
seine Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft. Bieter ohne Sitz in der Bundesrepublik
Deutschland haben eine entsprechende Erklärung über die Mitgliedschaft bei dem für sie
zuständigen Versicherungsträger abzugeben. Erklärung über die Eintragung in die
Handwerksrolle, das Berufsregister oder das Register der Industrie- und Handelskammer
seines Sitzes oder Wohnsitzes.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Der Nachweis über die im folgenden aufgeführten Eignungsanforderungen wird
durch das Vorhandensein einer Präqualifikation bei der Deutschen Bahn AG, den Eintrag in
die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V.
(Präqualifikationsverzeichnis) / PQ-VOB oder vorläufig mit einer Eigenerklärung über die
Erfüllung der Eignungsanforderungen erbracht. Im letzten Fall sind auf gesondertes Verlangen
der Vergabestelle die Nachweise zu den einzelnen Anforderungen innerhalb von
6Kalendertagenvorzulegen. Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle ist ein Nachweis
über das Vorhandensein einer PQ-VOB innerhalb von 6Kalendertagen vorzulegen Erklärung
über die beabsichtigte Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen - Erklärung, dass der
Bewerber/Bieter nicht durch die Deutsche Bahn AG wegen Verfehlungen gesperrt und vom
Wettbewerb ausgeschlossen worden ist. - Erklärung über Verfehlungen, die die
Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt(§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB). - Erklärung zur
Kartellrechtlichen Compliance- und Korruptionsprävention - Erklärung, dass bei der
Ausführung eines früheren Auftrags bei der Deutsche Bahn AG oder einem mit ihr gemäß §§
15 ff. AktG verbundenen Unternehmen keine wesentliche Anforderung erheblich oder
fortdauernd mangelhaft erfüllt hat. - Erklärung über mögliche Eintragungen im
Gewerbezentralregister - Erklärung, dass das Unternehmen zu keinem Zeitpunkt in einem
Vergabeverfahren der Deutsche Bahn AG oder eines mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG
verbundenen Unternehmens a) versucht hat, die Entscheidungsfindung in unzulässiger Weise
zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es
unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) irreführende
Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung beeinflussen konnte bzw. dies
versucht hat. - Erklärung, dass der Bewerber/Bieter den DB Verhaltenskodex für
Geschäftspartner https://www.deutschebahn.com/de/konzern/konzernprofil/compliance
/geschaeftspartner/verhaltenskodex-119167 4 ) oder die BME-Verhaltensrichtlinie (
https://www.bme.de/initiativen/compliance/bme-compliance-initiative/ ) oder einen eigenen
Verhaltenskodex, der im Wesentlichen vergleichbare Prinzipien verbindlich für ihn festlegt,
einhalten wird. Der Nachweis über die im folgenden aufgeführten Eignungsanforderungen wird
durch das Vorhandensein einer Präqualifikation bei der Deutschen Bahn AG, den Eintrag in
die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V.
(Präqualifikationsverzeichnis) / PQ-VOB oder vorläufig mit einer Eigenerklärung über die
Erfüllung der Eignungsanforderungen erbracht. Im letzten Fall sind auf gesondertes Verlangen
der Vergabestelle die Nachweise zu den einzelnen Anforderungen innerhalb von 6
Kalendertagen vorzulegen. Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle ist ein Nachweis
über das Vorhandensein einer PQ-VOB innerhalb von 6 Kalendertagen vorzulegen. Es ist zu
beachten, dass zwingend eine Präqualifikation der Deutschen Bahn AG erforderlich ist. Eine
dementsprechende Erklärung ist im Offenen Verfahren mit dem Angebot abzugeben.
Zusätzliche Unterlagen sind nicht erwünscht. - Erklärungen zur Einhaltung gesetzlicher
Verpflichtungen, insbesondere der Pflicht zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie zur
Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung (Renten-, Kranken-, Pflege-, Unfall-
und Arbeitslosenversicherung), sowie Verpflichtungen z. 8. gern. den in § 21 Arbeitnehmer-
Entsendegesetz (AentG), § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz, § 21
Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz genannten
Vorschriften. - Erklärung, dass kein Insolvenzverfahren oder Liquidationsverfahren anhängig
ist. - Erklärung, dass das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe im Sinne von §§ 123 f.
GWB oder Eignungskriterien im Sinne von § 122 GWB keine Täuschung begangen und auch
keine Auskünfte zurückgehalten hat und dass das Unternehmen stets in der Lage war,
geforderte Nachweise in Bezug auf die §§ 122 bis 124 GWB zu übermitteln.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Der Nachweis über die im folgenden aufgeführten Eignungsanforderungen wird
durch das Vorhandensein einer Präqualifikation bei der Deutschen Bahn AG, den Eintrag in
die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V.
(Präqualifikationsverzeichnis) / PQ-VOB oder vorläufig mit einer Eigenerklärung über die
Erfüllung der Eignungsanforderungen erbracht. Im letzten Fall sind auf gesondertes Verlangen
der Vergabestelle die Nachweise zu den einzelnen Anforderungen innerhalb von
6Kalendertagenvorzulegen. Es ist zu beachten, dass zwingend eine Präqualifikation der
Deutschen Bahn AG erforderlich ist. Eine dementsprechende Erklärung ist im Offenen
Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem
Teilnahmeantrag abzugeben. Zusätzliche Unterlagen sind nicht erwünscht.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Preis
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 100
5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 12/12/2024 12:00:00 (UTC+1)
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://bieterportal.noncd.db.de/evergabe.bieter/api
/external/deeplink/subproject/a1b4c257-8a33-4631-94da-12fd9cd4518c
5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://bieterportal.noncd.db.de/evergabe.bieter/api/external
/deeplink/subproject/a1b4c257-8a33-4631-94da-12fd9cd4518c
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 19/12/2024 10:00:00 (UTC+1)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 50 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Gemäß § 51 Abs. 2 SektVO, § 16a Abs. 1 VOB/A-EU. Mögliche
Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 19/12/2024 10:00:00 (UTC+1)
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Entfällt
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform:
Gesamtschuldnerische Haftung aller Gemeinschaftsmitglieder
Finanzielle Vereinbarung: Die Zahlungsbedingungen gelten gemäß Vergabeunterlagen.
Informationen über die Überprüfungsfristen: Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden
ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1
GWB). Der Zuschlag darf erst 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der
Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der
Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post erteilt werden (§ 134 Abs. 2 GWB). Die
Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten
Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. soweit die
Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind bis
zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3
GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage
nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,
vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2
GWB genannten Fristen verwiesen.
5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: DB
InfraGO AG Geschäftsbereich Fahrweg (Bukr 16)
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
des BMI)
5.1. Los: LOT-0004
Titel: Los 4: Strecke 5400 km 72,800 bis km 83,700
Beschreibung: Sipo/Sakra Sicherungsleistung für Bohrleistung
Interne Kennung: 5df7d9a7-22e6-4456-b22c-4c728c107c04
5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 79714000 Überwachungsdienste
5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 15/02/2025
Enddatum der Laufzeit: 27/02/2026
5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 0
5.1.6. Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Zusätzliche Informationen: Form der geforderten Erklärungen/Nachweise: Alle geforderten
Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird
nicht akzeptiert. Es werden nur die geforderten Erklärungen/Nachweise für die Bieterauswahl
berücksichtigt. Darüberhinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht. ///// Erklärung, ob und
inwieweit mit dem/den vom AG beauftragten Ingenieurbüro(s) Verbundenheit
(gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG / verwandtschaftliche Beziehungen
zwischen Organen des Bieters und Organen des Ingenieurbüros) oder wirtschaftliche
Abhängigkeit besteht. Bei Bietergemeinschaften gilt, dass jedes einzelne Mitglied eine
entsprechende Erklärung abzugeben hat. ///// Beauftragte(s) Ingenieurbüro(s): 1. DB
Engineering & Consulting GmbH 2. Höcker Projekt DB 3. Schüßler Plan digital ///// Der
Auftraggeber behält sich vor, Angebote von Bietern auszuschließen, die unter Mitwirkung
eines vom Auftraggeber beauftragten Ingenieurbüros erstellt wurden. Gleiches gilt, wenn
zwischen Bieter und beauftragtem Ingenieurbüro eine gesellschaftsrechtliche
/verwandtschaftliche Verbundenheit oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht. ///// Erklärung,
ob und inwieweit wir mit anderen Sicherungsunternehmen verbunden sind
(gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG / verwandtschaftliche Beziehungen
zwischen geschäftsführenden Organen) oder eine wirtschaftliche Abhängigkeit besteht. Bei
Bietergemeinschaften gilt, dass jedes einzelne Mitglied eine entsprechende Erklärung
abzugeben hat. ///// Erklärung, dass der Bewerber/Bieter den DB-Verhaltenskodex für
Geschäftspartner (https://www.deutschebahn.com/de/konzern/konzernprofil/compliance
/geschaeftspartner/verhaltenskodex-1191674) oder die BME-Verhaltensrichtlinie (https://www.
bme.de/initiativen/compliance/bme-compliance-initiative/) oder einen eigenen
Verhaltenskodex, der im Wesentlichen vergleichbare Prinzipien verbindlich für ihn festlegt,
einhalten wird. ///// Erklärung, dass der Bewerber/Bieter nicht durch die Deutsche Bahn AG
wegen Verfehlungen gesperrt und vom Wettbewerb ausgeschlossen worden ist. ///// Erklärung
über Verfehlungen, die die Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB).
///// Erklärung, ob a) eine Person, deren Verhalten gemäß § 123 Abs. 3 GWB dem
Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig wegen eines der in § 123 Abs. 1 bis 10 GWB
genannten Tatbestände verurteilt ist oder b) eine Geldbuße im Sinne des § 30 OWiG gegen
das Unternehmen wegen einer der in § 123 Abs. 1 Nr. 1 bis 10 GWB genannten Tatbestände
rechtskräftig festgesetzt wurde. ///// Erklärung, dass kein Insolvenzverfahren oder
Liquidationsverfahren anhängig ist. ///// Erklärung über mögliche Eintragungen im
Gewerbezentralregister. ///// Erklärung, dass das Unternehmen sein Gewerbe ordnungsgemäß
angemeldet hat und sofern nach Maßgabe der Vorschriften des HGB eintragungspflichtig
im Handelsregister eingetragen ist. ///// Erklärung zur Kartellrechtlichen Compliance- und
Korruptionsprävention. ///// Erklärung, dass das Unternehmen bei der Ausführung eines
früheren Auftrags bei der Deutschen Bahn AG oder einem mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG
verbundenen Unternehmen keine wesentliche Anforderung erheblich oder fortdauernd
mangelhaft erfüllt hat. ///// Erklärung, dass das Unternehmen zu keinem Zeitpunkt in einem
Vergabeverfahren der Deutschen Bahn AG oder eines mit ihr gemäß §§ 15 f. AktG
verbundenen Unternehmens a) versucht hat, die Entscheidungsfindung in unzulässiger Weise
zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es
unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte oder c) irreführende
Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung beeinflussen konnte bzw. dies
versucht hat ///// Erklärung über die Einhaltung von Sanktionen und Embargos: a) Erklärung,
dass nach bestem Wissen und Gewissen und unter Anwendung der erforderlichen Sorgfalt
entsprechend der national geltenden Rechtsakte das Unternehmen auf keiner Sanktionsliste
aufgrund einer EU-Verordnung oder aufgrund sonstiger anwendbarer nationaler, europäischer
oder EU-Embargo- und Außenwirtschaftsvorschriften geführt wird und keinen sonstigen
wirtschaftlichen Sanktionsmaßnahmen unterliegt. Erklärung unter Beachtung der EU-Blocking
Verordnung, dass das Unternehmen auf keiner US-amerikanischen oder britischen
Sanktionsliste geführt wird oder sonstigen US-amerikanischen oder britischen wirtschaftlichen
Sanktionsmaßnahmen unterliegt. Erklärung, dass das Unternehmen nicht unmittelbar oder
mittelbar im mehrheitlichen Eigentum einer natürlichen oder juristischen Person steht, die auf
einer der genannten Sanktionslisten geführt wird oder die sonstigen wirtschaftlichen
Sanktionsmaßnahmen unterliegt. ///// b) Erklärung, dass der Auftrag ohne Verwendung von
Gütern oder Dienstleistungen, welche nach den aktuellen Sanktionen, insbesondere nach den
Finanzsanktionen, Embargomaßnahmen und Außenwirtschaftsvorschriften der Europäischen
Union und ihrer Mitgliedstaaten, der Vereinten Nationen, der USA, des Vereinigten
Königreichs sowie der Schweiz, sanktioniert sind, zu erfüllen. c) Erklärung - dass es sich um
keine russischen Staatsangehörigen und keine in Russland niedergelassene natürliche
Person handelt bzw. das Unternehmen keine in Russland niedergelassene juristische Person,
Organisation oder Einrichtung ist, - dass eine unter Anstrich 1 fallende natürliche oder
juristische Person, Organisation oder Einrichtung weder unmittelbar noch mittelbar mehr als
50 Prozent der Anteile am Unternehmen hält, - dass das Unternehmen weder im Namen noch
auf Anweisung einer unter Anstrich 1 fallenden natürlichen oder juristischen Person,
Organisation oder Einrichtung handele bzw. handelt. d) Erklärung, dass natürliche oder
juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen im Sinne von lit. b zu nicht mehr als
zehn Prozent am zu vergebenen Auftrag beteiligt sein werden, sei es als Unterauftragnehmer,
Lieferanten oder als Unternehmen im Rahmen einer Eignungsleihe gemäß § 47 SektVO. /////
Bei angebotenen Leistungen für Bahnübergangsposten wird bestätigt, dass die eingesetzten
Personale über gültige Befähigungen verfügen.///// Für die geforderten Leistungen ist eine
Präqualifikation für die Warengruppe Sicherungsleistungen (mit Einstufung in die
Verzeichnisse I, II oder III bezüglich der personellen und technischen Leistungsfähigkeit) der
Deutsche Bahn AG zwingend (siehe die Bekanntmachung zum PQ-System im Amtsblatt der
EU 2023/S 122-386832 vom 28.06.2023). Der Bewerber/Bieter oder im Fall der Beteiligung
einer Bewerber-/Bietergemeinschaft sämtliche Bewerber-/ Bietergemeinschaftspartner
haben zwingend eine entsprechende Erklärung zu der jeweils geforderten und gültigen
Präqualifikation im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum
Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag abzugeben. Gültige PQ-Nachweise mit
analoger Bezeichnung der vorstehenden Warengruppe aus vorangegangenen PQ-Verfahren
werden ebenfalls anerkannt. Zusätzliche Unterlagen sind nicht erwünscht. ///// Die
Präqualifikation ist zugleich Anforderung an die Eignung. HINWEIS: Ohne eine gültige
Präqualifikation ist eine Realisierung nicht möglich! /////
5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9. Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: Der Nachweis über die im folgenden aufgeführten Eignungsanforderungen wird
durch das Vorhandensein einer Präqualifikation bei der Deutschen Bahn AG, den Eintrag in
die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V.
(Präqualifikationsverzeichnis) / PQ-VOB oder vorläufig mit einer Eigenerklärung über die
Erfüllung der Eignungsanforderungen erbracht. Im letzten Fall sind auf gesondertes Verlangen
der Vergabestelle die Nachweise zu den einzelnen Anforderungen innerhalb von 6
Kalendertagen vorzulegen. Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle ist ein Nachweis
über das Vorhandensein einer PQ-VOB innerhalb von 6 Kalendertagen vorzulegen. Es ist zu
beachten, dass zwingend eine Präqualifikation der Deutschen Bahn AG erforderlich sein kann,
falls dies dort ausdrücklich erwähnt ist. Eine dementsprechende Erklärung ist im Offenen
Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem
Teilnahmeantrag abzugeben. Zusätzliche Unterlagen sind nicht erwünscht. Erklärung über
seine Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft. Bieter ohne Sitz in der Bundesrepublik
Deutschland haben eine entsprechende Erklärung über die Mitgliedschaft bei dem für sie
zuständigen Versicherungsträger abzugeben. Erklärung über die Eintragung in die
Handwerksrolle, das Berufsregister oder das Register der Industrie- und Handelskammer
seines Sitzes oder Wohnsitzes.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Der Nachweis über die im folgenden aufgeführten Eignungsanforderungen wird
durch das Vorhandensein einer Präqualifikation bei der Deutschen Bahn AG, den Eintrag in
die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V.
(Präqualifikationsverzeichnis) / PQ-VOB oder vorläufig mit einer Eigenerklärung über die
Erfüllung der Eignungsanforderungen erbracht. Im letzten Fall sind auf gesondertes Verlangen
der Vergabestelle die Nachweise zu den einzelnen Anforderungen innerhalb von
6Kalendertagenvorzulegen. Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle ist ein Nachweis
über das Vorhandensein einer PQ-VOB innerhalb von 6Kalendertagen vorzulegen Erklärung
über die beabsichtigte Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen - Erklärung, dass der
Bewerber/Bieter nicht durch die Deutsche Bahn AG wegen Verfehlungen gesperrt und vom
Wettbewerb ausgeschlossen worden ist. - Erklärung über Verfehlungen, die die
Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt(§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB). - Erklärung zur
Kartellrechtlichen Compliance- und Korruptionsprävention - Erklärung, dass bei der
Ausführung eines früheren Auftrags bei der Deutsche Bahn AG oder einem mit ihr gemäß §§
15 ff. AktG verbundenen Unternehmen keine wesentliche Anforderung erheblich oder
fortdauernd mangelhaft erfüllt hat. - Erklärung über mögliche Eintragungen im
Gewerbezentralregister - Erklärung, dass das Unternehmen zu keinem Zeitpunkt in einem
Vergabeverfahren der Deutsche Bahn AG oder eines mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG
verbundenen Unternehmens a) versucht hat, die Entscheidungsfindung in unzulässiger Weise
zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es
unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) irreführende
Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung beeinflussen konnte bzw. dies
versucht hat. - Erklärung, dass der Bewerber/Bieter den DB Verhaltenskodex für
Geschäftspartner https://www.deutschebahn.com/de/konzern/konzernprofil/compliance
/geschaeftspartner/verhaltenskodex-119167 4 ) oder die BME-Verhaltensrichtlinie (
https://www.bme.de/initiativen/compliance/bme-compliance-initiative/ ) oder einen eigenen
Verhaltenskodex, der im Wesentlichen vergleichbare Prinzipien verbindlich für ihn festlegt,
einhalten wird. Der Nachweis über die im folgenden aufgeführten Eignungsanforderungen wird
durch das Vorhandensein einer Präqualifikation bei der Deutschen Bahn AG, den Eintrag in
die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V.
(Präqualifikationsverzeichnis) / PQ-VOB oder vorläufig mit einer Eigenerklärung über die
Erfüllung der Eignungsanforderungen erbracht. Im letzten Fall sind auf gesondertes Verlangen
der Vergabestelle die Nachweise zu den einzelnen Anforderungen innerhalb von 6
Kalendertagen vorzulegen. Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle ist ein Nachweis
über das Vorhandensein einer PQ-VOB innerhalb von 6 Kalendertagen vorzulegen. Es ist zu
beachten, dass zwingend eine Präqualifikation der Deutschen Bahn AG erforderlich ist. Eine
dementsprechende Erklärung ist im Offenen Verfahren mit dem Angebot abzugeben.
Zusätzliche Unterlagen sind nicht erwünscht. - Erklärungen zur Einhaltung gesetzlicher
Verpflichtungen, insbesondere der Pflicht zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie zur
Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung (Renten-, Kranken-, Pflege-, Unfall-
und Arbeitslosenversicherung), sowie Verpflichtungen z. 8. gern. den in § 21 Arbeitnehmer-
Entsendegesetz (AentG), § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz, § 21
Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz genannten
Vorschriften. - Erklärung, dass kein Insolvenzverfahren oder Liquidationsverfahren anhängig
ist. - Erklärung, dass das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe im Sinne von §§ 123 f.
GWB oder Eignungskriterien im Sinne von § 122 GWB keine Täuschung begangen und auch
keine Auskünfte zurückgehalten hat und dass das Unternehmen stets in der Lage war,
geforderte Nachweise in Bezug auf die §§ 122 bis 124 GWB zu übermitteln.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Der Nachweis über die im folgenden aufgeführten Eignungsanforderungen wird
durch das Vorhandensein einer Präqualifikation bei der Deutschen Bahn AG, den Eintrag in
die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V.
(Präqualifikationsverzeichnis) / PQ-VOB oder vorläufig mit einer Eigenerklärung über die
Erfüllung der Eignungsanforderungen erbracht. Im letzten Fall sind auf gesondertes Verlangen
der Vergabestelle die Nachweise zu den einzelnen Anforderungen innerhalb von
6Kalendertagenvorzulegen. Es ist zu beachten, dass zwingend eine Präqualifikation der
Deutschen Bahn AG erforderlich ist. Eine dementsprechende Erklärung ist im Offenen
Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem
Teilnahmeantrag abzugeben. Zusätzliche Unterlagen sind nicht erwünscht.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Preis
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 100
5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 12/12/2024 12:00:00 (UTC+1)
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://bieterportal.noncd.db.de/evergabe.bieter/api
/external/deeplink/subproject/a1b4c257-8a33-4631-94da-12fd9cd4518c
5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://bieterportal.noncd.db.de/evergabe.bieter/api/external
/deeplink/subproject/a1b4c257-8a33-4631-94da-12fd9cd4518c
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 19/12/2024 10:00:00 (UTC+1)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 50 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Gemäß § 51 Abs. 2 SektVO, § 16a Abs. 1 VOB/A-EU. Mögliche
Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 19/12/2024 10:00:00 (UTC+1)
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Entfällt
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform:
Gesamtschuldnerische Haftung aller Gemeinschaftsmitglieder
Finanzielle Vereinbarung: Die Zahlungsbedingungen gelten gemäß Vergabeunterlagen.
Informationen über die Überprüfungsfristen: Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden
ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1
GWB). Der Zuschlag darf erst 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der
Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der
Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post erteilt werden (§ 134 Abs. 2 GWB). Die
Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten
Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. soweit die
Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind bis
zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3
GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage
nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,
vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2
GWB genannten Fristen verwiesen.
5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: DB
InfraGO AG Geschäftsbereich Fahrweg (Bukr 16)
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
des BMI)
8. Organisationen
8.1. ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: DB InfraGO AG Geschäftsbereich Fahrweg (Bukr 16)
Registrierungsnummer: fb197f94-7578-4673-8a57-4642ae120532
Postanschrift: Adam-Riese-Straße 11-13
Stadt: Frankfurt Main
Postleitzahl: 60327
Land, Gliederung (NUTS): Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt (DE712)
Land: Deutschland
Kontaktperson: FE.EI-S-B
E-Mail: Ulrike.Schindler@deutschebahn.com
Telefon: +49 89130872707
Internetadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal/
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1. ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes
Registrierungsnummer: 0a9ea480-08e4-4ab6-bf12-d722d0ad54b6
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de
Telefon: +49 22894990
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1. ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des
Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
E-Mail: noreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
10. Änderung
Fassung der zu ändernden vorigen Bekanntmachung: 01c06056-564e-4938-a24c-
854d967f026b-01
Hauptgrund für die Änderung: Korrektur Beschaffer
Beschreibung: Die Korrektur wurde infolge einer Ergänzung von Vergabeunterlagen
notwendig (siehe 1. Bieterinformation). Es wurden keine inhaltlichen Änderungen
vorgenommen.
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1. Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 6220d186-9924-4aba-88e0-d5186cd730b9 - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 17
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 21/11/2024 11:03:30 (UTC+1)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2. Informationen zur Veröffentlichung
ABl. S Nummer der Ausgabe: 228/2024
Datum der Veröffentlichung: 22/11/2024
Referenzen:
https://bieterportal.noncd.db.de/evergabe.bieter/api/external/deeplink/subproject/a1b4c257-8a33-4631-94da-12fd9cd4518c
http://www.deutschebahn.com/bieterportal/
http://icc-hofmann.net/NewsTicker/202411/ausschreibung-713665-2024-DEU.txt
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