Titel :
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DEU-Erfurt - Deutschland Teile und Zubehör für Computer Rahmenvereinbarung PC-Zubehör
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Dokument-Nr. ( ID / ND ) :
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2024112201384618679 / 713603-2024
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Veröffentlicht :
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22.11.2024
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Anforderung der Unterlagen bis :
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07.01.2025
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Angebotsabgabe bis :
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07.01.2025
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Dokumententyp :
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Ausschreibung
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Produkt-Codes :
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30237000 - Teile und Zubehör für Computer
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DEU-Erfurt: Deutschland Teile und Zubehör für Computer
Rahmenvereinbarung PC-Zubehör
2024/S 228/2024 713603
Deutschland Teile und Zubehör für Computer Rahmenvereinbarung PC-Zubehör
OJ S 228/2024 22/11/2024
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Lieferungen
1. Beschaffer
1.1. Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Freistaat Thüringen vertreten durch das Thüringer Finanzministerium
E-Mail: vergabe@tlrz.thueringen.de
Rechtsform des Erwerbers: Regionale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1. Verfahren
Titel: Rahmenvereinbarung PC-Zubehör
Beschreibung: Gegenstand der Vergabe ist eine Rahmenvereinbarung über die Lieferung von
PC-Zubehör
Kennung des Verfahrens: ecfd57c9-9fc1-416a-ae98-0445990d44e4
Interne Kennung: TFM-V-24-014-Los3
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 30237000 Teile und Zubehör für Computer
2.1.2. Erfüllungsort
Stadt: Lieferadressen können alle Dienststellen der Abrufberechtigten sein, welche sich
geographisch im Freistaat Thüringen oder in Berlin befinden.
Land, Gliederung (NUTS): Erfurt, Kreisfreie Stadt (DEG01)
Land: Deutschland
2.1.3. Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
2.1.4. Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: a) Die Einreichung des Angebotes hat unter Verwendung des
Formblattes Angebotsschreiben, das Bestandteil der Vergabeunterlagen ist, zu erfolgen. b)
Kommunikation: Die Beantwortung von Bieterfragen sowie die Bereitstellung von geänderten
Vergabeunterlagen erfolgt ausschließlich über die E-Vergabe-Plattform (www.evergabe-online.
de). c) Einsatz von Nachunternehmern (NU): Der Bieter hat in seinem Angebot die
Auftragsteile zu bezeichnen, die er durch NU erbringen lassen will und welche NU dafür
vorgesehen sind. Es ist das Formblatt Einsatz Dritter /Nachunternehmer zu verwenden. Für
diese NU sind die unter Ziff. 5.1.9 der Bekanntmachung genannten Angaben, Erklärungen und
Nachweise vorzulegen. Es ist das Formblatt Erklärungen und Nachweise zur Eignung zu
verwenden. Mit dem Angebot ist zudem von jedem dieser NU eine Erklärung vorzulegen, aus
der hervorgeht, dass der NU im Falle der Auftragsvergabe an den Bieter diesem mit seinen
Fähigkeiten (Mittel/Kapazitäten) für die benannten Leistungsteile zur Verfügung steht
(Formblatt Verpflichtungserklärung). Weiterhin ist das ausgefüllte und unterschriebene
Formblatt Nachunternehmererklärung hinsichtlich vertraulicher Informationen mit dem
Angebot einzureichen. Des Weiteren ist von jedem dieser Nachunternehmer das Formblatt
Eigenerklärung des Nachunternehmers zum Thüringer Vergabegesetz vollständig
auszufüllen und dem Angebot beizufügen. Diese Regelungen gelten nur für
Nachunternehmer, die - entweder 15% oder mehr der voraussichtlich wertmäßig (in EUR,
netto) zu erbringenden Leistungen erbringen werden und /oder - durch die von ihnen zu
erbringende Leistung unmittelbar in Kontakt (in Form einer Leistungsschnittstelle) zum
Auftraggeber geraten. d) Eignungsleihe: Der Bieter kann sich zum Nachweis der
erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen sowie technischen und beruflichen
Leistungsfähigkeit der Kapazitäten anderer Unternehmen bedienen, unabhängig von der
zwischen dem Bieter und den anderen Unternehmen bestehenden Verbindungen. In diesem
Fall sind die unter Ziff. 5.1.9 der Bekanntmachung genannten Angaben, Erklärungen und
Nachweise auch für diese Unternehmen vorzulegen. Es ist das Formblatt Erklärungen und
Nachweise zur Eignung zu verwenden. Mit dem Angebot ist zudem von jedem dieser
Unternehmen eine Erklärung vorzulegen, aus der hervorgeht, dass das Unternehmen im Falle
der Auftragsvergabe an den Bieter diesem mit seinen Fähigkeiten (Mittel/Kapazitäten) für die
benannten Leistungsteile zur Verfügung steht (Formblatt Verpflichtungserklärung). Weiterhin
ist das ausgefüllte und unterschriebene Formblatt Nachunternehmererklärung hinsichtlich
vertraulicher Informationen mit dem Angebot einzureichen. Es wird darauf hingewiesen, dass
der Bieter sich nur auf die berufliche Leistungsfähigkeit eines anderen Unternehmens berufen
kann, wenn dieses im Fall der Auftragserteilung die Leistung erbringt, für die diese
Kapazitäten benötigt werden. Nimmt ein Bieter die Kapazitäten eines anderen Unternehmens
im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch,
ist für die Auftragsausführung eine entsprechende gesamtschuldnerische Haftung des Bieters
und des anderen Unternehmens sicherzustellen. e) Bietergemeinschaft: Im Falle einer
Bietergemeinschaft haben deren Mitglieder mit dem Angebot zu erklären, dass - und aus
welchem Grund die Bietergemeinschaft zulässig und ohne Verstoß gegen § 1 des Gesetzes
gegen Wettbewerbsbeschränkungen gebildet wurde, - das geschäftsführende Mitglied die
Bietergemeinschaft rechtsverbindlich vertreten darf und - alle Mitglieder im Auftragsfall als
Gesamtschuldner haften. Es ist das Formblatt Bietergemeinschaftserklärung zu verwenden.
Zudem ist durch jedes Mitglied der Bietergemeinschaft das Formular Erklärungen und
Nachweise zur Eignung dem Angebot ausgefüllt beizufügen. f) Das Unternehmen verpflichtet
sich im Falle der Auftragsvergabe, für jeden schuldhaften Verstoß gegen eine der
Verpflichtungen nach den §§ 6, 7 und 12 Abs. 2 ThürVgG, eine Vertragsstrafe im Sinne von §
13 Abs. 1 S. 1 ThürVgG in Höhe von 3 % des Auftragswertes an den Auftraggeber zu zahlen.
Das Unternehmen verpflichtet sich ebenfalls zur Zahlung der Vertragsstrafe für den Fall, dass
der Verstoß durch einen von ihm selbst eingesetzten Nachunternehmer oder einen von
diesem eingesetzten Nachunternehmer begangen wird, es sei denn, das Unternehmen kannte
den Verstoß nicht und musste ihn auch nicht kennen. Die Geltendmachung dieser
Vertragsstrafe bleibt nach § 13 Abs. 4 ThürVgG von der Geltendmachung einer Vertragsstrafe
aus anderen Gründen sowie der Geltendmachung sonstiger Ansprüche unberührt. Der
Auftraggeber ist zur fristlosen Kündigung des Vertrages berechtigt, wenn das Unternehmen
und/oder dessen Nachunternehmer die aus dem § 6 ThürVgG resultierenden Anforderungen
schuldhaft nicht erfüllt/erfüllen oder schuldhaft gegen die Verpflichtungen der §§ 7 und 12 Abs.
2 ThürVgG verstößt/verstoßen. g) Art. 5k der Verordnung (EU) 2022/576 vom 08.04.2022: Der
Bieter erklärt für sein Unternehmen, dass - dieses nicht zu den in Artikel 5 k) Absatz 1 der
Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022
/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen
Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, genannten Personen oder
Unternehmen gehört, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen aa)
durch die russische Staatsangehörigkeit des Bieters oder die Niederlassung des Bieters in
Russland bb) durch die Beteiligung einer natürlichen Person oder eines Unternehmens, auf
die eines der Kriterien nach Buchstabe aa zutrifft, am Bieter über das Halten von Anteilen im
Umfang von mehr als 50% cc) durch das Handeln des Bieters im Namen oder auf Anweisung
von Personen oder Unternehmen, auf die die Kriterien der Buchstaben aa und/oder bb zutrifft, -
die am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im
Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen
werden, beteiligten Unternehmen, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, ebenfalls
nicht zu dem in der Vorschrift genannten Personenkreis mit einem Bezug zu Russland im
Sinne der Vorschrift gehören und - er bestätigt und sicherstellt, dass auch während der
Vertragslaufzeit keine als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren
Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch
genommen werden, beteiligten Unternehmen eingesetzt werden, auf die mehr als 10 % des
Auftragswerts entfällt.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.6. Ausschlussgründe
Rein innerstaatliche Ausschlussgründe: (1) Im Angebot ist zu erklären, ob bei dem
Unternehmen Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB vorliegen. Soweit Tatbestände
nach den vorgenannten Vorschriften beim Unternehmen vorliegen, sind in einer Anlage
nähere Angaben zu machen, um dem Auftraggeber die Prüfung der Ausnahmetatbestände
des §123 Abs. 5 GWB, eine Entscheidung über die fakultativen Ausschlussgründe nach § 124
GWB bzw. eine Prüfung der Selbstreinigungsmaßnahmen nach § 125 GWB zu ermöglichen.
(2) Im Angebot ist zu erklären, ob bei dem Unternehmen Ausschlussgründe gemäß § 21 des
Arbeitnehmerentsendegesetzes, § 98 c des Aufenthaltsgesetzes, §19 des
Mindestlohngesetzes, § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes und § 22 des
Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes, soweit diese Vorschriften jeweils anwendbar sind,
vorliegen. Soweit Tatbestände nach den vorgenannten Vorschriften beim Unternehmen
vorliegen, sind in einer Anlage nähere Angaben zu machen, um dem Auftraggeber die Prüfung
der Eignung, insbesondere der Zuverlässigkeit, und eine Entscheidung über die Eignung zu
ermöglichen.
5. Los
5.1. Los: LOT-0000
Titel: Rahmenvereinbarung PC-Zubehör
Beschreibung: Gegenstand der Vergabe ist eine Rahmenvereinbarung über die Lieferung von
PC-Zubehör (Zubehör für Notebooks).
Interne Kennung: TFM-V-24-014-Los3
5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 30237000 Teile und Zubehör für Computer
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Die Rahmenvereinbarung verlängert sich nach der Grundlaufzeit
von 2 Jahren bis zu zweimal um jeweils ein weiteres Jahr, wenn diese nicht durch den
Auftraggeber mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende der Rahmenvereinbarung gekündigt
wird.
5.1.2. Erfüllungsort
Stadt: Lieferadressen können alle Dienststellen der Abrufberechtigten sein, welche sich
geographisch im Freistaat Thüringen oder in Berlin befinden.
Land, Gliederung (NUTS): Erfurt, Kreisfreie Stadt (DEG01)
Land: Deutschland
5.1.3. Geschätzte Dauer
Laufzeit: 2 Jahre
5.1.5. Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Zusätzliche Informationen: 1. Abrufberechtigung: a) Abrufberechtigte sind die Einrichtungen
der Thüringer Landesverwaltung, dazu gehören insbesondere alle obersten Landesbehörden
und deren nachgeordneten Behörden, die Thüringer Landtagsverwaltung einschließlich des
Landesbeauftragten für den Datenschutz und Informationsfreiheit, des Landesbeauftragten für
Menschen mit Behinderungen, des Bürgerbeauftragten des Freistaats Thüringen und der
Landesbeauftragten des Freistaats Thüringen zur Aufarbeitung der SED-Diktatur, der
Thüringer Rechnungshof, der Thüringen Forst AöR sowie die Landesentwicklungsgesellschaft
Thüringen mbH (LEG). b) Nicht abrufberechtigt sind die Bereiche Forschung und Lehre der
Universitäten und Hochschulen sowie kommunale Gebietskörperschaften. 2. Schätzmenge:
Für das aus dieser Rahmenvereinbarung abzurufende Notebook-Zubehör wird eine
Schätzmenge analog der im Preisblatt hinterlegten Wertungsmengen zugrunde gelegt. 3.
Höchstwert Aus der Rahmenvereinbarung können keine weiteren Abrufe getätigt werden,
sobald Leistungen im Wert von 374.168,- Euro (zzgl. Umsatzsteuer) abgerufen wurden
(Höchstwert). 4. Bedingungen für die Einreichung der Angebote: a) Die Einreichung des
Angebotes hat unter Verwendung des Formblattes Angebotsschreiben, das Bestandteil der
Vergabeunterlagen ist, zu erfolgen. b) Kommunikation: Die Beantwortung von Bieterfragen
sowie die Bereitstellung von geänderten Vergabeunterlagen erfolgt ausschließlich über die E-
Vergabe-Plattform (www.evergabe-online.de). c) Einsatz von Nachunternehmern (NU): Der
Bieter hat in seinem Angebot die Auftragsteile zu bezeichnen, die er durch NU erbringen
lassen will und welche NU dafür vorgesehen sind. Es ist das Formblatt Einsatz Dritter
/Nachunternehmer zu verwenden. Für diese NU sind die unter Ziff. 5.1.9 der
Bekanntmachung genannten Angaben, Erklärungen und Nachweise vorzulegen. Es ist das
Formblatt Erklärungen und Nachweise zur Eignung zu verwenden. Mit dem Angebot ist
zudem von jedem dieser NU eine Erklärung vorzulegen, aus der hervorgeht, dass der NU im
Falle der Auftragsvergabe an den Bieter diesem mit seinen Fähigkeiten (Mittel/Kapazitäten) für
die benannten Leistungsteile zur Verfügung steht (Formblatt Verpflichtungserklärung).
Weiterhin ist das ausgefüllte und unterschriebene Formblatt Nachunternehmererklärung
hinsichtlich vertraulicher Informationen mit dem Angebot einzureichen. Des Weiteren ist von
jedem dieser Nachunternehmer das Formblatt Eigenerklärung des Nachunternehmers zum
Thüringer Vergabegesetz vollständig auszufüllen und dem Angebot beizufügen. Diese
Regelungen gelten nur für Nachunternehmer, die - entweder 15% oder mehr der
voraussichtlich wertmäßig (in EUR, netto) zu erbringenden Leistungen erbringen werden und
/oder - durch die von ihnen zu erbringende Leistung unmittelbar in Kontakt (in Form einer
Leistungsschnittstelle) zum Auftraggeber geraten. d) Eignungsleihe: Der Bieter kann sich zum
Nachweis der erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen sowie technischen und
beruflichen Leistungsfähigkeit der Kapazitäten anderer Unternehmen bedienen, unabhängig
von der zwischen dem Bieter und den anderen Unternehmen bestehenden Verbindungen. In
diesem Fall sind die unter Ziff. 5.1.9 der Bekanntmachung genannten Angaben, Erklärungen
und Nachweise auch für diese Unternehmen vorzulegen. Es ist das Formblatt Erklärungen
und Nachweise zur Eignung zu verwenden. Mit dem Angebot ist zudem von jedem dieser
Unternehmen eine Erklärung vorzulegen, aus der hervorgeht, dass das Unternehmen im Falle
der Auftragsvergabe an den Bieter diesem mit seinen Fähigkeiten (Mittel/Kapazitäten) für die
benannten Leistungsteile zur Verfügung steht (Formblatt Verpflichtungserklärung). Weiterhin
ist das ausgefüllte und unterschriebene Formblatt Nachunternehmererklärung hinsichtlich
vertraulicher Informationen mit dem Angebot einzureichen. Es wird darauf hingewiesen, dass
der Bieter sich nur auf die berufliche Leistungsfähigkeit eines anderen Unternehmens berufen
kann, wenn dieses im Fall der Auftragserteilung die Leistung erbringt, für die diese
Kapazitäten benötigt werden. Nimmt ein Bieter die Kapazitäten eines anderen Unternehmens
im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch,
ist für die Auftragsausführung eine entsprechende gesamtschuldnerische Haftung des Bieters
und des anderen Unternehmens sicherzustellen. e) Bietergemeinschaft: Im Falle einer
Bietergemeinschaft haben deren Mitglieder mit dem Angebot zu erklären, dass - und aus
welchem Grund die Bietergemeinschaft zulässig und ohne Verstoß gegen § 1 des Gesetzes
gegen Wettbewerbsbeschränkungen gebildet wurde, - das geschäftsführende Mitglied die
Bietergemeinschaft rechtsverbindlich vertreten darf und - alle Mitglieder im Auftragsfall als
Gesamtschuldner haften. Es ist das Formblatt Bietergemeinschaftserklärung zu verwenden.
Zudem ist durch jedes Mitglied der Bietergemeinschaft das Formular Erklärungen und
Nachweise zur Eignung dem Angebot ausgefüllt beizufügen. f) Das Unternehmen verpflichtet
sich im Falle der Auftragsvergabe, für jeden schuldhaften Verstoß gegen eine der
Verpflichtungen nach den §§ 6, 7 und 12 Abs. 2 ThürVgG, eine Vertragsstrafe im Sinne von §
13 Abs. 1 S. 1 ThürVgG in Höhe von 3 % des Auftragswertes an den Auftraggeber zu zahlen.
Das Unternehmen verpflichtet sich ebenfalls zur Zahlung der Vertragsstrafe für den Fall, dass
der Verstoß durch einen von ihm selbst eingesetzten Nachunternehmer oder einen von
diesem eingesetzten Nachunternehmer begangen wird, es sei denn, das Unternehmen kannte
den Verstoß nicht und musste ihn auch nicht kennen. Die Geltendmachung dieser
Vertragsstrafe bleibt nach § 13 Abs. 4 ThürVgG von der Geltendmachung einer Vertragsstrafe
aus anderen Gründen sowie der Geltendmachung sonstiger Ansprüche unberührt. Der
Auftraggeber ist zur fristlosen Kündigung des Vertrages berechtigt, wenn das Unternehmen
und/oder dessen Nachunternehmer die aus dem § 6 ThürVgG resultierenden Anforderungen
schuldhaft nicht erfüllt/erfüllen oder schuldhaft gegen die Verpflichtungen der §§ 7 und 12 Abs.
2 ThürVgG verstößt/verstoßen. g) Art. 5k der Verordnung (EU) 2022/576 vom 08.04.2022: Der
Bieter erklärt für sein Unternehmen, dass - dieses nicht zu den in Artikel 5 k) Absatz 1 der
Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022
/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen
Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, genannten Personen oder
Unternehmen gehört, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen aa)
durch die russische Staatsangehörigkeit des Bieters oder die Niederlassung des Bieters in
Russland bb) durch die Beteiligung einer natürlichen Person oder eines Unternehmens, auf
die eines der Kriterien nach Buchstabe aa zutrifft, am Bieter über das Halten von Anteilen im
Umfang von mehr als 50% cc) durch das Handeln des Bieters im Namen oder auf Anweisung
von Personen oder Unternehmen, auf die die Kriterien der Buchstaben aa und/oder bb zutrifft, -
die am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im
Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen
werden, beteiligten Unternehmen, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, ebenfalls
nicht zu dem in der Vorschrift genannten Personenkreis mit einem Bezug zu Russland im
Sinne der Vorschrift gehören und - er bestätigt und sicherstellt, dass auch während der
Vertragslaufzeit keine als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren
Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch
genommen werden, beteiligten Unternehmen eingesetzt werden, auf die mehr als 10 % des
Auftragswerts entfällt.
5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9. Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: 1) Dem Angebot ist als Anlage der Auszug (Kopie) aus dem Handelsregister
bzw. Berufsregister des Staats, in dem das Unternehmen niedergelassen ist, soweit das
Unternehmen dort eingetragen ist, oder ein vergleichbarer Nachweis der erlaubten
Berufsausübung beizufügen. Der Bieter hat zu bestätigen, dass der dem Angebot beigefügte
Auszug aus dem Handelsregister, dem Berufsregister oder der vergleichbare Nachweis
jeweils den aktuellen (Eintragungs-) Stand wiedergibt; 2) Dem Angebot ist als Anlage ein
kurzes Unternehmensprofil (grds. nicht länger als 2 DIN A4 Seiten) beizufügen, in dem die
wesentlichen Tätigkeitsbereiche und die Organisation des Unternehmens kurz dargelegt
werden; (3) Das Unternehmen hat zu erklären, dass es alle gewerberechtlichen
Voraussetzungen für die Ausführung der zu vergebenden Leistung erfüllt.
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: a) Das Unternehmen hat seinen Jahresgesamtumsatz in der EU (netto) in den
letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren anzugeben; b) Das Unternehmen hat seinen
Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des ausschreibungsgegenständlichen Auftrages in der EU
(netto) in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren anzugeben; c) Das Unternehmen
hat zu erklären, dass es über eine bestehende Betriebshaftpflichtversicherung verfügt und
zum Nachweis als Anlage eine aktuelle Versicherungsbestätigung/en (Kopie) mit Angabe der
versicherten Risiken und der jeweiligen Deckungssummen einzureichen.
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: a) Anzugeben ist die durchschnittliche Anzahl der Mitarbeiter des
Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren. b) Das Unternehmen fügt
in einer Anlage eine Aufstellung von mind. 2 Referenzen über früher ausgeführte Aufträge bei,
die eine Rahmenvereinbarung über PC-Arbeitsplatz-Zubehör mit vergleichbarem Umfang zum
Gegenstand hatten und mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind. In der Anlage
benennt es mindestens auch die jeweiligen Auftraggeber sowie Ansprechpartner bei den
Auftraggebern einschließlich deren Kontaktdaten. Mit Benennung der Referenz wird der
Nachfrage beim damaligen Auftraggeber zugestimmt
5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Der Preis ist zu 100% entscheidend.
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 100
5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.evergabe-online.de/tenderdocuments.
html?id=730492
5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=730492
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 07/01/2025 10:00:00 (UTC+1)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Eine Nachforderung von Unterlagen ist gem. § 56 Abs. 2 VgV
möglich.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 07/01/2025 10:05:00 (UTC+1)
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 135 Abs. 1 u. 2 GWB (Unwirksamkeit) (1) Ein
öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen
§ 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer
Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies
aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren
festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden,
wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der
betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des
Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden
ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt
gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach
Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen
Union. § 160 GWB (Einleitung, Antrag) (1) Die Vergabekammer leitet ein
Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein
Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen
Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht.
Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der
Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist
unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem
Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der
Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die
aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung
oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15
Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der teilnehmenden Personen: 1
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Thüringer Landesverwaltungsamt / Geschäftsstelle der Vergabekammer
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Freistaat Thüringen vertreten durch das
Thüringer Landesrechenzentrum
Organisation, die Angebote bearbeitet: Freistaat Thüringen vertreten durch das Thüringer
Landesrechenzentrum
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
des BMI)
8. Organisationen
8.1. ORG-0000
Offizielle Bezeichnung: Freistaat Thüringen vertreten durch das Thüringer Finanzministerium
Registrierungsnummer: 16900601-0001-95
Postanschrift: Ludwig-Erhard-Ring 7
Stadt: Erfurt
Postleitzahl: 99099
Land, Gliederung (NUTS): Erfurt, Kreisfreie Stadt (DEG01)
Land: Deutschland
E-Mail: vergabe@tlrz.thueringen.de
Telefon: 000
Internetadresse: http://www.thueringen.de
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
8.1. ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Freistaat Thüringen vertreten durch das Thüringer
Landesrechenzentrum
Registrierungsnummer: 16900608-0001-03
Postanschrift: Ludwig-Erhard-Ring 8
Stadt: Erfurt
Postleitzahl: 99099
Land, Gliederung (NUTS): Erfurt, Kreisfreie Stadt (DEG01)
Land: Deutschland
E-Mail: vergabe@tlrz.thueringen.de
Telefon: 000
Internetadresse: http://www.thueringen.de
Rollen dieser Organisation:
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
Organisation, die Angebote bearbeitet
8.1. ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Thüringer Landesverwaltungsamt / Geschäftsstelle der
Vergabekammer
Registrierungsnummer: 16900334-0001-29
Postanschrift: Jorge-Semprún-Platz 4
Stadt: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land, Gliederung (NUTS): Weimar, Kreisfreie Stadt (DEG05)
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer@tlvwa.thueringen.de
Telefon: 000
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1. ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des
Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
E-Mail: noreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1. Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 186b02d4-527a-4df5-8098-802854d17118 - 03
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 21/11/2024 00:00:00 (UTC+1)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2. Informationen zur Veröffentlichung
ABl. S Nummer der Ausgabe: 228/2024
Datum der Veröffentlichung: 22/11/2024
Referenzen:
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=730492
https://www.evergabe-online.de/tenderdocuments.html?id=730492
http://www.thueringen.de
http://icc-hofmann.net/NewsTicker/202411/ausschreibung-713603-2024-DEU.txt
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