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Öffentliche Ausschreibungen

Titel : DEU-Landshut - Deutschland Bauarbeiten für Klär-, Reinigungs- und Müllverbrennungsanlagen Umbau Klärwerk Landshut zur einstufigen Belebungsanlage mit Kaskadendenitrifikation -Bauleistung
Dokument-Nr. ( ID / ND ) : 2024072501262441546 / 447505-2024
Veröffentlicht :
25.07.2024
Anforderung der Unterlagen bis :
02.06.2028
Angebotsabgabe bis :
11.09.2024
Dokumententyp : Ausschreibung
Produkt-Codes :
45221250 - Tiefbauarbeiten, außer Tunneln, Schächten und Unterführungen
45232420 - Bauarbeiten für Abwasserbeseitigungsanlagen
45252000 - Bauarbeiten für Klär-, Reinigungs- und Müllverbrennungsanlagen
45252100 - Bau von Kläranlagen
45252127 - Bau von Abwasserbehandlungsanlagen
DEU-Landshut: Deutschland Bauarbeiten für Klär-, Reinigungs- und
Müllverbrennungsanlagen Umbau Klärwerk Landshut zur einstufigen
Belebungsanlage mit Kaskadendenitrifikation -Bauleistung

2024/S 144/2024 447505

Deutschland Bauarbeiten für Klär-, Reinigungs- und Müllverbrennungsanlagen Umbau
Klärwerk Landshut zur einstufigen Belebungsanlage mit Kaskadendenitrifikation - Bauleistung
OJ S 144/2024 25/07/2024
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Bauleistung

1. Beschaffer

1.1. Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Stadtwerke Landshut
E-Mail: vergabestelle@stadtwerke-landshut.de
Rechtsform des Erwerbers:
Von einer lokalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Wohnungswesen und kommunale Einrichtungen

2. Verfahren

2.1. Verfahren
Titel: Umbau Klärwerk Landshut zur einstufigen Belebungsanlage mit Kaskadendenitrifikation -
Bauleistung
Beschreibung: Um die Energieeffizienz zu steigern und die Reinigungsleistung auch bei
steigenden Einwohnerwerten zu gewährleisten, beabsichtigen die Stadtwerke Landshut das
Verfahren der Kläranlage Landshut umzustellen. Die hier ausgeschriebenen Leistungen
umfassen folgende Maßnahmen: Neue Bauwerke: (ca. Außenabmessungen B x L x H) #
Verteilerschächte VKB (2,7 x 17,3 x 4,0 m) # Durchflussmessung BB2 (5,1 x 5,2 x 3,4 m) #
Belebung BB2 mit Rohrkanal (72 x 49 x 7,8 m) # Verbindungsschacht BB2-NKB2 (5,2 x 6,5 x
4,8 m)
Kennung des Verfahrens: c3f68365-969d-44fa-8742-0a84f09a6c7f
Verfahrensart: Offenes Verfahren

2.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Bauleistung
Haupteinstufung (cpv): 45252000
Bauarbeiten für Klär-, Reinigungs- und Müllverbrennungsanlagen
Zusätzliche Einstufung (cpv): 45252100 Bau von Kläranlagen, 45232420
Bauarbeiten für Abwasserbeseitigungsanlagen, 45252127
Bau von Abwasserbehandlungsanlagen, 45221250
Tiefbauarbeiten, außer Tunneln, Schächten und Unterführungen

2.1.2. Erfüllungsort
Postanschrift: Dirnau 2
Stadt: Landshut
Postleitzahl: 84036
Land, Gliederung (NUTS): Landshut, Kreisfreie Stadt (DE221)
Land: Deutschland

2.1.4. Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage:

Richtlinie 2014/24/EU
vob-a-eu -

2.1.6. Ausschlussgründe
Korruption: Der öffentliche Auftraggeber schließt ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des
Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn er Kenntnis davon hat, dass eine Person,
deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das
Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten
rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 299 StGB (Bestechlichkeit und
Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b StGB (Bestechlichkeit und
Bestechung im Gesundheitswesen) oder nach § 108e StGB (Bestechlichkeit und Bestechung
von Mandatsträgern) oder nach den §§ 333 und 334 StGB (Vorteilsgewährung und
Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a StGB (Ausländische und internationale
Bedienstete), oder nach Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler
Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem
Geschäftsverkehr).
Betrugsbekämpfung: Der öffentliche Auftraggeber schließt ein Unternehmen zu jedem
Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn er Kenntnis davon hat, dass
eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder
gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten
rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach §§ 263 (Betrug) oder 264 StGB
(Subventionsbetrug).
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Der öffentliche Auftraggeber schließt ein
Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn er
Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist,
rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes
über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach §
129 StGB (Bildung krimineller Vereinigungen) oder § 129b StGB (kriminelle und terroristische
Vereinigungen im Ausland).
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Der öffentliche Auftraggeber schließt ein
Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn er
Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist,
rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes
über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach §
261 StGB (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte) oder nach
§ 89c StGB (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder
wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese
finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen,
eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 StGB zu begehen.
Konkurs: Der öffentliche Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der
Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der
Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen
zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein
vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen
Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der
Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat.
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Der öffentliche
Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein
Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem

Vergabeverfahren ausschließen, wenn ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des
Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den
öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens
beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht
wirksam beseitigt werden kann.
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Der
öffentliche Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der
Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der
Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen eine
wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags erheblich
oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu
Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat.
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Der öffentliche Auftraggeber schließt
ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn er
Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist,
rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes
über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach den
§§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a StGB (Menschenhandel,
Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter
Ausnutzung einer Freiheitsberaubung).
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit: Der öffentliche Auftraggeber kann
unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem
Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren
ausschließen, wenn das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine
schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt
wird.
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen
Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.:
Der öffentliche Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der
Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der
Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen 1. versucht hat,
die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu
beeinflussen, 2. versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige
Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder 3. fahrlässig oder vorsätzlich
irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen
Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten oder versucht hat, solche Informationen zu
übermitteln.
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Der öffentliche Auftraggeber kann unter
Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem
Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren
ausschließen, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich
gegen geltende arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat.
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Der öffentliche Auftraggeber kann unter
Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem
Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren
ausschließen, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich
gegen geltende sozialrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat.
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Der öffentliche Auftraggeber kann unter
Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem
Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren

ausschließen, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich
gegen geltende umweltrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat.
Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge: Der öffentliche Auftraggeber schließt ein
Unternehmen von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn 1. das Unternehmen
seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur
Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder
bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde, oder 2. der öffentliche
Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1
nachweisen kann.
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Der
öffentliche Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der
Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der
Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn der öffentliche Auftraggeber über
hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen
Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine
Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken.
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Der öffentliche
Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein
Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem
Vergabeverfahren ausschließen, wenn eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass
das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und
diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen
beseitigt werden kann.

5. Los

5.1. Los: LOT-0001
Titel: Umbau Klärwerk Landshut zur einstufigen Belebungsanlage mit Kaskadendenitrifikation -
Bauleistung
Beschreibung: Um die Energieeffizienz zu steigern und die Reinigungsleistung auch bei
steigenden Einwohnerwerten zu gewährleisten, beabsichtigen die Stadtwerke Landshut das
Verfahren der Kläranlage Landshut umzustellen. Die hier ausgeschriebenen Leistungen
umfassen folgende Maßnahmen: Neue Bauwerke: (ca. Außenabmessungen B x L x H)
Verteilerschächte#VKB#(2,7#x#17,3#x#4,0#m)
Durchflussmessung#BB2#(5,1#x#5,2#x#3,4#m)
Belebung#BB2#mit#Rohrkanal#(72#x#49#x#7,8#m) Verbindungsschacht#BB2-
NKB2#(5,2#x#6,5#x#4,8#m)
Interne Kennung: 2024-074-BL

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Bauleistung
Haupteinstufung (cpv): 45252000
Bauarbeiten für Klär-, Reinigungs- und Müllverbrennungsanlagen
Zusätzliche Einstufung (cpv): 45252100 Bau von Kläranlagen

5.1.2. Erfüllungsort
Postanschrift: Dirnau 2
Stadt: Landshut
Postleitzahl: 84036
Land, Gliederung (NUTS): Landshut, Kreisfreie Stadt (DE221)

Land: Deutschland

5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 02/12/2024
Enddatum der Laufzeit: 02/06/2028

5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9. Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Eigenerklärung über den Umsatz (netto) im Tätigkeitsbereich des Auftrags
(Bauarbeiten für abwassertechnische Anlagen inkl. Kanalisation) in den letzten drei Jahren
(2021, 2022 und 2023) gemäß § 6a EU Nr. 2 lit. c) VOB/A
Beschreibung: Mindestanforderung: Es wird ein Mindestjahresumsatz von 5 Mio EUR im
Tätigkeitsbereich des Auftrags (Bauarbeiten für Kläranlagen) gefordert
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet

Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Nachweis über das Bestehen einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung
gemäß § 6a EU Nr. 2 lit. a) VOB/A
Beschreibung: Nachweis über das Bestehen einer Berufs- oder
Betriebshaftpflichtversicherung ist bei einem in der Europäischen Union zugelassenen
Haftpflichtversicherer für Personenschäden sowie für Sach- und Vermögensschäden mit den
Deckungssummen je Schadensfall von jeweils mindestens: - Personenschäden: 2.500.000
EUR; - Sach- und Vermögensschäden: 2.500.000 EUR. Der vorgenannte
Versicherungsschutz muss mindestens für die Dauer des verfahrensgegenständlichen
Auftrags bestehen. Die Maximierung der Schadensregulierung muss innerhalb Deutschlands
im Jahr mindestens das 2-fache der geforderten Deckungssummen betragen. Im Falle einer
Bewerbergemeinschaft ist von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft eine entsprechende
Erklärung über das Bestehen einer Versicherung zu den o. g. Bedingungen vorzulegen.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet

Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Eigenerklärung über die beabsichtige Vergabe von Unteraufträgen gemäß § 6a
EU Nr. 3 lit. i VOB/A.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet

Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Angabe von zwei Referenzen des Bieters/der Bietergemeinschaft über im
Zeitraum vom 01/2018 bis zum Ende der für dieses Verfahren geltenden Angebotsfrist

erbrachte Bauleistungen, die mit den zu vergebenden Leistungen (Bauarbeiten für
abwassertechnische Anlagen inkl. Kanalisation) vergleichbar sind
Beschreibung: Der Referenznachweis ist Mittels Formblatt 444 Referenzbescheinigung zu
führen.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet

Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Angaben zur Anzahl der durchschnittlich fest angestellten fachspezifischen
technischen Mitarbeiter im Tätigkeitsbereich des Auftrages (Bauarbeiten für
abwassertechnische Anlagen inkl. Kanalisation) in den letzten drei Jahren (2021, 2022, 2023).
Beschreibung: Mindestanforderung: durchschnitlich mindestens 20 fest angestellten
fachspezifischen technischen Mitarbeiter im Tätigkeitsbereich des Auftrages (Bauarbeiten für
abwassertechnische Anlagen inkl. Kanalisation)
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet

Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Eigenerklärung über eine Eignungsleihe gemäß § 6d EU VOB/A:
Beschreibung: - im Falle der Eignungsleihe hat der Bieter nachzuweisen, dass ihm die für den
Auftrag erforderlichen Mittel/Kapazitäten des anderen Unternehmens im Auftragsfall
tatsächlich zur Verfügung stehen werden (Nachweis bspw. durch Verpflichtungserklärung des
anderen Unternehmens); - bei der Eignungsleihe der beruflichen Kapazität eines anderen
Unternehmens hat der Bieter das andere Unternehmen zugleich als Unterauftragnehmer
anzugeben und einzusetzen; - bei der Eignungsleihe der wirtschaftlichen und finanziellen
Kapazität eines anderen Unternehmens wird die Zurverfügungstellung des Eignungskriteriums
in Form einer gemeinsamen (=gesamtschuldnerische) Haftung im Sinne des § 6d EU Abs. 2
VOB/A durch das vorgenannte Unternehmen verlangt; auf Anforderung des Auftraggebers hat
der Bieter eine Erklärung vorzulegen, wonach eine gemeinsame Haftung des Bieters und des
anderen Unternehmens für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der
Eignungsleihe besteht.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet

5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Preis in Euro
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 100

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://plattform.aumass.de/Veroeffentlichung
/av22b39c-eu
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
URL: https://plattform.aumass.de/Veroeffentlichung/av22b39c-eu

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich

Adresse für die Einreichung: https://plattform.aumass.de/Veroeffentlichung/av22b39c-eu
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Beschreibung der finanziellen Sicherheit: Vertragserfüllungssicherheit iHv 5 % der
Auftragssumme netto Mängelansprüchesicherheit iHv 3 % der Abrechnungssumme netto
Frist für den Eingang der Angebote: 11/09/2024 12:00:00 (UTC+2)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 90 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Nachforderung von Unterlagen richtet sich nach § 16a EU VOB
/A.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 11/09/2024 12:00:00 (UTC+2)
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Informationen über die Überprüfungsfristen: Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig (§ 160
Abs. 3 GWB), soweit: . 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem
Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; . 2. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; . 3. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden; . 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Südbayern bei der Regierung von Oberbayern
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
des BMI)

8. Organisationen

8.1. ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Stadtwerke Landshut
Registrierungsnummer: 0000

Postanschrift: Christoph-Dorner-Str. 9
Stadt: Landshut
Postleitzahl: 84028
Land, Gliederung (NUTS): Landshut, Kreisfreie Stadt (DE221)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Stadtwerke Landshut Vergabestelle
E-Mail: vergabestelle@stadtwerke-landshut.de
Telefon: +49 871 1436-2013
Internetadresse: https://www.stadtwerke-landshut.de/
Profil des Erwerbers: https://plattform.aumass.de/Veroeffentlichung/av22b39c-eu
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer

8.1. ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Südbayern bei der Regierung von Oberbayern
Registrierungsnummer: 0000
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Stadt: München
Postleitzahl: 80538
Land, Gliederung (NUTS): München, Kreisfreie Stadt (DE212)
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de
Telefon: +49 892176-2411
Fax: +49 892176-2847
Internetadresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/service/nachpruefungsverfahren
/index.html
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle

8.1. ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des
Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
E-Mail: noreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender

11. Informationen zur Bekanntmachung

11.1. Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 936ffe8c-5a9f-4c0b-8b8b-f5f345ff5869 - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 23/07/2024 17:46:52 (UTC+2)

Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch

11.2. Informationen zur Veröffentlichung
ABl. S Nummer der Ausgabe: 144/2024
Datum der Veröffentlichung: 25/07/2024

Referenzen:
https://plattform.aumass.de/Veroeffentlichung/av22b39c-eu
https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/service/nachpruefungsverfahren/index.html
https://www.stadtwerke-landshut.de/
http://icc-hofmann.net/NewsTicker/202407/ausschreibung-447505-2024-DEU.txt

 
 
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