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Öffentliche Ausschreibungen

Titel : DEU-Mayen - Deutschland Versicherungen Gebäude- und Inventarversicherung der Stadt Mayen
Dokument-Nr. ( ID / ND ) : 2024072501260241490 / 447434-2024
Veröffentlicht :
25.07.2024
Anforderung der Unterlagen bis :
01.01.2028
Angebotsabgabe bis :
06.08.2024
Dokumententyp : Ausschreibung
Produkt-Codes :
66510000 - Versicherungen
66515000 - Schaden- oder Verlustversicherungen
66515100 - Feuerversicherungen
DEU-Mayen: Deutschland Versicherungen Gebäude- und
Inventarversicherung der Stadt Mayen

2024/S 144/2024 447434

Deutschland Versicherungen Gebäude- und Inventarversicherung der Stadt Mayen
OJ S 144/2024 25/07/2024
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung - Änderungsbekanntmachung
Dienstleistungen

1. Beschaffer

1.1. Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Beschaffer
E-Mail: info@sittner-versicherungsberatung.de
Rechtsform des Erwerbers: Lokale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung

2. Verfahren

2.1. Verfahren
Titel: Gebäude- und Inventarversicherung der Stadt Mayen
Beschreibung: Gebäude- und Inventarversicherung der Stadt Mayen
Kennung des Verfahrens: 01902b47-670c-4588-9c66-7dd22ebac0f7
Interne Kennung: ES 003/24
Verfahrensart: Offenes Verfahren

2.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 66510000 Versicherungen
Zusätzliche Einstufung (cpv): 66515100 Feuerversicherungen, 66515000
Schaden- oder Verlustversicherungen

2.1.2. Erfüllungsort
Postanschrift: Rathaus Rosengasse
Stadt: Mayen
Postleitzahl: 56727
Land, Gliederung (NUTS): Mayen-Koblenz (DEB17)
Land: Deutschland

2.1.4. Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -

2.1.6. Ausschlussgründe
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit: Schwere Verfehlung - Unternehmen
werden gemäß § 123 GWB zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens ausgeschlossen,
wenn eine Person deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt
oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über
Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 129 des
Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung
terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische
Vereinigungen im Ausland), § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder

wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung
finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu
verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2
des Strafgesetzbuchs zu begehen, § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche), § 263 des
Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen
Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag
verwaltet werden, § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat
gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der
Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, § 299 des Strafgesetzbuchs
(Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des
Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen), § 108e des
Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern), den §§ 333 und 334
des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit §
335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete), Artikel 2 § 2 des
Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer
Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder den §§ 232,
232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel,
Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter
Ausnutzung einer Freiheitsberaubung). Einer Verurteilung oder der Festsetzung einer
Geldbuße im Sinne des Absatzes 1 stehen eine Verurteilung oder die Festsetzung einer
Geldbuße nach den vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich. Das Verhalten einer
rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als
für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die
Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in
leitender Stellung. Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes
der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der
Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen im Rahmen der
beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die
Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird. § 98c des Aufenthaltsgesetzes und § 22 des
Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes finden Anwendung. Das Nichtvorliegen von
Ausschlussgründen ist in Form einer Eigenerklärung vorzulegen. Die Vergabestelle behält sich
vor, Bestätigungen der Eigenerklärung zu verlangen soweit zuständige Stellen
Eigenerklärungen bestätigen. Sofern die Vergabestelle entsprechende Bestätigungen
verlangt, sind diese innerhalb der von der Vergabestelle gesetzten Fristen vorzulegen.
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Verstöße gegen arbeits-, sozial- oder
umweltrechtliche Verpflichtungen - Öffentliche Auftraggeber können ein Unternehmen zu
jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an dem Verfahren ausschießen,
wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende
umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat. Das Nichtvorliegen von
Ausschlussgründen ist in Form einer Eigenerklärung vorzulegen. Die Vergabestelle behält sich
vor, Bestätigungen der Eigenerklärung zu verlangen soweit zuständige Stellen
Eigenerklärungen bestätigen. Sofern die Vergabestelle entsprechende Bestätigungen
verlangt, sind diese innerhalb der von der Vergabestelle gesetzten Fristen vorzulegen. §§ 21
Arbeitnehmer-Entsendegesetz und § 19 Mindestlohngesetz finden Anwendung.
Entrichtung von Steuern: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem
Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn
das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen
zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts-
oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder die öffentlichen
Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nachweisen

können. Satz 1 ist nicht anzuwenden, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen dadurch
nachgekommen ist, dass es die Zahlung vorgenommen oder sich zur Zahlung der Steuern,
Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und
Strafzuschlägen verpflichtet hat. Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen ist in Form einer
Eigenerklärung vorzulegen. Die Vergabestelle behält sich vor, Bestätigungen der
Eigenerklärung zu verlangen soweit zuständige Stellen Eigenerklärungen bestätigen. Sofern
die Vergabestelle entsprechende Bestätigungen verlangt, sind diese innerhalb der von der
Vergabestelle gesetzten Fristen vorzulegen.
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Öffentliche Auftraggeber können unter
Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem
Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren
ausschließen, wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des
Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder
eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden
ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit
eingestellt hat.
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Öffentliche Auftraggeber
können ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an
einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des
Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den
öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens
beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht
wirksam beseitigt werden kann.

5. Los

5.1. Los: LOT-0001
Titel: Gebäude- und Inventarversicherung der Stadt Mayen
Beschreibung: Ausgeschrieben wird die Gebäude- und Inventarversicherung der Stadt Mayen.
Die Gesamtversicherungssumme in der Gebäudeversicherung beträgt EUR 136.812.473,11
(Neuwert) sowie EUR 50.000,00 (Zeitwert). In der Inventarversicherung liegt die
Versicherungssumme bei EUR 12.052.796,95. Die versicherten Gefahren sind für Feuer,
Leitungswasser, Sturm/Hagel, Böswillige Beschädigungen und im Inventarbereich zusätzlich
Einbruchdiebstahl. Zusätzlich sind einige Objekte gegen Glasbruch versichert. Des Weiteren
soll eine Elementarschadenversicherung Gegenstand des Angebotes sein. Zusätzlich sind
mehrere Gebäude gegen die Gefahr Glasbruch versichert. Es sind Angebote mit ohne
Selbstbehalt und alternativ mit einem Selbstbehalt von EUR 2.000,00 (max. EUR 20.000,00 p.
a.) zu unterbreiten. Dieser Selbstbehalt gilt auch für böswillige Beschädigungen. Die
Selbstbehalte in der Elementarschadenversicherung sind abweichend und können den
Vergabeunterlagen entnommen werden.
Interne Kennung: LOT-0001

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 66510000 Versicherungen
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Der Vertrag verlängert sich stillschweigend von Jahr zu Jahr,
wenn er nicht spätestens 4 Monate vor Ablauf durch eine der Vertragsparteien schriftlich
gekündigt wird.

5.1.2. Erfüllungsort
Postanschrift: Rathaus Rosengasse
Stadt: Mayen
Postleitzahl: 56727
Land, Gliederung (NUTS): Mayen-Koblenz (DEB17)
Land: Deutschland

5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/01/2025
Enddatum der Laufzeit: 01/01/2028

5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9. Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Eigenerklärung zum Rückversicherungsschutz, Eigenerklärung zum
Risikomanagement, Eigenerklärung zu den entsprechenden Ratings sowie Erklärung über die
ordnungsgemäße Zahlung der Beiträge zur Sozialversicherung und der Steuern.
Eignungsnachweise, die durch Präqualifizierung erworben wurden, sind zugelassen.

Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit

5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Beschreibung: Wertungskriterium Preis: 70 % Genauere Informationen über die
Zuschlagskriterien enthalten die Vergabeunterlagen

Kriterium:
Art: Qualität
Beschreibung: Wertungskriterium Preis: 30 % Genauere Informationen über die
Zuschlagskriterien enthalten die Vergabeunterlagen

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.evergabe.de/unterlagen/01902b47-670c-
4588-9c66-7dd22ebac0f7/zustellweg-auswaehlen

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Zulässig
Adresse für die Einreichung: https://www.evergabe.de/unterlagen/01902b47-670c-4588-9c66-
7dd22ebac0f7/zustellweg-auswaehlen

Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 06/08/2024 12:00:00 (UTC+2)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: -
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 06/08/2024 12:30:00 (UTC+2)
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Es ist eine Geheimhaltungsvereinbarung erforderlich: nein
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Beschaffer
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt: Beschaffer
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
des BMI)

8. Organisationen

8.1. ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Beschaffer
Registrierungsnummer: 1
Postanschrift: Rathaus Rosengasse
Stadt: Mayen
Postleitzahl: 56727
Land, Gliederung (NUTS): Mayen-Koblenz (DEB17)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Elmar Sittner Risikomanagement und Versicherungsberatung GbR
E-Mail: info@sittner-versicherungsberatung.de
Telefon: 0341652250
Internetadresse: http://www.mayen.de
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt

Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt
Überprüfungsstelle

8.1. ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des
Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
E-Mail: noreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender

10. Änderung

Fassung der zu ändernden vorigen Bekanntmachung: 01904e8a-473e-474e-a54f-
3c4fc6aea6bb-01

Hauptgrund für die Änderung: Aktualisierte Informationen

10.1. Änderung
Abschnittskennung: LOT-0001

11. Informationen zur Bekanntmachung

11.1. Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 0190e48d-3085-47f1-8bf9-f6319c094f11 - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 24/07/2024 13:47:28 (UTC+2)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch

11.2. Informationen zur Veröffentlichung
ABl. S Nummer der Ausgabe: 144/2024
Datum der Veröffentlichung: 25/07/2024

Referenzen:
http://www.mayen.de
http://icc-hofmann.net/NewsTicker/202407/ausschreibung-447434-2024-DEU.txt

 
 
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