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Öffentliche Ausschreibungen

Titel : DEU-Offenbach - Deutschland Technische Unterstützung Betreuung liegenschaftlicher und technischer Leistungen an der Wetterstation Feldberg des Deutschen Wetterdienstes
Dokument-Nr. ( ID / ND ) : 2024072501181940322 / 446255-2024
Veröffentlicht :
25.07.2024
Anforderung der Unterlagen bis :
27.08.2024
Angebotsabgabe bis :
28.08.2024
Dokumententyp : Ausschreibung
Produkt-Codes :
71356300 - Technische Unterstützung
77314000 - Grundstückspflege
90620000 - Schneeräumung
90911200 - Gebäudereinigung
90911300 - Fensterreinigung
98341140 - Hausmeisterdienste
DEU-Offenbach: Deutschland Technische Unterstützung Betreuung
liegenschaftlicher und technischer Leistungen an der Wetterstation Feldberg des
Deutschen Wetterdienstes

2024/S 144/2024 446255

Deutschland Technische Unterstützung Betreuung liegenschaftlicher und technischer
Leistungen an der Wetterstation Feldberg des Deutschen Wetterdienstes
OJ S 144/2024 25/07/2024
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Dienstleistungen

1. Beschaffer

1.1. Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Deutscher Wetterdienst
E-Mail: beschaffung@dwd.de
Rechtsform des Erwerbers: Zentrale Regierungsbehörde
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung

2. Verfahren

2.1. Verfahren
Titel: Betreuung liegenschaftlicher und technischer Leistungen an der Wetterstation Feldberg
des Deutschen Wetterdienstes
Beschreibung: Betreuung liegenschaftlicher und technischer Leistungen an der Wetterstation
Feldberg des Deutschen Wetterdienstes gemäß Leistungsbeschreibung
Kennung des Verfahrens: 3dee34a7-3a11-4dec-a68b-d0353a37f6da
Interne Kennung: OV-54855-24-CHR
Verfahrensart: Offenes Verfahren

2.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71356300 Technische Unterstützung
Zusätzliche Einstufung (cpv): 77314000 Grundstückspflege, 98341140 Hausmeisterdienste,
90911200 Gebäudereinigung, 90911300 Fensterreinigung, 90620000 Schneeräumung

2.1.2. Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Weilheim-Schongau (DE21N)
Land: Deutschland

2.1.4. Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -

2.1.6. Ausschlussgründe
Korruption: Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung: Die Bietenden erklären mit
Angebotsabgabe, dass keine Ausschlussgründe nach folgenden Vorschriften vorliegen: - §
123 Abs. 1 Nr. 6, 7, 8, 9 GWB, § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung
im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und
Bestechung im Gesundheitswesen), - § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und
Bestechung von Mandatsträgern) - den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs
(Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des
Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete) - Artikel 2 § 2 des Gesetzes

zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im
Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr)
Betrugsbekämpfung: Betrug oder Subventionsbetrug: Die Bietenden erklären mit
Angebotsabgabe, dass keine Ausschlussgründe nach folgenden Vorschriften vorliegen: - §
123 Abs. 1 Nr. 4, 5 GWB, § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen
den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der
Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden - § 264 des Strafgesetzbuchs
(Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union
oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet
werden.
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Bildung krimineller Vereinigungen: Die Bietenden
erklären mit Angebotsabgabe, dass kein Ausschlussgrund gem. § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB
vorliegt, das heißt, dass noch keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen
ist, in den letzten fünf Jahren nach § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller
Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder §
129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland)
rechtskräftig verurteilt worden ist.
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten:
Bildung terroristischer Vereinigungen: Die Bietenden erklären mit Angebotsabgabe, dass kein
Ausschlussgrund gem. § 123 Abs. 1 Nr. 2 GWB vorliegt, das heißt, dass noch keine Person,
deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, in den letzten fünf Jahren nach § 89c des
Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat
oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass
diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden
sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen,
rechtskräftig verurteilt worden ist.
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Einstellung der beruflichen Tätigkeit: Die Bietenden
erklären mit Angebotsabgabe, dass kein Ausschlussgrund gem. § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB
vorliegt. Dies beinhaltet, dass das Unternehmen zahlungsfähig ist, über das Vermögen des
Unternehmens weder ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt
oder eröffnet worden ist oder die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse
abgelehnt worden ist und sich das Unternehmen weder im Verfahren der Liquidation befindet
oder seine Tätigkeit eingestellt hat.
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Die
Bietenden erklären mit Angebotsabgabe, dass keine Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 1 Nr.
2, 3 GWB vorliegen: - § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der
Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller
Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet
werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des
Strafgesetzbuchs zu begehen. - § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche).
Konkurs: Insolvenz: Die Bietenden erklären mit Angebotsabgabe, dass kein Ausschlussgrund
gem. § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB vorliegt, dass das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das
Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren
beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse
abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine
Tätigkeit eingestellt hat.
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Interessenkonflikt:
Die Bietenden erklären mit Angebotsabgabe, dass kein Ausschlussgrund gem. § 124 Abs. 1
Nr. 5 GWB vorliegt, dass kein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens
besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber

tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der
durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann.
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Mangelhafte
Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags: Die Bietenden erklären mit Angebotsabgabe,
dass kein Ausschlussgrund gem. § 124 GWB Nr. 7 vorliegt, dass das Unternehmen keine
wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder
Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer
vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt
hat.
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Menschenhandel,
Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung: Die Bietenden erklären mit
Angebotsabgabe, dass kein Ausschlussgrund gem. § 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB, das heißt, dass
kein Verstoß gegen die §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des
Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der
Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung), vorliegt.
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Mit
Insolvenz vergleichbares Verfahren: Die Bietenden erklären mit Angebotsabgabe, dass kein
Ausschlussgrund gem. § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB vorliegt. Dies beinhaltet, dass das
Unternehmen zahlungsfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens weder ein
Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist oder
die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist und sich das
Unternehmen weder im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat.
Rein innerstaatliche Ausschlussgründe: Rein nationale Ausschlussgründe: Weiterhin kann
gemäß § 124 Abs. 2 GWB ein Angebot aufgrund folgender Vorschriften ausgeschlossen
werden: -§ 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes -§ 98c des Aufenthaltsgesetzes -§ 19 des
Mindestlohngesetzes -§ 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes -Verordnung (EU) 2022
/576
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit: Schwere Verfehlung: Die Bietenden
erklären mit Angebotsabgabe, dass kein Ausschlussgrund gem. § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB
vorliegt, das heißt, dass das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich
keine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage
gestellt wird; § 123 Absatz 3 ist entsprechend anzuwenden.
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen
Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.:
Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens: Die Bietenden erklären
mit Angebotsabgabe, dass keine Ausschlussgründe gem. § 124 Abs. 1 Nr. 8,9 GWB
vorliegen, das heißt, dass das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder
Eignungskriterien keine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte
zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln,
oder das Unternehmen a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen
Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche
Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen
könnte, oder c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die
Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder
versucht hat, solche Informationen zu übermitteln.
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Verstöße gegen arbeitsrechtliche
Verpflichtungen: Die Bietenden erklären mit Angebotsabgabe, dass kein Ausschlussgrund
gem. § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB vorliegt, das heißt, dass das Unternehmen bei der Ausführung
öffentlicher Aufträge nachweislich nicht gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche
Verpflichtungen verstoßen hat.

Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Verstöße gegen sozialrechtliche
Verpflichtungen: Die Bietenden erklären mit Angebotsabgabe, dass kein Ausschlussgrund
gem. § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB vorliegt, das heißt, dass das Unternehmen bei der Ausführung
öffentlicher Aufträge nachweislich nicht gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche
Verpflichtungen verstoßen hat.
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Verstöße gegen umweltrechtliche
Verpflichtungen: Die Bietenden erklären mit Angebotsabgabe, dass kein Ausschlussgrund
gem. § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB vorliegt, das heißt, dass das Unternehmen bei der Ausführung
öffentlicher Aufträge nachweislich nicht gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche
Verpflichtungen verstoßen hat.
Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge: Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von
Sozialversicherungsbeiträgen: Die Bietenden erklären mit Angebotsabgabe, dass kein
Ausschlussgrund gem. § 123 Abs. 4 GWB vorliegt. Das heißt, dass Öffentliche Auftraggeber
ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem
Vergabeverfahren ausschließt, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung
von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und
dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung
festgestellt wurde oder die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die
Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können. Satz 1 ist nicht
anzuwenden, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist,
dass es die Zahlung vorgenommen oder sich zur Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge
zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichtet hat.
Entrichtung von Steuern: Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder
Abgaben: Die Bietenden erklären mit Angebotsabgabe, dass kein Ausschlussgrund gem. §
123 Abs. 4 GWB vorliegt. Das heißt, dass Öffentliche Auftraggeber ein Unternehmen zu jedem
Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließt,
wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder
Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige
Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder die
öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung
nach Nummer 1 nachweisen können. Satz 1 ist nicht anzuwenden, wenn das Unternehmen
seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass es die Zahlung vorgenommen oder
sich zur Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich
Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichtet hat.
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs:
Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen: Die Bietenden erklären mit Angebotsabgabe,
dass kein Ausschlussgrund gem. § 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB vorliegt, das heißt, dass der
öffentliche Auftraggeber nicht über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das
Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen
aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des
Wettbewerbs bezwecken oder bewirken.
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens:
Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung: Die Bietenden erklären mit Angebotsabgabe,
dass kein Ausschlussgrund gem. § 124 Abs. 1 Nr. 6 GWB vorliegt, das heißt, dass keine
Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung
des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch
andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann.
Zahlungsunfähigkeit: Zahlungsunfähigkeit: Die Bietenden erklären mit Angebotsabgabe, dass
kein Ausschlussgrund gem. § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB vorliegt, dass das Unternehmen
zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein

vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen
Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der
Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat.

5. Los

5.1. Los: LOT-0001
Titel: Betreuung liegenschaftlicher und technischer Leistungen an der Wetterstation Feldberg
des Deutschen Wetterdienstes
Beschreibung: Betreuung liegenschaftlicher und technischer Leistungen an der Wetterstation
Feldberg des Deutschen Wetterdienstes gemäß Leistungsbeschreibung
Interne Kennung: OV-54855-24-CHR

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71356300 Technische Unterstützung
Zusätzliche Einstufung (cpv): 77314000 Grundstückspflege, 98341140 Hausmeisterdienste,
90911200 Gebäudereinigung, 90911300 Fensterreinigung, 90620000 Schneeräumung

5.1.2. Erfüllungsort
Postanschrift: Franz-Klarmeyer-Weg 30 & 3
Stadt: Feldberg
Postleitzahl: 79868
Land, Gliederung (NUTS): Breisgau-Hochschwarzwald (DE132)
Land: Deutschland

5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9. Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: siehe Beschreibung
Beschreibung: - Erklärung nach § 124 Abs.1 Nr. 4 GWB: Angabe über Verknüpfung mit
anderen Unternehmen. - Eintragung in ein amtliches Verzeichnis oder Zertifizierung, die den
Anforderungen aus Artikel 64 der Richtlinie 2014/24/EU entsprechen (Angabe über eine
eventuelle Eintragung in die Präqualifizierungsdatenbank) - Erklärung nach § 45 Absatz 1 Nr.
3 VgV, dass entsprechend den Vorgaben der Bekanntmachung, dass Der Bietende erklärt mit
Abgabe der Eigenerklärung zur Eignung/des Angebotes, dass er über eine
Betriebshaftpflichtversicherung verfügt bzw. sich bereit erklärt, diese im Auftragsfall
abzuschließen, die folgende Mindestsummen abdeckt: Personen-, Sach- und
Vermögensschäden 3.000.000 Euro. - Nachweis nach § 46 Absatz 3 Nr. 1 VgV, dass in den
letzten Jahren Leistungen erbracht wurden, die der zu vergebenden Leistung vergleichbar
sind. Es sollte mindestens eine vergleichbare Referenz der letzten drei Jahre (Umfang der
Leistung und Anforderung an die Leistung) mit Auftraggeber, Leistungsgegenstand und
Auftragswert angegeben werden. Es reicht eine einfache Erklärung des Bewerbers/Bieters

sowohl für eine Referenzangabe bei Leistungen für öffentliche Auftraggeber als auch für
private Auftraggeber aus. - Erklärung nach § 44 Absatz 1 VgV bezüglich der Eintragung in das
Berufsregister ihres Sitzes oder Wohnsitzes

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.evergabe-online.de/tenderdocuments.
html?id=703719

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 27/08/2024 23:59:00 (UTC+2)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 65 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter
Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende,
unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere
Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu
vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene
Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 28/08/2024 08:00:00 (UTC+2)
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Informationen über die Überprüfungsfristen: Unternehmen haben gemäß § 97 Absatz 6 GWB
einen Anspruch darauf, dass die Bestimmungen über das Vergabeverfahren durch den
öffentlichen Auftraggeber eingehalten werden. Sieht sich ein am Auftrag interessiertes
Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist
der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen beim öffentlichen Auftraggeber zu
rügen (§ 160 Absatz 3 Nr. 1 GWB). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der
Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
öffentlichen Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Absatz 3 Nr. 2-3 GWB). Teilt der öffentliche
Auftraggeber dem Unternehmen mit, deren Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die
Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf
Nachprüfung bei der zuständigen Stelle für Nachprüfungsverfahren zu stellen (§ 160 Absatz 3
Nr. 4 GWB). Bietende, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen,
werden gemäß 134 GWB hierüber informiert. Dies gilt auch für Bewerbende, denen keine
Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die

Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bietenden ergangen ist. Ein
Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch öffentliche
Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung der Information per Fax oder auf
elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach der
Absendung der Information durch den öffentlichen Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs
beim betroffenen Bietenden und Bewerbenden kommt es nicht an. Ein Antrag auf
Nachprüfung ist schriftlich an die zuständige Stelle für Nachprüfungsverfahren zu richten:
Bundeskartellamt Vergabekammer des Bundes Kaiser-Friedrich-Straße 16 53113 Bonn
Telefon: +49 (0)228 / 94 99-0 Fax: +49 (0)228 / 94 99-163 E-Mail: info@bundeskartellamt.
bund.de

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Bundeskartellamt, Vergabekammer des Bundes
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
des BMI)

8. Organisationen

8.1. ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Deutscher Wetterdienst
Registrierungsnummer: 991-01769-82
Stadt: Offenbach am Main
Postleitzahl: 63067
Land, Gliederung (NUTS): Offenbach am Main, Kreisfreie Stadt (DE713)
Land: Deutschland
E-Mail: beschaffung@dwd.de
Telefon: +496980620
Internetadresse: https://www.dwd.de
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer

8.1. ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Bundeskartellamt, Vergabekammer des Bundes
Registrierungsnummer: t:022894990
Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Straße 16
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53113
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de
Telefon: +4922894990
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle

8.1. ORG-0004

Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des
Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
E-Mail: noreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender

11. Informationen zur Bekanntmachung

11.1. Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: a421e91d-afa5-476b-bef6-f4e06b03cb2b - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 24/07/2024 00:00:00 (UTC+2)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch

11.2. Informationen zur Veröffentlichung
ABl. S Nummer der Ausgabe: 144/2024
Datum der Veröffentlichung: 25/07/2024

Referenzen:
https://www.dwd.de
https://www.evergabe-online.de/tenderdocuments.html?id=703719
http://icc-hofmann.net/NewsTicker/202407/ausschreibung-446255-2024-DEU.txt

 
 
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