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Öffentliche Ausschreibungen

Titel : DEU-Hannover - Deutschland Teile und Zubehör für Fahrzeuge und deren Motoren Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Transportboxen in Plane und Spriegel integriert für den Straßenbau in Niedersachsen
Dokument-Nr. ( ID / ND ) : 2024072401195937400 / 443349-2024
Veröffentlicht :
24.07.2024
Anforderung der Unterlagen bis :
12.08.2024
Angebotsabgabe bis :
21.08.2024
Dokumententyp : Ausschreibung
Produkt-Codes :
34000000 - Transportmittel und Erzeugnisse für Verkehrszwecke
34300000 - Teile und Zubehör für Fahrzeuge und deren Motoren
34900000 - Verschiedene Transportmittel und Ersatzteile
DEU-Hannover: Deutschland Teile und Zubehör für Fahrzeuge und deren
Motoren Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Transportboxen in Plane
und Spriegel integriert für den Straßenbau in Niedersachsen

2024/S 143/2024 443349

Deutschland Teile und Zubehör für Fahrzeuge und deren Motoren Rahmenvereinbarung über
die Lieferung von Transportboxen in Plane und Spriegel integriert für den Straßenbau in
Niedersachsen
OJ S 143/2024 24/07/2024
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung - Änderungsbekanntmachung
Lieferungen

1. Beschaffer

1.1. Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Logistik Zentrum Niedersachsen Landesbetrieb - Außenstelle
Hannover
E-Mail: dirk.schneppel@lzn.de
Rechtsform des Erwerbers:
Von einer regionalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung

2. Verfahren

2.1. Verfahren
Titel: Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Transportboxen in Plane und Spriegel
integriert für den Straßenbau in Niedersachsen
Beschreibung: Dem LZN obliegt die Beschaffung von Waren und Dienstleistungen für die
unmittelbare niedersächsische Landesverwaltung (vgl. § 2 der Betriebsanweisung des LZN).
Mit Zustimmung seiner Aufsichtsbehörde kann das LZN weitere Aufgaben für öffentlich-
rechtliche Bedarfsträger innerhalb und außerhalb der niedersächsischen Landesverwaltung
sowie für privatrechtliche Gesellschaften in vollständiger Eigentümerschaft der öffentlichen
Hand übernehmen (vgl. § 3 Betriebsanweisung). In dieser Zuständigkeit umfasst der Auftrag
den Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen (§ 21 VgV) über die
Lieferung von Transportboxen in Plane und Spriegel integriert für den Straßenbau in
Niedersachsen. Der Auftrag umfasst auch die Montage der Plane und Spriegel inklusive der
Transportboxen entsprechend (dem Umfang) der jeweiligen Bestellung, auf dem Betriebshof
der jeweiligen Meisterei vor Ort. Die Artikel werden in den Web-Shop des Logistik Zentrum
Niedersachsen eingestellt und als Online-Bestellungen abgerufen. Abrufberechtigt sind alle
Straßenmeistereien des Landes Niedersachsen. Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des
Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Technischer Teil (Teil B) zu entnehmen.
Kennung des Verfahrens: 31573c2c-0f3b-4916-a6d2-2e252984aebc
Interne Kennung: 006-RV-ZKF/2024-03.335
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein

2.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 34300000 Teile und Zubehör für Fahrzeuge und deren Motoren
Zusätzliche Einstufung (cpv): 34000000 Transportmittel und Erzeugnisse für Verkehrszwecke,
34900000 Verschiedene Transportmittel und Ersatzteile

2.1.2. Erfüllungsort

Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen: Erfüllungsort ist der im jeweiligen Einzelabruf (Bestellung)
genannte Betriebshof der abrufenden Straßenmeisterei in Niedersachsen.

2.1.3. Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 300 000,00 EUR

2.1.4. Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Bekanntmachungs-ID: CXQ6YYHD1Q3 Am 01. Januar 2014 ist
das Niedersächsische Gesetz zur Sicherung von Tariftreue und Wettbewerb bei der Vergabe
von öffentlichen Aufträgen (Niedersächsisches Tariftreue- und Vergabegesetz - NTVergG) in
Kraft getreten. Dieses Gesetz soll einen fairen Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher
Aufträge gewährleisten sowie die umwelt- und sozialverträgliche Beschaffung durch die
öffentliche Hand fördern. Das NTVergG findet Anwendung auf alle öffentlichen Aufträge über
Bau- Dienst- und Lieferleistungen - einschließlich Dienstleistungen im Bereich des öffentlichen
Personenverkehrs - ab einem geschätzten Auftragswert von 20.000 EUR (netto). Die Vergabe
des Auftrags erfolgt nach den Regelungen der Abschnitte 1 und 2 der VgV in der zum
Zeitpunkt der Vergabebekanntmachung gültigen Fassung, ohne dass diese Bestimmungen
Vertragsbestandteil werden, sowie nach den Regelungen des § 2 Abs. 2 des
Niedersächsisches Gesetzes zur Sicherung von Tariftreue und Wettbewerb bei der Vergabe
öffentlicher Aufträge (NTVergG) in der Fassung vom 01. Juli 2016. Beabsichtigt ein Bieter sich
mit einer Bietergemeinschaft an dem Vergabeverfahren zu beteiligen, hat er die hierfür
maßgeblichen Gründe schriftlich mitzuteilen und zusammen mit dem Angebot vorzulegen. Im
Falle einer Bietergemeinschaft sind sämtliche hier aufgeführten Eigenerklärungen jeweils von
allen Mitgliedern bzw. dem bevollmächtigten Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen. Ein
Bieter kann sich, auch als Mitglied einer Bietergemeinschaft, zum Nachweis seiner
Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde (gemäß den Teilnahmebedingungen gem. § 47 Abs. 1
VgV der Fähigkeiten anderer Unternehmen bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters
der zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen ( Eignungsleihe ). In
diesem Fall hat der Bieter diese anderen Unternehmen (Dritte) in seinem Angebot zu
benennen und die unter den Abschnitten Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
und Technische und berufliche Leistungsfähigkeit bezeichneten Erklärungen, Nachweise
und Angaben (Unterlagen) für diese Dritten in dem Umfang vorzulegen, in dem sich der Bieter
auf die Fähigkeiten der Dritten zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde
beruft. Die Ziffern I, II und VII des den Vergabeunterlagen beigefügten Vordrucks Angaben
zur Firma und zum Firmenprofil sind stets auszufüllen. Außerdem hat der Bieter die hier
aufgeführten Eigenerklärungen jeweils auch von diesen benannten Dritten im Angebot
beizubringen. Ferner sind - auf Verlangen der Vergabestelle - bis zur Vergabeentscheidung
die Unterauftragnehmer zu benennen und Erklärungen der benannten Dritten bzw.
Unterauftragnehmer einzureichen, aus denen hervorgeht, dass der Bieter im Falle der
Zuschlagserteilung auf sämtliche für die Auftragsdurchführung erforderlichen Mittel der
benannten Dritten bzw. Unterauftragnehmer zugreifen kann (Verpflichtungserklärung).
Folgende Eignungsunterlagen sind nur sofern zutreffend vorzulegen: - ggf. Eigenerklärung
über die Inanspruchnahme von Unterauftragnehmern - ggf. Eigenerklärung über die
Inanspruchnahme von eignungsrelevanten Dritten - ggf. Erklärung der Bietergemeinschaft Der
Bieter hat mit dem Angebot eine Erklärung abzugeben, ob für den Gegenstand des Angebots
oder Teile dessen gewerbliche Schutzrechte bestehen oder von dem Bieter oder anderen
beantragt sind. Der Bieter hat stets anzugeben, wenn er beabsichtigt, Angaben aus einem
Angebot für die Anmeldung eines gewerblichen Schutzrechtes zu verwerten. Eine

entsprechende Erklärung ist in dem den Vergabeunterlagen beigefügten Vordruck Angaben
zur Firma und zum Firmenprofil enthalten. Hinsichtlich des Rechtes zur Akteneinsicht wird auf
§ 165 Abs. 1 GWB verwiesen (Erklärung siehe den den Vergabeunterlagen beigefügten
Vordruck Angaben zur Firma und zum Firmenprofil ). Der Angebotsvordruck ist zwingend mit
dem Namen (Firma) des Bieters zu versehen. Zur Kennzeichnung des Abschlusses der
Erklärung ist am Ende des Angebotsvordrucks zudem zwingend der Name der erklärenden -
natürlichen - Person einzutragen. Fehlt eine dieser beiden Angaben, führt dies gem. § 57 Abs.
1 Nr. 1 VgV zum Ausschluss des Angebots von der weiteren Wertung. Die Vergabestelle
behält sich vor, vor Zuschlagserteilung Muster-Artikel einer Vorführung zu unterziehen. Die
Vorführartikel müssen die Anforderungen der Leistungsbeschreibung - Technischer Teil (Teil
B) erfüllen. Die Muster sind vom Bieter unentgeltlich innerhalb von 10 Werktagen nach
Anforderung der Vergabestelle zur Verfügung zu stellen. Die Bereitstellung erfolgt an einem
Standort im Land Niedersachsen über einen Zeitraum von 5 Werktagen und ist vom Bieter
kostenlos durchzuführen. Abfragen in der Leistungsbeschreibung - Technischer Teil (Teil B)
sind an den vorgegebenen Stellen ausdrücklich zu bestätigen (0) bzw. definiert anzugeben ( ).
Der Bieter hat mit dem Angebot Prospekte und Datenblätter der angebotenen Produkte
einzureichen. Die Angebotsabgabe ist zwingend über dieses Bietertool durchzuführen und die
in den Vergabeunterlagengeforderten Unterlagen über das Bietertool elektronisch zu
übermitteln. Eine elektronische Übermittlung von Unterlagen in anderer Form (z.B. per E-Mail
oder über den Kommunikationsbereich der Vergabeplattform) führt zwingend zum Ausschluss
des Angebotes. Die Angebotserstellung wird nicht vergütet. Kosten zur Erstellung des
Angebots sowie die Teilnahme an diesem Vergabeverfahren werden nicht erstattet. Dies gilt
auch für den Fall, dass keine Vergabe erfolgt, sondern das Vergabeverfahren aufgehoben
oder eingestellt wird oder die Vergabestelle sonst auf die Auftragsvergabe verzichtet. Wenn
keine Vergabe erfolgt, sind Schadenersatz-, Entschädigungs- und sonstige
Erstattungsansprüche der Bieter ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für den Fall, dass
aus haushaltstechnischen Gründen (z. B. wenn die eingestellten Haushaltsmittel nicht oder
nicht mehr rechtzeitig abgerufen werden können oder das vorgesehene Budget für diese
Beschaffung überschritten wird etc.) oder aus veränderten - zum Zeitpunkt der Ausschreibung
nicht bekannten und auch noch nicht absehbaren -Beschaffungsbedürfnissen des Landes
Niedersachsen das Vergabeverfahren nicht durch Zuschlag beendet werden kann (Haushalts-
und Bedarfsvorbehalt). Es entsteht daher bei den Bietern kein Vertrauensschutz auf
Durchführung dieses Vergabeverfahrens. Ein Kontrahierungszwang für den Auftraggeber
besteht nicht.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -

2.1.6. Ausschlussgründe
Rein innerstaatliche Ausschlussgründe: zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach
§§ 123 bis 126 GWB
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: zwingende
bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Korruption: zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe
nach §§ 123 bis 126 GWB
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs:
zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: zwingende bzw. fakultative
Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe
nach §§ 123 bis 126 GWB
Betrugsbekämpfung: zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: zwingende bzw. fakultative
Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Zahlungsunfähigkeit: zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: zwingende bzw. fakultative
Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: zwingende bzw. fakultative
Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen
Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.:
zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: zwingende bzw.
fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: zwingende
bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit: zwingende bzw. fakultative
Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: zwingende
bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe
nach §§ 123 bis 126 GWB
Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge: zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach
§§ 123 bis 126 GWB
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§
123 bis 126 GWB
Entrichtung von Steuern: zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126
GWB
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten:
zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

5. Los

5.1. Los: LOT-0001
Titel: Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Transportboxen in Plane und Spriegel
integriert für den Straßenbau in Niedersachsen
Beschreibung: Dem LZN obliegt die Beschaffung von Waren und Dienstleistungen für die
unmittelbare niedersächsische Landesverwaltung (vgl. § 2 der Betriebsanweisung des LZN).
Mit Zustimmung seiner Aufsichtsbehörde kann das LZN weitere Aufgaben für öffentlich-
rechtliche Bedarfsträger innerhalb und außerhalb der niedersächsischen Landesverwaltung
sowie für privatrechtliche Gesellschaften in vollständiger Eigentümerschaft der öffentlichen
Hand übernehmen (vgl. § 3 Betriebsanweisung). In dieser Zuständigkeit umfasst der Auftrag
den Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen (§ 21 VgV) über die
Lieferung von Transportboxen in Plane und Spriegel integriert für den Straßenbau in
Niedersachsen. Der Auftrag umfasst auch die Montage der Plane und Spriegel inklusive der
Transportboxen entsprechend (dem Umfang) der jeweiligen Bestellung, auf dem Betriebshof
der jeweiligen Meisterei vor Ort. Die Artikel werden in den Web-Shop des Logistik Zentrum

Niedersachsen eingestellt und als Online-Bestellungen abgerufen. Abrufberechtigt sind alle
Straßenmeistereien des Landes Niedersachsen. Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des
Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Technischer Teil (Teil B) zu entnehmen.
Interne Kennung: 006-RV-ZKF/2024-03.335

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 34300000 Teile und Zubehör für Fahrzeuge und deren Motoren
Zusätzliche Einstufung (cpv): 34000000 Transportmittel und Erzeugnisse für Verkehrszwecke,
34900000 Verschiedene Transportmittel und Ersatzteile

5.1.2. Erfüllungsort
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen: Erfüllungsort ist der im jeweiligen Einzelabruf (Bestellung)
genannte Betriebshof der abrufenden Straßenmeisterei in Niedersachsen.

5.1.3. Geschätzte Dauer
Laufzeit: 12 Monate

5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 3
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie
hier beschrieben: Es besteht eine erste Vertragslaufzeit von 12 Monaten sowie optional drei
einseitige Vertragsverlängerungen durch den Auftraggeber zu jeweils höchstens 12 weiteren
Monaten. Der Vertrag verlängert sich stillschweigend jeweils um weitere 12 Monate, wenn er
nicht vom Auftraggeber sechs Monate vor Ablauf des Jahres gekündigt wird und endet
automatisch spätestens 48 Monate nach Vertragsbeginn, ohne dass es einer Kündigung durch
den Auftraggeber bedarf.

5.1.6. Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:selbst# Gemäß Vergabeunterlagen
gelten die Zusätzlichen Vertragsbedingungen (ZVB) für die Ausführung von Lieferungen und
Leistungen des Landes Niedersachsen. Rechtsform bei der Gründung einer
Bietergemeinschaft: Gesamtschuldnerisch haftend mit einem bevollmächtigten Vertreter.

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9. Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: Um die Eignung, d. h. das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123,
124 GWB, die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung, die wirtschaftliche und
finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit der Bieter beurteilen zu
können, hat der Bieter die in dem in den Vergabeunterlagen enthaltenen Dokument Auflistung
der Bieternachweise genannten Nachweise, Erklärungen und Angaben (Unterlagen) mit
Angebotsabgabe vorzulegen. Im Falle einer Bietergemeinschaft sind sämtliche unter der Nr. 1

und 5 der Auflistung der Bieternachweise geforderten Angaben jeweils von allen Mitgliedern
der Bietergemeinschaft sowie die unter Nr. 4 genannte Erklärung der Bietergemeinschaft
vorzulegen. Die unter den Nrn. 2, 3 (beide bei Bedarf) der Auflistung der Bieternachweise
aufgeführten Unterlagen sind nur von dem bevollmächtigten Mitglied auszufüllen. Die
Nachforderung von Unterlagen gem. § 56 Abs. 2 und 3 VgV steht im Ermessen des
Auftraggebers. Die Bieter haben keinen Anspruch auf Nachforderung/Nachreichung von
Unterlagen.

Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit
(Fachkunde), hat der Bieter eine Referenzliste der wesentlichen, in den letzten drei Jahren
erbrachten Leistungen, die mit der ausgeschriebenen Leistung in Art und Umfang vergleichbar
sind, unter Angabe des Auftragswertes, des Auftragsumfangs, des Auftragszeitraums sowie
des Auftraggebers inkl. Ansprechpartner und Telefonnummer vorzulegen. Eine entsprechende
Tabelle ist in dem beigefügten Vordruck Angaben zur Firma und zum Firmenprofil enthalten.
Als weiteren Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit, hat der Bieter über
ein zertifiziertes Qualitätsmanagementsystem nach EN ISO 9001:2015 oder gleichwertig zu
verfügen. Als Nachweis ist mit dem Angebot ein gültiges Zertifikat nach EN ISO 9001:2015
oder gleichwertig einzureichen.

Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Zur Feststellung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit hat der
Bieter in dem Vordruck Angaben zur Firma und zum Firmenprofil - sofern möglich - auch
Angaben hinsichtlich der Bonität des Unternehmens (insbesondere der
Geschäftskontenführung, der finanziellen Gesamtverhältnisse, des Vorliegens von
Beanstandungen in der Geschäftsbeziehung zum Kreditinstitut, des Eingehens von erfüllbaren
Verpflichtungen und der Zahlung von fälligen Rechnungen) und - sofern entsprechende
Angaben verfügbar sind - des Umsatzes (Umsatz bezüglich der Leistungsart, die Gegenstand
der Vergabe ist sowie Gesamtumsatz) der letzten drei abgeschlossenen Jahre zu machen.
Können die vorstehenden Angaben aufgrund einer Neugründung des Unternehmens oder aus
einem anderen berechtigten Grund noch nicht (vollständig) getätigt werden, hat der Bieter zum
Nachweis seiner Bonität mit Angebotsabgabe eine entsprechende Erklärung seines
Kreditinstituts vorzulegen.

Kriterium:
Art: Sonstiges
Beschreibung: Aufgrund des Art. 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April
2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 (Sanktions-Verordnung) über restriktive
Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine
destabilisieren, gilt ab sofort ein Zuschlagsverbot im Hinblick auf Unternehmen, die einen
Bezug zu Russland haben. Daher hat der Bieter sowie jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft
mit der diesen Vergabeunterlagen beigefügten Eigenerklärung (Nr. 5 der Auflistung der
Bieternachweise) verbindlich zu bestätigen, dass kein Bezug zu Russland im Sinne der
Vorschrift vorliegt. Wird diese Erklärung nicht abgegeben, wird das Angebot gem. § 57 Abs. 1
Nr. 2 VgV zwingend von der Wertung ausgeschlossen.

5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:

Art: Preis
Bezeichnung: Gesamtpreis
Beschreibung: Der Zuschlag wird im Vergabefall auf das Angebot mit dem niedrigsten
Gesamtpreis (netto) erteilt. Bei Gleichheit von Angebotspreisen entscheidet ein Losverfahren.
Rangfolge: 1
Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde: Der
Zuschlag wird im Vergabefall auf das Angebot mit dem niedrigsten Gesamtpreis (netto) erteilt.
Bei Gleichheit von Angebotspreisen entscheidet ein Losverfahren.

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 12/08/2024 00:00:00 (UTC+2)
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice
/CXQ6YYHD1Q3/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
URL: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YYHD1Q3

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YYHD1Q3
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 21/08/2024 10:00:00 (UTC+2)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Nachforderung von Unterlagen gem. § 56 Abs. 2 und 3 VgV
steht im Ermessen des Auftraggebers. Die Bieter haben keinen Anspruch auf Nachforderung
/Nachreichung von Unterlagen. Bewertungsrelevante Angaben / Unterlagen werden nicht
nachgefordert (§ 56 Abs. 3 VgV).
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 21/08/2024 10:01:00 (UTC+2)
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Allgemeine Vertragsbedingungen für die
Ausführung von Leistungen (VOL/B), Zusätzliche Vertragsbedingungen (ZVB) für die
Ausführung von Lieferungen und Leistungen des Landes Niedersachsen, Vergabeunterlagen,
bei Skontogewährung 14 Tage Zahlungsziel, die Vergabeunterlagen sehen im Falle der
Überschreitung von Ausführungsfristen Vertragsstrafen vor. Mit der Abgabe des Angebots
über die Vergabeplattform des Landes Niedersachsen bestätigt der Bieter sowie jedes Mitglied
einer Bietergemeinschaft mittels die diesen Vergabeunterlagen beigefügten Eigenerklärung
(Nr. 6 der Auflistung der Bieternachweise), dass er die in Ziffer 4.2 der
Verwaltungsvorschriften zur Nachhaltigen Beschaffung (VV-NB) genannten Leistungen nicht
von seiner Leistung umfasst hat und die dort genannten Stoffe nicht zur Leistungserbringung
verwendet.

Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für
interessierte Unternehmen sowie Bewerber/Bieter und Bewerber-/Bietergemeinschaften
bestehenden Rügeobliegenheiten und die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB
hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das
Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 GWB lautet: Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der
Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf
Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1
Satz 2 bleibt unberührt. Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf § 134 Abs. 1 und 2
GWB hin. § 134 Abs. 1 und 2 GWB lauten: (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter,
deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens,
dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen
Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des
Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen
keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor
die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein
Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1
geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet,
verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung
der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter
und Bewerber kommt es nicht an. § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB lautet: (1) Ein öffentlicher
Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber [...] (2) den Auftrag
ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union
vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem
Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der teilnehmenden Personen: 1
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft,
Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Logistik
Zentrum Niedersachsen Landesbetrieb - Außenstelle Hannover

Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt:
Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und
Digitalisierung
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
des BMI)

8. Organisationen

8.1. ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Logistik Zentrum Niedersachsen Landesbetrieb - Außenstelle
Hannover
Registrierungsnummer: 03-7075700000-96
Postanschrift: Podbielskistraße 166
Stadt: Hannover
Postleitzahl: 30177
Land, Gliederung (NUTS): Region Hannover (DE929)
Land: Deutschland
E-Mail: dirk.schneppel@lzn.de
Telefon: +49 51189848102
Fax: +49 51189848199
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Zentrale Beschaffungsstelle, die für andere Beschaffer bestimmte Lieferungen und/oder
Dienstleistungen erwirbt
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt

8.1. ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft,
Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Registrierungsnummer: t:04131153308
Postanschrift: Auf der Hude 2
Stadt: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land, Gliederung (NUTS): Lüneburg, Landkreis (DE935)
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer@mw.niedersachsen.de
Telefon: +49 4131153308
Fax: +49 4131152943
Rollen dieser Organisation:
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt

8.1. ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft,
Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Registrierungsnummer: f:04131152943
Postanschrift: Auf der Hude 2
Stadt: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land, Gliederung (NUTS): Lüneburg, Landkreis (DE935)
Land: Deutschland

E-Mail: vergabekammer@mw.niedersachsen.de
Telefon: +49 4131153308
Fax: +49 4131152943
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle

8.1. ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des
Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
E-Mail: noreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender

10. Änderung

Fassung der zu ändernden vorigen Bekanntmachung: 67159042-38ba-4599-bcc3-
64a62717eda8-01

Hauptgrund für die Änderung: Aktualisierte Informationen

10.1. Änderung
Abschnittskennung: PROCEDURE
Beschreibung der Änderungen: Punkt 2.3.3 Kleine Transportbox längs beifahrerseitig auf
Ladefläche (Optional) : - Abdeckblech für Standfüße vorne - gestrichen Unterpunkt
Auszugslade 2 (Gefahrgut) - Auszugslade maximal 560mm ausziehbar - anstatt vorher
1000mm - Antirutschmatten Gummi 3mm +/- 10% - gestrichen - 3 Stück Aluminium
Zurrschienen - gestrichen Länge: 1000mm +/- 10% - gestrichen - 3 Stück Zurrgurte mit
Klemmschloss - gestrichen Punkt 2.3.4 Große Transportbox längs beifahrerseitig auf
Ladefläche - Abdeckblech für Standfüße vorne - gestrichen

11. Informationen zur Bekanntmachung

11.1. Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: d0167c28-6631-4ab6-8c41-7c3821585f14 - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 23/07/2024 12:12:34 (UTC+2)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch

11.2. Informationen zur Veröffentlichung
ABl. S Nummer der Ausgabe: 143/2024
Datum der Veröffentlichung: 24/07/2024

Referenzen:
https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YYHD1Q3
https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YYHD1Q3/documents
http://icc-hofmann.net/NewsTicker/202407/ausschreibung-443349-2024-DEU.txt

 
 
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