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Ausschreibung: Deutschland  Öffentlicher Verkehr (Straße)  Vergabe der Busverkehrsleistungen im Landkreis Celle - DEU-Celle
Öffentlicher Verkehr (Straße)
Dokument Nr...: 345741-2024 (ID: 2024061204030236362)
Veröffentlicht: 12.06.2024
*
  DEU-Celle: Deutschland  Öffentlicher Verkehr (Straße)  Vergabe der
Busverkehrsleistungen im Landkreis Celle
   2024/S 113/2024 345741
   Deutschland  Öffentlicher Verkehr (Straße)  Vergabe der Busverkehrsleistungen im Landkreis
   Celle
   OJ S 113/2024 12/06/2024
   Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung  Standardregelung
   Dienstleistungen
   1. Beschaffer
       1.1. Beschaffer
            Offizielle Bezeichnung: Landkreis Celle- Amt für Bildung, Kultur und ÖPNV
	    Rechtsform des Erwerbers:
            Von einer lokalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
            Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
   2. Verfahren
       2.1. Verfahren
	    Titel: Vergabe der Busverkehrsleistungen im Landkreis Celle
            Beschreibung: Gegenstand dieser Vergabe ist die Durchführung gemeinwirtschaftlicher
            Linienverkehre im straßengebundenen ÖPNV im Landkreis Celle in den Linienbündeln Stadt
            Celle, Nord, West und Südost
	    Kennung des Verfahrens: e4f22eb4-b49f-486d-9703-28a9166de241
	    Verfahrensart: Offenes Verfahren
	    Das Verfahren wird beschleunigt: nein
     2.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Dienstleistungen
            Haupteinstufung (cpv): 60112000 Öffentlicher Verkehr (Straße)
     2.1.2. Erfüllungsort
	    Land, Gliederung (NUTS): Celle (DE931)
	    Land: Deutschland
     2.1.4. Allgemeine Informationen
            Zusätzliche Informationen: Die Bieter haben die Möglichkeit, eine Finanzierungshilfe in
	    Anspruch zu nehmen (vgl. dazu insbesondere die Regelungen in Anlage 10). Der Abschluss
            eines diese Finanzierungshilfe enthaltenen Verkehrsvertrags bedarf gemäß § 121 Abs. 2 Satz
            2, Abs. 3 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) der Genehmigung der
            zuständigen Kommunalaufsichtsbehörde. Die Kommunalaufsichtsbehörde hat im Vorfeld ein
            vorläufiges Einverständnis mit den entsprechenden Regelungen signalisiert, wird eine
	    verbindliche Entscheidung allerdings nicht vor Einleitung eines Vergabeverfahrens treffen (sie
            hat aber in Aussicht gestellt, die Entscheidung während der Wertungsphase treffen zu
            können). Auch wenn die Vergabestelle vor diesem Hintergrund davon ausgeht, dass ein die
            Finanzierungshilfe in Anspruch nehmender Vertrag geschlossen werden kann, werden für das
            Verfahren vorsorglich folgende Regelungen aufgenommen: a. Soweit ein Angebot für den
	    Zuschlag vorgesehen ist, das die Finanzierungshilfe nicht in Anspruch nimmt, bedarf es keiner
            Befassung der Kommunalaufsichtsbehörde. b. Soweit ein Angebot für den Zuschlag
	    vorgesehen ist, das die Finanzierungshilfe in Anspruch nimmt, wird sich die Vergabestelle um
            eine umgehende Entscheidung der Kommunalaufsichtsbehörde bemühen. Sollte die
              Kommunalaufsichtsbehörde dann wider Erwarten eine negative Entscheidung über die
              Zulässigkeit der Finanzierungshilfe treffen, würden nur noch die Angebote in die Wertung
	      einbezogen, die die Hilfe nicht in Anspruch nehmen. Vor diesem Hintergrund haben alle
              Bieter, die ein Angebot mit Finanzierungshilfe einreichen, die Möglichkeit zusätzlich ein
	      Alternativangebot ohne Inanspruchnahme der Finanzierungshilfe einzureichen. Dieses
              Alternativangebot würde dann nur gewertet, wenn die Kommunalaufsichtsbehörde während
              der Wertungsphase eine negative Entscheidung über die Zulässigkeit der Finanzierungshilfe
              treffen sollte. Sollte allerdings im Fall b. die Kommunalaufsichtsbehörde mitteilen, dass sie
              eine Entscheidung über die Zulässigkeit der Finanzierungshilfe erst nach erfolgter
              Zuschlagserteilung treffen kann, greift die Regelung in § 1 Abs. 2 Verkehrsvertrag, wonach der
              Vertrag unter der auflösenden Bedingung geschlossen wird, dass die
              Kommunalaufsichtsbehörde die nach § 121 Abs. 2 Satz 2, Abs. 3 Niedersächsisches
              Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) erforderliche Genehmigung für die
	      Finanzierungshilfe erteilt.
	      Rechtsgrundlage:
	      Richtlinie 2014/24/EU
	      vgv -
     2.1.5. Bedingungen für die Auftragsvergabe
            Bedingungen für die Einreichung:
            Höchstzahl der Lose, für die ein Bieter Angebote einreichen kann: 4
	    Auftragsbedingungen:
            Höchstzahl der Lose, für die Aufträge an einen Bieter vergeben werden können: 4
     2.1.6. Ausschlussgründe:
            Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit: Der Nachweis über das
            Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach den §§ 123 und 124 GWB erfolgt durch eine
            Erklärung des Bieters, dass zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe 1. keine Person, deren
            Verhalten ihm als für die Leitung des Unternehmens verantwortlich Handelnder nach § 123
            Abs. 3 GWB zuzurechnen ist, wegen einer Straftat nach den in § 123 Abs. 1 GWB genannten
	    strafrechtlichen Vorschriften oder vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten in den letzten
            fünf Jahren vor Angebotsabgabe rechtskräftig verurteilt worden ist und dass gegen ihn in
            diesem Zeitraum auch keine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten
	    wegen einer derartigen Straftat festgesetzt worden ist; 2. der Bieter seiner Verpflichtung zur
            Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung stets ordnungsgemäß
            nachgekommen ist und Gegenteiliges in den letzten fünf Jahren vor Angebotsabgabe weder
            durch eine rechtskräftige Gerichts- noch durch eine bestandskräftige
            Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde; 3. der Bieter bei der Ausführung öffentlicher
            Aufträge die geltenden umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtlichen Verpflichtungen beachtet und
            in den letzten drei Jahren vor Angebotsabgabe keinerlei diesbezüglichen Verstöße begangen
            hat; 4. der Bieter nicht zahlungsunfähig ist und über das Vermögen des Bieters weder ein
            Insolvenzverfahren noch ein vergleichbares gesetzliches Verfahren beantragt oder eröffnet
            wurde oder die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist
            sowie dass derartige Umstände auch in den letzten drei Jahren vor Angebotsabgabe nicht
	    vorgelegen haben; 5. der Bieter sich nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine
            Tätigkeit eingestellt hat sowie dass derartige Umstände auch in den letzten drei Jahren vor
	    Angebotsabgabe nicht vorgelegen haben; 6. weder der Bieter noch eine Person, deren
            Verhalten ihm als für die Leitung des Unternehmens verantwortlich Handelnder nach § 123
            Abs. 3 GWB zuzurechnen ist, im Rahmen der beruflichen Tätigkeit in den letzten drei Jahren
            vor Angebotsabgabe eine schwere und die Integrität des Bieters infrage stellende Verfehlung
	      begangen hat; 7. der Bieter in den letzten drei Jahren vor Angebotsabgabe keine
	      Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen hat, die eine Verhinderung,
              Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken, 8. dass nach
              Kenntnis des Bieters kein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens
              besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber
              tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte, 9. dass
              der Bieter in den letzten drei Jahren vor Angebotsabgabe bei der Ausführung eines früheren
              öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags keine wesentlichen Anforderungen erheblich
              oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und/oder dass dies nicht zu einer vorzeitigen
              Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat; 10. der
              Bieter nicht wegen eines Verstoßes nach § 21 Mindestlohngesetz (MiLoG) oder § 23
              Arbeitnehmer- Entsendegesetz (AEntG) mit einer Geldbuße von wenigstens
              zweitausendfünfhundert Euro belegt worden ist; 11. weder der Bieter noch eine Person, deren
              Verhalten ihm als für die Leitung des Unternehmens verantwortlich Handelnder nach § 123
	      Abs. 3 GWB oder als nach Satzung oder Gesetz Vertretungsberechtigter zuzurechnen ist, in
              den letzten fünf Jahren vor Angebotsabgabe nach § 404 Abs. 2 Nr. 3 Drittes Buch
              Sozialgesetzbuch mit einer Geldbuße von wenigstens zweitausendfünfhundert Euro belegt
              oder nach den §§ 10, 10a oder 11 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes zu einer
              Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen
              rechtskräftig verurteilt worden ist; 12. der Bieter keinen der in § 1 Abs. 2 Sätze 1 bis 3 PBZugV
              aufgezählten Verstöße begangen hat; 13. der Bieter über wirtschaftliche Mittel in einem
              solchen Umfang verfügt, dass diese zur Erfüllung seiner laufenden finanziellen
	      Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus dem hiesigen Auftrag ausreichen werden und
              dass der Bieter dies im Falle einer eventuell in der Phase der Prüfung und Wertung der
	      Angebote erfolgenden entsprechenden Anforderung des Auftraggebers durch Einreichung
              entsprechender Unterlagen im Sinne der Absätze 4 und 5 des § 45 VgV unverzüglich
	      nachweisen kann, 14. der Bieter in den letzten drei Jahren vor Angebotsabgabe nicht wegen
              eines rechtskräftig festgestellten Verstoßes nach § 24 Abs. 1 LkSG mit einer Geldbuße nach
              Maßgabe von § 22 Absatz 2 LkSG belegt worden ist.
   5. Los
       5.1. Los: LOT-0001
            Titel: Los 1 - Linienbündel Stadt Celle
            Beschreibung: Los 1 umfasst die Leistungen der Personenbeförderung im Busverkehr im
            Linienbündel Stadt Celle im Umfang von ca. 1.258.728 Fahrplan-km/a. Die Pflicht zur
	    Erbringung der Verkehrsleistungen beginnt am 01.04.2025. Der Betrieb endet am 31.03.2035.
	    Interne Kennung: E19441672
     5.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Dienstleistungen
            Haupteinstufung (cpv): 60112000 Öffentlicher Verkehr (Straße)
	    Optionen:
            Beschreibung der Optionen: Während der Vertragslaufzeit hat der Auftraggeber das Recht Zu-
	    , Ab- und Umbestellungen vorzunehmen. Zudem kann der Auftraggeber verlangen, dass die
            auf den vertragsgegenständlichen Linien nach der Leistungsbeschreibung einzusetzenden
	    Fahrzeuge soweit technisch machbar mit weiteren Ausstattungsmerkmalen aus- bzw.
            nachgerüstet werden bzw. dass Fahrzeuge mit alternativen Antrieben eingesetzt werden.
              Darüberhinaus hat der Auftraggeber das Recht, im Falle des Ausbleibens von Fördermitteln
	      auf den Einsatz emissionsfreier Fahrzeuge zu verzichten und insoweit den Einsatz von
              Dieselfahrzeugen zuzulassen. Näheres zum Vorgenannten regeln die Vergabeunterlagen.
     5.1.2. Erfüllungsort
	    Land, Gliederung (NUTS): Celle (DE931)
	    Land: Deutschland
     5.1.3. Geschätzte Dauer
	    Datum des Beginns: 01/04/2025
	    Enddatum der Laufzeit: 31/03/2035
	    Laufzeit: 10 Jahre
     5.1.6. Allgemeine Informationen
	    Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
	    Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
     5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
	    Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
            Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des
            Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge 
	    CVD))
            Die Rechtsgrundlage für CVD, um den anzuwendenden Typ von Vergabeverfahren
            festzulegen: Dienstleistungen der Personenbeförderung auf der Straße
     5.1.9. Eignungskriterien
	    Kriterium:
            Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
            Bezeichnung: Der Nachweis erfolgt durch die Vorlage von Referenzen des Bieters über vom
	    Bieter in den letzten 3 Jahren erbrachte Nahverkehrsleistungen.
            Beschreibung: Der Bieter gilt als technisch und beruflich leistungsfähig, wenn anzunehmen ist,
            dass er über die speziellen Sachkenntnisse und Erfahrungen verfügt, die zur Durchführung
            der hiesigen ÖPNV-Leistungen erforderlich sind und wenn zudem davon ausgegangen
            werden kann, dass er die Geschäfte eines Busunternehmens unter Beachtung der für die
            Personenbeförderung geltenden Vorschriften führen sowie die Allgemeinheit beim Betrieb der
            Buslinien vor Schäden und Gefahren bewahren wird und auch die sonstigen für ihn
            einschlägigen Rechtsvorschriften beachtet. Bieter können sich nach Maßgabe des § 47 Abs. 1
            VgV zum Nachweis ihrer technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten
            Dritter berufen. Hierzu haben sie nachzuweisen, dass die entsprechenden Kapazitäten dem
            Bieter während der gesamten Vertragslaufzeit tatsächlich und unwiderruflich zur Verfügung
            stehen. Soweit sich Bieter im Hinblick auf die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit oder
            die einschlägige berufliche Erfahrung auf Kapazitäten Dritter berufen, ist das Personal des
            Dritten, das über die mit den für diesen vorzulegenden Referenzen erlangte Erfahrung verfügt,
            bei der hiesigen Leistung einzusetzen. Näheres regeln die Vergabeunterlagen.
	      Kriterium:
              Art: Eignung zur Berufsausübung
	      Bezeichnung: Aktueller Handelsregisterauszug
	      Beschreibung: Die Bieter haben ihrem Angebot einen aktuellen Auszug aus dem
              Handelsregister (nicht vor dem 5.5.2024 datiert) beizufügen (bei Bietern aus einem anderen
	      Mitgliedsstaat eine gleichwertige aktuelle Bescheinigung des Ursprungs- oder Herkunftslandes
              des Bieters mit Übersetzung ins Deutsche; falls keine Eintragungspflicht im Handelsregister
              besteht eine formlose Erklärung, weshalb für den Bieter keine Eintragungspflicht besteht und
              darüber, wer die vertretungsberechtigten Personen sind). Hierfür ausreichend ist ein Ausdruck
              aus dem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem, über das die Daten aus
              den Handelsregistern abrufbar sind. Verweis auf die einschlägige Rechts- oder
              Verwaltungsvorschrift: §§ 3 ff. PBZugV.
	      Kriterium:
              Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
              Bezeichnung: Der Bieter erklärt im Wege der Eigenerklärung, dass er über wirtschaftliche
              Mittel in einem solchen Umfang verfügt, dass diese zur Erfüllung seiner laufenden finanziellen
	      Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus dem hiesigen Auftrag ausreichen werden...
	      (Fortsetzung s. Beschreibung)
	      Beschreibung: (Fortsetzung) ...und dass der Bieter dies im Falle einer eventuell in der Phase
              der Prüfung und Wertung der Angebote erfolgenden entsprechenden Anforderung des
              Auftraggebers durch Einreichung entsprechender Unterlagen im Sinne der Absätze 4 und 5
              des § 45 VgV unverzüglich nachweisen kann. Die wirtschaftliche und finanzielle
              Leistungsfähigkeit ist als gewährleistet anzusehen, wenn nach der Einschätzung des
	      Auftraggebers anzunehmen ist, dass der Bieter seine laufenden finanziellen Verpflichtungen
              unter Einschluss derjenigen aus dem hiesigen Auftrag erfüllen wird.
	      Kriterium:
	      Art: Sonstiges
              Bezeichnung: Bieter können sich nach Maßgabe des § 47 Abs. 1 VgV zum Nachweis ihrer
              wirtschaftlichen und finanziellen sowie ihrer technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf
              die Kapazitäten Dritter berufen. Hierzu haben sie nachzuweisen, dass die entsprechenden
              Kapazitäten dem Bieter während der gesamten Vertragslaufzeit tatsächlich und unwiderruflich
              zur Verfügung stehen.
              Beschreibung: Soweit sich Bieter im Hinblick auf die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit
              oder die einschlägige berufliche Erfahrung auf Kapazitäten Dritter berufen, ist das Personal
              des Dritten, das über die mit den für diesen vorzulegenden Referenzen erlangte Erfahrung
              verfügt, bei der hiesigen Leistung einzusetzen. Näheres regeln die Vergabeunterlagen. Hat
	      der Bieter sich zum Beleg seiner wirtschaftlichen und finanziellen oder seiner technischen und
              beruflichen Leistungsfähigkeit auf diejenige eines Dritten berufen, überprüft der Auftraggeber
              im Rahmen der Eignungsprüfung, ob die Unternehmen, deren Kapazitäten der Bieter in
              Anspruch nehmen will, die entsprechenden Eignungskriterien erfüllen und ob
              Ausschlussgründe für diese Unternehmen vorliegen. Die entsprechenden Nachweise und
              Erklärungen nach den Abschnitten  Ausschlussgründe: Schwere Verfehlung  und  Technische
              und berufliche Leistungsfähigkeit  sowie der geforderte Auszug aus dem Handelsregister sind
              dem Angebot in diesem Fall auch für den jeweiligen Dritten beizufügen. Erfüllt ein
	      Unternehmen das entsprechende Eignungskriterium nicht oder liegen zwingende oder
              fakultative Ausschlussgründe im Sinne der §§ 123 und 124 GWB für dieses Unternehmen vor,
              hat der Bieter dieses Unternehmen innerhalb einer ihm hierfür vom Auftraggeber zu setzenden
              Frist zu ersetzen. Bei Angeboten von Bietergemeinschaften müssen die für die Prüfung der
              Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen erforderlichen Unterlagen nach dem
              Abschnitt  2.1.6 Ausschlussgründe: Schwere Verfehlung  sowie der geforderte Auszug aus
              dem Handelsregister für jedes sowie die entsprechenden Unterlagen nach dem Abschnitt
               Technische und berufliche Leistungsfähigkeit  (Referenzen) für mindestens ein Mitglied der
              Bietergemeinschaft vorgelegt werden. Soweit nicht für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft
	      die nachzuweisenden Referenzen vorgelegt werden, hat die Bietergemeinschaft bei der
	      hiesigen Leistung das Personal der die Referenzen vorlegenden Mitglieder der
              Bietergemeinschaft einzusetzen, das über die mit den vorgelegten Referenzen erlangte
              Erfahrung verfügt. Näheres regeln die Vergabeunterlagen. Der Bieter hat bei der
              Angebotsabgabe eine Erklärung zum bei Angebotsabgabe vorgesehenen Einsatz von
              Nachunternehmern für Fahrbetriebsleistungen abzugeben. Beabsichtigt der Bieter bereits bei
              Angebotsabgabe die Übertragung von Fahrbetriebsleistungen auf konkret benannte
              Nachunternehmer, sind die Nachweise und Erklärungen nach dem Abschnitt  2.1.6
              Ausschlussgründe: Schwere Verfehlung  auch für die bei Angebotsabgabe vorgesehenen
              Nachunternehmer zu erbringen. Als vorläufigen Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens
              von Ausschlussgründen akzeptiert der Auftraggeber die Vorlage einer Einheitlichen
              Europäischen Eigenerklärung nach § 50 VgV; Näheres regeln die Vergabeunterlagen.
    5.1.10. Zuschlagskriterien
	    Kriterium:
	    Art: Preis
	    Beschreibung: Siehe Vergabeunterlagen
    5.1.11. Auftragsunterlagen
            Zugang zu bestimmten Auftragsunterlagen ist beschränkt
            Begründung für die Beschränkung des Zugangs zu bestimmten Auftragsunterlagen:
	    Schutz besonders sensibler Informationen
            Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:
            Informationen über zugangsbeschränkte Dokumente einsehbar unter: https://www.subreport.de
	    /E19441672
    5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
            Bedingungen für die Einreichung:
	    Elektronische Einreichung: Erforderlich
            Adresse für die Einreichung: https://www.subreport.de/E19441672
            Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
            Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
            Varianten: Nicht zulässig
            Frist für den Eingang der Angebote: 05/08/2024 12:00:00 (UTC+2)
            Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
            Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
	    nachgereicht werden.
            Zusätzliche Informationen: Auf § 56 VgV wird hingewiesen.
            Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
            Eröffnungsdatum: 05/08/2024 12:00:00 (UTC+2)
	    Auftragsbedingungen:
	    Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
            Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
	    Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
            Informationen über die Überprüfungsfristen: Vorschriften über die Einlegung von
            Rechtsbehelfen finden sich in den §§ 155 ff. GWB (Gesetz gegen
            Wettbewerbsbeschränkungen). Der Auftraggeber weist ausdrücklich darauf hin, dass im Fall
            der Nichtabhilfe einer von einem Bieter erhobenen Rüge ein entsprechender bei der unter
              5.1.16 genannten Vergabekammer eingereichter Nachprüfungsantrag unzulässig ist, wenn
              mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht
              abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
    5.1.15. Techniken
	    Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
            Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
	    Kein dynamisches Beschaffungssystem
    5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
            Überprüfungsstelle: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft,
	    Verkehr, Bauen und Digitalisierung
            Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt:
            Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und
	    Digitalisierung
       5.1. Los: LOT-0002
            Titel: Los 2 - Linienbündel Nord
            Beschreibung: Los 2 umfasst die Leistungen der Personenbeförderung im Busverkehr im
            Linienbündel Nord im Umfang von ca. 663.243 Fahrplan-km/a (Linienverkehr) sowie ca.
	    269.831 Fahrplan-km/a Leistungen im Anruf-Linien-Verkehr (ALF) vor Anwendung einer
	    Abrufquote. Die Pflicht zur Erbringung der Verkehrsleistungen beginnt am 01.04.2025. Der
	    Betrieb endet am 31.03.2035.
	    Interne Kennung: E19441672
     5.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Dienstleistungen
            Haupteinstufung (cpv): 60112000 Öffentlicher Verkehr (Straße)
	    Optionen:
            Beschreibung der Optionen: Während der Vertragslaufzeit hat der Auftraggeber das Recht Zu-
	    , Ab- und Umbestellungen vorzunehmen. Zudem kann der Auftraggeber verlangen, dass die
            auf den vertragsgegenständlichen Linien nach der Leistungsbeschreibung einzusetzenden
	    Fahrzeuge soweit technisch machbar mit weiteren Ausstattungsmerkmalen aus- bzw.
            nachgerüstet werden bzw. dass Fahrzeuge mit alternativen Antrieben eingesetzt werden.
            Darüberhinaus hat der Auftraggeber das Recht, im Falle des Ausbleibens von Fördermitteln
	    auf den Einsatz emissionsfreier Fahrzeuge zu verzichten und insoweit den Einsatz von
            Dieselfahrzeugen zuzulassen. Näheres zum Vorgenannten regeln die Vergabeunterlagen.
     5.1.2. Erfüllungsort
	    Land, Gliederung (NUTS): Celle (DE931)
	    Land: Deutschland
     5.1.3. Geschätzte Dauer
	    Datum des Beginns: 01/04/2025
	    Enddatum der Laufzeit: 31/03/2035
	    Laufzeit: 10 Jahre
     5.1.6. Allgemeine Informationen
	    Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
	    Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
     5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
	      Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
              Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des
              Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge 
	      CVD))
              Die Rechtsgrundlage für CVD, um den anzuwendenden Typ von Vergabeverfahren
              festzulegen: Dienstleistungen der Personenbeförderung auf der Straße
     5.1.9. Eignungskriterien
	    Kriterium:
            Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
            Bezeichnung: Der Nachweis erfolgt durch die Vorlage von Referenzen des Bieters über vom
	    Bieter in den letzten 3 Jahren erbrachte Nahverkehrsleistungen.
            Beschreibung: Der Bieter gilt als technisch und beruflich leistungsfähig, wenn anzunehmen ist,
            dass er über die speziellen Sachkenntnisse und Erfahrungen verfügt, die zur Durchführung
            der hiesigen ÖPNV-Leistungen erforderlich sind und wenn zudem davon ausgegangen
            werden kann, dass er die Geschäfte eines Busunternehmens unter Beachtung der für die
            Personenbeförderung geltenden Vorschriften führen sowie die Allgemeinheit beim Betrieb der
            Buslinien vor Schäden und Gefahren bewahren wird und auch die sonstigen für ihn
            einschlägigen Rechtsvorschriften beachtet. Bieter können sich nach Maßgabe des § 47 Abs. 1
            VgV zum Nachweis ihrer technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten
            Dritter berufen. Hierzu haben sie nachzuweisen, dass die entsprechenden Kapazitäten dem
            Bieter während der gesamten Vertragslaufzeit tatsächlich und unwiderruflich zur Verfügung
            stehen. Soweit sich Bieter im Hinblick auf die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit oder
            die einschlägige berufliche Erfahrung auf Kapazitäten Dritter berufen, ist das Personal des
            Dritten, das über die mit den für diesen vorzulegenden Referenzen erlangte Erfahrung verfügt,
            bei der hiesigen Leistung einzusetzen. Näheres regeln die Vergabeunterlagen.
	      Kriterium:
              Art: Eignung zur Berufsausübung
	      Bezeichnung: Aktueller Handelsregisterauszug
	      Beschreibung: Die Bieter haben ihrem Angebot einen aktuellen Auszug aus dem
              Handelsregister (nicht vor dem 5.5.2024 datiert) beizufügen (bei Bietern aus einem anderen
	      Mitgliedsstaat eine gleichwertige aktuelle Bescheinigung des Ursprungs- oder Herkunftslandes
              des Bieters mit Übersetzung ins Deutsche; falls keine Eintragungspflicht im Handelsregister
              besteht eine formlose Erklärung, weshalb für den Bieter keine Eintragungspflicht besteht und
              darüber, wer die vertretungsberechtigten Personen sind). Hierfür ausreichend ist ein Ausdruck
              aus dem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem, über das die Daten aus
              den Handelsregistern abrufbar sind. Verweis auf die einschlägige Rechts- oder
              Verwaltungsvorschrift: §§ 3 ff. PBZugV.
	      Kriterium:
              Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
              Bezeichnung: Der Bieter erklärt im Wege der Eigenerklärung, dass er über wirtschaftliche
              Mittel in einem solchen Umfang verfügt, dass diese zur Erfüllung seiner laufenden finanziellen
	      Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus dem hiesigen Auftrag ausreichen werden...
	      (Fortsetzung s. Beschreibung)
	      Beschreibung: (Fortsetzung) ...und dass der Bieter dies im Falle einer eventuell in der Phase
              der Prüfung und Wertung der Angebote erfolgenden entsprechenden Anforderung des
              Auftraggebers durch Einreichung entsprechender Unterlagen im Sinne der Absätze 4 und 5
              des § 45 VgV unverzüglich nachweisen kann. Die wirtschaftliche und finanzielle
              Leistungsfähigkeit ist als gewährleistet anzusehen, wenn nach der Einschätzung des
	      Auftraggebers anzunehmen ist, dass der Bieter seine laufenden finanziellen Verpflichtungen
              unter Einschluss derjenigen aus dem hiesigen Auftrag erfüllen wird.
	      Kriterium:
	      Art: Sonstiges
              Bezeichnung: Bieter können sich nach Maßgabe des § 47 Abs. 1 VgV zum Nachweis ihrer
              wirtschaftlichen und finanziellen sowie ihrer technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf
              die Kapazitäten Dritter berufen. Hierzu haben sie nachzuweisen, dass die entsprechenden
              Kapazitäten dem Bieter während der gesamten Vertragslaufzeit tatsächlich und unwiderruflich
              zur Verfügung stehen.
              Beschreibung: Soweit sich Bieter im Hinblick auf die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit
              oder die einschlägige berufliche Erfahrung auf Kapazitäten Dritter berufen, ist das Personal
              des Dritten, das über die mit den für diesen vorzulegenden Referenzen erlangte Erfahrung
              verfügt, bei der hiesigen Leistung einzusetzen. Näheres regeln die Vergabeunterlagen. Hat
	      der Bieter sich zum Beleg seiner wirtschaftlichen und finanziellen oder seiner technischen und
              beruflichen Leistungsfähigkeit auf diejenige eines Dritten berufen, überprüft der Auftraggeber
              im Rahmen der Eignungsprüfung, ob die Unternehmen, deren Kapazitäten der Bieter in
              Anspruch nehmen will, die entsprechenden Eignungskriterien erfüllen und ob
              Ausschlussgründe für diese Unternehmen vorliegen. Die entsprechenden Nachweise und
              Erklärungen nach den Abschnitten  Ausschlussgründe: Schwere Verfehlung  und  Technische
              und berufliche Leistungsfähigkeit  sowie der geforderte Auszug aus dem Handelsregister sind
              dem Angebot in diesem Fall auch für den jeweiligen Dritten beizufügen. Erfüllt ein
	      Unternehmen das entsprechende Eignungskriterium nicht oder liegen zwingende oder
              fakultative Ausschlussgründe im Sinne der §§ 123 und 124 GWB für dieses Unternehmen vor,
              hat der Bieter dieses Unternehmen innerhalb einer ihm hierfür vom Auftraggeber zu setzenden
              Frist zu ersetzen. Bei Angeboten von Bietergemeinschaften müssen die für die Prüfung der
              Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen erforderlichen Unterlagen nach dem
              Abschnitt  2.1.6 Ausschlussgründe: Schwere Verfehlung  sowie der geforderte Auszug aus
              dem Handelsregister für jedes sowie die entsprechenden Unterlagen nach dem Abschnitt
               Technische und berufliche Leistungsfähigkeit  (Referenzen) für mindestens ein Mitglied der
              Bietergemeinschaft vorgelegt werden. Soweit nicht für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft
	      die nachzuweisenden Referenzen vorgelegt werden, hat die Bietergemeinschaft bei der
	      hiesigen Leistung das Personal der die Referenzen vorlegenden Mitglieder der
              Bietergemeinschaft einzusetzen, das über die mit den vorgelegten Referenzen erlangte
              Erfahrung verfügt. Näheres regeln die Vergabeunterlagen. Der Bieter hat bei der
              Angebotsabgabe eine Erklärung zum bei Angebotsabgabe vorgesehenen Einsatz von
              Nachunternehmern für Fahrbetriebsleistungen abzugeben. Beabsichtigt der Bieter bereits bei
              Angebotsabgabe die Übertragung von Fahrbetriebsleistungen auf konkret benannte
              Nachunternehmer, sind die Nachweise und Erklärungen nach dem Abschnitt  2.1.6
              Ausschlussgründe: Schwere Verfehlung  auch für die bei Angebotsabgabe vorgesehenen
              Nachunternehmer zu erbringen. Als vorläufigen Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens
              von Ausschlussgründen akzeptiert der Auftraggeber die Vorlage einer Einheitlichen
              Europäischen Eigenerklärung nach § 50 VgV; Näheres regeln die Vergabeunterlagen.
    5.1.10. Zuschlagskriterien
	    Kriterium:
	    Art: Preis
	    Beschreibung: Siehe Vergabeunterlagen
    5.1.11. Auftragsunterlagen
            Zugang zu bestimmten Auftragsunterlagen ist beschränkt
            Begründung für die Beschränkung des Zugangs zu bestimmten Auftragsunterlagen:
	    Schutz besonders sensibler Informationen
            Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:
            Informationen über zugangsbeschränkte Dokumente einsehbar unter: https://www.subreport.de
	    /E19441672
    5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
            Bedingungen für die Einreichung:
	    Elektronische Einreichung: Erforderlich
            Adresse für die Einreichung: https://www.subreport.de/E19441672
            Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
            Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
            Varianten: Nicht zulässig
            Frist für den Eingang der Angebote: 05/08/2024 12:00:00 (UTC+2)
            Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
            Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
	    nachgereicht werden.
            Zusätzliche Informationen: Auf § 56 VgV wird hingewiesen.
            Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
            Eröffnungsdatum: 05/08/2024 12:00:00 (UTC+2)
	    Auftragsbedingungen:
	    Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
            Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
	    Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
            Informationen über die Überprüfungsfristen: Vorschriften über die Einlegung von
            Rechtsbehelfen finden sich in den §§ 155 ff. GWB (Gesetz gegen
            Wettbewerbsbeschränkungen). Der Auftraggeber weist ausdrücklich darauf hin, dass im Fall
            der Nichtabhilfe einer von einem Bieter erhobenen Rüge ein entsprechender bei der unter
            5.1.16 genannten Vergabekammer eingereichter Nachprüfungsantrag unzulässig ist, wenn
            mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht
            abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
    5.1.15. Techniken
	    Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
            Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
	    Kein dynamisches Beschaffungssystem
    5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
            Überprüfungsstelle: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft,
	    Verkehr, Bauen und Digitalisierung
            Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt:
            Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und
	    Digitalisierung
       5.1. Los: LOT-0003
            Titel: Los 3 - Linienbündel West
            Beschreibung: Los 3 umfasst die Leistungen der Personenbeförderung im Busverkehr im
            Linienbündel West im Umfang von ca. 1.042.472 Fahrplan-km/a (Linienverkehr) sowie ca.
	      121.384 Fahrplan-km/a Leistungen im Anruf-Linien-Verkehr (ALF) vor Anwendung einer
	      Abrufquote. Die Pflicht zur Erbringung der Verkehrsleistungen beginnt am 01.04.2025. Der
	      Betrieb endet am 31.03.2035.
	      Interne Kennung: E19441672
     5.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Dienstleistungen
            Haupteinstufung (cpv): 60112000 Öffentlicher Verkehr (Straße)
	    Optionen:
            Beschreibung der Optionen: Während der Vertragslaufzeit hat der Auftraggeber das Recht Zu-
	    , Ab- und Umbestellungen vorzunehmen. Zudem kann der Auftraggeber verlangen, dass die
            auf den vertragsgegenständlichen Linien nach der Leistungsbeschreibung einzusetzenden
	    Fahrzeuge soweit technisch machbar mit weiteren Ausstattungsmerkmalen aus- bzw.
            nachgerüstet werden bzw. dass Fahrzeuge mit alternativen Antrieben eingesetzt werden.
            Darüberhinaus hat der Auftraggeber das Recht, im Falle des Ausbleibens von Fördermitteln
	    auf den Einsatz emissionsfreier Fahrzeuge zu verzichten und insoweit den Einsatz von
            Dieselfahrzeugen zuzulassen. Näheres zum Vorgenannten regeln die Vergabeunterlagen.
     5.1.2. Erfüllungsort
	    Land, Gliederung (NUTS): Celle (DE931)
	    Land: Deutschland
     5.1.3. Geschätzte Dauer
	    Datum des Beginns: 01/04/2025
	    Enddatum der Laufzeit: 31/03/2035
	    Laufzeit: 10 Jahre
     5.1.6. Allgemeine Informationen
	    Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
	    Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
     5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
	    Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
            Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des
            Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge 
	    CVD))
            Die Rechtsgrundlage für CVD, um den anzuwendenden Typ von Vergabeverfahren
            festzulegen: Dienstleistungen der Personenbeförderung auf der Straße
     5.1.9. Eignungskriterien
	    Kriterium:
            Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
            Bezeichnung: Der Nachweis erfolgt durch die Vorlage von Referenzen des Bieters über vom
	    Bieter in den letzten 3 Jahren erbrachte Nahverkehrsleistungen.
            Beschreibung: Der Bieter gilt als technisch und beruflich leistungsfähig, wenn anzunehmen ist,
            dass er über die speziellen Sachkenntnisse und Erfahrungen verfügt, die zur Durchführung
            der hiesigen ÖPNV-Leistungen erforderlich sind und wenn zudem davon ausgegangen
            werden kann, dass er die Geschäfte eines Busunternehmens unter Beachtung der für die
            Personenbeförderung geltenden Vorschriften führen sowie die Allgemeinheit beim Betrieb der
            Buslinien vor Schäden und Gefahren bewahren wird und auch die sonstigen für ihn
            einschlägigen Rechtsvorschriften beachtet. Bieter können sich nach Maßgabe des § 47 Abs. 1
              VgV zum Nachweis ihrer technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten
              Dritter berufen. Hierzu haben sie nachzuweisen, dass die entsprechenden Kapazitäten dem
              Bieter während der gesamten Vertragslaufzeit tatsächlich und unwiderruflich zur Verfügung
              stehen. Soweit sich Bieter im Hinblick auf die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit oder
              die einschlägige berufliche Erfahrung auf Kapazitäten Dritter berufen, ist das Personal des
              Dritten, das über die mit den für diesen vorzulegenden Referenzen erlangte Erfahrung verfügt,
              bei der hiesigen Leistung einzusetzen. Näheres regeln die Vergabeunterlagen.
	      Kriterium:
              Art: Eignung zur Berufsausübung
	      Bezeichnung: Aktueller Handelsregisterauszug
	      Beschreibung: Die Bieter haben ihrem Angebot einen aktuellen Auszug aus dem
              Handelsregister (nicht vor dem 5.5.2024 datiert) beizufügen (bei Bietern aus einem anderen
	      Mitgliedsstaat eine gleichwertige aktuelle Bescheinigung des Ursprungs- oder Herkunftslandes
              des Bieters mit Übersetzung ins Deutsche; falls keine Eintragungspflicht im Handelsregister
              besteht eine formlose Erklärung, weshalb für den Bieter keine Eintragungspflicht besteht und
              darüber, wer die vertretungsberechtigten Personen sind). Hierfür ausreichend ist ein Ausdruck
              aus dem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem, über das die Daten aus
              den Handelsregistern abrufbar sind. Verweis auf die einschlägige Rechts- oder
              Verwaltungsvorschrift: §§ 3 ff. PBZugV.
	      Kriterium:
              Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
              Bezeichnung: Der Bieter erklärt im Wege der Eigenerklärung, dass er über wirtschaftliche
              Mittel in einem solchen Umfang verfügt, dass diese zur Erfüllung seiner laufenden finanziellen
	      Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus dem hiesigen Auftrag ausreichen werden...
	      (Fortsetzung s. Beschreibung)
	      Beschreibung: (Fortsetzung) ...und dass der Bieter dies im Falle einer eventuell in der Phase
              der Prüfung und Wertung der Angebote erfolgenden entsprechenden Anforderung des
              Auftraggebers durch Einreichung entsprechender Unterlagen im Sinne der Absätze 4 und 5
              des § 45 VgV unverzüglich nachweisen kann. Die wirtschaftliche und finanzielle
              Leistungsfähigkeit ist als gewährleistet anzusehen, wenn nach der Einschätzung des
	      Auftraggebers anzunehmen ist, dass der Bieter seine laufenden finanziellen Verpflichtungen
              unter Einschluss derjenigen aus dem hiesigen Auftrag erfüllen wird.
	      Kriterium:
	      Art: Sonstiges
              Bezeichnung: Bieter können sich nach Maßgabe des § 47 Abs. 1 VgV zum Nachweis ihrer
              wirtschaftlichen und finanziellen sowie ihrer technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf
              die Kapazitäten Dritter berufen. Hierzu haben sie nachzuweisen, dass die entsprechenden
              Kapazitäten dem Bieter während der gesamten Vertragslaufzeit tatsächlich und unwiderruflich
              zur Verfügung stehen.
              Beschreibung: Soweit sich Bieter im Hinblick auf die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit
              oder die einschlägige berufliche Erfahrung auf Kapazitäten Dritter berufen, ist das Personal
              des Dritten, das über die mit den für diesen vorzulegenden Referenzen erlangte Erfahrung
              verfügt, bei der hiesigen Leistung einzusetzen. Näheres regeln die Vergabeunterlagen. Hat
	      der Bieter sich zum Beleg seiner wirtschaftlichen und finanziellen oder seiner technischen und
              beruflichen Leistungsfähigkeit auf diejenige eines Dritten berufen, überprüft der Auftraggeber
              im Rahmen der Eignungsprüfung, ob die Unternehmen, deren Kapazitäten der Bieter in
              Anspruch nehmen will, die entsprechenden Eignungskriterien erfüllen und ob
              Ausschlussgründe für diese Unternehmen vorliegen. Die entsprechenden Nachweise und
              Erklärungen nach den Abschnitten  Ausschlussgründe: Schwere Verfehlung  und  Technische
              und berufliche Leistungsfähigkeit  sowie der geforderte Auszug aus dem Handelsregister sind
              dem Angebot in diesem Fall auch für den jeweiligen Dritten beizufügen. Erfüllt ein
	      Unternehmen das entsprechende Eignungskriterium nicht oder liegen zwingende oder
              fakultative Ausschlussgründe im Sinne der §§ 123 und 124 GWB für dieses Unternehmen vor,
              hat der Bieter dieses Unternehmen innerhalb einer ihm hierfür vom Auftraggeber zu setzenden
              Frist zu ersetzen. Bei Angeboten von Bietergemeinschaften müssen die für die Prüfung der
              Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen erforderlichen Unterlagen nach dem
              Abschnitt  2.1.6 Ausschlussgründe: Schwere Verfehlung  sowie der geforderte Auszug aus
              dem Handelsregister für jedes sowie die entsprechenden Unterlagen nach dem Abschnitt
               Technische und berufliche Leistungsfähigkeit  (Referenzen) für mindestens ein Mitglied der
              Bietergemeinschaft vorgelegt werden. Soweit nicht für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft
	      die nachzuweisenden Referenzen vorgelegt werden, hat die Bietergemeinschaft bei der
	      hiesigen Leistung das Personal der die Referenzen vorlegenden Mitglieder der
              Bietergemeinschaft einzusetzen, das über die mit den vorgelegten Referenzen erlangte
              Erfahrung verfügt. Näheres regeln die Vergabeunterlagen. Der Bieter hat bei der
              Angebotsabgabe eine Erklärung zum bei Angebotsabgabe vorgesehenen Einsatz von
              Nachunternehmern für Fahrbetriebsleistungen abzugeben. Beabsichtigt der Bieter bereits bei
              Angebotsabgabe die Übertragung von Fahrbetriebsleistungen auf konkret benannte
              Nachunternehmer, sind die Nachweise und Erklärungen nach dem Abschnitt  2.1.6
              Ausschlussgründe: Schwere Verfehlung  auch für die bei Angebotsabgabe vorgesehenen
              Nachunternehmer zu erbringen. Als vorläufigen Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens
              von Ausschlussgründen akzeptiert der Auftraggeber die Vorlage einer Einheitlichen
              Europäischen Eigenerklärung nach § 50 VgV; Näheres regeln die Vergabeunterlagen.
    5.1.10. Zuschlagskriterien
	    Kriterium:
	    Art: Preis
	    Beschreibung: Siehe Vergabeunterlagen
    5.1.11. Auftragsunterlagen
            Zugang zu bestimmten Auftragsunterlagen ist beschränkt
            Begründung für die Beschränkung des Zugangs zu bestimmten Auftragsunterlagen:
	    Schutz besonders sensibler Informationen
            Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:
            Informationen über zugangsbeschränkte Dokumente einsehbar unter: https://www.subreport.de
	    /E19441672
    5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
            Bedingungen für die Einreichung:
	    Elektronische Einreichung: Erforderlich
            Adresse für die Einreichung: https://www.subreport.de/E19441672
            Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
            Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
            Varianten: Nicht zulässig
            Frist für den Eingang der Angebote: 05/08/2024 12:00:00 (UTC+2)
            Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
              Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
	      nachgereicht werden.
              Zusätzliche Informationen: Auf § 56 VgV wird hingewiesen.
              Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
              Eröffnungsdatum: 05/08/2024 12:00:00 (UTC+2)
	      Auftragsbedingungen:
	      Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
              Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
	      Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
              Informationen über die Überprüfungsfristen: Vorschriften über die Einlegung von
              Rechtsbehelfen finden sich in den §§ 155 ff. GWB (Gesetz gegen
              Wettbewerbsbeschränkungen). Der Auftraggeber weist ausdrücklich darauf hin, dass im Fall
              der Nichtabhilfe einer von einem Bieter erhobenen Rüge ein entsprechender bei der unter
              5.1.16 genannten Vergabekammer eingereichter Nachprüfungsantrag unzulässig ist, wenn
              mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht
              abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
    5.1.15. Techniken
	    Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
            Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
	    Kein dynamisches Beschaffungssystem
    5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
            Überprüfungsstelle: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft,
	    Verkehr, Bauen und Digitalisierung
            Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt:
            Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und
	    Digitalisierung
       5.1. Los: LOT-0004
            Titel: Los 4 - Linienbündel Südost
            Beschreibung: Los 3 umfasst die Leistungen der Personenbeförderung im Busverkehr im
            Linienbündel Südost im Umfang von ca. 1.204.505 Fahrplan-km/a (Linienverkehr) sowie ca.
	    283.524 Fahrplan-km/a Leistungen im Anruf-Linien-Verkehr (ALF) vor Anwendung einer
	    Abrufquote. Die Pflicht zur Erbringung der Verkehrsleistungen beginnt am 01.04.2025. Der
	    Betrieb endet am 31.03.2035.
	    Interne Kennung: E19441672
     5.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Dienstleistungen
            Haupteinstufung (cpv): 60112000 Öffentlicher Verkehr (Straße)
	    Optionen:
            Beschreibung der Optionen: Während der Vertragslaufzeit hat der Auftraggeber das Recht Zu-
	    , Ab- und Umbestellungen vorzunehmen. Zudem kann der Auftraggeber verlangen, dass die
            auf den vertragsgegenständlichen Linien nach der Leistungsbeschreibung einzusetzenden
	    Fahrzeuge soweit technisch machbar mit weiteren Ausstattungsmerkmalen aus- bzw.
            nachgerüstet werden bzw. dass Fahrzeuge mit alternativen Antrieben eingesetzt werden.
            Darüberhinaus hat der Auftraggeber das Recht, im Falle des Ausbleibens von Fördermitteln
	    auf den Einsatz emissionsfreier Fahrzeuge zu verzichten und insoweit den Einsatz von
            Dieselfahrzeugen zuzulassen. Näheres zum Vorgenannten regeln die Vergabeunterlagen.
     5.1.2. Erfüllungsort
	    Land, Gliederung (NUTS): Celle (DE931)
	    Land: Deutschland
     5.1.3. Geschätzte Dauer
	    Datum des Beginns: 01/04/2025
	    Enddatum der Laufzeit: 31/03/2035
	    Laufzeit: 10 Jahre
     5.1.6. Allgemeine Informationen
	    Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
	    Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
     5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
	    Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
            Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des
            Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge 
	    CVD))
            Die Rechtsgrundlage für CVD, um den anzuwendenden Typ von Vergabeverfahren
            festzulegen: Dienstleistungen der Personenbeförderung auf der Straße
     5.1.9. Eignungskriterien
	    Kriterium:
            Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
            Bezeichnung: Der Nachweis erfolgt durch die Vorlage von Referenzen des Bieters über vom
	    Bieter in den letzten 3 Jahren erbrachte Nahverkehrsleistungen.
            Beschreibung: Der Bieter gilt als technisch und beruflich leistungsfähig, wenn anzunehmen ist,
            dass er über die speziellen Sachkenntnisse und Erfahrungen verfügt, die zur Durchführung
            der hiesigen ÖPNV-Leistungen erforderlich sind und wenn zudem davon ausgegangen
            werden kann, dass er die Geschäfte eines Busunternehmens unter Beachtung der für die
            Personenbeförderung geltenden Vorschriften führen sowie die Allgemeinheit beim Betrieb der
            Buslinien vor Schäden und Gefahren bewahren wird und auch die sonstigen für ihn
            einschlägigen Rechtsvorschriften beachtet. Bieter können sich nach Maßgabe des § 47 Abs. 1
            VgV zum Nachweis ihrer technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten
            Dritter berufen. Hierzu haben sie nachzuweisen, dass die entsprechenden Kapazitäten dem
            Bieter während der gesamten Vertragslaufzeit tatsächlich und unwiderruflich zur Verfügung
            stehen. Soweit sich Bieter im Hinblick auf die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit oder
            die einschlägige berufliche Erfahrung auf Kapazitäten Dritter berufen, ist das Personal des
            Dritten, das über die mit den für diesen vorzulegenden Referenzen erlangte Erfahrung verfügt,
            bei der hiesigen Leistung einzusetzen. Näheres regeln die Vergabeunterlagen.
	      Kriterium:
              Art: Eignung zur Berufsausübung
	      Bezeichnung: Aktueller Handelsregisterauszug
	      Beschreibung: Die Bieter haben ihrem Angebot einen aktuellen Auszug aus dem
              Handelsregister (nicht vor dem 5.5.2024 datiert) beizufügen (bei Bietern aus einem anderen
	      Mitgliedsstaat eine gleichwertige aktuelle Bescheinigung des Ursprungs- oder Herkunftslandes
              des Bieters mit Übersetzung ins Deutsche; falls keine Eintragungspflicht im Handelsregister
              besteht eine formlose Erklärung, weshalb für den Bieter keine Eintragungspflicht besteht und
              darüber, wer die vertretungsberechtigten Personen sind). Hierfür ausreichend ist ein Ausdruck
              aus dem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem, über das die Daten aus
              den Handelsregistern abrufbar sind. Verweis auf die einschlägige Rechts- oder
              Verwaltungsvorschrift: §§ 3 ff. PBZugV.
	      Kriterium:
              Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
              Bezeichnung: Der Bieter erklärt im Wege der Eigenerklärung, dass er über wirtschaftliche
              Mittel in einem solchen Umfang verfügt, dass diese zur Erfüllung seiner laufenden finanziellen
	      Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus dem hiesigen Auftrag ausreichen werden...
	      (Fortsetzung s. Beschreibung)
	      Beschreibung: (Fortsetzung) ...und dass der Bieter dies im Falle einer eventuell in der Phase
              der Prüfung und Wertung der Angebote erfolgenden entsprechenden Anforderung des
              Auftraggebers durch Einreichung entsprechender Unterlagen im Sinne der Absätze 4 und 5
              des § 45 VgV unverzüglich nachweisen kann. Die wirtschaftliche und finanzielle
              Leistungsfähigkeit ist als gewährleistet anzusehen, wenn nach der Einschätzung des
	      Auftraggebers anzunehmen ist, dass der Bieter seine laufenden finanziellen Verpflichtungen
              unter Einschluss derjenigen aus dem hiesigen Auftrag erfüllen wird.
	      Kriterium:
	      Art: Sonstiges
              Bezeichnung: Bieter können sich nach Maßgabe des § 47 Abs. 1 VgV zum Nachweis ihrer
              wirtschaftlichen und finanziellen sowie ihrer technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf
              die Kapazitäten Dritter berufen. Hierzu haben sie nachzuweisen, dass die entsprechenden
              Kapazitäten dem Bieter während der gesamten Vertragslaufzeit tatsächlich und unwiderruflich
              zur Verfügung stehen.
              Beschreibung: Soweit sich Bieter im Hinblick auf die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit
              oder die einschlägige berufliche Erfahrung auf Kapazitäten Dritter berufen, ist das Personal
              des Dritten, das über die mit den für diesen vorzulegenden Referenzen erlangte Erfahrung
              verfügt, bei der hiesigen Leistung einzusetzen. Näheres regeln die Vergabeunterlagen. Hat
	      der Bieter sich zum Beleg seiner wirtschaftlichen und finanziellen oder seiner technischen und
              beruflichen Leistungsfähigkeit auf diejenige eines Dritten berufen, überprüft der Auftraggeber
              im Rahmen der Eignungsprüfung, ob die Unternehmen, deren Kapazitäten der Bieter in
              Anspruch nehmen will, die entsprechenden Eignungskriterien erfüllen und ob
              Ausschlussgründe für diese Unternehmen vorliegen. Die entsprechenden Nachweise und
              Erklärungen nach den Abschnitten  Ausschlussgründe: Schwere Verfehlung  und  Technische
              und berufliche Leistungsfähigkeit  sowie der geforderte Auszug aus dem Handelsregister sind
              dem Angebot in diesem Fall auch für den jeweiligen Dritten beizufügen. Erfüllt ein
	      Unternehmen das entsprechende Eignungskriterium nicht oder liegen zwingende oder
              fakultative Ausschlussgründe im Sinne der §§ 123 und 124 GWB für dieses Unternehmen vor,
              hat der Bieter dieses Unternehmen innerhalb einer ihm hierfür vom Auftraggeber zu setzenden
              Frist zu ersetzen. Bei Angeboten von Bietergemeinschaften müssen die für die Prüfung der
              Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen erforderlichen Unterlagen nach dem
              Abschnitt  2.1.6 Ausschlussgründe: Schwere Verfehlung  sowie der geforderte Auszug aus
              dem Handelsregister für jedes sowie die entsprechenden Unterlagen nach dem Abschnitt
               Technische und berufliche Leistungsfähigkeit  (Referenzen) für mindestens ein Mitglied der
              Bietergemeinschaft vorgelegt werden. Soweit nicht für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft
	      die nachzuweisenden Referenzen vorgelegt werden, hat die Bietergemeinschaft bei der
	      hiesigen Leistung das Personal der die Referenzen vorlegenden Mitglieder der
              Bietergemeinschaft einzusetzen, das über die mit den vorgelegten Referenzen erlangte
              Erfahrung verfügt. Näheres regeln die Vergabeunterlagen. Der Bieter hat bei der
              Angebotsabgabe eine Erklärung zum bei Angebotsabgabe vorgesehenen Einsatz von
              Nachunternehmern für Fahrbetriebsleistungen abzugeben. Beabsichtigt der Bieter bereits bei
              Angebotsabgabe die Übertragung von Fahrbetriebsleistungen auf konkret benannte
              Nachunternehmer, sind die Nachweise und Erklärungen nach dem Abschnitt  2.1.6
              Ausschlussgründe: Schwere Verfehlung  auch für die bei Angebotsabgabe vorgesehenen
              Nachunternehmer zu erbringen. Als vorläufigen Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens
              von Ausschlussgründen akzeptiert der Auftraggeber die Vorlage einer Einheitlichen
              Europäischen Eigenerklärung nach § 50 VgV; Näheres regeln die Vergabeunterlagen.
    5.1.10. Zuschlagskriterien
	    Kriterium:
	    Art: Preis
	    Beschreibung: Siehe Vergabeunterlagen
    5.1.11. Auftragsunterlagen
            Zugang zu bestimmten Auftragsunterlagen ist beschränkt
            Begründung für die Beschränkung des Zugangs zu bestimmten Auftragsunterlagen:
	    Schutz besonders sensibler Informationen
            Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:
            Informationen über zugangsbeschränkte Dokumente einsehbar unter: https://www.subreport.de
	    /E19441672
    5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
            Bedingungen für die Einreichung:
	    Elektronische Einreichung: Erforderlich
            Adresse für die Einreichung: https://www.subreport.de/E19441672
            Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
            Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
            Varianten: Nicht zulässig
            Frist für den Eingang der Angebote: 05/08/2024 12:00:00 (UTC+2)
            Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
            Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
	    nachgereicht werden.
            Zusätzliche Informationen: Auf § 56 VgV wird hingewiesen.
            Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
            Eröffnungsdatum: 05/08/2024 12:00:00 (UTC+2)
	    Auftragsbedingungen:
	    Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
            Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
	    Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
            Informationen über die Überprüfungsfristen: Vorschriften über die Einlegung von
            Rechtsbehelfen finden sich in den §§ 155 ff. GWB (Gesetz gegen
            Wettbewerbsbeschränkungen). Der Auftraggeber weist ausdrücklich darauf hin, dass im Fall
            der Nichtabhilfe einer von einem Bieter erhobenen Rüge ein entsprechender bei der unter
            5.1.16 genannten Vergabekammer eingereichter Nachprüfungsantrag unzulässig ist, wenn
            mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht
            abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
    5.1.15. Techniken
	      Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
              Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
	      Kein dynamisches Beschaffungssystem
    5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
            Überprüfungsstelle: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft,
	    Verkehr, Bauen und Digitalisierung
            Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt:
            Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und
	    Digitalisierung
   8. Organisationen
       8.1. ORG-0001
            Offizielle Bezeichnung: Landkreis Celle- Amt für Bildung, Kultur und ÖPNV
	    Registrierungsnummer: 03351-0-60
	    Postanschrift: Trift 28
	    Stadt: Celle
	    Postleitzahl: 29221
	    Land, Gliederung (NUTS): Celle (DE931)
	    Land: Deutschland
            Kontaktperson: Amt für Bildung, Kultur und ÖPNV
	    E-Mail: Christoph-Juergen.Glaser@lkcelle.de
	    Telefon: +4905141-916-2010
	    Internetadresse: https://www.landkreis-celle.de/
	    Rollen dieser Organisation:
	    Beschaffer
       8.1. ORG-0002
            Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft,
	    Verkehr, Bauen und Digitalisierung
	    Registrierungsnummer: t:04131153308
	    Postanschrift: Auf der Hude 2
            Stadt: Lüneburg
	    Postleitzahl: 21339
            Land, Gliederung (NUTS): Lüneburg, Landkreis (DE935)
	    Land: Deutschland
	    E-Mail: vergabekammer@mw.niedersachsen.de
	    Telefon: +494131-15-2943
	    Rollen dieser Organisation:
            Überprüfungsstelle
            Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
       8.1. ORG-0003
            Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des
	    Beschaffungsamts des BMI)
	    Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
	    Stadt: Bonn
	    Postleitzahl: 53119
	      Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
	      Land: Deutschland
	      E-Mail: noreply.esender_hub@bescha.bund.de
	      Telefon: +49228996100
	      Rollen dieser Organisation:
	      TED eSender
   11. Informationen zur Bekanntmachung
      11.1. Informationen zur Bekanntmachung
	    Kennung/Fassung der Bekanntmachung: b821c7bd-2c66-43e7-af30-3edfab652920 - 01
	    Formulartyp: Wettbewerb
            Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung  Standardregelung
            Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 10/06/2024 17:52:20 (UTC+2)
            Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
      11.2. Informationen zur Veröffentlichung
            ABl. S  Nummer der Ausgabe: 113/2024
            Datum der Veröffentlichung: 12/06/2024
Referenzen:
https://www.landkreis-celle.de/
https://www.subreport.de/E19441672
http://icc-hofmann.net/NewsTicker/202406/ausschreibung-345741-2024-DEU.txt
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             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
 Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de
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