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Ausschreibung: Deutschland Öffentlicher Verkehr (Straße) Vergabe der Busverkehrsleistungen im Landkreis Celle - DEU-Celle
Öffentlicher Verkehr (Straße)
Dokument Nr...: 345741-2024 (ID: 2024061204030236362)
Veröffentlicht: 12.06.2024
*
DEU-Celle: Deutschland Öffentlicher Verkehr (Straße) Vergabe der
Busverkehrsleistungen im Landkreis Celle
2024/S 113/2024 345741
Deutschland Öffentlicher Verkehr (Straße) Vergabe der Busverkehrsleistungen im Landkreis
Celle
OJ S 113/2024 12/06/2024
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Dienstleistungen
1. Beschaffer
1.1. Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Landkreis Celle- Amt für Bildung, Kultur und ÖPNV
Rechtsform des Erwerbers:
Von einer lokalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1. Verfahren
Titel: Vergabe der Busverkehrsleistungen im Landkreis Celle
Beschreibung: Gegenstand dieser Vergabe ist die Durchführung gemeinwirtschaftlicher
Linienverkehre im straßengebundenen ÖPNV im Landkreis Celle in den Linienbündeln Stadt
Celle, Nord, West und Südost
Kennung des Verfahrens: e4f22eb4-b49f-486d-9703-28a9166de241
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60112000 Öffentlicher Verkehr (Straße)
2.1.2. Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Celle (DE931)
Land: Deutschland
2.1.4. Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Die Bieter haben die Möglichkeit, eine Finanzierungshilfe in
Anspruch zu nehmen (vgl. dazu insbesondere die Regelungen in Anlage 10). Der Abschluss
eines diese Finanzierungshilfe enthaltenen Verkehrsvertrags bedarf gemäß § 121 Abs. 2 Satz
2, Abs. 3 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) der Genehmigung der
zuständigen Kommunalaufsichtsbehörde. Die Kommunalaufsichtsbehörde hat im Vorfeld ein
vorläufiges Einverständnis mit den entsprechenden Regelungen signalisiert, wird eine
verbindliche Entscheidung allerdings nicht vor Einleitung eines Vergabeverfahrens treffen (sie
hat aber in Aussicht gestellt, die Entscheidung während der Wertungsphase treffen zu
können). Auch wenn die Vergabestelle vor diesem Hintergrund davon ausgeht, dass ein die
Finanzierungshilfe in Anspruch nehmender Vertrag geschlossen werden kann, werden für das
Verfahren vorsorglich folgende Regelungen aufgenommen: a. Soweit ein Angebot für den
Zuschlag vorgesehen ist, das die Finanzierungshilfe nicht in Anspruch nimmt, bedarf es keiner
Befassung der Kommunalaufsichtsbehörde. b. Soweit ein Angebot für den Zuschlag
vorgesehen ist, das die Finanzierungshilfe in Anspruch nimmt, wird sich die Vergabestelle um
eine umgehende Entscheidung der Kommunalaufsichtsbehörde bemühen. Sollte die
Kommunalaufsichtsbehörde dann wider Erwarten eine negative Entscheidung über die
Zulässigkeit der Finanzierungshilfe treffen, würden nur noch die Angebote in die Wertung
einbezogen, die die Hilfe nicht in Anspruch nehmen. Vor diesem Hintergrund haben alle
Bieter, die ein Angebot mit Finanzierungshilfe einreichen, die Möglichkeit zusätzlich ein
Alternativangebot ohne Inanspruchnahme der Finanzierungshilfe einzureichen. Dieses
Alternativangebot würde dann nur gewertet, wenn die Kommunalaufsichtsbehörde während
der Wertungsphase eine negative Entscheidung über die Zulässigkeit der Finanzierungshilfe
treffen sollte. Sollte allerdings im Fall b. die Kommunalaufsichtsbehörde mitteilen, dass sie
eine Entscheidung über die Zulässigkeit der Finanzierungshilfe erst nach erfolgter
Zuschlagserteilung treffen kann, greift die Regelung in § 1 Abs. 2 Verkehrsvertrag, wonach der
Vertrag unter der auflösenden Bedingung geschlossen wird, dass die
Kommunalaufsichtsbehörde die nach § 121 Abs. 2 Satz 2, Abs. 3 Niedersächsisches
Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) erforderliche Genehmigung für die
Finanzierungshilfe erteilt.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.5. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Höchstzahl der Lose, für die ein Bieter Angebote einreichen kann: 4
Auftragsbedingungen:
Höchstzahl der Lose, für die Aufträge an einen Bieter vergeben werden können: 4
2.1.6. Ausschlussgründe:
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit: Der Nachweis über das
Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach den §§ 123 und 124 GWB erfolgt durch eine
Erklärung des Bieters, dass zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe 1. keine Person, deren
Verhalten ihm als für die Leitung des Unternehmens verantwortlich Handelnder nach § 123
Abs. 3 GWB zuzurechnen ist, wegen einer Straftat nach den in § 123 Abs. 1 GWB genannten
strafrechtlichen Vorschriften oder vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten in den letzten
fünf Jahren vor Angebotsabgabe rechtskräftig verurteilt worden ist und dass gegen ihn in
diesem Zeitraum auch keine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten
wegen einer derartigen Straftat festgesetzt worden ist; 2. der Bieter seiner Verpflichtung zur
Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung stets ordnungsgemäß
nachgekommen ist und Gegenteiliges in den letzten fünf Jahren vor Angebotsabgabe weder
durch eine rechtskräftige Gerichts- noch durch eine bestandskräftige
Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde; 3. der Bieter bei der Ausführung öffentlicher
Aufträge die geltenden umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtlichen Verpflichtungen beachtet und
in den letzten drei Jahren vor Angebotsabgabe keinerlei diesbezüglichen Verstöße begangen
hat; 4. der Bieter nicht zahlungsunfähig ist und über das Vermögen des Bieters weder ein
Insolvenzverfahren noch ein vergleichbares gesetzliches Verfahren beantragt oder eröffnet
wurde oder die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist
sowie dass derartige Umstände auch in den letzten drei Jahren vor Angebotsabgabe nicht
vorgelegen haben; 5. der Bieter sich nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine
Tätigkeit eingestellt hat sowie dass derartige Umstände auch in den letzten drei Jahren vor
Angebotsabgabe nicht vorgelegen haben; 6. weder der Bieter noch eine Person, deren
Verhalten ihm als für die Leitung des Unternehmens verantwortlich Handelnder nach § 123
Abs. 3 GWB zuzurechnen ist, im Rahmen der beruflichen Tätigkeit in den letzten drei Jahren
vor Angebotsabgabe eine schwere und die Integrität des Bieters infrage stellende Verfehlung
begangen hat; 7. der Bieter in den letzten drei Jahren vor Angebotsabgabe keine
Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen hat, die eine Verhinderung,
Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken, 8. dass nach
Kenntnis des Bieters kein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens
besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber
tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte, 9. dass
der Bieter in den letzten drei Jahren vor Angebotsabgabe bei der Ausführung eines früheren
öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags keine wesentlichen Anforderungen erheblich
oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und/oder dass dies nicht zu einer vorzeitigen
Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat; 10. der
Bieter nicht wegen eines Verstoßes nach § 21 Mindestlohngesetz (MiLoG) oder § 23
Arbeitnehmer- Entsendegesetz (AEntG) mit einer Geldbuße von wenigstens
zweitausendfünfhundert Euro belegt worden ist; 11. weder der Bieter noch eine Person, deren
Verhalten ihm als für die Leitung des Unternehmens verantwortlich Handelnder nach § 123
Abs. 3 GWB oder als nach Satzung oder Gesetz Vertretungsberechtigter zuzurechnen ist, in
den letzten fünf Jahren vor Angebotsabgabe nach § 404 Abs. 2 Nr. 3 Drittes Buch
Sozialgesetzbuch mit einer Geldbuße von wenigstens zweitausendfünfhundert Euro belegt
oder nach den §§ 10, 10a oder 11 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes zu einer
Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen
rechtskräftig verurteilt worden ist; 12. der Bieter keinen der in § 1 Abs. 2 Sätze 1 bis 3 PBZugV
aufgezählten Verstöße begangen hat; 13. der Bieter über wirtschaftliche Mittel in einem
solchen Umfang verfügt, dass diese zur Erfüllung seiner laufenden finanziellen
Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus dem hiesigen Auftrag ausreichen werden und
dass der Bieter dies im Falle einer eventuell in der Phase der Prüfung und Wertung der
Angebote erfolgenden entsprechenden Anforderung des Auftraggebers durch Einreichung
entsprechender Unterlagen im Sinne der Absätze 4 und 5 des § 45 VgV unverzüglich
nachweisen kann, 14. der Bieter in den letzten drei Jahren vor Angebotsabgabe nicht wegen
eines rechtskräftig festgestellten Verstoßes nach § 24 Abs. 1 LkSG mit einer Geldbuße nach
Maßgabe von § 22 Absatz 2 LkSG belegt worden ist.
5. Los
5.1. Los: LOT-0001
Titel: Los 1 - Linienbündel Stadt Celle
Beschreibung: Los 1 umfasst die Leistungen der Personenbeförderung im Busverkehr im
Linienbündel Stadt Celle im Umfang von ca. 1.258.728 Fahrplan-km/a. Die Pflicht zur
Erbringung der Verkehrsleistungen beginnt am 01.04.2025. Der Betrieb endet am 31.03.2035.
Interne Kennung: E19441672
5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60112000 Öffentlicher Verkehr (Straße)
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Während der Vertragslaufzeit hat der Auftraggeber das Recht Zu-
, Ab- und Umbestellungen vorzunehmen. Zudem kann der Auftraggeber verlangen, dass die
auf den vertragsgegenständlichen Linien nach der Leistungsbeschreibung einzusetzenden
Fahrzeuge soweit technisch machbar mit weiteren Ausstattungsmerkmalen aus- bzw.
nachgerüstet werden bzw. dass Fahrzeuge mit alternativen Antrieben eingesetzt werden.
Darüberhinaus hat der Auftraggeber das Recht, im Falle des Ausbleibens von Fördermitteln
auf den Einsatz emissionsfreier Fahrzeuge zu verzichten und insoweit den Einsatz von
Dieselfahrzeugen zuzulassen. Näheres zum Vorgenannten regeln die Vergabeunterlagen.
5.1.2. Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Celle (DE931)
Land: Deutschland
5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/04/2025
Enddatum der Laufzeit: 31/03/2035
Laufzeit: 10 Jahre
5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des
Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge
CVD))
Die Rechtsgrundlage für CVD, um den anzuwendenden Typ von Vergabeverfahren
festzulegen: Dienstleistungen der Personenbeförderung auf der Straße
5.1.9. Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Der Nachweis erfolgt durch die Vorlage von Referenzen des Bieters über vom
Bieter in den letzten 3 Jahren erbrachte Nahverkehrsleistungen.
Beschreibung: Der Bieter gilt als technisch und beruflich leistungsfähig, wenn anzunehmen ist,
dass er über die speziellen Sachkenntnisse und Erfahrungen verfügt, die zur Durchführung
der hiesigen ÖPNV-Leistungen erforderlich sind und wenn zudem davon ausgegangen
werden kann, dass er die Geschäfte eines Busunternehmens unter Beachtung der für die
Personenbeförderung geltenden Vorschriften führen sowie die Allgemeinheit beim Betrieb der
Buslinien vor Schäden und Gefahren bewahren wird und auch die sonstigen für ihn
einschlägigen Rechtsvorschriften beachtet. Bieter können sich nach Maßgabe des § 47 Abs. 1
VgV zum Nachweis ihrer technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten
Dritter berufen. Hierzu haben sie nachzuweisen, dass die entsprechenden Kapazitäten dem
Bieter während der gesamten Vertragslaufzeit tatsächlich und unwiderruflich zur Verfügung
stehen. Soweit sich Bieter im Hinblick auf die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit oder
die einschlägige berufliche Erfahrung auf Kapazitäten Dritter berufen, ist das Personal des
Dritten, das über die mit den für diesen vorzulegenden Referenzen erlangte Erfahrung verfügt,
bei der hiesigen Leistung einzusetzen. Näheres regeln die Vergabeunterlagen.
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Aktueller Handelsregisterauszug
Beschreibung: Die Bieter haben ihrem Angebot einen aktuellen Auszug aus dem
Handelsregister (nicht vor dem 5.5.2024 datiert) beizufügen (bei Bietern aus einem anderen
Mitgliedsstaat eine gleichwertige aktuelle Bescheinigung des Ursprungs- oder Herkunftslandes
des Bieters mit Übersetzung ins Deutsche; falls keine Eintragungspflicht im Handelsregister
besteht eine formlose Erklärung, weshalb für den Bieter keine Eintragungspflicht besteht und
darüber, wer die vertretungsberechtigten Personen sind). Hierfür ausreichend ist ein Ausdruck
aus dem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem, über das die Daten aus
den Handelsregistern abrufbar sind. Verweis auf die einschlägige Rechts- oder
Verwaltungsvorschrift: §§ 3 ff. PBZugV.
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Der Bieter erklärt im Wege der Eigenerklärung, dass er über wirtschaftliche
Mittel in einem solchen Umfang verfügt, dass diese zur Erfüllung seiner laufenden finanziellen
Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus dem hiesigen Auftrag ausreichen werden...
(Fortsetzung s. Beschreibung)
Beschreibung: (Fortsetzung) ...und dass der Bieter dies im Falle einer eventuell in der Phase
der Prüfung und Wertung der Angebote erfolgenden entsprechenden Anforderung des
Auftraggebers durch Einreichung entsprechender Unterlagen im Sinne der Absätze 4 und 5
des § 45 VgV unverzüglich nachweisen kann. Die wirtschaftliche und finanzielle
Leistungsfähigkeit ist als gewährleistet anzusehen, wenn nach der Einschätzung des
Auftraggebers anzunehmen ist, dass der Bieter seine laufenden finanziellen Verpflichtungen
unter Einschluss derjenigen aus dem hiesigen Auftrag erfüllen wird.
Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Bieter können sich nach Maßgabe des § 47 Abs. 1 VgV zum Nachweis ihrer
wirtschaftlichen und finanziellen sowie ihrer technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf
die Kapazitäten Dritter berufen. Hierzu haben sie nachzuweisen, dass die entsprechenden
Kapazitäten dem Bieter während der gesamten Vertragslaufzeit tatsächlich und unwiderruflich
zur Verfügung stehen.
Beschreibung: Soweit sich Bieter im Hinblick auf die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit
oder die einschlägige berufliche Erfahrung auf Kapazitäten Dritter berufen, ist das Personal
des Dritten, das über die mit den für diesen vorzulegenden Referenzen erlangte Erfahrung
verfügt, bei der hiesigen Leistung einzusetzen. Näheres regeln die Vergabeunterlagen. Hat
der Bieter sich zum Beleg seiner wirtschaftlichen und finanziellen oder seiner technischen und
beruflichen Leistungsfähigkeit auf diejenige eines Dritten berufen, überprüft der Auftraggeber
im Rahmen der Eignungsprüfung, ob die Unternehmen, deren Kapazitäten der Bieter in
Anspruch nehmen will, die entsprechenden Eignungskriterien erfüllen und ob
Ausschlussgründe für diese Unternehmen vorliegen. Die entsprechenden Nachweise und
Erklärungen nach den Abschnitten Ausschlussgründe: Schwere Verfehlung und Technische
und berufliche Leistungsfähigkeit sowie der geforderte Auszug aus dem Handelsregister sind
dem Angebot in diesem Fall auch für den jeweiligen Dritten beizufügen. Erfüllt ein
Unternehmen das entsprechende Eignungskriterium nicht oder liegen zwingende oder
fakultative Ausschlussgründe im Sinne der §§ 123 und 124 GWB für dieses Unternehmen vor,
hat der Bieter dieses Unternehmen innerhalb einer ihm hierfür vom Auftraggeber zu setzenden
Frist zu ersetzen. Bei Angeboten von Bietergemeinschaften müssen die für die Prüfung der
Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen erforderlichen Unterlagen nach dem
Abschnitt 2.1.6 Ausschlussgründe: Schwere Verfehlung sowie der geforderte Auszug aus
dem Handelsregister für jedes sowie die entsprechenden Unterlagen nach dem Abschnitt
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Referenzen) für mindestens ein Mitglied der
Bietergemeinschaft vorgelegt werden. Soweit nicht für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft
die nachzuweisenden Referenzen vorgelegt werden, hat die Bietergemeinschaft bei der
hiesigen Leistung das Personal der die Referenzen vorlegenden Mitglieder der
Bietergemeinschaft einzusetzen, das über die mit den vorgelegten Referenzen erlangte
Erfahrung verfügt. Näheres regeln die Vergabeunterlagen. Der Bieter hat bei der
Angebotsabgabe eine Erklärung zum bei Angebotsabgabe vorgesehenen Einsatz von
Nachunternehmern für Fahrbetriebsleistungen abzugeben. Beabsichtigt der Bieter bereits bei
Angebotsabgabe die Übertragung von Fahrbetriebsleistungen auf konkret benannte
Nachunternehmer, sind die Nachweise und Erklärungen nach dem Abschnitt 2.1.6
Ausschlussgründe: Schwere Verfehlung auch für die bei Angebotsabgabe vorgesehenen
Nachunternehmer zu erbringen. Als vorläufigen Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens
von Ausschlussgründen akzeptiert der Auftraggeber die Vorlage einer Einheitlichen
Europäischen Eigenerklärung nach § 50 VgV; Näheres regeln die Vergabeunterlagen.
5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Beschreibung: Siehe Vergabeunterlagen
5.1.11. Auftragsunterlagen
Zugang zu bestimmten Auftragsunterlagen ist beschränkt
Begründung für die Beschränkung des Zugangs zu bestimmten Auftragsunterlagen:
Schutz besonders sensibler Informationen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:
Informationen über zugangsbeschränkte Dokumente einsehbar unter: https://www.subreport.de
/E19441672
5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.subreport.de/E19441672
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 05/08/2024 12:00:00 (UTC+2)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Auf § 56 VgV wird hingewiesen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 05/08/2024 12:00:00 (UTC+2)
Auftragsbedingungen:
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Informationen über die Überprüfungsfristen: Vorschriften über die Einlegung von
Rechtsbehelfen finden sich in den §§ 155 ff. GWB (Gesetz gegen
Wettbewerbsbeschränkungen). Der Auftraggeber weist ausdrücklich darauf hin, dass im Fall
der Nichtabhilfe einer von einem Bieter erhobenen Rüge ein entsprechender bei der unter
5.1.16 genannten Vergabekammer eingereichter Nachprüfungsantrag unzulässig ist, wenn
mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht
abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft,
Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt:
Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und
Digitalisierung
5.1. Los: LOT-0002
Titel: Los 2 - Linienbündel Nord
Beschreibung: Los 2 umfasst die Leistungen der Personenbeförderung im Busverkehr im
Linienbündel Nord im Umfang von ca. 663.243 Fahrplan-km/a (Linienverkehr) sowie ca.
269.831 Fahrplan-km/a Leistungen im Anruf-Linien-Verkehr (ALF) vor Anwendung einer
Abrufquote. Die Pflicht zur Erbringung der Verkehrsleistungen beginnt am 01.04.2025. Der
Betrieb endet am 31.03.2035.
Interne Kennung: E19441672
5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60112000 Öffentlicher Verkehr (Straße)
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Während der Vertragslaufzeit hat der Auftraggeber das Recht Zu-
, Ab- und Umbestellungen vorzunehmen. Zudem kann der Auftraggeber verlangen, dass die
auf den vertragsgegenständlichen Linien nach der Leistungsbeschreibung einzusetzenden
Fahrzeuge soweit technisch machbar mit weiteren Ausstattungsmerkmalen aus- bzw.
nachgerüstet werden bzw. dass Fahrzeuge mit alternativen Antrieben eingesetzt werden.
Darüberhinaus hat der Auftraggeber das Recht, im Falle des Ausbleibens von Fördermitteln
auf den Einsatz emissionsfreier Fahrzeuge zu verzichten und insoweit den Einsatz von
Dieselfahrzeugen zuzulassen. Näheres zum Vorgenannten regeln die Vergabeunterlagen.
5.1.2. Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Celle (DE931)
Land: Deutschland
5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/04/2025
Enddatum der Laufzeit: 31/03/2035
Laufzeit: 10 Jahre
5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des
Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge
CVD))
Die Rechtsgrundlage für CVD, um den anzuwendenden Typ von Vergabeverfahren
festzulegen: Dienstleistungen der Personenbeförderung auf der Straße
5.1.9. Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Der Nachweis erfolgt durch die Vorlage von Referenzen des Bieters über vom
Bieter in den letzten 3 Jahren erbrachte Nahverkehrsleistungen.
Beschreibung: Der Bieter gilt als technisch und beruflich leistungsfähig, wenn anzunehmen ist,
dass er über die speziellen Sachkenntnisse und Erfahrungen verfügt, die zur Durchführung
der hiesigen ÖPNV-Leistungen erforderlich sind und wenn zudem davon ausgegangen
werden kann, dass er die Geschäfte eines Busunternehmens unter Beachtung der für die
Personenbeförderung geltenden Vorschriften führen sowie die Allgemeinheit beim Betrieb der
Buslinien vor Schäden und Gefahren bewahren wird und auch die sonstigen für ihn
einschlägigen Rechtsvorschriften beachtet. Bieter können sich nach Maßgabe des § 47 Abs. 1
VgV zum Nachweis ihrer technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten
Dritter berufen. Hierzu haben sie nachzuweisen, dass die entsprechenden Kapazitäten dem
Bieter während der gesamten Vertragslaufzeit tatsächlich und unwiderruflich zur Verfügung
stehen. Soweit sich Bieter im Hinblick auf die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit oder
die einschlägige berufliche Erfahrung auf Kapazitäten Dritter berufen, ist das Personal des
Dritten, das über die mit den für diesen vorzulegenden Referenzen erlangte Erfahrung verfügt,
bei der hiesigen Leistung einzusetzen. Näheres regeln die Vergabeunterlagen.
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Aktueller Handelsregisterauszug
Beschreibung: Die Bieter haben ihrem Angebot einen aktuellen Auszug aus dem
Handelsregister (nicht vor dem 5.5.2024 datiert) beizufügen (bei Bietern aus einem anderen
Mitgliedsstaat eine gleichwertige aktuelle Bescheinigung des Ursprungs- oder Herkunftslandes
des Bieters mit Übersetzung ins Deutsche; falls keine Eintragungspflicht im Handelsregister
besteht eine formlose Erklärung, weshalb für den Bieter keine Eintragungspflicht besteht und
darüber, wer die vertretungsberechtigten Personen sind). Hierfür ausreichend ist ein Ausdruck
aus dem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem, über das die Daten aus
den Handelsregistern abrufbar sind. Verweis auf die einschlägige Rechts- oder
Verwaltungsvorschrift: §§ 3 ff. PBZugV.
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Der Bieter erklärt im Wege der Eigenerklärung, dass er über wirtschaftliche
Mittel in einem solchen Umfang verfügt, dass diese zur Erfüllung seiner laufenden finanziellen
Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus dem hiesigen Auftrag ausreichen werden...
(Fortsetzung s. Beschreibung)
Beschreibung: (Fortsetzung) ...und dass der Bieter dies im Falle einer eventuell in der Phase
der Prüfung und Wertung der Angebote erfolgenden entsprechenden Anforderung des
Auftraggebers durch Einreichung entsprechender Unterlagen im Sinne der Absätze 4 und 5
des § 45 VgV unverzüglich nachweisen kann. Die wirtschaftliche und finanzielle
Leistungsfähigkeit ist als gewährleistet anzusehen, wenn nach der Einschätzung des
Auftraggebers anzunehmen ist, dass der Bieter seine laufenden finanziellen Verpflichtungen
unter Einschluss derjenigen aus dem hiesigen Auftrag erfüllen wird.
Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Bieter können sich nach Maßgabe des § 47 Abs. 1 VgV zum Nachweis ihrer
wirtschaftlichen und finanziellen sowie ihrer technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf
die Kapazitäten Dritter berufen. Hierzu haben sie nachzuweisen, dass die entsprechenden
Kapazitäten dem Bieter während der gesamten Vertragslaufzeit tatsächlich und unwiderruflich
zur Verfügung stehen.
Beschreibung: Soweit sich Bieter im Hinblick auf die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit
oder die einschlägige berufliche Erfahrung auf Kapazitäten Dritter berufen, ist das Personal
des Dritten, das über die mit den für diesen vorzulegenden Referenzen erlangte Erfahrung
verfügt, bei der hiesigen Leistung einzusetzen. Näheres regeln die Vergabeunterlagen. Hat
der Bieter sich zum Beleg seiner wirtschaftlichen und finanziellen oder seiner technischen und
beruflichen Leistungsfähigkeit auf diejenige eines Dritten berufen, überprüft der Auftraggeber
im Rahmen der Eignungsprüfung, ob die Unternehmen, deren Kapazitäten der Bieter in
Anspruch nehmen will, die entsprechenden Eignungskriterien erfüllen und ob
Ausschlussgründe für diese Unternehmen vorliegen. Die entsprechenden Nachweise und
Erklärungen nach den Abschnitten Ausschlussgründe: Schwere Verfehlung und Technische
und berufliche Leistungsfähigkeit sowie der geforderte Auszug aus dem Handelsregister sind
dem Angebot in diesem Fall auch für den jeweiligen Dritten beizufügen. Erfüllt ein
Unternehmen das entsprechende Eignungskriterium nicht oder liegen zwingende oder
fakultative Ausschlussgründe im Sinne der §§ 123 und 124 GWB für dieses Unternehmen vor,
hat der Bieter dieses Unternehmen innerhalb einer ihm hierfür vom Auftraggeber zu setzenden
Frist zu ersetzen. Bei Angeboten von Bietergemeinschaften müssen die für die Prüfung der
Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen erforderlichen Unterlagen nach dem
Abschnitt 2.1.6 Ausschlussgründe: Schwere Verfehlung sowie der geforderte Auszug aus
dem Handelsregister für jedes sowie die entsprechenden Unterlagen nach dem Abschnitt
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Referenzen) für mindestens ein Mitglied der
Bietergemeinschaft vorgelegt werden. Soweit nicht für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft
die nachzuweisenden Referenzen vorgelegt werden, hat die Bietergemeinschaft bei der
hiesigen Leistung das Personal der die Referenzen vorlegenden Mitglieder der
Bietergemeinschaft einzusetzen, das über die mit den vorgelegten Referenzen erlangte
Erfahrung verfügt. Näheres regeln die Vergabeunterlagen. Der Bieter hat bei der
Angebotsabgabe eine Erklärung zum bei Angebotsabgabe vorgesehenen Einsatz von
Nachunternehmern für Fahrbetriebsleistungen abzugeben. Beabsichtigt der Bieter bereits bei
Angebotsabgabe die Übertragung von Fahrbetriebsleistungen auf konkret benannte
Nachunternehmer, sind die Nachweise und Erklärungen nach dem Abschnitt 2.1.6
Ausschlussgründe: Schwere Verfehlung auch für die bei Angebotsabgabe vorgesehenen
Nachunternehmer zu erbringen. Als vorläufigen Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens
von Ausschlussgründen akzeptiert der Auftraggeber die Vorlage einer Einheitlichen
Europäischen Eigenerklärung nach § 50 VgV; Näheres regeln die Vergabeunterlagen.
5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Beschreibung: Siehe Vergabeunterlagen
5.1.11. Auftragsunterlagen
Zugang zu bestimmten Auftragsunterlagen ist beschränkt
Begründung für die Beschränkung des Zugangs zu bestimmten Auftragsunterlagen:
Schutz besonders sensibler Informationen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:
Informationen über zugangsbeschränkte Dokumente einsehbar unter: https://www.subreport.de
/E19441672
5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.subreport.de/E19441672
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 05/08/2024 12:00:00 (UTC+2)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Auf § 56 VgV wird hingewiesen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 05/08/2024 12:00:00 (UTC+2)
Auftragsbedingungen:
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Informationen über die Überprüfungsfristen: Vorschriften über die Einlegung von
Rechtsbehelfen finden sich in den §§ 155 ff. GWB (Gesetz gegen
Wettbewerbsbeschränkungen). Der Auftraggeber weist ausdrücklich darauf hin, dass im Fall
der Nichtabhilfe einer von einem Bieter erhobenen Rüge ein entsprechender bei der unter
5.1.16 genannten Vergabekammer eingereichter Nachprüfungsantrag unzulässig ist, wenn
mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht
abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft,
Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt:
Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und
Digitalisierung
5.1. Los: LOT-0003
Titel: Los 3 - Linienbündel West
Beschreibung: Los 3 umfasst die Leistungen der Personenbeförderung im Busverkehr im
Linienbündel West im Umfang von ca. 1.042.472 Fahrplan-km/a (Linienverkehr) sowie ca.
121.384 Fahrplan-km/a Leistungen im Anruf-Linien-Verkehr (ALF) vor Anwendung einer
Abrufquote. Die Pflicht zur Erbringung der Verkehrsleistungen beginnt am 01.04.2025. Der
Betrieb endet am 31.03.2035.
Interne Kennung: E19441672
5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60112000 Öffentlicher Verkehr (Straße)
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Während der Vertragslaufzeit hat der Auftraggeber das Recht Zu-
, Ab- und Umbestellungen vorzunehmen. Zudem kann der Auftraggeber verlangen, dass die
auf den vertragsgegenständlichen Linien nach der Leistungsbeschreibung einzusetzenden
Fahrzeuge soweit technisch machbar mit weiteren Ausstattungsmerkmalen aus- bzw.
nachgerüstet werden bzw. dass Fahrzeuge mit alternativen Antrieben eingesetzt werden.
Darüberhinaus hat der Auftraggeber das Recht, im Falle des Ausbleibens von Fördermitteln
auf den Einsatz emissionsfreier Fahrzeuge zu verzichten und insoweit den Einsatz von
Dieselfahrzeugen zuzulassen. Näheres zum Vorgenannten regeln die Vergabeunterlagen.
5.1.2. Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Celle (DE931)
Land: Deutschland
5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/04/2025
Enddatum der Laufzeit: 31/03/2035
Laufzeit: 10 Jahre
5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des
Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge
CVD))
Die Rechtsgrundlage für CVD, um den anzuwendenden Typ von Vergabeverfahren
festzulegen: Dienstleistungen der Personenbeförderung auf der Straße
5.1.9. Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Der Nachweis erfolgt durch die Vorlage von Referenzen des Bieters über vom
Bieter in den letzten 3 Jahren erbrachte Nahverkehrsleistungen.
Beschreibung: Der Bieter gilt als technisch und beruflich leistungsfähig, wenn anzunehmen ist,
dass er über die speziellen Sachkenntnisse und Erfahrungen verfügt, die zur Durchführung
der hiesigen ÖPNV-Leistungen erforderlich sind und wenn zudem davon ausgegangen
werden kann, dass er die Geschäfte eines Busunternehmens unter Beachtung der für die
Personenbeförderung geltenden Vorschriften führen sowie die Allgemeinheit beim Betrieb der
Buslinien vor Schäden und Gefahren bewahren wird und auch die sonstigen für ihn
einschlägigen Rechtsvorschriften beachtet. Bieter können sich nach Maßgabe des § 47 Abs. 1
VgV zum Nachweis ihrer technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten
Dritter berufen. Hierzu haben sie nachzuweisen, dass die entsprechenden Kapazitäten dem
Bieter während der gesamten Vertragslaufzeit tatsächlich und unwiderruflich zur Verfügung
stehen. Soweit sich Bieter im Hinblick auf die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit oder
die einschlägige berufliche Erfahrung auf Kapazitäten Dritter berufen, ist das Personal des
Dritten, das über die mit den für diesen vorzulegenden Referenzen erlangte Erfahrung verfügt,
bei der hiesigen Leistung einzusetzen. Näheres regeln die Vergabeunterlagen.
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Aktueller Handelsregisterauszug
Beschreibung: Die Bieter haben ihrem Angebot einen aktuellen Auszug aus dem
Handelsregister (nicht vor dem 5.5.2024 datiert) beizufügen (bei Bietern aus einem anderen
Mitgliedsstaat eine gleichwertige aktuelle Bescheinigung des Ursprungs- oder Herkunftslandes
des Bieters mit Übersetzung ins Deutsche; falls keine Eintragungspflicht im Handelsregister
besteht eine formlose Erklärung, weshalb für den Bieter keine Eintragungspflicht besteht und
darüber, wer die vertretungsberechtigten Personen sind). Hierfür ausreichend ist ein Ausdruck
aus dem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem, über das die Daten aus
den Handelsregistern abrufbar sind. Verweis auf die einschlägige Rechts- oder
Verwaltungsvorschrift: §§ 3 ff. PBZugV.
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Der Bieter erklärt im Wege der Eigenerklärung, dass er über wirtschaftliche
Mittel in einem solchen Umfang verfügt, dass diese zur Erfüllung seiner laufenden finanziellen
Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus dem hiesigen Auftrag ausreichen werden...
(Fortsetzung s. Beschreibung)
Beschreibung: (Fortsetzung) ...und dass der Bieter dies im Falle einer eventuell in der Phase
der Prüfung und Wertung der Angebote erfolgenden entsprechenden Anforderung des
Auftraggebers durch Einreichung entsprechender Unterlagen im Sinne der Absätze 4 und 5
des § 45 VgV unverzüglich nachweisen kann. Die wirtschaftliche und finanzielle
Leistungsfähigkeit ist als gewährleistet anzusehen, wenn nach der Einschätzung des
Auftraggebers anzunehmen ist, dass der Bieter seine laufenden finanziellen Verpflichtungen
unter Einschluss derjenigen aus dem hiesigen Auftrag erfüllen wird.
Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Bieter können sich nach Maßgabe des § 47 Abs. 1 VgV zum Nachweis ihrer
wirtschaftlichen und finanziellen sowie ihrer technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf
die Kapazitäten Dritter berufen. Hierzu haben sie nachzuweisen, dass die entsprechenden
Kapazitäten dem Bieter während der gesamten Vertragslaufzeit tatsächlich und unwiderruflich
zur Verfügung stehen.
Beschreibung: Soweit sich Bieter im Hinblick auf die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit
oder die einschlägige berufliche Erfahrung auf Kapazitäten Dritter berufen, ist das Personal
des Dritten, das über die mit den für diesen vorzulegenden Referenzen erlangte Erfahrung
verfügt, bei der hiesigen Leistung einzusetzen. Näheres regeln die Vergabeunterlagen. Hat
der Bieter sich zum Beleg seiner wirtschaftlichen und finanziellen oder seiner technischen und
beruflichen Leistungsfähigkeit auf diejenige eines Dritten berufen, überprüft der Auftraggeber
im Rahmen der Eignungsprüfung, ob die Unternehmen, deren Kapazitäten der Bieter in
Anspruch nehmen will, die entsprechenden Eignungskriterien erfüllen und ob
Ausschlussgründe für diese Unternehmen vorliegen. Die entsprechenden Nachweise und
Erklärungen nach den Abschnitten Ausschlussgründe: Schwere Verfehlung und Technische
und berufliche Leistungsfähigkeit sowie der geforderte Auszug aus dem Handelsregister sind
dem Angebot in diesem Fall auch für den jeweiligen Dritten beizufügen. Erfüllt ein
Unternehmen das entsprechende Eignungskriterium nicht oder liegen zwingende oder
fakultative Ausschlussgründe im Sinne der §§ 123 und 124 GWB für dieses Unternehmen vor,
hat der Bieter dieses Unternehmen innerhalb einer ihm hierfür vom Auftraggeber zu setzenden
Frist zu ersetzen. Bei Angeboten von Bietergemeinschaften müssen die für die Prüfung der
Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen erforderlichen Unterlagen nach dem
Abschnitt 2.1.6 Ausschlussgründe: Schwere Verfehlung sowie der geforderte Auszug aus
dem Handelsregister für jedes sowie die entsprechenden Unterlagen nach dem Abschnitt
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Referenzen) für mindestens ein Mitglied der
Bietergemeinschaft vorgelegt werden. Soweit nicht für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft
die nachzuweisenden Referenzen vorgelegt werden, hat die Bietergemeinschaft bei der
hiesigen Leistung das Personal der die Referenzen vorlegenden Mitglieder der
Bietergemeinschaft einzusetzen, das über die mit den vorgelegten Referenzen erlangte
Erfahrung verfügt. Näheres regeln die Vergabeunterlagen. Der Bieter hat bei der
Angebotsabgabe eine Erklärung zum bei Angebotsabgabe vorgesehenen Einsatz von
Nachunternehmern für Fahrbetriebsleistungen abzugeben. Beabsichtigt der Bieter bereits bei
Angebotsabgabe die Übertragung von Fahrbetriebsleistungen auf konkret benannte
Nachunternehmer, sind die Nachweise und Erklärungen nach dem Abschnitt 2.1.6
Ausschlussgründe: Schwere Verfehlung auch für die bei Angebotsabgabe vorgesehenen
Nachunternehmer zu erbringen. Als vorläufigen Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens
von Ausschlussgründen akzeptiert der Auftraggeber die Vorlage einer Einheitlichen
Europäischen Eigenerklärung nach § 50 VgV; Näheres regeln die Vergabeunterlagen.
5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Beschreibung: Siehe Vergabeunterlagen
5.1.11. Auftragsunterlagen
Zugang zu bestimmten Auftragsunterlagen ist beschränkt
Begründung für die Beschränkung des Zugangs zu bestimmten Auftragsunterlagen:
Schutz besonders sensibler Informationen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:
Informationen über zugangsbeschränkte Dokumente einsehbar unter: https://www.subreport.de
/E19441672
5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.subreport.de/E19441672
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 05/08/2024 12:00:00 (UTC+2)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Auf § 56 VgV wird hingewiesen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 05/08/2024 12:00:00 (UTC+2)
Auftragsbedingungen:
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Informationen über die Überprüfungsfristen: Vorschriften über die Einlegung von
Rechtsbehelfen finden sich in den §§ 155 ff. GWB (Gesetz gegen
Wettbewerbsbeschränkungen). Der Auftraggeber weist ausdrücklich darauf hin, dass im Fall
der Nichtabhilfe einer von einem Bieter erhobenen Rüge ein entsprechender bei der unter
5.1.16 genannten Vergabekammer eingereichter Nachprüfungsantrag unzulässig ist, wenn
mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht
abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft,
Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt:
Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und
Digitalisierung
5.1. Los: LOT-0004
Titel: Los 4 - Linienbündel Südost
Beschreibung: Los 3 umfasst die Leistungen der Personenbeförderung im Busverkehr im
Linienbündel Südost im Umfang von ca. 1.204.505 Fahrplan-km/a (Linienverkehr) sowie ca.
283.524 Fahrplan-km/a Leistungen im Anruf-Linien-Verkehr (ALF) vor Anwendung einer
Abrufquote. Die Pflicht zur Erbringung der Verkehrsleistungen beginnt am 01.04.2025. Der
Betrieb endet am 31.03.2035.
Interne Kennung: E19441672
5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60112000 Öffentlicher Verkehr (Straße)
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Während der Vertragslaufzeit hat der Auftraggeber das Recht Zu-
, Ab- und Umbestellungen vorzunehmen. Zudem kann der Auftraggeber verlangen, dass die
auf den vertragsgegenständlichen Linien nach der Leistungsbeschreibung einzusetzenden
Fahrzeuge soweit technisch machbar mit weiteren Ausstattungsmerkmalen aus- bzw.
nachgerüstet werden bzw. dass Fahrzeuge mit alternativen Antrieben eingesetzt werden.
Darüberhinaus hat der Auftraggeber das Recht, im Falle des Ausbleibens von Fördermitteln
auf den Einsatz emissionsfreier Fahrzeuge zu verzichten und insoweit den Einsatz von
Dieselfahrzeugen zuzulassen. Näheres zum Vorgenannten regeln die Vergabeunterlagen.
5.1.2. Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Celle (DE931)
Land: Deutschland
5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/04/2025
Enddatum der Laufzeit: 31/03/2035
Laufzeit: 10 Jahre
5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des
Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge
CVD))
Die Rechtsgrundlage für CVD, um den anzuwendenden Typ von Vergabeverfahren
festzulegen: Dienstleistungen der Personenbeförderung auf der Straße
5.1.9. Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Der Nachweis erfolgt durch die Vorlage von Referenzen des Bieters über vom
Bieter in den letzten 3 Jahren erbrachte Nahverkehrsleistungen.
Beschreibung: Der Bieter gilt als technisch und beruflich leistungsfähig, wenn anzunehmen ist,
dass er über die speziellen Sachkenntnisse und Erfahrungen verfügt, die zur Durchführung
der hiesigen ÖPNV-Leistungen erforderlich sind und wenn zudem davon ausgegangen
werden kann, dass er die Geschäfte eines Busunternehmens unter Beachtung der für die
Personenbeförderung geltenden Vorschriften führen sowie die Allgemeinheit beim Betrieb der
Buslinien vor Schäden und Gefahren bewahren wird und auch die sonstigen für ihn
einschlägigen Rechtsvorschriften beachtet. Bieter können sich nach Maßgabe des § 47 Abs. 1
VgV zum Nachweis ihrer technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten
Dritter berufen. Hierzu haben sie nachzuweisen, dass die entsprechenden Kapazitäten dem
Bieter während der gesamten Vertragslaufzeit tatsächlich und unwiderruflich zur Verfügung
stehen. Soweit sich Bieter im Hinblick auf die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit oder
die einschlägige berufliche Erfahrung auf Kapazitäten Dritter berufen, ist das Personal des
Dritten, das über die mit den für diesen vorzulegenden Referenzen erlangte Erfahrung verfügt,
bei der hiesigen Leistung einzusetzen. Näheres regeln die Vergabeunterlagen.
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Aktueller Handelsregisterauszug
Beschreibung: Die Bieter haben ihrem Angebot einen aktuellen Auszug aus dem
Handelsregister (nicht vor dem 5.5.2024 datiert) beizufügen (bei Bietern aus einem anderen
Mitgliedsstaat eine gleichwertige aktuelle Bescheinigung des Ursprungs- oder Herkunftslandes
des Bieters mit Übersetzung ins Deutsche; falls keine Eintragungspflicht im Handelsregister
besteht eine formlose Erklärung, weshalb für den Bieter keine Eintragungspflicht besteht und
darüber, wer die vertretungsberechtigten Personen sind). Hierfür ausreichend ist ein Ausdruck
aus dem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem, über das die Daten aus
den Handelsregistern abrufbar sind. Verweis auf die einschlägige Rechts- oder
Verwaltungsvorschrift: §§ 3 ff. PBZugV.
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Der Bieter erklärt im Wege der Eigenerklärung, dass er über wirtschaftliche
Mittel in einem solchen Umfang verfügt, dass diese zur Erfüllung seiner laufenden finanziellen
Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus dem hiesigen Auftrag ausreichen werden...
(Fortsetzung s. Beschreibung)
Beschreibung: (Fortsetzung) ...und dass der Bieter dies im Falle einer eventuell in der Phase
der Prüfung und Wertung der Angebote erfolgenden entsprechenden Anforderung des
Auftraggebers durch Einreichung entsprechender Unterlagen im Sinne der Absätze 4 und 5
des § 45 VgV unverzüglich nachweisen kann. Die wirtschaftliche und finanzielle
Leistungsfähigkeit ist als gewährleistet anzusehen, wenn nach der Einschätzung des
Auftraggebers anzunehmen ist, dass der Bieter seine laufenden finanziellen Verpflichtungen
unter Einschluss derjenigen aus dem hiesigen Auftrag erfüllen wird.
Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Bieter können sich nach Maßgabe des § 47 Abs. 1 VgV zum Nachweis ihrer
wirtschaftlichen und finanziellen sowie ihrer technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf
die Kapazitäten Dritter berufen. Hierzu haben sie nachzuweisen, dass die entsprechenden
Kapazitäten dem Bieter während der gesamten Vertragslaufzeit tatsächlich und unwiderruflich
zur Verfügung stehen.
Beschreibung: Soweit sich Bieter im Hinblick auf die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit
oder die einschlägige berufliche Erfahrung auf Kapazitäten Dritter berufen, ist das Personal
des Dritten, das über die mit den für diesen vorzulegenden Referenzen erlangte Erfahrung
verfügt, bei der hiesigen Leistung einzusetzen. Näheres regeln die Vergabeunterlagen. Hat
der Bieter sich zum Beleg seiner wirtschaftlichen und finanziellen oder seiner technischen und
beruflichen Leistungsfähigkeit auf diejenige eines Dritten berufen, überprüft der Auftraggeber
im Rahmen der Eignungsprüfung, ob die Unternehmen, deren Kapazitäten der Bieter in
Anspruch nehmen will, die entsprechenden Eignungskriterien erfüllen und ob
Ausschlussgründe für diese Unternehmen vorliegen. Die entsprechenden Nachweise und
Erklärungen nach den Abschnitten Ausschlussgründe: Schwere Verfehlung und Technische
und berufliche Leistungsfähigkeit sowie der geforderte Auszug aus dem Handelsregister sind
dem Angebot in diesem Fall auch für den jeweiligen Dritten beizufügen. Erfüllt ein
Unternehmen das entsprechende Eignungskriterium nicht oder liegen zwingende oder
fakultative Ausschlussgründe im Sinne der §§ 123 und 124 GWB für dieses Unternehmen vor,
hat der Bieter dieses Unternehmen innerhalb einer ihm hierfür vom Auftraggeber zu setzenden
Frist zu ersetzen. Bei Angeboten von Bietergemeinschaften müssen die für die Prüfung der
Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen erforderlichen Unterlagen nach dem
Abschnitt 2.1.6 Ausschlussgründe: Schwere Verfehlung sowie der geforderte Auszug aus
dem Handelsregister für jedes sowie die entsprechenden Unterlagen nach dem Abschnitt
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Referenzen) für mindestens ein Mitglied der
Bietergemeinschaft vorgelegt werden. Soweit nicht für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft
die nachzuweisenden Referenzen vorgelegt werden, hat die Bietergemeinschaft bei der
hiesigen Leistung das Personal der die Referenzen vorlegenden Mitglieder der
Bietergemeinschaft einzusetzen, das über die mit den vorgelegten Referenzen erlangte
Erfahrung verfügt. Näheres regeln die Vergabeunterlagen. Der Bieter hat bei der
Angebotsabgabe eine Erklärung zum bei Angebotsabgabe vorgesehenen Einsatz von
Nachunternehmern für Fahrbetriebsleistungen abzugeben. Beabsichtigt der Bieter bereits bei
Angebotsabgabe die Übertragung von Fahrbetriebsleistungen auf konkret benannte
Nachunternehmer, sind die Nachweise und Erklärungen nach dem Abschnitt 2.1.6
Ausschlussgründe: Schwere Verfehlung auch für die bei Angebotsabgabe vorgesehenen
Nachunternehmer zu erbringen. Als vorläufigen Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens
von Ausschlussgründen akzeptiert der Auftraggeber die Vorlage einer Einheitlichen
Europäischen Eigenerklärung nach § 50 VgV; Näheres regeln die Vergabeunterlagen.
5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Beschreibung: Siehe Vergabeunterlagen
5.1.11. Auftragsunterlagen
Zugang zu bestimmten Auftragsunterlagen ist beschränkt
Begründung für die Beschränkung des Zugangs zu bestimmten Auftragsunterlagen:
Schutz besonders sensibler Informationen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:
Informationen über zugangsbeschränkte Dokumente einsehbar unter: https://www.subreport.de
/E19441672
5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.subreport.de/E19441672
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 05/08/2024 12:00:00 (UTC+2)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Auf § 56 VgV wird hingewiesen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 05/08/2024 12:00:00 (UTC+2)
Auftragsbedingungen:
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Informationen über die Überprüfungsfristen: Vorschriften über die Einlegung von
Rechtsbehelfen finden sich in den §§ 155 ff. GWB (Gesetz gegen
Wettbewerbsbeschränkungen). Der Auftraggeber weist ausdrücklich darauf hin, dass im Fall
der Nichtabhilfe einer von einem Bieter erhobenen Rüge ein entsprechender bei der unter
5.1.16 genannten Vergabekammer eingereichter Nachprüfungsantrag unzulässig ist, wenn
mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht
abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft,
Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt:
Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und
Digitalisierung
8. Organisationen
8.1. ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Landkreis Celle- Amt für Bildung, Kultur und ÖPNV
Registrierungsnummer: 03351-0-60
Postanschrift: Trift 28
Stadt: Celle
Postleitzahl: 29221
Land, Gliederung (NUTS): Celle (DE931)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Amt für Bildung, Kultur und ÖPNV
E-Mail: Christoph-Juergen.Glaser@lkcelle.de
Telefon: +4905141-916-2010
Internetadresse: https://www.landkreis-celle.de/
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
8.1. ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft,
Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Registrierungsnummer: t:04131153308
Postanschrift: Auf der Hude 2
Stadt: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land, Gliederung (NUTS): Lüneburg, Landkreis (DE935)
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer@mw.niedersachsen.de
Telefon: +494131-15-2943
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
8.1. ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des
Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
E-Mail: noreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1. Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: b821c7bd-2c66-43e7-af30-3edfab652920 - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 10/06/2024 17:52:20 (UTC+2)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2. Informationen zur Veröffentlichung
ABl. S Nummer der Ausgabe: 113/2024
Datum der Veröffentlichung: 12/06/2024
Referenzen:
https://www.landkreis-celle.de/
https://www.subreport.de/E19441672
http://icc-hofmann.net/NewsTicker/202406/ausschreibung-345741-2024-DEU.txt
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Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
The Office for Official Publications of the European Communities
The Federal Office of Foreign Trade Information
Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de
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