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Öffentliche Ausschreibungen

Titel : DEU-Berlin - Deutschland Verpflegungsdienste für Schulen Herstellung, Lieferung und Ausgabe von Schulmittagessen- CPV-Code 55524000-9
Dokument-Nr. ( ID / ND ) : 2024050201303548289 / 260659-2024
Veröffentlicht :
02.05.2024
Anforderung der Unterlagen bis :
31.07.2028
Angebotsabgabe bis :
30.05.2024
Dokumententyp : Ausschreibung
Produkt-Codes :
55524000 - Verpflegungsdienste für Schulen
DEU-Berlin: Deutschland Verpflegungsdienste für Schulen Herstellung,
Lieferung und Ausgabe von Schulmittagessen- CPV-Code 55524000-9

2024/S 86/2024 260659

Deutschland Verpflegungsdienste für Schulen Herstellung, Lieferung und Ausgabe von
Schulmittagessen- CPV-Code 55524000-9
OJ S 86/2024 02/05/2024
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung - Änderungsbekanntmachung
Dienstleistungen

1. Beschaffer

1.1. Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg von Berlin
Rechtsform des Erwerbers: Lokale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung

2. Verfahren

2.1. Verfahren
Titel: Herstellung, Lieferung und Ausgabe von Schulmittagessen- CPV-Code 55524000-9
Beschreibung: Herstellung, Lieferung und Ausgabe von Schulmittagessen (einschließlich
eines täglichen Rohkostanteils und eines Getränks) an der/den in der Losbeschreibung
ausgewiesenen Berliner Schulen inkl. der Reinigung der zu nutzenden schulischen Räume,
sowie der Entsorgung der hierbei anfallenden Speisereste und Abfälle. Es gilt ein Brutto-
Festpreis.
Kennung des Verfahrens: 585ff7ba-b3db-48c3-a77f-80d223cb902f
Interne Kennung: 24-0751
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
Zentrale Elemente des Verfahrens: Herstellung, Lieferung und Ausgabe von Schulmittagessen
Los 01 bis Los 35 Kostenbeteiligungsfreies Mittagessen der Schüler der Jahrgangsstufen 1 bis
6: Für die Vertragsleistungen erhält der Auftragnehmer in Abhängigkeit des bei
Vertragsabschluss bestehenden, gesetzlich festgelegten Umsatzsteuersatzes pro Portion eine
Vergütung in Höhe eines Brutto-Festpreises inklusive Umsatzsteuer von 4,64 Euro (inkl. 7%
USt) bzw. 5,16 Euro (inkl. 19% USt) Für den gesonderten Fall des Verpflegungssystems
Mischküche (Produktion in der Einrichtung, Cook & Serve) gilt in Abhängigkeit des bei
Vertragsabschluss bestehenden, gesetzlich festgelegten Umsatzsteuersatzes folgender
Festpreis: 5,69 Euro (inkl. 7% USt) 6,33 Euro (inkl. 19% USt) Nicht kostenbeteiligungsfreies
Mittagessen der Schüler der Jahrgangsstufe 7 bis 13 (gilt nur bei Doppelstandort): Der Preis
laut Angebot des Auftragnehmers gilt als vereinbart. Der Auftragnehmer kann Schülern der
Jahrgangsstufen 7 bis 13 auf dessen Wunsch eine kleinere Portion, als die in Ziffer 1.5 der
Leistungsbeschreibung beschriebene, zu einem geminderten Preis anbieten. Dies gilt nicht für
berechtigte Schüler der Sekundarstufe nach dem Bildungspaket Bildungs- und
Teilhabeleistungen für bedürftige Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene (Bildungs- und
Teilhabepaket (BuT)) in seiner jeweils gültigen Fassung. Die Preise des Cafeteria-Angebots,
soweit eine Cafeteria zugelassen ist, bestimmen sich nach den Angaben im Angebot des
Auftragnehmers (in der vom Bieter selbst zu erstellenden Anlage zum Angebot; vgl.
losbezogene Unterlage Doppelstandort, Register Speisekarte vegetarische Gerichte, Zellen
A27:B27 und A28:B28). Es handelt sich dabei um Bruttopreise, also inkl. Umsatzsteuer.

2.1.1. Zweck

Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 55524000 Verpflegungsdienste für Schulen

2.1.2. Erfüllungsort
Stadt: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland

2.1.3. Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 41 458 759,88 EUR

2.1.4. Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Der Bieter kann ein Angebot für ein, mehrere oder alle Lose
einreichen. Mit dem Angebot einzureichende Unterlagen: Wirt124 EU oder Europäische
Eigenerklärung EEE oder die genannten Ersatzbescheinigungen, Eigenerklärung zur Eignung,
Wirt235 (ggf.), Wirt238 (ggf.) Wirt2141, Wirt213.3, losbezogene Unterlage & losbezogene
Unterlage Doppelstandort inkl. Preisblatt. Es bestehen gesonderte Anforderungen nach dem
Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (BerlAVG), insbesondere im Hinblick auf die
Abgabe von Erklärungen. In Bezug auf Zuschlagskriterium Nr. 10 behält sich die
ausschreibende Stelle vor, Gerichte, die gegen Vorgaben gemäß Anlage Erläuterung zum
Wertungsprozedere verstoßen, zu streichen. Fehlende Angaben zu den vegetarischen
Gerichten werden nicht nachgefordert. Jedes gestrichene und/oder fehlende Gericht wird zum
Nachteil des Bieters ausgelegt und mit 0 Punkten bewertet. Vorsorglich wird darauf
hingewiesen, dass ein Bieter, der den Zuschlag für ein oder mehrere Los(e) bekommt und ein
oder mehrere dieser Verträge dann nicht erfüllen kann, weil er sich auf mehr Lose beworben
hat, als er bei unterstellter Zuschlagserteilung überhaupt erfüllen konnte, sich
schadenersatzpflichtig gegenüber dem Auftraggeber machen kann. Regelung für den Fall des
Ausfalls des Auftragnehmers infolge der Kündigung aus wichtigem Grund, einvernehmlicher
Vertragsaufhebung oder Insolvenz durch den Auftraggeber entsprechend § 132 Abs. 2 Nr. 4
a) i. V. m. § 132 Abs. 2 Nummer 1 GWB. Für den Fall, dass der Auftragnehmer vor
vollständiger Leistungserbringung wegen Kündigung aus wichtigem Grund, einvernehmlicher
Vertragsaufhebung oder Insolvenz ausfällt, ist der Auftraggeber entsprechend § 132 Abs. 2
Nr. 4 a) GWB berechtigt, die verbleibende Leistung den übrigen geeigneten Bietern in der
Reihenfolge des Ergebnisses der Bewertung der Angebote in diesem Vergabeverfahren,
beginnend mit dem Zweitplatzierten, anzutragen.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -

2.1.5. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Höchstzahl der Lose, für die ein Bieter Angebote einreichen kann: 35
Auftragsbedingungen:
Höchstzahl der Lose, für die Aufträge an einen Bieter vergeben werden können: 35

2.1.6. Ausschlussgründe:
Rein innerstaatliche Ausschlussgründe: Angebote können ausschließlich von registrierten
Bewerbern über die Vergabeplattform www.berlin.de/vergabeplattform/ bzw. iTWOtender
elektronisch in Textform eingereicht werden. Der Bieter hat mit Vordruck Wirt124 EU

(Erklärung zu Ausschlussgründen und Angaben zum Unternehmen) anzugeben, ob
Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung
oder Gesetz für den Bieter vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren gem. § 21
Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder gem. § 21 Arbeitnehmerentsendegesetz oder gem. §
19 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer
Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt
worden ist. Ab einem geschätzten Auftragswert von 30.000 Euro (ohne Umsatzsteuer) ist ein
öffentlicher Auftraggeber gemäß § 6 Absatz 1 Wettbewerbsregistergesetz (WRegG)
verpflichtet, vor Erteilung des Zuschlags bei der Registerbehörde abzufragen, ob im
Wettbewerbsregister Eintragungen zu demjenigen Bieter, an den er den Auftrag zu vergeben
beabsichtigt, gespeichert sind. Der Bieter hat den Vordruck Wirt124.1 (Hinweise restriktiver
Maßnahmen ggü. Russland) im Vergabeverfahren zu beachten. Diese Hinweise gelten auch
für Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher. In Bezug auf die losbezogenen
Unterlage des Doppelstandortes: Sollte der von Ihnen angegebene Preis den vorgenannten
Höchstpreis überschreiten, wird Ihr Angebot ausgeschlossen. Gleiches gilt, sofern Sie gar
keine Preisangabe machen.

5. Los

5.1. Los: LOT-0001
Titel: G01 Spreewald-GS
Beschreibung: Herstellung, Lieferung und Ausgabe von Schulmittagessen (einschließlich
eines täglichen Rohkostanteils und eines Getränks) an der/den in der Losbeschreibung
ausgewiesenen Berliner Schulen inkl. der Reinigung der zu nutzenden schulischen Räume
sowie der Entsorgung der hierbei anfallenden Speisereste und Abfälle. Es gilt ein Brutto-
Festpreis.
Interne Kennung: 1

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 55524000 Verpflegungsdienste für Schulen
Menge: 279

5.1.2. Erfüllungsort
Stadt: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland

5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 04/11/2024
Enddatum der Laufzeit: 31/07/2028

5.1.5. Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1 487 722,88 EUR

5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet

Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:selbst# Bei der in Menge (BT25Lot)
eingetragenen Zahl, handelt es sich um Essensportionen im Vertragszeitraum. Die
Höchstmenge der Rahmenvereinbarung in Bezug auf die abzugebenden Portionen ist 279683
Portionen

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9. Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: Die nachstehenden Angaben, Erklärungen, Nachweise und Unterlagen sind
von den Bietenden bzw. jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft einzureichen. Ausländische
Bietende können jeweils vergleichbare Nachweise ihres Herkunftslandes in beglaubigter
deutscher Übersetzung vorlegen. Die vom Auftraggeber bereit gestellte Erklärung zur
Eignung und die Erklärung zu Ausschlussgründen und Angaben zum Unternehmen
(Wirt124 EU), Wirt3293 (Bieterangaben Wettbewerbsregister) sind vollständig ausgefüllt
einzureichen. Die Eignung ist durch Eintragung in das Unternehmerund Lieferantenverzeichnis
bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen (ULV) oder gleichwertige
Eintragung bei einer Präqualifizierungsstelle einer IHK oder Auftragsstelle oder Eigenerklärung
gem. Formular Wirt124 EU nachzuweisen. Die einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)
kann als vorläufiger Nachweis zur Eignung eingereicht werden. Ersatzweise nachfolgend
aufgeführte Bescheinigungen, nicht älter als 1 Jahr: Bescheinigung des Finanzamtes über die
Entrichtung von Steuern, Bescheinigung der Krankenkassen über die rückstandslose
Beitragsentrichtung, Eintragung im Berufsund Handelsregister (falls zutreffend). Sofern ein
Unternehmen den Auftrag nicht alleine ausführen kann, d.h. eine Bietergemeinschaft bildet,
Unterauftragsverhältnisse oder Eignungsleihe erforderlich sind, sind die Formulare Wirt124 EU
(Erklärungen zu Ausschlussgründen und Angaben zum Unternehmen), die Eigenerklärung
zur Bietereignung und Wirt3293 (Bieterangaben zum Wettbewerbsregister) mehrfach
ausgefüllt einzureichen. Die Mitglieder von Bietergemeinschaften benennen eines ihrer
Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des
Vertrages. Dies erfolgt durch die Abgabe der, in der Erklärung der
BieterBewerbergemeinschaft (Wirt238) verlangten Angaben. Nachunternehmer
(Unterauftragnehmer mit Eignungsleihe): Das Formular Wirt235 (Unteraufträge Eignungsleihe)
ist mit dem Angebot einzureichen, des Weiteren sind pro Unternehmen ein separates
Formular Wirt124 EU und Wirt3293 einzureichen. Nachunternehmer (Unterauftragnehmer
ohne Eignungsleihe): Wenn das beteiligte Unternehmen einen Nachunternehmer
/Unterauftragnehmer ohne Eignungsleihe einsetzen möchte, ist pro Unternehmen das
Formular Wirt124 EU einzureichen. Der Hauptauftragnehmer muss im Formular
Unteraufträge Eignungsleihe (Wirt235) Angaben zu dem Unternehmen vornehmen.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet

Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: [1.] Referenzen (siehe Eigenerklärung zur Eignung ) über vergleichbare
Tätigkeiten, durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens bezogen auf die
letzten 3 Jahre (siehe Eigenerklärung zur Eignung ) Verfügt der Bieter/das Mitglied der
Bietergemeinschaft über mehrere Niederlassungen, so müssen sich die Referenzen auf die
Niederlassung beziehen, die den Auftrag ausführen soll. Bezieht sich die Referenz auf einen
vorgesehenen Nachunternehmer, so ist dies ergänzend anzugeben. Hat der Bieter eine

Leistung nicht vollständig selbst, sondern ganz oder teilweise durch einen Nachunternehmer
oder einen ARGE-Partner erbracht, so ist dies anzugeben, ggf. auf einem Beiblatt. Der Bieter
erklärt sich durch Angabe der Referenzen mit einer Nachfrage des Auftraggebers bei den
jeweiligen Referenzauftraggebern ohne seine gesonderte Zustimmung einverstanden. Wenn
nicht alle geforderten Felder zu einer Referenz ausgefüllt werden, kann die Referenz mangels
Überprüfbarkeit nicht berücksichtigt werden. [2.] Angaben zu Arbeitskräften: Es sind die
jahresdurchschnittliche Anzahl beschäftigter Arbeitskräfte des Unternehmens der letzten drei
abgeschlossenen Kalenderjahre zu benennen. [3.] Eingesetztes Personal: Für alle in der
Schule zur Leistungserbringung eingesetzten Personen müssen dem Auftragnehmer
erweiterte Führungszeugnisse vorliegen, die jeweils nicht älter als drei Jahre sind, d.h. der
Auftragnehmer muss im Rahmen regelmäßiger Überprüfungen dafür sorgen, dass die
erweiterten Führungszeugnisse rechtzeitig erneuert werden. [3.1] Leitung des
Verpflegungsbereich: Unabhängig vom Verpflegungssystem muss es eine verantwortliche
Person und somit einen festen Ansprechpartner geben. Diese Person muss über eine
einschlägige berufsfachliche Qualifikation wie z.B. Koch, Küchenmeister,
Hauswirtschaftsmeister, Hauswirtschaftlicher (Betriebs)Leiter, Diätassistent oder
Oecotrophologe verfügen. Sie muss regelmäßig an beruflichen Fortund
Weiterbildungsmaßnahmen mit ernährungswissenschaftlichem Schwerpunkt teilnehmen. [3.2]
Weiteres Küchenund Ausgabepersonal: Sofern Personal ohne einschlägige Berufsausbildung
beschäftigt wird, sind entsprechende Schulungsund Qualifizierungsmaßnahmen
durchzuführen, insbesondere eine Schulung zum Thema Lebensmittelhygiene und eine
Belehrung nach Infektionsschutzgesetz. Bei der Auswahl des Personals ist auf Aspekte wie
freundliches Auftreten, kommunikative Fähigkeiten und pädagogisches Geschick zu achten.
Ferner muss eine Unterweisung für den Umgang mit Kindern unterschiedlicher Altersgruppen
durchgeführt werden. Sofern Personal für das Aufbereiten der Speisen verantwortlich ist,
muss es für die betreffenden Prozessabläufe geschult werden. Zur Erweiterung der
Kompetenzen des Ausgabepersonals darf nur noch Ausgabepersonal eingesetzt werden,
dass eine vom Land Berlin kostenlos angebotene Schulung zum Umgang mit den Kindern bei
der Ausgabesituation im Umfang von 12 Stunden, verteilt über 2 Tage, absolviert hat. Die
Teilnahme an der Schulung muss spätestens 2 Jahre nach Zuschlagserteilung erfolgt sein,
sofern keine besonderen Gründe vorliegen, die außerhalb des Einflussbereichs des Bieters
liegen, wie z.B. wiederholte Absage der Fortbildung durch den Veranstalter. Wird neues, noch
nicht geschultes Ausgabepersonal im Unternehmen nach den ersten 18 Monaten des
Vertragszeitraumes eingestellt, muss der Bieter innerhalb von 6 Monaten nachweisen, dass
die betreffende(n) Person(en) geschult wurde(n). Die Teilnahmebescheinigung ist direkt nach
Erhalt dem Auftraggeber unaufgefordert vorzulegen. Über die Angebote der Schulung
informiert der Auftraggeber.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet

Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: [1.] Umsätze: Erklärung über den Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen
auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Leistungen betrifft, die mit der
zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter den Einschluss des Anteils bei gemeinsam
mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen. [2.] Betriebshaftpflicht: Der
Auftragnehmer muss während der gesamten Laufzeit des Vertrages über eine
Betriebshaftpflichtversicherung, deren Deckungssummen für Personenschäden mindestens
5.000.000,00 , für Sachschäden mindestens 2.000.000,00 beträgt, verfügen. Er hat bei
Vertragsbeginn den Abschluss einer entsprechenden Betriebshaftpflichtversicherung

nachzuweisen. Zu diesem Zweck übersendet er unaufgefordert einen entsprechenden
Nachweis an den Auftraggeber. [3.] Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und
Beiträgen zur Sozialversicherung: Erklärung, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern
und Abgaben sowie Sozialversicherungsbeiträge, soweit die Pflicht zur Beitragszahlung
besteht, ordnungsgemäß erfüllt worden. Auf Nachfrage (Angebot der engeren Wahl) sind eine
Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen
vorzulegen. [4.] Berufsgenossenschaft: Angabe zur Mitgliedschaft bei der
Berufsgenossenschaft. Auf Nachfrage (Angebot der engeren Wahl) ist eine qualifizierte
Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen
Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen vorzulegen.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet

5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Beschreibung: Die Ermittlung des wirtschaftlich günstigsten Angebots erfolgt anhand von 10
Kriterien, welche jeweils einer schulspezifischen festgelegten Bepunktung (losweise)
unterliegt. Die genaue Bepunktung sind aus den losbezogenen Unterlagen unter dem Register
Zuschlagskriterien zu entnehmen. Ein Angebot kann maximal 3.000 Bewertungspunkte
erhalten. Das Angebot mit den meisten Punkten gilt als das Wirtschaftlichste. Da es sich hier
um eine schulspezifische Bepunktung handelt, können die festgelegten Bewertungspunkte
losweise voneinander abweichen. Die 10 Kriterien wurde wie folgt benannt: 1 Gemüse in
BioQualität und/oder entsprechend Brandenburger Qualitätszeichen 2 Fleisch in BioQualität 3
Selbstverpflichtung zur Fortbildung mit dem Schwerpunkt vegetarisch Kochen für Kinder 4
Zusatzangebot für die Sonderkost 5 Frische Zubereitung von Rohkostund Blattsalaten und
Salatdressings 6 Probierportionen 7 Zufriedenheitsabfrage 8 Mitbestimmung Speisenplan 9
Wunschessen 10 Speisekarte mit vegetarischen Gerichten. Für die Kriterien 1 bis 9 sind die
jeweils erreichten Bewertungspunkte für den Bieter in den losbezogenen Unterlagen direkt
ersichtlich. Nähere Beschreibungen zu den Kriterien 1 bis 9 sind aus dem Dokument
Erläuterung_zum_Wertungsprozedere zu entnehmen. Die Bewertung des Kriteriums 10
erfolgt davon abweichend von 3 vom Mittagessenausschuss bestimmten Personen, die
nachfolgend und in den übrigen Vergabeunterlagen auch als Bewertende bezeichnet sind. Der
Bieter stellt hier in der losbezogenen Unterlage, Register Speisekarte vegetarische Gerichte
seine Speisekarte dar. Die genauen Vorgaben hierfür sind aus dem Dokument
Erläuterung_zum_Wertungsprozedere zu entnehmen. Die Bewertung der Speisekarten
erfolgt nach Abgabe des Angebotes durch die Bewertenden. Bewertet wird die Akzeptanz
jedes einzelnen Gerichts, also ob aufgrund der Erfahrungen der Bewertenden an ihrer Schule
angenommen werden kann, dass dort besonders viele Schülerxinnen (volle Akzeptanz) oder
durchschnittlich viele (teilweise Akzeptanz) oder eher weniger Schülerxinnen (geringe
Akzeptanz) das Gericht in der beschriebenen Form ohne Änderungswünsche bestellen und
ohne wesentliche Überreste verzehren würden, wenn die Mittagessensaufnahme ungestört
verläuft. Für den Fall, dass die Bezeichnung des Gerichts nicht den festgelegten Vorgaben
entspricht oder keine Angabe gemacht wurde, wird das Gericht mit nicht gewertet bewertet
und erhält 0 Punkte. Zu diesem Zweck übersendet die ausschreibende Stelle, sofern und
soweit pro Los mehrere Angebote abgegeben wurden, die nicht gemäß § 57 VgV
ausgeschlossen wurden, den Bewertenden des betreffenden Loses die Speisekarte
vegetarische Gerichte aus der losbezogenen Unterlage ohne Angaben des Bieters, also
anonymisiert. Die Bewertenden müssen der ausschreibenden Stelle vor der Übersendung der
losbezogenen Unterlage/Speisekarte jeweils eine von ihnen unterzeichnete Erklärung gemäß
§ 6 VgV vorlegen. Personen, von denen vor Übersendung der Speisekarten keine

unterzeichnete Erklärung gemäß § 6 VgV vorliegt, dürfen an der Bewertung der Akzeptanz der
Speisekarten nicht teilnehmen. Die Bewertenden sind berechtigt, sich mit anderen
Bewertenden ihrer Schule über die Akzeptanz der Speisekarten und ihre vorläufigen
Einschätzungen hinsichtlich der Bewertung der Akzeptanz der Speisekarten auszutauschen
und dazu zu diskutieren. Die ausschreibende Stelle überträgt die Bewertung in die
losbezogene Unterlage; sowohl die Punkte als auch die erzielte Gesamtpunktzahl des
Angebotes werden automatisch addiert bzw. ermittelt. Die Gesamtpunktzahl wird
mathematisch auf 2 Stellen nach dem Komma gerundet. Bevorzugte Vergabe Bei sonst
gleichwertigen Angeboten erhalten folgende Angebote bevorzugt den Zuschlag. Angebote von
anerkannten Werkstätten für behinderte Menschen nach § 219 des Neunten Buches
Sozialgesetzbuch, Inklusionsbetriebe nach § 215 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch
sowie Werkstätten für behinderte Menschen aus anderen Staaten, die nach deren rechtlichen
Bestimmungen mit den vorgenannten deutschen Einrichtungen vergleichbar sind sowie
Inklusionsbetriebe aus anderen Staaten, die mit den vorgenannten deutschen
Inklusionsbetrieben vergleichbar sind; dies ist der Fall, wenn a) wenigstens 30 Prozent der von
dem Inklusionsbetrieb auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt Beschäftigten, Menschen mit
Behinderungen sind, deren Teilhabe an einer sonstigen Beschäftigung auf dem allgemeinen
Arbeitsmarkt auf Grund von Art oder Schwere der Behinderung oder wegen sonstiger
Umstände voraussichtlich trotz Ausschöpfens aller Fördermöglichkeiten auf besondere
Schwierigkeiten stößt und b) der Inklusionsbetrieb diesen Menschen mit Behinderungen
Maßnahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung und arbeitsbegleitende Betreuung
anbietet, soweit erforderlich auch Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung oder Gelegenheit
zur Teilnahme an entsprechenden außerbetrieblichen Maßnahmen und Unterstützung bei der
Vermittlung in eine sonstige Beschäftigung in einem Betrieb oder einer Dienststelle auf dem
allgemeinen Arbeitsmarkt. Losvergabe Im Falle der Punktgleichheit mehrerer Angebote
entscheidet das Los.

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 23/05/2024 10:00:00 (UTC+2)
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.meinauftrag.rib.de/public
/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/2/tenderId/181168
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
Name: https://www.meinauftrag.rib.de
URL: https://www.meinauftrag.rib.de

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Verfahrensbedingungen:
Voraussichtliches Datum der Absendung der Aufforderungen zur Angebotseinreichung: 29/04
/2024
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.meinauftrag.rib.de
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 30/05/2024 10:00:00 (UTC+2)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 130 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:

Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Nachforderungen erfolgen im Rahmen der Vorgaben des § 56 VgV.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 30/05/2024 10:00:00 (UTC+2)
Ort: Zentrale Vergabestelle
Auftragsbedingungen:
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Informationen über die Überprüfungsfristen: Verstöße gegen Vergabevorschriften, die
aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind
spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer
Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein
Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu
stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o.a. Fristen gelten
nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige
Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat,
ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die
Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und
Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer
Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies
aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im
Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen
Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags,
jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat
der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht,
endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der
Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der teilnehmenden Personen: 1
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Schlichtungsstelle: Vergabekammer des Landes Berlin
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Landes Berlin
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt:
Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg von Berlin
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt: Bezirksamt
Tempelhof-Schöneberg von Berlin
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt:
Vergabekammer des Landes Berlin

5.1. Los: LOT-0002
Titel: G02 Finow-GS

Beschreibung: Herstellung, Lieferung und Ausgabe von Schulmittagessen (einschließlich
eines täglichen Rohkostanteils und eines Getränks) an der/den in der Losbeschreibung
ausgewiesenen Berliner Schulen inkl. der Reinigung der zu nutzenden schulischen Räume
sowie der Entsorgung der hierbei anfallenden Speisereste und Abfälle. Es gilt ein Brutto-
Festpreis.
Interne Kennung: 2

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 55524000 Verpflegungsdienste für Schulen
Menge: 339 698

5.1.2. Erfüllungsort
Stadt: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland

5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 04/11/2024
Enddatum der Laufzeit: 31/07/2028

5.1.5. Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1 806 962,33 EUR

5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:selbst# Bei der in Menge (BT25Lot)
eingetragenen Zahl, handelt es sich um Essensportionen im Vertragszeitraum. Die
Höchstmenge der Rahmenvereinbarung in Bezug auf die abzugebenden Portionen ist 339698
Portionen

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9. Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: Die nachstehenden Angaben, Erklärungen, Nachweise und Unterlagen sind
von den Bietenden bzw. jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft einzureichen. Ausländische
Bietende können jeweils vergleichbare Nachweise ihres Herkunftslandes in beglaubigter
deutscher Übersetzung vorlegen. Die vom Auftraggeber bereit gestellte Erklärung zur
Eignung und die Erklärung zu Ausschlussgründen und Angaben zum Unternehmen
(Wirt124 EU), Wirt3293 (Bieterangaben Wettbewerbsregister) sind vollständig ausgefüllt
einzureichen. Die Eignung ist durch Eintragung in das Unternehmerund Lieferantenverzeichnis
bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen (ULV) oder gleichwertige
Eintragung bei einer Präqualifizierungsstelle einer IHK oder Auftragsstelle oder Eigenerklärung
gem. Formular Wirt124 EU nachzuweisen. Die einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)
kann als vorläufiger Nachweis zur Eignung eingereicht werden. Ersatzweise nachfolgend

aufgeführte Bescheinigungen, nicht älter als 1 Jahr: Bescheinigung des Finanzamtes über die
Entrichtung von Steuern, Bescheinigung der Krankenkassen über die rückstandslose
Beitragsentrichtung, Eintragung im Berufsund Handelsregister (falls zutreffend). Sofern ein
Unternehmen den Auftrag nicht alleine ausführen kann, d.h. eine Bietergemeinschaft bildet,
Unterauftragsverhältnisse oder Eignungsleihe erforderlich sind, sind die Formulare Wirt124 EU
(Erklärungen zu Ausschlussgründen und Angaben zum Unternehmen), die Eigenerklärung
zur Bietereignung und Wirt3293 (Bieterangaben zum Wettbewerbsregister) mehrfach
ausgefüllt einzureichen. Die Mitglieder von Bietergemeinschaften benennen eines ihrer
Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des
Vertrages. Dies erfolgt durch die Abgabe der, in der Erklärung der
BieterBewerbergemeinschaft (Wirt238) verlangten Angaben. Nachunternehmer
(Unterauftragnehmer mit Eignungsleihe): Das Formular Wirt235 (Unteraufträge Eignungsleihe)
ist mit dem Angebot einzureichen, des Weiteren sind pro Unternehmen ein separates
Formular Wirt124 EU und Wirt3293 einzureichen. Nachunternehmer (Unterauftragnehmer
ohne Eignungsleihe): Wenn das beteiligte Unternehmen einen Nachunternehmer
/Unterauftragnehmer ohne Eignungsleihe einsetzen möchte, ist pro Unternehmen das
Formular Wirt124 EU einzureichen. Der Hauptauftragnehmer muss im Formular
Unteraufträge Eignungsleihe (Wirt235) Angaben zu dem Unternehmen vornehmen.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet

Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: [1.] Referenzen (siehe Eigenerklärung zur Eignung ) über vergleichbare
Tätigkeiten, durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens bezogen auf die
letzten 3 Jahre (siehe Eigenerklärung zur Eignung ) Verfügt der Bieter/das Mitglied der
Bietergemeinschaft über mehrere Niederlassungen, so müssen sich die Referenzen auf die
Niederlassung beziehen, die den Auftrag ausführen soll. Bezieht sich die Referenz auf einen
vorgesehenen Nachunternehmer, so ist dies ergänzend anzugeben. Hat der Bieter eine
Leistung nicht vollständig selbst, sondern ganz oder teilweise durch einen Nachunternehmer
oder einen ARGE-Partner erbracht, so ist dies anzugeben, ggf. auf einem Beiblatt. Der Bieter
erklärt sich durch Angabe der Referenzen mit einer Nachfrage des Auftraggebers bei den
jeweiligen Referenzauftraggebern ohne seine gesonderte Zustimmung einverstanden. Wenn
nicht alle geforderten Felder zu einer Referenz ausgefüllt werden, kann die Referenz mangels
Überprüfbarkeit nicht berücksichtigt werden. [2.] Angaben zu Arbeitskräften: Es sind die
jahresdurchschnittliche Anzahl beschäftigter Arbeitskräfte des Unternehmens der letzten drei
abgeschlossenen Kalenderjahre zu benennen. [3.] Eingesetztes Personal: Für alle in der
Schule zur Leistungserbringung eingesetzten Personen müssen dem Auftragnehmer
erweiterte Führungszeugnisse vorliegen, die jeweils nicht älter als drei Jahre sind, d.h. der
Auftragnehmer muss im Rahmen regelmäßiger Überprüfungen dafür sorgen, dass die
erweiterten Führungszeugnisse rechtzeitig erneuert werden. [3.1] Leitung des
Verpflegungsbereich: Unabhängig vom Verpflegungssystem muss es eine verantwortliche
Person und somit einen festen Ansprechpartner geben. Diese Person muss über eine
einschlägige berufsfachliche Qualifikation wie z.B. Koch, Küchenmeister,
Hauswirtschaftsmeister, Hauswirtschaftlicher (Betriebs)Leiter, Diätassistent oder
Oecotrophologe verfügen. Sie muss regelmäßig an beruflichen Fortund
Weiterbildungsmaßnahmen mit ernährungswissenschaftlichem Schwerpunkt teilnehmen. [3.2]
Weiteres Küchenund Ausgabepersonal: Sofern Personal ohne einschlägige Berufsausbildung
beschäftigt wird, sind entsprechende Schulungsund Qualifizierungsmaßnahmen
durchzuführen, insbesondere eine Schulung zum Thema Lebensmittelhygiene und eine

Belehrung nach Infektionsschutzgesetz. Bei der Auswahl des Personals ist auf Aspekte wie
freundliches Auftreten, kommunikative Fähigkeiten und pädagogisches Geschick zu achten.
Ferner muss eine Unterweisung für den Umgang mit Kindern unterschiedlicher Altersgruppen
durchgeführt werden. Sofern Personal für das Aufbereiten der Speisen verantwortlich ist,
muss es für die betreffenden Prozessabläufe geschult werden. Zur Erweiterung der
Kompetenzen des Ausgabepersonals darf nur noch Ausgabepersonal eingesetzt werden,
dass eine vom Land Berlin kostenlos angebotene Schulung zum Umgang mit den Kindern bei
der Ausgabesituation im Umfang von 12 Stunden, verteilt über 2 Tage, absolviert hat. Die
Teilnahme an der Schulung muss spätestens 2 Jahre nach Zuschlagserteilung erfolgt sein,
sofern keine besonderen Gründe vorliegen, die außerhalb des Einflussbereichs des Bieters
liegen, wie z.B. wiederholte Absage der Fortbildung durch den Veranstalter. Wird neues, noch
nicht geschultes Ausgabepersonal im Unternehmen nach den ersten 18 Monaten des
Vertragszeitraumes eingestellt, muss der Bieter innerhalb von 6 Monaten nachweisen, dass
die betreffende(n) Person(en) geschult wurde(n). Die Teilnahmebescheinigung ist direkt nach
Erhalt dem Auftraggeber unaufgefordert vorzulegen. Über die Angebote der Schulung
informiert der Auftraggeber.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet

Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: [1.] Umsätze: Erklärung über den Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen
auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Leistungen betrifft, die mit der
zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter den Einschluss des Anteils bei gemeinsam
mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen. [2.] Betriebshaftpflicht: Der
Auftragnehmer muss während der gesamten Laufzeit des Vertrages über eine
Betriebshaftpflichtversicherung, deren Deckungssummen für Personenschäden mindestens
5.000.000,00 , für Sachschäden mindestens 2.000.000,00 beträgt, verfügen. Er hat bei
Vertragsbeginn den Abschluss einer entsprechenden Betriebshaftpflichtversicherung
nachzuweisen. Zu diesem Zweck übersendet er unaufgefordert einen entsprechenden
Nachweis an den Auftraggeber. [3.] Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und
Beiträgen zur Sozialversicherung: Erklärung, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern
und Abgaben sowie Sozialversicherungsbeiträge, soweit die Pflicht zur Beitragszahlung
besteht, ordnungsgemäß erfüllt worden. Auf Nachfrage (Angebot der engeren Wahl) sind eine
Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen
vorzulegen. [4.] Berufsgenossenschaft: Angabe zur Mitgliedschaft bei der
Berufsgenossenschaft. Auf Nachfrage (Angebot der engeren Wahl) ist eine qualifizierte
Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen
Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen vorzulegen.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet

5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Beschreibung: Die Ermittlung des wirtschaftlich günstigsten Angebots erfolgt anhand von 10
Kriterien, welche jeweils einer schulspezifischen festgelegten Bepunktung (losweise)
unterliegt. Die genaue Bepunktung sind aus den losbezogenen Unterlagen unter dem Register
Zuschlagskriterien zu entnehmen. Ein Angebot kann maximal 3.000 Bewertungspunkte
erhalten. Das Angebot mit den meisten Punkten gilt als das Wirtschaftlichste. Da es sich hier
um eine schulspezifische Bepunktung handelt, können die festgelegten Bewertungspunkte
losweise voneinander abweichen. Die 10 Kriterien wurde wie folgt benannt: 1 Gemüse in

BioQualität und/oder entsprechend Brandenburger Qualitätszeichen 2 Fleisch in BioQualität 3
Selbstverpflichtung zur Fortbildung mit dem Schwerpunkt vegetarisch Kochen für Kinder 4
Zusatzangebot für die Sonderkost 5 Frische Zubereitung von Rohkostund Blattsalaten und
Salatdressings 6 Probierportionen 7 Zufriedenheitsabfrage 8 Mitbestimmung Speisenplan 9
Wunschessen 10 Speisekarte mit vegetarischen Gerichten. Für die Kriterien 1 bis 9 sind die
jeweils erreichten Bewertungspunkte für den Bieter in den losbezogenen Unterlagen direkt
ersichtlich. Nähere Beschreibungen zu den Kriterien 1 bis 9 sind aus dem Dokument
Erläuterung_zum_Wertungsprozedere zu entnehmen. Die Bewertung des Kriteriums 10
erfolgt davon abweichend von 3 vom Mittagessenausschuss bestimmten Personen, die
nachfolgend und in den übrigen Vergabeunterlagen auch als Bewertende bezeichnet sind. Der
Bieter stellt hier in der losbezogenen Unterlage, Register Speisekarte vegetarische Gerichte
seine Speisekarte dar. Die genauen Vorgaben hierfür sind aus dem Dokument
Erläuterung_zum_Wertungsprozedere zu entnehmen. Die Bewertung der Speisekarten
erfolgt nach Abgabe des Angebotes durch die Bewertenden. Bewertet wird die Akzeptanz
jedes einzelnen Gerichts, also ob aufgrund der Erfahrungen der Bewertenden an ihrer Schule
angenommen werden kann, dass dort besonders viele Schülerxinnen (volle Akzeptanz) oder
durchschnittlich viele (teilweise Akzeptanz) oder eher weniger Schülerxinnen (geringe
Akzeptanz) das Gericht in der beschriebenen Form ohne Änderungswünsche bestellen und
ohne wesentliche Überreste verzehren würden, wenn die Mittagessensaufnahme ungestört
verläuft. Für den Fall, dass die Bezeichnung des Gerichts nicht den festgelegten Vorgaben
entspricht oder keine Angabe gemacht wurde, wird das Gericht mit nicht gewertet bewertet
und erhält 0 Punkte. Zu diesem Zweck übersendet die ausschreibende Stelle, sofern und
soweit pro Los mehrere Angebote abgegeben wurden, die nicht gemäß § 57 VgV
ausgeschlossen wurden, den Bewertenden des betreffenden Loses die Speisekarte
vegetarische Gerichte aus der losbezogenen Unterlage ohne Angaben des Bieters, also
anonymisiert. Die Bewertenden müssen der ausschreibenden Stelle vor der Übersendung der
losbezogenen Unterlage/Speisekarte jeweils eine von ihnen unterzeichnete Erklärung gemäß
§ 6 VgV vorlegen. Personen, von denen vor Übersendung der Speisekarten keine
unterzeichnete Erklärung gemäß § 6 VgV vorliegt, dürfen an der Bewertung der Akzeptanz der
Speisekarten nicht teilnehmen. Die Bewertenden sind berechtigt, sich mit anderen
Bewertenden ihrer Schule über die Akzeptanz der Speisekarten und ihre vorläufigen
Einschätzungen hinsichtlich der Bewertung der Akzeptanz der Speisekarten auszutauschen
und dazu zu diskutieren. Die ausschreibende Stelle überträgt die Bewertung in die
losbezogene Unterlage; sowohl die Punkte als auch die erzielte Gesamtpunktzahl des
Angebotes werden automatisch addiert bzw. ermittelt. Die Gesamtpunktzahl wird
mathematisch auf 2 Stellen nach dem Komma gerundet. Bevorzugte Vergabe Bei sonst
gleichwertigen Angeboten erhalten folgende Angebote bevorzugt den Zuschlag. Angebote von
anerkannten Werkstätten für behinderte Menschen nach § 219 des Neunten Buches
Sozialgesetzbuch, Inklusionsbetriebe nach § 215 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch
sowie Werkstätten für behinderte Menschen aus anderen Staaten, die nach deren rechtlichen
Bestimmungen mit den vorgenannten deutschen Einrichtungen vergleichbar sind sowie
Inklusionsbetriebe aus anderen Staaten, die mit den vorgenannten deutschen
Inklusionsbetrieben vergleichbar sind; dies ist der Fall, wenn a) wenigstens 30 Prozent der von
dem Inklusionsbetrieb auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt Beschäftigten, Menschen mit
Behinderungen sind, deren Teilhabe an einer sonstigen Beschäftigung auf dem allgemeinen
Arbeitsmarkt auf Grund von Art oder Schwere der Behinderung oder wegen sonstiger
Umstände voraussichtlich trotz Ausschöpfens aller Fördermöglichkeiten auf besondere
Schwierigkeiten stößt und b) der Inklusionsbetrieb diesen Menschen mit Behinderungen
Maßnahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung und arbeitsbegleitende Betreuung
anbietet, soweit erforderlich auch Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung oder Gelegenheit

zur Teilnahme an entsprechenden außerbetrieblichen Maßnahmen und Unterstützung bei der
Vermittlung in eine sonstige Beschäftigung in einem Betrieb oder einer Dienststelle auf dem
allgemeinen Arbeitsmarkt. Losvergabe Im Falle der Punktgleichheit mehrerer Angebote
entscheidet das Los.

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 23/05/2024 10:00:00 (UTC+2)
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.meinauftrag.rib.de/public
/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/2/tenderId/181168
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
Name: https://www.meinauftrag.rib.de
URL: https://www.meinauftrag.rib.de

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Verfahrensbedingungen:
Voraussichtliches Datum der Absendung der Aufforderungen zur Angebotseinreichung: 29/04
/2024
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.meinauftrag.rib.de
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 30/05/2024 10:00:00 (UTC+2)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 130 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Nachforderungen erfolgen im Rahmen der Vorgaben des § 56 VgV.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 30/05/2024 10:00:00 (UTC+2)
Ort: Zentrale Vergabestelle
Auftragsbedingungen:
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Informationen über die Überprüfungsfristen: Verstöße gegen Vergabevorschriften, die
aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind
spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer
Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein
Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu
stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o.a. Fristen gelten
nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige
Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat,
ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die
Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und
Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer

Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies
aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im
Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen
Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags,
jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat
der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht,
endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der
Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der teilnehmenden Personen: 1
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Schlichtungsstelle: Vergabekammer des Landes Berlin
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Landes Berlin
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt:
Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg von Berlin
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt: Bezirksamt
Tempelhof-Schöneberg von Berlin
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt:
Vergabekammer des Landes Berlin

5.1. Los: LOT-0003
Titel: G03 Werbellin-GS
Beschreibung: Herstellung, Lieferung und Ausgabe von Schulmittagessen (einschließlich
eines täglichen Rohkostanteils und eines Getränks) an der/den in der Losbeschreibung
ausgewiesenen Berliner Schulen inkl. der Reinigung der zu nutzenden schulischen Räume
sowie der Entsorgung der hierbei anfallenden Speisereste und Abfälle. Es gilt ein Brutto-
Festpreis.
Interne Kennung: 3

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 55524000 Verpflegungsdienste für Schulen
Menge: 267

5.1.2. Erfüllungsort
Stadt: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland

5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 04/11/2024
Enddatum der Laufzeit: 31/07/2028

5.1.5. Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1 422 873,62 EUR

5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:selbst# Bei der in Menge (BT25Lot)
eingetragenen Zahl, handelt es sich um Essensportionen im Vertragszeitraum. Die
Höchstmenge der Rahmenvereinbarung in Bezug auf die abzugebenden Portionen ist 267491
Portionen

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9. Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: Die nachstehenden Angaben, Erklärungen, Nachweise und Unterlagen sind
von den Bietenden bzw. jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft einzureichen. Ausländische
Bietende können jeweils vergleichbare Nachweise ihres Herkunftslandes in beglaubigter
deutscher Übersetzung vorlegen. Die vom Auftraggeber bereit gestellte Erklärung zur
Eignung und die Erklärung zu Ausschlussgründen und Angaben zum Unternehmen
(Wirt124 EU), Wirt3293 (Bieterangaben Wettbewerbsregister) sind vollständig ausgefüllt
einzureichen. Die Eignung ist durch Eintragung in das Unternehmerund Lieferantenverzeichnis
bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen (ULV) oder gleichwertige
Eintragung bei einer Präqualifizierungsstelle einer IHK oder Auftragsstelle oder Eigenerklärung
gem. Formular Wirt124 EU nachzuweisen. Die einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)
kann als vorläufiger Nachweis zur Eignung eingereicht werden. Ersatzweise nachfolgend
aufgeführte Bescheinigungen, nicht älter als 1 Jahr: Bescheinigung des Finanzamtes über die
Entrichtung von Steuern, Bescheinigung der Krankenkassen über die rückstandslose
Beitragsentrichtung, Eintragung im Berufsund Handelsregister (falls zutreffend). Sofern ein
Unternehmen den Auftrag nicht alleine ausführen kann, d.h. eine Bietergemeinschaft bildet,
Unterauftragsverhältnisse oder Eignungsleihe erforderlich sind, sind die Formulare Wirt124 EU
(Erklärungen zu Ausschlussgründen und Angaben zum Unternehmen), die Eigenerklärung
zur Bietereignung und Wirt3293 (Bieterangaben zum Wettbewerbsregister) mehrfach
ausgefüllt einzureichen. Die Mitglieder von Bietergemeinschaften benennen eines ihrer
Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des
Vertrages. Dies erfolgt durch die Abgabe der, in der Erklärung der
BieterBewerbergemeinschaft (Wirt238) verlangten Angaben. Nachunternehmer
(Unterauftragnehmer mit Eignungsleihe): Das Formular Wirt235 (Unteraufträge Eignungsleihe)
ist mit dem Angebot einzureichen, des Weiteren sind pro Unternehmen ein separates
Formular Wirt124 EU und Wirt3293 einzureichen. Nachunternehmer (Unterauftragnehmer
ohne Eignungsleihe): Wenn das beteiligte Unternehmen einen Nachunternehmer
/Unterauftragnehmer ohne Eignungsleihe einsetzen möchte, ist pro Unternehmen das
Formular Wirt124 EU einzureichen. Der Hauptauftragnehmer muss im Formular
Unteraufträge Eignungsleihe (Wirt235) Angaben zu dem Unternehmen vornehmen.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet

Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit

Beschreibung: [1.] Referenzen (siehe Eigenerklärung zur Eignung ) über vergleichbare
Tätigkeiten, durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens bezogen auf die
letzten 3 Jahre (siehe Eigenerklärung zur Eignung ) Verfügt der Bieter/das Mitglied der
Bietergemeinschaft über mehrere Niederlassungen, so müssen sich die Referenzen auf die
Niederlassung beziehen, die den Auftrag ausführen soll. Bezieht sich die Referenz auf einen
vorgesehenen Nachunternehmer, so ist dies ergänzend anzugeben. Hat der Bieter eine
Leistung nicht vollständig selbst, sondern ganz oder teilweise durch einen Nachunternehmer
oder einen ARGE-Partner erbracht, so ist dies anzugeben, ggf. auf einem Beiblatt. Der Bieter
erklärt sich durch Angabe der Referenzen mit einer Nachfrage des Auftraggebers bei den
jeweiligen Referenzauftraggebern ohne seine gesonderte Zustimmung einverstanden. Wenn
nicht alle geforderten Felder zu einer Referenz ausgefüllt werden, kann die Referenz mangels
Überprüfbarkeit nicht berücksichtigt werden. [2.] Angaben zu Arbeitskräften: Es sind die
jahresdurchschnittliche Anzahl beschäftigter Arbeitskräfte des Unternehmens der letzten drei
abgeschlossenen Kalenderjahre zu benennen. [3.] Eingesetztes Personal: Für alle in der
Schule zur Leistungserbringung eingesetzten Personen müssen dem Auftragnehmer
erweiterte Führungszeugnisse vorliegen, die jeweils nicht älter als drei Jahre sind, d.h. der
Auftragnehmer muss im Rahmen regelmäßiger Überprüfungen dafür sorgen, dass die
erweiterten Führungszeugnisse rechtzeitig erneuert werden. [3.1] Leitung des
Verpflegungsbereich: Unabhängig vom Verpflegungssystem muss es eine verantwortliche
Person und somit einen festen Ansprechpartner geben. Diese Person muss über eine
einschlägige berufsfachliche Qualifikation wie z.B. Koch, Küchenmeister,
Hauswirtschaftsmeister, Hauswirtschaftlicher (Betriebs)Leiter, Diätassistent oder
Oecotrophologe verfügen. Sie muss regelmäßig an beruflichen Fortund
Weiterbildungsmaßnahmen mit ernährungswissenschaftlichem Schwerpunkt teilnehmen. [3.2]
Weiteres Küchenund Ausgabepersonal: Sofern Personal ohne einschlägige Berufsausbildung
beschäftigt wird, sind entsprechende Schulungsund Qualifizierungsmaßnahmen
durchzuführen, insbesondere eine Schulung zum Thema Lebensmittelhygiene und eine
Belehrung nach Infektionsschutzgesetz. Bei der Auswahl des Personals ist auf Aspekte wie
freundliches Auftreten, kommunikative Fähigkeiten und pädagogisches Geschick zu achten.
Ferner muss eine Unterweisung für den Umgang mit Kindern unterschiedlicher Altersgruppen
durchgeführt werden. Sofern Personal für das Aufbereiten der Speisen verantwortlich ist,
muss es für die betreffenden Prozessabläufe geschult werden. Zur Erweiterung der
Kompetenzen des Ausgabepersonals darf nur noch Ausgabepersonal eingesetzt werden,
dass eine vom Land Berlin kostenlos angebotene Schulung zum Umgang mit den Kindern bei
der Ausgabesituation im Umfang von 12 Stunden, verteilt über 2 Tage, absolviert hat. Die
Teilnahme an der Schulung muss spätestens 2 Jahre nach Zuschlagserteilung erfolgt sein,
sofern keine besonderen Gründe vorliegen, die außerhalb des Einflussbereichs des Bieters
liegen, wie z.B. wiederholte Absage der Fortbildung durch den Veranstalter. Wird neues, noch
nicht geschultes Ausgabepersonal im Unternehmen nach den ersten 18 Monaten des
Vertragszeitraumes eingestellt, muss der Bieter innerhalb von 6 Monaten nachweisen, dass
die betreffende(n) Person(en) geschult wurde(n). Die Teilnahmebescheinigung ist direkt nach
Erhalt dem Auftraggeber unaufgefordert vorzulegen. Über die Angebote der Schulung
informiert der Auftraggeber.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet

Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: [1.] Umsätze: Erklärung über den Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen
auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Leistungen betrifft, die mit der

zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter den Einschluss des Anteils bei gemeinsam
mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen. [2.] Betriebshaftpflicht: Der
Auftragnehmer muss während der gesamten Laufzeit des Vertrages über eine
Betriebshaftpflichtversicherung, deren Deckungssummen für Personenschäden mindestens
5.000.000,00 , für Sachschäden mindestens 2.000.000,00 beträgt, verfügen. Er hat bei
Vertragsbeginn den Abschluss einer entsprechenden Betriebshaftpflichtversicherung
nachzuweisen. Zu diesem Zweck übersendet er unaufgefordert einen entsprechenden
Nachweis an den Auftraggeber. [3.] Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und
Beiträgen zur Sozialversicherung: Erklärung, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern
und Abgaben sowie Sozialversicherungsbeiträge, soweit die Pflicht zur Beitragszahlung
besteht, ordnungsgemäß erfüllt worden. Auf Nachfrage (Angebot der engeren Wahl) sind eine
Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen
vorzulegen. [4.] Berufsgenossenschaft: Angabe zur Mitgliedschaft bei der
Berufsgenossenschaft. Auf Nachfrage (Angebot der engeren Wahl) ist eine qualifizierte
Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen
Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen vorzulegen.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet

5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Beschreibung: Die Ermittlung des wirtschaftlich günstigsten Angebots erfolgt anhand von 10
Kriterien, welche jeweils einer schulspezifischen festgelegten Bepunktung (losweise)
unterliegt. Die genaue Bepunktung sind aus den losbezogenen Unterlagen unter dem Register
Zuschlagskriterien zu entnehmen. Ein Angebot kann maximal 3.000 Bewertungspunkte
erhalten. Das Angebot mit den meisten Punkten gilt als das Wirtschaftlichste. Da es sich hier
um eine schulspezifische Bepunktung handelt, können die festgelegten Bewertungspunkte
losweise voneinander abweichen. Die 10 Kriterien wurde wie folgt benannt: 1 Gemüse in
BioQualität und/oder entsprechend Brandenburger Qualitätszeichen 2 Fleisch in BioQualität 3
Selbstverpflichtung zur Fortbildung mit dem Schwerpunkt vegetarisch Kochen für Kinder 4
Zusatzangebot für die Sonderkost 5 Frische Zubereitung von Rohkostund Blattsalaten und
Salatdressings 6 Probierportionen 7 Zufriedenheitsabfrage 8 Mitbestimmung Speisenplan 9
Wunschessen 10 Speisekarte mit vegetarischen Gerichten. Für die Kriterien 1 bis 9 sind die
jeweils erreichten Bewertungspunkte für den Bieter in den losbezogenen Unterlagen direkt
ersichtlich. Nähere Beschreibungen zu den Kriterien 1 bis 9 sind aus dem Dokument
Erläuterung_zum_Wertungsprozedere zu entnehmen. Die Bewertung des Kriteriums 10
erfolgt davon abweichend von 3 vom Mittagessenausschuss bestimmten Personen, die
nachfolgend und in den übrigen Vergabeunterlagen auch als Bewertende bezeichnet sind. Der
Bieter stellt hier in der losbezogenen Unterlage, Register Speisekarte vegetarische Gerichte
seine Speisekarte dar. Die genauen Vorgaben hierfür sind aus dem Dokument
Erläuterung_zum_Wertungsprozedere zu entnehmen. Die Bewertung der Speisekarten
erfolgt nach Abgabe des Angebotes durch die Bewertenden. Bewertet wird die Akzeptanz
jedes einzelnen Gerichts, also ob aufgrund der Erfahrungen der Bewertenden an ihrer Schule
angenommen werden kann, dass dort besonders viele Schülerxinnen (volle Akzeptanz) oder
durchschnittlich viele (teilweise Akzeptanz) oder eher weniger Schülerxinnen (geringe
Akzeptanz) das Gericht in der beschriebenen Form ohne Änderungswünsche bestellen und
ohne wesentliche Überreste verzehren würden, wenn die Mittagessensaufnahme ungestört
verläuft. Für den Fall, dass die Bezeichnung des Gerichts nicht den festgelegten Vorgaben
entspricht oder keine Angabe gemacht wurde, wird das Gericht mit nicht gewertet bewertet
und erhält 0 Punkte. Zu diesem Zweck übersendet die ausschreibende Stelle, sofern und

soweit pro Los mehrere Angebote abgegeben wurden, die nicht gemäß § 57 VgV
ausgeschlossen wurden, den Bewertenden des betreffenden Loses die Speisekarte
vegetarische Gerichte aus der losbezogenen Unterlage ohne Angaben des Bieters, also
anonymisiert. Die Bewertenden müssen der ausschreibenden Stelle vor der Übersendung der
losbezogenen Unterlage/Speisekarte jeweils eine von ihnen unterzeichnete Erklärung gemäß
§ 6 VgV vorlegen. Personen, von denen vor Übersendung der Speisekarten keine
unterzeichnete Erklärung gemäß § 6 VgV vorliegt, dürfen an der Bewertung der Akzeptanz der
Speisekarten nicht teilnehmen. Die Bewertenden sind berechtigt, sich mit anderen
Bewertenden ihrer Schule über die Akzeptanz der Speisekarten und ihre vorläufigen
Einschätzungen hinsichtlich der Bewertung der Akzeptanz der Speisekarten auszutauschen
und dazu zu diskutieren. Die ausschreibende Stelle überträgt die Bewertung in die
losbezogene Unterlage; sowohl die Punkte als auch die erzielte Gesamtpunktzahl des
Angebotes werden automatisch addiert bzw. ermittelt. Die Gesamtpunktzahl wird
mathematisch auf 2 Stellen nach dem Komma gerundet. Bevorzugte Vergabe Bei sonst
gleichwertigen Angeboten erhalten folgende Angebote bevorzugt den Zuschlag. Angebote von
anerkannten Werkstätten für behinderte Menschen nach § 219 des Neunten Buches
Sozialgesetzbuch, Inklusionsbetriebe nach § 215 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch
sowie Werkstätten für behinderte Menschen aus anderen Staaten, die nach deren rechtlichen
Bestimmungen mit den vorgenannten deutschen Einrichtungen vergleichbar sind sowie
Inklusionsbetriebe aus anderen Staaten, die mit den vorgenannten deutschen
Inklusionsbetrieben vergleichbar sind; dies ist der Fall, wenn a) wenigstens 30 Prozent der von
dem Inklusionsbetrieb auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt Beschäftigten, Menschen mit
Behinderungen sind, deren Teilhabe an einer sonstigen Beschäftigung auf dem allgemeinen
Arbeitsmarkt auf Grund von Art oder Schwere der Behinderung oder wegen sonstiger
Umstände voraussichtlich trotz Ausschöpfens aller Fördermöglichkeiten auf besondere
Schwierigkeiten stößt und b) der Inklusionsbetrieb diesen Menschen mit Behinderungen
Maßnahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung und arbeitsbegleitende Betreuung
anbietet, soweit erforderlich auch Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung oder Gelegenheit
zur Teilnahme an entsprechenden außerbetrieblichen Maßnahmen und Unterstützung bei der
Vermittlung in eine sonstige Beschäftigung in einem Betrieb oder einer Dienststelle auf dem
allgemeinen Arbeitsmarkt. Losvergabe Im Falle der Punktgleichheit mehrerer Angebote
entscheidet das Los.

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 23/05/2024 10:00:00 (UTC+2)
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.meinauftrag.rib.de/public
/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/2/tenderId/181168
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
Name: https://www.meinauftrag.rib.de
URL: https://www.meinauftrag.rib.de

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Verfahrensbedingungen:
Voraussichtliches Datum der Absendung der Aufforderungen zur Angebotseinreichung: 29/04
/2024
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.meinauftrag.rib.de
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch

Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 30/05/2024 10:00:00 (UTC+2)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 130 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Nachforderungen erfolgen im Rahmen der Vorgaben des § 56 VgV.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 30/05/2024 10:00:00 (UTC+2)
Ort: Zentrale Vergabestelle
Auftragsbedingungen:
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Informationen über die Überprüfungsfristen: Verstöße gegen Vergabevorschriften, die
aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind
spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer
Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein
Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu
stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o.a. Fristen gelten
nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige
Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat,
ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die
Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und
Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer
Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies
aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im
Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen
Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags,
jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat
der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht,
endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der
Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der teilnehmenden Personen: 1
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Schlichtungsstelle: Vergabekammer des Landes Berlin
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Landes Berlin
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt:
Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg von Berlin

Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt: Bezirksamt
Tempelhof-Schöneberg von Berlin
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt:
Vergabekammer des Landes Berlin

5.1. Los: LOT-0004
Titel: G05 Havelland-GS
Beschreibung: Herstellung, Lieferung und Ausgabe von Schulmittagessen (einschließlich
eines täglichen Rohkostanteils und eines Getränks) an der/den in der Losbeschreibung
ausgewiesenen Berliner Schulen inkl. der Reinigung der zu nutzenden schulischen Räume
sowie der Entsorgung der hierbei anfallenden Speisereste und Abfälle. Es gilt ein Brutto-
Festpreis.
Interne Kennung: 4

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 55524000 Verpflegungsdienste für Schulen
Menge: 274

5.1.2. Erfüllungsort
Stadt: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland

5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 04/11/2024
Enddatum der Laufzeit: 31/07/2028

5.1.5. Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1 188 155,04 EUR

5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:selbst# Bei der in Menge (BT25Lot)
eingetragenen Zahl, handelt es sich um Essensportionen im Vertragszeitraum. Die
Höchstmenge der Rahmenvereinbarung in Bezug auf die abzugebenden Portionen ist 274013
Portionen

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9. Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: Die nachstehenden Angaben, Erklärungen, Nachweise und Unterlagen sind
von den Bietenden bzw. jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft einzureichen. Ausländische
Bietende können jeweils vergleichbare Nachweise ihres Herkunftslandes in beglaubigter
deutscher Übersetzung vorlegen. Die vom Auftraggeber bereit gestellte Erklärung zur

Eignung und die Erklärung zu Ausschlussgründen und Angaben zum Unternehmen
(Wirt124 EU), Wirt3293 (Bieterangaben Wettbewerbsregister) sind vollständig ausgefüllt
einzureichen. Die Eignung ist durch Eintragung in das Unternehmerund Lieferantenverzeichnis
bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen (ULV) oder gleichwertige
Eintragung bei einer Präqualifizierungsstelle einer IHK oder Auftragsstelle oder Eigenerklärung
gem. Formular Wirt124 EU nachzuweisen. Die einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)
kann als vorläufiger Nachweis zur Eignung eingereicht werden. Ersatzweise nachfolgend
aufgeführte Bescheinigungen, nicht älter als 1 Jahr: Bescheinigung des Finanzamtes über die
Entrichtung von Steuern, Bescheinigung der Krankenkassen über die rückstandslose
Beitragsentrichtung, Eintragung im Berufsund Handelsregister (falls zutreffend). Sofern ein
Unternehmen den Auftrag nicht alleine ausführen kann, d.h. eine Bietergemeinschaft bildet,
Unterauftragsverhältnisse oder Eignungsleihe erforderlich sind, sind die Formulare Wirt124 EU
(Erklärungen zu Ausschlussgründen und Angaben zum Unternehmen), die Eigenerklärung
zur Bietereignung und Wirt3293 (Bieterangaben zum Wettbewerbsregister) mehrfach
ausgefüllt einzureichen. Die Mitglieder von Bietergemeinschaften benennen eines ihrer
Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des
Vertrages. Dies erfolgt durch die Abgabe der, in der Erklärung der
BieterBewerbergemeinschaft (Wirt238) verlangten Angaben. Nachunternehmer
(Unterauftragnehmer mit Eignungsleihe): Das Formular Wirt235 (Unteraufträge Eignungsleihe)
ist mit dem Angebot einzureichen, des Weiteren sind pro Unternehmen ein separates
Formular Wirt124 EU und Wirt3293 einzureichen. Nachunternehmer (Unterauftragnehmer
ohne Eignungsleihe): Wenn das beteiligte Unternehmen einen Nachunternehmer
/Unterauftragnehmer ohne Eignungsleihe einsetzen möchte, ist pro Unternehmen das
Formular Wirt124 EU einzureichen. Der Hauptauftragnehmer muss im Formular
Unteraufträge Eignungsleihe (Wirt235) Angaben zu dem Unternehmen vornehmen.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet

Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: [1.] Referenzen (siehe Eigenerklärung zur Eignung ) über vergleichbare
Tätigkeiten, durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens bezogen auf die
letzten 3 Jahre (siehe Eigenerklärung zur Eignung ) Verfügt der Bieter/das Mitglied der
Bietergemeinschaft über mehrere Niederlassungen, so müssen sich die Referenzen auf die
Niederlassung beziehen, die den Auftrag ausführen soll. Bezieht sich die Referenz auf einen
vorgesehenen Nachunternehmer, so ist dies ergänzend anzugeben. Hat der Bieter eine
Leistung nicht vollständig selbst, sondern ganz oder teilweise durch einen Nachunternehmer
oder einen ARGE-Partner erbracht, so ist dies anzugeben, ggf. auf einem Beiblatt. Der Bieter
erklärt sich durch Angabe der Referenzen mit einer Nachfrage des Auftraggebers bei den
jeweiligen Referenzauftraggebern ohne seine gesonderte Zustimmung einverstanden. Wenn
nicht alle geforderten Felder zu einer Referenz ausgefüllt werden, kann die Referenz mangels
Überprüfbarkeit nicht berücksichtigt werden. [2.] Angaben zu Arbeitskräften: Es sind die
jahresdurchschnittliche Anzahl beschäftigter Arbeitskräfte des Unternehmens der letzten drei
abgeschlossenen Kalenderjahre zu benennen. [3.] Eingesetztes Personal: Für alle in der
Schule zur Leistungserbringung eingesetzten Personen müssen dem Auftragnehmer
erweiterte Führungszeugnisse vorliegen, die jeweils nicht älter als drei Jahre sind, d.h. der
Auftragnehmer muss im Rahmen regelmäßiger Überprüfungen dafür sorgen, dass die
erweiterten Führungszeugnisse rechtzeitig erneuert werden. [3.1] Leitung des
Verpflegungsbereich: Unabhängig vom Verpflegungssystem muss es eine verantwortliche
Person und somit einen festen Ansprechpartner geben. Diese Person muss über eine

einschlägige berufsfachliche Qualifikation wie z.B. Koch, Küchenmeister,
Hauswirtschaftsmeister, Hauswirtschaftlicher (Betriebs)Leiter, Diätassistent oder
Oecotrophologe verfügen. Sie muss regelmäßig an beruflichen Fortund
Weiterbildungsmaßnahmen mit ernährungswissenschaftlichem Schwerpunkt teilnehmen. [3.2]
Weiteres Küchenund Ausgabepersonal: Sofern Personal ohne einschlägige Berufsausbildung
beschäftigt wird, sind entsprechende Schulungsund Qualifizierungsmaßnahmen
durchzuführen, insbesondere eine Schulung zum Thema Lebensmittelhygiene und eine
Belehrung nach Infektionsschutzgesetz. Bei der Auswahl des Personals ist auf Aspekte wie
freundliches Auftreten, kommunikative Fähigkeiten und pädagogisches Geschick zu achten.
Ferner muss eine Unterweisung für den Umgang mit Kindern unterschiedlicher Altersgruppen
durchgeführt werden. Sofern Personal für das Aufbereiten der Speisen verantwortlich ist,
muss es für die betreffenden Prozessabläufe geschult werden. Zur Erweiterung der
Kompetenzen des Ausgabepersonals darf nur noch Ausgabepersonal eingesetzt werden,
dass eine vom Land Berlin kostenlos angebotene Schulung zum Umgang mit den Kindern bei
der Ausgabesituation im Umfang von 12 Stunden, verteilt über 2 Tage, absolviert hat. Die
Teilnahme an der Schulung muss spätestens 2 Jahre nach Zuschlagserteilung erfolgt sein,
sofern keine besonderen Gründe vorliegen, die außerhalb des Einflussbereichs des Bieters
liegen, wie z.B. wiederholte Absage der Fortbildung durch den Veranstalter. Wird neues, noch
nicht geschultes Ausgabepersonal im Unternehmen nach den ersten 18 Monaten des
Vertragszeitraumes eingestellt, muss der Bieter innerhalb von 6 Monaten nachweisen, dass
die betreffende(n) Person(en) geschult wurde(n). Die Teilnahmebescheinigung ist direkt nach
Erhalt dem Auftraggeber unaufgefordert vorzulegen. Über die Angebote der Schulung
informiert der Auftraggeber.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet

Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: [1.] Umsätze: Erklärung über den Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen
auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Leistungen betrifft, die mit der
zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter den Einschluss des Anteils bei gemeinsam
mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen. [2.] Betriebshaftpflicht: Der
Auftragnehmer muss während der gesamten Laufzeit des Vertrages über eine
Betriebshaftpflichtversicherung, deren Deckungssummen für Personenschäden mindestens
5.000.000,00 , für Sachschäden mindestens 2.000.000,00 beträgt, verfügen. Er hat bei
Vertragsbeginn den Abschluss einer entsprechenden Betriebshaftpflichtversicherung
nachzuweisen. Zu diesem Zweck übersendet er unaufgefordert einen entsprechenden
Nachweis an den Auftraggeber. [3.] Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und
Beiträgen zur Sozialversicherung: Erklärung, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern
und Abgaben sowie Sozialversicherungsbeiträge, soweit die Pflicht zur Beitragszahlung
besteht, ordnungsgemäß erfüllt worden. Auf Nachfrage (Angebot der engeren Wahl) sind eine
Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen
vorzulegen. [4.] Berufsgenossenschaft: Angabe zur Mitgliedschaft bei der
Berufsgenossenschaft. Auf Nachfrage (Angebot der engeren Wahl) ist eine qualifizierte
Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen
Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen vorzulegen.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet

5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität

Beschreibung: Die Ermittlung des wirtschaftlich günstigsten Angebots erfolgt anhand von 10
Kriterien, welche jeweils einer schulspezifischen festgelegten Bepunktung (losweise)
unterliegt. Die genaue Bepunktung sind aus den losbezogenen Unterlagen unter dem Register
Zuschlagskriterien zu entnehmen. Ein Angebot kann maximal 3.000 Bewertungspunkte
erhalten. Das Angebot mit den meisten Punkten gilt als das Wirtschaftlichste. Da es sich hier
um eine schulspezifische Bepunktung handelt, können die festgelegten Bewertungspunkte
losweise voneinander abweichen. Die 10 Kriterien wurde wie folgt benannt: 1 Gemüse in
BioQualität und/oder entsprechend Brandenburger Qualitätszeichen 2 Fleisch in BioQualität 3
Selbstverpflichtung zur Fortbildung mit dem Schwerpunkt vegetarisch Kochen für Kinder 4
Zusatzangebot für die Sonderkost 5 Frische Zubereitung von Rohkostund Blattsalaten und
Salatdressings 6 Probierportionen 7 Zufriedenheitsabfrage 8 Mitbestimmung Speisenplan 9
Wunschessen 10 Speisekarte mit vegetarischen Gerichten. Für die Kriterien 1 bis 9 sind die
jeweils erreichten Bewertungspunkte für den Bieter in den losbezogenen Unterlagen direkt
ersichtlich. Nähere Beschreibungen zu den Kriterien 1 bis 9 sind aus dem Dokument
Erläuterung_zum_Wertungsprozedere zu entnehmen. Die Bewertung des Kriteriums 10
erfolgt davon abweichend von 3 vom Mittagessenausschuss bestimmten Personen, die
nachfolgend und in den übrigen Vergabeunterlagen auch als Bewertende bezeichnet sind. Der
Bieter stellt hier in der losbezogenen Unterlage, Register Speisekarte vegetarische Gerichte
seine Speisekarte dar. Die genauen Vorgaben hierfür sind aus dem Dokument
Erläuterung_zum_Wertungsprozedere zu entnehmen. Die Bewertung der Speisekarten
erfolgt nach Abgabe des Angebotes durch die Bewertenden. Bewertet wird die Akzeptanz
jedes einzelnen Gerichts, also ob aufgrund der Erfahrungen der Bewertenden an ihrer Schule
angenommen werden kann, dass dort besonders viele Schülerxinnen (volle Akzeptanz) oder
durchschnittlich viele (teilweise Akzeptanz) oder eher weniger Schülerxinnen (geringe
Akzeptanz) das Gericht in der beschriebenen Form ohne Änderungswünsche bestellen und
ohne wesentliche Überreste verzehren würden, wenn die Mittagessensaufnahme ungestört
verläuft. Für den Fall, dass die Bezeichnung des Gerichts nicht den festgelegten Vorgaben
entspricht oder keine Angabe gemacht wurde, wird das Gericht mit nicht gewertet bewertet
und erhält 0 Punkte. Zu diesem Zweck übersendet die ausschreibende Stelle, sofern und
soweit pro Los mehrere Angebote abgegeben wurden, die nicht gemäß § 57 VgV
ausgeschlossen wurden, den Bewertenden des betreffenden Loses die Speisekarte
vegetarische Gerichte aus der losbezogenen Unterlage ohne Angaben des Bieters, also
anonymisiert. Die Bewertenden müssen der ausschreibenden Stelle vor der Übersendung der
losbezogenen Unterlage/Speisekarte jeweils eine von ihnen unterzeichnete Erklärung gemäß
§ 6 VgV vorlegen. Personen, von denen vor Übersendung der Speisekarten keine
unterzeichnete Erklärung gemäß § 6 VgV vorliegt, dürfen an der Bewertung der Akzeptanz der
Speisekarten nicht teilnehmen. Die Bewertenden sind berechtigt, sich mit anderen
Bewertenden ihrer Schule über die Akzeptanz der Speisekarten und ihre vorläufigen
Einschätzungen hinsichtlich der Bewertung der Akzeptanz der Speisekarten auszutauschen
und dazu zu diskutieren. Die ausschreibende Stelle überträgt die Bewertung in die
losbezogene Unterlage; sowohl die Punkte als auch die erzielte Gesamtpunktzahl des
Angebotes werden automatisch addiert bzw. ermittelt. Die Gesamtpunktzahl wird
mathematisch auf 2 Stellen nach dem Komma gerundet. Bevorzugte Vergabe Bei sonst
gleichwertigen Angeboten erhalten folgende Angebote bevorzugt den Zuschlag. Angebote von
anerkannten Werkstätten für behinderte Menschen nach § 219 des Neunten Buches
Sozialgesetzbuch, Inklusionsbetriebe nach § 215 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch
sowie Werkstätten für behinderte Menschen aus anderen Staaten, die nach deren rechtlichen
Bestimmungen mit den vorgenannten deutschen Einrichtungen vergleichbar sind sowie
Inklusionsbetriebe aus anderen Staaten, die mit den vorgenannten deutschen
Inklusionsbetrieben vergleichbar sind; dies ist der Fall, wenn a) wenigstens 30 Prozent der von

dem Inklusionsbetrieb auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt Beschäftigten, Menschen mit
Behinderungen sind, deren Teilhabe an einer sonstigen Beschäftigung auf dem allgemeinen
Arbeitsmarkt auf Grund von Art oder Schwere der Behinderung oder wegen sonstiger
Umstände voraussichtlich trotz Ausschöpfens aller Fördermöglichkeiten auf besondere
Schwierigkeiten stößt und b) der Inklusionsbetrieb diesen Menschen mit Behinderungen
Maßnahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung und arbeitsbegleitende Betreuung
anbietet, soweit erforderlich auch Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung oder Gelegenheit
zur Teilnahme an entsprechenden außerbetrieblichen Maßnahmen und Unterstützung bei der
Vermittlung in eine sonstige Beschäftigung in einem Betrieb oder einer Dienststelle auf dem
allgemeinen Arbeitsmarkt. Losvergabe Im Falle der Punktgleichheit mehrerer Angebote
entscheidet das Los.

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 23/05/2024 10:00:00 (UTC+2)
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.meinauftrag.rib.de/public
/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/2/tenderId/181168
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
Name: https://www.meinauftrag.rib.de
URL: https://www.meinauftrag.rib.de

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Verfahrensbedingungen:
Voraussichtliches Datum der Absendung der Aufforderungen zur Angebotseinreichung: 29/04
/2024
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.meinauftrag.rib.de
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 30/05/2024 10:00:00 (UTC+2)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 0 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Nachforderungen erfolgen im Rahmen der Vorgaben des § 56 VgV.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 30/05/2024 10:00:00 (UTC+2)
Ort: Zentrale Vergabestelle
Auftragsbedingungen:
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Informationen über die Überprüfungsfristen: Verstöße gegen Vergabevorschriften, die
aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind
spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer
Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein
Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des

Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu
stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o.a. Fristen gelten
nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige
Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat,
ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die
Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und
Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer
Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies
aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im
Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen
Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags,
jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat
der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht,
endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der
Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der teilnehmenden Personen: 1
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Schlichtungsstelle: Vergabekammer des Landes Berlin
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Landes Berlin
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt:
Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg von Berlin
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt: Bezirksamt
Tempelhof-Schöneberg von Berlin
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt:
Vergabekammer des Landes Berlin

5.1. Los: LOT-0005
Titel: G07 Lindenhof-GS
Beschreibung: Herstellung, Lieferung und Ausgabe von Schulmittagessen (einschließlich
eines täglichen Rohkostanteils und eines Getränks) an der/den in der Losbeschreibung
ausgewiesenen Berliner Schulen inkl. der Reinigung der zu nutzenden schulischen Räume
sowie der Entsorgung der hierbei anfallenden Speisereste und Abfälle. Es gilt ein Brutto-
Festpreis.
Interne Kennung: 5

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 55524000 Verpflegungsdienste für Schulen
Menge: 125

5.1.2. Erfüllungsort
Stadt: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland

5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 04/11/2024
Enddatum der Laufzeit: 31/07/2028

5.1.5. Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 543 572,39 EUR

5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:selbst# Bei der in Menge (BT25Lot)
eingetragenen Zahl, handelt es sich um Essensportionen im Vertragszeitraum. Die
Höchstmenge der Rahmenvereinbarung in Bezug auf die abzugebenden Portionen ist 125359
Portionen

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9. Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: Die nachstehenden Angaben, Erklärungen, Nachweise und Unterlagen sind
von den Bietenden bzw. jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft einzureichen. Ausländische
Bietende können jeweils vergleichbare Nachweise ihres Herkunftslandes in beglaubigter
deutscher Übersetzung vorlegen. Die vom Auftraggeber bereit gestellte Erklärung zur
Eignung und die Erklärung zu Ausschlussgründen und Angaben zum Unternehmen
(Wirt124 EU), Wirt3293 (Bieterangaben Wettbewerbsregister) sind vollständig ausgefüllt
einzureichen. Die Eignung ist durch Eintragung in das Unternehmerund Lieferantenverzeichnis
bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen (ULV) oder gleichwertige
Eintragung bei einer Präqualifizierungsstelle einer IHK oder Auftragsstelle oder Eigenerklärung
gem. Formular Wirt124 EU nachzuweisen. Die einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)
kann als vorläufiger Nachweis zur Eignung eingereicht werden. Ersatzweise nachfolgend
aufgeführte Bescheinigungen, nicht älter als 1 Jahr: Bescheinigung des Finanzamtes über die
Entrichtung von Steuern, Bescheinigung der Krankenkassen über die rückstandslose
Beitragsentrichtung, Eintragung im Berufsund Handelsregister (falls zutreffend). Sofern ein
Unternehmen den Auftrag nicht alleine ausführen kann, d.h. eine Bietergemeinschaft bildet,
Unterauftragsverhältnisse oder Eignungsleihe erforderlich sind, sind die Formulare Wirt124 EU
(Erklärungen zu Ausschlussgründen und Angaben zum Unternehmen), die Eigenerklärung
zur Bietereignung und Wirt3293 (Bieterangaben zum Wettbewerbsregister) mehrfach
ausgefüllt einzureichen. Die Mitglieder von Bietergemeinschaften benennen eines ihrer
Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des
Vertrages. Dies erfolgt durch die Abgabe der, in der Erklärung der
BieterBewerbergemeinschaft (Wirt238) verlangten Angaben. Nachunternehmer
(Unterauftragnehmer mit Eignungsleihe): Das Formular Wirt235 (Unteraufträge Eignungsleihe)
ist mit dem Angebot einzureichen, des Weiteren sind pro Unternehmen ein separates
Formular Wirt124 EU und Wirt3293 einzureichen. Nachunternehmer (Unterauftragnehmer
ohne Eignungsleihe): Wenn das beteiligte Unternehmen einen Nachunternehmer

/Unterauftragnehmer ohne Eignungsleihe einsetzen möchte, ist pro Unternehmen das
Formular Wirt124 EU einzureichen. Der Hauptauftragnehmer muss im Formular
Unteraufträge Eignungsleihe (Wirt235) Angaben zu dem Unternehmen vornehmen.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet

Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: [1.] Referenzen (siehe Eigenerklärung zur Eignung ) über vergleichbare
Tätigkeiten, durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens bezogen auf die
letzten 3 Jahre (siehe Eigenerklärung zur Eignung ) Verfügt der Bieter/das Mitglied der
Bietergemeinschaft über mehrere Niederlassungen, so müssen sich die Referenzen auf die
Niederlassung beziehen, die den Auftrag ausführen soll. Bezieht sich die Referenz auf einen
vorgesehenen Nachunternehmer, so ist dies ergänzend anzugeben. Hat der Bieter eine
Leistung nicht vollständig selbst, sondern ganz oder teilweise durch einen Nachunternehmer
oder einen ARGE-Partner erbracht, so ist dies anzugeben, ggf. auf einem Beiblatt. Der Bieter
erklärt sich durch Angabe der Referenzen mit einer Nachfrage des Auftraggebers bei den
jeweiligen Referenzauftraggebern ohne seine gesonderte Zustimmung einverstanden. Wenn
nicht alle geforderten Felder zu einer Referenz ausgefüllt werden, kann die Referenz mangels
Überprüfbarkeit nicht berücksichtigt werden. [2.] Angaben zu Arbeitskräften: Es sind die
jahresdurchschnittliche Anzahl beschäftigter Arbeitskräfte des Unternehmens der letzten drei
abgeschlossenen Kalenderjahre zu benennen. [3.] Eingesetztes Personal: Für alle in der
Schule zur Leistungserbringung eingesetzten Personen müssen dem Auftragnehmer
erweiterte Führungszeugnisse vorliegen, die jeweils nicht älter als drei Jahre sind, d.h. der
Auftragnehmer muss im Rahmen regelmäßiger Überprüfungen dafür sorgen, dass die
erweiterten Führungszeugnisse rechtzeitig erneuert werden. [3.1] Leitung des
Verpflegungsbereich: Unabhängig vom Verpflegungssystem muss es eine verantwortliche
Person und somit einen festen Ansprechpartner geben. Diese Person muss über eine
einschlägige berufsfachliche Qualifikation wie z.B. Koch, Küchenmeister,
Hauswirtschaftsmeister, Hauswirtschaftlicher (Betriebs)Leiter, Diätassistent oder
Oecotrophologe verfügen. Sie muss regelmäßig an beruflichen Fortund
Weiterbildungsmaßnahmen mit ernährungswissenschaftlichem Schwerpunkt teilnehmen. [3.2]
Weiteres Küchenund Ausgabepersonal: Sofern Personal ohne einschlägige Berufsausbildung
beschäftigt wird, sind entsprechende Schulungsund Qualifizierungsmaßnahmen
durchzuführen, insbesondere eine Schulung zum Thema Lebensmittelhygiene und eine
Belehrung nach Infektionsschutzgesetz. Bei der Auswahl des Personals ist auf Aspekte wie
freundliches Auftreten, kommunikative Fähigkeiten und pädagogisches Geschick zu achten.
Ferner muss eine Unterweisung für den Umgang mit Kindern unterschiedlicher Altersgruppen
durchgeführt werden. Sofern Personal für das Aufbereiten der Speisen verantwortlich ist,
muss es für die betreffenden Prozessabläufe geschult werden. Zur Erweiterung der
Kompetenzen des Ausgabepersonals darf nur noch Ausgabepersonal eingesetzt werden,
dass eine vom Land Berlin kostenlos angebotene Schulung zum Umgang mit den Kindern bei
der Ausgabesituation im Umfang von 12 Stunden, verteilt über 2 Tage, absolviert hat. Die
Teilnahme an der Schulung muss spätestens 2 Jahre nach Zuschlagserteilung erfolgt sein,
sofern keine besonderen Gründe vorliegen, die außerhalb des Einflussbereichs des Bieters
liegen, wie z.B. wiederholte Absage der Fortbildung durch den Veranstalter. Wird neues, noch
nicht geschultes Ausgabepersonal im Unternehmen nach den ersten 18 Monaten des
Vertragszeitraumes eingestellt, muss der Bieter innerhalb von 6 Monaten nachweisen, dass

die betreffende(n) Person(en) geschult wurde(n). Die Teilnahmebescheinigung ist direkt nach
Erhalt dem Auftraggeber unaufgefordert vorzulegen. Über die Angebote der Schulung
informiert der Auftraggeber.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet

Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: [1.] Umsätze: Erklärung über den Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen
auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Leistungen betrifft, die mit der
zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter den Einschluss des Anteils bei gemeinsam
mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen. [2.] Betriebshaftpflicht: Der
Auftragnehmer muss während der gesamten Laufzeit des Vertrages über eine
Betriebshaftpflichtversicherung, deren Deckungssummen für Personenschäden mindestens
5.000.000,00 , für Sachschäden mindestens 2.000.000,00 beträgt, verfügen. Er hat bei
Vertragsbeginn den Abschluss einer entsprechenden Betriebshaftpflichtversicherung
nachzuweisen. Zu diesem Zweck übersendet er unaufgefordert einen entsprechenden
Nachweis an den Auftraggeber. [3.] Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und
Beiträgen zur Sozialversicherung: Erklärung, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern
und Abgaben sowie Sozialversicherungsbeiträge, soweit die Pflicht zur Beitragszahlung
besteht, ordnungsgemäß erfüllt worden. Auf Nachfrage (Angebot der engeren Wahl) sind eine
Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen
vorzulegen. [4.] Berufsgenossenschaft: Angabe zur Mitgliedschaft bei der
Berufsgenossenschaft. Auf Nachfrage (Angebot der engeren Wahl) ist eine qualifizierte
Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen
Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen vorzulegen.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet

5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Beschreibung: Die Ermittlung des wirtschaftlich günstigsten Angebots erfolgt anhand von 10
Kriterien, welche jeweils einer schulspezifischen festgelegten Bepunktung (losweise)
unterliegt. Die genaue Bepunktung sind aus den losbezogenen Unterlagen unter dem Register
Zuschlagskriterien zu entnehmen. Ein Angebot kann maximal 3.000 Bewertungspunkte
erhalten. Das Angebot mit den meisten Punkten gilt als das Wirtschaftlichste. Da es sich hier
um eine schulspezifische Bepunktung handelt, können die festgelegten Bewertungspunkte
losweise voneinander abweichen. Die 10 Kriterien wurde wie folgt benannt: 1 Gemüse in
BioQualität und/oder entsprechend Brandenburger Qualitätszeichen 2 Fleisch in BioQualität 3
Selbstverpflichtung zur Fortbildung mit dem Schwerpunkt vegetarisch Kochen für Kinder 4
Zusatzangebot für die Sonderkost 5 Frische Zubereitung von Rohkostund Blattsalaten und
Salatdressings 6 Probierportionen 7 Zufriedenheitsabfrage 8 Mitbestimmung Speisenplan 9
Wunschessen 10 Speisekarte mit vegetarischen Gerichten. Für die Kriterien 1 bis 9 sind die
jeweils erreichten Bewertungspunkte für den Bieter in den losbezogenen Unterlagen direkt
ersichtlich. Nähere Beschreibungen zu den Kriterien 1 bis 9 sind aus dem Dokument
Erläuterung_zum_Wertungsprozedere zu entnehmen. Die Bewertung des Kriteriums 10
erfolgt davon abweichend von 3 vom Mittagessenausschuss bestimmten Personen, die
nachfolgend und in den übrigen Vergabeunterlagen auch als Bewertende bezeichnet sind. Der
Bieter stellt hier in der losbezogenen Unterlage, Register Speisekarte vegetarische Gerichte
seine Speisekarte dar. Die genauen Vorgaben hierfür sind aus dem Dokument
Erläuterung_zum_Wertungsprozedere zu entnehmen. Die Bewertung der Speisekarten

erfolgt nach Abgabe des Angebotes durch die Bewertenden. Bewertet wird die Akzeptanz
jedes einzelnen Gerichts, also ob aufgrund der Erfahrungen der Bewertenden an ihrer Schule
angenommen werden kann, dass dort besonders viele Schülerxinnen (volle Akzeptanz) oder
durchschnittlich viele (teilweise Akzeptanz) oder eher weniger Schülerxinnen (geringe
Akzeptanz) das Gericht in der beschriebenen Form ohne Änderungswünsche bestellen und
ohne wesentliche Überreste verzehren würden, wenn die Mittagessensaufnahme ungestört
verläuft. Für den Fall, dass die Bezeichnung des Gerichts nicht den festgelegten Vorgaben
entspricht oder keine Angabe gemacht wurde, wird das Gericht mit nicht gewertet bewertet
und erhält 0 Punkte. Zu diesem Zweck übersendet die ausschreibende Stelle, sofern und
soweit pro Los mehrere Angebote abgegeben wurden, die nicht gemäß § 57 VgV
ausgeschlossen wurden, den Bewertenden des betreffenden Loses die Speisekarte
vegetarische Gerichte aus der losbezogenen Unterlage ohne Angaben des Bieters, also
anonymisiert. Die Bewertenden müssen der ausschreibenden Stelle vor der Übersendung der
losbezogenen Unterlage/Speisekarte jeweils eine von ihnen unterzeichnete Erklärung gemäß
§ 6 VgV vorlegen. Personen, von denen vor Übersendung der Speisekarten keine
unterzeichnete Erklärung gemäß § 6 VgV vorliegt, dürfen an der Bewertung der Akzeptanz der
Speisekarten nicht teilnehmen. Die Bewertenden sind berechtigt, sich mit anderen
Bewertenden ihrer Schule über die Akzeptanz der Speisekarten und ihre vorläufigen
Einschätzungen hinsichtlich der Bewertung der Akzeptanz der Speisekarten auszutauschen
und dazu zu diskutieren. Die ausschreibende Stelle überträgt die Bewertung in die
losbezogene Unterlage; sowohl die Punkte als auch die erzielte Gesamtpunktzahl des
Angebotes werden automatisch addiert bzw. ermittelt. Die Gesamtpunktzahl wird
mathematisch auf 2 Stellen nach dem Komma gerundet. Bevorzugte Vergabe Bei sonst
gleichwertigen Angeboten erhalten folgende Angebote bevorzugt den Zuschlag. Angebote von
anerkannten Werkstätten für behinderte Menschen nach § 219 des Neunten Buches
Sozialgesetzbuch, Inklusionsbetriebe nach § 215 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch
sowie Werkstätten für behinderte Menschen aus anderen Staaten, die nach deren rechtlichen
Bestimmungen mit den vorgenannten deutschen Einrichtungen vergleichbar sind sowie
Inklusionsbetriebe aus anderen Staaten, die mit den vorgenannten deutschen
Inklusionsbetrieben vergleichbar sind; dies ist der Fall, wenn a) wenigstens 30 Prozent der von
dem Inklusionsbetrieb auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt Beschäftigten, Menschen mit
Behinderungen sind, deren Teilhabe an einer sonstigen Beschäftigung auf dem allgemeinen
Arbeitsmarkt auf Grund von Art oder Schwere der Behinderung oder wegen sonstiger
Umstände voraussichtlich trotz Ausschöpfens aller Fördermöglichkeiten auf besondere
Schwierigkeiten stößt und b) der Inklusionsbetrieb diesen Menschen mit Behinderungen
Maßnahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung und arbeitsbegleitende Betreuung
anbietet, soweit erforderlich auch Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung oder Gelegenheit
zur Teilnahme an entsprechenden außerbetrieblichen Maßnahmen und Unterstützung bei der
Vermittlung in eine sonstige Beschäftigung in einem Betrieb oder einer Dienststelle auf dem
allgemeinen Arbeitsmarkt. Losvergabe Im Falle der Punktgleichheit mehrerer Angebote
entscheidet das Los.

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 23/05/2024 10:00:00 (UTC+2)
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.meinauftrag.rib.de/public
/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/2/tenderId/181168
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
Name: https://www.meinauftrag.rib.de
URL: https://www.meinauftrag.rib.de

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Verfahrensbedingungen:
Voraussichtliches Datum der Absendung der Aufforderungen zur Angebotseinreichung: 29/04
/2024
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.meinauftrag.rib.de
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 30/05/2024 10:00:00 (UTC+2)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 0 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Nachforderungen erfolgen im Rahmen der Vorgaben des § 56 VgV.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 30/05/2024 10:00:00 (UTC+2)
Ort: Zentrale Vergabestelle
Auftragsbedingungen:
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Informationen über die Überprüfungsfristen: Verstöße gegen Vergabevorschriften, die
aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind
spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer
Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein
Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu
stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o.a. Fristen gelten
nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige
Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat,
ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die
Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und
Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer
Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies
aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im
Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen
Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags,
jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat
der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht,
endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der
Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der teilnehmenden Personen: 1

Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Schlichtungsstelle: Vergabekammer des Landes Berlin
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Landes Berlin
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt:
Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg von Berlin
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt: Bezirksamt
Tempelhof-Schöneberg von Berlin
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt:
Vergabekammer des Landes Berlin

5.1. Los: LOT-0006
Titel: G10 Teltow-GS
Beschreibung: Herstellung, Lieferung und Ausgabe von Schulmittagessen (einschließlich
eines täglichen Rohkostanteils und eines Getränks) an der/den in der Losbeschreibung
ausgewiesenen Berliner Schulen inkl. der Reinigung der zu nutzenden schulischen Räume
sowie der Entsorgung der hierbei anfallenden Speisereste und Abfälle. Es gilt ein Brutto-
Festpreis.
Interne Kennung: 6

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 55524000 Verpflegungsdienste für Schulen
Menge: 315

5.1.2. Erfüllungsort
Stadt: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland

5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 04/11/2024
Enddatum der Laufzeit: 31/07/2028

5.1.5. Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1 369 443,40 EUR

5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:selbst# Bei der in Menge (BT25Lot)
eingetragenen Zahl, handelt es sich um Essensportionen im Vertragszeitraum. Die
Höchstmenge der Rahmenvereinbarung in Bezug auf die abzugebenden Portionen ist 315821
Portionen

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9. Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: Die nachstehenden Angaben, Erklärungen, Nachweise und Unterlagen sind
von den Bietenden bzw. jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft einzureichen. Ausländische
Bietende können jeweils vergleichbare Nachweise ihres Herkunftslandes in beglaubigter
deutscher Übersetzung vorlegen. Die vom Auftraggeber bereit gestellte Erklärung zur
Eignung und die Erklärung zu Ausschlussgründen und Angaben zum Unternehmen
(Wirt124 EU), Wirt3293 (Bieterangaben Wettbewerbsregister) sind vollständig ausgefüllt
einzureichen. Die Eignung ist durch Eintragung in das Unternehmerund Lieferantenverzeichnis
bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen (ULV) oder gleichwertige
Eintragung bei einer Präqualifizierungsstelle einer IHK oder Auftragsstelle oder Eigenerklärung
gem. Formular Wirt124 EU nachzuweisen. Die einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)
kann als vorläufiger Nachweis zur Eignung eingereicht werden. Ersatzweise nachfolgend
aufgeführte Bescheinigungen, nicht älter als 1 Jahr: Bescheinigung des Finanzamtes über die
Entrichtung von Steuern, Bescheinigung der Krankenkassen über die rückstandslose
Beitragsentrichtung, Eintragung im Berufsund Handelsregister (falls zutreffend). Sofern ein
Unternehmen den Auftrag nicht alleine ausführen kann, d.h. eine Bietergemeinschaft bildet,
Unterauftragsverhältnisse oder Eignungsleihe erforderlich sind, sind die Formulare Wirt124 EU
(Erklärungen zu Ausschlussgründen und Angaben zum Unternehmen), die Eigenerklärung
zur Bietereignung und Wirt3293 (Bieterangaben zum Wettbewerbsregister) mehrfach
ausgefüllt einzureichen. Die Mitglieder von Bietergemeinschaften benennen eines ihrer
Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des
Vertrages. Dies erfolgt durch die Abgabe der, in der Erklärung der
BieterBewerbergemeinschaft (Wirt238) verlangten Angaben. Nachunternehmer
(Unterauftragnehmer mit Eignungsleihe): Das Formular Wirt235 (Unteraufträge Eignungsleihe)
ist mit dem Angebot einzureichen, des Weiteren sind pro Unternehmen ein separates
Formular Wirt124 EU und Wirt3293 einzureichen. Nachunternehmer (Unterauftragnehmer
ohne Eignungsleihe): Wenn das beteiligte Unternehmen einen Nachunternehmer
/Unterauftragnehmer ohne Eignungsleihe einsetzen möchte, ist pro Unternehmen das
Formular Wirt124 EU einzureichen. Der Hauptauftragnehmer muss im Formular
Unteraufträge Eignungsleihe (Wirt235) Angaben zu dem Unternehmen vornehmen.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet

Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: [1.] Referenzen (siehe Eigenerklärung zur Eignung ) über vergleichbare
Tätigkeiten, durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens bezogen auf die
letzten 3 Jahre (siehe Eigenerklärung zur Eignung ) Verfügt der Bieter/das Mitglied der
Bietergemeinschaft über mehrere Niederlassungen, so müssen sich die Referenzen auf die
Niederlassung beziehen, die den Auftrag ausführen soll. Bezieht sich die Referenz auf einen
vorgesehenen Nachunternehmer, so ist dies ergänzend anzugeben. Hat der Bieter eine
Leistung nicht vollständig selbst, sondern ganz oder teilweise durch einen Nachunternehmer
oder einen ARGE-Partner erbracht, so ist dies anzugeben, ggf. auf einem Beiblatt. Der Bieter
erklärt sich durch Angabe der Referenzen mit einer Nachfrage des Auftraggebers bei den
jeweiligen Referenzauftraggebern ohne seine gesonderte Zustimmung einverstanden. Wenn
nicht alle geforderten Felder zu einer Referenz ausgefüllt werden, kann die Referenz mangels
Überprüfbarkeit nicht berücksichtigt werden. [2.] Angaben zu Arbeitskräften: Es sind die
jahresdurchschnittliche Anzahl beschäftigter Arbeitskräfte des Unternehmens der letzten drei

abgeschlossenen Kalenderjahre zu benennen. [3.] Eingesetztes Personal: Für alle in der
Schule zur Leistungserbringung eingesetzten Personen müssen dem Auftragnehmer
erweiterte Führungszeugnisse vorliegen, die jeweils nicht älter als drei Jahre sind, d.h. der
Auftragnehmer muss im Rahmen regelmäßiger Überprüfungen dafür sorgen, dass die
erweiterten Führungszeugnisse rechtzeitig erneuert werden. [3.1] Leitung des
Verpflegungsbereich: Unabhängig vom Verpflegungssystem muss es eine verantwortliche
Person und somit einen festen Ansprechpartner geben. Diese Person muss über eine
einschlägige berufsfachliche Qualifikation wie z.B. Koch, Küchenmeister,
Hauswirtschaftsmeister, Hauswirtschaftlicher (Betriebs)Leiter, Diätassistent oder
Oecotrophologe verfügen. Sie muss regelmäßig an beruflichen Fortund
Weiterbildungsmaßnahmen mit ernährungswissenschaftlichem Schwerpunkt teilnehmen. [3.2]
Weiteres Küchenund Ausgabepersonal: Sofern Personal ohne einschlägige Berufsausbildung
beschäftigt wird, sind entsprechende Schulungsund Qualifizierungsmaßnahmen
durchzuführen, insbesondere eine Schulung zum Thema Lebensmittelhygiene und eine
Belehrung nach Infektionsschutzgesetz. Bei der Auswahl des Personals ist auf Aspekte wie
freundliches Auftreten, kommunikative Fähigkeiten und pädagogisches Geschick zu achten.
Ferner muss eine Unterweisung für den Umgang mit Kindern unterschiedlicher Altersgruppen
durchgeführt werden. Sofern Personal für das Aufbereiten der Speisen verantwortlich ist,
muss es für die betreffenden Prozessabläufe geschult werden. Zur Erweiterung der
Kompetenzen des Ausgabepersonals darf nur noch Ausgabepersonal eingesetzt werden,
dass eine vom Land Berlin kostenlos angebotene Schulung zum Umgang mit den Kindern bei
der Ausgabesituation im Umfang von 12 Stunden, verteilt über 2 Tage, absolviert hat. Die
Teilnahme an der Schulung muss spätestens 2 Jahre nach Zuschlagserteilung erfolgt sein,
sofern keine besonderen Gründe vorliegen, die außerhalb des Einflussbereichs des Bieters
liegen, wie z.B. wiederholte Absage der Fortbildung durch den Veranstalter. Wird neues, noch
nicht geschultes Ausgabepersonal im Unternehmen nach den ersten 18 Monaten des
Vertragszeitraumes eingestellt, muss der Bieter innerhalb von 6 Monaten nachweisen, dass
die betreffende(n) Person(en) geschult wurde(n). Die Teilnahmebescheinigung ist direkt nach
Erhalt dem Auftraggeber unaufgefordert vorzulegen. Über die Angebote der Schulung
informiert der Auftraggeber.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet

Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: [1.] Umsätze: Erklärung über den Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen
auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Leistungen betrifft, die mit der
zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter den Einschluss des Anteils bei gemeinsam
mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen. [2.] Betriebshaftpflicht: Der
Auftragnehmer muss während der gesamten Laufzeit des Vertrages über eine
Betriebshaftpflichtversicherung, deren Deckungssummen für Personenschäden mindestens
5.000.000,00 , für Sachschäden mindestens 2.000.000,00 beträgt, verfügen. Er hat bei
Vertragsbeginn den Abschluss einer entsprechenden Betriebshaftpflichtversicherung
nachzuweisen. Zu diesem Zweck übersendet er unaufgefordert einen entsprechenden
Nachweis an den Auftraggeber. [3.] Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und
Beiträgen zur Sozialversicherung: Erklärung, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern
und Abgaben sowie Sozialversicherungsbeiträge, soweit die Pflicht zur Beitragszahlung
besteht, ordnungsgemäß erfüllt worden. Auf Nachfrage (Angebot der engeren Wahl) sind eine
Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen
vorzulegen. [4.] Berufsgenossenschaft: Angabe zur Mitgliedschaft bei der

Berufsgenossenschaft. Auf Nachfrage (Angebot der engeren Wahl) ist eine qualifizierte
Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen
Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen vorzulegen.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet

5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Beschreibung: Die Ermittlung des wirtschaftlich günstigsten Angebots erfolgt anhand von 10
Kriterien, welche jeweils einer schulspezifischen festgelegten Bepunktung (losweise)
unterliegt. Die genaue Bepunktung sind aus den losbezogenen Unterlagen unter dem Register
Zuschlagskriterien zu entnehmen. Ein Angebot kann maximal 3.000 Bewertungspunkte
erhalten. Das Angebot mit den meisten Punkten gilt als das Wirtschaftlichste. Da es sich hier
um eine schulspezifische Bepunktung handelt, können die festgelegten Bewertungspunkte
losweise voneinander abweichen. Die 10 Kriterien wurde wie folgt benannt: 1 Gemüse in
BioQualität und/oder entsprechend Brandenburger Qualitätszeichen 2 Fleisch in BioQualität 3
Selbstverpflichtung zur Fortbildung mit dem Schwerpunkt vegetarisch Kochen für Kinder 4
Zusatzangebot für die Sonderkost 5 Frische Zubereitung von Rohkostund Blattsalaten und
Salatdressings 6 Probierportionen 7 Zufriedenheitsabfrage 8 Mitbestimmung Speisenplan 9
Wunschessen 10 Speisekarte mit vegetarischen Gerichten. Für die Kriterien 1 bis 9 sind die
jeweils erreichten Bewertungspunkte für den Bieter in den losbezogenen Unterlagen direkt
ersichtlich. Nähere Beschreibungen zu den Kriterien 1 bis 9 sind aus dem Dokument
Erläuterung_zum_Wertungsprozedere zu entnehmen. Die Bewertung des Kriteriums 10
erfolgt davon abweichend von 3 vom Mittagessenausschuss bestimmten Personen, die
nachfolgend und in den übrigen Vergabeunterlagen auch als Bewertende bezeichnet sind. Der
Bieter stellt hier in der losbezogenen Unterlage, Register Speisekarte vegetarische Gerichte
seine Speisekarte dar. Die genauen Vorgaben hierfür sind aus dem Dokument
Erläuterung_zum_Wertungsprozedere zu entnehmen. Die Bewertung der Speisekarten
erfolgt nach Abgabe des Angebotes durch die Bewertenden. Bewertet wird die Akzeptanz
jedes einzelnen Gerichts, also ob aufgrund der Erfahrungen der Bewertenden an ihrer Schule
angenommen werden kann, dass dort besonders viele Schülerxinnen (volle Akzeptanz) oder
durchschnittlich viele (teilweise Akzeptanz) oder eher weniger Schülerxinnen (geringe
Akzeptanz) das Gericht in der beschriebenen Form ohne Änderungswünsche bestellen und
ohne wesentliche Überreste verzehren würden, wenn die Mittagessensaufnahme ungestört
verläuft. Für den Fall, dass die Bezeichnung des Gerichts nicht den festgelegten Vorgaben
entspricht oder keine Angabe gemacht wurde, wird das Gericht mit nicht gewertet bewertet
und erhält 0 Punkte. Zu diesem Zweck übersendet die ausschreibende Stelle, sofern und
soweit pro Los mehrere Angebote abgegeben wurden, die nicht gemäß § 57 VgV
ausgeschlossen wurden, den Bewertenden des betreffenden Loses die Speisekarte
vegetarische Gerichte aus der losbezogenen Unterlage ohne Angaben des Bieters, also
anonymisiert. Die Bewertenden müssen der ausschreibenden Stelle vor der Übersendung der
losbezogenen Unterlage/Speisekarte jeweils eine von ihnen unterzeichnete Erklärung gemäß
§ 6 VgV vorlegen. Personen, von denen vor Übersendung der Speisekarten keine
unterzeichnete Erklärung gemäß § 6 VgV vorliegt, dürfen an der Bewertung der Akzeptanz der
Speisekarten nicht teilnehmen. Die Bewertenden sind berechtigt, sich mit anderen
Bewertenden ihrer Schule über die Akzeptanz der Speisekarten und ihre vorläufigen
Einschätzungen hinsichtlich der Bewertung der Akzeptanz der Speisekarten auszutauschen
und dazu zu diskutieren. Die ausschreibende Stelle überträgt die Bewertung in die
losbezogene Unterlage; sowohl die Punkte als auch die erzielte Gesamtpunktzahl des
Angebotes werden automatisch addiert bzw. ermittelt. Die Gesamtpunktzahl wird

mathematisch auf 2 Stellen nach dem Komma gerundet. Bevorzugte Vergabe Bei sonst
gleichwertigen Angeboten erhalten folgende Angebote bevorzugt den Zuschlag. Angebote von
anerkannten Werkstätten für behinderte Menschen nach § 219 des Neunten Buches
Sozialgesetzbuch, Inklusionsbetriebe nach § 215 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch
sowie Werkstätten für behinderte Menschen aus anderen Staaten, die nach deren rechtlichen
Bestimmungen mit den vorgenannten deutschen Einrichtungen vergleichbar sind sowie
Inklusionsbetriebe aus anderen Staaten, die mit den vorgenannten deutschen
Inklusionsbetrieben vergleichbar sind; dies ist der Fall, wenn a) wenigstens 30 Prozent der von
dem Inklusionsbetrieb auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt Beschäftigten, Menschen mit
Behinderungen sind, deren Teilhabe an einer sonstigen Beschäftigung auf dem allgemeinen
Arbeitsmarkt auf Grund von Art oder Schwere der Behinderung oder wegen sonstiger
Umstände voraussichtlich trotz Ausschöpfens aller Fördermöglichkeiten auf besondere
Schwierigkeiten stößt und b) der Inklusionsbetrieb diesen Menschen mit Behinderungen
Maßnahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung und arbeitsbegleitende Betreuung
anbietet, soweit erforderlich auch Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung oder Gelegenheit
zur Teilnahme an entsprechenden außerbetrieblichen Maßnahmen und Unterstützung bei der
Vermittlung in eine sonstige Beschäftigung in einem Betrieb oder einer Dienststelle auf dem
allgemeinen Arbeitsmarkt. Losvergabe Im Falle der Punktgleichheit mehrerer Angebote
entscheidet das Los.

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 23/05/2024 10:00:00 (UTC+2)
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.meinauftrag.rib.de/public
/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/2/tenderId/181168
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
Name: https://www.meinauftrag.rib.de
URL: https://www.meinauftrag.rib.de

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Verfahrensbedingungen:
Voraussichtliches Datum der Absendung der Aufforderungen zur Angebotseinreichung: 29/04
/2024
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.meinauftrag.rib.de
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 30/05/2024 10:00:00 (UTC+2)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 130 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Nachforderungen erfolgen im Rahmen der Vorgaben des § 56 VgV.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 30/05/2024 10:00:00 (UTC+2)
Ort: Zentrale Vergabestelle
Auftragsbedingungen:
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich

Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Informationen über die Überprüfungsfristen: Verstöße gegen Vergabevorschriften, die
aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind
spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer
Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein
Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu
stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o.a. Fristen gelten
nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige
Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat,
ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die
Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und
Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer
Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies
aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im
Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen
Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags,
jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat
der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht,
endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der
Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der teilnehmenden Personen: 1
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Schlichtungsstelle: Vergabekammer des Landes Berlin
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Landes Berlin
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt:
Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg von Berlin
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt: Bezirksamt
Tempelhof-Schöneberg von Berlin
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt:
Vergabekammer des Landes Berlin

5.1. Los: LOT-0007
Titel: G12 Scharmützelsee-GS
Beschreibung: Herstellung, Lieferung und Ausgabe von Schulmittagessen (einschließlich
eines täglichen Rohkostanteils und eines Getränks) an der/den in der Losbeschreibung
ausgewiesenen Berliner Schulen inkl. der Reinigung der zu nutzenden schulischen Räume
sowie der Entsorgung der hierbei anfallenden Speisereste und Abfälle. Es gilt ein Brutto-
Festpreis.
Interne Kennung: 7

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen

Haupteinstufung (cpv): 55524000 Verpflegungsdienste für Schulen
Menge: 239

5.1.2. Erfüllungsort
Stadt: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland

5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 04/11/2024
Enddatum der Laufzeit: 31/07/2028

5.1.5. Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1 038 623,45 EUR

5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:selbst# Bei der in Menge (BT25Lot)
eingetragenen Zahl, handelt es sich um Essensportionen im Vertragszeitraum. Die
Höchstmenge der Rahmenvereinbarung in Bezug auf die abzugebenden Portionen ist 239528
Portionen

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9. Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: Die nachstehenden Angaben, Erklärungen, Nachweise und Unterlagen sind
von den Bietenden bzw. jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft einzureichen. Ausländische
Bietende können jeweils vergleichbare Nachweise ihres Herkunftslandes in beglaubigter
deutscher Übersetzung vorlegen. Die vom Auftraggeber bereit gestellte Erklärung zur
Eignung und die Erklärung zu Ausschlussgründen und Angaben zum Unternehmen
(Wirt124 EU), Wirt3293 (Bieterangaben Wettbewerbsregister) sind vollständig ausgefüllt
einzureichen. Die Eignung ist durch Eintragung in das Unternehmerund Lieferantenverzeichnis
bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen (ULV) oder gleichwertige
Eintragung bei einer Präqualifizierungsstelle einer IHK oder Auftragsstelle oder Eigenerklärung
gem. Formular Wirt124 EU nachzuweisen. Die einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)
kann als vorläufiger Nachweis zur Eignung eingereicht werden. Ersatzweise nachfolgend
aufgeführte Bescheinigungen, nicht älter als 1 Jahr: Bescheinigung des Finanzamtes über die
Entrichtung von Steuern, Bescheinigung der Krankenkassen über die rückstandslose
Beitragsentrichtung, Eintragung im Berufsund Handelsregister (falls zutreffend). Sofern ein
Unternehmen den Auftrag nicht alleine ausführen kann, d.h. eine Bietergemeinschaft bildet,
Unterauftragsverhältnisse oder Eignungsleihe erforderlich sind, sind die Formulare Wirt124 EU
(Erklärungen zu Ausschlussgründen und Angaben zum Unternehmen), die Eigenerklärung
zur Bietereignung und Wirt3293 (Bieterangaben zum Wettbewerbsregister) mehrfach
ausgefüllt einzureichen. Die Mitglieder von Bietergemeinschaften benennen eines ihrer

Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des
Vertrages. Dies erfolgt durch die Abgabe der, in der Erklärung der
BieterBewerbergemeinschaft (Wirt238) verlangten Angaben. Nachunternehmer
(Unterauftragnehmer mit Eignungsleihe): Das Formular Wirt235 (Unteraufträge Eignungsleihe)
ist mit dem Angebot einzureichen, des Weiteren sind pro Unternehmen ein separates
Formular Wirt124 EU und Wirt3293 einzureichen. Nachunternehmer (Unterauftragnehmer
ohne Eignungsleihe): Wenn das beteiligte Unternehmen einen Nachunternehmer
/Unterauftragnehmer ohne Eignungsleihe einsetzen möchte, ist pro Unternehmen das
Formular Wirt124 EU einzureichen. Der Hauptauftragnehmer muss im Formular
Unteraufträge Eignungsleihe (Wirt235) Angaben zu dem Unternehmen vornehmen.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet

Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: [1.] Referenzen (siehe Eigenerklärung zur Eignung ) über vergleichbare
Tätigkeiten, durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens bezogen auf die
letzten 3 Jahre (siehe Eigenerklärung zur Eignung ) Verfügt der Bieter/das Mitglied der
Bietergemeinschaft über mehrere Niederlassungen, so müssen sich die Referenzen auf die
Niederlassung beziehen, die den Auftrag ausführen soll. Bezieht sich die Referenz auf einen
vorgesehenen Nachunternehmer, so ist dies ergänzend anzugeben. Hat der Bieter eine
Leistung nicht vollständig selbst, sondern ganz oder teilweise durch einen Nachunternehmer
oder einen ARGE-Partner erbracht, so ist dies anzugeben, ggf. auf einem Beiblatt. Der Bieter
erklärt sich durch Angabe der Referenzen mit einer Nachfrage des Auftraggebers bei den
jeweiligen Referenzauftraggebern ohne seine gesonderte Zustimmung einverstanden. Wenn
nicht alle geforderten Felder zu einer Referenz ausgefüllt werden, kann die Referenz mangels
Überprüfbarkeit nicht berücksichtigt werden. [2.] Angaben zu Arbeitskräften: Es sind die
jahresdurchschnittliche Anzahl beschäftigter Arbeitskräfte des Unternehmens der letzten drei
abgeschlossenen Kalenderjahre zu benennen. [3.] Eingesetztes Personal: Für alle in der
Schule zur Leistungserbringung eingesetzten Personen müssen dem Auftragnehmer
erweiterte Führungszeugnisse vorliegen, die jeweils nicht älter als drei Jahre sind, d.h. der
Auftragnehmer muss im Rahmen regelmäßiger Überprüfungen dafür sorgen, dass die
erweiterten Führungszeugnisse rechtzeitig erneuert werden. [3.1] Leitung des
Verpflegungsbereich: Unabhängig vom Verpflegungssystem muss es eine verantwortliche
Person und somit einen festen Ansprechpartner geben. Diese Person muss über eine
einschlägige berufsfachliche Qualifikation wie z.B. Koch, Küchenmeister,
Hauswirtschaftsmeister, Hauswirtschaftlicher (Betriebs)Leiter, Diätassistent oder
Oecotrophologe verfügen. Sie muss regelmäßig an beruflichen Fortund
Weiterbildungsmaßnahmen mit ernährungswissenschaftlichem Schwerpunkt teilnehmen. [3.2]
Weiteres Küchenund Ausgabepersonal: Sofern Personal ohne einschlägige Berufsausbildung
beschäftigt wird, sind entsprechende Schulungsund Qualifizierungsmaßnahmen
durchzuführen, insbesondere eine Schulung zum Thema Lebensmittelhygiene und eine
Belehrung nach Infektionsschutzgesetz. Bei der Auswahl des Personals ist auf Aspekte wie
freundliches Auftreten, kommunikative Fähigkeiten und pädagogisches Geschick zu achten.
Ferner muss eine Unterweisung für den Umgang mit Kindern unterschiedlicher Altersgruppen
durchgeführt werden. Sofern Personal für das Aufbereiten der Speisen verantwortlich ist,
muss es für die betreffenden Prozessabläufe geschult werden. Zur Erweiterung der
Kompetenzen des Ausgabepersonals darf nur noch Ausgabepersonal eingesetzt werden,
dass eine vom Land Berlin kostenlos angebotene Schulung zum Umgang mit den Kindern bei
der Ausgabesituation im Umfang von 12 Stunden, verteilt über 2 Tage, absolviert hat. Die

Teilnahme an der Schulung muss spätestens 2 Jahre nach Zuschlagserteilung erfolgt sein,
sofern keine besonderen Gründe vorliegen, die außerhalb des Einflussbereichs des Bieters
liegen, wie z.B. wiederholte Absage der Fortbildung durch den Veranstalter. Wird neues, noch
nicht geschultes Ausgabepersonal im Unternehmen nach den ersten 18 Monaten des
Vertragszeitraumes eingestellt, muss der Bieter innerhalb von 6 Monaten nachweisen, dass
die betreffende(n) Person(en) geschult wurde(n). Die Teilnahmebescheinigung ist direkt nach
Erhalt dem Auftraggeber unaufgefordert vorzulegen. Über die Angebote der Schulung
informiert der Auftraggeber.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet

Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: [1.] Umsätze: Erklärung über den Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen
auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Leistungen betrifft, die mit der
zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter den Einschluss des Anteils bei gemeinsam
mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen. [2.] Betriebshaftpflicht: Der
Auftragnehmer muss während der gesamten Laufzeit des Vertrages über eine
Betriebshaftpflichtversicherung, deren Deckungssummen für Personenschäden mindestens
5.000.000,00 , für Sachschäden mindestens 2.000.000,00 beträgt, verfügen. Er hat bei
Vertragsbeginn den Abschluss einer entsprechenden Betriebshaftpflichtversicherung
nachzuweisen. Zu diesem Zweck übersendet er unaufgefordert einen entsprechenden
Nachweis an den Auftraggeber. [3.] Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und
Beiträgen zur Sozialversicherung: Erklärung, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern
und Abgaben sowie Sozialversicherungsbeiträge, soweit die Pflicht zur Beitragszahlung
besteht, ordnungsgemäß erfüllt worden. Auf Nachfrage (Angebot der engeren Wahl) sind eine
Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen
vorzulegen. [4.] Berufsgenossenschaft: Angabe zur Mitgliedschaft bei der
Berufsgenossenschaft. Auf Nachfrage (Angebot der engeren Wahl) ist eine qualifizierte
Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen
Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen vorzulegen.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet

5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Beschreibung: Die Ermittlung des wirtschaftlich günstigsten Angebots erfolgt anhand von 10
Kriterien, welche jeweils einer schulspezifischen festgelegten Bepunktung (losweise)
unterliegt. Die genaue Bepunktung sind aus den losbezogenen Unterlagen unter dem Register
Zuschlagskriterien zu entnehmen. Ein Angebot kann maximal 3.000 Bewertungspunkte
erhalten. Das Angebot mit den meisten Punkten gilt als das Wirtschaftlichste. Da es sich hier
um eine schulspezifische Bepunktung handelt, können die festgelegten Bewertungspunkte
losweise voneinander abweichen. Die 10 Kriterien wurde wie folgt benannt: 1 Gemüse in
BioQualität und/oder entsprechend Brandenburger Qualitätszeichen 2 Fleisch in BioQualität 3
Selbstverpflichtung zur Fortbildung mit dem Schwerpunkt vegetarisch Kochen für Kinder 4
Zusatzangebot für die Sonderkost 5 Frische Zubereitung von Rohkostund Blattsalaten und
Salatdressings 6 Probierportionen 7 Zufriedenheitsabfrage 8 Mitbestimmung Speisenplan 9
Wunschessen 10 Speisekarte mit vegetarischen Gerichten. Für die Kriterien 1 bis 9 sind die
jeweils erreichten Bewertungspunkte für den Bieter in den losbezogenen Unterlagen direkt
ersichtlich. Nähere Beschreibungen zu den Kriterien 1 bis 9 sind aus dem Dokument
Erläuterung_zum_Wertungsprozedere zu entnehmen. Die Bewertung des Kriteriums 10

erfolgt davon abweichend von 3 vom Mittagessenausschuss bestimmten Personen, die
nachfolgend und in den übrigen Vergabeunterlagen auch als Bewertende bezeichnet sind. Der
Bieter stellt hier in der losbezogenen Unterlage, Register Speisekarte vegetarische Gerichte
seine Speisekarte dar. Die genauen Vorgaben hierfür sind aus dem Dokument
Erläuterung_zum_Wertungsprozedere zu entnehmen. Die Bewertung der Speisekarten
erfolgt nach Abgabe des Angebotes durch die Bewertenden. Bewertet wird die Akzeptanz
jedes einzelnen Gerichts, also ob aufgrund der Erfahrungen der Bewertenden an ihrer Schule
angenommen werden kann, dass dort besonders viele Schülerxinnen (volle Akzeptanz) oder
durchschnittlich viele (teilweise Akzeptanz) oder eher weniger Schülerxinnen (geringe
Akzeptanz) das Gericht in der beschriebenen Form ohne Änderungswünsche bestellen und
ohne wesentliche Überreste verzehren würden, wenn die Mittagessensaufnahme ungestört
verläuft. Für den Fall, dass die Bezeichnung des Gerichts nicht den festgelegten Vorgaben
entspricht oder keine Angabe gemacht wurde, wird das Gericht mit nicht gewertet bewertet
und erhält 0 Punkte. Zu diesem Zweck übersendet die ausschreibende Stelle, sofern und
soweit pro Los mehrere Angebote abgegeben wurden, die nicht gemäß § 57 VgV
ausgeschlossen wurden, den Bewertenden des betreffenden Loses die Speisekarte
vegetarische Gerichte aus der losbezogenen Unterlage ohne Angaben des Bieters, also
anonymisiert. Die Bewertenden müssen der ausschreibenden Stelle vor der Übersendung der
losbezogenen Unterlage/Speisekarte jeweils eine von ihnen unterzeichnete Erklärung gemäß
§ 6 VgV vorlegen. Personen, von denen vor Übersendung der Speisekarten keine
unterzeichnete Erklärung gemäß § 6 VgV vorliegt, dürfen an der Bewertung der Akzeptanz der
Speisekarten nicht teilnehmen. Die Bewertenden sind berechtigt, sich mit anderen
Bewertenden ihrer Schule über die Akzeptanz der Speisekarten und ihre vorläufigen
Einschätzungen hinsichtlich der Bewertung der Akzeptanz der Speisekarten auszutauschen
und dazu zu diskutieren. Die ausschreibende Stelle überträgt die Bewertung in die
losbezogene Unterlage; sowohl die Punkte als auch die erzielte Gesamtpunktzahl des
Angebotes werden automatisch addiert bzw. ermittelt. Die Gesamtpunktzahl wird
mathematisch auf 2 Stellen nach dem Komma gerundet. Bevorzugte Vergabe Bei sonst
gleichwertigen Angeboten erhalten folgende Angebote bevorzugt den Zuschlag. Angebote von
anerkannten Werkstätten für behinderte Menschen nach § 219 des Neunten Buches
Sozialgesetzbuch, Inklusionsbetriebe nach § 215 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch
sowie Werkstätten für behinderte Menschen aus anderen Staaten, die nach deren rechtlichen
Bestimmungen mit den vorgenannten deutschen Einrichtungen vergleichbar sind sowie
Inklusionsbetriebe aus anderen Staaten, die mit den vorgenannten deutschen
Inklusionsbetrieben vergleichbar sind; dies ist der Fall, wenn a) wenigstens 30 Prozent der von
dem Inklusionsbetrieb auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt Beschäftigten, Menschen mit
Behinderungen sind, deren Teilhabe an einer sonstigen Beschäftigung auf dem allgemeinen
Arbeitsmarkt auf Grund von Art oder Schwere der Behinderung oder wegen sonstiger
Umstände voraussichtlich trotz Ausschöpfens aller Fördermöglichkeiten auf besondere
Schwierigkeiten stößt und b) der Inklusionsbetrieb diesen Menschen mit Behinderungen
Maßnahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung und arbeitsbegleitende Betreuung
anbietet, soweit erforderlich auch Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung oder Gelegenheit
zur Teilnahme an entsprechenden außerbetrieblichen Maßnahmen und Unterstützung bei der
Vermittlung in eine sonstige Beschäftigung in einem Betrieb oder einer Dienststelle auf dem
allgemeinen Arbeitsmarkt. Losvergabe Im Falle der Punktgleichheit mehrerer Angebote
entscheidet das Los.

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 23/05/2024 10:00:00 (UTC+2)

Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.meinauftrag.rib.de/public
/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/2/tenderId/181168
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
Name: https://www.meinauftrag.rib.de
URL: https://www.meinauftrag.rib.de

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Verfahrensbedingungen:
Voraussichtliches Datum der Absendung der Aufforderungen zur Angebotseinreichung: 29/04
/2024
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.meinauftrag.rib.de
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 30/05/2024 10:00:00 (UTC+2)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 130 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Nachforderungen erfolgen im Rahmen der Vorgaben des § 56 VgV.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 30/05/2024 10:00:00 (UTC+2)
Ort: Zentrale Vergabestelle
Auftragsbedingungen:
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Informationen über die Überprüfungsfristen: Verstöße gegen Vergabevorschriften, die
aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind
spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer
Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein
Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu
stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o.a. Fristen gelten
nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige
Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat,
ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die
Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und
Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer
Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies
aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im
Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen
Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags,
jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat

der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht,
endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der
Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der teilnehmenden Personen: 1
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Schlichtungsstelle: Vergabekammer des Landes Berlin
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Landes Berlin
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt:
Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg von Berlin
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt: Bezirksamt
Tempelhof-Schöneberg von Berlin
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt:
Vergabekammer des Landes Berlin

5.1. Los: LOT-0008
Titel: G13 Neumark-GS
Beschreibung: Herstellung, Lieferung und Ausgabe von Schulmittagessen (einschließlich
eines täglichen Rohkostanteils und eines Getränks) an der/den in der Losbeschreibung
ausgewiesenen Berliner Schulen inkl. der Reinigung der zu nutzenden schulischen Räume
sowie der Entsorgung der hierbei anfallenden Speisereste und Abfälle. Es gilt ein Brutto-
Festpreis.
Interne Kennung: 8

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 55524000 Verpflegungsdienste für Schulen
Menge: 249

5.1.2. Erfüllungsort
Stadt: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland

5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 04/11/2024
Enddatum der Laufzeit: 31/07/2028

5.1.5. Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1 082 445,50 EUR

5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet

Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:selbst# Bei der in Menge (BT25Lot)
eingetragenen Zahl, handelt es sich um Essensportionen im Vertragszeitraum. Die
Höchstmenge der Rahmenvereinbarung in Bezug auf die abzugebenden Portionen ist 249634
Portionen

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9. Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: Die nachstehenden Angaben, Erklärungen, Nachweise und Unterlagen sind
von den Bietenden bzw. jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft einzureichen. Ausländische
Bietende können jeweils vergleichbare Nachweise ihres Herkunftslandes in beglaubigter
deutscher Übersetzung vorlegen. Die vom Auftraggeber bereit gestellte Erklärung zur
Eignung und die Erklärung zu Ausschlussgründen und Angaben zum Unternehmen
(Wirt124 EU), Wirt3293 (Bieterangaben Wettbewerbsregister) sind vollständig ausgefüllt
einzureichen. Die Eignung ist durch Eintragung in das Unternehmerund Lieferantenverzeichnis
bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen (ULV) oder gleichwertige
Eintragung bei einer Präqualifizierungsstelle einer IHK oder Auftragsstelle oder Eigenerklärung
gem. Formular Wirt124 EU nachzuweisen. Die einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)
kann als vorläufiger Nachweis zur Eignung eingereicht werden. Ersatzweise nachfolgend
aufgeführte Bescheinigungen, nicht älter als 1 Jahr: Bescheinigung des Finanzamtes über die
Entrichtung von Steuern, Bescheinigung der Krankenkassen über die rückstandslose
Beitragsentrichtung, Eintragung im Berufsund Handelsregister (falls zutreffend). Sofern ein
Unternehmen den Auftrag nicht alleine ausführen kann, d.h. eine Bietergemeinschaft bildet,
Unterauftragsverhältnisse oder Eignungsleihe erforderlich sind, sind die Formulare Wirt124 EU
(Erklärungen zu Ausschlussgründen und Angaben zum Unternehmen), die Eigenerklärung
zur Bietereignung und Wirt3293 (Bieterangaben zum Wettbewerbsregister) mehrfach
ausgefüllt einzureichen. Die Mitglieder von Bietergemeinschaften benennen eines ihrer
Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des
Vertrages. Dies erfolgt durch die Abgabe der, in der Erklärung der
BieterBewerbergemeinschaft (Wirt238) verlangten Angaben. Nachunternehmer
(Unterauftragnehmer mit Eignungsleihe): Das Formular Wirt235 (Unteraufträge Eignungsleihe)
ist mit dem Angebot einzureichen, des Weiteren sind pro Unternehmen ein separates
Formular Wirt124 EU und Wirt3293 einzureichen. Nachunternehmer (Unterauftragnehmer
ohne Eignungsleihe): Wenn das beteiligte Unternehmen einen Nachunternehmer
/Unterauftragnehmer ohne Eignungsleihe einsetzen möchte, ist pro Unternehmen das
Formular Wirt124 EU einzureichen. Der Hauptauftragnehmer muss im Formular
Unteraufträge Eignungsleihe (Wirt235) Angaben zu dem Unternehmen vornehmen.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet

Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: [1.] Referenzen (siehe Eigenerklärung zur Eignung ) über vergleichbare
Tätigkeiten, durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens bezogen auf die
letzten 3 Jahre (siehe Eigenerklärung zur Eignung ) Verfügt der Bieter/das Mitglied der
Bietergemeinschaft über mehrere Niederlassungen, so müssen sich die Referenzen auf die
Niederlassung beziehen, die den Auftrag ausführen soll. Bezieht sich die Referenz auf einen
vorgesehenen Nachunternehmer, so ist dies ergänzend anzugeben. Hat der Bieter eine

Leistung nicht vollständig selbst, sondern ganz oder teilweise durch einen Nachunternehmer
oder einen ARGE-Partner erbracht, so ist dies anzugeben, ggf. auf einem Beiblatt. Der Bieter
erklärt sich durch Angabe der Referenzen mit einer Nachfrage des Auftraggebers bei den
jeweiligen Referenzauftraggebern ohne seine gesonderte Zustimmung einverstanden. Wenn
nicht alle geforderten Felder zu einer Referenz ausgefüllt werden, kann die Referenz mangels
Überprüfbarkeit nicht berücksichtigt werden. [2.] Angaben zu Arbeitskräften: Es sind die
jahresdurchschnittliche Anzahl beschäftigter Arbeitskräfte des Unternehmens der letzten drei
abgeschlossenen Kalenderjahre zu benennen. [3.] Eingesetztes Personal: Für alle in der
Schule zur Leistungserbringung eingesetzten Personen müssen dem Auftragnehmer
erweiterte Führungszeugnisse vorliegen, die jeweils nicht älter als drei Jahre sind, d.h. der
Auftragnehmer muss im Rahmen regelmäßiger Überprüfungen dafür sorgen, dass die
erweiterten Führungszeugnisse rechtzeitig erneuert werden. [3.1] Leitung des
Verpflegungsbereich: Unabhängig vom Verpflegungssystem muss es eine verantwortliche
Person und somit einen festen Ansprechpartner geben. Diese Person muss über eine
einschlägige berufsfachliche Qualifikation wie z.B. Koch, Küchenmeister,
Hauswirtschaftsmeister, Hauswirtschaftlicher (Betriebs)Leiter, Diätassistent oder
Oecotrophologe verfügen. Sie muss regelmäßig an beruflichen Fortund
Weiterbildungsmaßnahmen mit ernährungswissenschaftlichem Schwerpunkt teilnehmen. [3.2]
Weiteres Küchenund Ausgabepersonal: Sofern Personal ohne einschlägige Berufsausbildung
beschäftigt wird, sind entsprechende Schulungsund Qualifizierungsmaßnahmen
durchzuführen, insbesondere eine Schulung zum Thema Lebensmittelhygiene und eine
Belehrung nach Infektionsschutzgesetz. Bei der Auswahl des Personals ist auf Aspekte wie
freundliches Auftreten, kommunikative Fähigkeiten und pädagogisches Geschick zu achten.
Ferner muss eine Unterweisung für den Umgang mit Kindern unterschiedlicher Altersgruppen
durchgeführt werden. Sofern Personal für das Aufbereiten der Speisen verantwortlich ist,
muss es für die betreffenden Prozessabläufe geschult werden. Zur Erweiterung der
Kompetenzen des Ausgabepersonals darf nur noch Ausgabepersonal eingesetzt werden,
dass eine vom Land Berlin kostenlos angebotene Schulung zum Umgang mit den Kindern bei
der Ausgabesituation im Umfang von 12 Stunden, verteilt über 2 Tage, absolviert hat. Die
Teilnahme an der Schulung muss spätestens 2 Jahre nach Zuschlagserteilung erfolgt sein,
sofern keine besonderen Gründe vorliegen, die außerhalb des Einflussbereichs des Bieters
liegen, wie z.B. wiederholte Absage der Fortbildung durch den Veranstalter. Wird neues, noch
nicht geschultes Ausgabepersonal im Unternehmen nach den ersten 18 Monaten des
Vertragszeitraumes eingestellt, muss der Bieter innerhalb von 6 Monaten nachweisen, dass
die betreffende(n) Person(en) geschult wurde(n). Die Teilnahmebescheinigung ist direkt nach
Erhalt dem Auftraggeber unaufgefordert vorzulegen. Über die Angebote der Schulung
informiert der Auftraggeber.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet

Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: [1.] Umsätze: Erklärung über den Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen
auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Leistungen betrifft, die mit der
zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter den Einschluss des Anteils bei gemeinsam
mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen. [2.] Betriebshaftpflicht: Der
Auftragnehmer muss während der gesamten Laufzeit des Vertrages über eine
Betriebshaftpflichtversicherung, deren Deckungssummen für Personenschäden mindestens
5.000.000,00 , für Sachschäden mindestens 2.000.000,00 beträgt, verfügen. Er hat bei
Vertragsbeginn den Abschluss einer entsprechenden Betriebshaftpflichtversicherung

nachzuweisen. Zu diesem Zweck übersendet er unaufgefordert einen entsprechenden
Nachweis an den Auftraggeber. [3.] Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und
Beiträgen zur Sozialversicherung: Erklärung, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern
und Abgaben sowie Sozialversicherungsbeiträge, soweit die Pflicht zur Beitragszahlung
besteht, ordnungsgemäß erfüllt worden. Auf Nachfrage (Angebot der engeren Wahl) sind eine
Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen
vorzulegen. [4.] Berufsgenossenschaft: Angabe zur Mitgliedschaft bei der
Berufsgenossenschaft. Auf Nachfrage (Angebot der engeren Wahl) ist eine qualifizierte
Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen
Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen vorzulegen.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet

5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Beschreibung: Die Ermittlung des wirtschaftlich günstigsten Angebots erfolgt anhand von 10
Kriterien, welche jeweils einer schulspezifischen festgelegten Bepunktung (losweise)
unterliegt. Die genaue Bepunktung sind aus den losbezogenen Unterlagen unter dem Register
Zuschlagskriterien zu entnehmen. Ein Angebot kann maximal 3.000 Bewertungspunkte
erhalten. Das Angebot mit den meisten Punkten gilt als das Wirtschaftlichste. Da es sich hier
um eine schulspezifische Bepunktung handelt, können die festgelegten Bewertungspunkte
losweise voneinander abweichen. Die 10 Kriterien wurde wie folgt benannt: 1 Gemüse in
BioQualität und/oder entsprechend Brandenburger Qualitätszeichen 2 Fleisch in BioQualität 3
Selbstverpflichtung zur Fortbildung mit dem Schwerpunkt vegetarisch Kochen für Kinder 4
Zusatzangebot für die Sonderkost 5 Frische Zubereitung von Rohkostund Blattsalaten und
Salatdressings 6 Probierportionen 7 Zufriedenheitsabfrage 8 Mitbestimmung Speisenplan 9
Wunschessen 10 Speisekarte mit vegetarischen Gerichten. Für die Kriterien 1 bis 9 sind die
jeweils erreichten Bewertungspunkte für den Bieter in den losbezogenen Unterlagen direkt
ersichtlich. Nähere Beschreibungen zu den Kriterien 1 bis 9 sind aus dem Dokument
Erläuterung_zum_Wertungsprozedere zu entnehmen. Die Bewertung des Kriteriums 10
erfolgt davon abweichend von 3 vom Mittagessenausschuss bestimmten Personen, die
nachfolgend und in den übrigen Vergabeunterlagen auch als Bewertende bezeichnet sind. Der
Bieter stellt hier in der losbezogenen Unterlage, Register Speisekarte vegetarische Gerichte
seine Speisekarte dar. Die genauen Vorgaben hierfür sind aus dem Dokument
Erläuterung_zum_Wertungsprozedere zu entnehmen. Die Bewertung der Speisekarten
erfolgt nach Abgabe des Angebotes durch die Bewertenden. Bewertet wird die Akzeptanz
jedes einzelnen Gerichts, also ob aufgrund der Erfahrungen der Bewertenden an ihrer Schule
angenommen werden kann, dass dort besonders viele Schülerxinnen (volle Akzeptanz) oder
durchschnittlich viele (teilweise Akzeptanz) oder eher weniger Schülerxinnen (geringe
Akzeptanz) das Gericht in der beschriebenen Form ohne Änderungswünsche bestellen und
ohne wesentliche Überreste verzehren würden, wenn die Mittagessensaufnahme ungestört
verläuft. Für den Fall, dass die Bezeichnung des Gerichts nicht den festgelegten Vorgaben
entspricht oder keine Angabe gemacht wurde, wird das Gericht mit nicht gewertet bewertet
und erhält 0 Punkte. Zu diesem Zweck übersendet die ausschreibende Stelle, sofern und
soweit pro Los mehrere Angebote abgegeben wurden, die nicht gemäß § 57 VgV
ausgeschlossen wurden, den Bewertenden des betreffenden Loses die Speisekarte
vegetarische Gerichte aus der losbezogenen Unterlage ohne Angaben des Bieters, also
anonymisiert. Die Bewertenden müssen der ausschreibenden Stelle vor der Übersendung der
losbezogenen Unterlage/Speisekarte jeweils eine von ihnen unterzeichnete Erklärung gemäß
§ 6 VgV vorlegen. Personen, von denen vor Übersendung der Speisekarten keine

unterzeichnete Erklärung gemäß § 6 VgV vorliegt, dürfen an der Bewertung der Akzeptanz der
Speisekarten nicht teilnehmen. Die Bewertenden sind berechtigt, sich mit anderen
Bewertenden ihrer Schule über die Akzeptanz der Speisekarten und ihre vorläufigen
Einschätzungen hinsichtlich der Bewertung der Akzeptanz der Speisekarten auszutauschen
und dazu zu diskutieren. Die ausschreibende Stelle überträgt die Bewertung in die
losbezogene Unterlage; sowohl die Punkte als auch die erzielte Gesamtpunktzahl des
Angebotes werden automatisch addiert bzw. ermittelt. Die Gesamtpunktzahl wird
mathematisch auf 2 Stellen nach dem Komma gerundet. Bevorzugte Vergabe Bei sonst
gleichwertigen Angeboten erhalten folgende Angebote bevorzugt den Zuschlag. Angebote von
anerkannten Werkstätten für behinderte Menschen nach § 219 des Neunten Buches
Sozialgesetzbuch, Inklusionsbetriebe nach § 215 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch
sowie Werkstätten für behinderte Menschen aus anderen Staaten, die nach deren rechtlichen
Bestimmungen mit den vorgenannten deutschen Einrichtungen vergleichbar sind sowie
Inklusionsbetriebe aus anderen Staaten, die mit den vorgenannten deutschen
Inklusionsbetrieben vergleichbar sind; dies ist der Fall, wenn a) wenigstens 30 Prozent der von
dem Inklusionsbetrieb auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt Beschäftigten, Menschen mit
Behinderungen sind, deren Teilhabe an einer sonstigen Beschäftigung auf dem allgemeinen
Arbeitsmarkt auf Grund von Art oder Schwere der Behinderung oder wegen sonstiger
Umstände voraussichtlich trotz Ausschöpfens aller Fördermöglichkeiten auf besondere
Schwierigkeiten stößt und b) der Inklusionsbetrieb diesen Menschen mit Behinderungen
Maßnahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung und arbeitsbegleitende Betreuung
anbietet, soweit erforderlich auch Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung oder Gelegenheit
zur Teilnahme an entsprechenden außerbetrieblichen Maßnahmen und Unterstützung bei der
Vermittlung in eine sonstige Beschäftigung in einem Betrieb oder einer Dienststelle auf dem
allgemeinen Arbeitsmarkt. Losvergabe Im Falle der Punktgleichheit mehrerer Angebote
entscheidet das Los.

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 23/05/2024 10:00:00 (UTC+2)
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.meinauftrag.rib.de/public
/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/2/tenderId/181168
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
Name: https://www.meinauftrag.rib.de
URL: https://www.meinauftrag.rib.de

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Verfahrensbedingungen:
Voraussichtliches Datum der Absendung der Aufforderungen zur Angebotseinreichung: 29/04
/2024
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.meinauftrag.rib.de
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 30/05/2024 10:00:00 (UTC+2)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 130 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:

Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Nachforderungen erfolgen im Rahmen der Vorgaben des § 56 VgV.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 30/05/2024 10:00:00 (UTC+2)
Ort: Zentrale Vergabestelle
Auftragsbedingungen:
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Informationen über die Überprüfungsfristen: Verstöße gegen Vergabevorschriften, die
aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind
spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer
Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein
Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu
stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o.a. Fristen gelten
nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige
Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat,
ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die
Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und
Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer
Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies
aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im
Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen
Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags,
jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat
der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht,
endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der
Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der teilnehmenden Personen: 1
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Schlichtungsstelle: Vergabekammer des Landes Berlin
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Landes Berlin
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt:
Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg von Berlin
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt: Bezirksamt
Tempelhof-Schöneberg von Berlin
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt:
Vergabekammer des Landes Berlin

5.1. Los: LOT-0009
Titel: G14 Löcknitz-GS

Beschreibung: Herstellung, Lieferung und Ausgabe von Schulmittagessen (einschließlich
eines täglichen Rohkostanteils und eines Getränks) an der/den in der Losbeschreibung
ausgewiesenen Berliner Schulen inkl. der Reinigung der zu nutzenden schulischen Räume
sowie der Entsorgung der hierbei anfallenden Speisereste und Abfälle. Es gilt ein Brutto-
Festpreis.
Interne Kennung: 9

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 55524000 Verpflegungsdienste für Schulen
Menge: 238

5.1.2. Erfüllungsort
Stadt: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland

5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 04/11/2024
Enddatum der Laufzeit: 31/07/2028

5.1.5. Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1 032 948,53 EUR

5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:selbst# Bei der in Menge (BT25Lot)
eingetragenen Zahl, handelt es sich um Essensportionen im Vertragszeitraum. Die
Höchstmenge der Rahmenvereinbarung in Bezug auf die abzugebenden Portionen ist 238219
Portionen

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9. Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: Die nachstehenden Angaben, Erklärungen, Nachweise und Unterlagen sind
von den Bietenden bzw. jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft einzureichen. Ausländische
Bietende können jeweils vergleichbare Nachweise ihres Herkunftslandes in beglaubigter
deutscher Übersetzung vorlegen. Die vom Auftraggeber bereit gestellte Erklärung zur
Eignung und die Erklärung zu Ausschlussgründen und Angaben zum Unternehmen
(Wirt124 EU), Wirt3293 (Bieterangaben Wettbewerbsregister) sind vollständig ausgefüllt
einzureichen. Die Eignung ist durch Eintragung in das Unternehmerund Lieferantenverzeichnis
bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen (ULV) oder gleichwertige
Eintragung bei einer Präqualifizierungsstelle einer IHK oder Auftragsstelle oder Eigenerklärung
gem. Formular Wirt124 EU nachzuweisen. Die einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)
kann als vorläufiger Nachweis zur Eignung eingereicht werden. Ersatzweise nachfolgend

aufgeführte Bescheinigungen, nicht älter als 1 Jahr: Bescheinigung des Finanzamtes über die
Entrichtung von Steuern, Bescheinigung der Krankenkassen über die rückstandslose
Beitragsentrichtung, Eintragung im Berufsund Handelsregister (falls zutreffend). Sofern ein
Unternehmen den Auftrag nicht alleine ausführen kann, d.h. eine Bietergemeinschaft bildet,
Unterauftragsverhältnisse oder Eignungsleihe erforderlich sind, sind die Formulare Wirt124 EU
(Erklärungen zu Ausschlussgründen und Angaben zum Unternehmen), die Eigenerklärung
zur Bietereignung und Wirt3293 (Bieterangaben zum Wettbewerbsregister) mehrfach
ausgefüllt einzureichen. Die Mitglieder von Bietergemeinschaften benennen eines ihrer
Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des
Vertrages. Dies erfolgt durch die Abgabe der, in der Erklärung der
BieterBewerbergemeinschaft (Wirt238) verlangten Angaben. Nachunternehmer
(Unterauftragnehmer mit Eignungsleihe): Das Formular Wirt235 (Unteraufträge Eignungsleihe)
ist mit dem Angebot einzureichen, des Weiteren sind pro Unternehmen ein separates
Formular Wirt124 EU und Wirt3293 einzureichen. Nachunternehmer (Unterauftragnehmer
ohne Eignungsleihe): Wenn das beteiligte Unternehmen einen Nachunternehmer
/Unterauftragnehmer ohne Eignungsleihe einsetzen möchte, ist pro Unternehmen das
Formular Wirt124 EU einzureichen. Der Hauptauftragnehmer muss im Formular
Unteraufträge Eignungsleihe (Wirt235) Angaben zu dem Unternehmen vornehmen.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet

Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: [1.] Referenzen (siehe Eigenerklärung zur Eignung ) über vergleichbare
Tätigkeiten, durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens bezogen auf die
letzten 3 Jahre (siehe Eigenerklärung zur Eignung ) Verfügt der Bieter/das Mitglied der
Bietergemeinschaft über mehrere Niederlassungen, so müssen sich die Referenzen auf die
Niederlassung beziehen, die den Auftrag ausführen soll. Bezieht sich die Referenz auf einen
vorgesehenen Nachunternehmer, so ist dies ergänzend anzugeben. Hat der Bieter eine
Leistung nicht vollständig selbst, sondern ganz oder teilweise durch einen Nachunternehmer
oder einen ARGE-Partner erbracht, so ist dies anzugeben, ggf. auf einem Beiblatt. Der Bieter
erklärt sich durch Angabe der Referenzen mit einer Nachfrage des Auftraggebers bei den
jeweiligen Referenzauftraggebern ohne seine gesonderte Zustimmung einverstanden. Wenn
nicht alle geforderten Felder zu einer Referenz ausgefüllt werden, kann die Referenz mangels
Überprüfbarkeit nicht berücksichtigt werden. [2.] Angaben zu Arbeitskräften: Es sind die
jahresdurchschnittliche Anzahl beschäftigter Arbeitskräfte des Unternehmens der letzten drei
abgeschlossenen Kalenderjahre zu benennen. [3.] Eingesetztes Personal: Für alle in der
Schule zur Leistungserbringung eingesetzten Personen müssen dem Auftragnehmer
erweiterte Führungszeugnisse vorliegen, die jeweils nicht älter als drei Jahre sind, d.h. der
Auftragnehmer muss im Rahmen regelmäßiger Überprüfungen dafür sorgen, dass die
erweiterten Führungszeugnisse rechtzeitig erneuert werden. [3.1] Leitung des
Verpflegungsbereich: Unabhängig vom Verpflegungssystem muss es eine verantwortliche
Person und somit einen festen Ansprechpartner geben. Diese Person muss über eine
einschlägige berufsfachliche Qualifikation wie z.B. Koch, Küchenmeister,
Hauswirtschaftsmeister, Hauswirtschaftlicher (Betriebs)Leiter, Diätassistent oder
Oecotrophologe verfügen. Sie muss regelmäßig an beruflichen Fortund
Weiterbildungsmaßnahmen mit ernährungswissenschaftlichem Schwerpunkt teilnehmen. [3.2]
Weiteres Küchenund Ausgabepersonal: Sofern Personal ohne einschlägige Berufsausbildung
beschäftigt wird, sind entsprechende Schulungsund Qualifizierungsmaßnahmen
durchzuführen, insbesondere eine Schulung zum Thema Lebensmittelhygiene und eine

Belehrung nach Infektionsschutzgesetz. Bei der Auswahl des Personals ist auf Aspekte wie
freundliches Auftreten, kommunikative Fähigkeiten und pädagogisches Geschick zu achten.
Ferner muss eine Unterweisung für den Umgang mit Kindern unterschiedlicher Altersgruppen
durchgeführt werden. Sofern Personal für das Aufbereiten der Speisen verantwortlich ist,
muss es für die betreffenden Prozessabläufe geschult werden. Zur Erweiterung der
Kompetenzen des Ausgabepersonals darf nur noch Ausgabepersonal eingesetzt werden,
dass eine vom Land Berlin kostenlos angebotene Schulung zum Umgang mit den Kindern bei
der Ausgabesituation im Umfang von 12 Stunden, verteilt über 2 Tage, absolviert hat. Die
Teilnahme an der Schulung muss spätestens 2 Jahre nach Zuschlagserteilung erfolgt sein,
sofern keine besonderen Gründe vorliegen, die außerhalb des Einflussbereichs des Bieters
liegen, wie z.B. wiederholte Absage der Fortbildung durch den Veranstalter. Wird neues, noch
nicht geschultes Ausgabepersonal im Unternehmen nach den ersten 18 Monaten des
Vertragszeitraumes eingestellt, muss der Bieter innerhalb von 6 Monaten nachweisen, dass
die betreffende(n) Person(en) geschult wurde(n). Die Teilnahmebescheinigung ist direkt nach
Erhalt dem Auftraggeber unaufgefordert vorzulegen. Über die Angebote der Schulung
informiert der Auftraggeber.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet

Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: [1.] Umsätze: Erklärung über den Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen
auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Leistungen betrifft, die mit der
zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter den Einschluss des Anteils bei gemeinsam
mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen. [2.] Betriebshaftpflicht: Der
Auftragnehmer muss während der gesamten Laufzeit des Vertrages über eine
Betriebshaftpflichtversicherung, deren Deckungssummen für Personenschäden mindestens
5.000.000,00 , für Sachschäden mindestens 2.000.000,00 beträgt, verfügen. Er hat bei
Vertragsbeginn den Abschluss einer entsprechenden Betriebshaftpflichtversicherung
nachzuweisen. Zu diesem Zweck übersendet er unaufgefordert einen entsprechenden
Nachweis an den Auftraggeber. [3.] Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und
Beiträgen zur Sozialversicherung: Erklärung, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern
und Abgaben sowie Sozialversicherungsbeiträge, soweit die Pflicht zur Beitragszahlung
besteht, ordnungsgemäß erfüllt worden. Auf Nachfrage (Angebot der engeren Wahl) sind eine
Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen
vorzulegen. [4.] Berufsgenossenschaft: Angabe zur Mitgliedschaft bei der
Berufsgenossenschaft. Auf Nachfrage (Angebot der engeren Wahl) ist eine qualifizierte
Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen
Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen vorzulegen.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet

5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Beschreibung: Die Ermittlung des wirtschaftlich günstigsten Angebots erfolgt anhand von 10
Kriterien, welche jeweils einer schulspezifischen festgelegten Bepunktung (losweise)
unterliegt. Die genaue Bepunktung sind aus den losbezogenen Unterlagen unter dem Register
Zuschlagskriterien zu entnehmen. Ein Angebot kann maximal 3.000 Bewertungspunkte
erhalten. Das Angebot mit den meisten Punkten gilt als das Wirtschaftlichste. Da es sich hier
um eine schulspezifische Bepunktung handelt, können die festgelegten Bewertungspunkte
losweise voneinander abweichen. Die 10 Kriterien wurde wie folgt benannt: 1 Gemüse in

BioQualität und/oder entsprechend Brandenburger Qualitätszeichen 2 Fleisch in BioQualität 3
Selbstverpflichtung zur Fortbildung mit dem Schwerpunkt vegetarisch Kochen für Kinder 4
Zusatzangebot für die Sonderkost 5 Frische Zubereitung von Rohkostund Blattsalaten und
Salatdressings 6 Probierportionen 7 Zufriedenheitsabfrage 8 Mitbestimmung Speisenplan 9
Wunschessen 10 Speisekarte mit vegetarischen Gerichten. Für die Kriterien 1 bis 9 sind die
jeweils erreichten Bewertungspunkte für den Bieter in den losbezogenen Unterlagen direkt
ersichtlich. Nähere Beschreibungen zu den Kriterien 1 bis 9 sind aus dem Dokument
Erläuterung_zum_Wertungsprozedere zu entnehmen. Die Bewertung des Kriteriums 10
erfolgt davon abweichend von 3 vom Mittagessenausschuss bestimmten Personen, die
nachfolgend und in den übrigen Vergabeunterlagen auch als Bewertende bezeichnet sind. Der
Bieter stellt hier in der losbezogenen Unterlage, Register Speisekarte vegetarische Gerichte
seine Speisekarte dar. Die genauen Vorgaben hierfür sind aus dem Dokument
Erläuterung_zum_Wertungsprozedere zu entnehmen. Die Bewertung der Speisekarten
erfolgt nach Abgabe des Angebotes durch die Bewertenden. Bewertet wird die Akzeptanz
jedes einzelnen Gerichts, also ob aufgrund der Erfahrungen der Bewertenden an ihrer Schule
angenommen werden kann, dass dort besonders viele Schülerxinnen (volle Akzeptanz) oder
durchschnittlich viele (teilweise Akzeptanz) oder eher weniger Schülerxinnen (geringe
Akzeptanz) das Gericht in der beschriebenen Form ohne Änderungswünsche bestellen und
ohne wesentliche Überreste verzehren würden, wenn die Mittagessensaufnahme ungestört
verläuft. Für den Fall, dass die Bezeichnung des Gerichts nicht den festgelegten Vorgaben
entspricht oder keine Angabe gemacht wurde, wird das Gericht mit nicht gewertet bewertet
und erhält 0 Punkte. Zu diesem Zweck übersendet die ausschreibende Stelle, sofern und
soweit pro Los mehrere Angebote abgegeben wurden, die nicht gemäß § 57 VgV
ausgeschlossen wurden, den Bewertenden des betreffenden Loses die Speisekarte
vegetarische Gerichte aus der losbezogenen Unterlage ohne Angaben des Bieters, also
anonymisiert. Die Bewertenden müssen der ausschreibenden Stelle vor der Übersendung der
losbezogenen Unterlage/Speisekarte jeweils eine von ihnen unterzeichnete Erklärung gemäß
§ 6 VgV vorlegen. Personen, von denen vor Übersendung der Speisekarten keine
unterzeichnete Erklärung gemäß § 6 VgV vorliegt, dürfen an der Bewertung der Akzeptanz der
Speisekarten nicht teilnehmen. Die Bewertenden sind berechtigt, sich mit anderen
Bewertenden ihrer Schule über die Akzeptanz der Speisekarten und ihre vorläufigen
Einschätzungen hinsichtlich der Bewertung der Akzeptanz der Speisekarten auszutauschen
und dazu zu diskutieren. Die ausschreibende Stelle überträgt die Bewertung in die
losbezogene Unterlage; sowohl die Punkte als auch die erzielte Gesamtpunktzahl des
Angebotes werden automatisch addiert bzw. ermittelt. Die Gesamtpunktzahl wird
mathematisch auf 2 Stellen nach dem Komma gerundet. Bevorzugte Vergabe Bei sonst
gleichwertigen Angeboten erhalten folgende Angebote bevorzugt den Zuschlag. Angebote von
anerkannten Werkstätten für behinderte Menschen nach § 219 des Neunten Buches
Sozialgesetzbuch, Inklusionsbetriebe nach § 215 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch
sowie Werkstätten für behinderte Menschen aus anderen Staaten, die nach deren rechtlichen
Bestimmungen mit den vorgenannten deutschen Einrichtungen vergleichbar sind sowie
Inklusionsbetriebe aus anderen Staaten, die mit den vorgenannten deutschen
Inklusionsbetrieben vergleichbar sind; dies ist der Fall, wenn a) wenigstens 30 Prozent der von
dem Inklusionsbetrieb auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt Beschäftigten, Menschen mit
Behinderungen sind, deren Teilhabe an einer sonstigen Beschäftigung auf dem allgemeinen
Arbeitsmarkt auf Grund von Art oder Schwere der Behinderung oder wegen sonstiger
Umstände voraussichtlich trotz Ausschöpfens aller Fördermöglichkeiten auf besondere
Schwierigkeiten stößt und b) der Inklusionsbetrieb diesen Menschen mit Behinderungen
Maßnahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung und arbeitsbegleitende Betreuung
anbietet, soweit erforderlich auch Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung oder Gelegenheit

zur Teilnahme an entsprechenden außerbetrieblichen Maßnahmen und Unterstützung bei der
Vermittlung in eine sonstige Beschäftigung in einem Betrieb oder einer Dienststelle auf dem
allgemeinen Arbeitsmarkt. Losvergabe Im Falle der Punktgleichheit mehrerer Angebote
entscheidet das Los.

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 23/05/2024 10:00:00 (UTC+2)
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.meinauftrag.rib.de/public
/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/2/tenderId/181168
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
Name: https://www.meinauftrag.rib.de
URL: https://www.meinauftrag.rib.de

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Verfahrensbedingungen:
Voraussichtliches Datum der Absendung der Aufforderungen zur Angebotseinreichung: 29/04
/2024
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.meinauftrag.rib.de
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 30/05/2024 10:00:00 (UTC+2)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 130 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Nachforderungen erfolgen im Rahmen der Vorgaben des § 56 VgV.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 30/05/2024 10:00:00 (UTC+2)
Ort: Zentrale Vergabestelle
Auftragsbedingungen:
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Informationen über die Überprüfungsfristen: Verstöße gegen Vergabevorschriften, die
aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind
spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer
Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein
Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu
stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o.a. Fristen gelten
nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige
Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat,
ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die
Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und
Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer

Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies
aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im
Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen
Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags,
jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat
der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht,
endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der
Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der teilnehmenden Personen: 1
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Schlichtungsstelle: Vergabekammer des Landes Berlin
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Landes Berlin
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt:
Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg von Berlin
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt: Bezirksamt
Tempelhof-Schöneberg von Berlin
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt:
Vergabekammer des Landes Berlin

5.1. Los: LOT-0010
Titel: G16 Ruppin-GS
Beschreibung: Herstellung, Lieferung und Ausgabe von Schulmittagessen (einschließlich
eines täglichen Rohkostanteils und eines Getränks) an der/den in der Losbeschreibung
ausgewiesenen Berliner Schulen inkl. der Reinigung der zu nutzenden schulischen Räume
sowie der Entsorgung der hierbei anfallenden Speisereste und Abfälle. Es gilt ein Brutto-
Festpreis.
Interne Kennung: 10

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 55524000 Verpflegungsdienste für Schulen
Menge: 377

5.1.2. Erfüllungsort
Stadt: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland

5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 04/11/2024
Enddatum der Laufzeit: 31/07/2028

5.1.5. Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1 637 725,46 EUR

5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:selbst# Bei der in Menge (BT25Lot)
eingetragenen Zahl, handelt es sich um Essensportionen im Vertragszeitraum. Die
Höchstmenge der Rahmenvereinbarung in Bezug auf die abzugebenden Portionen ist 377693
Portionen

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9. Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: Die nachstehenden Angaben, Erklärungen, Nachweise und Unterlagen sind
von den Bietenden bzw. jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft einzureichen. Ausländische
Bietende können jeweils vergleichbare Nachweise ihres Herkunftslandes in beglaubigter
deutscher Übersetzung vorlegen. Die vom Auftraggeber bereit gestellte Erklärung zur
Eignung und die Erklärung zu Ausschlussgründen und Angaben zum Unternehmen
(Wirt124 EU), Wirt3293 (Bieterangaben Wettbewerbsregister) sind vollständig ausgefüllt
einzureichen. Die Eignung ist durch Eintragung in das Unternehmerund Lieferantenverzeichnis
bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen (ULV) oder gleichwertige
Eintragung bei einer Präqualifizierungsstelle einer IHK oder Auftragsstelle oder Eigenerklärung
gem. Formular Wirt124 EU nachzuweisen. Die einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)
kann als vorläufiger Nachweis zur Eignung eingereicht werden. Ersatzweise nachfolgend
aufgeführte Bescheinigungen, nicht älter als 1 Jahr: Bescheinigung des Finanzamtes über die
Entrichtung von Steuern, Bescheinigung der Krankenkassen über die rückstandslose
Beitragsentrichtung, Eintragung im Berufsund Handelsregister (falls zutreffend). Sofern ein
Unternehmen den Auftrag nicht alleine ausführen kann, d.h. eine Bietergemeinschaft bildet,
Unterauftragsverhältnisse oder Eignungsleihe erforderlich sind, sind die Formulare Wirt124 EU
(Erklärungen zu Ausschlussgründen und Angaben zum Unternehmen), die Eigenerklärung
zur Bietereignung und Wirt3293 (Bieterangaben zum Wettbewerbsregister) mehrfach
ausgefüllt einzureichen. Die Mitglieder von Bietergemeinschaften benennen eines ihrer
Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des
Vertrages. Dies erfolgt durch die Abgabe der, in der Erklärung der
BieterBewerbergemeinschaft (Wirt238) verlangten Angaben. Nachunternehmer
(Unterauftragnehmer mit Eignungsleihe): Das Formular Wirt235 (Unteraufträge Eignungsleihe)
ist mit dem Angebot einzureichen, des Weiteren sind pro Unternehmen ein separates
Formular Wirt124 EU und Wirt3293 einzureichen. Nachunternehmer (Unterauftragnehmer
ohne Eignungsleihe): Wenn das beteiligte Unternehmen einen Nachunternehmer
/Unterauftragnehmer ohne Eignungsleihe einsetzen möchte, ist pro Unternehmen das
Formular Wirt124 EU einzureichen. Der Hauptauftragnehmer muss im Formular
Unteraufträge Eignungsleihe (Wirt235) Angaben zu dem Unternehmen vornehmen.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet

Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit

Beschreibung: [1.] Referenzen (siehe Eigenerklärung zur Eignung ) über vergleichbare
Tätigkeiten, durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens bezogen auf die
letzten 3 Jahre (siehe Eigenerklärung zur Eignung ) Verfügt der Bieter/das Mitglied der
Bietergemeinschaft über mehrere Niederlassungen, so müssen sich die Referenzen auf die
Niederlassung beziehen, die den Auftrag ausführen soll. Bezieht sich die Referenz auf einen
vorgesehenen Nachunternehmer, so ist dies ergänzend anzugeben. Hat der Bieter eine
Leistung nicht vollständig selbst, sondern ganz oder teilweise durch einen Nachunternehmer
oder einen ARGE-Partner erbracht, so ist dies anzugeben, ggf. auf einem Beiblatt. Der Bieter
erklärt sich durch Angabe der Referenzen mit einer Nachfrage des Auftraggebers bei den
jeweiligen Referenzauftraggebern ohne seine gesonderte Zustimmung einverstanden. Wenn
nicht alle geforderten Felder zu einer Referenz ausgefüllt werden, kann die Referenz mangels
Überprüfbarkeit nicht berücksichtigt werden. [2.] Angaben zu Arbeitskräften: Es sind die
jahresdurchschnittliche Anzahl beschäftigter Arbeitskräfte des Unternehmens der letzten drei
abgeschlossenen Kalenderjahre zu benennen. [3.] Eingesetztes Personal: Für alle in der
Schule zur Leistungserbringung eingesetzten Personen müssen dem Auftragnehmer
erweiterte Führungszeugnisse vorliegen, die jeweils nicht älter als drei Jahre sind, d.h. der
Auftragnehmer muss im Rahmen regelmäßiger Überprüfungen dafür sorgen, dass die
erweiterten Führungszeugnisse rechtzeitig erneuert werden. [3.1] Leitung des
Verpflegungsbereich: Unabhängig vom Verpflegungssystem muss es eine verantwortliche
Person und somit einen festen Ansprechpartner geben. Diese Person muss über eine
einschlägige berufsfachliche Qualifikation wie z.B. Koch, Küchenmeister,
Hauswirtschaftsmeister, Hauswirtschaftlicher (Betriebs)Leiter, Diätassistent oder
Oecotrophologe verfügen. Sie muss regelmäßig an beruflichen Fortund
Weiterbildungsmaßnahmen mit ernährungswissenschaftlichem Schwerpunkt teilnehmen. [3.2]
Weiteres Küchenund Ausgabepersonal: Sofern Personal ohne einschlägige Berufsausbildung
beschäftigt wird, sind entsprechende Schulungsund Qualifizierungsmaßnahmen
durchzuführen, insbesondere eine Schulung zum Thema Lebensmittelhygiene und eine
Belehrung nach Infektionsschutzgesetz. Bei der Auswahl des Personals ist auf Aspekte wie
freundliches Auftreten, kommunikative Fähigkeiten und pädagogisches Geschick zu achten.
Ferner muss eine Unterweisung für den Umgang mit Kindern unterschiedlicher Altersgruppen
durchgeführt werden. Sofern Personal für das Aufbereiten der Speisen verantwortlich ist,
muss es für die betreffenden Prozessabläufe geschult werden. Zur Erweiterung der
Kompetenzen des Ausgabepersonals darf nur noch Ausgabepersonal eingesetzt werden,
dass eine vom Land Berlin kostenlos angebotene Schulung zum Umgang mit den Kindern bei
der Ausgabesituation im Umfang von 12 Stunden, verteilt über 2 Tage, absolviert hat. Die
Teilnahme an der Schulung muss spätestens 2 Jahre nach Zuschlagserteilung erfolgt sein,
sofern keine besonderen Gründe vorliegen, die außerhalb des Einflussbereichs des Bieters
liegen, wie z.B. wiederholte Absage der Fortbildung durch den Veranstalter. Wird neues, noch
nicht geschultes Ausgabepersonal im Unternehmen nach den ersten 18 Monaten des
Vertragszeitraumes eingestellt, muss der Bieter innerhalb von 6 Monaten nachweisen, dass
die betreffende(n) Person(en) geschult wurde(n). Die Teilnahmebescheinigung ist direkt nach
Erhalt dem Auftraggeber unaufgefordert vorzulegen. Über die Angebote der Schulung
informiert der Auftraggeber.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet

Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: [1.] Umsätze: Erklärung über den Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen
auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Leistungen betrifft, die mit der

zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter den Einschluss des Anteils bei gemeinsam
mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen. [2.] Betriebshaftpflicht: Der
Auftragnehmer muss während der gesamten Laufzeit des Vertrages über eine
Betriebshaftpflichtversicherung, deren Deckungssummen für Personenschäden mindestens
5.000.000,00 , für Sachschäden mindestens 2.000.000,00 beträgt, verfügen. Er hat bei
Vertragsbeginn den Abschluss einer entsprechenden Betriebshaftpflichtversicherung
nachzuweisen. Zu diesem Zweck übersendet er unaufgefordert einen entsprechenden
Nachweis an den Auftraggeber. [3.] Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und
Beiträgen zur Sozialversicherung: Erklärung, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern
und Abgaben sowie Sozialversicherungsbeiträge, soweit die Pflicht zur Beitragszahlung
besteht, ordnungsgemäß erfüllt worden. Auf Nachfrage (Angebot der engeren Wahl) sind eine
Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen
vorzulegen. [4.] Berufsgenossenschaft: Angabe zur Mitgliedschaft bei der
Berufsgenossenschaft. Auf Nachfrage (Angebot der engeren Wahl) ist eine qualifizierte
Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen
Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen vorzulegen.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet

5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Beschreibung: Die Ermittlung des wirtschaftlich günstigsten Angebots erfolgt anhand von 10
Kriterien, welche jeweils einer schulspezifischen festgelegten Bepunktung (losweise)
unterliegt. Die genaue Bepunktung sind aus den losbezogenen Unterlagen unter dem Register
Zuschlagskriterien zu entnehmen. Ein Angebot kann maximal 3.000 Bewertungspunkte
erhalten. Das Angebot mit den meisten Punkten gilt als das Wirtschaftlichste. Da es sich hier
um eine schulspezifische Bepunktung handelt, können die festgelegten Bewertungspunkte
losweise voneinander abweichen. Die 10 Kriterien wurde wie folgt benannt: 1 Gemüse in
BioQualität und/oder entsprechend Brandenburger Qualitätszeichen 2 Fleisch in BioQualität 3
Selbstverpflichtung zur Fortbildung mit dem Schwerpunkt vegetarisch Kochen für Kinder 4
Zusatzangebot für die Sonderkost 5 Frische Zubereitung von Rohkostund Blattsalaten und
Salatdressings 6 Probierportionen 7 Zufriedenheitsabfrage 8 Mitbestimmung Speisenplan 9
Wunschessen 10 Speisekarte mit vegetarischen Gerichten. Für die Kriterien 1 bis 9 sind die
jeweils erreichten Bewertungspunkte für den Bieter in den losbezogenen Unterlagen direkt
ersichtlich. Nähere Beschreibungen zu den Kriterien 1 bis 9 sind aus dem Dokument
Erläuterung_zum_Wertungsprozedere zu entnehmen. Die Bewertung des Kriteriums 10
erfolgt davon abweichend von 3 vom Mittagessenausschuss bestimmten Personen, die
nachfolgend und in den übrigen Vergabeunterlagen auch als Bewertende bezeichnet sind. Der
Bieter stellt hier in der losbezogenen Unterlage, Register Speisekarte vegetarische Gerichte
seine Speisekarte dar. Die genauen Vorgaben hierfür sind aus dem Dokument
Erläuterung_zum_Wertungsprozedere zu entnehmen. Die Bewertung der Speisekarten
erfolgt nach Abgabe des Angebotes durch die Bewertenden. Bewertet wird die Akzeptanz
jedes einzelnen Gerichts, also ob aufgrund der Erfahrungen der Bewertenden an ihrer Schule
angenommen werden kann, dass dort besonders viele Schülerxinnen (volle Akzeptanz) oder
durchschnittlich viele (teilweise Akzeptanz) oder eher weniger Schülerxinnen (geringe
Akzeptanz) das Gericht in der beschriebenen Form ohne Änderungswünsche bestellen und
ohne wesentliche Überreste verzehren würden, wenn die Mittagessensaufnahme ungestört
verläuft. Für den Fall, dass die Bezeichnung des Gerichts nicht den festgelegten Vorgaben
entspricht oder keine Angabe gemacht wurde, wird das Gericht mit nicht gewertet bewertet
und erhält 0 Punkte. Zu diesem Zweck übersendet die ausschreibende Stelle, sofern und

soweit pro Los mehrere Angebote abgegeben wurden, die nicht gemäß § 57 VgV
ausgeschlossen wurden, den Bewertenden des betreffenden Loses die Speisekarte
vegetarische Gerichte aus der losbezogenen Unterlage ohne Angaben des Bieters, also
anonymisiert. Die Bewertenden müssen der ausschreibenden Stelle vor der Übersendung der
losbezogenen Unterlage/Speisekarte jeweils eine von ihnen unterzeichnete Erklärung gemäß
§ 6 VgV vorlegen. Personen, von denen vor Übersendung der Speisekarten keine
unterzeichnete Erklärung gemäß § 6 VgV vorliegt, dürfen an der Bewertung der Akzeptanz der
Speisekarten nicht teilnehmen. Die Bewertenden sind berechtigt, sich mit anderen
Bewertenden ihrer Schule über die Akzeptanz der Speisekarten und ihre vorläufigen
Einschätzungen hinsichtlich der Bewertung der Akzeptanz der Speisekarten auszutauschen
und dazu zu diskutieren. Die ausschreibende Stelle überträgt die Bewertung in die
losbezogene Unterlage; sowohl die Punkte als auch die erzielte Gesamtpunktzahl des
Angebotes werden automatisch addiert bzw. ermittelt. Die Gesamtpunktzahl wird
mathematisch auf 2 Stellen nach dem Komma gerundet. Bevorzugte Vergabe Bei sonst
gleichwertigen Angeboten erhalten folgende Angebote bevorzugt den Zuschlag. Angebote von
anerkannten Werkstätten für behinderte Menschen nach § 219 des Neunten Buches
Sozialgesetzbuch, Inklusionsbetriebe nach § 215 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch
sowie Werkstätten für behinderte Menschen aus anderen Staaten, die nach deren rechtlichen
Bestimmungen mit den vorgenannten deutschen Einrichtungen vergleichbar sind sowie
Inklusionsbetriebe aus anderen Staaten, die mit den vorgenannten deutschen
Inklusionsbetrieben vergleichbar sind; dies ist der Fall, wenn a) wenigstens 30 Prozent der von
dem Inklusionsbetrieb auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt Beschäftigten, Menschen mit
Behinderungen sind, deren Teilhabe an einer sonstigen Beschäftigung auf dem allgemeinen
Arbeitsmarkt auf Grund von Art oder Schwere der Behinderung oder wegen sonstiger
Umstände voraussichtlich trotz Ausschöpfens aller Fördermöglichkeiten auf besondere
Schwierigkeiten stößt und b) der Inklusionsbetrieb diesen Menschen mit Behinderungen
Maßnahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung und arbeitsbegleitende Betreuung
anbietet, soweit erforderlich auch Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung oder Gelegenheit
zur Teilnahme an entsprechenden außerbetrieblichen Maßnahmen und Unterstützung bei der
Vermittlung in eine sonstige Beschäftigung in einem Betrieb oder einer Dienststelle auf dem
allgemeinen Arbeitsmarkt. Losvergabe Im Falle der Punktgleichheit mehrerer Angebote
entscheidet das Los.

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 23/05/2024 10:00:00 (UTC+2)
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.meinauftrag.rib.de/public
/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/2/tenderId/181168
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
Name: https://www.meinauftrag.rib.de
URL: https://www.meinauftrag.rib.de

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Verfahrensbedingungen:
Voraussichtliches Datum der Absendung der Aufforderungen zur Angebotseinreichung: 29/04
/2024
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.meinauftrag.rib.de
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch

Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 30/05/2024 10:00:00 (UTC+2)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 130 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Nachforderungen erfolgen im Rahmen der Vorgaben des § 56 VgV.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 30/05/2024 10:00:00 (UTC+2)
Ort: Zentrale Vergabestelle
Auftragsbedingungen:
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Informationen über die Überprüfungsfristen: Verstöße gegen Vergabevorschriften, die
aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind
spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer
Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein
Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu
stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o.a. Fristen gelten
nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige
Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat,
ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die
Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und
Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer
Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies
aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im
Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen
Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags,
jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat
der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht,
endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der
Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der teilnehmenden Personen: 1
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Schlichtungsstelle: Vergabekammer des Landes Berlin
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Landes Berlin
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt:
Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg von Berlin

Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt: Bezirksamt
Tempelhof-Schöneberg von Berlin
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt:
Vergabekammer des Landes Berlin

5.1. Los: LOT-0011
Titel: G17 Stechlinsee-GS
Beschreibung: Herstellung, Lieferung und Ausgabe von Schulmittagessen (einschließlich
eines täglichen Rohkostanteils und eines Getränks) an der/den in der Losbeschreibung
ausgewiesenen Berliner Schulen inkl. der Reinigung der zu nutzenden schulischen Räume
sowie der Entsorgung der hierbei anfallenden Speisereste und Abfälle. Es gilt ein Brutto-
Festpreis.
Interne Kennung: 11

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 55524000 Verpflegungsdienste für Schulen
Menge: 95

5.1.2. Erfüllungsort
Stadt: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland

5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 04/11/2024
Enddatum der Laufzeit: 31/07/2028

5.1.5. Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 414 285,13 EUR

5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:selbst#

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9. Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: Die nachstehenden Angaben, Erklärungen, Nachweise und Unterlagen sind
von den Bietenden bzw. jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft einzureichen. Ausländische
Bietende können jeweils vergleichbare Nachweise ihres Herkunftslandes in beglaubigter
deutscher Übersetzung vorlegen. Die vom Auftraggeber bereit gestellte Erklärung zur
Eignung und die Erklärung zu Ausschlussgründen und Angaben zum Unternehmen
(Wirt124 EU), Wirt3293 (Bieterangaben Wettbewerbsregister) sind vollständig ausgefüllt
einzureichen. Die Eignung ist durch Eintragung in das Unternehmerund Lieferantenverzeichnis

bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen (ULV) oder gleichwertige
Eintragung bei einer Präqualifizierungsstelle einer IHK oder Auftragsstelle oder Eigenerklärung
gem. Formular Wirt124 EU nachzuweisen. Die einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)
kann als vorläufiger Nachweis zur Eignung eingereicht werden. Ersatzweise nachfolgend
aufgeführte Bescheinigungen, nicht älter als 1 Jahr: Bescheinigung des Finanzamtes über die
Entrichtung von Steuern, Bescheinigung der Krankenkassen über die rückstandslose
Beitragsentrichtung, Eintragung im Berufsund Handelsregister (falls zutreffend). Sofern ein
Unternehmen den Auftrag nicht alleine ausführen kann, d.h. eine Bietergemeinschaft bildet,
Unterauftragsverhältnisse oder Eignungsleihe erforderlich sind, sind die Formulare Wirt124 EU
(Erklärungen zu Ausschlussgründen und Angaben zum Unternehmen), die Eigenerklärung
zur Bietereignung und Wirt3293 (Bieterangaben zum Wettbewerbsregister) mehrfach
ausgefüllt einzureichen. Die Mitglieder von Bietergemeinschaften benennen eines ihrer
Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des
Vertrages. Dies erfolgt durch die Abgabe der, in der Erklärung der
BieterBewerbergemeinschaft (Wirt238) verlangten Angaben. Nachunternehmer
(Unterauftragnehmer mit Eignungsleihe): Das Formular Wirt235 (Unteraufträge Eignungsleihe)
ist mit dem Angebot einzureichen, des Weiteren sind pro Unternehmen ein separates
Formular Wirt124 EU und Wirt3293 einzureichen. Nachunternehmer (Unterauftragnehmer
ohne Eignungsleihe): Wenn das beteiligte Unternehmen einen Nachunternehmer
/Unterauftragnehmer ohne Eignungsleihe einsetzen möchte, ist pro Unternehmen das
Formular Wirt124 EU einzureichen. Der Hauptauftragnehmer muss im Formular
Unteraufträge Eignungsleihe (Wirt235) Angaben zu dem Unternehmen vornehmen.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet

Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: [1.] Referenzen (siehe Eigenerklärung zur Eignung ) über vergleichbare
Tätigkeiten, durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens bezogen auf die
letzten 3 Jahre (siehe Eigenerklärung zur Eignung ) Verfügt der Bieter/das Mitglied der
Bietergemeinschaft über mehrere Niederlassungen, so müssen sich die Referenzen auf die
Niederlassung beziehen, die den Auftrag ausführen soll. Bezieht sich die Referenz auf einen
vorgesehenen Nachunternehmer, so ist dies ergänzend anzugeben. Hat der Bieter eine
Leistung nicht vollständig selbst, sondern ganz oder teilweise durch einen Nachunternehmer
oder einen ARGE-Partner erbracht, so ist dies anzugeben, ggf. auf einem Beiblatt. Der Bieter
erklärt sich durch Angabe der Referenzen mit einer Nachfrage des Auftraggebers bei den
jeweiligen Referenzauftraggebern ohne seine gesonderte Zustimmung einverstanden. Wenn
nicht alle geforderten Felder zu einer Referenz ausgefüllt werden, kann die Referenz mangels
Überprüfbarkeit nicht berücksichtigt werden. [2.] Angaben zu Arbeitskräften: Es sind die
jahresdurchschnittliche Anzahl beschäftigter Arbeitskräfte des Unternehmens der letzten drei
abgeschlossenen Kalenderjahre zu benennen. [3.] Eingesetztes Personal: Für alle in der
Schule zur Leistungserbringung eingesetzten Personen müssen dem Auftragnehmer
erweiterte Führungszeugnisse vorliegen, die jeweils nicht älter als drei Jahre sind, d.h. der
Auftragnehmer muss im Rahmen regelmäßiger Überprüfungen dafür sorgen, dass die
erweiterten Führungszeugnisse rechtzeitig erneuert werden. [3.1] Leitung des
Verpflegungsbereich: Unabhängig vom Verpflegungssystem muss es eine verantwortliche
Person und somit einen festen Ansprechpartner geben. Diese Person muss über eine
einschlägige berufsfachliche Qualifikation wie z.B. Koch, Küchenmeister,
Hauswirtschaftsmeister, Hauswirtschaftlicher (Betriebs)Leiter, Diätassistent oder
Oecotrophologe verfügen. Sie muss regelmäßig an beruflichen Fortund

Weiterbildungsmaßnahmen mit ernährungswissenschaftlichem Schwerpunkt teilnehmen. [3.2]
Weiteres Küchenund Ausgabepersonal: Sofern Personal ohne einschlägige Berufsausbildung
beschäftigt wird, sind entsprechende Schulungsund Qualifizierungsmaßnahmen
durchzuführen, insbesondere eine Schulung zum Thema Lebensmittelhygiene und eine
Belehrung nach Infektionsschutzgesetz. Bei der Auswahl des Personals ist auf Aspekte wie
freundliches Auftreten, kommunikative Fähigkeiten und pädagogisches Geschick zu achten.
Ferner muss eine Unterweisung für den Umgang mit Kindern unterschiedlicher Altersgruppen
durchgeführt werden. Sofern Personal für das Aufbereiten der Speisen verantwortlich ist,
muss es für die betreffenden Prozessabläufe geschult werden. Zur Erweiterung der
Kompetenzen des Ausgabepersonals darf nur noch Ausgabepersonal eingesetzt werden,
dass eine vom Land Berlin kostenlos angebotene Schulung zum Umgang mit den Kindern bei
der Ausgabesituation im Umfang von 12 Stunden, verteilt über 2 Tage, absolviert hat. Die
Teilnahme an der Schulung muss spätestens 2 Jahre nach Zuschlagserteilung erfolgt sein,
sofern keine besonderen Gründe vorliegen, die außerhalb des Einflussbereichs des Bieters
liegen, wie z.B. wiederholte Absage der Fortbildung durch den Veranstalter. Wird neues, noch
nicht geschultes Ausgabepersonal im Unternehmen nach den ersten 18 Monaten des
Vertragszeitraumes eingestellt, muss der Bieter innerhalb von 6 Monaten nachweisen, dass
die betreffende(n) Person(en) geschult wurde(n). Die Teilnahmebescheinigung ist direkt nach
Erhalt dem Auftraggeber unaufgefordert vorzulegen. Über die Angebote der Schulung
informiert der Auftraggeber.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet

Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: [1.] Umsätze: Erklärung über den Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen
auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Leistungen betrifft, die mit der
zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter den Einschluss des Anteils bei gemeinsam
mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen. [2.] Betriebshaftpflicht: Der
Auftragnehmer muss während der gesamten Laufzeit des Vertrages über eine
Betriebshaftpflichtversicherung, deren Deckungssummen für Personenschäden mindestens
5.000.000,00 , für Sachschäden mindestens 2.000.000,00 beträgt, verfügen. Er hat bei
Vertragsbeginn den Abschluss einer entsprechenden Betriebshaftpflichtversicherung
nachzuweisen. Zu diesem Zweck übersendet er unaufgefordert einen entsprechenden
Nachweis an den Auftraggeber. [3.] Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und
Beiträgen zur Sozialversicherung: Erklärung, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern
und Abgaben sowie Sozialversicherungsbeiträge, soweit die Pflicht zur Beitragszahlung
besteht, ordnungsgemäß erfüllt worden. Auf Nachfrage (Angebot der engeren Wahl) sind eine
Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen
vorzulegen. [4.] Berufsgenossenschaft: Angabe zur Mitgliedschaft bei der
Berufsgenossenschaft. Auf Nachfrage (Angebot der engeren Wahl) ist eine qualifizierte
Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen
Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen vorzulegen.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet

5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Beschreibung: Die Ermittlung des wirtschaftlich günstigsten Angebots erfolgt anhand von 10
Kriterien, welche jeweils einer schulspezifischen festgelegten Bepunktung (losweise)
unterliegt. Die genaue Bepunktung sind aus den losbezogenen Unterlagen unter dem Register

Zuschlagskriterien zu entnehmen. Ein Angebot kann maximal 3.000 Bewertungspunkte
erhalten. Das Angebot mit den meisten Punkten gilt als das Wirtschaftlichste. Da es sich hier
um eine schulspezifische Bepunktung handelt, können die festgelegten Bewertungspunkte
losweise voneinander abweichen. Die 10 Kriterien wurde wie folgt benannt: 1 Gemüse in
BioQualität und/oder entsprechend Brandenburger Qualitätszeichen 2 Fleisch in BioQualität 3
Selbstverpflichtung zur Fortbildung mit dem Schwerpunkt vegetarisch Kochen für Kinder 4
Zusatzangebot für die Sonderkost 5 Frische Zubereitung von Rohkostund Blattsalaten und
Salatdressings 6 Probierportionen 7 Zufriedenheitsabfrage 8 Mitbestimmung Speisenplan 9
Wunschessen 10 Speisekarte mit vegetarischen Gerichten. Für die Kriterien 1 bis 9 sind die
jeweils erreichten Bewertungspunkte für den Bieter in den losbezogenen Unterlagen direkt
ersichtlich. Nähere Beschreibungen zu den Kriterien 1 bis 9 sind aus dem Dokument
Erläuterung_zum_Wertungsprozedere zu entnehmen. Die Bewertung des Kriteriums 10
erfolgt davon abweichend von 3 vom Mittagessenausschuss bestimmten Personen, die
nachfolgend und in den übrigen Vergabeunterlagen auch als Bewertende bezeichnet sind. Der
Bieter stellt hier in der losbezogenen Unterlage, Register Speisekarte vegetarische Gerichte
seine Speisekarte dar. Die genauen Vorgaben hierfür sind aus dem Dokument
Erläuterung_zum_Wertungsprozedere zu entnehmen. Die Bewertung der Speisekarten
erfolgt nach Abgabe des Angebotes durch die Bewertenden. Bewertet wird die Akzeptanz
jedes einzelnen Gerichts, also ob aufgrund der Erfahrungen der Bewertenden an ihrer Schule
angenommen werden kann, dass dort besonders viele Schülerxinnen (volle Akzeptanz) oder
durchschnittlich viele (teilweise Akzeptanz) oder eher weniger Schülerxinnen (geringe
Akzeptanz) das Gericht in der beschriebenen Form ohne Änderungswünsche bestellen und
ohne wesentliche Überreste verzehren würden, wenn die Mittagessensaufnahme ungestört
verläuft. Für den Fall, dass die Bezeichnung des Gerichts nicht den festgelegten Vorgaben
entspricht oder keine Angabe gemacht wurde, wird das Gericht mit nicht gewertet bewertet
und erhält 0 Punkte. Zu diesem Zweck übersendet die ausschreibende Stelle, sofern und
soweit pro Los mehrere Angebote abgegeben wurden, die nicht gemäß § 57 VgV
ausgeschlossen wurden, den Bewertenden des betreffenden Loses die Speisekarte
vegetarische Gerichte aus der losbezogenen Unterlage ohne Angaben des Bieters, also
anonymisiert. Die Bewertenden müssen der ausschreibenden Stelle vor der Übersendung der
losbezogenen Unterlage/Speisekarte jeweils eine von ihnen unterzeichnete Erklärung gemäß
§ 6 VgV vorlegen. Personen, von denen vor Übersendung der Speisekarten keine
unterzeichnete Erklärung gemäß § 6 VgV vorliegt, dürfen an der Bewertung der Akzeptanz der
Speisekarten nicht teilnehmen. Die Bewertenden sind berechtigt, sich mit anderen
Bewertenden ihrer Schule über die Akzeptanz der Speisekarten und ihre vorläufigen
Einschätzungen hinsichtlich der Bewertung der Akzeptanz der Speisekarten auszutauschen
und dazu zu diskutieren. Die ausschreibende Stelle überträgt die Bewertung in die
losbezogene Unterlage; sowohl die Punkte als auch die erzielte Gesamtpunktzahl des
Angebotes werden automatisch addiert bzw. ermittelt. Die Gesamtpunktzahl wird
mathematisch auf 2 Stellen nach dem Komma gerundet. Bevorzugte Vergabe Bei sonst
gleichwertigen Angeboten erhalten folgende Angebote bevorzugt den Zuschlag. Angebote von
anerkannten Werkstätten für behinderte Menschen nach § 219 des Neunten Buches
Sozialgesetzbuch, Inklusionsbetriebe nach § 215 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch
sowie Werkstätten für behinderte Menschen aus anderen Staaten, die nach deren rechtlichen
Bestimmungen mit den vorgenannten deutschen Einrichtungen vergleichbar sind sowie
Inklusionsbetriebe aus anderen Staaten, die mit den vorgenannten deutschen
Inklusionsbetrieben vergleichbar sind; dies ist der Fall, wenn a) wenigstens 30 Prozent der von
dem Inklusionsbetrieb auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt Beschäftigten, Menschen mit
Behinderungen sind, deren Teilhabe an einer sonstigen Beschäftigung auf dem allgemeinen
Arbeitsmarkt auf Grund von Art oder Schwere der Behinderung oder wegen sonstiger

Umstände voraussichtlich trotz Ausschöpfens aller Fördermöglichkeiten auf besondere
Schwierigkeiten stößt und b) der Inklusionsbetrieb diesen Menschen mit Behinderungen
Maßnahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung und arbeitsbegleitende Betreuung
anbietet, soweit erforderlich auch Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung oder Gelegenheit
zur Teilnahme an entsprechenden außerbetrieblichen Maßnahmen und Unterstützung bei der
Vermittlung in eine sonstige Beschäftigung in einem Betrieb oder einer Dienststelle auf dem
allgemeinen Arbeitsmarkt. Losvergabe Im Falle der Punktgleichheit mehrerer Angebote
entscheidet das Los.

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 23/05/2024 10:00:00 (UTC+2)
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.meinauftrag.rib.de/public
/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/2/tenderId/181168
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
Name: https://www.meinauftrag.rib.de
URL: https://www.meinauftrag.rib.de

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Verfahrensbedingungen:
Voraussichtliches Datum der Absendung der Aufforderungen zur Angebotseinreichung: 29/04
/2024
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.meinauftrag.rib.de
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 30/05/2024 10:00:00 (UTC+2)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 130 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Nachforderungen erfolgen im Rahmen der Vorgaben des § 56 VgV.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 30/05/2024 10:00:00 (UTC+2)
Ort: Zentrale Vergabestelle
Auftragsbedingungen:
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Informationen über die Überprüfungsfristen: Verstöße gegen Vergabevorschriften, die
aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind
spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer
Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein
Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu
stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o.a. Fristen gelten
nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige

Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat,
ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die
Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und
Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer
Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies
aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im
Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen
Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags,
jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat
der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht,
endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der
Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der teilnehmenden Personen: 1
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Schlichtungsstelle: Vergabekammer des Landes Berlin
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Landes Berlin
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt:
Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg von Berlin
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt: Bezirksamt
Tempelhof-Schöneberg von Berlin
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt:
Vergabekammer des Landes Berlin

5.1. Los: LOT-0012
Titel: G19 Paul-Simmel-GS
Beschreibung: Herstellung, Lieferung und Ausgabe von Schulmittagessen (einschließlich
eines täglichen Rohkostanteils und eines Getränks) an der/den in der Losbeschreibung
ausgewiesenen Berliner Schulen inkl. der Reinigung der zu nutzenden schulischen Räume
sowie der Entsorgung der hierbei anfallenden Speisereste und Abfälle. Es gilt ein Brutto-
Festpreis.
Interne Kennung: 12

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 55524000 Verpflegungsdienste für Schulen
Menge: 350

5.1.2. Erfüllungsort
Stadt: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland

5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 04/11/2024

Enddatum der Laufzeit: 31/07/2028

5.1.5. Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1 517 641,64 EUR

5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:selbst# Bei der in Menge (BT25Lot)
eingetragenen Zahl, handelt es sich um Essensportionen im Vertragszeitraum. Die
Höchstmenge der Rahmenvereinbarung in Bezug auf die abzugebenden Portionen ist 349999
Portionen

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9. Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: Die nachstehenden Angaben, Erklärungen, Nachweise und Unterlagen sind
von den Bietenden bzw. jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft einzureichen. Ausländische
Bietende können jeweils vergleichbare Nachweise ihres Herkunftslandes in beglaubigter
deutscher Übersetzung vorlegen. Die vom Auftraggeber bereit gestellte Erklärung zur
Eignung und die Erklärung zu Ausschlussgründen und Angaben zum Unternehmen
(Wirt124 EU), Wirt3293 (Bieterangaben Wettbewerbsregister) sind vollständig ausgefüllt
einzureichen. Die Eignung ist durch Eintragung in das Unternehmerund Lieferantenverzeichnis
bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen (ULV) oder gleichwertige
Eintragung bei einer Präqualifizierungsstelle einer IHK oder Auftragsstelle oder Eigenerklärung
gem. Formular Wirt124 EU nachzuweisen. Die einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)
kann als vorläufiger Nachweis zur Eignung eingereicht werden. Ersatzweise nachfolgend
aufgeführte Bescheinigungen, nicht älter als 1 Jahr: Bescheinigung des Finanzamtes über die
Entrichtung von Steuern, Bescheinigung der Krankenkassen über die rückstandslose
Beitragsentrichtung, Eintragung im Berufsund Handelsregister (falls zutreffend). Sofern ein
Unternehmen den Auftrag nicht alleine ausführen kann, d.h. eine Bietergemeinschaft bildet,
Unterauftragsverhältnisse oder Eignungsleihe erforderlich sind, sind die Formulare Wirt124 EU
(Erklärungen zu Ausschlussgründen und Angaben zum Unternehmen), die Eigenerklärung
zur Bietereignung und Wirt3293 (Bieterangaben zum Wettbewerbsregister) mehrfach
ausgefüllt einzureichen. Die Mitglieder von Bietergemeinschaften benennen eines ihrer
Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des
Vertrages. Dies erfolgt durch die Abgabe der, in der Erklärung der
BieterBewerbergemeinschaft (Wirt238) verlangten Angaben. Nachunternehmer
(Unterauftragnehmer mit Eignungsleihe): Das Formular Wirt235 (Unteraufträge Eignungsleihe)
ist mit dem Angebot einzureichen, des Weiteren sind pro Unternehmen ein separates
Formular Wirt124 EU und Wirt3293 einzureichen. Nachunternehmer (Unterauftragnehmer
ohne Eignungsleihe): Wenn das beteiligte Unternehmen einen Nachunternehmer
/Unterauftragnehmer ohne Eignungsleihe einsetzen möchte, ist pro Unternehmen das
Formular Wirt124 EU einzureichen. Der Hauptauftragnehmer muss im Formular
Unteraufträge Eignungsleihe (Wirt235) Angaben zu dem Unternehmen vornehmen.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet

Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: [1.] Referenzen (siehe Eigenerklärung zur Eignung ) über vergleichbare
Tätigkeiten, durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens bezogen auf die
letzten 3 Jahre (siehe Eigenerklärung zur Eignung ) Verfügt der Bieter/das Mitglied der
Bietergemeinschaft über mehrere Niederlassungen, so müssen sich die Referenzen auf die
Niederlassung beziehen, die den Auftrag ausführen soll. Bezieht sich die Referenz auf einen
vorgesehenen Nachunternehmer, so ist dies ergänzend anzugeben. Hat der Bieter eine
Leistung nicht vollständig selbst, sondern ganz oder teilweise durch einen Nachunternehmer
oder einen ARGE-Partner erbracht, so ist dies anzugeben, ggf. auf einem Beiblatt. Der Bieter
erklärt sich durch Angabe der Referenzen mit einer Nachfrage des Auftraggebers bei den
jeweiligen Referenzauftraggebern ohne seine gesonderte Zustimmung einverstanden. Wenn
nicht alle geforderten Felder zu einer Referenz ausgefüllt werden, kann die Referenz mangels
Überprüfbarkeit nicht berücksichtigt werden. [2.] Angaben zu Arbeitskräften: Es sind die
jahresdurchschnittliche Anzahl beschäftigter Arbeitskräfte des Unternehmens der letzten drei
abgeschlossenen Kalenderjahre zu benennen. [3.] Eingesetztes Personal: Für alle in der
Schule zur Leistungserbringung eingesetzten Personen müssen dem Auftragnehmer
erweiterte Führungszeugnisse vorliegen, die jeweils nicht älter als drei Jahre sind, d.h. der
Auftragnehmer muss im Rahmen regelmäßiger Überprüfungen dafür sorgen, dass die
erweiterten Führungszeugnisse rechtzeitig erneuert werden. [3.1] Leitung des
Verpflegungsbereich: Unabhängig vom Verpflegungssystem muss es eine verantwortliche
Person und somit einen festen Ansprechpartner geben. Diese Person muss über eine
einschlägige berufsfachliche Qualifikation wie z.B. Koch, Küchenmeister,
Hauswirtschaftsmeister, Hauswirtschaftlicher (Betriebs)Leiter, Diätassistent oder
Oecotrophologe verfügen. Sie muss regelmäßig an beruflichen Fortund
Weiterbildungsmaßnahmen mit ernährungswissenschaftlichem Schwerpunkt teilnehmen. [3.2]
Weiteres Küchenund Ausgabepersonal: Sofern Personal ohne einschlägige Berufsausbildung
beschäftigt wird, sind entsprechende Schulungsund Qualifizierungsmaßnahmen
durchzuführen, insbesondere eine Schulung zum Thema Lebensmittelhygiene und eine
Belehrung nach Infektionsschutzgesetz. Bei der Auswahl des Personals ist auf Aspekte wie
freundliches Auftreten, kommunikative Fähigkeiten und pädagogisches Geschick zu achten.
Ferner muss eine Unterweisung für den Umgang mit Kindern unterschiedlicher Altersgruppen
durchgeführt werden. Sofern Personal für das Aufbereiten der Speisen verantwortlich ist,
muss es für die betreffenden Prozessabläufe geschult werden. Zur Erweiterung der
Kompetenzen des Ausgabepersonals darf nur noch Ausgabepersonal eingesetzt werden,
dass eine vom Land Berlin kostenlos angebotene Schulung zum Umgang mit den Kindern bei
der Ausgabesituation im Umfang von 12 Stunden, verteilt über 2 Tage, absolviert hat. Die
Teilnahme an der Schulung muss spätestens 2 Jahre nach Zuschlagserteilung erfolgt sein,
sofern keine besonderen Gründe vorliegen, die außerhalb des Einflussbereichs des Bieters
liegen, wie z.B. wiederholte Absage der Fortbildung durch den Veranstalter. Wird neues, noch
nicht geschultes Ausgabepersonal im Unternehmen nach den ersten 18 Monaten des
Vertragszeitraumes eingestellt, muss der Bieter innerhalb von 6 Monaten nachweisen, dass
die betreffende(n) Person(en) geschult wurde(n). Die Teilnahmebescheinigung ist direkt nach
Erhalt dem Auftraggeber unaufgefordert vorzulegen. Über die Angebote der Schulung
informiert der Auftraggeber.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet

Kriterium:

Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: [1.] Umsätze: Erklärung über den Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen
auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Leistungen betrifft, die mit der
zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter den Einschluss des Anteils bei gemeinsam
mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen. [2.] Betriebshaftpflicht: Der
Auftragnehmer muss während der gesamten Laufzeit des Vertrages über eine
Betriebshaftpflichtversicherung, deren Deckungssummen für Personenschäden mindestens
5.000.000,00 , für Sachschäden mindestens 2.000.000,00 beträgt, verfügen. Er hat bei
Vertragsbeginn den Abschluss einer entsprechenden Betriebshaftpflichtversicherung
nachzuweisen. Zu diesem Zweck übersendet er unaufgefordert einen entsprechenden
Nachweis an den Auftraggeber. [3.] Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und
Beiträgen zur Sozialversicherung: Erklärung, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern
und Abgaben sowie Sozialversicherungsbeiträge, soweit die Pflicht zur Beitragszahlung
besteht, ordnungsgemäß erfüllt worden. Auf Nachfrage (Angebot der engeren Wahl) sind eine
Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen
vorzulegen. [4.] Berufsgenossenschaft: Angabe zur Mitgliedschaft bei der
Berufsgenossenschaft. Auf Nachfrage (Angebot der engeren Wahl) ist eine qualifizierte
Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen
Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen vorzulegen.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet

5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Beschreibung: Die Ermittlung des wirtschaftlich günstigsten Angebots erfolgt anhand von 10
Kriterien, welche jeweils einer schulspezifischen festgelegten Bepunktung (losweise)
unterliegt. Die genaue Bepunktung sind aus den losbezogenen Unterlagen unter dem Register
Zuschlagskriterien zu entnehmen. Ein Angebot kann maximal 3.000 Bewertungspunkte
erhalten. Das Angebot mit den meisten Punkten gilt als das Wirtschaftlichste. Da es sich hier
um eine schulspezifische Bepunktung handelt, können die festgelegten Bewertungspunkte
losweise voneinander abweichen. Die 10 Kriterien wurde wie folgt benannt: 1 Gemüse in
BioQualität und/oder entsprechend Brandenburger Qualitätszeichen 2 Fleisch in BioQualität 3
Selbstverpflichtung zur Fortbildung mit dem Schwerpunkt vegetarisch Kochen für Kinder 4
Zusatzangebot für die Sonderkost 5 Frische Zubereitung von Rohkostund Blattsalaten und
Salatdressings 6 Probierportionen 7 Zufriedenheitsabfrage 8 Mitbestimmung Speisenplan 9
Wunschessen 10 Speisekarte mit vegetarischen Gerichten. Für die Kriterien 1 bis 9 sind die
jeweils erreichten Bewertungspunkte für den Bieter in den losbezogenen Unterlagen direkt
ersichtlich. Nähere Beschreibungen zu den Kriterien 1 bis 9 sind aus dem Dokument
Erläuterung_zum_Wertungsprozedere zu entnehmen. Die Bewertung des Kriteriums 10
erfolgt davon abweichend von 3 vom Mittagessenausschuss bestimmten Personen, die
nachfolgend und in den übrigen Vergabeunterlagen auch als Bewertende bezeichnet sind. Der
Bieter stellt hier in der losbezogenen Unterlage, Register Speisekarte vegetarische Gerichte
seine Speisekarte dar. Die genauen Vorgaben hierfür sind aus dem Dokument
Erläuterung_zum_Wertungsprozedere zu entnehmen. Die Bewertung der Speisekarten
erfolgt nach Abgabe des Angebotes durch die Bewertenden. Bewertet wird die Akzeptanz
jedes einzelnen Gerichts, also ob aufgrund der Erfahrungen der Bewertenden an ihrer Schule
angenommen werden kann, dass dort besonders viele Schülerxinnen (volle Akzeptanz) oder
durchschnittlich viele (teilweise Akzeptanz) oder eher weniger Schülerxinnen (geringe
Akzeptanz) das Gericht in der beschriebenen Form ohne Änderungswünsche bestellen und

ohne wesentliche Überreste verzehren würden, wenn die Mittagessensaufnahme ungestört
verläuft. Für den Fall, dass die Bezeichnung des Gerichts nicht den festgelegten Vorgaben
entspricht oder keine Angabe gemacht wurde, wird das Gericht mit nicht gewertet bewertet
und erhält 0 Punkte. Zu diesem Zweck übersendet die ausschreibende Stelle, sofern und
soweit pro Los mehrere Angebote abgegeben wurden, die nicht gemäß § 57 VgV
ausgeschlossen wurden, den Bewertenden des betreffenden Loses die Speisekarte
vegetarische Gerichte aus der losbezogenen Unterlage ohne Angaben des Bieters, also
anonymisiert. Die Bewertenden müssen der ausschreibenden Stelle vor der Übersendung der
losbezogenen Unterlage/Speisekarte jeweils eine von ihnen unterzeichnete Erklärung gemäß
§ 6 VgV vorlegen. Personen, von denen vor Übersendung der Speisekarten keine
unterzeichnete Erklärung gemäß § 6 VgV vorliegt, dürfen an der Bewertung der Akzeptanz der
Speisekarten nicht teilnehmen. Die Bewertenden sind berechtigt, sich mit anderen
Bewertenden ihrer Schule über die Akzeptanz der Speisekarten und ihre vorläufigen
Einschätzungen hinsichtlich der Bewertung der Akzeptanz der Speisekarten auszutauschen
und dazu zu diskutieren. Die ausschreibende Stelle überträgt die Bewertung in die
losbezogene Unterlage; sowohl die Punkte als auch die erzielte Gesamtpunktzahl des
Angebotes werden automatisch addiert bzw. ermittelt. Die Gesamtpunktzahl wird
mathematisch auf 2 Stellen nach dem Komma gerundet. Bevorzugte Vergabe Bei sonst
gleichwertigen Angeboten erhalten folgende Angebote bevorzugt den Zuschlag. Angebote von
anerkannten Werkstätten für behinderte Menschen nach § 219 des Neunten Buches
Sozialgesetzbuch, Inklusionsbetriebe nach § 215 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch
sowie Werkstätten für behinderte Menschen aus anderen Staaten, die nach deren rechtlichen
Bestimmungen mit den vorgenannten deutschen Einrichtungen vergleichbar sind sowie
Inklusionsbetriebe aus anderen Staaten, die mit den vorgenannten deutschen
Inklusionsbetrieben vergleichbar sind; dies ist der Fall, wenn a) wenigstens 30 Prozent der von
dem Inklusionsbetrieb auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt Beschäftigten, Menschen mit
Behinderungen sind, deren Teilhabe an einer sonstigen Beschäftigung auf dem allgemeinen
Arbeitsmarkt auf Grund von Art oder Schwere der Behinderung oder wegen sonstiger
Umstände voraussichtlich trotz Ausschöpfens aller Fördermöglichkeiten auf besondere
Schwierigkeiten stößt und b) der Inklusionsbetrieb diesen Menschen mit Behinderungen
Maßnahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung und arbeitsbegleitende Betreuung
anbietet, soweit erforderlich auch Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung oder Gelegenheit
zur Teilnahme an entsprechenden außerbetrieblichen Maßnahmen und Unterstützung bei der
Vermittlung in eine sonstige Beschäftigung in einem Betrieb oder einer Dienststelle auf dem
allgemeinen Arbeitsmarkt. Losvergabe Im Falle der Punktgleichheit mehrerer Angebote
entscheidet das Los.

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 23/05/2024 10:00:00 (UTC+2)
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.meinauftrag.rib.de/public
/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/2/tenderId/181168
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
Name: https://www.meinauftrag.rib.de
URL: https://www.meinauftrag.rib.de

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Verfahrensbedingungen:
Voraussichtliches Datum der Absendung der Aufforderungen zur Angebotseinreichung: 29/04
/2024

Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.meinauftrag.rib.de
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 30/05/2024 10:00:00 (UTC+2)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 130 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Nachforderungen erfolgen im Rahmen der Vorgaben des § 56 VgV.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 30/05/2024 10:00:00 (UTC+2)
Ort: Zentrale Vergabestelle
Auftragsbedingungen:
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Informationen über die Überprüfungsfristen: Verstöße gegen Vergabevorschriften, die
aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind
spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer
Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein
Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu
stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o.a. Fristen gelten
nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige
Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat,
ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die
Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und
Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer
Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies
aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im
Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen
Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags,
jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat
der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht,
endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der
Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der teilnehmenden Personen: 1
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Schlichtungsstelle: Vergabekammer des Landes Berlin
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Landes Berlin

Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt:
Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg von Berlin
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt: Bezirksamt
Tempelhof-Schöneberg von Berlin
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt:
Vergabekammer des Landes Berlin

5.1. Los: LOT-0013
Titel: G21 GS auf dem Tempelhofer Feld
Beschreibung: Herstellung, Lieferung und Ausgabe von Schulmittagessen (einschließlich
eines täglichen Rohkostanteils und eines Getränks) an der/den in der Losbeschreibung
ausgewiesenen Berliner Schulen inkl. der Reinigung der zu nutzenden schulischen Räume
sowie der Entsorgung der hierbei anfallenden Speisereste und Abfälle. Es gilt ein Brutto-
Festpreis.
Interne Kennung: 13

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 55524000 Verpflegungsdienste für Schulen
Menge: 350

5.1.2. Erfüllungsort
Stadt: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland

5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 04/11/2024
Enddatum der Laufzeit: 31/07/2028

5.1.5. Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1 517 641,64 EUR

5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:selbst# Bei der in Menge (BT25Lot)
eingetragenen Zahl, handelt es sich um Essensportionen im Vertragszeitraum. Die
Höchstmenge der Rahmenvereinbarung in Bezug auf die abzugebenden Portionen ist 381029
Portionen

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9. Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: Die nachstehenden Angaben, Erklärungen, Nachweise und Unterlagen sind
von den Bietenden bzw. jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft einzureichen. Ausländische

Bietende können jeweils vergleichbare Nachweise ihres Herkunftslandes in beglaubigter
deutscher Übersetzung vorlegen. Die vom Auftraggeber bereit gestellte Erklärung zur
Eignung und die Erklärung zu Ausschlussgründen und Angaben zum Unternehmen
(Wirt124 EU), Wirt3293 (Bieterangaben Wettbewerbsregister) sind vollständig ausgefüllt
einzureichen. Die Eignung ist durch Eintragung in das Unternehmerund Lieferantenverzeichnis
bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen (ULV) oder gleichwertige
Eintragung bei einer Präqualifizierungsstelle einer IHK oder Auftragsstelle oder Eigenerklärung
gem. Formular Wirt124 EU nachzuweisen. Die einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)
kann als vorläufiger Nachweis zur Eignung eingereicht werden. Ersatzweise nachfolgend
aufgeführte Bescheinigungen, nicht älter als 1 Jahr: Bescheinigung des Finanzamtes über die
Entrichtung von Steuern, Bescheinigung der Krankenkassen über die rückstandslose
Beitragsentrichtung, Eintragung im Berufsund Handelsregister (falls zutreffend). Sofern ein
Unternehmen den Auftrag nicht alleine ausführen kann, d.h. eine Bietergemeinschaft bildet,
Unterauftragsverhältnisse oder Eignungsleihe erforderlich sind, sind die Formulare Wirt124 EU
(Erklärungen zu Ausschlussgründen und Angaben zum Unternehmen), die Eigenerklärung
zur Bietereignung und Wirt3293 (Bieterangaben zum Wettbewerbsregister) mehrfach
ausgefüllt einzureichen. Die Mitglieder von Bietergemeinschaften benennen eines ihrer
Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des
Vertrages. Dies erfolgt durch die Abgabe der, in der Erklärung der
BieterBewerbergemeinschaft (Wirt238) verlangten Angaben. Nachunternehmer
(Unterauftragnehmer mit Eignungsleihe): Das Formular Wirt235 (Unteraufträge Eignungsleihe)
ist mit dem Angebot einzureichen, des Weiteren sind pro Unternehmen ein separates
Formular Wirt124 EU und Wirt3293 einzureichen. Nachunternehmer (Unterauftragnehmer
ohne Eignungsleihe): Wenn das beteiligte Unternehmen einen Nachunternehmer
/Unterauftragnehmer ohne Eignungsleihe einsetzen möchte, ist pro Unternehmen das
Formular Wirt124 EU einzureichen. Der Hauptauftragnehmer muss im Formular
Unteraufträge Eignungsleihe (Wirt235) Angaben zu dem Unternehmen vornehmen.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet

Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: [1.] Referenzen (siehe Eigenerklärung zur Eignung ) über vergleichbare
Tätigkeiten, durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens bezogen auf die
letzten 3 Jahre (siehe Eigenerklärung zur Eignung ) Verfügt der Bieter/das Mitglied der
Bietergemeinschaft über mehrere Niederlassungen, so müssen sich die Referenzen auf die
Niederlassung beziehen, die den Auftrag ausführen soll. Bezieht sich die Referenz auf einen
vorgesehenen Nachunternehmer, so ist dies ergänzend anzugeben. Hat der Bieter eine
Leistung nicht vollständig selbst, sondern ganz oder teilweise durch einen Nachunternehmer
oder einen ARGE-Partner erbracht, so ist dies anzugeben, ggf. auf einem Beiblatt. Der Bieter
erklärt sich durch Angabe der Referenzen mit einer Nachfrage des Auftraggebers bei den
jeweiligen Referenzauftraggebern ohne seine gesonderte Zustimmung einverstanden. Wenn
nicht alle geforderten Felder zu einer Referenz ausgefüllt werden, kann die Referenz mangels
Überprüfbarkeit nicht berücksichtigt werden. [2.] Angaben zu Arbeitskräften: Es sind die
jahresdurchschnittliche Anzahl beschäftigter Arbeitskräfte des Unternehmens der letzten drei
abgeschlossenen Kalenderjahre zu benennen. [3.] Eingesetztes Personal: Für alle in der
Schule zur Leistungserbringung eingesetzten Personen müssen dem Auftragnehmer
erweiterte Führungszeugnisse vorliegen, die jeweils nicht älter als drei Jahre sind, d.h. der
Auftragnehmer muss im Rahmen regelmäßiger Überprüfungen dafür sorgen, dass die
erweiterten Führungszeugnisse rechtzeitig erneuert werden. [3.1] Leitung des

Verpflegungsbereich: Unabhängig vom Verpflegungssystem muss es eine verantwortliche
Person und somit einen festen Ansprechpartner geben. Diese Person muss über eine
einschlägige berufsfachliche Qualifikation wie z.B. Koch, Küchenmeister,
Hauswirtschaftsmeister, Hauswirtschaftlicher (Betriebs)Leiter, Diätassistent oder
Oecotrophologe verfügen. Sie muss regelmäßig an beruflichen Fortund
Weiterbildungsmaßnahmen mit ernährungswissenschaftlichem Schwerpunkt teilnehmen. [3.2]
Weiteres Küchenund Ausgabepersonal: Sofern Personal ohne einschlägige Berufsausbildung
beschäftigt wird, sind entsprechende Schulungsund Qualifizierungsmaßnahmen
durchzuführen, insbesondere eine Schulung zum Thema Lebensmittelhygiene und eine
Belehrung nach Infektionsschutzgesetz. Bei der Auswahl des Personals ist auf Aspekte wie
freundliches Auftreten, kommunikative Fähigkeiten und pädagogisches Geschick zu achten.
Ferner muss eine Unterweisung für den Umgang mit Kindern unterschiedlicher Altersgruppen
durchgeführt werden. Sofern Personal für das Aufbereiten der Speisen verantwortlich ist,
muss es für die betreffenden Prozessabläufe geschult werden. Zur Erweiterung der
Kompetenzen des Ausgabepersonals darf nur noch Ausgabepersonal eingesetzt werden,
dass eine vom Land Berlin kostenlos angebotene Schulung zum Umgang mit den Kindern bei
der Ausgabesituation im Umfang von 12 Stunden, verteilt über 2 Tage, absolviert hat. Die
Teilnahme an der Schulung muss spätestens 2 Jahre nach Zuschlagserteilung erfolgt sein,
sofern keine besonderen Gründe vorliegen, die außerhalb des Einflussbereichs des Bieters
liegen, wie z.B. wiederholte Absage der Fortbildung durch den Veranstalter. Wird neues, noch
nicht geschultes Ausgabepersonal im Unternehmen nach den ersten 18 Monaten des
Vertragszeitraumes eingestellt, muss der Bieter innerhalb von 6 Monaten nachweisen, dass
die betreffende(n) Person(en) geschult wurde(n). Die Teilnahmebescheinigung ist direkt nach
Erhalt dem Auftraggeber unaufgefordert vorzulegen. Über die Angebote der Schulung
informiert der Auftraggeber.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet

Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: [1.] Umsätze: Erklärung über den Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen
auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Leistungen betrifft, die mit der
zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter den Einschluss des Anteils bei gemeinsam
mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen. [2.] Betriebshaftpflicht: Der
Auftragnehmer muss während der gesamten Laufzeit des Vertrages über eine
Betriebshaftpflichtversicherung, deren Deckungssummen für Personenschäden mindestens
5.000.000,00 , für Sachschäden mindestens 2.000.000,00 beträgt, verfügen. Er hat bei
Vertragsbeginn den Abschluss einer entsprechenden Betriebshaftpflichtversicherung
nachzuweisen. Zu diesem Zweck übersendet er unaufgefordert einen entsprechenden
Nachweis an den Auftraggeber. [3.] Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und
Beiträgen zur Sozialversicherung: Erklärung, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern
und Abgaben sowie Sozialversicherungsbeiträge, soweit die Pflicht zur Beitragszahlung
besteht, ordnungsgemäß erfüllt worden. Auf Nachfrage (Angebot der engeren Wahl) sind eine
Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen
vorzulegen. [4.] Berufsgenossenschaft: Angabe zur Mitgliedschaft bei der
Berufsgenossenschaft. Auf Nachfrage (Angebot der engeren Wahl) ist eine qualifizierte
Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen
Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen vorzulegen.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet

5.1.10. Zuschlagskriterien

Kriterium:
Art: Qualität
Beschreibung: Die Ermittlung des wirtschaftlich günstigsten Angebots erfolgt anhand von 10
Kriterien, welche jeweils einer schulspezifischen festgelegten Bepunktung (losweise)
unterliegt. Die genaue Bepunktung sind aus den losbezogenen Unterlagen unter dem Register
Zuschlagskriterien zu entnehmen. Ein Angebot kann maximal 3.000 Bewertungspunkte
erhalten. Das Angebot mit den meisten Punkten gilt als das Wirtschaftlichste. Da es sich hier
um eine schulspezifische Bepunktung handelt, können die festgelegten Bewertungspunkte
losweise voneinander abweichen. Die 10 Kriterien wurde wie folgt benannt: 1 Gemüse in
BioQualität und/oder entsprechend Brandenburger Qualitätszeichen 2 Fleisch in BioQualität 3
Selbstverpflichtung zur Fortbildung mit dem Schwerpunkt vegetarisch Kochen für Kinder 4
Zusatzangebot für die Sonderkost 5 Frische Zubereitung von Rohkostund Blattsalaten und
Salatdressings 6 Probierportionen 7 Zufriedenheitsabfrage 8 Mitbestimmung Speisenplan 9
Wunschessen 10 Speisekarte mit vegetarischen Gerichten. Für die Kriterien 1 bis 9 sind die
jeweils erreichten Bewertungspunkte für den Bieter in den losbezogenen Unterlagen direkt
ersichtlich. Nähere Beschreibungen zu den Kriterien 1 bis 9 sind aus dem Dokument
Erläuterung_zum_Wertungsprozedere zu entnehmen. Die Bewertung des Kriteriums 10
erfolgt davon abweichend von 3 vom Mittagessenausschuss bestimmten Personen, die
nachfolgend und in den übrigen Vergabeunterlagen auch als Bewertende bezeichnet sind. Der
Bieter stellt hier in der losbezogenen Unterlage, Register Speisekarte vegetarische Gerichte
seine Speisekarte dar. Die genauen Vorgaben hierfür sind aus dem Dokument
Erläuterung_zum_Wertungsprozedere zu entnehmen. Die Bewertung der Speisekarten
erfolgt nach Abgabe des Angebotes durch die Bewertenden. Bewertet wird die Akzeptanz
jedes einzelnen Gerichts, also ob aufgrund der Erfahrungen der Bewertenden an ihrer Schule
angenommen werden kann, dass dort besonders viele Schülerxinnen (volle Akzeptanz) oder
durchschnittlich viele (teilweise Akzeptanz) oder eher weniger Schülerxinnen (geringe
Akzeptanz) das Gericht in der beschriebenen Form ohne Änderungswünsche bestellen und
ohne wesentliche Überreste verzehren würden, wenn die Mittagessensaufnahme ungestört
verläuft. Für den Fall, dass die Bezeichnung des Gerichts nicht den festgelegten Vorgaben
entspricht oder keine Angabe gemacht wurde, wird das Gericht mit nicht gewertet bewertet
und erhält 0 Punkte. Zu diesem Zweck übersendet die ausschreibende Stelle, sofern und
soweit pro Los mehrere Angebote abgegeben wurden, die nicht gemäß § 57 VgV
ausgeschlossen wurden, den Bewertenden des betreffenden Loses die Speisekarte
vegetarische Gerichte aus der losbezogenen Unterlage ohne Angaben des Bieters, also
anonymisiert. Die Bewertenden müssen der ausschreibenden Stelle vor der Übersendung der
losbezogenen Unterlage/Speisekarte jeweils eine von ihnen unterzeichnete Erklärung gemäß
§ 6 VgV vorlegen. Personen, von denen vor Übersendung der Speisekarten keine
unterzeichnete Erklärung gemäß § 6 VgV vorliegt, dürfen an der Bewertung der Akzeptanz der
Speisekarten nicht teilnehmen. Die Bewertenden sind berechtigt, sich mit anderen
Bewertenden ihrer Schule über die Akzeptanz der Speisekarten und ihre vorläufigen
Einschätzungen hinsichtlich der Bewertung der Akzeptanz der Speisekarten auszutauschen
und dazu zu diskutieren. Die ausschreibende Stelle überträgt die Bewertung in die
losbezogene Unterlage; sowohl die Punkte als auch die erzielte Gesamtpunktzahl des
Angebotes werden automatisch addiert bzw. ermittelt. Die Gesamtpunktzahl wird
mathematisch auf 2 Stellen nach dem Komma gerundet. Bevorzugte Vergabe Bei sonst
gleichwertigen Angeboten erhalten folgende Angebote bevorzugt den Zuschlag. Angebote von
anerkannten Werkstätten für behinderte Menschen nach § 219 des Neunten Buches
Sozialgesetzbuch, Inklusionsbetriebe nach § 215 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch
sowie Werkstätten für behinderte Menschen aus anderen Staaten, die nach deren rechtlichen
Bestimmungen mit den vorgenannten deutschen Einrichtungen vergleichbar sind sowie

Inklusionsbetriebe aus anderen Staaten, die mit den vorgenannten deutschen
Inklusionsbetrieben vergleichbar sind; dies ist der Fall, wenn a) wenigstens 30 Prozent der von
dem Inklusionsbetrieb auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt Beschäftigten, Menschen mit
Behinderungen sind, deren Teilhabe an einer sonstigen Beschäftigung auf dem allgemeinen
Arbeitsmarkt auf Grund von Art oder Schwere der Behinderung oder wegen sonstiger
Umstände voraussichtlich trotz Ausschöpfens aller Fördermöglichkeiten auf besondere
Schwierigkeiten stößt und b) der Inklusionsbetrieb diesen Menschen mit Behinderungen
Maßnahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung und arbeitsbegleitende Betreuung
anbietet, soweit erforderlich auch Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung oder Gelegenheit
zur Teilnahme an entsprechenden außerbetrieblichen Maßnahmen und Unterstützung bei der
Vermittlung in eine sonstige Beschäftigung in einem Betrieb oder einer Dienststelle auf dem
allgemeinen Arbeitsmarkt. Losvergabe Im Falle der Punktgleichheit mehrerer Angebote
entscheidet das Los.

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 23/05/2024 10:00:00 (UTC+2)
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.meinauftrag.rib.de/public
/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/2/tenderId/181168
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
Name: https://www.meinauftrag.rib.de
URL: https://www.meinauftrag.rib.de

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Verfahrensbedingungen:
Voraussichtliches Datum der Absendung der Aufforderungen zur Angebotseinreichung: 29/04
/2024
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.meinauftrag.rib.de
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 30/05/2024 10:00:00 (UTC+2)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 130 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Nachforderungen erfolgen im Rahmen der Vorgaben des § 56 VgV.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 30/05/2024 10:00:00 (UTC+2)
Ort: Zentrale Vergabestelle
Auftragsbedingungen:
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Informationen über die Überprüfungsfristen: Verstöße gegen Vergabevorschriften, die
aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind
spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer

Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein
Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu
stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o.a. Fristen gelten
nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige
Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat,
ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die
Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und
Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer
Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies
aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im
Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen
Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags,
jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat
der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht,
endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der
Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der teilnehmenden Personen: 1
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Schlichtungsstelle: Vergabekammer des Landes Berlin
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Landes Berlin
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt:
Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg von Berlin
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt: Bezirksamt
Tempelhof-Schöneberg von Berlin
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt:
Vergabekammer des Landes Berlin

5.1. Los: LOT-0014
Titel: G23 Schätzelberg-GS
Beschreibung: Herstellung, Lieferung und Ausgabe von Schulmittagessen (einschließlich
eines täglichen Rohkostanteils und eines Getränks) an der/den in der Losbeschreibung
ausgewiesenen Berliner Schulen inkl. der Reinigung der zu nutzenden schulischen Räume
sowie der Entsorgung der hierbei anfallenden Speisereste und Abfälle. Es gilt ein Brutto-
Festpreis.
Interne Kennung: 14

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 55524000 Verpflegungsdienste für Schulen
Menge: 260

5.1.2. Erfüllungsort
Stadt: Berlin
Postleitzahl: 10825

Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland

5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 04/11/2024
Enddatum der Laufzeit: 31/07/2028

5.1.5. Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1 129 942,44 EUR

5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:selbst# Bei der in Menge (BT25Lot)
eingetragenen Zahl, handelt es sich um Essensportionen im Vertragszeitraum. Die
Höchstmenge der Rahmenvereinbarung in Bezug auf die abzugebenden Portionen ist 260588
Portionen

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9. Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: Die nachstehenden Angaben, Erklärungen, Nachweise und Unterlagen sind
von den Bietenden bzw. jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft einzureichen. Ausländische
Bietende können jeweils vergleichbare Nachweise ihres Herkunftslandes in beglaubigter
deutscher Übersetzung vorlegen. Die vom Auftraggeber bereit gestellte Erklärung zur
Eignung und die Erklärung zu Ausschlussgründen und Angaben zum Unternehmen
(Wirt124 EU), Wirt3293 (Bieterangaben Wettbewerbsregister) sind vollständig ausgefüllt
einzureichen. Die Eignung ist durch Eintragung in das Unternehmerund Lieferantenverzeichnis
bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen (ULV) oder gleichwertige
Eintragung bei einer Präqualifizierungsstelle einer IHK oder Auftragsstelle oder Eigenerklärung
gem. Formular Wirt124 EU nachzuweisen. Die einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)
kann als vorläufiger Nachweis zur Eignung eingereicht werden. Ersatzweise nachfolgend
aufgeführte Bescheinigungen, nicht älter als 1 Jahr: Bescheinigung des Finanzamtes über die
Entrichtung von Steuern, Bescheinigung der Krankenkassen über die rückstandslose
Beitragsentrichtung, Eintragung im Berufsund Handelsregister (falls zutreffend). Sofern ein
Unternehmen den Auftrag nicht alleine ausführen kann, d.h. eine Bietergemeinschaft bildet,
Unterauftragsverhältnisse oder Eignungsleihe erforderlich sind, sind die Formulare Wirt124 EU
(Erklärungen zu Ausschlussgründen und Angaben zum Unternehmen), die Eigenerklärung
zur Bietereignung und Wirt3293 (Bieterangaben zum Wettbewerbsregister) mehrfach
ausgefüllt einzureichen. Die Mitglieder von Bietergemeinschaften benennen eines ihrer
Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des
Vertrages. Dies erfolgt durch die Abgabe der, in der Erklärung der
BieterBewerbergemeinschaft (Wirt238) verlangten Angaben. Nachunternehmer
(Unterauftragnehmer mit Eignungsleihe): Das Formular Wirt235 (Unteraufträge Eignungsleihe)
ist mit dem Angebot einzureichen, des Weiteren sind pro Unternehmen ein separates

Formular Wirt124 EU und Wirt3293 einzureichen. Nachunternehmer (Unterauftragnehmer
ohne Eignungsleihe): Wenn das beteiligte Unternehmen einen Nachunternehmer
/Unterauftragnehmer ohne Eignungsleihe einsetzen möchte, ist pro Unternehmen das
Formular Wirt124 EU einzureichen. Der Hauptauftragnehmer muss im Formular
Unteraufträge Eignungsleihe (Wirt235) Angaben zu dem Unternehmen vornehmen.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet

Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: [1.] Referenzen (siehe Eigenerklärung zur Eignung ) über vergleichbare
Tätigkeiten, durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens bezogen auf die
letzten 3 Jahre (siehe Eigenerklärung zur Eignung ) Verfügt der Bieter/das Mitglied der
Bietergemeinschaft über mehrere Niederlassungen, so müssen sich die Referenzen auf die
Niederlassung beziehen, die den Auftrag ausführen soll. Bezieht sich die Referenz auf einen
vorgesehenen Nachunternehmer, so ist dies ergänzend anzugeben. Hat der Bieter eine
Leistung nicht vollständig selbst, sondern ganz oder teilweise durch einen Nachunternehmer
oder einen ARGE-Partner erbracht, so ist dies anzugeben, ggf. auf einem Beiblatt. Der Bieter
erklärt sich durch Angabe der Referenzen mit einer Nachfrage des Auftraggebers bei den
jeweiligen Referenzauftraggebern ohne seine gesonderte Zustimmung einverstanden. Wenn
nicht alle geforderten Felder zu einer Referenz ausgefüllt werden, kann die Referenz mangels
Überprüfbarkeit nicht berücksichtigt werden. [2.] Angaben zu Arbeitskräften: Es sind die
jahresdurchschnittliche Anzahl beschäftigter Arbeitskräfte des Unternehmens der letzten drei
abgeschlossenen Kalenderjahre zu benennen. [3.] Eingesetztes Personal: Für alle in der
Schule zur Leistungserbringung eingesetzten Personen müssen dem Auftragnehmer
erweiterte Führungszeugnisse vorliegen, die jeweils nicht älter als drei Jahre sind, d.h. der
Auftragnehmer muss im Rahmen regelmäßiger Überprüfungen dafür sorgen, dass die
erweiterten Führungszeugnisse rechtzeitig erneuert werden. [3.1] Leitung des
Verpflegungsbereich: Unabhängig vom Verpflegungssystem muss es eine verantwortliche
Person und somit einen festen Ansprechpartner geben. Diese Person muss über eine
einschlägige berufsfachliche Qualifikation wie z.B. Koch, Küchenmeister,
Hauswirtschaftsmeister, Hauswirtschaftlicher (Betriebs)Leiter, Diätassistent oder
Oecotrophologe verfügen. Sie muss regelmäßig an beruflichen Fortund
Weiterbildungsmaßnahmen mit ernährungswissenschaftlichem Schwerpunkt teilnehmen. [3.2]
Weiteres Küchenund Ausgabepersonal: Sofern Personal ohne einschlägige Berufsausbildung
beschäftigt wird, sind entsprechende Schulungsund Qualifizierungsmaßnahmen
durchzuführen, insbesondere eine Schulung zum Thema Lebensmittelhygiene und eine
Belehrung nach Infektionsschutzgesetz. Bei der Auswahl des Personals ist auf Aspekte wie
freundliches Auftreten, kommunikative Fähigkeiten und pädagogisches Geschick zu achten.
Ferner muss eine Unterweisung für den Umgang mit Kindern unterschiedlicher Altersgruppen
durchgeführt werden. Sofern Personal für das Aufbereiten der Speisen verantwortlich ist,
muss es für die betreffenden Prozessabläufe geschult werden. Zur Erweiterung der
Kompetenzen des Ausgabepersonals darf nur noch Ausgabepersonal eingesetzt werden,
dass eine vom Land Berlin kostenlos angebotene Schulung zum Umgang mit den Kindern bei
der Ausgabesituation im Umfang von 12 Stunden, verteilt über 2 Tage, absolviert hat. Die
Teilnahme an der Schulung muss spätestens 2 Jahre nach Zuschlagserteilung erfolgt sein,
sofern keine besonderen Gründe vorliegen, die außerhalb des Einflussbereichs des Bieters
liegen, wie z.B. wiederholte Absage der Fortbildung durch den Veranstalter. Wird neues, noch
nicht geschultes Ausgabepersonal im Unternehmen nach den ersten 18 Monaten des
Vertragszeitraumes eingestellt, muss der Bieter innerhalb von 6 Monaten nachweisen, dass

die betreffende(n) Person(en) geschult wurde(n). Die Teilnahmebescheinigung ist direkt nach
Erhalt dem Auftraggeber unaufgefordert vorzulegen. Über die Angebote der Schulung
informiert der Auftraggeber.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet

Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: [1.] Umsätze: Erklärung über den Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen
auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Leistungen betrifft, die mit der
zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter den Einschluss des Anteils bei gemeinsam
mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen. [2.] Betriebshaftpflicht: Der
Auftragnehmer muss während der gesamten Laufzeit des Vertrages über eine
Betriebshaftpflichtversicherung, deren Deckungssummen für Personenschäden mindestens
5.000.000,00 , für Sachschäden mindestens 2.000.000,00 beträgt, verfügen. Er hat bei
Vertragsbeginn den Abschluss einer entsprechenden Betriebshaftpflichtversicherung
nachzuweisen. Zu diesem Zweck übersendet er unaufgefordert einen entsprechenden
Nachweis an den Auftraggeber. [3.] Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und
Beiträgen zur Sozialversicherung: Erklärung, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern
und Abgaben sowie Sozialversicherungsbeiträge, soweit die Pflicht zur Beitragszahlung
besteht, ordnungsgemäß erfüllt worden. Auf Nachfrage (Angebot der engeren Wahl) sind eine
Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen
vorzulegen. [4.] Berufsgenossenschaft: Angabe zur Mitgliedschaft bei der
Berufsgenossenschaft. Auf Nachfrage (Angebot der engeren Wahl) ist eine qualifizierte
Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen
Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen vorzulegen.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet

5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Beschreibung: Die Ermittlung des wirtschaftlich günstigsten Angebots erfolgt anhand von 10
Kriterien, welche jeweils einer schulspezifischen festgelegten Bepunktung (losweise)
unterliegt. Die genaue Bepunktung sind aus den losbezogenen Unterlagen unter dem Register
Zuschlagskriterien zu entnehmen. Ein Angebot kann maximal 3.000 Bewertungspunkte
erhalten. Das Angebot mit den meisten Punkten gilt als das Wirtschaftlichste. Da es sich hier
um eine schulspezifische Bepunktung handelt, können die festgelegten Bewertungspunkte
losweise voneinander abweichen. Die 10 Kriterien wurde wie folgt benannt: 1 Gemüse in
BioQualität und/oder entsprechend Brandenburger Qualitätszeichen 2 Fleisch in BioQualität 3
Selbstverpflichtung zur Fortbildung mit dem Schwerpunkt vegetarisch Kochen für Kinder 4
Zusatzangebot für die Sonderkost 5 Frische Zubereitung von Rohkostund Blattsalaten und
Salatdressings 6 Probierportionen 7 Zufriedenheitsabfrage 8 Mitbestimmung Speisenplan 9
Wunschessen 10 Speisekarte mit vegetarischen Gerichten. Für die Kriterien 1 bis 9 sind die
jeweils erreichten Bewertungspunkte für den Bieter in den losbezogenen Unterlagen direkt
ersichtlich. Nähere Beschreibungen zu den Kriterien 1 bis 9 sind aus dem Dokument
Erläuterung_zum_Wertungsprozedere zu entnehmen. Die Bewertung des Kriteriums 10
erfolgt davon abweichend von 3 vom Mittagessenausschuss bestimmten Personen, die
nachfolgend und in den übrigen Vergabeunterlagen auch als Bewertende bezeichnet sind. Der
Bieter stellt hier in der losbezogenen Unterlage, Register Speisekarte vegetarische Gerichte
seine Speisekarte dar. Die genauen Vorgaben hierfür sind aus dem Dokument
Erläuterung_zum_Wertungsprozedere zu entnehmen. Die Bewertung der Speisekarten

erfolgt nach Abgabe des Angebotes durch die Bewertenden. Bewertet wird die Akzeptanz
jedes einzelnen Gerichts, also ob aufgrund der Erfahrungen der Bewertenden an ihrer Schule
angenommen werden kann, dass dort besonders viele Schülerxinnen (volle Akzeptanz) oder
durchschnittlich viele (teilweise Akzeptanz) oder eher weniger Schülerxinnen (geringe
Akzeptanz) das Gericht in der beschriebenen Form ohne Änderungswünsche bestellen und
ohne wesentliche Überreste verzehren würden, wenn die Mittagessensaufnahme ungestört
verläuft. Für den Fall, dass die Bezeichnung des Gerichts nicht den festgelegten Vorgaben
entspricht oder keine Angabe gemacht wurde, wird das Gericht mit nicht gewertet bewertet
und erhält 0 Punkte. Zu diesem Zweck übersendet die ausschreibende Stelle, sofern und
soweit pro Los mehrere Angebote abgegeben wurden, die nicht gemäß § 57 VgV
ausgeschlossen wurden, den Bewertenden des betreffenden Loses die Speisekarte
vegetarische Gerichte aus der losbezogenen Unterlage ohne Angaben des Bieters, also
anonymisiert. Die Bewertenden müssen der ausschreibenden Stelle vor der Übersendung der
losbezogenen Unterlage/Speisekarte jeweils eine von ihnen unterzeichnete Erklärung gemäß
§ 6 VgV vorlegen. Personen, von denen vor Übersendung der Speisekarten keine
unterzeichnete Erklärung gemäß § 6 VgV vorliegt, dürfen an der Bewertung der Akzeptanz der
Speisekarten nicht teilnehmen. Die Bewertenden sind berechtigt, sich mit anderen
Bewertenden ihrer Schule über die Akzeptanz der Speisekarten und ihre vorläufigen
Einschätzungen hinsichtlich der Bewertung der Akzeptanz der Speisekarten auszutauschen
und dazu zu diskutieren. Die ausschreibende Stelle überträgt die Bewertung in die
losbezogene Unterlage; sowohl die Punkte als auch die erzielte Gesamtpunktzahl des
Angebotes werden automatisch addiert bzw. ermittelt. Die Gesamtpunktzahl wird
mathematisch auf 2 Stellen nach dem Komma gerundet. Bevorzugte Vergabe Bei sonst
gleichwertigen Angeboten erhalten folgende Angebote bevorzugt den Zuschlag. Angebote von
anerkannten Werkstätten für behinderte Menschen nach § 219 des Neunten Buches
Sozialgesetzbuch, Inklusionsbetriebe nach § 215 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch
sowie Werkstätten für behinderte Menschen aus anderen Staaten, die nach deren rechtlichen
Bestimmungen mit den vorgenannten deutschen Einrichtungen vergleichbar sind sowie
Inklusionsbetriebe aus anderen Staaten, die mit den vorgenannten deutschen
Inklusionsbetrieben vergleichbar sind; dies ist der Fall, wenn a) wenigstens 30 Prozent der von
dem Inklusionsbetrieb auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt Beschäftigten, Menschen mit
Behinderungen sind, deren Teilhabe an einer sonstigen Beschäftigung auf dem allgemeinen
Arbeitsmarkt auf Grund von Art oder Schwere der Behinderung oder wegen sonstiger
Umstände voraussichtlich trotz Ausschöpfens aller Fördermöglichkeiten auf besondere
Schwierigkeiten stößt und b) der Inklusionsbetrieb diesen Menschen mit Behinderungen
Maßnahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung und arbeitsbegleitende Betreuung
anbietet, soweit erforderlich auch Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung oder Gelegenheit
zur Teilnahme an entsprechenden außerbetrieblichen Maßnahmen und Unterstützung bei der
Vermittlung in eine sonstige Beschäftigung in einem Betrieb oder einer Dienststelle auf dem
allgemeinen Arbeitsmarkt. Losvergabe Im Falle der Punktgleichheit mehrerer Angebote
entscheidet das Los.

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 23/05/2024 10:00:00 (UTC+2)
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.meinauftrag.rib.de/public
/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/2/tenderId/181168
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
Name: https://www.meinauftrag.rib.de
URL: https://www.meinauftrag.rib.de

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Verfahrensbedingungen:
Voraussichtliches Datum der Absendung der Aufforderungen zur Angebotseinreichung: 29/04
/2024
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.meinauftrag.rib.de
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 30/05/2024 10:00:00 (UTC+2)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 130 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Nachforderungen erfolgen im Rahmen der Vorgaben des § 56 VgV.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 30/05/2024 10:00:00 (UTC+2)
Ort: Zentrale Vergabestelle
Auftragsbedingungen:
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Informationen über die Überprüfungsfristen: Verstöße gegen Vergabevorschriften, die
aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind
spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer
Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein
Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu
stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o.a. Fristen gelten
nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige
Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat,
ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die
Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und
Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer
Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies
aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im
Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen
Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags,
jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat
der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht,
endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der
Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der teilnehmenden Personen: 1

Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Schlichtungsstelle: Vergabekammer des Landes Berlin
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Landes Berlin
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt:
Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg von Berlin
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt: Bezirksamt
Tempelhof-Schöneberg von Berlin
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt:
Vergabekammer des Landes Berlin

5.1. Los: LOT-0015
Titel: G24 Tempelherren-GS
Beschreibung: Herstellung, Lieferung und Ausgabe von Schulmittagessen (einschließlich
eines täglichen Rohkostanteils und eines Getränks) an der/den in der Losbeschreibung
ausgewiesenen Berliner Schulen inkl. der Reinigung der zu nutzenden schulischen Räume
sowie der Entsorgung der hierbei anfallenden Speisereste und Abfälle. Es gilt ein Brutto-
Festpreis.
Interne Kennung: 15

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 55524000 Verpflegungsdienste für Schulen
Menge: 225

5.1.2. Erfüllungsort
Stadt: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland

5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 04/11/2024
Enddatum der Laufzeit: 31/07/2028

5.1.5. Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 975 906,68 EUR

5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:selbst# Bei der in Menge (BT25Lot)
eingetragenen Zahl, handelt es sich um Essensportionen im Vertragszeitraum. Die
Höchstmenge der Rahmenvereinbarung in Bezug auf die abzugebenden Portionen ist 225064
Portionen

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9. Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: Die nachstehenden Angaben, Erklärungen, Nachweise und Unterlagen sind
von den Bietenden bzw. jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft einzureichen. Ausländische
Bietende können jeweils vergleichbare Nachweise ihres Herkunftslandes in beglaubigter
deutscher Übersetzung vorlegen. Die vom Auftraggeber bereit gestellte Erklärung zur
Eignung und die Erklärung zu Ausschlussgründen und Angaben zum Unternehmen
(Wirt124 EU), Wirt3293 (Bieterangaben Wettbewerbsregister) sind vollständig ausgefüllt
einzureichen. Die Eignung ist durch Eintragung in das Unternehmerund Lieferantenverzeichnis
bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen (ULV) oder gleichwertige
Eintragung bei einer Präqualifizierungsstelle einer IHK oder Auftragsstelle oder Eigenerklärung
gem. Formular Wirt124 EU nachzuweisen. Die einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)
kann als vorläufiger Nachweis zur Eignung eingereicht werden. Ersatzweise nachfolgend
aufgeführte Bescheinigungen, nicht älter als 1 Jahr: Bescheinigung des Finanzamtes über die
Entrichtung von Steuern, Bescheinigung der Krankenkassen über die rückstandslose
Beitragsentrichtung, Eintragung im Berufsund Handelsregister (falls zutreffend). Sofern ein
Unternehmen den Auftrag nicht alleine ausführen kann, d.h. eine Bietergemeinschaft bildet,
Unterauftragsverhältnisse oder Eignungsleihe erforderlich sind, sind die Formulare Wirt124 EU
(Erklärungen zu Ausschlussgründen und Angaben zum Unternehmen), die Eigenerklärung
zur Bietereignung und Wirt3293 (Bieterangaben zum Wettbewerbsregister) mehrfach
ausgefüllt einzureichen. Die Mitglieder von Bietergemeinschaften benennen eines ihrer
Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des
Vertrages. Dies erfolgt durch die Abgabe der, in der Erklärung der
BieterBewerbergemeinschaft (Wirt238) verlangten Angaben. Nachunternehmer
(Unterauftragnehmer mit Eignungsleihe): Das Formular Wirt235 (Unteraufträge Eignungsleihe)
ist mit dem Angebot einzureichen, des Weiteren sind pro Unternehmen ein separates
Formular Wirt124 EU und Wirt3293 einzureichen. Nachunternehmer (Unterauftragnehmer
ohne Eignungsleihe): Wenn das beteiligte Unternehmen einen Nachunternehmer
/Unterauftragnehmer ohne Eignungsleihe einsetzen möchte, ist pro Unternehmen das
Formular Wirt124 EU einzureichen. Der Hauptauftragnehmer muss im Formular
Unteraufträge Eignungsleihe (Wirt235) Angaben zu dem Unternehmen vornehmen.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet

Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: [1.] Referenzen (siehe Eigenerklärung zur Eignung ) über vergleichbare
Tätigkeiten, durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens bezogen auf die
letzten 3 Jahre (siehe Eigenerklärung zur Eignung ) Verfügt der Bieter/das Mitglied der
Bietergemeinschaft über mehrere Niederlassungen, so müssen sich die Referenzen auf die
Niederlassung beziehen, die den Auftrag ausführen soll. Bezieht sich die Referenz auf einen
vorgesehenen Nachunternehmer, so ist dies ergänzend anzugeben. Hat der Bieter eine
Leistung nicht vollständig selbst, sondern ganz oder teilweise durch einen Nachunternehmer
oder einen ARGE-Partner erbracht, so ist dies anzugeben, ggf. auf einem Beiblatt. Der Bieter
erklärt sich durch Angabe der Referenzen mit einer Nachfrage des Auftraggebers bei den
jeweiligen Referenzauftraggebern ohne seine gesonderte Zustimmung einverstanden. Wenn
nicht alle geforderten Felder zu einer Referenz ausgefüllt werden, kann die Referenz mangels
Überprüfbarkeit nicht berücksichtigt werden. [2.] Angaben zu Arbeitskräften: Es sind die
jahresdurchschnittliche Anzahl beschäftigter Arbeitskräfte des Unternehmens der letzten drei

abgeschlossenen Kalenderjahre zu benennen. [3.] Eingesetztes Personal: Für alle in der
Schule zur Leistungserbringung eingesetzten Personen müssen dem Auftragnehmer
erweiterte Führungszeugnisse vorliegen, die jeweils nicht älter als drei Jahre sind, d.h. der
Auftragnehmer muss im Rahmen regelmäßiger Überprüfungen dafür sorgen, dass die
erweiterten Führungszeugnisse rechtzeitig erneuert werden. [3.1] Leitung des
Verpflegungsbereich: Unabhängig vom Verpflegungssystem muss es eine verantwortliche
Person und somit einen festen Ansprechpartner geben. Diese Person muss über eine
einschlägige berufsfachliche Qualifikation wie z.B. Koch, Küchenmeister,
Hauswirtschaftsmeister, Hauswirtschaftlicher (Betriebs)Leiter, Diätassistent oder
Oecotrophologe verfügen. Sie muss regelmäßig an beruflichen Fortund
Weiterbildungsmaßnahmen mit ernährungswissenschaftlichem Schwerpunkt teilnehmen. [3.2]
Weiteres Küchenund Ausgabepersonal: Sofern Personal ohne einschlägige Berufsausbildung
beschäftigt wird, sind entsprechende Schulungsund Qualifizierungsmaßnahmen
durchzuführen, insbesondere eine Schulung zum Thema Lebensmittelhygiene und eine
Belehrung nach Infektionsschutzgesetz. Bei der Auswahl des Personals ist auf Aspekte wie
freundliches Auftreten, kommunikative Fähigkeiten und pädagogisches Geschick zu achten.
Ferner muss eine Unterweisung für den Umgang mit Kindern unterschiedlicher Altersgruppen
durchgeführt werden. Sofern Personal für das Aufbereiten der Speisen verantwortlich ist,
muss es für die betreffenden Prozessabläufe geschult werden. Zur Erweiterung der
Kompetenzen des Ausgabepersonals darf nur noch Ausgabepersonal eingesetzt werden,
dass eine vom Land Berlin kostenlos angebotene Schulung zum Umgang mit den Kindern bei
der Ausgabesituation im Umfang von 12 Stunden, verteilt über 2 Tage, absolviert hat. Die
Teilnahme an der Schulung muss spätestens 2 Jahre nach Zuschlagserteilung erfolgt sein,
sofern keine besonderen Gründe vorliegen, die außerhalb des Einflussbereichs des Bieters
liegen, wie z.B. wiederholte Absage der Fortbildung durch den Veranstalter. Wird neues, noch
nicht geschultes Ausgabepersonal im Unternehmen nach den ersten 18 Monaten des
Vertragszeitraumes eingestellt, muss der Bieter innerhalb von 6 Monaten nachweisen, dass
die betreffende(n) Person(en) geschult wurde(n). Die Teilnahmebescheinigung ist direkt nach
Erhalt dem Auftraggeber unaufgefordert vorzulegen. Über die Angebote der Schulung
informiert der Auftraggeber.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet

Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: [1.] Umsätze: Erklärung über den Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen
auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Leistungen betrifft, die mit der
zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter den Einschluss des Anteils bei gemeinsam
mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen. [2.] Betriebshaftpflicht: Der
Auftragnehmer muss während der gesamten Laufzeit des Vertrages über eine
Betriebshaftpflichtversicherung, deren Deckungssummen für Personenschäden mindestens
5.000.000,00 , für Sachschäden mindestens 2.000.000,00 beträgt, verfügen. Er hat bei
Vertragsbeginn den Abschluss einer entsprechenden Betriebshaftpflichtversicherung
nachzuweisen. Zu diesem Zweck übersendet er unaufgefordert einen entsprechenden
Nachweis an den Auftraggeber. [3.] Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und
Beiträgen zur Sozialversicherung: Erklärung, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern
und Abgaben sowie Sozialversicherungsbeiträge, soweit die Pflicht zur Beitragszahlung
besteht, ordnungsgemäß erfüllt worden. Auf Nachfrage (Angebot der engeren Wahl) sind eine
Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen
vorzulegen. [4.] Berufsgenossenschaft: Angabe zur Mitgliedschaft bei der

Berufsgenossenschaft. Auf Nachfrage (Angebot der engeren Wahl) ist eine qualifizierte
Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen
Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen vorzulegen.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet

5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Beschreibung: Die Ermittlung des wirtschaftlich günstigsten Angebots erfolgt anhand von 10
Kriterien, welche jeweils einer schulspezifischen festgelegten Bepunktung (losweise)
unterliegt. Die genaue Bepunktung sind aus den losbezogenen Unterlagen unter dem Register
Zuschlagskriterien zu entnehmen. Ein Angebot kann maximal 3.000 Bewertungspunkte
erhalten. Das Angebot mit den meisten Punkten gilt als das Wirtschaftlichste. Da es sich hier
um eine schulspezifische Bepunktung handelt, können die festgelegten Bewertungspunkte
losweise voneinander abweichen. Die 10 Kriterien wurde wie folgt benannt: 1 Gemüse in
BioQualität und/oder entsprechend Brandenburger Qualitätszeichen 2 Fleisch in BioQualität 3
Selbstverpflichtung zur Fortbildung mit dem Schwerpunkt vegetarisch Kochen für Kinder 4
Zusatzangebot für die Sonderkost 5 Frische Zubereitung von Rohkostund Blattsalaten und
Salatdressings 6 Probierportionen 7 Zufriedenheitsabfrage 8 Mitbestimmung Speisenplan 9
Wunschessen 10 Speisekarte mit vegetarischen Gerichten. Für die Kriterien 1 bis 9 sind die
jeweils erreichten Bewertungspunkte für den Bieter in den losbezogenen Unterlagen direkt
ersichtlich. Nähere Beschreibungen zu den Kriterien 1 bis 9 sind aus dem Dokument
Erläuterung_zum_Wertungsprozedere zu entnehmen. Die Bewertung des Kriteriums 10
erfolgt davon abweichend von 3 vom Mittagessenausschuss bestimmten Personen, die
nachfolgend und in den übrigen Vergabeunterlagen auch als Bewertende bezeichnet sind. Der
Bieter stellt hier in der losbezogenen Unterlage, Register Speisekarte vegetarische Gerichte
seine Speisekarte dar. Die genauen Vorgaben hierfür sind aus dem Dokument
Erläuterung_zum_Wertungsprozedere zu entnehmen. Die Bewertung der Speisekarten
erfolgt nach Abgabe des Angebotes durch die Bewertenden. Bewertet wird die Akzeptanz
jedes einzelnen Gerichts, also ob aufgrund der Erfahrungen der Bewertenden an ihrer Schule
angenommen werden kann, dass dort besonders viele Schülerxinnen (volle Akzeptanz) oder
durchschnittlich viele (teilweise Akzeptanz) oder eher weniger Schülerxinnen (geringe
Akzeptanz) das Gericht in der beschriebenen Form ohne Änderungswünsche bestellen und
ohne wesentliche Überreste verzehren würden, wenn die Mittagessensaufnahme ungestört
verläuft. Für den Fall, dass die Bezeichnung des Gerichts nicht den festgelegten Vorgaben
entspricht oder keine Angabe gemacht wurde, wird das Gericht mit nicht gewertet bewertet
und erhält 0 Punkte. Zu diesem Zweck übersendet die ausschreibende Stelle, sofern und
soweit pro Los mehrere Angebote abgegeben wurden, die nicht gemäß § 57 VgV
ausgeschlossen wurden, den Bewertenden des betreffenden Loses die Speisekarte
vegetarische Gerichte aus der losbezogenen Unterlage ohne Angaben des Bieters, also
anonymisiert. Die Bewertenden müssen der ausschreibenden Stelle vor der Übersendung der
losbezogenen Unterlage/Speisekarte jeweils eine von ihnen unterzeichnete Erklärung gemäß
§ 6 VgV vorlegen. Personen, von denen vor Übersendung der Speisekarten keine
unterzeichnete Erklärung gemäß § 6 VgV vorliegt, dürfen an der Bewertung der Akzeptanz der
Speisekarten nicht teilnehmen. Die Bewertenden sind berechtigt, sich mit anderen
Bewertenden ihrer Schule über die Akzeptanz der Speisekarten und ihre vorläufigen
Einschätzungen hinsichtlich der Bewertung der Akzeptanz der Speisekarten auszutauschen
und dazu zu diskutieren. Die ausschreibende Stelle überträgt die Bewertung in die
losbezogene Unterlage; sowohl die Punkte als auch die erzielte Gesamtpunktzahl des
Angebotes werden automatisch addiert bzw. ermittelt. Die Gesamtpunktzahl wird

mathematisch auf 2 Stellen nach dem Komma gerundet. Bevorzugte Vergabe Bei sonst
gleichwertigen Angeboten erhalten folgende Angebote bevorzugt den Zuschlag. Angebote von
anerkannten Werkstätten für behinderte Menschen nach § 219 des Neunten Buches
Sozialgesetzbuch, Inklusionsbetriebe nach § 215 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch
sowie Werkstätten für behinderte Menschen aus anderen Staaten, die nach deren rechtlichen
Bestimmungen mit den vorgenannten deutschen Einrichtungen vergleichbar sind sowie
Inklusionsbetriebe aus anderen Staaten, die mit den vorgenannten deutschen
Inklusionsbetrieben vergleichbar sind; dies ist der Fall, wenn a) wenigstens 30 Prozent der von
dem Inklusionsbetrieb auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt Beschäftigten, Menschen mit
Behinderungen sind, deren Teilhabe an einer sonstigen Beschäftigung auf dem allgemeinen
Arbeitsmarkt auf Grund von Art oder Schwere der Behinderung oder wegen sonstiger
Umstände voraussichtlich trotz Ausschöpfens aller Fördermöglichkeiten auf besondere
Schwierigkeiten stößt und b) der Inklusionsbetrieb diesen Menschen mit Behinderungen
Maßnahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung und arbeitsbegleitende Betreuung
anbietet, soweit erforderlich auch Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung oder Gelegenheit
zur Teilnahme an entsprechenden außerbetrieblichen Maßnahmen und Unterstützung bei der
Vermittlung in eine sonstige Beschäftigung in einem Betrieb oder einer Dienststelle auf dem
allgemeinen Arbeitsmarkt. Losvergabe Im Falle der Punktgleichheit mehrerer Angebote
entscheidet das Los.

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 23/05/2024 10:00:00 (UTC+2)
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.meinauftrag.rib.de/public
/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/2/tenderId/181168
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
Name: https://www.meinauftrag.rib.de
URL: https://www.meinauftrag.rib.de

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Verfahrensbedingungen:
Voraussichtliches Datum der Absendung der Aufforderungen zur Angebotseinreichung: 29/04
/2024
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.meinauftrag.rib.de
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 30/05/2024 10:00:00 (UTC+2)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 130 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Nachforderungen erfolgen im Rahmen der Vorgaben des § 56 VgV.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 30/05/2024 10:00:00 (UTC+2)
Ort: Zentrale Vergabestelle
Auftragsbedingungen:
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich

Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Informationen über die Überprüfungsfristen: Verstöße gegen Vergabevorschriften, die
aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind
spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer
Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein
Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu
stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o.a. Fristen gelten
nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige
Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat,
ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die
Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und
Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer
Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies
aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im
Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen
Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags,
jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat
der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht,
endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der
Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der teilnehmenden Personen: 1
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Schlichtungsstelle: Vergabekammer des Landes Berlin
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Landes Berlin
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt:
Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg von Berlin
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt: Bezirksamt
Tempelhof-Schöneberg von Berlin
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt:
Vergabekammer des Landes Berlin

5.1. Los: LOT-0016
Titel: G26 GS im Taunusviertel
Beschreibung: Herstellung, Lieferung und Ausgabe von Schulmittagessen (einschließlich
eines täglichen Rohkostanteils und eines Getränks) an der/den in der Losbeschreibung
ausgewiesenen Berliner Schulen inkl. der Reinigung der zu nutzenden schulischen Räume
sowie der Entsorgung der hierbei anfallenden Speisereste und Abfälle. Es gilt ein Brutto-
Festpreis.
Interne Kennung: 16

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen

Haupteinstufung (cpv): 55524000 Verpflegungsdienste für Schulen
Menge: 194

5.1.2. Erfüllungsort
Stadt: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland

5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 04/11/2024
Enddatum der Laufzeit: 31/07/2028

5.1.5. Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 842 277,86 EUR

5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:selbst# Bei der in Menge (BT25Lot)
eingetragenen Zahl, handelt es sich um Essensportionen im Vertragszeitraum. Die
Höchstmenge der Rahmenvereinbarung in Bezug auf die abzugebenden Portionen ist 194246
Portionen

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9. Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: Die nachstehenden Angaben, Erklärungen, Nachweise und Unterlagen sind
von den Bietenden bzw. jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft einzureichen. Ausländische
Bietende können jeweils vergleichbare Nachweise ihres Herkunftslandes in beglaubigter
deutscher Übersetzung vorlegen. Die vom Auftraggeber bereit gestellte Erklärung zur
Eignung und die Erklärung zu Ausschlussgründen und Angaben zum Unternehmen
(Wirt124 EU), Wirt3293 (Bieterangaben Wettbewerbsregister) sind vollständig ausgefüllt
einzureichen. Die Eignung ist durch Eintragung in das Unternehmerund Lieferantenverzeichnis
bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen (ULV) oder gleichwertige
Eintragung bei einer Präqualifizierungsstelle einer IHK oder Auftragsstelle oder Eigenerklärung
gem. Formular Wirt124 EU nachzuweisen. Die einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)
kann als vorläufiger Nachweis zur Eignung eingereicht werden. Ersatzweise nachfolgend
aufgeführte Bescheinigungen, nicht älter als 1 Jahr: Bescheinigung des Finanzamtes über die
Entrichtung von Steuern, Bescheinigung der Krankenkassen über die rückstandslose
Beitragsentrichtung, Eintragung im Berufsund Handelsregister (falls zutreffend). Sofern ein
Unternehmen den Auftrag nicht alleine ausführen kann, d.h. eine Bietergemeinschaft bildet,
Unterauftragsverhältnisse oder Eignungsleihe erforderlich sind, sind die Formulare Wirt124 EU
(Erklärungen zu Ausschlussgründen und Angaben zum Unternehmen), die Eigenerklärung
zur Bietereignung und Wirt3293 (Bieterangaben zum Wettbewerbsregister) mehrfach
ausgefüllt einzureichen. Die Mitglieder von Bietergemeinschaften benennen eines ihrer

Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des
Vertrages. Dies erfolgt durch die Abgabe der, in der Erklärung der
BieterBewerbergemeinschaft (Wirt238) verlangten Angaben. Nachunternehmer
(Unterauftragnehmer mit Eignungsleihe): Das Formular Wirt235 (Unteraufträge Eignungsleihe)
ist mit dem Angebot einzureichen, des Weiteren sind pro Unternehmen ein separates
Formular Wirt124 EU und Wirt3293 einzureichen. Nachunternehmer (Unterauftragnehmer
ohne Eignungsleihe): Wenn das beteiligte Unternehmen einen Nachunternehmer
/Unterauftragnehmer ohne Eignungsleihe einsetzen möchte, ist pro Unternehmen das
Formular Wirt124 EU einzureichen. Der Hauptauftragnehmer muss im Formular
Unteraufträge Eignungsleihe (Wirt235) Angaben zu dem Unternehmen vornehmen.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet

Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: [1.] Referenzen (siehe Eigenerklärung zur Eignung ) über vergleichbare
Tätigkeiten, durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens bezogen auf die
letzten 3 Jahre (siehe Eigenerklärung zur Eignung ) Verfügt der Bieter/das Mitglied der
Bietergemeinschaft über mehrere Niederlassungen, so müssen sich die Referenzen auf die
Niederlassung beziehen, die den Auftrag ausführen soll. Bezieht sich die Referenz auf einen
vorgesehenen Nachunternehmer, so ist dies ergänzend anzugeben. Hat der Bieter eine
Leistung nicht vollständig selbst, sondern ganz oder teilweise durch einen Nachunternehmer
oder einen ARGE-Partner erbracht, so ist dies anzugeben, ggf. auf einem Beiblatt. Der Bieter
erklärt sich durch Angabe der Referenzen mit einer Nachfrage des Auftraggebers bei den
jeweiligen Referenzauftraggebern ohne seine gesonderte Zustimmung einverstanden. Wenn
nicht alle geforderten Felder zu einer Referenz ausgefüllt werden, kann die Referenz mangels
Überprüfbarkeit nicht berücksichtigt werden. [2.] Angaben zu Arbeitskräften: Es sind die
jahresdurchschnittliche Anzahl beschäftigter Arbeitskräfte des Unternehmens der letzten drei
abgeschlossenen Kalenderjahre zu benennen. [3.] Eingesetztes Personal: Für alle in der
Schule zur Leistungserbringung eingesetzten Personen müssen dem Auftragnehmer
erweiterte Führungszeugnisse vorliegen, die jeweils nicht älter als drei Jahre sind, d.h. der
Auftragnehmer muss im Rahmen regelmäßiger Überprüfungen dafür sorgen, dass die
erweiterten Führungszeugnisse rechtzeitig erneuert werden. [3.1] Leitung des
Verpflegungsbereich: Unabhängig vom Verpflegungssystem muss es eine verantwortliche
Person und somit einen festen Ansprechpartner geben. Diese Person muss über eine
einschlägige berufsfachliche Qualifikation wie z.B. Koch, Küchenmeister,
Hauswirtschaftsmeister, Hauswirtschaftlicher (Betriebs)Leiter, Diätassistent oder
Oecotrophologe verfügen. Sie muss regelmäßig an beruflichen Fortund
Weiterbildungsmaßnahmen mit ernährungswissenschaftlichem Schwerpunkt teilnehmen. [3.2]
Weiteres Küchenund Ausgabepersonal: Sofern Personal ohne einschlägige Berufsausbildung
beschäftigt wird, sind entsprechende Schulungsund Qualifizierungsmaßnahmen
durchzuführen, insbesondere eine Schulung zum Thema Lebensmittelhygiene und eine
Belehrung nach Infektionsschutzgesetz. Bei der Auswahl des Personals ist auf Aspekte wie
freundliches Auftreten, kommunikative Fähigkeiten und pädagogisches Geschick zu achten.
Ferner muss eine Unterweisung für den Umgang mit Kindern unterschiedlicher Altersgruppen
durchgeführt werden. Sofern Personal für das Aufbereiten der Speisen verantwortlich ist,
muss es für die betreffenden Prozessabläufe geschult werden. Zur Erweiterung der
Kompetenzen des Ausgabepersonals darf nur noch Ausgabepersonal eingesetzt werden,
dass eine vom Land Berlin kostenlos angebotene Schulung zum Umgang mit den Kindern bei
der Ausgabesituation im Umfang von 12 Stunden, verteilt über 2 Tage, absolviert hat. Die

Teilnahme an der Schulung muss spätestens 2 Jahre nach Zuschlagserteilung erfolgt sein,
sofern keine besonderen Gründe vorliegen, die außerhalb des Einflussbereichs des Bieters
liegen, wie z.B. wiederholte Absage der Fortbildung durch den Veranstalter. Wird neues, noch
nicht geschultes Ausgabepersonal im Unternehmen nach den ersten 18 Monaten des
Vertragszeitraumes eingestellt, muss der Bieter innerhalb von 6 Monaten nachweisen, dass
die betreffende(n) Person(en) geschult wurde(n). Die Teilnahmebescheinigung ist direkt nach
Erhalt dem Auftraggeber unaufgefordert vorzulegen. Über die Angebote der Schulung
informiert der Auftraggeber.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet

Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: [1.] Umsätze: Erklärung über den Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen
auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Leistungen betrifft, die mit der
zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter den Einschluss des Anteils bei gemeinsam
mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen. [2.] Betriebshaftpflicht: Der
Auftragnehmer muss während der gesamten Laufzeit des Vertrages über eine
Betriebshaftpflichtversicherung, deren Deckungssummen für Personenschäden mindestens
5.000.000,00 , für Sachschäden mindestens 2.000.000,00 beträgt, verfügen. Er hat bei
Vertragsbeginn den Abschluss einer entsprechenden Betriebshaftpflichtversicherung
nachzuweisen. Zu diesem Zweck übersendet er unaufgefordert einen entsprechenden
Nachweis an den Auftraggeber. [3.] Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und
Beiträgen zur Sozialversicherung: Erklärung, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern
und Abgaben sowie Sozialversicherungsbeiträge, soweit die Pflicht zur Beitragszahlung
besteht, ordnungsgemäß erfüllt worden. Auf Nachfrage (Angebot der engeren Wahl) sind eine
Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen
vorzulegen. [4.] Berufsgenossenschaft: Angabe zur Mitgliedschaft bei der
Berufsgenossenschaft. Auf Nachfrage (Angebot der engeren Wahl) ist eine qualifizierte
Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen
Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen vorzulegen.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet

5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Beschreibung: Die Ermittlung des wirtschaftlich günstigsten Angebots erfolgt anhand von 10
Kriterien, welche jeweils einer schulspezifischen festgelegten Bepunktung (losweise)
unterliegt. Die genaue Bepunktung sind aus den losbezogenen Unterlagen unter dem Register
Zuschlagskriterien zu entnehmen. Ein Angebot kann maximal 3.000 Bewertungspunkte
erhalten. Das Angebot mit den meisten Punkten gilt als das Wirtschaftlichste. Da es sich hier
um eine schulspezifische Bepunktung handelt, können die festgelegten Bewertungspunkte
losweise voneinander abweichen. Die 10 Kriterien wurde wie folgt benannt: 1 Gemüse in
BioQualität und/oder entsprechend Brandenburger Qualitätszeichen 2 Fleisch in BioQualität 3
Selbstverpflichtung zur Fortbildung mit dem Schwerpunkt vegetarisch Kochen für Kinder 4
Zusatzangebot für die Sonderkost 5 Frische Zubereitung von Rohkostund Blattsalaten und
Salatdressings 6 Probierportionen 7 Zufriedenheitsabfrage 8 Mitbestimmung Speisenplan 9
Wunschessen 10 Speisekarte mit vegetarischen Gerichten. Für die Kriterien 1 bis 9 sind die
jeweils erreichten Bewertungspunkte für den Bieter in den losbezogenen Unterlagen direkt
ersichtlich. Nähere Beschreibungen zu den Kriterien 1 bis 9 sind aus dem Dokument
Erläuterung_zum_Wertungsprozedere zu entnehmen. Die Bewertung des Kriteriums 10

erfolgt davon abweichend von 3 vom Mittagessenausschuss bestimmten Personen, die
nachfolgend und in den übrigen Vergabeunterlagen auch als Bewertende bezeichnet sind. Der
Bieter stellt hier in der losbezogenen Unterlage, Register Speisekarte vegetarische Gerichte
seine Speisekarte dar. Die genauen Vorgaben hierfür sind aus dem Dokument
Erläuterung_zum_Wertungsprozedere zu entnehmen. Die Bewertung der Speisekarten
erfolgt nach Abgabe des Angebotes durch die Bewertenden. Bewertet wird die Akzeptanz
jedes einzelnen Gerichts, also ob aufgrund der Erfahrungen der Bewertenden an ihrer Schule
angenommen werden kann, dass dort besonders viele Schülerxinnen (volle Akzeptanz) oder
durchschnittlich viele (teilweise Akzeptanz) oder eher weniger Schülerxinnen (geringe
Akzeptanz) das Gericht in der beschriebenen Form ohne Änderungswünsche bestellen und
ohne wesentliche Überreste verzehren würden, wenn die Mittagessensaufnahme ungestört
verläuft. Für den Fall, dass die Bezeichnung des Gerichts nicht den festgelegten Vorgaben
entspricht oder keine Angabe gemacht wurde, wird das Gericht mit nicht gewertet bewertet
und erhält 0 Punkte. Zu diesem Zweck übersendet die ausschreibende Stelle, sofern und
soweit pro Los mehrere Angebote abgegeben wurden, die nicht gemäß § 57 VgV
ausgeschlossen wurden, den Bewertenden des betreffenden Loses die Speisekarte
vegetarische Gerichte aus der losbezogenen Unterlage ohne Angaben des Bieters, also
anonymisiert. Die Bewertenden müssen der ausschreibenden Stelle vor der Übersendung der
losbezogenen Unterlage/Speisekarte jeweils eine von ihnen unterzeichnete Erklärung gemäß
§ 6 VgV vorlegen. Personen, von denen vor Übersendung der Speisekarten keine
unterzeichnete Erklärung gemäß § 6 VgV vorliegt, dürfen an der Bewertung der Akzeptanz der
Speisekarten nicht teilnehmen. Die Bewertenden sind berechtigt, sich mit anderen
Bewertenden ihrer Schule über die Akzeptanz der Speisekarten und ihre vorläufigen
Einschätzungen hinsichtlich der Bewertung der Akzeptanz der Speisekarten auszutauschen
und dazu zu diskutieren. Die ausschreibende Stelle überträgt die Bewertung in die
losbezogene Unterlage; sowohl die Punkte als auch die erzielte Gesamtpunktzahl des
Angebotes werden automatisch addiert bzw. ermittelt. Die Gesamtpunktzahl wird
mathematisch auf 2 Stellen nach dem Komma gerundet. Bevorzugte Vergabe Bei sonst
gleichwertigen Angeboten erhalten folgende Angebote bevorzugt den Zuschlag. Angebote von
anerkannten Werkstätten für behinderte Menschen nach § 219 des Neunten Buches
Sozialgesetzbuch, Inklusionsbetriebe nach § 215 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch
sowie Werkstätten für behinderte Menschen aus anderen Staaten, die nach deren rechtlichen
Bestimmungen mit den vorgenannten deutschen Einrichtungen vergleichbar sind sowie
Inklusionsbetriebe aus anderen Staaten, die mit den vorgenannten deutschen
Inklusionsbetrieben vergleichbar sind; dies ist der Fall, wenn a) wenigstens 30 Prozent der von
dem Inklusionsbetrieb auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt Beschäftigten, Menschen mit
Behinderungen sind, deren Teilhabe an einer sonstigen Beschäftigung auf dem allgemeinen
Arbeitsmarkt auf Grund von Art oder Schwere der Behinderung oder wegen sonstiger
Umstände voraussichtlich trotz Ausschöpfens aller Fördermöglichkeiten auf besondere
Schwierigkeiten stößt und b) der Inklusionsbetrieb diesen Menschen mit Behinderungen
Maßnahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung und arbeitsbegleitende Betreuung
anbietet, soweit erforderlich auch Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung oder Gelegenheit
zur Teilnahme an entsprechenden außerbetrieblichen Maßnahmen und Unterstützung bei der
Vermittlung in eine sonstige Beschäftigung in einem Betrieb oder einer Dienststelle auf dem
allgemeinen Arbeitsmarkt. Losvergabe Im Falle der Punktgleichheit mehrerer Angebote
entscheidet das Los.

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 23/05/2024 10:00:00 (UTC+2)

Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.meinauftrag.rib.de/public
/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/2/tenderId/181168
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
Name: https://www.meinauftrag.rib.de
URL: https://www.meinauftrag.rib.de

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Verfahrensbedingungen:
Voraussichtliches Datum der Absendung der Aufforderungen zur Angebotseinreichung: 29/04
/2024
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.meinauftrag.rib.de
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 30/05/2024 10:00:00 (UTC+2)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 130 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Nachforderungen erfolgen im Rahmen der Vorgaben des § 56 VgV.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 30/05/2024 10:00:00 (UTC+2)
Ort: Zentrale Vergabestelle
Auftragsbedingungen:
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Informationen über die Überprüfungsfristen: Verstöße gegen Vergabevorschriften, die
aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind
spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer
Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein
Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu
stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o.a. Fristen gelten
nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige
Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat,
ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die
Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und
Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer
Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies
aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im
Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen
Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags,
jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat

der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht,
endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der
Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der teilnehmenden Personen: 1
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Schlichtungsstelle: Vergabekammer des Landes Berlin
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Landes Berlin
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt:
Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg von Berlin
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt: Bezirksamt
Tempelhof-Schöneberg von Berlin
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt:
Vergabekammer des Landes Berlin

5.1. Los: LOT-0017
Titel: G27 -Schule- Rudolf-Hildebrandt-GS
Beschreibung: Herstellung, Lieferung und Ausgabe von Schulmittagessen (einschließlich
eines täglichen Rohkostanteils und eines Getränks) an der/den in der Losbeschreibung
ausgewiesenen Berliner Schulen inkl. der Reinigung der zu nutzenden schulischen Räume
sowie der Entsorgung der hierbei anfallenden Speisereste und Abfälle. Es gilt ein Brutto-
Festpreis.
Interne Kennung: 17

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 55524000 Verpflegungsdienste für Schulen
Menge: 107

5.1.2. Erfüllungsort
Stadt: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland

5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 04/11/2024
Enddatum der Laufzeit: 31/07/2028

5.1.5. Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 465 961,01 EUR

5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet

Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:selbst# Bei der in Menge (BT25Lot)
eingetragenen Zahl, handelt es sich um Essensportionen im Vertragszeitraum. Die
Höchstmenge der Rahmenvereinbarung in Bezug auf die abzugebenden Portionen ist 107460
Portionen

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9. Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: Die nachstehenden Angaben, Erklärungen, Nachweise und Unterlagen sind
von den Bietenden bzw. jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft einzureichen. Ausländische
Bietende können jeweils vergleichbare Nachweise ihres Herkunftslandes in beglaubigter
deutscher Übersetzung vorlegen. Die vom Auftraggeber bereit gestellte Erklärung zur
Eignung und die Erklärung zu Ausschlussgründen und Angaben zum Unternehmen
(Wirt124 EU), Wirt3293 (Bieterangaben Wettbewerbsregister) sind vollständig ausgefüllt
einzureichen. Die Eignung ist durch Eintragung in das Unternehmerund Lieferantenverzeichnis
bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen (ULV) oder gleichwertige
Eintragung bei einer Präqualifizierungsstelle einer IHK oder Auftragsstelle oder Eigenerklärung
gem. Formular Wirt124 EU nachzuweisen. Die einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)
kann als vorläufiger Nachweis zur Eignung eingereicht werden. Ersatzweise nachfolgend
aufgeführte Bescheinigungen, nicht älter als 1 Jahr: Bescheinigung des Finanzamtes über die
Entrichtung von Steuern, Bescheinigung der Krankenkassen über die rückstandslose
Beitragsentrichtung, Eintragung im Berufsund Handelsregister (falls zutreffend). Sofern ein
Unternehmen den Auftrag nicht alleine ausführen kann, d.h. eine Bietergemeinschaft bildet,
Unterauftragsverhältnisse oder Eignungsleihe erforderlich sind, sind die Formulare Wirt124 EU
(Erklärungen zu Ausschlussgründen und Angaben zum Unternehmen), die Eigenerklärung
zur Bietereignung und Wirt3293 (Bieterangaben zum Wettbewerbsregister) mehrfach
ausgefüllt einzureichen. Die Mitglieder von Bietergemeinschaften benennen eines ihrer
Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des
Vertrages. Dies erfolgt durch die Abgabe der, in der Erklärung der
BieterBewerbergemeinschaft (Wirt238) verlangten Angaben. Nachunternehmer
(Unterauftragnehmer mit Eignungsleihe): Das Formular Wirt235 (Unteraufträge Eignungsleihe)
ist mit dem Angebot einzureichen, des Weiteren sind pro Unternehmen ein separates
Formular Wirt124 EU und Wirt3293 einzureichen. Nachunternehmer (Unterauftragnehmer
ohne Eignungsleihe): Wenn das beteiligte Unternehmen einen Nachunternehmer
/Unterauftragnehmer ohne Eignungsleihe einsetzen möchte, ist pro Unternehmen das
Formular Wirt124 EU einzureichen. Der Hauptauftragnehmer muss im Formular
Unteraufträge Eignungsleihe (Wirt235) Angaben zu dem Unternehmen vornehmen.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet

Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: [1.] Referenzen (siehe Eigenerklärung zur Eignung ) über vergleichbare
Tätigkeiten, durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens bezogen auf die
letzten 3 Jahre (siehe Eigenerklärung zur Eignung ) Verfügt der Bieter/das Mitglied der
Bietergemeinschaft über mehrere Niederlassungen, so müssen sich die Referenzen auf die
Niederlassung beziehen, die den Auftrag ausführen soll. Bezieht sich die Referenz auf einen
vorgesehenen Nachunternehmer, so ist dies ergänzend anzugeben. Hat der Bieter eine

Leistung nicht vollständig selbst, sondern ganz oder teilweise durch einen Nachunternehmer
oder einen ARGE-Partner erbracht, so ist dies anzugeben, ggf. auf einem Beiblatt. Der Bieter
erklärt sich durch Angabe der Referenzen mit einer Nachfrage des Auftraggebers bei den
jeweiligen Referenzauftraggebern ohne seine gesonderte Zustimmung einverstanden. Wenn
nicht alle geforderten Felder zu einer Referenz ausgefüllt werden, kann die Referenz mangels
Überprüfbarkeit nicht berücksichtigt werden. [2.] Angaben zu Arbeitskräften: Es sind die
jahresdurchschnittliche Anzahl beschäftigter Arbeitskräfte des Unternehmens der letzten drei
abgeschlossenen Kalenderjahre zu benennen. [3.] Eingesetztes Personal: Für alle in der
Schule zur Leistungserbringung eingesetzten Personen müssen dem Auftragnehmer
erweiterte Führungszeugnisse vorliegen, die jeweils nicht älter als drei Jahre sind, d.h. der
Auftragnehmer muss im Rahmen regelmäßiger Überprüfungen dafür sorgen, dass die
erweiterten Führungszeugnisse rechtzeitig erneuert werden. [3.1] Leitung des
Verpflegungsbereich: Unabhängig vom Verpflegungssystem muss es eine verantwortliche
Person und somit einen festen Ansprechpartner geben. Diese Person muss über eine
einschlägige berufsfachliche Qualifikation wie z.B. Koch, Küchenmeister,
Hauswirtschaftsmeister, Hauswirtschaftlicher (Betriebs)Leiter, Diätassistent oder
Oecotrophologe verfügen. Sie muss regelmäßig an beruflichen Fortund
Weiterbildungsmaßnahmen mit ernährungswissenschaftlichem Schwerpunkt teilnehmen. [3.2]
Weiteres Küchenund Ausgabepersonal: Sofern Personal ohne einschlägige Berufsausbildung
beschäftigt wird, sind entsprechende Schulungsund Qualifizierungsmaßnahmen
durchzuführen, insbesondere eine Schulung zum Thema Lebensmittelhygiene und eine
Belehrung nach Infektionsschutzgesetz. Bei der Auswahl des Personals ist auf Aspekte wie
freundliches Auftreten, kommunikative Fähigkeiten und pädagogisches Geschick zu achten.
Ferner muss eine Unterweisung für den Umgang mit Kindern unterschiedlicher Altersgruppen
durchgeführt werden. Sofern Personal für das Aufbereiten der Speisen verantwortlich ist,
muss es für die betreffenden Prozessabläufe geschult werden. Zur Erweiterung der
Kompetenzen des Ausgabepersonals darf nur noch Ausgabepersonal eingesetzt werden,
dass eine vom Land Berlin kostenlos angebotene Schulung zum Umgang mit den Kindern bei
der Ausgabesituation im Umfang von 12 Stunden, verteilt über 2 Tage, absolviert hat. Die
Teilnahme an der Schulung muss spätestens 2 Jahre nach Zuschlagserteilung erfolgt sein,
sofern keine besonderen Gründe vorliegen, die außerhalb des Einflussbereichs des Bieters
liegen, wie z.B. wiederholte Absage der Fortbildung durch den Veranstalter. Wird neues, noch
nicht geschultes Ausgabepersonal im Unternehmen nach den ersten 18 Monaten des
Vertragszeitraumes eingestellt, muss der Bieter innerhalb von 6 Monaten nachweisen, dass
die betreffende(n) Person(en) geschult wurde(n). Die Teilnahmebescheinigung ist direkt nach
Erhalt dem Auftraggeber unaufgefordert vorzulegen. Über die Angebote der Schulung
informiert der Auftraggeber.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet

Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: [1.] Umsätze: Erklärung über den Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen
auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Leistungen betrifft, die mit der
zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter den Einschluss des Anteils bei gemeinsam
mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen. [2.] Betriebshaftpflicht: Der
Auftragnehmer muss während der gesamten Laufzeit des Vertrages über eine
Betriebshaftpflichtversicherung, deren Deckungssummen für Personenschäden mindestens
5.000.000,00 , für Sachschäden mindestens 2.000.000,00 beträgt, verfügen. Er hat bei
Vertragsbeginn den Abschluss einer entsprechenden Betriebshaftpflichtversicherung

nachzuweisen. Zu diesem Zweck übersendet er unaufgefordert einen entsprechenden
Nachweis an den Auftraggeber. [3.] Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und
Beiträgen zur Sozialversicherung: Erklärung, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern
und Abgaben sowie Sozialversicherungsbeiträge, soweit die Pflicht zur Beitragszahlung
besteht, ordnungsgemäß erfüllt worden. Auf Nachfrage (Angebot der engeren Wahl) sind eine
Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen
vorzulegen. [4.] Berufsgenossenschaft: Angabe zur Mitgliedschaft bei der
Berufsgenossenschaft. Auf Nachfrage (Angebot der engeren Wahl) ist eine qualifizierte
Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen
Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen vorzulegen.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet

5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Beschreibung: Die Ermittlung des wirtschaftlich günstigsten Angebots erfolgt anhand von 10
Kriterien, welche jeweils einer schulspezifischen festgelegten Bepunktung (losweise)
unterliegt. Die genaue Bepunktung sind aus den losbezogenen Unterlagen unter dem Register
Zuschlagskriterien zu entnehmen. Ein Angebot kann maximal 3.000 Bewertungspunkte
erhalten. Das Angebot mit den meisten Punkten gilt als das Wirtschaftlichste. Da es sich hier
um eine schulspezifische Bepunktung handelt, können die festgelegten Bewertungspunkte
losweise voneinander abweichen. Die 10 Kriterien wurde wie folgt benannt: 1 Gemüse in
BioQualität und/oder entsprechend Brandenburger Qualitätszeichen 2 Fleisch in BioQualität 3
Selbstverpflichtung zur Fortbildung mit dem Schwerpunkt vegetarisch Kochen für Kinder 4
Zusatzangebot für die Sonderkost 5 Frische Zubereitung von Rohkostund Blattsalaten und
Salatdressings 6 Probierportionen 7 Zufriedenheitsabfrage 8 Mitbestimmung Speisenplan 9
Wunschessen 10 Speisekarte mit vegetarischen Gerichten. Für die Kriterien 1 bis 9 sind die
jeweils erreichten Bewertungspunkte für den Bieter in den losbezogenen Unterlagen direkt
ersichtlich. Nähere Beschreibungen zu den Kriterien 1 bis 9 sind aus dem Dokument
Erläuterung_zum_Wertungsprozedere zu entnehmen. Die Bewertung des Kriteriums 10
erfolgt davon abweichend von 3 vom Mittagessenausschuss bestimmten Personen, die
nachfolgend und in den übrigen Vergabeunterlagen auch als Bewertende bezeichnet sind. Der
Bieter stellt hier in der losbezogenen Unterlage, Register Speisekarte vegetarische Gerichte
seine Speisekarte dar. Die genauen Vorgaben hierfür sind aus dem Dokument
Erläuterung_zum_Wertungsprozedere zu entnehmen. Die Bewertung der Speisekarten
erfolgt nach Abgabe des Angebotes durch die Bewertenden. Bewertet wird die Akzeptanz
jedes einzelnen Gerichts, also ob aufgrund der Erfahrungen der Bewertenden an ihrer Schule
angenommen werden kann, dass dort besonders viele Schülerxinnen (volle Akzeptanz) oder
durchschnittlich viele (teilweise Akzeptanz) oder eher weniger Schülerxinnen (geringe
Akzeptanz) das Gericht in der beschriebenen Form ohne Änderungswünsche bestellen und
ohne wesentliche Überreste verzehren würden, wenn die Mittagessensaufnahme ungestört
verläuft. Für den Fall, dass die Bezeichnung des Gerichts nicht den festgelegten Vorgaben
entspricht oder keine Angabe gemacht wurde, wird das Gericht mit nicht gewertet bewertet
und erhält 0 Punkte. Zu diesem Zweck übersendet die ausschreibende Stelle, sofern und
soweit pro Los mehrere Angebote abgegeben wurden, die nicht gemäß § 57 VgV
ausgeschlossen wurden, den Bewertenden des betreffenden Loses die Speisekarte
vegetarische Gerichte aus der losbezogenen Unterlage ohne Angaben des Bieters, also
anonymisiert. Die Bewertenden müssen der ausschreibenden Stelle vor der Übersendung der
losbezogenen Unterlage/Speisekarte jeweils eine von ihnen unterzeichnete Erklärung gemäß
§ 6 VgV vorlegen. Personen, von denen vor Übersendung der Speisekarten keine

unterzeichnete Erklärung gemäß § 6 VgV vorliegt, dürfen an der Bewertung der Akzeptanz der
Speisekarten nicht teilnehmen. Die Bewertenden sind berechtigt, sich mit anderen
Bewertenden ihrer Schule über die Akzeptanz der Speisekarten und ihre vorläufigen
Einschätzungen hinsichtlich der Bewertung der Akzeptanz der Speisekarten auszutauschen
und dazu zu diskutieren. Die ausschreibende Stelle überträgt die Bewertung in die
losbezogene Unterlage; sowohl die Punkte als auch die erzielte Gesamtpunktzahl des
Angebotes werden automatisch addiert bzw. ermittelt. Die Gesamtpunktzahl wird
mathematisch auf 2 Stellen nach dem Komma gerundet. Bevorzugte Vergabe Bei sonst
gleichwertigen Angeboten erhalten folgende Angebote bevorzugt den Zuschlag. Angebote von
anerkannten Werkstätten für behinderte Menschen nach § 219 des Neunten Buches
Sozialgesetzbuch, Inklusionsbetriebe nach § 215 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch
sowie Werkstätten für behinderte Menschen aus anderen Staaten, die nach deren rechtlichen
Bestimmungen mit den vorgenannten deutschen Einrichtungen vergleichbar sind sowie
Inklusionsbetriebe aus anderen Staaten, die mit den vorgenannten deutschen
Inklusionsbetrieben vergleichbar sind; dies ist der Fall, wenn a) wenigstens 30 Prozent der von
dem Inklusionsbetrieb auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt Beschäftigten, Menschen mit
Behinderungen sind, deren Teilhabe an einer sonstigen Beschäftigung auf dem allgemeinen
Arbeitsmarkt auf Grund von Art oder Schwere der Behinderung oder wegen sonstiger
Umstände voraussichtlich trotz Ausschöpfens aller Fördermöglichkeiten auf besondere
Schwierigkeiten stößt und b) der Inklusionsbetrieb diesen Menschen mit Behinderungen
Maßnahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung und arbeitsbegleitende Betreuung
anbietet, soweit erforderlich auch Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung oder Gelegenheit
zur Teilnahme an entsprechenden außerbetrieblichen Maßnahmen und Unterstützung bei der
Vermittlung in eine sonstige Beschäftigung in einem Betrieb oder einer Dienststelle auf dem
allgemeinen Arbeitsmarkt. Losvergabe Im Falle der Punktgleichheit mehrerer Angebote
entscheidet das Los.

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 23/05/2024 10:00:00 (UTC+2)
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.meinauftrag.rib.de/public
/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/2/tenderId/181168
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
Name: https://www.meinauftrag.rib.de
URL: https://www.meinauftrag.rib.de

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Verfahrensbedingungen:
Voraussichtliches Datum der Absendung der Aufforderungen zur Angebotseinreichung: 29/04
/2024
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.meinauftrag.rib.de
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 30/05/2024 10:00:00 (UTC+2)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 0 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:

Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Nachforderungen erfolgen im Rahmen der Vorgaben des § 56 VgV.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 30/05/2024 10:00:00 (UTC+2)
Ort: Zentrale Vergabestelle
Auftragsbedingungen:
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Informationen über die Überprüfungsfristen: Verstöße gegen Vergabevorschriften, die
aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind
spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer
Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein
Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu
stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o.a. Fristen gelten
nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige
Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat,
ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die
Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und
Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer
Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies
aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im
Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen
Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags,
jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat
der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht,
endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der
Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der teilnehmenden Personen: 1
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Schlichtungsstelle: Vergabekammer des Landes Berlin
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Landes Berlin
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt:
Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg von Berlin
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt: Bezirksamt
Tempelhof-Schöneberg von Berlin
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt:
Vergabekammer des Landes Berlin

5.1. Los: LOT-0018
Titel: G27 -Hort- Rudolf-Hildebrandt-GS

Beschreibung: Herstellung, Lieferung und Ausgabe von Schulmittagessen (einschließlich
eines täglichen Rohkostanteils und eines Getränks) an der/den in der Losbeschreibung
ausgewiesenen Berliner Schulen inkl. der Reinigung der zu nutzenden schulischen Räume
sowie der Entsorgung der hierbei anfallenden Speisereste und Abfälle. Es gilt ein Brutto-
Festpreis.
Interne Kennung: 18

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 55524000 Verpflegungsdienste für Schulen
Menge: 151

5.1.2. Erfüllungsort
Stadt: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland

5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 04/11/2024
Enddatum der Laufzeit: 31/07/2028

5.1.5. Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 656 127,61 EUR

5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:selbst# Bei der in Menge (BT25Lot)
eingetragenen Zahl, handelt es sich um Essensportionen im Vertragszeitraum. Die
Höchstmenge der Rahmenvereinbarung in Bezug auf die abzugebenden Portionen ist 151316
Portionen

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9. Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: Die nachstehenden Angaben, Erklärungen, Nachweise und Unterlagen sind
von den Bietenden bzw. jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft einzureichen. Ausländische
Bietende können jeweils vergleichbare Nachweise ihres Herkunftslandes in beglaubigter
deutscher Übersetzung vorlegen. Die vom Auftraggeber bereit gestellte Erklärung zur
Eignung und die Erklärung zu Ausschlussgründen und Angaben zum Unternehmen
(Wirt124 EU), Wirt3293 (Bieterangaben Wettbewerbsregister) sind vollständig ausgefüllt
einzureichen. Die Eignung ist durch Eintragung in das Unternehmerund Lieferantenverzeichnis
bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen (ULV) oder gleichwertige
Eintragung bei einer Präqualifizierungsstelle einer IHK oder Auftragsstelle oder Eigenerklärung
gem. Formular Wirt124 EU nachzuweisen. Die einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)
kann als vorläufiger Nachweis zur Eignung eingereicht werden. Ersatzweise nachfolgend

aufgeführte Bescheinigungen, nicht älter als 1 Jahr: Bescheinigung des Finanzamtes über die
Entrichtung von Steuern, Bescheinigung der Krankenkassen über die rückstandslose
Beitragsentrichtung, Eintragung im Berufsund Handelsregister (falls zutreffend). Sofern ein
Unternehmen den Auftrag nicht alleine ausführen kann, d.h. eine Bietergemeinschaft bildet,
Unterauftragsverhältnisse oder Eignungsleihe erforderlich sind, sind die Formulare Wirt124 EU
(Erklärungen zu Ausschlussgründen und Angaben zum Unternehmen), die Eigenerklärung
zur Bietereignung und Wirt3293 (Bieterangaben zum Wettbewerbsregister) mehrfach
ausgefüllt einzureichen. Die Mitglieder von Bietergemeinschaften benennen eines ihrer
Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des
Vertrages. Dies erfolgt durch die Abgabe der, in der Erklärung der
BieterBewerbergemeinschaft (Wirt238) verlangten Angaben. Nachunternehmer
(Unterauftragnehmer mit Eignungsleihe): Das Formular Wirt235 (Unteraufträge Eignungsleihe)
ist mit dem Angebot einzureichen, des Weiteren sind pro Unternehmen ein separates
Formular Wirt124 EU und Wirt3293 einzureichen. Nachunternehmer (Unterauftragnehmer
ohne Eignungsleihe): Wenn das beteiligte Unternehmen einen Nachunternehmer
/Unterauftragnehmer ohne Eignungsleihe einsetzen möchte, ist pro Unternehmen das
Formular Wirt124 EU einzureichen. Der Hauptauftragnehmer muss im Formular
Unteraufträge Eignungsleihe (Wirt235) Angaben zu dem Unternehmen vornehmen.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet

Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: [1.] Referenzen (siehe Eigenerklärung zur Eignung ) über vergleichbare
Tätigkeiten, durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens bezogen auf die
letzten 3 Jahre (siehe Eigenerklärung zur Eignung ) Verfügt der Bieter/das Mitglied der
Bietergemeinschaft über mehrere Niederlassungen, so müssen sich die Referenzen auf die
Niederlassung beziehen, die den Auftrag ausführen soll. Bezieht sich die Referenz auf einen
vorgesehenen Nachunternehmer, so ist dies ergänzend anzugeben. Hat der Bieter eine
Leistung nicht vollständig selbst, sondern ganz oder teilweise durch einen Nachunternehmer
oder einen ARGE-Partner erbracht, so ist dies anzugeben, ggf. auf einem Beiblatt. Der Bieter
erklärt sich durch Angabe der Referenzen mit einer Nachfrage des Auftraggebers bei den
jeweiligen Referenzauftraggebern ohne seine gesonderte Zustimmung einverstanden. Wenn
nicht alle geforderten Felder zu einer Referenz ausgefüllt werden, kann die Referenz mangels
Überprüfbarkeit nicht berücksichtigt werden. [2.] Angaben zu Arbeitskräften: Es sind die
jahresdurchschnittliche Anzahl beschäftigter Arbeitskräfte des Unternehmens der letzten drei
abgeschlossenen Kalenderjahre zu benennen. [3.] Eingesetztes Personal: Für alle in der
Schule zur Leistungserbringung eingesetzten Personen müssen dem Auftragnehmer
erweiterte Führungszeugnisse vorliegen, die jeweils nicht älter als drei Jahre sind, d.h. der
Auftragnehmer muss im Rahmen regelmäßiger Überprüfungen dafür sorgen, dass die
erweiterten Führungszeugnisse rechtzeitig erneuert werden. [3.1] Leitung des
Verpflegungsbereich: Unabhängig vom Verpflegungssystem muss es eine verantwortliche
Person und somit einen festen Ansprechpartner geben. Diese Person muss über eine
einschlägige berufsfachliche Qualifikation wie z.B. Koch, Küchenmeister,
Hauswirtschaftsmeister, Hauswirtschaftlicher (Betriebs)Leiter, Diätassistent oder
Oecotrophologe verfügen. Sie muss regelmäßig an beruflichen Fortund
Weiterbildungsmaßnahmen mit ernährungswissenschaftlichem Schwerpunkt teilnehmen. [3.2]
Weiteres Küchenund Ausgabepersonal: Sofern Personal ohne einschlägige Berufsausbildung
beschäftigt wird, sind entsprechende Schulungsund Qualifizierungsmaßnahmen
durchzuführen, insbesondere eine Schulung zum Thema Lebensmittelhygiene und eine

Belehrung nach Infektionsschutzgesetz. Bei der Auswahl des Personals ist auf Aspekte wie
freundliches Auftreten, kommunikative Fähigkeiten und pädagogisches Geschick zu achten.
Ferner muss eine Unterweisung für den Umgang mit Kindern unterschiedlicher Altersgruppen
durchgeführt werden. Sofern Personal für das Aufbereiten der Speisen verantwortlich ist,
muss es für die betreffenden Prozessabläufe geschult werden. Zur Erweiterung der
Kompetenzen des Ausgabepersonals darf nur noch Ausgabepersonal eingesetzt werden,
dass eine vom Land Berlin kostenlos angebotene Schulung zum Umgang mit den Kindern bei
der Ausgabesituation im Umfang von 12 Stunden, verteilt über 2 Tage, absolviert hat. Die
Teilnahme an der Schulung muss spätestens 2 Jahre nach Zuschlagserteilung erfolgt sein,
sofern keine besonderen Gründe vorliegen, die außerhalb des Einflussbereichs des Bieters
liegen, wie z.B. wiederholte Absage der Fortbildung durch den Veranstalter. Wird neues, noch
nicht geschultes Ausgabepersonal im Unternehmen nach den ersten 18 Monaten des
Vertragszeitraumes eingestellt, muss der Bieter innerhalb von 6 Monaten nachweisen, dass
die betreffende(n) Person(en) geschult wurde(n). Die Teilnahmebescheinigung ist direkt nach
Erhalt dem Auftraggeber unaufgefordert vorzulegen. Über die Angebote der Schulung
informiert der Auftraggeber.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet

Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: [1.] Umsätze: Erklärung über den Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen
auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Leistungen betrifft, die mit der
zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter den Einschluss des Anteils bei gemeinsam
mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen. [2.] Betriebshaftpflicht: Der
Auftragnehmer muss während der gesamten Laufzeit des Vertrages über eine
Betriebshaftpflichtversicherung, deren Deckungssummen für Personenschäden mindestens
5.000.000,00 , für Sachschäden mindestens 2.000.000,00 beträgt, verfügen. Er hat bei
Vertragsbeginn den Abschluss einer entsprechenden Betriebshaftpflichtversicherung
nachzuweisen. Zu diesem Zweck übersendet er unaufgefordert einen entsprechenden
Nachweis an den Auftraggeber. [3.] Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und
Beiträgen zur Sozialversicherung: Erklärung, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern
und Abgaben sowie Sozialversicherungsbeiträge, soweit die Pflicht zur Beitragszahlung
besteht, ordnungsgemäß erfüllt worden. Auf Nachfrage (Angebot der engeren Wahl) sind eine
Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen
vorzulegen. [4.] Berufsgenossenschaft: Angabe zur Mitgliedschaft bei der
Berufsgenossenschaft. Auf Nachfrage (Angebot der engeren Wahl) ist eine qualifizierte
Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen
Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen vorzulegen.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet

5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Beschreibung: Die Ermittlung des wirtschaftlich günstigsten Angebots erfolgt anhand von 10
Kriterien, welche jeweils einer schulspezifischen festgelegten Bepunktung (losweise)
unterliegt. Die genaue Bepunktung sind aus den losbezogenen Unterlagen unter dem Register
Zuschlagskriterien zu entnehmen. Ein Angebot kann maximal 3.000 Bewertungspunkte
erhalten. Das Angebot mit den meisten Punkten gilt als das Wirtschaftlichste. Da es sich hier
um eine schulspezifische Bepunktung handelt, können die festgelegten Bewertungspunkte
losweise voneinander abweichen. Die 10 Kriterien wurde wie folgt benannt: 1 Gemüse in

BioQualität und/oder entsprechend Brandenburger Qualitätszeichen 2 Fleisch in BioQualität 3
Selbstverpflichtung zur Fortbildung mit dem Schwerpunkt vegetarisch Kochen für Kinder 4
Zusatzangebot für die Sonderkost 5 Frische Zubereitung von Rohkostund Blattsalaten und
Salatdressings 6 Probierportionen 7 Zufriedenheitsabfrage 8 Mitbestimmung Speisenplan 9
Wunschessen 10 Speisekarte mit vegetarischen Gerichten. Für die Kriterien 1 bis 9 sind die
jeweils erreichten Bewertungspunkte für den Bieter in den losbezogenen Unterlagen direkt
ersichtlich. Nähere Beschreibungen zu den Kriterien 1 bis 9 sind aus dem Dokument
Erläuterung_zum_Wertungsprozedere zu entnehmen. Die Bewertung des Kriteriums 10
erfolgt davon abweichend von 3 vom Mittagessenausschuss bestimmten Personen, die
nachfolgend und in den übrigen Vergabeunterlagen auch als Bewertende bezeichnet sind. Der
Bieter stellt hier in der losbezogenen Unterlage, Register Speisekarte vegetarische Gerichte
seine Speisekarte dar. Die genauen Vorgaben hierfür sind aus dem Dokument
Erläuterung_zum_Wertungsprozedere zu entnehmen. Die Bewertung der Speisekarten
erfolgt nach Abgabe des Angebotes durch die Bewertenden. Bewertet wird die Akzeptanz
jedes einzelnen Gerichts, also ob aufgrund der Erfahrungen der Bewertenden an ihrer Schule
angenommen werden kann, dass dort besonders viele Schülerxinnen (volle Akzeptanz) oder
durchschnittlich viele (teilweise Akzeptanz) oder eher weniger Schülerxinnen (geringe
Akzeptanz) das Gericht in der beschriebenen Form ohne Änderungswünsche bestellen und
ohne wesentliche Überreste verzehren würden, wenn die Mittagessensaufnahme ungestört
verläuft. Für den Fall, dass die Bezeichnung des Gerichts nicht den festgelegten Vorgaben
entspricht oder keine Angabe gemacht wurde, wird das Gericht mit nicht gewertet bewertet
und erhält 0 Punkte. Zu diesem Zweck übersendet die ausschreibende Stelle, sofern und
soweit pro Los mehrere Angebote abgegeben wurden, die nicht gemäß § 57 VgV
ausgeschlossen wurden, den Bewertenden des betreffenden Loses die Speisekarte
vegetarische Gerichte aus der losbezogenen Unterlage ohne Angaben des Bieters, also
anonymisiert. Die Bewertenden müssen der ausschreibenden Stelle vor der Übersendung der
losbezogenen Unterlage/Speisekarte jeweils eine von ihnen unterzeichnete Erklärung gemäß
§ 6 VgV vorlegen. Personen, von denen vor Übersendung der Speisekarten keine
unterzeichnete Erklärung gemäß § 6 VgV vorliegt, dürfen an der Bewertung der Akzeptanz der
Speisekarten nicht teilnehmen. Die Bewertenden sind berechtigt, sich mit anderen
Bewertenden ihrer Schule über die Akzeptanz der Speisekarten und ihre vorläufigen
Einschätzungen hinsichtlich der Bewertung der Akzeptanz der Speisekarten auszutauschen
und dazu zu diskutieren. Die ausschreibende Stelle überträgt die Bewertung in die
losbezogene Unterlage; sowohl die Punkte als auch die erzielte Gesamtpunktzahl des
Angebotes werden automatisch addiert bzw. ermittelt. Die Gesamtpunktzahl wird
mathematisch auf 2 Stellen nach dem Komma gerundet. Bevorzugte Vergabe Bei sonst
gleichwertigen Angeboten erhalten folgende Angebote bevorzugt den Zuschlag. Angebote von
anerkannten Werkstätten für behinderte Menschen nach § 219 des Neunten Buches
Sozialgesetzbuch, Inklusionsbetriebe nach § 215 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch
sowie Werkstätten für behinderte Menschen aus anderen Staaten, die nach deren rechtlichen
Bestimmungen mit den vorgenannten deutschen Einrichtungen vergleichbar sind sowie
Inklusionsbetriebe aus anderen Staaten, die mit den vorgenannten deutschen
Inklusionsbetrieben vergleichbar sind; dies ist der Fall, wenn a) wenigstens 30 Prozent der von
dem Inklusionsbetrieb auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt Beschäftigten, Menschen mit
Behinderungen sind, deren Teilhabe an einer sonstigen Beschäftigung auf dem allgemeinen
Arbeitsmarkt auf Grund von Art oder Schwere der Behinderung oder wegen sonstiger
Umstände voraussichtlich trotz Ausschöpfens aller Fördermöglichkeiten auf besondere
Schwierigkeiten stößt und b) der Inklusionsbetrieb diesen Menschen mit Behinderungen
Maßnahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung und arbeitsbegleitende Betreuung
anbietet, soweit erforderlich auch Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung oder Gelegenheit

zur Teilnahme an entsprechenden außerbetrieblichen Maßnahmen und Unterstützung bei der
Vermittlung in eine sonstige Beschäftigung in einem Betrieb oder einer Dienststelle auf dem
allgemeinen Arbeitsmarkt. Losvergabe Im Falle der Punktgleichheit mehrerer Angebote
entscheidet das Los.

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 23/05/2024 10:00:00 (UTC+2)
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.meinauftrag.rib.de/public
/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/2/tenderId/181168
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
Name: https://www.meinauftrag.rib.de
URL: https://www.meinauftrag.rib.de

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Verfahrensbedingungen:
Voraussichtliches Datum der Absendung der Aufforderungen zur Angebotseinreichung: 29/04
/2024
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.meinauftrag.rib.de
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 30/05/2024 10:00:00 (UTC+2)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 130 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Nachforderungen erfolgen im Rahmen der Vorgaben des § 56 VgV.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 30/05/2024 10:00:00 (UTC+2)
Ort: Zentrale Vergabestelle
Auftragsbedingungen:
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Informationen über die Überprüfungsfristen: Verstöße gegen Vergabevorschriften, die
aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind
spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer
Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein
Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu
stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o.a. Fristen gelten
nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige
Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat,
ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die
Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und
Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer

Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies
aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im
Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen
Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags,
jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat
der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht,
endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der
Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der teilnehmenden Personen: 1
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Schlichtungsstelle: Vergabekammer des Landes Berlin
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Landes Berlin
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt:
Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg von Berlin
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt: Bezirksamt
Tempelhof-Schöneberg von Berlin
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt:
Vergabekammer des Landes Berlin

5.1. Los: LOT-0019
Titel: G29 Käthe-Kollwitz-GS
Beschreibung: Herstellung, Lieferung und Ausgabe von Schulmittagessen (einschließlich
eines täglichen Rohkostanteils und eines Getränks) an der/den in der Losbeschreibung
ausgewiesenen Berliner Schulen inkl. der Reinigung der zu nutzenden schulischen Räume
sowie der Entsorgung der hierbei anfallenden Speisereste und Abfälle. Es gilt ein Brutto-
Festpreis.
Interne Kennung: 19

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 55524000 Verpflegungsdienste für Schulen
Menge: 149

5.1.2. Erfüllungsort
Stadt: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland

5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 04/11/2024
Enddatum der Laufzeit: 31/07/2028

5.1.5. Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 647 265,63 EUR

5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:selbst# Bei der in Menge (BT25Lot)
eingetragenen Zahl, handelt es sich um Essensportionen im Vertragszeitraum. Die
Höchstmenge der Rahmenvereinbarung in Bezug auf die abzugebenden Portionen ist 149273
Portionen

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9. Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: Die nachstehenden Angaben, Erklärungen, Nachweise und Unterlagen sind
von den Bietenden bzw. jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft einzureichen. Ausländische
Bietende können jeweils vergleichbare Nachweise ihres Herkunftslandes in beglaubigter
deutscher Übersetzung vorlegen. Die vom Auftraggeber bereit gestellte Erklärung zur
Eignung und die Erklärung zu Ausschlussgründen und Angaben zum Unternehmen
(Wirt124 EU), Wirt3293 (Bieterangaben Wettbewerbsregister) sind vollständig ausgefüllt
einzureichen. Die Eignung ist durch Eintragung in das Unternehmerund Lieferantenverzeichnis
bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen (ULV) oder gleichwertige
Eintragung bei einer Präqualifizierungsstelle einer IHK oder Auftragsstelle oder Eigenerklärung
gem. Formular Wirt124 EU nachzuweisen. Die einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)
kann als vorläufiger Nachweis zur Eignung eingereicht werden. Ersatzweise nachfolgend
aufgeführte Bescheinigungen, nicht älter als 1 Jahr: Bescheinigung des Finanzamtes über die
Entrichtung von Steuern, Bescheinigung der Krankenkassen über die rückstandslose
Beitragsentrichtung, Eintragung im Berufsund Handelsregister (falls zutreffend). Sofern ein
Unternehmen den Auftrag nicht alleine ausführen kann, d.h. eine Bietergemeinschaft bildet,
Unterauftragsverhältnisse oder Eignungsleihe erforderlich sind, sind die Formulare Wirt124 EU
(Erklärungen zu Ausschlussgründen und Angaben zum Unternehmen), die Eigenerklärung
zur Bietereignung und Wirt3293 (Bieterangaben zum Wettbewerbsregister) mehrfach
ausgefüllt einzureichen. Die Mitglieder von Bietergemeinschaften benennen eines ihrer
Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des
Vertrages. Dies erfolgt durch die Abgabe der, in der Erklärung der
BieterBewerbergemeinschaft (Wirt238) verlangten Angaben. Nachunternehmer
(Unterauftragnehmer mit Eignungsleihe): Das Formular Wirt235 (Unteraufträge Eignungsleihe)
ist mit dem Angebot einzureichen, des Weiteren sind pro Unternehmen ein separates
Formular Wirt124 EU und Wirt3293 einzureichen. Nachunternehmer (Unterauftragnehmer
ohne Eignungsleihe): Wenn das beteiligte Unternehmen einen Nachunternehmer
/Unterauftragnehmer ohne Eignungsleihe einsetzen möchte, ist pro Unternehmen das
Formular Wirt124 EU einzureichen. Der Hauptauftragnehmer muss im Formular
Unteraufträge Eignungsleihe (Wirt235) Angaben zu dem Unternehmen vornehmen.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet

Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit

Beschreibung: [1.] Referenzen (siehe Eigenerklärung zur Eignung ) über vergleichbare
Tätigkeiten, durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens bezogen auf die
letzten 3 Jahre (siehe Eigenerklärung zur Eignung ) Verfügt der Bieter/das Mitglied der
Bietergemeinschaft über mehrere Niederlassungen, so müssen sich die Referenzen auf die
Niederlassung beziehen, die den Auftrag ausführen soll. Bezieht sich die Referenz auf einen
vorgesehenen Nachunternehmer, so ist dies ergänzend anzugeben. Hat der Bieter eine
Leistung nicht vollständig selbst, sondern ganz oder teilweise durch einen Nachunternehmer
oder einen ARGE-Partner erbracht, so ist dies anzugeben, ggf. auf einem Beiblatt. Der Bieter
erklärt sich durch Angabe der Referenzen mit einer Nachfrage des Auftraggebers bei den
jeweiligen Referenzauftraggebern ohne seine gesonderte Zustimmung einverstanden. Wenn
nicht alle geforderten Felder zu einer Referenz ausgefüllt werden, kann die Referenz mangels
Überprüfbarkeit nicht berücksichtigt werden. [2.] Angaben zu Arbeitskräften: Es sind die
jahresdurchschnittliche Anzahl beschäftigter Arbeitskräfte des Unternehmens der letzten drei
abgeschlossenen Kalenderjahre zu benennen. [3.] Eingesetztes Personal: Für alle in der
Schule zur Leistungserbringung eingesetzten Personen müssen dem Auftragnehmer
erweiterte Führungszeugnisse vorliegen, die jeweils nicht älter als drei Jahre sind, d.h. der
Auftragnehmer muss im Rahmen regelmäßiger Überprüfungen dafür sorgen, dass die
erweiterten Führungszeugnisse rechtzeitig erneuert werden. [3.1] Leitung des
Verpflegungsbereich: Unabhängig vom Verpflegungssystem muss es eine verantwortliche
Person und somit einen festen Ansprechpartner geben. Diese Person muss über eine
einschlägige berufsfachliche Qualifikation wie z.B. Koch, Küchenmeister,
Hauswirtschaftsmeister, Hauswirtschaftlicher (Betriebs)Leiter, Diätassistent oder
Oecotrophologe verfügen. Sie muss regelmäßig an beruflichen Fortund
Weiterbildungsmaßnahmen mit ernährungswissenschaftlichem Schwerpunkt teilnehmen. [3.2]
Weiteres Küchenund Ausgabepersonal: Sofern Personal ohne einschlägige Berufsausbildung
beschäftigt wird, sind entsprechende Schulungsund Qualifizierungsmaßnahmen
durchzuführen, insbesondere eine Schulung zum Thema Lebensmittelhygiene und eine
Belehrung nach Infektionsschutzgesetz. Bei der Auswahl des Personals ist auf Aspekte wie
freundliches Auftreten, kommunikative Fähigkeiten und pädagogisches Geschick zu achten.
Ferner muss eine Unterweisung für den Umgang mit Kindern unterschiedlicher Altersgruppen
durchgeführt werden. Sofern Personal für das Aufbereiten der Speisen verantwortlich ist,
muss es für die betreffenden Prozessabläufe geschult werden. Zur Erweiterung der
Kompetenzen des Ausgabepersonals darf nur noch Ausgabepersonal eingesetzt werden,
dass eine vom Land Berlin kostenlos angebotene Schulung zum Umgang mit den Kindern bei
der Ausgabesituation im Umfang von 12 Stunden, verteilt über 2 Tage, absolviert hat. Die
Teilnahme an der Schulung muss spätestens 2 Jahre nach Zuschlagserteilung erfolgt sein,
sofern keine besonderen Gründe vorliegen, die außerhalb des Einflussbereichs des Bieters
liegen, wie z.B. wiederholte Absage der Fortbildung durch den Veranstalter. Wird neues, noch
nicht geschultes Ausgabepersonal im Unternehmen nach den ersten 18 Monaten des
Vertragszeitraumes eingestellt, muss der Bieter innerhalb von 6 Monaten nachweisen, dass
die betreffende(n) Person(en) geschult wurde(n). Die Teilnahmebescheinigung ist direkt nach
Erhalt dem Auftraggeber unaufgefordert vorzulegen. Über die Angebote der Schulung
informiert der Auftraggeber.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet

Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: [1.] Umsätze: Erklärung über den Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen
auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Leistungen betrifft, die mit der

zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter den Einschluss des Anteils bei gemeinsam
mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen. [2.] Betriebshaftpflicht: Der
Auftragnehmer muss während der gesamten Laufzeit des Vertrages über eine
Betriebshaftpflichtversicherung, deren Deckungssummen für Personenschäden mindestens
5.000.000,00 , für Sachschäden mindestens 2.000.000,00 beträgt, verfügen. Er hat bei
Vertragsbeginn den Abschluss einer entsprechenden Betriebshaftpflichtversicherung
nachzuweisen. Zu diesem Zweck übersendet er unaufgefordert einen entsprechenden
Nachweis an den Auftraggeber. [3.] Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und
Beiträgen zur Sozialversicherung: Erklärung, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern
und Abgaben sowie Sozialversicherungsbeiträge, soweit die Pflicht zur Beitragszahlung
besteht, ordnungsgemäß erfüllt worden. Auf Nachfrage (Angebot der engeren Wahl) sind eine
Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen
vorzulegen. [4.] Berufsgenossenschaft: Angabe zur Mitgliedschaft bei der
Berufsgenossenschaft. Auf Nachfrage (Angebot der engeren Wahl) ist eine qualifizierte
Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen
Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen vorzulegen.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet

5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Beschreibung: Die Ermittlung des wirtschaftlich günstigsten Angebots erfolgt anhand von 10
Kriterien, welche jeweils einer schulspezifischen festgelegten Bepunktung (losweise)
unterliegt. Die genaue Bepunktung sind aus den losbezogenen Unterlagen unter dem Register
Zuschlagskriterien zu entnehmen. Ein Angebot kann maximal 3.000 Bewertungspunkte
erhalten. Das Angebot mit den meisten Punkten gilt als das Wirtschaftlichste. Da es sich hier
um eine schulspezifische Bepunktung handelt, können die festgelegten Bewertungspunkte
losweise voneinander abweichen. Die 10 Kriterien wurde wie folgt benannt: 1 Gemüse in
BioQualität und/oder entsprechend Brandenburger Qualitätszeichen 2 Fleisch in BioQualität 3
Selbstverpflichtung zur Fortbildung mit dem Schwerpunkt vegetarisch Kochen für Kinder 4
Zusatzangebot für die Sonderkost 5 Frische Zubereitung von Rohkostund Blattsalaten und
Salatdressings 6 Probierportionen 7 Zufriedenheitsabfrage 8 Mitbestimmung Speisenplan 9
Wunschessen 10 Speisekarte mit vegetarischen Gerichten. Für die Kriterien 1 bis 9 sind die
jeweils erreichten Bewertungspunkte für den Bieter in den losbezogenen Unterlagen direkt
ersichtlich. Nähere Beschreibungen zu den Kriterien 1 bis 9 sind aus dem Dokument
Erläuterung_zum_Wertungsprozedere zu entnehmen. Die Bewertung des Kriteriums 10
erfolgt davon abweichend von 3 vom Mittagessenausschuss bestimmten Personen, die
nachfolgend und in den übrigen Vergabeunterlagen auch als Bewertende bezeichnet sind. Der
Bieter stellt hier in der losbezogenen Unterlage, Register Speisekarte vegetarische Gerichte
seine Speisekarte dar. Die genauen Vorgaben hierfür sind aus dem Dokument
Erläuterung_zum_Wertungsprozedere zu entnehmen. Die Bewertung der Speisekarten
erfolgt nach Abgabe des Angebotes durch die Bewertenden. Bewertet wird die Akzeptanz
jedes einzelnen Gerichts, also ob aufgrund der Erfahrungen der Bewertenden an ihrer Schule
angenommen werden kann, dass dort besonders viele Schülerxinnen (volle Akzeptanz) oder
durchschnittlich viele (teilweise Akzeptanz) oder eher weniger Schülerxinnen (geringe
Akzeptanz) das Gericht in der beschriebenen Form ohne Änderungswünsche bestellen und
ohne wesentliche Überreste verzehren würden, wenn die Mittagessensaufnahme ungestört
verläuft. Für den Fall, dass die Bezeichnung des Gerichts nicht den festgelegten Vorgaben
entspricht oder keine Angabe gemacht wurde, wird das Gericht mit nicht gewertet bewertet
und erhält 0 Punkte. Zu diesem Zweck übersendet die ausschreibende Stelle, sofern und

soweit pro Los mehrere Angebote abgegeben wurden, die nicht gemäß § 57 VgV
ausgeschlossen wurden, den Bewertenden des betreffenden Loses die Speisekarte
vegetarische Gerichte aus der losbezogenen Unterlage ohne Angaben des Bieters, also
anonymisiert. Die Bewertenden müssen der ausschreibenden Stelle vor der Übersendung der
losbezogenen Unterlage/Speisekarte jeweils eine von ihnen unterzeichnete Erklärung gemäß
§ 6 VgV vorlegen. Personen, von denen vor Übersendung der Speisekarten keine
unterzeichnete Erklärung gemäß § 6 VgV vorliegt, dürfen an der Bewertung der Akzeptanz der
Speisekarten nicht teilnehmen. Die Bewertenden sind berechtigt, sich mit anderen
Bewertenden ihrer Schule über die Akzeptanz der Speisekarten und ihre vorläufigen
Einschätzungen hinsichtlich der Bewertung der Akzeptanz der Speisekarten auszutauschen
und dazu zu diskutieren. Die ausschreibende Stelle überträgt die Bewertung in die
losbezogene Unterlage; sowohl die Punkte als auch die erzielte Gesamtpunktzahl des
Angebotes werden automatisch addiert bzw. ermittelt. Die Gesamtpunktzahl wird
mathematisch auf 2 Stellen nach dem Komma gerundet. Bevorzugte Vergabe Bei sonst
gleichwertigen Angeboten erhalten folgende Angebote bevorzugt den Zuschlag. Angebote von
anerkannten Werkstätten für behinderte Menschen nach § 219 des Neunten Buches
Sozialgesetzbuch, Inklusionsbetriebe nach § 215 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch
sowie Werkstätten für behinderte Menschen aus anderen Staaten, die nach deren rechtlichen
Bestimmungen mit den vorgenannten deutschen Einrichtungen vergleichbar sind sowie
Inklusionsbetriebe aus anderen Staaten, die mit den vorgenannten deutschen
Inklusionsbetrieben vergleichbar sind; dies ist der Fall, wenn a) wenigstens 30 Prozent der von
dem Inklusionsbetrieb auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt Beschäftigten, Menschen mit
Behinderungen sind, deren Teilhabe an einer sonstigen Beschäftigung auf dem allgemeinen
Arbeitsmarkt auf Grund von Art oder Schwere der Behinderung oder wegen sonstiger
Umstände voraussichtlich trotz Ausschöpfens aller Fördermöglichkeiten auf besondere
Schwierigkeiten stößt und b) der Inklusionsbetrieb diesen Menschen mit Behinderungen
Maßnahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung und arbeitsbegleitende Betreuung
anbietet, soweit erforderlich auch Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung oder Gelegenheit
zur Teilnahme an entsprechenden außerbetrieblichen Maßnahmen und Unterstützung bei der
Vermittlung in eine sonstige Beschäftigung in einem Betrieb oder einer Dienststelle auf dem
allgemeinen Arbeitsmarkt. Losvergabe Im Falle der Punktgleichheit mehrerer Angebote
entscheidet das Los.

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 23/05/2024 10:00:00 (UTC+2)
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.meinauftrag.rib.de/public
/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/2/tenderId/181168
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
Name: https://www.meinauftrag.rib.de
URL: https://www.meinauftrag.rib.de

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Verfahrensbedingungen:
Voraussichtliches Datum der Absendung der Aufforderungen zur Angebotseinreichung: 29/04
/2024
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.meinauftrag.rib.de
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch

Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 30/05/2024 10:00:00 (UTC+2)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 130 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Nachforderungen erfolgen im Rahmen der Vorgaben des § 56 VgV.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 30/05/2024 10:00:00 (UTC+2)
Ort: Zentrale Vergabestelle
Auftragsbedingungen:
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Informationen über die Überprüfungsfristen: Verstöße gegen Vergabevorschriften, die
aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind
spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer
Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein
Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu
stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o.a. Fristen gelten
nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige
Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat,
ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die
Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und
Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer
Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies
aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im
Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen
Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags,
jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat
der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht,
endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der
Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der teilnehmenden Personen: 1
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Schlichtungsstelle: Vergabekammer des Landes Berlin
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Landes Berlin
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt:
Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg von Berlin

Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt: Bezirksamt
Tempelhof-Schöneberg von Berlin
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt:
Vergabekammer des Landes Berlin

5.1. Los: LOT-0020
Titel: G30 Annedore-Leber-GS
Beschreibung: Herstellung, Lieferung und Ausgabe von Schulmittagessen (einschließlich
eines täglichen Rohkostanteils und eines Getränks) an der/den in der Losbeschreibung
ausgewiesenen Berliner Schulen inkl. der Reinigung der zu nutzenden schulischen Räume
sowie der Entsorgung der hierbei anfallenden Speisereste und Abfälle. Es gilt ein Brutto-
Festpreis.
Interne Kennung: 20

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 55524000 Verpflegungsdienste für Schulen
Menge: 461

5.1.2. Erfüllungsort
Stadt: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland

5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 04/11/2024
Enddatum der Laufzeit: 31/07/2028

5.1.5. Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1 999 651,76 EUR

5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:selbst# Bei der in Menge (BT25Lot)
eingetragenen Zahl, handelt es sich um Essensportionen im Vertragszeitraum. Die
Höchstmenge der Rahmenvereinbarung in Bezug auf die abzugebenden Portionen ist 461160
Portionen

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9. Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: Die nachstehenden Angaben, Erklärungen, Nachweise und Unterlagen sind
von den Bietenden bzw. jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft einzureichen. Ausländische
Bietende können jeweils vergleichbare Nachweise ihres Herkunftslandes in beglaubigter
deutscher Übersetzung vorlegen. Die vom Auftraggeber bereit gestellte Erklärung zur

Eignung und die Erklärung zu Ausschlussgründen und Angaben zum Unternehmen
(Wirt124 EU), Wirt3293 (Bieterangaben Wettbewerbsregister) sind vollständig ausgefüllt
einzureichen. Die Eignung ist durch Eintragung in das Unternehmerund Lieferantenverzeichnis
bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen (ULV) oder gleichwertige
Eintragung bei einer Präqualifizierungsstelle einer IHK oder Auftragsstelle oder Eigenerklärung
gem. Formular Wirt124 EU nachzuweisen. Die einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)
kann als vorläufiger Nachweis zur Eignung eingereicht werden. Ersatzweise nachfolgend
aufgeführte Bescheinigungen, nicht älter als 1 Jahr: Bescheinigung des Finanzamtes über die
Entrichtung von Steuern, Bescheinigung der Krankenkassen über die rückstandslose
Beitragsentrichtung, Eintragung im Berufsund Handelsregister (falls zutreffend). Sofern ein
Unternehmen den Auftrag nicht alleine ausführen kann, d.h. eine Bietergemeinschaft bildet,
Unterauftragsverhältnisse oder Eignungsleihe erforderlich sind, sind die Formulare Wirt124 EU
(Erklärungen zu Ausschlussgründen und Angaben zum Unternehmen), die Eigenerklärung
zur Bietereignung und Wirt3293 (Bieterangaben zum Wettbewerbsregister) mehrfach
ausgefüllt einzureichen. Die Mitglieder von Bietergemeinschaften benennen eines ihrer
Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des
Vertrages. Dies erfolgt durch die Abgabe der, in der Erklärung der
BieterBewerbergemeinschaft (Wirt238) verlangten Angaben. Nachunternehmer
(Unterauftragnehmer mit Eignungsleihe): Das Formular Wirt235 (Unteraufträge Eignungsleihe)
ist mit dem Angebot einzureichen, des Weiteren sind pro Unternehmen ein separates
Formular Wirt124 EU und Wirt3293 einzureichen. Nachunternehmer (Unterauftragnehmer
ohne Eignungsleihe): Wenn das beteiligte Unternehmen einen Nachunternehmer
/Unterauftragnehmer ohne Eignungsleihe einsetzen möchte, ist pro Unternehmen das
Formular Wirt124 EU einzureichen. Der Hauptauftragnehmer muss im Formular
Unteraufträge Eignungsleihe (Wirt235) Angaben zu dem Unternehmen vornehmen.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet

Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: [1.] Referenzen (siehe Eigenerklärung zur Eignung ) über vergleichbare
Tätigkeiten, durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens bezogen auf die
letzten 3 Jahre (siehe Eigenerklärung zur Eignung ) Verfügt der Bieter/das Mitglied der
Bietergemeinschaft über mehrere Niederlassungen, so müssen sich die Referenzen auf die
Niederlassung beziehen, die den Auftrag ausführen soll. Bezieht sich die Referenz auf einen
vorgesehenen Nachunternehmer, so ist dies ergänzend anzugeben. Hat der Bieter eine
Leistung nicht vollständig selbst, sondern ganz oder teilweise durch einen Nachunternehmer
oder einen ARGE-Partner erbracht, so ist dies anzugeben, ggf. auf einem Beiblatt. Der Bieter
erklärt sich durch Angabe der Referenzen mit einer Nachfrage des Auftraggebers bei den
jeweiligen Referenzauftraggebern ohne seine gesonderte Zustimmung einverstanden. Wenn
nicht alle geforderten Felder zu einer Referenz ausgefüllt werden, kann die Referenz mangels
Überprüfbarkeit nicht berücksichtigt werden. [2.] Angaben zu Arbeitskräften: Es sind die
jahresdurchschnittliche Anzahl beschäftigter Arbeitskräfte des Unternehmens der letzten drei
abgeschlossenen Kalenderjahre zu benennen. [3.] Eingesetztes Personal: Für alle in der
Schule zur Leistungserbringung eingesetzten Personen müssen dem Auftragnehmer
erweiterte Führungszeugnisse vorliegen, die jeweils nicht älter als drei Jahre sind, d.h. der
Auftragnehmer muss im Rahmen regelmäßiger Überprüfungen dafür sorgen, dass die
erweiterten Führungszeugnisse rechtzeitig erneuert werden. [3.1] Leitung des
Verpflegungsbereich: Unabhängig vom Verpflegungssystem muss es eine verantwortliche
Person und somit einen festen Ansprechpartner geben. Diese Person muss über eine

einschlägige berufsfachliche Qualifikation wie z.B. Koch, Küchenmeister,
Hauswirtschaftsmeister, Hauswirtschaftlicher (Betriebs)Leiter, Diätassistent oder
Oecotrophologe verfügen. Sie muss regelmäßig an beruflichen Fortund
Weiterbildungsmaßnahmen mit ernährungswissenschaftlichem Schwerpunkt teilnehmen. [3.2]
Weiteres Küchenund Ausgabepersonal: Sofern Personal ohne einschlägige Berufsausbildung
beschäftigt wird, sind entsprechende Schulungsund Qualifizierungsmaßnahmen
durchzuführen, insbesondere eine Schulung zum Thema Lebensmittelhygiene und eine
Belehrung nach Infektionsschutzgesetz. Bei der Auswahl des Personals ist auf Aspekte wie
freundliches Auftreten, kommunikative Fähigkeiten und pädagogisches Geschick zu achten.
Ferner muss eine Unterweisung für den Umgang mit Kindern unterschiedlicher Altersgruppen
durchgeführt werden. Sofern Personal für das Aufbereiten der Speisen verantwortlich ist,
muss es für die betreffenden Prozessabläufe geschult werden. Zur Erweiterung der
Kompetenzen des Ausgabepersonals darf nur noch Ausgabepersonal eingesetzt werden,
dass eine vom Land Berlin kostenlos angebotene Schulung zum Umgang mit den Kindern bei
der Ausgabesituation im Umfang von 12 Stunden, verteilt über 2 Tage, absolviert hat. Die
Teilnahme an der Schulung muss spätestens 2 Jahre nach Zuschlagserteilung erfolgt sein,
sofern keine besonderen Gründe vorliegen, die außerhalb des Einflussbereichs des Bieters
liegen, wie z.B. wiederholte Absage der Fortbildung durch den Veranstalter. Wird neues, noch
nicht geschultes Ausgabepersonal im Unternehmen nach den ersten 18 Monaten des
Vertragszeitraumes eingestellt, muss der Bieter innerhalb von 6 Monaten nachweisen, dass
die betreffende(n) Person(en) geschult wurde(n). Die Teilnahmebescheinigung ist direkt nach
Erhalt dem Auftraggeber unaufgefordert vorzulegen. Über die Angebote der Schulung
informiert der Auftraggeber.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet

Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: [1.] Umsätze: Erklärung über den Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen
auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Leistungen betrifft, die mit der
zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter den Einschluss des Anteils bei gemeinsam
mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen. [2.] Betriebshaftpflicht: Der
Auftragnehmer muss während der gesamten Laufzeit des Vertrages über eine
Betriebshaftpflichtversicherung, deren Deckungssummen für Personenschäden mindestens
5.000.000,00 , für Sachschäden mindestens 2.000.000,00 beträgt, verfügen. Er hat bei
Vertragsbeginn den Abschluss einer entsprechenden Betriebshaftpflichtversicherung
nachzuweisen. Zu diesem Zweck übersendet er unaufgefordert einen entsprechenden
Nachweis an den Auftraggeber. [3.] Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und
Beiträgen zur Sozialversicherung: Erklärung, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern
und Abgaben sowie Sozialversicherungsbeiträge, soweit die Pflicht zur Beitragszahlung
besteht, ordnungsgemäß erfüllt worden. Auf Nachfrage (Angebot der engeren Wahl) sind eine
Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen
vorzulegen. [4.] Berufsgenossenschaft: Angabe zur Mitgliedschaft bei der
Berufsgenossenschaft. Auf Nachfrage (Angebot der engeren Wahl) ist eine qualifizierte
Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen
Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen vorzulegen.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet

5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität

Beschreibung: Die Ermittlung des wirtschaftlich günstigsten Angebots erfolgt anhand von 10
Kriterien, welche jeweils einer schulspezifischen festgelegten Bepunktung (losweise)
unterliegt. Die genaue Bepunktung sind aus den losbezogenen Unterlagen unter dem Register
Zuschlagskriterien zu entnehmen. Ein Angebot kann maximal 3.000 Bewertungspunkte
erhalten. Das Angebot mit den meisten Punkten gilt als das Wirtschaftlichste. Da es sich hier
um eine schulspezifische Bepunktung handelt, können die festgelegten Bewertungspunkte
losweise voneinander abweichen. Die 10 Kriterien wurde wie folgt benannt: 1 Gemüse in
BioQualität und/oder entsprechend Brandenburger Qualitätszeichen 2 Fleisch in BioQualität 3
Selbstverpflichtung zur Fortbildung mit dem Schwerpunkt vegetarisch Kochen für Kinder 4
Zusatzangebot für die Sonderkost 5 Frische Zubereitung von Rohkostund Blattsalaten und
Salatdressings 6 Probierportionen 7 Zufriedenheitsabfrage 8 Mitbestimmung Speisenplan 9
Wunschessen 10 Speisekarte mit vegetarischen Gerichten. Für die Kriterien 1 bis 9 sind die
jeweils erreichten Bewertungspunkte für den Bieter in den losbezogenen Unterlagen direkt
ersichtlich. Nähere Beschreibungen zu den Kriterien 1 bis 9 sind aus dem Dokument
Erläuterung_zum_Wertungsprozedere zu entnehmen. Die Bewertung des Kriteriums 10
erfolgt davon abweichend von 3 vom Mittagessenausschuss bestimmten Personen, die
nachfolgend und in den übrigen Vergabeunterlagen auch als Bewertende bezeichnet sind. Der
Bieter stellt hier in der losbezogenen Unterlage, Register Speisekarte vegetarische Gerichte
seine Speisekarte dar. Die genauen Vorgaben hierfür sind aus dem Dokument
Erläuterung_zum_Wertungsprozedere zu entnehmen. Die Bewertung der Speisekarten
erfolgt nach Abgabe des Angebotes durch die Bewertenden. Bewertet wird die Akzeptanz
jedes einzelnen Gerichts, also ob aufgrund der Erfahrungen der Bewertenden an ihrer Schule
angenommen werden kann, dass dort besonders viele Schülerxinnen (volle Akzeptanz) oder
durchschnittlich viele (teilweise Akzeptanz) oder eher weniger Schülerxinnen (geringe
Akzeptanz) das Gericht in der beschriebenen Form ohne Änderungswünsche bestellen und
ohne wesentliche Überreste verzehren würden, wenn die Mittagessensaufnahme ungestört
verläuft. Für den Fall, dass die Bezeichnung des Gerichts nicht den festgelegten Vorgaben
entspricht oder keine Angabe gemacht wurde, wird das Gericht mit nicht gewertet bewertet
und erhält 0 Punkte. Zu diesem Zweck übersendet die ausschreibende Stelle, sofern und
soweit pro Los mehrere Angebote abgegeben wurden, die nicht gemäß § 57 VgV
ausgeschlossen wurden, den Bewertenden des betreffenden Loses die Speisekarte
vegetarische Gerichte aus der losbezogenen Unterlage ohne Angaben des Bieters, also
anonymisiert. Die Bewertenden müssen der ausschreibenden Stelle vor der Übersendung der
losbezogenen Unterlage/Speisekarte jeweils eine von ihnen unterzeichnete Erklärung gemäß
§ 6 VgV vorlegen. Personen, von denen vor Übersendung der Speisekarten keine
unterzeichnete Erklärung gemäß § 6 VgV vorliegt, dürfen an der Bewertung der Akzeptanz der
Speisekarten nicht teilnehmen. Die Bewertenden sind berechtigt, sich mit anderen
Bewertenden ihrer Schule über die Akzeptanz der Speisekarten und ihre vorläufigen
Einschätzungen hinsichtlich der Bewertung der Akzeptanz der Speisekarten auszutauschen
und dazu zu diskutieren. Die ausschreibende Stelle überträgt die Bewertung in die
losbezogene Unterlage; sowohl die Punkte als auch die erzielte Gesamtpunktzahl des
Angebotes werden automatisch addiert bzw. ermittelt. Die Gesamtpunktzahl wird
mathematisch auf 2 Stellen nach dem Komma gerundet. Bevorzugte Vergabe Bei sonst
gleichwertigen Angeboten erhalten folgende Angebote bevorzugt den Zuschlag. Angebote von
anerkannten Werkstätten für behinderte Menschen nach § 219 des Neunten Buches
Sozialgesetzbuch, Inklusionsbetriebe nach § 215 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch
sowie Werkstätten für behinderte Menschen aus anderen Staaten, die nach deren rechtlichen
Bestimmungen mit den vorgenannten deutschen Einrichtungen vergleichbar sind sowie
Inklusionsbetriebe aus anderen Staaten, die mit den vorgenannten deutschen
Inklusionsbetrieben vergleichbar sind; dies ist der Fall, wenn a) wenigstens 30 Prozent der von

dem Inklusionsbetrieb auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt Beschäftigten, Menschen mit
Behinderungen sind, deren Teilhabe an einer sonstigen Beschäftigung auf dem allgemeinen
Arbeitsmarkt auf Grund von Art oder Schwere der Behinderung oder wegen sonstiger
Umstände voraussichtlich trotz Ausschöpfens aller Fördermöglichkeiten auf besondere
Schwierigkeiten stößt und b) der Inklusionsbetrieb diesen Menschen mit Behinderungen
Maßnahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung und arbeitsbegleitende Betreuung
anbietet, soweit erforderlich auch Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung oder Gelegenheit
zur Teilnahme an entsprechenden außerbetrieblichen Maßnahmen und Unterstützung bei der
Vermittlung in eine sonstige Beschäftigung in einem Betrieb oder einer Dienststelle auf dem
allgemeinen Arbeitsmarkt. Losvergabe Im Falle der Punktgleichheit mehrerer Angebote
entscheidet das Los.

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 23/05/2024 10:00:00 (UTC+2)
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.meinauftrag.rib.de/public
/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/2/tenderId/181168
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
Name: https://www.meinauftrag.rib.de
URL: https://www.meinauftrag.rib.de

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Verfahrensbedingungen:
Voraussichtliches Datum der Absendung der Aufforderungen zur Angebotseinreichung: 29/04
/2024
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.meinauftrag.rib.de
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 30/05/2024 10:00:00 (UTC+2)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 130 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Nachforderungen erfolgen im Rahmen der Vorgaben des § 56 VgV.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 30/05/2024 10:00:00 (UTC+2)
Ort: Zentrale Vergabestelle
Auftragsbedingungen:
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Informationen über die Überprüfungsfristen: Verstöße gegen Vergabevorschriften, die
aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind
spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer
Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein
Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des

Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu
stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o.a. Fristen gelten
nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige
Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat,
ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die
Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und
Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer
Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies
aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im
Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen
Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags,
jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat
der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht,
endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der
Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der teilnehmenden Personen: 1
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Schlichtungsstelle: Vergabekammer des Landes Berlin
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Landes Berlin
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt:
Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg von Berlin
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt: Bezirksamt
Tempelhof-Schöneberg von Berlin
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt:
Vergabekammer des Landes Berlin

5.1. Los: LOT-0021
Titel: G31 Carl-Sonnenschein-GS
Beschreibung: Herstellung, Lieferung und Ausgabe von Schulmittagessen (einschließlich
eines täglichen Rohkostanteils und eines Getränks) an der/den in der Losbeschreibung
ausgewiesenen Berliner Schulen inkl. der Reinigung der zu nutzenden schulischen Räume
sowie der Entsorgung der hierbei anfallenden Speisereste und Abfälle. Es gilt ein Brutto-
Festpreis.
Interne Kennung: 21

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 55524000 Verpflegungsdienste für Schulen
Menge: 294

5.1.2. Erfüllungsort
Stadt: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland

5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 04/11/2024
Enddatum der Laufzeit: 31/07/2028

5.1.5. Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1 275 295,08 EUR

5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:selbst# Bei der in Menge (BT25Lot)
eingetragenen Zahl, handelt es sich um Essensportionen im Vertragszeitraum. Die
Höchstmenge der Rahmenvereinbarung in Bezug auf die abzugebenden Portionen ist 294109
Portionen

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9. Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: Die nachstehenden Angaben, Erklärungen, Nachweise und Unterlagen sind
von den Bietenden bzw. jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft einzureichen. Ausländische
Bietende können jeweils vergleichbare Nachweise ihres Herkunftslandes in beglaubigter
deutscher Übersetzung vorlegen. Die vom Auftraggeber bereit gestellte Erklärung zur
Eignung und die Erklärung zu Ausschlussgründen und Angaben zum Unternehmen
(Wirt124 EU), Wirt3293 (Bieterangaben Wettbewerbsregister) sind vollständig ausgefüllt
einzureichen. Die Eignung ist durch Eintragung in das Unternehmerund Lieferantenverzeichnis
bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen (ULV) oder gleichwertige
Eintragung bei einer Präqualifizierungsstelle einer IHK oder Auftragsstelle oder Eigenerklärung
gem. Formular Wirt124 EU nachzuweisen. Die einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)
kann als vorläufiger Nachweis zur Eignung eingereicht werden. Ersatzweise nachfolgend
aufgeführte Bescheinigungen, nicht älter als 1 Jahr: Bescheinigung des Finanzamtes über die
Entrichtung von Steuern, Bescheinigung der Krankenkassen über die rückstandslose
Beitragsentrichtung, Eintragung im Berufsund Handelsregister (falls zutreffend). Sofern ein
Unternehmen den Auftrag nicht alleine ausführen kann, d.h. eine Bietergemeinschaft bildet,
Unterauftragsverhältnisse oder Eignungsleihe erforderlich sind, sind die Formulare Wirt124 EU
(Erklärungen zu Ausschlussgründen und Angaben zum Unternehmen), die Eigenerklärung
zur Bietereignung und Wirt3293 (Bieterangaben zum Wettbewerbsregister) mehrfach
ausgefüllt einzureichen. Die Mitglieder von Bietergemeinschaften benennen eines ihrer
Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des
Vertrages. Dies erfolgt durch die Abgabe der, in der Erklärung der
BieterBewerbergemeinschaft (Wirt238) verlangten Angaben. Nachunternehmer
(Unterauftragnehmer mit Eignungsleihe): Das Formular Wirt235 (Unteraufträge Eignungsleihe)
ist mit dem Angebot einzureichen, des Weiteren sind pro Unternehmen ein separates
Formular Wirt124 EU und Wirt3293 einzureichen. Nachunternehmer (Unterauftragnehmer
ohne Eignungsleihe): Wenn das beteiligte Unternehmen einen Nachunternehmer

/Unterauftragnehmer ohne Eignungsleihe einsetzen möchte, ist pro Unternehmen das
Formular Wirt124 EU einzureichen. Der Hauptauftragnehmer muss im Formular
Unteraufträge Eignungsleihe (Wirt235) Angaben zu dem Unternehmen vornehmen.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet

Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: [1.] Referenzen (siehe Eigenerklärung zur Eignung ) über vergleichbare
Tätigkeiten, durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens bezogen auf die
letzten 3 Jahre (siehe Eigenerklärung zur Eignung ) Verfügt der Bieter/das Mitglied der
Bietergemeinschaft über mehrere Niederlassungen, so müssen sich die Referenzen auf die
Niederlassung beziehen, die den Auftrag ausführen soll. Bezieht sich die Referenz auf einen
vorgesehenen Nachunternehmer, so ist dies ergänzend anzugeben. Hat der Bieter eine
Leistung nicht vollständig selbst, sondern ganz oder teilweise durch einen Nachunternehmer
oder einen ARGE-Partner erbracht, so ist dies anzugeben, ggf. auf einem Beiblatt. Der Bieter
erklärt sich durch Angabe der Referenzen mit einer Nachfrage des Auftraggebers bei den
jeweiligen Referenzauftraggebern ohne seine gesonderte Zustimmung einverstanden. Wenn
nicht alle geforderten Felder zu einer Referenz ausgefüllt werden, kann die Referenz mangels
Überprüfbarkeit nicht berücksichtigt werden. [2.] Angaben zu Arbeitskräften: Es sind die
jahresdurchschnittliche Anzahl beschäftigter Arbeitskräfte des Unternehmens der letzten drei
abgeschlossenen Kalenderjahre zu benennen. [3.] Eingesetztes Personal: Für alle in der
Schule zur Leistungserbringung eingesetzten Personen müssen dem Auftragnehmer
erweiterte Führungszeugnisse vorliegen, die jeweils nicht älter als drei Jahre sind, d.h. der
Auftragnehmer muss im Rahmen regelmäßiger Überprüfungen dafür sorgen, dass die
erweiterten Führungszeugnisse rechtzeitig erneuert werden. [3.1] Leitung des
Verpflegungsbereich: Unabhängig vom Verpflegungssystem muss es eine verantwortliche
Person und somit einen festen Ansprechpartner geben. Diese Person muss über eine
einschlägige berufsfachliche Qualifikation wie z.B. Koch, Küchenmeister,
Hauswirtschaftsmeister, Hauswirtschaftlicher (Betriebs)Leiter, Diätassistent oder
Oecotrophologe verfügen. Sie muss regelmäßig an beruflichen Fortund
Weiterbildungsmaßnahmen mit ernährungswissenschaftlichem Schwerpunkt teilnehmen. [3.2]
Weiteres Küchenund Ausgabepersonal: Sofern Personal ohne einschlägige Berufsausbildung
beschäftigt wird, sind entsprechende Schulungsund Qualifizierungsmaßnahmen
durchzuführen, insbesondere eine Schulung zum Thema Lebensmittelhygiene und eine
Belehrung nach Infektionsschutzgesetz. Bei der Auswahl des Personals ist auf Aspekte wie
freundliches Auftreten, kommunikative Fähigkeiten und pädagogisches Geschick zu achten.
Ferner muss eine Unterweisung für den Umgang mit Kindern unterschiedlicher Altersgruppen
durchgeführt werden. Sofern Personal für das Aufbereiten der Speisen verantwortlich ist,
muss es für die betreffenden Prozessabläufe geschult werden. Zur Erweiterung der
Kompetenzen des Ausgabepersonals darf nur noch Ausgabepersonal eingesetzt werden,
dass eine vom Land Berlin kostenlos angebotene Schulung zum Umgang mit den Kindern bei
der Ausgabesituation im Umfang von 12 Stunden, verteilt über 2 Tage, absolviert hat. Die
Teilnahme an der Schulung muss spätestens 2 Jahre nach Zuschlagserteilung erfolgt sein,
sofern keine besonderen Gründe vorliegen, die außerhalb des Einflussbereichs des Bieters
liegen, wie z.B. wiederholte Absage der Fortbildung durch den Veranstalter. Wird neues, noch
nicht geschultes Ausgabepersonal im Unternehmen nach den ersten 18 Monaten des
Vertragszeitraumes eingestellt, muss der Bieter innerhalb von 6 Monaten nachweisen, dass

die betreffende(n) Person(en) geschult wurde(n). Die Teilnahmebescheinigung ist direkt nach
Erhalt dem Auftraggeber unaufgefordert vorzulegen. Über die Angebote der Schulung
informiert der Auftraggeber.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet

Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: [1.] Umsätze: Erklärung über den Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen
auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Leistungen betrifft, die mit der
zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter den Einschluss des Anteils bei gemeinsam
mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen. [2.] Betriebshaftpflicht: Der
Auftragnehmer muss während der gesamten Laufzeit des Vertrages über eine
Betriebshaftpflichtversicherung, deren Deckungssummen für Personenschäden mindestens
5.000.000,00 , für Sachschäden mindestens 2.000.000,00 beträgt, verfügen. Er hat bei
Vertragsbeginn den Abschluss einer entsprechenden Betriebshaftpflichtversicherung
nachzuweisen. Zu diesem Zweck übersendet er unaufgefordert einen entsprechenden
Nachweis an den Auftraggeber. [3.] Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und
Beiträgen zur Sozialversicherung: Erklärung, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern
und Abgaben sowie Sozialversicherungsbeiträge, soweit die Pflicht zur Beitragszahlung
besteht, ordnungsgemäß erfüllt worden. Auf Nachfrage (Angebot der engeren Wahl) sind eine
Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen
vorzulegen. [4.] Berufsgenossenschaft: Angabe zur Mitgliedschaft bei der
Berufsgenossenschaft. Auf Nachfrage (Angebot der engeren Wahl) ist eine qualifizierte
Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen
Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen vorzulegen.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet

5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Beschreibung: Die Ermittlung des wirtschaftlich günstigsten Angebots erfolgt anhand von 10
Kriterien, welche jeweils einer schulspezifischen festgelegten Bepunktung (losweise)
unterliegt. Die genaue Bepunktung sind aus den losbezogenen Unterlagen unter dem Register
Zuschlagskriterien zu entnehmen. Ein Angebot kann maximal 3.000 Bewertungspunkte
erhalten. Das Angebot mit den meisten Punkten gilt als das Wirtschaftlichste. Da es sich hier
um eine schulspezifische Bepunktung handelt, können die festgelegten Bewertungspunkte
losweise voneinander abweichen. Die 10 Kriterien wurde wie folgt benannt: 1 Gemüse in
BioQualität und/oder entsprechend Brandenburger Qualitätszeichen 2 Fleisch in BioQualität 3
Selbstverpflichtung zur Fortbildung mit dem Schwerpunkt vegetarisch Kochen für Kinder 4
Zusatzangebot für die Sonderkost 5 Frische Zubereitung von Rohkostund Blattsalaten und
Salatdressings 6 Probierportionen 7 Zufriedenheitsabfrage 8 Mitbestimmung Speisenplan 9
Wunschessen 10 Speisekarte mit vegetarischen Gerichten. Für die Kriterien 1 bis 9 sind die
jeweils erreichten Bewertungspunkte für den Bieter in den losbezogenen Unterlagen direkt
ersichtlich. Nähere Beschreibungen zu den Kriterien 1 bis 9 sind aus dem Dokument
Erläuterung_zum_Wertungsprozedere zu entnehmen. Die Bewertung des Kriteriums 10
erfolgt davon abweichend von 3 vom Mittagessenausschuss bestimmten Personen, die
nachfolgend und in den übrigen Vergabeunterlagen auch als Bewertende bezeichnet sind. Der
Bieter stellt hier in der losbezogenen Unterlage, Register Speisekarte vegetarische Gerichte
seine Speisekarte dar. Die genauen Vorgaben hierfür sind aus dem Dokument
Erläuterung_zum_Wertungsprozedere zu entnehmen. Die Bewertung der Speisekarten

erfolgt nach Abgabe des Angebotes durch die Bewertenden. Bewertet wird die Akzeptanz
jedes einzelnen Gerichts, also ob aufgrund der Erfahrungen der Bewertenden an ihrer Schule
angenommen werden kann, dass dort besonders viele Schülerxinnen (volle Akzeptanz) oder
durchschnittlich viele (teilweise Akzeptanz) oder eher weniger Schülerxinnen (geringe
Akzeptanz) das Gericht in der beschriebenen Form ohne Änderungswünsche bestellen und
ohne wesentliche Überreste verzehren würden, wenn die Mittagessensaufnahme ungestört
verläuft. Für den Fall, dass die Bezeichnung des Gerichts nicht den festgelegten Vorgaben
entspricht oder keine Angabe gemacht wurde, wird das Gericht mit nicht gewertet bewertet
und erhält 0 Punkte. Zu diesem Zweck übersendet die ausschreibende Stelle, sofern und
soweit pro Los mehrere Angebote abgegeben wurden, die nicht gemäß § 57 VgV
ausgeschlossen wurden, den Bewertenden des betreffenden Loses die Speisekarte
vegetarische Gerichte aus der losbezogenen Unterlage ohne Angaben des Bieters, also
anonymisiert. Die Bewertenden müssen der ausschreibenden Stelle vor der Übersendung der
losbezogenen Unterlage/Speisekarte jeweils eine von ihnen unterzeichnete Erklärung gemäß
§ 6 VgV vorlegen. Personen, von denen vor Übersendung der Speisekarten keine
unterzeichnete Erklärung gemäß § 6 VgV vorliegt, dürfen an der Bewertung der Akzeptanz der
Speisekarten nicht teilnehmen. Die Bewertenden sind berechtigt, sich mit anderen
Bewertenden ihrer Schule über die Akzeptanz der Speisekarten und ihre vorläufigen
Einschätzungen hinsichtlich der Bewertung der Akzeptanz der Speisekarten auszutauschen
und dazu zu diskutieren. Die ausschreibende Stelle überträgt die Bewertung in die
losbezogene Unterlage; sowohl die Punkte als auch die erzielte Gesamtpunktzahl des
Angebotes werden automatisch addiert bzw. ermittelt. Die Gesamtpunktzahl wird
mathematisch auf 2 Stellen nach dem Komma gerundet. Bevorzugte Vergabe Bei sonst
gleichwertigen Angeboten erhalten folgende Angebote bevorzugt den Zuschlag. Angebote von
anerkannten Werkstätten für behinderte Menschen nach § 219 des Neunten Buches
Sozialgesetzbuch, Inklusionsbetriebe nach § 215 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch
sowie Werkstätten für behinderte Menschen aus anderen Staaten, die nach deren rechtlichen
Bestimmungen mit den vorgenannten deutschen Einrichtungen vergleichbar sind sowie
Inklusionsbetriebe aus anderen Staaten, die mit den vorgenannten deutschen
Inklusionsbetrieben vergleichbar sind; dies ist der Fall, wenn a) wenigstens 30 Prozent der von
dem Inklusionsbetrieb auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt Beschäftigten, Menschen mit
Behinderungen sind, deren Teilhabe an einer sonstigen Beschäftigung auf dem allgemeinen
Arbeitsmarkt auf Grund von Art oder Schwere der Behinderung oder wegen sonstiger
Umstände voraussichtlich trotz Ausschöpfens aller Fördermöglichkeiten auf besondere
Schwierigkeiten stößt und b) der Inklusionsbetrieb diesen Menschen mit Behinderungen
Maßnahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung und arbeitsbegleitende Betreuung
anbietet, soweit erforderlich auch Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung oder Gelegenheit
zur Teilnahme an entsprechenden außerbetrieblichen Maßnahmen und Unterstützung bei der
Vermittlung in eine sonstige Beschäftigung in einem Betrieb oder einer Dienststelle auf dem
allgemeinen Arbeitsmarkt. Losvergabe Im Falle der Punktgleichheit mehrerer Angebote
entscheidet das Los.

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 23/05/2024 10:00:00 (UTC+2)
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.meinauftrag.rib.de/public
/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/2/tenderId/181168
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
Name: https://www.meinauftrag.rib.de
URL: https://www.meinauftrag.rib.de

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Verfahrensbedingungen:
Voraussichtliches Datum der Absendung der Aufforderungen zur Angebotseinreichung: 29/04
/2024
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.meinauftrag.rib.de
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 30/05/2024 10:00:00 (UTC+2)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 130 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Nachforderungen erfolgen im Rahmen der Vorgaben des § 56 VgV.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 30/05/2024 10:00:00 (UTC+2)
Ort: Zentrale Vergabestelle
Auftragsbedingungen:
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Informationen über die Überprüfungsfristen: Verstöße gegen Vergabevorschriften, die
aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind
spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer
Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein
Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu
stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o.a. Fristen gelten
nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige
Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat,
ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die
Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und
Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer
Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies
aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im
Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen
Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags,
jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat
der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht,
endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der
Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der teilnehmenden Personen: 1

Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Schlichtungsstelle: Vergabekammer des Landes Berlin
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Landes Berlin
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt:
Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg von Berlin
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt: Bezirksamt
Tempelhof-Schöneberg von Berlin
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt:
Vergabekammer des Landes Berlin

5.1. Los: LOT-0022
Titel: G32 Bruno-H-Bürgel-GS
Beschreibung: Herstellung, Lieferung und Ausgabe von Schulmittagessen (einschließlich
eines täglichen Rohkostanteils und eines Getränks) an der/den in der Losbeschreibung
ausgewiesenen Berliner Schulen inkl. der Reinigung der zu nutzenden schulischen Räume
sowie der Entsorgung der hierbei anfallenden Speisereste und Abfälle. Es gilt ein Brutto-
Festpreis.
Interne Kennung: 22

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 55524000 Verpflegungsdienste für Schulen
Menge: 482

5.1.2. Erfüllungsort
Stadt: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland

5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 04/11/2024
Enddatum der Laufzeit: 31/07/2028

5.1.5. Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 2 093 474,87 EUR

5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:selbst# Bei der in Menge (BT25Lot)
eingetragenen Zahl, handelt es sich um Essensportionen im Vertragszeitraum. Die
Höchstmenge der Rahmenvereinbarung in Bezug auf die abzugebenden Portionen ist 482798
Portionen

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9. Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: Die nachstehenden Angaben, Erklärungen, Nachweise und Unterlagen sind
von den Bietenden bzw. jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft einzureichen. Ausländische
Bietende können jeweils vergleichbare Nachweise ihres Herkunftslandes in beglaubigter
deutscher Übersetzung vorlegen. Die vom Auftraggeber bereit gestellte Erklärung zur
Eignung und die Erklärung zu Ausschlussgründen und Angaben zum Unternehmen
(Wirt124 EU), Wirt3293 (Bieterangaben Wettbewerbsregister) sind vollständig ausgefüllt
einzureichen. Die Eignung ist durch Eintragung in das Unternehmerund Lieferantenverzeichnis
bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen (ULV) oder gleichwertige
Eintragung bei einer Präqualifizierungsstelle einer IHK oder Auftragsstelle oder Eigenerklärung
gem. Formular Wirt124 EU nachzuweisen. Die einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)
kann als vorläufiger Nachweis zur Eignung eingereicht werden. Ersatzweise nachfolgend
aufgeführte Bescheinigungen, nicht älter als 1 Jahr: Bescheinigung des Finanzamtes über die
Entrichtung von Steuern, Bescheinigung der Krankenkassen über die rückstandslose
Beitragsentrichtung, Eintragung im Berufsund Handelsregister (falls zutreffend). Sofern ein
Unternehmen den Auftrag nicht alleine ausführen kann, d.h. eine Bietergemeinschaft bildet,
Unterauftragsverhältnisse oder Eignungsleihe erforderlich sind, sind die Formulare Wirt124 EU
(Erklärungen zu Ausschlussgründen und Angaben zum Unternehmen), die Eigenerklärung
zur Bietereignung und Wirt3293 (Bieterangaben zum Wettbewerbsregister) mehrfach
ausgefüllt einzureichen. Die Mitglieder von Bietergemeinschaften benennen eines ihrer
Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des
Vertrages. Dies erfolgt durch die Abgabe der, in der Erklärung der
BieterBewerbergemeinschaft (Wirt238) verlangten Angaben. Nachunternehmer
(Unterauftragnehmer mit Eignungsleihe): Das Formular Wirt235 (Unteraufträge Eignungsleihe)
ist mit dem Angebot einzureichen, des Weiteren sind pro Unternehmen ein separates
Formular Wirt124 EU und Wirt3293 einzureichen. Nachunternehmer (Unterauftragnehmer
ohne Eignungsleihe): Wenn das beteiligte Unternehmen einen Nachunternehmer
/Unterauftragnehmer ohne Eignungsleihe einsetzen möchte, ist pro Unternehmen das
Formular Wirt124 EU einzureichen. Der Hauptauftragnehmer muss im Formular
Unteraufträge Eignungsleihe (Wirt235) Angaben zu dem Unternehmen vornehmen.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet

Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: [1.] Referenzen (siehe Eigenerklärung zur Eignung ) über vergleichbare
Tätigkeiten, durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens bezogen auf die
letzten 3 Jahre (siehe Eigenerklärung zur Eignung ) Verfügt der Bieter/das Mitglied der
Bietergemeinschaft über mehrere Niederlassungen, so müssen sich die Referenzen auf die
Niederlassung beziehen, die den Auftrag ausführen soll. Bezieht sich die Referenz auf einen
vorgesehenen Nachunternehmer, so ist dies ergänzend anzugeben. Hat der Bieter eine
Leistung nicht vollständig selbst, sondern ganz oder teilweise durch einen Nachunternehmer
oder einen ARGE-Partner erbracht, so ist dies anzugeben, ggf. auf einem Beiblatt. Der Bieter
erklärt sich durch Angabe der Referenzen mit einer Nachfrage des Auftraggebers bei den
jeweiligen Referenzauftraggebern ohne seine gesonderte Zustimmung einverstanden. Wenn
nicht alle geforderten Felder zu einer Referenz ausgefüllt werden, kann die Referenz mangels
Überprüfbarkeit nicht berücksichtigt werden. [2.] Angaben zu Arbeitskräften: Es sind die
jahresdurchschnittliche Anzahl beschäftigter Arbeitskräfte des Unternehmens der letzten drei

abgeschlossenen Kalenderjahre zu benennen. [3.] Eingesetztes Personal: Für alle in der
Schule zur Leistungserbringung eingesetzten Personen müssen dem Auftragnehmer
erweiterte Führungszeugnisse vorliegen, die jeweils nicht älter als drei Jahre sind, d.h. der
Auftragnehmer muss im Rahmen regelmäßiger Überprüfungen dafür sorgen, dass die
erweiterten Führungszeugnisse rechtzeitig erneuert werden. [3.1] Leitung des
Verpflegungsbereich: Unabhängig vom Verpflegungssystem muss es eine verantwortliche
Person und somit einen festen Ansprechpartner geben. Diese Person muss über eine
einschlägige berufsfachliche Qualifikation wie z.B. Koch, Küchenmeister,
Hauswirtschaftsmeister, Hauswirtschaftlicher (Betriebs)Leiter, Diätassistent oder
Oecotrophologe verfügen. Sie muss regelmäßig an beruflichen Fortund
Weiterbildungsmaßnahmen mit ernährungswissenschaftlichem Schwerpunkt teilnehmen. [3.2]
Weiteres Küchenund Ausgabepersonal: Sofern Personal ohne einschlägige Berufsausbildung
beschäftigt wird, sind entsprechende Schulungsund Qualifizierungsmaßnahmen
durchzuführen, insbesondere eine Schulung zum Thema Lebensmittelhygiene und eine
Belehrung nach Infektionsschutzgesetz. Bei der Auswahl des Personals ist auf Aspekte wie
freundliches Auftreten, kommunikative Fähigkeiten und pädagogisches Geschick zu achten.
Ferner muss eine Unterweisung für den Umgang mit Kindern unterschiedlicher Altersgruppen
durchgeführt werden. Sofern Personal für das Aufbereiten der Speisen verantwortlich ist,
muss es für die betreffenden Prozessabläufe geschult werden. Zur Erweiterung der
Kompetenzen des Ausgabepersonals darf nur noch Ausgabepersonal eingesetzt werden,
dass eine vom Land Berlin kostenlos angebotene Schulung zum Umgang mit den Kindern bei
der Ausgabesituation im Umfang von 12 Stunden, verteilt über 2 Tage, absolviert hat. Die
Teilnahme an der Schulung muss spätestens 2 Jahre nach Zuschlagserteilung erfolgt sein,
sofern keine besonderen Gründe vorliegen, die außerhalb des Einflussbereichs des Bieters
liegen, wie z.B. wiederholte Absage der Fortbildung durch den Veranstalter. Wird neues, noch
nicht geschultes Ausgabepersonal im Unternehmen nach den ersten 18 Monaten des
Vertragszeitraumes eingestellt, muss der Bieter innerhalb von 6 Monaten nachweisen, dass
die betreffende(n) Person(en) geschult wurde(n). Die Teilnahmebescheinigung ist direkt nach
Erhalt dem Auftraggeber unaufgefordert vorzulegen. Über die Angebote der Schulung
informiert der Auftraggeber.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet

Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: [1.] Umsätze: Erklärung über den Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen
auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Leistungen betrifft, die mit der
zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter den Einschluss des Anteils bei gemeinsam
mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen. [2.] Betriebshaftpflicht: Der
Auftragnehmer muss während der gesamten Laufzeit des Vertrages über eine
Betriebshaftpflichtversicherung, deren Deckungssummen für Personenschäden mindestens
5.000.000,00 , für Sachschäden mindestens 2.000.000,00 beträgt, verfügen. Er hat bei
Vertragsbeginn den Abschluss einer entsprechenden Betriebshaftpflichtversicherung
nachzuweisen. Zu diesem Zweck übersendet er unaufgefordert einen entsprechenden
Nachweis an den Auftraggeber. [3.] Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und
Beiträgen zur Sozialversicherung: Erklärung, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern
und Abgaben sowie Sozialversicherungsbeiträge, soweit die Pflicht zur Beitragszahlung
besteht, ordnungsgemäß erfüllt worden. Auf Nachfrage (Angebot der engeren Wahl) sind eine
Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen
vorzulegen. [4.] Berufsgenossenschaft: Angabe zur Mitgliedschaft bei der

Berufsgenossenschaft. Auf Nachfrage (Angebot der engeren Wahl) ist eine qualifizierte
Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen
Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen vorzulegen.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet

5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Beschreibung: Die Ermittlung des wirtschaftlich günstigsten Angebots erfolgt anhand von 10
Kriterien, welche jeweils einer schulspezifischen festgelegten Bepunktung (losweise)
unterliegt. Die genaue Bepunktung sind aus den losbezogenen Unterlagen unter dem Register
Zuschlagskriterien zu entnehmen. Ein Angebot kann maximal 3.000 Bewertungspunkte
erhalten. Das Angebot mit den meisten Punkten gilt als das Wirtschaftlichste. Da es sich hier
um eine schulspezifische Bepunktung handelt, können die festgelegten Bewertungspunkte
losweise voneinander abweichen. Die 10 Kriterien wurde wie folgt benannt: 1 Gemüse in
BioQualität und/oder entsprechend Brandenburger Qualitätszeichen 2 Fleisch in BioQualität 3
Selbstverpflichtung zur Fortbildung mit dem Schwerpunkt vegetarisch Kochen für Kinder 4
Zusatzangebot für die Sonderkost 5 Frische Zubereitung von Rohkostund Blattsalaten und
Salatdressings 6 Probierportionen 7 Zufriedenheitsabfrage 8 Mitbestimmung Speisenplan 9
Wunschessen 10 Speisekarte mit vegetarischen Gerichten. Für die Kriterien 1 bis 9 sind die
jeweils erreichten Bewertungspunkte für den Bieter in den losbezogenen Unterlagen direkt
ersichtlich. Nähere Beschreibungen zu den Kriterien 1 bis 9 sind aus dem Dokument
Erläuterung_zum_Wertungsprozedere zu entnehmen. Die Bewertung des Kriteriums 10
erfolgt davon abweichend von 3 vom Mittagessenausschuss bestimmten Personen, die
nachfolgend und in den übrigen Vergabeunterlagen auch als Bewertende bezeichnet sind. Der
Bieter stellt hier in der losbezogenen Unterlage, Register Speisekarte vegetarische Gerichte
seine Speisekarte dar. Die genauen Vorgaben hierfür sind aus dem Dokument
Erläuterung_zum_Wertungsprozedere zu entnehmen. Die Bewertung der Speisekarten
erfolgt nach Abgabe des Angebotes durch die Bewertenden. Bewertet wird die Akzeptanz
jedes einzelnen Gerichts, also ob aufgrund der Erfahrungen der Bewertenden an ihrer Schule
angenommen werden kann, dass dort besonders viele Schülerxinnen (volle Akzeptanz) oder
durchschnittlich viele (teilweise Akzeptanz) oder eher weniger Schülerxinnen (geringe
Akzeptanz) das Gericht in der beschriebenen Form ohne Änderungswünsche bestellen und
ohne wesentliche Überreste verzehren würden, wenn die Mittagessensaufnahme ungestört
verläuft. Für den Fall, dass die Bezeichnung des Gerichts nicht den festgelegten Vorgaben
entspricht oder keine Angabe gemacht wurde, wird das Gericht mit nicht gewertet bewertet
und erhält 0 Punkte. Zu diesem Zweck übersendet die ausschreibende Stelle, sofern und
soweit pro Los mehrere Angebote abgegeben wurden, die nicht gemäß § 57 VgV
ausgeschlossen wurden, den Bewertenden des betreffenden Loses die Speisekarte
vegetarische Gerichte aus der losbezogenen Unterlage ohne Angaben des Bieters, also
anonymisiert. Die Bewertenden müssen der ausschreibenden Stelle vor der Übersendung der
losbezogenen Unterlage/Speisekarte jeweils eine von ihnen unterzeichnete Erklärung gemäß
§ 6 VgV vorlegen. Personen, von denen vor Übersendung der Speisekarten keine
unterzeichnete Erklärung gemäß § 6 VgV vorliegt, dürfen an der Bewertung der Akzeptanz der
Speisekarten nicht teilnehmen. Die Bewertenden sind berechtigt, sich mit anderen
Bewertenden ihrer Schule über die Akzeptanz der Speisekarten und ihre vorläufigen
Einschätzungen hinsichtlich der Bewertung der Akzeptanz der Speisekarten auszutauschen
und dazu zu diskutieren. Die ausschreibende Stelle überträgt die Bewertung in die
losbezogene Unterlage; sowohl die Punkte als auch die erzielte Gesamtpunktzahl des
Angebotes werden automatisch addiert bzw. ermittelt. Die Gesamtpunktzahl wird

mathematisch auf 2 Stellen nach dem Komma gerundet. Bevorzugte Vergabe Bei sonst
gleichwertigen Angeboten erhalten folgende Angebote bevorzugt den Zuschlag. Angebote von
anerkannten Werkstätten für behinderte Menschen nach § 219 des Neunten Buches
Sozialgesetzbuch, Inklusionsbetriebe nach § 215 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch
sowie Werkstätten für behinderte Menschen aus anderen Staaten, die nach deren rechtlichen
Bestimmungen mit den vorgenannten deutschen Einrichtungen vergleichbar sind sowie
Inklusionsbetriebe aus anderen Staaten, die mit den vorgenannten deutschen
Inklusionsbetrieben vergleichbar sind; dies ist der Fall, wenn a) wenigstens 30 Prozent der von
dem Inklusionsbetrieb auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt Beschäftigten, Menschen mit
Behinderungen sind, deren Teilhabe an einer sonstigen Beschäftigung auf dem allgemeinen
Arbeitsmarkt auf Grund von Art oder Schwere der Behinderung oder wegen sonstiger
Umstände voraussichtlich trotz Ausschöpfens aller Fördermöglichkeiten auf besondere
Schwierigkeiten stößt und b) der Inklusionsbetrieb diesen Menschen mit Behinderungen
Maßnahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung und arbeitsbegleitende Betreuung
anbietet, soweit erforderlich auch Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung oder Gelegenheit
zur Teilnahme an entsprechenden außerbetrieblichen Maßnahmen und Unterstützung bei der
Vermittlung in eine sonstige Beschäftigung in einem Betrieb oder einer Dienststelle auf dem
allgemeinen Arbeitsmarkt. Losvergabe Im Falle der Punktgleichheit mehrerer Angebote
entscheidet das Los.

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 23/05/2024 10:00:00 (UTC+2)
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.meinauftrag.rib.de/public
/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/2/tenderId/181168
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
Name: https://www.meinauftrag.rib.de
URL: https://www.meinauftrag.rib.de

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Verfahrensbedingungen:
Voraussichtliches Datum der Absendung der Aufforderungen zur Angebotseinreichung: 29/04
/2024
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.meinauftrag.rib.de
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 30/05/2024 10:00:00 (UTC+2)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 130 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Nachforderungen erfolgen im Rahmen der Vorgaben des § 56 VgV.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 30/05/2024 10:00:00 (UTC+2)
Ort: Zentrale Vergabestelle
Auftragsbedingungen:
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich

Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Informationen über die Überprüfungsfristen: Verstöße gegen Vergabevorschriften, die
aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind
spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer
Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein
Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu
stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o.a. Fristen gelten
nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige
Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat,
ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die
Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und
Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer
Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies
aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im
Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen
Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags,
jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat
der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht,
endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der
Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der teilnehmenden Personen: 1
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Schlichtungsstelle: Vergabekammer des Landes Berlin
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Landes Berlin
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt:
Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg von Berlin
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt: Bezirksamt
Tempelhof-Schöneberg von Berlin
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt:
Vergabekammer des Landes Berlin

5.1. Los: LOT-0023
Titel: G06 Sternberg-GS
Beschreibung: Herstellung, Lieferung und Ausgabe von Schulmittagessen (einschließlich
eines täglichen Rohkostanteils und eines Getränks) an der/den in der Losbeschreibung
ausgewiesenen Berliner Schulen inkl. der Reinigung der zu nutzenden schulischen Räume
sowie der Entsorgung der hierbei anfallenden Speisereste und Abfälle. Es gilt ein Brutto-
Festpreis.
Interne Kennung: 23

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen

Haupteinstufung (cpv): 55524000 Verpflegungsdienste für Schulen
Menge: 156

5.1.2. Erfüllungsort
Stadt: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland

5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 04/11/2024
Enddatum der Laufzeit: 31/07/2028

5.1.5. Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 680 046,81 EUR

5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:selbst# Bei der in Menge (BT25Lot)
eingetragenen Zahl, handelt es sich um Essensportionen im Vertragszeitraum. Die
Höchstmenge der Rahmenvereinbarung in Bezug auf die abzugebenden Portionen ist 156833
Portionen

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9. Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: Die nachstehenden Angaben, Erklärungen, Nachweise und Unterlagen sind
von den Bietenden bzw. jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft einzureichen. Ausländische
Bietende können jeweils vergleichbare Nachweise ihres Herkunftslandes in beglaubigter
deutscher Übersetzung vorlegen. Die vom Auftraggeber bereit gestellte Erklärung zur
Eignung und die Erklärung zu Ausschlussgründen und Angaben zum Unternehmen
(Wirt124 EU), Wirt3293 (Bieterangaben Wettbewerbsregister) sind vollständig ausgefüllt
einzureichen. Die Eignung ist durch Eintragung in das Unternehmerund Lieferantenverzeichnis
bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen (ULV) oder gleichwertige
Eintragung bei einer Präqualifizierungsstelle einer IHK oder Auftragsstelle oder Eigenerklärung
gem. Formular Wirt124 EU nachzuweisen. Die einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)
kann als vorläufiger Nachweis zur Eignung eingereicht werden. Ersatzweise nachfolgend
aufgeführte Bescheinigungen, nicht älter als 1 Jahr: Bescheinigung des Finanzamtes über die
Entrichtung von Steuern, Bescheinigung der Krankenkassen über die rückstandslose
Beitragsentrichtung, Eintragung im Berufsund Handelsregister (falls zutreffend). Sofern ein
Unternehmen den Auftrag nicht alleine ausführen kann, d.h. eine Bietergemeinschaft bildet,
Unterauftragsverhältnisse oder Eignungsleihe erforderlich sind, sind die Formulare Wirt124 EU
(Erklärungen zu Ausschlussgründen und Angaben zum Unternehmen), die Eigenerklärung
zur Bietereignung und Wirt3293 (Bieterangaben zum Wettbewerbsregister) mehrfach
ausgefüllt einzureichen. Die Mitglieder von Bietergemeinschaften benennen eines ihrer

Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des
Vertrages. Dies erfolgt durch die Abgabe der, in der Erklärung der
BieterBewerbergemeinschaft (Wirt238) verlangten Angaben. Nachunternehmer
(Unterauftragnehmer mit Eignungsleihe): Das Formular Wirt235 (Unteraufträge Eignungsleihe)
ist mit dem Angebot einzureichen, des Weiteren sind pro Unternehmen ein separates
Formular Wirt124 EU und Wirt3293 einzureichen. Nachunternehmer (Unterauftragnehmer
ohne Eignungsleihe): Wenn das beteiligte Unternehmen einen Nachunternehmer
/Unterauftragnehmer ohne Eignungsleihe einsetzen möchte, ist pro Unternehmen das
Formular Wirt124 EU einzureichen. Der Hauptauftragnehmer muss im Formular
Unteraufträge Eignungsleihe (Wirt235) Angaben zu dem Unternehmen vornehmen.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet

Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: [1.] Referenzen (siehe Eigenerklärung zur Eignung ) über vergleichbare
Tätigkeiten, durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens bezogen auf die
letzten 3 Jahre (siehe Eigenerklärung zur Eignung ) Verfügt der Bieter/das Mitglied der
Bietergemeinschaft über mehrere Niederlassungen, so müssen sich die Referenzen auf die
Niederlassung beziehen, die den Auftrag ausführen soll. Bezieht sich die Referenz auf einen
vorgesehenen Nachunternehmer, so ist dies ergänzend anzugeben. Hat der Bieter eine
Leistung nicht vollständig selbst, sondern ganz oder teilweise durch einen Nachunternehmer
oder einen ARGE-Partner erbracht, so ist dies anzugeben, ggf. auf einem Beiblatt. Der Bieter
erklärt sich durch Angabe der Referenzen mit einer Nachfrage des Auftraggebers bei den
jeweiligen Referenzauftraggebern ohne seine gesonderte Zustimmung einverstanden. Wenn
nicht alle geforderten Felder zu einer Referenz ausgefüllt werden, kann die Referenz mangels
Überprüfbarkeit nicht berücksichtigt werden. [2.] Angaben zu Arbeitskräften: Es sind die
jahresdurchschnittliche Anzahl beschäftigter Arbeitskräfte des Unternehmens der letzten drei
abgeschlossenen Kalenderjahre zu benennen. [3.] Eingesetztes Personal: Für alle in der
Schule zur Leistungserbringung eingesetzten Personen müssen dem Auftragnehmer
erweiterte Führungszeugnisse vorliegen, die jeweils nicht älter als drei Jahre sind, d.h. der
Auftragnehmer muss im Rahmen regelmäßiger Überprüfungen dafür sorgen, dass die
erweiterten Führungszeugnisse rechtzeitig erneuert werden. [3.1] Leitung des
Verpflegungsbereich: Unabhängig vom Verpflegungssystem muss es eine verantwortliche
Person und somit einen festen Ansprechpartner geben. Diese Person muss über eine
einschlägige berufsfachliche Qualifikation wie z.B. Koch, Küchenmeister,
Hauswirtschaftsmeister, Hauswirtschaftlicher (Betriebs)Leiter, Diätassistent oder
Oecotrophologe verfügen. Sie muss regelmäßig an beruflichen Fortund
Weiterbildungsmaßnahmen mit ernährungswissenschaftlichem Schwerpunkt teilnehmen. [3.2]
Weiteres Küchenund Ausgabepersonal: Sofern Personal ohne einschlägige Berufsausbildung
beschäftigt wird, sind entsprechende Schulungsund Qualifizierungsmaßnahmen
durchzuführen, insbesondere eine Schulung zum Thema Lebensmittelhygiene und eine
Belehrung nach Infektionsschutzgesetz. Bei der Auswahl des Personals ist auf Aspekte wie
freundliches Auftreten, kommunikative Fähigkeiten und pädagogisches Geschick zu achten.
Ferner muss eine Unterweisung für den Umgang mit Kindern unterschiedlicher Altersgruppen
durchgeführt werden. Sofern Personal für das Aufbereiten der Speisen verantwortlich ist,
muss es für die betreffenden Prozessabläufe geschult werden. Zur Erweiterung der
Kompetenzen des Ausgabepersonals darf nur noch Ausgabepersonal eingesetzt werden,
dass eine vom Land Berlin kostenlos angebotene Schulung zum Umgang mit den Kindern bei
der Ausgabesituation im Umfang von 12 Stunden, verteilt über 2 Tage, absolviert hat. Die

Teilnahme an der Schulung muss spätestens 2 Jahre nach Zuschlagserteilung erfolgt sein,
sofern keine besonderen Gründe vorliegen, die außerhalb des Einflussbereichs des Bieters
liegen, wie z.B. wiederholte Absage der Fortbildung durch den Veranstalter. Wird neues, noch
nicht geschultes Ausgabepersonal im Unternehmen nach den ersten 18 Monaten des
Vertragszeitraumes eingestellt, muss der Bieter innerhalb von 6 Monaten nachweisen, dass
die betreffende(n) Person(en) geschult wurde(n). Die Teilnahmebescheinigung ist direkt nach
Erhalt dem Auftraggeber unaufgefordert vorzulegen. Über die Angebote der Schulung
informiert der Auftraggeber.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet

Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: [1.] Umsätze: Erklärung über den Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen
auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Leistungen betrifft, die mit der
zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter den Einschluss des Anteils bei gemeinsam
mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen. [2.] Betriebshaftpflicht: Der
Auftragnehmer muss während der gesamten Laufzeit des Vertrages über eine
Betriebshaftpflichtversicherung, deren Deckungssummen für Personenschäden mindestens
5.000.000,00 , für Sachschäden mindestens 2.000.000,00 beträgt, verfügen. Er hat bei
Vertragsbeginn den Abschluss einer entsprechenden Betriebshaftpflichtversicherung
nachzuweisen. Zu diesem Zweck übersendet er unaufgefordert einen entsprechenden
Nachweis an den Auftraggeber. [3.] Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und
Beiträgen zur Sozialversicherung: Erklärung, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern
und Abgaben sowie Sozialversicherungsbeiträge, soweit die Pflicht zur Beitragszahlung
besteht, ordnungsgemäß erfüllt worden. Auf Nachfrage (Angebot der engeren Wahl) sind eine
Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen
vorzulegen. [4.] Berufsgenossenschaft: Angabe zur Mitgliedschaft bei der
Berufsgenossenschaft. Auf Nachfrage (Angebot der engeren Wahl) ist eine qualifizierte
Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen
Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen vorzulegen.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet

5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Beschreibung: Die Ermittlung des wirtschaftlich günstigsten Angebots erfolgt anhand von 10
Kriterien, welche jeweils einer schulspezifischen festgelegten Bepunktung (losweise)
unterliegt. Die genaue Bepunktung sind aus den losbezogenen Unterlagen unter dem Register
Zuschlagskriterien zu entnehmen. Ein Angebot kann maximal 3.000 Bewertungspunkte
erhalten. Das Angebot mit den meisten Punkten gilt als das Wirtschaftlichste. Da es sich hier
um eine schulspezifische Bepunktung handelt, können die festgelegten Bewertungspunkte
losweise voneinander abweichen. Die 10 Kriterien wurde wie folgt benannt: 1 Gemüse in
BioQualität und/oder entsprechend Brandenburger Qualitätszeichen 2 Fleisch in BioQualität 3
Selbstverpflichtung zur Fortbildung mit dem Schwerpunkt vegetarisch Kochen für Kinder 4
Zusatzangebot für die Sonderkost 5 Frische Zubereitung von Rohkostund Blattsalaten und
Salatdressings 6 Probierportionen 7 Zufriedenheitsabfrage 8 Mitbestimmung Speisenplan 9
Wunschessen 10 Speisekarte mit vegetarischen Gerichten. Für die Kriterien 1 bis 9 sind die
jeweils erreichten Bewertungspunkte für den Bieter in den losbezogenen Unterlagen direkt
ersichtlich. Nähere Beschreibungen zu den Kriterien 1 bis 9 sind aus dem Dokument
Erläuterung_zum_Wertungsprozedere zu entnehmen. Die Bewertung des Kriteriums 10

erfolgt davon abweichend von 3 vom Mittagessenausschuss bestimmten Personen, die
nachfolgend und in den übrigen Vergabeunterlagen auch als Bewertende bezeichnet sind. Der
Bieter stellt hier in der losbezogenen Unterlage, Register Speisekarte vegetarische Gerichte
seine Speisekarte dar. Die genauen Vorgaben hierfür sind aus dem Dokument
Erläuterung_zum_Wertungsprozedere zu entnehmen. Die Bewertung der Speisekarten
erfolgt nach Abgabe des Angebotes durch die Bewertenden. Bewertet wird die Akzeptanz
jedes einzelnen Gerichts, also ob aufgrund der Erfahrungen der Bewertenden an ihrer Schule
angenommen werden kann, dass dort besonders viele Schülerxinnen (volle Akzeptanz) oder
durchschnittlich viele (teilweise Akzeptanz) oder eher weniger Schülerxinnen (geringe
Akzeptanz) das Gericht in der beschriebenen Form ohne Änderungswünsche bestellen und
ohne wesentliche Überreste verzehren würden, wenn die Mittagessensaufnahme ungestört
verläuft. Für den Fall, dass die Bezeichnung des Gerichts nicht den festgelegten Vorgaben
entspricht oder keine Angabe gemacht wurde, wird das Gericht mit nicht gewertet bewertet
und erhält 0 Punkte. Zu diesem Zweck übersendet die ausschreibende Stelle, sofern und
soweit pro Los mehrere Angebote abgegeben wurden, die nicht gemäß § 57 VgV
ausgeschlossen wurden, den Bewertenden des betreffenden Loses die Speisekarte
vegetarische Gerichte aus der losbezogenen Unterlage ohne Angaben des Bieters, also
anonymisiert. Die Bewertenden müssen der ausschreibenden Stelle vor der Übersendung der
losbezogenen Unterlage/Speisekarte jeweils eine von ihnen unterzeichnete Erklärung gemäß
§ 6 VgV vorlegen. Personen, von denen vor Übersendung der Speisekarten keine
unterzeichnete Erklärung gemäß § 6 VgV vorliegt, dürfen an der Bewertung der Akzeptanz der
Speisekarten nicht teilnehmen. Die Bewertenden sind berechtigt, sich mit anderen
Bewertenden ihrer Schule über die Akzeptanz der Speisekarten und ihre vorläufigen
Einschätzungen hinsichtlich der Bewertung der Akzeptanz der Speisekarten auszutauschen
und dazu zu diskutieren. Die ausschreibende Stelle überträgt die Bewertung in die
losbezogene Unterlage; sowohl die Punkte als auch die erzielte Gesamtpunktzahl des
Angebotes werden automatisch addiert bzw. ermittelt. Die Gesamtpunktzahl wird
mathematisch auf 2 Stellen nach dem Komma gerundet. Bevorzugte Vergabe Bei sonst
gleichwertigen Angeboten erhalten folgende Angebote bevorzugt den Zuschlag. Angebote von
anerkannten Werkstätten für behinderte Menschen nach § 219 des Neunten Buches
Sozialgesetzbuch, Inklusionsbetriebe nach § 215 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch
sowie Werkstätten für behinderte Menschen aus anderen Staaten, die nach deren rechtlichen
Bestimmungen mit den vorgenannten deutschen Einrichtungen vergleichbar sind sowie
Inklusionsbetriebe aus anderen Staaten, die mit den vorgenannten deutschen
Inklusionsbetrieben vergleichbar sind; dies ist der Fall, wenn a) wenigstens 30 Prozent der von
dem Inklusionsbetrieb auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt Beschäftigten, Menschen mit
Behinderungen sind, deren Teilhabe an einer sonstigen Beschäftigung auf dem allgemeinen
Arbeitsmarkt auf Grund von Art oder Schwere der Behinderung oder wegen sonstiger
Umstände voraussichtlich trotz Ausschöpfens aller Fördermöglichkeiten auf besondere
Schwierigkeiten stößt und b) der Inklusionsbetrieb diesen Menschen mit Behinderungen
Maßnahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung und arbeitsbegleitende Betreuung
anbietet, soweit erforderlich auch Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung oder Gelegenheit
zur Teilnahme an entsprechenden außerbetrieblichen Maßnahmen und Unterstützung bei der
Vermittlung in eine sonstige Beschäftigung in einem Betrieb oder einer Dienststelle auf dem
allgemeinen Arbeitsmarkt. Losvergabe Im Falle der Punktgleichheit mehrerer Angebote
entscheidet das Los.

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 23/05/2024 10:00:00 (UTC+2)

Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.meinauftrag.rib.de/public
/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/2/tenderId/181168
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
Name: https://www.meinauftrag.rib.de
URL: https://www.meinauftrag.rib.de

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Verfahrensbedingungen:
Voraussichtliches Datum der Absendung der Aufforderungen zur Angebotseinreichung: 29/04
/2024
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.meinauftrag.rib.de
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 30/05/2024 10:00:00 (UTC+2)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 130 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Nachforderungen erfolgen im Rahmen der Vorgaben des § 56 VgV.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 30/05/2024 10:00:00 (UTC+2)
Ort: Zentrale Vergabestelle
Auftragsbedingungen:
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Informationen über die Überprüfungsfristen: Verstöße gegen Vergabevorschriften, die
aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind
spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer
Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein
Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu
stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o.a. Fristen gelten
nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige
Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat,
ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die
Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und
Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer
Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies
aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im
Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen
Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags,
jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat

der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht,
endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der
Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Schlichtungsstelle: Vergabekammer des Landes Berlin
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Landes Berlin
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt:
Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg von Berlin
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt: Bezirksamt
Tempelhof-Schöneberg von Berlin
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt:
Vergabekammer des Landes Berlin

5.1. Los: LOT-0024
Titel: G35 Nahariya-GS
Beschreibung: Herstellung, Lieferung und Ausgabe von Schulmittagessen (einschließlich
eines täglichen Rohkostanteils und eines Getränks) an der/den in der Losbeschreibung
ausgewiesenen Berliner Schulen inkl. der Reinigung der zu nutzenden schulischen Räume
sowie der Entsorgung der hierbei anfallenden Speisereste und Abfälle. Es gilt ein Brutto-
Festpreis.
Interne Kennung: 24

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 55524000 Verpflegungsdienste für Schulen
Menge: 450

5.1.2. Erfüllungsort
Stadt: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland

5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 04/11/2024
Enddatum der Laufzeit: 31/07/2028

5.1.5. Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1 952 821,51 EUR

5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet

Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:selbst# Bei der in Menge (BT25Lot)
eingetragenen Zahl, handelt es sich um Essensportionen im Vertragszeitraum. Die
Höchstmenge der Rahmenvereinbarung in Bezug auf die abzugebenden Portionen ist 450360
Portionen

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9. Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: Die nachstehenden Angaben, Erklärungen, Nachweise und Unterlagen sind
von den Bietenden bzw. jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft einzureichen. Ausländische
Bietende können jeweils vergleichbare Nachweise ihres Herkunftslandes in beglaubigter
deutscher Übersetzung vorlegen. Die vom Auftraggeber bereit gestellte Erklärung zur
Eignung und die Erklärung zu Ausschlussgründen und Angaben zum Unternehmen
(Wirt124 EU), Wirt3293 (Bieterangaben Wettbewerbsregister) sind vollständig ausgefüllt
einzureichen. Die Eignung ist durch Eintragung in das Unternehmerund Lieferantenverzeichnis
bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen (ULV) oder gleichwertige
Eintragung bei einer Präqualifizierungsstelle einer IHK oder Auftragsstelle oder Eigenerklärung
gem. Formular Wirt124 EU nachzuweisen. Die einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)
kann als vorläufiger Nachweis zur Eignung eingereicht werden. Ersatzweise nachfolgend
aufgeführte Bescheinigungen, nicht älter als 1 Jahr: Bescheinigung des Finanzamtes über die
Entrichtung von Steuern, Bescheinigung der Krankenkassen über die rückstandslose
Beitragsentrichtung, Eintragung im Berufsund Handelsregister (falls zutreffend). Sofern ein
Unternehmen den Auftrag nicht alleine ausführen kann, d.h. eine Bietergemeinschaft bildet,
Unterauftragsverhältnisse oder Eignungsleihe erforderlich sind, sind die Formulare Wirt124 EU
(Erklärungen zu Ausschlussgründen und Angaben zum Unternehmen), die Eigenerklärung
zur Bietereignung und Wirt3293 (Bieterangaben zum Wettbewerbsregister) mehrfach
ausgefüllt einzureichen. Die Mitglieder von Bietergemeinschaften benennen eines ihrer
Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des
Vertrages. Dies erfolgt durch die Abgabe der, in der Erklärung der
BieterBewerbergemeinschaft (Wirt238) verlangten Angaben. Nachunternehmer
(Unterauftragnehmer mit Eignungsleihe): Das Formular Wirt235 (Unteraufträge Eignungsleihe)
ist mit dem Angebot einzureichen, des Weiteren sind pro Unternehmen ein separates
Formular Wirt124 EU und Wirt3293 einzureichen. Nachunternehmer (Unterauftragnehmer
ohne Eignungsleihe): Wenn das beteiligte Unternehmen einen Nachunternehmer
/Unterauftragnehmer ohne Eignungsleihe einsetzen möchte, ist pro Unternehmen das
Formular Wirt124 EU einzureichen. Der Hauptauftragnehmer muss im Formular
Unteraufträge Eignungsleihe (Wirt235) Angaben zu dem Unternehmen vornehmen.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet

Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: [1.] Referenzen (siehe Eigenerklärung zur Eignung ) über vergleichbare
Tätigkeiten, durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens bezogen auf die
letzten 3 Jahre (siehe Eigenerklärung zur Eignung ) Verfügt der Bieter/das Mitglied der
Bietergemeinschaft über mehrere Niederlassungen, so müssen sich die Referenzen auf die
Niederlassung beziehen, die den Auftrag ausführen soll. Bezieht sich die Referenz auf einen
vorgesehenen Nachunternehmer, so ist dies ergänzend anzugeben. Hat der Bieter eine

Leistung nicht vollständig selbst, sondern ganz oder teilweise durch einen Nachunternehmer
oder einen ARGE-Partner erbracht, so ist dies anzugeben, ggf. auf einem Beiblatt. Der Bieter
erklärt sich durch Angabe der Referenzen mit einer Nachfrage des Auftraggebers bei den
jeweiligen Referenzauftraggebern ohne seine gesonderte Zustimmung einverstanden. Wenn
nicht alle geforderten Felder zu einer Referenz ausgefüllt werden, kann die Referenz mangels
Überprüfbarkeit nicht berücksichtigt werden. [2.] Angaben zu Arbeitskräften: Es sind die
jahresdurchschnittliche Anzahl beschäftigter Arbeitskräfte des Unternehmens der letzten drei
abgeschlossenen Kalenderjahre zu benennen. [3.] Eingesetztes Personal: Für alle in der
Schule zur Leistungserbringung eingesetzten Personen müssen dem Auftragnehmer
erweiterte Führungszeugnisse vorliegen, die jeweils nicht älter als drei Jahre sind, d.h. der
Auftragnehmer muss im Rahmen regelmäßiger Überprüfungen dafür sorgen, dass die
erweiterten Führungszeugnisse rechtzeitig erneuert werden. [3.1] Leitung des
Verpflegungsbereich: Unabhängig vom Verpflegungssystem muss es eine verantwortliche
Person und somit einen festen Ansprechpartner geben. Diese Person muss über eine
einschlägige berufsfachliche Qualifikation wie z.B. Koch, Küchenmeister,
Hauswirtschaftsmeister, Hauswirtschaftlicher (Betriebs)Leiter, Diätassistent oder
Oecotrophologe verfügen. Sie muss regelmäßig an beruflichen Fortund
Weiterbildungsmaßnahmen mit ernährungswissenschaftlichem Schwerpunkt teilnehmen. [3.2]
Weiteres Küchenund Ausgabepersonal: Sofern Personal ohne einschlägige Berufsausbildung
beschäftigt wird, sind entsprechende Schulungsund Qualifizierungsmaßnahmen
durchzuführen, insbesondere eine Schulung zum Thema Lebensmittelhygiene und eine
Belehrung nach Infektionsschutzgesetz. Bei der Auswahl des Personals ist auf Aspekte wie
freundliches Auftreten, kommunikative Fähigkeiten und pädagogisches Geschick zu achten.
Ferner muss eine Unterweisung für den Umgang mit Kindern unterschiedlicher Altersgruppen
durchgeführt werden. Sofern Personal für das Aufbereiten der Speisen verantwortlich ist,
muss es für die betreffenden Prozessabläufe geschult werden. Zur Erweiterung der
Kompetenzen des Ausgabepersonals darf nur noch Ausgabepersonal eingesetzt werden,
dass eine vom Land Berlin kostenlos angebotene Schulung zum Umgang mit den Kindern bei
der Ausgabesituation im Umfang von 12 Stunden, verteilt über 2 Tage, absolviert hat. Die
Teilnahme an der Schulung muss spätestens 2 Jahre nach Zuschlagserteilung erfolgt sein,
sofern keine besonderen Gründe vorliegen, die außerhalb des Einflussbereichs des Bieters
liegen, wie z.B. wiederholte Absage der Fortbildung durch den Veranstalter. Wird neues, noch
nicht geschultes Ausgabepersonal im Unternehmen nach den ersten 18 Monaten des
Vertragszeitraumes eingestellt, muss der Bieter innerhalb von 6 Monaten nachweisen, dass
die betreffende(n) Person(en) geschult wurde(n). Die Teilnahmebescheinigung ist direkt nach
Erhalt dem Auftraggeber unaufgefordert vorzulegen. Über die Angebote der Schulung
informiert der Auftraggeber.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet

Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: [1.] Umsätze: Erklärung über den Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen
auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Leistungen betrifft, die mit der
zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter den Einschluss des Anteils bei gemeinsam
mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen. [2.] Betriebshaftpflicht: Der
Auftragnehmer muss während der gesamten Laufzeit des Vertrages über eine
Betriebshaftpflichtversicherung, deren Deckungssummen für Personenschäden mindestens
5.000.000,00 , für Sachschäden mindestens 2.000.000,00 beträgt, verfügen. Er hat bei
Vertragsbeginn den Abschluss einer entsprechenden Betriebshaftpflichtversicherung

nachzuweisen. Zu diesem Zweck übersendet er unaufgefordert einen entsprechenden
Nachweis an den Auftraggeber. [3.] Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und
Beiträgen zur Sozialversicherung: Erklärung, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern
und Abgaben sowie Sozialversicherungsbeiträge, soweit die Pflicht zur Beitragszahlung
besteht, ordnungsgemäß erfüllt worden. Auf Nachfrage (Angebot der engeren Wahl) sind eine
Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen
vorzulegen. [4.] Berufsgenossenschaft: Angabe zur Mitgliedschaft bei der
Berufsgenossenschaft. Auf Nachfrage (Angebot der engeren Wahl) ist eine qualifizierte
Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen
Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen vorzulegen.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet

5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Beschreibung: Die Ermittlung des wirtschaftlich günstigsten Angebots erfolgt anhand von 10
Kriterien, welche jeweils einer schulspezifischen festgelegten Bepunktung (losweise)
unterliegt. Die genaue Bepunktung sind aus den losbezogenen Unterlagen unter dem Register
Zuschlagskriterien zu entnehmen. Ein Angebot kann maximal 3.000 Bewertungspunkte
erhalten. Das Angebot mit den meisten Punkten gilt als das Wirtschaftlichste. Da es sich hier
um eine schulspezifische Bepunktung handelt, können die festgelegten Bewertungspunkte
losweise voneinander abweichen. Die 10 Kriterien wurde wie folgt benannt: 1 Gemüse in
BioQualität und/oder entsprechend Brandenburger Qualitätszeichen 2 Fleisch in BioQualität 3
Selbstverpflichtung zur Fortbildung mit dem Schwerpunkt vegetarisch Kochen für Kinder 4
Zusatzangebot für die Sonderkost 5 Frische Zubereitung von Rohkostund Blattsalaten und
Salatdressings 6 Probierportionen 7 Zufriedenheitsabfrage 8 Mitbestimmung Speisenplan 9
Wunschessen 10 Speisekarte mit vegetarischen Gerichten. Für die Kriterien 1 bis 9 sind die
jeweils erreichten Bewertungspunkte für den Bieter in den losbezogenen Unterlagen direkt
ersichtlich. Nähere Beschreibungen zu den Kriterien 1 bis 9 sind aus dem Dokument
Erläuterung_zum_Wertungsprozedere zu entnehmen. Die Bewertung des Kriteriums 10
erfolgt davon abweichend von 3 vom Mittagessenausschuss bestimmten Personen, die
nachfolgend und in den übrigen Vergabeunterlagen auch als Bewertende bezeichnet sind. Der
Bieter stellt hier in der losbezogenen Unterlage, Register Speisekarte vegetarische Gerichte
seine Speisekarte dar. Die genauen Vorgaben hierfür sind aus dem Dokument
Erläuterung_zum_Wertungsprozedere zu entnehmen. Die Bewertung der Speisekarten
erfolgt nach Abgabe des Angebotes durch die Bewertenden. Bewertet wird die Akzeptanz
jedes einzelnen Gerichts, also ob aufgrund der Erfahrungen der Bewertenden an ihrer Schule
angenommen werden kann, dass dort besonders viele Schülerxinnen (volle Akzeptanz) oder
durchschnittlich viele (teilweise Akzeptanz) oder eher weniger Schülerxinnen (geringe
Akzeptanz) das Gericht in der beschriebenen Form ohne Änderungswünsche bestellen und
ohne wesentliche Überreste verzehren würden, wenn die Mittagessensaufnahme ungestört
verläuft. Für den Fall, dass die Bezeichnung des Gerichts nicht den festgelegten Vorgaben
entspricht oder keine Angabe gemacht wurde, wird das Gericht mit nicht gewertet bewertet
und erhält 0 Punkte. Zu diesem Zweck übersendet die ausschreibende Stelle, sofern und
soweit pro Los mehrere Angebote abgegeben wurden, die nicht gemäß § 57 VgV
ausgeschlossen wurden, den Bewertenden des betreffenden Loses die Speisekarte
vegetarische Gerichte aus der losbezogenen Unterlage ohne Angaben des Bieters, also
anonymisiert. Die Bewertenden müssen der ausschreibenden Stelle vor der Übersendung der
losbezogenen Unterlage/Speisekarte jeweils eine von ihnen unterzeichnete Erklärung gemäß
§ 6 VgV vorlegen. Personen, von denen vor Übersendung der Speisekarten keine

unterzeichnete Erklärung gemäß § 6 VgV vorliegt, dürfen an der Bewertung der Akzeptanz der
Speisekarten nicht teilnehmen. Die Bewertenden sind berechtigt, sich mit anderen
Bewertenden ihrer Schule über die Akzeptanz der Speisekarten und ihre vorläufigen
Einschätzungen hinsichtlich der Bewertung der Akzeptanz der Speisekarten auszutauschen
und dazu zu diskutieren. Die ausschreibende Stelle überträgt die Bewertung in die
losbezogene Unterlage; sowohl die Punkte als auch die erzielte Gesamtpunktzahl des
Angebotes werden automatisch addiert bzw. ermittelt. Die Gesamtpunktzahl wird
mathematisch auf 2 Stellen nach dem Komma gerundet. Bevorzugte Vergabe Bei sonst
gleichwertigen Angeboten erhalten folgende Angebote bevorzugt den Zuschlag. Angebote von
anerkannten Werkstätten für behinderte Menschen nach § 219 des Neunten Buches
Sozialgesetzbuch, Inklusionsbetriebe nach § 215 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch
sowie Werkstätten für behinderte Menschen aus anderen Staaten, die nach deren rechtlichen
Bestimmungen mit den vorgenannten deutschen Einrichtungen vergleichbar sind sowie
Inklusionsbetriebe aus anderen Staaten, die mit den vorgenannten deutschen
Inklusionsbetrieben vergleichbar sind; dies ist der Fall, wenn a) wenigstens 30 Prozent der von
dem Inklusionsbetrieb auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt Beschäftigten, Menschen mit
Behinderungen sind, deren Teilhabe an einer sonstigen Beschäftigung auf dem allgemeinen
Arbeitsmarkt auf Grund von Art oder Schwere der Behinderung oder wegen sonstiger
Umstände voraussichtlich trotz Ausschöpfens aller Fördermöglichkeiten auf besondere
Schwierigkeiten stößt und b) der Inklusionsbetrieb diesen Menschen mit Behinderungen
Maßnahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung und arbeitsbegleitende Betreuung
anbietet, soweit erforderlich auch Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung oder Gelegenheit
zur Teilnahme an entsprechenden außerbetrieblichen Maßnahmen und Unterstützung bei der
Vermittlung in eine sonstige Beschäftigung in einem Betrieb oder einer Dienststelle auf dem
allgemeinen Arbeitsmarkt. Losvergabe Im Falle der Punktgleichheit mehrerer Angebote
entscheidet das Los.

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 23/05/2024 10:00:00 (UTC+2)
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.meinauftrag.rib.de/public
/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/2/tenderId/181168
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
Name: https://www.meinauftrag.rib.de
URL: https://www.meinauftrag.rib.de

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Verfahrensbedingungen:
Voraussichtliches Datum der Absendung der Aufforderungen zur Angebotseinreichung: 29/04
/2024
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.meinauftrag.rib.de
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 30/05/2024 10:00:00 (UTC+2)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 130 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:

Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Nachforderungen erfolgen im Rahmen der Vorgaben des § 56 VgV.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 30/05/2024 10:00:00 (UTC+2)
Ort: Zentrale Vergabestelle
Auftragsbedingungen:
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Informationen über die Überprüfungsfristen: Verstöße gegen Vergabevorschriften, die
aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind
spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer
Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein
Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu
stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o.a. Fristen gelten
nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige
Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat,
ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die
Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und
Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer
Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies
aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im
Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen
Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags,
jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat
der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht,
endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der
Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Schlichtungsstelle: Vergabekammer des Landes Berlin
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Landes Berlin
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt:
Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg von Berlin
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt: Bezirksamt
Tempelhof-Schöneberg von Berlin
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt:
Vergabekammer des Landes Berlin

5.1. Los: LOT-0025
Titel: G36 GS am Dielingsgrund

Beschreibung: Herstellung, Lieferung und Ausgabe von Schulmittagessen (einschließlich
eines täglichen Rohkostanteils und eines Getränks) an der/den in der Losbeschreibung
ausgewiesenen Berliner Schulen inkl. der Reinigung der zu nutzenden schulischen Räume
sowie der Entsorgung der hierbei anfallenden Speisereste und Abfälle. Es gilt ein Brutto-
Festpreis.
Interne Kennung: 25

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 55524000 Verpflegungsdienste für Schulen
Menge: 326

5.1.2. Erfüllungsort
Stadt: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland

5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 04/11/2024
Enddatum der Laufzeit: 31/07/2028

5.1.5. Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1 416 273,66 EUR

5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:selbst# Bei der in Menge (BT25Lot)
eingetragenen Zahl, handelt es sich um Essensportionen im Vertragszeitraum. Die
Höchstmenge der Rahmenvereinbarung in Bezug auf die abzugebenden Portionen ist 326621
Portionen

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9. Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: Die nachstehenden Angaben, Erklärungen, Nachweise und Unterlagen sind
von den Bietenden bzw. jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft einzureichen. Ausländische
Bietende können jeweils vergleichbare Nachweise ihres Herkunftslandes in beglaubigter
deutscher Übersetzung vorlegen. Die vom Auftraggeber bereit gestellte Erklärung zur
Eignung und die Erklärung zu Ausschlussgründen und Angaben zum Unternehmen
(Wirt124 EU), Wirt3293 (Bieterangaben Wettbewerbsregister) sind vollständig ausgefüllt
einzureichen. Die Eignung ist durch Eintragung in das Unternehmerund Lieferantenverzeichnis
bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen (ULV) oder gleichwertige
Eintragung bei einer Präqualifizierungsstelle einer IHK oder Auftragsstelle oder Eigenerklärung
gem. Formular Wirt124 EU nachzuweisen. Die einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)
kann als vorläufiger Nachweis zur Eignung eingereicht werden. Ersatzweise nachfolgend

aufgeführte Bescheinigungen, nicht älter als 1 Jahr: Bescheinigung des Finanzamtes über die
Entrichtung von Steuern, Bescheinigung der Krankenkassen über die rückstandslose
Beitragsentrichtung, Eintragung im Berufsund Handelsregister (falls zutreffend). Sofern ein
Unternehmen den Auftrag nicht alleine ausführen kann, d.h. eine Bietergemeinschaft bildet,
Unterauftragsverhältnisse oder Eignungsleihe erforderlich sind, sind die Formulare Wirt124 EU
(Erklärungen zu Ausschlussgründen und Angaben zum Unternehmen), die Eigenerklärung
zur Bietereignung und Wirt3293 (Bieterangaben zum Wettbewerbsregister) mehrfach
ausgefüllt einzureichen. Die Mitglieder von Bietergemeinschaften benennen eines ihrer
Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des
Vertrages. Dies erfolgt durch die Abgabe der, in der Erklärung der
BieterBewerbergemeinschaft (Wirt238) verlangten Angaben. Nachunternehmer
(Unterauftragnehmer mit Eignungsleihe): Das Formular Wirt235 (Unteraufträge Eignungsleihe)
ist mit dem Angebot einzureichen, des Weiteren sind pro Unternehmen ein separates
Formular Wirt124 EU und Wirt3293 einzureichen. Nachunternehmer (Unterauftragnehmer
ohne Eignungsleihe): Wenn das beteiligte Unternehmen einen Nachunternehmer
/Unterauftragnehmer ohne Eignungsleihe einsetzen möchte, ist pro Unternehmen das
Formular Wirt124 EU einzureichen. Der Hauptauftragnehmer muss im Formular
Unteraufträge Eignungsleihe (Wirt235) Angaben zu dem Unternehmen vornehmen.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet

Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: [1.] Referenzen (siehe Eigenerklärung zur Eignung ) über vergleichbare
Tätigkeiten, durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens bezogen auf die
letzten 3 Jahre (siehe Eigenerklärung zur Eignung ) Verfügt der Bieter/das Mitglied der
Bietergemeinschaft über mehrere Niederlassungen, so müssen sich die Referenzen auf die
Niederlassung beziehen, die den Auftrag ausführen soll. Bezieht sich die Referenz auf einen
vorgesehenen Nachunternehmer, so ist dies ergänzend anzugeben. Hat der Bieter eine
Leistung nicht vollständig selbst, sondern ganz oder teilweise durch einen Nachunternehmer
oder einen ARGE-Partner erbracht, so ist dies anzugeben, ggf. auf einem Beiblatt. Der Bieter
erklärt sich durch Angabe der Referenzen mit einer Nachfrage des Auftraggebers bei den
jeweiligen Referenzauftraggebern ohne seine gesonderte Zustimmung einverstanden. Wenn
nicht alle geforderten Felder zu einer Referenz ausgefüllt werden, kann die Referenz mangels
Überprüfbarkeit nicht berücksichtigt werden. [2.] Angaben zu Arbeitskräften: Es sind die
jahresdurchschnittliche Anzahl beschäftigter Arbeitskräfte des Unternehmens der letzten drei
abgeschlossenen Kalenderjahre zu benennen. [3.] Eingesetztes Personal: Für alle in der
Schule zur Leistungserbringung eingesetzten Personen müssen dem Auftragnehmer
erweiterte Führungszeugnisse vorliegen, die jeweils nicht älter als drei Jahre sind, d.h. der
Auftragnehmer muss im Rahmen regelmäßiger Überprüfungen dafür sorgen, dass die
erweiterten Führungszeugnisse rechtzeitig erneuert werden. [3.1] Leitung des
Verpflegungsbereich: Unabhängig vom Verpflegungssystem muss es eine verantwortliche
Person und somit einen festen Ansprechpartner geben. Diese Person muss über eine
einschlägige berufsfachliche Qualifikation wie z.B. Koch, Küchenmeister,
Hauswirtschaftsmeister, Hauswirtschaftlicher (Betriebs)Leiter, Diätassistent oder
Oecotrophologe verfügen. Sie muss regelmäßig an beruflichen Fortund
Weiterbildungsmaßnahmen mit ernährungswissenschaftlichem Schwerpunkt teilnehmen. [3.2]
Weiteres Küchenund Ausgabepersonal: Sofern Personal ohne einschlägige Berufsausbildung
beschäftigt wird, sind entsprechende Schulungsund Qualifizierungsmaßnahmen
durchzuführen, insbesondere eine Schulung zum Thema Lebensmittelhygiene und eine

Belehrung nach Infektionsschutzgesetz. Bei der Auswahl des Personals ist auf Aspekte wie
freundliches Auftreten, kommunikative Fähigkeiten und pädagogisches Geschick zu achten.
Ferner muss eine Unterweisung für den Umgang mit Kindern unterschiedlicher Altersgruppen
durchgeführt werden. Sofern Personal für das Aufbereiten der Speisen verantwortlich ist,
muss es für die betreffenden Prozessabläufe geschult werden. Zur Erweiterung der
Kompetenzen des Ausgabepersonals darf nur noch Ausgabepersonal eingesetzt werden,
dass eine vom Land Berlin kostenlos angebotene Schulung zum Umgang mit den Kindern bei
der Ausgabesituation im Umfang von 12 Stunden, verteilt über 2 Tage, absolviert hat. Die
Teilnahme an der Schulung muss spätestens 2 Jahre nach Zuschlagserteilung erfolgt sein,
sofern keine besonderen Gründe vorliegen, die außerhalb des Einflussbereichs des Bieters
liegen, wie z.B. wiederholte Absage der Fortbildung durch den Veranstalter. Wird neues, noch
nicht geschultes Ausgabepersonal im Unternehmen nach den ersten 18 Monaten des
Vertragszeitraumes eingestellt, muss der Bieter innerhalb von 6 Monaten nachweisen, dass
die betreffende(n) Person(en) geschult wurde(n). Die Teilnahmebescheinigung ist direkt nach
Erhalt dem Auftraggeber unaufgefordert vorzulegen. Über die Angebote der Schulung
informiert der Auftraggeber.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet

Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: [1.] Umsätze: Erklärung über den Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen
auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Leistungen betrifft, die mit der
zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter den Einschluss des Anteils bei gemeinsam
mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen. [2.] Betriebshaftpflicht: Der
Auftragnehmer muss während der gesamten Laufzeit des Vertrages über eine
Betriebshaftpflichtversicherung, deren Deckungssummen für Personenschäden mindestens
5.000.000,00 , für Sachschäden mindestens 2.000.000,00 beträgt, verfügen. Er hat bei
Vertragsbeginn den Abschluss einer entsprechenden Betriebshaftpflichtversicherung
nachzuweisen. Zu diesem Zweck übersendet er unaufgefordert einen entsprechenden
Nachweis an den Auftraggeber. [3.] Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und
Beiträgen zur Sozialversicherung: Erklärung, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern
und Abgaben sowie Sozialversicherungsbeiträge, soweit die Pflicht zur Beitragszahlung
besteht, ordnungsgemäß erfüllt worden. Auf Nachfrage (Angebot der engeren Wahl) sind eine
Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen
vorzulegen. [4.] Berufsgenossenschaft: Angabe zur Mitgliedschaft bei der
Berufsgenossenschaft. Auf Nachfrage (Angebot der engeren Wahl) ist eine qualifizierte
Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen
Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen vorzulegen.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet

5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Beschreibung: Die Ermittlung des wirtschaftlich günstigsten Angebots erfolgt anhand von 10
Kriterien, welche jeweils einer schulspezifischen festgelegten Bepunktung (losweise)
unterliegt. Die genaue Bepunktung sind aus den losbezogenen Unterlagen unter dem Register
Zuschlagskriterien zu entnehmen. Ein Angebot kann maximal 3.000 Bewertungspunkte
erhalten. Das Angebot mit den meisten Punkten gilt als das Wirtschaftlichste. Da es sich hier
um eine schulspezifische Bepunktung handelt, können die festgelegten Bewertungspunkte
losweise voneinander abweichen. Die 10 Kriterien wurde wie folgt benannt: 1 Gemüse in

BioQualität und/oder entsprechend Brandenburger Qualitätszeichen 2 Fleisch in BioQualität 3
Selbstverpflichtung zur Fortbildung mit dem Schwerpunkt vegetarisch Kochen für Kinder 4
Zusatzangebot für die Sonderkost 5 Frische Zubereitung von Rohkostund Blattsalaten und
Salatdressings 6 Probierportionen 7 Zufriedenheitsabfrage 8 Mitbestimmung Speisenplan 9
Wunschessen 10 Speisekarte mit vegetarischen Gerichten. Für die Kriterien 1 bis 9 sind die
jeweils erreichten Bewertungspunkte für den Bieter in den losbezogenen Unterlagen direkt
ersichtlich. Nähere Beschreibungen zu den Kriterien 1 bis 9 sind aus dem Dokument
Erläuterung_zum_Wertungsprozedere zu entnehmen. Die Bewertung des Kriteriums 10
erfolgt davon abweichend von 3 vom Mittagessenausschuss bestimmten Personen, die
nachfolgend und in den übrigen Vergabeunterlagen auch als Bewertende bezeichnet sind. Der
Bieter stellt hier in der losbezogenen Unterlage, Register Speisekarte vegetarische Gerichte
seine Speisekarte dar. Die genauen Vorgaben hierfür sind aus dem Dokument
Erläuterung_zum_Wertungsprozedere zu entnehmen. Die Bewertung der Speisekarten
erfolgt nach Abgabe des Angebotes durch die Bewertenden. Bewertet wird die Akzeptanz
jedes einzelnen Gerichts, also ob aufgrund der Erfahrungen der Bewertenden an ihrer Schule
angenommen werden kann, dass dort besonders viele Schülerxinnen (volle Akzeptanz) oder
durchschnittlich viele (teilweise Akzeptanz) oder eher weniger Schülerxinnen (geringe
Akzeptanz) das Gericht in der beschriebenen Form ohne Änderungswünsche bestellen und
ohne wesentliche Überreste verzehren würden, wenn die Mittagessensaufnahme ungestört
verläuft. Für den Fall, dass die Bezeichnung des Gerichts nicht den festgelegten Vorgaben
entspricht oder keine Angabe gemacht wurde, wird das Gericht mit nicht gewertet bewertet
und erhält 0 Punkte. Zu diesem Zweck übersendet die ausschreibende Stelle, sofern und
soweit pro Los mehrere Angebote abgegeben wurden, die nicht gemäß § 57 VgV
ausgeschlossen wurden, den Bewertenden des betreffenden Loses die Speisekarte
vegetarische Gerichte aus der losbezogenen Unterlage ohne Angaben des Bieters, also
anonymisiert. Die Bewertenden müssen der ausschreibenden Stelle vor der Übersendung der
losbezogenen Unterlage/Speisekarte jeweils eine von ihnen unterzeichnete Erklärung gemäß
§ 6 VgV vorlegen. Personen, von denen vor Übersendung der Speisekarten keine
unterzeichnete Erklärung gemäß § 6 VgV vorliegt, dürfen an der Bewertung der Akzeptanz der
Speisekarten nicht teilnehmen. Die Bewertenden sind berechtigt, sich mit anderen
Bewertenden ihrer Schule über die Akzeptanz der Speisekarten und ihre vorläufigen
Einschätzungen hinsichtlich der Bewertung der Akzeptanz der Speisekarten auszutauschen
und dazu zu diskutieren. Die ausschreibende Stelle überträgt die Bewertung in die
losbezogene Unterlage; sowohl die Punkte als auch die erzielte Gesamtpunktzahl des
Angebotes werden automatisch addiert bzw. ermittelt. Die Gesamtpunktzahl wird
mathematisch auf 2 Stellen nach dem Komma gerundet. Bevorzugte Vergabe Bei sonst
gleichwertigen Angeboten erhalten folgende Angebote bevorzugt den Zuschlag. Angebote von
anerkannten Werkstätten für behinderte Menschen nach § 219 des Neunten Buches
Sozialgesetzbuch, Inklusionsbetriebe nach § 215 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch
sowie Werkstätten für behinderte Menschen aus anderen Staaten, die nach deren rechtlichen
Bestimmungen mit den vorgenannten deutschen Einrichtungen vergleichbar sind sowie
Inklusionsbetriebe aus anderen Staaten, die mit den vorgenannten deutschen
Inklusionsbetrieben vergleichbar sind; dies ist der Fall, wenn a) wenigstens 30 Prozent der von
dem Inklusionsbetrieb auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt Beschäftigten, Menschen mit
Behinderungen sind, deren Teilhabe an einer sonstigen Beschäftigung auf dem allgemeinen
Arbeitsmarkt auf Grund von Art oder Schwere der Behinderung oder wegen sonstiger
Umstände voraussichtlich trotz Ausschöpfens aller Fördermöglichkeiten auf besondere
Schwierigkeiten stößt und b) der Inklusionsbetrieb diesen Menschen mit Behinderungen
Maßnahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung und arbeitsbegleitende Betreuung
anbietet, soweit erforderlich auch Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung oder Gelegenheit

zur Teilnahme an entsprechenden außerbetrieblichen Maßnahmen und Unterstützung bei der
Vermittlung in eine sonstige Beschäftigung in einem Betrieb oder einer Dienststelle auf dem
allgemeinen Arbeitsmarkt. Losvergabe Im Falle der Punktgleichheit mehrerer Angebote
entscheidet das Los.

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 23/05/2024 10:00:00 (UTC+2)
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.meinauftrag.rib.de/public
/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/2/tenderId/181168
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
Name: https://www.meinauftrag.rib.de
URL: https://www.meinauftrag.rib.de

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Verfahrensbedingungen:
Voraussichtliches Datum der Absendung der Aufforderungen zur Angebotseinreichung: 29/04
/2024
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.meinauftrag.rib.de
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 30/05/2024 10:00:00 (UTC+2)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 130 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Nachforderungen erfolgen im Rahmen der Vorgaben des § 56 VgV.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 30/05/2024 10:00:00 (UTC+2)
Ort: Zentrale Vergabestelle
Auftragsbedingungen:
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Informationen über die Überprüfungsfristen: Verstöße gegen Vergabevorschriften, die
aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind
spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer
Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein
Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu
stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o.a. Fristen gelten
nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige
Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat,
ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die
Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und
Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer

Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies
aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im
Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen
Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags,
jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat
der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht,
endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der
Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der teilnehmenden Personen: 1
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Schlichtungsstelle: Vergabekammer des Landes Berlin
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Landes Berlin
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt:
Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg von Berlin
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt: Bezirksamt
Tempelhof-Schöneberg von Berlin
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt:
Vergabekammer des Landes Berlin

5.1. Los: LOT-0026
Titel: G37 Ikarus-GS
Beschreibung: Herstellung, Lieferung und Ausgabe von Schulmittagessen (einschließlich
eines täglichen Rohkostanteils und eines Getränks) an der/den in der Losbeschreibung
ausgewiesenen Berliner Schulen inkl. der Reinigung der zu nutzenden schulischen Räume
sowie der Entsorgung der hierbei anfallenden Speisereste und Abfälle. Es gilt ein Brutto-
Festpreis.
Interne Kennung: 26

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 55524000 Verpflegungsdienste für Schulen
Menge: 371

5.1.2. Erfüllungsort
Stadt: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland

5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 04/11/2024
Enddatum der Laufzeit: 31/07/2028

5.1.5. Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1 610 456,60 EUR

5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:selbst# Bei der in Menge (BT25Lot)
eingetragenen Zahl, handelt es sich um Essensportionen im Vertragszeitraum. Die
Höchstmenge der Rahmenvereinbarung in Bezug auf die abzugebenden Portionen ist 371404
Portionen

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9. Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: Die nachstehenden Angaben, Erklärungen, Nachweise und Unterlagen sind
von den Bietenden bzw. jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft einzureichen. Ausländische
Bietende können jeweils vergleichbare Nachweise ihres Herkunftslandes in beglaubigter
deutscher Übersetzung vorlegen. Die vom Auftraggeber bereit gestellte Erklärung zur
Eignung und die Erklärung zu Ausschlussgründen und Angaben zum Unternehmen
(Wirt124 EU), Wirt3293 (Bieterangaben Wettbewerbsregister) sind vollständig ausgefüllt
einzureichen. Die Eignung ist durch Eintragung in das Unternehmerund Lieferantenverzeichnis
bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen (ULV) oder gleichwertige
Eintragung bei einer Präqualifizierungsstelle einer IHK oder Auftragsstelle oder Eigenerklärung
gem. Formular Wirt124 EU nachzuweisen. Die einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)
kann als vorläufiger Nachweis zur Eignung eingereicht werden. Ersatzweise nachfolgend
aufgeführte Bescheinigungen, nicht älter als 1 Jahr: Bescheinigung des Finanzamtes über die
Entrichtung von Steuern, Bescheinigung der Krankenkassen über die rückstandslose
Beitragsentrichtung, Eintragung im Berufsund Handelsregister (falls zutreffend). Sofern ein
Unternehmen den Auftrag nicht alleine ausführen kann, d.h. eine Bietergemeinschaft bildet,
Unterauftragsverhältnisse oder Eignungsleihe erforderlich sind, sind die Formulare Wirt124 EU
(Erklärungen zu Ausschlussgründen und Angaben zum Unternehmen), die Eigenerklärung
zur Bietereignung und Wirt3293 (Bieterangaben zum Wettbewerbsregister) mehrfach
ausgefüllt einzureichen. Die Mitglieder von Bietergemeinschaften benennen eines ihrer
Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des
Vertrages. Dies erfolgt durch die Abgabe der, in der Erklärung der
BieterBewerbergemeinschaft (Wirt238) verlangten Angaben. Nachunternehmer
(Unterauftragnehmer mit Eignungsleihe): Das Formular Wirt235 (Unteraufträge Eignungsleihe)
ist mit dem Angebot einzureichen, des Weiteren sind pro Unternehmen ein separates
Formular Wirt124 EU und Wirt3293 einzureichen. Nachunternehmer (Unterauftragnehmer
ohne Eignungsleihe): Wenn das beteiligte Unternehmen einen Nachunternehmer
/Unterauftragnehmer ohne Eignungsleihe einsetzen möchte, ist pro Unternehmen das
Formular Wirt124 EU einzureichen. Der Hauptauftragnehmer muss im Formular
Unteraufträge Eignungsleihe (Wirt235) Angaben zu dem Unternehmen vornehmen.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet

Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit

Beschreibung: [1.] Referenzen (siehe Eigenerklärung zur Eignung ) über vergleichbare
Tätigkeiten, durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens bezogen auf die
letzten 3 Jahre (siehe Eigenerklärung zur Eignung ) Verfügt der Bieter/das Mitglied der
Bietergemeinschaft über mehrere Niederlassungen, so müssen sich die Referenzen auf die
Niederlassung beziehen, die den Auftrag ausführen soll. Bezieht sich die Referenz auf einen
vorgesehenen Nachunternehmer, so ist dies ergänzend anzugeben. Hat der Bieter eine
Leistung nicht vollständig selbst, sondern ganz oder teilweise durch einen Nachunternehmer
oder einen ARGE-Partner erbracht, so ist dies anzugeben, ggf. auf einem Beiblatt. Der Bieter
erklärt sich durch Angabe der Referenzen mit einer Nachfrage des Auftraggebers bei den
jeweiligen Referenzauftraggebern ohne seine gesonderte Zustimmung einverstanden. Wenn
nicht alle geforderten Felder zu einer Referenz ausgefüllt werden, kann die Referenz mangels
Überprüfbarkeit nicht berücksichtigt werden. [2.] Angaben zu Arbeitskräften: Es sind die
jahresdurchschnittliche Anzahl beschäftigter Arbeitskräfte des Unternehmens der letzten drei
abgeschlossenen Kalenderjahre zu benennen. [3.] Eingesetztes Personal: Für alle in der
Schule zur Leistungserbringung eingesetzten Personen müssen dem Auftragnehmer
erweiterte Führungszeugnisse vorliegen, die jeweils nicht älter als drei Jahre sind, d.h. der
Auftragnehmer muss im Rahmen regelmäßiger Überprüfungen dafür sorgen, dass die
erweiterten Führungszeugnisse rechtzeitig erneuert werden. [3.1] Leitung des
Verpflegungsbereich: Unabhängig vom Verpflegungssystem muss es eine verantwortliche
Person und somit einen festen Ansprechpartner geben. Diese Person muss über eine
einschlägige berufsfachliche Qualifikation wie z.B. Koch, Küchenmeister,
Hauswirtschaftsmeister, Hauswirtschaftlicher (Betriebs)Leiter, Diätassistent oder
Oecotrophologe verfügen. Sie muss regelmäßig an beruflichen Fortund
Weiterbildungsmaßnahmen mit ernährungswissenschaftlichem Schwerpunkt teilnehmen. [3.2]
Weiteres Küchenund Ausgabepersonal: Sofern Personal ohne einschlägige Berufsausbildung
beschäftigt wird, sind entsprechende Schulungsund Qualifizierungsmaßnahmen
durchzuführen, insbesondere eine Schulung zum Thema Lebensmittelhygiene und eine
Belehrung nach Infektionsschutzgesetz. Bei der Auswahl des Personals ist auf Aspekte wie
freundliches Auftreten, kommunikative Fähigkeiten und pädagogisches Geschick zu achten.
Ferner muss eine Unterweisung für den Umgang mit Kindern unterschiedlicher Altersgruppen
durchgeführt werden. Sofern Personal für das Aufbereiten der Speisen verantwortlich ist,
muss es für die betreffenden Prozessabläufe geschult werden. Zur Erweiterung der
Kompetenzen des Ausgabepersonals darf nur noch Ausgabepersonal eingesetzt werden,
dass eine vom Land Berlin kostenlos angebotene Schulung zum Umgang mit den Kindern bei
der Ausgabesituation im Umfang von 12 Stunden, verteilt über 2 Tage, absolviert hat. Die
Teilnahme an der Schulung muss spätestens 2 Jahre nach Zuschlagserteilung erfolgt sein,
sofern keine besonderen Gründe vorliegen, die außerhalb des Einflussbereichs des Bieters
liegen, wie z.B. wiederholte Absage der Fortbildung durch den Veranstalter. Wird neues, noch
nicht geschultes Ausgabepersonal im Unternehmen nach den ersten 18 Monaten des
Vertragszeitraumes eingestellt, muss der Bieter innerhalb von 6 Monaten nachweisen, dass
die betreffende(n) Person(en) geschult wurde(n). Die Teilnahmebescheinigung ist direkt nach
Erhalt dem Auftraggeber unaufgefordert vorzulegen. Über die Angebote der Schulung
informiert der Auftraggeber.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet

Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: [1.] Umsätze: Erklärung über den Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen
auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Leistungen betrifft, die mit der

zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter den Einschluss des Anteils bei gemeinsam
mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen. [2.] Betriebshaftpflicht: Der
Auftragnehmer muss während der gesamten Laufzeit des Vertrages über eine
Betriebshaftpflichtversicherung, deren Deckungssummen für Personenschäden mindestens
5.000.000,00 , für Sachschäden mindestens 2.000.000,00 beträgt, verfügen. Er hat bei
Vertragsbeginn den Abschluss einer entsprechenden Betriebshaftpflichtversicherung
nachzuweisen. Zu diesem Zweck übersendet er unaufgefordert einen entsprechenden
Nachweis an den Auftraggeber. [3.] Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und
Beiträgen zur Sozialversicherung: Erklärung, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern
und Abgaben sowie Sozialversicherungsbeiträge, soweit die Pflicht zur Beitragszahlung
besteht, ordnungsgemäß erfüllt worden. Auf Nachfrage (Angebot der engeren Wahl) sind eine
Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen
vorzulegen. [4.] Berufsgenossenschaft: Angabe zur Mitgliedschaft bei der
Berufsgenossenschaft. Auf Nachfrage (Angebot der engeren Wahl) ist eine qualifizierte
Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen
Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen vorzulegen.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet

5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Beschreibung: Die Ermittlung des wirtschaftlich günstigsten Angebots erfolgt anhand von 10
Kriterien, welche jeweils einer schulspezifischen festgelegten Bepunktung (losweise)
unterliegt. Die genaue Bepunktung sind aus den losbezogenen Unterlagen unter dem Register
Zuschlagskriterien zu entnehmen. Ein Angebot kann maximal 3.000 Bewertungspunkte
erhalten. Das Angebot mit den meisten Punkten gilt als das Wirtschaftlichste. Da es sich hier
um eine schulspezifische Bepunktung handelt, können die festgelegten Bewertungspunkte
losweise voneinander abweichen. Die 10 Kriterien wurde wie folgt benannt: 1 Gemüse in
BioQualität und/oder entsprechend Brandenburger Qualitätszeichen 2 Fleisch in BioQualität 3
Selbstverpflichtung zur Fortbildung mit dem Schwerpunkt vegetarisch Kochen für Kinder 4
Zusatzangebot für die Sonderkost 5 Frische Zubereitung von Rohkostund Blattsalaten und
Salatdressings 6 Probierportionen 7 Zufriedenheitsabfrage 8 Mitbestimmung Speisenplan 9
Wunschessen 10 Speisekarte mit vegetarischen Gerichten. Für die Kriterien 1 bis 9 sind die
jeweils erreichten Bewertungspunkte für den Bieter in den losbezogenen Unterlagen direkt
ersichtlich. Nähere Beschreibungen zu den Kriterien 1 bis 9 sind aus dem Dokument
Erläuterung_zum_Wertungsprozedere zu entnehmen. Die Bewertung des Kriteriums 10
erfolgt davon abweichend von 3 vom Mittagessenausschuss bestimmten Personen, die
nachfolgend und in den übrigen Vergabeunterlagen auch als Bewertende bezeichnet sind. Der
Bieter stellt hier in der losbezogenen Unterlage, Register Speisekarte vegetarische Gerichte
seine Speisekarte dar. Die genauen Vorgaben hierfür sind aus dem Dokument
Erläuterung_zum_Wertungsprozedere zu entnehmen. Die Bewertung der Speisekarten
erfolgt nach Abgabe des Angebotes durch die Bewertenden. Bewertet wird die Akzeptanz
jedes einzelnen Gerichts, also ob aufgrund der Erfahrungen der Bewertenden an ihrer Schule
angenommen werden kann, dass dort besonders viele Schülerxinnen (volle Akzeptanz) oder
durchschnittlich viele (teilweise Akzeptanz) oder eher weniger Schülerxinnen (geringe
Akzeptanz) das Gericht in der beschriebenen Form ohne Änderungswünsche bestellen und
ohne wesentliche Überreste verzehren würden, wenn die Mittagessensaufnahme ungestört
verläuft. Für den Fall, dass die Bezeichnung des Gerichts nicht den festgelegten Vorgaben
entspricht oder keine Angabe gemacht wurde, wird das Gericht mit nicht gewertet bewertet
und erhält 0 Punkte. Zu diesem Zweck übersendet die ausschreibende Stelle, sofern und

soweit pro Los mehrere Angebote abgegeben wurden, die nicht gemäß § 57 VgV
ausgeschlossen wurden, den Bewertenden des betreffenden Loses die Speisekarte
vegetarische Gerichte aus der losbezogenen Unterlage ohne Angaben des Bieters, also
anonymisiert. Die Bewertenden müssen der ausschreibenden Stelle vor der Übersendung der
losbezogenen Unterlage/Speisekarte jeweils eine von ihnen unterzeichnete Erklärung gemäß
§ 6 VgV vorlegen. Personen, von denen vor Übersendung der Speisekarten keine
unterzeichnete Erklärung gemäß § 6 VgV vorliegt, dürfen an der Bewertung der Akzeptanz der
Speisekarten nicht teilnehmen. Die Bewertenden sind berechtigt, sich mit anderen
Bewertenden ihrer Schule über die Akzeptanz der Speisekarten und ihre vorläufigen
Einschätzungen hinsichtlich der Bewertung der Akzeptanz der Speisekarten auszutauschen
und dazu zu diskutieren. Die ausschreibende Stelle überträgt die Bewertung in die
losbezogene Unterlage; sowohl die Punkte als auch die erzielte Gesamtpunktzahl des
Angebotes werden automatisch addiert bzw. ermittelt. Die Gesamtpunktzahl wird
mathematisch auf 2 Stellen nach dem Komma gerundet. Bevorzugte Vergabe Bei sonst
gleichwertigen Angeboten erhalten folgende Angebote bevorzugt den Zuschlag. Angebote von
anerkannten Werkstätten für behinderte Menschen nach § 219 des Neunten Buches
Sozialgesetzbuch, Inklusionsbetriebe nach § 215 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch
sowie Werkstätten für behinderte Menschen aus anderen Staaten, die nach deren rechtlichen
Bestimmungen mit den vorgenannten deutschen Einrichtungen vergleichbar sind sowie
Inklusionsbetriebe aus anderen Staaten, die mit den vorgenannten deutschen
Inklusionsbetrieben vergleichbar sind; dies ist der Fall, wenn a) wenigstens 30 Prozent der von
dem Inklusionsbetrieb auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt Beschäftigten, Menschen mit
Behinderungen sind, deren Teilhabe an einer sonstigen Beschäftigung auf dem allgemeinen
Arbeitsmarkt auf Grund von Art oder Schwere der Behinderung oder wegen sonstiger
Umstände voraussichtlich trotz Ausschöpfens aller Fördermöglichkeiten auf besondere
Schwierigkeiten stößt und b) der Inklusionsbetrieb diesen Menschen mit Behinderungen
Maßnahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung und arbeitsbegleitende Betreuung
anbietet, soweit erforderlich auch Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung oder Gelegenheit
zur Teilnahme an entsprechenden außerbetrieblichen Maßnahmen und Unterstützung bei der
Vermittlung in eine sonstige Beschäftigung in einem Betrieb oder einer Dienststelle auf dem
allgemeinen Arbeitsmarkt. Losvergabe Im Falle der Punktgleichheit mehrerer Angebote
entscheidet das Los.

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 23/05/2024 10:00:00 (UTC+2)
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.meinauftrag.rib.de/public
/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/2/tenderId/181168
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
Name: https://www.meinauftrag.rib.de
URL: https://www.meinauftrag.rib.de

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Verfahrensbedingungen:
Voraussichtliches Datum der Absendung der Aufforderungen zur Angebotseinreichung: 29/04
/2024
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.meinauftrag.rib.de
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch

Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 30/05/2024 10:00:00 (UTC+2)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 130 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Nachforderungen erfolgen im Rahmen der Vorgaben des § 56 VgV.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 30/05/2024 10:00:00 (UTC+2)
Ort: Zentrale Vergabestelle
Auftragsbedingungen:
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Informationen über die Überprüfungsfristen: Verstöße gegen Vergabevorschriften, die
aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind
spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer
Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein
Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu
stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o.a. Fristen gelten
nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige
Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat,
ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die
Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und
Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer
Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies
aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im
Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen
Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags,
jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat
der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht,
endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der
Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der teilnehmenden Personen: 1
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Schlichtungsstelle: Vergabekammer des Landes Berlin
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Landes Berlin
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt:
Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg von Berlin

Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt: Bezirksamt
Tempelhof-Schöneberg von Berlin
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt:
Vergabekammer des Landes Berlin

5.1. Los: LOT-0027
Titel: G40
Beschreibung: Herstellung, Lieferung und Ausgabe von Schulmittagessen (einschließlich
eines täglichen Rohkostanteils und eines Getränks) an der/den in der Losbeschreibung
ausgewiesenen Berliner Schulen inkl. der Reinigung der zu nutzenden schulischen Räume
sowie der Entsorgung der hierbei anfallenden Speisereste und Abfälle. Es gilt ein Brutto-
Festpreis.
Interne Kennung: 27

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 55524000 Verpflegungsdienste für Schulen
Menge: 88

5.1.2. Erfüllungsort
Stadt: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland

5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 04/11/2024
Enddatum der Laufzeit: 31/07/2028

5.1.5. Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 385 682,90 EUR

5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:selbst# Bei der in Menge (BT25Lot)
eingetragenen Zahl, handelt es sich um Essensportionen im Vertragszeitraum. Die
Höchstmenge der Rahmenvereinbarung in Bezug auf die abzugebenden Portionen ist 88946
Portionen

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9. Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: Die nachstehenden Angaben, Erklärungen, Nachweise und Unterlagen sind
von den Bietenden bzw. jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft einzureichen. Ausländische
Bietende können jeweils vergleichbare Nachweise ihres Herkunftslandes in beglaubigter
deutscher Übersetzung vorlegen. Die vom Auftraggeber bereit gestellte Erklärung zur

Eignung und die Erklärung zu Ausschlussgründen und Angaben zum Unternehmen
(Wirt124 EU), Wirt3293 (Bieterangaben Wettbewerbsregister) sind vollständig ausgefüllt
einzureichen. Die Eignung ist durch Eintragung in das Unternehmerund Lieferantenverzeichnis
bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen (ULV) oder gleichwertige
Eintragung bei einer Präqualifizierungsstelle einer IHK oder Auftragsstelle oder Eigenerklärung
gem. Formular Wirt124 EU nachzuweisen. Die einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)
kann als vorläufiger Nachweis zur Eignung eingereicht werden. Ersatzweise nachfolgend
aufgeführte Bescheinigungen, nicht älter als 1 Jahr: Bescheinigung des Finanzamtes über die
Entrichtung von Steuern, Bescheinigung der Krankenkassen über die rückstandslose
Beitragsentrichtung, Eintragung im Berufsund Handelsregister (falls zutreffend). Sofern ein
Unternehmen den Auftrag nicht alleine ausführen kann, d.h. eine Bietergemeinschaft bildet,
Unterauftragsverhältnisse oder Eignungsleihe erforderlich sind, sind die Formulare Wirt124 EU
(Erklärungen zu Ausschlussgründen und Angaben zum Unternehmen), die Eigenerklärung
zur Bietereignung und Wirt3293 (Bieterangaben zum Wettbewerbsregister) mehrfach
ausgefüllt einzureichen. Die Mitglieder von Bietergemeinschaften benennen eines ihrer
Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des
Vertrages. Dies erfolgt durch die Abgabe der, in der Erklärung der
BieterBewerbergemeinschaft (Wirt238) verlangten Angaben. Nachunternehmer
(Unterauftragnehmer mit Eignungsleihe): Das Formular Wirt235 (Unteraufträge Eignungsleihe)
ist mit dem Angebot einzureichen, des Weiteren sind pro Unternehmen ein separates
Formular Wirt124 EU und Wirt3293 einzureichen. Nachunternehmer (Unterauftragnehmer
ohne Eignungsleihe): Wenn das beteiligte Unternehmen einen Nachunternehmer
/Unterauftragnehmer ohne Eignungsleihe einsetzen möchte, ist pro Unternehmen das
Formular Wirt124 EU einzureichen. Der Hauptauftragnehmer muss im Formular
Unteraufträge Eignungsleihe (Wirt235) Angaben zu dem Unternehmen vornehmen.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet

Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: [1.] Referenzen (siehe Eigenerklärung zur Eignung ) über vergleichbare
Tätigkeiten, durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens bezogen auf die
letzten 3 Jahre (siehe Eigenerklärung zur Eignung ) Verfügt der Bieter/das Mitglied der
Bietergemeinschaft über mehrere Niederlassungen, so müssen sich die Referenzen auf die
Niederlassung beziehen, die den Auftrag ausführen soll. Bezieht sich die Referenz auf einen
vorgesehenen Nachunternehmer, so ist dies ergänzend anzugeben. Hat der Bieter eine
Leistung nicht vollständig selbst, sondern ganz oder teilweise durch einen Nachunternehmer
oder einen ARGE-Partner erbracht, so ist dies anzugeben, ggf. auf einem Beiblatt. Der Bieter
erklärt sich durch Angabe der Referenzen mit einer Nachfrage des Auftraggebers bei den
jeweiligen Referenzauftraggebern ohne seine gesonderte Zustimmung einverstanden. Wenn
nicht alle geforderten Felder zu einer Referenz ausgefüllt werden, kann die Referenz mangels
Überprüfbarkeit nicht berücksichtigt werden. [2.] Angaben zu Arbeitskräften: Es sind die
jahresdurchschnittliche Anzahl beschäftigter Arbeitskräfte des Unternehmens der letzten drei
abgeschlossenen Kalenderjahre zu benennen. [3.] Eingesetztes Personal: Für alle in der
Schule zur Leistungserbringung eingesetzten Personen müssen dem Auftragnehmer
erweiterte Führungszeugnisse vorliegen, die jeweils nicht älter als drei Jahre sind, d.h. der
Auftragnehmer muss im Rahmen regelmäßiger Überprüfungen dafür sorgen, dass die
erweiterten Führungszeugnisse rechtzeitig erneuert werden. [3.1] Leitung des
Verpflegungsbereich: Unabhängig vom Verpflegungssystem muss es eine verantwortliche
Person und somit einen festen Ansprechpartner geben. Diese Person muss über eine

einschlägige berufsfachliche Qualifikation wie z.B. Koch, Küchenmeister,
Hauswirtschaftsmeister, Hauswirtschaftlicher (Betriebs)Leiter, Diätassistent oder
Oecotrophologe verfügen. Sie muss regelmäßig an beruflichen Fortund
Weiterbildungsmaßnahmen mit ernährungswissenschaftlichem Schwerpunkt teilnehmen. [3.2]
Weiteres Küchenund Ausgabepersonal: Sofern Personal ohne einschlägige Berufsausbildung
beschäftigt wird, sind entsprechende Schulungsund Qualifizierungsmaßnahmen
durchzuführen, insbesondere eine Schulung zum Thema Lebensmittelhygiene und eine
Belehrung nach Infektionsschutzgesetz. Bei der Auswahl des Personals ist auf Aspekte wie
freundliches Auftreten, kommunikative Fähigkeiten und pädagogisches Geschick zu achten.
Ferner muss eine Unterweisung für den Umgang mit Kindern unterschiedlicher Altersgruppen
durchgeführt werden. Sofern Personal für das Aufbereiten der Speisen verantwortlich ist,
muss es für die betreffenden Prozessabläufe geschult werden. Zur Erweiterung der
Kompetenzen des Ausgabepersonals darf nur noch Ausgabepersonal eingesetzt werden,
dass eine vom Land Berlin kostenlos angebotene Schulung zum Umgang mit den Kindern bei
der Ausgabesituation im Umfang von 12 Stunden, verteilt über 2 Tage, absolviert hat. Die
Teilnahme an der Schulung muss spätestens 2 Jahre nach Zuschlagserteilung erfolgt sein,
sofern keine besonderen Gründe vorliegen, die außerhalb des Einflussbereichs des Bieters
liegen, wie z.B. wiederholte Absage der Fortbildung durch den Veranstalter. Wird neues, noch
nicht geschultes Ausgabepersonal im Unternehmen nach den ersten 18 Monaten des
Vertragszeitraumes eingestellt, muss der Bieter innerhalb von 6 Monaten nachweisen, dass
die betreffende(n) Person(en) geschult wurde(n). Die Teilnahmebescheinigung ist direkt nach
Erhalt dem Auftraggeber unaufgefordert vorzulegen. Über die Angebote der Schulung
informiert der Auftraggeber.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet

Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: [1.] Umsätze: Erklärung über den Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen
auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Leistungen betrifft, die mit der
zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter den Einschluss des Anteils bei gemeinsam
mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen. [2.] Betriebshaftpflicht: Der
Auftragnehmer muss während der gesamten Laufzeit des Vertrages über eine
Betriebshaftpflichtversicherung, deren Deckungssummen für Personenschäden mindestens
5.000.000,00 , für Sachschäden mindestens 2.000.000,00 beträgt, verfügen. Er hat bei
Vertragsbeginn den Abschluss einer entsprechenden Betriebshaftpflichtversicherung
nachzuweisen. Zu diesem Zweck übersendet er unaufgefordert einen entsprechenden
Nachweis an den Auftraggeber. [3.] Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und
Beiträgen zur Sozialversicherung: Erklärung, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern
und Abgaben sowie Sozialversicherungsbeiträge, soweit die Pflicht zur Beitragszahlung
besteht, ordnungsgemäß erfüllt worden. Auf Nachfrage (Angebot der engeren Wahl) sind eine
Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen
vorzulegen. [4.] Berufsgenossenschaft: Angabe zur Mitgliedschaft bei der
Berufsgenossenschaft. Auf Nachfrage (Angebot der engeren Wahl) ist eine qualifizierte
Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen
Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen vorzulegen.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet

5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität

Beschreibung: Die Ermittlung des wirtschaftlich günstigsten Angebots erfolgt anhand von 10
Kriterien, welche jeweils einer schulspezifischen festgelegten Bepunktung (losweise)
unterliegt. Die genaue Bepunktung sind aus den losbezogenen Unterlagen unter dem Register
Zuschlagskriterien zu entnehmen. Ein Angebot kann maximal 3.000 Bewertungspunkte
erhalten. Das Angebot mit den meisten Punkten gilt als das Wirtschaftlichste. Da es sich hier
um eine schulspezifische Bepunktung handelt, können die festgelegten Bewertungspunkte
losweise voneinander abweichen. Die 10 Kriterien wurde wie folgt benannt: 1 Gemüse in
BioQualität und/oder entsprechend Brandenburger Qualitätszeichen 2 Fleisch in BioQualität 3
Selbstverpflichtung zur Fortbildung mit dem Schwerpunkt vegetarisch Kochen für Kinder 4
Zusatzangebot für die Sonderkost 5 Frische Zubereitung von Rohkostund Blattsalaten und
Salatdressings 6 Probierportionen 7 Zufriedenheitsabfrage 8 Mitbestimmung Speisenplan 9
Wunschessen 10 Speisekarte mit vegetarischen Gerichten. Für die Kriterien 1 bis 9 sind die
jeweils erreichten Bewertungspunkte für den Bieter in den losbezogenen Unterlagen direkt
ersichtlich. Nähere Beschreibungen zu den Kriterien 1 bis 9 sind aus dem Dokument
Erläuterung_zum_Wertungsprozedere zu entnehmen. Die Bewertung des Kriteriums 10
erfolgt davon abweichend von 3 vom Mittagessenausschuss bestimmten Personen, die
nachfolgend und in den übrigen Vergabeunterlagen auch als Bewertende bezeichnet sind. Der
Bieter stellt hier in der losbezogenen Unterlage, Register Speisekarte vegetarische Gerichte
seine Speisekarte dar. Die genauen Vorgaben hierfür sind aus dem Dokument
Erläuterung_zum_Wertungsprozedere zu entnehmen. Die Bewertung der Speisekarten
erfolgt nach Abgabe des Angebotes durch die Bewertenden. Bewertet wird die Akzeptanz
jedes einzelnen Gerichts, also ob aufgrund der Erfahrungen der Bewertenden an ihrer Schule
angenommen werden kann, dass dort besonders viele Schülerxinnen (volle Akzeptanz) oder
durchschnittlich viele (teilweise Akzeptanz) oder eher weniger Schülerxinnen (geringe
Akzeptanz) das Gericht in der beschriebenen Form ohne Änderungswünsche bestellen und
ohne wesentliche Überreste verzehren würden, wenn die Mittagessensaufnahme ungestört
verläuft. Für den Fall, dass die Bezeichnung des Gerichts nicht den festgelegten Vorgaben
entspricht oder keine Angabe gemacht wurde, wird das Gericht mit nicht gewertet bewertet
und erhält 0 Punkte. Zu diesem Zweck übersendet die ausschreibende Stelle, sofern und
soweit pro Los mehrere Angebote abgegeben wurden, die nicht gemäß § 57 VgV
ausgeschlossen wurden, den Bewertenden des betreffenden Loses die Speisekarte
vegetarische Gerichte aus der losbezogenen Unterlage ohne Angaben des Bieters, also
anonymisiert. Die Bewertenden müssen der ausschreibenden Stelle vor der Übersendung der
losbezogenen Unterlage/Speisekarte jeweils eine von ihnen unterzeichnete Erklärung gemäß
§ 6 VgV vorlegen. Personen, von denen vor Übersendung der Speisekarten keine
unterzeichnete Erklärung gemäß § 6 VgV vorliegt, dürfen an der Bewertung der Akzeptanz der
Speisekarten nicht teilnehmen. Die Bewertenden sind berechtigt, sich mit anderen
Bewertenden ihrer Schule über die Akzeptanz der Speisekarten und ihre vorläufigen
Einschätzungen hinsichtlich der Bewertung der Akzeptanz der Speisekarten auszutauschen
und dazu zu diskutieren. Die ausschreibende Stelle überträgt die Bewertung in die
losbezogene Unterlage; sowohl die Punkte als auch die erzielte Gesamtpunktzahl des
Angebotes werden automatisch addiert bzw. ermittelt. Die Gesamtpunktzahl wird
mathematisch auf 2 Stellen nach dem Komma gerundet. Bevorzugte Vergabe Bei sonst
gleichwertigen Angeboten erhalten folgende Angebote bevorzugt den Zuschlag. Angebote von
anerkannten Werkstätten für behinderte Menschen nach § 219 des Neunten Buches
Sozialgesetzbuch, Inklusionsbetriebe nach § 215 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch
sowie Werkstätten für behinderte Menschen aus anderen Staaten, die nach deren rechtlichen
Bestimmungen mit den vorgenannten deutschen Einrichtungen vergleichbar sind sowie
Inklusionsbetriebe aus anderen Staaten, die mit den vorgenannten deutschen
Inklusionsbetrieben vergleichbar sind; dies ist der Fall, wenn a) wenigstens 30 Prozent der von

dem Inklusionsbetrieb auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt Beschäftigten, Menschen mit
Behinderungen sind, deren Teilhabe an einer sonstigen Beschäftigung auf dem allgemeinen
Arbeitsmarkt auf Grund von Art oder Schwere der Behinderung oder wegen sonstiger
Umstände voraussichtlich trotz Ausschöpfens aller Fördermöglichkeiten auf besondere
Schwierigkeiten stößt und b) der Inklusionsbetrieb diesen Menschen mit Behinderungen
Maßnahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung und arbeitsbegleitende Betreuung
anbietet, soweit erforderlich auch Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung oder Gelegenheit
zur Teilnahme an entsprechenden außerbetrieblichen Maßnahmen und Unterstützung bei der
Vermittlung in eine sonstige Beschäftigung in einem Betrieb oder einer Dienststelle auf dem
allgemeinen Arbeitsmarkt. Losvergabe Im Falle der Punktgleichheit mehrerer Angebote
entscheidet das Los.

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 23/05/2024 10:00:00 (UTC+2)
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.meinauftrag.rib.de/public
/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/2/tenderId/181168
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
Name: https://www.meinauftrag.rib.de
URL: https://www.meinauftrag.rib.de

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Verfahrensbedingungen:
Voraussichtliches Datum der Absendung der Aufforderungen zur Angebotseinreichung: 29/04
/2024
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.meinauftrag.rib.de
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 30/05/2024 10:00:00 (UTC+2)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 130 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Nachforderungen erfolgen im Rahmen der Vorgaben des § 56 VgV.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 30/05/2024 10:00:00 (UTC+2)
Ort: Zentrale Vergabestelle
Auftragsbedingungen:
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Informationen über die Überprüfungsfristen: Verstöße gegen Vergabevorschriften, die
aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind
spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer
Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein
Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des

Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu
stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o.a. Fristen gelten
nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige
Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat,
ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die
Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und
Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer
Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies
aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im
Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen
Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags,
jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat
der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht,
endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der
Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der teilnehmenden Personen: 1
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Schlichtungsstelle: Vergabekammer des Landes Berlin
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Landes Berlin
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt:
Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg von Berlin
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt: Bezirksamt
Tempelhof-Schöneberg von Berlin
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt:
Vergabekammer des Landes Berlin

5.1. Los: LOT-0028
Titel: K12 Friedenauer Gemeinschafts-S
Beschreibung: Herstellung, Lieferung und Ausgabe von Schulmittagessen (einschließlich
eines täglichen Rohkostanteils und eines Getränks) an der/den in der Losbeschreibung
ausgewiesenen Berliner Schulen inkl. der Reinigung der zu nutzenden schulischen Räume
sowie der Entsorgung der hierbei anfallenden Speisereste und Abfälle. Es gilt ein Brutto-
Festpreis.
Interne Kennung: 28

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 55524000 Verpflegungsdienste für Schulen
Menge: 371

5.1.2. Erfüllungsort
Stadt: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland

5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 04/11/2024
Enddatum der Laufzeit: 31/07/2028

5.1.5. Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1 611 302,14 EUR

5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:selbst# Bei der in Menge (BT25Lot)
eingetragenen Zahl, handelt es sich um Essensportionen im Vertragszeitraum. Die
Höchstmenge der Rahmenvereinbarung in Bezug auf die abzugebenden Portionen ist 371599
Portionen

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9. Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: Die nachstehenden Angaben, Erklärungen, Nachweise und Unterlagen sind
von den Bietenden bzw. jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft einzureichen. Ausländische
Bietende können jeweils vergleichbare Nachweise ihres Herkunftslandes in beglaubigter
deutscher Übersetzung vorlegen. Die vom Auftraggeber bereit gestellte Erklärung zur
Eignung und die Erklärung zu Ausschlussgründen und Angaben zum Unternehmen
(Wirt124 EU), Wirt3293 (Bieterangaben Wettbewerbsregister) sind vollständig ausgefüllt
einzureichen. Die Eignung ist durch Eintragung in das Unternehmerund Lieferantenverzeichnis
bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen (ULV) oder gleichwertige
Eintragung bei einer Präqualifizierungsstelle einer IHK oder Auftragsstelle oder Eigenerklärung
gem. Formular Wirt124 EU nachzuweisen. Die einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)
kann als vorläufiger Nachweis zur Eignung eingereicht werden. Ersatzweise nachfolgend
aufgeführte Bescheinigungen, nicht älter als 1 Jahr: Bescheinigung des Finanzamtes über die
Entrichtung von Steuern, Bescheinigung der Krankenkassen über die rückstandslose
Beitragsentrichtung, Eintragung im Berufsund Handelsregister (falls zutreffend). Sofern ein
Unternehmen den Auftrag nicht alleine ausführen kann, d.h. eine Bietergemeinschaft bildet,
Unterauftragsverhältnisse oder Eignungsleihe erforderlich sind, sind die Formulare Wirt124 EU
(Erklärungen zu Ausschlussgründen und Angaben zum Unternehmen), die Eigenerklärung
zur Bietereignung und Wirt3293 (Bieterangaben zum Wettbewerbsregister) mehrfach
ausgefüllt einzureichen. Die Mitglieder von Bietergemeinschaften benennen eines ihrer
Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des
Vertrages. Dies erfolgt durch die Abgabe der, in der Erklärung der
BieterBewerbergemeinschaft (Wirt238) verlangten Angaben. Nachunternehmer
(Unterauftragnehmer mit Eignungsleihe): Das Formular Wirt235 (Unteraufträge Eignungsleihe)
ist mit dem Angebot einzureichen, des Weiteren sind pro Unternehmen ein separates
Formular Wirt124 EU und Wirt3293 einzureichen. Nachunternehmer (Unterauftragnehmer
ohne Eignungsleihe): Wenn das beteiligte Unternehmen einen Nachunternehmer

/Unterauftragnehmer ohne Eignungsleihe einsetzen möchte, ist pro Unternehmen das
Formular Wirt124 EU einzureichen. Der Hauptauftragnehmer muss im Formular
Unteraufträge Eignungsleihe (Wirt235) Angaben zu dem Unternehmen vornehmen.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet

Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: [1.] Referenzen (siehe Eigenerklärung zur Eignung ) über vergleichbare
Tätigkeiten, durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens bezogen auf die
letzten 3 Jahre (siehe Eigenerklärung zur Eignung ) Verfügt der Bieter/das Mitglied der
Bietergemeinschaft über mehrere Niederlassungen, so müssen sich die Referenzen auf die
Niederlassung beziehen, die den Auftrag ausführen soll. Bezieht sich die Referenz auf einen
vorgesehenen Nachunternehmer, so ist dies ergänzend anzugeben. Hat der Bieter eine
Leistung nicht vollständig selbst, sondern ganz oder teilweise durch einen Nachunternehmer
oder einen ARGE-Partner erbracht, so ist dies anzugeben, ggf. auf einem Beiblatt. Der Bieter
erklärt sich durch Angabe der Referenzen mit einer Nachfrage des Auftraggebers bei den
jeweiligen Referenzauftraggebern ohne seine gesonderte Zustimmung einverstanden. Wenn
nicht alle geforderten Felder zu einer Referenz ausgefüllt werden, kann die Referenz mangels
Überprüfbarkeit nicht berücksichtigt werden. [2.] Angaben zu Arbeitskräften: Es sind die
jahresdurchschnittliche Anzahl beschäftigter Arbeitskräfte des Unternehmens der letzten drei
abgeschlossenen Kalenderjahre zu benennen. [3.] Eingesetztes Personal: Für alle in der
Schule zur Leistungserbringung eingesetzten Personen müssen dem Auftragnehmer
erweiterte Führungszeugnisse vorliegen, die jeweils nicht älter als drei Jahre sind, d.h. der
Auftragnehmer muss im Rahmen regelmäßiger Überprüfungen dafür sorgen, dass die
erweiterten Führungszeugnisse rechtzeitig erneuert werden. [3.1] Leitung des
Verpflegungsbereich: Unabhängig vom Verpflegungssystem muss es eine verantwortliche
Person und somit einen festen Ansprechpartner geben. Diese Person muss über eine
einschlägige berufsfachliche Qualifikation wie z.B. Koch, Küchenmeister,
Hauswirtschaftsmeister, Hauswirtschaftlicher (Betriebs)Leiter, Diätassistent oder
Oecotrophologe verfügen. Sie muss regelmäßig an beruflichen Fortund
Weiterbildungsmaßnahmen mit ernährungswissenschaftlichem Schwerpunkt teilnehmen. [3.2]
Weiteres Küchenund Ausgabepersonal: Sofern Personal ohne einschlägige Berufsausbildung
beschäftigt wird, sind entsprechende Schulungsund Qualifizierungsmaßnahmen
durchzuführen, insbesondere eine Schulung zum Thema Lebensmittelhygiene und eine
Belehrung nach Infektionsschutzgesetz. Bei der Auswahl des Personals ist auf Aspekte wie
freundliches Auftreten, kommunikative Fähigkeiten und pädagogisches Geschick zu achten.
Ferner muss eine Unterweisung für den Umgang mit Kindern unterschiedlicher Altersgruppen
durchgeführt werden. Sofern Personal für das Aufbereiten der Speisen verantwortlich ist,
muss es für die betreffenden Prozessabläufe geschult werden. Zur Erweiterung der
Kompetenzen des Ausgabepersonals darf nur noch Ausgabepersonal eingesetzt werden,
dass eine vom Land Berlin kostenlos angebotene Schulung zum Umgang mit den Kindern bei
der Ausgabesituation im Umfang von 12 Stunden, verteilt über 2 Tage, absolviert hat. Die
Teilnahme an der Schulung muss spätestens 2 Jahre nach Zuschlagserteilung erfolgt sein,
sofern keine besonderen Gründe vorliegen, die außerhalb des Einflussbereichs des Bieters
liegen, wie z.B. wiederholte Absage der Fortbildung durch den Veranstalter. Wird neues, noch
nicht geschultes Ausgabepersonal im Unternehmen nach den ersten 18 Monaten des
Vertragszeitraumes eingestellt, muss der Bieter innerhalb von 6 Monaten nachweisen, dass

die betreffende(n) Person(en) geschult wurde(n). Die Teilnahmebescheinigung ist direkt nach
Erhalt dem Auftraggeber unaufgefordert vorzulegen. Über die Angebote der Schulung
informiert der Auftraggeber.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet

Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: [1.] Umsätze: Erklärung über den Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen
auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Leistungen betrifft, die mit der
zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter den Einschluss des Anteils bei gemeinsam
mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen. [2.] Betriebshaftpflicht: Der
Auftragnehmer muss während der gesamten Laufzeit des Vertrages über eine
Betriebshaftpflichtversicherung, deren Deckungssummen für Personenschäden mindestens
5.000.000,00 , für Sachschäden mindestens 2.000.000,00 beträgt, verfügen. Er hat bei
Vertragsbeginn den Abschluss einer entsprechenden Betriebshaftpflichtversicherung
nachzuweisen. Zu diesem Zweck übersendet er unaufgefordert einen entsprechenden
Nachweis an den Auftraggeber. [3.] Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und
Beiträgen zur Sozialversicherung: Erklärung, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern
und Abgaben sowie Sozialversicherungsbeiträge, soweit die Pflicht zur Beitragszahlung
besteht, ordnungsgemäß erfüllt worden. Auf Nachfrage (Angebot der engeren Wahl) sind eine
Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen
vorzulegen. [4.] Berufsgenossenschaft: Angabe zur Mitgliedschaft bei der
Berufsgenossenschaft. Auf Nachfrage (Angebot der engeren Wahl) ist eine qualifizierte
Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen
Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen vorzulegen.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet

5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Beschreibung: Die Ermittlung des wirtschaftlich günstigsten Angebots erfolgt anhand von 10
Kriterien, welche jeweils einer schulspezifischen festgelegten Bepunktung (losweise)
unterliegt. Die genaue Bepunktung sind aus den losbezogenen Unterlagen unter dem Register
Zuschlagskriterien zu entnehmen. Ein Angebot kann maximal 3.000 Bewertungspunkte
erhalten. Das Angebot mit den meisten Punkten gilt als das Wirtschaftlichste. Da es sich hier
um eine schulspezifische Bepunktung handelt, können die festgelegten Bewertungspunkte
losweise voneinander abweichen. Die 10 Kriterien wurde wie folgt benannt: 1 Gemüse in
BioQualität und/oder entsprechend Brandenburger Qualitätszeichen 2 Fleisch in BioQualität 3
Selbstverpflichtung zur Fortbildung mit dem Schwerpunkt vegetarisch Kochen für Kinder 4
Zusatzangebot für die Sonderkost 5 Frische Zubereitung von Rohkostund Blattsalaten und
Salatdressings 6 Probierportionen 7 Zufriedenheitsabfrage 8 Mitbestimmung Speisenplan 9
Wunschessen 10 Speisekarte mit vegetarischen Gerichten. Für die Kriterien 1 bis 9 sind die
jeweils erreichten Bewertungspunkte für den Bieter in den losbezogenen Unterlagen direkt
ersichtlich. Nähere Beschreibungen zu den Kriterien 1 bis 9 sind aus dem Dokument
Erläuterung_zum_Wertungsprozedere zu entnehmen. Die Bewertung des Kriteriums 10
erfolgt davon abweichend von 3 vom Mittagessenausschuss bestimmten Personen, die
nachfolgend und in den übrigen Vergabeunterlagen auch als Bewertende bezeichnet sind. Der
Bieter stellt hier in der losbezogenen Unterlage, Register Speisekarte vegetarische Gerichte
seine Speisekarte dar. Die genauen Vorgaben hierfür sind aus dem Dokument
Erläuterung_zum_Wertungsprozedere zu entnehmen. Die Bewertung der Speisekarten

erfolgt nach Abgabe des Angebotes durch die Bewertenden. Bewertet wird die Akzeptanz
jedes einzelnen Gerichts, also ob aufgrund der Erfahrungen der Bewertenden an ihrer Schule
angenommen werden kann, dass dort besonders viele Schülerxinnen (volle Akzeptanz) oder
durchschnittlich viele (teilweise Akzeptanz) oder eher weniger Schülerxinnen (geringe
Akzeptanz) das Gericht in der beschriebenen Form ohne Änderungswünsche bestellen und
ohne wesentliche Überreste verzehren würden, wenn die Mittagessensaufnahme ungestört
verläuft. Für den Fall, dass die Bezeichnung des Gerichts nicht den festgelegten Vorgaben
entspricht oder keine Angabe gemacht wurde, wird das Gericht mit nicht gewertet bewertet
und erhält 0 Punkte. Zu diesem Zweck übersendet die ausschreibende Stelle, sofern und
soweit pro Los mehrere Angebote abgegeben wurden, die nicht gemäß § 57 VgV
ausgeschlossen wurden, den Bewertenden des betreffenden Loses die Speisekarte
vegetarische Gerichte aus der losbezogenen Unterlage ohne Angaben des Bieters, also
anonymisiert. Die Bewertenden müssen der ausschreibenden Stelle vor der Übersendung der
losbezogenen Unterlage/Speisekarte jeweils eine von ihnen unterzeichnete Erklärung gemäß
§ 6 VgV vorlegen. Personen, von denen vor Übersendung der Speisekarten keine
unterzeichnete Erklärung gemäß § 6 VgV vorliegt, dürfen an der Bewertung der Akzeptanz der
Speisekarten nicht teilnehmen. Die Bewertenden sind berechtigt, sich mit anderen
Bewertenden ihrer Schule über die Akzeptanz der Speisekarten und ihre vorläufigen
Einschätzungen hinsichtlich der Bewertung der Akzeptanz der Speisekarten auszutauschen
und dazu zu diskutieren. Die ausschreibende Stelle überträgt die Bewertung in die
losbezogene Unterlage; sowohl die Punkte als auch die erzielte Gesamtpunktzahl des
Angebotes werden automatisch addiert bzw. ermittelt. Die Gesamtpunktzahl wird
mathematisch auf 2 Stellen nach dem Komma gerundet. Bevorzugte Vergabe Bei sonst
gleichwertigen Angeboten erhalten folgende Angebote bevorzugt den Zuschlag. Angebote von
anerkannten Werkstätten für behinderte Menschen nach § 219 des Neunten Buches
Sozialgesetzbuch, Inklusionsbetriebe nach § 215 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch
sowie Werkstätten für behinderte Menschen aus anderen Staaten, die nach deren rechtlichen
Bestimmungen mit den vorgenannten deutschen Einrichtungen vergleichbar sind sowie
Inklusionsbetriebe aus anderen Staaten, die mit den vorgenannten deutschen
Inklusionsbetrieben vergleichbar sind; dies ist der Fall, wenn a) wenigstens 30 Prozent der von
dem Inklusionsbetrieb auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt Beschäftigten, Menschen mit
Behinderungen sind, deren Teilhabe an einer sonstigen Beschäftigung auf dem allgemeinen
Arbeitsmarkt auf Grund von Art oder Schwere der Behinderung oder wegen sonstiger
Umstände voraussichtlich trotz Ausschöpfens aller Fördermöglichkeiten auf besondere
Schwierigkeiten stößt und b) der Inklusionsbetrieb diesen Menschen mit Behinderungen
Maßnahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung und arbeitsbegleitende Betreuung
anbietet, soweit erforderlich auch Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung oder Gelegenheit
zur Teilnahme an entsprechenden außerbetrieblichen Maßnahmen und Unterstützung bei der
Vermittlung in eine sonstige Beschäftigung in einem Betrieb oder einer Dienststelle auf dem
allgemeinen Arbeitsmarkt. Losvergabe Im Falle der Punktgleichheit mehrerer Angebote
entscheidet das Los.

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 23/05/2024 10:00:00 (UTC+2)
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.meinauftrag.rib.de/public
/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/2/tenderId/181168
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
Name: https://www.meinauftrag.rib.de
URL: https://www.meinauftrag.rib.de

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Verfahrensbedingungen:
Voraussichtliches Datum der Absendung der Aufforderungen zur Angebotseinreichung: 29/04
/2024
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.meinauftrag.rib.de
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 30/05/2024 10:00:00 (UTC+2)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 130 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Nachforderungen erfolgen im Rahmen der Vorgaben des § 56 VgV.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 30/05/2024 10:00:00 (UTC+2)
Ort: Zentrale Vergabestelle
Auftragsbedingungen:
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Informationen über die Überprüfungsfristen: Verstöße gegen Vergabevorschriften, die
aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind
spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer
Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein
Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu
stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o.a. Fristen gelten
nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige
Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat,
ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die
Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und
Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer
Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies
aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im
Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen
Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags,
jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat
der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht,
endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der
Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der teilnehmenden Personen: 1

Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Schlichtungsstelle: Vergabekammer des Landes Berlin
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Landes Berlin
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt:
Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg von Berlin
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt: Bezirksamt
Tempelhof-Schöneberg von Berlin
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt:
Vergabekammer des Landes Berlin

5.1. Los: LOT-0029
Titel: S01 Prignitz-S
Beschreibung: Herstellung, Lieferung und Ausgabe von Schulmittagessen (einschließlich
eines täglichen Rohkostanteils und eines Getränks) an der/den in der Losbeschreibung
ausgewiesenen Berliner Schulen inkl. der Reinigung der zu nutzenden schulischen Räume
sowie der Entsorgung der hierbei anfallenden Speisereste und Abfälle. Es gilt ein Brutto-
Festpreis.
Interne Kennung: 29

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 55524000 Verpflegungsdienste für Schulen
Menge: 71

5.1.2. Erfüllungsort
Stadt: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland

5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 04/11/2024
Enddatum der Laufzeit: 31/07/2028

5.1.5. Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 381 216,27 EUR

5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:selbst# Bei der in Menge (BT25Lot)
eingetragenen Zahl, handelt es sich um Essensportionen im Vertragszeitraum. Die
Höchstmenge der Rahmenvereinbarung in Bezug auf die abzugebenden Portionen ist 71666
Portionen

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9. Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: Die nachstehenden Angaben, Erklärungen, Nachweise und Unterlagen sind
von den Bietenden bzw. jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft einzureichen. Ausländische
Bietende können jeweils vergleichbare Nachweise ihres Herkunftslandes in beglaubigter
deutscher Übersetzung vorlegen. Die vom Auftraggeber bereit gestellte Erklärung zur
Eignung und die Erklärung zu Ausschlussgründen und Angaben zum Unternehmen
(Wirt124 EU), Wirt3293 (Bieterangaben Wettbewerbsregister) sind vollständig ausgefüllt
einzureichen. Die Eignung ist durch Eintragung in das Unternehmerund Lieferantenverzeichnis
bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen (ULV) oder gleichwertige
Eintragung bei einer Präqualifizierungsstelle einer IHK oder Auftragsstelle oder Eigenerklärung
gem. Formular Wirt124 EU nachzuweisen. Die einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)
kann als vorläufiger Nachweis zur Eignung eingereicht werden. Ersatzweise nachfolgend
aufgeführte Bescheinigungen, nicht älter als 1 Jahr: Bescheinigung des Finanzamtes über die
Entrichtung von Steuern, Bescheinigung der Krankenkassen über die rückstandslose
Beitragsentrichtung, Eintragung im Berufsund Handelsregister (falls zutreffend). Sofern ein
Unternehmen den Auftrag nicht alleine ausführen kann, d.h. eine Bietergemeinschaft bildet,
Unterauftragsverhältnisse oder Eignungsleihe erforderlich sind, sind die Formulare Wirt124 EU
(Erklärungen zu Ausschlussgründen und Angaben zum Unternehmen), die Eigenerklärung
zur Bietereignung und Wirt3293 (Bieterangaben zum Wettbewerbsregister) mehrfach
ausgefüllt einzureichen. Die Mitglieder von Bietergemeinschaften benennen eines ihrer
Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des
Vertrages. Dies erfolgt durch die Abgabe der, in der Erklärung der
BieterBewerbergemeinschaft (Wirt238) verlangten Angaben. Nachunternehmer
(Unterauftragnehmer mit Eignungsleihe): Das Formular Wirt235 (Unteraufträge Eignungsleihe)
ist mit dem Angebot einzureichen, des Weiteren sind pro Unternehmen ein separates
Formular Wirt124 EU und Wirt3293 einzureichen. Nachunternehmer (Unterauftragnehmer
ohne Eignungsleihe): Wenn das beteiligte Unternehmen einen Nachunternehmer
/Unterauftragnehmer ohne Eignungsleihe einsetzen möchte, ist pro Unternehmen das
Formular Wirt124 EU einzureichen. Der Hauptauftragnehmer muss im Formular
Unteraufträge Eignungsleihe (Wirt235) Angaben zu dem Unternehmen vornehmen.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet

Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: [1.] Referenzen (siehe Eigenerklärung zur Eignung ) über vergleichbare
Tätigkeiten, durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens bezogen auf die
letzten 3 Jahre (siehe Eigenerklärung zur Eignung ) Verfügt der Bieter/das Mitglied der
Bietergemeinschaft über mehrere Niederlassungen, so müssen sich die Referenzen auf die
Niederlassung beziehen, die den Auftrag ausführen soll. Bezieht sich die Referenz auf einen
vorgesehenen Nachunternehmer, so ist dies ergänzend anzugeben. Hat der Bieter eine
Leistung nicht vollständig selbst, sondern ganz oder teilweise durch einen Nachunternehmer
oder einen ARGE-Partner erbracht, so ist dies anzugeben, ggf. auf einem Beiblatt. Der Bieter
erklärt sich durch Angabe der Referenzen mit einer Nachfrage des Auftraggebers bei den
jeweiligen Referenzauftraggebern ohne seine gesonderte Zustimmung einverstanden. Wenn
nicht alle geforderten Felder zu einer Referenz ausgefüllt werden, kann die Referenz mangels
Überprüfbarkeit nicht berücksichtigt werden. [2.] Angaben zu Arbeitskräften: Es sind die
jahresdurchschnittliche Anzahl beschäftigter Arbeitskräfte des Unternehmens der letzten drei

abgeschlossenen Kalenderjahre zu benennen. [3.] Eingesetztes Personal: Für alle in der
Schule zur Leistungserbringung eingesetzten Personen müssen dem Auftragnehmer
erweiterte Führungszeugnisse vorliegen, die jeweils nicht älter als drei Jahre sind, d.h. der
Auftragnehmer muss im Rahmen regelmäßiger Überprüfungen dafür sorgen, dass die
erweiterten Führungszeugnisse rechtzeitig erneuert werden. [3.1] Leitung des
Verpflegungsbereich: Unabhängig vom Verpflegungssystem muss es eine verantwortliche
Person und somit einen festen Ansprechpartner geben. Diese Person muss über eine
einschlägige berufsfachliche Qualifikation wie z.B. Koch, Küchenmeister,
Hauswirtschaftsmeister, Hauswirtschaftlicher (Betriebs)Leiter, Diätassistent oder
Oecotrophologe verfügen. Sie muss regelmäßig an beruflichen Fortund
Weiterbildungsmaßnahmen mit ernährungswissenschaftlichem Schwerpunkt teilnehmen. [3.2]
Weiteres Küchenund Ausgabepersonal: Sofern Personal ohne einschlägige Berufsausbildung
beschäftigt wird, sind entsprechende Schulungsund Qualifizierungsmaßnahmen
durchzuführen, insbesondere eine Schulung zum Thema Lebensmittelhygiene und eine
Belehrung nach Infektionsschutzgesetz. Bei der Auswahl des Personals ist auf Aspekte wie
freundliches Auftreten, kommunikative Fähigkeiten und pädagogisches Geschick zu achten.
Ferner muss eine Unterweisung für den Umgang mit Kindern unterschiedlicher Altersgruppen
durchgeführt werden. Sofern Personal für das Aufbereiten der Speisen verantwortlich ist,
muss es für die betreffenden Prozessabläufe geschult werden. Zur Erweiterung der
Kompetenzen des Ausgabepersonals darf nur noch Ausgabepersonal eingesetzt werden,
dass eine vom Land Berlin kostenlos angebotene Schulung zum Umgang mit den Kindern bei
der Ausgabesituation im Umfang von 12 Stunden, verteilt über 2 Tage, absolviert hat. Die
Teilnahme an der Schulung muss spätestens 2 Jahre nach Zuschlagserteilung erfolgt sein,
sofern keine besonderen Gründe vorliegen, die außerhalb des Einflussbereichs des Bieters
liegen, wie z.B. wiederholte Absage der Fortbildung durch den Veranstalter. Wird neues, noch
nicht geschultes Ausgabepersonal im Unternehmen nach den ersten 18 Monaten des
Vertragszeitraumes eingestellt, muss der Bieter innerhalb von 6 Monaten nachweisen, dass
die betreffende(n) Person(en) geschult wurde(n). Die Teilnahmebescheinigung ist direkt nach
Erhalt dem Auftraggeber unaufgefordert vorzulegen. Über die Angebote der Schulung
informiert der Auftraggeber.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet

Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: [1.] Umsätze: Erklärung über den Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen
auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Leistungen betrifft, die mit der
zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter den Einschluss des Anteils bei gemeinsam
mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen. [2.] Betriebshaftpflicht: Der
Auftragnehmer muss während der gesamten Laufzeit des Vertrages über eine
Betriebshaftpflichtversicherung, deren Deckungssummen für Personenschäden mindestens
5.000.000,00 , für Sachschäden mindestens 2.000.000,00 beträgt, verfügen. Er hat bei
Vertragsbeginn den Abschluss einer entsprechenden Betriebshaftpflichtversicherung
nachzuweisen. Zu diesem Zweck übersendet er unaufgefordert einen entsprechenden
Nachweis an den Auftraggeber. [3.] Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und
Beiträgen zur Sozialversicherung: Erklärung, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern
und Abgaben sowie Sozialversicherungsbeiträge, soweit die Pflicht zur Beitragszahlung
besteht, ordnungsgemäß erfüllt worden. Auf Nachfrage (Angebot der engeren Wahl) sind eine
Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen
vorzulegen. [4.] Berufsgenossenschaft: Angabe zur Mitgliedschaft bei der

Berufsgenossenschaft. Auf Nachfrage (Angebot der engeren Wahl) ist eine qualifizierte
Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen
Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen vorzulegen.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet

5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Beschreibung: Die Ermittlung des wirtschaftlich günstigsten Angebots erfolgt anhand von 10
Kriterien, welche jeweils einer schulspezifischen festgelegten Bepunktung (losweise)
unterliegt. Die genaue Bepunktung sind aus den losbezogenen Unterlagen unter dem Register
Zuschlagskriterien zu entnehmen. Ein Angebot kann maximal 3.000 Bewertungspunkte
erhalten. Das Angebot mit den meisten Punkten gilt als das Wirtschaftlichste. Da es sich hier
um eine schulspezifische Bepunktung handelt, können die festgelegten Bewertungspunkte
losweise voneinander abweichen. Die 10 Kriterien wurde wie folgt benannt: 1 Gemüse in
BioQualität und/oder entsprechend Brandenburger Qualitätszeichen 2 Fleisch in BioQualität 3
Selbstverpflichtung zur Fortbildung mit dem Schwerpunkt vegetarisch Kochen für Kinder 4
Zusatzangebot für die Sonderkost 5 Frische Zubereitung von Rohkostund Blattsalaten und
Salatdressings 6 Probierportionen 7 Zufriedenheitsabfrage 8 Mitbestimmung Speisenplan 9
Wunschessen 10 Speisekarte mit vegetarischen Gerichten. Für die Kriterien 1 bis 9 sind die
jeweils erreichten Bewertungspunkte für den Bieter in den losbezogenen Unterlagen direkt
ersichtlich. Nähere Beschreibungen zu den Kriterien 1 bis 9 sind aus dem Dokument
Erläuterung_zum_Wertungsprozedere zu entnehmen. Die Bewertung des Kriteriums 10
erfolgt davon abweichend von 3 vom Mittagessenausschuss bestimmten Personen, die
nachfolgend und in den übrigen Vergabeunterlagen auch als Bewertende bezeichnet sind. Der
Bieter stellt hier in der losbezogenen Unterlage, Register Speisekarte vegetarische Gerichte
seine Speisekarte dar. Die genauen Vorgaben hierfür sind aus dem Dokument
Erläuterung_zum_Wertungsprozedere zu entnehmen. Die Bewertung der Speisekarten
erfolgt nach Abgabe des Angebotes durch die Bewertenden. Bewertet wird die Akzeptanz
jedes einzelnen Gerichts, also ob aufgrund der Erfahrungen der Bewertenden an ihrer Schule
angenommen werden kann, dass dort besonders viele Schülerxinnen (volle Akzeptanz) oder
durchschnittlich viele (teilweise Akzeptanz) oder eher weniger Schülerxinnen (geringe
Akzeptanz) das Gericht in der beschriebenen Form ohne Änderungswünsche bestellen und
ohne wesentliche Überreste verzehren würden, wenn die Mittagessensaufnahme ungestört
verläuft. Für den Fall, dass die Bezeichnung des Gerichts nicht den festgelegten Vorgaben
entspricht oder keine Angabe gemacht wurde, wird das Gericht mit nicht gewertet bewertet
und erhält 0 Punkte. Zu diesem Zweck übersendet die ausschreibende Stelle, sofern und
soweit pro Los mehrere Angebote abgegeben wurden, die nicht gemäß § 57 VgV
ausgeschlossen wurden, den Bewertenden des betreffenden Loses die Speisekarte
vegetarische Gerichte aus der losbezogenen Unterlage ohne Angaben des Bieters, also
anonymisiert. Die Bewertenden müssen der ausschreibenden Stelle vor der Übersendung der
losbezogenen Unterlage/Speisekarte jeweils eine von ihnen unterzeichnete Erklärung gemäß
§ 6 VgV vorlegen. Personen, von denen vor Übersendung der Speisekarten keine
unterzeichnete Erklärung gemäß § 6 VgV vorliegt, dürfen an der Bewertung der Akzeptanz der
Speisekarten nicht teilnehmen. Die Bewertenden sind berechtigt, sich mit anderen
Bewertenden ihrer Schule über die Akzeptanz der Speisekarten und ihre vorläufigen
Einschätzungen hinsichtlich der Bewertung der Akzeptanz der Speisekarten auszutauschen
und dazu zu diskutieren. Die ausschreibende Stelle überträgt die Bewertung in die
losbezogene Unterlage; sowohl die Punkte als auch die erzielte Gesamtpunktzahl des
Angebotes werden automatisch addiert bzw. ermittelt. Die Gesamtpunktzahl wird

mathematisch auf 2 Stellen nach dem Komma gerundet. Bevorzugte Vergabe Bei sonst
gleichwertigen Angeboten erhalten folgende Angebote bevorzugt den Zuschlag. Angebote von
anerkannten Werkstätten für behinderte Menschen nach § 219 des Neunten Buches
Sozialgesetzbuch, Inklusionsbetriebe nach § 215 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch
sowie Werkstätten für behinderte Menschen aus anderen Staaten, die nach deren rechtlichen
Bestimmungen mit den vorgenannten deutschen Einrichtungen vergleichbar sind sowie
Inklusionsbetriebe aus anderen Staaten, die mit den vorgenannten deutschen
Inklusionsbetrieben vergleichbar sind; dies ist der Fall, wenn a) wenigstens 30 Prozent der von
dem Inklusionsbetrieb auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt Beschäftigten, Menschen mit
Behinderungen sind, deren Teilhabe an einer sonstigen Beschäftigung auf dem allgemeinen
Arbeitsmarkt auf Grund von Art oder Schwere der Behinderung oder wegen sonstiger
Umstände voraussichtlich trotz Ausschöpfens aller Fördermöglichkeiten auf besondere
Schwierigkeiten stößt und b) der Inklusionsbetrieb diesen Menschen mit Behinderungen
Maßnahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung und arbeitsbegleitende Betreuung
anbietet, soweit erforderlich auch Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung oder Gelegenheit
zur Teilnahme an entsprechenden außerbetrieblichen Maßnahmen und Unterstützung bei der
Vermittlung in eine sonstige Beschäftigung in einem Betrieb oder einer Dienststelle auf dem
allgemeinen Arbeitsmarkt. Losvergabe Im Falle der Punktgleichheit mehrerer Angebote
entscheidet das Los.

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 23/05/2024 10:00:00 (UTC+2)
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.meinauftrag.rib.de/public
/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/2/tenderId/181168
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
Name: https://www.meinauftrag.rib.de
URL: https://www.meinauftrag.rib.de

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Verfahrensbedingungen:
Voraussichtliches Datum der Absendung der Aufforderungen zur Angebotseinreichung: 29/04
/2024
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.meinauftrag.rib.de
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 30/05/2024 10:00:00 (UTC+2)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 130 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Nachforderungen erfolgen im Rahmen der Vorgaben des § 56 VgV.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 30/05/2024 10:00:00 (UTC+2)
Ort: Zentrale Vergabestelle
Auftragsbedingungen:
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich

Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Informationen über die Überprüfungsfristen: Verstöße gegen Vergabevorschriften, die
aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind
spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer
Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein
Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu
stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o.a. Fristen gelten
nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige
Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat,
ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die
Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und
Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer
Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies
aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im
Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen
Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags,
jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat
der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht,
endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der
Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der teilnehmenden Personen: 1
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Schlichtungsstelle: Vergabekammer des Landes Berlin
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Landes Berlin
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt:
Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg von Berlin
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt: Bezirksamt
Tempelhof-Schöneberg von Berlin
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt:
Vergabekammer des Landes Berlin

5.1. Los: LOT-0030
Titel: S03 Steinwald-S
Beschreibung: Herstellung, Lieferung und Ausgabe von Schulmittagessen (einschließlich
eines täglichen Rohkostanteils und eines Getränks) an der/den in der Losbeschreibung
ausgewiesenen Berliner Schulen inkl. der Reinigung der zu nutzenden schulischen Räume
sowie der Entsorgung der hierbei anfallenden Speisereste und Abfälle. Es gilt ein Brutto-
Festpreis.
Interne Kennung: 30

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen

Haupteinstufung (cpv): 55524000 Verpflegungsdienste für Schulen
Menge: 104

5.1.2. Erfüllungsort
Stadt: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland

5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 04/11/2024
Enddatum der Laufzeit: 31/07/2028

5.1.5. Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 451 570,46 EUR

5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:selbst# Bei der in Menge (BT25Lot)
eingetragenen Zahl, handelt es sich um Essensportionen im Vertragszeitraum. Die
Höchstmenge der Rahmenvereinbarung in Bezug auf die abzugebenden Portionen ist 104141
Portionen

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9. Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: Die nachstehenden Angaben, Erklärungen, Nachweise und Unterlagen sind
von den Bietenden bzw. jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft einzureichen. Ausländische
Bietende können jeweils vergleichbare Nachweise ihres Herkunftslandes in beglaubigter
deutscher Übersetzung vorlegen. Die vom Auftraggeber bereit gestellte Erklärung zur
Eignung und die Erklärung zu Ausschlussgründen und Angaben zum Unternehmen
(Wirt124 EU), Wirt3293 (Bieterangaben Wettbewerbsregister) sind vollständig ausgefüllt
einzureichen. Die Eignung ist durch Eintragung in das Unternehmerund Lieferantenverzeichnis
bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen (ULV) oder gleichwertige
Eintragung bei einer Präqualifizierungsstelle einer IHK oder Auftragsstelle oder Eigenerklärung
gem. Formular Wirt124 EU nachzuweisen. Die einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)
kann als vorläufiger Nachweis zur Eignung eingereicht werden. Ersatzweise nachfolgend
aufgeführte Bescheinigungen, nicht älter als 1 Jahr: Bescheinigung des Finanzamtes über die
Entrichtung von Steuern, Bescheinigung der Krankenkassen über die rückstandslose
Beitragsentrichtung, Eintragung im Berufsund Handelsregister (falls zutreffend). Sofern ein
Unternehmen den Auftrag nicht alleine ausführen kann, d.h. eine Bietergemeinschaft bildet,
Unterauftragsverhältnisse oder Eignungsleihe erforderlich sind, sind die Formulare Wirt124 EU
(Erklärungen zu Ausschlussgründen und Angaben zum Unternehmen), die Eigenerklärung
zur Bietereignung und Wirt3293 (Bieterangaben zum Wettbewerbsregister) mehrfach
ausgefüllt einzureichen. Die Mitglieder von Bietergemeinschaften benennen eines ihrer

Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des
Vertrages. Dies erfolgt durch die Abgabe der, in der Erklärung der
BieterBewerbergemeinschaft (Wirt238) verlangten Angaben. Nachunternehmer
(Unterauftragnehmer mit Eignungsleihe): Das Formular Wirt235 (Unteraufträge Eignungsleihe)
ist mit dem Angebot einzureichen, des Weiteren sind pro Unternehmen ein separates
Formular Wirt124 EU und Wirt3293 einzureichen. Nachunternehmer (Unterauftragnehmer
ohne Eignungsleihe): Wenn das beteiligte Unternehmen einen Nachunternehmer
/Unterauftragnehmer ohne Eignungsleihe einsetzen möchte, ist pro Unternehmen das
Formular Wirt124 EU einzureichen. Der Hauptauftragnehmer muss im Formular
Unteraufträge Eignungsleihe (Wirt235) Angaben zu dem Unternehmen vornehmen.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet

Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: [1.] Referenzen (siehe Eigenerklärung zur Eignung ) über vergleichbare
Tätigkeiten, durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens bezogen auf die
letzten 3 Jahre (siehe Eigenerklärung zur Eignung ) Verfügt der Bieter/das Mitglied der
Bietergemeinschaft über mehrere Niederlassungen, so müssen sich die Referenzen auf die
Niederlassung beziehen, die den Auftrag ausführen soll. Bezieht sich die Referenz auf einen
vorgesehenen Nachunternehmer, so ist dies ergänzend anzugeben. Hat der Bieter eine
Leistung nicht vollständig selbst, sondern ganz oder teilweise durch einen Nachunternehmer
oder einen ARGE-Partner erbracht, so ist dies anzugeben, ggf. auf einem Beiblatt. Der Bieter
erklärt sich durch Angabe der Referenzen mit einer Nachfrage des Auftraggebers bei den
jeweiligen Referenzauftraggebern ohne seine gesonderte Zustimmung einverstanden. Wenn
nicht alle geforderten Felder zu einer Referenz ausgefüllt werden, kann die Referenz mangels
Überprüfbarkeit nicht berücksichtigt werden. [2.] Angaben zu Arbeitskräften: Es sind die
jahresdurchschnittliche Anzahl beschäftigter Arbeitskräfte des Unternehmens der letzten drei
abgeschlossenen Kalenderjahre zu benennen. [3.] Eingesetztes Personal: Für alle in der
Schule zur Leistungserbringung eingesetzten Personen müssen dem Auftragnehmer
erweiterte Führungszeugnisse vorliegen, die jeweils nicht älter als drei Jahre sind, d.h. der
Auftragnehmer muss im Rahmen regelmäßiger Überprüfungen dafür sorgen, dass die
erweiterten Führungszeugnisse rechtzeitig erneuert werden. [3.1] Leitung des
Verpflegungsbereich: Unabhängig vom Verpflegungssystem muss es eine verantwortliche
Person und somit einen festen Ansprechpartner geben. Diese Person muss über eine
einschlägige berufsfachliche Qualifikation wie z.B. Koch, Küchenmeister,
Hauswirtschaftsmeister, Hauswirtschaftlicher (Betriebs)Leiter, Diätassistent oder
Oecotrophologe verfügen. Sie muss regelmäßig an beruflichen Fortund
Weiterbildungsmaßnahmen mit ernährungswissenschaftlichem Schwerpunkt teilnehmen. [3.2]
Weiteres Küchenund Ausgabepersonal: Sofern Personal ohne einschlägige Berufsausbildung
beschäftigt wird, sind entsprechende Schulungsund Qualifizierungsmaßnahmen
durchzuführen, insbesondere eine Schulung zum Thema Lebensmittelhygiene und eine
Belehrung nach Infektionsschutzgesetz. Bei der Auswahl des Personals ist auf Aspekte wie
freundliches Auftreten, kommunikative Fähigkeiten und pädagogisches Geschick zu achten.
Ferner muss eine Unterweisung für den Umgang mit Kindern unterschiedlicher Altersgruppen
durchgeführt werden. Sofern Personal für das Aufbereiten der Speisen verantwortlich ist,
muss es für die betreffenden Prozessabläufe geschult werden. Zur Erweiterung der
Kompetenzen des Ausgabepersonals darf nur noch Ausgabepersonal eingesetzt werden,
dass eine vom Land Berlin kostenlos angebotene Schulung zum Umgang mit den Kindern bei
der Ausgabesituation im Umfang von 12 Stunden, verteilt über 2 Tage, absolviert hat. Die

Teilnahme an der Schulung muss spätestens 2 Jahre nach Zuschlagserteilung erfolgt sein,
sofern keine besonderen Gründe vorliegen, die außerhalb des Einflussbereichs des Bieters
liegen, wie z.B. wiederholte Absage der Fortbildung durch den Veranstalter. Wird neues, noch
nicht geschultes Ausgabepersonal im Unternehmen nach den ersten 18 Monaten des
Vertragszeitraumes eingestellt, muss der Bieter innerhalb von 6 Monaten nachweisen, dass
die betreffende(n) Person(en) geschult wurde(n). Die Teilnahmebescheinigung ist direkt nach
Erhalt dem Auftraggeber unaufgefordert vorzulegen. Über die Angebote der Schulung
informiert der Auftraggeber.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet

Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: [1.] Umsätze: Erklärung über den Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen
auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Leistungen betrifft, die mit der
zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter den Einschluss des Anteils bei gemeinsam
mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen. [2.] Betriebshaftpflicht: Der
Auftragnehmer muss während der gesamten Laufzeit des Vertrages über eine
Betriebshaftpflichtversicherung, deren Deckungssummen für Personenschäden mindestens
5.000.000,00 , für Sachschäden mindestens 2.000.000,00 beträgt, verfügen. Er hat bei
Vertragsbeginn den Abschluss einer entsprechenden Betriebshaftpflichtversicherung
nachzuweisen. Zu diesem Zweck übersendet er unaufgefordert einen entsprechenden
Nachweis an den Auftraggeber. [3.] Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und
Beiträgen zur Sozialversicherung: Erklärung, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern
und Abgaben sowie Sozialversicherungsbeiträge, soweit die Pflicht zur Beitragszahlung
besteht, ordnungsgemäß erfüllt worden. Auf Nachfrage (Angebot der engeren Wahl) sind eine
Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen
vorzulegen. [4.] Berufsgenossenschaft: Angabe zur Mitgliedschaft bei der
Berufsgenossenschaft. Auf Nachfrage (Angebot der engeren Wahl) ist eine qualifizierte
Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen
Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen vorzulegen.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet

5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Beschreibung: Die Ermittlung des wirtschaftlich günstigsten Angebots erfolgt anhand von 10
Kriterien, welche jeweils einer schulspezifischen festgelegten Bepunktung (losweise)
unterliegt. Die genaue Bepunktung sind aus den losbezogenen Unterlagen unter dem Register
Zuschlagskriterien zu entnehmen. Ein Angebot kann maximal 3.000 Bewertungspunkte
erhalten. Das Angebot mit den meisten Punkten gilt als das Wirtschaftlichste. Da es sich hier
um eine schulspezifische Bepunktung handelt, können die festgelegten Bewertungspunkte
losweise voneinander abweichen. Die 10 Kriterien wurde wie folgt benannt: 1 Gemüse in
BioQualität und/oder entsprechend Brandenburger Qualitätszeichen 2 Fleisch in BioQualität 3
Selbstverpflichtung zur Fortbildung mit dem Schwerpunkt vegetarisch Kochen für Kinder 4
Zusatzangebot für die Sonderkost 5 Frische Zubereitung von Rohkostund Blattsalaten und
Salatdressings 6 Probierportionen 7 Zufriedenheitsabfrage 8 Mitbestimmung Speisenplan 9
Wunschessen 10 Speisekarte mit vegetarischen Gerichten. Für die Kriterien 1 bis 9 sind die
jeweils erreichten Bewertungspunkte für den Bieter in den losbezogenen Unterlagen direkt
ersichtlich. Nähere Beschreibungen zu den Kriterien 1 bis 9 sind aus dem Dokument
Erläuterung_zum_Wertungsprozedere zu entnehmen. Die Bewertung des Kriteriums 10

erfolgt davon abweichend von 3 vom Mittagessenausschuss bestimmten Personen, die
nachfolgend und in den übrigen Vergabeunterlagen auch als Bewertende bezeichnet sind. Der
Bieter stellt hier in der losbezogenen Unterlage, Register Speisekarte vegetarische Gerichte
seine Speisekarte dar. Die genauen Vorgaben hierfür sind aus dem Dokument
Erläuterung_zum_Wertungsprozedere zu entnehmen. Die Bewertung der Speisekarten
erfolgt nach Abgabe des Angebotes durch die Bewertenden. Bewertet wird die Akzeptanz
jedes einzelnen Gerichts, also ob aufgrund der Erfahrungen der Bewertenden an ihrer Schule
angenommen werden kann, dass dort besonders viele Schülerxinnen (volle Akzeptanz) oder
durchschnittlich viele (teilweise Akzeptanz) oder eher weniger Schülerxinnen (geringe
Akzeptanz) das Gericht in der beschriebenen Form ohne Änderungswünsche bestellen und
ohne wesentliche Überreste verzehren würden, wenn die Mittagessensaufnahme ungestört
verläuft. Für den Fall, dass die Bezeichnung des Gerichts nicht den festgelegten Vorgaben
entspricht oder keine Angabe gemacht wurde, wird das Gericht mit nicht gewertet bewertet
und erhält 0 Punkte. Zu diesem Zweck übersendet die ausschreibende Stelle, sofern und
soweit pro Los mehrere Angebote abgegeben wurden, die nicht gemäß § 57 VgV
ausgeschlossen wurden, den Bewertenden des betreffenden Loses die Speisekarte
vegetarische Gerichte aus der losbezogenen Unterlage ohne Angaben des Bieters, also
anonymisiert. Die Bewertenden müssen der ausschreibenden Stelle vor der Übersendung der
losbezogenen Unterlage/Speisekarte jeweils eine von ihnen unterzeichnete Erklärung gemäß
§ 6 VgV vorlegen. Personen, von denen vor Übersendung der Speisekarten keine
unterzeichnete Erklärung gemäß § 6 VgV vorliegt, dürfen an der Bewertung der Akzeptanz der
Speisekarten nicht teilnehmen. Die Bewertenden sind berechtigt, sich mit anderen
Bewertenden ihrer Schule über die Akzeptanz der Speisekarten und ihre vorläufigen
Einschätzungen hinsichtlich der Bewertung der Akzeptanz der Speisekarten auszutauschen
und dazu zu diskutieren. Die ausschreibende Stelle überträgt die Bewertung in die
losbezogene Unterlage; sowohl die Punkte als auch die erzielte Gesamtpunktzahl des
Angebotes werden automatisch addiert bzw. ermittelt. Die Gesamtpunktzahl wird
mathematisch auf 2 Stellen nach dem Komma gerundet. Bevorzugte Vergabe Bei sonst
gleichwertigen Angeboten erhalten folgende Angebote bevorzugt den Zuschlag. Angebote von
anerkannten Werkstätten für behinderte Menschen nach § 219 des Neunten Buches
Sozialgesetzbuch, Inklusionsbetriebe nach § 215 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch
sowie Werkstätten für behinderte Menschen aus anderen Staaten, die nach deren rechtlichen
Bestimmungen mit den vorgenannten deutschen Einrichtungen vergleichbar sind sowie
Inklusionsbetriebe aus anderen Staaten, die mit den vorgenannten deutschen
Inklusionsbetrieben vergleichbar sind; dies ist der Fall, wenn a) wenigstens 30 Prozent der von
dem Inklusionsbetrieb auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt Beschäftigten, Menschen mit
Behinderungen sind, deren Teilhabe an einer sonstigen Beschäftigung auf dem allgemeinen
Arbeitsmarkt auf Grund von Art oder Schwere der Behinderung oder wegen sonstiger
Umstände voraussichtlich trotz Ausschöpfens aller Fördermöglichkeiten auf besondere
Schwierigkeiten stößt und b) der Inklusionsbetrieb diesen Menschen mit Behinderungen
Maßnahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung und arbeitsbegleitende Betreuung
anbietet, soweit erforderlich auch Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung oder Gelegenheit
zur Teilnahme an entsprechenden außerbetrieblichen Maßnahmen und Unterstützung bei der
Vermittlung in eine sonstige Beschäftigung in einem Betrieb oder einer Dienststelle auf dem
allgemeinen Arbeitsmarkt. Losvergabe Im Falle der Punktgleichheit mehrerer Angebote
entscheidet das Los.

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 23/05/2024 10:00:00 (UTC+2)

Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.meinauftrag.rib.de/public
/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/2/tenderId/181168
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
Name: https://www.meinauftrag.rib.de
URL: https://www.meinauftrag.rib.de

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Verfahrensbedingungen:
Voraussichtliches Datum der Absendung der Aufforderungen zur Angebotseinreichung: 29/04
/2024
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.meinauftrag.rib.de
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 30/05/2024 10:00:00 (UTC+2)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 130 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Nachforderungen erfolgen im Rahmen der Vorgaben des § 56 VgV.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 30/05/2024 10:00:00 (UTC+2)
Ort: Zentrale Vergabestelle
Auftragsbedingungen:
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Informationen über die Überprüfungsfristen: Verstöße gegen Vergabevorschriften, die
aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind
spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer
Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein
Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu
stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o.a. Fristen gelten
nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige
Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat,
ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die
Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und
Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer
Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies
aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im
Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen
Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags,
jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat

der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht,
endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der
Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der teilnehmenden Personen: 1
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Schlichtungsstelle: Vergabekammer des Landes Berlin
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Landes Berlin
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt:
Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg von Berlin
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt: Bezirksamt
Tempelhof-Schöneberg von Berlin
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt:
Vergabekammer des Landes Berlin

5.1. Los: LOT-0031
Titel: S04 Marianne-Cohn-Schule
Beschreibung: Herstellung, Lieferung und Ausgabe von Schulmittagessen (einschließlich
eines täglichen Rohkostanteils und eines Getränks) an der/den in der Losbeschreibung
ausgewiesenen Berliner Schulen inkl. der Reinigung der zu nutzenden schulischen Räume
sowie der Entsorgung der hierbei anfallenden Speisereste und Abfälle. Es gilt ein Brutto-
Festpreis.
Interne Kennung: 31

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 55524000 Verpflegungsdienste für Schulen
Menge: 79

5.1.2. Erfüllungsort
Stadt: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland

5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 04/11/2024
Enddatum der Laufzeit: 31/07/2028

5.1.5. Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 423 684,45 EUR

5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet

Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:selbst# Bei der in Menge (BT25Lot)
eingetragenen Zahl, handelt es sich um Essensportionen im Vertragszeitraum. Die
Höchstmenge der Rahmenvereinbarung in Bezug auf die abzugebenden Portionen ist 79650
Portionen

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9. Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: Die nachstehenden Angaben, Erklärungen, Nachweise und Unterlagen sind
von den Bietenden bzw. jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft einzureichen. Ausländische
Bietende können jeweils vergleichbare Nachweise ihres Herkunftslandes in beglaubigter
deutscher Übersetzung vorlegen. Die vom Auftraggeber bereit gestellte Erklärung zur
Eignung und die Erklärung zu Ausschlussgründen und Angaben zum Unternehmen
(Wirt124 EU), Wirt3293 (Bieterangaben Wettbewerbsregister) sind vollständig ausgefüllt
einzureichen. Die Eignung ist durch Eintragung in das Unternehmerund Lieferantenverzeichnis
bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen (ULV) oder gleichwertige
Eintragung bei einer Präqualifizierungsstelle einer IHK oder Auftragsstelle oder Eigenerklärung
gem. Formular Wirt124 EU nachzuweisen. Die einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)
kann als vorläufiger Nachweis zur Eignung eingereicht werden. Ersatzweise nachfolgend
aufgeführte Bescheinigungen, nicht älter als 1 Jahr: Bescheinigung des Finanzamtes über die
Entrichtung von Steuern, Bescheinigung der Krankenkassen über die rückstandslose
Beitragsentrichtung, Eintragung im Berufsund Handelsregister (falls zutreffend). Sofern ein
Unternehmen den Auftrag nicht alleine ausführen kann, d.h. eine Bietergemeinschaft bildet,
Unterauftragsverhältnisse oder Eignungsleihe erforderlich sind, sind die Formulare Wirt124 EU
(Erklärungen zu Ausschlussgründen und Angaben zum Unternehmen), die Eigenerklärung
zur Bietereignung und Wirt3293 (Bieterangaben zum Wettbewerbsregister) mehrfach
ausgefüllt einzureichen. Die Mitglieder von Bietergemeinschaften benennen eines ihrer
Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des
Vertrages. Dies erfolgt durch die Abgabe der, in der Erklärung der
BieterBewerbergemeinschaft (Wirt238) verlangten Angaben. Nachunternehmer
(Unterauftragnehmer mit Eignungsleihe): Das Formular Wirt235 (Unteraufträge Eignungsleihe)
ist mit dem Angebot einzureichen, des Weiteren sind pro Unternehmen ein separates
Formular Wirt124 EU und Wirt3293 einzureichen. Nachunternehmer (Unterauftragnehmer
ohne Eignungsleihe): Wenn das beteiligte Unternehmen einen Nachunternehmer
/Unterauftragnehmer ohne Eignungsleihe einsetzen möchte, ist pro Unternehmen das
Formular Wirt124 EU einzureichen. Der Hauptauftragnehmer muss im Formular
Unteraufträge Eignungsleihe (Wirt235) Angaben zu dem Unternehmen vornehmen.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet

Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: [1.] Referenzen (siehe Eigenerklärung zur Eignung ) über vergleichbare
Tätigkeiten, durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens bezogen auf die
letzten 3 Jahre (siehe Eigenerklärung zur Eignung ) Verfügt der Bieter/das Mitglied der
Bietergemeinschaft über mehrere Niederlassungen, so müssen sich die Referenzen auf die
Niederlassung beziehen, die den Auftrag ausführen soll. Bezieht sich die Referenz auf einen
vorgesehenen Nachunternehmer, so ist dies ergänzend anzugeben. Hat der Bieter eine

Leistung nicht vollständig selbst, sondern ganz oder teilweise durch einen Nachunternehmer
oder einen ARGE-Partner erbracht, so ist dies anzugeben, ggf. auf einem Beiblatt. Der Bieter
erklärt sich durch Angabe der Referenzen mit einer Nachfrage des Auftraggebers bei den
jeweiligen Referenzauftraggebern ohne seine gesonderte Zustimmung einverstanden. Wenn
nicht alle geforderten Felder zu einer Referenz ausgefüllt werden, kann die Referenz mangels
Überprüfbarkeit nicht berücksichtigt werden. [2.] Angaben zu Arbeitskräften: Es sind die
jahresdurchschnittliche Anzahl beschäftigter Arbeitskräfte des Unternehmens der letzten drei
abgeschlossenen Kalenderjahre zu benennen. [3.] Eingesetztes Personal: Für alle in der
Schule zur Leistungserbringung eingesetzten Personen müssen dem Auftragnehmer
erweiterte Führungszeugnisse vorliegen, die jeweils nicht älter als drei Jahre sind, d.h. der
Auftragnehmer muss im Rahmen regelmäßiger Überprüfungen dafür sorgen, dass die
erweiterten Führungszeugnisse rechtzeitig erneuert werden. [3.1] Leitung des
Verpflegungsbereich: Unabhängig vom Verpflegungssystem muss es eine verantwortliche
Person und somit einen festen Ansprechpartner geben. Diese Person muss über eine
einschlägige berufsfachliche Qualifikation wie z.B. Koch, Küchenmeister,
Hauswirtschaftsmeister, Hauswirtschaftlicher (Betriebs)Leiter, Diätassistent oder
Oecotrophologe verfügen. Sie muss regelmäßig an beruflichen Fortund
Weiterbildungsmaßnahmen mit ernährungswissenschaftlichem Schwerpunkt teilnehmen. [3.2]
Weiteres Küchenund Ausgabepersonal: Sofern Personal ohne einschlägige Berufsausbildung
beschäftigt wird, sind entsprechende Schulungsund Qualifizierungsmaßnahmen
durchzuführen, insbesondere eine Schulung zum Thema Lebensmittelhygiene und eine
Belehrung nach Infektionsschutzgesetz. Bei der Auswahl des Personals ist auf Aspekte wie
freundliches Auftreten, kommunikative Fähigkeiten und pädagogisches Geschick zu achten.
Ferner muss eine Unterweisung für den Umgang mit Kindern unterschiedlicher Altersgruppen
durchgeführt werden. Sofern Personal für das Aufbereiten der Speisen verantwortlich ist,
muss es für die betreffenden Prozessabläufe geschult werden. Zur Erweiterung der
Kompetenzen des Ausgabepersonals darf nur noch Ausgabepersonal eingesetzt werden,
dass eine vom Land Berlin kostenlos angebotene Schulung zum Umgang mit den Kindern bei
der Ausgabesituation im Umfang von 12 Stunden, verteilt über 2 Tage, absolviert hat. Die
Teilnahme an der Schulung muss spätestens 2 Jahre nach Zuschlagserteilung erfolgt sein,
sofern keine besonderen Gründe vorliegen, die außerhalb des Einflussbereichs des Bieters
liegen, wie z.B. wiederholte Absage der Fortbildung durch den Veranstalter. Wird neues, noch
nicht geschultes Ausgabepersonal im Unternehmen nach den ersten 18 Monaten des
Vertragszeitraumes eingestellt, muss der Bieter innerhalb von 6 Monaten nachweisen, dass
die betreffende(n) Person(en) geschult wurde(n). Die Teilnahmebescheinigung ist direkt nach
Erhalt dem Auftraggeber unaufgefordert vorzulegen. Über die Angebote der Schulung
informiert der Auftraggeber.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet

Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: [1.] Umsätze: Erklärung über den Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen
auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Leistungen betrifft, die mit der
zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter den Einschluss des Anteils bei gemeinsam
mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen. [2.] Betriebshaftpflicht: Der
Auftragnehmer muss während der gesamten Laufzeit des Vertrages über eine
Betriebshaftpflichtversicherung, deren Deckungssummen für Personenschäden mindestens
5.000.000,00 , für Sachschäden mindestens 2.000.000,00 beträgt, verfügen. Er hat bei
Vertragsbeginn den Abschluss einer entsprechenden Betriebshaftpflichtversicherung

nachzuweisen. Zu diesem Zweck übersendet er unaufgefordert einen entsprechenden
Nachweis an den Auftraggeber. [3.] Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und
Beiträgen zur Sozialversicherung: Erklärung, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern
und Abgaben sowie Sozialversicherungsbeiträge, soweit die Pflicht zur Beitragszahlung
besteht, ordnungsgemäß erfüllt worden. Auf Nachfrage (Angebot der engeren Wahl) sind eine
Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen
vorzulegen. [4.] Berufsgenossenschaft: Angabe zur Mitgliedschaft bei der
Berufsgenossenschaft. Auf Nachfrage (Angebot der engeren Wahl) ist eine qualifizierte
Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen
Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen vorzulegen.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet

5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Beschreibung: Die Ermittlung des wirtschaftlich günstigsten Angebots erfolgt anhand von 10
Kriterien, welche jeweils einer schulspezifischen festgelegten Bepunktung (losweise)
unterliegt. Die genaue Bepunktung sind aus den losbezogenen Unterlagen unter dem Register
Zuschlagskriterien zu entnehmen. Ein Angebot kann maximal 3.000 Bewertungspunkte
erhalten. Das Angebot mit den meisten Punkten gilt als das Wirtschaftlichste. Da es sich hier
um eine schulspezifische Bepunktung handelt, können die festgelegten Bewertungspunkte
losweise voneinander abweichen. Die 10 Kriterien wurde wie folgt benannt: 1 Gemüse in
BioQualität und/oder entsprechend Brandenburger Qualitätszeichen 2 Fleisch in BioQualität 3
Selbstverpflichtung zur Fortbildung mit dem Schwerpunkt vegetarisch Kochen für Kinder 4
Zusatzangebot für die Sonderkost 5 Frische Zubereitung von Rohkostund Blattsalaten und
Salatdressings 6 Probierportionen 7 Zufriedenheitsabfrage 8 Mitbestimmung Speisenplan 9
Wunschessen 10 Speisekarte mit vegetarischen Gerichten. Für die Kriterien 1 bis 9 sind die
jeweils erreichten Bewertungspunkte für den Bieter in den losbezogenen Unterlagen direkt
ersichtlich. Nähere Beschreibungen zu den Kriterien 1 bis 9 sind aus dem Dokument
Erläuterung_zum_Wertungsprozedere zu entnehmen. Die Bewertung des Kriteriums 10
erfolgt davon abweichend von 3 vom Mittagessenausschuss bestimmten Personen, die
nachfolgend und in den übrigen Vergabeunterlagen auch als Bewertende bezeichnet sind. Der
Bieter stellt hier in der losbezogenen Unterlage, Register Speisekarte vegetarische Gerichte
seine Speisekarte dar. Die genauen Vorgaben hierfür sind aus dem Dokument
Erläuterung_zum_Wertungsprozedere zu entnehmen. Die Bewertung der Speisekarten
erfolgt nach Abgabe des Angebotes durch die Bewertenden. Bewertet wird die Akzeptanz
jedes einzelnen Gerichts, also ob aufgrund der Erfahrungen der Bewertenden an ihrer Schule
angenommen werden kann, dass dort besonders viele Schülerxinnen (volle Akzeptanz) oder
durchschnittlich viele (teilweise Akzeptanz) oder eher weniger Schülerxinnen (geringe
Akzeptanz) das Gericht in der beschriebenen Form ohne Änderungswünsche bestellen und
ohne wesentliche Überreste verzehren würden, wenn die Mittagessensaufnahme ungestört
verläuft. Für den Fall, dass die Bezeichnung des Gerichts nicht den festgelegten Vorgaben
entspricht oder keine Angabe gemacht wurde, wird das Gericht mit nicht gewertet bewertet
und erhält 0 Punkte. Zu diesem Zweck übersendet die ausschreibende Stelle, sofern und
soweit pro Los mehrere Angebote abgegeben wurden, die nicht gemäß § 57 VgV
ausgeschlossen wurden, den Bewertenden des betreffenden Loses die Speisekarte
vegetarische Gerichte aus der losbezogenen Unterlage ohne Angaben des Bieters, also
anonymisiert. Die Bewertenden müssen der ausschreibenden Stelle vor der Übersendung der
losbezogenen Unterlage/Speisekarte jeweils eine von ihnen unterzeichnete Erklärung gemäß
§ 6 VgV vorlegen. Personen, von denen vor Übersendung der Speisekarten keine

unterzeichnete Erklärung gemäß § 6 VgV vorliegt, dürfen an der Bewertung der Akzeptanz der
Speisekarten nicht teilnehmen. Die Bewertenden sind berechtigt, sich mit anderen
Bewertenden ihrer Schule über die Akzeptanz der Speisekarten und ihre vorläufigen
Einschätzungen hinsichtlich der Bewertung der Akzeptanz der Speisekarten auszutauschen
und dazu zu diskutieren. Die ausschreibende Stelle überträgt die Bewertung in die
losbezogene Unterlage; sowohl die Punkte als auch die erzielte Gesamtpunktzahl des
Angebotes werden automatisch addiert bzw. ermittelt. Die Gesamtpunktzahl wird
mathematisch auf 2 Stellen nach dem Komma gerundet. Bevorzugte Vergabe Bei sonst
gleichwertigen Angeboten erhalten folgende Angebote bevorzugt den Zuschlag. Angebote von
anerkannten Werkstätten für behinderte Menschen nach § 219 des Neunten Buches
Sozialgesetzbuch, Inklusionsbetriebe nach § 215 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch
sowie Werkstätten für behinderte Menschen aus anderen Staaten, die nach deren rechtlichen
Bestimmungen mit den vorgenannten deutschen Einrichtungen vergleichbar sind sowie
Inklusionsbetriebe aus anderen Staaten, die mit den vorgenannten deutschen
Inklusionsbetrieben vergleichbar sind; dies ist der Fall, wenn a) wenigstens 30 Prozent der von
dem Inklusionsbetrieb auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt Beschäftigten, Menschen mit
Behinderungen sind, deren Teilhabe an einer sonstigen Beschäftigung auf dem allgemeinen
Arbeitsmarkt auf Grund von Art oder Schwere der Behinderung oder wegen sonstiger
Umstände voraussichtlich trotz Ausschöpfens aller Fördermöglichkeiten auf besondere
Schwierigkeiten stößt und b) der Inklusionsbetrieb diesen Menschen mit Behinderungen
Maßnahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung und arbeitsbegleitende Betreuung
anbietet, soweit erforderlich auch Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung oder Gelegenheit
zur Teilnahme an entsprechenden außerbetrieblichen Maßnahmen und Unterstützung bei der
Vermittlung in eine sonstige Beschäftigung in einem Betrieb oder einer Dienststelle auf dem
allgemeinen Arbeitsmarkt. Losvergabe Im Falle der Punktgleichheit mehrerer Angebote
entscheidet das Los.

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 23/05/2024 10:00:00 (UTC+2)
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.meinauftrag.rib.de/public
/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/2/tenderId/181168
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
Name: https://www.meinauftrag.rib.de
URL: https://www.meinauftrag.rib.de

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Verfahrensbedingungen:
Voraussichtliches Datum der Absendung der Aufforderungen zur Angebotseinreichung: 29/04
/2024
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.meinauftrag.rib.de
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 30/05/2024 10:00:00 (UTC+2)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 130 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:

Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Nachforderungen erfolgen im Rahmen der Vorgaben des § 56 VgV.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 30/05/2024 10:00:00 (UTC+2)
Ort: Zentrale Vergabestelle
Auftragsbedingungen:
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Informationen über die Überprüfungsfristen: Verstöße gegen Vergabevorschriften, die
aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind
spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer
Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein
Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu
stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o.a. Fristen gelten
nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige
Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat,
ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die
Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und
Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer
Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies
aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im
Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen
Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags,
jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat
der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht,
endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der
Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der teilnehmenden Personen: 1
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Schlichtungsstelle: Vergabekammer des Landes Berlin
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Landes Berlin
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt:
Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg von Berlin
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt: Bezirksamt
Tempelhof-Schöneberg von Berlin
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt:
Vergabekammer des Landes Berlin

5.1. Los: LOT-0032
Titel: G15 Fläming-GS

Beschreibung: Herstellung, Lieferung und Ausgabe von Schulmittagessen (einschließlich
eines täglichen Rohkostanteils und eines Getränks) an der/den in der Losbeschreibung
ausgewiesenen Berliner Schulen inkl. der Reinigung der zu nutzenden schulischen Räume
sowie der Entsorgung der hierbei anfallenden Speisereste und Abfälle. Es gilt ein Brutto-
Festpreis.
Interne Kennung: 32

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 55524000 Verpflegungsdienste für Schulen
Menge: 87

5.1.2. Erfüllungsort
Stadt: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland

5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 04/11/2024
Enddatum der Laufzeit: 31/07/2028

5.1.5. Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 377 487,61 EUR

5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:selbst# Bei der in Menge (BT25Lot)
eingetragenen Zahl, handelt es sich um Essensportionen im Vertragszeitraum. Die
Höchstmenge der Rahmenvereinbarung in Bezug auf die abzugebenden Portionen ist 87056
Portionen

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9. Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: Die nachstehenden Angaben, Erklärungen, Nachweise und Unterlagen sind
von den Bietenden bzw. jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft einzureichen. Ausländische
Bietende können jeweils vergleichbare Nachweise ihres Herkunftslandes in beglaubigter
deutscher Übersetzung vorlegen. Die vom Auftraggeber bereit gestellte Erklärung zur
Eignung und die Erklärung zu Ausschlussgründen und Angaben zum Unternehmen
(Wirt124 EU), Wirt3293 (Bieterangaben Wettbewerbsregister) sind vollständig ausgefüllt
einzureichen. Die Eignung ist durch Eintragung in das Unternehmerund Lieferantenverzeichnis
bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen (ULV) oder gleichwertige
Eintragung bei einer Präqualifizierungsstelle einer IHK oder Auftragsstelle oder Eigenerklärung
gem. Formular Wirt124 EU nachzuweisen. Die einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)
kann als vorläufiger Nachweis zur Eignung eingereicht werden. Ersatzweise nachfolgend

aufgeführte Bescheinigungen, nicht älter als 1 Jahr: Bescheinigung des Finanzamtes über die
Entrichtung von Steuern, Bescheinigung der Krankenkassen über die rückstandslose
Beitragsentrichtung, Eintragung im Berufsund Handelsregister (falls zutreffend). Sofern ein
Unternehmen den Auftrag nicht alleine ausführen kann, d.h. eine Bietergemeinschaft bildet,
Unterauftragsverhältnisse oder Eignungsleihe erforderlich sind, sind die Formulare Wirt124 EU
(Erklärungen zu Ausschlussgründen und Angaben zum Unternehmen), die Eigenerklärung
zur Bietereignung und Wirt3293 (Bieterangaben zum Wettbewerbsregister) mehrfach
ausgefüllt einzureichen. Die Mitglieder von Bietergemeinschaften benennen eines ihrer
Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des
Vertrages. Dies erfolgt durch die Abgabe der, in der Erklärung der
BieterBewerbergemeinschaft (Wirt238) verlangten Angaben. Nachunternehmer
(Unterauftragnehmer mit Eignungsleihe): Das Formular Wirt235 (Unteraufträge Eignungsleihe)
ist mit dem Angebot einzureichen, des Weiteren sind pro Unternehmen ein separates
Formular Wirt124 EU und Wirt3293 einzureichen. Nachunternehmer (Unterauftragnehmer
ohne Eignungsleihe): Wenn das beteiligte Unternehmen einen Nachunternehmer
/Unterauftragnehmer ohne Eignungsleihe einsetzen möchte, ist pro Unternehmen das
Formular Wirt124 EU einzureichen. Der Hauptauftragnehmer muss im Formular
Unteraufträge Eignungsleihe (Wirt235) Angaben zu dem Unternehmen vornehmen.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet

Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: [1.] Referenzen (siehe Eigenerklärung zur Eignung ) über vergleichbare
Tätigkeiten, durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens bezogen auf die
letzten 3 Jahre (siehe Eigenerklärung zur Eignung ) Verfügt der Bieter/das Mitglied der
Bietergemeinschaft über mehrere Niederlassungen, so müssen sich die Referenzen auf die
Niederlassung beziehen, die den Auftrag ausführen soll. Bezieht sich die Referenz auf einen
vorgesehenen Nachunternehmer, so ist dies ergänzend anzugeben. Hat der Bieter eine
Leistung nicht vollständig selbst, sondern ganz oder teilweise durch einen Nachunternehmer
oder einen ARGE-Partner erbracht, so ist dies anzugeben, ggf. auf einem Beiblatt. Der Bieter
erklärt sich durch Angabe der Referenzen mit einer Nachfrage des Auftraggebers bei den
jeweiligen Referenzauftraggebern ohne seine gesonderte Zustimmung einverstanden. Wenn
nicht alle geforderten Felder zu einer Referenz ausgefüllt werden, kann die Referenz mangels
Überprüfbarkeit nicht berücksichtigt werden. [2.] Angaben zu Arbeitskräften: Es sind die
jahresdurchschnittliche Anzahl beschäftigter Arbeitskräfte des Unternehmens der letzten drei
abgeschlossenen Kalenderjahre zu benennen. [3.] Eingesetztes Personal: Für alle in der
Schule zur Leistungserbringung eingesetzten Personen müssen dem Auftragnehmer
erweiterte Führungszeugnisse vorliegen, die jeweils nicht älter als drei Jahre sind, d.h. der
Auftragnehmer muss im Rahmen regelmäßiger Überprüfungen dafür sorgen, dass die
erweiterten Führungszeugnisse rechtzeitig erneuert werden. [3.1] Leitung des
Verpflegungsbereich: Unabhängig vom Verpflegungssystem muss es eine verantwortliche
Person und somit einen festen Ansprechpartner geben. Diese Person muss über eine
einschlägige berufsfachliche Qualifikation wie z.B. Koch, Küchenmeister,
Hauswirtschaftsmeister, Hauswirtschaftlicher (Betriebs)Leiter, Diätassistent oder
Oecotrophologe verfügen. Sie muss regelmäßig an beruflichen Fortund
Weiterbildungsmaßnahmen mit ernährungswissenschaftlichem Schwerpunkt teilnehmen. [3.2]
Weiteres Küchenund Ausgabepersonal: Sofern Personal ohne einschlägige Berufsausbildung
beschäftigt wird, sind entsprechende Schulungsund Qualifizierungsmaßnahmen
durchzuführen, insbesondere eine Schulung zum Thema Lebensmittelhygiene und eine

Belehrung nach Infektionsschutzgesetz. Bei der Auswahl des Personals ist auf Aspekte wie
freundliches Auftreten, kommunikative Fähigkeiten und pädagogisches Geschick zu achten.
Ferner muss eine Unterweisung für den Umgang mit Kindern unterschiedlicher Altersgruppen
durchgeführt werden. Sofern Personal für das Aufbereiten der Speisen verantwortlich ist,
muss es für die betreffenden Prozessabläufe geschult werden. Zur Erweiterung der
Kompetenzen des Ausgabepersonals darf nur noch Ausgabepersonal eingesetzt werden,
dass eine vom Land Berlin kostenlos angebotene Schulung zum Umgang mit den Kindern bei
der Ausgabesituation im Umfang von 12 Stunden, verteilt über 2 Tage, absolviert hat. Die
Teilnahme an der Schulung muss spätestens 2 Jahre nach Zuschlagserteilung erfolgt sein,
sofern keine besonderen Gründe vorliegen, die außerhalb des Einflussbereichs des Bieters
liegen, wie z.B. wiederholte Absage der Fortbildung durch den Veranstalter. Wird neues, noch
nicht geschultes Ausgabepersonal im Unternehmen nach den ersten 18 Monaten des
Vertragszeitraumes eingestellt, muss der Bieter innerhalb von 6 Monaten nachweisen, dass
die betreffende(n) Person(en) geschult wurde(n). Die Teilnahmebescheinigung ist direkt nach
Erhalt dem Auftraggeber unaufgefordert vorzulegen. Über die Angebote der Schulung
informiert der Auftraggeber.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet

Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: [1.] Umsätze: Erklärung über den Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen
auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Leistungen betrifft, die mit der
zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter den Einschluss des Anteils bei gemeinsam
mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen. [2.] Betriebshaftpflicht: Der
Auftragnehmer muss während der gesamten Laufzeit des Vertrages über eine
Betriebshaftpflichtversicherung, deren Deckungssummen für Personenschäden mindestens
5.000.000,00 , für Sachschäden mindestens 2.000.000,00 beträgt, verfügen. Er hat bei
Vertragsbeginn den Abschluss einer entsprechenden Betriebshaftpflichtversicherung
nachzuweisen. Zu diesem Zweck übersendet er unaufgefordert einen entsprechenden
Nachweis an den Auftraggeber. [3.] Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und
Beiträgen zur Sozialversicherung: Erklärung, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern
und Abgaben sowie Sozialversicherungsbeiträge, soweit die Pflicht zur Beitragszahlung
besteht, ordnungsgemäß erfüllt worden. Auf Nachfrage (Angebot der engeren Wahl) sind eine
Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen
vorzulegen. [4.] Berufsgenossenschaft: Angabe zur Mitgliedschaft bei der
Berufsgenossenschaft. Auf Nachfrage (Angebot der engeren Wahl) ist eine qualifizierte
Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen
Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen vorzulegen.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet

5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Beschreibung: Die Ermittlung des wirtschaftlich günstigsten Angebots erfolgt anhand von 10
Kriterien, welche jeweils einer schulspezifischen festgelegten Bepunktung (losweise)
unterliegt. Die genaue Bepunktung sind aus den losbezogenen Unterlagen unter dem Register
Zuschlagskriterien zu entnehmen. Ein Angebot kann maximal 3.000 Bewertungspunkte
erhalten. Das Angebot mit den meisten Punkten gilt als das Wirtschaftlichste. Da es sich hier
um eine schulspezifische Bepunktung handelt, können die festgelegten Bewertungspunkte
losweise voneinander abweichen. Die 10 Kriterien wurde wie folgt benannt: 1 Gemüse in

BioQualität und/oder entsprechend Brandenburger Qualitätszeichen 2 Fleisch in BioQualität 3
Selbstverpflichtung zur Fortbildung mit dem Schwerpunkt vegetarisch Kochen für Kinder 4
Zusatzangebot für die Sonderkost 5 Frische Zubereitung von Rohkostund Blattsalaten und
Salatdressings 6 Probierportionen 7 Zufriedenheitsabfrage 8 Mitbestimmung Speisenplan 9
Wunschessen 10 Speisekarte mit vegetarischen Gerichten. Für die Kriterien 1 bis 9 sind die
jeweils erreichten Bewertungspunkte für den Bieter in den losbezogenen Unterlagen direkt
ersichtlich. Nähere Beschreibungen zu den Kriterien 1 bis 9 sind aus dem Dokument
Erläuterung_zum_Wertungsprozedere zu entnehmen. Die Bewertung des Kriteriums 10
erfolgt davon abweichend von 3 vom Mittagessenausschuss bestimmten Personen, die
nachfolgend und in den übrigen Vergabeunterlagen auch als Bewertende bezeichnet sind. Der
Bieter stellt hier in der losbezogenen Unterlage, Register Speisekarte vegetarische Gerichte
seine Speisekarte dar. Die genauen Vorgaben hierfür sind aus dem Dokument
Erläuterung_zum_Wertungsprozedere zu entnehmen. Die Bewertung der Speisekarten
erfolgt nach Abgabe des Angebotes durch die Bewertenden. Bewertet wird die Akzeptanz
jedes einzelnen Gerichts, also ob aufgrund der Erfahrungen der Bewertenden an ihrer Schule
angenommen werden kann, dass dort besonders viele Schülerxinnen (volle Akzeptanz) oder
durchschnittlich viele (teilweise Akzeptanz) oder eher weniger Schülerxinnen (geringe
Akzeptanz) das Gericht in der beschriebenen Form ohne Änderungswünsche bestellen und
ohne wesentliche Überreste verzehren würden, wenn die Mittagessensaufnahme ungestört
verläuft. Für den Fall, dass die Bezeichnung des Gerichts nicht den festgelegten Vorgaben
entspricht oder keine Angabe gemacht wurde, wird das Gericht mit nicht gewertet bewertet
und erhält 0 Punkte. Zu diesem Zweck übersendet die ausschreibende Stelle, sofern und
soweit pro Los mehrere Angebote abgegeben wurden, die nicht gemäß § 57 VgV
ausgeschlossen wurden, den Bewertenden des betreffenden Loses die Speisekarte
vegetarische Gerichte aus der losbezogenen Unterlage ohne Angaben des Bieters, also
anonymisiert. Die Bewertenden müssen der ausschreibenden Stelle vor der Übersendung der
losbezogenen Unterlage/Speisekarte jeweils eine von ihnen unterzeichnete Erklärung gemäß
§ 6 VgV vorlegen. Personen, von denen vor Übersendung der Speisekarten keine
unterzeichnete Erklärung gemäß § 6 VgV vorliegt, dürfen an der Bewertung der Akzeptanz der
Speisekarten nicht teilnehmen. Die Bewertenden sind berechtigt, sich mit anderen
Bewertenden ihrer Schule über die Akzeptanz der Speisekarten und ihre vorläufigen
Einschätzungen hinsichtlich der Bewertung der Akzeptanz der Speisekarten auszutauschen
und dazu zu diskutieren. Die ausschreibende Stelle überträgt die Bewertung in die
losbezogene Unterlage; sowohl die Punkte als auch die erzielte Gesamtpunktzahl des
Angebotes werden automatisch addiert bzw. ermittelt. Die Gesamtpunktzahl wird
mathematisch auf 2 Stellen nach dem Komma gerundet. Bevorzugte Vergabe Bei sonst
gleichwertigen Angeboten erhalten folgende Angebote bevorzugt den Zuschlag. Angebote von
anerkannten Werkstätten für behinderte Menschen nach § 219 des Neunten Buches
Sozialgesetzbuch, Inklusionsbetriebe nach § 215 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch
sowie Werkstätten für behinderte Menschen aus anderen Staaten, die nach deren rechtlichen
Bestimmungen mit den vorgenannten deutschen Einrichtungen vergleichbar sind sowie
Inklusionsbetriebe aus anderen Staaten, die mit den vorgenannten deutschen
Inklusionsbetrieben vergleichbar sind; dies ist der Fall, wenn a) wenigstens 30 Prozent der von
dem Inklusionsbetrieb auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt Beschäftigten, Menschen mit
Behinderungen sind, deren Teilhabe an einer sonstigen Beschäftigung auf dem allgemeinen
Arbeitsmarkt auf Grund von Art oder Schwere der Behinderung oder wegen sonstiger
Umstände voraussichtlich trotz Ausschöpfens aller Fördermöglichkeiten auf besondere
Schwierigkeiten stößt und b) der Inklusionsbetrieb diesen Menschen mit Behinderungen
Maßnahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung und arbeitsbegleitende Betreuung
anbietet, soweit erforderlich auch Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung oder Gelegenheit

zur Teilnahme an entsprechenden außerbetrieblichen Maßnahmen und Unterstützung bei der
Vermittlung in eine sonstige Beschäftigung in einem Betrieb oder einer Dienststelle auf dem
allgemeinen Arbeitsmarkt. Losvergabe Im Falle der Punktgleichheit mehrerer Angebote
entscheidet das Los.

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 23/05/2024 10:00:00 (UTC+2)
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.meinauftrag.rib.de/public
/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/2/tenderId/181168
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
Name: https://www.meinauftrag.rib.de
URL: https://www.meinauftrag.rib.de

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Verfahrensbedingungen:
Voraussichtliches Datum der Absendung der Aufforderungen zur Angebotseinreichung: 29/04
/2024
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.meinauftrag.rib.de
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 30/05/2024 10:00:00 (UTC+2)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 130 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Nachforderungen erfolgen im Rahmen der Vorgaben des § 56 VgV.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 30/05/2024 10:00:00 (UTC+2)
Ort: Zentrale Vergabestelle
Auftragsbedingungen:
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Informationen über die Überprüfungsfristen: Verstöße gegen Vergabevorschriften, die
aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind
spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer
Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein
Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu
stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o.a. Fristen gelten
nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige
Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat,
ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die
Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und
Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer

Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies
aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im
Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen
Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags,
jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat
der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht,
endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der
Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der teilnehmenden Personen: 1
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Schlichtungsstelle: Vergabekammer des Landes Berlin
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Landes Berlin
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt:
Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg von Berlin
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt: Bezirksamt
Tempelhof-Schöneberg von Berlin
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt:
Vergabekammer des Landes Berlin

5.1. Los: LOT-0033
Titel: Y02 Rückert Gymnasium und K03 Gustav-Heinemann-S
Beschreibung: Herstellung, Lieferung und Ausgabe von Schulmittagessen (einschließlich
eines täglichen Rohkostanteils und eines Getränks) an der/den in der Losbeschreibung
ausgewiesenen Berliner Schulen inkl. der Reinigung der zu nutzenden schulischen Räume
sowie der Entsorgung der hierbei anfallenden Speisereste und Abfälle. Es gilt ein Brutto-
Festpreis.
Interne Kennung: 33

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 55524000 Verpflegungsdienste für Schulen
Menge: 176

5.1.2. Erfüllungsort
Stadt: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland

5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 04/11/2024
Enddatum der Laufzeit: 31/07/2028

5.1.5. Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1 700 507,93 EUR

5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:selbst# Bei der in Menge (BT25Lot)
eingetragenen Zahl, handelt es sich um Essensportionen im Vertragszeitraum. Die
Höchstmenge der Rahmenvereinbarung in Bezug auf die abzugebenden Portionen ist 176199
Portionen

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9. Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: Die nachstehenden Angaben, Erklärungen, Nachweise und Unterlagen sind
von den Bietenden bzw. jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft einzureichen. Ausländische
Bietende können jeweils vergleichbare Nachweise ihres Herkunftslandes in beglaubigter
deutscher Übersetzung vorlegen. Die vom Auftraggeber bereit gestellte Erklärung zur
Eignung und die Erklärung zu Ausschlussgründen und Angaben zum Unternehmen
(Wirt124 EU), Wirt3293 (Bieterangaben Wettbewerbsregister) sind vollständig ausgefüllt
einzureichen. Die Eignung ist durch Eintragung in das Unternehmerund Lieferantenverzeichnis
bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen (ULV) oder gleichwertige
Eintragung bei einer Präqualifizierungsstelle einer IHK oder Auftragsstelle oder Eigenerklärung
gem. Formular Wirt124 EU nachzuweisen. Die einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)
kann als vorläufiger Nachweis zur Eignung eingereicht werden. Ersatzweise nachfolgend
aufgeführte Bescheinigungen, nicht älter als 1 Jahr: Bescheinigung des Finanzamtes über die
Entrichtung von Steuern, Bescheinigung der Krankenkassen über die rückstandslose
Beitragsentrichtung, Eintragung im Berufsund Handelsregister (falls zutreffend). Sofern ein
Unternehmen den Auftrag nicht alleine ausführen kann, d.h. eine Bietergemeinschaft bildet,
Unterauftragsverhältnisse oder Eignungsleihe erforderlich sind, sind die Formulare Wirt124 EU
(Erklärungen zu Ausschlussgründen und Angaben zum Unternehmen), die Eigenerklärung
zur Bietereignung und Wirt3293 (Bieterangaben zum Wettbewerbsregister) mehrfach
ausgefüllt einzureichen. Die Mitglieder von Bietergemeinschaften benennen eines ihrer
Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des
Vertrages. Dies erfolgt durch die Abgabe der, in der Erklärung der
BieterBewerbergemeinschaft (Wirt238) verlangten Angaben. Nachunternehmer
(Unterauftragnehmer mit Eignungsleihe): Das Formular Wirt235 (Unteraufträge Eignungsleihe)
ist mit dem Angebot einzureichen, des Weiteren sind pro Unternehmen ein separates
Formular Wirt124 EU und Wirt3293 einzureichen. Nachunternehmer (Unterauftragnehmer
ohne Eignungsleihe): Wenn das beteiligte Unternehmen einen Nachunternehmer
/Unterauftragnehmer ohne Eignungsleihe einsetzen möchte, ist pro Unternehmen das
Formular Wirt124 EU einzureichen. Der Hauptauftragnehmer muss im Formular
Unteraufträge Eignungsleihe (Wirt235) Angaben zu dem Unternehmen vornehmen.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet

Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit

Beschreibung: [1.] Referenzen (siehe Eigenerklärung zur Eignung ) über vergleichbare
Tätigkeiten, durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens bezogen auf die
letzten 3 Jahre (siehe Eigenerklärung zur Eignung ) Verfügt der Bieter/das Mitglied der
Bietergemeinschaft über mehrere Niederlassungen, so müssen sich die Referenzen auf die
Niederlassung beziehen, die den Auftrag ausführen soll. Bezieht sich die Referenz auf einen
vorgesehenen Nachunternehmer, so ist dies ergänzend anzugeben. Hat der Bieter eine
Leistung nicht vollständig selbst, sondern ganz oder teilweise durch einen Nachunternehmer
oder einen ARGE-Partner erbracht, so ist dies anzugeben, ggf. auf einem Beiblatt. Der Bieter
erklärt sich durch Angabe der Referenzen mit einer Nachfrage des Auftraggebers bei den
jeweiligen Referenzauftraggebern ohne seine gesonderte Zustimmung einverstanden. Wenn
nicht alle geforderten Felder zu einer Referenz ausgefüllt werden, kann die Referenz mangels
Überprüfbarkeit nicht berücksichtigt werden. [2.] Angaben zu Arbeitskräften: Es sind die
jahresdurchschnittliche Anzahl beschäftigter Arbeitskräfte des Unternehmens der letzten drei
abgeschlossenen Kalenderjahre zu benennen. [3.] Eingesetztes Personal: Für alle in der
Schule zur Leistungserbringung eingesetzten Personen müssen dem Auftragnehmer
erweiterte Führungszeugnisse vorliegen, die jeweils nicht älter als drei Jahre sind, d.h. der
Auftragnehmer muss im Rahmen regelmäßiger Überprüfungen dafür sorgen, dass die
erweiterten Führungszeugnisse rechtzeitig erneuert werden. [3.1] Leitung des
Verpflegungsbereich: Unabhängig vom Verpflegungssystem muss es eine verantwortliche
Person und somit einen festen Ansprechpartner geben. Diese Person muss über eine
einschlägige berufsfachliche Qualifikation wie z.B. Koch, Küchenmeister,
Hauswirtschaftsmeister, Hauswirtschaftlicher (Betriebs)Leiter, Diätassistent oder
Oecotrophologe verfügen. Sie muss regelmäßig an beruflichen Fortund
Weiterbildungsmaßnahmen mit ernährungswissenschaftlichem Schwerpunkt teilnehmen. [3.2]
Weiteres Küchenund Ausgabepersonal: Sofern Personal ohne einschlägige Berufsausbildung
beschäftigt wird, sind entsprechende Schulungsund Qualifizierungsmaßnahmen
durchzuführen, insbesondere eine Schulung zum Thema Lebensmittelhygiene und eine
Belehrung nach Infektionsschutzgesetz. Bei der Auswahl des Personals ist auf Aspekte wie
freundliches Auftreten, kommunikative Fähigkeiten und pädagogisches Geschick zu achten.
Ferner muss eine Unterweisung für den Umgang mit Kindern unterschiedlicher Altersgruppen
durchgeführt werden. Sofern Personal für das Aufbereiten der Speisen verantwortlich ist,
muss es für die betreffenden Prozessabläufe geschult werden. Zur Erweiterung der
Kompetenzen des Ausgabepersonals darf nur noch Ausgabepersonal eingesetzt werden,
dass eine vom Land Berlin kostenlos angebotene Schulung zum Umgang mit den Kindern bei
der Ausgabesituation im Umfang von 12 Stunden, verteilt über 2 Tage, absolviert hat. Die
Teilnahme an der Schulung muss spätestens 2 Jahre nach Zuschlagserteilung erfolgt sein,
sofern keine besonderen Gründe vorliegen, die außerhalb des Einflussbereichs des Bieters
liegen, wie z.B. wiederholte Absage der Fortbildung durch den Veranstalter. Wird neues, noch
nicht geschultes Ausgabepersonal im Unternehmen nach den ersten 18 Monaten des
Vertragszeitraumes eingestellt, muss der Bieter innerhalb von 6 Monaten nachweisen, dass
die betreffende(n) Person(en) geschult wurde(n). Die Teilnahmebescheinigung ist direkt nach
Erhalt dem Auftraggeber unaufgefordert vorzulegen. Über die Angebote der Schulung
informiert der Auftraggeber.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet

Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: [1.] Umsätze: Erklärung über den Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen
auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Leistungen betrifft, die mit der

zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter den Einschluss des Anteils bei gemeinsam
mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen. [2.] Betriebshaftpflicht: Der
Auftragnehmer muss während der gesamten Laufzeit des Vertrages über eine
Betriebshaftpflichtversicherung, deren Deckungssummen für Personenschäden mindestens
5.000.000,00 , für Sachschäden mindestens 2.000.000,00 beträgt, verfügen. Er hat bei
Vertragsbeginn den Abschluss einer entsprechenden Betriebshaftpflichtversicherung
nachzuweisen. Zu diesem Zweck übersendet er unaufgefordert einen entsprechenden
Nachweis an den Auftraggeber. [3.] Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und
Beiträgen zur Sozialversicherung: Erklärung, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern
und Abgaben sowie Sozialversicherungsbeiträge, soweit die Pflicht zur Beitragszahlung
besteht, ordnungsgemäß erfüllt worden. Auf Nachfrage (Angebot der engeren Wahl) sind eine
Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen
vorzulegen. [4.] Berufsgenossenschaft: Angabe zur Mitgliedschaft bei der
Berufsgenossenschaft. Auf Nachfrage (Angebot der engeren Wahl) ist eine qualifizierte
Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen
Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen vorzulegen.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet

5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Beschreibung: Die Ermittlung des wirtschaftlich günstigsten Angebots erfolgt anhand von 10
Kriterien, welche jeweils einer schulspezifischen festgelegten Bepunktung (losweise)
unterliegt. Die genaue Bepunktung sind aus den losbezogenen Unterlagen unter dem Register
Zuschlagskriterien zu entnehmen. Ein Angebot kann maximal 3.000 Bewertungspunkte
erhalten. Das Angebot mit den meisten Punkten gilt als das Wirtschaftlichste. Da es sich hier
um eine schulspezifische Bepunktung handelt, können die festgelegten Bewertungspunkte
losweise voneinander abweichen. Die 10 Kriterien wurde wie folgt benannt: 1 Gemüse in
BioQualität und/oder entsprechend Brandenburger Qualitätszeichen 2 Fleisch in BioQualität 3
Selbstverpflichtung zur Fortbildung mit dem Schwerpunkt vegetarisch Kochen für Kinder 4
Zusatzangebot für die Sonderkost 5 Frische Zubereitung von Rohkostund Blattsalaten und
Salatdressings 6 Probierportionen 7 Zufriedenheitsabfrage 8 Mitbestimmung Speisenplan 9
Wunschessen 10 Speisekarte mit vegetarischen Gerichten. Für die Kriterien 1 bis 9 sind die
jeweils erreichten Bewertungspunkte für den Bieter in den losbezogenen Unterlagen direkt
ersichtlich. Nähere Beschreibungen zu den Kriterien 1 bis 9 sind aus dem Dokument
Erläuterung_zum_Wertungsprozedere zu entnehmen. Die Bewertung des Kriteriums 10
erfolgt davon abweichend von 3 vom Mittagessenausschuss bestimmten Personen, die
nachfolgend und in den übrigen Vergabeunterlagen auch als Bewertende bezeichnet sind. Der
Bieter stellt hier in der losbezogenen Unterlage, Register Speisekarte vegetarische Gerichte
seine Speisekarte dar. Die genauen Vorgaben hierfür sind aus dem Dokument
Erläuterung_zum_Wertungsprozedere zu entnehmen. Die Bewertung der Speisekarten
erfolgt nach Abgabe des Angebotes durch die Bewertenden. Bewertet wird die Akzeptanz
jedes einzelnen Gerichts, also ob aufgrund der Erfahrungen der Bewertenden an ihrer Schule
angenommen werden kann, dass dort besonders viele Schülerxinnen (volle Akzeptanz) oder
durchschnittlich viele (teilweise Akzeptanz) oder eher weniger Schülerxinnen (geringe
Akzeptanz) das Gericht in der beschriebenen Form ohne Änderungswünsche bestellen und
ohne wesentliche Überreste verzehren würden, wenn die Mittagessensaufnahme ungestört
verläuft. Für den Fall, dass die Bezeichnung des Gerichts nicht den festgelegten Vorgaben
entspricht oder keine Angabe gemacht wurde, wird das Gericht mit nicht gewertet bewertet
und erhält 0 Punkte. Zu diesem Zweck übersendet die ausschreibende Stelle, sofern und

soweit pro Los mehrere Angebote abgegeben wurden, die nicht gemäß § 57 VgV
ausgeschlossen wurden, den Bewertenden des betreffenden Loses die Speisekarte
vegetarische Gerichte aus der losbezogenen Unterlage ohne Angaben des Bieters, also
anonymisiert. Die Bewertenden müssen der ausschreibenden Stelle vor der Übersendung der
losbezogenen Unterlage/Speisekarte jeweils eine von ihnen unterzeichnete Erklärung gemäß
§ 6 VgV vorlegen. Personen, von denen vor Übersendung der Speisekarten keine
unterzeichnete Erklärung gemäß § 6 VgV vorliegt, dürfen an der Bewertung der Akzeptanz der
Speisekarten nicht teilnehmen. Die Bewertenden sind berechtigt, sich mit anderen
Bewertenden ihrer Schule über die Akzeptanz der Speisekarten und ihre vorläufigen
Einschätzungen hinsichtlich der Bewertung der Akzeptanz der Speisekarten auszutauschen
und dazu zu diskutieren. Die ausschreibende Stelle überträgt die Bewertung in die
losbezogene Unterlage; sowohl die Punkte als auch die erzielte Gesamtpunktzahl des
Angebotes werden automatisch addiert bzw. ermittelt. Die Gesamtpunktzahl wird
mathematisch auf 2 Stellen nach dem Komma gerundet. Bevorzugte Vergabe Bei sonst
gleichwertigen Angeboten erhalten folgende Angebote bevorzugt den Zuschlag. Angebote von
anerkannten Werkstätten für behinderte Menschen nach § 219 des Neunten Buches
Sozialgesetzbuch, Inklusionsbetriebe nach § 215 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch
sowie Werkstätten für behinderte Menschen aus anderen Staaten, die nach deren rechtlichen
Bestimmungen mit den vorgenannten deutschen Einrichtungen vergleichbar sind sowie
Inklusionsbetriebe aus anderen Staaten, die mit den vorgenannten deutschen
Inklusionsbetrieben vergleichbar sind; dies ist der Fall, wenn a) wenigstens 30 Prozent der von
dem Inklusionsbetrieb auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt Beschäftigten, Menschen mit
Behinderungen sind, deren Teilhabe an einer sonstigen Beschäftigung auf dem allgemeinen
Arbeitsmarkt auf Grund von Art oder Schwere der Behinderung oder wegen sonstiger
Umstände voraussichtlich trotz Ausschöpfens aller Fördermöglichkeiten auf besondere
Schwierigkeiten stößt und b) der Inklusionsbetrieb diesen Menschen mit Behinderungen
Maßnahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung und arbeitsbegleitende Betreuung
anbietet, soweit erforderlich auch Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung oder Gelegenheit
zur Teilnahme an entsprechenden außerbetrieblichen Maßnahmen und Unterstützung bei der
Vermittlung in eine sonstige Beschäftigung in einem Betrieb oder einer Dienststelle auf dem
allgemeinen Arbeitsmarkt. Losvergabe Im Falle der Punktgleichheit mehrerer Angebote
entscheidet das Los.

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 23/05/2024 10:00:00 (UTC+2)
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.meinauftrag.rib.de/public
/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/2/tenderId/181168
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
Name: https://www.meinauftrag.rib.de
URL: https://www.meinauftrag.rib.de

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Verfahrensbedingungen:
Voraussichtliches Datum der Absendung der Aufforderungen zur Angebotseinreichung: 29/04
/2024
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.meinauftrag.rib.de
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch

Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 30/05/2024 10:00:00 (UTC+2)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 130 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Nachforderungen erfolgen im Rahmen der Vorgaben des § 56 VgV.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 30/05/2024 10:00:00 (UTC+2)
Ort: Zentrale Vergabestelle
Auftragsbedingungen:
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Informationen über die Überprüfungsfristen: Verstöße gegen Vergabevorschriften, die
aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind
spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer
Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein
Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu
stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o.a. Fristen gelten
nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige
Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat,
ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die
Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und
Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer
Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies
aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im
Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen
Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags,
jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat
der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht,
endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der
Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der teilnehmenden Personen: 1
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Schlichtungsstelle: Vergabekammer des Landes Berlin
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Landes Berlin
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt:
Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg von Berlin

Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt: Bezirksamt
Tempelhof-Schöneberg von Berlin
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt:
Vergabekammer des Landes Berlin

5.1. Los: LOT-0034
Titel: G25 Mascha-Kaleko-GS und Y07 Eckener-Gymnasium
Beschreibung: Herstellung, Lieferung und Ausgabe von Schulmittagessen (einschließlich
eines täglichen Rohkostanteils und eines Getränks) an der/den in der Losbeschreibung
ausgewiesenen Berliner Schulen inkl. der Reinigung der zu nutzenden schulischen Räume
sowie der Entsorgung der hierbei anfallenden Speisereste und Abfälle. Es gilt ein Brutto-
Festpreis.
Interne Kennung: 34

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 55524000 Verpflegungsdienste für Schulen
Menge: 345

5.1.2. Erfüllungsort
Stadt: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland

5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 04/11/2024
Enddatum der Laufzeit: 31/07/2028

5.1.5. Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1 498 909,54 EUR

5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:selbst# Bei der in Menge (BT25Lot)
eingetragenen Zahl, handelt es sich um Essensportionen im Vertragszeitraum. Die
Höchstmenge der Rahmenvereinbarung in Bezug auf die abzugebenden Portionen ist 345679
Portionen

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9. Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: Die nachstehenden Angaben, Erklärungen, Nachweise und Unterlagen sind
von den Bietenden bzw. jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft einzureichen. Ausländische
Bietende können jeweils vergleichbare Nachweise ihres Herkunftslandes in beglaubigter
deutscher Übersetzung vorlegen. Die vom Auftraggeber bereit gestellte Erklärung zur

Eignung und die Erklärung zu Ausschlussgründen und Angaben zum Unternehmen
(Wirt124 EU), Wirt3293 (Bieterangaben Wettbewerbsregister) sind vollständig ausgefüllt
einzureichen. Die Eignung ist durch Eintragung in das Unternehmerund Lieferantenverzeichnis
bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen (ULV) oder gleichwertige
Eintragung bei einer Präqualifizierungsstelle einer IHK oder Auftragsstelle oder Eigenerklärung
gem. Formular Wirt124 EU nachzuweisen. Die einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)
kann als vorläufiger Nachweis zur Eignung eingereicht werden. Ersatzweise nachfolgend
aufgeführte Bescheinigungen, nicht älter als 1 Jahr: Bescheinigung des Finanzamtes über die
Entrichtung von Steuern, Bescheinigung der Krankenkassen über die rückstandslose
Beitragsentrichtung, Eintragung im Berufsund Handelsregister (falls zutreffend). Sofern ein
Unternehmen den Auftrag nicht alleine ausführen kann, d.h. eine Bietergemeinschaft bildet,
Unterauftragsverhältnisse oder Eignungsleihe erforderlich sind, sind die Formulare Wirt124 EU
(Erklärungen zu Ausschlussgründen und Angaben zum Unternehmen), die Eigenerklärung
zur Bietereignung und Wirt3293 (Bieterangaben zum Wettbewerbsregister) mehrfach
ausgefüllt einzureichen. Die Mitglieder von Bietergemeinschaften benennen eines ihrer
Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des
Vertrages. Dies erfolgt durch die Abgabe der, in der Erklärung der
BieterBewerbergemeinschaft (Wirt238) verlangten Angaben. Nachunternehmer
(Unterauftragnehmer mit Eignungsleihe): Das Formular Wirt235 (Unteraufträge Eignungsleihe)
ist mit dem Angebot einzureichen, des Weiteren sind pro Unternehmen ein separates
Formular Wirt124 EU und Wirt3293 einzureichen. Nachunternehmer (Unterauftragnehmer
ohne Eignungsleihe): Wenn das beteiligte Unternehmen einen Nachunternehmer
/Unterauftragnehmer ohne Eignungsleihe einsetzen möchte, ist pro Unternehmen das
Formular Wirt124 EU einzureichen. Der Hauptauftragnehmer muss im Formular
Unteraufträge Eignungsleihe (Wirt235) Angaben zu dem Unternehmen vornehmen.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet

Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: [1.] Referenzen (siehe Eigenerklärung zur Eignung ) über vergleichbare
Tätigkeiten, durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens bezogen auf die
letzten 3 Jahre (siehe Eigenerklärung zur Eignung ) Verfügt der Bieter/das Mitglied der
Bietergemeinschaft über mehrere Niederlassungen, so müssen sich die Referenzen auf die
Niederlassung beziehen, die den Auftrag ausführen soll. Bezieht sich die Referenz auf einen
vorgesehenen Nachunternehmer, so ist dies ergänzend anzugeben. Hat der Bieter eine
Leistung nicht vollständig selbst, sondern ganz oder teilweise durch einen Nachunternehmer
oder einen ARGE-Partner erbracht, so ist dies anzugeben, ggf. auf einem Beiblatt. Der Bieter
erklärt sich durch Angabe der Referenzen mit einer Nachfrage des Auftraggebers bei den
jeweiligen Referenzauftraggebern ohne seine gesonderte Zustimmung einverstanden. Wenn
nicht alle geforderten Felder zu einer Referenz ausgefüllt werden, kann die Referenz mangels
Überprüfbarkeit nicht berücksichtigt werden. [2.] Angaben zu Arbeitskräften: Es sind die
jahresdurchschnittliche Anzahl beschäftigter Arbeitskräfte des Unternehmens der letzten drei
abgeschlossenen Kalenderjahre zu benennen. [3.] Eingesetztes Personal: Für alle in der
Schule zur Leistungserbringung eingesetzten Personen müssen dem Auftragnehmer
erweiterte Führungszeugnisse vorliegen, die jeweils nicht älter als drei Jahre sind, d.h. der
Auftragnehmer muss im Rahmen regelmäßiger Überprüfungen dafür sorgen, dass die
erweiterten Führungszeugnisse rechtzeitig erneuert werden. [3.1] Leitung des
Verpflegungsbereich: Unabhängig vom Verpflegungssystem muss es eine verantwortliche
Person und somit einen festen Ansprechpartner geben. Diese Person muss über eine

einschlägige berufsfachliche Qualifikation wie z.B. Koch, Küchenmeister,
Hauswirtschaftsmeister, Hauswirtschaftlicher (Betriebs)Leiter, Diätassistent oder
Oecotrophologe verfügen. Sie muss regelmäßig an beruflichen Fortund
Weiterbildungsmaßnahmen mit ernährungswissenschaftlichem Schwerpunkt teilnehmen. [3.2]
Weiteres Küchenund Ausgabepersonal: Sofern Personal ohne einschlägige Berufsausbildung
beschäftigt wird, sind entsprechende Schulungsund Qualifizierungsmaßnahmen
durchzuführen, insbesondere eine Schulung zum Thema Lebensmittelhygiene und eine
Belehrung nach Infektionsschutzgesetz. Bei der Auswahl des Personals ist auf Aspekte wie
freundliches Auftreten, kommunikative Fähigkeiten und pädagogisches Geschick zu achten.
Ferner muss eine Unterweisung für den Umgang mit Kindern unterschiedlicher Altersgruppen
durchgeführt werden. Sofern Personal für das Aufbereiten der Speisen verantwortlich ist,
muss es für die betreffenden Prozessabläufe geschult werden. Zur Erweiterung der
Kompetenzen des Ausgabepersonals darf nur noch Ausgabepersonal eingesetzt werden,
dass eine vom Land Berlin kostenlos angebotene Schulung zum Umgang mit den Kindern bei
der Ausgabesituation im Umfang von 12 Stunden, verteilt über 2 Tage, absolviert hat. Die
Teilnahme an der Schulung muss spätestens 2 Jahre nach Zuschlagserteilung erfolgt sein,
sofern keine besonderen Gründe vorliegen, die außerhalb des Einflussbereichs des Bieters
liegen, wie z.B. wiederholte Absage der Fortbildung durch den Veranstalter. Wird neues, noch
nicht geschultes Ausgabepersonal im Unternehmen nach den ersten 18 Monaten des
Vertragszeitraumes eingestellt, muss der Bieter innerhalb von 6 Monaten nachweisen, dass
die betreffende(n) Person(en) geschult wurde(n). Die Teilnahmebescheinigung ist direkt nach
Erhalt dem Auftraggeber unaufgefordert vorzulegen. Über die Angebote der Schulung
informiert der Auftraggeber.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet

Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: [1.] Umsätze: Erklärung über den Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen
auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Leistungen betrifft, die mit der
zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter den Einschluss des Anteils bei gemeinsam
mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen. [2.] Betriebshaftpflicht: Der
Auftragnehmer muss während der gesamten Laufzeit des Vertrages über eine
Betriebshaftpflichtversicherung, deren Deckungssummen für Personenschäden mindestens
5.000.000,00 , für Sachschäden mindestens 2.000.000,00 beträgt, verfügen. Er hat bei
Vertragsbeginn den Abschluss einer entsprechenden Betriebshaftpflichtversicherung
nachzuweisen. Zu diesem Zweck übersendet er unaufgefordert einen entsprechenden
Nachweis an den Auftraggeber. [3.] Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und
Beiträgen zur Sozialversicherung: Erklärung, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern
und Abgaben sowie Sozialversicherungsbeiträge, soweit die Pflicht zur Beitragszahlung
besteht, ordnungsgemäß erfüllt worden. Auf Nachfrage (Angebot der engeren Wahl) sind eine
Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen
vorzulegen. [4.] Berufsgenossenschaft: Angabe zur Mitgliedschaft bei der
Berufsgenossenschaft. Auf Nachfrage (Angebot der engeren Wahl) ist eine qualifizierte
Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen
Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen vorzulegen.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet

5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität

Beschreibung: Die Ermittlung des wirtschaftlich günstigsten Angebots erfolgt anhand von 10
Kriterien, welche jeweils einer schulspezifischen festgelegten Bepunktung (losweise)
unterliegt. Die genaue Bepunktung sind aus den losbezogenen Unterlagen unter dem Register
Zuschlagskriterien zu entnehmen. Ein Angebot kann maximal 3.000 Bewertungspunkte
erhalten. Das Angebot mit den meisten Punkten gilt als das Wirtschaftlichste. Da es sich hier
um eine schulspezifische Bepunktung handelt, können die festgelegten Bewertungspunkte
losweise voneinander abweichen. Die 10 Kriterien wurde wie folgt benannt: 1 Gemüse in
BioQualität und/oder entsprechend Brandenburger Qualitätszeichen 2 Fleisch in BioQualität 3
Selbstverpflichtung zur Fortbildung mit dem Schwerpunkt vegetarisch Kochen für Kinder 4
Zusatzangebot für die Sonderkost 5 Frische Zubereitung von Rohkostund Blattsalaten und
Salatdressings 6 Probierportionen 7 Zufriedenheitsabfrage 8 Mitbestimmung Speisenplan 9
Wunschessen 10 Speisekarte mit vegetarischen Gerichten. Für die Kriterien 1 bis 9 sind die
jeweils erreichten Bewertungspunkte für den Bieter in den losbezogenen Unterlagen direkt
ersichtlich. Nähere Beschreibungen zu den Kriterien 1 bis 9 sind aus dem Dokument
Erläuterung_zum_Wertungsprozedere zu entnehmen. Die Bewertung des Kriteriums 10
erfolgt davon abweichend von 3 vom Mittagessenausschuss bestimmten Personen, die
nachfolgend und in den übrigen Vergabeunterlagen auch als Bewertende bezeichnet sind. Der
Bieter stellt hier in der losbezogenen Unterlage, Register Speisekarte vegetarische Gerichte
seine Speisekarte dar. Die genauen Vorgaben hierfür sind aus dem Dokument
Erläuterung_zum_Wertungsprozedere zu entnehmen. Die Bewertung der Speisekarten
erfolgt nach Abgabe des Angebotes durch die Bewertenden. Bewertet wird die Akzeptanz
jedes einzelnen Gerichts, also ob aufgrund der Erfahrungen der Bewertenden an ihrer Schule
angenommen werden kann, dass dort besonders viele Schülerxinnen (volle Akzeptanz) oder
durchschnittlich viele (teilweise Akzeptanz) oder eher weniger Schülerxinnen (geringe
Akzeptanz) das Gericht in der beschriebenen Form ohne Änderungswünsche bestellen und
ohne wesentliche Überreste verzehren würden, wenn die Mittagessensaufnahme ungestört
verläuft. Für den Fall, dass die Bezeichnung des Gerichts nicht den festgelegten Vorgaben
entspricht oder keine Angabe gemacht wurde, wird das Gericht mit nicht gewertet bewertet
und erhält 0 Punkte. Zu diesem Zweck übersendet die ausschreibende Stelle, sofern und
soweit pro Los mehrere Angebote abgegeben wurden, die nicht gemäß § 57 VgV
ausgeschlossen wurden, den Bewertenden des betreffenden Loses die Speisekarte
vegetarische Gerichte aus der losbezogenen Unterlage ohne Angaben des Bieters, also
anonymisiert. Die Bewertenden müssen der ausschreibenden Stelle vor der Übersendung der
losbezogenen Unterlage/Speisekarte jeweils eine von ihnen unterzeichnete Erklärung gemäß
§ 6 VgV vorlegen. Personen, von denen vor Übersendung der Speisekarten keine
unterzeichnete Erklärung gemäß § 6 VgV vorliegt, dürfen an der Bewertung der Akzeptanz der
Speisekarten nicht teilnehmen. Die Bewertenden sind berechtigt, sich mit anderen
Bewertenden ihrer Schule über die Akzeptanz der Speisekarten und ihre vorläufigen
Einschätzungen hinsichtlich der Bewertung der Akzeptanz der Speisekarten auszutauschen
und dazu zu diskutieren. Die ausschreibende Stelle überträgt die Bewertung in die
losbezogene Unterlage; sowohl die Punkte als auch die erzielte Gesamtpunktzahl des
Angebotes werden automatisch addiert bzw. ermittelt. Die Gesamtpunktzahl wird
mathematisch auf 2 Stellen nach dem Komma gerundet. Bevorzugte Vergabe Bei sonst
gleichwertigen Angeboten erhalten folgende Angebote bevorzugt den Zuschlag. Angebote von
anerkannten Werkstätten für behinderte Menschen nach § 219 des Neunten Buches
Sozialgesetzbuch, Inklusionsbetriebe nach § 215 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch
sowie Werkstätten für behinderte Menschen aus anderen Staaten, die nach deren rechtlichen
Bestimmungen mit den vorgenannten deutschen Einrichtungen vergleichbar sind sowie
Inklusionsbetriebe aus anderen Staaten, die mit den vorgenannten deutschen
Inklusionsbetrieben vergleichbar sind; dies ist der Fall, wenn a) wenigstens 30 Prozent der von

dem Inklusionsbetrieb auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt Beschäftigten, Menschen mit
Behinderungen sind, deren Teilhabe an einer sonstigen Beschäftigung auf dem allgemeinen
Arbeitsmarkt auf Grund von Art oder Schwere der Behinderung oder wegen sonstiger
Umstände voraussichtlich trotz Ausschöpfens aller Fördermöglichkeiten auf besondere
Schwierigkeiten stößt und b) der Inklusionsbetrieb diesen Menschen mit Behinderungen
Maßnahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung und arbeitsbegleitende Betreuung
anbietet, soweit erforderlich auch Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung oder Gelegenheit
zur Teilnahme an entsprechenden außerbetrieblichen Maßnahmen und Unterstützung bei der
Vermittlung in eine sonstige Beschäftigung in einem Betrieb oder einer Dienststelle auf dem
allgemeinen Arbeitsmarkt. Losvergabe Im Falle der Punktgleichheit mehrerer Angebote
entscheidet das Los.

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 23/05/2024 10:00:00 (UTC+2)
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.meinauftrag.rib.de/public
/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/2/tenderId/181168
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
Name: https://www.meinauftrag.rib.de
URL: https://www.meinauftrag.rib.de

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Verfahrensbedingungen:
Voraussichtliches Datum der Absendung der Aufforderungen zur Angebotseinreichung: 29/04
/2024
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.meinauftrag.rib.de
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 30/05/2024 10:00:00 (UTC+2)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 130 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Nachforderungen erfolgen im Rahmen der Vorgaben des § 56 VgV.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 30/05/2024 10:00:00 (UTC+2)
Ort: Zentrale Vergabestelle
Auftragsbedingungen:
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Informationen über die Überprüfungsfristen: Verstöße gegen Vergabevorschriften, die
aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind
spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer
Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein
Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des

Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu
stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o.a. Fristen gelten
nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige
Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat,
ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die
Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und
Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer
Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies
aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im
Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen
Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags,
jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat
der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht,
endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der
Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der teilnehmenden Personen: 1
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Schlichtungsstelle: Vergabekammer des Landes Berlin
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Landes Berlin
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt:
Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg von Berlin
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt: Bezirksamt
Tempelhof-Schöneberg von Berlin
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt:
Vergabekammer des Landes Berlin

5.1. Los: LOT-0035
Titel: G34 Marienfelder GS H1 und H2
Beschreibung: Herstellung, Lieferung und Ausgabe von Schulmittagessen (einschließlich
eines täglichen Rohkostanteils und eines Getränks) an der/den in der Losbeschreibung
ausgewiesenen Berliner Schulen inkl. der Reinigung der zu nutzenden schulischen Räume
sowie der Entsorgung der hierbei anfallenden Speisereste und Abfälle. Es gilt ein Brutto-
Festpreis.
Interne Kennung: 35

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 55524000 Verpflegungsdienste für Schulen
Menge: 651

5.1.2. Erfüllungsort
Stadt: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland

5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 04/11/2024
Enddatum der Laufzeit: 31/07/2028

5.1.5. Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 2 822 856,05 EUR

5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:selbst# Bei der in Menge (BT25Lot)
eingetragenen Zahl, handelt es sich um Essensportionen im Vertragszeitraum. Die
Höchstmenge der Rahmenvereinbarung in Bezug auf die abzugebenden Portionen ist 651008
Portionen

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9. Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: Die nachstehenden Angaben, Erklärungen, Nachweise und Unterlagen sind
von den Bietenden bzw. jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft einzureichen. Ausländische
Bietende können jeweils vergleichbare Nachweise ihres Herkunftslandes in beglaubigter
deutscher Übersetzung vorlegen. Die vom Auftraggeber bereit gestellte Erklärung zur
Eignung und die Erklärung zu Ausschlussgründen und Angaben zum Unternehmen
(Wirt124 EU), Wirt3293 (Bieterangaben Wettbewerbsregister) sind vollständig ausgefüllt
einzureichen. Die Eignung ist durch Eintragung in das Unternehmerund Lieferantenverzeichnis
bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen (ULV) oder gleichwertige
Eintragung bei einer Präqualifizierungsstelle einer IHK oder Auftragsstelle oder Eigenerklärung
gem. Formular Wirt124 EU nachzuweisen. Die einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)
kann als vorläufiger Nachweis zur Eignung eingereicht werden. Ersatzweise nachfolgend
aufgeführte Bescheinigungen, nicht älter als 1 Jahr: Bescheinigung des Finanzamtes über die
Entrichtung von Steuern, Bescheinigung der Krankenkassen über die rückstandslose
Beitragsentrichtung, Eintragung im Berufsund Handelsregister (falls zutreffend). Sofern ein
Unternehmen den Auftrag nicht alleine ausführen kann, d.h. eine Bietergemeinschaft bildet,
Unterauftragsverhältnisse oder Eignungsleihe erforderlich sind, sind die Formulare Wirt124 EU
(Erklärungen zu Ausschlussgründen und Angaben zum Unternehmen), die Eigenerklärung
zur Bietereignung und Wirt3293 (Bieterangaben zum Wettbewerbsregister) mehrfach
ausgefüllt einzureichen. Die Mitglieder von Bietergemeinschaften benennen eines ihrer
Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des
Vertrages. Dies erfolgt durch die Abgabe der, in der Erklärung der
BieterBewerbergemeinschaft (Wirt238) verlangten Angaben. Nachunternehmer
(Unterauftragnehmer mit Eignungsleihe): Das Formular Wirt235 (Unteraufträge Eignungsleihe)
ist mit dem Angebot einzureichen, des Weiteren sind pro Unternehmen ein separates
Formular Wirt124 EU und Wirt3293 einzureichen. Nachunternehmer (Unterauftragnehmer
ohne Eignungsleihe): Wenn das beteiligte Unternehmen einen Nachunternehmer

/Unterauftragnehmer ohne Eignungsleihe einsetzen möchte, ist pro Unternehmen das
Formular Wirt124 EU einzureichen. Der Hauptauftragnehmer muss im Formular
Unteraufträge Eignungsleihe (Wirt235) Angaben zu dem Unternehmen vornehmen.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet

Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: [1.] Referenzen (siehe Eigenerklärung zur Eignung ) über vergleichbare
Tätigkeiten, durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens bezogen auf die
letzten 3 Jahre (siehe Eigenerklärung zur Eignung ) Verfügt der Bieter/das Mitglied der
Bietergemeinschaft über mehrere Niederlassungen, so müssen sich die Referenzen auf die
Niederlassung beziehen, die den Auftrag ausführen soll. Bezieht sich die Referenz auf einen
vorgesehenen Nachunternehmer, so ist dies ergänzend anzugeben. Hat der Bieter eine
Leistung nicht vollständig selbst, sondern ganz oder teilweise durch einen Nachunternehmer
oder einen ARGE-Partner erbracht, so ist dies anzugeben, ggf. auf einem Beiblatt. Der Bieter
erklärt sich durch Angabe der Referenzen mit einer Nachfrage des Auftraggebers bei den
jeweiligen Referenzauftraggebern ohne seine gesonderte Zustimmung einverstanden. Wenn
nicht alle geforderten Felder zu einer Referenz ausgefüllt werden, kann die Referenz mangels
Überprüfbarkeit nicht berücksichtigt werden. [2.] Angaben zu Arbeitskräften: Es sind die
jahresdurchschnittliche Anzahl beschäftigter Arbeitskräfte des Unternehmens der letzten drei
abgeschlossenen Kalenderjahre zu benennen. [3.] Eingesetztes Personal: Für alle in der
Schule zur Leistungserbringung eingesetzten Personen müssen dem Auftragnehmer
erweiterte Führungszeugnisse vorliegen, die jeweils nicht älter als drei Jahre sind, d.h. der
Auftragnehmer muss im Rahmen regelmäßiger Überprüfungen dafür sorgen, dass die
erweiterten Führungszeugnisse rechtzeitig erneuert werden. [3.1] Leitung des
Verpflegungsbereich: Unabhängig vom Verpflegungssystem muss es eine verantwortliche
Person und somit einen festen Ansprechpartner geben. Diese Person muss über eine
einschlägige berufsfachliche Qualifikation wie z.B. Koch, Küchenmeister,
Hauswirtschaftsmeister, Hauswirtschaftlicher (Betriebs)Leiter, Diätassistent oder
Oecotrophologe verfügen. Sie muss regelmäßig an beruflichen Fortund
Weiterbildungsmaßnahmen mit ernährungswissenschaftlichem Schwerpunkt teilnehmen. [3.2]
Weiteres Küchenund Ausgabepersonal: Sofern Personal ohne einschlägige Berufsausbildung
beschäftigt wird, sind entsprechende Schulungsund Qualifizierungsmaßnahmen
durchzuführen, insbesondere eine Schulung zum Thema Lebensmittelhygiene und eine
Belehrung nach Infektionsschutzgesetz. Bei der Auswahl des Personals ist auf Aspekte wie
freundliches Auftreten, kommunikative Fähigkeiten und pädagogisches Geschick zu achten.
Ferner muss eine Unterweisung für den Umgang mit Kindern unterschiedlicher Altersgruppen
durchgeführt werden. Sofern Personal für das Aufbereiten der Speisen verantwortlich ist,
muss es für die betreffenden Prozessabläufe geschult werden. Zur Erweiterung der
Kompetenzen des Ausgabepersonals darf nur noch Ausgabepersonal eingesetzt werden,
dass eine vom Land Berlin kostenlos angebotene Schulung zum Umgang mit den Kindern bei
der Ausgabesituation im Umfang von 12 Stunden, verteilt über 2 Tage, absolviert hat. Die
Teilnahme an der Schulung muss spätestens 2 Jahre nach Zuschlagserteilung erfolgt sein,
sofern keine besonderen Gründe vorliegen, die außerhalb des Einflussbereichs des Bieters
liegen, wie z.B. wiederholte Absage der Fortbildung durch den Veranstalter. Wird neues, noch
nicht geschultes Ausgabepersonal im Unternehmen nach den ersten 18 Monaten des
Vertragszeitraumes eingestellt, muss der Bieter innerhalb von 6 Monaten nachweisen, dass

die betreffende(n) Person(en) geschult wurde(n). Die Teilnahmebescheinigung ist direkt nach
Erhalt dem Auftraggeber unaufgefordert vorzulegen. Über die Angebote der Schulung
informiert der Auftraggeber.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet

Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: [1.] Umsätze: Erklärung über den Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen
auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Leistungen betrifft, die mit der
zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter den Einschluss des Anteils bei gemeinsam
mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen. [2.] Betriebshaftpflicht: Der
Auftragnehmer muss während der gesamten Laufzeit des Vertrages über eine
Betriebshaftpflichtversicherung, deren Deckungssummen für Personenschäden mindestens
5.000.000,00 , für Sachschäden mindestens 2.000.000,00 beträgt, verfügen. Er hat bei
Vertragsbeginn den Abschluss einer entsprechenden Betriebshaftpflichtversicherung
nachzuweisen. Zu diesem Zweck übersendet er unaufgefordert einen entsprechenden
Nachweis an den Auftraggeber. [3.] Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und
Beiträgen zur Sozialversicherung: Erklärung, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern
und Abgaben sowie Sozialversicherungsbeiträge, soweit die Pflicht zur Beitragszahlung
besteht, ordnungsgemäß erfüllt worden. Auf Nachfrage (Angebot der engeren Wahl) sind eine
Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen
vorzulegen. [4.] Berufsgenossenschaft: Angabe zur Mitgliedschaft bei der
Berufsgenossenschaft. Auf Nachfrage (Angebot der engeren Wahl) ist eine qualifizierte
Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen
Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen vorzulegen.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet

5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Beschreibung: Die Ermittlung des wirtschaftlich günstigsten Angebots erfolgt anhand von 10
Kriterien, welche jeweils einer schulspezifischen festgelegten Bepunktung (losweise)
unterliegt. Die genaue Bepunktung sind aus den losbezogenen Unterlagen unter dem Register
Zuschlagskriterien zu entnehmen. Ein Angebot kann maximal 3.000 Bewertungspunkte
erhalten. Das Angebot mit den meisten Punkten gilt als das Wirtschaftlichste. Da es sich hier
um eine schulspezifische Bepunktung handelt, können die festgelegten Bewertungspunkte
losweise voneinander abweichen. Die 10 Kriterien wurde wie folgt benannt: 1 Gemüse in
BioQualität und/oder entsprechend Brandenburger Qualitätszeichen 2 Fleisch in BioQualität 3
Selbstverpflichtung zur Fortbildung mit dem Schwerpunkt vegetarisch Kochen für Kinder 4
Zusatzangebot für die Sonderkost 5 Frische Zubereitung von Rohkostund Blattsalaten und
Salatdressings 6 Probierportionen 7 Zufriedenheitsabfrage 8 Mitbestimmung Speisenplan 9
Wunschessen 10 Speisekarte mit vegetarischen Gerichten. Für die Kriterien 1 bis 9 sind die
jeweils erreichten Bewertungspunkte für den Bieter in den losbezogenen Unterlagen direkt
ersichtlich. Nähere Beschreibungen zu den Kriterien 1 bis 9 sind aus dem Dokument
Erläuterung_zum_Wertungsprozedere zu entnehmen. Die Bewertung des Kriteriums 10
erfolgt davon abweichend von 3 vom Mittagessenausschuss bestimmten Personen, die
nachfolgend und in den übrigen Vergabeunterlagen auch als Bewertende bezeichnet sind. Der
Bieter stellt hier in der losbezogenen Unterlage, Register Speisekarte vegetarische Gerichte
seine Speisekarte dar. Die genauen Vorgaben hierfür sind aus dem Dokument
Erläuterung_zum_Wertungsprozedere zu entnehmen. Die Bewertung der Speisekarten

erfolgt nach Abgabe des Angebotes durch die Bewertenden. Bewertet wird die Akzeptanz
jedes einzelnen Gerichts, also ob aufgrund der Erfahrungen der Bewertenden an ihrer Schule
angenommen werden kann, dass dort besonders viele Schülerxinnen (volle Akzeptanz) oder
durchschnittlich viele (teilweise Akzeptanz) oder eher weniger Schülerxinnen (geringe
Akzeptanz) das Gericht in der beschriebenen Form ohne Änderungswünsche bestellen und
ohne wesentliche Überreste verzehren würden, wenn die Mittagessensaufnahme ungestört
verläuft. Für den Fall, dass die Bezeichnung des Gerichts nicht den festgelegten Vorgaben
entspricht oder keine Angabe gemacht wurde, wird das Gericht mit nicht gewertet bewertet
und erhält 0 Punkte. Zu diesem Zweck übersendet die ausschreibende Stelle, sofern und
soweit pro Los mehrere Angebote abgegeben wurden, die nicht gemäß § 57 VgV
ausgeschlossen wurden, den Bewertenden des betreffenden Loses die Speisekarte
vegetarische Gerichte aus der losbezogenen Unterlage ohne Angaben des Bieters, also
anonymisiert. Die Bewertenden müssen der ausschreibenden Stelle vor der Übersendung der
losbezogenen Unterlage/Speisekarte jeweils eine von ihnen unterzeichnete Erklärung gemäß
§ 6 VgV vorlegen. Personen, von denen vor Übersendung der Speisekarten keine
unterzeichnete Erklärung gemäß § 6 VgV vorliegt, dürfen an der Bewertung der Akzeptanz der
Speisekarten nicht teilnehmen. Die Bewertenden sind berechtigt, sich mit anderen
Bewertenden ihrer Schule über die Akzeptanz der Speisekarten und ihre vorläufigen
Einschätzungen hinsichtlich der Bewertung der Akzeptanz der Speisekarten auszutauschen
und dazu zu diskutieren. Die ausschreibende Stelle überträgt die Bewertung in die
losbezogene Unterlage; sowohl die Punkte als auch die erzielte Gesamtpunktzahl des
Angebotes werden automatisch addiert bzw. ermittelt. Die Gesamtpunktzahl wird
mathematisch auf 2 Stellen nach dem Komma gerundet. Bevorzugte Vergabe Bei sonst
gleichwertigen Angeboten erhalten folgende Angebote bevorzugt den Zuschlag. Angebote von
anerkannten Werkstätten für behinderte Menschen nach § 219 des Neunten Buches
Sozialgesetzbuch, Inklusionsbetriebe nach § 215 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch
sowie Werkstätten für behinderte Menschen aus anderen Staaten, die nach deren rechtlichen
Bestimmungen mit den vorgenannten deutschen Einrichtungen vergleichbar sind sowie
Inklusionsbetriebe aus anderen Staaten, die mit den vorgenannten deutschen
Inklusionsbetrieben vergleichbar sind; dies ist der Fall, wenn a) wenigstens 30 Prozent der von
dem Inklusionsbetrieb auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt Beschäftigten, Menschen mit
Behinderungen sind, deren Teilhabe an einer sonstigen Beschäftigung auf dem allgemeinen
Arbeitsmarkt auf Grund von Art oder Schwere der Behinderung oder wegen sonstiger
Umstände voraussichtlich trotz Ausschöpfens aller Fördermöglichkeiten auf besondere
Schwierigkeiten stößt und b) der Inklusionsbetrieb diesen Menschen mit Behinderungen
Maßnahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung und arbeitsbegleitende Betreuung
anbietet, soweit erforderlich auch Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung oder Gelegenheit
zur Teilnahme an entsprechenden außerbetrieblichen Maßnahmen und Unterstützung bei der
Vermittlung in eine sonstige Beschäftigung in einem Betrieb oder einer Dienststelle auf dem
allgemeinen Arbeitsmarkt. Losvergabe Im Falle der Punktgleichheit mehrerer Angebote
entscheidet das Los.

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 23/05/2024 10:00:00 (UTC+2)
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.meinauftrag.rib.de/public
/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/2/tenderId/181168
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
Name: https://www.meinauftrag.rib.de
URL: https://www.meinauftrag.rib.de

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Verfahrensbedingungen:
Voraussichtliches Datum der Absendung der Aufforderungen zur Angebotseinreichung: 29/04
/2024
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.meinauftrag.rib.de
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 30/05/2024 10:00:00 (UTC+2)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 130 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Nachforderungen erfolgen im Rahmen der Vorgaben des § 56 VgV.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 30/05/2024 10:00:00 (UTC+2)
Ort: Zentrale Vergabestelle
Auftragsbedingungen:
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Informationen über die Überprüfungsfristen: Verstöße gegen Vergabevorschriften, die
aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind
spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer
Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein
Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu
stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o.a. Fristen gelten
nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige
Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat,
ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die
Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und
Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer
Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies
aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im
Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen
Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags,
jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat
der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht,
endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der
Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der teilnehmenden Personen: 1

Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Schlichtungsstelle: Vergabekammer des Landes Berlin
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Landes Berlin
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt:
Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg von Berlin
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt: Bezirksamt
Tempelhof-Schöneberg von Berlin
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt:
Vergabekammer des Landes Berlin

8. Organisationen

8.1. ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg von Berlin
Registrierungsnummer: 024:11-03090277-07
Abteilung: Zentrale Vergabestelle
Postanschrift: John-F.-Kennedy-Platz
Stadt: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Zentrale Vergabestelle
E-Mail: vergabestelle@ba-ts.berlin.de
Telefon: +4930902776242
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt

8.1. ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Berlin
Registrierungsnummer: 0204:11-1300000V00-74
Postanschrift: Martin-Luther-Straße 105
Stadt: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer@senweb.berlin.de
Telefon: +493090138316
Fax: +493090137613
Internetadresse: https://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaftsrecht/vergabekammer/
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
Schlichtungsstelle

8.1. ORG-0003

Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des
Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
E-Mail: noreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender

10. Änderung

Fassung der zu ändernden vorigen Bekanntmachung: 10a9ec6d-b682-487d-bf61-
636cbe33d0d8-01

Hauptgrund für die Änderung: Aktualisierte Informationen

Beschreibung: Die zuvor veröffentlichten Preise in den Losen und der Gesamtleistung waren
Bruttopreise statt Nettopreise. Dies wurde mit den aktuellen Änderungen korrigiert.

11. Informationen zur Bekanntmachung

11.1. Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 47d3d3f9-2c36-4155-9e29-31e30793d5a7 - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 30/04/2024 09:50:00 (UTC+2)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch

11.2. Informationen zur Veröffentlichung
ABl. S Nummer der Ausgabe: 86/2024
Datum der Veröffentlichung: 02/05/2024

Referenzen:
https://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaftsrecht/vergabekammer/
https://www.meinauftrag.rib.de
https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/2/tenderId/181168
http://icc-hofmann.net/NewsTicker/202405/ausschreibung-260659-2024-DEU.txt

 
 
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