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Öffentliche Ausschreibungen

Titel : DEU-Mainz - Deutschland Komplett- oder Teilbauleistungen im Hochbau sowie Tiefbauarbeiten Tiefbauarbeiten Digitale Informationssäulen Mainz, 4. Ausbaustufe Tiefbauarbeiten -30021582
Dokument-Nr. ( ID / ND ) : 2024050201205746892 / 259239-2024
Veröffentlicht :
02.05.2024
Anforderung der Unterlagen bis :
01.09.2024
Angebotsabgabe bis :
14.05.2024
Dokumententyp : Ausschreibung
Produkt-Codes :
45200000 - Komplett- oder Teilbauleistungen im Hochbau sowie Tiefbauarbeiten
DEU-Mainz: Deutschland Komplett- oder Teilbauleistungen im Hochbau sowie
Tiefbauarbeiten Tiefbauarbeiten Digitale Informationssäulen Mainz, 4.
Ausbaustufe Tiefbauarbeiten -30021582

2024/S 86/2024 259239

Deutschland Komplett- oder Teilbauleistungen im Hochbau sowie Tiefbauarbeiten
Tiefbauarbeiten Digitale Informationssäulen Mainz, 4. Ausbaustufe Tiefbauarbeiten - 30021582
OJ S 86/2024 02/05/2024
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung - Änderungsbekanntmachung
Bauleistung

1. Beschaffer

1.1. Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Mainzer Verkehrsgesellschaft mbH
Tätigkeit des Auftraggebers:
Städtische Eisenbahn-, Straßenbahn-, Oberleitungsbus- oder Busdienste

2. Verfahren

2.1. Verfahren
Titel: Tiefbauarbeiten Digitale Informationssäulen Mainz, 4. Ausbaustufe Tiefbauarbeiten -
30021582
Beschreibung: Durchführung von Tiefbauarbeiten Digitale Informationssäulen Mainz, 4.
Ausbaustufe für die Mainzer Verkehrsgesellschaft mbH
Kennung des Verfahrens: 0f5c5e59-b6bb-43a9-a009-12de90c9efa1
Interne Kennung: X-SWMAG-2024-0030
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein

2.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Bauleistung
Haupteinstufung (cpv): 45200000
Komplett- oder Teilbauleistungen im Hochbau sowie Tiefbauarbeiten

2.1.2. Erfüllungsort
Stadt: Mainz
Land, Gliederung (NUTS): Mainz, Kreisfreie Stadt (DEB35)
Land: Deutschland

2.1.4. Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: 1. Verfahrensablauf Interessierte Unternehmen bewerben sich im
Rahmen des Verfahrens durch Anmeldung beim e-Vergabeportal des Deutschen
Ausschreibungsblatts, Herunterladen der Ausschreibungsunterlagen und Einreichung eines
Angebots. Der Auftraggeber wird nach Eingang der Angebote jeweils eine Prüfung und
Wertung anhand der bekannt gegebenen Eignungs- und Zuschlagskriterien durchführen. Der
Auftraggeber behält sich vor, zur Aufklärung der Angebote jeweils weitere Erklärungen und
Nachweise zu fordern, insbesondere bei Unklarheiten hinsichtlich der Eigenerklärungen, der
technischen Ausführung und der Kalkulation/ Preisbildung. Das unter Berücksichtigung der
Zuschlagskriterien wirtschaftlichste Angebot erhält den Zuschlag. Die Vergabe erfolgt in zwei
Losen. Jeder Anbieter hat die Möglichkeit sich auf beide Lose zu bewerben, kann jedoch nur
für ein Los den Zuschlag erhalten. Ein Anspruch auf den Erhalt aller Lose besteht daher nicht.
Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, von dieser Regelung abzuweichen, wenn es nur
einen Anbieter gibt, der für beide Lose ein Angebot abgegeben hat. 2. Bietergemeinschaften:

Bietergemeinschaften sind zugelassen und Einzelbietern gleichgestellt. Angebote von
Bietergemeinschaften finden nur Berücksichtigung, wenn die sog.
Bietergemeinschaftserklärung (Anlage TW1, hier T1 - Bietergemeinschaftserklärung )
vollständig ausgefüllt und eingereicht wird. In der Bietergemeinschaftserklärung sind sämtliche
Mitglieder der Bietergemeinschaft aufzuführen. Die erklärenden Personen jedes einzelnen
Bietergemeinschaftsmitglieds sind namentlich anzugeben. 3. Unterauftragnehmer
/Eignungsleihe: Die Unterauftragnehmerschaft, bei der die Erbringung von Teilen der Leistung
durch den Bieter (Auftragnehmer) auf einen Unterauftragnehmer übertragen wird (§ 34
SektVO), ist von der sogenannten Eignungsleihe zu unterscheiden. Bei der Eignungsleihe
beruft sich ein Bieter auf die Eignung Dritter (eignungsrelevante Drittunternehmen), ohne dass
diese zwingend zugleich als Unterauftragnehmer mit einem Teil der Leistungserbringung
beauftragt werden müssen. Die Möglichkeit der Eignungsleihe besteht nur hinsichtlich der
erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit sowie der technischen und
beruflichen Leistungsfähigkeit (§ 47 Abs. 1 S. 1 SektVO). Im Hinblick auf die erforderliche
berufliche Befähigung ist die Eignungsleihe lediglich dann zulässig, wenn die
eignungsrelevanten Drittunternehmen die Leistung als Unterauftragnehmer auch tatsächlich
erbringen (§ 47 Abs. 1 S. 3 SektVO). Im Falle der Eignungsleihe haben die Bieter mit ihrem
Angebot folgende Unterlagen einzureichen: - Anlage TW1, hier T2 - Benennung Unternehmen
der Eignungsleihe - Anlage TW1, hier T5 - Eigenerklärung Nachunternehmereinsatz
vollständig ausgefüllt mit dem Teilnahmeantrag einzureichen Das eignungsleihende
Unternehmen hat die folgenden Unterlagen einzureichen: - Anlage TW1, hier T4, T8, T9 -
Eigenerklärungen zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen und Eigenerklärung der
persönlichen Lage und Befähigung zur Berufsausübung. - Anlage TW1, hier T3 -
Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen Im Rahmen der eignungsleihenden
Unterauftragnehmerschaft sind zusätzlich die folgenden Unterlagen einzureichen: - Im Falle
der Einungsleihe bezogen auf die finanzielle Leistungsfähigkeit die Anlage TW1, hier T6
Eigenerklärung finanzielle Leistungsfähigkeit - Im Falle der Einungsleihe bezogen auf die
technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Anlage TW1, hier T7 Eigenerklärung und
Nachweise technische + berufliche Leistungsfähigkeit mit den soweit erforderlichen Angaben.
4. Informationen über die elektronische Einreichung der Angebote findet sich unter
https://www.deutsches-ausschreibungsblatt.de/support/hilfe-zur-evergabe/bietercockpit-
benutzerhandbuch. 5. Weitere Anforderungen an die Angebote ergeben sich aus den
Vergabeunterlagen, die mit Aufforderung zur Angebotsabgabe zur Verfügung gestellt werden.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU
sektvo -
Anzuwendende grenzübergreifende Rechtsvorschrift:

2.1.5. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Höchstzahl der Lose, für die ein Bieter Angebote einreichen kann: 2
Auftragsbedingungen:
Höchstzahl der Lose, für die Aufträge an einen Bieter vergeben werden können: 2

2.1.6. Ausschlussgründe:
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Darüber
hinaus gelten sämtliche in den Vergabeunterlagen genannten Ausschlussgründe,
insbesondere die gesetzlichen Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB sowie die Erklärung
zu Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) 833/2014 und die Einhaltung des
Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes, insbesondere § 22 LkSG.

Konkurs: Darüber hinaus gelten sämtliche in den Vergabeunterlagen genannten
Ausschlussgründe, insbesondere die gesetzlichen Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB
sowie die Erklärung zu Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) 833/2014 und die Einhaltung
des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes, insbesondere § 22 LkSG.
Korruption: Darüber hinaus gelten sämtliche in den Vergabeunterlagen genannten
Ausschlussgründe, insbesondere die gesetzlichen Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB
sowie die Erklärung zu Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) 833/2014 und die Einhaltung
des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes, insbesondere § 22 LkSG.
Vergleichsverfahren: Darüber hinaus gelten sämtliche in den Vergabeunterlagen genannten
Ausschlussgründe, insbesondere die gesetzlichen Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB
sowie die Erklärung zu Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) 833/2014 und die Einhaltung
des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes, insbesondere § 22 LkSG.
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Darüber hinaus gelten sämtliche in den
Vergabeunterlagen genannten Ausschlussgründe, insbesondere die gesetzlichen
Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB sowie die Erklärung zu Artikel 5k Absatz 1 der
Verordnung (EU) 833/2014 und die Einhaltung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes,
insbesondere § 22 LkSG.
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs:
Darüber hinaus gelten sämtliche in den Vergabeunterlagen genannten Ausschlussgründe,
insbesondere die gesetzlichen Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB sowie die Erklärung
zu Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) 833/2014 und die Einhaltung des
Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes, insbesondere § 22 LkSG.
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Darüber hinaus gelten sämtliche in den
Vergabeunterlagen genannten Ausschlussgründe, insbesondere die gesetzlichen
Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB sowie die Erklärung zu Artikel 5k Absatz 1 der
Verordnung (EU) 833/2014 und die Einhaltung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes,
insbesondere § 22 LkSG.
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Darüber hinaus gelten sämtliche in den
Vergabeunterlagen genannten Ausschlussgründe, insbesondere die gesetzlichen
Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB sowie die Erklärung zu Artikel 5k Absatz 1 der
Verordnung (EU) 833/2014 und die Einhaltung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes,
insbesondere § 22 LkSG.
Betrugsbekämpfung: Darüber hinaus gelten sämtliche in den Vergabeunterlagen genannten
Ausschlussgründe, insbesondere die gesetzlichen Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB
sowie die Erklärung zu Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) 833/2014 und die Einhaltung
des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes, insbesondere § 22 LkSG.
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Darüber hinaus gelten sämtliche in
den Vergabeunterlagen genannten Ausschlussgründe, insbesondere die gesetzlichen
Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB sowie die Erklärung zu Artikel 5k Absatz 1 der
Verordnung (EU) 833/2014 und die Einhaltung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes,
insbesondere § 22 LkSG.
Zahlungsunfähigkeit: Darüber hinaus gelten sämtliche in den Vergabeunterlagen genannten
Ausschlussgründe, insbesondere die gesetzlichen Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB
sowie die Erklärung zu Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) 833/2014 und die Einhaltung
des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes, insbesondere § 22 LkSG.
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Darüber hinaus gelten sämtliche in den
Vergabeunterlagen genannten Ausschlussgründe, insbesondere die gesetzlichen
Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB sowie die Erklärung zu Artikel 5k Absatz 1 der
Verordnung (EU) 833/2014 und die Einhaltung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes,
insbesondere § 22 LkSG.

Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Darüber hinaus gelten
sämtliche in den Vergabeunterlagen genannten Ausschlussgründe, insbesondere die
gesetzlichen Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB sowie die Erklärung zu Artikel 5k
Absatz 1 der Verordnung (EU) 833/2014 und die Einhaltung des
Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes, insbesondere § 22 LkSG.
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen
Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.:
Darüber hinaus gelten sämtliche in den Vergabeunterlagen genannten Ausschlussgründe,
insbesondere die gesetzlichen Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB sowie die Erklärung
zu Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) 833/2014 und die Einhaltung des
Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes, insbesondere § 22 LkSG.
Rein innerstaatliche Ausschlussgründe: Darüber hinaus gelten sämtliche in den
Vergabeunterlagen genannten Ausschlussgründe, insbesondere die gesetzlichen
Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB sowie die Erklärung zu Artikel 5k Absatz 1 der
Verordnung (EU) 833/2014 und die Einhaltung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes,
insbesondere § 22 LkSG.
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Darüber hinaus
gelten sämtliche in den Vergabeunterlagen genannten Ausschlussgründe, insbesondere die
gesetzlichen Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB sowie die Erklärung zu Artikel 5k
Absatz 1 der Verordnung (EU) 833/2014 und die Einhaltung des
Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes, insbesondere § 22 LkSG.
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Darüber
hinaus gelten sämtliche in den Vergabeunterlagen genannten Ausschlussgründe,
insbesondere die gesetzlichen Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB sowie die Erklärung
zu Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) 833/2014 und die Einhaltung des
Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes, insbesondere § 22 LkSG.
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit: Darüber hinaus gelten sämtliche in
den Vergabeunterlagen genannten Ausschlussgründe, insbesondere die gesetzlichen
Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB sowie die Erklärung zu Artikel 5k Absatz 1 der
Verordnung (EU) 833/2014 und die Einhaltung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes,
insbesondere § 22 LkSG.
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Darüber
hinaus gelten sämtliche in den Vergabeunterlagen genannten Ausschlussgründe,
insbesondere die gesetzlichen Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB sowie die Erklärung
zu Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) 833/2014 und die Einhaltung des
Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes, insbesondere § 22 LkSG.
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Darüber hinaus gelten sämtliche in den
Vergabeunterlagen genannten Ausschlussgründe, insbesondere die gesetzlichen
Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB sowie die Erklärung zu Artikel 5k Absatz 1 der
Verordnung (EU) 833/2014 und die Einhaltung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes,
insbesondere § 22 LkSG.
Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge: Darüber hinaus gelten sämtliche in den
Vergabeunterlagen genannten Ausschlussgründe, insbesondere die gesetzlichen
Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB sowie die Erklärung zu Artikel 5k Absatz 1 der
Verordnung (EU) 833/2014 und die Einhaltung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes,
insbesondere § 22 LkSG.
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Darüber hinaus gelten sämtliche in den
Vergabeunterlagen genannten Ausschlussgründe, insbesondere die gesetzlichen

Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB sowie die Erklärung zu Artikel 5k Absatz 1 der
Verordnung (EU) 833/2014 und die Einhaltung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes,
insbesondere § 22 LkSG.
Entrichtung von Steuern: Darüber hinaus gelten sämtliche in den Vergabeunterlagen
genannten Ausschlussgründe, insbesondere die gesetzlichen Ausschlussgründe nach §§ 123,
124 GWB sowie die Erklärung zu Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) 833/2014 und die
Einhaltung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes, insbesondere § 22 LkSG.
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten:
Darüber hinaus gelten sämtliche in den Vergabeunterlagen genannten Ausschlussgründe,
insbesondere die gesetzlichen Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB sowie die Erklärung
zu Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) 833/2014 und die Einhaltung des
Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes, insbesondere § 22 LkSG.

5. Los

5.1. Los: LOT-0001
Titel: 4-1
Beschreibung: Die Mainzer Verkehrsgesellschaft mbH (MVG), betreibt ca. 139 Omnibusse, 41
Straßenbahnen und ca. 1.300 Mietfahrräder, sowie 10 on-demand Fahrzeuge und einen
autonomen Kleinbus. Ca. 500 Mitarbeiterxinnen befördern jährlich mehr als 56 Millionen
Kunden. Des Weiteren kooperiert die MVG mit book-n drive in Bezug auf Carsharing. Aktuell
hat die MVG ihre Haltepunkte teils mit DFI-Anzeigern sowie herkömmlichen Papier-
Abfahrtsplänen ausgestattet. Die MVG plant bis zu 600 Haltestellen zu digitalisieren und damit
den Prozess der Fahrgastinformation und der Informationsbereitstellung weiter zu optimieren.
Hierzu sollen insbesondere die Papieraushänge an den Haltestellen durch digitale Medien
ersetzt werden. An jedem Haltepunkt soll eine digitale Informationssäule mit integriertem
Touchscreen errichtet werden. Die Digitalisierung der Haltestellen erfolgt im Rahmen eines
Förderprogramms. Das Projektvorhaben wird mit einer Förderquote in Höhe von 70% vom
Bundesministerium für Digitales und Verkehr gefördert. Diese Ausschreibung umfasst die
Tiefbauarbeiten für die vierte Ausbaustufe mit 31 Mobilitäts-Infosäulen im Jahr 2024 und
betrifft die Lose: Ausbaustufe 4-1 (15 Mobilitäts-Infosäulen) Ausbaustufe 4-2 (16 Mobilitäts-
Infosäulen) Die Ausführungen des Los 4-1 sollen im 2. Quartal 2024 beginnen. Die Arbeiten
sollen bis 01.09.2024 abgeschlossen sein. Die genaue Terminierung wird mit der
Projektleitung des Auftraggebers (AG) nach Vergabe abgesprochen. Die Ausführungen des
Los 4-2 im Bereich des Mainzer-Hauptbahnhofs müssen im 3. Quartal 2024 beginnen. Die
Arbeiten müssen vom 13.07.2024 bis spätestens 24.08.2024 (Rheinlandpfälzische-
Sommerferien) durchgeführt werden. Die Arbeiten für die weiteren Haltestellen sollen bis
01.09.2024 abgeschlossen sein. Terminabweichungen sind zwingend frühzeitig dem
Auftraggeber zu melden. Selbstverschuldete Bauzeitverlängerungen gehen zu Lasten des
Auftragnehmers. Es ist vorgesehen, dass die Herstellung der Fundamente für die Mobilitäts-
Infosäule sowie aller Leitungsgräben, Muffenlöscher und die Oberflächenschließung parallel
und mit mehreren Kolonnen erfolgen soll. Die Vergabe erfolgt in zwei Losen. Jeder Anbieter
hat die Möglichkeit sich auf beide Lose zu bewerben, kann jedoch nur für ein Los den
Zuschlag erhalten. Ein Anspruch auf den Erhalt aller Lose besteht daher nicht. Der
Auftraggeber behält sich das Recht vor, von dieser Regelung abzuweichen, wenn es nur einen
Anbieter gibt, der für beide Lose ein Angebot abgegeben hat.
Interne Kennung: LOT-0001

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Bauleistung

Haupteinstufung (cpv): 45200000
Komplett- oder Teilbauleistungen im Hochbau sowie Tiefbauarbeiten

5.1.2. Erfüllungsort
Stadt: Mainz
Land, Gliederung (NUTS): Mainz, Kreisfreie Stadt (DEB35)
Land: Deutschland

5.1.3. Geschätzte Dauer
Enddatum der Laufzeit: 01/09/2024

5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 0

5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
Zusätzliche Informationen: Die Vergabe erfolgt in zwei Losen. Jeder Anbieter hat die
Möglichkeit sich auf beide Lose zu bewerben, kann jedoch nur für ein Los den Zuschlag
erhalten. Ein Anspruch auf den Erhalt aller Lose besteht daher nicht. Der Auftraggeber behält
sich das Recht vor, von dieser Regelung abzuweichen, wenn es nur einen Anbieter gibt, der
für beide Lose ein Angebot abgegeben hat. Das unter Berücksichtigung der Zuschlagskriterien
wirtschaftlichste Angebot erhält den Zuschlag.

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9. Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: Eigenerklärung über die Erfüllung der gewerblichen Voraussetzungen der
ausgeschrieben Leistung. Vorlage eines aktuellen Auszug aus dem Berufs- oder
Handelsregister oder vergleichbarer Nachweise nach Maßgabe meines Herkunftslandes bei
(nicht älter als 90 Tage). Mit dem Teilnahmeantrag ist ferner eine Eigenerklärung zum
Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Anlage TW1) einzureichen. Ferner ist mit dem
Teilnahmeantrag die Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung
(EU) 833/2014 des Rates vom 31. Juli 2014 und die Eigenerklärung zu § 22 LKSG gemäß
Anlage TW1 zu den Bewerbungsbedingungen einzureichen. Es gelten die Bestimmungen
über den Ausschluss von Bietern in den §§ 123 bis 126 GWB. Die Auftraggeberin ist
verpflichtet, vor Erteilung des Zuschlags gemäß § 6 Abs. 1 WRegG das Wettbewerbsregister
abzufragen.

Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Mit dem Angebot legt der Bieter, die Bietergemeinschaft, das eignungsleihende
Unternehmen nachfolgende Unterlagen zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen
Leistungsfähigkeit zwingend vor: Die Eigenerklärung seiner Umsatzzahlen der letzten drei
abgeschlossenen Geschäftsjahre bezogen auf den Gesamtumsatz (Anlage TW1 - Kapitel T6).

Eine Eigenerklärung, dass eine bestehende Berufshaftpflichtversicherung vorhanden ist,
oder diese im Falle der Mitteilung über die beabsichtigte Zuschlagserteilung durch den
Auftraggeber bis zur Auftragserteilung abgeschlossen und nachgewiesen wird (Anlage TW1,
hier T6). Die Mindestversicherungssummen je Schadensfall und für alle Schadensfälle
während eines Versicherungsjahres pro Jahr betragen: o 2.000.000,00 für Sach- und
Vermögensschäden o 5.000.000,00 für Personenschäden Eine Eigenerklärung (Anlage
TW1, ebenfalls T6), dass zur Sicherung der Erfüllung der vertragsgemäßen Lieferung und
Leistung eine uneingeschränkte und unbefristete selbstschuldnerische Bürgschaft eines in der
Europäischen Gemeinschaft zugelassenen Kreditinstituts oder Kreditversicherers unter
Verzicht der Anfechtbarkeit, Aufrechenbarkeit und Einrede der Vorausklage in Höhe von 10%
des Bruttoauftragswertes (Vertragserfüllungsbürgschaft) vereinbart wird, oder diese im Falle
der Auftragserteilung abgeschlossen und nachgewiesen wird. Zudem sichert der AN zur
Sicherung der Leistungs- und Lieferpflicht innerhalb der Gewährleistungsfrist eine
uneingeschränkte und unbefristete selbstschuldnerische Bürgschaft eines in der Europäischen
Gemeinschaft zugelassenen Kreditinstituts oder Kreditversicherers unter Verzicht der
Anfechtbarkeit, Aufrechenbarkeit und Einrede der Vorausklage in Höhe von 5 % der jeweiligen
Bruttoauftragswertes zu.

Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Mit dem Angebot legt der Bieter, die Bietergemeinschaft, das eignungsleihende
Unternehmen nachfolgende Unterlagen zum Nachweis seiner technischen Leistungsfähigkeit
und seiner Fachkunde zwingend vor: Eine Eigenerklärung seiner Mitarbeiteranzahl der
letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre gegliedert nach Berufsgruppen (Anlage TW1,
hier T7.1). Benennung von mindestens zwei Referenzprojekten aus den letzten zwei
Geschäftsjahren deren Leistungen und Umfang vergleichbar sind. Zur Benennung der zwei
Referenzen ist zwingend das Formular T7.2 (Anlage TW1) zu verwenden und vollständig
auszufüllen. Mit den Kontaktdaten der Referenzgeber und einschl. der technischen und
wirtschaftlichen Darlegung zu den Projekten. Nachweis (Anlage TW1, hier T13) einer
gültigen Zertifizierung durch ein unabhängiges Prüfinstitut über ein bestehendes
Qualitätsmanagementsystem nach DIN ISO 9001.

5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 100

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.deutsches-ausschreibungsblatt.de/VN/X-
SWMAG-2024-0030

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Zulässig
Adresse für die Einreichung: https://www.deutsches-ausschreibungsblatt.de/VN/X-SWMAG-
2024-0030
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig

Varianten: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 14/05/2024 12:00:00 (UTC+2)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Eine eventuelle Nachforderung erfolgt nach § 51 Abs. 2 SektVO.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 14/05/2024 12:00:00 (UTC+2)
Auftragsbedingungen:
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
nach § 123 ff. GWB und Erklärung zu Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) 833/2014 und
die Einhaltung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform:
gesamtschuldnerisch haftend
Finanzielle Vereinbarung: - Vertragserfüllungsbürgschaft gemäß ZVB - 10%
Bruttoauftragssumme - Gewährleistungsbürgschaft gemäß ZVB - 5%
Bruttoabrechnungssumme - Vorauszahlungsbürgschaft bei Erfordernis
Informationen über die Überprüfungsfristen: Für die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens
vor der Vergabekammer gelten u. a. die §§ 160 f. GWB. Diese haben folgenden Wortlaut: §
160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf
Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen
Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6
durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist dar-zulegen, dass
dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden
entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der
Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf
Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1
Satz 2 bleibt unberührt. § 161 Form, Inhalt (1) Der Antrag ist schriftlich bei der
Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes
Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder
Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten
im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu benennen. (2) Die Begründung muss die
Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit
Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie
darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die
sonstigen Beteiligten benennen. Ferner wird auf die Frist gemäß § 135 Abs. 2 GWB
hingewiesen. Hiernach kann die Unwirksamkeit eines öffentlichen Auftrags wegen eines

Verstoßes gegen § 134 GWB (Informations- und Wartepflicht) oder wegen einer Vergabe
ohne vorheriger Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der EU nur in einem
Nachprüfungsverfahren festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb
von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den
öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs
Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die
Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung
der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der
Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU.

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft,
Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Mainzer
Verkehrsgesellschaft mbH

5.1. Los: LOT-0002
Titel: 4-2
Beschreibung: Die Mainzer Verkehrsgesellschaft mbH (MVG), betreibt ca. 139 Omnibusse, 41
Straßenbahnen und ca. 1.300 Mietfahrräder, sowie 10 on-demand Fahrzeuge und einen
autonomen Kleinbus. Ca. 500 Mitarbeiterxinnen befördern jährlich mehr als 56 Millionen
Kunden. Des Weiteren kooperiert die MVG mit book-n drive in Bezug auf Carsharing. Aktuell
hat die MVG ihre Haltepunkte teils mit DFI-Anzeigern sowie herkömmlichen Papier-
Abfahrtsplänen ausgestattet. Die MVG plant bis zu 600 Haltestellen zu digitalisieren und damit
den Prozess der Fahrgastinformation und der Informationsbereitstellung weiter zu optimieren.
Hierzu sollen insbesondere die Papieraushänge an den Haltestellen durch digitale Medien
ersetzt werden. An jedem Haltepunkt soll eine digitale Informationssäule mit integriertem
Touchscreen errichtet werden. Die Digitalisierung der Haltestellen erfolgt im Rahmen eines
Förderprogramms. Das Projektvorhaben wird mit einer Förderquote in Höhe von 70% vom
Bundesministerium für Digitales und Verkehr gefördert. Diese Ausschreibung umfasst die
Tiefbauarbeiten für die vierte Ausbaustufe mit 31 Mobilitäts-Infosäulen im Jahr 2024 und
betrifft die Lose: Ausbaustufe 4-1 (15 Mobilitäts-Infosäulen) Ausbaustufe 4-2 (16 Mobilitäts-
Infosäulen) Die Ausführungen des Los 4-1 sollen im 2. Quartal 2024 beginnen. Die Arbeiten
sollen bis 01.09.2024 abgeschlossen sein. Die genaue Terminierung wird mit der
Projektleitung des Auftraggebers (AG) nach Vergabe abgesprochen. Die Ausführungen des
Los 4-2 im Bereich des Mainzer-Hauptbahnhofs müssen im 3. Quartal 2024 beginnen. Die
Arbeiten müssen vom 13.07.2024 bis spätestens 24.08.2024 (Rheinlandpfälzische-
Sommerferien) durchgeführt werden. Die Arbeiten für die weiteren Haltestellen sollen bis
01.09.2024 abgeschlossen sein. Terminabweichungen sind zwingend frühzeitig dem
Auftraggeber zu melden. Selbstverschuldete Bauzeitverlängerungen gehen zu Lasten des
Auftragnehmers. Es ist vorgesehen, dass die Herstellung der Fundamente für die Mobilitäts-
Infosäule sowie aller Leitungsgräben, Muffenlöscher und die Oberflächenschließung parallel
und mit mehreren Kolonnen erfolgen soll. Die Vergabe erfolgt in zwei Losen. Jeder Anbieter
hat die Möglichkeit sich auf beide Lose zu bewerben, kann jedoch nur für ein Los den

Zuschlag erhalten. Ein Anspruch auf den Erhalt aller Lose besteht daher nicht. Der
Auftraggeber behält sich das Recht vor, von dieser Regelung abzuweichen, wenn es nur einen
Anbieter gibt, der für beide Lose ein Angebot abgegeben hat.
Interne Kennung: LOT-0002

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Bauleistung
Haupteinstufung (cpv): 45200000
Komplett- oder Teilbauleistungen im Hochbau sowie Tiefbauarbeiten

5.1.2. Erfüllungsort
Stadt: Mainz
Land, Gliederung (NUTS): Mainz, Kreisfreie Stadt (DEB35)
Land: Deutschland

5.1.3. Geschätzte Dauer
Enddatum der Laufzeit: 01/09/2024

5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 0

5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
Zusätzliche Informationen: Die Vergabe erfolgt in zwei Losen. Jeder Anbieter hat die
Möglichkeit sich auf beide Lose zu bewerben, kann jedoch nur für ein Los den Zuschlag
erhalten. Ein Anspruch auf den Erhalt aller Lose besteht daher nicht. Der Auftraggeber behält
sich das Recht vor, von dieser Regelung abzuweichen, wenn es nur einen Anbieter gibt, der
für beide Lose ein Angebot abgegeben hat. Das unter Berücksichtigung der Zuschlagskriterien
wirtschaftlichste Angebot erhält den Zuschlag.

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9. Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: Eigenerklärung über die Erfüllung der gewerblichen Voraussetzungen der
ausgeschrieben Leistung. Vorlage eines aktuellen Auszug aus dem Berufs- oder
Handelsregister oder vergleichbarer Nachweise nach Maßgabe meines Herkunftslandes bei
(nicht älter als 90 Tage). Mit dem Teilnahmeantrag ist ferner eine Eigenerklärung zum
Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Anlage TW1) einzureichen. Ferner ist mit dem
Teilnahmeantrag die Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung
(EU) 833/2014 des Rates vom 31. Juli 2014 und die Eigenerklärung zu § 22 LKSG gemäß
Anlage TW1 zu den Bewerbungsbedingungen einzureichen. Es gelten die Bestimmungen
über den Ausschluss von Bietern in den §§ 123 bis 126 GWB. Die Auftraggeberin ist
verpflichtet, vor Erteilung des Zuschlags gemäß § 6 Abs. 1 WRegG das Wettbewerbsregister
abzufragen.

Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Mit dem Angebot legt der Bieter, die Bietergemeinschaft, das eignungsleihende
Unternehmen nachfolgende Unterlagen zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen
Leistungsfähigkeit zwingend vor: Die Eigenerklärung seiner Umsatzzahlen der letzten drei
abgeschlossenen Geschäftsjahre bezogen auf den Gesamtumsatz (Anlage TW1 - Kapitel T6).
Eine Eigenerklärung, dass eine bestehende Berufshaftpflichtversicherung vorhanden ist,
oder diese im Falle der Mitteilung über die beabsichtigte Zuschlagserteilung durch den
Auftraggeber bis zur Auftragserteilung abgeschlossen und nachgewiesen wird (Anlage TW1,
hier T6). Die Mindestversicherungssummen je Schadensfall und für alle Schadensfälle
während eines Versicherungsjahres pro Jahr betragen: o 2.000.000,00 für Sach- und
Vermögensschäden o 5.000.000,00 für Personenschäden Eine Eigenerklärung (Anlage
TW1, ebenfalls T6), dass zur Sicherung der Erfüllung der vertragsgemäßen Lieferung und
Leistung eine uneingeschränkte und unbefristete selbstschuldnerische Bürgschaft eines in der
Europäischen Gemeinschaft zugelassenen Kreditinstituts oder Kreditversicherers unter
Verzicht der Anfechtbarkeit, Aufrechenbarkeit und Einrede der Vorausklage in Höhe von 10%
des Bruttoauftragswertes (Vertragserfüllungsbürgschaft) vereinbart wird, oder diese im Falle
der Auftragserteilung abgeschlossen und nachgewiesen wird. Zudem sichert der AN zur
Sicherung der Leistungs- und Lieferpflicht innerhalb der Gewährleistungsfrist eine
uneingeschränkte und unbefristete selbstschuldnerische Bürgschaft eines in der Europäischen
Gemeinschaft zugelassenen Kreditinstituts oder Kreditversicherers unter Verzicht der
Anfechtbarkeit, Aufrechenbarkeit und Einrede der Vorausklage in Höhe von 5 % der jeweiligen
Bruttoauftragswertes zu.

Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Mit dem Angebot legt der Bieter, die Bietergemeinschaft, das eignungsleihende
Unternehmen nachfolgende Unterlagen zum Nachweis seiner technischen Leistungsfähigkeit
und seiner Fachkunde zwingend vor: Eine Eigenerklärung seiner Mitarbeiteranzahl der
letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre gegliedert nach Berufsgruppen (Anlage TW1,
hier T7.1). Benennung von mindestens zwei Referenzprojekten aus den letzten zwei
Geschäftsjahren deren Leistungen und Umfang vergleichbar sind. Zur Benennung der zwei
Referenzen ist zwingend das Formular T7.2 (Anlage TW1) zu verwenden und vollständig
auszufüllen. Mit den Kontaktdaten der Referenzgeber und einschl. der technischen und
wirtschaftlichen Darlegung zu den Projekten. Nachweis (Anlage TW1, hier T13) einer
gültigen Zertifizierung durch ein unabhängiges Prüfinstitut über ein bestehendes
Qualitätsmanagementsystem nach DIN ISO 9001.

5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 100

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.deutsches-ausschreibungsblatt.de/VN/X-
SWMAG-2024-0030

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Zulässig
Adresse für die Einreichung: https://www.deutsches-ausschreibungsblatt.de/VN/X-SWMAG-
2024-0030
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 14/05/2024 12:00:00 (UTC+2)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Eine eventuelle Nachforderung erfolgt nach § 51 Abs. 2 SektVO.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 14/05/2024 12:00:00 (UTC+2)
Auftragsbedingungen:
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
nach § 123 ff. GWB und Erklärung zu Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) 833/2014 und
die Einhaltung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform:
gesamtschuldnerisch haftend
Finanzielle Vereinbarung: - Vertragserfüllungsbürgschaft gemäß ZVB - 10%
Bruttoauftragssumme - Gewährleistungsbürgschaft gemäß ZVB - 5%
Bruttoabrechnungssumme - Vorauszahlungsbürgschaft bei Erfordernis
Informationen über die Überprüfungsfristen: Für die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens
vor der Vergabekammer gelten u. a. die §§ 160 f. GWB. Diese haben folgenden Wortlaut: §
160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf
Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen
Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6
durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist dar-zulegen, dass
dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden
entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der
Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf
Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1
Satz 2 bleibt unberührt. § 161 Form, Inhalt (1) Der Antrag ist schriftlich bei der
Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes
Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder

Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten
im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu benennen. (2) Die Begründung muss die
Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit
Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie
darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die
sonstigen Beteiligten benennen. Ferner wird auf die Frist gemäß § 135 Abs. 2 GWB
hingewiesen. Hiernach kann die Unwirksamkeit eines öffentlichen Auftrags wegen eines
Verstoßes gegen § 134 GWB (Informations- und Wartepflicht) oder wegen einer Vergabe
ohne vorheriger Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der EU nur in einem
Nachprüfungsverfahren festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb
von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den
öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs
Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die
Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung
der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der
Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU.

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft,
Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Mainzer
Verkehrsgesellschaft mbH

8. Organisationen

8.1. ORG-7001
Offizielle Bezeichnung: Mainzer Verkehrsgesellschaft mbH
Registrierungsnummer: DE211221338
Postanschrift: Mozartstraße 8
Stadt: Mainz
Postleitzahl: 55118
Land, Gliederung (NUTS): Mainz, Kreisfreie Stadt (DEB35)
Land: Deutschland
E-Mail: postkorb-beschaffung@mainzer-netze.de
Telefon: +49 6131126235
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Federführendes Mitglied
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt

8.1. ORG-7004
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft,
Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Registrierungsnummer: DE355604198
Postanschrift: Stiftsstraße 9

Stadt: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land, Gliederung (NUTS): Mainz, Kreisfreie Stadt (DEB35)
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer.rlp@mwvlw.rlp.de
Telefon: +49 6131-16-2234
Fax: +49 6131-16-2113
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle

8.1. ORG-7005
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des
Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
E-Mail: noreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender

10. Änderung

Fassung der zu ändernden vorigen Bekanntmachung: b155c0d6-b27e-4df8-ab54-
42aa870ba921-01

Hauptgrund für die Änderung: Aktualisierte Informationen

Beschreibung: Das Leistungsverzeichnis liegt nun im Format GAEB D83 mit der Version 2 der
Ausschreibungsunterlagen vor. Zudem wurden fehlende Positionen des
Leistungsverzeichnisses im Format PDF ergänzt.

11. Informationen zur Bekanntmachung

11.1. Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 0119a21e-8927-46c7-bfc8-b1e9a6c7aa0d - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 30/04/2024 12:29:34 (UTC+2)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch

11.2. Informationen zur Veröffentlichung
ABl. S Nummer der Ausgabe: 86/2024
Datum der Veröffentlichung: 02/05/2024

Referenzen:
https://www.deutsches-ausschreibungsblatt.de/VN/X-SWMAG-2024-0030
http://icc-hofmann.net/NewsTicker/202405/ausschreibung-259239-2024-DEU.txt

 
 
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