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Ausschreibung: Arzneimittel - Open-House-Biologika-Rabattverträge 2023-35 -Epoetin beta - DEU-Deutschland
Arzneimittel
Dokument Nr...: 733871-2023 (ID: 2023120409213268954)
Veröffentlicht: 04.12.2023
*
  DEU-Deutschland: Arzneimittel - Open-House-Biologika-Rabattverträge 2023-35 -Epoetin beta
   2023/S 233/2023 733871
   Deutschland - Arzneimittel - Open-House-Biologika-Rabattverträge
   2023-35 - Epoetin beta
   233/2023
   Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung  Standardregelung
   1. Beschaffer
   1.1 Beschaffer
   Offizielle Bezeichnung:Techniker Krankenkasse
   Rechtsform des Erwerbers:Von einer zentralen Regierungsbehörde
   kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
   Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers:Gesundheit
   1.1 Beschaffer
   Offizielle Bezeichnung:Handelskrankenkasse (hkk)
   Rechtsform des Erwerbers:Von einer zentralen Regierungsbehörde
   kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
   Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers:Gesundheit
   1.1 Beschaffer
   Offizielle Bezeichnung:HEK - Hanseatische Krankenkasse
   Rechtsform des Erwerbers:Von einer zentralen Regierungsbehörde
   kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
   Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers:Gesundheit
   2. Verfahren
   2.1 Verfahren
   Titel:Open-House-Biologika-Rabattverträge 2023-35 - Epoetin beta
   Beschreibung:Die beteiligten Kassen verfolgen das Ziel, mit allen
   geeigneten pharmazeutischen Unternehmern Rabattverträge nach § 130c
   Abs. 1 SGB V zu dem Wirkstoff Epoetin beta zu schließen. Der
   Vertragsschluss erfolgt im Rahmen des Open-House-Biologika-Verfahrens
   der beteiligten Kassen: Individuelle Verhandlungen über Vertragsinhalte
   werden nicht geführt, es gelten einheitliche Konditionen. Die
   beteiligten Krankenkassen sichern einzelnen Vertragspartnern keine
   Exklusivität zu. Die Vertragslaufzeit beträgt maximal 24 Monate
   beginnend mit dem 01.02.2024. Der Vertrag endet spätestens am
   31.01.2026, unabhängig vom Datum des Vertragsschlusses. Ein Beitritt zu
   diesem Open-House-Biologika-Verfahren ist innerhalb der
   Vertragslaufzeit jederzeit möglich. Alle weiteren Informationen sind
   den Teilnahme- und Vertragsunterlagen zu entnehmen.
   Kennung des Verfahrens:4a7761d5-813b-4a5b-9616-9e4bd7d14e20
   Verfahrensart:Offenes Verfahren
   2.1.1 Zweck
   Art des Auftrags:Lieferungen
   Haupteinstufung(cpv):33600000Arzneimittel
   2.1.2 Erfüllungsort
   Land:Deutschland
   2.1.4 Allgemeine Informationen
   Zusätzliche Informationen:Bekanntmachungs-ID: CXR0YYRYRHB Die
   Teilnahme- und Vertragsunterlagen werden ausschließlich in
   elektronischer Form auf dem oben genannten Vergabeportal zur Verfügung
   gestellt. Sie werden allen pharmazeutischen Unternehmern zur Verfügung
   gestellt, die verfahrensgegenständliche Arzneimittel
   anbieten/inverkehrbringen bzw. gegenüber der TK glaubhaft machen,
   solche Arzneimittel innerhalb der Vertragslaufzeit
   anbieten/inverkehrbringen zu wollen. Fragen zu diesem Verfahren
   und/oder den Teilnahme- und Vertragsunterlagen sind der TK über einen
   zentralen Ansprechpartner ausschließlich über das Vergabeportal der TK,
   dort über den Bereich  Kommunikation  zu diesem Open-House-Verfahren zu
   übermitteln. Ein Beitritt zu diesem Open-House-Verfahren ist innerhalb
   der Vertragslaufzeit jederzeit möglich. Alle Vertragsangebote werden
   mit Eingang geöffnet und geprüft. Bitte beachten Sie, dass die Meldung
   zur Kennzeichnung der Rabattarzneimittel in die Apothekensoftware zum
   Ersten eines Kalendermonats nur gewährleistet werden kann, wenn die
   Vertragsunterlagen vollständig per E-Mail und soweit erforderlich mit
   qualifizierter elektronischer Signatur unterzeichnet bis zum Dritten
   des jeweiligen Vormonats der TK vorliegen. Für den Fall, dass eine
   qualifizierte elektronische Signatur technisch nicht möglich sein
   sollte, kann der Vertrag auch unterschrieben im Original versendet
   werden. In diesem Fall ist parallel zu den postalisch versendeten
   Vertragsunterlagen im Original zusätzlich eine gescannte Kopie der
   vollständigen, unterzeichneten Vertragsunterlagen per E-Mail an die TK
   ([1]AM.2-Team-Originale@tk.de ) zu versenden. Es gilt jeweils das Datum
   des Post- bzw. E-Maileingangs bei der TK (vgl. Teilnahme- und
   Vertragsunterlagen).
   Rechtsgrundlage:
   Richtlinie 2014/24/EU
   vgv-
   2.1.6 Ausschlussgründe
   Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler
   Rechtsvorschriften:Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§
   123 bis 126 GWB
   Konkurs:Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis
   126 GWB
   Korruption:Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis
   126 GWB
   Vergleichsverfahren:Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach
   §§ 123 bis 126 GWB
   Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung:Zwingende bzw.
   fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
   Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des
   Wettbewerbs:Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123
   bis 126 GWB
   Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen:Zwingende bzw.
   fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
   Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung:Zwingende bzw. fakultative
   Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
   Betrugsbekämpfung:Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§
   123 bis 126 GWB
   Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels:Zwingende bzw.
   fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
   Zahlungsunfähigkeit:Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach
   §§ 123 bis 126 GWB
   Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen:Zwingende bzw.
   fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
   Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter:Zwingende
   bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
   Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind,
   die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche
   Informationen über dieses Verfahren erhalten.:Zwingende bzw.
   fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
   Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem
   Vergabeverfahren:Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§
   123 bis 126 GWB
   Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des
   Vergabeverfahrens:Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§
   123 bis 126 GWB
   Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit:Zwingende bzw.
   fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
   Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare
   Sanktionen:Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis
   126 GWB
   Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen:Zwingende bzw.
   fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
   Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge:Zwingende bzw. fakultative
   Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
   Einstellung der gewerblichen Tätigkeit:Zwingende bzw. fakultative
   Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
   Entrichtung von Steuern:Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe
   nach §§ 123 bis 126 GWB
   Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit
   terroristischen Aktivitäten:Zwingende bzw. fakultative
   Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
   5. Los
   5.1 Los:LOT-0001
   Titel:Open-House-Biologika-Rabattverträge 2023-35 - Epoetin beta
   Beschreibung:Ziel ist der Abschluss von Arzneimittelrabattverträgen
   nach § 130c Abs. 1 SGB V zu dem Wirkstoff Epoetin beta im Rahmen eines
   Open-House-Verfahrens.
   Interne Kennung:#1
   5.1.1 Zweck
   Art des Auftrags:Lieferungen
   Haupteinstufung(cpv):33600000Arzneimittel
   5.1.2 Erfüllungsort
   Land:Deutschland
   Zusätzliche Informationen:
   5.1.3 Geschätzte Dauer
   Datum des Beginns:2024-02-01+01:00
   Enddatum:2026-01-31+01:00
   5.1.6 Allgemeine Informationen
   Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
   Zusätzliche Informationen:Mit allen pharmazeutischen Unternehmern, die
   die Voraussetzungen nach Anlage 4 zum Vertrag (Eigenerklärung zur
   Zulassung und zum Unternehmen) erfüllen und dies in elektronischer Form
   gemäß § 126a BGB bestätigen, erfolgt ein Vertragsschluss. Die
   vorliegende Bekanntmachung betrifft nicht die Vergabe eines
   öffentlichen Auftrags im Sinne der Vergaberechtsrichtlinie (2014/24/EG)
   bzw. des Kartellvergaberechts. Im Interesse einer möglichst breit
   angelegten Information der interessierten pharmazeutischen Unternehmer
   erfolgt diese Bekanntmachung im Supplement zum Amtsblatt der
   Europäischen Union (TED). Die im Rahmen des vorliegenden
   Bekanntmachungstextes verwendete Verfahrensbezeichnung  Offenes
   Verfahren  und die Angabe der Zuschlagskriterien sind den Vorgaben des
   Bekanntmachungsformulars geschuldet und haben keine weitere Bedeutung.
   Hiermit sowie mit der Nutzung des Mediums  TED  ist keinerlei
   Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen verbunden, deren
   Geltung kraft Gesetzes bzw. Vergabeordnungen nicht verpflichtend
   vorgegeben ist. Die Kommunikation zu diesem Open-House-Verfahren
   erfolgt ausschließlich über die genannte E-Mail-Adresse und den
   Kommunikationsbereich im verfahrensspezifischen Raum der
   eVergabe-Lösung der TK. Die aufgeführten Telefonnummern haben keine
   Funktion.
   5.1.7 Strategische Auftragsvergabe
   Ziel der strategischen Auftragsvergabe:Keine strategische Beschaffung
   5.1.9 Eignungskriterien
   Kriterium:
   Art:Sonstiges
   Bezeichnung:Teilnahme- und Eignungsvoraussetzungen im
   Open-House-Verfahren
   Beschreibung:Gemäß § 130c Abs. 1 SGB V können Rabattverträge nur mit
   pharmazeutischen Unternehmern i. S. d. § 4 Abs. 18 AMG abgeschlossen
   werden, wobei sich die Eigenschaft der Vertragspartner als
   pharmazeutische Unternehmer auf die jeweils angebotenen Arzneimittel
   bezieht. Es wird darauf hingewiesen, dass Arzneimittel im
   Geltungsbereich des AMG nur durch einen pharmazeutischen Unternehmer in
   den Verkehr gebracht werden dürfen, der seinen Sitz im Geltungsbereich
   des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in
   einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen
   Wirtschaftsraum hat (§ 9 Abs. 2 Satz 1 AMG). Örtliche Vertreter eines
   pharmazeutischen Unternehmers können sich nur dann beteiligen, wenn sie
   selbst pharmazeutischer Unternehmer i. S. d. § 4 Abs. 18 AMG
   hinsichtlich der jeweils angebotenen Arzneimittel sind. Folgende
   Eignungsvoraussetzungen müssen für einen Vertragsschluss erfüllt und im
   Rahmen der Eigenerklärung zur Zulassung und zum Unternehmen (Anlage 4
   zum Vertrag) durch Unterzeichnung in Textform nach § 126b GBG bestätigt
   werden: I. Eigenerklärung zur Zulassung Wir versichern, dass - wir
   pharmazeutischer Unternehmer im Sinne von § 4 Absatz 18
   Arzneimittelgesetz (AMG) sind, wobei sich diese Eigenschaft auf das/die
   vertragsgegenständliche/n Rabattarzneimittel bezieht, - wir unseren
   Sitz im Geltungsbereich des AMG, einem anderen Mitgliedstaat der
   Europäischen Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens
   über den Europäischen Wirtschaftsraum haben (§ 9 Absatz 2 Satz 1 AMG),
   - wir über eine gültige Zulassung für das/die vertragsgegenständliche/n
   Rabattarzneimittel gemäß § 21 Absatz 1 Satz 1 AMG verfügen und/oder aus
   sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des/der vertragsgegenständliche/n
   Rabattarzneimittel/s in eigenem Namen berechtigt sind (§ 4 Absatz 18
   Satz 2 AMG) sowie - zum Zeitpunkt der Absendung der Vertragsunterlagen
   (an die TK) keine Gründe vorliegen, die zur Unwirksamkeit der Zulassung
   führen oder zu Rücknahme, Widerruf bzw. Ruhensanordnung im Sinne von §
   30 AMG der Zulassung berechtigen. II. Eigenerklärung zur
   Zuverlässigkeit Wir erklären, dass keine Person, deren Verhalten
   unserem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt ist wegen
   - § 129 des Strafgesetzbuches (Bildung krimineller Vereinigungen), §
   129a des Strafgesetzbuches (Bildung terroristischer Vereinigungen), §
   129b des Strafgesetzbuches (kriminelle und terroristische Vereinigungen
   im Ausland), - § 261 des Strafgesetzbuches (Geldwäsche, Verschleierung
   unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte), - § 263 des Strafgesetzbuches
   (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen
   Gemeinschaften oder gegen Haushalte richtet, die von den Europäischen
   Gemeinschaften oder in deren Auftrag verwaltet werden, - § 264 des
   Strafgesetzbuches (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen
   den Haus-halt der Europäischen Gemeinschaften oder gegen Haushalte
   richtet, die von den Europäischen Gemeinschaften oder in deren Auftrag
   verwaltet werden, - § 334 des Strafgesetzbuches (Bestechung), auch in
   Verbindung mit Artikel 2 des EU-Bestechungsgesetzes, Artikel 2 § 1 des
   Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung, Artikel 7 Absatz 2
   Nummer 10 des Vierten Strafrechtsänderungsgesetzes und § 2 des Gesetzes
   über das Ruhen der Verfolgungsverjährung und die Gleichstellung der
   Richter und Bediensteten des Internationalen Strafgerichtshofes, -
   Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung
   (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit
   internationalem Geschäftsverkehr) oder - § 370 der Abgabenordnung, auch
   in Verbindung mit § 12 des Gesetzes zur Durchführung der gemeinsamen
   Marktorganisationen und der Direktzahlungen (MOG), soweit sich die
   Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Gemeinschaften oder gegen
   Haushalte richtet, die von den Europäischen Gemeinschaften oder in
   deren Auftrag verwaltet werden. Einem Verstoß gegen diese Vorschriften
   sind Verstöße gegen entsprechende Strafnormen anderer Staaten
   gleichgesetzt. Ein Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person
   ist einem Unter-nehmen dann zuzurechnen, wenn sie für dieses
   Unternehmen bei der Führung der Geschäfte selbst verantwortlich
   gehandelt hat oder ein Aufsichts- oder Organisationsverschulden gemäß §
   130 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) einer Person im
   Hinblick auf das Verhalten einer anderen für das Unternehmen
   handelnden, rechtskräftig verurteilten Person vorliegt. Wir erklären,
   dass - über unser Vermögen kein Insolvenzverfahren oder ein
   vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung
   beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist, - wir
   uns nicht in Liquidation befinden und - wir keine schweren Verfehlungen
   begangen haben, die unsere Zuverlässigkeit in Frage stellen. Weiterhin
   erklären wir, dass wir unserer Verpflichtung zur Zahlung - von Steuern
   und Abgaben, - der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung
   (Kranken-, Renten- und Arbeitslosenversicherung) und - der Beiträge zur
   gesetzlichen Unfallversicherung ordnungsgemäß nachgekommen sind.
   5.1.11 Auftragsunterlagen
   Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:DEU
   Internetadresse der
   Auftragsunterlagen:[2]https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR
   HB/documents,
   Ad-hoc-Kommunikationskanal:
   URL:[3]https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRHB
   5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe
   Bedingungen für die Einreichung:
   Elektronische Einreichung:Nicht zulässig
   Adresse für die
   Einreichung:[4]https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRHB
   Begründung, warum eine elektronische Einreichung nicht möglich
   ist:Instrumente, Vorrichtungen oder Dateiformate nicht allgemein
   verfügbar
   Beschreibung:Wegen der Besonderheit in diesem Open-House-Verfahren,
   dass ein Vertragsschluss während der Verfahrenslaufzeit jederzeit
   erfolgen kann, können die Angebote nicht über das Vergabeportal
   eingereicht werden, da diese Angebote aus technischen Gründen erst nach
   Verfahrensende (=Ende der Angebotsfrist) von der TK geöffnet werden
   können. Die Verträge können daher entweder elektronisch per E-Mail
   (falls der Teilnehmer mit einer qualifizierten elektronischen Signatur
   unterzeichnet) oder per Post eingereicht werden. Einzelheiten ergeben
   sich aus den Teilnahme- und Vertragsunterlagen.
   Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden
   können:Deutsch
   Elektronischer Katalog:Nicht zulässig
   Varianten:Nicht zulässig
   Frist für den Eingang der Angebote:2026-01-31+01:0023:58:00+01:00
   Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss:24MONTHS
   Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden
   können:
   Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach
   Fristablauf nachgereicht werden.
   Zusätzliche Informationen:Im vorliegenden Open-House-Verfahren nicht
   relevant.
   Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
   Datum/Uhrzeit:2026-01-31+01:0023:59:00+01:00
   Ort:Im Open House Verfahren werden die Verträge direkt geöffnet und
   beim Vorliegen der aufgestellten Voraussetzungen geschlossen.
   Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
   Datum/Uhrzeit:2026-01-31+01:0023:59:00+01:00
   Ort:Im Open House Verfahren werden die Verträge direkt geöffnet und
   beim Vorliegen der aufgestellten Voraussetzungen geschlossen.
   Auftragsbedingungen:
   Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:Für den Fall der
   Auftragserteilung hat eine Bietergemeinschaft eine Rechtsform
   anzunehmen, bei der eine gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen
   Bietergemeinschaftsmitglieder für die Erfüllung der vertraglichen
   Pflichten besteht.
   Elektronische Rechnungsstellung:Erforderlich
   Informationen über die Überprüfungsfristen:Für die Einlegung von
   Rechtsbehelfen beachten Sie bitte die folgenden Hinweise: Bei der
   vorliegenden Veröffentlichung handelt es sich nicht um die Vergabe
   eines öffentlichen Auftrages im Sinne der
   Vergabekoordinationsrichtlinie (Richtlinie 2014/24/EU) bzw. des
   Vergaberechts. Es fehlt an einer Auswahlentscheidung i.S. des Art. 1
   Abs. 2 Richtlinie 2014/24/EU). Im Hinblick darauf ist ein
   Vergabenachprüfungsverfahren nicht statthaft. Daher steht für
   Streitigkeiten über die Auslegung und Wirksamkeit der Bedingungen
   dieses Open House-Verfahrens einschließlich der vertraglichen
   Bestimmungen - gemessen an den unionsrechtlichen Grundsätzen der
   Nichtdiskriminierung, Gleichbehandlung und Transparenz - nach der
   Rechtsprechung des OLG Düsseldorf (Az. VII-Verg 37/18) der Rechtsweg zu
   den Sozialgerichten offen. Die Zuständigkeit der Sozialgerichte richtet
   sich nach §§ 51 ff. SGG. Zum Vorverfahren und einstweiligen
   Rechtsschutz sowie zum Verfahren im ersten Rechtszug gelten primär die
   §§ 77 ff., 87 ff. SGG. Die Vergabekammern des Bundes sind für die
   Einlegung von Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren zu Vergabeverfahren
   zuständig, die dem Kartellvergaberecht unterliegen. Nur wenn das
   Rechtsschutzziel eines Rechtsbehelfs darauf gerichtet ist, das
   Vorliegen eines öffentlichen Auftrages im Sinne von § 103 GWB zu
   behaupten, weil das Vorliegen einer Auswahlentscheidung i.S.v. Art. 1
   Abs. 2 Richtlinie 2014/24/EU (vgl. hierzu die Rechtsprechung des
   Europäischen Gerichtshofs in den Sachen Tirkkonen (C-9/17) und Dr. Falk
   Pharma GmbH (C-410/14)) geltend gemacht wird, ist der Rechtsweg zu den
   Vergabenachprüfungsinstanzen nach den §§ 160 ff. GWB eröffnet. Für den
   Fall, dass ein Vergabenachprüfungsverfahren eingeleitet wird, sind u.a.
   insbesondere die §§ 135, 160, 168 Abs. 2 GWB zu beachten. Nach
   Überzeugung der Auftraggeberin handelt es sich jedoch vorliegend nicht
   um ein Vergabeverfahren, das dem Kartellvergaberecht unterliegt. Die
   Einlegung von Rechtsbehelfen richtet sich daher nach den allgemeinen
   gesetzlichen Bestimmungen. Zuständig sind die Sozialgerichte. Mit
   diesen vorsorglichen Hinweisen ist keine Unterwerfung unter
   vergaberechtliche Regelungen (§§ 97 ff. GWB) verbunden. Der angegebene
   NUTS-Code unter  Zuständige Stelle für
   Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren  erfolgt nur, da technische
   Vorgaben eine plausible Angabe erfordern. Er ist nicht zu beachten.
   5.1.15 Techniken
   Rahmenvereinbarung:
   Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
   Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
   Kein dynamisches Beschaffungssystem
   Elektronische Auktion:
   5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
   Überprüfungsstelle:Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt,
   Villemombler Straße 76, Bonn, 53123, Deutschland, Fax: +49 2289499163,
   oder das jeweils örtlich zuständige Sozialgericht (s. § 57 SGG)
   Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren
   bereitstellt:Techniker Krankenkasse
   8. Organisationen
   8.1 ORG-0005
   Offizielle Bezeichnung:Beschaffungsamt des BMI
   Registrierungsnummer:994-DOEVD-83
   Stadt:Bonn
   Postleitzahl:53119
   Land, Gliederung (NUTS):Bonn, Kreisfreie Stadt(DEA22)
   Land:Deutschland
   E-Mail:[5]esender_hub@bescha.bund.de
   Telefon:+49228996100
   Rollen dieser Organisation:
   TED eSender
   8.1 ORG-0001
   Offizielle Bezeichnung:Techniker Krankenkasse
   Registrierungsnummer:992-80116-93
   Postanschrift:Bramfelder Str. 140
   Stadt:Hamburg
   Postleitzahl:22305
   Land, Gliederung (NUTS):Hamburg(DE600)
   Land:Deutschland
   E-Mail:[6]DZEM@tk.de
   Telefon:+00 000000-00
   Rollen dieser Organisation:
   Beschaffer
   Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren
   bereitstellt
   8.1 ORG-0002
   Offizielle Bezeichnung:Handelskrankenkasse (hkk)
   Registrierungsnummer:992-80260-49
   Postanschrift:Martinistr. 26
   Stadt:Bremen
   Postleitzahl:28195
   Land, Gliederung (NUTS):Bremen, Kreisfreie Stadt(DE501)
   Land:Deutschland
   E-Mail:[7]dzem@tk.de
   Telefon:+00 000000-00
   Rollen dieser Organisation:
   Beschaffer
   8.1 ORG-0003
   Offizielle Bezeichnung:HEK - Hanseatische Krankenkasse
   Registrierungsnummer:993-80303-38
   Postanschrift:Wandsbeker Zollstraße 86 - 90
   Stadt:Hamburg
   Postleitzahl:22041
   Land, Gliederung (NUTS):Hamburg(DE600)
   Land:Deutschland
   E-Mail:[8]dzem@tk.de
   Telefon:+00 000000-00
   Rollen dieser Organisation:
   Beschaffer
   8.1 ORG-0004
   Offizielle Bezeichnung:Vergabekammern des Bundes beim
   Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, Bonn, 53123, Deutschland,
   Fax: +49 2289499163, oder das jeweils örtlich zuständige Sozialgericht
   (s. § 57 SGG)
   Registrierungsnummer:- KEINE ANGABE -
   Stadt:Bonn bzw. örtl. zust. Sozialgericht
   Postleitzahl:s.o.
   Land, Gliederung (NUTS):Hamburg(DE600)
   Land:Deutschland
   E-Mail:[9]adressedeszustaendigensozialgerichtsoderdervergabekammerndes
   bundes@xyz.de
   Telefon:+00 000000-00
   Rollen dieser Organisation:
   Überprüfungsstelle
   11. Informationen zur Bekanntmachung
   11.1 Informationen zur Bekanntmachung
   Kennung/Fassung der
   Bekanntmachung:4ec56341-08a9-4d34-8284-a0e542f2a742-01
   Formulartyp:Wettbewerb
   Art der Bekanntmachung:Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung 
   Standardregelung
   Datum der Übermittlung der
   Bekanntmachung:2023-12-01+01:0014:49:52+01:00
   Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar
   ist:Deutsch
   11.2 Informationen zur Veröffentlichung
   Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung:00733871-2023
   ABl. S  Nummer der Ausgabe:233/2023
   Datum der Veröffentlichung:2023-12-04Z
References
   Visible links
   1. mailto:AM.2-Team-Originale@tk.de
   2. https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRHB/documents,
   3. https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRHB
   4. https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRHB
   5. mailto:esender_hub@bescha.bund.de
   6. mailto:DZEM@tk.de
   7. mailto:dzem@tk.de
   8. mailto:dzem@tk.de
   9. mailto:adressedeszustaendigensozialgerichtsoderdervergabekammerndesbundes@xyz.de
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             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
 Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de
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