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Ausschreibung: Öffentlicher Verkehr (Straße) - DE-Haßberge
Öffentlicher Verkehr (Straße)
Dokument Nr...: 727758-2023 (ID: 2023120109042562785)
Veröffentlicht: 01.12.2023
*
  DE-Haßberge: Öffentlicher Verkehr (Straße)
   2023/S 232/2023 727758
   Auftragsbekanntmachung
   Dienstleistungen
   Rechtsgrundlage:
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Offizielle Bezeichnung: Landkreis Haßberge
   Postanschrift: Am Herrenhof 1
   Ort: Haßberge
   NUTS-Code: DE267 Haßberge
   Postleitzahl: 97437
   Land: Deutschland
   Kontaktstelle(n): Fachbereich 31  ÖPNV, Herr Neumer
   E-Mail: [6]oepnv@hassberge.de
   Telefon: +49 9521277825
   Fax: +49 952127310
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [7]http://www.hassberge.de
   I.3)Kommunikation
   Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
   vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
   [8]https://www.subreport.de/E16716882
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
   [9]https://www.subreport.de/E16716882
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten
   Kontaktstellen
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Regional- oder Kommunalbehörde
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Allgemeine öffentliche Verwaltung
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Ausschreibung von Personenbeförderungsleistungen im Linienverkehr mit
   Kraftfahrzeugen im Linienbündel 1 des Landkreises Haßberge
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   60112000 Öffentlicher Verkehr (Straße)
   II.1.3)Art des Auftrags
   Dienstleistungen
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Vergabe von Busnahverkehrsleistungen für folgende Linien des
   Linienbündels 1 im Landkreis Haßberge:
    VGN-Linie 1151 (8156): Eltmann  Haßfurt - Schweinfurt
    VGN-Linie 1153: Haßfurt  Knetzgau - Rauhenebrach
    VGN-Linie 1154: Haßfurt  Eltmann - Rauhenebrach
    VGN-Linie 1156: Oberaurach - Priesendorf
    VGN-Linie 1158: Kirchlauter  Eltmann
    VGN-Linie 1175: Sternverkehr Zeil
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: ja
   Angebote sind möglich für alle Lose
   Der öffentliche Auftraggeber behält sich das Recht vor, Aufträge unter
   Zusammenfassung der folgenden Lose oder Losgruppen zu vergeben:
   Bieter dürfen Einzelangebote für alle Lose abgeben. Die Abgabe von
   Kombinationsangeboten über zwei Lose sind zulässig, die Abgabe eines
   Gesamtangebots über alle Lose ist nicht zulässig. Bei der Abgabe von
   Kombinationsangeboten sind zwingend auch Einzelangebote für die jeweils
   betroffenen Lose abzugeben. Näheres regeln die Vergabeunterlagen.
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Los 1: VGN-Linie 1151 (8156): Eltmann  Haßfurt  Schweinfurt und
   VGN-Linie 1175: Sternverkehr Zeil
   Los-Nr.: 1
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   60112000 Öffentlicher Verkehr (Straße)
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE262 Schweinfurt, Kreisfreie Stadt
   NUTS-Code: DE267 Haßberge
   NUTS-Code: DE26B Schweinfurt, Landkreis
   Hauptort der Ausführung:
   Landkreis Haßberge,
   Landkreis Schweinfurt,
   Stadt Schweinfurt
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Durchführung von Dienstleistungen der öffentlichen Personenbeförderung
   mit Bussen auf den folgenden Linien:
    VGN-Linie 1151 (8156): Eltmann  Haßfurt - Schweinfurt
    VGN-Linie 1175: Sternverkehr Zeil
   Betriebsaufnahme ist am 01.08.2024.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Die nachstehenden Kriterien
   Preis
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Beginn: 01/08/2024
   Ende: 31/07/2033
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: ja
   Beschreibung der Optionen:
   Während der Vertragslaufzeit hat der Auftraggeber das Recht am Fahrplan
   Zu-, Ab- und Umbestellungen
   vorzunehmen. Zudem kann der Auftraggeber verlangen, dass die auf den
   vertragsgegenständlichen
   Linien nach der Leistungsbeschreibung einzusetzenden Fahrzeuge soweit
   technisch machbar mit
   weiteren Ausstattungsmerkmalen aus- bzw. nachgerüstet werden. Näheres
   zum Vorgenannten regeln die
   Vergabeunterlagen.
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Los 2: VGN-Linie 1153: Haßfurt  Knetzgau  Rauhenebrach, VGN-Linie
   1154: Haßfurt  Eltmann  Rauhenebrach und VGN-Linie 1156: Oberaurach 
   Priesendorf
   Los-Nr.: 2
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   60112000 Öffentlicher Verkehr (Straße)
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE245 Bamberg, Landkreis
   NUTS-Code: DE267 Haßberge
   Hauptort der Ausführung:
   Landkreis Haßberge,
   Landkreis Bamberg
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Durchführung von Dienstleistungen der öffentlichen Personenbeförderung
   mit Bussen auf den folgenden Linien:
    VGN-Linie 1153: Haßfurt  Knetzgau - Rauhenebrach
    VGN-Linie 1154: Haßfurt  Eltmann - Rauhenebrach
    VGN-Linie 1156: Oberaurach - Priesendorf
   Betriebsaufnahme ist am 01.08.2024.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Die nachstehenden Kriterien
   Preis
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Beginn: 01/08/2024
   Ende: 31/07/2033
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: ja
   Beschreibung der Optionen:
   Während der Vertragslaufzeit hat der Auftraggeber das Recht am Fahrplan
   Zu-, Ab- und Umbestellungen
   vorzunehmen. Zudem kann der Auftraggeber verlangen, dass die auf den
   vertragsgegenständlichen
   Linien nach der Leistungsbeschreibung einzusetzenden Fahrzeuge soweit
   technisch machbar mit
   weiteren Ausstattungsmerkmalen aus- bzw. nachgerüstet werden. Näheres
   zum Vorgenannten regeln die
   Vergabeunterlagen.
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Los 3: VGN-Linie 1158: Kirchlauter  Eltmann
   Los-Nr.: 3
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   60112000 Öffentlicher Verkehr (Straße)
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE267 Haßberge
   Hauptort der Ausführung:
   Landkreis Haßberge
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Durchführung von Dienstleistungen der öffentlichen Personenbeförderung
   mit Bussen auf der folgenden Linie:
    VGN-Linie 1158: Kirchlauter  Eltmann
   Betriebsaufnahme ist am 01.08.2024.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Die nachstehenden Kriterien
   Preis
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Beginn: 01/08/2024
   Ende: 31/07/2033
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: ja
   Beschreibung der Optionen:
   Während der Vertragslaufzeit hat der Auftraggeber das Recht am Fahrplan
   Zu-, Ab- und Umbestellungen
   vorzunehmen. Zudem kann der Auftraggeber verlangen, dass die auf den
   vertragsgegenständlichen
   Linien nach der Leistungsbeschreibung einzusetzenden Fahrzeuge soweit
   technisch machbar mit
   weiteren Ausstattungsmerkmalen aus- bzw. nachgerüstet werden. Näheres
   zum Vorgenannten regeln die
   Vergabeunterlagen.
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Teilnahmebedingungen
   III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
   hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
   Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
   Die Bieter haben ihrem Angebot einen aktuellen Auszug aus dem
   Handelsregister (nicht vor dem 10.10.2023
   datiert) beizufügen (bei Bietern aus einem anderen Mitgliedsstaat eine
   gleichwertige aktuelle Bescheinigung
   des Ursprungs- oder Herkunftslandes des Bieters mit Übersetzung ins
   Deutsche; falls keine Eintragungspflicht
   im Handelsregister besteht eine formlose Erklärung, weshalb für den
   Bieter keine Eintragungspflicht besteht
   und darüber, wer die vertretungsberechtigten Personen sind). Hierfür
   ausreichend ist ein Ausdruck aus dem
   elektronischen Informations- und Kommunikationssystem, über das die
   Daten aus den Handelsregistern
   abrufbar sind.
   III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   A) Der Nachweis der wirtschaftlichen und der finanziellen
   Leistungsfähigkeit des Bieters sowie über das Nichtvorliegen von
   Ausschlussgründen nach den §§ 123 und 124 GWB erfolgt durch eine
   Erklärung des Bieters, dass zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe
   1. keine Person, deren Verhalten ihm als für die Leitung des
   Unternehmens verantwortlich Handelnder nach § 123 Abs. 3 GWB
   zuzurechnen ist, wegen einer Straftat nach den in § 123 Abs. 1 GWB
   genannten strafrechtlichen Vorschriften oder vergleichbaren
   Vorschriften anderer Staaten in den letzten 5 Jahren vor Angebotsabgabe
   rechtskräftig verurteilt worden ist und dass gegen ihn in diesem
   Zeitraum auch keine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über
   Ordnungswidrigkeiten wegen einer derartigen Straftat festgesetzt
   worden ist,
   2. der Bieter seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und
   Beiträgen zur Sozialversicherung stets ordnungsgemäß nachgekommen ist
   und Gegenteiliges in den letzten 5 Jahren vor Angebotsabgabe weder
   durch eine rechtskräftige Gerichts- noch durch eine bestandskräftige
   Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde,
   3. der Bieter bei der Ausführung öffentlicher Aufträge die geltenden
   umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtlichen Verpflichtungen beachtet und
   in den letzten 3 Jahren vor Angebotsabgabe keinerlei diesbezüglichen
   Verstöße begangen hat,
   4. der Bieter nicht zahlungsunfähig ist und über das Vermögen des
   Bieters weder ein Insolvenzverfahren noch ein vergleichbares
   gesetzliches Verfahren beantragt oder eröffnet wurde oder die Eröffnung
   eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist sowie dass
   derartige Umstände auch in den letzten 3 Jahren vor Angebotsabgabe
   nicht vorgelegen haben,
   5. der Bieter sich nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder
   seine Tätigkeit eingestellt hat sowie dass derartige Umstände auch in
   den letzten 3 Jahren vor Angebotsabgabe nicht vorgelegen haben,
   6. weder der Bieter noch eine Person, deren Verhalten ihm als für die
   Leitung des Unternehmens verantwortlich Handelnder nach § 123 Abs. 3
   GWB zuzurechnen ist, im Rahmen der beruflichen Tätigkeit in den letzten
   3 Jahren vor Angebotsabgabe eine schwere und die Integrität des Bieters
   infrage stellende Verfehlung begangen
   hat,
   7. der Bieter in den letzten 3 Jahren vor Angebotsabgabe keine
   Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen hat, die eine
   Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken
   oder bewirken,
   8. dass nach Kenntnis des Bieters kein Interessenkonflikt bei der
   Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit
   und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen
   Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen
   könnte,
   9. dass der Bieter in den letzten 3 Jahren vor Angebotsabgabe bei der
   Ausführung eines früheren öffentlichen
   Auftrags oder Konzessionsvertrags keine wesentlichen Anforderungen
   erheblich oder fortdauernd mangelhaft
   erfüllt hat und / oder dass dies nicht zu einer vorzeitigen Beendigung,
   zu Schadensersatz oder zu einer
   vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat,
   10. der Bieter nicht wegen eines Verstoßes nach § 21 Mindestlohngesetz
   (MiLoG) oder § 23 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) mit einer
   Geldbuße von wenigstens 2 500 EUR belegt worden ist,
   11. weder der Bieter noch eine Person, deren Verhalten ihm als für die
   Leitung des Unternehmens
   verantwortlich Handelnder nach § 123 Abs. 3 GWB oder als nach Satzung
   oder Gesetz Vertretungsberechtigter
   zuzurechnen ist, in den letzten 5 Jahren vor Angebotsabgabe nach § 404
   Abs. 2 Nr. 3 Drittes Buch
   Sozialgesetzbuch mit einer Geldbuße von wenigstens 2 500 EUR belegt
   oder nach den §§ 10, 10 a oder 11 des
   Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes zu einer Freiheitsstrafe von mehr als
   3 Monaten oder einer Geldstrafe
   von mehr als 90 Tagessätzen rechtskräftig verurteilt worden ist,
   12. der Bieter keinen der in § 1 Abs. 2 Sätze 1 bis 3 PBZugV
   aufgezählten Verstöße begangen hat,
   Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
   Die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit ist als
   gewährleistet anzusehen, wenn nach der Einschätzung des Auftraggebers
   anzunehmen ist, dass der Bieter seine laufenden finanziellen
   Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus dem hiesigen Auftrag
   erfüllen wird.
   (Fortsetzung der unter Ziffer III.1.2) oben begonnenen Auflistung):
   13. der Bieter über wirtschaftliche Mittel in einem solchen Umfang
   verfügt, dass diese zur Erfüllung seiner laufenden finanziellen
   Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus dem hiesigen Auftrag
   ausreichen werden und dass der Bieter dies im Falle einer eventuell in
   der Phase der Prüfung und Wertung der Angebote erfolgenden
   entsprechenden Anforderung des Auftraggebers durch Einreichung
   entsprechender Unterlagen im Sinne der Absätze 4 und 5 des § 45 VgV
   unverzüglich nachweisen kann;
   14. der Bieter in den letzten drei Jahren vor Angebotsabgabe nicht
   wegen eines rechtskräftig festgestellten Verstoßes nach § 24 Abs. 1
   LkSG mit einer Geldbuße nach Maßgabe von § 22 Absatz 2 LkSG belegt
   worden ist.
   B) Bieter können sich nach Maßgabe des § 47 Abs. 1 VgV zum Nachweis
   ihrer wirtschaftlichen und finanziellen sowie ihrer technischen und
   beruflichen Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten Dritter berufen.
   Hierzu haben sie nachzuweisen, dass die entsprechenden Kapazitäten dem
   Bieter während der gesamten Vertragslaufzeit tatsächlich und
   unwiderruflich zur Verfügung stehen. Soweit sich Bieter im Hinblick auf
   die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit oder die einschlägige
   berufliche Erfahrung auf Kapazitäten Dritter berufen, ist das Personal
   des Dritten, das das über die mit den für diesen vorzulegenden
   Referenzen erlangte Erfahrung verfügt, bei der hiesigen Leistung
   einzusetzen. Näheres regeln die Vergabeunterlagen.
   Hat der Bieter sich zum Beleg seiner wirtschaftlichen und finanziellen
   oder seiner technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf
   diejenige eines Dritten berufen, überprüft der Auftraggeber im Rahmen
   der Eignungsprüfung, ob die Unternehmen, deren Kapazitäten der Bieter
   in Anspruch nehmen will, die entsprechenden Eignungskriterien erfüllen
   und ob Ausschlussgründe für diese Unternehmen vorliegen. Die
   entsprechenden Nachweise und Erklärungen nach den Ziffern III.1.1),
   III.1.2) (Buchstabe A)) und III.1.3) sind dem Angebot in diesem Fall
   auch für den jeweiligen Dritten beizufügen. Erfüllt ein Unternehmen das
   entsprechende Eignungskriterium nicht oder liegen zwingende oder
   fakultative
   Ausschlussgründe im Sinne der §§ 123 und 124 GWB für dieses Unternehmen
   vor, hat der Bieter dieses Unternehmen innerhalb einer ihm hierfür vom
   Auftraggeber zu setzenden Frist zu ersetzen. Bei Angeboten von
   Bietergemeinschaften müssen die für die Prüfung der Eignung und des
   Nichtvorliegens von Ausschlussgründen erforderlichen Unterlagen sowie
   der geforderte Auszug aus dem Handelsregister nach den Ziffern III.1.1)
   und III.1.2) (Buchstabe A)) für jedes sowie die entsprechenden
   Unterlagen nach Ziffer III.1.3) (Referenzen) für mindestens ein
   Mitglied der Bietergemeinschaft vorgelegt werden. Soweit nicht für alle
   Mitglieder der Bietergemeinschaft die nachzuweisenden Referenzen
   vorgelegt werden, hat die Bietergemeinschaft bei der hiesigen Leistung
   das Personal der die Referenzen vorlegenden Mitglieder der
   Bietergemeinschaft einzusetzen, das über die mit den vorgelegten
   Referenzen erlangte Erfahrung verfügt. Näheres regeln die
   Vergabeunterlagen.
   Der Bieter hat bei der Angebotsabgabe eine Erklärung zum bei
   Angebotsabgabe vorgesehenen Einsatz von Nachunternehmern für
   Fahrbetriebsleistungen abzugeben. Beabsichtigt der Bieter bereits bei
   Angebotsabgabe die Übertragung von Fahrbetriebsleistungen auf konkret
   benannte Nachunternehmer, sind die Nachweise und Erklärungen nach den
   Ziffern III.1.1), III.1.2) (Buchstabe A)) und III.1.3) auch für die bei
   Angebotsabgabe vorgesehenen Nachunternehmer zu erbringen. (Fortsetzung
   unter Ziffer III.1.3)
   III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   Der Nachweis erfolgt durch die Vorlage von Referenzen des Bieters über
   vom Bieter in den letzten 3 Jahren
   erbrachte Nahverkehrsleistungen.
   (Fortsetzung von Ziffer III.1.2): Als vorläufigen Beleg der Eignung und
   des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert der
   Auftraggeber die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen
   Eigenerklärung nach § 50 VgV; Näheres regeln die
   Vergabeunterlagen.
   Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
   Der Bieter gilt als technisch und beruflich leistungsfähig, wenn
   anzunehmen ist, dass er über die speziellen
   Sachkenntnisse und Erfahrungen verfügt, die zur Durchführung der
   hiesigen ÖPNV-Leistungen erforderlich
   sind und wenn zudem davon ausgegangen werden kann, dass er die
   Geschäfte eines Busunternehmens
   unter Beachtung der für die Personenbeförderung geltenden Vorschriften
   führen sowie die Allgemeinheit beim
   Betrieb der Buslinien vor Schäden und Gefahren bewahren wird und auch
   die sonstigen für ihn einschlägigen
   Rechtsvorschriften beachtet.
   III.2)Bedingungen für den Auftrag
   III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
   Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand
   vorbehalten
   Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:
   §§ 3 ff. PBZugV
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Offenes Verfahren
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
   Beschaffungssystem
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
   Bekanntmachungsnummer im ABl.: [10]2023/S 118-369585
   IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
   Tag: 10/01/2024
   Ortszeit: 12:00
   IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
   Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   eingereicht werden können:
   Deutsch
   IV.2.6)Bindefrist des Angebots
   Das Angebot muss gültig bleiben bis: 10/04/2024
   IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
   Tag: 10/01/2024
   Ortszeit: 12:01
   Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:
   Die Teilnahme von Bietern ist nicht gestattet.
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
   Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   Die Vergabeunterlagen (inkl. der Aufforderung zur Angebotsabgabe) sind
   im Internet unter dem oben unter Ziffer I.3) genannten Link frei
   zugänglich abrufbar; einer Abforderung bei der Vergabestelle bedarf es
   somit nicht. Rückfragen der Bieter als auch die Antworten der
   Vergabestelle werden in anonymisierter Form allen Bewerbern im Internet
   unter dem vorgenannten Link zur Verfügung gestellt, soweit in den
   Antworten wichtige Aufklärungen über die geforderte Leistung oder die
   Grundlagen der Preisermittlung gegeben werden. Die Bieter sind
   angehalten regelmäßig unter der angegebenen Internetadresse die
   aktuellen Bewerberinformationen der Vergabestelle einzusehen. Es wird
   ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sämtliche etwaigen Änderungen und
   Ergänzungen zu den Vergabeunterlagen ausschließlich im Internet unter
   dem angegebenen Link veröffentlicht werden.
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Nordbayern
   Postanschrift: Postfach 606
   Ort: Ansbach
   Postleitzahl: 91511
   Land: Deutschland
   Telefon: +49 981531277
   Fax: +49 981531837
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Vorschriften über die Einlegung von Rechtsbehelfen finden sich in den
   §§ 155 ff. GWB (Gesetz gegen
   Wettbewerbsbeschränkungen). Der Auftraggeber weist ausdrücklich darauf
   hin, dass im Fall der Nichtabhilfe
   einer von einem Bieter erhobenen Rüge ein entsprechender bei der unter
   VI.4.1) genannten Vergabekammer
   eingereichter Nachprüfungsantrag unzulässig ist, wenn mehr als 15
   Kalendertage nach Eingang der Mitteilung
   des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§
   160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   27/11/2023
References
   Visible links
   6. mailto:oepnv@hassberge.de?subject=TED
   7. http://www.hassberge.de/
   8. https://www.subreport.de/E16716882
   9. https://www.subreport.de/E16716882
  10. https://ted.europa.eu/udl?uri=TED:NOTICE:369585-2023:TEXT:DE:HTML
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       The Office for Official Publications of the European Communities
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