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Ausschreibung: Öffentlicher Verkehr (Straße) - DE-Haßberge
Öffentlicher Verkehr (Straße)
Dokument Nr...: 727758-2023 (ID: 2023120109042562785)
Veröffentlicht: 01.12.2023
*
DE-Haßberge: Öffentlicher Verkehr (Straße)
2023/S 232/2023 727758
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Landkreis Haßberge
Postanschrift: Am Herrenhof 1
Ort: Haßberge
NUTS-Code: DE267 Haßberge
Postleitzahl: 97437
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Fachbereich 31 ÖPNV, Herr Neumer
E-Mail: [6]oepnv@hassberge.de
Telefon: +49 9521277825
Fax: +49 952127310
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [7]http://www.hassberge.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[8]https://www.subreport.de/E16716882
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
[9]https://www.subreport.de/E16716882
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten
Kontaktstellen
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Ausschreibung von Personenbeförderungsleistungen im Linienverkehr mit
Kraftfahrzeugen im Linienbündel 1 des Landkreises Haßberge
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
60112000 Öffentlicher Verkehr (Straße)
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Vergabe von Busnahverkehrsleistungen für folgende Linien des
Linienbündels 1 im Landkreis Haßberge:
VGN-Linie 1151 (8156): Eltmann Haßfurt - Schweinfurt
VGN-Linie 1153: Haßfurt Knetzgau - Rauhenebrach
VGN-Linie 1154: Haßfurt Eltmann - Rauhenebrach
VGN-Linie 1156: Oberaurach - Priesendorf
VGN-Linie 1158: Kirchlauter Eltmann
VGN-Linie 1175: Sternverkehr Zeil
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: ja
Angebote sind möglich für alle Lose
Der öffentliche Auftraggeber behält sich das Recht vor, Aufträge unter
Zusammenfassung der folgenden Lose oder Losgruppen zu vergeben:
Bieter dürfen Einzelangebote für alle Lose abgeben. Die Abgabe von
Kombinationsangeboten über zwei Lose sind zulässig, die Abgabe eines
Gesamtangebots über alle Lose ist nicht zulässig. Bei der Abgabe von
Kombinationsangeboten sind zwingend auch Einzelangebote für die jeweils
betroffenen Lose abzugeben. Näheres regeln die Vergabeunterlagen.
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
Los 1: VGN-Linie 1151 (8156): Eltmann Haßfurt Schweinfurt und
VGN-Linie 1175: Sternverkehr Zeil
Los-Nr.: 1
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
60112000 Öffentlicher Verkehr (Straße)
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE262 Schweinfurt, Kreisfreie Stadt
NUTS-Code: DE267 Haßberge
NUTS-Code: DE26B Schweinfurt, Landkreis
Hauptort der Ausführung:
Landkreis Haßberge,
Landkreis Schweinfurt,
Stadt Schweinfurt
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Durchführung von Dienstleistungen der öffentlichen Personenbeförderung
mit Bussen auf den folgenden Linien:
VGN-Linie 1151 (8156): Eltmann Haßfurt - Schweinfurt
VGN-Linie 1175: Sternverkehr Zeil
Betriebsaufnahme ist am 01.08.2024.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/08/2024
Ende: 31/07/2033
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:
Während der Vertragslaufzeit hat der Auftraggeber das Recht am Fahrplan
Zu-, Ab- und Umbestellungen
vorzunehmen. Zudem kann der Auftraggeber verlangen, dass die auf den
vertragsgegenständlichen
Linien nach der Leistungsbeschreibung einzusetzenden Fahrzeuge soweit
technisch machbar mit
weiteren Ausstattungsmerkmalen aus- bzw. nachgerüstet werden. Näheres
zum Vorgenannten regeln die
Vergabeunterlagen.
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
Los 2: VGN-Linie 1153: Haßfurt Knetzgau Rauhenebrach, VGN-Linie
1154: Haßfurt Eltmann Rauhenebrach und VGN-Linie 1156: Oberaurach
Priesendorf
Los-Nr.: 2
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
60112000 Öffentlicher Verkehr (Straße)
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE245 Bamberg, Landkreis
NUTS-Code: DE267 Haßberge
Hauptort der Ausführung:
Landkreis Haßberge,
Landkreis Bamberg
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Durchführung von Dienstleistungen der öffentlichen Personenbeförderung
mit Bussen auf den folgenden Linien:
VGN-Linie 1153: Haßfurt Knetzgau - Rauhenebrach
VGN-Linie 1154: Haßfurt Eltmann - Rauhenebrach
VGN-Linie 1156: Oberaurach - Priesendorf
Betriebsaufnahme ist am 01.08.2024.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/08/2024
Ende: 31/07/2033
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:
Während der Vertragslaufzeit hat der Auftraggeber das Recht am Fahrplan
Zu-, Ab- und Umbestellungen
vorzunehmen. Zudem kann der Auftraggeber verlangen, dass die auf den
vertragsgegenständlichen
Linien nach der Leistungsbeschreibung einzusetzenden Fahrzeuge soweit
technisch machbar mit
weiteren Ausstattungsmerkmalen aus- bzw. nachgerüstet werden. Näheres
zum Vorgenannten regeln die
Vergabeunterlagen.
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
Los 3: VGN-Linie 1158: Kirchlauter Eltmann
Los-Nr.: 3
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
60112000 Öffentlicher Verkehr (Straße)
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE267 Haßberge
Hauptort der Ausführung:
Landkreis Haßberge
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Durchführung von Dienstleistungen der öffentlichen Personenbeförderung
mit Bussen auf der folgenden Linie:
VGN-Linie 1158: Kirchlauter Eltmann
Betriebsaufnahme ist am 01.08.2024.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/08/2024
Ende: 31/07/2033
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:
Während der Vertragslaufzeit hat der Auftraggeber das Recht am Fahrplan
Zu-, Ab- und Umbestellungen
vorzunehmen. Zudem kann der Auftraggeber verlangen, dass die auf den
vertragsgegenständlichen
Linien nach der Leistungsbeschreibung einzusetzenden Fahrzeuge soweit
technisch machbar mit
weiteren Ausstattungsmerkmalen aus- bzw. nachgerüstet werden. Näheres
zum Vorgenannten regeln die
Vergabeunterlagen.
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Die Bieter haben ihrem Angebot einen aktuellen Auszug aus dem
Handelsregister (nicht vor dem 10.10.2023
datiert) beizufügen (bei Bietern aus einem anderen Mitgliedsstaat eine
gleichwertige aktuelle Bescheinigung
des Ursprungs- oder Herkunftslandes des Bieters mit Übersetzung ins
Deutsche; falls keine Eintragungspflicht
im Handelsregister besteht eine formlose Erklärung, weshalb für den
Bieter keine Eintragungspflicht besteht
und darüber, wer die vertretungsberechtigten Personen sind). Hierfür
ausreichend ist ein Ausdruck aus dem
elektronischen Informations- und Kommunikationssystem, über das die
Daten aus den Handelsregistern
abrufbar sind.
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
A) Der Nachweis der wirtschaftlichen und der finanziellen
Leistungsfähigkeit des Bieters sowie über das Nichtvorliegen von
Ausschlussgründen nach den §§ 123 und 124 GWB erfolgt durch eine
Erklärung des Bieters, dass zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe
1. keine Person, deren Verhalten ihm als für die Leitung des
Unternehmens verantwortlich Handelnder nach § 123 Abs. 3 GWB
zuzurechnen ist, wegen einer Straftat nach den in § 123 Abs. 1 GWB
genannten strafrechtlichen Vorschriften oder vergleichbaren
Vorschriften anderer Staaten in den letzten 5 Jahren vor Angebotsabgabe
rechtskräftig verurteilt worden ist und dass gegen ihn in diesem
Zeitraum auch keine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über
Ordnungswidrigkeiten wegen einer derartigen Straftat festgesetzt
worden ist,
2. der Bieter seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und
Beiträgen zur Sozialversicherung stets ordnungsgemäß nachgekommen ist
und Gegenteiliges in den letzten 5 Jahren vor Angebotsabgabe weder
durch eine rechtskräftige Gerichts- noch durch eine bestandskräftige
Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde,
3. der Bieter bei der Ausführung öffentlicher Aufträge die geltenden
umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtlichen Verpflichtungen beachtet und
in den letzten 3 Jahren vor Angebotsabgabe keinerlei diesbezüglichen
Verstöße begangen hat,
4. der Bieter nicht zahlungsunfähig ist und über das Vermögen des
Bieters weder ein Insolvenzverfahren noch ein vergleichbares
gesetzliches Verfahren beantragt oder eröffnet wurde oder die Eröffnung
eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist sowie dass
derartige Umstände auch in den letzten 3 Jahren vor Angebotsabgabe
nicht vorgelegen haben,
5. der Bieter sich nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder
seine Tätigkeit eingestellt hat sowie dass derartige Umstände auch in
den letzten 3 Jahren vor Angebotsabgabe nicht vorgelegen haben,
6. weder der Bieter noch eine Person, deren Verhalten ihm als für die
Leitung des Unternehmens verantwortlich Handelnder nach § 123 Abs. 3
GWB zuzurechnen ist, im Rahmen der beruflichen Tätigkeit in den letzten
3 Jahren vor Angebotsabgabe eine schwere und die Integrität des Bieters
infrage stellende Verfehlung begangen
hat,
7. der Bieter in den letzten 3 Jahren vor Angebotsabgabe keine
Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen hat, die eine
Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken
oder bewirken,
8. dass nach Kenntnis des Bieters kein Interessenkonflikt bei der
Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit
und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen
Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen
könnte,
9. dass der Bieter in den letzten 3 Jahren vor Angebotsabgabe bei der
Ausführung eines früheren öffentlichen
Auftrags oder Konzessionsvertrags keine wesentlichen Anforderungen
erheblich oder fortdauernd mangelhaft
erfüllt hat und / oder dass dies nicht zu einer vorzeitigen Beendigung,
zu Schadensersatz oder zu einer
vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat,
10. der Bieter nicht wegen eines Verstoßes nach § 21 Mindestlohngesetz
(MiLoG) oder § 23 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) mit einer
Geldbuße von wenigstens 2 500 EUR belegt worden ist,
11. weder der Bieter noch eine Person, deren Verhalten ihm als für die
Leitung des Unternehmens
verantwortlich Handelnder nach § 123 Abs. 3 GWB oder als nach Satzung
oder Gesetz Vertretungsberechtigter
zuzurechnen ist, in den letzten 5 Jahren vor Angebotsabgabe nach § 404
Abs. 2 Nr. 3 Drittes Buch
Sozialgesetzbuch mit einer Geldbuße von wenigstens 2 500 EUR belegt
oder nach den §§ 10, 10 a oder 11 des
Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes zu einer Freiheitsstrafe von mehr als
3 Monaten oder einer Geldstrafe
von mehr als 90 Tagessätzen rechtskräftig verurteilt worden ist,
12. der Bieter keinen der in § 1 Abs. 2 Sätze 1 bis 3 PBZugV
aufgezählten Verstöße begangen hat,
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit ist als
gewährleistet anzusehen, wenn nach der Einschätzung des Auftraggebers
anzunehmen ist, dass der Bieter seine laufenden finanziellen
Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus dem hiesigen Auftrag
erfüllen wird.
(Fortsetzung der unter Ziffer III.1.2) oben begonnenen Auflistung):
13. der Bieter über wirtschaftliche Mittel in einem solchen Umfang
verfügt, dass diese zur Erfüllung seiner laufenden finanziellen
Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus dem hiesigen Auftrag
ausreichen werden und dass der Bieter dies im Falle einer eventuell in
der Phase der Prüfung und Wertung der Angebote erfolgenden
entsprechenden Anforderung des Auftraggebers durch Einreichung
entsprechender Unterlagen im Sinne der Absätze 4 und 5 des § 45 VgV
unverzüglich nachweisen kann;
14. der Bieter in den letzten drei Jahren vor Angebotsabgabe nicht
wegen eines rechtskräftig festgestellten Verstoßes nach § 24 Abs. 1
LkSG mit einer Geldbuße nach Maßgabe von § 22 Absatz 2 LkSG belegt
worden ist.
B) Bieter können sich nach Maßgabe des § 47 Abs. 1 VgV zum Nachweis
ihrer wirtschaftlichen und finanziellen sowie ihrer technischen und
beruflichen Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten Dritter berufen.
Hierzu haben sie nachzuweisen, dass die entsprechenden Kapazitäten dem
Bieter während der gesamten Vertragslaufzeit tatsächlich und
unwiderruflich zur Verfügung stehen. Soweit sich Bieter im Hinblick auf
die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit oder die einschlägige
berufliche Erfahrung auf Kapazitäten Dritter berufen, ist das Personal
des Dritten, das das über die mit den für diesen vorzulegenden
Referenzen erlangte Erfahrung verfügt, bei der hiesigen Leistung
einzusetzen. Näheres regeln die Vergabeunterlagen.
Hat der Bieter sich zum Beleg seiner wirtschaftlichen und finanziellen
oder seiner technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf
diejenige eines Dritten berufen, überprüft der Auftraggeber im Rahmen
der Eignungsprüfung, ob die Unternehmen, deren Kapazitäten der Bieter
in Anspruch nehmen will, die entsprechenden Eignungskriterien erfüllen
und ob Ausschlussgründe für diese Unternehmen vorliegen. Die
entsprechenden Nachweise und Erklärungen nach den Ziffern III.1.1),
III.1.2) (Buchstabe A)) und III.1.3) sind dem Angebot in diesem Fall
auch für den jeweiligen Dritten beizufügen. Erfüllt ein Unternehmen das
entsprechende Eignungskriterium nicht oder liegen zwingende oder
fakultative
Ausschlussgründe im Sinne der §§ 123 und 124 GWB für dieses Unternehmen
vor, hat der Bieter dieses Unternehmen innerhalb einer ihm hierfür vom
Auftraggeber zu setzenden Frist zu ersetzen. Bei Angeboten von
Bietergemeinschaften müssen die für die Prüfung der Eignung und des
Nichtvorliegens von Ausschlussgründen erforderlichen Unterlagen sowie
der geforderte Auszug aus dem Handelsregister nach den Ziffern III.1.1)
und III.1.2) (Buchstabe A)) für jedes sowie die entsprechenden
Unterlagen nach Ziffer III.1.3) (Referenzen) für mindestens ein
Mitglied der Bietergemeinschaft vorgelegt werden. Soweit nicht für alle
Mitglieder der Bietergemeinschaft die nachzuweisenden Referenzen
vorgelegt werden, hat die Bietergemeinschaft bei der hiesigen Leistung
das Personal der die Referenzen vorlegenden Mitglieder der
Bietergemeinschaft einzusetzen, das über die mit den vorgelegten
Referenzen erlangte Erfahrung verfügt. Näheres regeln die
Vergabeunterlagen.
Der Bieter hat bei der Angebotsabgabe eine Erklärung zum bei
Angebotsabgabe vorgesehenen Einsatz von Nachunternehmern für
Fahrbetriebsleistungen abzugeben. Beabsichtigt der Bieter bereits bei
Angebotsabgabe die Übertragung von Fahrbetriebsleistungen auf konkret
benannte Nachunternehmer, sind die Nachweise und Erklärungen nach den
Ziffern III.1.1), III.1.2) (Buchstabe A)) und III.1.3) auch für die bei
Angebotsabgabe vorgesehenen Nachunternehmer zu erbringen. (Fortsetzung
unter Ziffer III.1.3)
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Der Nachweis erfolgt durch die Vorlage von Referenzen des Bieters über
vom Bieter in den letzten 3 Jahren
erbrachte Nahverkehrsleistungen.
(Fortsetzung von Ziffer III.1.2): Als vorläufigen Beleg der Eignung und
des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert der
Auftraggeber die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen
Eigenerklärung nach § 50 VgV; Näheres regeln die
Vergabeunterlagen.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Der Bieter gilt als technisch und beruflich leistungsfähig, wenn
anzunehmen ist, dass er über die speziellen
Sachkenntnisse und Erfahrungen verfügt, die zur Durchführung der
hiesigen ÖPNV-Leistungen erforderlich
sind und wenn zudem davon ausgegangen werden kann, dass er die
Geschäfte eines Busunternehmens
unter Beachtung der für die Personenbeförderung geltenden Vorschriften
führen sowie die Allgemeinheit beim
Betrieb der Buslinien vor Schäden und Gefahren bewahren wird und auch
die sonstigen für ihn einschlägigen
Rechtsvorschriften beachtet.
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand
vorbehalten
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:
§§ 3 ff. PBZugV
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: [10]2023/S 118-369585
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 10/01/2024
Ortszeit: 12:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 10/04/2024
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 10/01/2024
Ortszeit: 12:01
Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:
Die Teilnahme von Bietern ist nicht gestattet.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:
Die Vergabeunterlagen (inkl. der Aufforderung zur Angebotsabgabe) sind
im Internet unter dem oben unter Ziffer I.3) genannten Link frei
zugänglich abrufbar; einer Abforderung bei der Vergabestelle bedarf es
somit nicht. Rückfragen der Bieter als auch die Antworten der
Vergabestelle werden in anonymisierter Form allen Bewerbern im Internet
unter dem vorgenannten Link zur Verfügung gestellt, soweit in den
Antworten wichtige Aufklärungen über die geforderte Leistung oder die
Grundlagen der Preisermittlung gegeben werden. Die Bieter sind
angehalten regelmäßig unter der angegebenen Internetadresse die
aktuellen Bewerberinformationen der Vergabestelle einzusehen. Es wird
ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sämtliche etwaigen Änderungen und
Ergänzungen zu den Vergabeunterlagen ausschließlich im Internet unter
dem angegebenen Link veröffentlicht werden.
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Nordbayern
Postanschrift: Postfach 606
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland
Telefon: +49 981531277
Fax: +49 981531837
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Vorschriften über die Einlegung von Rechtsbehelfen finden sich in den
§§ 155 ff. GWB (Gesetz gegen
Wettbewerbsbeschränkungen). Der Auftraggeber weist ausdrücklich darauf
hin, dass im Fall der Nichtabhilfe
einer von einem Bieter erhobenen Rüge ein entsprechender bei der unter
VI.4.1) genannten Vergabekammer
eingereichter Nachprüfungsantrag unzulässig ist, wenn mehr als 15
Kalendertage nach Eingang der Mitteilung
des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§
160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
27/11/2023
References
Visible links
6. mailto:oepnv@hassberge.de?subject=TED
7. http://www.hassberge.de/
8. https://www.subreport.de/E16716882
9. https://www.subreport.de/E16716882
10. https://ted.europa.eu/udl?uri=TED:NOTICE:369585-2023:TEXT:DE:HTML
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Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de
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