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Ausschreibung: Werkzeugmaschinen - Beschaffung einer CNC-Bearbeitungsmaschine zum Fräsen und Bohren - DEU-Hildburghausen(DEG0E)
Werkzeugmaschinen
Werkzeugmaschinen für die Bearbeitung von harten Stoffen, außer Metallen
Dokument Nr...: 726205-2023 (ID: 2023113009051961229)
Veröffentlicht: 30.11.2023
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DEU-Hildburghausen(DEG0E): Werkzeugmaschinen - Beschaffung einer CNC-Bearbeitungsmaschine zum Fräsen und Bohren
2023/S 231/2023 726205
Deutschland - Werkzeugmaschinen - Beschaffung einer
CNC-Bearbeitungsmaschine zum Fräsen und Bohren
231/2023
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
1. Beschaffer
1.1 Beschaffer
Offizielle Bezeichnung:Landratsamt Hildburghausen
Rechtsform des Erwerbers:Lokale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers:Allgemeine öffentliche
Verwaltung
2. Verfahren
2.1 Verfahren
Titel:Beschaffung einer CNC-Bearbeitungsmaschine zum Fräsen und Bohren
Beschreibung:Beschaffung einer CNC-Bearbeitungsmaschine zum Fräsen und
Bohren
Kennung des Verfahrens:a7dc4b68-6b85-4908-868d-8d89484123cd
Interne Kennung:I-30/2-03-2023-0018
Verfahrensart:Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt:No
2.1.1 Zweck
Art des Auftrags:Lieferungen
Haupteinstufung(cpv):42600000Werkzeugmaschinen
Zusätzliche Einstufung(cpv):42640000Werkzeugmaschinen für die
Bearbeitung von harten Stoffen, außer Metallen
2.1.2 Erfüllungsort
Postanschrift:Wiesenstraße 20
Stadt:Hildburghausen
Postleitzahl:98646
Land, Gliederung (NUTS):Hildburghausen(DEG0E)
Land:Deutschland
2.1.4 Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen:Die gesamte Kommunikation im
Vergabeverfahren wird ausschließlich über die o. g. Vergabeplattform
abgewickelt. Das gilt sowohl für Fragen von Bewerbern als auch für die
Kommunikation nach Ablauf der Angebotsfrist, z. B. zum Zwecke der
Nachforderung von Unterlagen. Da in diesem Zusammenhang Fristen gesetzt
werden können, die im Falle der Nichteinhaltung den Ausschluss
bedingen, obliegt es den Bewerbern, sich stets tagesaktuell darüber zu
informieren, ob entsprechende Mitteilungen auf der Plattform hinterlegt
sind. Registrierte Bewerber/Bieter erhalten eine Benachrichtigung über
solche Mitteilungen. Die Verantwortung, auf solche Benachrichtigungen
rechtzeitig zu reagieren liegt ausschließlich beim Bieter. Dazu gehört
auch die regelmäßige Überprüfung des SPAM-Ordners. Hinsichtlich der
unter Ziffer 2.1.6 benannten Ausschlussgründe haben Bieter im Rahmen
der Angebotsabgabe mittels den Vergabeunterlagen beigefügten
Formblättern eigenerklärend das Vorliegen bzw. Nichtvorliegen der
benannten Umstände anzugeben. In den Fällen des § 123 GWB wird
regelmäßig vom Ausschluss des Bewerbers/Bieters auszugehen sein. Im
Falle des § 124 GWB behält sich der Auftraggeber das Recht hierzu vor.
Anderes kann gelten, wenn Selbstreinigungsmaßnahmen nachgewiesen werden
können und diese vom Auftraggeber als ausreichend beurteilt werden. Im
Übrigen finden die §§ 123 bis 126 Gesetz gegen
Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) Anwendung (§ 42 VgV).
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv-
Anzuwendende grenzübergreifende Rechtsvorschrift:
Beschreibung:
2.1.6 Ausschlussgründe
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung:Zwingender
Ausschlussgrund gem. § 123 Abs. 1 Ziffer 1 GWB i. V. m. §§ 129, 129a
oder 129 b StGB oder diesen vergleichbare Normen anderer Staaten
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit
terroristischen Aktivitäten:Zwingender Ausschlussgrund gem. § 123 Abs.
1 Ziffer 1 GWB i. V. m. §§ 129, 129a oder 129 b StGB oder diesen
vergleichbare Normen anderer Staaten
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung:Zwingender Ausschlussgrund
gem. § 123 Abs. 1 Ziffer 2 und 3 GWB i. V. m. §§ 89a, 89 c StGB bzw. §
261 StGB oder diesen vergleichbare Normen anderer Staaten
Betrugsbekämpfung:Zwingender Ausschlussgrund gem. § 123 Abs. 1 Ziffer
4 und 5 GWB i. V. m. §§ 263 und 264 StGB oder diesen vergleichbare
Normen anderer Staaten
Korruption:Zwingender Ausschlussgrund gem. § 123 Abs. 1 Ziffer 6 bis 9
GWB i. V. m. §§ 299, 108e, 333, 334 und 335a StGB sowie § 2 Gesetz zur
Bekämpfung internationaler Bestechung oder diesen vergleichbare Normen
anderer Staaten
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels:Zwingender
Ausschlussgrund gem. § 123 Abs. 1 Ziffer 10 GWB i. V. m. §§ 232, 233
und 233a StGB oder diesen vergleichbare Normen anderer Staaten
Entrichtung von Steuern:Zwingender Ausschlussgrund gem. § 123 Abs. 4
Ziffer 1 und 2 GWB
Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge:Zwingender Ausschlussgrund
gem. § 123 Abs. 4 Ziffer 1 und 2 GWB
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen:Fakultativer
Ausschlussgrund gem. § 124 Abs. 1 Ziffer 1 GWB
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen:Fakultativer
Ausschlussgrund gem. § 124 Abs. 1 Ziffer 1 GWB
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen:Fakultativer
Ausschlussgrund gem. § 124 Abs. 1 Ziffer 1 GWB
Konkurs:Fakultativer Ausschlussgrund gem. § 124 Abs. 1 Ziffer 2 GWB
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler
Rechtsvorschriften:Fakultativer Ausschlussgrund gem. § 124 Abs. 1
Ziffer 2 GWB
Vergleichsverfahren:Fakultativer Ausschlussgrund gem. § 124 Abs. 1
Ziffer 2 GWB
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen
Insolvenzverwalter:Fakultativer Ausschlussgrund gem. § 124 Abs. 1
Ziffer 2 GWB
Zahlungsunfähigkeit:Fakultativer Ausschlussgrund gem. § 124 Abs. 1
Ziffer 2 GWB
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit:Fakultativer
Ausschlussgrund gem. § 124 Abs. 1 Ziffer 3 GWB
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des
Wettbewerbs:Fakultativer Ausschlussgrund gem. § 124 Abs. 1 Ziffer 4
GWB
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem
Vergabeverfahren:Fakultativer Ausschlussgrund gem. § 124 Abs. 1 Ziffer
5 GWB
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des
Vergabeverfahrens:Fakultativer Ausschlussgrund gem. § 124 Abs. 1
Ziffer 6 GWB
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare
Sanktionen:Fakultativer Ausschlussgrund gem. § 124 Abs. 1 Ziffer 7 GWB
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind,
die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche
Informationen über dieses Verfahren erhalten.:Fakultativer
Ausschlussgrund gem. § 124 Abs. 1 Ziffer 8 und 9 GWB
Rein innerstaatliche Ausschlussgründe:Fakultativer Ausschlussgrund
gem. § 124 Abs. 2 GWB i. V. m. § 21 AEntG, § 98 c AufenthG, § 19 MiLoG,
§ 21 SchwarArbG sowie § 22 LkSG
Rein innerstaatliche Ausschlussgründe:Ausschluss von Angeboten, die
den Erfordernissens der §§ 53 und 56 VgV nicht genügen (§ 57 VgV) oder
Unauskömmlich sind (§ 60 VgV)
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit:Nicht berücksichtigt werden
Angebote von Bietern, denen die Ausübung ihres Gewerbes behördlich
untersagt wurde (§ 35 GewO), die nicht über die für die Ausübung der
ausgeschriebenen Tätigkeit(en) erforderliche Berufszulassung, Erlaubnis
und/oder Berechtigung in der BRD verfügen oder nicht über eine
erforderliche Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister nach den
Rechtsvorschriften des Staates, in dem sie niedergelassen sind,
verfügen.
5. Los
5.1 Los:LOT-0000
Titel:Beschaffung einer CNC-Bearbeitungsmaschine zum Fräsen und Bohren
Beschreibung:Beschaffung einer CNC-Bearbeitungsmaschine zum Fräsen und
Bohren für das Staatliche Berufsbildende Schulzentrum Hildburghausen
(SBSZ) Die Leistung beinhaltet: CNC-Maschine Garantie 24 Monate
Wartungsvertrag für 3 Jahre Lieferung / Fracht Schulungen
Inbetriebnahme Fundament Werkzeugsatz
Interne Kennung:LOT-0000
5.1.1 Zweck
Art des Auftrags:Lieferungen
Haupteinstufung(cpv):42600000Werkzeugmaschinen
Zusätzliche Einstufung(cpv):42640000Werkzeugmaschinen für die
Bearbeitung von harten Stoffen, außer Metallen
5.1.2 Erfüllungsort
Postanschrift:Wiesenstraße 20
Stadt:Hildburghausen
Postleitzahl:98646
Land, Gliederung (NUTS):Hildburghausen(DEG0E)
Land:Deutschland
Zusätzliche Informationen:
5.1.3 Geschätzte Dauer
Datum des Beginns:2024-06-01+02:00
Enddatum:2024-12-31+01:00
5.1.6 Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung
eingesetzten Personals sind anzugeben:Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche
Beschaffungswesen
Zusätzliche Informationen:Eine Ortsbesichtigung hinsichtlich der
Kalkulationsgrundlage und dem Umfang der Leistung ist Pflicht. Die
Bieter müssen sich Vor-Ort über die Umstände des Auftrags informieren.
Nachträgliche Forderungen des Auftragsnehmers sind ausgeschlossen. Die
Besichtigungstermine erfolgen nach Absprache und können nicht zu
Ferienzeiten durch-geführt werden. Der Besichtigungstermin ist
ausschließlich auf elektronischem Weg über die unter Ziff. I.3) der
Bekanntmachung benannte Vergabeplattform ([1]www.evergabe.de) bzw. die
dabei jeweils einzusetzende Anwendungssoftware (Bieter-Client) des
Plattformbe-treibers mit dem Auftraggeber zu vereinbaren. Zeitnahe
Anmeldung bzw. Registrierung wird daher empfohlen. Der
Besichtigungstermin wird protokolliert. Ergeben sich aufgrund der
Objektbesichtigung Konkretisierungen des Auftragsgegenstandes oder -
nicht in den Vergabeunterlagen - enthaltene Informationen zur
Auftragsausführung, so werden diese Informationen im Wege einer
Bieterinformation allen Bietern und Bewerbern zur Verfügung gestellt.
Die Zuweisung des Termins erfolgt in der Reihenfolge des Eingangs der
Anmeldungen. Nur von der Auftraggeberin bestätigte Termine werden
durchgeführt. Die Vertreter des Bieters müssen bei der Ortsbesichtigung
ein gültiges amtliches Ausweisdokument mit sich führen. Fragen zu den
Vergabeunterlagen werden im Termin zu Ortsbesichtigung nicht
beantwortet.
5.1.7 Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe:Keine strategische Beschaffung
5.1.9 Eignungskriterien
Kriterium:
Art:Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: Erklärung über das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe
nach §§ 123 und 124 GWB (Formular Anlage 12 der
Ausschreibungsunterlagen muss ausgefüllt werden) Erklärung
Selbstreinigungsmaßnahmen i.S.d. § 125 GWB (Eigenerklärung abzugeben,
sofern einschlägig) (Formular Anlage 13 der Ausschreibungsunterlagen
muss ausgefüllt werden) Eigenerklärung des Bewerbers, dass das
Unternehmen in einem Berufs-/Handelsregister eingetragen ist oder nicht
zur Eintragung in ein Berufs-/Handelsregister verpflichtet ist, aber
auf andere Weise die erlaubte Berufsausübung nachweisen kann (Nachweis
erforderlich) Handwerks- bzw. Gewerbekarte der zuständigen
Handwerkskammer oder Zugehörigkeitsbescheinigung der zuständigen
Industrie- und Handelskammer (Nachweis erforderlich) Nachweis der
Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft (Nachweis erforderlich)
Nachweis Unbedenklichkeitsbescheinigung der Krankenkasse (Nachweis
erforderlich) Nachweis der Eintragung in einem
Präqualifizierungsverzeichnis (sofern einschlägig) Der AG lässt neben
Eigenerklärungen auch Nachweise als Beleg für die Eignung zu, die
innerhalb einer Präqualifizierung im Unternehmer- und
Lieferantenverzeichnis (ULV), im amtlichen Verzeichnis
präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und
Dienstleistungsbereich (AVPQ) und im PQ VOL erworben wurden. Es gelten
nur die Kriterien als erfüllt, auf die sich die Prüfung der
Präqualifizierungsstelle bezieht. Die Erläuterungen zur
Präqualifikation gelten für alle geforderten Erklärungen und Nachweise.
Der AG akzeptiert außerdem die Einheitliche Europäische Eigenerklärung
(EEE) als vorläufigen Nachweis der Eignung. Sofern keine besondere Form
verlangt ist, sind Eigenerklärungen ausreichend. Sofern vom
Auftraggeber Nachweise gefordert werden, die nicht in der v. g.
Datenbank enthalten sind, sind diese ergänzend mit dem Angebot
einzureichen.
Kriterium:
Art:Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung mit
folgenden Spezifikationen: 2,5 Mio. Personenschäden / pro
Schadensfall 2,5 Mio. Sach- und Vermögensschäden / pro Schadensfall
Die Gesamtleistung des Versicherers innerhalb eines Versicherungsjahres
muss mindestens das Doppelte dieser Deckungssummen betragen. Sofern ein
Versicherungsschutz im vorstehenden Sinne (noch) nicht besteht, ist
eine Eigenerklärung des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft
ausreichend, wonach im Auftragsfall ein Versicherungsschutz im
vorstehenden Sinne erfolgen wird (§ 45 Abs. 4 Nr. 2 VgV) (Formular
Anlage 14 der Ausschreibungsunterlagen muss ausgefüllt werden) -
Mindestanforderung an die Deckungssummen Eigenerklärung Kapazitäten
anderer Unternehmen gemäß § 47 VgV (Eignungsleihe) (sofern einschlägig;
bei einer Bewerbergemeinschaft reicht die Beibringung durch die
Bewerbergemeinschaft als solche), (Formular Anlage 07 der
Ausschreibungsunterlagen muss ausgefüllt werden)
Verpflichtungserklärung und Eignungsnachweise des Dritten bei
Eignungsleihe (auf Anforderung) (bei einer Bewerbergemeinschaft reicht
die Beibringung durch die Bewerbergemeinschaft als solche; auf
gesondertes Anfordern des AG). (Formular Anlage 08 der
Ausschreibungsunterlagen muss ausgefüllt werden) Jährlicher
Gesamtumsatz in den jeweils letzten drei Geschäftsjahren (Formular
Anlage 15 der Ausschreibungsunterlagen muss ausgefüllt werden) Der AG
lässt neben Eigenerklärungen auch Nachweise als Beleg für die Eignung
zu, die innerhalb einer Präqualifizierung im Unternehmer- und
Lieferantenverzeichnis (ULV), im amtlichen Verzeichnis
präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und
Dienstleistungsbereich (AVPQ) und im PQ VOL erworben wurden. Es gelten
nur die Kriterien als erfüllt, auf die sich die Prüfung der
Präqualifizierungsstelle bezieht. Die Erläuterungen zur
Präqualifikation gelten für alle geforderten Erklärungen und Nachweise.
Der AG akzeptiert außerdem die Einheitliche Europäische Eigenerklärung
(EEE) als vorläufigen Nachweis der Eignung. Sofern keine besondere Form
verlangt ist, sind Eigenerklärungen ausreichend. Sofern vom
Auftraggeber Nachweise gefordert werden, die nicht in der v. g.
Datenbank enthalten sind, sind diese ergänzend mit dem Angebot
einzureichen.
Kriterium:
Art:Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Geeignete Referenzen (mind. 3 Herstellerreferenzen) des
Bewerbers über früher ausgeführte Aufträge in Form einer Liste der in
den letzten 3 Jahren erbrachten vergleichbaren Liefer- und
Dienstleistungen (Formular Anlage 17 der Ausschreibungsunterlagen muss
ausgefüllt werden): Name des Auftraggebers Name des
Ansprechpartners oder der Abteilung Telefonnummer Erbrachte
Leistungen Auftragssumme Unterauftragnehmer Bitte geben Sie mind.
drei Referenzen mit einem vergleichbaren Auftragsvolumen an. Das Ende
des Vertrages mit dem Auftraggeber darf nicht mehr als 36 Monate
zurückliegen. Angabe, welche Teile des Auftrags das Unternehmen unter
Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt, § 46 Abs. 3 Nr.
10 VgV (sofern einschlägig; bei einer Bewerbergemeinschaft reicht die
Beibringung durch die Bewerbergemeinschaft als solche) (Formular Anlage
06 der Ausschreibungsunterlagen muss ausgeüllt werden) Der AG lässt
neben Eigenerklärungen auch Nachweise als Beleg für die Eignung zu, die
innerhalb einer Präqualifizierung im Unternehmer- und
Lieferantenverzeichnis (ULV), im amtlichen Verzeichnis
präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und
Dienstleistungsbereich (AVPQ) und im PQ VOL erworben wurden. Es gelten
nur die Kriterien als erfüllt, auf die sich die Prüfung der
Präqualifizierungsstelle bezieht. Die Erläuterungen zur
Präqualifikation gelten für alle geforderten Erklärungen und Nachweise.
Der AG akzeptiert außerdem die Einheitliche Europäische Eigenerklärung
(EEE) als vorläufigen Nachweis der Eignung. Sofern keine besondere Form
verlangt ist, sind Eigenerklärungen ausreichend. Sofern vom
Auftraggeber Nachweise gefordert werden, die nicht in der v. g.
Datenbank enthalten sind, sind diese ergänzend mit dem Angebot
einzureichen.
5.1.10 Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art:Preis
Bezeichnung:Preis
Gewichtung (Prozentanteil, genau):100
5.1.11 Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:DEU
Internetadresse der
Auftragsunterlagen:[2]https://www.evergabe.de/unterlagen/54321-Tender-
18bf61d3d44-61852465fe662f76,
5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung:Zulässig
Adresse für die Einreichung:[3]https://www.evergabe.de
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden
können:Deutsch, Deutsch
Elektronischer Katalog:Nicht zulässig
Varianten:Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote:2024-01-25+01:0010:00:00+01:00
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss:2MONTH
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden
können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach
Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen:Das Vergabeverfahren wird nach den
Verfahrensvorschriften der Verordnung über die Vergabe öffentlicher
Aufträge (Vergabeverordnung - VgV) durchgeführt, die auch Bestimmungen
über Art und Umfang nachforderbarer Unterlagen, Erklärungen und
Nachweise enthält (vgl. § 56 VgV). Im dort geregelten Umfang können
Unterlagen von den Wirtschaftsteilnehmern, die fristgemäß ein Angebot
abgegeben haben, nachgefordert werden.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Datum/Uhrzeit:2024-01-25+01:0010:00:00+01:00
Auftragsbedingungen:
Elektronische Rechnungsstellung:Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt
Zahlungen werden elektronisch geleistet
Informationen über die Überprüfungsfristen:Ein Nachprüfungsantrag ist
unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung
des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind
(§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem
unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den
Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168
Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15
Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach §134 Abs. 1 GWB.
Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet,
verkürzt sich die Fristauf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die
Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Informationdurch den
Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und
Bewerber kommt esnicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags
setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10
Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1
GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der
Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zu mAblauf der in
der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3
Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der
Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
5.1.15 Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion:
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle:Vergabekammer beim Thüringer Landesverwaltungsamt
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren
bereitstellt:Landratsamt Hildburghausen
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt:Landratsamt
Hildburghausen
8. Organisationen
8.1 ORG-7005
Offizielle Bezeichnung:Beschaffungsamt des BMI
Registrierungsnummer:994-DOEVD-83
Stadt:Bonn
Postleitzahl:53119
Land, Gliederung (NUTS):Bonn, Kreisfreie Stadt(DEA22)
Land:Deutschland
E-Mail:[4]esender_hub@bescha.bund.de
Telefon:+49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
8.1 ORG-7001
Offizielle Bezeichnung:Landratsamt Hildburghausen
Registrierungsnummer:Leitweg-ID 16069000-0001-53
Postanschrift:Wiesenstraße 18
Stadt:Hildburghausen
Postleitzahl:98646
Land, Gliederung (NUTS):Hildburghausen(DEG0E)
Land:Deutschland
Kontaktperson:SG Zentrale Vergabe
E-Mail:[5]vergabe@lrahbn.thueringen.de
Telefon:+49 3685-445517
Fax:+49 3685-445501
Internetadresse:[6]https://www.landkreis-hildburghausen.de
Profil des Erwerbers:[7]https://www.evergabe.de/auftraege/sucheueber-
vergabestellen/Landratsamt%2520Hildburghausen
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Federführendes Mitglied
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren
bereitstellt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
8.1 ORG-7004
Offizielle Bezeichnung:Vergabekammer beim Thüringer
Landesverwaltungsamt
Registrierungsnummer:Leitweg-ID 16069000-0001-53
Postanschrift:Jorge-Semprún-Platz 4
Stadt:Weimar
Postleitzahl:99423
Land, Gliederung (NUTS):Weimar, Kreisfreie Stadt(DEG05)
Land:Deutschland
E-Mail:[8]vergabekammer@tlvwa.thueringen.de
Telefon:+49 361573321254
Internetadresse:[9]https://www.thueringen.de/th3/tlvwa/vergabekammer
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1 Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der
Bekanntmachung:656bfdec-2aaf-4acb-837e-f5ac629e7901-01
Formulartyp:Wettbewerb
Art der Bekanntmachung:Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung
Standardregelung
Datum der Übermittlung der
Bekanntmachung:2023-11-29+01:0009:20:59+01:00
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar
ist:Deutsch
11.2 Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung:00726205-2023
ABl. S Nummer der Ausgabe:231/2023
Datum der Veröffentlichung:2023-11-30Z
References
Visible links
2. https://www.evergabe.de/unterlagen/54321-Tender-18bf61d3d44-61852465fe662f76,
3. https://www.evergabe.de/
4. mailto:esender_hub@bescha.bund.de
5. mailto:vergabe@lrahbn.thueringen.de
6. https://www.landkreis-hildburghausen.de/
7. https://www.evergabe.de/auftraege/sucheueber-
8. mailto:vergabekammer@tlvwa.thueringen.de
9. https://www.thueringen.de/th3/tlvwa/vergabekammer
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