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Ausschreibung: Schnurlose Telefone - DE-Solingen
Schnurlose Telefone
Dokument Nr...: 564478-2023 (ID: 2023091909143865677)
Veröffentlicht: 19.09.2023
*
DE-Solingen: Schnurlose Telefone
2023/S 180/2023 564478
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Lieferauftrag
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Städtisches Klinikum Solingen gemeinnützige
GmbH
Postanschrift: Gotenstraße 1
Ort: Solingen
NUTS-Code: DEA19 Solingen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 42653
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Winter Rechtsanwälte
E-Mail: [6]gw@winter-maintal.com
Telefon: +49 61814381840
Fax: +49 61814381844
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [7]www.klinikumsolingen.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: Krankenhaus in öffentlicher Trägerschaft
I.5)Haupttätigkeit(en)
Gesundheit
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
HA 70 ea Klinikum Solingen
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
32552110 Schnurlose Telefone
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Erweiterung des vorhandenen Unify-TK-System OpenScape 4000 um eine
DECT-Mobile Inhouse-Lösung im Multizellen-Betrieb.
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: 1.00 EUR
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA19 Solingen, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:
Solingen Sitz der Auftraggeberin
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Erweiterung des vorhandenen Unify-TK-System OpenScape 4000 um eine
DECT-Mobile Inhouse-Lösung im Multizellen-Betrieb. Die Erweiterung
beinhaltet 225 TDM-DECT Indoor-Sender, 10 TDM-DECT Outdoor-Sender und
900 Standard-DECT-Mobilgeräte mit Anbindung an einen vorhandenen
Alarmserver.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung
* Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden
Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt
werden:
+ nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
Erläuterung:
Der bestehende Support-Vertrag mit der Auftragnehmerin wird um die
Komponenten erweitert. Da die Auftragnehmerin die Serviceverantwortung
für die gesamte TK-Anlage vertraglich im Rahmen definierter SLA inne
hat und im Zuge der Erweiterung um die DECT-Lösung dieser Zugriff auch
auf zentrale TK-Komponenten der TK-Anlage möglich sein muss, kann nur
die Auftragnehmerin diese Erweiterung durchführen. Eine vorzeitige
Vertragsauflösung des Bestands-Servicevertrages ist aus
wirtschaftlichen Gründen nicht sinnvoll und möglich.
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Auftrags-Nr.: HA 70
Bezeichnung des Auftrags:
HA 70 Städt. Klinikum Solingen
V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1)Tag der Zuschlagsentscheidung:
14/09/2023
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern
vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung: Spie Information & Communication Services GmbH
Niederlassung Düsseldorf
Postanschrift: In der Steele 23
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 40599
Land: Deutschland
E-Mail: [8]kommunikation@spie.de
Telefon: +49 210237080
Internet-Adresse: [9]www.spie.de
Der Auftragnehmer/Konzessionär wird ein KMU sein: nein
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: 1.00 EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.3)Zusätzliche Angaben:
Der Gesamtwert der Beschaffung (§ 39 Abs. 6 Nr. 3 VgV) sowie der Tag
des Vertragsschlusses können zum Zeitpunkt dieser Bekanntmachung nicht
verbindlich veröffentlicht werden. Aus technischen Gründen werden die
entsprechend angegebenen Platzhalter verwendet (s. Ziffern II.1.7,
II.2.5, V.2.1, V.2.4). Da das System einen Nullwert nicht akzeptiert,
wurde 1 eingetragen. Hinsichtlich des Datums in Ziffer V.2.1 kann kein
in der Zukunft liegendes Datum eingetragen werden. Der Vertrag wird
dennoch frühestens zehn Kalendertage nach dem Tag der Absendung dieser
Bekanntmachung (vgl. Ziffer VI.5), § 135 Abs. 3 Nr. 3 GWB,
abgeschlossen. Ansonsten wird auf die Rechtsbehelfsbelehrung in Ziffer
VI.4.3 verwiesen.
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Rheinland
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [10]VKRheinland@bezreg-koeln.nrw.de
Telefon: +49 2211473055
Fax: +49 02211472889
Internet-Adresse: [11]http://www.bezreg-koeln.nrw.de/
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Nach § 160 GWB Fassung 2016 gelten nachfolgende Vorgaben und Fristen
für Rechtsbehelfe:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag
ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem
öffentlichen Auftrag oder der
Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6
GWB durch Nichtbeachtung von
Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem
Unternehmen durch die behauptete
Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu
entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend
gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht
innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der
Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt
unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
zur Angebotsabgabe gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
des Vertrags nach § 135 Absatz 1
Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Hinsichtlich der Fristen wird insbesondere auf die für
Ex-Ante-Bekanntmachungen relevante Zehn-Tages-Frist
gemäß § 135 Abs. 3 GWB verwiesen. Eine Rüge gegenüber dem Auftraggeber
ist nicht ausreichend.
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Rheinland
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [12]VKRheinland@bezreg-koeln.nrw.de
Telefon: +49 2211473055
Fax: +49 02211472889
Internet-Adresse: [13]http://www.bezreg-koeln.nrw.de/
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
14/09/2023
References
6. mailto:gw@winter-maintal.com?subject=TED
7. http://www.klinikumsolingen.de/
8. mailto:kommunikation@spie.de?subject=TED
9. http://www.spie.de/
10. mailto:VKRheinland@bezreg-koeln.nrw.de?subject=TED
11. http://www.bezreg-koeln.nrw.de/
12. mailto:VKRheinland@bezreg-koeln.nrw.de?subject=TED
13. http://www.bezreg-koeln.nrw.de/
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