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Ausschreibung: Geschwindigkeitsmesser für Fahrzeuge - DE-Bochum
Geschwindigkeitsmesser für Fahrzeuge
Geschwindigkeitskontrollkameras
Dokument Nr...: 563696-2023 (ID: 2023091909104864957)
Veröffentlicht: 19.09.2023
*
  DE-Bochum: Geschwindigkeitsmesser für Fahrzeuge
   2023/S 180/2023 563696
   Auftragsbekanntmachung
   Lieferauftrag
   Rechtsgrundlage:
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Offizielle Bezeichnung: Stadt Bochum, Referat Zentraler Einkauf
   Postanschrift: Hans-Böckler-Str. 19
   Ort: Bochum
   NUTS-Code: DEA51 Bochum, Kreisfreie Stadt
   Postleitzahl: 44777
   Land: Deutschland
   E-Mail: [6]cmerkel@bochum.de
   Telefon: +49 2349104443
   Fax: +49 234910794443
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [7]https://www.bochum.de
   Adresse des Beschafferprofils: [8]https://www.bochum.de
   I.3)Kommunikation
   Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
   vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
   [9]https://www.vergabe.metropoleruhr.de/VMPSatellite/notice/CXUQYYDY1BM
   NZKHV/documents
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
   [10]https://www.vergabe.metropoleruhr.de/VMPSatellite/notice/CXUQYYDY1B
   MNZKHV
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Regional- oder Kommunalbehörde
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Allgemeine öffentliche Verwaltung
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Stationäre Geschwindigkeitsmessanlagen
   Referenznummer der Bekanntmachung: StBo_ZEK1_2023_00434_OV_30
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   38561100 Geschwindigkeitsmesser für Fahrzeuge
   II.1.3)Art des Auftrags
   Lieferauftrag
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Gegenstand ist die Beschaffung von zwei fabrikneuen Anlagen (neueste
   technische Generation) zur stationären Geschwindigkeitsüberwachung.
   Es soll eine weitere Anlage als Option mit angeboten werden
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.2)Beschreibung
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   34971000 Geschwindigkeitskontrollkameras
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DEA51 Bochum, Kreisfreie Stadt
   Hauptort der Ausführung:
   Rechtsamt der Stadt Bochum Bulksmühle 17 44777 Bochum
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Die Stadt Bochum beabsichtigt zur Ausweitung der Verkehrsüberwachung
   unter Anderem, drei (eine davon optional) stationäre, noninvasive
   laserbasierte Geschwindigkeitsmessanlagen zu beschaffen.
   In der vorliegenden Leistungsbeschreibung sind alle näheren Angaben
   aufgeführt, die in dem Angebot berücksichtigt werden sollen.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
   nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Laufzeit in Monaten: 1
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: ja
   Beschreibung der Optionen:
   Eine Geschwindigkeitsmessanlage wird optional ausgeschrieben
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Teilnahmebedingungen
   III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
   hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
   Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
   Es ist eine Erklärung folgenden Inhalts abzugeben:
   Ich/Wir erkläre(n), dass
   - keine Person, deren Verhalten ( 1) meinem/unserem Unternehmen
   zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen mein/unser
   Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über
   Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer
   Straftat nach (2):
   1. § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), §
   129a des
   Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b
   des
   Strafgesetzbuchs (kriminelle und terroristische Vereinigungen im
   Ausland),
   2. § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der
   Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder
   Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese
   finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder
   verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des
   Strafgesetzbuchs zu begehen,
   3. § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig
   erlangter
   Vermögenswerte),
   4. § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen
   den Haushalt der
   Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der
   Europäischen Union oder in
   ihrem Auftrag verwaltet werden,
   5. § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die
   Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte
   richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet
   werden,
   6. § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im
   geschäftlichen Verkehr),
   7. § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von
   Mandatsträgern),
   8. den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und
   Bestechung), jeweils
   auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und
   internationale Bedienstete),
   9. Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung
   (Bestechung
   ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem
   Geschäftsverkehr)
   oder
   10.den §§ 232 und 233 des Strafgesetzbuchs (Menschenhandel) oder § 233a
   des
   Strafgesetzbuchs (Förderung des Menschenhandels),
   - mein/unser Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von
   Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nachgekommen ist
   und diesbezüglich keine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige
   Verwaltungsentscheidung vorliegt bzw. mein/unser Unternehmen seinen
   Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass ich/wir mich/uns zur
   Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung
   einschließlich Zinsen Säumnis- und Strafzuschläge verpflichtet habe(n).
   (1) Das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem
   Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des
   Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die
   Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von
   Kontrollbefugnissen in leitender Stellung.
   (2) Einer Verurteilung oder der Festsetzung einer Geldbuße stehen eine
   Verurteilung oder die Festsetzung einer Geldbuße nach den
   vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich.
   2. Ich/wir erkläre(n), dass mein/unser Unternehmen nicht
   - bei der Ausführung öffentlicher Aufträge gegen geltende umwelt-,
   sozial- oder
   arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat,
   - zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens kein
   Insolvenzverfahren oder
   kein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die
   Eröffnung eines solchen
   Verfahrens mangels Masse nicht abgelehnt worden ist, sich das
   Unternehmen nicht im
   Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt
   hat,
   - im Rahmen der beruflichen Tätigkeit eine schwere Verfehlung begangen
   hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird.
   3. Mir/Uns ist bekannt, dass seitens der Vergabestelle noch keine
   Informationen hinsichtlich etwaiger früherer Ausschlüsse meines/unseres
   Unternehmens von Vergabeverfahren oder Verfehlungen, die zu
   Eintragungen in das Vergaberegister des Landes NRW führen können,
   eingeholt wurden.
   Ich/Wir versichere/versichern hiermit, dass keine Verfehlungen
   vorliegen, die meinen/unseren Ausschluss von der Teilnahme am
   Wettbewerb rechtfertigen könnten oder zu einem Eintrag in das
   Vergaberegister führen könnten.
   Mir/Uns ist bekannt, dass die Unrichtigkeit vorstehender Erklärung zu
   3. zu meinem/unserem Ausschluss vom Vergabeverfahren sowie zur
   fristlosen Kündigung eines etwa erteilten Auftrages wegen Verletzung
   einer vertraglichen Nebenpflicht aus wichtigem Grunde führen und
   eine Meldung des Ausschlusses und der Ausschlussdauer an die
   Informationsstelle/das Vergaberegister nach sich ziehen kann.
   III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   gemäß Eigenerklärung
   III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   Gemäß Vordruck Eigenerklärung
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Offenes Verfahren
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
   Beschaffungssystem
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
   Tag: 17/10/2023
   Ortszeit: 12:00
   IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
   Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   eingereicht werden können:
   Deutsch
   IV.2.6)Bindefrist des Angebots
   Das Angebot muss gültig bleiben bis: 10/11/2023
   IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
   Tag: 17/10/2023
   Ortszeit: 12:00
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
   Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
   VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
   Aufträge werden elektronisch erteilt
   Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
   Die Zahlung erfolgt elektronisch
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   Für Rückfragen zum formellen Teil des Vergabeverfahrens steht Ihnen
   Frau Celine Merkel unter Telefon 0234 910-4443 zur Verfügung.
   Fragen inhaltlicher/fachtechnischer Art sind nur schriftlich über die
   Kommunikationsebene des Vergabemarktplatzes Metropole Ruhr bis zum
   02.10.2023 zugelassen: ([11]www.evergabe.nrw.de/VMPCenter/). Alle
   Interessenten werden einschließlich der Antworten der Stadt Bochum
   darüber informiert.
   --
   Nachforderungen etc. im Sinne der Vergabeverordnung werden vorbehalten.
   --
   Sofern Sie Skonto gewähren wollen, beachten Sie bitte die Ziffer 9.1
   der Zusätzlichen Vertragsbedingungen der Stadt Bochum. Bei der
   preislichen Wertung werden Skontosätze nur dann eingerechnet, wenn ein
   Skontosatz von mindestens 2 % und ein Zahlungsziel von mindestens 21
   Tagen eingeräumt wird.
   --
   Sollten Sie zum Verfahren mehrere Fragen haben, werden Sie gebeten,
   diese nach Möglichkeit zusammengefasst in einer Nachricht über die
   Kommunikationsebene einzureichen.
   -----
   Bitte beachten Sie, dass Angebote, die über die Kommunikationsebene im
   VMP eingereicht werden, nicht die Voraussetzung einer elektronischen
   Abgabe erfüllen. Die Einreichung über die Kommunikationsebene führt zum
   Ausschluss des Angebots.
   Bekanntmachungs-ID: CXUQYYDY1BMNZKHV
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Westfalen bei der
   Bezirksregierung Münster
   Postanschrift: Albrecht-Thaer-Str. 9
   Ort: Münster
   Postleitzahl: 48147
   Land: Deutschland
   E-Mail: [12]Vergabekammer@bezreg-muenster.nrw.de
   Telefon: +49 2514111691
   Fax: +49 2514112165
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit der Antragssteller den
   aus seiner Sicht erfolgten Verstoß gegen Vergabevorschriften nicht
   gegenüber der Stadt Bochum gerügt hat oder mehr als 15 Kalendertage
   nach Eingang der Mitteilung der Stadt Bochum, einer Rüge nicht abhelfen
   zu wollen, vergangen sind (vgl. hierzu im Einzelnen § 160 (3) GWB mit
   den dort festgelegten Rügefristen).
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   14/09/2023
References
   6. mailto:cmerkel@bochum.de?subject=TED
   7. https://www.bochum.de/
   8. https://www.bochum.de/
   9. https://www.vergabe.metropoleruhr.de/VMPSatellite/notice/CXUQYYDY1BMNZKHV/documents
  10. https://www.vergabe.metropoleruhr.de/VMPSatellite/notice/CXUQYYDY1BMNZKHV
  11. http://www.evergabe.nrw.de/VMPCenter/
  12. mailto:Vergabekammer@bezreg-muenster.nrw.de?subject=TED
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             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
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