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Ausschreibung: Dienstleistungen in der Abwasserbeseitigung - DE-Wachtendonk
Dienstleistungen in der Abwasserbeseitigung
Dokument Nr...: 563519-2023 (ID: 2023091909094964768)
Veröffentlicht: 19.09.2023
*
  DE-Wachtendonk: Dienstleistungen in der Abwasserbeseitigung
   2023/S 180/2023 563519
   Auftragsbekanntmachung
   Dienstleistungen
   Rechtsgrundlage:
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Offizielle Bezeichnung: Gesellschaft für Kommunallogistik (KomLog) mbH
   Postanschrift: Marienstraße 10
   Ort: Wachtendonk
   NUTS-Code: DEA1B Kleve
   Postleitzahl: 47669
   Land: Deutschland
   E-Mail: [6]ausschreibung@kom-log.de
   Telefon: +49 2836-2350280
   Fax: +49 2836-2350279
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [7]www.kom-log.de
   I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
   Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben
   I.3)Kommunikation
   Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
   vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
   [8]https://www.vmp-rheinland.de/VMPSatellite/notice/CXPTYRED9HU/documen
   ts
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
   [9]https://www.vmp-rheinland.de/VMPSatellite/notice/CXPTYRED9HU
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Andere: Einkaufsgesellschaft für Kommunen
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Andere Tätigkeit: Einkauf von Waren, Bau- und Dienstleistungen für die
   Gesellschafterkommunen
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Entleerung und Abfuhr des Inhaltes aus abflusslosen Gruben und
   Kleinkläranlagen in der Stadt Geldern
   Referenznummer der Bekanntmachung: 2023-131
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   90400000 Dienstleistungen in der Abwasserbeseitigung
   II.1.3)Art des Auftrags
   Dienstleistungen
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Die Vergabe beinhaltet das Abpumpen des Abwassers aus den
   Kleinkläranlagen und abflusslosen Gruben im Stadtgebiet der Stadt
   Geldern sowie den Transport und die Übergabe des Abwassers auf den
   Kläranlagen des Niersverbands in Geldern und Kevelaer.
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.2)Beschreibung
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DEA1B Kleve
   Hauptort der Ausführung:
   47608 Geldern
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Die Stadt Geldern ist gemäß § 56 Wasserhaushaltsgesetz und § 46 Abs. 1
   Nr. 5 Landeswassergesetz verpflichtet, die in ihrem Stadtgebiet
   befindlichen Grundstücksentwässerungsanlagen im Außenbereich zu
   entleeren, soweit diese nicht von der Klärschlammbeseitigung durch die
   Untere Wasserbehörde befreit sind. Die zu entsorgenden Anlagen befinden
   sich hauptsächlich in den städtischen Außengebieten.
   Zurzeit sind 192 abflusslose Gruben, 10 teilbiologische
   Kleinkläranlagen, 70 Pflanzenkläranlagen und 540 vollbiologische
   Kleinkläranlagen zu entsorgen.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Die nachstehenden Kriterien
   Preis
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Beginn: 01/01/2024
   Ende: 31/12/2027
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Teilnahmebedingungen
   III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
   hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
   Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
   Es werden folgende Eigenerklärungen gefordert:
   - Über das Vermögen des Unternehmens wurde nicht das Insolvenzverfahren
   oder ein vergleichbares Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt
   oder der Antrag mangels Masse abgelehnt nach den Bestimmungen des
   Landes, in dem unser Unternehmen seinen Sitz hat.
   - Unser Unternehmen befindet sich nicht in Liquidation.
   - Keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, ist
   rechtskräftig verurteilt worden, wegen:
   a) § 129 des Strafgesetzbuches (StGB) (Bildung krimineller
   Vereinigungen), § 129a StGB (Bildung terroristischer Vereinigungen),
   §129b StGB (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland),
   b) § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der
   Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder
   Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese
   finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder
   verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des
   Strafgesetzbuchs zu begehen,
   c) § 261 StGB (Geldwäsche, Verschleierung unrechtmäßig erlangter
   Vermögenswerte),
   d) § 263 StGB (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der
   EG oder gegen Haushalte richtet, die von der EG oder in ihrem Auftrag
   verwaltet werden,
   e) § 264 StGB (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den
   Haushalt der EG oder gegen Haushalte richtet, die von der EG oder in
   ihrem Auftrag verwaltet werden,
   f) § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im
   geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs
   (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen),
   g) § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von
   Mandatsträgern)
   h) §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und
   Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs
   (Ausländische und internationale Bedienstete),
   i) Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung
   (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit
   internationalem Geschäftsverkehr) oder
   j) den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des
   Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit,
   Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer
   Freiheitsberaubung).
   Einem Verstoß gegen diese Vorschriften gleichgesetzt sind Verstöße
   gegen entsprechende Strafnormen anderer Staaten. Ein Verhalten einer
   rechtskräftig verurteilten Person ist einem Bewerber oder einem Bieter
   zuzurechnen, wenn sie für diesen Bewerber oder Bieter bei der Führung
   der Geschäfte selbstverantwortlich gehandelt hat oder ein Aufsichts-
   oder Organisationsverschulden gemäß § 130 des Gesetzes gegen
   Ordnungswidrigkeiten dieser Person im Hinblick auf das Verhalten einer
   anderen für den Bewerber oder Bieter handelnden, rechtskräftig
   verurteilten Person vorliegt.
   - Wir erklären ferner als Unternehmen,
   a) dass wir unseren Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben
   und Beiträgen zur Sozialversicherung nachgekommen sind,
   b) dass wir bei der Ausführung öffentlicher Aufträge gegen keine
   geltenden umwelt , sozial- oder arbeitsrechtlichen Verpflichtungen
   verstoßen haben,
   c) dass wir nicht zahlungsunfähig sind, über unser Vermögen nicht das
   Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder
   eröffnet worden ist oder die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels
   Masse abgelehnt worden ist. Ferner erklären wir, dass sich unser
   Unternehmen nicht in Liquidation befindet oder seine Tätigkeit
   eingestellt hat,
   d) dass wir im Rahmen unserer beruflichen Tätigkeit keine schwere
   Verfehlung begangen haben, durch die unsere Integrität infrage gestellt
   wird,
   e) dass wir keine Vereinbarungen mit einem anderen Unternehmen
   getroffen haben, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung
   des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken.
   - Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft
   - Der Bieter gehört nicht zu den in Artikel 5 k) Absatz 1 der
   Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der
   Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive
   Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der
   Ukraine destabilisieren, genannten Personen oder Unternehmen, die einen
   Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen.
   III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   Betriebs- bzw. Berufshaftpflichtversicherung mit Deckungssummen für
   Personen- und Sachschäden in Höhe von mindestens EUR 5,0 Mio. bei
   jeweils zweifacher Maximierung pro Jahr und Vermögensschäden in Höhe
   von mindestens EUR 2,0 Mio. bei jeweils zweifacher Maximierung pro Jahr
   oder alternativ Erklärung, eine entsprechende Versicherung
   abzuschließen/aufzustocken.
   III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   Angabe der Eignungskriterien
   A = Ausschluss
   REFERENZEN
   3 Referenzen zur Entleerung und Abfuhr aus dem Bereich abflussloser
   Gruben und Kleinkläranlagen (A)
   Mindestanforderungen für Referenzen:
   - ausgeführter bzw. laufender Vertrag aus den Jahren 2020-2023 (A) und
   - mindestens eine Referenz für einen öffentlichen Auftraggeber (A) und
   - mindestens eine Referenz mit einer Jahresabfuhrleistung von
   mindestens 4.000 m³ Abwasser (A)
   Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
   Anforderung an die Fahrzeuge und Geräte:
   Der Auftraggeber überlässt dem Auftragnehmer die Wahl der Fahrzeuge. Um
   eine effektive und ordnungsgemäße Entleerung zu gewährleisten, werden
   innerhalb der Leistungsbeschreibung konkrete Mindestanforderungen
   vorgegeben.
   Anforderung an das Personal:
   Innerhalb der Leistungsbeschreibung sind die Anforderungen an das
   Personal vorgegeben.
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Offenes Verfahren
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
   Beschaffungssystem
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
   Tag: 17/10/2023
   Ortszeit: 11:00
   IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
   Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   eingereicht werden können:
   Deutsch
   IV.2.6)Bindefrist des Angebots
   Das Angebot muss gültig bleiben bis: 29/12/2023
   IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
   Tag: 17/10/2023
   Ortszeit: 11:00
   Ort:
   KomLog GmbH, Marienstraße 10, 47669 Wachtendonk
   Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:
   Bieter und deren Bevollmächtigte sind zur Öffnung der Angebote nicht
   zugelassen.
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
   Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: ja
   Voraussichtlicher Zeitpunkt weiterer Bekanntmachungen:
   September 2027
   VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
   Aufträge werden elektronisch erteilt
   Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
   Die Zahlung erfolgt elektronisch
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   Bekanntmachungs-ID: CXPTYRED9HU
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Rheinland
   Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
   Ort: Köln
   Postleitzahl: 50667
   Land: Deutschland
   E-Mail: [10]VKRheinland@bezreg-koeln.nrw.de
   Telefon: +49 221-1473045
   Fax: +49 221-1472889
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   § 160
   Einleitung, Antrag
   (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag
   ein.
   (2) 1Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem
   öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in
   seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von
   Vergabevorschriften geltend macht. 2Dabei ist darzulegen, dass dem
   Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein
   Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
   (3) 1Der Antrag ist unzulässig, soweit
   1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
   Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
   gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn
   Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2
   bleibt unberührt,
   2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
   erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
   Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
   gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
   3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
   Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
   Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
   gerügt werden,
   4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
   Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
   2Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
   des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. 3§ 134 Absatz 1 Satz 2
   bleibt unberührt.
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   14/09/2023
References
   6. mailto:ausschreibung@kom-log.de?subject=TED
   7. http://www.kom-log.de/
   8. https://www.vmp-rheinland.de/VMPSatellite/notice/CXPTYRED9HU/documents
   9. https://www.vmp-rheinland.de/VMPSatellite/notice/CXPTYRED9HU
  10. mailto:VKRheinland@bezreg-koeln.nrw.de?subject=TED
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             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
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