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Öffentliche Ausschreibungen

Titel : DE-Wachtendonk - Dienstleistungen in der Abwasserbeseitigung
Dokument-Nr. ( ID / ND ) : 2023091909094964768 / 563519-2023
Veröffentlicht :
19.09.2023
Angebotsabgabe bis :
17.10.2023
Dokumententyp : Ausschreibung
Vertragstyp : Dienstleistungsauftrag
Verfahrensart : Offenes Verfahren
Unterteilung des Auftrags : Gesamtangebot
Zuschlagkriterien : Niedrigster Preis
Produkt-Codes :
90400000 - Dienstleistungen in der Abwasserbeseitigung
DE-Wachtendonk: Dienstleistungen in der Abwasserbeseitigung

2023/S 180/2023 563519

Auftragsbekanntmachung

Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Gesellschaft für Kommunallogistik (KomLog) mbH
Postanschrift: Marienstraße 10
Ort: Wachtendonk
NUTS-Code: DEA1B Kleve
Postleitzahl: 47669
Land: Deutschland
E-Mail: [6]ausschreibung@kom-log.de
Telefon: +49 2836-2350280
Fax: +49 2836-2350279
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [7]www.kom-log.de
I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[8]https://www.vmp-rheinland.de/VMPSatellite/notice/CXPTYRED9HU/documen
ts
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
[9]https://www.vmp-rheinland.de/VMPSatellite/notice/CXPTYRED9HU
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: Einkaufsgesellschaft für Kommunen
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Einkauf von Waren, Bau- und Dienstleistungen für die
Gesellschafterkommunen

Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Entleerung und Abfuhr des Inhaltes aus abflusslosen Gruben und
Kleinkläranlagen in der Stadt Geldern
Referenznummer der Bekanntmachung: 2023-131
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
90400000 Dienstleistungen in der Abwasserbeseitigung
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Die Vergabe beinhaltet das Abpumpen des Abwassers aus den
Kleinkläranlagen und abflusslosen Gruben im Stadtgebiet der Stadt
Geldern sowie den Transport und die Übergabe des Abwassers auf den
Kläranlagen des Niersverbands in Geldern und Kevelaer.
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA1B Kleve
Hauptort der Ausführung:

47608 Geldern
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Die Stadt Geldern ist gemäß § 56 Wasserhaushaltsgesetz und § 46 Abs. 1
Nr. 5 Landeswassergesetz verpflichtet, die in ihrem Stadtgebiet
befindlichen Grundstücksentwässerungsanlagen im Außenbereich zu
entleeren, soweit diese nicht von der Klärschlammbeseitigung durch die
Untere Wasserbehörde befreit sind. Die zu entsorgenden Anlagen befinden
sich hauptsächlich in den städtischen Außengebieten.

Zurzeit sind 192 abflusslose Gruben, 10 teilbiologische
Kleinkläranlagen, 70 Pflanzenkläranlagen und 540 vollbiologische
Kleinkläranlagen zu entsorgen.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/01/2024
Ende: 31/12/2027
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

Es werden folgende Eigenerklärungen gefordert:

- Über das Vermögen des Unternehmens wurde nicht das Insolvenzverfahren
oder ein vergleichbares Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt
oder der Antrag mangels Masse abgelehnt nach den Bestimmungen des
Landes, in dem unser Unternehmen seinen Sitz hat.

- Unser Unternehmen befindet sich nicht in Liquidation.

- Keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, ist
rechtskräftig verurteilt worden, wegen:

a) § 129 des Strafgesetzbuches (StGB) (Bildung krimineller
Vereinigungen), § 129a StGB (Bildung terroristischer Vereinigungen),
§129b StGB (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland),

b) § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der
Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder
Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese
finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder
verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des
Strafgesetzbuchs zu begehen,

c) § 261 StGB (Geldwäsche, Verschleierung unrechtmäßig erlangter
Vermögenswerte),

d) § 263 StGB (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der
EG oder gegen Haushalte richtet, die von der EG oder in ihrem Auftrag
verwaltet werden,

e) § 264 StGB (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den
Haushalt der EG oder gegen Haushalte richtet, die von der EG oder in
ihrem Auftrag verwaltet werden,

f) § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im
geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs
(Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen),

g) § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von
Mandatsträgern)

h) §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und
Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs
(Ausländische und internationale Bedienstete),

i) Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung
(Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit
internationalem Geschäftsverkehr) oder

j) den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des
Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit,
Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer
Freiheitsberaubung).

Einem Verstoß gegen diese Vorschriften gleichgesetzt sind Verstöße
gegen entsprechende Strafnormen anderer Staaten. Ein Verhalten einer
rechtskräftig verurteilten Person ist einem Bewerber oder einem Bieter
zuzurechnen, wenn sie für diesen Bewerber oder Bieter bei der Führung
der Geschäfte selbstverantwortlich gehandelt hat oder ein Aufsichts-
oder Organisationsverschulden gemäß § 130 des Gesetzes gegen
Ordnungswidrigkeiten dieser Person im Hinblick auf das Verhalten einer
anderen für den Bewerber oder Bieter handelnden, rechtskräftig
verurteilten Person vorliegt.

- Wir erklären ferner als Unternehmen,

a) dass wir unseren Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben
und Beiträgen zur Sozialversicherung nachgekommen sind,

b) dass wir bei der Ausführung öffentlicher Aufträge gegen keine
geltenden umwelt , sozial- oder arbeitsrechtlichen Verpflichtungen
verstoßen haben,

c) dass wir nicht zahlungsunfähig sind, über unser Vermögen nicht das
Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder
eröffnet worden ist oder die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels
Masse abgelehnt worden ist. Ferner erklären wir, dass sich unser
Unternehmen nicht in Liquidation befindet oder seine Tätigkeit
eingestellt hat,

d) dass wir im Rahmen unserer beruflichen Tätigkeit keine schwere
Verfehlung begangen haben, durch die unsere Integrität infrage gestellt
wird,

e) dass wir keine Vereinbarungen mit einem anderen Unternehmen
getroffen haben, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung
des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken.

- Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft

- Der Bieter gehört nicht zu den in Artikel 5 k) Absatz 1 der
Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der
Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive
Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der
Ukraine destabilisieren, genannten Personen oder Unternehmen, die einen
Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen.
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Betriebs- bzw. Berufshaftpflichtversicherung mit Deckungssummen für
Personen- und Sachschäden in Höhe von mindestens EUR 5,0 Mio. bei
jeweils zweifacher Maximierung pro Jahr und Vermögensschäden in Höhe
von mindestens EUR 2,0 Mio. bei jeweils zweifacher Maximierung pro Jahr
oder alternativ Erklärung, eine entsprechende Versicherung
abzuschließen/aufzustocken.
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Angabe der Eignungskriterien

A = Ausschluss

REFERENZEN

3 Referenzen zur Entleerung und Abfuhr aus dem Bereich abflussloser
Gruben und Kleinkläranlagen (A)

Mindestanforderungen für Referenzen:

- ausgeführter bzw. laufender Vertrag aus den Jahren 2020-2023 (A) und

- mindestens eine Referenz für einen öffentlichen Auftraggeber (A) und

- mindestens eine Referenz mit einer Jahresabfuhrleistung von
mindestens 4.000 m³ Abwasser (A)
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

Anforderung an die Fahrzeuge und Geräte:

Der Auftraggeber überlässt dem Auftragnehmer die Wahl der Fahrzeuge. Um
eine effektive und ordnungsgemäße Entleerung zu gewährleisten, werden
innerhalb der Leistungsbeschreibung konkrete Mindestanforderungen
vorgegeben.

Anforderung an das Personal:

Innerhalb der Leistungsbeschreibung sind die Anforderungen an das
Personal vorgegeben.

Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 17/10/2023
Ortszeit: 11:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 29/12/2023
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 17/10/2023
Ortszeit: 11:00
Ort:

KomLog GmbH, Marienstraße 10, 47669 Wachtendonk
Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:

Bieter und deren Bevollmächtigte sind zur Öffnung der Angebote nicht
zugelassen.

Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: ja
Voraussichtlicher Zeitpunkt weiterer Bekanntmachungen:

September 2027
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Aufträge werden elektronisch erteilt
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die Zahlung erfolgt elektronisch
VI.3)Zusätzliche Angaben:

Bekanntmachungs-ID: CXPTYRED9HU
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Rheinland
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [10]VKRheinland@bezreg-koeln.nrw.de
Telefon: +49 221-1473045
Fax: +49 221-1472889
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

§ 160

Einleitung, Antrag

(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag
ein.

(2) 1Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem
öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in
seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von
Vergabevorschriften geltend macht. 2Dabei ist darzulegen, dass dem
Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein
Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.

(3) 1Der Antrag ist unzulässig, soweit

1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2
bleibt unberührt,

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden,

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

2Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. 3§ 134 Absatz 1 Satz 2
bleibt unberührt.
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
14/09/2023

References

6. mailto:ausschreibung@kom-log.de?subject=TED
7. http://www.kom-log.de/
8. https://www.vmp-rheinland.de/VMPSatellite/notice/CXPTYRED9HU/documents
9. https://www.vmp-rheinland.de/VMPSatellite/notice/CXPTYRED9HU
10. mailto:VKRheinland@bezreg-koeln.nrw.de?subject=TED

 
 
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