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Ausschreibung: Laser - DE-Darmstadt
Laser
Dokument Nr...: 563338-2023 (ID: 2023091909085864559)
Veröffentlicht: 19.09.2023
*
DE-Darmstadt: Laser
2023/S 180/2023 563338
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: GSI Helmholtzzentrum für Schwerionenforschung
GmbH
Postanschrift: Planckstraße 1
Ort: Darmstadt
NUTS-Code: DE711 Darmstadt, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 64291
Land: Deutschland
E-Mail: [6]sg226@gsi.de
Telefon: +49 6159710
Fax: +49 6159713982
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [7]http://www.gsi.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[8]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXS0YYEY1B17ZH3R/documents
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
[9]https://satellite.dtvp.de/Satellite/notice/CXS0YYEY1B17ZH3R
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: Großforschungseinrichtung
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Forschung
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Lasersynchronisation (HIJ)
Referenznummer der Bekanntmachung: 26/2600010029
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
38636100 Laser
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Das experimentelle Programm am Helmholtz-Institut Jena (HI Jena) zielt
auf neuartige Experimente mit der gemeinsamen Nutzung dreier
Lasersysteme in einer neugeschaffenen Experimentierhal-e. Hierfür
müssen diese drei Lasersysteme, JETi200, POLARIS und JETi ONE,
untereinander zeitlich synchronisiert werden. Aufgrund der kurzen
Pulsdauern im Femtosekundenbereich muss diese Synchronisation mit einem
Jitter und Drift von besser als 20 fs (rms) erfolgen.
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEG03 Jena, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:
Helmholtz-Institut Jena Fröbelstieg 3 07743 Jena
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Art und Umfang der Lieferung ist in ausführlicher Form dem
Leistungsverzeichnis zu entnehmen.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 3
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: ja
Projektnummer oder -referenz:
[EFRE-Programm 2021-2027 Thüringen] [Vorhabens-Nr.: 2022 FGI 0008]
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Einzureichende Unterlagen:
- Eigenerklärung zur Eignung nach §§ 123, 124 GWB (mit dem Angebot
mittels Eigenerklärung vorzulegen): Eigenerklärung, dass die Kenntnis
nach §§ 123, 124 GWB unrichtig ist und die dort genannten Fälle nicht
vorliegen
- Formblatt zu Verstößen gegen das SchwarzArbG, das AEntG, das AufenthG
sowie gegen das MiLoG
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Einzureichende Unterlagen:
- Nachweis einer Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung (mit dem
Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Angabe des
Versicherungsunternehmens und der Deckungssumme auf dem GSI Formblatt
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Zur Eignungsprüfung durch den Auftragsgeber um die Fachkunde, die
Leistungsfähigkeit und die Zuverlässig-keit des Bewerbers
sicherzustellen, müssen Referenzen entlang der nachfolgend gelisteten
Anforderungen bei der Vergabestelle eingereicht werden.
Es müssen Referenzen zu vergleichbaren Geräten, die ähnliche
Spezifikationen aufweisen wie die ausgeschriebene Leistung nachgewiesen
werden. Diese dürfen nicht älter als 5 Jahre sein
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
Sind im Rahmen eines abzuschließenden Vertrages Vorleistungen
erforderlich (Anzahlungen, max. 30% des Beschaffungswertes), werden
diese nur gegen Vorlage einer unbefristeten, unentgeltlichen,
selbstschuldnerische und unwiderrufliche Bankbürgschaft gezahlt.
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 17/10/2023
Ortszeit: 08:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 06/11/2023
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 17/10/2023
Ortszeit: 08:00
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:
HINWEIS: Die Beschaffung wird aus Mitteln der Europäischen Union im
Rahmen des Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE-Programm
2021-2027 Thüringen) und aus Landesmitteln [Vorhabens-Nr.: 2022 FGI
0008] unterstützt.
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Die Vergabeunterlagen werden elektronisch auf [10]www.dtvp.de
bereitgestellt und können dort nach einer kostenlosen Registrierung
heruntergeladen werden.
Die Vergabestelle akzeptiert folgende Arten der Angebotsabgabe:
- Elektronisch in Textform
Die Übermittlung der Angebote in elektronischer Form erfolgt
fristgerecht über den Vergabemarktplatz DTVP (Deutsches Vergabeportal).
URL: [11]http://www.dtvp.de/Center/
Zur Wahrung der Textform gemäß § 126 b BGB bei Angebotsabgabe müssen
die Bieter nachfolgende Angaben machen:
- Bei natürlichen Personen ist der vollständige Name zu nennen (§12
BGB).
- Bei juristischen Personen und Handelsgesellschaften (§ 17 BGB) ist
der Firmenname zu nennen und die Rechtsform. Darüber hinaus ist der
vollständige Name des Mitarbeiters/der Mitarbeiterin zu nennen, der/die
für die Firma das Angebot abgibt. Das Einfügen eines Firmenlogos reicht
nicht aus.
- Bei Bietergemeinschaften sind für jeden einzelnen Bieter die
vorstehenden
Angaben zu machen.
Zu beachten ist, dass die Textform des § 126 b BGB im Vergaberecht nur
eingehalten ist, wenn die Teilnahmeanträge/ Angebote verschlüsselt
übermittelt werden. Eine E-Mail genügt nicht.
Bei fehlerhaften / unvollständigen Angaben, welche die Textform gem. §
126 b BGB verletzen, werden die Angebote ausgeschlossen.
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Wir weisen darauf hin, dass bei etwaigen parallelen Teilnahmeanträgen
bzw. Angeboten von verbundenen Unternehmen auf die Einhaltung der
Grundsätze des Geheimwettbewerbs zu achten ist; spätestens auf
Nachfrage durch die Vergabestelle ist nachzuweisen, dass eine strikte
Trennung in personeller, organisatorischer und struktureller Hinsicht
bei der Erstellung der Teilnahmeantrags- und Angebotsunterlagen
gewährleistet gewesen ist (vgl. z.B. OLG Düsseldorf, Beschluss vom
13.04.2011 VII-Verg 4/11; VK Münster, Beschluss vom 22.04.2015 - VK
1-12/15).
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Hinweis: Wird eines der geforderten Formblätter nicht form- bzw.
fristgerecht eingereicht, kann dies zum Ausschluss des Angebotes
führen.
Fehlende oder unvollständige Dokumente können durch die Vergabestelle
nachgefordert werden; die Bewerber können sich aber nicht darauf
verlassen, dass eine Nachforderung erfolgt.
Am Ende fehlende Nachweise führen zum Ausschluss.
Die einzureichenden Unterlagen werden automatisch an den dafür
vorgesehenen Stellen bekanntgegeben.
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Unter Beachtung der allgemeinen Grundsätze der Gleichbehandlung und
Transparenz hat der Auftraggeber folgende Eignungs- und
Zuschlagskriterien festgelegt:
I. EIGNUNGSPRÜFUNG
Zur Eignungsprüfung durch den Auftragsgeber um die Fachkunde, die
Leistungsfähigkeit und die Zuverlässigkeit des Bewerbers
sicherzustellen, müssen Referenzen entlang der nachfolgend gelisteten
Anforderungen bei der Vergabestelle eingereicht werden.
Es müssen Referenzen zu vergleichbaren Geräten, die ähnliche
Spezifikationen aufweisen wie die ausgeschriebene Leistung nachgewiesen
werden. Diese dürfen nicht älter als 5 Jahre sein
Zusätzlich zu den technischen Mindest- und Ausschlusskriterien aus dem
Leistungsverzeichnis und dessen Anlagen werden folgende weitere
Ausschlusskriterien festgelegt:
? Die Lieferung des LSS muss bis Ende 2024 erfolgen (Die Abnahme wird
im Frühjahr 2025 erfolgen).
? Die Gewährleistung muss mindestens 24 Monate betragen. Angebote mit
einer Gewährleistung unter 24 Monaten werden ausgeschlossen.
Erfüllt der Bieter eine dieser voreingetragenen Anforderungen inkl. der
Anforderungen aus dem Leistungsverzeichnis nicht, ist er von dem
Verfahren auszuschließen.
II. ANGEBOTSWERTUNG
Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Die zur
Wertung zugelassenen Angebote werden anhand Zuschlagskriterien mit der
entsprechend angegebenen Gewichtung gewertet.
GSI behält sich vor, die drei bestbewerteten Anbieter zu einer
Präsentation, die zur Prüfung und Aufklärung der bereitgestellten
Informationen und Unterlagen genutzt werden kann, einzuladen.
Verhandlungen finden nicht statt.
Unter Beachtung der allgemeinen Grundsätze der Gleichbehandlung und
Transparenz hat der Auftraggeber folgende Zuschlagskriterien
festgelegt: 100% Preis (=netto Gesamtpreis). Der Gesamtpreis geht zu
100% in die Gesamtwertung ein.
Zur Abgabe des Angebotspreises ist das Angebotsformblatt auszufüllen,
dessen Vorgaben im Angebotsform-blatt selbst und in der
Leistungsbeschreibung näher ausgeführt sind. Für die
Leistungserbringung sind aus-schließlich die im Angebotsformblatt
ausgewiesenen Preise maßgeblich.
Die Vergabestelle akzeptiert keine eigenen (Misch)Kalkulationen des
Bieters, die außerhalb des Angebotsformblatts eingereicht werden.
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Die zuständige Nachprüfungsbehörde ist die
Vergabekammer des Bundes
Villemombler Straße 76
53123 Bonn
Tel.: 0228 9499-0
Fax: 0228 9499-163
E-Mail: [12]vk@bundeskartellamt.bund.de
Internet:
[13]http://www.bundeskartellamt.de/SharedDocs/Kontaktdaten/DE/Vergabeka
mmern.html
Der Bewerber /Bieter wird aufgefordert, die Teile seines
Teilnahmeantrags (und später ggf. seines Angebots), die ein Betriebs-
oder Geschäftsgeheimnis beinhalten, deutlich zu kennzeichnen. Geschieht
dies nicht, kann die Vergabekammer im Falle eines
Nachprüfungsverfahrens gegebenenfalls von einer Zustimmung auf Einsicht
in seine Unterlagen ausgehen (§165 Abs. 3 GWB). Die GSI ist als
Vergabestelle bei der Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens dazu
verpflichtet, die Vergabeakten der Vergabekammer sofort zur Verfügung
zu stellen (§ 163 Abs. 2 Satz 3 GWB).
Bewerber / Bieter haben einen Anspruch auf Einhaltung der
bieterschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem
Auftraggeber (§ 97 Abs. 6 GWB). Sieht sich ein am Auftrag
interessierter Bewerber / Bieter durch Nichtbeachtung von
Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß
innerhalb von zehn Kalendertagen bei der GSI zu rügen (§ 160 Abs. 3
Satz 1 Nr. 1 GWB).
Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen
erkenn-bar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung
genannten Frist zur Abgabe der Bewerbungen (bzw. Angebote) gegenüber
der GSI geltend gemacht werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 - 3 GWB).
Teilt die GSI dem Bewerber / Bieter mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu
wollen so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang
der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der o.g. Vergabekammer
zu stellen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden
sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Ein
Vertrag darf erst 15 Kalendertrage nach Absendung dieser Information
durch die GSI geschlossen wer-den. Bei Übermittlung per Fax oder auf
elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt
am Tag nach Absendung der Information durch die GSI. Nach Ablauf dieser
Frist ist ein Zuschlag möglich, auch wenn eine Frist nach § 160 Abs. 3
GWB noch nicht verstrichen sein sollte. Ein Nachprüfungsantrag müsste
daher zur Verhinderung eines Zuschlags vor Ablauf der Frist nach § 134
GWB der GSI durch die Vergabekammer zugestellt worden sein.
Die Unwirksamkeit einer Beauftragung kann gemäß § 135 Abs. 1 und 2 GWB
nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb
von 30 Kalender-tagen ab Information über den Vertragsabschluss, jedoch
nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht
worden ist. Hat der Auftraggeber die Vergabe im Amtsblatt der
Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung
der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der
Bekanntmachung der Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
?
Die Bewerber werden auf den rechtlichen Bedeutungsgehalt des § 160 Abs.
3 GWB hingewiesen, Abs. 3 GWB, insbesondere dessen Nr. 4:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag
ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem
öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in
seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von
Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem
Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein
Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2
bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkenn-bar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt
unberührt.
Bekanntmachungs-ID: CXS0YYEY1B17ZH3R
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
14/09/2023
References
6. mailto:sg226@gsi.de?subject=TED
7. http://www.gsi.de/
8. https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXS0YYEY1B17ZH3R/documents
9. https://satellite.dtvp.de/Satellite/notice/CXS0YYEY1B17ZH3R
10. http://www.dtvp.de/
11. http://www.dtvp.de/Center/
12. mailto:vk@bundeskartellamt.bund.de?subject=TED
13. http://www.bundeskartellamt.de/SharedDocs/Kontaktdaten/DE/Vergabekammern.html
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The Office for Official Publications of the European Communities
The Federal Office of Foreign Trade Information
Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de
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