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Öffentliche Ausschreibungen

Titel : DE-Niederwerth - Bauarbeiten
Dokument-Nr. ( ID / ND ) : 2023091909085764557 / 563321-2023
Veröffentlicht :
19.09.2023
Angebotsabgabe bis :
20.10.2023
Dokumententyp : Ausschreibung
Vertragstyp : Bauauftrag
Verfahrensart : Verhandlungsverfahren
Unterteilung des Auftrags : Gesamtangebot
Zuschlagkriterien : Wirtschaftlichstes Angebot
Produkt-Codes :
45000000 - Bauarbeiten
70121000 - Kauf oder Verkauf von Gebäuden
DE-Niederwerth: Bauarbeiten

2023/S 180/2023 563321

Auftragsbekanntmachung

Bauauftrag
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Gemeinde Niederwerth
Postanschrift: Gartenstraße 20
Ort: Niederwerth
NUTS-Code: DEB17 Mayen-Koblenz
Postleitzahl: 56179
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Ortsbürgermeister Horst Klöckner
E-Mail: [6]ortsbuergermeister@niederwerth.de
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [7]www.niederwerth.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[8]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YNX627L/documents
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt folgende Kontaktstelle:
Offizielle Bezeichnung: FIRU mbH
Postanschrift: Bahnhofstraße 22
Ort: Kaiserslautern
NUTS-Code: DEB32 Kaiserslautern, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 67655
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Herr Dominik Bauer
E-Mail: [9]d.bauer@firu-mbh.de
Telefon: +49 63136245-27
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [10]www.firu-mbh.de
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
[11]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YNX627L
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Leben und Wohnen in der Dorfmitte Niederwerth
Referenznummer der Bekanntmachung: 20230914
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
45000000 Bauarbeiten
II.1.3)Art des Auftrags
Bauauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Im Hinblick auf den demografischen Wandel stellen
generationsübergreifende Wohnmodelle einen bedeutenden Ansatz dar, um
ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu ermöglichen und den Austausch
der Generationen untereinander zu fördern.

Vor diesem Hintergrund hat die Gemeinde Niederwerth in den Jahren 2015
bis 2017 mehrere

(zusammenhängende) Grundstücke mit einer Gesamtfläche von ca. 1.800 m²
in der Ortsmitte erworben, die darauf befindlichen Gebäude bereits
zurückgebaut und möchte diese nun durch einen Investor wohnbaulich
sowie sozial entwickeln.
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
70121000 Kauf oder Verkauf von Gebäuden
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEB17 Mayen-Koblenz
Hauptort der Ausführung:

Hochstraße 56179 Niederwerth
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Im Hinblick auf den demografischen Wandel stellen
generationsübergreifende Wohnmodelle einen bedeutenden Ansatz dar, um
ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu ermöglichen und den Austausch
der Generationen untereinander zu fördern.

Vor diesem Hintergrund hat die Gemeinde Niederwerth in den Jahren 2015
bis 2017 mehrere

(zusammenhängende) Grundstücke mit einer Gesamtfläche von ca. 1.800 m²
in der Ortsmitte erworben, die darauf befindlichen Gebäude bereits
zurückgebaut und möchte diese nun durch einen Investor wohnbaulich
sowie sozial entwickeln. Hierzu sollen interessierte Investoren ein
überzeugendes Konzept nach den im Exposé dargelegten Maßstäben
einreichen.

Die Grundidee bei dem vorliegenden Projekt lautet "Zusammen - statt
jeder alleine". Beobachtungen zeigen, dass traditionelle
Familienformen, wie sie früher die Regel waren, einen immer geringeren
Anteil an den Lebensformen der Bevölkerung einnehmen. Dies kann je nach
Alter und Lebensverhältnis der betreffenden Personen eine schwierige
Versorgungssituation hervorrufen, da Menschen oftmals auf sich allein
gestellt sind. Prognosen einer immer älter werdenden Gesellschaft
erfordern somit hier Handlungsbedarf. Bei dem geplanten Wohnmodell soll
es sich jedoch nicht ausschließlich um altersgerechtes Wohnen handeln.
Im Vordergrund steht das Zusammenleben verschiedener Generationen auf
einem Grundstück und somit in wohnlicher Nähe. Dabei bleiben dennoch
alle für sich in einer eigenen Wohnung, bilden aber eine
nachbarschaftliche Gemeinschaft, durch die Zusammenhalt und
gegenseitige Unterstützung gefördert werden sollen. Durch dieses
Miteinander sollen gegenseitige Fürsorge und Mithilfe entstehen. Es
soll ein Beziehungsnetz geschaffen werden, das viele Generationen
vereint und jeder Einzelne durch diesen Verbund profitiert.

Die ältere Generation möchte in der Regel in ihrem letzten
Lebensabschnitt nicht mehr ihre Heimat und ihre gewohnte Umgebung
verlassen. Gerade auch Gespräche mit Niederwerther Bürgern zeigen, wie
stark der Wille ist, auf der Insel bleiben zu können und nicht
letztendlich aus gesundheitlichen Gründen oder mangelnder Unterstützung
umziehen zu müssen. Aus diesem Grund möchte die Ortsgemeinde
Niederwerth diesen Bürgern eine Möglichkeit bieten, diesen Wunsch
Realität werden zu lassen. Auch für die Bewohner, die aufgrund
fortschreitender Pflegebedürftigkeit mehr Unterstützung brauchen soll
mit Hilfe der ambulant betreuten Wohngemeinschaft ein Verbleib in ihrem
vertrauten Umfeld ermöglicht werden.

Neben der älteren Generation sollen ergänzend auch junge Menschen,
Familien, Paare und gerade auch Alleinerziehende die Möglichkeit
bekommen hier zu leben und von dieser Gemeinschaft zu profitieren. Es

soll ein Zusammenleben entstehen ähnlich der früheren traditionellen
Familienform die Geselligkeit und Unterstützung neu definiert. Ein
Modell, das auch in der Zukunft nicht an Attraktivität verliert, da es
sich an den Menschen und ihren Bedürfnissen orientiert und so Menschen
in unterschiedlichsten Lebenssituationen, unabhängig vom Alter und
unter Betrachtung jedes Einzelnen, ein selbstbestimmtes und
unabhängiges Leben in einer Gemeinschaft ermöglicht.

Zusätzlich unterstützt werden soll es durch Räumlichkeiten für
Bürgerinnen und Bürger, die Platz für Veranstaltungen sowie
Vereinsaktivitäten bieten sollen. Dies erhält und fördert die
Kontakt-möglichkeit zu

den Bürgern von Niederwerth außerhalb der Gemeinschaft und stellt
sicher, dass der starke Verbund der Gemeinde im Gesamten nicht verloren
geht. Somit wird einer "Inselbildung" auf der Insel entgegenwirkt und
die Zugehörigkeit als Teil der Gemeinde bleibt erhalten. Diese
Räumlichkeiten sollen vom Investor errichtet und an die Ortsgemeinde
vermietet werden.

Hierbei basiert das Zusammenleben ausschließlich auf Freiwilligkeit und
es bestehen keine Vorga-ben oder Regeln für einen "Leistungsaustausch"
unter den Bewohnern.

Darüber hinaus bietet diese Neugestaltung des Geländes eine Aufwertung
des Ortskerns und durch die Schaffung von Wohnungen für Familien,
Singles und Paare die Möglichkeit einer Entvölkerung des Dorfkerns
entgegenzuwirken.

Die Gemeinde Niederwerth beabsichtigt insofern, das betreffende Areal
im Rahmen eines EU-weiten Verhandlungsverfahrens an einen Bauträger /
Investor zu veräußern, welcher das Vorhaben entsprechend seines
siegreichen Konzeptes realisiert, den Betrieb der Pflegeeinrichtung
sichert und in ein Vertragsverhältnis mit der Gemeinde Niederwerth, zur
Nutzung von Räumlichkeiten für den Bereich "Begegnungsstätte /
Gemeindezentrum" durch die Gemeinde, eintritt.

Ziel ist es, verschiedene Wohnmodelle für Menschen unterschiedlicher
Altersgruppen kombiniert mit Räumlichkeiten auch für die öffentliche
Nutzung (Verein, Seniorentreff, etc. betrieben durch die Gemeinde
Niederwerth) zu realisieren. Dahingehend ist grundsätzlich folgende
Aufteilung geplant:

- Pflegewohnen als Wohn-Pflege-Gemeinschaftseinrichtung mit ambulanter
Pflege gem. § 5 LWTG

- Schaffung von hochwertiger Wohnbebauung für verschiedene Zielgruppen

- Schaffung einer sozialen Begegnungsstätte im Gemeindezentrum
II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Qualitätskriterium - Name: Städtebauliche Qualität / Architektonische
Qualität / Fassadengestaltung / Grünstrukturen / Gewichtung: 25 %
Qualitätskriterium - Name: Funktionalität der innenräumlichen
Organisation und der inneren Erschließungssysteme / Nutzungskonzepzion
und Wohnformen / Gewichtung: 25%
Qualitätskriterium - Name: Qualität des Konzeptes Erneuerbare Energien
/ Nachhaltigkeit / Gewichtung: 20 %
Kostenkriterium - Name: Kaufpreise (Grundstücke) / Gewichtung: 10 %
Kostenkriterium - Name: Mietpreis (öffentliche Räumlichkeit) /
Gewichtung: 10 %
Kostenkriterium - Name: Mietpreis (Wohnungen) / Gewichtung: 10 %
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 31/05/2024
Ende: 31/10/2028
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Die Laufzeit des Vertrages stellt den Zeitraum der Erfüllung der
Bauverpflichtung dar. Verlängerungen des Vertrages sind Gegenstand von
Verhandlungen.
II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur
Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
Geplante Mindestzahl: 3
Höchstzahl: 4
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:

Überschreitet die Zahl geeigneter Bewerber die festgelegte Höchstzahl
von vier Teilnehmern, erfolgt die Auswahl der Bewerber, die zur
Teilnahme am Verhandlungsverfahren aufgefordert werden anhand folgender
Kriterien nebst Gewichtung:

- Nachgewiesene Referenzleistung des Bewerbers zu in den letzten 5
Jahren abgeschlossenen oder noch laufenden Referenzleistungen im
Bereich Projektentwicklung - Bewertung 0 - 5 Punkte

Die Bewertung der Referenzleistung erfolgt qualitativ nach Aussagekraft
und Vergleichbarkeit mit der vorliegenden Aufgabenstellung. Dabei
finden Gegenstand, Leistungsumfang, Komplexität, Investitionsvolumen,
realisierte Wohneinheiten, Auftreten als Bestandshalter und
Ausführungszeit der Referenzleistungen Berücksichtigung. Die Referenzen
sollen möglichst generationenübergreifende Wohnmodelle abbilden. Werden
die vorgelegten Referenzen insoweit als sehr gut geeignet bewertet,
erhält der Bieter 5 Punkte, bei der Bewertung als gut geeignet 4
Punkte, bei der Bewertung als befriedigend 3 Punkte, bei der Bewertung
als ausreichend 2 Punkte, bei der Bewertung als mangelhaft 1 Punkt, bei
der Bewertung als ungenügend 0 Punkte. Es werden nur ganze Punkte
vergeben.
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

1. Auszug aus einem Beruf- und Handelsregister

2. Nachweis - zunächst nur Eigenerklärung gem. Formblatt
"Bewerbererklärung" - dass dem Bewerber keine Ausschlussgründe gem. §§
123, 124 GWB bekannt sind.
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

1. Nachweis - zunächst nur Eigenerklärung - über den Umsatz der
vergangenen drei Geschäftsjahre

2. Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung durch Vorlage einer
aktuellen Versicherungsbescheinigung -oder Erklärung des Versicherers
im Auftragsfall entsprechend zu erhöhen.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

zu 2.: Zweifach pro Versicherungsjahr zur Verfügung stehenden
Mindest-Deckungssummen von EUR 5.000.000,00 für Personenschäden sowie
EUR 5.000.000,00 für Sach-, Vermögens und sonstige Schäden. Die
Versicherungspolice hat eine Nachhaftung von 5 Jahren vorzusehen.

Der Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung mit den genannten
Versicherungsbedingungen ist von jedem Mitglied der
Bewerbergemeinschaft zu erbringen mit der Maßgabe, dass es allerdings
genügt, wenn die Addition der nachgewiesenen Mindest-Deckungssummen der
Mitglieder der Bewerbergemeinschaft die geforderten
Mindest-Deckungssummen von EUR 5.000.000,00 Personenschäden sowie EUR
5.000.000,00 für Sach-, Vermögens und sonstige Schäden erreichen.
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

1. Nachgewiesene Referenzleistung des Bewerbers zu in den letzten 5
Jahren abgeschlossenen oder noch laufenden Referenzleistungen im
Bereich Projektentwicklung
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der
Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind

Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
Abwicklung des Verfahrens in aufeinander folgenden Phasen zwecks
schrittweiser Verringerung der Zahl der zu erörternden Lösungen bzw. zu
verhandelnden Angebote
IV.1.5)Angaben zur Verhandlung
Der öffentliche Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf
der Grundlage der ursprünglichen Angebote zu vergeben, ohne
Verhandlungen durchzuführen
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 20/10/2023
Ortszeit: 12:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Laufzeit in Monaten: 5 (ab dem Schlusstermin für den Eingang der
Angebote)

Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:

Bekanntmachungs-ID: CXP4YNX627L
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Rheinland-Pfalz - Ministerium für
Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau - Geschäftsstelle -
Sonja Baumhardt
Postanschrift: Stiftsstraße 9
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [12]vergabekammer.rlp@mwvlw.rlp.de
Telefon: +49 613116-2234
Fax: +49 613116-2113
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

In diesem Zusammenhang wird auf die §§ 160 ABs. 3 und 135 Abs. 1 und 2
GWB hingewiesen, die nachfolgend in ihrem Wortlauf aufgeführt sind:

§ 160 Abs. 3 GWB, Einleitung, Antrag.

(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit

1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2
bleibt unberührt,

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden,

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt
unberührt.

§ 135 Abs. 1 und 2, Unwirksamkeit.

(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der
öffentliche Auftraggeber

1. gegen § 134 verstoßen hat oder

2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund
Gesetzes gestattet ist,

und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden
ist.

(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn
sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der
Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen
Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als
sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der
Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union
bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit
30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der
Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
14/09/2023

References

6. mailto:ortsbuergermeister@niederwerth.de?subject=TED
7. http://www.niederwerth.de/
8. https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YNX627L/documents
9. mailto:d.bauer@firu-mbh.de?subject=TED
10. http://www.firu-mbh.de/
11. https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YNX627L
12. mailto:vergabekammer.rlp@mwvlw.rlp.de?subject=TED

 
 
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