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Öffentliche Ausschreibungen

Titel : DE-Münster - Fotokopierpapier
Dokument-Nr. ( ID / ND ) : 2023091909065264077 / 562831-2023
Veröffentlicht :
19.09.2023
Angebotsabgabe bis :
16.10.2023
Dokumententyp : Ausschreibung
Vertragstyp : Lieferauftrag
Verfahrensart : Offenes Verfahren
Unterteilung des Auftrags : Gesamtangebot
Zuschlagkriterien : Niedrigster Preis
Produkt-Codes :
30197643 - Fotokopierpapier
DE-Münster: Fotokopierpapier

2023/S 180/2023 562831

Auftragsbekanntmachung

Lieferauftrag
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: LWL-Zentrale Einkaufskoorddination
Postanschrift: Karlstraße 11
Ort: Münster
NUTS-Code: DEA Nordrhein-Westfalen
Postleitzahl: 48143
Land: Deutschland
E-Mail: [6]Rainer.Holthenrich@lwl.org
Telefon: +49 251-591-6401
Fax: +49 251-591-4343
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [7]http://www.lwl.org
Adresse des Beschafferprofils: [8]http://www.lwl.org/zek
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[9]https://lwl.org/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Detail
s&TenderOID=54321-Tender-186782921ff-3902caa279797e71
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
[10]https://www.lwl.org/eVergabe
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Sozialwesen

Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Büropapier
Referenznummer der Bekanntmachung: RVA-009-18-23
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
30197643 Fotokopierpapier
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Rahmenabrufvertrag über den Kauf und Lieferung von Bürokopierpapier
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA Nordrhein-Westfalen
Hauptort der Ausführung:

LWL-Dienststellen/Einrichtungen gemäß Anlage D
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Rahmenabruftvertrag über Bürokopierpapier für alle LWL-Einrichtungen
II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/12/2023
Ende: 30/11/2025
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

Mit der Abgabe seines Angebotes erklärt der Bieter bzw. die
Bietergemeinschaft ausdrücklich, dass

- er / sie das Gewerbe angemeldet hat (falls erforderlich) und den
gesetzlichen Verpflichtungen, z. B. zur Zahlung von Steuern und
Sozialversicherungsbeiträgen erfüllt und beachtet und die
krankenversicherungspflichtigen Arbeitnehmer bei der Krankenkasse
angemeldet hat.

- er / sie das Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen
Beschäftigung vom 23.07.2004 (in der geltenden Fassung) beachtet.

- er / sie nicht aufgrund eines rechtskräftigen Urteils aus Gründen
bestraft worden ist, die die berufliche Zuverlässigkeit in Frage
stellen.

- das Angebot auf autonomer sowie betriebsindividueller Kalkulation und
Preisbildung beruht und in keinem Zusammenhang mit
wettbewerbsbeschränkenden Abreden oder sonstigen Vereinbarungen
ähnlicher Art steht.

- er / sie bei Vertragsabschluss über eine ausreichende Berufs- bzw.
Betriebshaftpflichtversicherung verfügen wird, die das Risiko der
Leistung abdeckt. Eine aktuelle Police der Haftpflichtversicherung wird
dem Auftraggeber auf Verlangen vorgelegt.

- keine Verfehlungen vorliegen, die seinen / ihren Ausschluss von der
Teilnahme am Wettbewerb rechtfertigen könnten oder gem. § 5
KorruptionsbG NRW zu einem Eintrag in das Vergaberegister führen
könnten.

Der Bieter/ die Bietergemeinschaft versichern zusätzlich, dass die in
§§ 123, 124 GWB aufgeführten Ausschlusstatbestände nicht auf sie
zutreffen. Sofern abweichend hiervon ein oder mehrere
Ausschlusstatbestände zutreffen sollten, sind diese in einer separaten
Anlage zu erläutern und die ggf. getroffenen Maßnahmen gem. § 125 GWB
darzustellen.

Zudem ist eine Erklärung abzugeben, ob sich der Bieter bzw. ein
Mitglied der Bietergemeinschaft in einem Insolvenzverfahren oder
Liquidation befindet.

Im Weiteren ist eine Erklärung abzugeben, dass die Voraussetzungen für
einen Ausschluss nach § 19 Abs. 1 MiLoG nicht vorliegen.
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Zur Prüfung der Fachkunde und Zuverlässigkeit sind nachstehend
mindestens 2 Referenzen (nicht älter als 2 Jahre) zu benennen, mit
denen der Bieter Aufträge zur Lieferung von Bürokopierpapier in der
Vergangenheit umgesetzt hat und die hinsichtlich Art und Umfang der
Leistungen sowie Art des Auftraggebers vergleichbar sind.

Sofern eine Rahmenvertragsbeziehung in den letzten 2 Jahren mit dem
Auftraggeber über die Lieferung von Büropapier bestanden hat oder
besteht, kann der Auftraggeber als eine Referenz benannt werden. Es ist
nicht zulässig, einzelne Abteilungen oder Einrichtungen des
Auftraggebers als einzelne Referenzen anzugeben.

Als Referenz gilt immer die Gesamteinheit (z.B. Stadtverwaltung XX). Es
ist nicht zulässig, die Gesamteinheit auf einzelne Untereinheiten
aufzuteilen, um die Anzahl der Referenzen zu erfüllen (z. B.
Stadtverwaltung XX Abteilung aa, Stadtverwaltung XX Abteilung bb).

Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 16/10/2023
Ortszeit: 11:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 30/11/2023
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 16/10/2023
Ortszeit: 11:00
Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:

entfällt

Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Westfalen
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Str. 9
Ort: Münster
Postleitzahl: 48128
Land: Deutschland
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Nach § 160 Absatz 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der
Vergabekammer unzulässig, soweit

1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2
bleibt unberührt,

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden,

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2
bleibt unberührt.
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
14/09/2023

References

6. mailto:Rainer.Holthenrich@lwl.org?subject=TED
7. http://www.lwl.org/
8. http://www.lwl.org/zek
9. https://lwl.org/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-186782921ff-3902caa279797e71
10. https://www.lwl.org/eVergabe

 
 
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