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Öffentliche Ausschreibungen

Titel : DE-Rheine - Blitzschutzarbeiten
Dokument-Nr. ( ID / ND ) : 2023091909045163718 / 562461-2023
Veröffentlicht :
19.09.2023
Dokumententyp : Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit
Vertragstyp : Bauauftrag
Verfahrensart : Offenes Verfahren
Produkt-Codes :
45312310 - Blitzschutzarbeiten
DE-Rheine: Blitzschutzarbeiten

2023/S 180/2023 562461

Bekanntmachung einer Änderung

Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Kreishandwerkerschaft Steinfurt-Warendorf
Postanschrift: Laugestraße 51
Ort: Rheine
NUTS-Code: DEA37 Steinfurt
Postleitzahl: 48431
Land: Deutschland
E-Mail: [7]claudia.jansen@kh-st-waf.de
Telefon: +49 5971/4003-1030
Fax: +49 5971/4003-91030
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [8]https://www.kh-st-waf.de

Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Modernisierung Kreishandwerkerschaft ST-WAF in Beckum / Erdungs- und
Blitzschutz
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
45312310 Blitzschutzarbeiten
II.1.3)Art des Auftrags
Bauauftrag
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Modernisierung Kreishandwerkerschaft ST-WAF in Beckum / Erdungs- und
Blitzschutz
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA38 Warendorf
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung zum Zeitpunkt des Abschlusses des
Vertrags:

1.1. Lage der Baustelle / Auf dem Gelände der Kreishandwerkerschaft
Steinfurt-Warendorf Geschäftsstelle Beckum am Schlenkhoffs Weg 57
entstehen im Rahmen eines Modernisierungskonzeptes auf dem bestehenden
Grundstück neue Ausbildungswerkstätten für die Gewerke Tischler,
KFZ/Maler, Elektro, Schweißen sowie eine Kantine. Nach Komplett- und
Teilabbruch von Bestandsgebäuden wird der Neubau durch 4 Baukörper
gebildet.Das Baugelände im Bereich der geplanten Bauflächen ist
geneigt; es steigt von Südwesten bis in die nördliche Grundstücksecke
um ca. 2,00 m auf etwa 111,60 m NN an.

1.2. PKW-Verkehr / Die Zu- und Ausfahrt erfolgt aus südöstlicher
Richtung über den Schlenkhoffs Weg. Der Anschluss an das übergeordnete
Straßennetz erfolgt über die A2 sowie über die Bundesstraßen B58 und
B475.Parkplätze sind auf dem Gelände der Kreishandwerkerschaft nur in
begrenzter Anzahl vorhanden. Weitere öffentliche Parkplätze sind an der
Vorhelmer Straße und an der Römerkampfbahn vorhanden.

1.3. LKW-Verkehr / Die Zufahrt für LKW (Ver- und Entsorgung sowie die
Möglichkeit der Anlieferung bzw. des Transports von
Maschinenbauelementen o.ä.) zum Gebäude erfolgt analog zum PKW-Verkehr.
Aufgrund der beengten Parkplatzflächen ist nur eine Anlieferung und
kein Parken der LKW möglich.

1.4. Art und Lage der baulichen Anlagen / Die 4 Baukörper sind
eingeschossig geplant. Durch einen Verbindungsbaukörper knüpft der
Bauteil B an das Bestandsgebäude C (Bauhalle) an. Im Bauteil D wird der
Bereich KFZ-Maler und Elektro realisiert. Das Gewerk Schweißen wird im
Bauteil E abgebildet. Der Bauteil G (Kantine) lehnt sich an die
bestehende Stützmauer des Plateaus an und orientiert sich mit Blick hin
zur Grünfläche. Die Kantine orientiert sich an der Höhe des vorhandenen
Plateaus, von dem man einen Gesamteindruck des neuen Ensembles erhält.
Angrenzend an das Bauteil B entsteht das Materiallager für den
Baubereich mit Ver- und Entsorgungshof.

1.5. Verhältnisse auf der Baustelle / Auf dem Gelände bleibt der
Betrieb der Kreishandwerkerschaft aufrechterhalten, die
Platzverhältnisse sind daher beengt. Im Bereich der jeweiligen
Baukörper werden Baustelleneinrichtungen vorgehalten, eine
zusammenhängende Fläche für Materialien, Baucontainer etc. wird es
jedoch aufgrund des fortlaufenden Betriebs nicht geben können.Die
öffentlichen Straßen und die Straße im Innenhof der
Kreishandwerkerschaft sind jederzeit für den fließenden und den
Personen-Verkehr sowie für Rettungsfahrzeuge freizuhalten. Es ist
auszuschließen, dass es durch wartende Anlieferfahrzeuge vor dem
Baustellenbereich zu Behinderungen kommt.Die im
Baustelleneinrichtungsplan gekennzeichneten Feuerwehraufstellflächen
sind ständig freizuhalten.

Es ist auszuschließen, dass es durch wartende Anlieferfahrzeuge vor dem
Baustellenbereich zu Behinderungen kommt.Die im
Baustelleneinrichtungsplan gekennzeichneten Feuerwehraufstellflächen
sind ständig freizuhalten.Durch den Baustellenbetrieb entstehende
Verschmutzungen der Straßen, sowie Beschädigungen der Verkehrs- und
Freiflächen durch Baufahrzeuge sind grundsätzlich zu vermeiden.
Verursachte Schäden sind durch den Auftragnehmer (AN) zu tragen. Bei
Verschmutzung der Straßen durch eigenes Verschulden sind diese auf
eigene Kosten unverzüglich zu reinigen.

1.6. Anschlüsse für Wasser, Energie und Abwasser / Baustrom wird aus
dem Gebäuden der Kreishandwerkerschaft zur Verfügung gestellt werden.
Aufgestellt werden 1 Baustromunterverteiler je Bauteil mit jeweils 16
und 32 Ampere Steckdosen. Bauwasser wird ebenfalls durch den AG zur
Verfügung gestellt. Die Zapfstellen befinden sich an verschiedenen
Stellen der Baustelle. Die Leitungsverlegung erfolgt nach Abschluss der
Abbrucharbeiten durch den AN Rohbau.

1.7. Lager- und Arbeitsräume / Lagerflächen auf dem Baugelände können
nur in beschränktem Umfang (siehe Baustelleneinrichtung) zur Verfügung
gestellt werden. Tagesunterkünfte werden dem AN zur Verfügung gestellt,
verschlossene Lagerräume und Büroräume können .....
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen
Beschaffungssystems oder der Konzession
Beginn: 22/10/2020
Ende: 19/08/2022
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: ja
Projektnummer oder -referenz:

EFRE 2014-2020 NRW EFRE-0600210 Projektaufruf: Investitionen in
Wachstum und Beschäftigung ("Fachkräfte.NRW")

Abschnitt IV: Verfahren
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Bekanntmachung einer Auftragsvergabe in Bezug auf diesen Auftrag
Bekanntmachungsnummer im ABl.: [9]2020/S 202-487298

Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Auftrags-Nr.: Erdungs- und Blitzschutzanlage
Bezeichnung des Auftrags:

Erdungs- und Blitzschutzanlage in Beckum
V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1)Tag des Abschlusses des Vertrags/der Entscheidung über die
Konzessionsvergabe:
11/08/2020
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Der Auftrag/Die Konzession wurde an einen Zusammenschluss aus
Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung: E. u. G. Lange GmbH & Co. KG
Ort: Lünen
NUTS-Code: DEA5C Unna
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: ja
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (zum Zeitpunkt
des Abschlusses des Auftrags;ohne MwSt.)
Gesamtwert der Beschaffung: 1.00 EUR

Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.3)Zusätzliche Angaben:

Die Auftraggeberin weist darauf hin, dass das Modernisierungsvorhaben
mit Zuwendungen des Bundes, Bundesinstitut für Berufsbildung sowie des
Landes und mit Mitteln der EU finanziert wird.

Gemäß § 18 EU Abs. 3 Nr. 5 lit. c) VOB/A werden keine Angaben zum
Gesamtwert der Beschaffung gemach, da die Veröffentlichung dieser
Angaben die berechtigten geschäftlichen Interessen des Auftragnehmers
schädigen würde und dass lediglich aus technischen Gründen die Angabe
1,00 EUR erfolgte, da das Bekanntmachungsformular hier eine Eintragung
verlangt.
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Westfalen
Postanschrift: Albert-Thaer-Straße 9
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Telefon: +49 251/4111691
Fax: +49 251/4112165
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 160 Einleitung, Antrag:

(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag
ein,

(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem
öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in
seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von
Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem
Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein
Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht,

(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:

1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2
bleibt unberührt,

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden,

4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt
unberührt.

Fußnote (§ 160: Zur Anwendung vgl. § 41 Abs. 2 MessbG).
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
14/09/2023

Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
VII.1)Beschreibung der Beschaffung nach den Änderungen
VII.1.1)CPV-Code Hauptteil
45312310 Blitzschutzarbeiten
VII.1.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
VII.1.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA38 Warendorf
VII.1.4)Beschreibung der Beschaffung:

An unserem Standort in Beckum soll das BildungsCenter teilweise
erneuert werden. Hierzu ist es erforderlich,
Fundamenterder/Erdungsanlage und eine Blitzschutzanlage für die neu zu
errichtenden Gebäude, entsprechend den gesetzlichen Vorgaben, zu
errichten. Da die Gebäude nach und nach errichtet werden, sind die
Erdungs- und Blitzschutzarbeiten entsprechendem Baufortschritt,
auszuführen.
VII.1.5)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen
Beschaffungssystems oder der Konzession
Beginn: 22/10/2020
Ende: 19/08/2022
VII.1.6)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: 1.00 EUR
VII.1.7)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung: E. u. G. Lange GmbH & Co. KG
Ort: Lünen
NUTS-Code: DEA5C Unna
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: ja
VII.2)Angaben zu den Änderungen
VII.2.1)Beschreibung der Änderungen
Art und Umfang der Änderungen (mit Angabe möglicher früherer
Vertragsänderungen):

Nachtrag 2: isolierte Fangeinrichtung neben neuer KFZ-Ablufthaube;
Gaslager - zusätzliche Potentiaöausgleichsschienen zum Anschluß für
Gasflaschenbündel
VII.2.2)Gründe für die Änderung
Notwendigkeit der Änderung aufgrund von Umständen, die ein öffentlicher
Auftraggeber/Auftraggeber bei aller Umsicht nicht vorhersehen konnte
(Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 2014/23/EU, Artikel 72
Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 2014/24/EU, Artikel 89 Absatz 1
Buchstabe c der Richtlinie 2014/25/EU)
Beschreibung der Umstände, durch die die Änderung erforderlich wurde,
und Erklärung der unvorhersehbaren Art dieser Umstände:

Die Arbeiten an dem Gaslager, waren nicht Teil des
Leistungsverzeichnisses. Eine isolierte Fangeinrichtung muss
nachgerüstet werden.
VII.2.3)Preiserhöhung
Aktualisierter Gesamtauftragswert vor den Änderungen (unter
Berücksichtigung möglicher früherer Vertragsänderungen und
Preisanpassungen sowie im Falle der Richtlinie 2014/23/EU der
durchschnittlichen Inflation im betreffenden Mitgliedstaat)
Wert ohne MwSt.: 1.00 EUR
Gesamtauftragswert nach den Änderungen
Wert ohne MwSt.: 1.00 EUR

References

7. mailto:claudia.jansen@kh-st-waf.de?subject=TED
8. https://www.kh-st-waf.de/
9. https://ted.europa.eu/udl?uri=TED:NOTICE:487298-2020:TEXT:DE:HTML

 
 
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