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Ausschreibung: Dienstleistungen für die öffentliche Verwaltung - DE-Berlin
Dienstleistungen für die öffentliche Verwaltung
Mit Entwicklungsprojekten verbundene Verwaltungsdienstleistungen
Veranstaltung von Seminaren
Dokument Nr...: 560858-2023 (ID: 2023091809103862150)
Veröffentlicht: 18.09.2023
*
  DE-Berlin: Dienstleistungen für die öffentliche Verwaltung
   2023/S 179/2023 560858
   Soziale und andere besondere Dienstleistungen  öffentliche Aufträge
   Auftragsbekanntmachung
   Dienstleistungen
   Rechtsgrundlage:
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Offizielle Bezeichnung: GFA Consulting Group GmbH (Generalbeauftragter
   für das BKP des BMEL)
   Ort: Berlin
   NUTS-Code: DE300 Berlin
   Land: Deutschland
   E-Mail: [6]buero-berlin@gfa-group.de
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [7]https://www.bmel-kooperationsprogramm.de
   I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
   Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben
   I.3)Kommunikation
   Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
   vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
   [8]https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=536408
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
   [9]https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=536408
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Andere: GFA Consulting Group GmbH (Generalbeauftragter für das BKP des
   BMEL)
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Andere Tätigkeit: Consulting
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Deutsch Uruguayischer Fachdialog Agrar (vorläufiger Projekttitel)
   Referenznummer der Bekanntmachung: URY23-01
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   75131000 Dienstleistungen für die öffentliche Verwaltung
   II.1.3)Art des Auftrags
   Dienstleistungen
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Ein Fachdialog über innovative, ressourcenschonende und
   klimafreundliche Maßnahmen im Agrarsektor wird initiiert, dessen
   inhaltlicher Schwerpunkt die Ressource Boden bildet. Der Fachdialog
   soll zur Weiterentwicklung agrarökologischer und klimaresilienter
   Produktionssysteme beitragen und die hierfür notwendigen
   Rahmenbedingungen schaffen. Politische Partner sind das BMEL und das
   Ministerium für Viehwirtschaft, Landwirtschaft und Fischerei Uruguays
   (MGAP). Die operativen Projektpartner in URY sind das MGAP und das
   Nationale Institut für Agrarforschung (INIA). Ergebnisteil 1 (E1)
   besteht aus einer Fortsetzung der Zusammenarbeit zwischen INIA und dem
   Julius-Kühn-Institut (JKI) im Bereich des Bodenmikrobioms. Dabei soll
   Bodenmikron gezielt entwickelt werden, um ressourceneffiziente und
   klimaangepasste Pflanzenproduktionssysteme zu unterstützen und damit zu
   einer nachhaltigen Landnutzung beizutragen. JKI ist als fachlicher
   Durchführungspartner für den E1 gesetzt und damit nicht Teil der
   öffentlichen Ausschreibung. Jedoch ist von der
   Durchführungsorganisation die Kommunikation mit INIA und JKI sicher zu
   stellen, die Arbeitsergebnisse aus E1 werden in das Gesamtprojekt
   miteinbezogen, vor allem in die Netzwerkarbeit unter dem Ergebnisteil 3
   (E3). Der Durchführer gewährleistet das Monitoring über alle drei
   Ergebnisteile hinweg. Ergebnisteil 2 (E2) umfasst im Kern eine
   politisch-fachliche Dialogplattform, die Themen des MGAP priorisiert
   behandelt. Diese umfassen unter anderem nachhaltige, bodenschonende
   Anbauverfahren, Modelle zur Berechnung von Kohlenstoffbindung, Best
   Practices zum Anbau von Hanf zur Faser- und Körnerproduktion und die
   Weiterentwicklung des lwd. Beratungssystems. Ergänzend zielt E3 auf
   eine regionale Koordinierung, Vernetzung und Verbreitung
   wissenschaftlicher Ergebnisse aus E1 und E2 ab. Hierfür wird der
   regelmäßige, überregionale Austausch mit BRA, ARG und weiteren
   PROCISUR/IICA-Mitgliedsländern unterstützt und wenn möglich das
   PROCISUR Netzwerk genutzt, um wissenschaftliche Ergebnisse zu
   präsentieren, einen fachlichen Austausch zu initiieren und zu fördern.
   Der Projektstandort ist Montevideo. Eine siebenmonatige
   Einführungsphase ist vorgesehen. Zielgruppen sind Fach- und
   Führungskräfte aus: Institutionen der Agrarverwaltung; URY Forschungs-
   und Bildungsinstitutionen; überregional tätigen Institutionen (u.a.
   IICA, PROCISUR).
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   Wert ohne MwSt.: 1 655 000.00 EUR
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.2)Beschreibung
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   75112100 Mit Entwicklungsprojekten verbundene
   Verwaltungsdienstleistungen
   79951000 Veranstaltung von Seminaren
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE300 Berlin
   Hauptort der Ausführung:
   Montevideo, Uruguay
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Der Auftrag zur Durchführung des bilateralen Kooperationsprojekts
   Deutsch-Uruguayischer Fachdialog Agrar ", soll im offenen Verfahren
   gemäß § 119 Abs. 2 und 3 GWB i. V. m. §§14, 15 VGV vergeben werden. Es
   handelt sich um soziale und andere besondere Dienstleistungen im
   Sinne von §130 GWB i. V. m. § 64 ff. VgV.
   II.2.6)Geschätzter Wert
   Wert ohne MwSt.: 1 655 000.00 EUR
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags oder der Rahmenvereinbarung
   Laufzeit in Monaten: 48
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Der maximale Wert des Auftrags von November 2023 bis November 2026
   beträgt bis zu 1.481.000,- EUR brutto (bis zu ca. 1.244.000,- EUR
   netto).
   Die gesamte Summe von 11.2023 inklusive Verlängerung bis 11.2027
   beträgt demnach bis zu 1.970.000,- EUR brutto (bis zu ca. 1.655.000,-
   EUR netto).
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Teilnahmebedingungen
   III.1.4)Objektive Teilnahmeregeln und -kriterien
   Auflistung und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
   Einzureichende Unterlagen und Eignungskriterien
   Bieter aus anderen Mitgliedsstaaten der EU müssen jeweils vergleichbare
   Nachweise und Bescheinigungen nach den Rechtsvorschriften des Landes,
   in dem sie ansässig sind, vorlegen und eine amtlich anerkannte
   Übersetzung beifügen. Die Vorlage von Unterlagen und Nachweisen in
   Kopie ist ausreichend, der Auftraggeber behält sich jedoch vor, zur
   Prüfung die Nachreichung von Originalen zu fordern.
   Die Nachweise dürfen, sofern nichts anderes angegeben ist, nicht älter
   als sechs Monate sein.
   Bei Bietergemeinschaften sind die Nachweise für das Nichtvorliegen von
   Ausschlussgründen von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen;
   im Übrigen werden die Nachweise in Summe bewertet.
   Eignungsleihe: Ein Unternehmen kann sich, auch als Mitglied einer
   Bietergemeinschaft, zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und Fachkunde
   der Fähigkeiten anderer Unternehmen bedienen. Zum Nachweis, dass dem
   Bieter die erforderlichen Mittel bei der Erfüllung des Auftrags zur
   Verfügung stehen, kann z.B. eine Verpflichtungserklärung vorgelegt
   werden. (siehe 3.2.1 10.) Zum Nachweis der beruflichen
   Leistungsfähigkeit kann sich der Bieter nur dann der Kapazitäten eines
   anderen Unternehmens bedienen, wenn die anderen Unternehmen die
   Leistungen erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden (§ 47
   Abs. 1 Satz 3 VgV). Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen
   Leistungsfähigkeit kann sich der Bieter nur dann der Fähigkeiten eines
   anderen Unternehmens bedienen, wenn sich das andere Unternehmen
   gegenüber dem Auftraggeber verpflichtet, entsprechend dem Umfang der
   Eignungsleihe gesamtschuldnerisch haften (§ 47 Abs. 3 VgV).
   Der Bieter hat folgende Unterlagen mit seinem Angebot einzureichen,
   wobei die Nichtvorlage den Ausschluss des Angebots vom weiteren
   Verfahren zur Folge hat (A= Ausschlusskriterium). Für die Nachforderung
   von Unterlagen gilt § 56 VgV. Kommt der Bieter dieser erneuten
   Fristsetzung nicht nach, wird sein Angebot von der weiteren Prüfung und
   Wertung ausgeschlossen (§ 57 Abs.1 Nr. 2 VgV).
   Einzureichende Unterlagen
   1) Unternehmensdarstellung (inkl. Mitarbeiterzahl, Rechtsform,
   Hauptsitz und weitere Standorte, Kompetenz- und
   Tätigkeitsschwerpunkte). (A)
   2) Formfreie Eigenerklärung, dass der Bieter im Zusammenhang mit der zu
   vergebenden Leistung keine eigenen über das Projekt hinausgehenden
   wirtschaftlichen Interessen verfolgt, die den Interessen des Projektes
   und des Auftraggebers entgegenstehen können (Ausschluss von
   Interessenskollisionen). (A)
   3) Formfreie Eigenerklärung, dass die in §§ 123, 124 GWB aufgeführten
   Tatbestände nicht zutreffen bzw. gemäß § 125 GWB eine Selbstreinigung
   stattgefunden hat. (A)
   4) Formfreie Eigenerklärung nach § 19 MiLoG (Gesetz zur Regelung eines
   allgemeinen Mindestlohns). (A)
   5) Formfreie Eigenerklärung nach § 21 AEntG
   (Arbeitnehmer-Entsendegesetz). (A)
   6) Formfreie Eigenerklärung nach § 21 SchwarzArbG (Gesetz zur
   Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung). (A)
   7) Formfreie Eigenerklärung nach § 98c AufenthaltsG (Gesetz über den
   Aufenthalt, die Er-werbstätigkeit und die Integration von Ausländern im
   Bundesgebiet). (A)
   Wir weisen darauf hin, dass der Bieter bereits mit dem Angebot einen
   aktuellen Auszug aus dem Gewerbezentralregister mit einreichen kann.
   Anderenfalls wird diese Auskunft im weite-ren Verlauf des
   Vergabeverfahrens durch den Auftraggeber vor Zuschlagserteilung
   eingeholt bzw. vom Bieter angefordert. Der Auftraggeber wird vor
   Erteilung des Zuschlags eine Abfrage bei der Registerbehörde nach § 6
   WRegG, sobald § 6 WRegG anzuwenden ist, machen.
   8) sofern zutreffend: Formfreie Eigenerklärung zur Bietergemeinschaft.
   (A)
   9) sofern zutreffend: Formfreie Eigenerklärung zum beabsichtigten
   Einsatz von Subunternehmen unter genauer Bezeichnung des vom
   Subunternehmer zu übernehmenden Leistungsteils. Auf Anforderung des
   Auftraggebers sind die Subunternehmer, die wesentliche
   Leistungsbestandteile erbringen, zu benennen und es sind eine
   rechtsverbindlich unterschriebene Verpflichtungserklärung des
   Subunternehmers, in der dieser sich verpflichtet, die bezeichneten
   Leistungsteile im Falle der Auftragserteilung als Subunternehmer zu
   übernehmen, sowie die Unterlagen zum Nichtvorliegen von
   Ausschlussgründen und zur Eignung (3.2.1 und 3.2.2) für den
   Subunternehmer vorzulegen (vgl. 1.4). (A)
   10) sofern zutreffend: Verpflichtungserklärung zur Eignungsleihe nach §
   47 VgV (d.h. Erklärung des anderen Unternehmens zur gemeinsamen
   Haftung). (A)
   Eignunskriterien
   1) Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung durch
   Vorlage eines Auszugs der Eintragung in das Berufs- oder
   Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des jeweiligen
   Landes, in dem der Bewerber ansässig ist, für Deutschland das
   Handelsregister. Aktueller Auszug erforderlich. (A)
   2) Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit
   durch formfreie Eigener-klärung über den Gesamtumsatz der letzten drei
   (abgeschlossenen) Geschäftsjahre. Der Bietergesamtumsatz muss in den
   letzten drei (abgeschlossenen) Geschäftsjahren durchschnittlich
   mindestens 200.000 EUR pro Jahr betragen haben. (A)
   3) Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit anhand
   von:
   Referenzen über mindestens 5 Jahre Erfahrung mit der Durchführung von
   Beratungsleistungen im Agrarsektor oder in der Agrarwissenschaft
   außerhalb Deutschlands (im Zeit-raum der letzten 8 Jahre).
   Referenzen über mindestens 3 Jahre Erfahrung in lateinamerikanischen
   Raum, vorzugsweise in Procisur-Mitgliedsländer (im Zeitraum der letzten
   8 Jahre); Referenzen über Erfahrung mit der Betreuung und Durchführung
   internationaler Agrarprojekte mit Langzeitexperten (im Zeitraum der
   letzten 5 Jahre).
   Betrachtet wird jeweils die Summe der Zeiträume
   verschiedener, auch zeitlich überlappender, Referenzen.
   III.2)Bedingungen für den Auftrag
   III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
   Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der
   Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Offenes Verfahren
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung
   IV.1.10)Identifizierung der geltenden nationalen Vorschriften für das
   Verfahren:
   IV.1.11)Hauptmerkmale des Vergabeverfahrens:
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
   Bekanntmachungsnummer im ABl.: [10]2023/S 129-408321
   IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
   / Schlusstermin für den Eingang von Interessenbekundungen
   Tag: 16/10/2023
   Ortszeit: 10:00
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   eingereicht werden können:
   Deutsch
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Offizielle Bezeichnung: Vergabekammern des Bundeskartellamts
   Ort: Bonn
   Land: Deutschland
   VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   Offizielle Bezeichnung: GFA Consulting Group GmbH
   Ort: Berlin
   Land: Deutschland
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   13/09/2023
References
   6. mailto:buero-berlin@gfa-group.de?subject=TED
   7. https://www.bmel-kooperationsprogramm.de/
   8. https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=536408
   9. https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=536408
  10. https://ted.europa.eu/udl?uri=TED:NOTICE:408321-2023:TEXT:DE:HTML
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