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Öffentliche Ausschreibungen

Titel : DE-Mayen - Erdgas
Dokument-Nr. ( ID / ND ) : 2023091809101162036 / 560719-2023
Veröffentlicht :
18.09.2023
Angebotsabgabe bis :
16.10.2023
Dokumententyp : Ausschreibung
Vertragstyp : Lieferauftrag
Verfahrensart : Offenes Verfahren
Unterteilung des Auftrags : Gesamtangebot
Zuschlagkriterien : Niedrigster Preis
Produkt-Codes :
09123000 - Erdgas
DE-Mayen: Erdgas

2023/S 179/2023 560719

Auftragsbekanntmachung

Lieferauftrag
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Stadt Mayen
Postanschrift: Rosengasse 2
Ort: Mayen
NUTS-Code: DEB17 Mayen-Koblenz
Postleitzahl: 56727
Land: Deutschland
E-Mail: [6]info@mayen.de
Telefon: +49 2651/88-0
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [7]www.mayen.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[8]https://www.subreport.de/E81166963
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
[9]https://www.subreport.de/E81166963
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten
Kontaktstellen
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Lieferung von Erdgas für Abnahmestellen der Stadt Mayen
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
09123000 Erdgas
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Vergabegegenstad ist die Gaslieferung an insgesamt 25 Abnahmestellen
der Stadt Mayen mit Lieferbeginn zum 1. Januar 2024, 06:00 Uhr bis zum
01. Januar 2026, 06:00 Uhr. Der Gasliefervertrag hat somit eine fixe
Laufzeit von 2 Jahren. Die einzelnen Abnahmestellen inkl. des
jeweiligen Jahresverbrauchs für das Jahr 2022 sind in der Anlage
Abnahmestellen genannt. Mit der Zuschlagserteilung kommt mit dem
Auftraggeber ein Gasliefervertrag für die genannten Abnahmestellen
zustande.

Das voraussichtliche Volumen der Ausschreibung beträgt 1.736.020 kWh
/Jahr X 2 Jahre zzgl. 10% Sicherheitsaufschlag. Somit beträgt die zu
dem gemäß Preisblatt vereinbarten Erdgaspreis zu liefernde
Höchstabrufmenge über die gesamte Vertragslaufzeit (inkl. 10%
Toleranzbereichs) 3.819.244 kWh. Einzelheiten sind in dem
Erdgasliefervertrag geregelt.
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE Deutschland
NUTS-Code: DEB Rheinland-Pfalz
NUTS-Code: DEB1 Koblenz
NUTS-Code: DEB17 Mayen-Koblenz
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Vergabegegenstad ist die Gaslieferung an insgesamt 25 Abnahmestellen
der Stadt Mayen mit Lieferbeginn zum 1. Januar 2024, 06:00 Uhr bis zum
01. Januar 2026, 06:00 Uhr. Der Gasliefervertrag hat somit eine
Laufzeit von 2 Jahren. Die einzelnen Abnahmestellen inkl. des
jeweiligen Jahresverbrauchs für das Jahr 2022 sind in der Anlage
Abnahmestellen genannt. Mit der Zuschlagserteilung kommt mit dem
Auftraggeber ein Gasliefervertrag für die genannten Abnahmestellen
zustande. Das voraussichtliche Volumen der Ausschreibung beträgt
1.736.020 kWh /Jahr X 2 Jahre zzgl. 10% Sicherheitsaufschlag. Somit
beträgt die zu dem gemäß Preisblatt vereinbarten Erdgaspreis zu
liefernde Höchstabrufmenge über die gesamte Vertragslaufzeit (inkl. 10%
Toleranzbereichs) 3.819.244 kWh.

Die in der Anlage Abnahmestellen und im Preisblatt angegebenen
Verbrauchs- und Leistungswerte stellen lediglich einen
Orientierungsrahmen bzw. das voraussichtliche Abrufvolumen dar und sind
keine verbindlichen Abnahmemengen bzw. größen. Es wird keine
Mindestabnahmemenge vereinbart. Sofern der Auftraggeber über die in den
Anlagen genannten Mengen hinaus mehr Erdgas benötigt, wird diese vom
Auftragnehmer innerhalb eines Mengen-Toleranzbandes in Höhe von bis zu
+ 10% bezogen auf die gesamte Liefermenge zum vertraglich vereinbarten
Erdgaspreis bereitgestellt und an die Abnahmestellen geliefert. Auf § 2
des Erdgasliefervertrags wird ergänzend verwiesen.

Das Erdgas entspricht in seiner Qualität, seiner chemischen
Zusammensetzung sowie seinen physikalischen und brenntechnischen
Kenndaten den veröffentlichten Anforderungen des jeweiligen
Netzbetreibers. Das im Rahmen des abgeschlossenen Vertrags gelieferte
Gas muss mindestens einen 10%-Anteil an Biogas (bezogen auf die
Gesamtmenge) enthalten.

Einzelheiten sind in der Leistungsbeschreibung und in dem
Erdgasliefervertrag geregelt.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/01/2024
Ende: 01/01/2026
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Sollte die Höchstabrufmenge (inkl. des 10% Toleranzbereichs) noch vor
Ablauf der Vertragslaufzeit erreicht sein, ist der Auftragnehmer zur
Versorgung der Abnahmestellen auch hinsichtlich der zusätzlichen Mengen
(Mehrbezug) bis zum Ende der Vertragslaufzeit zur Belieferung
verpflichtet. Der Auftraggeber ist zur Vergütung des tatsächlichen
Lieferumfangs (Mehrbezug) verpflichtet. Der Mehrbezug (über den
10%-Toleranzbereich hinaus) wird mit folgendem Mehrbezugspreis
abgerechnet:

Mehrbezugspreis in ct/kWh (=APMehrbezug) =

(Spotmarktpreis + 0,200 ct/kWh}-AP

In der genannten Formel bedeuten:

AP" = Erdgaspreis in ct/kWh gemäß Preisblatt

Spotmarktpreis" = arithmetischer Mittelwert des European Gas Spot
Index (EGSI} Für das gesamtdeutsche Marktgebiet THE im jeweiligen
Lieferjahr veröffentlicht von der European Energy Exchange {EEX)
umgerechnet in ct/kWh (gerundet auf 3 Nachkommastellen).

Sollten die vorstehenden Indizes nicht mehr veröffentlicht werden, so
tritt an ihre Stelle ein hinsichtlich der Voraussetzungen weitestgehend
entsprechender, veröffentlichter Index. Das Gleiche gilt, falls die
Veröffentlichungen nicht mehr von den zum Zeitpunkt des
Vertragsabschlusses zuständigen Stellen erfolgen. Bzgl. Einzelheiten
wird auf Ziff. 2 des Gasliefervertrags verwiesen.
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Die Bieter haben mit dem Angebot die beigefügte Verpflichtungserklärung
nach dem LTTG Rheinland-Pfalz abzugeben. Die Verpflichtungserklärung
ist von vorgesehenen Unterauftragnehmern ebenfalls zu unterzeichnen und
zusätzlich mit dem Angebot einzureichen.

Mit dem Angebot haben Bieter die den Vergabeunterlagen beiliegende
Eigenerklärung Russland Sanktionen abzugeben.

Bieterfragen sind bis zum 28. September 2023 über subreport
einzureichen.

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

Der Auftraggeber prüft, ob bei dem Bieter die Befähigung und die
Erlaubnis zur Berufsausübung vorliegen. Zum Nachweis der Befähigung und
Erlaubnis zur Berufsausübung müssen Einzelbieter sowie alle Mitglieder
einer Bietergemeinschaft die Eintragung in einem Berufs- oder
Handelsregister des Staats nachweisen, in dem sie niedergelassen sind.
Der Nachweis erfolgt durch Eintragung im Angebotsvordruck. Besteht im
Niederlassungsstaat des Bieters keine Verpflichtung zur Eintragung in
einem Berufs- oder Handelsregister ist im gleichen Vordruck zu
erklären, dass der Beruf gleichwohl in erlaubter Weise ausgeübt wird.
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Ferner muss der Bieter wirtschaftlich und finanziell leistungsfähig
sein. Die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit ist als
gewährleistet anzusehen, wenn nach der Einschätzung des Auftraggebers
anzunehmen ist, dass der Bieter über die erforderlichen
wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten verfügt, um seine
laufenden finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus
dem Auftrag zu erfüllen, für das das Angebot abgegeben wird.

In dem Angebotsvordruck hat der Bieter Angaben zu machen zu den
Gesamtumsätzen des Unternehmens sowie zu den Umsätzen aus mit dem
ausgeschriebenen Auftrag vergleich-baren Tätigkeiten (d.h. Umsatz aus
der Lieferung von Erdgas) aus den letzten drei Jahren (2020 2022).

Ferner hat der Bieter eine Eigenerklärung darüber abzugeben, dass er
über die erforderlichen finanziellen und wirtschaftlichen Kapazitäten
verfügt, um seinen laufenden finanziellen Verpflichtungen (auch) aus
dem Auftrag oder den Aufträgen ordnungsgemäß nachzukommen. Diese
Eigenerklärung ist ebenfalls in dem Angebotsvordruck zu leisten.
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Die technische und berufliche Leistungsfähigkeit wird als gewährleistet
angesehen, wenn der Bieter über die Fachkunde und Erfahrungen verfügt,
die für die Erbringung der ausgeschriebenen Leistungen des jeweiligen
Loses in angemessener Qualität erforderlich sind.

Zum Beleg ihrer technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit haben
die Bieter Erklärungen zu Referenzen einzureichen. Einzureichen sind
mindestens 2 geeignete Unternehmensreferenzen über vergleichbare
Aufträge aus der Vergangenheit, aus denen sich ergibt, dass der Bieter
in der Lage ist, die ausgeschriebenen Leistungen nach Art, Umfang und
Komplexität ordnungsgemäß auszuführen. Die Referenzen müssen sich die
Lieferung von Erdgas mit oder ohne Netznutzung an öffentliche,
industrielle oder gewerbliche Auftraggeber in den letzten drei
abgeschlossenen Geschäftsjahren beziehen. Die Referenzen sind als
Eigenerklärung mit dem Angebotsvordruck einzureichen.
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

Der Auftrag wird in jedem Los an fachkundige und leistungsfähige
(geeignete) Unternehmen vergeben, die nicht gemäß §§ 123 oder 124 des
Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen ausgeschlossen worden sind.
Zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen gemäß §§ 123,
124 GWB so-wie gemäß § 21 AEntG, § 21 SchwarzArbG und § 19 MiLoG gibt
der Bieter entsprechende Eigenerklärungen mit der Abgabe des Angebots
ab. Die Eigenerklärung ist in den Angebotsvordruck integriert. Im Falle
einer Bietergemeinschaft oder einer Eignungsleihe muss der Vordruck
Eignung Dritte für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft und für jedes
Unternehmen, das zur Eignungsleihe in Anspruch genommen wird,
wahrheitsgemäß ausgefüllt, unterschrieben und mit dem Angebot
eingereicht werden.

Soweit Ausschlussgründe in der Person des Bieters vorliegen sollten,
sind diese dem Auftraggeber in einem gesonderten, vom Bieter selbst zu
erstellenden Dokument mit dem An-gebot mitzuteilen. Eventuell
ergriffene Selbstreinigungsmaßnahmen nach § 125 GWB sind dem
Auftraggeber durch Vorlage geeigneter vom Bieter selbst zu erstellender
Unterlagen mit der Angebotsabgabe nachzuweisen. Dies gilt ebenso für
Mitglieder von Bietergemeinschaften oder für die Eignungsleihe in
Anspruch genommene Unternehmen. Die Teilnahme von Bietergemeinschaften
ist zulässig. Alle Mitglieder der Bietergemeinschaften sind mit
vollständigen Adressangaben auf dem Vordruck Bietergemeinschaften zu
nennen. Ferner ist auf diesem verbindlich von allen Mitgliedern jeweils
zu erklären, dass alle Mitglieder der Bietergemeinschaften (und später
der Arbeitsgemeinschaft) als Gesamtschuldner haften (sog.
Gesamtschuldnererklärung). Wenn in den Vergabeunterlagen von Bietern
gesprochen wird, gelten die Ausführungen entsprechend auch für
Bietergemeinschaften. Der Vordruck Eignung Dritte ist für jedes
Mitglied der Bietergemeinschaft gesondert auszufüllen. Beabsichtigt der
Bieter Teile der Leistung von Dritten ausführen zu lassen, hat er diese
Leistungen in seinem Angebot zu benennen, sowie die vorgeschlagenen
Unterauftragnehmer mit Namen, gesetzlichen Vertretern und Kontaktdaten,
anzugeben. Hierzu ist der Vordruck Unterauftragsvergabe zu verwenden.
Die Auftraggeberin behält sich vor, von den Bietern, deren Angebote in
die engere Wahl kommen, zu verlangen, nachzuweisen, dass ihnen die
erforderlichen Mittel dieser Unterauftragnehmer zur Verfügung stehen.
Sofern erst nach Zuschlagserteilung eine Unterauftragsvergabe in
Betracht gezogen wird, bedarf diese der vorherigen schriftlichen
Zustimmung der Auftraggeberin. Jeder Unterauftragnehmer den Vordruck
Eignung Dritte auszufüllen. Dieser ist mit dem Angebot einzureichen.
Der Auftraggeber behält sich vor, von den Bietern, deren Angebote in
die engere Wahl kommen zu verlangen nachzuweisen, dass ihnen die
erforderlichen Mittel der benannten Unterauftragnehmer tatsächlich zur
Verfügung stehen (§ 36 Abs. 1 S. 2 VgV). Ein Bieter kann im Hinblick
auf die erforderliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer
Unternehmen in Anspruch nehmen, wenn er mit der Einreichung der
Eignungsnachweise nachweist, dass ihm die für den Auftrag
erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er
beispielsweise eine vorbehaltlose und unterschriebene
Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen vorlegt. Dazu kann er den
Vordruck Verpflichtungserklärung Eignungsleihe verwenden. Zusätzlich
ist im Fall der Eignungsleihe der Vordruck Eignungsleihe auszufüllen,
sowie durch Ausfüllen des Vordrucks Haftung Eignungsleihe die
gesamtschuldnerische Haftung im Umfang der Eignungsleihe zu erklären.
Das in Anspruch genommene Unternehmen hat seine Eignung im Umfang der
Eignungsleihe und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen auf die
gleiche Weise nachzuweisen wie der Bieter. Das zur Eignungsleihe in
Anspruch genommene Unternehmen hat dazu den Vordruck Eignung Dritte im
Umfang der Eignungsleihe ausgefüllt einzureichen.

Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 16/10/2023
Ortszeit: 12:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 16/11/2023
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 16/10/2023
Ortszeit: 12:00

Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim Ministerium
für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Ort: Mainz
Land: Deutschland
Telefon: +49 6131162234
Fax: +49 6131162113
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Der Antrag ist unzulässig, soweit

1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2
bleibt unberührt,

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden,

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt
unberührt.
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
13/09/2023

References

6. mailto:info@mayen.de?subject=TED
7. http://www.mayen.de/
8. https://www.subreport.de/E81166963
9. https://www.subreport.de/E81166963

 
 
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