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Ausschreibung: Traktoren - DE-Niederschönenfeld
Traktoren
Dokument Nr...: 560582-2023 (ID: 2023091809092461865)
Veröffentlicht: 18.09.2023
*
  DE-Niederschönenfeld: Traktoren
   2023/S 179/2023 560582
   Auftragsbekanntmachung
   Lieferauftrag
   Rechtsgrundlage:
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Offizielle Bezeichnung: Zentrale Vergabestelle des bayerischen
   Justizvollzugs im Auftrag der Justizvollzugsanstalt Landsberg am Lech
   Ort: Niederschönenfeld
   NUTS-Code: DE2 Bayern
   Land: Deutschland
   E-Mail: [6]zevest@jv.bayern.de
   Fax: +49 9090706999
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [7]www.justiz.bayern.de
   I.3)Kommunikation
   Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
   vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
   [8]https://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/8DCD7CA8-5
   CCC-447D-93D0-A5910B890728
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
   [9]https://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/8DCD7CA8-5
   CCC-447D-93D0-A5910B890728
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Andere: Behörde des Justizvollzugs
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Andere Tätigkeit: Justizvollzug
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Lieferung eines Traktors (Neufahrzeug) mit alternativer Antriebsart
   (Rapsöl) für die Justizvollzugsanstalt Landsberg am Lech
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   16700000 Traktoren
   II.1.3)Art des Auftrags
   Lieferauftrag
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Lieferung eines Traktors (Neufahrzeug) mit alternativer Antriebsart
   (Rapsöl) für die Justizvollzugsanstalt Landsberg am Lech
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.2)Beschreibung
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE2 Bayern
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Lieferung eines Traktors (Neufahrzeug) mit alternativer Antriebsart
   (Rapsöl) für die Justizvollzugsanstalt Landsberg am Lech
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Die nachstehenden Kriterien
   Preis
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Beginn: 24/11/2023
   Ende: 31/08/2024
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Zu II.2.7: Das Datum des Beginns der Auftragsausführung bezieht sich
   unverbindlich auf den vom Auftraggeber geplanten Zuschlagszeitpunkt.
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Teilnahmebedingungen
   III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   Umsatz des Unternehmens (Mindestjahresumsatz)
   Der Nachweis erfolgt durch Eigenerklärung (siehe Vergabeunterlagen).
   Erfolgt der Nachweis durch Verweis auf eine Präqualifizierung, sind
   zwingend die auftragsspezifischen Eignungsanforderungen zu beachten.
   Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
   Gefordert wird ein Jahresumsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags
   (landwirtschaftliche Fahrzeuge) in den letzten drei Geschäftsjahren von
   je mindestens 450.000 EUR.
   III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   Referenzen
   Der Nachweis erfolgt durch Eigenerklärung (siehe Vergabeunterlagen).
   Erfolgt der Nachweis durch Verweis auf eine Präqualifizierung, sind
   zwingend die auftragsspezifischen Eignungsanforderungen zu beachten.
   Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
   Nachweis und Darstellung von mindestens drei vergleichbaren
   Referenzleistungen in Bezug zur gegenständlichen Leistung
   (landwirtschaftliche Traktoren) in den letzten drei Jahren (beginnend
   ab September 2020).
   Der Bezug zur gegenständlichen Leistung wird insbesondere definiert
   durch Leistungen (landwirtschaftliche Traktoren) ähnlicher Art.
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Offenes Verfahren
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
   Beschaffungssystem
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
   Tag: 16/10/2023
   Ortszeit: 13:00
   IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
   Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   eingereicht werden können:
   Deutsch
   IV.2.6)Bindefrist des Angebots
   Das Angebot muss gültig bleiben bis: 20/12/2023
   IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
   Tag: 16/10/2023
   Ortszeit: 13:15
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
   Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   1. ) Das amtliche Formular enthält keine Rubrik hinsichtlich einer
   Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (§§ 123, 124 GWB),
   deshalb erfolgt der Hinweis an dieser Stelle:
   Bieter haben zu erklären, dass keine Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124
   GWB vorliegen. Die Erklärung erfolgt in Form einer Eigenerklärung
   (gemäß Vergabeunterlagen).
   2.) Mit der am 8. April 2022 im EU-Amtsblatt veröffentlichten
   Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der
   Verordnung (EU) Nr. 833/2014 (nachfolgend: Sanktions-VO) über
   restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage
   in der Ukraine destabilisieren, wurden seit Ausbruch des russischen
   Angriffskriegs gegen die Ukraine erstmals auch Sanktionen erlassen, die
   die Vergabe und die Ausführung öffentlicher Aufträge und Konzessionen
   ab Erreichen der EU-Schwellenwerte nach § 106 GWB unmittelbar und ohne
   weitere nationale Umsetzungsrechtsakte betreffen.
   Demnach besteht ein Zuschlagsverbot, soweit Personen oder Unternehmen,
   die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift ausweisen,
   unmittelbar als Bewerber, Bieter oder Auftragnehmer auftreten oder
   mittelbar, mit mehr als 10 % gemessen am Auftragswert, als
   Unterauftragnehmer, Lieferanten oder im Zusammenhang mit der Erbringung
   des Eignungsnachweises an dem in Rede stehenden Auftrag beteiligt sind.
   Das Verbot betrifft Personen und Unternehmen, die sich als Bewerber
   oder Bieter unmittelbar an einem Vergabeverfahren beteiligen bzw.
   unmittelbarer Auftragnehmer sind. Daneben sind auch mittelbar an der
   Auftragsausführung beteiligte Personen und Unternehmen von dem
   Zuschlags- bzw. Vertragserfüllungsverbot erfasst, soweit auf diese mehr
   als 10% des Auftragswertes entfällt. Das betrifft:
    Unterauftragnehmer
    Lieferanten
    Unternehmen, deren Kapazitäten im Rahmen der Eignungsleihe in
   Anspruch genommen werden.
   Bieter haben eine Erklärung abzugeben, ob eine verbotswidrige
   unmittelbare oder mittelbare Beteiligung vorliegt. Die Erklärung
   erfolgt in Form einer Eigenerklärung (siehe Vergabeunterlagen).
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Südbayern bei der Regierung von
   Oberbayern
   Ort: München
   Postleitzahl: 80534
   Land: Deutschland
   Telefon: +49 892176-2411
   Fax: +49 892176-2847
   Internet-Adresse:
   [10]http://www.regierung.oberbayern.bayern.de/behoerde/mittelinstanz/ve
   rgabekammer/ansprech/
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der
   Unternehmen/Bieter und die Regelungen gem. § 160 Abs. 3 S. 1 Nrn. 1 bis
   4 GWB (Präklusionsregelungen) hinsichtlich der Behauptung von Verstößen
   gegen Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
   § 160 GWB lautet:
   § 160 Einleitung, Antrag
   (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag
   ein.
   (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem
   öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in
   seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von
   Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem
   Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein
   Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
   (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
   1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
   Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
   gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
   Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2
   bleibt unberührt,
   2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
   erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
   Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
   gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
   3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
   Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
   Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
   gerügt werden,
   4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
   Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
   2 Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
   des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. 3§ 134 Absatz 1 Satz 2
   bleibt unberührt.
   Auf die prozessualen Vorschriften der §§ 160 ff. GWB wird außerdem
   hingewiesen.
   Beachten Sie zudem: Die Vergabestelle ist im Falle eines
   Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten (mit den abgegebenen
   Unterlagen/Angeboten) an die Vergabekammer zu leiten. Die
   Verfahrensbeteiligten haben ein Akteneinsichtsrecht. Um Betriebs- oder
   Geschäftsgeheimnisse zu waren, teilen Sie konkret mit Bezug auf die
   entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als
   Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.
   VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   Offizielle Bezeichnung: x
   Ort: x
   Land: Deutschland
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   13/09/2023
References
   6. mailto:zevest@jv.bayern.de?subject=TED
   7. http://www.justiz.bayern.de/
   8. https://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/8DCD7CA8-5CCC-447D-93D0-A5910B890728
   9. https://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/8DCD7CA8-5CCC-447D-93D0-A5910B890728
  10. http://www.regierung.oberbayern.bayern.de/behoerde/mittelinstanz/vergabekammer/ansprech/
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             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
 Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de
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