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Ausschreibung: Fahrleitungsbauarbeiten - DE-Frankfurt am Main
Fahrleitungsbauarbeiten
Dokument Nr...: 560069-2023 (ID: 2023091809064661369)
Veröffentlicht: 18.09.2023
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  DE-Frankfurt am Main: Fahrleitungsbauarbeiten
   2023/S 179/2023 560069
   Bekanntmachung einer Änderung
   Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
   Rechtsgrundlage:
   Richtlinie 2014/25/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Offizielle Bezeichnung: DB Netz AG (Bukr 16)
   Postanschrift: Adam-Riese-Straße 11-13
   Ort: Frankfurt Main
   NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
   Postleitzahl: 60327
   Land: Deutschland
   Kontaktstelle(n): Reiff, Anita
   E-Mail: [7]anita.reiff@deutschebahn.com
   Telefon: +49 20330172733
   Fax: +49 20330174724
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [8]http://www.deutschebahn.com/bieterportal
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   ESTW Duisburg 2.BS, Oberleitungsarbeiten Los 1.3
   Referenznummer der Bekanntmachung: 20FEI43598
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   45234160 Fahrleitungsbauarbeiten
   II.1.3)Art des Auftrags
   Bauauftrag
   II.2)Beschreibung
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DEA16 Mülheim an der Ruhr, Kreisfreie Stadt
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung zum Zeitpunkt des Abschlusses des
   Vertrags:
   Oberleitungsarbeiten
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen
   Beschaffungssystems oder der Konzession
   Beginn: 01/12/2020
   Ende: 30/06/2022
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.1)Bekanntmachung einer Auftragsvergabe in Bezug auf diesen Auftrag
   Bekanntmachungsnummer im ABl.: [9]2020/S 091-218162
   Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
   Auftrags-Nr.: 92283028
   Bezeichnung des Auftrags:
   ESTW Duisburg 2.BS, Oberleitungsarbeiten Los 1.3
   V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
   V.2.1)Tag des Abschlusses des Vertrags/der Entscheidung über die
   Konzessionsvergabe:
   07/05/2020
   V.2.2)Angaben zu den Angeboten
   V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (zum Zeitpunkt
   des Abschlusses des Auftrags;ohne MwSt.)
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes
   Postanschrift: Villemomblerstr. 76
   Ort: Bonn
   Postleitzahl: 53123
   Land: Deutschland
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem
   Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs.
   2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die
   Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach
   Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt
   der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine
   Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   13/09/2023
   Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
   VII.1)Beschreibung der Beschaffung nach den Änderungen
   VII.1.1)CPV-Code Hauptteil
   45234160 Fahrleitungsbauarbeiten
   VII.1.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   45234160 Fahrleitungsbauarbeiten
   VII.1.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DEA16 Mülheim an der Ruhr, Kreisfreie Stadt
   Hauptort der Ausführung:
   Mülheim an der Ruhr
   VII.1.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Oberleitungsarbeiten
   VII.1.5)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen
   Beschaffungssystems oder der Konzession
   Beginn: 01/12/2020
   Ende: 30/06/2022
   VII.1.6)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
   VII.2)Angaben zu den Änderungen
   VII.2.1)Beschreibung der Änderungen
   Art und Umfang der Änderungen (mit Angabe möglicher früherer
   Vertragsänderungen):
   Für die Baumaßnahme im Projekt "Elektr. Bf-Insel MH-Styrum" ist unter
   anderem das Stellen von neuen OL-Masten im Bahnhof
   Mülheim-Styrum vorgesehen.
   Im Herbst 2022 wurden alle noch zu stellenden OL-Maste an die
   Baustelleneinrichtungsfläche, Siegfriedstraße 21 in
   Mülheim(Ruhr)-Styrum, angeliefert und für eine bessere Greifbarkeit
   entlang des Anschlussgleises 27 im Bahnhof Mülheim(Ruhr)-
   Styrum disponiert.
   Die im Herbst stattgefundenden Sperrpausen haben aus Kapazitätsgründen
   nicht ausgereicht, um alle Maste im Baufeld
   aufzustellen.
   Die noch verbliebenen Maste sollen in den Osterferien 2023 während
   einer zweiwöchigen Totalsperrung aufgestellt und bis dahin
   weiterhin auf der BE-Fläche gelagert werden.
   Da die Maste zu nah am Gl. 27 und entsprechend im Regellichtraumprofil
   des Gleises gelagert worden sind, war eine erneute
   Umdisponierung der Maste an anderer Stelle im Bahnhofsbereich von
   Nöten.
   Bei den Mehrkosten handelt es sich um die Umdisposition der vor Ort
   befindlichen Maste. Durch diese Umdisposition konnte das
   Gl. 27 für den Zugbetrieb wieder uneingeschränkt genutzt werden.
   (MKA 27_15)
   VII.2.2)Gründe für die Änderung
   Notwendigkeit zusätzlicher Bauarbeiten, Dienstleistungen oder
   Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer/Konzessionär
   (Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/23/EU, Artikel 72
   Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/24/EU, Artikel 89 Absatz 1
   Buchstabe b der Richtlinie 2014/25/EU)
   Beschreibung der wirtschaftlichen oder technischen Gründe und der
   Unannehmlichkeiten oder beträchtlichen Zusatzkosten, durch die ein
   Auftragnehmerwechsel verhindert wird:
   Der AN ist vertraglich zur Herstellung einer abnahmefähigen Anlage
   verpflichtet. Die zusätzlichen Leistungen und vertraglich
   vereinbarte Leistungen sind miteinander verzahnt und müssen
   gleichzeitig erbracht werden. Bei einer Beauftragung eines
   weiteren Unternehmens würden Synergieeffekte verloren gehen, ferner
   Mehrkosten durch Stillstandszeiten anfallen. Zusätzlich
   wären bei einem Wechsel des AN die Schnittstellen diffus und die
   Gewährleistungsansprüche zu den einzelnen Anlagenbauteilen
   könnten nicht mehr zweifelsfrei zugeordnet werden.
   Eine zusätzliche Ausschreibung und Vergabe ist mit erheblichen
   Mehrkosten verbunden. Synergieeffekte (Kenntnis über die
   Örtlichkeit, Kenntnis über die Beteiligten, Einweisungen etc.) würden
   bei einer erneuten Ausschreibung verloren gehen. Somit
   wird die Leistung als zusätzliche Leistung des ANs und zur Prävention
   einer Kostensteigerung, sowie zur Gewährleistung von
   Planungs- und Kostensicherheit angeordnet.
   VII.2.3)Preiserhöhung
References
   7. mailto:anita.reiff@deutschebahn.com?subject=TED
   8. http://www.deutschebahn.com/bieterportal
   9. https://ted.europa.eu/udl?uri=TED:NOTICE:218162-2020:TEXT:DE:HTML
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       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
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