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Ausschreibung: Mineralölerzeugnisse, Brennstoff, Elektrizität und andere Energiequellen - DE-Günzburg
Mineralölerzeugnisse, Brennstoff, Elektrizität und andere Energiequellen
Dokument Nr...: 559732-2023 (ID: 2023091809043661014)
Veröffentlicht: 18.09.2023
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  DE-Günzburg: Mineralölerzeugnisse, Brennstoff, Elektrizität und andere Energiequellen
   2023/S 179/2023 559732
   Auftragsbekanntmachung
   Lieferauftrag
   Rechtsgrundlage:
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Offizielle Bezeichnung: Stadt Günzburg
   Postanschrift: Schloßplatz 1
   Ort: Günzburg
   NUTS-Code: DE278 Günzburg
   Postleitzahl: 89312
   Land: Deutschland
   E-Mail: [6]C.geipel@rathaus.guenzburg.de
   Telefon: +49 8221903178
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [7]https://www.guenzburg.de/
   I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
   Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben
   I.3)Kommunikation
   Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
   vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
   [8]https://www.evergabe.de/unterlagen/2822231/zustellweg-auswaehlen
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt folgende Kontaktstelle:
   Offizielle Bezeichnung: first energy GmbH
   Postanschrift: Struthweg 26
   Ort: Kaufungen
   NUTS-Code: DE734 Kassel, Landkreis
   Postleitzahl: 34260
   Land: Deutschland
   Kontaktstelle(n): Lisa Sanden
   E-Mail: [9]sanden@first-energy.net
   Telefon: +49 56059392827
   Fax: +49 56059392890
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [10]https://first-energy.net/
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
   [11]https://www.evergabe.de
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten
   Kontaktstellen
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Regional- oder Kommunalbehörde
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Allgemeine öffentliche Verwaltung
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Ökostrombelieferung der Liegenschaften der Stadt Günzburg ab dem
   01.01.2024
   Referenznummer der Bekanntmachung: 108619-S23
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   09000000 Mineralölerzeugnisse, Brennstoff, Elektrizität und andere
   Energiequellen
   II.1.3)Art des Auftrags
   Lieferauftrag
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Ökostrombelieferung der Liegenschaften der Stadt Günzburg ab dem
   01.01.2024
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.2)Beschreibung
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE278 Günzburg
   Hauptort der Ausführung:
   Günzburg, DE
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Das Los umfasst insgesamt 183 Lieferstellen mit ca. 1.901.099 kWh Strom
   pro Jahr.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Die nachstehenden Kriterien
   Kostenkriterium - Name: Kosten Erstvertragslaufzeit / Gewichtung: 900
   Kostenkriterium - Name: Mehr - / Mindermengentoleranzgrenze /
   Gewichtung: 100
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Beginn: 01/01/2024
   Ende: 31/12/2026
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
   Beschreibung der Verlängerungen:
   Der Vertrag kann maximal einmal um 12 weitere Monate verlängert werden.
   Verlängerungsoption: 01.01.2027 bis 31.12.2027
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Teilnahmebedingungen
   III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
   hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
   Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
   A) Zwingende Ausschlussgründe des § 123 Abs. 1-3 GWB Eigenerklärung
   (gem. § 123 Abs. 1-3 GWB), dass keine Person, deren Verhalten dem
   Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt, oder gegen das
   Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über
   Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist, jeweils
   wegen einer Straftat nach:
    § 129 des Strafgesetzbuchs StGB (Bildung krimineller Vereinigungen),
   § 129a StGB (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b StGB
   (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland),
    § 89c StGB (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an
   einer solchen Tat oder wegen der
   Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen,
   dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet
   werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2
   Nummer 2 StGB zu begehen,
    § 261 StGB (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter
   Vermögenswerte),
    § 263 StGB (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der
   Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der
   Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,  § 264 StGB
   (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der
   Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der
   Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
    § 299 StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen
   Verkehr),
    § 108e StGB (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern),
    den §§ 333 und 334 StGB (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils
   auch in Verbindung mit § 335a StGB(Ausländische und internationale
   Bedienstete),
    Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung
   (Bestechung ausländischer
   Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder
    den §§ 232 und 233 StGB (Menschenhandel) oder § 233a StGB (Förderung
   des Menschenhandels).
   B) Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung Eigenerklärung,
   dass das Unternehmen seiner
   Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben sowie der Beiträge zur
   Sozialversicherung nachgekommen ist (§ 123 Abs. 4 GWB).
   C) Fakultative Ausschlussgründe des § 124 GWB Eigenerklärung (gemäß §
   124 GWB), dass:
    weder das Unternehmen noch eine Person, deren Verhalten dem
   Unternehmen zuzurechnen ist, bei der Ausführung öffentlicher Aufträge
   gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen
   verstoßen hat,
    das Unternehmen nicht zahlungsunfähig ist/sind, über das Vermögen des
   Unternehmens kein
   Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder
   eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels
   Masse nicht abgelehnt worden ist, und sich das Unternehmen nicht im
   Verfahrender Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat,
    weder das Unternehmen noch eine Person, deren Verhalten dem
   Unternehmen zuzurechnen ist, im Rahmender beruflichen Tätigkeit eine
   schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des
   Unternehmens infrage gestellt wird,  weder das Unternehmen noch eine
   Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, eine
   Vereinbarung mit anderen Unternehmen getroffen hat, die eine
   Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken
   oder bewirken,
    das Unternehmen nicht eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung
   eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich
   oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen
   Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge
   geführt hat.
   D) Erklärung zu den Ausschlussgründen Die Erklärung über das
   Nichtvorliegen von Ausschlussgründen ist für den Bieter, jedes Mitglied
   der Bietergemeinschaft und jeden Unterauftragnehmer gesondert als
   Bestandteil des
   Angebots ausgefüllt einzureichen.
   III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   Der Bieter hat den Umsatz der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren
   (2022, 2021, 2020) mittels Eigenerklärung zu erbringen sowie einen
   Nachweis der Bonität durch eine externe Wirtschaftsauskunft
   Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
   Bei Bietergemeinschaften sind ein entsprechender Nachweis von jedem
   Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen.
   III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   Dem Auftraggeber sind auf Verlangen 2 geeignete Referenzen über früher
   ausgeführte Lieferleistungen (seit dem 1.1.2020), der in den letzten
   höchsten drei Jahren erbrachten wesentlichen Leistungen, vorzulegen
   (siehe Eigenerklärung).
   Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
   1. Referenzen
   2. Angabe von Unteraufträgen
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Offenes Verfahren
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
   Beschaffungssystem
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
   Tag: 16/10/2023
   Ortszeit: 10:00
   IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
   Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   eingereicht werden können:
   Deutsch
   IV.2.6)Bindefrist des Angebots
   Das Angebot muss gültig bleiben bis: 06/11/2023
   IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
   Tag: 16/10/2023
   Ortszeit: 10:00
   Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:
   Bieter sind bei der Angebotsöffnung nicht zugelassen.
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
   Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
   VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
   Aufträge werden elektronisch erteilt
   Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Offizielle Bezeichnung: Regierung von Oberbayern  Vergabekammer
   Südbayern
   Postanschrift: Maximilianstraße 39
   Ort: München
   Postleitzahl: 80538
   Land: Deutschland
   E-Mail: [12]vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de
   Telefon: +49 8921762411
   Fax: +49 8921762847
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage
   nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht
   abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein
   Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist,
   bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf
   Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die
   Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der
   Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf
   elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf
   10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der
   Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des
   Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die
   Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die
   geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt
   wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen
   Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind,
   müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten
   Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
   gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen
   Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind,
   müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur
   Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3
   Satz 1 Nr. 3 GWB).
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   13/09/2023
References
   6. mailto:C.geipel@rathaus.guenzburg.de?subject=TED
   7. https://www.guenzburg.de/
   8. https://www.evergabe.de/unterlagen/2822231/zustellweg-auswaehlen
   9. mailto:sanden@first-energy.net?subject=TED
  10. https://first-energy.net/
  11. https://www.evergabe.de/
  12. mailto:vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de?subject=TED
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                The Federal Office of Foreign Trade Information
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