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Öffentliche Ausschreibungen

Titel : DE-Günzburg - Mineralölerzeugnisse, Brennstoff, Elektrizität und andere Energiequellen
Dokument-Nr. ( ID / ND ) : 2023091809043661014 / 559732-2023
Veröffentlicht :
18.09.2023
Angebotsabgabe bis :
16.10.2023
Dokumententyp : Ausschreibung
Vertragstyp : Lieferauftrag
Verfahrensart : Offenes Verfahren
Unterteilung des Auftrags : Gesamtangebot
Zuschlagkriterien : Wirtschaftlichstes Angebot
Produkt-Codes :
09000000 - Mineralölerzeugnisse, Brennstoff, Elektrizität und andere Energiequellen
DE-Günzburg: Mineralölerzeugnisse, Brennstoff, Elektrizität und andere Energiequellen

2023/S 179/2023 559732

Auftragsbekanntmachung

Lieferauftrag
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Stadt Günzburg
Postanschrift: Schloßplatz 1
Ort: Günzburg
NUTS-Code: DE278 Günzburg
Postleitzahl: 89312
Land: Deutschland
E-Mail: [6]C.geipel@rathaus.guenzburg.de
Telefon: +49 8221903178
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [7]https://www.guenzburg.de/
I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[8]https://www.evergabe.de/unterlagen/2822231/zustellweg-auswaehlen
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt folgende Kontaktstelle:
Offizielle Bezeichnung: first energy GmbH
Postanschrift: Struthweg 26
Ort: Kaufungen
NUTS-Code: DE734 Kassel, Landkreis
Postleitzahl: 34260
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Lisa Sanden
E-Mail: [9]sanden@first-energy.net
Telefon: +49 56059392827
Fax: +49 56059392890
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [10]https://first-energy.net/
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
[11]https://www.evergabe.de
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten
Kontaktstellen
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Ökostrombelieferung der Liegenschaften der Stadt Günzburg ab dem
01.01.2024
Referenznummer der Bekanntmachung: 108619-S23
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
09000000 Mineralölerzeugnisse, Brennstoff, Elektrizität und andere
Energiequellen
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Ökostrombelieferung der Liegenschaften der Stadt Günzburg ab dem
01.01.2024
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE278 Günzburg
Hauptort der Ausführung:

Günzburg, DE
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Das Los umfasst insgesamt 183 Lieferstellen mit ca. 1.901.099 kWh Strom
pro Jahr.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Kostenkriterium - Name: Kosten Erstvertragslaufzeit / Gewichtung: 900
Kostenkriterium - Name: Mehr - / Mindermengentoleranzgrenze /
Gewichtung: 100
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/01/2024
Ende: 31/12/2026
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Der Vertrag kann maximal einmal um 12 weitere Monate verlängert werden.

Verlängerungsoption: 01.01.2027 bis 31.12.2027
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

A) Zwingende Ausschlussgründe des § 123 Abs. 1-3 GWB Eigenerklärung
(gem. § 123 Abs. 1-3 GWB), dass keine Person, deren Verhalten dem
Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt, oder gegen das
Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über
Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist, jeweils
wegen einer Straftat nach:

§ 129 des Strafgesetzbuchs StGB (Bildung krimineller Vereinigungen),
§ 129a StGB (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b StGB
(Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland),

§ 89c StGB (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an
einer solchen Tat oder wegen der

Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen,
dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet
werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2
Nummer 2 StGB zu begehen,

§ 261 StGB (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter
Vermögenswerte),

§ 263 StGB (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der
Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der
Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, § 264 StGB
(Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der
Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der
Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,

§ 299 StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen
Verkehr),

§ 108e StGB (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern),

den §§ 333 und 334 StGB (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils
auch in Verbindung mit § 335a StGB(Ausländische und internationale
Bedienstete),

Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung
(Bestechung ausländischer

Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder

den §§ 232 und 233 StGB (Menschenhandel) oder § 233a StGB (Förderung
des Menschenhandels).

B) Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung Eigenerklärung,
dass das Unternehmen seiner

Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben sowie der Beiträge zur
Sozialversicherung nachgekommen ist (§ 123 Abs. 4 GWB).

C) Fakultative Ausschlussgründe des § 124 GWB Eigenerklärung (gemäß §
124 GWB), dass:

weder das Unternehmen noch eine Person, deren Verhalten dem
Unternehmen zuzurechnen ist, bei der Ausführung öffentlicher Aufträge
gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen
verstoßen hat,

das Unternehmen nicht zahlungsunfähig ist/sind, über das Vermögen des
Unternehmens kein

Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder
eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels
Masse nicht abgelehnt worden ist, und sich das Unternehmen nicht im
Verfahrender Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat,

weder das Unternehmen noch eine Person, deren Verhalten dem
Unternehmen zuzurechnen ist, im Rahmender beruflichen Tätigkeit eine
schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des
Unternehmens infrage gestellt wird, weder das Unternehmen noch eine
Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, eine
Vereinbarung mit anderen Unternehmen getroffen hat, die eine
Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken
oder bewirken,

das Unternehmen nicht eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung
eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich
oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen
Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge
geführt hat.

D) Erklärung zu den Ausschlussgründen Die Erklärung über das
Nichtvorliegen von Ausschlussgründen ist für den Bieter, jedes Mitglied
der Bietergemeinschaft und jeden Unterauftragnehmer gesondert als
Bestandteil des

Angebots ausgefüllt einzureichen.
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Der Bieter hat den Umsatz der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren
(2022, 2021, 2020) mittels Eigenerklärung zu erbringen sowie einen
Nachweis der Bonität durch eine externe Wirtschaftsauskunft
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

Bei Bietergemeinschaften sind ein entsprechender Nachweis von jedem
Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen.
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Dem Auftraggeber sind auf Verlangen 2 geeignete Referenzen über früher
ausgeführte Lieferleistungen (seit dem 1.1.2020), der in den letzten
höchsten drei Jahren erbrachten wesentlichen Leistungen, vorzulegen
(siehe Eigenerklärung).
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

1. Referenzen

2. Angabe von Unteraufträgen

Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 16/10/2023
Ortszeit: 10:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 06/11/2023
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 16/10/2023
Ortszeit: 10:00
Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:

Bieter sind bei der Angebotsöffnung nicht zugelassen.

Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Aufträge werden elektronisch erteilt
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Regierung von Oberbayern Vergabekammer
Südbayern
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [12]vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de
Telefon: +49 8921762411
Fax: +49 8921762847
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage
nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht
abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein
Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist,
bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf
Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die
Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der
Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf
elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf
10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der
Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des
Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die
Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die
geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt
wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind,
müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten
Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind,
müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3
Satz 1 Nr. 3 GWB).
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
13/09/2023

References

6. mailto:C.geipel@rathaus.guenzburg.de?subject=TED
7. https://www.guenzburg.de/
8. https://www.evergabe.de/unterlagen/2822231/zustellweg-auswaehlen
9. mailto:sanden@first-energy.net?subject=TED
10. https://first-energy.net/
11. https://www.evergabe.de/
12. mailto:vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de?subject=TED

 
 
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