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Ausschreibung: Dienstleistungen im Bereich Geotechnik - DE-Freiberg
Dienstleistungen im Bereich Geotechnik
Dokument Nr...: 558421-2023 (ID: 2023091509273959811)
Veröffentlicht: 15.09.2023
*
  DE-Freiberg: Dienstleistungen im Bereich Geotechnik
   2023/S 178/2023 558421
   Bekanntmachung einer Änderung
   Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
   Rechtsgrundlage:
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Offizielle Bezeichnung: Sächsisches Oberbergamt
   Postanschrift: Kirchgasse 11
   Ort: Freiberg
   NUTS-Code: DED43 Mittelsachsen
   Postleitzahl: 09599
   Land: Deutschland
   E-Mail: [7]vergabestelle@oba.sachsen.de
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [8]www.oba.sachsen.de
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Ingenieurleistungen Standort Breitscheid-Schächte Hohndorf, Teil B und
   C  Sanierung der Halde Breitscheid-Schächte II und III
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   71332000 Dienstleistungen im Bereich Geotechnik
   II.1.3)Art des Auftrags
   Dienstleistungen
   II.2)Beschreibung
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DED42 Erzgebirgskreis
   Hauptort der Ausführung:
   Hohndorf
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung zum Zeitpunkt des Abschlusses des
   Vertrags:
   Aufgabenstellung
   Ermittlung des Sanierungsumfanges an den Halden unter Berücksichtigung
   der kommunalen Entwicklungsstrategien für die Nutzung der umliegenden
   Flächen durch die Gemeinde Hohndorf bzw. durch Dritte (enge Abstimmung
   mit der Gemeinde Hohndorf und dem Auftraggeber),
   Standsicherheitsbetrachtungen im gesamten Bearbeitungsbereich und
   Definition von Bereichen mit Sanierungsbedarf; Im Rahmen der
   Standsicherheitsbetrachtungen ist den Fußbereichen der beiden Halden
   besondere Aufmerksamkeit zu widmen.
   Bei Notwendigkeit Aufstellung einer Massenbilanz für die ggf.
   abzutragenden und ggf. umzulagernden Haldenmassen; Bedarfsweise Prüfung
   einer Verwertung (Wiedereinbau) am Standort und im Bereich benachbarter
   Objekte/Flächen, Prüfung von Entsorgungsmöglichkeiten/-wegen;
   Planungen zur Verringerung von Schadstoffausträgen aus dem
   Haldenkörper; Planung von technischen Anlagen (Entwässerungssysteme/
   -einrichtungen, etc.) unter Berücksichtigung der Entwicklungsstrategien
   für die Nachnutzung der Standorte einschließlich einer Einbindung in
   das zum Teil bestehende Entwässerungssystem (Vorflut),
   Berücksichtigung von Überschneidungen bzw. Schnittmengen mit
   benachbarten Objekten/Flächen; Berücksichtigung der Einflussparameter
   (Geotechnische Aspekte, Entwässerung, Oberflächengestaltung etc.)
   dieser Objekte/Flächen
   Bedingungen für späteres Angebot und die vertragliche Umsetzung:
   Bewerber mit Sitz im Mitgliedstaat Deutschland:
   Grundleistungen nach § 43 HOAI unter Ansatz der Honorarzone III mit
   anrechenbaren Kosten nach Kostenschätzung (2.000.000 ) zu den
   Leistungsphasen 1 bis 8 HOAI; Grundleistungen zu den Leistungsphasen 3,
   7 und 8 sind teilweise zu erbringen (im Einzelnen, s. Entwurf
   Ingenieurvertrag). Mögliche Zuschläge zu den Leistungsphasen aufgrund
   von Planungsanforderungen hat der Auftragnehmer mit dem Angebot
   sichtbar zu kennzeichnen und zur jeweiligen Leistungsposition
   aufzuführen.
   Der Auftraggeber macht bei Annahme der grundsätzlich ganzheitlichen
   Erbringung von Grundleistungen einer Leistungsphase im Rahmen seines
   Leistungsbestimmungsrechtes nach § 8 Abs. 2 HOAI davon Gebrauch, dem
   künftigen Auftragnehmer nicht alle Leistungen der Leistungsphase 3, 7
   und 8 HOAI zu übertragen. Bieter können die in der Anlage Entwurf
   Ingenieurvertrag vorgesehenen Honorarsätze mit ihrem Angebot ändern.
   Die wirksame Minderung der angegebenen Honorarsätze ist nur unter den
   durch höchstrichterliche Rechtsprechung zu § 7 Abs. 3 HOAI bestätigten
   Bedingungen möglich. Das schließt insbesondere bedingungslose
   Preisnachlässe aus, die zur nach § 7 Abs. 1 HOAI nicht zulässigen
   Unterschreitung des Mindestsatzes führen. Den Bietern steht es bei
   Unsicherheit der rechtlichen Einordnung frei, geänderte Honorarsätze
   auch mit Nebenangebot abzugeben. Die Abgabe von Nebenangeboten ist auf
   diesen Sachverhalt beschränkt.
   Bewerber mit Sitz in anderen Mitgliedstaaten:
   Leistungen im Umfang der Grundleistungen nach § 43 HOAI zu den
   Leistungsphasen 1 bis 8 HOAI; Grundleistungen nach den Leistungsphase
   3, 7 und 8 sind nur teilweise zu erbringen (im Einzelnen, s. Entwurf
   Ingenieurvertrag, Anlage 1).
   alle Bewerber:
   Besondere Leistungen nach/im Sinne Anlage 12.1 der HOAI
   Als Besondere Leistungen sind für die Leistungsphasen 1 bis 3, getrennt
   für jede Halde, anzubieten:
   Vermessung der gesamten Halde,
   Geotechnik,
   Laborleistungen,
   weitere Ingenieurleistungen.
   Die Leistungen zu den zwei Halden sind entsprechend der Anlage zur
   Leistungsbeschreibung nach dem Bedarf anzugeben, den der Bieter für
   notwendig hält. Insoweit sind die freiberuflichen Leistungen nicht
   abschließend beschrieben. Der Auftraggeber hat in der Anlage die
   Leistungen angegeben, die er nach seinem bisherigen Kenntnisstand für
   den Leistungserfolg etwa für notwendig/geboten hält.
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen
   Beschaffungssystems oder der Konzession
   Beginn: 01/11/2018
   Ende: 31/10/2023
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: ja
   Projektnummer oder -referenz:
   CCI-Nr. 2014DE16RFoPO12 (Operationelles Programm des Freistaates
   Sachsen zum EFRE für die Förderperiode 2014 bis 2020, Vorhaben
   "Prävention von Risiken des Altbergbaus"), Beschluss der Kommission C
   (2014) 8739 vom 17. November 2014
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.1)Bekanntmachung einer Auftragsvergabe in Bezug auf diesen Auftrag
   Bekanntmachungsnummer im ABl.: [9]2018/S 169-385394
   Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
   Auftrags-Nr.: OBA 053/2016 IGB-B/C
   V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
   V.2.1)Tag des Abschlusses des Vertrags/der Entscheidung über die
   Konzessionsvergabe:
   13/09/2018
   V.2.2)Angaben zu den Angeboten
   Der Auftrag/Die Konzession wurde an einen Zusammenschluss aus
   Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
   V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
   Offizielle Bezeichnung: G.E.O.S. Ingenieurgesellschaft mbH Halsbrücke
   Ort: Halsbrücke
   NUTS-Code: DED43 Mittelsachsen
   Postleitzahl: 09633
   Land: Deutschland
   Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: ja
   V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (zum Zeitpunkt
   des Abschlusses des Auftrags;ohne MwSt.)
   Gesamtwert der Beschaffung: 371 736.06 EUR
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Freistaates Sachsen
   Ort: Leipzig
   Land: Deutschland
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 160 Einleitung, Antrag
   (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag
   ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem
   öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in
   seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von
   Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem
   Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein
   Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist
   unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß
   gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags
   erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
   zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2
   bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund
   der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
   in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur
   Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße
   gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar
   sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur
   Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15
   Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge
   nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem
   Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135
   Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Bei der
   Frist nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB handelt es sich um eine
   Rechtsbehelfsfrist.
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   12/09/2023
   Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
   VII.1)Beschreibung der Beschaffung nach den Änderungen
   VII.1.1)CPV-Code Hauptteil
   71332000 Dienstleistungen im Bereich Geotechnik
   VII.1.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   VII.1.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DED42 Erzgebirgskreis
   Hauptort der Ausführung:
   Hohndorf
   VII.1.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Aufgabenstellung:
    Ermittlung des Sanierungsumfanges an den Halden unter
   Berücksichtigung der kommunalen
   Entwicklungsstrategien für die Nutzung der umliegenden Flächen durch
   die Gemeinde Hohndorf bzw. durch
   Dritte (enge Abstimmung mit der Gemeinde Hohndorf und dem
   Auftraggeber),
    Standsicherheitsbetrachtungen im gesamten Bearbeitungsbereich und
   Definition von Bereichen mit
   Sanierungsbedarf; Im Rahmen der Standsicherheitsbetrachtungen ist den
   Fußbereichen der beiden Halden
   besondere Aufmerksamkeit zu widmen.
    Bei Notwendigkeit Aufstellung einer Massenbilanz für die ggf.
   abzutragenden und ggf. umzulagernden
   Haldenmassen; Bedarfsweise Prüfung einer Verwertung (Wiedereinbau) am
   Standort und im Bereich
   benachbarter Objekte/Flächen, Prüfung von
   Entsorgungsmöglichkeiten/-wegen;
    Planungen zur Verringerung von Schadstoffausträgen aus dem
   Haldenkörper; Planung von technischen
   Anlagen (Entwässerungssysteme/ -einrichtungen, etc.) unter
   Berücksichtigung der Entwicklungsstrategien
   für die Nachnutzung der Standorte einschließlich einer Einbin-dung in
   das zum Teil bestehende
   Entwässerungssystem (Vorflut),
    Berücksichtigung von Überschneidungen bzw. Schnittmengen mit
   benachbarten Objekten/ Flächen;
   Berücksichtigung der Einflussparameter (Geotechnische Aspekte,
   Entwässerung, Oberflächengestaltung etc.)
   dieser Objekte/ Flächen
   Bedingungen für späteres Angebot und die vertragliche Umsetzung
   Bewerber mit Sitz im Mitgliedstaat Deutschland:
   Grundleistungen nach § 43 HOAI unter Ansatz der Honorarzone III mit
   anrechenbaren Kosten nach
   Kostenschätzung (2 000 000 EUR) zu den Leistungsphasen 1 bis 8 HOAI;
   Grundleistungen zu den
   Leistungsphasen 3, 7 und 8 sind teilweise zu erbringen (im Einzelnen,
   s. Entwurf Ingenieurvertrag). Mögliche
   Zuschläge zu den Leistungsphasen aufgrund von Planungsanforderungen hat
   der Auftragnehmer mit dem
   Angebot sichtbar zu kennzeichnen und zur jeweiligen Leistungsposition
   aufzuführen.
   Der Auftraggeber macht bei Annahme der grundsätzlich ganzheitlichen
   Erbringung von Grundleistungen einer
   Leistungsphase im Rahmen seines Leistungsbestimmungsrechtes nach § 8
   Abs. 2 HOAI davon Gebrauch,
   dem künftigen Auftragnehmer nicht alle Leistungen der Leistungsphase 3,
   7 und 8 HOAI zu übertragen.
   Bieter können die in der Anlage Entwurf Ingenieurvertrag vorgesehenen
   Honorarsätze mit ihrem Angebot
   ändern. Die wirksame Minderung der angegebenen Honorarsätze ist nur
   unter den durch höchstrichterliche
   Rechtsprechung zu § 7 Abs. 3 HOAI bestätigten Bedingungen möglich. Das
   schließt insbesondere
   bedingungslose Preisnachlässe aus, die zur nach § 7 Abs. 1 HOAI nicht
   zulässigen Unterschreitung des
   Mindestsatzes führen. Den Bietern steht es bei Unsicherheit der
   rechtlichen Einordnung frei, geänderte
   Honorarsätze auch mit Nebenangebot abzugeben. Die Abgabe von
   Nebenangeboten ist auf diesen Sachverhalt
   beschränkt.
   Bewerber mit Sitz in anderen Mitgliedstaaten:
   Leistungen im Umfang der Grundleistungen nach § 43 HOAI zu den
   Leistungsphasen 1 bis 8 HOAI;
   Grundleistungen nach den Leistungsphase 3, 7 und 8 sind nur teilweise
   zu erbringen (im Einzelnen, s. Entwurf
   Ingenieurvertrag, Anlage 1).
   Alle Bewerber:
   Besondere Leistungen nach/ im Sinne Anlage 12.1 der HOAI
   Als Besondere Leistungen sind für die Leistungsphasen 1 bis 3, getrennt
   für jede Halde, anzubieten:
    Vermessung der gesamten Halde,
    Geotechnik,
    Laborleistungen,
    weitere Ingenieurleistungen.
   Die Leistungen zu den 2 Halden sind entsprechend der Anlage zur
   Leistungsbeschreibung nach dem Bedarf
   anzugeben, den der Bieter für notwendig hält. Insoweit sind die
   freiberuflichen Leistungen nicht abschließend
   beschrieben. Der Auftraggeber hat in der Anlage die Leistungen
   angegeben, die er nach seinem bisherigen
   Kenntnisstand für den Leistungserfolg etwa für notwendig/ geboten hält.
   VII.1.5)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen
   Beschaffungssystems oder der Konzession
   Beginn: 01/11/2018
   Ende: 31/10/2023
   VII.1.6)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
   Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: 84 374.66 EUR
   VII.1.7)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
   Offizielle Bezeichnung: G.E.O.S. Ingenieurgesellschaft mbH Halsbrücke
   Ort: Halsbrücke
   NUTS-Code: DED43 Mittelsachsen
   Postleitzahl: 09633
   Land: Deutschland
   Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: ja
   VII.2)Angaben zu den Änderungen
   VII.2.1)Beschreibung der Änderungen
   Art und Umfang der Änderungen (mit Angabe möglicher früherer
   Vertragsänderungen):
   Zusätzliche Leistungen zur Planung einer Statik für notwendige
   Böschungssicherungsbauwerke
   VII.2.2)Gründe für die Änderung
   Notwendigkeit der Änderung aufgrund von Umständen, die ein öffentlicher
   Auftraggeber/Auftraggeber bei aller Umsicht nicht vorhersehen konnte
   (Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 2014/23/EU, Artikel 72
   Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 2014/24/EU, Artikel 89 Absatz 1
   Buchstabe c der Richtlinie 2014/25/EU)
   Beschreibung der Umstände, durch die die Änderung erforderlich wurde,
   und Erklärung der unvorhersehbaren Art dieser Umstände:
   Die Notwendigkeit der zusätzlichen Leistungen ergab sich erst im Rahmen
   der beauftragten Entwurfsplanung. Danach sind für die
   Breitscheid-Schacht-Halde Il umfangreiche Böschungssicherungsbauwerke
   (Betonstützwand und Gabione) erforderlich. Für die geordnete Fassung
   der Oberflächenwässer im Bau- und Endzustand muss aufgrund der
   örtlichen Verhältnisse ein sehr tiefes Sedimentationsbecken errichtet
   werden. Aufgrund der Größe der Bauwerke sind entsprechende statische
   Nachweise erforderlich. Die Statik wiederum ist notwendig für die
   Planung der Ausführung. Die gegenständlichen Leistungen zeigten sich
   erst im Laufe der Auftragsausführung. Es war nicht möglich, diese
   Leistungen bereits im Vergabeverfahren abzusehen und in die
   Angebotsabgabe einzubeziehen.
   VII.2.3)Preiserhöhung
   Aktualisierter Gesamtauftragswert vor den Änderungen (unter
   Berücksichtigung möglicher früherer Vertragsänderungen und
   Preisanpassungen sowie im Falle der Richtlinie 2014/23/EU der
   durchschnittlichen Inflation im betreffenden Mitgliedstaat)
   Wert ohne MwSt.: 1 330 887.89 EUR
   Gesamtauftragswert nach den Änderungen
   Wert ohne MwSt.: 1 415 262.55 EUR
References
   7. mailto:vergabestelle@oba.sachsen.de?subject=TED
   8. http://www.oba.sachsen.de/
   9. https://ted.europa.eu/udl?uri=TED:NOTICE:385394-2018:TEXT:DE:HTML
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       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
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