Titel :
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DE-Stuttgart - Versicherungen und Altersvorsorge
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Dokument-Nr. ( ID / ND ) :
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2023091509270959702 / 558437-2023
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Veröffentlicht :
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15.09.2023
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Dokumententyp :
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Freiwillige ex ante-transparenzbekanntmachung
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Vertragstyp :
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Dienstleistungsauftrag
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Verfahrensart :
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Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
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Zuschlagkriterien :
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Unbestimmt
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Produkt-Codes :
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66500000 - Versicherungen und Altersvorsorge
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DE-Stuttgart: Versicherungen und Altersvorsorge
2023/S 178/2023 558437
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: AOK Baden-Württemberg
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE1 Baden-Württemberg
Land: Deutschland
E-Mail: [6]berichtsstellevergabenaokbw@bw.aok.de
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [7]www.aok.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Gesundheit
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Rentendienstleistung (Abwicklung AOK-Rente)
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
66500000 Versicherungen und Altersvorsorge
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Die AOK Baden-Württemberg benötigt einen Dienstleister zur Abwicklung
der AOK-Rente, einer tarifvertraglichen betrieblichen
Altersversorgung im Wege einer Direktzusage. Die Aufgaben des
Dienstleisters sind im Wesentlichen die Verwaltung der
Versorgungskonten, die Berechnung von Versorgungsleistungen nach
Tarifvertrag, Unverfallbarkeitsberechnungen sowie die Rentenverwaltung
bei den Rentnerinnen und Rentnern. Die Umsetzung, Entscheidung und
Abwicklung erfolgt entsprechend der Bestimmungen des zugrundeliegenden
Tarifvertrags TV AOK-Rente.
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: 1 028 000.00 EUR
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE1 Baden-Württemberg
Hauptort der Ausführung:
AOK Baden-Württemberg
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Die AOK Baden-Württemberg führt seit dem 01.01.2021 die
Zusatzversorgung über die AOK-Rente (Direktzusage) durch.
Hierzu bedient sich die AOK Baden-Württemberg der Unterstützung durch
den externen Dienstleister Mercer Deutschland GmbH, der folgende
Leistungen erbringt:
- Verwaltung der Versorgungskonten
- Berechnung der Versorgungsleistung
- Unverfallbarkeitsberechnungen
- Berechnungen zum Versorgungsausgleich
- Meldung des Versorgungsfalles an die ZKV
- Rentenverwaltung:
- Datenführung/Datenpflege,
- Fortschreibung der Bruttorente (Rentenanpassung),
- Ermittlung der Nettorente,
- Abwicklung der Krankenversicherung der Rentner,
- Erstellung der Überweisungsträger/Buchungsunterlagen,
- Übermittlung der Abrechnungsdaten zwecks Veranlassung der
Banküberweisungen und Zustellung des Formulars für die
Lohnsteuervoranmeldung,
- Erstellung der Jahresabrechnung,
- Direkte Kommunikation mit dem Rentner (z. B. Abwicklung des gesamten
Schriftverkehrs) und mündliche Erläuterungen, soweit sie vom Rentner
gewünscht werden und es sich um rein abrechnungstechnische Sachverhalte
handelt,
- Anforderung der Abrechnungsunterlagen,
- Durchführung von Veränderungen, soweit sie sich aus
Veränderungsmitteilungen durch die Rentner ergeben,
- Beantwortung von Anfragen externer Stellen, soweit es sich um rein
abrechnungstechnische Sachverhalte handelt,
- Aktenführung unter Wahrung der gesetzlichen Aufbewahrungspflichten,
- Unterstützung bei Lohnsteuer- und Krankenkassenprüfungen, die bei der
AOK Baden-Württemberg durchgeführt werden,
- Ausdruck und Versand von Verdienstabrechnungen an den
Versorgungsempfänger im Monat der Erstabrechnung der Rente, im Dezember
jeden Jahres, oder wenn sich bei der monatlichen Abrechnung der Rente
Veränderungen ergeben und bei einer Rentenanpassung.
- Anpassungsprüfung und Sonderzahlungen
- Rentnerbescheide
- Aktivenbescheide
- Leistungsmeldungen
- Bestandsauswertungen der Zusatzversorgung aller (auch ehemaligen)
tariflichen Beschäftigten sowie Statistiken
II.2.5)Zuschlagskriterien
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:
ggf. Verlängerung der Vertragslaufzeit um je ein (1) Jahr möglich
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung
* Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden
Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt
werden:
+ nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
Erläuterung:
Die AOK-Rente ist ein kapitalgedecktes Versorgungssystem, womit
wesentliche Geldbeträge anzulegen und zu betreuen sind. Dies wird
zentral vom AOK-Bundesverband für die unterschiedlichen AOKs
durchgeführt. Da das Versorgungssystem in seiner Gänze betrachtet wird,
ist der AOK-Bundesverband auch aus Haftungsfragen darauf
angewiesen, dass er die Datengrundlage von einem einzigen
Betriebsrentenverwalter mit einer einheitlichen Aufarbeitung und
Methodik erhält. Die anderen AOKs haben ausschließlich die Mercer
Deutschland GmbH als deren Dienstleister. Wenn mehrere,
unterschiedliche Betriebsrentenverwalter Aufarbeitungen und
Bestandsbewertungen bereitstellen würden, müssten danach die Methodiken
im Detail abgeglichen und bei Unterschieden vereinheitlicht werden,
damit auch die Verpflichtungen aller Mitarbeiter gleichwertig
berücksichtigt werden. Im Detail sind aber die Bewertungsmethoden für
Außenstehende nicht nachvollziehbar, u.a. weil regelmäßig
lizenzrechtlich geschützte Daten und Programme von den Dienstleistern
verwendet werden. Um dies zu heilen, müsste ein enorm hohes Maß an
Knowhow aufgebaut werden. Alternativ würden erhebliche zusätzliche
Beratungskosten auf die AOK zukommen, die mit dem
Wirtschaftlichkeitsgrundsatz nach § 69 Abs. 2 SGB IV nicht vereinbar
sind. Im Ergebnis könnte die Einheitlichkeit nicht überprüft und somit
nicht garantiert werden. Gemäß § 20 des TV AOK-Rente existiert zur
Beratung in grundsätzlichen Fragen der zukünftigen Entwicklung der
Versorgungstechnik und Vermögensanlagepolitik ein mit Gewerkschaften
und Arbeitgeber besetzter Beirat. Dabei wird über die AOK-Rente als
einheitliches Tarifwerk beraten, wodurch eine einheitliche Abwicklung
dringend geboten ist. So konnte die Mercer Deutschland GmbH in den
letzten Monaten der Vertragsdurchführung auf Bundesebene wesentliche
Unterstützung bei Abwägungen zur Stabilisierung des Kapitalstocks in
Verbindung mit Tarifverhandlungen erbringen. Ohne Betreuung der
AOK-Rente durch einen einzigen Dienstleister, wäre dies so nicht
möglich gewesen. Im Rahmen der Arbeitnehmergleichbehandlung ist zudem
unbedingt auf eine gleichartige Auslegung und Anwendung der
gesetzlichen und tariflichen Grundlagen zu achten. Somit muss eine
einheitliche, stringente Umsetzung bei bspw. Auskünften,
Rentenberechnungen oder Versorgungsausgleichen sichergestellt sein.
Beispielsweise müssen in der Betriebsrentenverwaltung diverse
Sonderfälle in Erwerbsbiografien (Elternzeit, Mutterschutz, Abordnung
usw.) durch Auslegung des Tarifvertrages bewertet werden, um daraus die
anzusetzenden versorgungsfähigen Bezüge nach § 14 TV AOK-Rente zu
ermitteln. Ebenso werden bei der Verrentung nicht alle Prämissen für
die Barwertfaktoren (§ 9 Abs. 1 b) TV AOK-Rente) abschließend
definiert, was je nach Dienstleister zu abweichenden Rentenhöhen führen
kann. Das gilt analog für die Ermittlung der Sonderzahlung nach § 15
Abs. 3 Satz 2 TV AOK-Rente. So könnte die Beauftragung eines anderen
Dienstleisters als der Mercer Deutschland GmbH im Ergebnis ungewollt
zusätzliche Anwartschaften oder Ansprüche gemäß § 1b Abs. 1 Satz 4
BetrAVG aus betrieblicher Übung oder dem Grundsatz der
Arbeitnehmergleichbehandlung entstehen lassen, wofür der Arbeitgeber
einstehen müsste. Durch die Strahlwirkung des § 91 Abs. 2 AktG auf die
Sorgfaltspflichten der AOK Baden-Württemberg muss unter dem Aspekt der
Risikovermeidung somit die Mercer Deutschland GmbH beauftragt werden.
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1)Tag der Zuschlagsentscheidung:
11/09/2023
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern
vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung: Mercer Deutschland GmbH
Postanschrift: Platz der Einheit 1
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär wird ein KMU sein: nein
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
Ursprünglich veranschlagter Gesamtwert des Auftrags/Loses/der
Konzession: 1 028 000.00 EUR
Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: 1 028 000.00 EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes
Ort: Bonn
Land: Deutschland
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes
Ort: Bonn
Land: Deutschland
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
11/09/2023
References
6. mailto:berichtsstellevergabenaokbw@bw.aok.de?subject=TED
7. http://www.aok.de/
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