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Ausschreibung: Versicherungen und Altersvorsorge - DE-Stuttgart
Versicherungen und Altersvorsorge
Dokument Nr...: 558437-2023 (ID: 2023091509270959702)
Veröffentlicht: 15.09.2023
*
  DE-Stuttgart: Versicherungen und Altersvorsorge
   2023/S 178/2023 558437
   Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
   Dienstleistungen
   Rechtsgrundlage:
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Offizielle Bezeichnung: AOK Baden-Württemberg
   Ort: Stuttgart
   NUTS-Code: DE1 Baden-Württemberg
   Land: Deutschland
   E-Mail: [6]berichtsstellevergabenaokbw@bw.aok.de
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [7]www.aok.de
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Einrichtung des öffentlichen Rechts
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Gesundheit
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Rentendienstleistung (Abwicklung AOK-Rente)
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   66500000 Versicherungen und Altersvorsorge
   II.1.3)Art des Auftrags
   Dienstleistungen
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Die AOK Baden-Württemberg benötigt einen Dienstleister zur Abwicklung
   der AOK-Rente, einer tarifvertraglichen betrieblichen
   Altersversorgung im Wege einer Direktzusage. Die Aufgaben des
   Dienstleisters sind im Wesentlichen die Verwaltung der
   Versorgungskonten, die Berechnung von Versorgungsleistungen nach
   Tarifvertrag, Unverfallbarkeitsberechnungen sowie die Rentenverwaltung
   bei den Rentnerinnen und Rentnern. Die Umsetzung, Entscheidung und
   Abwicklung erfolgt entsprechend der Bestimmungen des zugrundeliegenden
   Tarifvertrags TV AOK-Rente.
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
   Wert ohne MwSt.: 1 028 000.00 EUR
   II.2)Beschreibung
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE1 Baden-Württemberg
   Hauptort der Ausführung:
   AOK Baden-Württemberg
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Die AOK Baden-Württemberg führt seit dem 01.01.2021 die
   Zusatzversorgung über die AOK-Rente (Direktzusage) durch.
   Hierzu bedient sich die AOK Baden-Württemberg der Unterstützung durch
   den externen Dienstleister Mercer Deutschland GmbH, der folgende
   Leistungen erbringt:
   - Verwaltung der Versorgungskonten
   - Berechnung der Versorgungsleistung
   - Unverfallbarkeitsberechnungen
   - Berechnungen zum Versorgungsausgleich
   - Meldung des Versorgungsfalles an die ZKV
   - Rentenverwaltung:
   - Datenführung/Datenpflege,
   - Fortschreibung der Bruttorente (Rentenanpassung),
   - Ermittlung der Nettorente,
   - Abwicklung der Krankenversicherung der Rentner,
   - Erstellung der Überweisungsträger/Buchungsunterlagen,
   - Übermittlung der Abrechnungsdaten zwecks Veranlassung der
   Banküberweisungen und Zustellung des Formulars für die
   Lohnsteuervoranmeldung,
   - Erstellung der Jahresabrechnung,
   - Direkte Kommunikation mit dem Rentner (z. B. Abwicklung des gesamten
   Schriftverkehrs) und mündliche Erläuterungen, soweit sie vom Rentner
   gewünscht werden und es sich um rein abrechnungstechnische Sachverhalte
   handelt,
   - Anforderung der Abrechnungsunterlagen,
   - Durchführung von Veränderungen, soweit sie sich aus
   Veränderungsmitteilungen durch die Rentner ergeben,
   - Beantwortung von Anfragen externer Stellen, soweit es sich um rein
   abrechnungstechnische Sachverhalte handelt,
   - Aktenführung unter Wahrung der gesetzlichen Aufbewahrungspflichten,
   - Unterstützung bei Lohnsteuer- und Krankenkassenprüfungen, die bei der
   AOK Baden-Württemberg durchgeführt werden,
   - Ausdruck und Versand von Verdienstabrechnungen an den
   Versorgungsempfänger im Monat der Erstabrechnung der Rente, im Dezember
   jeden Jahres, oder wenn sich bei der monatlichen Abrechnung der Rente
   Veränderungen ergeben und bei einer Rentenanpassung.
   - Anpassungsprüfung und Sonderzahlungen
   - Rentnerbescheide
   - Aktivenbescheide
   - Leistungsmeldungen
   - Bestandsauswertungen der Zusatzversorgung aller (auch ehemaligen)
   tariflichen Beschäftigten sowie Statistiken
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: ja
   Beschreibung der Optionen:
   ggf. Verlängerung der Vertragslaufzeit um je ein (1) Jahr möglich
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung
     * Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden
       Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt
       werden:
          + nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
   Erläuterung:
   Die AOK-Rente ist ein kapitalgedecktes Versorgungssystem, womit
   wesentliche Geldbeträge anzulegen und zu betreuen sind. Dies wird
   zentral vom AOK-Bundesverband für die unterschiedlichen AOKs
   durchgeführt. Da das Versorgungssystem in seiner Gänze betrachtet wird,
   ist der AOK-Bundesverband  auch aus Haftungsfragen  darauf
   angewiesen, dass er die Datengrundlage von einem einzigen
   Betriebsrentenverwalter mit einer einheitlichen Aufarbeitung und
   Methodik erhält. Die anderen AOKs haben ausschließlich die Mercer
   Deutschland GmbH als deren Dienstleister. Wenn mehrere,
   unterschiedliche Betriebsrentenverwalter Aufarbeitungen und
   Bestandsbewertungen bereitstellen würden, müssten danach die Methodiken
   im Detail abgeglichen und bei Unterschieden vereinheitlicht werden,
   damit auch die Verpflichtungen aller Mitarbeiter gleichwertig
   berücksichtigt werden. Im Detail sind aber die Bewertungsmethoden für
   Außenstehende nicht nachvollziehbar, u.a. weil regelmäßig
   lizenzrechtlich geschützte Daten und Programme von den Dienstleistern
   verwendet werden. Um dies zu heilen, müsste ein enorm hohes Maß an
   Knowhow aufgebaut werden. Alternativ würden erhebliche zusätzliche
   Beratungskosten auf die AOK zukommen, die mit dem
   Wirtschaftlichkeitsgrundsatz nach § 69 Abs. 2 SGB IV nicht vereinbar
   sind. Im Ergebnis könnte die Einheitlichkeit nicht überprüft und somit
   nicht garantiert werden. Gemäß § 20 des TV AOK-Rente existiert zur
   Beratung in grundsätzlichen Fragen der zukünftigen Entwicklung der
   Versorgungstechnik und Vermögensanlagepolitik ein mit Gewerkschaften
   und Arbeitgeber besetzter Beirat. Dabei wird über die AOK-Rente als
   einheitliches Tarifwerk beraten, wodurch eine einheitliche Abwicklung
   dringend geboten ist. So konnte die Mercer Deutschland GmbH in den
   letzten Monaten der Vertragsdurchführung auf Bundesebene wesentliche
   Unterstützung bei Abwägungen zur Stabilisierung des Kapitalstocks in
   Verbindung mit Tarifverhandlungen erbringen. Ohne Betreuung der
   AOK-Rente durch einen einzigen Dienstleister, wäre dies so nicht
   möglich gewesen. Im Rahmen der Arbeitnehmergleichbehandlung ist zudem
   unbedingt auf eine gleichartige Auslegung und Anwendung der
   gesetzlichen und tariflichen Grundlagen zu achten. Somit muss eine
   einheitliche, stringente Umsetzung bei bspw. Auskünften,
   Rentenberechnungen oder Versorgungsausgleichen sichergestellt sein.
   Beispielsweise müssen in der Betriebsrentenverwaltung diverse
   Sonderfälle in Erwerbsbiografien (Elternzeit, Mutterschutz, Abordnung
   usw.) durch Auslegung des Tarifvertrages bewertet werden, um daraus die
   anzusetzenden versorgungsfähigen Bezüge nach § 14 TV AOK-Rente zu
   ermitteln. Ebenso werden bei der Verrentung nicht alle Prämissen für
   die Barwertfaktoren (§ 9 Abs. 1 b) TV AOK-Rente) abschließend
   definiert, was je nach Dienstleister zu abweichenden Rentenhöhen führen
   kann. Das gilt analog für die Ermittlung der Sonderzahlung nach § 15
   Abs. 3 Satz 2 TV AOK-Rente. So könnte die Beauftragung eines anderen
   Dienstleisters als der Mercer Deutschland GmbH im Ergebnis ungewollt
   zusätzliche Anwartschaften oder Ansprüche gemäß § 1b Abs. 1 Satz 4
   BetrAVG aus betrieblicher Übung oder dem Grundsatz der
   Arbeitnehmergleichbehandlung entstehen lassen, wofür der Arbeitgeber
   einstehen müsste. Durch die Strahlwirkung des § 91 Abs. 2 AktG auf die
   Sorgfaltspflichten der AOK Baden-Württemberg muss unter dem Aspekt der
   Risikovermeidung somit die Mercer Deutschland GmbH beauftragt werden.
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
   IV.2)Verwaltungsangaben
   Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
   V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
   V.2.1)Tag der Zuschlagsentscheidung:
   11/09/2023
   V.2.2)Angaben zu den Angeboten
   Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern
   vergeben: nein
   V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
   Offizielle Bezeichnung: Mercer Deutschland GmbH
   Postanschrift: Platz der Einheit 1
   Ort: Frankfurt am Main
   NUTS-Code: DE Deutschland
   Postleitzahl: 60327
   Land: Deutschland
   Der Auftragnehmer/Konzessionär wird ein KMU sein: nein
   V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
   Ursprünglich veranschlagter Gesamtwert des Auftrags/Loses/der
   Konzession: 1 028 000.00 EUR
   Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: 1 028 000.00 EUR
   V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes
   Ort: Bonn
   Land: Deutschland
   VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
   Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes
   Ort: Bonn
   Land: Deutschland
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   11/09/2023
References
   6. mailto:berichtsstellevergabenaokbw@bw.aok.de?subject=TED
   7. http://www.aok.de/
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