Titel :
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DE-Gelnhausen - Dienstleistungen von Ingenieurbüros
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Dokument-Nr. ( ID / ND ) :
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2023091509261759504 / 558110-2023
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Veröffentlicht :
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15.09.2023
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Dokumententyp :
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Freiwillige ex ante-transparenzbekanntmachung
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Vertragstyp :
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Dienstleistungsauftrag
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Verfahrensart :
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Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
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Zuschlagkriterien :
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Niedrigster Preis
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Produkt-Codes :
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71300000 - Dienstleistungen von Ingenieurbüros
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DE-Gelnhausen: Dienstleistungen von Ingenieurbüros
2023/S 178/2023 558110
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Main-Kinzig-Kreis - Eigenbetrieb
Abfallwirtschaft
Postanschrift: Deponiestraße 6
Ort: Gelnhausen
NUTS-Code: DE719 Main-Kinzig-Kreis
Postleitzahl: 63571
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Herr Julian Tobisch
E-Mail: [6]julian.tobisch@abfallwirtschaft-mkk.de
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [7]www.abfallwirtschaft-mkk.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Abfallwirtschaft
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Ingenieurleistungen zur Umsetzung der In-Situ-Stabilisierung
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71300000 Dienstleistungen von Ingenieurbüros
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Ingenieurleistungen (Ausführungsplanung sowie Koordinationsleistungen)
zur aeroben In-Situ-Stabilisierung und zur Verbesserung der
Deponiegasfassung nach dem inspiro-Verfahren an den Deponiestandorten
Gelnhausen-Hailer, Schlüchtern-Hohenzell, Neuberg und Bruchköbel.
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: 1.00 EUR
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE719 Main-Kinzig-Kreis
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Der Main-Kinzig-Kreis als Auftraggeber betreibt über seinen
Eigenbetrieb Abfallwirtschaft Abfalldeponien an den Standorten
Gelnhausen-Hailer, Schlüchtern-Hohenzell, Neuberg und Bruchköbel. Der
Auftraggeber nimmt am Förderprogramm der Nationalen
Klimaschutzinitiative (NKI) zur klimafreundlichen Ertüchtigung von
Deponien für die Deponiestandorte auf dem Gebiet des
Main-Kinzig-Kreises teil. Im Rahmen dieser Förderung werden
Technologien zur optimierten Erfassung von Deponiegas und Technologien
zur aeroben In-Situ-Stabilisierung gefördert. Der Auftraggeber plant,
betreffend die genannten Deponiestandorte Ingenieurleistungen zu
beauftragen, um die notwendigen Maßnahmen gemäß den Bedingungen des
Förderprogramms umzusetzen. Diese Maßnahmen werden auf der Grundlage
der dem Auftraggeber erteilten Zuwendungsbescheide durchgeführt.
Weiterhin sollen flankierende Maßnahmen zur Instandsetzung der
Gasfassungssysteme und weitere Sanierungsmaßnahmen durchgeführt werden.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung
* Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden
Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt
werden:
+ nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
Erläuterung:
Die unter Abschnitt II. 2. 4) dargestellten Leistungen können gemäß
Art. 32 der gemeinschaftsrechtlichen Richtlinie 2014/24/EU vom
26.02.2014 i. V. m. § 14 Abs. 4 Nr. 2 lit. c), Abs. 6 VgV im Wege eines
Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb von einem bestimmten
Hersteller beschafft werden, weil aus Gründen des Schutzes von
ausschließlichen Rechten, nämlich von gewerblichen Schutzrechten, eine
rechtliche Ausschließlichkeit besteht. Rechtlich liegen folgende
Gründe vor:
Der Auftraggeber hat aufgrund seines spezifischen Beschaffungsbedarfs
besondere Anforderungen an die Erbringung der in Frage stehenden
Ingenieurleistungen zur aeroben In-Situ-Stabilisierung mittels
Saugbelüftung und zur Verbesserung der Deponiegasfassung für die
Abfalldeponien an den Standorten Gelnhausen-Hailer,
Schlüchtern-Hohenzell, Neuberg und Bruchköbel. Nach Maßgabe dieser
besonderen Anforderungen kann aus Gründen des Schutzes von
ausschließlichen Rechten lediglich die Contec Ingenieurgesellschaft für
Energie- und Umwelttechnik mbH die in Frage stehenden
Ingenieurleistungen erbringen.
Die im Rahmen des Förderprogramms der Nationalen Klimaschutzinitiative
(NKI) zur klimafreundlichen Ertüchtigung von Deponien an den
Auftraggeber erteilten Zuwendungsbescheide sind zweckgebunden und haben
die Förderung der In-situ-Stabilisierung im Wege des inspiro-Verfahrens
zum Gegenstand.
Die Verwendung dieses Verfahrens ist damit zwingend notwendig, um die
Förderbestimmungen der genannten Zuwendungsbescheide zu erfüllen. Der
Geschäftsführer der contec Ingenieurgesellschaft für Energie- und
Umwelttechnik mbH verfügt über das Patent für das vom
Zuwendungsbescheid allein umfasste inspiro-Verfahren. Die contec
Ingenieurgesellschaft für Energie- und Umwelttechnik mbH hat das
alleinige Nutzungsrecht an diesen Patent. Eine Alternative oder
Ersatzlösung im Sinne des § 14 Abs. 6 VgV zu der Leistungserbringung im
Wege des inspiro-Verfahrens besteht zudem nicht. Der Auftraggeber hat
bereits eine Vorprüfung durchgeführt, in der festgestellt worden ist,
dass der Aufwand für die Umsetzung der In-Situ-Stabilisierung bei der
Anwendung von Alternativverfahren systembedingt wesentlich höher sein
würde, da sie zunächst die aufwändige Installation zusätzlicher
technischer Vorrichtungen erfordern würden. Zudem wäre die
anschließende Betriebs-/Prozessführung unter anderem aufgrund der
Explosionsgrenzen von Methan wesentlich aufwendiger. Der Auftraggeber
hat die Auftragsparameter auch nicht im Sinne von § 14 Abs. 6 VgV
künstlich eingeschränkt. Vielmehr hat der Auftraggeber zur Erstellung
des Fördermittelantrags bereits einen Wettbewerb durchgeführt, den das
Unternehmen contec Ingenieurgesellschaft für Energie- und Umwelttechnik
mbH für sich gewinnen konnte. Ein gänzlicher Ausschluss des Wettbewerbs
im Hinblick auf das gesamte Vorhaben liegt somit nicht vor.
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1)Tag der Zuschlagsentscheidung:
30/08/2023
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern
vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung: contec Ingenieurgesellschaft für Energie- und
Umwelttechnik mbH
Postanschrift: Nelkenstraße 38
Ort: Herrenberg
NUTS-Code: DE112 Böblingen
Postleitzahl: 71083
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär wird ein KMU sein: ja
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: 1.00 EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.3)Zusätzliche Angaben:
Bei der vorliegenden Bekanntmachung handelt es sich um eine freiwillige
ex-ante-Transparenzbekanntmachung. Der Main-Kinzig-Kreis - Eigenbetrieb
Abfallwirtschaft ist danach der Ansicht, dass die unter Abschnitt II.
2. 4) der Bekanntmachung aufgeführte Beschaffungsmaßnahme aufgrund der
unter Abschnitt IV. 1. 1) der Bekanntmachung dargestellten Gründe ohne
vorherige Veröffentlichung einer Auftragsbekanntmachung im Amtsblatt
der Europäischen Union vergeben werden kann. Es ist daher beabsichtigt,
den Auftrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10
Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag der Veröffentlichung dieser
Information, mit dem Unternehmen contec Ingenieurgesellschaft für
Energie- und Umwelttechnik mbH abzuschließen.
Die Angaben unter Abschnitt II.1.7) und V.2.4) sind rein fiktiver
Natur. Die Angabe des jeweiligen Wertes kann aufgrund der Vorschriften
der Art. 50 Abs. 4 der Richtlinie 2014/24/EU i. V. m. § 39 Abs. 6 Nrn.
3 und 4 VgV unterbleiben.
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Hessen beim
Regierungspräsidium Darmstadt
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
E-Mail: [8]Vergabekammer@rpda.hessen.de
Telefon: +49 6151126603
Fax: +49 611327648534
Internet-Adresse:
[9]https://rp-darmstadt.hessen.de/infrastruktur-und-wirtschaft/oeffentl
iches-auftragswesen/vergabekammer
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu
wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften
ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach
Eingang vor der Vergabekammer beantragen. Nach Ablauf der Frist ist der
Antrag unzulässig (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
12/09/2023
References
6. mailto:julian.tobisch@abfallwirtschaft-mkk.de?subject=TED
7. http://www.abfallwirtschaft-mkk.de/
8. mailto:Vergabekammer@rpda.hessen.de?subject=TED
9. https://rp-darmstadt.hessen.de/infrastruktur-und-wirtschaft/oeffentliches-auftragswesen/vergabekammer
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