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Öffentliche Ausschreibungen

Titel : DE-München - IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
Dokument-Nr. ( ID / ND ) : 2023091509260359446 / 558032-2023
Veröffentlicht :
15.09.2023
Dokumententyp : Freiwillige ex ante-transparenzbekanntmachung
Vertragstyp : Dienstleistungsauftrag
Verfahrensart : Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
Zuschlagkriterien : Niedrigster Preis
Produkt-Codes :
72000000 - IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
72268000 - Bereitstellung von Software
72263000 - Software-Implementierung
72265000 - Software-Konfiguration
72262000 - Software-Entwicklung
72267000 - Software-Wartung und -Reparatur
72220000 - Systemberatung und technische Beratung
DE-München: IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung

2023/S 178/2023 558032

Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung

Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Landeshauptstadt München, IT-Referat, it@M,
Geschäftsleitung
Postanschrift: Agnes-Pockels-Bogen 21
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80992
Land: Deutschland
E-Mail: [6]itm.vergabe@muenchen.de
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [7]https://vergabe.muenchen.de
Adresse des Beschafferprofils: [8]https://vergabe.muenchen.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Rahmenvereinbarung zur Kaufsoftware Wahlkernsysteme
Referenznummer der Bekanntmachung: VGSt3-Z43-BEK-2023-0002
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
72000000 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und
Hilfestellung
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Gegenstand der Vergabe ist die Ausschreibung der Rahmenvereinbarung zur
Kaufsoftware Wahlkernsysteme.

Inhalt dieser Rahmenvereinbarung ist die Anpassung und Erweiterung der
verschiedenen Module (WAS, WUS, WOS, WVZ und WVP) der Anwendung elect
und der damit im Zusammenhang stehenden Pflege-, Schulungs- und
Unterstützungsleistungen.
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: 2 172 000.00 EUR
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
72268000 Bereitstellung von Software
72263000 Software-Implementierung
72265000 Software-Konfiguration
72262000 Software-Entwicklung
72267000 Software-Wartung und -Reparatur
72220000 Systemberatung und technische Beratung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:

Stadtgebiet der Landeshauptstadt München
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Wahlen und Abstimmungen in der Landeshauptstadt München (LHM) werden in
den bestehenden Prozessen der Wahlvorbereitung und -abwicklung durch
die IT unterstützt. Hierzu setzt die LHM das Produkt elect mit den
Modulen Wahlabwicklung (WAS), Wahlunterstützung (WUS), Wahlorganisation
(WOS), Wählerverzeichnis (WVZ) und Wahlvorschlagsportal (WVP) ein; das
Wahlvorschlagsportal ist dabei keine eigenständige Komponente, sondern
abhängig von WUS und wird damit als Teilkomponente von diesem
eingestuft. Die Module WAS, WUS, WOS, WVP und WVZ werden auch als
Wahlsysteme bezeichnet.

Gegenstand der Vergabe ist die Ausschreibung der Rahmenvereinbarung zur
Kaufsoftware Wahlkernsysteme mit einer Laufzeit von drei Jahren;
optional: Verlängerung der Laufzeit um ein Jahr.

Inhalt dieser Rahmenvereinbarung ist die Anpassung und Erweiterung der
verschiedenen Module (WAS, WUS, WOS, WVZ und WVP) der Anwendung elect
und der damit im Zusammenhang stehenden Pflege-, Schulungs- und
Unterstützungsleistungen.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Verlängerungsoption (1 Jahr) Softwareanpassungen auf Quellcodeebene

Verlängerungsoption (1 Jahr) Systemservice elect - Module
WAS/WOS/WUS/WVP Verlängerungsoption (1 Jahr) Systemservice elect -
Modul WVZ

Verlängerungsoption (1 Jahr) Unterstützungsleistungen - Beratung bei
Anwendung, Konfiguration und Inbetriebnahme

Verlängerungsoption (1 Jahr) Unterstützungsleistungen - Support an
Wahlwochenenden, Simulation

Verlängerungsoption (1 Jahr) Multiplikatorenschulung
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung
* Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden
Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt
werden:
+ aufgrund des Schutzes von ausschließlichen Rechten
einschließlich Rechten des geistigen Eigentums

Erläuterung:

Die LHM beabsichtigt die Firma elect iT GmbH mit der Anpassung der
Software nebst den damit verbundenen Pflege-, Schulungs- und
Unterstützungsleistungen zu beauftragen.

In Bayern werden seit 2022 auf kommunaler Ebene nur noch Elect-Produkte
angeboten, da nur diese Produkte auf die spezifischen bayerischen
Vorschriften ausgelegt sind.

Aufgrund der Tatsache, dass weitere Anbieter für eine Software, die die
rechtlich komplexen Anforderungen des Wahlrechts in Bayern abdeckt,
nicht am Markt vorhanden sind, muss der weitere Lifecycle (Wartung,
Weiterentwicklung, Support) der in München eingesetzten Variante des
Produktes elect gesichert werden um die Wahlen der Jahre 2023 - 2026,
sowie mögliche Bürger- und Ratsbegehren, Bürgerentscheide und
Volksbegehren, -entscheide nachhaltig zu sichern.

Softwareanpassungen, -erweiterungen, Fehlerkorrekturen sowie
Aktualisierungen der Software können nur durch den Hersteller der
Software erbracht werden, da dies Eingriffe in die Software selbst
erfordert und damit die Kenntnis des Quellcodes voraussetzt. Ebenso
können Schnittstellen in den Modulen aufgrund dessen nur durch den
Hersteller erstellt werden. Auch unsere Erfahrungen aus den letzten
Jahren zeigen, dass diese Tätigkeiten immer einen Eingriff in den
Quellcode erfordern. Ein Eingriff in die Software selbst setzt die
Kenntnis des Quellcodes voraus.

Das Recht am Quellcode für das Produkt liegt beim Hersteller, der elect
iT GmbH. Eine Veröffentlichung/Weitergabe des Quellcodes ist nach
Aussage des Herstellers nicht geplant. Daran scheitert auch die
Möglichkeit der eigenständigen Weiterentwicklung der Software durch
[9]it@M.

Unterstützungsleistungen (Support am Wahlwochenende, Simulation,
Beratung bei der Anwendung der Software, Unterstützung bei
Konfiguration und Inbetriebnahme), Schulungen:

Grundsätzlich wäre es möglich, diesen Bereich auf einen in Bayern
tätigen Dienstleister zu übertragen. Folgende Gründe sprechen jedoch
dagegen:

- kein Knowhow an der in München eingesetzten technisch und in der
Programmierung deutlich abweichenden Software der MUC-Version; da in
Standardversion Prozesse/Programmteile fehlen, würde zusätzliches
Wissen benötigt, das der Hersteller liefern müsste.

Anfragen, die über den Standardumfang hinausgehen, müssten mangels
Knowhows und Berechtigungen an den Hersteller weitergeleitet werden

- keine Kenntnisse zu den in München bestehenden Schnittstellen. Der
Hersteller hat sich diese Kenntnisse durch die Zusammenarbeit mit der
LHM seit 2012 bereits angeeignet

- bisher kein Support über in Bayern tägige Dienstleister und auch
bestätigt, dass bislang keine Vertragsgrundlage zwischen Hersteller und
anderen Dienstleistern für derartiges Konstrukt vorliegt. Nach
Information durch den Hersteller ist kein Vertrieb der MUC-Version
durch Dritte vorgesehen

- Darüber hinaus:

den an den Wahltagen dringend benötigten technischen bzw. fachlichen
Support hochprioritär (z.B. auch durch Anwesenheit von IT-Spezialisten
im Rechenzentrum bzw. bei der Wahlleitung im KVR) zu leisten, ist aus
oben genannten Gründen nicht zu erwarten. Bei diesem elementarem und
auch politischen Thema für eine Kommune ist dies schlichtweg nicht
tragbar.

Schulungen nur zur Standard-Version, was nicht ausreichend ist.

Vernünftige Alternativen oder Ersatzlösungen im Sinne § 14 Abs. 6 VgV
für den aufgeführten Leistungsgegenstand bestehen aus Sicht der LHM
nicht. Lediglich die elect IT GmbH kann den Beschaffungsbedarf der LHM
aus rechtlichen Gründen decken. Die einschlägigen Leistungen werden
europaweit ausschließlich von der elect IT GmbH angeboten. Anderen
Unternehmen ist es aus rechtlichen Gründen untersagt, diese Leistungen
anzubieten.

Aufgrund der geschilderten Tatsachen liegen die Voraussetzungen der §
14 Abs. 4 Nr. 2 lit. c) VgV vor. Es wird daher beabsichtigt die
Leistung ohne vorherige Bekanntmachung eines Aufrufs zum Wettbewerb
direkt an die Firma elect iT GmbH zu vergeben.
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben

Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Auftrags-Nr.: 1
Bezeichnung des Auftrags:

VGSt3-Z43-2023-0012; 2110000737
V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1)Tag der Zuschlagsentscheidung:
11/09/2023
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern
vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung: elect iT GmbH
Postanschrift: Ringbahnstraße 16/18/20
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 12099
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär wird ein KMU sein: ja
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: 2 172 000.00 EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.3)Zusätzliche Angaben:

Das unter Ziffer V.2.1) der Bekanntmachung angegebene Datum
(Pflichtfeld mit dem Hinweis, dass das Datum vor dem aktuellen Datum
liegen bzw. diesem entsprechen muss) entspricht dem Tag der (internen)
Zuschlagsentscheidung, also dem Tag, an dem sich der öffentliche
Auftraggeber entschieden hat, diese Vergabe durchzuführen. Dies
betrifft somit nicht den Tag, an dem der Vertrag geschlossen wurde. Der
Vertrag wird zukünftig erst noch geschlossen werden bzw. der Zuschlag
wird erst noch erteilt werden.

Abweichung von der Regelvergabe:

Der Auftraggeber beabsichtigt, die Leistungen im Rahmen eines
Verhandlungsverfahrens ohne vorherigen Teilnahmewettbewerb gem. § 14
Abs. 4 Nr. 2 lit. c VgV zu beschaffen, da sowohl hinsichtlich des
Produkts als auch hinsichtlich des Händlers ein Alleinstellungsmerkmal
besteht.

Die Erläuterungen zum Alleinstellungsmerkmal sind dem Anhang D1 zu
entnehmen.

Abweichung vom Grundsatz der Losbildung:

Das Ziel der losweisen Vergabe ist es insbesondere, die Beteiligung von
kleineren und mittleren Unternehmen (KMU) am Vergabeverfahren zu
erleichtern. Die Leistung wird vorliegend im Rahmen eines
Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb gem. § 14 Abs. 4 Nr. 2
lit. c VgV vergeben. Wie den Erläuterungen im Anhang D1 zu entnehmen
ist, liegt sowohl ein rechtmäßiges Produkt- als auch ein
Händleralleinstellungsmerkmal vor. Eine Losaufteilung ist schon aus
diesem Grund nicht zielführend. Insofern erfolgt im vorliegenden
Vergabeverfahren keine Aufteilung in Lose.

Rahmenvereinbarung:

Höchstwert der zukünftigen Rahmenvereinbarung: 2.172.000 Euro netto
zzgl. USt

Schätzmenge der zukünftigen Rahmenvereinbarung: 8.160 Personenstunden
für die Vertragslaufzeit von 3 Jahren; 1760 Personenstunden für die
optionale Verlängerung um 1 Jahr.

Die Angabe der Bedarfe gemäß Vergabeunterlagen wurde aufgrund der
aktuell vorliegenden Bedarfslage getroffen und begründet keine
Abnahmeverpflichtung gegenüber dem Auftragnehmer.

Das dargestellte Mengengerüst beruht auf realistischen
Bedarfsschätzungen des Auftraggebers und berücksichtigt die Planungen
zum aktuellen Stand.

Abweichung vom Grundsatz der produktneutralen Ausschreibung:

Gem. § 31 Abs. 6 VgV darf in der Leistungsbeschreibung nicht auf eine
bestimmte Produktion oder Herkunft oder ein besonderes Verfahren, das
die Erzeugnisse oder Dienstleistungen eines bestimmten Unternehmens
kennzeichnet, oder auf gewerbliche Schutzrechte, Typen oder einen
bestimmten Ursprung verwiesen werden, wenn dadurch bestimmte
Unternehmen oder bestimmte Produkte begünstigt oder ausgeschlossen
werden, es sei denn, dieser Verweis ist durch den Auftragsgegenstand
gerechtfertigt. Die vergaberechtlichen Grenzen der Bestimmungsfreiheit
des Auftraggebers sind eingehalten, sofern - die Bestimmung durch den
Auftragsgegenstand sachlich gerechtfertigt ist, - vom Auftraggeber
dafür nachvollziehbare objektive und auftragsbezogene Gründe angegeben
worden sind und die Bestimmung folglich willkürfrei getroffen worden
ist, - solche Gründe tatsächlich vorhanden (festzustellen und notfalls
erwiesen) sind, - und die Bestimmung andere Wirtschaftsteilnehmer nicht
diskriminiert. Aufgrund des vorliegenden Alleinstellungsmerkmales ist
die Abweichung vom Grundsatz der produktneutralen Ausschreibung
gerechtfertigt.

Die Entscheidung, die Leistungen der Firma elect iT GmbH zu beschaffen,
erfolgte aus sachlichen, nachvollziehbar objektiven und
auftragsbezogenen Gründen sowie nach pflichtgemäßem Ermessen.
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Regierung von Oberbayern, Vergabekammer
Südbayern
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [10]vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de
Telefon: +49 89-2176-2411
Fax: +49 89-2176-2847
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein
Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammer gestellt werden,
solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag nicht erteilt
ist. Ein Vertrag (Zuschlag) kann erst nach Ablauf von 10 Kalendertagen,
gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung,
abgeschlossen werden (§ 135 Abs. 3 GWB).
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
12/09/2023

References

6. mailto:itm.vergabe@muenchen.de?subject=TED
7. https://vergabe.muenchen.de/
8. https://vergabe.muenchen.de/
9. mailto:it@M?subject=TED
10. mailto:vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de?subject=TED

 
 
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