Titel :
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DE-Mannheim - Hardware für Zentralrechner
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Dokument-Nr. ( ID / ND ) :
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2023091509224658727 / 557439-2023
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Veröffentlicht :
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15.09.2023
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Angebotsabgabe bis :
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13.10.2023
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Dokumententyp :
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Ausschreibung
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Vertragstyp :
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Lieferauftrag
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Verfahrensart :
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Offenes Verfahren
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Unterteilung des Auftrags :
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Gesamtangebot
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Zuschlagkriterien :
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Wirtschaftlichstes Angebot
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Produkt-Codes :
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30211200 - Hardware für Zentralrechner
30210000 - Datenverarbeitungsgeräte (Hardware)
30211000 - Zentralrechner
34121100 - Busse für den öffentlichen Verkehr
48000000 - Softwarepaket und Informationssysteme
48100000 - Branchenspezifisches Softwarepaket
48140000 - Softwarepaket für Eisenbahnleitsysteme
48217100 - Softwarepaket für die Transaktionsverarbeitung in Zentralrechnern
72212140 - Entwicklung von Software für Eisenbahnleitsysteme
72212620 - Entwicklung von Betriebssystemsoftware für Zentralrechner
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DE-Mannheim: Hardware für Zentralrechner
2023/S 178/2023 557439
Auftragsbekanntmachung Sektoren
Lieferauftrag
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU
Abschnitt I: Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Rhein-Neckar-Verkehr GmbH
Postanschrift: Möhlstraße 27
Ort: Mannheim
NUTS-Code: DE126 Mannheim, Stadtkreis
Postleitzahl: 68165
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Vergabestelle
E-Mail: [5]vergabe@rnv-online.de
Telefon: +49 6214651730
Fax: +49 6214653111
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [6]https://www.rnv-online.de
I.3)Kommunikation
Der Zugang zu den Auftragsunterlagen ist eingeschränkt. Weitere
Auskünfte sind erhältlich unter:
[7]https://www.ausschreiben24.com/#/pa/m5aumlB-Ee6BNwBQVqpGgQ
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten
Kontaktstellen
I.6)Haupttätigkeit(en)
Städtische Eisenbahn-, Straßenbahn-, Oberleitungsbus- oder Busdienste
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Markterkundung - Bordrechner für Busse und Bahnen
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
30211200 Hardware für Zentralrechner
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Die Rhein-Neckar-Verkehr GmbH plant eine Neubeschaffung von rund 400
Bordrechnern für Busse und Bahnen, die nach ihrem Einbau aus dem Modul
LioData der Firma Trapeze mit Daten versorgt werden sollen und sich am
Betriebstag in das Modul Lio500 zur Kommunikation und Visualisierung
der Fahrzeuge einbinden. Der aktuell bestehende Funktionsumfang der
vorhandenen Module LioData, Lio500 DDM soll hierbei keine
Einschränkungen erfahren. Nach Rückfrage bei Firma Trapeze ist eine
Offenlegung der bereits vorhandenen Schnittstellen seitens Trapeze
nicht vorgesehen.
Gibt es auf dem Markt itcs Bordrechner,
- die ohne eine Offenlegung der Schnittstelle durch Firma Trapeze
- und ohne Funktionseinschränkungen in den vorhandenen Modulen in das
bestehende itcs der Rhein-Neckar-Verkehr GmbH
integriert werden können?
Wir bitten um ausführliche Funktionsbeschreibung der angedachten
Bordrechner.
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
30210000 Datenverarbeitungsgeräte (Hardware)
30211000 Zentralrechner
34121100 Busse für den öffentlichen Verkehr
48000000 Softwarepaket und Informationssysteme
48100000 Branchenspezifisches Softwarepaket
48140000 Softwarepaket für Eisenbahnleitsysteme
48217100 Softwarepaket für die Transaktionsverarbeitung in
Zentralrechnern
72212140 Entwicklung von Software für Eisenbahnleitsysteme
72212620 Entwicklung von Betriebssystemsoftware für Zentralrechner
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE125 Heidelberg, Stadtkreis
NUTS-Code: DE126 Mannheim, Stadtkreis
NUTS-Code: DE128 Rhein-Neckar-Kreis
NUTS-Code: DEB34 Ludwigshafen am Rhein, Kreisfreie Stadt
NUTS-Code: DEB3C Bad Dürkheim
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Die Rhein-Neckar-Verkehr GmbH plant eine Neubeschaffung von rund 400
Bordrechnern für Busse und Bahnen, die nach ihrem Einbau aus dem Modul
LioData der Firma Trapeze mit Daten versorgt werden sollen und sich am
Betriebstag in das Modul Lio500 zur Kommunikation und Visualisierung
der Fahrzeuge einbinden. Der aktuell bestehende Funktionsumfang der
vorhandenen Module LioData, Lio500 DDM soll hierbei keine
Einschränkungen erfahren. Nach Rückfrage bei Firma Trapeze ist eine
Offenlegung der bereits vorhandenen Schnittstellen seitens Trapeze
nicht vorgesehen.
Gibt es auf dem Markt itcs Bordrechner,
- die ohne eine Offenlegung der Schnittstelle durch Firma Trapeze
- und ohne Funktionseinschränkungen in den vorhandenen Modulen in das
bestehende itcs der Rhein-Neckar-Verkehr GmbH
integriert werden können?
Wir bitten um ausführliche Funktionsbeschreibung der angedachten
Bordrechner.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Ende: 31/12/2023
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 13/10/2023
Ortszeit: 12:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 13/10/2023
Ortszeit: 12:00
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden-Württemberg
Postanschrift: Vergabekammer Baden-Württemberg, Regierungspräsidium
Karlsruhe, 76247 Karlsruhe
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76247
Land: Deutschland
E-Mail: [8]vergabekammer@rpk.bwl.de
Telefon: +49 721926-8730
Fax: +49 721926-3985
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden-Württemberg
Postanschrift: Vergabekammer Baden-Württemberg, Regierungspräsidium
Karlsruhe, 76247 Karlsruhe
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76247
Land: Deutschland
E-Mail: [9]vergabekammer@rpk.bwl.de
Telefon: +49 721926-8730
Fax: +49 721926-3985
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag
ein, nach § 160 GWB;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem
öffentlichen Auftrag oder der Konzession
hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch
Nichtbeachtung von Vergabevorschriften
geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die
behauptete Verletzung der
Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht
innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2
bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
zur Angebotsabgabe gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind.
2 Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
des Vertrags nach § 135 Absatz 1
Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Nach § 135 GWB:
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der
öffentliche Auftraggeber
1) gegen § 134 verstoßen hat oder
2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
Amtsblatt der Europäischen
Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und
dieser Verstoß in einem
Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn
sie im Nachprüfungsverfahren
innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen
Bieter und Bewerber durch den
öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht
später als 6 Monate nach
Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die
Auftragsvergabe im Amtsblatt der
Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung
der Unwirksamkeit 30 Kalendertage
nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im
Amtsblatt der Europäischen Union;
(3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn:
1) der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die
Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer
Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,
2) der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der
Europäischen Union veröffentlicht hat,
mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und
3) der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10
Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der
Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die
Kontaktdaten des öffentlichen
Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung
der Entscheidung des
Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer
Bekanntmachung im Amtsblatt der
Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des
Unternehmens, das den Zuschlag
erhalten soll, umfassen.
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden-Württemberg
Postanschrift: Vergabekammer Baden-Württemberg, Regierungspräsidium
Karlsruhe, 76247 Karlsruhe
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76247
Land: Deutschland
E-Mail: [10]vergabekammer@rpk.bwl.de
Telefon: +49 721926-8730
Fax: +49 721926-3985
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
12/09/2023
References
5. mailto:vergabe@rnv-online.de?subject=TED
6. https://www.rnv-online.de/
7. https://www.ausschreiben24.com/#/pa/m5aumlB-Ee6BNwBQVqpGgQ
8. mailto:vergabekammer@rpk.bwl.de?subject=TED
9. mailto:vergabekammer@rpk.bwl.de?subject=TED
10. mailto:vergabekammer@rpk.bwl.de?subject=TED
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