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Ausschreibung: Hardware für Zentralrechner - DE-Mannheim
Hardware für Zentralrechner
Datenverarbeitungsgeräte (Hardware)
Zentralrechner
Busse für den öffentlichen Verkehr
Softwarepaket und Informationssysteme
Branchenspezifisches Softwarepaket
Softwarepaket für Eisenbahnleitsysteme
Softwarepaket für die Transaktionsverarbeitung in Zentralrechnern
Entwicklung von Software für Eisenbahnleitsysteme
Entwicklung von Betriebssystemsoftware für Zentralrechner
Dokument Nr...: 557439-2023 (ID: 2023091509224658727)
Veröffentlicht: 15.09.2023
*
  DE-Mannheim: Hardware für Zentralrechner
   2023/S 178/2023 557439
   Auftragsbekanntmachung  Sektoren
   Lieferauftrag
   Rechtsgrundlage:
   Richtlinie 2014/25/EU
   Abschnitt I: Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Offizielle Bezeichnung: Rhein-Neckar-Verkehr GmbH
   Postanschrift: Möhlstraße 27
   Ort: Mannheim
   NUTS-Code: DE126 Mannheim, Stadtkreis
   Postleitzahl: 68165
   Land: Deutschland
   Kontaktstelle(n): Vergabestelle
   E-Mail: [5]vergabe@rnv-online.de
   Telefon: +49 6214651730
   Fax: +49 6214653111
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [6]https://www.rnv-online.de
   I.3)Kommunikation
   Der Zugang zu den Auftragsunterlagen ist eingeschränkt. Weitere
   Auskünfte sind erhältlich unter:
   [7]https://www.ausschreiben24.com/#/pa/m5aumlB-Ee6BNwBQVqpGgQ
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten
   Kontaktstellen
   I.6)Haupttätigkeit(en)
   Städtische Eisenbahn-, Straßenbahn-, Oberleitungsbus- oder Busdienste
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Markterkundung - Bordrechner für Busse und Bahnen
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   30211200 Hardware für Zentralrechner
   II.1.3)Art des Auftrags
   Lieferauftrag
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Die Rhein-Neckar-Verkehr GmbH plant eine Neubeschaffung von rund 400
   Bordrechnern für Busse und Bahnen, die nach ihrem Einbau aus dem Modul
   LioData der Firma Trapeze mit Daten versorgt werden sollen und sich am
   Betriebstag in das Modul Lio500 zur Kommunikation und Visualisierung
   der Fahrzeuge einbinden. Der aktuell bestehende Funktionsumfang der
   vorhandenen Module LioData, Lio500 DDM soll hierbei keine
   Einschränkungen erfahren. Nach Rückfrage bei Firma Trapeze ist eine
   Offenlegung der bereits vorhandenen Schnittstellen seitens Trapeze
   nicht vorgesehen.
   Gibt es auf dem Markt itcs Bordrechner,
   - die ohne eine Offenlegung der Schnittstelle durch Firma Trapeze
   - und ohne Funktionseinschränkungen in den vorhandenen Modulen in das
   bestehende itcs der Rhein-Neckar-Verkehr GmbH
   integriert werden können?
   Wir bitten um ausführliche Funktionsbeschreibung der angedachten
   Bordrechner.
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.2)Beschreibung
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   30210000 Datenverarbeitungsgeräte (Hardware)
   30211000 Zentralrechner
   34121100 Busse für den öffentlichen Verkehr
   48000000 Softwarepaket und Informationssysteme
   48100000 Branchenspezifisches Softwarepaket
   48140000 Softwarepaket für Eisenbahnleitsysteme
   48217100 Softwarepaket für die Transaktionsverarbeitung in
   Zentralrechnern
   72212140 Entwicklung von Software für Eisenbahnleitsysteme
   72212620 Entwicklung von Betriebssystemsoftware für Zentralrechner
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE125 Heidelberg, Stadtkreis
   NUTS-Code: DE126 Mannheim, Stadtkreis
   NUTS-Code: DE128 Rhein-Neckar-Kreis
   NUTS-Code: DEB34 Ludwigshafen am Rhein, Kreisfreie Stadt
   NUTS-Code: DEB3C Bad Dürkheim
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Die Rhein-Neckar-Verkehr GmbH plant eine Neubeschaffung von rund 400
   Bordrechnern für Busse und Bahnen, die nach ihrem Einbau aus dem Modul
   LioData der Firma Trapeze mit Daten versorgt werden sollen und sich am
   Betriebstag in das Modul Lio500 zur Kommunikation und Visualisierung
   der Fahrzeuge einbinden. Der aktuell bestehende Funktionsumfang der
   vorhandenen Module LioData, Lio500 DDM soll hierbei keine
   Einschränkungen erfahren. Nach Rückfrage bei Firma Trapeze ist eine
   Offenlegung der bereits vorhandenen Schnittstellen seitens Trapeze
   nicht vorgesehen.
   Gibt es auf dem Markt itcs Bordrechner,
   - die ohne eine Offenlegung der Schnittstelle durch Firma Trapeze
   - und ohne Funktionseinschränkungen in den vorhandenen Modulen in das
   bestehende itcs der Rhein-Neckar-Verkehr GmbH
   integriert werden können?
   Wir bitten um ausführliche Funktionsbeschreibung der angedachten
   Bordrechner.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
   nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Ende: 31/12/2023
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Offenes Verfahren
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
   Beschaffungssystem
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
   Tag: 13/10/2023
   Ortszeit: 12:00
   IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
   Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   eingereicht werden können:
   Deutsch
   IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
   Tag: 13/10/2023
   Ortszeit: 12:00
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
   Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden-Württemberg
   Postanschrift: Vergabekammer Baden-Württemberg, Regierungspräsidium
   Karlsruhe, 76247 Karlsruhe
   Ort: Karlsruhe
   Postleitzahl: 76247
   Land: Deutschland
   E-Mail: [8]vergabekammer@rpk.bwl.de
   Telefon: +49 721926-8730
   Fax: +49 721926-3985
   VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
   Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden-Württemberg
   Postanschrift: Vergabekammer Baden-Württemberg, Regierungspräsidium
   Karlsruhe, 76247 Karlsruhe
   Ort: Karlsruhe
   Postleitzahl: 76247
   Land: Deutschland
   E-Mail: [9]vergabekammer@rpk.bwl.de
   Telefon: +49 721926-8730
   Fax: +49 721926-3985
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag
   ein, nach § 160 GWB;
   (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem
   öffentlichen Auftrag oder der Konzession
   hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch
   Nichtbeachtung von Vergabevorschriften
   geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die
   behauptete Verletzung der
   Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
   (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
   1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
   Vergabevorschriften vor Einreichen des
   Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht
   innerhalb einer Frist von 10
   Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2
   bleibt unberührt,
   2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
   erkennbar sind, nicht spätestens bis
   zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
   zur Angebotsabgabe gegenüber
   dem Auftraggeber gerügt werden,
   3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
   Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
   zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
   dem Auftraggeber gerügt werden,
   4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
   Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
   wollen, vergangen sind.
   2 Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
   des Vertrags nach § 135 Absatz 1
   Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
   Nach § 135 GWB:
   (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der
   öffentliche Auftraggeber
   1) gegen § 134 verstoßen hat oder
   2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
   Amtsblatt der Europäischen
   Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und
   dieser Verstoß in einem
   Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
   (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn
   sie im Nachprüfungsverfahren
   innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen
   Bieter und Bewerber durch den
   öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht
   später als 6 Monate nach
   Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die
   Auftragsvergabe im Amtsblatt der
   Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung
   der Unwirksamkeit 30 Kalendertage
   nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im
   Amtsblatt der Europäischen Union;
   (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn:
   1) der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die
   Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer
   Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,
   2) der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der
   Europäischen Union veröffentlicht hat,
   mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und
   3) der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10
   Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der
   Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
   Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die
   Kontaktdaten des öffentlichen
   Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung
   der Entscheidung des
   Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer
   Bekanntmachung im Amtsblatt der
   Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des
   Unternehmens, das den Zuschlag
   erhalten soll, umfassen.
   VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden-Württemberg
   Postanschrift: Vergabekammer Baden-Württemberg, Regierungspräsidium
   Karlsruhe, 76247 Karlsruhe
   Ort: Karlsruhe
   Postleitzahl: 76247
   Land: Deutschland
   E-Mail: [10]vergabekammer@rpk.bwl.de
   Telefon: +49 721926-8730
   Fax: +49 721926-3985
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   12/09/2023
References
   5. mailto:vergabe@rnv-online.de?subject=TED
   6. https://www.rnv-online.de/
   7. https://www.ausschreiben24.com/#/pa/m5aumlB-Ee6BNwBQVqpGgQ
   8. mailto:vergabekammer@rpk.bwl.de?subject=TED
   9. mailto:vergabekammer@rpk.bwl.de?subject=TED
  10. mailto:vergabekammer@rpk.bwl.de?subject=TED
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             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
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