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Ausschreibung: Recycling von Siedlungsabfällen - DE-Großefehn
Recycling von Siedlungsabfällen
Dokument Nr...: 557331-2023 (ID: 2023091509224458717)
Veröffentlicht: 15.09.2023
*
  DE-Großefehn: Recycling von Siedlungsabfällen
   2023/S 178/2023 557331
   Auftragsbekanntmachung
   Dienstleistungen
   Rechtsgrundlage:
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Offizielle Bezeichnung: Abfallwirtschaftsbetrieb Landkreis Aurich
   Postanschrift: Holtmeedeweg 6
   Ort: Großefehn
   NUTS-Code: DE947 Aurich
   Postleitzahl: 26629
   Land: Deutschland
   Kontaktstelle(n): Herr Hans-Hermann Dörnath, Betriebsleiter
   E-Mail: [6]hdoernath@landkreis-aurich.de
   Telefon: +49 4941-16-7000
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [7]https://mkw-grossefehn.de/
   I.3)Kommunikation
   Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
   vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
   [8]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YDJ62KB/documents
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
   [9]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YDJ62KB
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Andere: kommunaler Eigenbetrieb
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Andere Tätigkeit: Abfallwirtschaft
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   AWB Landkreis Aurich - Verwertung von PPK
   Referenznummer der Bekanntmachung: 1072/2023
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   90514000 Recycling von Siedlungsabfällen
   II.1.3)Art des Auftrags
   Dienstleistungen
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Verwertung von Papier, Pappe
   und Kartonagen (PPK).
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.2)Beschreibung
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE947 Aurich
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Für die Verwertung wird
   - der kommunale Anteil der Gesamtmenge des im Landkreis Aurich
   erfassten Altpapiers
   - sowie die miterfassten Anteile an Verkaufsverpackungen aus PPK, die
   nicht selbst durch die Systembetreiber vermarktet werden,
   zugrunde gelegt. Die erfasste Gesamtmenge belief sich in den letzten
   zwölf Monaten (Sep. 2022 bis Aug. 2023) auf ca. 14.300 t
   (Gewichtstonnen). Der Ausschreibung werden 11.600 t/a zugrunde gelegt.
   Näheres siehe Kap. 3.1.2 der Vergabeunterlagen.
   Die PPK werden durch den Auftraggeber zu einer vom AN zu benennenden
   Übergabestelle angeliefert. Als Übergabestelle kommen Behandlungs- oder
   Verwertungsanlagen (Papierfabriken) oder zugelassene Zwischenläger für
   PPK in Betracht.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
   nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Beginn: 01/01/2024
   Ende: 31/12/2025
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
   Beschreibung der Verlängerungen:
   Der Vertrag verlängert sich automatisch um ein Jahr, längstens aber bis
   zum 31.12.2026, sofern er nicht durch den AG oder den AN mit einer
   Frist von 6 Monaten zum Jahresende gekündigt wird.
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Teilnahmebedingungen
   III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
   hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
   Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
   Für den Bieter, jedes Mitglied von Bietergemeinschaften sowie für
   Eignungsverleiher vorzulegen:
   BB 1 Unternehmensbeschreibung
   Als Anlage ist eine eigene Darstellung, Broschüre o. Ä. beizufügen, aus
   welcher Angaben zum Unternehmen hervorgehen (z. B.
   Unternehmensstruktur, Muttergesellschaften, Konzernzugehörigkeit, ggf.
   zuständige Niederlassung).
   BB 2 Registereintrag
   Als Anlage ist ein aktueller Auszug aus dem Berufs- oder
   Handelsregister nach Maßgabe des Landes, in dem der Bieter ansässig
   ist, beizufügen.
   III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   Für den Bieter, jedes Mitglied von Bietergemeinschaften sowie für
   Eignungsverleiher.
   Sollte ein Bieter keine Umsätze mit vergleichbaren Leistungen
   aufweisen, so sind allein die Umsätze des Unterauftragnehmers
   anzugeben. Dieser fungiert dann als Eignungsverleiher und muss eine
   Verpflichtungserklärung gemäß Kap. 5.4 einreichen.
   WL1 Eigenerklärung zum Gesamtumsatz
   Es sind Angaben zum Gesamtumsatz der letzten drei Jahre (2020-2022)
   sowie zum Mittelwert der Jahre 2020-2022 zu machen.
   WL2 Eigenerklärung zum Umsatz mit ähnlichen Leistungen
   Als ähnliche Leistung gelten sämtliche Umsätze, die im Bereich PPK
   erzielt wurden: Übernahme, Logistik, Verkaufserlöse aus privaten,
   gewerblichen oder kommunalen Quellen.
   Es sind Angaben zum Umsatz mit ähnlichen Leistungen der letzten drei
   Jahre (2020-2022) sowie zum Mittelwert der Jahre 2020-2022 zu machen.
   Einzelheiten und Konkretisierungen finden sich im Angebotsformular
   (Kap. 5 der Vergabeunterlagen).
   III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   Für den Bieter, jedem Mitglied von Bietergemeinschaften sowie für
   Unterauftragnehmer/Eignungsverleiher für den jeweils zutreffenden
   Leistungsbestandteil!
   Sollte ein Bieter keinen Nachweis oder keine Referenz aufweisen, so
   sind die Angaben und Unterlagen für den Unterauftragnehmer
   einzureichen. Dieser fungiert dann als Eignungsverleiher und muss eine
   Verpflichtungserklärung gemäß Kap. 5.4 einreichen.
   BL 1 Qualitätssicherung Bieter - Bietergemeinschaft
   Nachweis für die Zertifizierung zum Entsorgungsfachbetrieb für die vom
   Bieter selbst durchgeführte Tätigkeit, AVV 15 01 01 oder 20 01 01.
   Dabei müssen mindestens die selbst durchgeführten operativen
   Haupttätigkeiten zertifiziert sein, also bspw. Befördern, Lagern,
   Behandeln oder Verwerten; Handeln und Makeln werden als
   Auffangtätigkeiten angesehen, sofern der Bieter keinerlei operative
   Handlungen ausführt, sondern nur verwaltet.
   Bei ausländischen Bietern ist eine gleichwertige Qualitätssicherung als
   Anlage beizufügen.
   BL 2 Qualitätssicherung Unterauftragnehmer
   Nachweis für die Zertifizierung zum Entsorgungsfachbetrieb für die
   zutreffenden Leistungsteile/Tätigkeiten, AVV 15 01 01 oder 20 01 01.
   Bei ausländischen Bietern ist eine gleichwertige Qualitätssicherung als
   Anlage beizufügen.
   BL 3 Referenzen (mindestens eine Referenz)
   Es ist mindestens eine Referenz über die Verwertung von Altpapier mit
   Angabe von
   -Auftraggeber (Name, E-Mail, Telefonnummer)
   -Tätigkeit
   -Zeitraum
   -Umfang der Tätigkeit
   III.2)Bedingungen für den Auftrag
   III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
   1. Im Fall der Auftragsvergabe an eine Bietergemeinschaft haften alle
   Mitglieder der Bietergemeinschaft gesamtschuldnerisch.
   2. Im Fall der Eignungsleihe haftet auch der Eignungsleihgeber gemäß §
   47 Abs. 3 VgV.
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Offenes Verfahren
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
   Beschaffungssystem
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
   Tag: 13/10/2023
   Ortszeit: 11:00
   IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
   Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   eingereicht werden können:
   Deutsch
   IV.2.6)Bindefrist des Angebots
   Das Angebot muss gültig bleiben bis: 15/11/2023
   IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
   Tag: 13/10/2023
   Ortszeit: 11:00
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
   Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   Zu I.3 Kommunikation: Bestehen nach Auffassung des Bieters in den
   Vergabeunterlagen Unklarheiten, Lücken oder Widersprüche, sind diese
   unverzüglich über das Portal DTVP mitzuteilen. Weitere Auskünfte werden
   ebenfalls nur auf Anfrage über DTVP erteilt.
   Zu I.3 Kommunikation: Um weitere Auskünfte zu erhalten bzw. an der
   Kommunikation in diesem Vergabeverfahren teilzunehmen (Fragen stellen
   sowie automatische Benachrichtigungen bei Bieterrundschreiben
   erhalten), sollten Interessenten sich in ihrem eigenen Interesse bei
   DTVP für diese Ausschreibung registrieren. Anderenfalls kann nicht
   sichergestellt werden, dass Bieterinformationen den Interessenten
   erreichen. Unterbleibt die Registrierung, trägt alleine der Bieter das
   Risiko, ein Angebot auf nicht mehr aktueller Grundlage einzureichen.
   Daher sollen sich Bieter registrieren oder sie haben vor Angebotsabgabe
   sicherzustellen, dass ihnen etwaige Korrekturen oder Hinweise zu den
   Vergabeunterlagen vorliegen.
   Allgemein: Das Angebot ist unter Verwendung des im Portal
   bereitgestellten Formblattes (Angebotsformular) abzugeben.
   Zu III.1 Teilnahmebedingungen, für Bietergemeinschaften:
   Eine Bietergemeinschaft hat im Angebotsformular ihre Mitglieder
   aufzuführen und eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung
   abzugeben,
   - dass im Auftragsfall eine Arbeitsgemeinschaft gebildet wird,
   - dass der benannte Vertreter gegenüber der Auftraggeberin im
   Vergabeverfahren und im Vertragsvollzug alle Mitglieder
   rechtsverbindlich vertritt,
   - dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften,
   und in der die beabsichtigte Arbeitsteilung sowie die Gründe und Motive
   der Zusammenarbeit angegeben sind.
   Zu III.1 Teilnahmebedingungen, bei Einsatz von Unterauftragnehmern und
   bei Eignungsleihe:
   Im Angebotsformular sind Angaben zur Verwertungskette zu machen und zu
   erklären, in welchem Umfang Dritte eingeschaltet werden sollen
   (Formblatt LU 1).
   Beruft sich ein Bewerber zum Nachweis seiner Eignung (wirtschaftliche
   und finanzielle sowie technische und berufliche Leistungsfähigkeit) auf
   die Kapazitäten anderer Unternehmen (sog. Eignungsleihe), so ist durch
   Vorlage einer Verpflichtungserklärung des Eignungsleihgebers
   nachzuweisen, dass dieser dem Bieter die für den Auftrag erforderlichen
   Mittel tatsächlich zur Verfügung stellt.
   Zu IV.2.6) Bindefrist: Verzögert sich die Zuschlagserteilung wegen
   eines Nachprüfungsverfahrens, so sind die am Nachprüfungsverfahren
   beteiligten Bieter bis vier Wochen nach Rechtskraft des
   letztinstanzlichen Beschlusses an ihr Angebot gebunden.
   Zu IV.2.7 Bedingungen für die Öffnung der Angebote: Der angegebene
   Zeitpunkt ist der frühestmögliche Öffnungstermin; die Öffnung kann auch
   später erfolgen.
   Allgemein: Es wird auf die Bestimmungen des Niedersächsischen
   Tariftreue- und Vergabegesetzes (NTVergG) hingewiesen; Näheres siehe
   Vergabeunterlagen.
   Bezüglich Einwilligung in die Datenverarbeitung und Anforderungen an
   den Datenschutz siehe Kap. 2.2 der Vergabeunterlagen.
   Bekanntmachungs-ID: CXP4YDJ62KB
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds.
   Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
   Postanschrift: Auf der Hude 2
   Ort: Lüneburg
   Postleitzahl: 21339
   Land: Deutschland
   E-Mail: [10]vergabekammer@mw.niedersachsen.de
   Telefon: +49 413115-1334
   Fax: +49 413115-2943
   Internet-Adresse: [11]https://www.mw.niedersachsen.de
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Der Auftraggeber weist darauf hin, dass etwaige Nachprüfungsanträge
   unzulässig sind, soweit:
   1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
   Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
   gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
   Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2
   bleibt unberührt,
   2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
   erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
   Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
   gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
   3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
   Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
   Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
   gerügt werden,
   4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
   Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
   Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
   des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt
   unberührt.
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   12/09/2023
References
   6. mailto:hdoernath@landkreis-aurich.de?subject=TED
   7. https://mkw-grossefehn.de/
   8. https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YDJ62KB/documents
   9. https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YDJ62KB
  10. mailto:vergabekammer@mw.niedersachsen.de?subject=TED
  11. https://www.mw.niedersachsen.de/
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